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Die
Erfindung betrifft eine Horizontalpressbohranlage zum unteririschen
Einpressen und Ziehen von Rohren.
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Eine
Horizontalpressbohranlage gemäß der
DE 20 2004 005 461
U1 weist ein örtlich
lagefixierbares Rahmengestell mit einem von diesem Rahmengestell
getragenen, hydraulisch beaufschlagbaren, auf das Rohr einwirkenden
Vorschubzylinderpaar auf, wobei sowohl die Gehäuse als auch die Kolbenstangen
der zwei im Abstand nebeneinander sich erstreckenden Vorschubzylinder
jeweils durch ein Querhaupt miteinander verbunden und über das Querhaupt
am Rahmengestell entlang geführt
verlagerbar sowie mit dem Rahmengestell verspannbar sind und das
zu verlegende Rohr mit dem jeweils nicht am Rahmengestell festgelegten
Querhaupt kuppelbar sind.
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Zweck
dieser Anordnung ist, eine Horizontalpressbohranlage zu schaffen,
bei der nicht nur zum Pressen und zum Ziehen des Rohrstrangs ausschließlich die
große
Kolbenfläche
der Vorschubzylinder genutzt werden kann, sondern bei der ein weiterer Rohrstrang
in die entgegengesetzte Richtung verpresst und wieder zurückgezogen
werden kann.
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Soll
ein Rohrstrang von den Enden der Kolbenstangen der Vorschubzylinder
aus in ein Erdreich gepresst werden, so werden die Rohre des Rohrstrangs
nacheinander mit dem Querhaupt gekoppelt, das endseitig der Kolbenstangen
vorgesehen ist. Das Querhaupt endseitig der Gehäuse wird mit dem in einer Baugrube
verspannten Rahmengestell fest verbunden. Durch Beaufschlagung der
großen
Kolbenflächen
der beiden Vorschubzylinder wird dann der Bohrstrang um die Länge eines
neu angesetzten Rohrs in das Erdreich weiter hinein gepresst. Hierbei wird
das die Kolbenstangen verbindende Querhaupt am Rahmengestell geführt. Ist
der Hub der Vorschubzylinder erschöpft, wird das die Kolbenstangen
verbindende Querhaupt von dem zuletzt verlagerten Rohr gelöst, und
es werden die Kolbenstangen und damit auch das Querhaupt am Rahmengestell
entlang in die Ausgangsposition zurück verlagert. Nunmehr wird
ein neues Rohr einerseits mit dem voraufgehenden Rohr und andererseits
mit dem Querhaupt gekuppelt, so dass ein weiteres Arbeitspiel beginnen kann.
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Soll
ein von den Enden der Kolbenstangen aus in das Erdreich gepresster
Rohrstrang aus dem Erdreich gezogen werden, wird das die Kolbenstangen
verbindende Querhaupt mit dem Rahmengestell fest verbunden und das
die Gehäuse
verbindende Querhaupt vom Rahmengestell gelöst. Es ist jetzt am Rahmengestell
geführt
verlagerbar. Die Rohre des Rohrstrangs werden nunmehr nacheinander
mit dem Querhaupt gekuppelt und wiederum durch Beaufschlagung der
großen
Kolbenflächen
der Vorschubzylinder aus dem Erdreich gezogen. In analoger Weise
lässt sich
ein Rohr auch in entgegengesetzer Richtung einpressen und ziehen,
ohne dass die Horizontalpressbohranlage in der Baugrube um 180° gedreht
werden muss.
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Die
Anmelderin dieser Gebrauchsmusterschrift, die Perforator GmbH, bietet
unter www.perforator.de Horizontalpressbohranlagen zum Einpressen
und gegebenenfalls auch Ziehen von Rohren im Durchmesserbereich
zwischen 60 und 1640 mm an. Mit dem Pressbohrverfahren erfolgt der
Vortrieb von Schutz- und Produktrohren bei gleichzeitigem Bodenabbau über eine
Förderschnecke.
