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Die
Erfindung betrifft ein Deckelement für einen First- und/oder einen Gratbereich
eines Daches gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Das Deckelement ist an einer First- oder einer
Gratplatte befestigbar, wobei das Deckelement aus einem zur Befestigung
an der jeweiligen Latte nutzbaren Mittelstreifen sowie mit diesem
verbundenen, entlang seiner seitlichen Längsräder verlaufenden Dichtstreifen
besteht, die sich an einen gewölbten
Verlauf der Dacheindeckungen anschmiegen können. Zwischen den Rändern der
Dacheindeckung der jeweiligen First- bzw. Gratlatte verbleiben spaltförmige Freiräume, die
von seitlichen Bereichen des Mittelstreifens überdeckt sind und z.B. durch Öffnungen
oder durch die Struktur des Streifenmaterials selbst luftdurchlässig sind,
so dass beidseits der jeweiligen First- bzw. Gratlatte Luft zwischen
dieser und den Dacheindeckungen aus dem Dachinnenraum nach außen treten kann.
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Weiter
betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen eines solchen
Deckelementes gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 15.
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Derartige
Deckelemente sollen zwischen den Rändern der Dacheindeckungen
und z.B. der Firstlatte eines Daches verbleibende Spalte überbrücken und
sich möglichst
dicht an die benachbarten Dacheindeckungsplatten anschmiegen können, damit
zwischen diesen und den Deckelementen Flugschnee oder durch den
Wind aufwärts
getriebenes Regenwasser nicht in den Bereich der Spalte gelangen
und über
diese in den Dachinnenraum einströmen können. Gleichwohl sollen diese
Deckelemente in dem Überbrückungsbereich,
der seinerseits von den Firststeinen überdeckt ist, es ermöglichen,
dass Luft aus dem Dachinnenraum aufsteigen und über die zwischen den Längsrändern der
Firststeine und den Dacheindeckungsplatten verbleibenden Spalte nach
außen
abströmen
kann, wobei der über
den First streichende Wind solche – unerwünschte – Luftströme induziert.
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Bei
einem durch das deutsche Gebrauchsmuster G 94 05 203.4 bekannten
Deckelement ist der zur Befestigung an der Firstlatte vorgesehene
Mittelstreifen als Gummimatte mit Lüftungslöchern ausgebildet und die seitlichen
Dichtungsstreifen bestehen aus gewellten, aufeinander festgelegten
Metallstreifen, die anelastisch verformbar sind, wobei diese seitlichen
Dichtungsstreifen, um die Möglichkeit
der Anpassung an eine wellige Form der Dacheindeckungen zu realisieren,
aus einem anelastisch verformbaren Verbund aus Aluminium- und Bleistreifen bestehen,
der gefältelt
ist, um die Materialreserve für eine
wellige Verformung bereitzustellen. In ähnlicher Weise sind bei einem
durch die
DE 196 04
256 A1 bekannten Deckelement der eingangs genannten Art die
verschiedenen streifenförmigen
Bereiche des Deckelements miteinander verklebt, wobei die Randstreifen
auch an die Dacheindeckung angeklebt werden.
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Ein
gattungsbildender Stand der Technik geht aus der
DE 202 34 13 U1 hervor.
Für die
Befestigung des Dichtstreifens aus Blech werden entlang dessen Randes
Löcher
eingebracht. Der gelochte Rand wird zwischen dem Mittelstreifen
und einem aufgelegten Materialstreifen angeordnet, welche beide
aus Kunststoff bestehen. Mittels Heißverpressung werden beide Streifen
miteinander verbunden. Es entsteht eine stoffschlüssige Verbindung
durch die Löcher
des Dichtstreifens hindurch zwischen dem Materialstreifen und dem
Mittelstreifen. Es wird so eine form schlüssige Verbindung zum Dichtstreifen hergestellt.
Allerdings können
beim Heißverpressen Materialverdünnungen
sowohl an dem folienartigen Mittelstreifen als auch an dem folienartigen
Materialstreifen entlang der Ränder
der Perforationslöcher auftreten.
Ein solcher Schwächungseffekt
der Verbindung kann noch dadurch verstärkt werden, wenn entlang den
Perforationslöchern
in dem Blech-Dichtstreifen vorstehende Stanzgrate gegeben sind.
