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Die
Erfindung betrifft eine Messanordnung mit einem magnetfeldempfindlichen
Sensor, der einen eine durchgehende Ausnehmung und eine diese begrenzende
Wandung aufweisenden Körper
aus Magnetwerkstoff und wenigstens einen sich zwischen zwei Enden
erstreckenden und durch die Ausnehmung hindurchgeführten elektrischen
Leiter umfasst, einem relativ zu dem Körper bewegbaren Magnet, von
dessen Magnetfeld die Permeabilität des Körpers in Abhängigkeit
von dem Abstand zwischen dem Körper
und dem Magnet variierbar ist, und einer mit dem Leiter verbindbaren
oder verbundenen Auswerteeinrichtung, mittels welcher die Änderung
der Permeabilität
des Körpers
erfassbar ist. Ferner betrifft die Erfindung einen magnetfeldempfindlichen Sensor
für eine
derartige Messanordnung.
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Aus
der
DE 102 49 919
A1 ist eine Spulenanordnung als Magnetsensor bestehend
aus wenigstens einer Ringkernspule bekannt, die einen geschlossenen,
mit einer Spule versehenen Kern aus ferromagnetischem Material und
einen in einer Relativbewegung vorbeibewegbaren Magneten aufweist. Das
zu detektierende Magnetfeld bewirkt eine Änderung der Kernpermeabilität und somit
der Spuleninduktivität,
die mit einer Auswerteeinrichtung erfasst werden kann.
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Nachteilig
an dieser Spulenanordnung ist der relativ hohe Fertigungsaufwand
für das
Aufwickeln der Spule.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
die eingangs genannte Messanordnung bzw. den eingangs genannten
magnetfeldempfindlichen Sensor derart weiterzubilden, dass der Fertigungsaufwand
reduzierbar ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer
Messanordnung nach Anspruch 1 und mit einem magnetfeldempfindlichen
Sensor nach Anspruch 11 gelöst.
Bevorzugte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen gegeben.
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Die
erfindungsgemäße Messanordnung weist
einen magnetfeldempfindlichen Sensor, der einen eine durchgehende
Ausnehmung und eine diese begrenzende Wandung aufweisenden Körper aus Magnetwerkstoff
und wenigstens einen sich zwischen zwei Enden erstreckenden und
durch die Ausnehmung hindurchgeführten
elektrischen Leiter umfasst, einen relativ zu dem Körper bewegbaren
Magnet, von dessen Magnetfeld die Permeabilität des Körpers in Abhängigkeit
von dem Abstand zwischen dem Körper
und dem Magnet variierbar ist, und eine mit dem Leiter verbindbare
oder verbundene Auswerteeinrichtung auf, mittels welcher die Änderung der
Permeabilität
des Körpers
erfasst werden kann, wobei der Leiter die Wandung nicht umschlingt.
Der Leiter erstreckt sich dabei zwischen seinen beiden Enden.
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Bei
der erfindungsgemäßen Ausgestaltung der
Messanordnung kann der elektrische Leiter einfach durch die Ausnehmung
hindurchgesteckt werden, ohne den Leiter um die Wandung herumzuwickeln.
Dies vereinfacht in einem nicht unerheblichen Maße den Fertigungsaufwand für den magnetfeldempfindlichen
Sensor und somit für
die Messanordnung. Überraschenderweise
liefert der magnetfeldempfindliche Sensor auswertbare Signale und
verhält
sich dabei in elektrotechnischer Hinsicht wie, oder fast wie eine
Spule, die mit einer Windung auf die Wandung aufgewickelt ist.
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Die
Wandung bildet bevorzugt einen die Ausnehmung umschließenden Ring,
der insbesondere geschlossen ist. Somit ist von dem Körper aus
Magnetwerkstoff insbesondere ein Ring oder Ringkern gebildet. Der
Querschnitt des Rings kann eine beliebige Form aufweisen. Bevorzugt
ist der Querschnitt aber kreisringförmig.