In der Regel ist der Hub der Vorschub-Kolben-Zylinder-Einheit maximal
gleich der Länge
des Rahmengestells, in der Regel jedoch geringer, so dass das Einpressen
von Rohren mit einer der Länge
des Rahmengestells entsprechenden Länge schrittweise durch wechselweises
Vorschieben des mit dem Rohr gekuppelten Querhaupts und anschließendem Nachziehen
des mit dem Rahmengestell verspannten Querhaupts erfolgt. Rahmenverlängerungen
sind möglich,
erfordern aber ebenfalls die vorstehend erwähnte Vorgehensweise. Mit den
Geräten
der Perforator GmbH lassen sich auch wieder verwendbare Stahlschutzrohre
bis zur Zielbaugrube vortreiben, wonach ein PVC-Rohr über eine
Ziehkette fixiert und durch Rückzug
der Hilfsverrohrung eingebracht wird.
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In ähnlicher
Weise ist es auch möglich, PE-Rohre
zu verlegen, indem zunächst
durch Erdverdrängung
ein Pilotrohrstrang vorgepresst wird. Nach Erreichen der Zielbaugrube
wird die Pilotrohrspitze gegen einen Zugkopf ausgetauscht, an den das
flexible Endlosrohr befestigt und bis zur Startbaugrube zurückgezogen
wird.
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Wenn
der genaue Verlauf der Bohrung wichtig ist, lassen sich Schutz-
und Produktrohre gesteuert von einer Startbaugrube zu einer Zielbaugrube vorpressen,
indem in einem ersten Arbeitsschritt ein Pilotrohr gesteuert durch
Erdverdrängung
vorgepresst wird. Danach folgt eine Aufweitstufe mit Stahlrohr und
innen liegender Förderschnecke,
der das Produktrohr nachgeschoben wird.
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Die
Richtungssteuerung des Pilotrohrs erfolgt in bekannter Weise mittels
einer Pilotbohrspitze mit einer einseitig abgeflachten Spitze. Wenn
das Pilotrohr vorgepresst wird, wandert die Pilotbohrspitze entgegengesetzt
zur Abflachung aus. Mittels einer opto-elektronischen Steuereinrichtung
wird die Pilotbohrspitze durch das Pilotrohr anvisiert und entsprechend
der Richtung der Auswanderung bei still stehendem Vorschub mittels
einer an der Horizontalpressbohranlage vorhandenen Drehvorrichtung
soweit gedreht, dass beim nächsten
Vorpressschritt ein Auswandern in entgegengesetzer Richtung erfolgt. Der
Vorschub des Pilotrohrs erfolgt somit in leichten Wellenlinien,
im Endergebnis jedoch genau gerade.
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Da
der Hub von Hydraulik-Kolben-Zylinder-Einheiten grundsätzlich einen
festen Wert hat, und die mittels einer Kolben-Zylinder-Einheit aufbringbaren
Kräfte
in der Regel unterschiedlich sind, je nachdem ob die große Fläche des
Kolbens der Kolben-Zylinder-Einheit
oder die Ringfläche
des Kolbens kolbenstangenseitig druckbeaufschlagt wird, ist nur
die vorgeschriebene, bezüglich
der
DE 20 2004 005
461 U1 beschriebene Arbeitsweise möglich, die zeitaufwendig ist
und einen komplizierten Aufbau der bekannten Horizontalpressbohranlage
erfordert.
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Aus
der
DE 198 49 611
C1 ist eine Horizontalpressbohranlage mit einem System
zweier abwechselnd arbeitender Klinken bekannt. Das für den Bohrvorschub
verwendete Gestänge
setzt sich aus einzelnen Gestängeabschnitten
zusammen, welche leiterartig aus Holmen und Quersprossen aufgebaut sind,
so dass die Klinken formschlüssig
hinter die Sprossen greifen können.
Die vordere der beiden Klinken ist ortsfest am Grundgestell gelagert
und dient als Sperrklinke, wohingegen die rückwärtig angeordnete Klinke als
Vorschubklinke dient und zu diesem Zweck an einem hin- und herbewegbaren
Schlitten gelagert ist. Dessen Antrieb erfolgt über eine Hydraulik-Kolben-Zylindereinheit.
