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Die
Erfindung betrifft eine Verpackung für fließfähige,
insbesondere pulverförmige oder flüssige Produkte,
mit einem Behälter mit einer Öffnung zum Entnehmen
des Produktes und mit einem abnehmbaren und wieder aufsetzbaren
Deckel, der die Öffnung des Behälters verschließt.
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Verpackungen
für fließfähige, insbesondere pulverförmige
oder flüssige Produkte werden für eine Vielzahl
derartiger Produkte benötigt. Dazu gehören insbesondere
auch im Haushalt einsetzbare Nahrungsmittel, zu denen etwa Zucker,
Salz, Mehl oder auch Reis gehören.
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Für
diese Artikel gibt es sehr unterschiedliche Verpackungen, etwa in
Tütenform oder auch als Kartonverpackung.
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Der
Endverbraucher schüttet in geeigneter Form nach dem Öffnen
der Verpackung den interessierenden Inhalt in der von ihm geschätzten,
benötigten Menge dorthin, wo er ihn einsetzen möchte,
beispielsweise in ein Zubereitungsgefäß.
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Dabei
ist es häufig erwünscht, die benötigte Menge
nicht nur grob während des Schüttvorganges zu
schätzen oder mit Augenmaß zu raten, welche Menge
des fließfähigen Produktes gerade ausgeschüttet
wird, sondern auch eine etwas genauere Angabe hierüber
zu erhalten, bevor das Produkt tatsächlich in einer irreversiblen
Form etwa in ein bereits im Zubereitungsvorgang befindliches anderes Produkt
hinein gegeben wird.
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Hierfür
muss herkömmlich das Produkt aus der Verpackung in eine
Küchenwaage oder in ein Messgefäß geschüttet
werden, etwa einen hierzu extra vorbereiteten Messbecher. Derartige
Messbecher sind transparent oder teilweise transparent und weisen
eine Skala auf. Anhand des Füllgrades kann dann solange
das Produkt aus der Verpackung entnommen und in den Messbecher geschüttet
werden, bis dort der gewünschte Füllzustand erreicht
ist und somit eine abgemessene Menge des Produktes zur Verfügung
steht. Dann wird der Schüttvorgang beendet, die Verpackung
mit der verbleibenden Restmenge wieder weggestellt und das Produkt
verwendet.
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Dies
ist recht nachteilig, da dazu jeweils ein Messbecher oder eine Küchenwaage
im Haushalt bereitgehalten und herangeholt und nach der Verwendung
wieder gereinigt werden muss, um etwaige Reste des Produktes wieder
aus dem Messbecher zu entfernen.
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Aus
diesem Grunde gibt es bereits aus dem Stand der Technik andere Vorschläge.
So beschreibt die
EP
0 069 246 B1 einen flexiblen Behälter zur Aufnahme
von Flüssigkeiten. Dieser flexible Behälter ist teilweise
durchsichtig und mit einer Skala versehen, auf der der noch verbleibende
Inhalt ablesbar ist.
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Die
DE 85 20 072 U1 beschreibt
eine Verpackung für Reis, die im Wesentlichen undurchsichtig ist.
Eine Stirnseite der Verpackung wird mit einem vertikalen durchsichtigen
Sichtfenster versehen und mit einer Skala in oder neben diesem Fenster
bedruckt.
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Alle
vorstehend genannten Druckschriften stellen also Verpackungen zur
Verfügung, bei denen eine Skala unmittelbar auf einem durchsichtigen
Abschnitt der Basisverpackung vorgesehen werden kann. Damit lässt
sich dann nachträglich feststellen, wie viel entnommen
wurde. Das bedeutet, dass für das Entnehmen eines vorgegebenen
Volumens des entsprechenden Inhalts zunächst eine Berechnung oder
jedenfalls Überlegung stattfinden muss, welche Restmenge
eigentlich in der Verpackung verbleiben muss, wenn eine gewünschte
Menge entnommen werden soll, und darüber hinaus lässt
sich nach wie vor auch keine gezielte Menge entnehmen, sondern es
wird eine Vielzahl von vorsichtigen Versuchen benötigt,
um sich langsam an den gewünschten und berechneten Restinhalt
heranzubewegen.
