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DE102006061841A1 - Plattformspenderwagen - Google Patents

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DE102006061841A1
DE102006061841A1 DE102006061841A DE102006061841A DE102006061841A1 DE 102006061841 A1 DE102006061841 A1 DE 102006061841A1 DE 102006061841 A DE102006061841 A DE 102006061841A DE 102006061841 A DE102006061841 A DE 102006061841A DE 102006061841 A1 DE102006061841 A1 DE 102006061841A1
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Georg Brinkmann
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BRINKMANN, GEORG, DE
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BRIMATO TECHNOLOGIE GmbH
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J39/00Heat-insulated warming chambers; Cupboards with heating arrangements for warming kitchen utensils
    • A47J39/02Dish-warmers; Devices to keep food hot

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  • Food Science & Technology (AREA)
  • Handcart (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Plattformspenderwagen mit einer an Federn (1) befestigten Plattform (2) zur Aufnahme stapelbarer Geschirrteile (3), wie er insbesondere in Großküchen zum Einsatz kommen kann. Erfindungsgemäß weist der Plattformspenderwagen eine Hubvorrichtung (4) zur Unterstützung der Hubbewegung der Plattform (2) auf.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Plattformspenderwagen nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
  • Plattformspenderwagen der gattungsgemäßen Art kommen überwiegend in Großküchen zum Einsatz. Sie weisen wenigstens eine an Federn oder Federpaketen befestigte Plattform zur Aufnahme stapelbarer Geschirrteile auf. Bei den stapelbaren Geschirrteilen kann es sich beispielsweise um Teller, Schüsseln, Tassen oder andere Geschirrteile handeln. Die Plattform ist bei den bekannten Plattformspenderwagen an Zugfedern hängend befestigt. Befindet sich eine große Anzahl Geschirrteile auf der Plattform, so weisen die Federn durch die auf sie einwirkende Gewichtskraft eine große Länge auf. Bei nur wenigen Geschirrteilen sind die Federn hingegen entsprechend kurz und zusammengezogen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die bereitzustellenden Geschirrteile jeweils auf einem konstanten Höhenniveau zur Verfügung stehen. So können die Geschirrteile ohne körperliche Anstrengungen durch das Bedienpersonal oder durch eine hierfür geeignete automatische Entnahmevorrichtung von der Plattform entnommen werden. Mit Berücksichtigung eines Toleranzbereiches dieses Höhenniveaus sollte eine darüber hinausgehende Abweichung nicht erfolgen, da beispielsweise die erwähnten automatischen Entnahmevorrichtungen für die Geschirrteile ansonsten nicht mehr in der Lage wären, diese Geschirrteile anzusteuern und sie von der Plattform zu entnehmen.
  • Ein besonderes Problem besteht bei den verwendeten Federn oder Federpaketen jedoch darin, dass diese aufgrund der Umwelteinflüsse, wie die in Großküchen gegebene Feuchtigkeit und dort vorhandene Temperaturschwankungen, einer beschleunigten Alterung unterliegen. Zudem werden die Federn durch das nicht unerhebliche Gewicht der auf der Plattform befindlichen Geschirrteile stark belastet, so dass sich im Laufe der Lebensdauer eines Plattformspenderwagens eine Ermüdung des Federmaterials einstellt. Dies alles hat zur Folge, dass die Erreichung eines konstanten Höhenniveaus der auf der Plattform befindlichen Geschirrteile früher oder später nicht mehr gewährleistet werden kann. Die Federn oder Federnpakete müssen ausgetauscht werden. Der damit verbundene Aufwand und die entstehenden Kosten sind als nachteilig zu beurteilen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Plattformspenderwagen bereitzustellen, der über die gesamte Lebensdauer des Plattformspenderwagens eine konstante Einstellung eines für die optimale Entnahme der auf der Plattform befindlichen Geschirrteile erforderlichen Höhenniveaus gestattet. Der Plattformspenderwagen sollte darüber hinaus einfach aufgebaut und kostengünstig herstellbar sein.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabenstellung mit den Merkmalen des Patentanspruches 1.
  • Ausgestaltungen der Erfindungen sind in den sich anschließenden Unteransprüchen wiedergegeben.
  • Ein Plattformspenderwagen mit einer an Federn befestigten Plattform zur Aufnahme stapelbarer Geschirrteile wurde erfindungsgemäß dahingehend weiterentwickelt, dass der Plattformspenderwagen eine Hubvorrichtung zur Unterstützung der Hubbewegung der Plattform aufweist.
