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Die
Erfindung betrifft eine Bodenblechanordnung für einen Schaltschrank,
bei der mindestens ein rechteckiges Bodenblech zusammen mit einem
oder mehreren weiteren rechteckigen Bodenblechen eine durch einen
Bodenrahmen umschlossene, rechteckige Öffnung im Bodenbereich
des Schaltschrankes verschließt. Dabei stützt
sich zumindest ein Teil der Bodenbleche am Bodenrahmen ab.
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Aus
der
DE 20 2006
007 100 U1 ist eine derartige Bodenblechanordnung bekannt.
Dabei wird in eine Öffnung des Bodenrahmens eines Schaltschrankes
ein Bodenblech in Tiefenrichtung eingelegt, das sich an einer ebenfalls
in Tiefenrichtung erstreckenden Versteifungsstrebe, die am Bodenrahmen
angebracht ist, abstützt. An diesem Bodenblech sind Kabeldurchführungen
direkt angebracht, um Kabel aus dem Raum unterhalb des Schaltschrankes
in diesen hineinzuführen.
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Senkrecht
zu der Versteifungsstrebe ist eine Querstrebe mit dem Bodenrahmen
verbunden und erstreckt sich in Breitenrichtung des Schaltschrankes.
Die Querstrebe teilt die verbleibende Bodenöffnung in zwei
gleiche Teilöffnungen, die an einer Seite durch die Versteifungsstrebe,
an einer dazu senkrechten Seite durch die Querstrebe und an den
beiden verbleibenden Seiten durch den Bodenrahmen selbst begrenzt
wird. Zwei weitere Bodenbleche decken diese Teilöffnungen
ab und stützen sich dabei an einem Randbereich an der Versteifungsstrebe,
an einem dazu senkrechten Randbereich an der Querstrebe und an den
beiden verbleibenden Randbereichen am Bodenrahmen selbst ab. An
den Versteifungsstreben bzw. Querstreben sowie am Bodenrahmen selbst
lassen sich umlaufende Dichtungen anbringen.
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Diese
Bodenblechanordnung ist aufwendig in der Konstruktion. Um einen
stabilen Aufbau zu erreichen, ist es notwendig innerhalb der Öffnung
des Bodenrahmens Versteifungsstreben bzw. Querstreben einzusetzen.
Dies erhöht den Montageaufwand erheblich und erfordert
zusätzlich zu den Bodenblechen weitere Bauteile, so dass
insgesamt der Teileaufwand hoch ist. Weiterhin wird durch die Versteifungsstreben
bzw. Querstreben der Bauraum innerhalb des Bodenrahmens eingeschränkt,
so dass der Einbau von Kabeldurchführungen in die Bodenblechanordnung
stark durch die Lage der Versteifungsstreben bzw. Querstreben und
deren Platzbedarf begrenzt ist.
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Es
ist deshalb Aufgabe der Erfindung, am Bodenrahmen eines Schaltschrankes
den Einsatz von Versteifungsstreben bzw. Querstreben überflüssig
zu machen und es gleichzeitig zu ermöglichen, jedes eingesetzte
Bodenblech mit einer umlaufenden Dichtung gegenüber dem
Raum unterhalb des Schaltschrankes abzudichten. Darüber
hinaus soll bei der erfindungsgemäßen Bodenblechanordnung eine
flexible Gestaltung der Anordnung von Kabeldurchführungen
ermöglicht werden.
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Diese
Aufgabe der Erfindung wird durch eine Bodenblechanordnung mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Weiterhin
wird die Aufgaben durch ein Bodenblech gemäß den
Merkmalen des Anspruchs 18 und einen Schaltschrank gemäß den
Merkmalen der Ansprüche 26 und 27 gelöst. Die
Unteransprüche betreffen jeweils vorteilhafte Weiterbildungen
der erfindungemäßen Gegenstände.