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Bei
Verpackungen für Waschmittel ist es beispielsweise aus
der
DE 203 12 987
U1 bekannt, den Deckel einer Waschmitteltrommel zugleich
als Messbecher auszugestalten, um keinen separaten Messbecher für
das Entnehmen von Waschmittel beilegen zu müssen. Der Deckel
wird zu diesem Zweck mit einem muldenförmigen Bereich ausgerüstet,
der dann, wenn der Messbecher als Verschlussdeckel verwendet wird,
nach Innen in den Behälter hineingerichtet ist. Bei sehr
großen Verpackungen wie etwa Waschmitteltrommeln ist der
dadurch entstehende Volumenverlust unerheblich. Für kleinere
Verpackungen bis zu etwa 2 oder 3 Litern Inhalt ist dieses Konzept unbrauchbar,
da das verbrauchte Volumen für den Messbecher zu entsprechend überdimensionierten Verpackungen
führen würde.
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Bei
kleineren Verpackungsbehältern wie etwa in der
DE 299 07 855 U1 werden
ausklappbar zum Dosieren des Gutes versehene separate Einsetze vorgesehen,
die sich aus einem Kartonzuschnitt in recht komplizierter Form herstellen
lassen.
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Auch
die
DE 91 05 819 U1 zeigt
eine Faltschachtel, bei der ein Maßbehältnis separat
beigepackt wird und so ausgestaltet ist, dass es so klein ist, dass
es möglichst wenig Raum vor seiner erstmaligen Benutzung
und während des Versandes einnimmt.
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Für
zubereitete Getränke schlägt die
EP 0 447 091 B1 einen Behälter
mit einem recht komplizierten und sehr aufwändigen Messbecherverschluss
vor. Hier kann etwa Kaffee entnommen werden, wobei die Verschlusskappe
dann gleich dazu dient, die Menge an entnommenem Kaffee an Rippen in
dem Messbecher abzulesen.
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In ähnlicher
Form ist auch ein Dosierbehälter für Pflanzenschutzmittel
aus der
DE 103 29
715 A1 bekannt.
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Keine
dieser bekannten Möglichkeiten ist jedoch für
Haushaltartikel wie etwa Zucker, Salz, Mehl oder Reis geeignet.
Zusätzliche Messbecher oder komplizierte Arrangements sind
viel zu kostenaufwändig und sie nehmen auch zuviel des
Füllvolumens der entsprechenden Verpackung ein. Es ist
zu berücksichtigen, dass gerade Produkte wie Zucker, Salz,
Mehl oder Reis in sehr großen Mengen, wenn auch in relativ
kleinen Verpackungen von etwa 500 ml oder 1 l Inhalt transportiert
werden müssen, wobei die Frage des eingenommenen Volumens
einschließlich der Verpackung für die Versandkosten
erheblich ist. Ein Verlust an Packungsvolumen durch Messbecher oder ähnliche
Konzepte kommt für solche Produkte nicht in Betracht.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, eine Verpackung für fließfähige,
insbesondere pulverförmiger oder flüssige Produkte
vorzuschlagen, die auch für im Haushalt zu verwendende
Produkte wie Zucker, Salz, Mehl oder Reis eine Möglichkeit
schafft, dem Endbenutzer ein genaueres Dosieren ohne das Heranziehen
haushaltüblicher separater Messbecher oder Küchenwaagen
zu ermöglichen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
eine Verpackung für fließfähige, insbesondere pulverförmige
oder flüssige Produkte, mit einem Behälter mit
einer Öffnung zum Entnehmen des Produktes 30 und
mit einem abnehmbaren und wiederaufsetzbaren Deckel, mittels dessen
die Öffnung des Behälters verschließbar
ist, wobei der Deckel becherartig ausgebildet ist und in einer Stellung
mit der Becheröffnung nach unten den Behälter
abnehmbar verschließt und in einer anderen Position mit
der Öffnung des Bechers nach oben Teile des fließfähigen Produktes
aus dem Behälter aufnehmen und halten kann, wobei der Deckel
ein über einen Teil der Höhe des Deckels reichendes,
von durchsichtigem Material gebildetes Sichtfenster und eine Skalenbedruckung
in oder neben dem Sichtfenster aufweist.
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Es
geht dabei insbesondere um eine Verpackung, bei der der Behälter
quaderförmig ist und der Deckel einen rechteckigen Querschnitt
besitzt und auf den Behälter in angepasster Form aufsetzbar
ist.
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Bei
genauer Betrachtung wird bevorzugt eine Art zusammensteckbarer Kartonverpackung vorgeschlagen,
bei der das Deckelelement zugleich eine Art Messbecher und eine
Skalierung in einem durchsichtigen Bereich aufweist.
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Während
bei allen bisher bekannten Kartonverpackungen mehr oder weniger
komplizierte Faltelemente vorgesehen sind, die eine Dosierung erleichtern
sollen, jedoch Platz einnehmen, auch wenn dieser reduziert ist,
geht die Erfindung davon vollständig ab. Dies schafft sie,
ohne aufwändige, teure oder in der Benutzung schwer zu
verstehende Deckelkonstruktionen einzusetzen.