  • Die erfindungsgemäße Hubvorrichtung kann dabei als Ersatz der Federn oder Federpakete oder als redundantes System, also zusätzlich zu den bereits vorhandenen Federn vorgesehen werden. Die Hubvorrichtung wirkt vorwiegend unterstützend und ist damit geeignet, die Plattform auf das erforderliche Höhenniveau anzuheben, auch wenn die Federn oder Federpakete in ihrer Spannkraft nachlassen. Damit ist dauerhaft eine problemlose Entnahme der auf der Plattform befindlichen Geschirrteile gewährleistet. Der Plattformspenderwagen lässt sich einfach und kostengünstig herstellen. Er ist darüber hinaus wartungsarm ausgeführt.
  • Da die erfindungsgemäße Hubvorrichtung bevorzugt zur Ergänzung der Federn beziehungsweise Federpakete gedacht ist, kann ihr Aufbau einfach gehalten werden. Somit ist auch eine Nachrüstung bereits vorhandener Plattformspenderwagen mit der Hubvorrichtung möglich.
  • Eine erste, sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, dass die Hubvorrichtung unabhängig von der Plattform bewegbar ist. Dies hat zur Folge, dass die Hubvorrichtung beispielsweise nur dann zum Einsatz kommt, wenn die Federn oder Federpakete nicht mehr ihre vollständige Funktion der Anhebung der Plattform erfülllen. Zudem ist durch eine Trennung der Bewegungsmöglichkeiten zwischen Plattform und Hubvorrichtung die Reinigung des Plattformspenderwagens erheblich vereinfacht. Dies ist insbesondere im Großküchenbereich von entscheidender Bedeutung.
  • Eine sehr einfache, mechanische Ausführung der erfindungsgemäßen Hubvorrichtung kann darin bestehen, dass die Hubvorrichtung mindestens zwei drehbar gelagerte Spindeln aufweist, deren Verbindung durch einen Träger gebildet ist. Dieser Träger wird bei einer Aufwärtsbewegung der Hubvorrichtung in Richtung auf die Plattform zu bewegt, bis er unterhalb der Plattform an dieser zur Anlage kommt oder in eine korrespondierende Kontur der Plattform eingreift. Eine weitere Aufwärtsbewegung der Hubvorrichtung ermöglicht anschließend ein Anheben der Plattform mit den darauf befindlichen Geschirrteilen. In der entgegen gesetzten Richtung, also beim Absenken der Hubvorrichtung, bleiben die Plattform und der Träger so lange in Kontakt, bis die Federn ihre Wirkung entfalten können. Erst anschließend werden der Träger der Hubvorrichtung und die Plattform voneinander getrennt, so dass der Träger beispielsweise bis auf den Boden des Plattformspenderwagens abgesenkt werden kann.
  • Für die zuvor genannte Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Hubvorrichtung ist es von Vorteil, wenn die Spindeln eine Bewegung mit gleicher Geschwindigkeit beziehungsweise eine synchrone Bewegung ausführen und demzufolge eine Kopplung miteinander aufweisen. Diese Kopplung kann beispielsweise aus einem Riementrieb oder einer Kette zur Verbindung der Spindeln des Plattformspenderwagens bestehen. Mit einer derartigen Lösung kann der Träger der Hubvorrichtung gleichmäßig und mit einer konstanten Geschwindigkeit angehoben beziehungsweise abgesenkt werden und er weist vorteilhafter Weise eine annähernd horizontale Ausrichtung auf.
  • Eine weitere Möglichkeit der Umsetzung einer erfindungsgemäßen Hubvorrichtung kann darin gesehen werden, dass diese beispielsweise eine hydraulische oder pneumatische Hubvorrichtung ist, wobei andere Wirkprinzipien wie zum Beispiel elektromagnetische ebenfalls im Bereich des Erfindungsgedankens liegen. Der hierfür erforderliche konstruktive Mehraufwand gestattet eine sehr komfortable Ausführung der Hubvorrichtung und damit des erfindungsgemäßen Plattformspenderwagens.
