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DE102007014622A1 - Verpackung für fließfähige, insbesondere pulverförimige oder flüssige Produkte - Google Patents

Verpackung für fließfähige, insbesondere pulverförimige oder flüssige Produkte Download PDF

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DE102007014622A1
DE102007014622A1 DE200710014622 DE102007014622A DE102007014622A1 DE 102007014622 A1 DE102007014622 A1 DE 102007014622A1 DE 200710014622 DE200710014622 DE 200710014622 DE 102007014622 A DE102007014622 A DE 102007014622A DE 102007014622 A1 DE102007014622 A1 DE 102007014622A1
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Nordzucker AG
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D41/00Caps, e.g. crown caps or crown seals, i.e. members having parts arranged for engagement with the external periphery of a neck or wall defining a pouring opening or discharge aperture; Protective cap-like covers for closure members, e.g. decorative covers of metal foil or paper
    • B65D41/02Caps or cap-like covers without lines of weakness, tearing strips, tags, or like opening or removal devices
    • B65D41/26Caps or cap-like covers serving as, or incorporating, drinking or measuring vessels
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01FMEASURING VOLUME, VOLUME FLOW, MASS FLOW OR LIQUID LEVEL; METERING BY VOLUME
    • G01F23/00Indicating or measuring liquid level or level of fluent solid material, e.g. indicating in terms of volume or indicating by means of an alarm
    • G01F23/02Indicating or measuring liquid level or level of fluent solid material, e.g. indicating in terms of volume or indicating by means of an alarm by gauge glasses or other apparatus involving a window or transparent tube for directly observing the level to be measured or the level of a liquid column in free communication with the main body of the liquid

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Abstract

Eine Verpackung für fließfähige, insbesondere pulverförmige oder flüssige Produkte (30), besitzt einen Behälter (10) und einen Deckel (20), mittels dessen der Behälter (10) verschließbar ist, wobei der Deckel (20) becherartig ausgebildet ist und in einer Stellung mit der Becheröffnung nach unten den Behälter (10) verschließt und in einer anderen Position mit der Öffnung des Bechers nach oben Teile des fließfähigen Produktes (30) aufnehmen und halten kann. Der Deckel (20) weist ein über einen großen Teil seiner Höhe ragendes von durchsichtigem Material abgedecktes Sichtfenster und eine Skalenbedruckung (42) in oder neben dem Sichtfenster (40) auf.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verpackung für fließfähige, insbesondere pulverförmige oder flüssige Produkte, mit einem Behälter mit einer Öffnung zum Entnehmen des Produktes und mit einem abnehmbaren und wieder aufsetzbaren Deckel, der die Öffnung des Behälters verschließt.
  • Verpackungen für fließfähige, insbesondere pulverförmige oder flüssige Produkte werden für eine Vielzahl derartiger Produkte benötigt. Dazu gehören insbesondere auch im Haushalt einsetzbare Nahrungsmittel, zu denen etwa Zucker, Salz, Mehl oder auch Reis gehören.
  • Für diese Artikel gibt es sehr unterschiedliche Verpackungen, etwa in Tütenform oder auch als Kartonverpackung.
  • Der Endverbraucher schüttet in geeigneter Form nach dem Öffnen der Verpackung den interessierenden Inhalt in der von ihm geschätzten, benötigten Menge dorthin, wo er ihn einsetzen möchte, beispielsweise in ein Zubereitungsgefäß.
  • Dabei ist es häufig erwünscht, die benötigte Menge nicht nur grob während des Schüttvorganges zu schätzen oder mit Augenmaß zu raten, welche Menge des fließfähigen Produktes gerade ausgeschüttet wird, sondern auch eine etwas genauere Angabe hierüber zu erhalten, bevor das Produkt tatsächlich in einer irreversiblen Form etwa in ein bereits im Zubereitungsvorgang befindliches anderes Produkt hinein gegeben wird.
