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Die
Erfindung betrifft einen Plattformspenderwagen nach dem Oberbegriff
des Patentanspruches 1.
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Plattformspenderwagen
der gattungsgemäßen Art
kommen überwiegend
in Großküchen zum Einsatz.
Sie weisen wenigstens eine an Federn oder Federpaketen befestigte
Plattform zur Aufnahme stapelbarer Geschirrteile auf. Bei den stapelbaren
Geschirrteilen kann es sich beispielsweise um Teller, Schüsseln, Tassen
oder andere Geschirrteile handeln. Die Plattform ist bei den bekannten
Plattformspenderwagen an Zugfedern hängend befestigt. Befindet sich
eine große
Anzahl Geschirrteile auf der Plattform, so weisen die Federn durch
die auf sie einwirkende Gewichtskraft eine große Länge auf. Bei nur wenigen Geschirrteilen
sind die Federn hingegen entsprechend kurz und zusammengezogen.
Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die bereitzustellenden
Geschirrteile jeweils auf einem konstanten Höhenniveau zur Verfügung stehen.
So können die
Geschirrteile ohne körperliche
Anstrengungen durch das Bedienpersonal oder durch eine hierfür geeignete
automatische Entnahmevorrichtung von der Plattform entnommen werden.
Mit Berücksichtigung eines
Toleranzbereiches dieses Höhenniveaus
sollte eine darüber
hinausgehende Abweichung nicht erfolgen, da beispielsweise die erwähnten automatischen Entnahmevorrichtungen
für die
Geschirrteile ansonsten nicht mehr in der Lage wären, diese Geschirrteile anzusteuern
und sie von der Plattform zu entnehmen.
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Ein
besonderes Problem besteht bei den verwendeten Federn oder Federpaketen
jedoch darin, dass diese aufgrund der Umwelteinflüsse, wie
die in Großküchen gegebene
Feuchtigkeit und dort vorhandene Temperaturschwankungen, einer beschleunigten
Alterung unterliegen. Zudem werden die Federn durch das nicht unerhebliche
Gewicht der auf der Plattform befindlichen Geschirrteile stark belastet,
so dass sich im Laufe der Lebensdauer eines Plattformspenderwagens
eine Ermüdung
des Federmaterials einstellt. Dies alles hat zur Folge, dass die
Erreichung eines konstanten Höhenniveaus
der auf der Plattform befindlichen Geschirrteile früher oder
später
nicht mehr gewährleistet
werden kann. Die Federn oder Federnpakete müssen ausgetauscht werden. Der damit
verbundene Aufwand und die entstehenden Kosten sind als nachteilig
zu beurteilen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Plattformspenderwagen
bereitzustellen, der über die
gesamte Lebensdauer des Plattformspenderwagens eine konstante Einstellung
eines für
die optimale Entnahme der auf der Plattform befindlichen Geschirrteile
erforderlichen Höhenniveaus
gestattet. Der Plattformspenderwagen sollte darüber hinaus einfach aufgebaut
und kostengünstig
herstellbar sein.
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Die
Erfindung löst
diese Aufgabenstellung mit den Merkmalen des Patentanspruches 1.
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Ausgestaltungen
der Erfindungen sind in den sich anschließenden Unteransprüchen wiedergegeben.
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Ein
Plattformspenderwagen mit einer an Federn befestigten Plattform
zur Aufnahme stapelbarer Geschirrteile wurde erfindungsgemäß dahingehend weiterentwickelt,
dass der Plattformspenderwagen eine Hubvorrichtung zur Unterstützung der
Hubbewegung der Plattform aufweist.
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Die
erfindungsgemäße Hubvorrichtung
kann dabei als Ersatz der Federn oder Federpakete oder als redundantes
System, also zusätzlich
zu den bereits vorhandenen Federn vorgesehen werden. Die Hubvorrichtung
wirkt vorwiegend unterstützend
und ist damit geeignet, die Plattform auf das erforderliche Höhenniveau
anzuheben, auch wenn die Federn oder Federpakete in ihrer Spannkraft
nachlassen. Damit ist dauerhaft eine problemlose Entnahme der auf
der Plattform befindlichen Geschirrteile gewährleistet. Der Plattformspenderwagen
lässt sich
einfach und kostengünstig
herstellen. Er ist darüber
hinaus wartungsarm ausgeführt.