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Bei
dem Magnetwerkstoff handelt es sich bevorzugt um ein hochpermeables
Material, dessen Permeabilität
mit sich änderndem
Abstand zwischen dem Magnet und dem Körper variiert. Insbesondere nimmt
der Magnetwerkstoff bei Unterschreitung eines bestimmten Abstands
(Schaltabstand) zwischen dem Magnet und dem Körper seine Sättigungsmagnetisierung
an, sodass die relative Permeabilität auf den Wert 1 oder näherungsweise
auf den Wert 1 fällt. Diese
vergleichsweise große Änderung
der Permeabilität
bewirkt eine deutlich messbare Änderung
der Induktivität
des elektrischen Leiters, die mittels der Auswerteeinrichtung erfassbar
ist. Somit geht der Magnetwerkstoff in Abhängigkeit von dem Abstand zwischen
dem Körper
und dem Magnet insbesondere magnetisch in Sättigung bzw. nimmt die Sättigungsmagnetisierung
an.
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Als
Werkstoff wird bevorzugt ein weichmagnetisches Material verwendet.
Insbesondere liegt die relative Permeabilität oder Anfangspermeabilität des Magnetwerkstoffs
in einem Bereich von ca. 4000 bis 150000 oder darüber. Diese
hohen Permeabilitäten sind
z.B. mit einem nanokristallinen Material, insbesondere mit einem
nanokristallinen Metall erzielbar. Das nanokristalline Material
kann z.B. nanokristallines Eisen bzw. eine nanokristalline Legierung
auf Eisenbasis sein. Alternativ kann auch ein Ferrit oder ein anderes
ferromagnetisches Material als Magnetwerkstoff verwendet werden.
Der Leiter ist insbesondere aus Metall, wie z.B. Kupfer, ausgebildet.
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Der
Körper
kann zwischen zwei einander gegenüberliegenden Wänden angeordnet
sein, durch welche hindurch sich der Leiter erstreckt und zwischen
denen der Leiter bevorzugt ausschließlich gerade verläuft. Insbesondere
ist der Leiter mit einer der Wände
fest verbunden, sodass zum Montieren des Sensors der Leiter zunächst durch
die Ausnehmung des Körpers
und danach durch die andere Wand hindurchgesteckt wird, die dafür ein geeignetes
durchgehendes Loch aufweist. Der Körper ist insbesondere in einem
Gehäuse
angeordnet, welches beide oder eine der Wände umfassen kann. Das Gehäuse und/oder
die Wände
bestehen bevorzugt aus Kunststoff und können als Spritzgussteil hergestellt
sein.
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Eine
der Wände
bildet insbesondere den Boden eines topfförmigen Gehäuses, das mit einem Deckel
verschließbar
oder verschlossen ist, der von der anderen Wand gebildet ist. Dabei kann
der wenigstens eine Leiter von einer Halterung gehalten oder in diese
eingebettet sein, die bevorzugt mit dem Deckel fest verbunden oder
einstückig
ausgebildet ist. Der Boden kann eine durchgehende Öffnung aufweisen, in
welche die Halterung eingreift. Ferner ist der in dem Gehäuse angeordnete
Körper
aus Magnetwerkstoff von der Halterung durchgriffen, so dass sich
insgesamt ein besonders kompakter und einfach zu montierender Sensor
ergibt.
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Gemäß einer
Variante kann das Gehäuse auch
eine ringförmige
Ausnehmung aufweisen, in die der Körper aus Magnetwerkstoff eingeschoben
bzw. eingeführt
wird oder ist. Die Ausnehmung umringt dabei ein Gehäuseinnenteil,
durch welches der wenigstens eine Leiter hindurchgeführt ist.
Ferner umgibt oder umring ein Gehäuseaußenteil den Körper, der somit
weitgehend gegen Verschmutzung und äußere Krafteinwirkung geschützt ist.
Das Gehäuseinnenteil ist
mit dem Gehäuseaußenteil
insbesondere einstückig
ausgebildet oder fest verbunden, so dass die ringförmige Ausnehmung
bevorzugt ein ringförmiges Sackloch
bildet. Unter dem Begriff Sackloch soll insbesondere verstanden
werden, dass die Ausnehmung einseitig von einem Boden begrenzt ist.
