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Die
Erfindung betrifft ein elektrisches Steckermodul, insbesondere für eine RJ45-Steckverbindung
nach der Gattung des Anspruchs 1.
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Es
ist bereits bekannt, dass beispielsweise für den Aufbau eines Datennetzes
4- bis 8-polige RJ45-Stecker verwendet werden. Insbesondere bei 8-poligen
RJ45-Steckern ist wegen der relativ kleinen räumlichen Abmessungen der verfügbare Montageraum
für Einzelleiter
so gering, dass nur verhältnismäßig dünne Leitungen
montiert werden können. Wegen
immer höherer
Anforderungen, insbesondere in Bezug auf die elektrische Belastbarkeit,
sollen bei gleichen Gehäuseabmessungen
jedoch dickere Einzelleiter (Einzeldrähte) an dem RJ45 Stecker montierbar
sein.
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Es
ist auch bekannt, dass zum schnellen und einfachen Montieren die
Einzelleiter eines Kabels in ein Steckergehäuse eingeschoben und mittels
einer Zange mit Steckkontakten verpresst werden. Diese Montageart
ist jedoch mit großem
Zeitaufwand verbunden und eignet sich weniger bei engen Raumverhältnissen.
Ein weiterer Nachteil besteht auch darin, dass die gepressten Anschlussverbindungen
nicht wieder lösbar
sind. Somit müssen
im Falle einer Reparatur der komplette Stecker und gegebenenfalls auch
das Kabel ausgetauscht werden.
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Des
weiteren wurde auch vorgeschlagen, zur Vereinfachung der Verbindung
zwischen einem Einzelleiter und der Kontaktierung im Stecker sogenannte
Schneidklemmkontakte zu verwenden. Bei einem Schneidklemmkontakt
wird ein Einzelleiter zwischen zwei Schneidkanten, die in engem
Abstand gegenüberstehend
angeordnet sind, so eingepresst, dass der Isoliermantel durchschnitten
wird und die Schneidkante den Leitungsdraht berühren, so dass eine elektrische
Verbindung entsteht. Allerdings sind solche Schneidklemmkontakte
(IDC-Kontakte) bisher nur für
4-polige RJ45-Stecker
bekannt geworden. Des weiteren sind für diese Stecker keine Einzelleiter mit
einem Außendurchmesser
von mehr als 1,6 mm verwendbar.
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Aus
dem Stand der Technik ist des weiteren bekannt, dass bei einem 8-poligen
RJ45-Stecker zunächst
die Einzelleiter auf ihre Endlänge
mittels eines Seitenschneiders nur ungenau abgeschnitten werden.
Anschließend
werden sie durch Crimpen, Schweißen oder Löten mit Terminalkontakten des RJ45-Steckers
verbunden.
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Aus
der
DE 10 2004
038 123 A1 ist ein elektrischer Stecker bekannt, der ein
erstes und ein zweites Gehäuseelement
aufweist. Die beiden Gehäuseelemente
sind zueinander schwenkbar ausgebildet. Ein Steckkontaktbereich
ist mit einem der Gehäuseelemente
starr verbunden. Dabei ist an dem Gehäuseelement eine Isoliereinrichtung
mit Schneidklemmkontakten befestigt. Des weiteren ist eine schwenkbare
Kabelendaufnahme zwischen den beiden Gehäuseelementen angeordnet. Die
Kabelendaufnahme weist dabei vier Kanäle auf, in welche Einzelleiter
eines mit dem Stecker zu verbindenden Kabels eingelegt bzw. eingesteckt
werden. Durch Schwenken der Kabelendaufnahme mit dem Kabel in Richtung
des ersten Gehäuseelementes
werden die Einzelleiter kontaktiert. Die Kontaktierung erfolgt durch
die Schneidklemmkontakte. Als nachteilig wird angesehen, dass dieser
Stecker wegen der notwendigen Kabelendaufnahme relativ komplex und
aufwendig ausgebildet ist. Des weiteren wird dadurch der Montageraum
so verengt, dass lediglich vier Einzelleiter montierbar sind.
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Aus
DE 203 03 530 U1 ist
ein elektrischer Verbinder für
eine automatische Montage bekannt. Der elektrische Verbinder weist
ein erstes Gehäuseteil,
ein zweites Gehäuseteil,
wenigstens zwei Terminalkontakte und wenigstens zwei Schneidklemmkontakte
für Einzelleiter
eines Kabels auf. Das erste Gehäuseteil
und das zweite Gehäuseteil
sind schwenkbar zueinander ausgebildet. Auf dem ersten Gehäuseteil
sind die Schneidklemmkontakte angeordnet. Nach dem Einführen der
Einzelleiter in die Schneidklemmkontakte wird durch Zusammendrücken der schwenkbaren
Gehäuseteile
eine Kontaktierung der einzelnen Leiter mit den zugeordneten Schneidklemmkontakten
erreicht.