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Bei
dem durch die
EP 0
997 589 A2 bekannten Deckelement ist als Mittelstreifen
ein Gewebestreifen vorgesehen, an den plissierte Aluminiumstreifen,
die zum dichtenden Anschluss an die Dacheindeckung vorgesehen sind,
angenäht
sind.
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Die
Deckelemente gemäß dem deutschen Gebrauchsmuster
G 94 05 2034, der
DE
196 04 256 A1 sowie der
EP 0 997 589 A2 sind als auf rollbare Streifen
ausgebildet, die zur Vorratshaltung zu Rollen aufgewickelt sind,
von denen Dichtelemente der erforderlichen Länge abgewickelt und abgeschnitten werden.
Bedingt durch diese Art der Vorratshaltung und der Handhabung der
bekannten Deckelemente sind diese zwangsläufig relativ hohen Belastungen
in denjenigen Bereichen ausgesetzt, in denen die Krümmungsradien
klein sind, natürlich
mit der Folge einer erhöhten
Beschädigungsanfälligkeit,
sowohl im gelagerten Zustand als auch während der Verarbeitung. Soll
eine derartige Beschädigungsanfälligkeit vermieden
werden, so ist der Einsatz hochwertigen und damit teuren Materials
erforderlich, und es muss, so zumindest im Fall des Vernähens miteinander
zu verbindender Teile, erheblicher Aufwand für die Qualitätskontrolle
betrieben werden.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, ein Deckelement, das den hohen Qualitätsanforderungen
hinsichtlich Robustheit und Standfestigkeit genügt, und ein Verfahren zur einfachen
und preisgünstigen
Herstellung zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß zum einen
durch die Gestaltung gemäß dem kennzeichnenden
Teil des Anspruchs 1 und zum anderen durch ein Verfahren mit den
Merkmalen des Anspruchs 15 gelöst.
Vorteilhafte und zweckmäßige Ausgestaltungen
sind in den abhängigen
Ansprüchen
angegeben.
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Hiernach
sind die zum dichten Anschluss an die Dacheindeckungen vorgesehenen
Dichtstreifen mit dem zentralen Kunststoff-Mittelstreifen durch extrudierte Materialstränge form-
und stoffschlüssig verbunden,
wodurch eine unbeschadet einer für
das Aufrollen des Deckelementes günstigen Flexibilität desselben
eine hohe Stabilität
und Belastbarkeit desselben erzielt wird, die allen praktischen
Anforderungen genügt.
Das "Füge"-Verfahren der Fixierung der Dichtstreifen
am mittleren Trägerstreifen
durch extrudierte Materialstreifen ist gleichsam zusammen – "in-line" – mit dem Extrudieren des zentralen
Mittelstreifens auf einfache Weise möglich und erlaubt insgesamt
eine sehr rationelle und damit preisgünstige Fertigung.
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Dies
gilt sowohl, wenn der Mittelstreifen folienförmig gestaltet ist und eine "weiche" lappige Konsistenz
hat, wie gemäß Anspruch
2 vorgesehen, als auch dann, wenn der Mittelstreifen aus einem duroplastischen,
im Wesentlichen formsteifen Material besteht, das formelastische
Konsistenz hat, wobei auch die Dichtstreifen aus einem entsprechenden elastisch
verformbaren Material bestehen und wellig verformbar sein können, wie
gemäß Anspruch
3 umrissen.
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Durch
die Gestaltung des Deckelements gemäß Anspruch 4 wird eine die
Dachfirstent- und belüftung
begünstigende,
einfache Gestaltung des Deckelements umrissen, deren nähere Spezifizierung
gemäß Anspruch
5 der guten Durchlüftung
einerseits und der hinreichend festen Befestigung andererseits gerecht
wird.
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Durch
die Merkmale der Ansprüche
6 bis 8 sind für
die Befestigung der Randstreifen am Mittelstreifen durch extrudiertes
Material günstige
Materialpaarungen angegeben, die das Fügen sowohl durch Stoff- als
auch durch Formschluss begünstigen.