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Demgemäß ist
an einem Randbereich des mindestens einen Bodenblechs, an welchem
es sich nicht am Bodenrahmen abstützt, ein U-förmig
abgekanteter, nach oben offener U-Profilabschnitt ausgebildet. Dieser
U-Profilabschnitt weist einen zur Oberseite des Bodenblechs rechtwinklig
nach unten gebogenen Innenrand und einen L-förmigen, zum
Innenrand gerichteten Außenrand auf.
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Dieser
U-Profilabschnitt bildet ein direkt am Bodenblech angeformtes Versteifungsprofil.
Der Einsatz zusätzlicher, am Bodenrahmen angebrachter Streben
zur Versteifung ist nicht notwendig. Zudem können an den
U-Profilabschnitt mit seinem L-förmigen, zum Innenrand
gerichteten Außenrand weitere Bodenbleche an einem Anlagebereich
derselben angelegt werden. Zu diesem Zweck kann der Endabschnitt
des L-förmigen Außenrandes des mindestens einen
Bodenblechs eine Auflagefläche bilden, an welcher sich
weitere Bodenbleche abstützen.
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Um
die Bodenblechanordnung gegenüber dem unter dem Schaltschrank
befindlichen Raum abzudichten kann an der Auflagefläche
des L-förmigen Außenrandes des mindestens einen
Bodenblechs auf einfache Weise ein Dichtungselement angeordnet werden.
Falls das Dichtungselement umlaufend auch am Bodenrahmen angebracht
wird, ist eine am Bodenblech umlaufende Abdichtung erreicht.
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Zusätzlich
oder alternativ kann auch an der Oberseite des mindestens einen
Bodenblechs angrenzend an den U-Profilabschnitt ein Dichtungselement
angeordnet sein. Dieses dichtet dann die Verbindung zu einem weiteren
Bodenblech ab, bei welchem der Auflagebereich bis zur Oberseite
des mit dem U-Profilabschnitt versehenen Bodenblechs reicht.
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Damit
die Bodenbleche nicht nur in einer vorgegebenen Richtung sondern
auch senkrecht hierzu in nahezu beliebiger Anordnung in den Bodenrahmen
eingesetzt werden können, kann an beiden Enden des U-Profilabschnitts
jeweils eine Ausklinkung ausgebildet sein. Die Unterseite des mit
dem U-Profilabschnitt versehenen Bodenblechs bildet im Bereich der
Ausklinkungen einen ebenen Auflageabschnitt, mit welchem das Bodenblech
an anderen Bodenblechen oder einem Bodenrahmenbereich angelegt werden
kann.
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Um
das mit dem U-Profilabschnitt versehene Bodenblech auch mit anderen
mit einem U-Profilabschnitt versehenen Bodenblechen in Eingriff
zu bringen, kann an einem dem U-Profilabschnitt gegenüberliegenden
Randbereich des Bodenblechs ein L-förmig abgekanteter L-Profilabschnitt
ausgebildet sein, der einen zur Oberseite des Bodenblechs nach unten
gebogenen Rand aufweist.
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Damit
die mit einem U-Profilabschnitt und einem gegenüberliegenden
L-Profilabschnitt versehenen Bodenbleche nicht nur in einer vorgegebenen Richtung
sondern auch senkrecht hierzu in den Bodenrahmen eingesetzt werden
können, kann an beiden Enden des L-Profilabschnitts jeweils
eine Ausklinkung ausgebildet ist, wobei die Unterseite des mindestens
einen Bodenblechs im Bereich der Ausklinkungen einen ebenen Auflageabschnitt
bildet.
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Mit
dem L-Profilabschnitt kann ein damit versehenes Bodenblech in jeden
U-Profilabschnitt eingreifen. Um also einen derartigen Eingriff
auch mit dem Bodenrahmen zu ermöglichen, kann der rechteckige
Bodenrahmen selbst mindestens zwei gegenüberliegend angeordnete
U-Profilabschnitte aufweisen. Diese U-Profilabschnitte des Bodenrahmens können
im Wesentlichen gleich einem U-Profilabschnitt eines Bodenblechs
ausgebildet sein und jeweils einen rechtwinklig nach unten gebogenen
Innenrand und einen L-förmigen, zum Innenrand gerichteten
Außenrand aufweisen. Die Endabschnitte der L-förmigen
Innenränder bilden dabei Auflageflächen für
Auflageabschnitte von Bodenblechen.