  • Hierfür muss herkömmlich das Produkt aus der Verpackung in eine Küchenwaage oder in ein Messgefäß geschüttet werden, etwa einen hierzu extra vorbereiteten Messbecher. Derartige Messbecher sind transparent oder teilweise transparent und weisen eine Skala auf. Anhand des Füllgrades kann dann solange das Produkt aus der Verpackung entnommen und in den Messbecher geschüttet werden, bis dort der gewünschte Füllzustand erreicht ist und somit eine abgemessene Menge des Produktes zur Verfügung steht. Dann wird der Schüttvorgang beendet, die Verpackung mit der verbleibenden Restmenge wieder weggestellt und das Produkt verwendet.
  • Dies ist recht nachteilig, da dazu jeweils ein Messbecher oder eine Küchenwaage im Haushalt bereitgehalten und herangeholt und nach der Verwendung wieder gereinigt werden muss, um etwaige Reste des Produktes wieder aus dem Messbecher zu entfernen.
  • Aus diesem Grunde gibt es bereits aus dem Stand der Technik andere Vorschläge. So beschreibt die EP 0 069 246 B1 einen flexiblen Behälter zur Aufnahme von Flüssigkeiten. Dieser flexible Behälter ist teilweise durchsichtig und mit einer Skala versehen, auf der der noch verbleibende Inhalt ablesbar ist.
  • Die DE 85 20 072 U1 beschreibt eine Verpackung für Reis, die im Wesentlichen undurchsichtig ist. Eine Stirnseite der Verpackung wird mit einem vertikalen durchsichtigen Sichtfenster versehen und mit einer Skala in oder neben diesem Fenster bedruckt.
  • Die DE 200 09 562 U1 , die DE 100 51 030 A1 und die DE 89 14 099 U1 zeigen alle Folienverpackungen, die teilweise transparente Außenflächen besitzen und auf der Folie mit einer Skalierung ausgestattet sind.
  • Alle vorstehend genannten Druckschriften stellen also Verpackungen zur Verfügung, bei denen eine Skala unmittelbar auf einem durchsichtigen Abschnitt der Basisverpackung vorgesehen werden kann. Damit lässt sich dann nachträglich feststellen, wie viel entnommen wurde. Das bedeutet, dass für das Entnehmen eines vorgegebenen Volumens des entsprechenden Inhalts zunächst eine Berechnung oder jedenfalls Überlegung stattfinden muss, welche Restmenge eigentlich in der Verpackung verbleiben muss, wenn eine gewünschte Menge entnommen werden soll, und darüber hinaus lässt sich nach wie vor auch keine gezielte Menge entnehmen, sondern es wird eine Vielzahl von vorsichtigen Versuchen benötigt, um sich langsam an den gewünschten und berechneten Restinhalt heranzubewegen.
  • Bei Verpackungen für Waschmittel ist es beispielsweise aus der DE 203 12 987 U1 bekannt, den Deckel einer Waschmitteltrommel zugleich als Messbecher auszugestalten, um keinen separaten Messbecher für das Entnehmen von Waschmittel beilegen zu müssen. Der Deckel wird zu diesem Zweck mit einem muldenförmigen Bereich ausgerüstet, der dann, wenn der Messbecher als Verschlussdeckel verwendet wird, nach Innen in den Behälter hineingerichtet ist. Bei sehr großen Verpackungen wie etwa Waschmitteltrommeln ist der dadurch entstehende Volumenverlust unerheblich. Für kleinere Verpackungen bis zu etwa 2 oder 3 Litern Inhalt ist dieses Konzept unbrauchbar, da das verbrauchte Volumen für den Messbecher zu entsprechend überdimensionierten Verpackungen führen würde.
  • Bei kleineren Verpackungsbehältern wie etwa in der DE 299 07 855 U1 werden ausklappbar zum Dosieren des Gutes versehene separate Einsetze vorgesehen, die sich aus einem Kartonzuschnitt in recht komplizierter Form herstellen lassen.
  • Auch die DE 91 05 819 U1 zeigt eine Faltschachtel, bei der ein Maßbehältnis separat beigepackt wird und so ausgestaltet ist, dass es so klein ist, dass es möglichst wenig Raum vor seiner erstmaligen Benutzung und während des Versandes einnimmt.