  • Die Hubvorrichtung des Plattformspenderwagens lässt sich, sofern es sich um eine mechanische Ausführung handelt, manuell betätigen. Von Vorteil ist es jedoch, hierfür geeignete Antriebe vorzusehen. Um dem mit dem Plattformspenderwagen arbeitenden Bedienpersonal die Tätigkeit zu erleichtern, geht ein weiterer Vorschlag der Erfindung deshalb dahin, dass der Plattformspenderwagen einen Antrieb aufweist beziehungsweise mit einem Antrieb koppelbar ist oder mit einer Dockingstation verbunden werden kann, die ihrerseits einen Antrieb aufweist. Als Antrieb können bei pneumatischen, elektromagnetischen oder hydraulischen Ausführungen der Hubvorrichtung die entsprechenden Anschlussleitungen beziehungsweise Kontakte angesehen werden. Bei einer mechanischen oder elektromotorischen Ausführungsvariante könnte der Antrieb beispielsweise ein Elektromotor beziehungsweise eine Handkurbel sein. Der Vorteil der genannten Dockingstation besteht darin, dass das Bedienpersonal den Plattformspenderwagen als Ganzes in diese Dockingstation fahren kann und nach dem Andocken der Antrieb für die Hubvorrichtung unmittelbar zur Verfügung steht, ohne dass es hierzu zusätzlicher manueller Tätigkeiten bedarf.
  • Eine weitere, sehr vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung besteht darin, dass der Beladungszustand des Plattformspenderwagens mit Geschirrteilen durch eine Messeinrichtung erfasst wird. Als Messeinrichtungen können herkömmliche, also beispielsweise optische Messeinrichtungen zur Anwendung kommen. Dabei ist zum Beispiel an eine Lichtschranke gedacht. Mit der Messeinrichtung wird jeweils der aktuelle Befüllungszustand der Plattform mit Geschirrteilen erfasst.
  • Das somit ermittelte Signal der Messeinrichtung kann gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ein Eingangssignal für eine speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) bilden. Diese speicherprogrammierbare Steuerung bildet bevorzugt einen Bestandteil einer zentralen Verarbeitungseinheit (CPU), die die Signale weiter verarbeiten kann und diese beispielsweise in eine Füllstandsanzeige für das Bedienpersonal umsetzt und entsprechend zur Anzeige bringt. Somit wird eine geeignete Information bei leerem Plattformspenderwagen abgegeben, um einen Austausch des Plattformspenderwagens durch einen weiteren, befüllten Plattformspenderwagen zu ermöglichen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert. Das gezeigte Ausführungsbeispiel stellt keine Einschränkung auf die dargestellte Variante dar, sondern dient lediglich der Erläuterung eines Prinzips des erfindungsgemäßen Plattformspenderwagens. Um die erfindungsgemäße Funktionsweise veranschaulichen zu können, ist in der Figur nur eine stark vereinfachte Prinzipdarstellung gezeigt, bei der auf die für die Erfindung nicht wesentlichen Bauteile verzichtet wurde. Dies bedeutet jedoch nicht, dass derartige Bauteile bei einer erfindungsgemäßen Lösung nicht vorhanden sind.
  • In der Figur ist im Teilschnitt die Innenansicht einer speziellen Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Plattformspenderwagens dargestellt. Der Plattformspenderwagen weist einen Rahmen mit einer diesen Rahmen umhüllenden Verkleidung auf. An der Unterseite sind Räder 9 vorhanden. Zur Erleichterung der Handhabung und Verbesserung der Bedienerfreundlichkeit verfügt der Plattformspenderwagen ferner über einen Handgriff 10, der auch Bedienelemente aufweisen kann, wie sie beispielsweise zur Einstellung oder Bedienung einer Heizung 11 zur Aufwärmung der Geschirrteile 3 zum Einsatz kommen können. Im Innenraum des Plattformspenderwagens befindet sich eine Plattform 2, die an Federn 1 hängend angeordnet ist. Diese als Zugfedern ausgebildeten Federn 1 werden in Abhängigkeit vom Befüllungszustand der Plattform mit Geschirrteilen 3 zunehmend auf Zug beansprucht, je mehr Geschirrteile sich auf der Plattform 2 befinden. Durch die Entnahme der Geschirrteile 3 von der Plattform 2 werden die Federn 1 entlastet, so dass sich die Plattform 2 in Richtung Oberseite des Plattformspenderwagens bewegt. Dadurch stehen die Geschirrteile 3 jeweils in einem konstanten Höhenniveau zur Verfügung, das es ermöglicht, die Geschirrteile 3 durch eine automatische Entnahmevorrichtung aus dem Plattformspenderwagen zu entnehmen. Ebenso erleichtern die im oberen Bereich des Plattformspenderwagens angeordneten Geschirrteile 3 eine manuelle Entnahme durch das Bedienpersonal, sofern keine automatischen Entnahmevorrichtungen vorhanden sind.
