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DE102007008649B4 - Airbag - Google Patents

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DE102007008649B4 DE200710008649 DE102007008649A DE102007008649B4 DE 102007008649 B4 DE102007008649 B4 DE 102007008649B4 DE 200710008649 DE200710008649 DE 200710008649 DE 102007008649 A DE102007008649 A DE 102007008649A DE 102007008649 B4 DE102007008649 B4 DE 102007008649B4
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Abstract

Airbag mit einer flexiblen Befestigungslasche (3) mit einer Befestigungsöffnung (4) zur Festlegung an einem Kraftfahrzeug mit einem Formschlusselement, wobei in der Lasche (3) ein Befestigungsbereich (14) und ein Faltbereich (15) ausgebildet sind, die aufeinander gelegt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsöffnung (4) in dem Befestigungsbereich (14) und eine Faltöffnung (5) in dem Faltbereich (15) ausgebildet sind, wobei die Befestigungsöffnung (4) der Faltöffnung (5) gegenüber liegt und die Faltöffnung (5) größer als der Kopfbereich (21) des Formschlusselementes (2) ausgebildet und so bemessen ist, dass der Faltbereich (15) zumindest teilweise über das Formschlusselement (2) klappen kann.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Airbag mit einer flexiblen Befestigungslasche mit einer Befestigungsöffnung zur Festlegung an einem Kraftfahrzeug mit einem Formschlusselement.
  • Airbags, insbesondere so genannte aufblasbare Vorhänge (Inflatable Curtains), werden über Befestigungslaschen in einer Fahrzeugstruktur oberhalb der Fensterlinie an einem Dachrahmen eines Kraftfahrzeuges befestigt. Dabei werden die flexiblen Befestigungslaschen in der Regel über Formschlusselemente an dem Dachrahmen gehalten und gewährleisten, dass der Airbag in der montierten, zusammengelegten oder zusammengefalteten Stellung verbleibt, bis er gezündet wird. Um den Bauraum möglichst gut ausnutzen zu können und den Raumgegebenheiten im Dachrahmenbereich Rechnung zu tragen, wird der Airbag oberhalb der Befestigungslaschen untergebracht. Eine solche Anordnung ist aus der WO 2005/049390 A1 bekannt. Das Problem einer solchen Anordnung besteht darin, dass das Formschlusselement, beispielsweise eine Schraube oder ein Clips, in der Regel eine scharfe Kante ausbildet, an der die Befestigungslasche geknickt wird, wenn der Airbag sich während des Entfaltens nach unten erstreckt und sich vor das Fenster legt. Dies kann zu lokalen Überlastungen in der Lasche und an dem Formschlusselement und zu einem Ausreißen bzw. Abreißen führen, was es aus Sicherheitsgründen zu vermeiden gilt.
  • Die DE 10 2004 007 415 B4 beschreibt einen Gassack für ein Airbagmodul mit einer Befestigungslasche, die durch ein von der Rahmenstruktur abstehendes Brückenelement hindurchgeführt wird und anschließend um einen Winkel um mehr als 90° um eine Kante des Rückenelements herumgelegt wird. Die Lasche wird durch ein Fixierungsmittel in der Position gehalten. Die Lasche weist dabei zwei Öffnungen auf, die von einem Pin, der durch das Brückenelement hindurchgesteckt wird, durchdrungen wird.
