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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Anlernen eines Funk-Schlüssels an ein bestimmtes Fahrzeug sowie einen entsprechend ausgestalteten Funk-Schlüssel und ein entsprechendes Fahrzeug.
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Die
DE 10 2004 027 462 A1 offenbart ein Anlernen eines tragbaren ID-Gebers mit einem Wegfahrsperrengeheimnis aus einem Wegfahrsperrensystem in einem Fahrzeug. Dabei wird ein Transponder des ID-Gebers angelernt, indem mit einer kryptischen Kommunikation die Transponder-ID ausgelesen und das Wegfahrsperrengeheimnis in den Transponder geschrieben wird. Dabei wird eine eindeutige Zuordnung zwischen dem Wegfahrsperrensystem und dem Transponder durch die Transponder-ID vorgenommen.
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Die
EP 1 302 374 A2 betrifft ein Initialisieren eines Zugangskontrollsystems mit mehreren elektronischen Schlüssel und mehreren Objekten. An einem Bandende werden bei der Herstellung des Kraftfahrzeugs sowohl dem Schlüssel als auch dem Kraftfahrzeug eine Kennung und eine Identifikationsnummer übermittelt und abgespeichert.
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Die
DE 101 12 573 C2 beschreibt ein Initialisieren eines Diebstahlschutzsystems für ein Kraftfahrzeug, das eine in dem Kraftfahrzeug angeordnete Sende- und Empfangseinheit, über die ein Abfragesignal ausgesendet wird, und einen tragbaren Codegeber, der ein Antwortsignal aussendet, wenn er das Abfragesignal zuvor empfangen hat, aufweist.
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Die
DE 198 05 969 C1 offenbart ein Initialisieren eines Diebstahlschutzsystems eines Kraftfahrzeugs. Dabei wird zur Initialisierung ein Startsignal an ein Zentralsteuergerät gesendet, ein Anforderungssignal von dem Zentralsteuergerät ausgesendet und Kennungscodesignale von Steuergeräten empfangen. Alle Kennungscodesignale und alle antwortenden Steuergeräte werden als zu dem Diebstahlschutzsystem zugehörig von dem Zentralsteuergerät gespeichert.
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Auch die
DE 197 37 874 C1 betrifft ein Initialisieren eines Diebstahlschutzsystems, das einen Schlüssel mit einem Transponder, einen Empfänger im Kraftfahrzeug und eine Sende- und Empfangseinheit an einem Schloss aufweist. Bei einem Aussenden eines Anforderungssignals an den Transponder wird ein Antwortsignal an die Sende- und Empfangseinheit zurückgesendet. Falls das Antwortsignal als berechtigt erkannt wurde, wird ein codierter Startwert an den Schlüssel ausgesendet.
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Die
DE 196 17 251 C2 beschreibt ein Datenübertragungssystem. Dabei wird bei Empfang eines Initialisierungssignals bei einer Empfängereinheit des Systems eine energiereiche Strahlung ausgesendet.
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Die
DE 195 33 197 A1 betrifft ein Neueinrichten einer Zentralverriegelungsanlage, welche ein Mobilteil mit einem Sender, einen Transponder und einen Empfänger umfasst. Dabei werden ein in dem Transponder gespeichertes Schlüsselidentcodewort sowie ein Transponderinitialcodewort aus dem Transponder abgefragt und abgespeichert. Daraufhin sendet der Sender ein Fernbetätigungswechselwort zum Empfänger, welcher dieses Wort speichert.
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Heutzutage geschieht ein Anlernen eines Funk-Schlüssels, mit welchem beispielsweise ein Fahrzeug allein dadurch entriegelt werden kann, indem der Funk-Schlüssel in die Nähe des Fahrzeugs gebracht wird (Keyless-Entry), an ein bestimmtes Fahrzeug über eine Transponderspule in dem Fahrzeug. Dazu wird der Funk-Schlüssel in eine mechanische Schlüsselaufnahme des Fahrzeugs gesteckt und kommuniziert mit seinem Transponder-Teil mit der Transponderspule, wobei die zum Anlernen notwendigen Informationen ausgetauscht werden. Dies erfordert nachteiligerweise ein besonderes manuelles Handling des Funk-Schlüssels beim Anlernen (der Funk-Schlüssel muss beispielsweise manuell in die Schlüsselaufnahme gesteckt werden) und ein Vorhandensein der Schlüsselaufnahme. Darüber hinaus kann das Anlernen von mehreren Funk-Schlüsseln an dasselbe Fahrzeug nur nacheinander erfolgen, wobei die Funk-Schlüssel nacheinander in die Schlüsselaufnahme eingeführt werden müssen.