  • Wie eingangs bereits erläutert wurde, stellt sich jedoch normalerweise infolge der Umwelteinflüsse beziehungsweise durch die Alterung der Federn 1 ein Nachlassen der Federkraft ein, so dass das gewünschte Höhenniveau der Geschirrteile 3 zu einem beliebigen Zeitpunkt nicht mehr erreicht wird. Aus diesem Grund weist der in der Figur dargestellte Plattformspenderwagen in einer Ausführungsvariante nach der Erfindung eine mechanische Hubvorrichtung 4 auf. Diese Hubvorrichtung 4 besteht aus mehreren Spindeln, von denen zwei Spindeln 5 und 6 in der Figur dargestellt sind. Die Spindeln 5, 6 werden mittels eines nicht gezeigten Antriebs angetrieben, das heißt in eine Drehbewegung versetzt. Durch die Drehbewegung der Spindeln wird ein zwischen ihnen angeordneter Träger 7 auf- beziehungsweise ab bewegt. Die Aufwärts- oder Abwärtsbewegung richtet sich nach der Drehrichtung der Spindeln 5 und 6. Um für die erfindungsgemäße Hubvorrichtung 4 nur einen einzigen Antrieb zum Einsatz bringen zu müssen, ist im unteren Bereich des Plattformspenderwagens eine Kopplung 8 zwischen den Spindeln 5 und 6 vorhanden. Diese Kopplung 8 besteht im vorliegenden Fall aus einem Riemen, der über Riemenscheiben im unteren Teil der Spindeln 5 und 6 gelegt ist. Ein an einer Spindel 5 oder 6 angesetzter Antrieb, wie er beispielsweise in einer Dockingstation des Plattformspenderwagens vorgesehen sein kann, ermöglicht damit den gleichmäßigen Antrieb sämtlicher in dem Plattformspenderwagen vorhandener Spindeln und damit einen gleichmäßigen Antrieb des Trägers 7. Zur Veranschaulichung der Hubbewegung des Trägers 7 ist in der Figur ein mit wechselnder Richtung dargestellter Pfeil „h" eingezeichnet. Der Träger 7 wird gemäß dem Erfindungsgedanken immer dann unter die Plattform 2 bewegt, wenn die Federn 1 in ihrer Kraftwirkung nachlassen und/oder eine Unterstützung der Plattform 2 erforderlich oder gewünscht ist. Somit kann die Plattform 2 zuverlässig für die gesamte Lebensdauer des Plattformspenderwagens auf ein erforderliches Höhenniveau gehoben werden, so dass die auf der Plattform 2 befindlichen Geschirrteile stets in einem konstanten Höhenniveau zur Verfügung stehen.
  • 1
    Federn
    2
    Plattform
    3
    Geschirrteile
    4
    Hubvorrichtung
    5
    Spindel
    6
    Spindel
    7
    Träger
    8
    Kopplung
    9
    Räder
    10
    Handgriff mit Bedienelementen
    11
    Heizung

Claims (11)

  1. Plattformspenderwagen mit einer an Federn (1) befestigten Plattform (2) zur Aufnahme stapelbarer Geschirrteile (3), dadurch gekennzeichnet, dass der Plattformspenderwagen eine Hubvorrichtung (4) zur Unterstützung der Hubbewegung der Plattform (2) aufweist.
  2. Plattformspenderwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubvorrichtung (4) unabhängig von der Plattform (2) bewegbar ist.
  3. Plattformspenderwagen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubvorrichtung (4) mindestens zwei drehbar gelagerte Spindeln (5, 6) aufweist, deren Verbindung durch einen Träger (7) gebildet ist.
  4. Plattformspenderwagen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die eine Bewegung mit gleicher Geschwindigkeit oder eine synchrone Bewegung ausführenden Spindeln (5, 6) eine Kopplung (8) aufweisen.
  5. Plattformspenderwagen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopplung (8) zwischen den Spindeln (5, 6) ein Riementrieb oder eine Kette ist.
  6. Plattformspenderwagen nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubvorrichtung (4) eine hydraulische, pneumatische oder elektromagnetische Hubvorrichtung ist.
  7. Plattformspenderwagen nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Plattformspenderwagen mit einem Antrieb koppelbar ist oder einen Antrieb für die Hubvorrichtung aufweist.
  8. Plattformspenderwagen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Plattformspenderwagen mit einer Dockingstation koppelbar ist, die den Antrieb aufweist.
  9. Plattformspenderwagen nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Beladungszustand des Plattformspenderwagens durch eine Messeinrichtung erfassbar ist.
  10. Plattformspenderwagen nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Messeinrichtung eine Lichtschranke aufweist.
  11. Plattformspenderwagen nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Signal der Messeinrichtung das Eingangssignal einer speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS) bildet.
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