Deren maximaler Hub ist zugleich der maximale Arbeitsweg beim jeweiligen
Vorschub des Gestänges.
Nach Erreichen des maximalen Weges muss der Vorschubschlitten mit
der daran gelagerten Vorschubklinke zunächst zurückgezogen, und dann erneut
in Vorwärtsbewegung
versetzt werden. Dies führt
insgesamt zu einem intervallartigen und damit diskontinuierlichen
Vorschub des Bohrgestänges.
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In
der
CH 673 884 A5 schließlich ist
eine Einrichtung zur Sanierung von Rohrleitungen beschrieben, bei
welcher in einem vorhandenen Rohrabschnitt ein Fahrzeug bewegbar
ist, um z. B. Vermessungen mittels einer an dem Fahrzeug befestigten Kamera
durchzuführen.
Zum Antrieb des Fahrzeugs entlang des Rohrabschnitts ist entlang
des gesamten Rohrabschnitts eine ortsfeste Kette verlegt. An dem Fahrzeug
befindet sich ein Antriebsritzel, welches in die Kette eingreift
und so das Fahrzeug vorantreibt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Horizontalpressbohranlage
zu schaffen, deren Hub nicht durch die einsetzbare Größe des Rahmengestells
beschränkt
ist, deren Vorschub über
den gesamten Hub kontinuierlich ist und deren Press- bzw. Ziehkraft
in beide Richtungen gleich groß ist,
ohne dass sich hierbei die Arbeitsweise der Anlage ändert.
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Ausgehend
von dieser Aufgabenstellung wird eine Horizontalpressbohranlage
zum unterirdischen Einpressen und Ziehen von Rohren aus einem örtlich lagefixierbaren
Rahmengestell und einem daran geführten Verpressring der eingangs
erwähnten Art
vorgeschlagen, die erfindungsgemäß wenigstens einen
Vorschubmotor aufweist, der mittels eines an seiner Ausgangswelle
angeordneten Zahnrades mit einer Zahnstange im Eingriff steht und
deren Vorschubkraft sich auf einfache Weise verändern lässt.
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Bei
der erfindungsgemäßen Horizontalpressbohranlage
ist der Vorschub des Verpressrings ausschließlich durch die Länge der
Zahnstange begrenzt. Diese Länge
lässt sich
den baulichen Verhältnissen
anpassen. Muss beispielsweise von einer Baugrube aus gearbeitet
werden, kann die Länge
der Zahnstange der Länge
der Baugrube entsprechen. Kann das Einpressen des Rohres oberirdisch
erfolgen, zum Beispiel, wenn ein Rohr durch einen Damm hindurchgepresst
werden soll, kann die Länge
der Zahnstange der Breite des Damms entsprechen.
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Die
Vorschubkraft lässt
sich auf einfache Weise den Erfordernissen anpassen, indem mehrere mit
einer oder mehreren Zahnstangen zusammenwirkende Vorschubmotoren
vorgesehen werden.
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Vorzugsweise
kann das Rahmengestell zwei parallele Führungsschienen aufweisen, in
deren Bereich rahmengestellfeste Zahnstangen anordnet sind. Auf
den Führungsschienen
des Rahmengestells lässt
sich ein den Verpressring tragender Schlitten führen, der mindestens ein mit
den Zahnstangen zusammenwirkendes, auf dem Schlitten angeordnetes
Vorschubmotorenpaar aufweist. Selbstverständlich ist es möglich, zwei,
drei, vier und mehr Vorschubmotorenpaare auf dem Schlitten anzuordnen, die
gleichzeitig hydraulisch druckbeaufschlagt werden, so dass sich
deren Drehmomente addieren.
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Um
mittels der erfindungsgemäßen Horizontalpressbohranlage
in beiden Richtungen arbeiten zu können, kann die Drehrichtung
des Zahnrades des mindestens einen Vorschubmotors umkehrbar sein, wobei
das Drehmoment des mindestens einen Vorschubmotors in beiden Richtungen
vorzugsweise gleich ist.