  • Für zubereitete Getränke schlägt die EP 0 447 091 B1 einen Behälter mit einem recht komplizierten und sehr aufwändigen Messbecherverschluss vor. Hier kann etwa Kaffee entnommen werden, wobei die Verschlusskappe dann gleich dazu dient, die Menge an entnommenem Kaffee an Rippen in dem Messbecher abzulesen.
  • In ähnlicher Form ist auch ein Dosierbehälter für Pflanzenschutzmittel aus der DE 103 29 715 A1 bekannt.
  • Keine dieser bekannten Möglichkeiten ist jedoch für Haushaltartikel wie etwa Zucker, Salz, Mehl oder Reis geeignet. Zusätzliche Messbecher oder komplizierte Arrangements sind viel zu kostenaufwändig und sie nehmen auch zuviel des Füllvolumens der entsprechenden Verpackung ein. Es ist zu berücksichtigen, dass gerade Produkte wie Zucker, Salz, Mehl oder Reis in sehr großen Mengen, wenn auch in relativ kleinen Verpackungen von etwa 500 ml oder 1 l Inhalt transportiert werden müssen, wobei die Frage des eingenommenen Volumens einschließlich der Verpackung für die Versandkosten erheblich ist. Ein Verlust an Packungsvolumen durch Messbecher oder ähnliche Konzepte kommt für solche Produkte nicht in Betracht.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Verpackung für fließfähige, insbesondere pulverförmiger oder flüssige Produkte vorzuschlagen, die auch für im Haushalt zu verwendende Produkte wie Zucker, Salz, Mehl oder Reis eine Möglichkeit schafft, dem Endbenutzer ein genaueres Dosieren ohne das Heranziehen haushaltüblicher separater Messbecher oder Küchenwaagen zu ermöglichen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Verpackung für fließfähige, insbesondere pulverförmige oder flüssige Produkte, mit einem Behälter mit einer Öffnung zum Entnehmen des Produktes 30 und mit einem abnehmbaren und wiederaufsetzbaren Deckel, mittels dessen die Öffnung des Behälters verschließbar ist, wobei der Deckel becherartig ausgebildet ist und in einer Stellung mit der Becheröffnung nach unten den Behälter abnehmbar verschließt und in einer anderen Position mit der Öffnung des Bechers nach oben Teile des fließfähigen Produktes aus dem Behälter aufnehmen und halten kann, wobei der Deckel ein über einen Teil der Höhe des Deckels reichendes, von durchsichtigem Material gebildetes Sichtfenster und eine Skalenbedruckung in oder neben dem Sichtfenster aufweist.
  • Es geht dabei insbesondere um eine Verpackung, bei der der Behälter quaderförmig ist und der Deckel einen rechteckigen Querschnitt besitzt und auf den Behälter in angepasster Form aufsetzbar ist.
  • Bei genauer Betrachtung wird bevorzugt eine Art zusammensteckbarer Kartonverpackung vorgeschlagen, bei der das Deckelelement zugleich eine Art Messbecher und eine Skalierung in einem durchsichtigen Bereich aufweist.
  • Während bei allen bisher bekannten Kartonverpackungen mehr oder weniger komplizierte Faltelemente vorgesehen sind, die eine Dosierung erleichtern sollen, jedoch Platz einnehmen, auch wenn dieser reduziert ist, geht die Erfindung davon vollständig ab. Dies schafft sie, ohne aufwändige, teure oder in der Benutzung schwer zu verstehende Deckelkonstruktionen einzusetzen.
  • Es entsteht erfindungsgemäß ein praktischer Küchenhelfer, nämlich eine Kartonverpackung oder eine andere Verpackung mit Zucker oder einem anderen, zum Backen, Kochen und Verfeinern verwendeten pulverförmigen Produkt. Die entstehende Verpackung kann griffig und standsicher ausgeführt werden.