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Aus
EP 1 693 934 A1 ist
ein Steckverbinder für
die Datenübertragung über elektrische
Leiter bekannt. Der Steckverbinder weist ein erstes Gehäuseteil
und ein dazu schwenkbar ausgebildetes zweites Gehäuseteil,
Terminalkontakte und Schneidklemmkontakte auf. Zudem ist ein Abschirmblech
vorgesehen, das auf ein zweites Gehäuseteil aufgesteckt ist.
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Aus
WO 02/15340 A1 ist
ein elektrischer Stecker bekannt, der ein erstes Gehäuseteil,
ein zweites Gehäuseteil,
Schneidklemmkontakte, Terminalkontakte und eine Leiterplatte aufweist.
Die Leiterplatte ist in das erste Gehäuseteil eingelegt und als separates
Bauteil ausgebildet. Das erste Gehäuseteil ist schwenkbar gegenüber dem
zweiten Gehäuseteil ausgebildet.
Zur elektrischen Kontaktierung werden Einzelleiter in das erste
Gehäuseteil
eingeschoben und durch ein Verschwenken des ersten Gehäuseteils
gegenüber
dem zweiten Gehäuseteil
in die Schneidklemmkontakte eingepresst.
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Aus
WO 99/66598 A1 ist
ebenfalls ein Steckverbinder mit zwei schwenkbar angeordneten Gehäuseteilen
bekannt.
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Aus
EP 0 971 444 A1 ist
ein modularer Stecker bekannt, der ein Gehäuse, eine Leiterplatte und ein
schwenkbar zum Gehäuse
ausgebildetes zweites Gehäuseteil
aufweist.
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Aus
US 4,444,447 ist ein elektrischer
Stecker mit einer Schneidklemme und einer Schneidvorrichtung bekannt,
wobei die Schneidvorrichtung zum Abschneiden eines überschüssigen Leiterendes
dient.
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Aus
DE Einbauanweisung VARIOSUB Rj45 QUICKON, Phoenix Contact GmbH & Co. KG, 2005, ist
ein Rj45 Steckerbinder bekannt, der zur elektrischen Kontaktierung
von Kabeln mit einem Außendurchmesser
von 5 bis 5,8 mm genutzt werden kann. Der Rj45-Steckverbinder weist
zur elektrischen Kontaktierung Schneidklemmkontakte auf.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein einfach aufgebautes Steckermodul
insbesondere für
einen RJ45-Stecker bereit zu stellen. Diese Aufgabe wird mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Bei
dem erfindungsgemäßen elektrischen Steckermodul
ergibt sich der Vorteil, dass die Konstruktion des Steckermoduls
im Vergleich zum bekannten Stand der Technik sehr viel einfacher
gestaltet ist. Außer
den beiden Gehäuseteilen
sind keine weiteren Gehäuseteile,
Abdeckungen (Pivot-Deckel), Montage- oder Justiereinrichtungen usw.
erforderlich. Dadurch vereinfacht sich der Montageablauf, so dass
die Kontaktierung von bis zu acht Einzelleitern in nur einem Arbeitsgang
durchgeführt
werden kann. Als besonders vorteilhaft wird angesehen, dass durch
die Ausbildung der beiden Gehäuseteile
auch Einzelleiter mit einem Außendurchmesser
von mehr als 1,5 mm problemlos und ohne großen Kraftaufwand montiert werden
können.
Die Kontaktierung der Einzelleiter mit den Schneidklemmkontakten
erfolgt durch einfaches Zusammendrücken der beiden erfindungsgemäßen Gehäuseteile.
Zudem ist das erste Gehäuseteil
als tragende Leiterplatte ausgebildet.
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Eine
erfindungsgemäße Lösung wird
darin gesehen, dass auf der Leiterplatte ein oder mehrere Abschirmbleche
angeordnet sind, um gegen elektromagnetische Störstrahlen zu schützen sowie
die elektrische Performance zu unterstützen.
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Die
beiden Gehäuseteile
des elektrischen Steckermoduls sind sehr einfach ausgebildet, um
einen möglichst
großen
Arbeitsraum für
die Montage der Einzelleiter zu gewinnen. Daher ist das erste Gehäuseteil
als selbsttragende Leiterplatte ausgebildet.
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Durch
die in den abhängigen
Ansprüchen aufgeführten Maßnahmen
sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen des in den
nebengeordneten Ansprüchen
angegebenen elektrischen Steckermoduls bzw. der beiden Gehäuseteile
gegeben. Als besonders vorteilhaft wird angesehen, dass die beiden
Gehäuseteile
mit einer Rastvorrichtung derart ausgebildet sind, dass die beiden
schwenkbaren Gehäuseteile
nach deren Zusammendrücken
arretiert sind. Dadurch werden die beiden Gehäuseteile in ihrer Endstellung
fixiert. Eine Verschraubung, Verklebung oder dergleichen ist nicht
erforderlich. Die beiden Gehäuseteile
lassen sich für
Reparaturzwecke auch wieder sehr einfach öffnen.