  • Die DE 10 2005 011 676 A1 betrifft einen Vorhang-Gassack zum Einbau in den Dachrahmenbereich eines Kraftfahrzeuges mit einer Leitkammer und Haltemitteln, um den Vorhang-Gassack an dem Dachrahmen festzulegen. Der Vorhang-Gassack ist im Montagezustand oberhalb der Befestigungslaschen angeordnet und fällt im Aktivierungsfall nach unten.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen Airbag bereitzustellen, der das oben beschriebene Risiko vermindert oder vermeidet. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch einen Airbag mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
  • Der erfindungsgemäße Airbag mit einer flexiblen Befestigungslasche mit einer Befestigungsöffnung zur Festlegung an einem Kraftfahrzeug mit einem Formschlusselement sieht vor, dass in der Lasche ein Befestigungsbereich und ein Faltbereich ausgebildet sind, die aufeinander gelegt sind. Die Befestigungsöffnung ist in dem Befestigungsbereich und eine Faltöffnung in dem Faltbereich ausgebildet, wobei in einem inaktiven Zustand die Befestigungsöffnung der Faltöffnung gegenüberliegt oder auf ihr aufliegt und die Faltöffnung so bemessen ist, dass der Faltbereich zumindest teilweise über das Formschlusselement klappen kann. Die Faltöffnung ist somit so groß bemessen, dass der Faltbereich über das Formschlusselement, das durch die Faltöffnung hindurchragt, herumklappen kann, während das Formschlusselement selbst durch die Befestigungsöffnung ragt und den Befestigungsbereich an dem Kraftfahrzeug festlegt. Die Faltöffnung ist somit größer dimensioniert als die Befestigungsöffnung. Die Faltöffnung ist darüber hinaus größer als der Kopfbereich des Formschlusselementes ausgebildet, um einen Durchtritt zu erleichtern.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Befestigungsöffnung zentral in der Faltöffnung positioniert ist, wobei diese Positionierung für den Montagezustand gilt. Die Erfindung sieht ebenfalls vor, dass der Faltbereich auf den Befestigungsbereich draufgefaltet sein kann und eine Faltlinie der Lasche an der Unterkante der Faltöffnung verläuft, so dass der gesamte Bereich der Faltöffnung ausgenutzt werden kann. Die Faltung der Lasche zu einer zweilagigen Befestigungslasche hat den Vorteil, dass nur ein Materialzuschnitt erfolgen muss, wodurch der logistische Aufwand und der Montageaufwand verringert werden.
  • Bevorzugt ist die Lasche aus einem Gewebe ausgebildet, wobei das Gewebe bevorzugt nicht aus dem Material besteht, aus dem der Gassack gefertigt ist.
  • Das Gassackgewebe ist in der Regel höherwertiger und mit einer Beschichtung versehen, was es für den Einsatzzweck als Befestigungslasche zu teuer erscheinen lässt. Die Lasche ist somit bevorzugt separat ausgebildet und an dem Gassack befestigt, insbesondere angeklebt, angenäht oder angeschweißt.
  • Die Faltöffnung kann, ebenso wie die Befestigungsöffnung, eingestanzt, ausgeschnitten oder herausgeschmolzen sein, wobei die Öffnungen insbesondere abgerundet ausgebildet sind, um Spannungsspitzen zu vermeiden und das Gewebe möglichst wenig zu belasten.
  • Der Faltbereich und der Befestigungsbereich der Lasche können aneinander fixiert sein und sind bevorzugt miteinander verklebt, verschweißt oder vernäht, wodurch sich auf einfache Art und Weise haltbare Verbindungen des Faltbereiches an dem Befestigungsbereich herstellen lassen. Um ein leichtes Herunterklappen des Gassackes und des Faltbereiches zu ermöglichen, sind der Befestigungsbereich und der Faltbereich linienartig aneinander fixiert, wobei die linienartige Fixierung parallel oder kollinear zu der Klappachse des Faltbereiches verläuft. Der Ort der Fixierung liegt im Bereich der Befestigungsöffnung oder unterhalb der Befestigungsöffnung, um einen ausreichenden Faltraum bereitzustellen, so dass der Faltbereich sich noch über den Kopf des Befestigungsmittels herumlegen und der Kopf des Befestigungsmittels durch den oberhalb der Fixierung liegenden Bereich der Faltöffnung hindurchtreten kann.
  • Der Gassack ist an dem Faltbereich befestigt, insbesondere angenäht, angeschweißt oder angeklebt, wobei die Befestigung bevorzugt an dem der Faltlinie gegenüberliegenden Ende des Faltbereiches erfolgt. Bei einer zweiteiligen Ausgestaltung der Lasche erfolgt die Befestigung an demjenigen Ende des Faltbereiches, der nicht mit dem Befestigungsbereich verbunden ist.