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Daher ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen Anlernvorgang bei Funk-Schlüsseln zu optimieren, so dass die vorab beschriebenen Nachteile zumindest teilweise nicht mehr auftreten oder zumindest verringert werden.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren zum Anlernen eines Funk-Schlüssels an ein Fahrzeug nach Anspruch 1, durch einen Funk-Schlüssel nach Anspruch 13 und ein Fahrzeug nach Anspruch 20 gelöst. Die abhängigen Ansprüche definieren bevorzugte und vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum Anlernen eines Funk-Schlüssels an ein Fahrzeug, insbesondere ein Kraftfahrzeug, bereitgestellt. Beim Anlernen sendet der Funkschlüssel eine Schlüssel-Identifikation, welche für den Funk-Schlüssel individuell bzw. einzigartig ist, über eine insbesondere im UHF-Frequenzband arbeitende Funk-Schnittstelle des Funk-Schlüssels zum Fahrzeug. Wenn das Fahrzeug diese Schlüssel-Identifikation empfängt, erstellt das Fahrzeug mittels dieser Schlüssel-Identifikation und einer Fahrzeug-Identifikation, welche für das Fahrzeug individuell bzw. einzigartig ist (z.B. die Fahrgestellnummer), eine Information, welche dann über mindestens eine Innenraumantenne des Fahrzeugs, welche insbesondere im LF-Frequenzband arbeitet, ausgesendet wird.
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Da das erfindungsgemäße Anlernen über eine Funk-Kommunikation erfolgt, ist es vorteilhafterweise nicht mehr notwendig, den Funk-Schlüssel zum Anlernen in eine mechanische Schlüsselaufnahme zu stecken, damit sich der Funk-Schlüssel in der Nähe einer Transponderspule des Fahrzeugs befindet. Wenn das Fahrzeug die Information nur über seine mindestens eine Innenraumantenne an den Funk-Schlüssel aussendet, erreicht diese Information vorteilhafterweise auch nur denjenigen Funk-Schlüssel, welcher sich in dem Innenraum des Fahrzeugs befindet. Dadurch wird verhindert, dass fälschlicherweise ein anderer Funk-Schlüssel, welcher sich z.B. in einem anderen Fahrzeug befindet, angelernt wird.
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Das Anlernen kann durch einen Vorgang am Funk-Schlüssel eingeleitet werden.
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Dabei wird unter dem UHF-Frequenzband ein Frequenzbereich von 300 MHz bis 3 GHz und unter dem LF-Frequenzband ein Frequenzbereich von 30 kHz bis 300 kHz verstanden.
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Dabei enthält jedes weitere Datenpaket, welches im Rahmen des Anlernens von dem Funk-Schlüssel nach einem Empfang der Fahrzeug-Identifikation durch den Funk-Schlüssel an das Fahrzeug gesendet wird, diese Fahrzeug-Identifikation.
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Da jedes Datenpaket, welches von dem Funk-Schlüssel gesendet wird, die Fahrzeug-Identifikation desjenigen Fahrzeugs enthält, an welches der Funk-Schlüssel angelernt wird, wird vorteilhafterweise verhindert, dass irgendeine von dem Funk-Schlüssel ausgesendete Information von einem anderen Fahrzeug fälschlicherweise verarbeitet wird.
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Ein Starten des Anlernvorgangs kann durch ein Drücken einer Taste am Funk-Schlüssel eingeleitet werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Funk-Schlüssel nicht bereits angelernt ist.