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Des
weiteren wird als günstige
Lösung
der Erfindung angesehen, dass das erste Gehäuseteil schräg in das
zweite Gehäuseteil
eingefügt
ist. Durch die Schräglage
vergrößert sich
der Innenraum beziehungsweise der Montageraum im elektrischen Steckermodul,
so dass dadurch insbesondere auch Einzelleiter mit einem dickeren
Außendurchmesser
problemlos montiert werden können.
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Als
besonders vorteilhaft wird auch angesehen, dass das elektrische
Steckermodul für
eine universelle Verwendung in jedem beliebigen Steckergehäuse aus
Kunststoff oder Metall verwendbar ist. Das elektrische Steckermodul
kann beispielsweise in einem Push Pull Gehäuse eingebaut werden, wobei die
Gehäuse
mit einer Verrastung, Verschraubung oder Verriegelung ausgestattet
sein können.
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Auf
der Leiterplatte sind vorzugsweise die Schneidklemmkontakte und
die Terminalkontakte montiert und werden mit entsprechenden integrierten Leiterbahnen
(Verbindungsleitungen) verbunden.
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Besonders
günstig
erscheint weiterhin, dass jedem Schneidklemmkontakt eine Schneidvorrichtung
zugeordnet ist. Die Schneidvorrichtung ist derart angeordnet, dass
sie nach dem Einführen
eines Einzelleiters in den Schneidklemmkontakt ein überschüssiges Drahtende
abschneidet. Das Abschneiden eines überschüssigen Drahtendes erfolgt automatisch
während
des Zusammendrückens
der beiden Gehäuseteile.
Dadurch ist sichergestellt, dass die Drahtenden exakt eine vorgegebene
Drahtlänge einhalten.
Für das
Abschneiden ist kein separater Arbeitsgang erforderlich.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Schneidvorrichtung
gleichzeitig als weiteres Abschirmblech ausgebildet ist.
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Die
Abschirmbleche sind auf dem unteren Gehäuseteil angeordnet und bilden
vier geschirmte Kammern. In jeder Kammer sind zwei Schneidklemmkontakte
paarweise und versetzt angeordnet. Dadurch ergeben sich eine vereinfachte
Montage für die
Einzelleiter und eine Verbesserung der elektromagnetischen Verhältnisse.
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Erfindungsgemäß ist auch
vorgesehen, dass das zweite Gehäuseteil
als Isolator ausgebildet ist, in dem bis zu acht Drahteinführungen
für insgesamt acht
Einzelleiter angeordnet sind. Die Drahteinführungen sind paarweise in jeweils
zwei nebeneinander liegenden Kammern und in zwei Ebenen verteilt
angeordnet. Über
die Drahteinführungen
lassen sich die Einzelleiter sehr einfach in die Schneidkontakte einführen und
exakt positionieren.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung besteht darin, dass durch das Zusammendrücken der
beiden Gehäuseteile
die überschüssigen Drahtenden
abgeschnitten werden. Die abgeschnittenen Drahtenden werden über entsprechende
Auswurfkanäle
ausgegeben, so dass sie im Steckermodul keine Störungen verursachen können.
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Da
in der Regel der RJ45-Stecker für
die Übertragung
von Hochfrequenzsignalen verwendet wird, ist am hinteren Ende des zweiten
Gehäuseteils ein
federnder Kontakt angeordnet. Der federnde Kontakt kontaktiert bei
arretierten Gehäuseteilen eine
Schirmleitung eines aus Einzelleitern bestehenden Kabels. Somit
kann sehr einfach neben der Kontaktierung der Einzelleiter zusätzlich eine
durchgehende Schirmverbindung für
die Einzelleiter erstellt werden.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird in der nachfolgenden
Beschreibung näher
erläutert.
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1 zeigt
ein erfindungsgemäßes Steckermodul
in 3D-Darstellung
in einer geöffneten
Stellung,
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2 zeigt
ein erfindungsgemäßes elektrisches
Steckermodul in einer 3D-Darstellung nach dem Arretieren,
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3 zeigt
ein erfindungsgemäßes erstes Gehäuseteil
in einer 3D-Darstellung,
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4 zeigt
eine Draufsicht auf das erfindungsgemäße erste Gehäuseteil,
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5 zeigt
ein erfindungsgemäßes zweites Gehäuseteil
in einer 3D-Darstellung in Draufsicht,
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6 zeigt
das erfindungsgemäßes zweites Gehäuseteil
in einer 3D-Darstellung mit einer Ansicht von schräg unten,
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7 zeigt
das erfindungsgemäße zweite Gehäuseteil
in einer 3D-Darstellung mit einem Blick von schräg hinten und
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8 zeigt
drei Anwendungsbeispiele für den
Einbau des erfindungsgemäßen Steckermoduls in
unterschiedlichen Arten von Steckergehäusen.