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Wenn,
wie gemäß Anspruch
9 vorgesehen, der zentrale Streifen des Deckelementes aus einem Gewebe,
vorzugsweise einem kunststoffbeschichteten Glasfasergewebe besteht,
so ist es vorteilhaft, wenn dieser Gewebestreifen, wie gemäß Anspruch
1 vorgesehen, in seinem zur Auflage auf der Firstlatte bestimmten
Mittelbereich in eine Kunststoffschicht eingebettet ist, deren Dicke
mindestens und annähernd
der Dicke des Gewebematerials entspricht, wobei auch diese Kunststoffschichten
gleichzeitig mit dem Extrusionsprozess hergestellt werden können, in
dem die Verbindung der Randstreifen mit dem Mittelstreifen erfolgt.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
besteht darin, dass mindestens ein Dichtstreifen Ausnehmungen aufweist,
welche durch den extrudierten Materialstrang verfüllt sind.
Der fließfähige Kunststoff
des extrudierten Materialstranges kann die Ausnehmungen bis in alle
Eckbereiche ausfüllen. Hierdurch
entsteht eine besonders gute Verbindung sowohl zu den Blech-Dichtstreifen als
auch zu dem Mittelstreifen aus Kunststoff. Der heiße fließfähige Materialstrang
bewirkt auf dem Mittelstreifen aus Kunststoff ein nur oberflächliches
Aufschmelzen des Mittelstreifens, so dass zwar eine gute stoffflüssige Verbindung
erzeugt, jedoch keine Schwächung
oder gar Verdün nung
der Randstärke
des Mittelstreifens, etwa wie bei einem Heißverpressen, bewirkt wird.
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Ein
weiterer Vorteil besteht darin, dass vorstehende Grate an Ausnehmungen,
wie sie etwa durch Stanzen oder Schneiden entstehen können, nicht,
wie beim Heißverpressen
des aufgelegten Materialstreifens schwächende Einschnitte in einem
solchen Materialstreifen bilden. Beim erfindungsgemäßen Verbinden
mit einem extrudierten Materialstrang aus fließfähigem Kunststoff werden die
Graten von dem fließfähigen Kunststoff
vollständig
umgeben und führen
zu einer besonders guten Verhakung und somit formschlüssigen Verbindung
zwischen den Dichtstreifen und dem Materialstrang.
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Eine
besonders gute Verbindung ergibt sich erfindungsgemäß dadurch,
dass die Ausnehmungen als taschenförmige Einschnitte am Rand des
Dichtstreifens ausgebildet sind. Der Dichtstreifen weist beispielsweise
einen gezackten oder wellenförmigen Rand
auf. Hierdurch kann eine erhebliche Verlängerung der Randkante bewirkt
werden, was im Zusammenhang mit den vorstehenden Graten am Rand eine
besonders stabile Verbindung ergibt.
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Hierzu
ist es erfindungsgemäß, dass
die Ausnehmungen durch Stanzen oder Schneiden in die Dichtstreifen
unter gezielter Bildung von Vorsprüngen eingebracht werden. Die
Vorsprünge
können
durch Biegen oder Abkanten von Rändern
gebildet werden. Etwa durch ein entsprechend weiches Metallmaterial
oder stumpfere Schneid- bzw. Stanzkanten können auch gezielt stark ausgebildete
Grate als Vorsprünge
erzeugt werden.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Materialstrang aus einem aufgeschmolzenen
Kunststoff auf den Mittelstreifen extrudiert wird, das vor oder
nach dem Aufextrudieren der Dichtstreifen auf den Mittelstreifen aufge legt
wird, und dass beim Erkalten der extrudierte Materialstrang eine
feste Verbindung zwischen dem Mittelstreifen und dem Dichtstreifen
bildet. Der Mittelstreifen kann etwa zusammen mit dem Dichtstreifen
unter einer Extrusionseinrichtung vorbei geführt werden, aus welcher der
Materialstrang aufgetragen wird. Grundsätzlich ist es möglich, dass
der Dichtstreifen durch eine separate Extrusionsvorrichtung gleichzeitig
extrudiert wird, so dass eine Herstellung in einem Koextrusionsverfahren
möglich
ist.
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Besonders
bevorzugt ist es, dass der aufgeschmolzene fließfähige Kunststoff des extrudierten Materialstranges
in Ausnehmungen des Dichtstreifens gelangt und diese ausfüllt. Neben
einer reinen stoffflüssigen
Verbindung kann so auch ein Formschluss erreicht werden.