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Auf
dem den Verspressring tragenden Schlitten kann ein drehend antreibbarer
Bohrkopf verschiebbar geführt
sein, der vorzugsweise koaxial zum Verpressring angeordnet ist.
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Um
einen Kraftangriff in der Achse des Verpressrings zu bewirken, sind
Führungsschienenpaare
und an den Führungsschienenpaaren
befestigte Zahnstangenpaare in der Ebene der Achse des Verpressrings
angeordnet, und an den Zahnstangenpaaren greift dann wenigstens
ein Vorschubmotorenpaar an.
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Wie
bereits erwähnt,
wird der Hub des Verpressrings durch die Länge der Zahnstangen bestimmt.
Dementsprechend ist in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen,
dass sich der Hub des Verpressrings durch Ansetzen weiterer Zahnstangen
verlängern
lässt.
Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass an das Rahmengestell
mit den Zahnstangen ein weiteres Rahmengestell mit Zahnstangen zwecks
Hubverlängerung
des Verpressrings angesetzt wird.
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Der
Bohrkopf kann wahlweise zum drehenden Antreiben einer Förderschnecke
zum gleichzeitigen Bodenabbau im einzupressenden Rohr oder zum drehenden
Antreiben eines Bohrgestänges
zum Einbringen einer Pilotbohrung eingerichtet sein.
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Das
gesteuerte Einbringen der Pilotbohrung lässt sich mittels einer Pilotbohrspitze
am Bohrgestängeende
und einer opto-elektronischen Steuereinrichtung erreichen.
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Ein
Produktrohr größeren Durchmessers lässt sich
dann nach Fertigstellung der Pilotbohrung mittels einer Kupplung
am Bohrgestängeende
mit diesem verbinden und wird durch Zurückziehen des Bohrgestänges, der
Pilotbohrung folgend, eingezogen.
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Um
dieses Einziehen in den Boden zu erleichtern, kann am Produktrohrende
ein mit dem Produktrohr zugfest verbundenes, drehend antreibbares Schneidrad
vorgesehen sein, wobei dieses Schneidrad entweder über die
Kupplung durch das Bohrgestänge
drehend antreibbar sein kann, oder einen eigenen Drehantrieb aufweist.
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Im
Produktrohr kann eine Förderschnecke zum
gleichzeitigen Bodenabbau vorgesehen sein, jedoch ist es auch möglich, das
Bohrklein aus dem Produktrohr durch Einspritzen einer Bohrflüssigkeit,
beispielsweise einer Bentonitsuspension im Bereich des Schneidrades
zu entfernen.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand mehrerer, in der Zeichnung dargestellter
Ausführungsbeispiele
des näheren
erläutert.
In der Zeichnung zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Horizontalpressbohranlage
gemäß einer
ersten Ausführungsform,
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2 eine
Seitenansicht der Horizontalpressbohranlage gemäß 1,
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3 eine
Draufsicht auf die Horizontalpressbohranlage gemäß 1,
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4 eine
perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Horizontalpressbohranlage
gemäß einer
zweiten Ausführungsform,
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5 eine
schematische Darstellung des Einpressens einer Pilotbohrung durch
einen Damm zwecks Einziehens eines Produktrohrs,
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6 eine
schematische Darstellung des Einziehvorgangs des Produktrohrs,
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7 eine
schematische Darstellung des Einbringens einer Pilotbohrung von
einer Startbaugrube aus zu einer Zielbaugrube hin und
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8 das
Einziehen des Produktrohrs von der Zielbaugrube zur Startbaugrube
hin.
