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Die
Erfindung betrifft einen Airbag mit einer flexiblen Befestigungslasche
mit einer Befestigungsöffnung
zur Festlegung an einem Kraftfahrzeug mit einem Formschlusselement.
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Airbags,
insbesondere so genannte aufblasbare Vorhänge (Inflatable Curtains),
werden über
Befestigungslaschen in einer Fahrzeugstruktur oberhalb der Fensterlinie
an einem Dachrahmen eines Kraftfahrzeuges befestigt. Dabei werden
die flexiblen Befestigungslaschen in der Regel über Formschlusselemente an
dem Dachrahmen gehalten und gewährleisten,
dass der Airbag in der montierten, zusammengelegten oder zusammengefalteten
Stellung verbleibt, bis er gezündet
wird. Um den Bauraum möglichst
gut ausnutzen zu können
und den Raumgegebenheiten im Dachrahmenbereich Rechnung zu tragen,
wird der Airbag oberhalb der Befestigungslaschen untergebracht.
Eine solche Anordnung ist aus der
WO 2005/049390 A1 bekannt. Das Problem einer solchen
Anordnung besteht darin, dass das Formschlusselement, beispielsweise
eine Schraube oder ein Clips, in der Regel eine scharfe Kante ausbildet, an
der die Befestigungslasche geknickt wird, wenn der Airbag sich während des
Entfaltens nach unten erstreckt und sich vor das Fenster legt. Dies
kann zu lokalen Überlastungen
in der Lasche und an dem Formschlusselement und zu einem Ausreißen bzw. Abreißen führen, was
es aus Sicherheitsgründen
zu vermeiden gilt.
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Die
DE 10 2004 007 415
B4 beschreibt einen Gassack für ein Airbagmodul mit einer
Befestigungslasche, die durch ein von der Rahmenstruktur abstehendes
Brückenelement
hindurchgeführt
wird und anschließend
um einen Winkel um mehr als 90° um eine
Kante des Rückenelements
herumgelegt wird. Die Lasche wird durch ein Fixierungsmittel in
der Position gehalten. Die Lasche weist dabei zwei Öffnungen
auf, die von einem Pin, der durch das Brückenelement hindurchgesteckt
wird, durchdrungen wird.
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Die
DE 10 2005 011 676
A1 betrifft einen Vorhang-Gassack zum Einbau in den Dachrahmenbereich
eines Kraftfahrzeuges mit einer Leitkammer und Haltemitteln, um
den Vorhang-Gassack an dem Dachrahmen festzulegen. Der Vorhang-Gassack
ist im Montagezustand oberhalb der Befestigungslaschen angeordnet
und fällt
im Aktivierungsfall nach unten.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen Airbag bereitzustellen,
der das oben beschriebene Risiko vermindert oder vermeidet. Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch einen Airbag mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
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Der
erfindungsgemäße Airbag
mit einer flexiblen Befestigungslasche mit einer Befestigungsöffnung zur
Festlegung an einem Kraftfahrzeug mit einem Formschlusselement sieht
vor, dass in der Lasche ein Befestigungsbereich und ein Faltbereich ausgebildet
sind, die aufeinander gelegt sind. Die Befestigungsöffnung ist
in dem Befestigungsbereich und eine Faltöffnung in dem Faltbereich ausgebildet, wobei
in einem inaktiven Zustand die Befestigungsöffnung der Faltöffnung gegenüberliegt
oder auf ihr aufliegt und die Faltöffnung so bemessen ist, dass der Faltbereich
zumindest teilweise über
das Formschlusselement klappen kann. Die Faltöffnung ist somit so groß bemessen,
dass der Faltbereich über
das Formschlusselement, das durch die Faltöffnung hindurchragt, herumklappen
kann, während
das Formschlusselement selbst durch die Befestigungsöffnung ragt
und den Befestigungsbereich an dem Kraftfahrzeug festlegt. Die Faltöffnung ist
somit größer dimensioniert
als die Befestigungsöffnung.
Die Faltöffnung
ist darüber
hinaus größer als
der Kopfbereich des Formschlusselementes ausgebildet, um einen Durchtritt
zu erleichtern.