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Eine
besonders stabile Verbindung wird nach der Erfindung dadurch erzeugt,
dass ein Andruckelement, insbesondere eine Andrückrolle, verwendet wird, um
das Ausfüllen
der Ausnehmungen zu unterstützen.
Der etwa raupenförmige
Materialstrang wird durch eine Rolle mit einer zylindrischen Mantelfläche oder
mit einer konkav gekehlten Mantelfläche in Richtung auf den Dichtstreifen
und den Mittelstreifen aufgedrückt.
Hierdurch wird ein zuverlässiges
Eindringen des schmelzflüssigen
oder fließfähigen Kunststoffes
des extrudierten Materiales in alle Eckbereiche der Ausnehmungen
zuverlässig
sichergestellt. Eine ausgekehlte Mantelform der Andruckrolle sorgt
in vorteilhafter Weise für
eine definierte, größere Materialstärke in dem
Verbindungsbereich zwischen dem Mittelstreifen und dem Dichtstreifen,
so dass eine besonders gute Halterung erreicht wird.
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Weitere
Einzelheiten des erfindungsgemäßen Deckelements
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung spezieller Ausführungsbeispiele anhand
der Zeichnung. Es zeigen:
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1 ein
erfindungsgemäßes Deckelement in
seiner Gebrauchsposition bei einem Dachfirst eines Satteldaches,
schematisch vereinfacht im Schnitt längs einer rechtwinklig zur
Firstkante des Daches verlaufenden Ebene;
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2 einen
Abschnitt des Deckelements gemäß 1 in
Draufsicht;
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3 einen
Schnitt längs
der Linie III-III der 2;
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4 ein
weiteres Ausführungsbeispiel
in einer der 2 entsprechenden Darstellung;
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5 eine
Querschnittsansicht durch ein weiteres erfindungsgemäßes Deckelement;
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6 eine
teilweise Draufsicht eines Randbereiches eines Dichtstreifens; und
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7 eine
teilweise Draufsicht eines Randbereiches eines Dichtstreifens mit
Vorsprüngen.
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In 1,
auf deren Einzelheiten ausdrücklich
verwiesen sei, ist am Beispiel einer insgesamt mit 10 bezeichneten
Firstabdeckung eines insgesamt mit 11 bezeichneten Satteldaches
ein erfindungsgemäßes Deckelement 12 in
seiner Einbaukonfiguration dargestellt, in der es zwischen gewölbten Firststeinen 13 üblicher
Gestaltung und den firstseitigen Randbereichen 14/l und 14/r der
durch Dachsteine gebildeten, zum Dachfirst hin ansteigenden Dacheindeckung 16 angeordnet
ist. Für
die Tragkonstruktion des Daches ist ein üblicher Aufbau aus schräg ansteigenden
Sparren 17 und quer zu diesen verlaufenden, an der Oberseite
der Sparren 17 angeordneten Dachlatten 18 aus
Holz vorausgesetzt, an denen die Dachsteine, z.B. Dachpfannen, in
der üblichen Überlappung
einhängbar
sind.
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Der
obere Abschluss der Tragkonstruktion ist durch eine in der dargestellten
Anordnung "hochkant" stehende Firstlatte 19 gebildet,
an der mittels üblicher Stahlklammern 21,
die an der Firstlatte 19 mechanisch, z.B. durch Nageln
befestigbar sind, die Firststeine 13 fixierbar sind.
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Bei
der dargestellten Dachkonstruktion verlaufen die oberen, "horizontalen" Längsränder der Dacheindeckungen 16 innerhalb
des von den Firststeinen 13 abgedeckten Dachbereiche zwischen
den äußeren Längsrändern der
Firststeine 13 und der Firstlatte 19 derart, dass
zwischen dieser und den inneren Dacheindeckungsrändern Spalte 22/l und 22/r verbleiben,
durch die Luft aus dem Dachinnenraum nach oben in den im Wesentlichen
durch die Firststeine 13 nach oben begrenzten Dachfirstbereich
austreten kann, unter ungünstigen
Bedingungen jedoch auch Flugschnee oder Regenwasser in den Dachinnenraum
gelangen kann.