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Um
eine noch größere Vielfalt von Anordnungsmöglichkeiten
von Bodenblechen innerhalb des Bodenrahmens zu ermöglichen,
kann der rechteckige Bodenrahmen vier jeweils gegenüberliegend angeordnete
U-Profilabschnitte aufweisen.
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An
der Auflagefläche des L-förmigen Innenrandes des
Bodenrahmens kann ein Dichtungselement angeordnet sein, um den Bodenrahmen
gegenüber einem angelegten Bodenblech abzudichten. Um das
Dichtungselement besonders einfach zu handhaben, kann das Dichtungselement
einseitig selbstklebend ausgebildet sein, so dass es beispielsweise an
jeder Auflagefläche des L-förmigen Innenrandes von
Bodenblechen oder des Bodenrahmens festgelegt ist.
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Auch
können die weiteren verwendeten Bodenbleche zumindest zum
Teil an zwei gegenüberliegenden Randbereichen jeweils einen
L-förmig abgekanteten L-Profilabschnitt aufweisen, der
einen zur Oberseite des Bodenblechs nach unten gebogenen Rand aufweist.
Mit diesen L-Profilabschnitten können sich diese Bodenbleche
am Bodenrahmen dadurch abstützen, dass ein L-Profilabschnitt
des Bodenblechs in den nach oben offener U-Profilabschnitt des Bodenrahmens
eingreift.
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Auch
kann sich ein mit mindestens einem L-Profilabschnitt versehenes
Bodenblech an einem mit einem mit einem U-Profilabschnitt versehenen Bodenblech
dadurch abstützten, dass ein L-Profilabschnitt des einen
Bodenblechs in den nach oben offener U-Profilabschnitt des anderen
Bodenblechs eingreift.
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Damit
die mit zwei gegenüberliegenden L-Profilabschnitten versehenen
Bodenbleche nicht nur in einer vorgegebenen Richtung sondern auch senkrecht
hierzu in den Bodenrahmen eingesetzt werden können, kann
an beiden Enden der L-Profilabschnitte jeweils eine Ausklinkung
ausgebildet sein. Die Unterseite derartiger Bodenbleche bildet im
Bereich der Ausklinkungen jeweils einen ebenen Auflageabschnitt.
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Um
auf einfache Weise Kabel aus dem Raum unterhalb des Schaltschrankes
in diesen hineinzuleiten, können ein oder mehrere der Bodenbleche
zumindest eine Aussparung zur Aufnahme von Kabeldurchführungen
aufweisen.
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Besonders
komfortabel lassen sich die Kabeldurchführungen an Modulplatten
anbringen, welche die Aussparungen abdecken können. Zu
diesem Zweck können in den Modulplatten entsprechend Durchbrüche
für die Kabeldurchführungen vorgesehen sein, in
welchen die Kabeldurchführungen eingesetzt und an der Modulplatte
befestigt werden können. Die gesamte Konstruktion bestehend
aus Modulplatte mit daran befestigter Kabeldurchführung lässt
sich dann auf einfache Weise in dem dafür vorgesehen Aussparung
im Bodenblech einsetzen und dort beispielsweise mit Schraub- oder
Klemmverbindungen befestigen.
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Durch
Schraub- oder Klemmverbindungen können auch die in die Öffnung
des Bodenrahmens des Schaltschrankes eingesetzten Bodenbleche miteinander
und am Bodenrahmen befestigt werden.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand einer bevorzugten Ausführungsform
unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher
erläutert.