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Die
in 1 bis 3 dargestellte Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Horizontalpressbohranlage
besteht aus einem Rahmengestell 1 mit Dreiecksstützen 2,
die über
Traversen 3 miteinander verbunden sind. Mit diesen Stützen 2 und
Traversen 3 ruht das Rahmengestell 1 auf dem Boden. Beabstandet
von den Traversen 3 sind an den Stützen 2 parallele,
aus Führungsschienen 4 ausgebildete
Längsträger angeordnet,
an deren einander gegenüberliegenden
Seiten Zahnstangen 5 befestigt sind. Die Zahnstangen 5 erstrecken
sich über
die gesamte Länge
der Führungsschienen 4 und
damit des Rahmengestells 1. Ein Schlitten 6 ist
mittels Führungsschuhen 7 auf
den Führungsschienen 4 verschiebbar
geführt.
Der Schlitten 6 weist an jedem Ende ein Querhaupt 8 auf,
wobei an einem Querhaupt 8 ein Verpressring 10 befestigt
ist, der dazu dient, die Presskraft auf ein nicht dargestelltes,
in den Boden einzupressendes Rohr aufzubringen. Der Verpressring 10 ist
austauschbar und lässt
sich dem Durchmesser des jeweiligen einzupressenden Rohres anpassen.
Auf dem Schlitten 6 sind gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel
drei Vorschubmotorenpaare 9 angeordnet, die als Hydraulikmotoren ausgebildet
sind. Nicht sichtbare Ausgangszahnräder der Vorschubmotoren 9 greifen
in die Zahnstangen 5 ein und bewirken je nach Drehrichtung
der Vorschubmotoren eine Verschiebung des Schlittens 6 und
damit des Verpressrings 10 in Richtung des Verpressrings 10 oder
entgegengesetzt dazu. Beim Einpressen eines Rohres muss sich das
Rahmengestell 1 in nicht dargestellter Weise, beispielsweise
mittels eines Schildes oder in anderer geeigneter Weise am Boden
abstützen.
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Im
dargestellten Ausführungsbeispiel
werden Vorschubmotorenpaare 9 mit einer Mindestanzahl von
zwei verwendet, die jeweils in eine der beiden Zahnstangen 5 eingreifen.
Es ist jedoch auch möglich,
mit einer Zahnstange 5 und einem Vorschubmotor 9 auszukommen,
wenn nur geringe Vorschubkräfte
aufzubringen sind, während
die Anzahl der Vorschubmotoren 9 nach oben nicht begrenzt
ist und nur von der durch die Vorschubmotoren 9 erzeugbaren
Vorschubkraft entsprechend der benötigten Rohreinpresskraft abhängig ist.
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Die
Vorschubmotoren 9 sind drehrichtungsumsteuerbar und erzeugen
vorzugsweise in beiden Drehrichtungen dasselbe Drehmoment, so dass
sich Rohre nicht nur mit der benötigten
Kraft in den Boden einpressen lassen, sondern auch gezogen werden können.
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Der
Hub des Schlittens 6 ist nur durch die Länge der
Zahnstangen 5 begrenzt, da sich die Vorschubmotoren 9 kontinuierlich
drehen können,
so dass sich eine Verlängerung
des Vorschubweges problemlos durch Verlängerung der Zahnstangen 5 erreichen
lässt.
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Wenn
Produktrohre direkt mittels der Horizontalpressbohranlage in den
Boden gepresst werden, ist es vorteilhaft, das in das Produktrohr
eindringende Erdreich auszuräumen.
Zu diesem Zweck ist auf dem Schlitten 6 ein verschiebbarer
Bohrkopfschlitten 11 angeordnet, der einen drehend antreibbaren
Bohrkopf 12 trägt.
Dieser Bohrkopf 12 ist koaxial zum Verpressring 10 angeordnet
und lässt
sich mittels einer als ein Kolben-Zylinder-Einheiten-Paar 13 ausgebildete
Vorschubvorrichtung auf dem Schlitten 6 verschieben. Der
Bohrkopf 12 treibt eine innerhalb des Produktrohrs verlaufende,
nicht dargestellte Förderschnecke,
an, die während
des Vortriebs des Produktrohrs den Bodenabbau zur Horizontalbohrpressanlage
hin bewirkt.