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1 zeigt
ein erfindungsgemäßes elektrisches
Steckermodul 10 in einer 3D-Darstellung. Das elektrische
Steckermodul 10 weist im Wesentlichen ein erstes Gehäuseteil 12 auf,
das von unten in ein zweites Gehäuseteil 11 eingeführt ist.
Die beiden Gehäuseteile 11, 12 sind
auseinandergeschwenkt und entsprechen einer geöffneten Raststellung.
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Entsprechend
der 1 ist im linken Teil der 1 das erste
Gehäuseteil 12 und
im rechten Teil von 1 das zweite aufgesetzte Gehäuseteil 11 dargestellt.
Die beiden Gehäuseteile 11, 12 sind schwenkbar
zueinander ausgebildet. Am linken Ende von 1 befindet
sich eine Auflagekante, die als Drehachse wirkt, wie später noch
näher erläutert wird.
Im rechten Teil von 1 ist am zweiten Gehäuseteil 11 eine
Rastvorrichtung 19 dargestellt, die mit zwei Ösen ausgebildet
ist. In diese Ösen
greifen zwei entsprechende Haken ein, die an dem ersten Gehäuseteil 12 angeordnet
sind, wenn die beiden Gehäuseteile 11, 12 zusammengepresst
werden.
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Wie 1 weiter
entnehmbar ist, ist im linken Teil des ersten Gehäuseteils 12 ein
Feld mit Terminalkontakten 14 ausgebildet. Es sind bis
zu acht Terminalkontakte in einer Reihe (Ebene) angeordnet. Mit
den Terminalkontakten 14 erfolgt im späteren Einsatz als RJ45-Stecker
der Anschluss an ein elektronisches Gerät über eine entsprechende Schnittselle, beispielsweise
an einen Computer, an einem Modem oder dergleichen.
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Der
erste Gehäuseteil 12 ist
als Leiterplatte ausgebildet und ist bis zum unteren rechten Teil
von 1 unterhalb des zweiten Gehäuseteils 11 geführt, wie
später
noch näher
erläutert
wird. Auf dem ersten Gehäuseteil,
d. h. auf der Leiterplatte sind Schneidklemmkontakte (IDC-Kontakte),
Schirmbleche und Abschneidvorrichtungen angeordnet, wie später noch
näher erläutert wird.
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Am
zweiten Gehäuseteil 11 sind
in zwei Ebenen verteilt jeweils zwei nebeneinander liegende Austrittskanäle 20, 21 angeordnet. Über diese
Austrittskanäle 20, 21 werden
abgeschnittene Endstücke von
Einzelleitern ausgeworfen.
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Im
rechten Teil von 1 sind am zweiten Gehäuseteil 11 insgesamt
acht Drahteinführungen 16 angeordnet.
Die Drahteinführungen 16 sind
in zwei Ebenen verteilt angeordnet, wobei jeweils zwei Drahteinführungen 16 in
einer Aussparung des zweiten Gehäuseteils 11 ausgebildet
sind. Dadurch ergeben sich insgesamt vier Drahteinführungen 16 im
linken Teil des zweiten Gehäuseteils 11 und
vier Drahteinführungen
im rechten Teil des zweiten Gehäuseteils 11.
Auf diese Weise ergeben sich für
die zu montierenden Einzelleiter zwei Ebenen mit insgesamt acht
Drahteinführungen, über die
die Einzelleiter in das zweite Gehäuseteil 11 eingeführt werden.
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Sowohl
am ersten Gehäuseteil 12 als
auch am zweiten Gehäuseteil 11 sind
an den Oberflächen geformte
Abschirmbleche 15 angeordnet. Ein oberes Abschirmblech 15 am
zweiten Gehäuseteil 11 ist
mit einem federnden Kontakt 18 ausgebildet. Dieser federnde
Kontakt 18 drückt
auf eine Abschirmung des eingeführten
Kabels der Einzelleiter (in 1 nicht dargestellt),
so dass die Abschirmung 15 mit dem Mantelschirm des Kabels
kontaktiert ist.
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Wie 1 weiter
entnehmbar ist, ist im geöffneten
Zustand des elektrischen Steckermoduls 10 das reche Ende
des zweiten Gehäuseteils 11 angehoben.
Dadurch ergibt sich im Innern des elektrischen Steckermoduls ein
vergrößerter Montageraum.