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Es
zeigen:
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1 in
schematischer Ansicht und in perspektivischer Darstellung das Rahmengestell
eines Schaltschrankes mit im Bodenbereich im nicht montierten Zustand
dargestellten Bodenrahmen, in welchen beispielhaft Bodenbleche gemäß der
Erfindung eingesetzt werden;
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2 in
schematischer Ansicht und in teilweise geschnittener, perspektivischer
Darstellung ein Bodenblech mit an einem Randbereich angeformten U-Profilabschnitt
und am gegenüberliegenden Randbereich angeformten L-Profilabschnitt;
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3 in
vergrößerter schematischer Ansicht und in geschnittener,
perspektivischer Darstellung den U-Profilabschnitt des in der 2 gezeigten
Bodenblechs;
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4 in
schematischer Ansicht und in teilweise geschnittener, perspektivischer
Darstellung ein Bodenblech mit an zwei gegenüberliegenden
Randbereichen angeformten L-Profilabschnitten;
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5 in
schematischer Ansicht und in Draufsicht eine Anordnung von drei
in den Bodenrahmen eines Schaltschrankes gemäß der 1 eingesetzten
Bodenblechen, wobei ein mit einem U-Profilabschnitt versehenen Bodenblech
in Tiefenrichtung ausgerichtet eingesetzt sind und drei mit zwei
L-Profilabschnitten versehene Bodenbleche senkrecht daran anschließen;
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6 in
schematischer Ansicht und in Draufsicht eine Anordnung von drei
in den Bodenrahmen eines Schaltschrankes gemäß der 1 eingesetzten
Bodenblechen, wobei zwei mit einem U-Profilabschnitt versehene Bodenbleche
in Tiefenrichtung ausgerichtet aneinander anschließen und
ein mit zwei L-Profilabschnitten versehenes Bodenblech parallel
daran anschließt;
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7 in
schematischer Ansicht und in Draufsicht ein mit einem U-Profilabschnitt
versehenes Bodenblech mit zwei einheitlich ausgeformten Aussparungen
zur Durchführung von Kabeln oder Kabelsträngen;
und
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8 in
schematischer Ansicht und in Draufsicht zwei Modulplatten zum Abdecken
der Aussparungen im Bodenblech gemäß 7,
wobei die beiden Modulplatten vorbestimmte Durchbrüche
zur Aufnahme von Kabeldurchführungen aufweisen.
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1 zeigt
in schematischer Ansicht und in perspektivischer Darstellung das
Rahmengestell 2 eines Schaltschrankes. Das Rahmengestell 2 kann mit
nicht gezeigten Seitenwänden oder Trennwänden zu
benachbarten Schaltschränken, einer Rückwand, einer
Tür und einem Dachblech versehen werden. Im Bodenbereich 4 des
Rahmengestells 2 ist im nicht montierten Zustand ein Bodenrahmen 14 dargestellt, in
welchen beispielhaft Bodenbleche 10 und 12 gemäß der
Erfindung und ein weiteres schmales Bodenblech 6 in Breitenrichtung
des Schaltschrankes ausgerichtet eingesetzt werden.
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Bei
der in 1 gezeigten Bodenblechanordnung für einen
Schaltschrank verschließt ein rechteckiges Bodenblech 10 zusammen
mit zwei weiteren rechteckigen Bodenblechen 6 und 12 die durch
den Bodenrahmen 14 umschlossene, rechteckige Öffnung 16 im
Bodenbereich 4 des Schaltschrankes. Die drei Bodenbleche 6, 10 und 12 stützen
sich am Bodenrahmen 14 ab.
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Die 2 zeigt
in schematischer Ansicht und in teilweise geschnittener, perspektivischer
Darstellung das Bodenblech 10, an dessen in 1 rechten Randbereich 18 ein
U-förmig abgekanteter, nach oben offener U-Profilabschnitt 20 ausgebildet
ist.
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Die 3 zeigt
in vergrößerter schematischer Ansicht und in geschnittener,
perspektivischer Darstellung den U-Profilabschnitt 20 des
in der 2 gezeigten Bodenblechs 10. Der U-Profilabschnitt 20 weist
einen zur Oberseite 22 des Bodenblechs 10 rechtwinklig
nach unten gebogenen Innenrand 24 und einen L-förmigen,
zum Innenrand 24 gerichteten Außenrand 26 auf.