  • Insbesondere über eine vertikale Kante oder an der Schmalseite des becherartigen Deckels ist zusätzlich eine Skalierung mit Sichtfenster angebracht, die in bestimmte, besonders praktisch Schritte unterteilt sein kann, etwa in 50 g oder auch 25 g – Schritte. Auch ohne größere messtechnische oder physikalische Kenntnisse kann jeder ganz schnell ohne eine Küchenwaage die richtige Menge an Zucker oder Salz portionieren. Die Küchenwaage wird überhaupt nicht mehr benötigt. Die Funktion ist auch für beispielsweise Jugendliche ohne Weiteres nachvollziehbar, wenn diese einen Kochvorgang durchführen möchten.
  • Aus dem Behälter wird eine bestimmte Menge des gewünschten Produktes so lange in den Deckel geschüttet, bis dieser – ablesbar an der Skala – die richtige Menge oder physikalisch genauer ausgedrückt ein gewünschtes Volumen des gewünschten Produktes enthält.
  • Denkbar wäre es sogar, dem Behälter eine unregelmäßige oder ungewöhnlich strukturierte Kontur zu geben, ebenso auch dem Deckel. Durch eine geeignete Ausbildung der Skale könnten Nichtlinearitäten ohne Weiteres berücksichtigt werden.
  • Bei einer Anordnung des Sichtfensters über eine Ecke des Deckels hinweg ist eine besonders leichte Beobachtung des Spiegels des Produktes möglich, um für den Benutzer sicher zu stellen, dass dieser Spiegel, also die Oberfläche des Produktes, relativ eben ist und die Skala richtig angewendet wird.
  • Von großem Vorteil ist, dass die Verpackung wenig kostenaufwändig ist. Gegenüber herkömmlichen Kartonverpackungen unterscheidet sie sich dadurch, dass der Deckel des gesamten Kartons noch einen teilweise transparenten Bereich aufweist und entweder der transparente Bereich oder der daneben liegende Karton zusätzlich bedruckt ist. Die Mehrkosten dafür sind gering.
  • Durch die Ausgestaltung mit dem becherartigen, wieder auf den Behälter aufschiebbaren Deckel wird eine einwandfreie Wiederverschließbarkeit der Verpackung gewährleistet. Anders als bei aufgerissenen Tüten muss nichts wieder zusammengefaltet oder eingerollt werden; durch den passenden, becherartigen Aufsatz entsteht ein sauberes, auch den Endbenutzer sehr zufrieden stellendes Verschließen, dass auch gegenüber Feuchtigkeitseintritt oder Schadinsekten einen sicheren Verschluss ermöglicht. Dies erhöht auch die Haltbarkeit einer angebrochenen Verpackung.
  • Von besonderem Vorteil ist auch, dass die Verpackung vor ihrer Erstöffnung einwandfrei transportierbar ist und nicht mehr Platz wegnimmt, als herkömmliche Kartonverpackungen.
  • Auch im Haushalt ist jedoch die Verpackung stapelbar, sogar nach ihrer Erstöffnung, sofern dies bei platzbeschränkten Haushalten und Küchen von Interesse ist.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn die Verpackungshülle zweischalig ausgebildet ist, wenn die äußere Schale der Verpackung im Gebrauch zweigeteilt ist, wenn von der zweigeteilten äußeren Schale der Verpackung einer der beiden Teile den Deckel bildet, und wenn der andere Teil der äußeren Schale der Verpackung zusammen mit der inneren Schale der Verpackung den Behälter bildet.
  • Das Vorsehen einer durchgehenden Innenschale und einer geteilten Außenschale ermöglicht ein besonders sicheres Wiederaufschieben des Deckels und garantiert einen dichten Wiederverschluss nach einer Erstöffnung durch den Benutzer im Haushalt.
  • Zugleich wird durch das Verwenden einer Außenschale in mehreren Teilen auch sichergestellt, dass während des Verkaufsvorganges keine überstehenden und unerwünschten Kanten und Rillen einerseits die Handhabung der ungeöffneten Verpackung im Ladenlokal oder während des Transportes behindern oder andererseits zu Beschädigungen führen, die das optische Äußere der Verpackung beeinträchtigen könnten.
  • Ferner ist es bevorzugt, wenn die beiden Teile der äußeren Schale der Verpackung vor dem Erstgebrauch mittels einer aufreißbaren Perforation miteinander verbunden sind.