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Ein Anlernvorgang bei dem Fahrzeug kann insbesondere nur dann gestartet werden, wenn das Fahrzeug vorher in einen vordefinierten Zustand versetzt worden ist. Mit anderen Worten ignoriert ein Fahrzeug, welches vorher nicht in diesen vordefinierten Zustand versetzt worden ist, eine von dem Funk-Schlüssel ausgesendete Information, mit welcher der Funk-Schlüssel den Anlernvorgang beim Fahrzeug initiieren oder starten möchte.
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Damit ist sichergestellt, dass der Anlernvorgang nicht fälschlicherweise initiiert werden kann, indem versehentlich nur auf die entsprechende Taste eines noch nicht angelernten Funk-Schlüssels gedrückt wird.
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Bei einer erfindungsgemäßen Ausführungsform wird das Anlernen nicht über den Funk-Schlüssel, sondern über das Fahrzeug ausgelöst. Dabei sendet das Fahrzeug eine Startinformation über seine mindestens eine Innenraumantenne aus, wodurch alle im Innenraum befindlichen Funk-Schlüssel angesprochen werden, welche dann ausgehend von dem Empfang dieser Startinformation mit dem Anlernen beginnen und nach Erhalt der Startinformation insbesondere das vorab beschriebene Verfahren zum Anlernen ausführen, als ob sie über den Vorgang am Funk-Schlüssel initiiert worden wären.
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Dabei kann diese Startinformation die Schlüssel-Identifikation eines bestimmten Funk-Schlüssels umfassen.
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Damit ist es möglich, dass nur bestimmte Funk-Schlüssel an das Fahrzeug angelernt werden. Weiterhin ist es mittels der Schlüssel-Identifikation möglich, dass das Fahrzeug vorteilhafterweise gleichzeitig nur ein Anlernen eines bestimmten Funk-Schlüssels auslöst, so dass sich das Anlernen dieses Funk-Schlüssels nicht mit dem Anlernen von weiteren Funk-Schlüsseln stören kann. Um mehrere Funk-Schlüssel auf diese Weise anzulernen, löst das Fahrzeug das Anlernen eines weiteren Funk-Schlüssels erst dann aus, wenn das Anlernen des vorhergehenden Funk-Schlüssels abgeschlossen ist.
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Die Schlüssel-Identifikation oder mehrere Schlüssel-Identifikationen können dem Fahrzeug mittels eines maschinenlesbaren Datenträgers übermittelt werden (beispielsweise über eine entsprechende Lesevorrichtung des Fahrzeugs). Das Fahrzeug initiiert das Anlernen von all denjenigen Funk-Schlüsseln, von welchen das Fahrzeug eine entsprechende Schlüssel-Identifikation besitzt.
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Bei einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform löst das Fahrzeug das Anlernen von allen denjenigen Funk-Schlüsseln aus, welche bereits an das Fahrzeug angelernt worden sind, indem das Fahrzeug für jeden dieser Funk-Schlüssel die Startinformation mit der entsprechenden Schlüssel-Identifikation erzeugt und über seine Innenraumantenne aussendet.
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Diese weitere erfindungsgemäße Ausführungsform wird vorteilhafterweise dann eingesetzt, wenn ein Funk-Schlüssel des Kraftfahrzeugs verloren wurde, um alle übrigen für das Fahrzeug passenden Funk-Schlüssel zu verlernen bzw. neu anzulernen, so dass der verloren gegangene Funk-Schlüssel nicht mehr für das Fahrzeug passt. Im Zuge dieser Aktion können natürlich auch weitere neue Funk-Schlüssel an das Fahrzeug angelernt werden.