Dadurch ist es möglich,
auch Einzeldrähte
mit einem größeren Durchmesser,
beispielsweise mit einem Außendurchmesser
von 1,6 mm oder 1,7 mm anzuschließen.
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In 1 wurde
aus Übersichtlichkeitsgründen auf
die Darstellung eines Kabels mit acht Einzelleitern und einem Mantelschirm
(Metallschirm) verzichtet.
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Es
ist vorgesehen, dass in geöffneter
Raststellung bis zu acht Einzelleiter mit einem Drahtquerschnittsbereich
AWG 22 bis AWG 24 eingeführt werden können.
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Zum
Anschließen
des Kabels wird zunächst der
Kabelaußenmantel
abisoliert, so dass der Metallschirm, beispielsweise ein Schirmgeflecht
frei liegt. Dadurch werden die Einzelleiter sichtbar und können farblich
sortiert in die acht Drahteinführungen 16 eingeführt werden.
Die Einzelleiter sind nicht abisoliert. Das Steckermodul 10 befindet
sich in geöffneter Raststellung,
so dass die beiden Gehäuseteile 11, 12 auseinandergeschwenkt
sind. Die Einzelleiter werden nun soweit eingeführt, bis das Schirmgeflecht
auf der Metallschelle 29 aufliegt. Anschließend werden die
beiden Gehäuseteile 11, 12 vorzugsweise
mit einer entsprechenden Zange zusammengedrückt, so dass die Haken der
Rastvorrichtung 19 in die entsprechenden Ösen einhaken
und damit die beiden Gehäuseteile 11, 12 arretieren.
Auf diese Weise können
mit einem einzigen Arbeitsgang bis zu acht Einzelleiter gleichzeitig
kontaktiert werden. Des weiteren wird im selben Arbeitsgang das
Schirmgeflecht des Kabels automatisch kontaktiert. Überschüssige Drahtenden
werden mit einer Schneidvorrichtung ebenfalls automatisch abgeschnitten,
wie später noch
näher erläutert wird.
Die abgeschnittenen Drahtenden werden aus den Austrittskanälen 20, 21 entnommen.
Das Kabel ist mit seinen Einzelleitern nun fest mit dem Steckermodul 10 verbunden
und kann nun in ein entsprechendes umhüllendes Schutzgehäuse (Steckergehäuse) eingebaut
werden. Das Steckermodul 10 ist universell ausgebildet
und kann in unterschiedliche Steckergehäuse eingebaut werden, wie zu 8 später noch
erläutert
wird.
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2 zeigt
das in 1 dargestellte elektrische Steckermodul 10 in
geschlossener Raststellung. Die beiden Gehäuseteile 11, 12 sind über die Rastvorrichtung 19 verrastet
und bilden somit eine geschlossene Einheit. In 2 wurde
e benfalls auf die Darstellung eines angeschlossenen Kabels verzichtet,
um die Übersichtlichkeit
zu wahren. Die Bezugszeichen sind die gleichen, wie sie zuvor zu 1 erläutert wurden.
Sowohl die Metallschelle 29 als auch der federnde Kontakt 18 sind
mit Abschirmblechen 15 verbunden, die rundherum um das
Steckermodul 10 angeordnet sind. Durch den Kontakt der
Metallschelle 29 und den federnden Kontakt 18 mit
dem Schirmgeflecht des angeschlossenen Kabels ist eine zuverlässige Weiterführung der
Schirmung gewährleistet.
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Auf
der Unterseite des Steckermoduls 10 ist links im Bild eine
weitere Arretierung 28 dargestellt. Die weitere Arretierung 28 dient
dazu, das elektrische Steckermodul 10 in einem Steckergehäuse, das
von links über
das Steckermodul 10 geschoben wird, gegen ein Herausziehen
zu sichern. Des weiteren sind in 2 die Drahteinführungen 16 und
die Austrittskanäle 20, 21 erkennbar.
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3 zeigt
in einer 3D-Darstellung in Draufsicht ein erfindungsgemäßes erstes
Gehäuseteil 12. Das
erste Gehäuseteil 12 ist
als tragende Leiterplatte ausgebildet. Auf der Leiterplatte 12 sind
ein mittleres Abschirmblech 23 und quer dazu angeordnet
vier weitere Abschirmbleche 22 angeordnet, so dass sich in
Verbindung mit den äußeren Abschirmblechen 15 insgesamt
vier geschirmte Kammern 26 ergeben. Die Abschirmbleche 22, 23 sind
miteinander verlötet
und mit den außen
angebrachten Abschirmblechen 15 elektrisch verbunden, so
dass sich für
die bis zu acht Einzelleiter vier abgeschirmte Käfige ergeben. In jeder geschirmten
Kammer 26 sind zwei Einzelleiter paarweise angeordnet,
wie zu 4 später
erläutert wird.