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Eine
Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Befestigungsöffnung zentral
in der Faltöffnung
positioniert ist, wobei diese Positionierung für den Montagezustand gilt.
Die Erfindung sieht ebenfalls vor, dass der Faltbereich auf den
Befestigungsbereich draufgefaltet sein kann und eine Faltlinie der Lasche
an der Unterkante der Faltöffnung
verläuft,
so dass der gesamte Bereich der Faltöffnung ausgenutzt werden kann.
Die Faltung der Lasche zu einer zweilagigen Befestigungslasche hat
den Vorteil, dass nur ein Materialzuschnitt erfolgen muss, wodurch
der logistische Aufwand und der Montageaufwand verringert werden.
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Bevorzugt
ist die Lasche aus einem Gewebe ausgebildet, wobei das Gewebe bevorzugt
nicht aus dem Material besteht, aus dem der Gassack gefertigt ist.
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Das
Gassackgewebe ist in der Regel höherwertiger
und mit einer Beschichtung versehen, was es für den Einsatzzweck als Befestigungslasche
zu teuer erscheinen lässt.
Die Lasche ist somit bevorzugt separat ausgebildet und an dem Gassack
befestigt, insbesondere angeklebt, angenäht oder angeschweißt.
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Die
Faltöffnung
kann, ebenso wie die Befestigungsöffnung, eingestanzt, ausgeschnitten
oder herausgeschmolzen sein, wobei die Öffnungen insbesondere abgerundet
ausgebildet sind, um Spannungsspitzen zu vermeiden und das Gewebe
möglichst
wenig zu belasten.
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Der
Faltbereich und der Befestigungsbereich der Lasche können aneinander
fixiert sein und sind bevorzugt miteinander verklebt, verschweißt oder vernäht, wodurch
sich auf einfache Art und Weise haltbare Verbindungen des Faltbereiches
an dem Befestigungsbereich herstellen lassen. Um ein leichtes Herunterklappen
des Gassackes und des Faltbereiches zu ermöglichen, sind der Befestigungsbereich
und der Faltbereich linienartig aneinander fixiert, wobei die linienartige
Fixierung parallel oder kollinear zu der Klappachse des Faltbereiches
verläuft.
Der Ort der Fixierung liegt im Bereich der Befestigungsöffnung oder
unterhalb der Befestigungsöffnung,
um einen ausreichenden Faltraum bereitzustellen, so dass der Faltbereich
sich noch über
den Kopf des Befestigungsmittels herumlegen und der Kopf des Befestigungsmittels
durch den oberhalb der Fixierung liegenden Bereich der Faltöffnung hindurchtreten
kann.
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Der
Gassack ist an dem Faltbereich befestigt, insbesondere angenäht, angeschweißt oder
angeklebt, wobei die Befestigung bevorzugt an dem der Faltlinie
gegenüberliegenden
Ende des Faltbereiches erfolgt. Bei einer zweiteiligen Ausgestaltung
der Lasche erfolgt die Befestigung an demjenigen Ende des Faltbereiches,
der nicht mit dem Befestigungsbereich verbunden ist.
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Im
Montagezustand ist der Gassack bevorzugt angrenzend an eine erste
Seite des Formschlusselementes angeordnet und im aufgeblasenen Zustand
angrenzend an einer zweiten, der ersten Seite gegenüberliegenden
Seite des Formschlusselementes angeordnet, was bedeutet, dass nach
oder während
des Aufblasens des Gassackes ein Umklappen des Gassackes und damit
auch zumindest eines Teiles des Faltbereiches erfolgt.
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Im
inaktivierten Zustand ist der Gassack bevorzugt eingerollt, wobei
das Einrollen in Richtung von dem Befestigungsbereich und damit
von der Befestigungsstruktur, z. B. der Karosserie weg erfolgt und
der Faltbereich auf der der Befestigungsstruktur des Kraftfahrzeuges
abgewandten Seite des Befestigungsbereiches angeordnet ist.
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Nachfolgend
wird ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung anhand der beigefügten
Figuren näher erläutert. Es
zeigen:
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1 – einen
Zuschnitt einer Lasche;
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2 – eine Lasche
mit einem umgeschlagenen Befestigungsbereich;
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3 – eine umgeschlagene
Lasche in Draufsicht auf den Faltbereich;
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4 – eine umgeschlagene
Lasche in Draufsicht auf den Befestigungsbereich;
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5 – eine schematische
Querschnittsansicht des Airbags im montierten Zustand; sowie
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6 – eine schematische
Ansicht des Airbags im aktivierten Zustand.