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Zweck
des Deckelements 12 ist es, bei einem Dachfirst insoweit
erläuterten
Aufbaus zum einen, einen wirksamen Schutz gegen ein Eindringen von
Regenwasser oder Flugschnee in den Dachinnenraum zu gewährleisten
und andererseits für
einen – feuchtigkeitsbeladenen – Luftstrom
ein Austreten aus dem Dachinnenraum nach außen zu ermöglichen, um dadurch die Holz-Dachkonstruktion
gegen feuchtigkeitsbedingte Beschädigungen zu schützen.
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Zu
diesem Zweck ist das Deckelement 12, zu dessen Erläuterung
nunmehr auf die 2 und 3 Bezug
genommen sei, mehr im Einzelnen wie folgt realisiert:
Das Deckelement 12 besteht
aus einem bandförmigen
Kunststoffstreifen als Mittelstreifen 23 und seitlich an
diesem befestigten Dichtstreifen 24/l und 24/r, die
insgesamt einen flexiblen, zu einer Vorratsrolle aufwickelbaren
Verbundstreifen bilden. Dieser Verbundstreifen, von dem Deckelemente 12 der
erwünschten
Länge,
in der Regel der gesamten Firstlänge,
die mehrere Meter betragen kann, abschneidbar sind, ist symmetrisch
bezüglich
derjenigen Längsmittelebene 26 ausgebildet,
die im abgewickelten Zustand des Deckelements 12 senkrecht
auf der zwischen den Dichtstreifen 24/l und 24/r verlaufenden
Längsmittelebene
des aus Kunststoff bestehenden Mittelstreifens 23 steht
und in der in 1 dargestellten Gebrauchslage
des Deckelements 12 mit der Mittelebene 27 des
Dachfirsts zusammenfällt.
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In
einer typischen Gestaltung des Verbundstreifens ist dessen zentraler
Mittelstreifen 23 aus einem thermoplastischen Kunststoff,
z.B. PVC, bandförmig
extrudiert und hat eine typische Dicke von 0,7 mm. Bedingt durch
das Material und die Verarbeitung desselben ist dieser Kunststoff-Mittelstreifen 23 mit biegeelastischer
bis lappig biegbarer Konsistenz flexibel, jedoch nicht dehnbar,
jedenfalls nicht in einem zu berücksichtigenden
Maß, so
dass er hinsichtlich seiner geometrischen Abmessungen als formstabil betrachtet
werden kann. In einer typischen Gestaltung hat der zentrale Kunststoff-Mittelstreifen 23 eine Breite
zwischen 15 und 25 cm, vorzugsweise eine Breite zwischen 16 und
18 cm.
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Die
an den Längsrändern des
Mittelstreifens 23 innerhalb einer Überlappungsbreite von 6 bis
12 mm, vorzugsweise einer solchen um 8 mm befestigten Dichtungsstreifen 24/l und 24/r haben
je für
sich eine Breite um 8 cm, wobei die Dichtungsstreifen 24 zur
Berücksichtigung
der Wölbung
von Dachpfannen gewellt sein können;
damit sich die Dichtstreifen 24/l und 24/r im
verleg ten Zustand des Deckelements 12, d.h. in der in der 1 dargestellten
Gebrauchskonfiguration, dicht an die Dacheindeckungsplatten anschmiegen
können.
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Demgemäß sind die
Dichtungsstreifen 24 aus einem anelastischen, nach einer
Verformung die hierdurch erreichte Form beibehaltenden Material hergestellt,
bei dem zur Erläuterung
gewählten
Ausführungsbeispiel
aus folienförmigem
Aluminium, das eine Dicke um 0,15 mm hat. Es versteht sich, dass auch
hier Aluminiumfolien anderer Dicken, insbesondere aus dem Wertebereich
zwischen 0,15 und 0,25 mm, verwendbar sind, sofern nur die gewünschte Formhaltigkeit
nach einer Vorformung der Dichtstreifen ereicht wird.