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Des
weiteren sind die weiteren Abschirmbleche 22 mit einer
Schneidvorrichtung, beispielsweise mit einem Stahlmesser ausgebildet.
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In
jeder geschirmten Kammer 26 sind zwei Schneidklemmkontakte 13 (IDC-Kontakte)
angeordnet. Jeder Schneidklemmkontakt 13 weist einen von zwei
Schneidkanten gebildeten Klemmspalt auf, in den der zu kontaktierende
Einzelleiter so weit eingedrückt
wird, dass seine Isolierung durchgeschnitten und die Schneidkanten
den Leiterdraht 41 kontaktieren.
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Neben
jedem Schneidklemmkontakt 13 ist seitlich versetzt ein
IDC-Pin 13a angeordnet. Der IDC-Pin 13a bewirkt,
dass die von dem unmittelbar daneben liegenden Schneidklemmkontakt 13 ausgehende
Störung
kompensiert wird.
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Die
Schneidklemmkontakte 13 sind mit einem geringen Abstand
vor den weiteren Abschirmblechen 22 angeordnet. Die acht
Schneidklemmkontakte 13 sind über Leiterbahnen der Leiterplatte 12 mit
acht Terminalkontakten 14 verbunden. Dadurch ist sichergestellt,
dass zwischen den Einzelleitern des Kabels und den Terminalkontakten 14 eine
sichere elektrische Verbindung besteht.
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Wie 3 weiter
entnehmbar ist, sind die acht Schneidklemmkontakte 13 in
zwei Ebenen zu je vier Stück
verteilt angeordnet. Die Schneidklemmkontakte 13 sind in
den einzelnen Kammern 26 versetzt und passend zu den Drahteinführungen 16 (1)
im zweiten Gehäuseteil 11 ausgerichtet,
so dass beim Einführen
der Einzelleiter durch die Drahteinführungen 16 die Einzelleiter
automatisch über
die zugeordneten Schneidklemmkontakte 13 und die weiteren
Abschirmbleche 22 mit den Schneidmessern geführt werden.
Dieses ist für
das spätere
Abschneiden der überflüssigen Drahtenden
wichtig.
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In 4 ist
das erste Gehäuseteil 12 in
einer Draufsicht dargestellt. In dieser Darstellung ist die Leiterplatte 12 mit
der Anordnung der vier geschirmten Kammern 26, mit den
Abschirmblechen 22, 23, mit den insgesamt acht
Klemmschneidkontakten 13 und das Kontaktierungsfeld mit
den acht Terminalkontakten 14 besser erkennbar.
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Des
weiteren ist im unteren Teil von 4 ein Kabel 40 mit
acht Einzelleitern 41 und einem Mantelschirm 42 erkennbar.
Der Mantelschirm 42 ist als Schirmgeflecht ausgebildet
und wurde so weit abisoliert, dass das Schirmgeflecht 42 in
der Metallschelle 29 aufliegt. Weiterhin wurden acht Einzelleiter 41 so
weit eingeführt,
dass ihre Leitungsenden über die
Schneidklemmkontakte 13 und über die Schneidvorrichtung
der weiteren Abschirmbleche 22 hinausragen. (Aus Übersichtlichkeitsgründen wurden
zwei Einzelleiter 41 mit einer Pfeilspitze verkürzt dargestellt).
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Zur
Herstellung einer elektrischen Verbindung werden zunächst die
Einzelleiter 41 über
die Schneidklemmkontakt 13 und über die Schneidvorrichtungen
der weiteren Abschirmbleche 22 geführt. Beim Zusammendrücken der
beiden Gehäuseteile 11, 12 schneiden
zunächst
die Stahlmesser der Abschirmbleche 22 in kurzer Reihenfolge
alle eingeführten
Einzelleiter 41 auf eine vorgesehenen Länge ab. Bei weiterem Zusammendrücken der
beiden Gehäuseteile 11, 12 werden
dann die Einzelleiter 41 in die entsprechenden Schneidklemmkontakte 13 gedrückt. Dabei
fallen die abgeschnittenen Leiterenden in die Austrittskanäle 20, 21 (1).
Während
des Schwenkvorganges findet eine Kraftaufteilung in Folgeschritten
statt, so dass keine einzelnen Kraftspitzen während des Kontaktierens und
Abschneidens entstehen können.
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Damit
während
der Nutzung des Steckermoduls 10 kein Kurzschluss entstehen
kann, sind passend zu jedem Schneidklemmkontakt 13 in den
entsprechenden weiteren Abschirmblechen 22 insgesamt acht
Aussparungen 22a angebracht (3). Nach
dem Einpressen in den Schneidklemmkontakt 13 gelangt somit
das freistehende Leiterende des kontaktierten Einzelleiters 41 in
den Bereich dieser Aussparung 22a, so dass ein Kurzschluss
mit dem Abschirmblech 22 verhindert wird. Die abgeschnittenen
Leiterenden werden über
Austrittskanäle 20, 21, wie
sie zu den 1 und 2 dargestellt
wurden, ausgeworfen. Nach dem Abschneiden ragen somit alle Einzelleiter 41 bis
zu dem jeweiligen Abschirmblech 22. Somit ist gewährleistet,
dass bei jedem Steckeranschluss die Einzelleiter paarweise die gleiche Länge aufweisen,
was insbesondere bei Hochfrequenzsignalen von Bedeutung ist.