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In
der 1 ist in Draufsicht schematisch eine Lasche 3 aus
einem flexiblen Material, insbesondere einem Gewebe dargestellt,
das eine Befestigungsöffnung 4,
dargestellt als Rundloch, und eine Faltöffnung 5 aufweist,
die beabstandet zu der Befestigungsöffnung 4 in der Lasche 3 ausgebildet
ist. Entlang einer Faltlinie 6 kann der Zuschnitt der Lasche 3 gefaltet
werden, so dass der der Befestigungsöffnung 4 zugeordnete
Bereich als Befestigungsbereich 14 und der der Faltöffnung 5 zugeordnete
Bereich als Faltbereich 15 bezeichnet werden kann. Alternativ
zu einem Rundloch kann die Befestigungsöffnung 4 auch eckig
ausgebildet sein, je nachdem, mit welchem Befestigungsmittel die
Lasche 3 und damit der später in den Figuren gezeigte
Gassack 1 an einer nicht dargestellten Fahrzeugstruktur
festgelegt wird.
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Die
Faltöffnung 5 ist
vollständig
von dem Gewebe der Lasche 3 umgeben. Alternativ ist es
vorgesehen, die Lasche 3 zweiteilig auszubilden, indem der
Befestigungsbereich 14 und der Faltbereich 15 in dem
Bereich, in dem sich in der 1 die Faltlinie 6 befindet,
zusammengenäht,
verschweißt
oder verklebt werden.
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In
der 2 ist die Lasche 3 in einer Zwischenstufe
dargestellt, in der der Befestigungsbereich 14 hochgeschlagen
und auf den Faltbereich 15 gelegt wird. In der 3 ist
das Endstadium der Faltbewegung gezeigt, in dem der Faltbereich 15 an
dem Befestigungsbereich 14 anliegt. Die 3 ist
eine Ansicht, bei der der Faltbereich 15 oberhalb des Befestigungsbereiches 14 angeordnet
ist. Es ist zu erkennen, dass die Faltöffnung 5 größer als
die Befestigungsöffnung 4 ist
und die Befestigungsöffnung 4 im
Wesentlichen zentral innerhalb der Faltöffnung 5 liegt. Andere
Anordnungen der Befestigungsöffnung 4 innerhalb
der Faltöffnung 5 im
zusammengelegten bzw. aufeinandergelegten Zustand des Befestigungsbereiches 14 und
des Faltbereiches 15 sind möglich.
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Zur
Fixierung der Befestigungs- und Faltbereiche 14, 15 sind
zwei parallel zur Faltlinie 6 verlaufende Nähte 7 vorgesehen,
die als Nähnaht, Schweißnaht oder
Klebenaht ausgeführt
sein können.
Entlang dieser Nähte 7 faltet
sich der Faltbereich 15 nach unten, wobei die Faltöffnung 5 so
groß bemessen
ist, dass der nach unten klappende Faltbereich 15 im Wesentlichen
ohne Kontakt mit dem nicht dargestellten Formschlusselement bzw.
dem Kopfteil des Formschlusselementes nach unten klappt.
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4 zeigt
die 3 in 180° Drehung,
bei der der Befestigungsbereich 14 auf den Faltbereich 15 aufgeklappt
ist und an der Oberseite liegt. Auch hier sind die Befestigungsnähte 7 gezeigt
und zu erkennen.