Das Gehäuseinnenteil
ist insbesondere zylinderförmig ausgebildet.
Ferner kann das Gehäuseaußenteil
eine Außenfläche mit
wenigstens einem ebenen Flächebereich
aufweisen, an dem z.B. ein Sauger einer automatischen Bestückungsmaschine
angreifen kann. Auch dieses Gehäuse
besteht bevorzugt aus Kunststoff und kann als Kunststoff-Spritzgussteil
hergestellt sein.
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Der
Leiter kann außerhalb
des Gehäuses
abgewinkelt sein, sodass zum Kontaktieren der beiden Enden des Leiters
mit Kontaktflächen
einer Leiterplatte der Körper
auf die Leiterplatte aufgesetzt werden kann. Bevorzugt ist der elektrische
Leiter aber insgesamt gerade ausgebildet. Zur Montage eines derart
ausgebildeten Sensors an einer Leiterplatte kann in diese eine Ausnehmung
eingebracht sein, in welche der Körper eingesetzt oder eingehängt wird. Dabei
liegen die Enden des Leiters an den Rändern der Ausnehmung auf und
können
dort mit an der Oberfläche
der Leiterplatte angeordneten Kontaktflächen in Kontakt gebracht werden.
Die Enden des Leiters bilden somit Kontakte zum elektrischen Kontaktieren
des Leiters.
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Der
Leiter kann an seinen Endbereichen oder durchgängig einen viereckigen Querschnitt
aufweisen, so dass das Anlöten
der Endbereiche des Leiters an die Kontaktflächen erleichtert ist. Auch
ist die Montage an der Leiterplatte erleichtert, da der Sensor nicht
wegrollen kann. Ferner stehen insgesamt vier Flächen zur Kontaktierung zur
Verfügung.
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Aus
Sicherheitsgründen
kann es sinnvoll sein, den Sensor redundant vorzusehen, um bei Ausfall
des Sensors mit dem redundanten Sensor weiterarbeiten zu können. Üblicherweise
wird dafür
der Sensor als Ganzes mehrfach vorgesehen, wodurch allerdings der
Raumbedarf und die Fertigungskosten steigen können. Bei der erfindungsgemäßen Messanordnung
ist es möglich,
dass der Sensor wenigstens einen sich zwischen zwei anderen Enden
erstreckenden und durch die Ausnehmung hindurchgeführten zusätzlichen
elektrischen Leiter aufweist, der die Wandung insbesondere nicht
umschlingt. Bevorzugt sind dabei die Leiter übereinstimmend ausgebildet und
können
parallel zueinander verlaufen. Ferner bilden die anderen Enden des
zusätzlichen
Leiters insbesondere Kontakte zum elektrischen Kontaktieren des
zusätzlichen
Leiters.
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Somit
ist es möglich,
einen redundanten magnetfeldempfindlichen Sensor unter Verwendung
gemeinsamer Bauteile oder eines gemeinsamen Bauteils (Körper aus
Magnetwerkstoff) auszubilden. Da der Körper aus Magnetwerkstoff in
der Regel als ausfallsicher betrachtet werden kann, hat die gemeinsame
Nutzung von Bauteilen auch keine Sicherheitsnachteile gegenüber dem
mehrfachen Anordnen vollständig
eigenständiger
Sensoren. Das Hindurchführen
von wenigstens zwei separaten Leitern durch die Ausnehmung hat zusätzlich den
Vorteil, dass sich die Leiter gegenseitig erregen können, sodass
nicht nur eine Ausfallsicherheit sondern zusätzlich auch noch eine gegenseitige
Funktionsfähigkeitsprüfung bzw. Diagnose
möglich
ist.