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Jeweils
zwei Schneidklemmkontakte 13 sind seitlich versetzt angeordnet
und mit je einem IDC-Pin 13a ausgebildet. Der IDC-Pin 13a kompensiert
die elektromagnetische Störung
von dem unmittelbar daneben liegenden Schneidklemmkontakt 13.
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5 zeigt
ein zweites Gehäuseteil 11,
wie es für
das erfindungsgemäße elektrische
Steckermodul 10 Verwendung findet. Im linken Teil von 5 ist das
zweite Gehäuseteil 11 rahmenförmig ausgebildet und
weist einen Durchbruch 27 auf. Des weiteren ist an dem
Rahmenteil eine Auflagekante 24b ausgebildet. Das erste
Gehäuseteil 12 wird
nun von unten durch den Durchbruch 27 des Rahmenteiles
eingeschoben und bis an die Auflagekante 24 herangeführt. Das
erste Gehäuseteil 12 weist
ebenfalls eine entsprechend geformte Auflagekante 24a auf,
die zu der Auflagekante 24b korrespondiert. Diese beiden Auflagekanten 24a (4)
und 24b dienen als Drehachse für die beiden schwenkbaren Gehäuseteile 11, 12.
Zur axialen Zentrierung ist an dem ersten Gehäuseteil 12 auf der
Mittelachse ein Zapfen ausgebildet, der in eine entsprechende Aussparung
des zweiten Gehäuseteils 11 greift
und somit ein seitliches Verrutschen verhindert.
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Im
mittleren Teil von 5 sind Auswurföffnungen 17 erkennbar, über die
die abgeschnittenen Drahtenden ausgeworfen werden. Insgesamt sind acht
Auswurföffnungen 17 ausgebildet.
Die Auswurföffnungen 17 korrespondieren
dabei zu den entsprechenden Drahteinführungen 16. Um sicherzustellen, dass
auch alle acht Drahtleitungen sicher kontaktiert wurden, ist vorgesehen,
dass die acht Einzelleiter so weit durch die Drahteinführungen 16 geschoben
werden, bis ihre Drahtenden aus den Auswurföffnungen 17 herausragen.
Danach werden die beiden Ge häuseteile 11, 12 zusammengepresst
und die abgeschnittenen acht Drahtenden entnommen.
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6 zeigt
eine 3D-Darstellung, bei der das zweite Gehäuseteil 11 im Wesentlichen
von unten dargestellt ist. Wesentlich ist, dass an der Unterseite des
zweiten Gehäuseteils 11 insgesamt
acht Aussparungen 25 angeordnet sind. Die Aussparungen 25 sind
dabei so angeordnet, dass die einzelnen Schneidklemmkontakte 13,
die auf der Leiterplatte 12 fest montiert sind, durchgeführt werden,
so dass die Leiterplatte 12 nach dem Zusammendrücken der
beiden Gehäuseteile 11, 12 an
der Unterseite des zweiten Gehäuseteils 11 anliegt.
Die Verrastung der beiden Gehäuseteile 11, 12 erfolgt
mit Hilfe der Rastvorrichtung 19, die an der rechten Seite
von 6 erkennbar ist. Des weiteren sind Abschirmbleche 15 erkennbar, über die
die Abschirmung vom Kabel auf den Steckkopf beziehungsweise an eine
angeschlossene Schnittselle übertragen
wird.
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Zum
besseren Verständnis
der Erfindung ist in 7 das zweite Gehäuseteil 11 aus
einer anderen Blickrichtung in 3D-Darstellung dargestellt. Im linken Teil
ist die gemeinsame Auflagekante 24b erkennbar. Im mittleren
Bereich von 7 sind die Austrittskanäle 20, 21 für die abgeschnittenen
Drahtenden dargestellt. Des weiteren sind jeweils paarweise zwei
Drahteinführungen 16 für insgesamt
acht Einzelleiter in zwei Ebenen angeordnet. Allerdings sind in 7 die
am rechten Ende dargestellten Drahteinführungen nicht erkennbar. Die
vier rechts angeordneten Drahteinführungen 16 sind jedoch
in 1 und 2 besser sichtbar.