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Wie
später
noch beschrieben, kann der Bohrkopf 12 auch zum Drehen
eines Bohrgestänges 19 dienen,
mittels dessen sich eine Pilotbohrung vor dem Einbringen eines Produktrohrs
herstellen lässt.
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In 4 ist
eine zweite Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Horizontalpressbohranlage
dargestellt, in der gleiche Teile mit denselben Bezugsziffern bezeichnet
sind. Von der Ausführungsform
gemäß den 1 bis 3 unterscheidet
sich die Ausführungsform
gemäß 4 durch
einfache, senkrechte Stützen 2,
die durch Diagonalstreben 15 miteinander verbunden sind.
An den Stützen 2 sind
höheneinstellbare
Füße 14 angeordnet,
mit Hilfe derer sich die Horizontalpressbohranlage ausrichten lässt. Dieses
Ausführungsbeispiel
kann zwei Vorschubmotorenpaare 9 aufweisen, wenn die weiteren,
auf einem anschraubbaren Schlittenelement 16 angeordneten
zwei Vorschubmotorenpaare 9 entfernt sind. Selbstverständlich lässt sich
der Schlitten 6 auch so unterteilen, dass er sich jeweils
um ein Vorschubmotorenpaar 9 verlängern lässt, um auf diese Weise eine
Anpassung an die erforderliche Presskraft vorzunehmen.
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In 5 und 6 ist
dargestellt, wie ein Produktrohr 24 in einen Straßendamm
und/oder Bahndamm 18 eingebracht wird. Wie ersichtlich,
sind auf der einen Seite des Damms 18 zwei Rahmengestelle 1 angeordnet
und gegen den Boden in nicht dargestellter Weise abgestützt. Auf
diese Weise wird ein Hub des Verpressrings 10 erreicht,
der der gesamten Länge
eines Rahmengestells 1 entspricht. Die Vorschubmotoren 9 greifen
mit ihren Zahnrädern 17 in
die Zahnstangen 5 ein und pressen ein Bohrgestänge 19,
das über
eine Kreuzgelenkkupplung 20 mit dem Bohrkopf 12 gekuppelt
ist, in Richtung des Pfeils A in den Damm 18 hinein. Am
Bohrgestänge 19 ist
eine Pilotbohrspitze 21 angeordnet, die eine einseitig
abgeflachte Spitze 22 aufweist. Mit Hilfe des Bohrgestänges 23 und
der daran befestigten Pilotbohrspitze 21 wird eine Pilotbohrung 23 in
den Damm 18 durch Bodenverdrängung eingebracht. Das Bohrgestänge 19 ist
als Rohr ausgebildet und eine opto-elektronische Steuereinrichtung,
die im Einzelnen nicht dargestellt ist, erlaubt es, den Verlauf
der Pilotbohrspitze 21 beim Einpressen des Bohrgestänges 19 zu
verfolgen. Auf Grund der einseitig abgeflachten Spitze 22 weicht
die Pilotbohrspitze 21 im Boden entgegengesetzt zur Abflachung 22 aus.
Um ein entsprechendes Ausweichen in die entgegengesetzte Richtung
zu erreichen, wird das Bohrgestänge 19 mit der
Pilotbohrspitze 21 mittels des Bohrkopfes 12 bei Vorschubstillstand
entsprechend gedreht und dann wieder soweit vorgeschoben, dass eine
erneute Korrektur erforderlich ist. Mittels der opto-elektronischen Richteinrichtung
lässt sich
feststellen, in welche Richtung das Ausweichen erfolgt, so dass
die Korrektur in entgegengesetzer Richtung durchgeführt wird. Dieses
Abweichen der Pilotbohrspitze 21 kann auch durch Hindernisse
im Boden bewirkt werden, dem durch entsprechende Steuerung der Drehung
der Pilotbohrspitze 21 über
die opto-elektronische Steuereinheit Rechnung getragen wird.