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Da
die erfindungsgemäße Hubvorrichtung bevorzugt
zur Ergänzung
der Federn beziehungsweise Federpakete gedacht ist, kann ihr Aufbau
einfach gehalten werden. Somit ist auch eine Nachrüstung bereits
vorhandener Plattformspenderwagen mit der Hubvorrichtung möglich.
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Eine
erste, sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin,
dass die Hubvorrichtung unabhängig
von der Plattform bewegbar ist. Dies hat zur Folge, dass die Hubvorrichtung
beispielsweise nur dann zum Einsatz kommt, wenn die Federn oder Federpakete
nicht mehr ihre vollständige
Funktion der Anhebung der Plattform erfülllen. Zudem ist durch eine
Trennung der Bewegungsmöglichkeiten zwischen
Plattform und Hubvorrichtung die Reinigung des Plattformspenderwagens
erheblich vereinfacht. Dies ist insbesondere im Großküchenbereich von
entscheidender Bedeutung.
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Eine
sehr einfache, mechanische Ausführung
der erfindungsgemäßen Hubvorrichtung
kann darin bestehen, dass die Hubvorrichtung mindestens zwei drehbar
gelagerte Spindeln aufweist, deren Verbindung durch einen Träger gebildet
ist. Dieser Träger
wird bei einer Aufwärtsbewegung
der Hubvorrichtung in Richtung auf die Plattform zu bewegt, bis
er unterhalb der Plattform an dieser zur Anlage kommt oder in eine
korrespondierende Kontur der Plattform eingreift. Eine weitere Aufwärtsbewegung
der Hubvorrichtung ermöglicht
anschließend
ein Anheben der Plattform mit den darauf befindlichen Geschirrteilen.
In der entgegen gesetzten Richtung, also beim Absenken der Hubvorrichtung,
bleiben die Plattform und der Träger
so lange in Kontakt, bis die Federn ihre Wirkung entfalten können. Erst
anschließend werden
der Träger
der Hubvorrichtung und die Plattform voneinander getrennt, so dass
der Träger
beispielsweise bis auf den Boden des Plattformspenderwagens abgesenkt
werden kann.
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Für die zuvor
genannte Ausführungsvariante einer
erfindungsgemäßen Hubvorrichtung
ist es von Vorteil, wenn die Spindeln eine Bewegung mit gleicher
Geschwindigkeit beziehungsweise eine synchrone Bewegung ausführen und
demzufolge eine Kopplung miteinander aufweisen. Diese Kopplung kann
beispielsweise aus einem Riementrieb oder einer Kette zur Verbindung
der Spindeln des Plattformspenderwagens bestehen. Mit einer derartigen
Lösung
kann der Träger
der Hubvorrichtung gleichmäßig und
mit einer konstanten Geschwindigkeit angehoben beziehungsweise abgesenkt
werden und er weist vorteilhafter Weise eine annähernd horizontale Ausrichtung
auf.
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Eine
weitere Möglichkeit
der Umsetzung einer erfindungsgemäßen Hubvorrichtung kann darin gesehen
werden, dass diese beispielsweise eine hydraulische oder pneumatische
Hubvorrichtung ist, wobei andere Wirkprinzipien wie zum Beispiel
elektromagnetische ebenfalls im Bereich des Erfindungsgedankens
liegen. Der hierfür
erforderliche konstruktive Mehraufwand gestattet eine sehr komfortable Ausführung der
Hubvorrichtung und damit des erfindungsgemäßen Plattformspenderwagens.
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Die
Hubvorrichtung des Plattformspenderwagens lässt sich, sofern es sich um
eine mechanische Ausführung
handelt, manuell betätigen.