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Weiterhin
sind die Ösen
für die
Rastvorrichtung 19 erkennbar. Die Drahteinführungen 16 sind
in entsprechend geformte Mulden angeordnet, um bei einem späteren Einbau
in ein Schutzgehäuse
die Einzeldrähte
nicht zu beschädigen. 7 zeigt
des weiteren die Anordnung der Abschirmbleche 15 sowie
den federnden Kontakt 18, wie er zuvor zu den 1 und 2 beschrieben
wurde.
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Das
elektrische Steckermodul 10 ist universell ausgebildet
und als Einsatz in unterschiedlichen Steckergehäusen verwendbar. In 8 sind
beispielhaft drei unterschiedliche Typen von Steckergehäusen 30 bis 32 dargestellt.
Das Steckergehäuse 30 ist
als Push Pull Gehäuse
ausgebildet. Das Steckermodul 10 wird zunächst von
vorne in das Steckergehäuse 30 eingeschoben
und durch Rastung arretiert. Anschließend wird eine Zugentlastung
für das
eingeführte
Kabel aufgeschraubt und von vorne ein Kontaktkopf 30a aufgeschoben
und verrastet.
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Als
weiteres Beispiel ist als Steckergehäuse ein leichtes Kunststoffgehäuse 31 dargestellt.
In diesem Fall wird das Steckermodul 10 von vorne in das Kunststoffgehäuse 31 eingeschoben
und verrastet wird.
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Ein
drittes Beispiel zeigt als Steckergehäuse ein robustes zweiteiliges
Metallgehäuse 32.
Für den Einbau
des Steckermoduls 10 wird das Metallgehäuse 32 aufgeklappt
und danach wieder zusammengedrückt.
Die beiden Gehäuseteile
werden an einer Zugentlastung verschraubt.
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Für die mechanische
und elektrische Verbindung der Steckergehäuses 30 bis 32 mit
Gehäuseschnittstellen 33 bis 35 sind
beispielhaft folgende Lösungen
vorgesehen. Das Push Pull Gehäuse 30 ist für eine Gehäuseschnittstelle 33 ausgebildet,
die als Gerätebuchse,
beispielsweise in einem Computergehäuse oder dergleichen eingebaut
ist. Die Verbindung der beiden Gehäuse 30, 33 erfolgt
mittels einer Push Pull Verrastung.
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Als
weiteres Beispiel für
eine Steckverbindung ist eine Gehäuseschnittstelle 34 mit
einer Verschraubung vorgesehen. In diesem Fall weist beispielsweise
das Steckergehäuse 31 oder 32 am Kopfteil
eine Lasche mit wenigstens einer Bohrung auf, so dass das Steckergehäuse 31, 32 mittels
wenigstens einer Ge windeschraube mit der Gehäuseschnittstelle 34 verschraubt
werden kann.
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Als
drittes Beispiel ist eine Gehäuseschnittstelle 35 mit
einer Verriegelung vorgesehen. Die Verriegelung funktioniert ähnlich wie
eine Push Pull Verrastung. Das Steckergehäuse wird in die Schnittstelle 35 eingeführt und
mit einem Bügel
oder einer Raste gegen ein ungewolltes Lösen gesichert.
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Das
Steckermodul 10 ist vorzugsweise für eine RJ 45-Steckverbindung verwendbar.
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- 10
- Steckermodul
- 11
- zweites
Gehäuseteil
- 12
- erstes
Gehäuseteil
- 13
- Schneidklemmkontakt/IDC-Kontakt
- 13a
- IDC-Pin
- 14
- Terminalkontakt
- 15
- Abschirmblech
- 16
- Drahteinführung
- 17
- Auswurfkanal
- 18
- federnder
Kontakt (für
oberes Schirmblech)
- 19
- Rastvorrichtung
- 20
- Austrittskanal
(unten)
- 21
- Austrittskanal
(oben)
- 22
- weiteres
Abschirmblech/Schneidvorrichtung
- 22a
- Aussparung
- 23
- mittleres
Abschirmblech
- 24a
- Auflagekante
(als Drehachse) am ersten Gehäuseteil
- 24b
- Auflagekante
(als Drehachse) am zweiten Gehäuseteil
- 25
- Aussparung
(für IDC-Kontakte)
- 26
- geschirmte
Kammer
- 27
- Durchbruch
- 28
- weitere
Arretierung
- 29
- Metallschelle
- 30
- Push
Pull Gehäuse/Steckergehäuse
- 30a
- Kontaktkopf
- 31
- leichtes
Kunststoffgehäuse/Steckergehäuse
- 32
- robustes
Metallgehäuse/Steckergehäuse
- 33
- Gehäuseschnittstelle
mit Verrastung
- 34
- Gehäuseschnittstelle
mit Verschraubung
- 35
- Gehäuseschnittselle
mit Verriegelung
- 40
- Kabel
- 41
- Einzelleiter
- 42
- Metallschirm/Schirmgeflecht