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Es
entsteht erfindungsgemäß ein praktischer Küchenhelfer,
nämlich eine Kartonverpackung oder eine andere Verpackung
mit Zucker oder einem anderen, zum Backen, Kochen und Verfeinern
verwendeten pulverförmigen Produkt. Die entstehende Verpackung
kann griffig und standsicher ausgeführt werden.
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Insbesondere über
eine vertikale Kante oder an der Schmalseite des becherartigen Deckels
ist zusätzlich eine Skalierung mit Sichtfenster angebracht, die
in bestimmte, besonders praktisch Schritte unterteilt sein kann,
etwa in 50 g oder auch 25 g – Schritte. Auch ohne größere
messtechnische oder physikalische Kenntnisse kann jeder ganz schnell
ohne eine Küchenwaage die richtige Menge an Zucker oder Salz
portionieren. Die Küchenwaage wird überhaupt nicht
mehr benötigt. Die Funktion ist auch für beispielsweise
Jugendliche ohne Weiteres nachvollziehbar, wenn diese einen Kochvorgang
durchführen möchten.
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Aus
dem Behälter wird eine bestimmte Menge des gewünschten
Produktes so lange in den Deckel geschüttet, bis dieser – ablesbar
an der Skala – die richtige Menge oder physikalisch genauer
ausgedrückt ein gewünschtes Volumen des gewünschten Produktes
enthält.
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Denkbar
wäre es sogar, dem Behälter eine unregelmäßige
oder ungewöhnlich strukturierte Kontur zu geben, ebenso
auch dem Deckel. Durch eine geeignete Ausbildung der Skale könnten
Nichtlinearitäten ohne Weiteres berücksichtigt
werden.
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Bei
einer Anordnung des Sichtfensters über eine Ecke des Deckels
hinweg ist eine besonders leichte Beobachtung des Spiegels des Produktes möglich,
um für den Benutzer sicher zu stellen, dass dieser Spiegel,
also die Oberfläche des Produktes, relativ eben ist und
die Skala richtig angewendet wird.
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Von
großem Vorteil ist, dass die Verpackung wenig kostenaufwändig
ist. Gegenüber herkömmlichen Kartonverpackungen
unterscheidet sie sich dadurch, dass der Deckel des gesamten Kartons
noch einen teilweise transparenten Bereich aufweist und entweder
der transparente Bereich oder der daneben liegende Karton zusätzlich
bedruckt ist. Die Mehrkosten dafür sind gering.
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Durch
die Ausgestaltung mit dem becherartigen, wieder auf den Behälter
aufschiebbaren Deckel wird eine einwandfreie Wiederverschließbarkeit
der Verpackung gewährleistet. Anders als bei aufgerissenen
Tüten muss nichts wieder zusammengefaltet oder eingerollt
werden; durch den passenden, becherartigen Aufsatz entsteht ein
sauberes, auch den Endbenutzer sehr zufrieden stellendes Verschließen, dass
auch gegenüber Feuchtigkeitseintritt oder Schadinsekten
einen sicheren Verschluss ermöglicht. Dies erhöht
auch die Haltbarkeit einer angebrochenen Verpackung.
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Von
besonderem Vorteil ist auch, dass die Verpackung vor ihrer Erstöffnung
einwandfrei transportierbar ist und nicht mehr Platz wegnimmt, als
herkömmliche Kartonverpackungen.
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Auch
im Haushalt ist jedoch die Verpackung stapelbar, sogar nach ihrer
Erstöffnung, sofern dies bei platzbeschränkten
Haushalten und Küchen von Interesse ist.
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Besonders
bevorzugt ist es, wenn die Verpackungshülle zweischalig
ausgebildet ist, wenn die äußere Schale der Verpackung
im Gebrauch zweigeteilt ist, wenn von der zweigeteilten äußeren
Schale der Verpackung einer der beiden Teile den Deckel bildet, und
wenn der andere Teil der äußeren Schale der Verpackung
zusammen mit der inneren Schale der Verpackung den Behälter
bildet.
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Das
Vorsehen einer durchgehenden Innenschale und einer geteilten Außenschale
ermöglicht ein besonders sicheres Wiederaufschieben des
Deckels und garantiert einen dichten Wiederverschluss nach einer
Erstöffnung durch den Benutzer im Haushalt.
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Zugleich
wird durch das Verwenden einer Außenschale in mehreren
Teilen auch sichergestellt, dass während des Verkaufsvorganges
keine überstehenden und unerwünschten Kanten und
Rillen einerseits die Handhabung der ungeöffneten Verpackung im
Ladenlokal oder während des Transportes behindern oder
andererseits zu Beschädigungen führen, die das
optische Äußere der Verpackung beeinträchtigen
könnten.