Von Vorteil ist es jedoch, hierfür
geeignete Antriebe vorzusehen. Um dem mit dem Plattformspenderwagen
arbeitenden Bedienpersonal die Tätigkeit
zu erleichtern, geht ein weiterer Vorschlag der Erfindung deshalb
dahin, dass der Plattformspenderwagen einen Antrieb aufweist beziehungsweise
mit einem Antrieb koppelbar ist oder mit einer Dockingstation verbunden
werden kann, die ihrerseits einen Antrieb aufweist. Als Antrieb
können
bei pneumatischen, elektromagnetischen oder hydraulischen Ausführungen der
Hubvorrichtung die entsprechenden Anschlussleitungen beziehungsweise
Kontakte angesehen werden. Bei einer mechanischen oder elektromotorischen
Ausführungsvariante
könnte
der Antrieb beispielsweise ein Elektromotor beziehungsweise eine Handkurbel
sein. Der Vorteil der genannten Dockingstation besteht darin, dass
das Bedienpersonal den Plattformspenderwagen als Ganzes in diese
Dockingstation fahren kann und nach dem Andocken der Antrieb für die Hubvorrichtung
unmittelbar zur Verfügung
steht, ohne dass es hierzu zusätzlicher manueller
Tätigkeiten
bedarf.
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Eine
weitere, sehr vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung besteht darin,
dass der Beladungszustand des Plattformspenderwagens mit Geschirrteilen
durch eine Messeinrichtung erfasst wird. Als Messeinrichtungen können herkömmliche,
also beispielsweise optische Messeinrichtungen zur Anwendung kommen.
Dabei ist zum Beispiel an eine Lichtschranke gedacht. Mit der Messeinrichtung
wird jeweils der aktuelle Befüllungszustand
der Plattform mit Geschirrteilen erfasst.
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Das
somit ermittelte Signal der Messeinrichtung kann gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung ein Eingangssignal für eine speicherprogrammierbare
Steuerung (SPS) bilden. Diese speicherprogrammierbare Steuerung
bildet bevorzugt einen Bestandteil einer zentralen Verarbeitungseinheit (CPU),
die die Signale weiter verarbeiten kann und diese beispielsweise
in eine Füllstandsanzeige
für das
Bedienpersonal umsetzt und entsprechend zur Anzeige bringt. Somit
wird eine geeignete Information bei leerem Plattformspenderwagen
abgegeben, um einen Austausch des Plattformspenderwagens durch einen
weiteren, befüllten
Plattformspenderwagen zu ermöglichen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert. Das
gezeigte Ausführungsbeispiel
stellt keine Einschränkung
auf die dargestellte Variante dar, sondern dient lediglich der Erläuterung
eines Prinzips des erfindungsgemäßen Plattformspenderwagens.
Um die erfindungsgemäße Funktionsweise
veranschaulichen zu können, ist
in der Figur nur eine stark vereinfachte Prinzipdarstellung gezeigt,
bei der auf die für
die Erfindung nicht wesentlichen Bauteile verzichtet wurde. Dies
bedeutet jedoch nicht, dass derartige Bauteile bei einer erfindungsgemäßen Lösung nicht
vorhanden sind.
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In
der Figur ist im Teilschnitt die Innenansicht einer speziellen Ausführungsvariante
eines erfindungsgemäßen Plattformspenderwagens
dargestellt. Der Plattformspenderwagen weist einen Rahmen mit einer
diesen Rahmen umhüllenden
Verkleidung auf. An der Unterseite sind Räder 9 vorhanden. Zur
Erleichterung der Handhabung und Verbesserung der Bedienerfreundlichkeit
verfügt
der Plattformspenderwagen ferner über einen Handgriff 10,
der auch Bedienelemente aufweisen kann, wie sie beispielsweise zur
Einstellung oder Bedienung einer Heizung 11 zur Aufwärmung der
Geschirrteile 3 zum Einsatz kommen können. Im Innenraum des Plattformspenderwagens
befindet sich eine Plattform 2, die an Federn 1 hängend angeordnet
ist. Diese als Zugfedern ausgebildeten Federn 1 werden
in Abhängigkeit
vom Befüllungszustand
der Plattform mit Geschirrteilen 3 zunehmend auf Zug beansprucht,
je mehr Geschirrteile sich auf der Plattform 2 befinden. Durch
die Entnahme der Geschirrteile 3 von der Plattform 2 werden
die Federn 1 entlastet, so dass sich die Plattform 2 in
Richtung Oberseite des Plattformspenderwagens bewegt. Dadurch stehen
die Geschirrteile 3 jeweils in einem konstanten Höhenniveau
zur Verfügung,
das es ermöglicht,
die Geschirrteile 3 durch eine automatische Entnahmevorrichtung
aus dem Plattformspenderwagen zu entnehmen. Ebenso erleichtern die
im oberen Bereich des Plattformspenderwagens angeordneten Geschirrteile 3 eine
manuelle Entnahme durch das Bedienpersonal, sofern keine automatischen
Entnahmevorrichtungen vorhanden sind.