  • Auf diese Weise ist es möglich, die Verpackung besonders zweckmäßig herzustellen und einstückig zu dem fertigen Behältnis zu verarbeiten, also insbesondere zu falten etc. Erst der Benutzer trennt die Verpackung in einen Behälter einerseits und in einen aufsteckbaren und abnehmbaren becherartigen Deckel andererseits.
  • Dies hat noch den zusätzlichen Vorteil, dass der Benutzer und Verbraucher sicher ist, dass er derjenige ist, der ein bis dahin nicht geöffnetes und benutztes Behältnis mit dem entsprechenden Produkt erwirbt.
  • Im Folgenden wird anhand einer Zeichnung ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Ansicht eines Ausführungsbeispiels der Erfindung;
  • 2 eine Ansicht auf das Ausführungsbeispiel aus 1 in teilweise geöffnetem Zustand; und
  • 3 eine weitere Ansicht auf das Ausführungsbeispiel aus den 1 und 2 bei der Vorbereitung eines Abmessvorganges.
  • Eine Verpackung für fließfähige, insbesondere pulverförmige oder flüssige Produkte ist in 1 dargestellt. Die Verpackung weist als zentrale Elemente einen Behälter 10 mit einer Öffnung und einen Deckel 20 auf.
  • Der Behälter 10 ist quaderförmig und hat eine Aufnahmekapazität von beispielsweise 500 g, 750 g oder 1.000 g eines im Haushalt häufig verwendeten pulverförmigen Produktes 30 wie Zucker, Salz, Mehl oder Reis. Es kann auch um die Aufnahme anderer Produkte gehen.
  • Der Behälter 10 und der Deckel 20 bestehen in der dargestellten, bevorzugten Ausführungsform aus Karton. Der Behälter 10 steht mit seiner Schmalseite standsicher; die längste Seite des quaderförmigen Behälters 10 ist die Vertikale.
  • Die Verpackung ist zweischalig mit einer Innenschale 12 und einer Außenschale 11, 21, wobei man in der 1 im Wesentlichen nur die Außenschale sieht. Diese Außenschale ist wie bei zum Verkauf vorgesehenen Verpackungen üblich bedruckt und zeigt den Hersteller, die Marken oder sonstige Kennzeichnungen und Werbeaufdrucke. Sie kann auf einer Schmalseite auch eine kurze Anleitung zur Benutzung enthalten, insbesondere zur Erstöffnung der Verpackung mit dem Behälter 10 und dem Deckel 20.
  • Zu sehen ist auch, dass umlaufend rund um den Behälter eine Aufreißlasche 15 vorgesehen ist. Diese Aufreißlasche 15 ist nur Teil der Außenschale. Sie läuft in teilweise geschwungenen, ggf. auch schrägen Bögen.
  • Vor der Erstöffnung, also im Verkaufsregal und bis zur ersten Öffnung der Verpackung durch den Verbraucher bzw. Benutzer ist diese Aufreißlasche 15 geschlossen. Erst für die erste Benutzung wird die Aufreißlasche 15 vom Benutzer umlaufend um die Verpackung herum entfernt. Dadurch ist die Außenschale in einen unteren Bereich 11 getrennt, der zum Behälter 10 gehört, und in einen oberen Bereich 21, der den Deckel 20 bildet.
  • Wie man in der 2 sieht, befindet sich in der Außenschale eine Innenschale 12. Diese Innenschale 12 gehört vollständig zum Behälter 10 und wird erst nach der Erstöffnung für den Benutzer sichtbar. Der obere Bereich 21 der Außenschale ist nach dem Entfernen der Aufreißlasche 15 abnehmbar, kann aber beliebig wieder aufgesetzt werden.
  • Wie man in der 2 auch erkennt, ist die Innenschale 12 oben mit einer weiteren Aufreißlasche 16 versehen, mit der der obere Teil seitens der Innenschale 12 entfernt werden kann, um auch diese zu öffnen. Die Innenschale ist vor der Erstbenutzung oben verschlossen, um eine hermetische, dichte Verpackung für den Transport und zur Lagerung bis einschließlich zum Verkauf für den Verbraucher und Benutzer sicherzustellen. Erst dieser Verbraucher und Benutzer öffnet daher auch die Innenschale 12.