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Wie
aus 5 ersichtlich, ist auf der gegenüberliegenden
Seite ein Produktrohr 24 bereit gelegt, an dessen Ende
ein Aufweitkopf 25 mit einem drehend antreibbaren Schneidrad 26 angeordnet
ist. Am Schneidrad 26 ist eine Kupplung 27 angeordnet,
die dazu dient, das Bohrgestänge 19 über das
Schneidrad 26 und den Aufweitkopf 25 mit dem Produktrohr 24 zugfest
zu verbinden.
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Wie
aus 6 ersichtlich, wird nunmehr das Produktrohr 24 mittels
der Horizontalpressbohranlage durch den Damm 18, in Richtung
des Pfeils B der Pilotbohrung 23 folgend gezogen, wobei
sich der von den Vorschubmotoren 9 angetriebene Schlitten 6 in Richtung
des Pfeils B auf den Rahmengestellen 1 bewegt.
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Während des
Einziehens des Produktrohrs 24 wird das Schneidrad 26 drehend
angetrieben, um den Boden entlang der Pilotbohrung 23 entsprechend
dem Durchmesser des Produktrohrs 24 abzutragen. Das Schneidrad 26 lässt sich
entweder über das
Bohrgestänge 19 mittels
des Bohrkopfes 12 drehend antreiben, wenn die Kupplung 27 mit
dem Bohrgestänge 19 drehfest
ausgebildet ist.
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Ebenso
ist es möglich,
die Kupplung 27 als drehbare Kupplung auszubilden und das
Schneidrad 26 mit einem eigenen Drehantrieb 28 zu
versehen. Dieser Drehantrieb 28 kann als Hydraulik- oder
Elektroantrieb ausgebildet sein. Der Abtransport des durch das Schneidrad 26 abgetragenen
Bodens kann ebenfalls über
eine Schnecke, vorzugsweise jedoch über eine zugeführte Bohrflüssigkeit,
beispielsweise eine Bentonitsuspension erfolgen, die gleichzeitig
als Gleitmittel für
den Aufweitkopf 25 und das Produktohr 24 dient.
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Aus
den 5 und 6 ist ersichtlich, dass beim
Verlegen von Rohren durch einen Damm 18 hindurch beiderseits
des Damms 18 überwiegend keine
räumlichen
Beschränkungen
für das
Anordnen der Horizontalpressbohranlage und des Produktrohrs 24 gegeben
sind, so dass es möglich
ist, mehrere Rahmengestelle 1 mit Führungsschienen 4 und Zahnstangen 5 miteinander
gekuppelt anzuordnen, so dass der Hub des den Verpressring 10,
den Bohrkopfschlitten 11 und die Vorschubmooren 9 tragenden
Schlittens 6 der Gesamtlänge der herzustellenden Pilotbohrung 23 und
der Gesamtlänge
des im Damm 18 zu verlegenden Produktrohres 24 entsprechen
kann.
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Die
anhand der 5 und 6 beschriebenen
Arbeitsweise mit Einbringen einer Pilotbohrung 23 und Einziehen
des Produktrohres 24 ist dann besonders vorteilhaft, wenn
ein genauer Verlauf des Produktrohrs 24 gefordert wird,
da sich die Pilotbohrung 23 einfacher gezielt gesteuert
herstellen last, als ein durch die Horizontalpressbohranlage direkt
in den Damm 18 eingepresstes Produktrohr großen Durchmessers.
Des Weiteren ist der Aufwand geringer, wenn sich die Pilotbohrung 23 auf
Grund eines unüberwindbaren
Hindernisses im Boden an der gewählten
Stelle nicht herstellen lässt,
da sich die erfindungsgemäße Horizontalpressbohranlage
problemlos umsetzen lässt,
um das Einbringen der Pilotbohrung an einer anderen, besser geeigneten
Stelle zu versuchen.