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Der
Magnetwerkstoff für
den Körper
wird insbesondere in Form einer Folie oder eines Bands zur Verfügung gestellt,
sodass die Folie oder das Band zum Bilden des Körpers aus Magnetwerkstoff aufgewickelt
werden kann. Die Wandung ist somit bevorzugt aus einem aufgewickelten
Band aus Magnetwerkstoff gebildet und weist insbesondere eine Ringform
auf. Die Bandform des Magnetwerkstoffs hat den Vorteil, dass damit
relativ geringe Banddicken realisierbar sind. Dies bewirkt einen
relativ hohen elektrischen Widerstand des Bands, sodass Wirbelstromverluste
gering gehalten werden können.
Ferner ist es möglich,
dem Körper
durch das Aufwickeln eine gewisse Elastizität zu verleihen.
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Die Änderung
der Permeabilität
des Magnetwerkstoffs kann z.B. dadurch ermittelt werden, dass wenigstens
ein elektrischer Impuls an den Leiter abgegeben wird. Die Impulsantwort
von dem Leiter wird gemessen und ausgewertet, wobei unterschiedliche Permeabilitäten zu unterschiedlichen
Impulsantworten führen.
Das Abgeben des elektrischen Impulses sowie das Auswerten der Impulsantwort
erfolgt insbesondere mittels der Auswerteeinrichtung, die hierzu
einen Mikroprozessor oder Mikrocontroller aufweisen kann. Die Auswertung
erfolgt bevorzugt digital, wobei die Impulsantwort bzw. das von
dem Leiter kommende Signal einem Analog-Digital-Wandler zugeführt wird,
der insbesondere in dem Mikrokontroller integriert ist. Dabei ist
es möglich,
die Impulsantwort bzw. das von dem Leiter kommende Signal unverstärkt dem
Analog-Digital-Wandler zuzuführen,
so dass zwischen dem Leiter und dem Analog-Digital-Wandler bevorzugt
kein Verstärker
geschaltet ist.
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Sind
mehrere magnetfeldempfindliche Sensoren vorgesehen, so kann jeder
der Sensoren mit einer separaten Auswerteeinrichtung verbunden sein.
Bevorzugt sind die Sensoren aber mit den Eingängen wenigstens eines Multiplexers
verbunden, dessen Ausgang z.B. mit der Auswerteeinrichtung verbunden
ist. Der Multiplexer kann aber auch Teil der Auswerteeinrichtung
sein. Somit können
mehrere Sensoren mit derselben Auswerteeinrichtung verbunden bzw.
abgefragt werden.
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Räumlich hintereinander
angeordnete Sensoren können
voneinander getrennte Körper
aus Magnetwerkstoff aufweisen. Alternativ ist es möglich, einen
einzigen Körper
aus Magnetwerkstoff für
die Sensoren zu verwenden, deren Leiter räumlich hintereinander angeordnet
und durch die Wandung des Körpers
hindurchgeführt
sind. Dieser einzige Körper aus
Magnetwerkstoff ist dann in mehrere logische Körper aus Magnetwerkstoff unterteilt,
die jeweils einem der Sensoren zugeordnet sind. Bevorzugt sind die
logischen Körper
aus Magnetwerkstoff aber auch magnetisch voneinander entkoppelt,
so dass das Magnetfeld des Magneten nicht mehrere logische Körper gleichzeitig
in magnetische Sättigung
versetzt.
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Die
erfindungsgemäße Messanordnung
wird insbesondere zur Erfassung der Position eines ersten Bauteils
relativ zu einem zweiten Bauteil verwendet. Dabei kann der Magnet
an dem ersten Bauteil und der wenigstens eine magnetfeldempfindliche Sensor
an dem zweiten Bauteil vorgesehen sein. Bevorzugt sind aber mehrere
magnetfeldempfindliche Sensoren, die insbesondere gleichartig aufgebaut sind,
an dem zweiten Bauteil vorgesehen, an denen das erste Bauteil mit
dem Magnet vorbeibewegt werden kann. Somit können mehrere Positionen des
ersten Bauteils relativ zu dem zweiten Bauteil mittels der Sensoren
erfasst werden. Insbesondere wird die Messanordnung für die Wählhebeleinrichtung
eines Kraftfahrzeugs verwendet, so dass das ersten Bauteil z.B.
von einem Wählhebel
und das zweite Bauteil z.B. von einer karosseriefesten Halterung
gebildet ist, relativ zu welcher der Wählhebel in unterschiedliche
Schaltpositionen schwenkbar bzw. stellbar ist. Die Sensoren sind
den unterschiedlichen Schaltpositionen zugeordnet, sodass die Auswerteeinrichtung in
Abhängigkeit
von der erfassten Schaltposition das Fahrzeuggetriebe ansteuern
kann.