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Der Anlernvorgang kann auch eine Wegfahrsperre betreffen. Mit anderen Worten wird der Funk-Schlüssel erfindungsgemäß beim Anlernen an das Fahrzeug an eine Wegfahrsperre des Fahrzeugs angelernt.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird auch ein Funk-Schlüssel für ein Fahrzeug bereitgestellt, welcher einen Transponder-Teil und einen Funk-Teil umfasst. Dabei ist der Transponder-Teil des Funk-Schlüssels zur Kommunikation mit einer Transponderspule des Fahrzeugs ausgestaltet. Bei dieser Kommunikation wird der Funk-Schlüssel über die Transponderspule mit Energie versorgt, so dass der Funk-Schlüssel für diese Kommunikation über die Transponderspule keine eigene Energie benötigt. Der Funkteil des Funk-Schlüssels umfasst eine Sende-Funk-Schnittstelle, welche insbesondere im UHF-Frequenzbereich arbeitet, und eine Empfangs-Funk-Schnittstelle, welche insbesondere im LF-Frequenzbereich arbeitet. Dabei ist der Funk-Schlüssel derart ausgestaltet, dass ein Datenaustausch zwischen dem Transponder-Teil und dem Funk-Teil möglich ist, so dass Daten, welche von dem Funk-Teil empfangen werden, auch dem Transponder-Teil zur Verfügung stehen und dass Daten, welche im Transponder-Teil vorhanden sind, über den Funk-Teil ausgesendet werden können.
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Da der Datenaustausch zwischen dem Transponder-Teil und dem Funkteil möglich ist, kann erfindungsgemäß auch der Transponder-Teil über den Funk-Teil angelernt werden. Dies ist notwendig, da der Transponder-Teil beispielsweise zum Starten eines Motors des Fahrzeugs Informationen mit dem Fahrzeug austauscht, welche dem Funk-Schlüssel bei dem Anlernen an dieses Fahrzeug bekannt gemacht worden sind, wie z.B. die Fahrzeug-Identifikation.
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Bei einer erfindungsgemäßen Ausführungsform kann der Funk-Schlüssel in einen Zustand gebracht werden, in welchem der Funk-Schlüssel den Anlernvorgang beginnt. Dies ist beispielsweise möglich, indem eine bestimmte Taste des Funk-Schlüssels gedrückt wird, wenn der Funk-Schlüssel noch nicht angelernt ist. Der Funk-Schlüssel startet den Anlernvorgang, indem der Funk-Schlüssel seine Schlüssel-Identifikation über die Sende-Funk-Schnittstelle aussendet.
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Der Funk-Schlüssel kann aber auch derart ausgestaltet sein, dass der Funk-Schlüssel dann den Anlernvorgang startet, wenn er eine Startinformation empfängt, welche von dem Fahrzeug ausgesendet worden ist. In diesem Fall wird der Anlernvorgang von dem Fahrzeug ausgelöst. Dabei kann diese Startinformation die Schlüssel-Identifikation des Funk-Schlüssels umfassen, so dass sichergestellt ist, dass nur dieser Funk-Schlüssel angelernt wird.
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Der Funk-Schlüssel kann derart ausgestaltet sein, dass der Funk-Schlüssel während des Anlernvorgangs Daten an den Transponder-Teil weiterleitet, welche der Funk-Schlüssel über die Empfangs-Funk-Schnittstelle aufgenommen hat.
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Insbesondere speichert der Funk-Schlüssel die Fahrzeug-Identifikation ab, welche dem Funk-Schlüssel während des Anlernvorgangs von dem Fahrzeug zugesendet worden ist. Sobald dem Funk-Schlüssel diese Fahrzeug-Identifikation zur Verfügung steht, enthält jedes Datenpaket, welches der Funk-Schlüssel während des Anlernvorgang an das Fahrzeug aussendet, diese Fahrzeug-Identifikation.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird auch ein Fahrzeug mit einem Keyless-Entry-System bereitgestellt. Dieses Fahrzeug umfasst mindestens eine Sendeantenne, welche in einen Innenraum des Fahrzeugs abstrahlt, mindestens eine Empfangsantenne und eine Steuerung. Die Steuerung des Fahrzeugs kann dabei in einen bestimmten Zustand (Anlern-Zustand) versetzt werden. In diesem Anlern-Zustand kann ein Funk-Schlüssel an das Keyless-Entry-System des Fahrzeugs angelernt werden. Wenn sich die Steuerung in dem Anlern-Zustand befindet und über die Empfangsantenne eine Information mit einer Funk-Schlüssel-Identifikation von dem Funk-Schlüssel empfängt, erstellt die Steuerung aus dieser Funk-Schlüssel-Identifikation und einer für das Fahrzeug individuellen bzw. eindeutigen Fahrzeug-Identifikation ein Datenpaket und sendet dieses Datenpaket über die mindestens eine Sendeantenne des Fahrzeugs in den Innenraum des Fahrzeugs aus.