  • Im Montagezustand ist der Gassack bevorzugt angrenzend an eine erste Seite des Formschlusselementes angeordnet und im aufgeblasenen Zustand angrenzend an einer zweiten, der ersten Seite gegenüberliegenden Seite des Formschlusselementes angeordnet, was bedeutet, dass nach oder während des Aufblasens des Gassackes ein Umklappen des Gassackes und damit auch zumindest eines Teiles des Faltbereiches erfolgt.
  • Im inaktivierten Zustand ist der Gassack bevorzugt eingerollt, wobei das Einrollen in Richtung von dem Befestigungsbereich und damit von der Befestigungsstruktur, z. B. der Karosserie weg erfolgt und der Faltbereich auf der der Befestigungsstruktur des Kraftfahrzeuges abgewandten Seite des Befestigungsbereiches angeordnet ist.
  • Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der beigefügten Figuren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 – einen Zuschnitt einer Lasche;
  • 2 – eine Lasche mit einem umgeschlagenen Befestigungsbereich;
  • 3 – eine umgeschlagene Lasche in Draufsicht auf den Faltbereich;
  • 4 – eine umgeschlagene Lasche in Draufsicht auf den Befestigungsbereich;
  • 5 – eine schematische Querschnittsansicht des Airbags im montierten Zustand; sowie
  • 6 – eine schematische Ansicht des Airbags im aktivierten Zustand.
  • In der 1 ist in Draufsicht schematisch eine Lasche 3 aus einem flexiblen Material, insbesondere einem Gewebe dargestellt, das eine Befestigungsöffnung 4, dargestellt als Rundloch, und eine Faltöffnung 5 aufweist, die beabstandet zu der Befestigungsöffnung 4 in der Lasche 3 ausgebildet ist. Entlang einer Faltlinie 6 kann der Zuschnitt der Lasche 3 gefaltet werden, so dass der der Befestigungsöffnung 4 zugeordnete Bereich als Befestigungsbereich 14 und der der Faltöffnung 5 zugeordnete Bereich als Faltbereich 15 bezeichnet werden kann. Alternativ zu einem Rundloch kann die Befestigungsöffnung 4 auch eckig ausgebildet sein, je nachdem, mit welchem Befestigungsmittel die Lasche 3 und damit der später in den Figuren gezeigte Gassack 1 an einer nicht dargestellten Fahrzeugstruktur festgelegt wird.
  • Die Faltöffnung 5 ist vollständig von dem Gewebe der Lasche 3 umgeben. Alternativ ist es vorgesehen, die Lasche 3 zweiteilig auszubilden, indem der Befestigungsbereich 14 und der Faltbereich 15 in dem Bereich, in dem sich in der 1 die Faltlinie 6 befindet, zusammengenäht, verschweißt oder verklebt werden.
  • In der 2 ist die Lasche 3 in einer Zwischenstufe dargestellt, in der der Befestigungsbereich 14 hochgeschlagen und auf den Faltbereich 15 gelegt wird. In der 3 ist das Endstadium der Faltbewegung gezeigt, in dem der Faltbereich 15 an dem Befestigungsbereich 14 anliegt. Die 3 ist eine Ansicht, bei der der Faltbereich 15 oberhalb des Befestigungsbereiches 14 angeordnet ist. Es ist zu erkennen, dass die Faltöffnung 5 größer als die Befestigungsöffnung 4 ist und die Befestigungsöffnung 4 im Wesentlichen zentral innerhalb der Faltöffnung 5 liegt. Andere Anordnungen der Befestigungsöffnung 4 innerhalb der Faltöffnung 5 im zusammengelegten bzw. aufeinandergelegten Zustand des Befestigungsbereiches 14 und des Faltbereiches 15 sind möglich.
  • Zur Fixierung der Befestigungs- und Faltbereiche 14, 15 sind zwei parallel zur Faltlinie 6 verlaufende Nähte 7 vorgesehen, die als Nähnaht, Schweißnaht oder Klebenaht ausgeführt sein können. Entlang dieser Nähte 7 faltet sich der Faltbereich 15 nach unten, wobei die Faltöffnung 5 so groß bemessen ist, dass der nach unten klappende Faltbereich 15 im Wesentlichen ohne Kontakt mit dem nicht dargestellten Formschlusselement bzw. dem Kopfteil des Formschlusselementes nach unten klappt.