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Ferner
ist es bevorzugt, wenn die beiden Teile der äußeren
Schale der Verpackung vor dem Erstgebrauch mittels einer aufreißbaren
Perforation miteinander verbunden sind.
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Auf
diese Weise ist es möglich, die Verpackung besonders zweckmäßig
herzustellen und einstückig zu dem fertigen Behältnis
zu verarbeiten, also insbesondere zu falten etc. Erst der Benutzer
trennt die Verpackung in einen Behälter einerseits und
in einen aufsteckbaren und abnehmbaren becherartigen Deckel andererseits.
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Dies
hat noch den zusätzlichen Vorteil, dass der Benutzer und
Verbraucher sicher ist, dass er derjenige ist, der ein bis dahin
nicht geöffnetes und benutztes Behältnis mit dem
entsprechenden Produkt erwirbt.
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Im
Folgenden wird anhand einer Zeichnung ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine
schematische Ansicht eines Ausführungsbeispiels der Erfindung;
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2 eine
Ansicht auf das Ausführungsbeispiel aus 1 in
teilweise geöffnetem Zustand; und
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3 eine
weitere Ansicht auf das Ausführungsbeispiel aus den 1 und 2 bei
der Vorbereitung eines Abmessvorganges.
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Eine
Verpackung für fließfähige, insbesondere
pulverförmige oder flüssige Produkte ist in 1 dargestellt.
Die Verpackung weist als zentrale Elemente einen Behälter 10 mit
einer Öffnung und einen Deckel 20 auf.
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Der
Behälter 10 ist quaderförmig und hat eine
Aufnahmekapazität von beispielsweise 500 g, 750 g oder
1.000 g eines im Haushalt häufig verwendeten pulverförmigen
Produktes 30 wie Zucker, Salz, Mehl oder Reis. Es kann
auch um die Aufnahme anderer Produkte gehen.
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Der
Behälter 10 und der Deckel 20 bestehen in
der dargestellten, bevorzugten Ausführungsform aus Karton.
Der Behälter 10 steht mit seiner Schmalseite standsicher;
die längste Seite des quaderförmigen Behälters 10 ist
die Vertikale.
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Die
Verpackung ist zweischalig mit einer Innenschale 12 und
einer Außenschale 11, 21, wobei man in
der 1 im Wesentlichen nur die Außenschale
sieht. Diese Außenschale ist wie bei zum Verkauf vorgesehenen
Verpackungen üblich bedruckt und zeigt den Hersteller,
die Marken oder sonstige Kennzeichnungen und Werbeaufdrucke. Sie
kann auf einer Schmalseite auch eine kurze Anleitung zur Benutzung
enthalten, insbesondere zur Erstöffnung der Verpackung
mit dem Behälter 10 und dem Deckel 20.
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Zu
sehen ist auch, dass umlaufend rund um den Behälter eine
Aufreißlasche 15 vorgesehen ist. Diese Aufreißlasche 15 ist
nur Teil der Außenschale. Sie läuft in teilweise
geschwungenen, ggf. auch schrägen Bögen.
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Vor
der Erstöffnung, also im Verkaufsregal und bis zur ersten Öffnung
der Verpackung durch den Verbraucher bzw. Benutzer ist diese Aufreißlasche 15 geschlossen.
Erst für die erste Benutzung wird die Aufreißlasche 15 vom
Benutzer umlaufend um die Verpackung herum entfernt. Dadurch ist
die Außenschale in einen unteren Bereich 11 getrennt,
der zum Behälter 10 gehört, und in einen
oberen Bereich 21, der den Deckel 20 bildet.
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Wie
man in der 2 sieht, befindet sich in der
Außenschale eine Innenschale 12. Diese Innenschale 12 gehört
vollständig zum Behälter 10 und wird
erst nach der Erstöffnung für den Benutzer sichtbar.
Der obere Bereich 21 der Außenschale ist nach dem
Entfernen der Aufreißlasche 15 abnehmbar, kann
aber beliebig wieder aufgesetzt werden.
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Wie
man in der 2 auch erkennt, ist die Innenschale 12 oben
mit einer weiteren Aufreißlasche 16 versehen,
mit der der obere Teil seitens der Innenschale 12 entfernt
werden kann, um auch diese zu öffnen. Die Innenschale ist
vor der Erstbenutzung oben verschlossen, um eine hermetische, dichte
Verpackung für den Transport und zur Lagerung bis einschließlich
zum Verkauf für den Verbraucher und Benutzer sicherzustellen.