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Dabei ist die Steuerung, welche eine Steuerung einer Wegfahrsperre des Fahrzeugs sein kann, insbesondere derart ausgestaltet, dass im Rahmen des Anlernens ein weiteres empfangenes Datenpaket nur dann bearbeitet wird, wenn dieses Datenpaket diese Fahrzeug-Identifikation enthält.
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Daher werden vorteilhafterweise im Rahmen des Anlernens nur Datenpakete von einem Funk-Schlüssel bearbeitet, welcher vorab die Fahrzeug-Identifikation empfangen hat.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das Fahrzeug eine Lesevorrichtung, welche mit der Steuerung verbunden ist. Diese Lesevorrichtung ist in der Lage, Funk-Schlüssel-Identifikationen von einem Datenträger zu lesen und der Steuerung zu übermitteln. Bei einem Empfang einer Funk-Schlüssel-Identifikation von der Lesevorrichtung erzeugt die Steuerung eine Startinformation, welche die Funk-Schlüssel-Identifikation umfasst. Anschließend wird diese Startinformation über die mindestens eine Sendeantenne ausgesendet, um den entsprechenden Funk-Schlüssel, welcher die Funk-Schlüssel-Identifikation aufweist, anzulernen.
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Die Vorteile des erfindungsgemäßen Fahrzeugs, insbesondere des Kraftfahrzeugs, entsprechen im Übrigen den Vorteilen, welche bereits vorab bei der Beschreibung des erfindungsgemäßen Verfahrens diskutiert wurden, weshalb sie hier nicht wiederholt werden.
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Die vorliegende Erfindung eignet sich vorzugsweise zum Anlernen eines Funk-Schlüssels an ein bestimmtes Kraftfahrzeug, so dass dieses Anlernen, welches in der Regel bei einer Produktion des Kraftfahrzeugs erfolgt, mit weniger Zeitaufwand und mit einem einfacheren Handling im Vergleich zu herkömmlichen Anlernverfahren erfolgt, wobei aufgrund der Einfachheit des erfindungsgemäßen Verfahrens im Vergleich zu herkömmlichen Anlernverfahren auch eine Häufigkeit von Fehlbedienungen bei dem Anlernen reduziert werden kann. Dementsprechend wird der Anlernvorgang bezüglich einer Fertigungszeit, welche im fahrzeugbauenden Werk auf das Anlernen eines Keyless-Entry-Systems einschließlich eines oder mehrerer Funk-Schlüssel entfällt, optimiert, was zu einer Zeitersparnis bei der Fertigung führt. Selbstverständlich ist die vorliegende Erfindung nicht auf diesen bevorzugten Anwendungsbereich beschränkt, sondern kann auch bei beliebigen Fahrzeugen, wie z.B. Segelbooten, Segelflugzeugen oder anderen Fahrzeugen eingesetzt werden, welche keine eigene eine Antriebskraft erzeugende Vorrichtung aufweisen.
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Die vorliegende Erfindung wird im Detail durch erfindungsgemäße Ausführungsformen mit Bezug auf die beigefügte Zeichnung erläutert.
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1 stellt schematisch einen Funk-Schlüssel gemäß einer erfindungsgemäßen Ausführungsform dar.
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2 stellt schematisch ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug dar.
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In 1 ist schematisch ein Funk-Schlüssel 1 dargestellt, welcher einen Transponder-Teil 2 und ein Kessy-Teil bzw. Funk-Teil 3 umfasst. Das Kessy-Teil 3 umfasst weiter eine UHF-Antenne zum Senden und eine LF-Antenne zum Empfangen. Der Transponder-Teil 2 und der Kessy-Teil 3 sind über eine Leitung 4 verbunden, über welche der Transponder-Teil 2 und der Kessy-Teil 3 miteinander Daten austauschen können. Schließlich weist der Funkschlüssel 1 noch eine Taste 7 auf, mit welcher abhängig von einem Zustand des Funk-Schlüssels 1 bestimmte Vorgänge innerhalb des Funk-Schlüssels 1, insbesondere ein Anlernvorgang, initiiert werden können.