  • Nach der Erstöffnung durch den Benutzer kann das Aufsetzen des Deckels 20 auf die Innenschale 12 gleichwohl für eine längere Haltbarkeit des in dem Behälter 10 untergebrachten Produktes 30 ausreichen.
  • Durch das erneute Aufschieben des Deckels 20 auf die Innenschale 12 des Behälters 10 vervollständigt sich die Außenschale 11, 21 wieder und bildet eine weitgehend homogene, bündige äußere Verpackung bestehend aus Behälter 10 und Deckel 20. Das Fehlen der Aufreißlasche 15 durch deren Aufreißen verkürzt die Außenschale in ihrer vertikalen Erstreckung etwas; durch das Entfernen der Aufreißlasche 16 mit dem oberen Abschluss der Innenschale 12 findet insoweit auch eine Anpassung der Abmessungen der Innenschale 12 statt, so dass wieder ein vollständiges Verpackungserzeugnis entsteht.
  • Wie man in der 3 erkennt, ist der Behälter 10 nach der Erstöffnung oben offen und mit dem becherartigen Deckel 20 verschließbar. Der becherartige Deckel 20 besitzt einen rechteckigen Querschnitt und passt exakt auf den Behälter 10. Der becherartige Deckel 20 ist dabei unten offen und lässt sich auf diese Weise über den Behälter 10 schieben. Dabei ragt der Deckel 20 in der dargestellten Ausführungsform bis zu größenordnungsmäßig etwa einem Viertel der Länge des Behälters 10 über diesen.
  • In dem Behälter 10 befindet sich das Produkt 30.
  • Dieses Produkt kann nach dem Abnehmen des Deckels 20 und Umdrehen des Deckels 20 in diesen geschüttet werden, da jetzt der Deckel 20 mit seiner Öffnung becherartig nach oben steht. Der Deckel ist so ausgebildet, dass er das fließfähige Produkt 30, also beispielsweise Zucker, ebenso aufnehmen und halten kann, wie der Behälter 10 selbst.
  • Der Deckel 20 ist teilweise mit einer transparenten Wandung ausgebildet. Hierfür ist er insbesondere über eine vertikale Kante hinweg mit einem vertikalen Sichtfenster 40 ausgerüstet, das sich über einen wesentlichen Teil der Vertikalerstreckung des Deckels 20 erstreckt.
  • In dem Sichtfenster 40 oder auch benachbart dazu auf der Wand des Deckels 20 ist eine Skala 42 aufgedruckt. Während des Schüttvorganges des Produktes 30 aus dem Behälter 10 in den Deckel 20 kann von dem Benutzer ohne Probleme und in Echtzeit abgelesen werden, welchen Inhalt nun tatsächlich der Deckel 20 momentan an Produkt 30 aufweist. Er kann also mit dem Schüttvorgang des fließfähigen Produktes sofort aufhören, wenn das von ihm gewünschte Volumen erreicht ist.
  • Die schräge und/oder gerundete, schwingende obere Kante des Deckels 20 ist einerseits optisch ansprechend, andererseits günstig für die Handhabung beim Schütten des Produktes 30.
  • Dabei ist von Vorteil, dass bei der Skalierung exakt bekannt ist, um welches Produkt es sich handelt. Das Umrechnen von den üblichen Masseangaben (Kilogramm oder Gramm) des Produktes in eine Volumenangabe in der Skalierung ist daher problemlos bereits seitens des Herstellers möglich, so dass der Endbenutzer mit der Frage, welches Produkt mit welcher Dichte er in der Skalierung wieder finden will, nicht belastet wird.