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Die
Erfindung betrifft ferner einen magnetfeldempfindlichen Sensor mit
einem eine durchgehende Ausnehmung und eine diese begrenzende Wandung
aufweisenden Körper
aus Magnetwerkstoff und wenigstens einem sich zwischen zwei Enden
erstreckenden und durch die Ausnehmung hindurchgeführten elektrischen
Leiter, wobei die Permeabilität des
Körpers
in Abhängigkeit
eines äußeren Magnetfelds
variierbar ist, und wobei der Leiter die Wandung nicht umschlingt.
Dieser magnetfeldempfindliche Sensor kann gemäß allen genannten Ausgestaltungen
weitergebildet sein und wird insbesondere für die erfindungsgemäße Messanordnung
verwendet. Ferner wird das äußere Magnetfeld
bevorzugt von dem zuvor beschrieben Magnet erzeugt, der insbesondere
ein Permanentmagnet ist. Alternativ kann dieser Magnet aber auch
ein Elektromagnet sein. Der Magnetwerkstoff kann durch das äußeren Magnetfeld
insbesondere den Zustand magnetischer Sättigung annehmen.
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Der
Sensor dient bevorzugt zur Erfassung der Position eines Betätigungselements,
welches hier als Magnet ausgebildet ist. Dabei soll insbesondere
erkannt werden können,
ob der Abstand zwischen dem Magnet und dem Körper aus Magnetwerkstoff den
Schaltabstand unterschritten hat oder nicht. Bevorzugt versetzt
der Magnet bei Annäherung den
Ringkern in Sättigung,
d. h. die Permeabilität sinkt
signifikant. Dieser Effekt lässt
sich durch Messung verschiedener elektrischer Größen auswerten. Beispiele für eine solche
Auswertung sind: Auswerten der Impulsantwort auf ein Rechtecksignal,
Bestimmen der Induktivität
und/oder Messen des Phasengangs oder der Amplitude eines Wechselsignals.
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Vorteilhaft
bei der erfindungsgemäßen Messanordnung
ist, dass der Sensor durch seine Gestaltung sehr kostengünstig und
automatisierbar hergestellt werden kann und/oder der Sensor in seiner
redundanten Ausführung
zwei unabhängige
Auswertekreise bedienen kann, sodass anstelle von bisher zwei Sensoren
nur noch ein Sensor benötigt
wird, um Redundanz zu erzielen. Ferner ist eine Diagnosefähigkeit
nicht nur im betätigten
Zustand sondern auch im unbetätigten
Zustand möglich,
da beide elektrischen Leiter sich selbst oder gegenseitig erregen können.