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In 2 ist schematisch ein Kraftfahrzeug 10 dargestellt, welches eine Innenraumantenne 11, eine Transponderspule 12, eine Empfangsantenne 14, eine Lesevorrichtung 16 und eine Steuerung 15 umfasst. Dabei sind alle diese vorab genannten Vorrichtungen des Kraftfahrzeugs 10 mit einem Keyless-Entry-System 13 des Kraftfahrzeugs 10 verbunden.
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Im Normalfall (kein Anlernen) wird der Kessy-Teil 3 für eine Authentifizierung des Funk-Schlüssels im Keyless-Betrieb verwendet. Hierzu werden Daten über die Innenraumantenne 11 aber auch über eine Außenantenne (nicht dargestellt) des Kraftfahrzeugs 10 im LF-Frequenzbereich an die LF-Antenne 6 des Funk-Schlüssels 1 gesendet. Der Funk-Schlüssel 1 antwortet dann, indem er Daten über seine UHF-Antenne 5 zum Kraftfahrzeug 10 sendet. Der Funk-Schlüssel 1 benötigt für diese Art einer Kommunikation über seine UHF-Antenne 5 und seine LF-Antenne 6 eine Batterie, welche nicht dargestellt ist.
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Eine nicht funkbasierte Kommunikation zwischen dem Funk-Schlüssel 1 und dem Kraftfahrzeug 10 findet über den Transponder-Teil 2 und die Transponderspule 12 statt, wozu der Schlüssel in eine mechanische Schlüsselaufnahme (nicht dargestellt) des Kraftfahrzeugs 10 gesteckt wird, welche die Transponderspule 12 umfasst. Dabei empfängt der Funk-Schlüssel 1 Daten über die Transponderspule (Lesespule) 12 und sendet Daten auch über diese Transponderspule 12 zum Kraftfahrzeug. Eine Kommunikationsstrecke zwischen dem Funk-Schlüssel 1 und der Transponderspule 12 weist eine sehr eingeschränkte Reichweite von wenigen Millimetern auf. Bei dieser Kommunikationsart verbraucht der Funk-Schlüssel 1 keine Energie, da der Transponder-Teil 2 über das elektromagnetische Feld von der Transponderspule 12 mit Energie versorgt wird. Diese Kommunikation zwischen dem Transponder-Teil 2 und der Transponderspule 12 wird beispielsweise zum Starten des Kraftfahrzeugs 10 (z.B. Starten eines Motors des Kraftfahrzeugs) eingesetzt.
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Im Folgenden wird ein erfindungsgemäßer Anlernprozess beschrieben, bei welchem der Funkschlüssel 1 initiiert über einen Tastendruck an das Kraftfahrzeug 10 angelernt wird.