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Während in 5 und 6 das
Einbringen einer Pilotbohrung 23 in einen Damm 18 und
das anschließende
Einziehen eines Produktrohres 24 beschrieben ist, so dass
sowohl die Horizontalpressbohranlage als auch das Produktrohr oberirdisch
angeordnet sind und das Produktrohr 24 bereits die gesamte
erforderliche Länge
aufweisen kann, zeigen 7 und 8 das Einbringen
einer Pilotbohrung 23 unterhalb einer ebenerdigen Straße und das
anschließende
Einziehen eines Produktrohres 24. In diesem Fall ist es
notwendig eine Startbaugrube 30 und eine Zielbaugrube 31 anzulegen.
Die Länge
der Startbaugrube und der Zielbaugrube 31 ist sowohl durch
bauliche Gegebenheiten bedingt und soll aber auch möglichst
kurz sein, um einen möglichst
geringen Bodenaushub vornehmen zu müssen. Aus diesem Grund wird
nur ein Rahmengestell 1 mit allen darauf angeordneten Einheiten
in die Startbaugrube 30 eingesetzt, wodurch auch nur ein
entsprechend kurzer Hub des Schlittens 6 mit den Vorschubmotoren,
dem Verpressring 10 und dem Bohrkopf 12 möglich ist.
Dieser Hub entspricht mindestens der Länge einer Bohrgestängesektion,
die mit dem Fortschritt des Einbringens der Pilotbohrung 23 nacheinander angesetzt
werden, indem das Bohrgestänge 19 vom Bohrkopf 12 gelöst wird,
der Schlitten 6 in Richtung des Pfeils B auf dem Rahmengestell 1 zurückgefahren
wird und eine neue Bohrgestängesektion
eingesetzt wird.
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Entsprechend
können
in die Zielbaugrube auch nur Produktrohrsektionen mittels eines
Krans 32 nacheinander eingesetzt, aneinander angefügt und in
der beschriebenen Weise in Richtung der Pilotbohrung 23 von
der Zielbaugrube 31 in Richtung der Startbaugrube 30 gezogen
werden.
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Auch
in diesem Fall ist es selbstverständlich möglich, das Produktrohr 24 in
der zuvor beschriebenen Weise von der Startbaugrube in Richtung
der Zielbaugrube 31 einzupressen, wenn die Anforderungen
an einen genauen Verlauf der Produktrohrsektionen geringer sind.
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Die
erfindungsgemäße Horizontalpressbohranlage
lässt sich
somit sowohl in herkömmlicher
Weise zum Einpressen von Produktrohren als auch zum Herstellen einer
Pilotbohrung durch Einpressen eines Bohrgestänges 19 und anschließendem Zurückziehen
eines Produktrohres 24, das über das Bohrgestänge 19 mit
der Horizontalpressbohranlage gekuppelt ist, bewerkstelligen, wobei
auf Grund der Verwendung von drehrichtungsumkehrbaren Vorschubmotoren 9 im
Zusammenwirken mit den Zahnstangen 5, die auf das Bohrgestänge und/oder
das Produktrohr aufbringbaren Press- und Zugkräfte gleich sein können und
somit die erfindungsgemäße Horizontalpressbohranlage
nicht nur zum Einpressen und Einziehen von Produktrohren sondern
auch zum Auspressen und Ausziehen von Produktrohren gleichermaßen geeignet
ist. Dabei lässt
sich der Hub der Anlage auf einfache Weise durch Verlängern der Zahnstangen 5 an
die örtlichen
Gegebenheiten anpassen, so dass beim oberirdischen Einpressen von Pilotbohrungen
und dem anschließenden
Einziehen von Produktrohren sowie auch beim Einpressen von Produktrohren
in beispielsweise Dämme
oder Deiche kein sektionsweises Arbeiten erforderlich ist, sondern sowohl
die Pilotbohrung in ihrer ganzen Länge in einem Zug herstellbar
ist, als auch sich das Produktrohr in ganzer Länge in einem Zuge, der Pilotbohrung folgend,
durch den Damm hindurch einziehen lässt.
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Mit
der erfindungsgemäßen Horizontalpressbohranlage
lassen sich somit bei vielen Anwendungsfällen eine erhebliche Vereinfachung
beim Einbringen von Produktrohren sowie eine erhebliche Zeitersparnis
erreichen.