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Der
Sensor kann im elektrotechnischen Sinn als Spule betrachtet werden,
die einen hochpermeablen Ringkern aufweist. Mit nur einer Windung
kann die für
die elektrische Sensorfunktion hinreichende Induktivität erreicht
werden, wobei sich eine Windung bei dem Ringkern durch das einfache
Hindurchführen
eines elektrischen Leiters durch den Ringkern realisieren lässt. Ein
zusätzliches
Hindurchführen weiterer
elektrischer Leiter ermöglicht
eine redundante Signalauswertung. Durch diese optimal vereinfachte
Konstruktion ergeben sich zahlreiche Vorteile bei der Herstellung
und beim Vertrieb des Sensors, von denen nachfolgend einige aufgeführt sind:
Vereinfachtes automatisiertes Fertigungsverfahren, konstruktiv bedingte
geringe Fertigungstoleranzen erhöhen
sensorische Messgenauigkeit, Wegfall des bei Spulen erforderlichen
Bewicklungsvorgangs, Kosteneinsparung gegenüber bisherigen Sensorverfahren, Realisierung
der Redundanz in einem Bauteil, erhöhte Funktionssicherheit/Verfügbarkeit
durch Reduzierung der Bauteil-Komplexität, Diagnosefähigkeit,
geringerer Aufwand für
die elektronische Schaltung und weniger Aufwand bei Erweiterung
um weitere Sensoren in einem System gegenüber anderen induktiven Lösungen,
durch Materialeigenschaften steuerbare Temperaturkompensation, da
sich die thermischen Eigenschaften des Magneten und die Sättigungsinduktion
des Sensor- Ringkerns
aufheben können, hohe
Störabstände auf
magnetische Störfelder
durch Ringkern mit hoher Sättigungsinduktion.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsformen
unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung
zeigen:
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1 eine
schematische Ansicht einer Messanordnung gemäß einer ersten Ausführungsform der
Erfindung,
-
2 eine
Seitenansicht des Sensors nach 1,
-
3 eine
Rückansicht
des Sensors nach 1,
-
4 einen
Längsschnitt
durch den Sensor nach 1,
-
5 einen
Querschnitt durch den Sensor nach 1,
-
6 eine
schematische Ansicht eines Körpers
aus Magnetwerkstoff,
-
7 eine
Seitenansicht eines Sensors gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung,
-
8 eine
Unteransicht des Sensors nach 7,
-
9 eine
Vorderansicht des Sensors nach 7,
-
10 eine
Leiterplatte mit mehreren Sensoren,
-
11 ein
schematisches Schaltbild mit mehreren Sensoren und Auswerteeinrichtung,
-
12 einen
Längsschnitt
durch einen Sensor gemäß einer
Variante der ersten Ausführungsform,
-
13 eine
Seitenansicht eines Sensors gemäß einer
Variante der zweiten Ausführungsform
und
-
14 eine
Schnittansicht des Sensors gemäß der zweiten
Ausführungsform.
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Aus 1 ist
eine schematische Ansicht einer Messanordnung 1 gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung ersichtlich, wobei ein magnetfeldempfindlicher Sensor 2 über elektrische
Leitungen 3 mit einer Auswerteeinrichtung 4 verbunden ist.
Der magnetfeldempfindliche Sensor 2 weist zwei elektrische
Leiter 5 und 6 auf, mit denen die elektrischen
Leitungen 3 verbunden sind, wobei sich die elektrischen
Leiter 5 und 6 durch ein Gehäuse 7 des Sensors 2 hindurcherstrecken.
Das Gehäuse 7 ist topfförmig ausgebildet
und mittels eines Deckels 8 verschlossen. Die Außenfläche 9 des
Gehäuses 7 ist zumindest
bereichsweise plan, sodass der Sensor 2 mit dem Sauger
einer automatischen Bestückungsvorrichtung
festgehalten werden kann. Ferner ist ein Magnet 22 gezeigt,
dessen Magnetfeld mit dem magnetfeldempfindlichen Sensor 2 in
Wechselwirkung treten kann. Der Sensor 2 ist in 1 in
Draufsicht gezeigt, wohingegen der Sensor 2 in 2 in
einer Seitenansicht und in 3 in einer
Rückansicht
dargestellt ist.
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Aus 4 ist
ein Längsschnitt
durch den Sensor 2 ersichtlich, wobei in dem Gehäuse 7 ein ringförmiger Körper 10 aus
Magnetwerkstoff angeordnet ist, durch welchen hindurch sich die
beiden Leiter 5 und 6 erstrecken, die hier insgesamt
gerade ausgebildet sind und parallel zueinander verlaufen. Die Leiter 5 und 6 sind
im Abstand zueinander von einer Halterung 11 gehalten,
die bevorzugt fest mit dem Deckel 8 verbunden ist. In dem
Boden 23 des Gehäuses 7 ist
eine durchgehende Ausnehmung 24 vorgesehen, in welche die
Halterung 11 eingreift, wobei sich die Leiter 5 und 6 durch
die Ausnehmung 24 hindurcherstrecken. Der Sensor 2 kann
insbesondere in eine Ausnehmung einer Leiterplatte eingehängt werden,
was im Zusammenhang mit 10 erläutert wird.