Erst dieser Verbraucher und Benutzer öffnet daher auch
die Innenschale 12.
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Nach
der Erstöffnung durch den Benutzer kann das Aufsetzen des
Deckels 20 auf die Innenschale 12 gleichwohl für
eine längere Haltbarkeit des in dem Behälter 10 untergebrachten
Produktes 30 ausreichen.
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Durch
das erneute Aufschieben des Deckels 20 auf die Innenschale 12 des
Behälters 10 vervollständigt sich die
Außenschale 11, 21 wieder und bildet
eine weitgehend homogene, bündige äußere
Verpackung bestehend aus Behälter 10 und Deckel 20. Das
Fehlen der Aufreißlasche 15 durch deren Aufreißen
verkürzt die Außenschale in ihrer vertikalen Erstreckung
etwas; durch das Entfernen der Aufreißlasche 16 mit
dem oberen Abschluss der Innenschale 12 findet insoweit
auch eine Anpassung der Abmessungen der Innenschale 12 statt,
so dass wieder ein vollständiges Verpackungserzeugnis entsteht.
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Wie
man in der 3 erkennt, ist der Behälter 10 nach
der Erstöffnung oben offen und mit dem becherartigen Deckel 20 verschließbar.
Der becherartige Deckel 20 besitzt einen rechteckigen Querschnitt
und passt exakt auf den Behälter 10. Der becherartige
Deckel 20 ist dabei unten offen und lässt sich
auf diese Weise über den Behälter 10 schieben. Dabei
ragt der Deckel 20 in der dargestellten Ausführungsform
bis zu größenordnungsmäßig etwa
einem Viertel der Länge des Behälters 10 über
diesen.
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In
dem Behälter 10 befindet sich das Produkt 30.
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Dieses
Produkt kann nach dem Abnehmen des Deckels 20 und Umdrehen
des Deckels 20 in diesen geschüttet werden, da
jetzt der Deckel 20 mit seiner Öffnung becherartig
nach oben steht. Der Deckel ist so ausgebildet, dass er das fließfähige
Produkt 30, also beispielsweise Zucker, ebenso aufnehmen
und halten kann, wie der Behälter 10 selbst.
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Der
Deckel 20 ist teilweise mit einer transparenten Wandung
ausgebildet. Hierfür ist er insbesondere über
eine vertikale Kante hinweg mit einem vertikalen Sichtfenster 40 ausgerüstet,
das sich über einen wesentlichen Teil der Vertikalerstreckung
des Deckels 20 erstreckt.
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In
dem Sichtfenster 40 oder auch benachbart dazu auf der Wand
des Deckels 20 ist eine Skala 42 aufgedruckt.
Während des Schüttvorganges des Produktes 30 aus
dem Behälter 10 in den Deckel 20 kann
von dem Benutzer ohne Probleme und in Echtzeit abgelesen werden,
welchen Inhalt nun tatsächlich der Deckel 20 momentan
an Produkt 30 aufweist. Er kann also mit dem Schüttvorgang
des fließfähigen Produktes sofort aufhören,
wenn das von ihm gewünschte Volumen erreicht ist.
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Die
schräge und/oder gerundete, schwingende obere Kante des
Deckels 20 ist einerseits optisch ansprechend, andererseits
günstig für die Handhabung beim Schütten
des Produktes 30.
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Dabei
ist von Vorteil, dass bei der Skalierung exakt bekannt ist, um welches
Produkt es sich handelt. Das Umrechnen von den üblichen
Masseangaben (Kilogramm oder Gramm) des Produktes in eine Volumenangabe
in der Skalierung ist daher problemlos bereits seitens des Herstellers
möglich, so dass der Endbenutzer mit der Frage, welches
Produkt mit welcher Dichte er in der Skalierung wieder finden will, nicht
belastet wird.
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- 10
- Behälter
- 11
- unterer
Bereich der Außenschale
- 12
- Innenschale
- 15
- Aufreißlasche
der Außenschale
- 16
- Aufreißlasche
der Innenschale
- 20
- Deckel
- 21
- oberer
Bereich der Außenschale
- 30
- Produkt
- 40
- Sichtfenster
- 42
- Skala
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 0069246
B1 [0008]
- - DE 8520072 U1 [0009]
- - DE 20009562 U1 [0010]
- - DE 10051030 A1 [0010]
- - DE 8914099 U1 [0010]
- - DE 20312987 U1 [0012]
- - DE 29907855 U1 [0013]
- - DE 9105819 U1 [0014]
- - EP 0447091 B1 [0015]
- - DE 10329715 A1 [0016]