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Wie
anhand der 1 deutlich wird, stützt sich
das Bodenblech 10 an dem U-Profilabschnitt 20 nicht
am Bodenrahmen 14 ab, sondern grenzt an das Bodenblech 12 an.
Der Endabschnitt 28 des L-förmigen Außenrandes 26 des
Bodenblechs 10 bildet eine Auflagefläche, an welcher
sich das Bodenblech 12 abstützt. An der Auflagefläche 28 des
L-förmigen Außenrandes 26 des Bodenblechs 10 ist
ein Dichtungselement 30 angeordnet. Zusätzlich
oder alternativ ist an der Oberseite 22 des mindestens
einen Bodenblechs 10 angrenzend an den U-Profilabschnitt 20 ein
weiteres Dichtungselement 32 angeordnet. Die Dichtungselemente 30 und 32 sind
einseitig selbstklebend ausgebildet und am Bodenblech 10 festgeklebt.
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Am
in 2 vorderen Ende 34 und am hinteren Ende 36 des
U-Profilabschnitts 20 ist jeweils eine Ausklinkung 38 bzw. 40 ausgebildet.
Die Unterseite 42 des mindestens einen Bodenblechs 10 bildet
im Bereich der vorderen Ausklinkung 38 einen ebenen Auflageabschnitt 44 und
im Bereich der hinteren Ausklinkung 40 einen ebenen Auflageabschnitt 46.
Die Auflageabschnitte 44 und 46 erstrecken sich
senkrecht zu dem U-Profilabschnitt 20.
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Ein
L-förmig abgekanteter L-Profilabschnitt 50 ist
am in 2 linken Randbereich 48 des Bodenblechs 10,
der dem U-Profilabschnitt 20 gegenüber liegt,
ausgebildet. Der L-Profilabschnitt 50 weist einen zur Oberseite 22 des
Bodenblechs 10 nach unten gebogenen Rand 52 auf.
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Am
in 2 vorderen Ende 54 und am hinteren Ende 56 des
L-Profilabschnitts 50 ist jeweils eine Ausklinkung 58 bzw. 60 ausgebildet.
Die Unterseite 42 des Boden blechs 10 bildet im
Bereich der vorderen Ausklinkung 58 den ebenen Auflageabschnitt 44 und
im Bereich der hinteren Ausklinkungen 60 den ebenen Auflageabschnitt 46.
Die Auflageabschnitte 44 und 46 erstrecken sich
senkrecht zu dem L-Profilabschnitt 50.
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Wie
anhand der 1 nicht näher dargestellt,
weist der rechteckige Bodenrahmen 14 vier jeweils gegenüberliegend
angeordnete U-Profilabschnitte 62, 64, 66 und 68 auf.
Die U-Profilabschnitte 62, 64, 66 und 68 weisen
jeweils einen rechtwinklig nach unten gebogenen Innenrand und einen
L-förmigen, zum Innenrand gerichteten Außenrand
auf, wobei die Endabschnitte der L-förmigen Innenränder Auflageflächen
für Auflageabschnitte von Bodenblechen bilden. Die U-Profilabschnitte 62, 64, 66 und 68 sind ähnlich
dem U-Profilabschnitt 20 des Bodenblechs 10 ausgebildet.
An der Auflagefläche des L-förmigen Innenrandes
des Bodenrahmens 14 ist ein (nicht gezeigtes) Dichtungselement
angeordnet. Das Dichtungselement ist einseitig selbstklebend ausgebildet
und am Bodenrahmen 14 festgeklebt.
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Das
Bodenblech 10 stützt sich am Bodenrahmen 14 dadurch
ab, dass der L-Profilabschnitt 50 des Bodenblechs 10 in
wenigstens einen der nach oben offenen U-Profilabschnitte 62, 64, 66 oder 68 des
Bodenrahmens 14 eingreift.
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4 zeigt
in schematischer Ansicht und in teilweise geschnittener, perspektivischer
Darstellung das Bodenblech 12. Das Bodenblech 12 weist
am in 4 rechten Randbereich 70 einen L-förmig
abgekanteten L-Profilabschnitt 74 und am linken Randbereich 72 einen
L-förmig abgekanteten L-Profilabschnitt 76 auf.