  • 4 zeigt die 3 in 180° Drehung, bei der der Befestigungsbereich 14 auf den Faltbereich 15 aufgeklappt ist und an der Oberseite liegt. Auch hier sind die Befestigungsnähte 7 gezeigt und zu erkennen.
  • In der 5 ist eine schematische Schnittdarstellung eines befestigten Airbags mit einem aufgerollten Gassack 1 gezeigt, an den über eine Befestigungsnaht 8, beispielsweise eine Nähnaht, die Lasche 3 mit dem Faltbereich 15 und dem Befestigungslasche 14 gezeigt ist. Der Faltbereich 15 und der Befestigungsbereich 14 sind aufeinander geklappt und über die Verbindungsnaht 7 aneinander fixiert, so dass der Gassack 1 über die zweilagige Lasche 3 im Wesentlichen in der Position gehalten wird. Das Formschlusselement 2 mit dem Kopf 21, der größer als die Befestigungsöffnung 4 ist, tritt durch die Befestigungsöffnung 4 des Befestigungsbereiches 14 hindurch und legt den Airbag an der nicht dargestellten Fahrzeugstruktur fest. Der Kopf 21 wird dabei von der Faltöffnung 15 umgeben, wobei die Faltöffnung 5 so be messen ist, dass der oberhalb der Verbindungsnaht 7 angeordnete Bereich des Faltbereiches 15 nach unten klappen kann.
  • Der Gassack 1 ist in Richtung auf den Befestigungsbereich 14 eingerollt, vorliegend entgegen dem Uhrzeigerrichtung eingedreht, also von der Wandung der Karosserie und dem Befestigungsbereich 14 weg, damit er sich leicht nach außen entrollen kann. Die Befestigung des Gassackes 1 an dem Faltbereich 15 erfolgt an dem oberen Ende des Faltbereiches 15, also an demjenigen Ende, das der Faltlinie 6 bzw. der Verbindungsstelle des Faltbereiches 15 mit dem Befestigungsbereich 14 gegenüberliegt.
  • In der 6 ist der Airbag im entfalteten Zustand gezeigt, der Gassack 1 befindet sich nunmehr auf der anderen Seite des Befestigungselementes 2, verglichen mit dem Zustand in der 5. Der Faltbereich 15 ist ungefähr in der Höhe der Verbindungsnaht 7 nach unten geklappt und wird durch die Verbindungsnaht 7 an dem Befestigungsbereich 14 fixiert. Der Faltbereich 15 ist über den Kopf 21 des Formschlusselementes 2 hinweggeschwenkt und ermöglicht ein einfaches Herunterklappen des Gassackes 1, damit dieser sich vor eine Fensteröffnung legen kann. Durch die Anordnung der Verbindungsnaht 7 in unterschiedlichen Höhen, ist es möglich, den Abdeckungsbereich des Gassackes 1 zu variieren, ebenfalls kann eine Variation des Abdeckungsbereiches des Gassackes 1 im entfalteten Zustand durch eine Variation der Anordnung der Befestigungsnaht 8 erfolgen.
  • Durch die Zweilagigkeit der Lasche 3 ist eine erhöhte Festigkeit gegeben. Bei einer einstückigen Ausgestaltung der Lasche 3 werden nur wenige Arbeitsschritte zur Herstellung benötigt, ebenso fällt die Bevorratung mehrerer Zuschnitte weg.