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Wie
eingangs bereits erläutert
wurde, stellt sich jedoch normalerweise infolge der Umwelteinflüsse beziehungsweise
durch die Alterung der Federn 1 ein Nachlassen der Federkraft
ein, so dass das gewünschte
Höhenniveau
der Geschirrteile 3 zu einem beliebigen Zeitpunkt nicht
mehr erreicht wird. Aus diesem Grund weist der in der Figur dargestellte Plattformspenderwagen
in einer Ausführungsvariante
nach der Erfindung eine mechanische Hubvorrichtung 4 auf.
Diese Hubvorrichtung 4 besteht aus mehreren Spindeln, von
denen zwei Spindeln 5 und 6 in der Figur dargestellt
sind. Die Spindeln 5, 6 werden mittels eines nicht
gezeigten Antriebs angetrieben, das heißt in eine Drehbewegung versetzt.
Durch die Drehbewegung der Spindeln wird ein zwischen ihnen angeordneter
Träger 7 auf-
beziehungsweise ab bewegt. Die Aufwärts- oder Abwärtsbewegung
richtet sich nach der Drehrichtung der Spindeln 5 und 6.
Um für
die erfindungsgemäße Hubvorrichtung 4 nur
einen einzigen Antrieb zum Einsatz bringen zu müssen, ist im unteren Bereich
des Plattformspenderwagens eine Kopplung 8 zwischen den
Spindeln 5 und 6 vorhanden. Diese Kopplung 8 besteht
im vorliegenden Fall aus einem Riemen, der über Riemenscheiben im unteren
Teil der Spindeln 5 und 6 gelegt ist. Ein an einer
Spindel 5 oder 6 angesetzter Antrieb, wie er beispielsweise
in einer Dockingstation des Plattformspenderwagens vorgesehen sein
kann, ermöglicht
damit den gleichmäßigen Antrieb
sämtlicher in
dem Plattformspenderwagen vorhandener Spindeln und damit einen gleichmäßigen Antrieb
des Trägers 7.
Zur Veranschaulichung der Hubbewegung des Trägers 7 ist in der
Figur ein mit wechselnder Richtung dargestellter Pfeil „h" eingezeichnet. Der Träger 7 wird
gemäß dem Erfindungsgedanken
immer dann unter die Plattform 2 bewegt, wenn die Federn 1 in
ihrer Kraftwirkung nachlassen und/oder eine Unterstützung der
Plattform 2 erforderlich oder gewünscht ist. Somit kann die Plattform 2 zuverlässig für die gesamte
Lebensdauer des Plattformspenderwagens auf ein erforderliches Höhenniveau
gehoben werden, so dass die auf der Plattform 2 befindlichen Geschirrteile
stets in einem konstanten Höhenniveau zur
Verfügung
stehen.
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- 1
- Federn
- 2
- Plattform
- 3
- Geschirrteile
- 4
- Hubvorrichtung
- 5
- Spindel
- 6
- Spindel
- 7
- Träger
- 8
- Kopplung
- 9
- Räder
- 10
- Handgriff
mit Bedienelementen
- 11
- Heizung