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Der Anlernprozess wird gestartet, indem manuell die Taste 7 des Funk-Schlüssels 1 gedrückt wird. Wenn der Funk-Schlüssel 1 noch nicht angelernt ist, sendet er dann seine individuelle bzw. einzigartige Schlüssel-Identifikation, durch welche er eindeutig identifizierbar ist, über seine UHF-Antenne 5 aus. Jedes Kraftfahrzeug 10, deren Steuerung 15 sich gerade in einem Zustand befindet, dass die Steuerung 15, welche beispielsweise eine Steuerung einer Wegfahrsperre (nicht dargestellt) des Kraftfahrzeugs 10 sein kann, auf ein Anlernen eines Funk-Schlüssels 1 wartet, sendet mittels der Steuerung 15 über seine Innenraumantenne 11 ein Wakeup-Signal aus. Dieses Wakeup-Signal umfasst zum einen die Schlüssel-Identifikation, welche das Fahrzeug 10 vorab empfangen hat, wodurch das Wakeup-Signal schlüsselspezifisch ist, und zum anderen einen fahrzeugspezifischen Teil (z.B. ein Teil oder die gesamte Fahrgestellnummer des Kraftfahrzeugs 10, durch welchen das Kraftfahrzeug 10 eindeutig identifiziert werden kann. Wenn sich der Funk-Schlüssel 1 im Innenraum eines Kraftfahrzeugs 10 befindet, empfängt der Funk-Schlüssel 1 auch nur das Wakeup-Signal, welches von diesem Kraftfahrzeug 10 ausgesendet wird, auch wenn andere Kraftfahrzeuge aufgrund der Initiierung des Anlernprozesses durch den Funk-Schlüssel 1 auch ein Wakeup-Signal in ihren Innenraum senden. Alle weiteren Datenpakete, welche von dem Funk-Schlüssel 1 im Rahmen des Anlernprozesses an das Kraftfahrzeug 10 gesendet werden, beinhalten den fahrzeugspezifischen Teil, wodurch verhindert wird, dass ein von dem Funk-Schlüssel 1 ausgesendetes Datenpaket von einem anderen Kraftfahrzeug ausgewertet wird. Zum Abschluss eines erfolgreichen Anlernprozesses wird der Funk-Schlüssel 1 in einen Zustand versetzt (locked bzw. verriegelt), in welchem ein weiteres Anlernen bezüglich des Funk-Schlüssels 1 nicht mehr möglich ist.
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Selbst wenn sich in einem anderen Kraftfahrzeug ein anderer Funk-Schlüssel befindet, welcher selbst einen Anlernprozess kurz nach der Initiierung des Anlernprozesses durch den oben erwähnten Funk-Schlüssels 1 initiiert hat, und selbst wenn dieses andere Kraftfahrzeug über seine Innenraumantenne 11 ein Wakeup-Signal mit der Schlüssel-Identifikation des oben erwähnten Funk-Schlüssels 1 an den anderen Funk-Schlüssel sendet, reagiert dieser andere Funk-Schlüssel nicht, da er bei einer Auswertung des Wakeup-Signals erkennt, dass dieses Wakeup-Signal nicht seine Schlüssel-Identifikation enthält, wodurch ein fehlerhaftes Anlernen vermieden wird.
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Es ist aber auch möglich, dass der Anlernvorgang von dem Fahrzeug (10) ausgelöst wird. In diesem Fall werden der Steuerung (15) von der Lesevorrichtung (16) Schlüssel-Identifikationen übermittelt, welche die Lesevorrichtung 16 von einem Datenträger vorher gelesen hat. Die Steuerung 15 erzeugt für jede Schlüssel-Identifikation, welche sie von der Lesevorrichtung 16 erhalten hat, eine Startinformation, welche die entsprechende Schlüssel-Identifikation umfasst, und sendet diese Startinformation über die Innenraumantenne 11 aus. Wenn der Funk-Schlüssel 1 eine solche Startinformation empfängt, überprüft er, ob die in der Startinformation enthaltene Schlüssel-Identifikation seiner Schlüssel-Identifikation entspricht. Wenn dies der Fall ist, beginnt der Funk-Schlüssel 1 seinerseits mit dem Anlernvorgang bzw. setzt den Anlernvorgang fort, wie es grundsätzlich vorab beschrieben ist.
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Auch ein gleichzeitiges Anlernen von mehreren erfindungsgemäßen Funk-Schlüsseln 1 ist möglich, wenn die Steuerung 15 und das Keyless-Entry-System 13 derart ausgestaltet sind, dass sie ein gleichzeitiges Anlernen von mehreren Funk-Schlüsseln 1, welche sich im Innenraum des Kraftfahrzeugs 10 befinden, unterstützen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Funk-Schlüssel
- 2
- Transponder-Teil
- 3
- Kessy-Teil
- 4
- Leitung
- 5
- UHF-Antenne
- 6
- LF-Antenne
- 7
- Taste
- 10
- Fahrzeug
- 11
- Innenraumantenne
- 12
- Transponderspule
- 13
- Keyless-Entry-System
- 14
- Empfangsantenne
- 15
- Steuerung
- 16
- Lesevorrichtung