  • Das Formschlusselement 2 kann als Schraube oder als Clip ausgebildet sein, der in einer Aufnahme in die Fahrzeugstruktur eingesteckt wird und die Befestigungslasche zusammen mit dem Gassack 1 an der Fahrzeugstruktur festlegt. Die Verbindungsnaht 7 ermöglicht es, die Entfaltungskraft an der optimalen Position zu lokalisieren. Ebenso minimiert die Verbindungsnaht 7 die effektive Länge der Lasche 3 nach der Entfaltung und kann zudem als ein Energie absorbierendes Element wirken, das bei einem Reißen oder Versagen der Naht zu einer Entlastung innerhalb der Lasche 3 führt, wodurch zwar eine geringfügige Verlagerung des Gassackes in Kauf genommen wird, jedoch die Befestigung des Gassackes 1 an der Fahrzeugstruktur nicht gefährdet ist.
  • Durch die Faltöffnung 5 werden Biegemomente auf das Formschlusselement 2 vermieden, so dass bei einer Befestigung mittels eines eingesteckten Clips die Gefahr nicht besteht, dass dieser bei Aktivierung des Gassackes 1 herausgedrückt wird.
  • Die Krafteinleitung erfolgt nur noch senkrecht zur Längserstreckung des Formschlusselementes 2, also senkrecht zur Einführrichtung beispielsweise der Schraube oder des Clips, so dass eine erhöhte Stabilität und Sicherheit der Befestigung des Airbags bzw. des Gassackes gegeben ist.

Claims (15)

  1. Airbag mit einer flexiblen Befestigungslasche (3) mit einer Befestigungsöffnung (4) zur Festlegung an einem Kraftfahrzeug mit einem Formschlusselement, wobei in der Lasche (3) ein Befestigungsbereich (14) und ein Faltbereich (15) ausgebildet sind, die aufeinander gelegt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsöffnung (4) in dem Befestigungsbereich (14) und eine Faltöffnung (5) in dem Faltbereich (15) ausgebildet sind, wobei die Befestigungsöffnung (4) der Faltöffnung (5) gegenüber liegt und die Faltöffnung (5) größer als der Kopfbereich (21) des Formschlusselementes (2) ausgebildet und so bemessen ist, dass der Faltbereich (15) zumindest teilweise über das Formschlusselement (2) klappen kann.
  2. Airbag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsöffnung (4) zentral in der Faltöffnung (5) positioniert ist.
  3. Airbag nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Faltbereich (15) auf den Befestigungsbereich (14) gefaltet ist und eine Faltlinie (6) der Lasche (3) an der Unterkante der Faltöffnung (5) verläuft.
  4. Airbag nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lasche (3) aus einem Gewebe ausgebildet ist.
  5. Airbag nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lasche (3) separat ausgebildet und an dem Gassack (1) befestigt ist.
  6. Airbag nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Faltöffnung (5) und/oder die Befestigungsöffnung (4) eingestanzt, ausgeschnitten oder herausgeschmolzen ist.
  7. Airbag nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Faltöffnung (5) abgerundet ausgebildet ist.
  8. Airbag nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Faltbereich (15) und der Befestigungsbereich (14) der Lasche (3) aneinander fixiert, insbesondere miteinander verklebt, verschweißt oder vernäht sind.
  9. Airbag nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsbereich (14) und der Faltbereich (15) linienartig aneinander fixiert sind.
  10. Airbag nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Fixierung (7) im Bereich der Befestigungsöffnung (4) oder unterhalb der Befestigungsöffnung (4) vorliegt.
  11. Airbag nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (1) an dem Faltbereich (15) befestigt, insbesondere angenäht, angeschweißt oder angeklebt ist.
  12. Airbag nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (1) an dem der Faltlinie (6) gegenüberliegenden Ende des Faltbereiches (15) befestigt ist.
  13. Airbag nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (1) im Montagezustand angrenzend an eine erste Seite der Formschlusselemente (2) angeordnet und im aufgeblasenen Zustand angrenzend an einer zweiten, der ersten Seite gegenüberliegenden Seite der Formschlusselemente (2) angeordnet ist.
  14. Airbag nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im inaktivierten Zustand der Gassack (1) eingerollt ist.
  15. Airbag nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (1) in Richtung von dem Befestigungsbereich (14) weg eingerollt ist und der Faltbereich (15) auf der der Befestigungsstruktur abgewandten Seite des Befestigungsbereiches (14) angeordnet ist.
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