Die L-Profilabschnitte 74 und 76 weisen jeweils
einen zur Oberseite 78 des Bodenblechs 12 nach
unten gebogenen Rand auf.
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An
den in 4 vorderen Enden 80 und 86 der
L-Profilabschnitte 74 und 76 ist jeweils eine
Ausklinkung 88 und 94 ausgebildet, wobei die Unterseite 96 des
Bodenblechs 12 im Bereich der Ausklinkungen 88 und 94 einen
ebenen Auflageabschnitt 98 bildet.
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An
den hinteren Enden 82 und 84 der L-Profilabschnitte 74 und 76 ist
jeweils eine Ausklinkung 90 und 92 ausgebildet,
wobei die Unterseite 96 des Bodenblechs 12 im
Bereich der Ausklinkungen 90 und 92 einen ebenen
Auflageabschnitt 100 bildet. Die Auflageabschnitte 98 und 100 erstrecken
sich senkrecht zu den L-Profilabschnitten 74 und 76.
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Das
Bodenblech 12 stützt sich am Bodenrahmen 14 dadurch
ab, dass einer der L-Profilabschnitte 74 oder 76 des
Bodenblechs 12 in wenigstens einen der nach oben offenen
U-Profilabschnitte 62, 64, 66 oder 68 des
Bodenrahmens 14 eingreift.
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Ein
Bodenblech 12 stützt sich an dem Bodenblech 10 dadurch
ab, das ein L-Profilabschnitt 74 oder 76 des Bodenblechs 12 in
den nach oben offenen U-Profilabschnitt 20 des Bodenblechs 10 eingreift.
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Die 5 zeigt
in schematischer Ansicht und in Draufsicht eine Anordnung von drei
in den Bodenrahmen 14 eines Schaltschrankes gemäß der 1 eingesetzten
Bodenblechen. Ein rechteckiges Bodenblech 10 ist an der
linken Seite in den Bodenrahmen 14 eingesetzt und erstreckt
sich in Tiefenrichtung des Schaltschrankes. An seinen beiden Schmalseiten
liegt das Bodenblech 10 am Bodenrahmen 14 auf.
An seiner linken Längsseite greift das Bodenblech 10 mit
seinem L-Profilabschnitt 50 in den U-Profilabschnitt 68 des
Bodenrahmens 14 ein. An seiner rechten Längsseite
weist das Bodenblech 10 den angeformten U-Profilabschnitt 20 auf.
Senkrecht zum U-Profilabschnitt 20 liegen an diesem drei
Bodenbleche 12, 12a und 12b an, die jeweils
zwei L-Profilabschnitte 74 und 76 aufweisen, die
sich senkrecht zum U-Profilabschnitt 20 des Bodenblechs 10 erstrecken.
Das Bodenblech 12 greift mit seinem L-Profilabschnitt 76 in
den U-Profilabschnitt 66 des Bodenrahmens 14 ein.
Das sich parallel daran anschließende Bodenblech 12a liegt
mit seinem L-Profilabschnitt 76 am L-Profilabschnitt 74 des
Bodenblechs 12 an. Das sich parallel daran anschließende Bodenblech 12b liegt
mit seinem L-Profilabschnitt 76 am L-Profilabschnitt 74 des
Bodenblechs 12a an. Mit seinem L-Profilabschnitt 76 greift
das Bodenblech 12b in den U-Profilabschnitt 62 des
Bodenrahmens 14 ein.
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An
seinen Schmalseiten liegen die Bodenbleche 12, 12a,
und 12b am linken Ende an dem U-Profilabschnitt 20 des
Bodenblechs 10 auf und mit dem rechten Ende am Bodenrahmen 14.
Alle Kontaktbereiche zwischen aneinandergrenzenden Bodenblechen
und zum Bodenrahmen können mit (nicht gezeigten) umlaufenden
Dichtungen versehen sein.