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Der
Deckel 8 und die Halterung 11 können zwei
unterschiedliche Teile sein, die z.B. miteinander verklebt oder
auf andere Weise fest miteinander verbunden sind. Gemäß einer
Variante der ersten Ausführungsform
ist die Halterung 11 mit dem Deckel 8 einstückig ausgebildet,
was aus 12 ersichtlich ist. Die Halterung 11 ist
insbesondere aus Kunststoff hergestellt.
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5 zeigt
einen Querschnitt durch den Sensor 2, wobei ersichtlich
ist, dass die Leiter 5 und 6 in der Halterung 11 eingebettet
sind, die in einer durchgehenden Ausnehmung 12 des Körpers 10 einliegt.
Um den Körper 10 in
dem Gehäuse 7 zu
fixieren bzw. zu zentrieren, ist die Halterung 11 mit einer
Fixierung versehen, die insbesondere gefederte oder federnde Laschen 13 aufweist,
die an der Innenseite der die Ausnehmung 12 begrenzenden
Wandung 26 des Körpers 10 anliegen.
Der Körper 10 ist
bevorzugt aus einem Band 14 hergestellt, das zu dem Körper 10 aufgewickelt
ist, was schematisch in 6 gezeigt ist.
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Aus 7 ist
ein magnetfeldempfindlicher Sensor 2 gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung ersichtlich, wobei zu der ersten Ausführungsform
identische oder ähnliche
Merkmale mit den selben Bezugszeichen wie bei der ersten Ausführungsform
bezeichnet sind. Die elektrischen Leiter 5 und 6 sind
außerhalb
des Gehäuses
abgewinkelt und als Füße ausgebildet,
die mit Kontaktflächen
einer Leiterplatte in Kontakt gebracht werden können. Innerhalb des Gehäuses 7 verlaufen
die Leiter 5 und 6 gerade und durch den Körper 10 aus
Magnetwerkstoff hindurch. Aus 8 ist der
Körper 10 durch
eine in der Unterseite des Gehäuses 7 vorgesehene Öffnung 27 ersichtlich,
die alternativ aber auch geschlossen bzw. nicht vorhanden sein kann. 9 zeigt
eine Vorderansicht des Sensors 2, wobei die ringförmige Ausbildung
des Körper 10 dargestellt
ist, der bevorzugt in eine ringförmige
Ausnehmung 30 des Gehäuses 7 eingelegt
bzw. eingeschoben wird. Eine Fixierung des Körpers 10 in dem Gehäuse 7 kann
z.B. durch Klebstoff oder durch eine mechanische Rastierung erfolgen.
Der Körper 10 kann
identisch wie bei der ersten Ausführungsform ausgebildet sein.
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Bei
der zweiten Ausführungsform
sind die Leiter 5 und 6 außerhalb des Gehäuses abgewinkelt, so
dass sich der Sensor insbesondere als oberflächenmontierbares Bauteil (SMD)
eignet. Gemäß einer
Variante der zweiten Ausführungsform
können die
elektrischen Leiter 5 und 6 aber auch insgesamt gerade
ausgebildet sein, was in 13 gezeigt
ist. In diesem Fall kann der Sensor 2 insbesondere in eine Ausnehmung
einer Leiterplatte eingehängt
werden, was im Zusammenhang mit 10 erläutert wird.
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Aus 10 sind
mehrere Sensoren 2 ersichtlich, die an einer Leiterplatte 15 montiert
sind. Entsprechend der Anzahl der zu befestigenden Sensoren 2,
sind in die Leiterplatte 15 Ausnehmungen 16 eingefräst, in welche
die Sensoren 2 eingehängt
werden können.