  • 10
    Behälter
    11
    unterer Bereich der Außenschale
    12
    Innenschale
    15
    Aufreißlasche der Außenschale
    16
    Aufreißlasche der Innenschale
    20
    Deckel
    21
    oberer Bereich der Außenschale
    30
    Produkt
    40
    Sichtfenster
    42
    Skala
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0069246 B1 [0008]
    • - DE 8520072 U1 [0009]
    • - DE 20009562 U1 [0010]
    • - DE 10051030 A1 [0010]
    • - DE 8914099 U1 [0010]
    • - DE 20312987 U1 [0012]
    • - DE 29907855 U1 [0013]
    • - DE 9105819 U1 [0014]
    • - EP 0447091 B1 [0015]
    • - DE 10329715 A1 [0016]

Claims (11)

  1. Verpackung für fließfähige, insbesondere pulverförmige oder flüssige Produkte (30), mit einem Behälter (10) mit einer zumindest nach Erstöffnung vorgesehenen Öffnung zum Entnehmen des Produktes (30) und mit einem abnehmbaren und wiederaufsetzbaren Deckel (20), mittels dessen die Öffnung des Behälters (10) verschließbar ist, wobei der Deckel (20) becherartig ausgebildet ist und in einer Stellung mit der Becheröffnung nach unten den Behälter (10) abnehmbar verschließt und in einer anderen Position mit der Öffnung des Bechers nach oben Teile des fließfähigen Produktes (30) aus dem Behälter aufnehmen und halten kann, wobei der Deckel (20) ein über einen Teil der Höhe des Deckels reichendes, von durchsichtigem Material gebildetes Sichtfenster (40) und eine Skalenbedruckung (42) in oder neben dem Sichtfenster (40) aufweist.
  2. Verpackung für fließfähige Produkte (30) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (10) quaderförmig ist, und dass der Deckel (20) einen rechteckigen Querschnitt besitzt und auf den Behälter (10) in angepasster Form aufsetzbar ist.
  3. Verpackung für fließfähige Produkte (30) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (10) auf der einen Schmalseite des Quaders steht und die Öffnung des Behälters (10) auf der gegenüberliegenden, oberen Schmalseite des Quaders ausgebildet ist.
  4. Verpackung für fließfähige Produkte (30) nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die vertikale Erstreckung des Deckels (20) zwischen einem Sechstel und einem Drittel der vertikalen Erstreckung des Behälters (10) beträgt.
  5. Verpackung für fließfähige Produkte (30) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Sichtfenster (40) an einer vertikalen Kante des Deckels (20) angeordnet ist und sich auf zwei der vertikalen Seiten des Deckels (20) erstreckt.
  6. Verpackung für fließfähige Produkte (30) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Sichtfenster (40) und die Skalenbedruckung (42) auf einer Schmalseite des Deckels (20) angeordnet sind, wobei die Schmalseite des Deckels (20) eine der vertikalen Seiten des Deckels (20) ist.
  7. Verpackung für fließfähige Produkte (30) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackungshülle zweischalig ausgebildet ist, dass die äußere Schale der Verpackung im Gebrauch zweigeteilt ist, dass von der zweigeteilten äußeren Schale (11, 21) der Verpackung einer der beiden Teile (21) den Deckel (20) bildet, und dass der andere Teil (21) der äußeren Schale der Verpackung zusammen mit der inneren Schale der Verpackung den Behälter (10) bildet.
  8. Verpackung für fließfähige Produkte (30) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Teile der äußeren Schale (11, 21) der Verpackung vor der Erstöffnung mittels einer aufreißbaren Perforation (15) miteinander verbunden sind.
  9. Verpackung für fließfähige Produkte (30) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Teile durch eine schräg und/oder teilweise gerundete, rund um die Verpackung laufende Trennlinie von einander getrennt sind.
  10. Verpackung für fließfähige Produkte (30) nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Schale (12) der Verpackung mit einer weiteren aufreißbaren Perforation (16) in zwei Teile teilbar ist, von denen bei Erstöffnung der obere Teil mit einer Abdeckung der inneren Schale (12) entfernt wird.
  11. Verpackung für fließfähige Produkte (30) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (10) und/oder der Deckel (20) aus einem kartonartigen Werkstoff bestehen.
DE200710014622 2007-03-23 2007-03-23 Verpackung für fließfähige, insbesondere pulverförimige oder flüssige Produkte Withdrawn DE102007014622A1 (de)

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