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In
der 5 ist eine schematische Schnittdarstellung eines
befestigten Airbags mit einem aufgerollten Gassack 1 gezeigt,
an den über
eine Befestigungsnaht 8, beispielsweise eine Nähnaht, die
Lasche 3 mit dem Faltbereich 15 und dem Befestigungslasche 14 gezeigt
ist. Der Faltbereich 15 und der Befestigungsbereich 14 sind
aufeinander geklappt und über
die Verbindungsnaht 7 aneinander fixiert, so dass der Gassack 1 über die
zweilagige Lasche 3 im Wesentlichen in der Position gehalten
wird. Das Formschlusselement 2 mit dem Kopf 21,
der größer als
die Befestigungsöffnung 4 ist,
tritt durch die Befestigungsöffnung 4 des
Befestigungsbereiches 14 hindurch und legt den Airbag an
der nicht dargestellten Fahrzeugstruktur fest. Der Kopf 21 wird
dabei von der Faltöffnung 15 umgeben,
wobei die Faltöffnung 5 so
be messen ist, dass der oberhalb der Verbindungsnaht 7 angeordnete
Bereich des Faltbereiches 15 nach unten klappen kann.
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Der
Gassack 1 ist in Richtung auf den Befestigungsbereich 14 eingerollt,
vorliegend entgegen dem Uhrzeigerrichtung eingedreht, also von der Wandung
der Karosserie und dem Befestigungsbereich 14 weg, damit
er sich leicht nach außen
entrollen kann. Die Befestigung des Gassackes 1 an dem Faltbereich 15 erfolgt
an dem oberen Ende des Faltbereiches 15, also an demjenigen
Ende, das der Faltlinie 6 bzw. der Verbindungsstelle des
Faltbereiches 15 mit dem Befestigungsbereich 14 gegenüberliegt.
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In
der 6 ist der Airbag im entfalteten Zustand gezeigt,
der Gassack 1 befindet sich nunmehr auf der anderen Seite
des Befestigungselementes 2, verglichen mit dem Zustand
in der 5. Der Faltbereich 15 ist ungefähr in der
Höhe der
Verbindungsnaht 7 nach unten geklappt und wird durch die
Verbindungsnaht 7 an dem Befestigungsbereich 14 fixiert.
Der Faltbereich 15 ist über
den Kopf 21 des Formschlusselementes 2 hinweggeschwenkt
und ermöglicht
ein einfaches Herunterklappen des Gassackes 1, damit dieser
sich vor eine Fensteröffnung
legen kann. Durch die Anordnung der Verbindungsnaht 7 in
unterschiedlichen Höhen,
ist es möglich,
den Abdeckungsbereich des Gassackes 1 zu variieren, ebenfalls
kann eine Variation des Abdeckungsbereiches des Gassackes 1 im
entfalteten Zustand durch eine Variation der Anordnung der Befestigungsnaht 8 erfolgen.
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Durch
die Zweilagigkeit der Lasche 3 ist eine erhöhte Festigkeit
gegeben. Bei einer einstückigen Ausgestaltung
der Lasche 3 werden nur wenige Arbeitsschritte zur Herstellung
benötigt,
ebenso fällt
die Bevorratung mehrerer Zuschnitte weg.
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Das
Formschlusselement 2 kann als Schraube oder als Clip ausgebildet
sein, der in einer Aufnahme in die Fahrzeugstruktur eingesteckt
wird und die Befestigungslasche zusammen mit dem Gassack 1 an
der Fahrzeugstruktur festlegt. Die Verbindungsnaht 7 ermöglicht es,
die Entfaltungskraft an der optimalen Position zu lokalisieren.
Ebenso minimiert die Verbindungsnaht 7 die effektive Länge der
Lasche 3 nach der Entfaltung und kann zudem als ein Energie absorbierendes
Element wirken, das bei einem Reißen oder Versagen der Naht
zu einer Entlastung innerhalb der Lasche 3 führt, wodurch
zwar eine geringfügige
Verlagerung des Gassackes in Kauf genommen wird, jedoch die Befestigung
des Gassackes 1 an der Fahrzeugstruktur nicht gefährdet ist.
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Durch
die Faltöffnung 5 werden
Biegemomente auf das Formschlusselement 2 vermieden, so dass
bei einer Befestigung mittels eines eingesteckten Clips die Gefahr
nicht besteht, dass dieser bei Aktivierung des Gassackes 1 herausgedrückt wird.
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Die
Krafteinleitung erfolgt nur noch senkrecht zur Längserstreckung des Formschlusselementes 2,
also senkrecht zur Einführrichtung
beispielsweise der Schraube oder des Clips, so dass eine erhöhte Stabilität und Sicherheit
der Befestigung des Airbags bzw. des Gassackes gegeben ist.