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6 zeigt
in schematischer Ansicht und in Draufsicht eine Anordnung von drei
parallel zueinander in den Bodenrahmen 14 eines Schaltschrankes gemäß der 1 eingesetzten
Bodenblechen 10, 10a und 12. Das rechteckige
Bodenblech 10 ist an der linken Seite in den Bodenrahmen 14 eingesetzt und
erstreckt sich in Tiefenrichtung des Schaltschrankes. An seinen
beiden Schmalseiten liegt das Bodenblech 10 am Bodenrahmen 14 auf.
An seiner linken Längsseite greift das Bodenblech 10 mit
seinem L-Profilabschnitt 50 in den U-Profilabschnitt 68 des
Bodenrahmens 14 ein. An seiner rechten Längsseite
weist das Bodenblech 10 den angeformten U-Profilabschnitt 20 auf.
Das rechteckige Bodenblech 10a ist parallel zum Bodenblech 10 in
der Mitte in den Bodenrahmen 14 eingesetzt. An seinen beiden
Schmalseiten liegt das Bodenblech 10 am Bodenrahmen 14 auf.
An seiner linken Längsseite greift das Bodenblech 10a mit
seinem L-Profilabschnitt 50 in den U-Profilabschnitt 20 des
Bodenbleches 10 ein. An seiner rechten Längsseite
weist das Bodenblech 10a den angeformten U-Profilabschnitt 20 auf.
Das rechteckige Bodenblech 12 ist parallel zum Bodenblech 10a an
der rechten Seite in den Bodenrahmen 14 eingesetzt. An
seinen beiden Schmalseiten liegt das Bodenblech 12 am Bodenrahmen 14 auf.
An seiner linken Längsseite greift das Bodenblech 12 mit seinem
L-Profilabschnitt 74 in den U-Profilabschnitt 20 des
Bodenbleches 10a ein. An seiner rechten Längsseite
weist das Bodenblech 12 einen L-Profilabschnitt 76 auf,
mit welchem das Bodenblech 12 in den U-Profilabschnitt 64 des
Bodenrahmens 14 eingreift.
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7 zeigt
in schematischer Ansicht und in Draufsicht ein Bodenblech 10 mit
zwei einheitlich ausgeformten Aussparungen 116 und 118 zur
Durchführung von (nicht gezeigten) Kabeln oder Kabelsträngen.
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8 zeigt
in schematischer Ansicht und in Draufsicht zwei identische Modulplatten 120 zum
Abdecken der Aussparungen 116 und 118 im Bodenblech 10 gemäß 7,
wobei die beiden Modulplatten 120 zwei sich parallel zueinander,
sich in Tiefenrichtung erstreckende, rechteckige Durchbrüche 126 und 128 zur
Aufnahme von (nicht gezeigten) Kabeldurchführungen aufweisen.
Diese Kabeldurchführungen können beispielsweise
16- oder 24-polige Steckverbinder sein.
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Alternativ
können die Modulplatten auch als (nicht gezeigte) durchgehende
Platten zu Nachbearbeitung oder mit (nicht gezeigten) Durchbrüchen
zur Aufnahme von Kabeldurchführungstüllen ausgebildet sein.
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An
dem Bodenblech 10 sind angrenzend an die Aussparungen 116 und 118 mehrere
Bohrungen 132, 134, 136 und 138 in
einer vorbestimmten Anordnung angebracht. Die Modulplatten 120 weisen
Bohrlöcher 140, 142, 144 und 146 mit
korrespondierender Anordnung auf, so dass bei Abdeckung einer Aussparungen 116 und 118 mit
den Modulplatten 120 die Bohrlöcher 140, 142, 144 und 146 der
Modulplatten 120 mit den Bohrungen 132, 134, 136 und 138 des Bodenblechs 10 stets
fluchten. Die Bohrungen 132, 134, 136 oder 138 im
Bodenblech 10 sind als Durchgangsbohrungen zur Durchführung
von (nicht gezeigten) Verbindungsschrauben ausgebildet. Alternativ
können die Bohrungen 132, 134, 136 und 138 im
Bodenblech 10 als Gewindebohrungen zum Einschrauben von
Verbindungsschrauben ausgebildet sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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