Die Sensoren 2 werden dabei von ihren elektrischen Leitern 5 und 6 gehalten,
die auf der Leiterplatte 15 im Bereich der Ränder der
Ausnehmungen 16 aufliegen. In Längsrichtung 28 der
Sensoren 2 gesehen, ist die Erstreckung der Ausnehmungen 16 somit
größer als
die Länge
der Gehäuse 7 aber kleiner
als die Länge
der Leiter 5 und 6. Für diese Art der Montage können Sensoren 2 beider
Ausführungsformen
verwendet werden. Bevorzugt sind jedoch Sensoren 2, deren
Leiter 5, 6 insgesamt gerade ausgebildet sind.
Das Einbringen oder Einhängen der
Sensoren 2 in die Ausnehmungen 16 hat insbesondere
den Vorteil, dass der Magnet 22 relativ nahe an die einzelnen
Sensoren 2 herangebracht werden kann, ohne dass die Leiterplatte 15 zwischengeschaltet
ist.
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Aus 11 ist
ein schematischer Schaltplan von sechs Sensoren 2 ersichtlich,
wobei die Leiter 5 und 6 jedes Sensors 2 als
Induktivität 17 bzw. 25 dargestellt
sind. Die Auswerteeinrichtung 4 weist zwei Signalgeber 18 und 19 auf,
wobei die Leiter 6 einenends mit dem Signalgeber 18 und
die Leiter 5 einenends mit dem Signalgeber 19 elektrisch
verbunden sind. Ferner sind die Leiter 5 und 6 andernends
mit zwei Multiplexern 20 und 21 verbunden, deren
Ausgangssignale zu Auswertezwecken und/oder Diagnosezwecken weiterverarbeitet
werden. Diese Weiterverarbeitung erfolgt z.B. mit einem Mikroprozessor oder
Mikrocontroller 29.
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14 zeigt
eine Schnittansicht der zweiten Ausführungsform, wobei das Gehäuse 7 die
ringförmige
Ausnehmung 30 aufweist, in welche der Körper 10 eingeschoben
ist und die insbesondere als Sackloch ausgebildet ist. Das Gehäuse 7 weist
ein Gehäuseaußenteil 31 und
ein Gehäuseinnenteil 11 auf, durch
welches sich die Leiter 5 und 6 hindurcherstrecken,
so dass das Gehäuseinnenteil 11 gleichzeitig eine
Halterung für
die Leiter 5 und 6 bildet. Das Gehäuseinnenteil 11 ist
einstückig
mit dem Gehäuseaußenteil 31 ausgebildet,
wobei das Gehäuse 7 insgesamt
auf Kunststoff hergestellt ist. Das Gehäuse 7 der Variante
gemäß 13 ist
entsprechend aufgebaut.
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- 1
- Messanordnung
- 2
- magnetfeldempfindlicher
Sensor
- 3
- elektrische
Leitung
- 4
- Auswerteeinrichtung
- 5
- elektrischer
Leiter
- 6
- elektrischer
Leiter
- 7
- Gehäuse des
Sensors
- 8
- Deckel
- 9
- Außenfläche des
Gehäuses
- 10
- Körper aus
Magnetwerkstoff
- 11
- Halterung/Gehäuseinnenteil
- 12
- durchgehende
Ausnehmung durch Körper
- 13
- Lasche
an Halterung
- 14
- Band/Folie
- 15
- Leiterplatte
- 16
- Ausnehmung
in Leiterplatte
- 17
- Induktivität
- 18
- Signalgeber
- 19
- Signalgeber
- 20
- Multiplexer
- 21
- Multiplexer
- 22
- Magnet
- 23
- Boden
des Gehäuses
- 24
- Ausnehmung
in Gehäuseboden
- 25
- Induktivität
- 26
- Wandung
des Körpers
aus Magnetwerkstoff
- 27
- Öffnung in
Unterseite des Gehäuses
- 28
- Längsachse
des Körpers
aus Magntewerkstoff
- 29
- Mikrocontroller
- 30
- Ausnehmung
in Gehäuse
- 31
- Gehäuseaußenteil