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Zur
Fixierung des jeweiligen Dichtstreifes 24/l bzw. 24/r an
dem zentralen Mittelstreifen 23 innerhalb eines etwa 1
cm breiten Überlappungs-Randbereiches 28/l bzw. 28/r des
zentralen Mittelstreifens bzw. des jeweiligen Dichtstreifens 24/l und 24/r ist
jeweils ein raupenförmiger
Materialstrang 29 vorgesehen, der in einem Extrusionsprozess
auf den Kunststoff-Materialstreifen 23 aufgebracht
wird und sich im genannten Überlappungsbereich 28/l und 28/r form-
und stoffschlüssig
mit dem Mittelstreifen 23 einerseits und dem Dichtstreifen 24/l bzw. 24/r andererseits,
verbindet und insgesamt eine belastungsfeste Verbindung der Dichtstreifen 24 an
dem zentralen Mittelstreifen 23 vermittelt. Hierbei ist
in den Überlappungsbereichen 28/l und 28/r der
zentrale Mittelstreifen 23 jeweils oberhalb es – flach
gequetschten – Randes
des Aluminium-Dichtstreifens 24/l bzw. 24/r angeordnet.
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Der
Kunststoff-Mittelstreifen 23 des Deckelements 12 gemäß den 1 bis 3 ist
in den beiderseits seines zur Befestigung an der Firstlatte 19 genutzten
Bereiches angeordneten, beim fertigen Deckelement 12 den
Aluminium-Randstreifen 24/l und 24/r benachbarten äußeren Randbereichen 31/l und 31/r mit
Luftdurchtrittslöchern 32 versehen, durch
die feuchtigkeitsbeladene Luft aus dem Dachinnenraum nach außen in den
Firstraum 33 austreten kann, der nach oben durch die Firststeine 13 abgedeckt
ist und an den Stirnseiten durch – nicht dargestellte – Lochbleche
abgegrenzt sein kann. Aus diesem Firstraum 33 kann die
Luft durch die zwischen den Längsrändern 34 der
Firststeine 13 und den sich an die Dacheindeckung 16 anschmiegenden
Aluminium-Randstreifen der Deckelemente 12 verbleibende,
schmale Längsspalte 36/l und 36/r austreten.
Diese Luftaustrittslöcher 32,
die zweckmäßigerweise
nur in denjenigen – wiederum
streifenförmigen – Bereichen 37/l und 37/r des
Kunststoff-Mittelstreifens 23 des jeweiligen Deckelements 12 vorgesehen
sind, die sich in der Gebrauchslage des Deckelements 12 zwischen
den oberen Längskanten 38/l und 38/r der
Firstlatte 19 und den inneren Längsrändern 39/l und 39/r der
Aluminium-Dichtstreifen 24/l und 24/r erstrecken,
nehmen – mit
ihren lichten Querschnitten – in
diesem Bereich zwischen 20% und 50% der überspannten Grundfläche ein,
d.h. geben relativ große Überströmquerschnitte
für feuchtigkeitsbeladene
Luft frei, was für
eine wirksame Dachentlüftung
günstig
ist.
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Auch
in den Überlappungsbereichen 28/l und 28/r des
Kunststoff-Mittelstreifens 23 mit den Aluminium-Dichtstreifen 24/l und 24/r können, wie
in den 2 und 3 schematisch angedeutet, Löcher 41 relativ
kleineren Durchmessers vorgesehen sein, in die Material des extrudierten
Materialstranges 29 eindringen und so zur Verankerung der
Dichtstreifen 24/l und 24/r am Mittelstreifen 23 des
Deckelements 12 beitragen kann. Auch an den flachgequetschten
inneren Randbereichen der Aluminium-Dichtstreifen 24/l und 24/r können zum
Zweck der Verankerung solche Öffnungen
oder Ausnehmungen vorhanden sein, soweit nicht Unebenheiten und
Falten des folienförmigen
Materials, die durch Flachquetschen des welligen Aluminium-Rand streifenmaterials
entstanden sind, zur Verankerung mit dem extrudierten Materialstrang 29 ausreichend sind.
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Das
Ausführungsbeispiel
gemäß 4,
auf deren Einzelheiten abschließend
Bezug genommen sei, ist zu dem anhand der 1 bis 3 geschilderten
Ausführungsbeispiel
funktionsanalog und unterscheidet sich von diesem lediglich dadurch,
dass anstelle eines folienförmigen
Kunststoffstreifens ein gitterförmiges
Glasfasergewebe 42 vorgesehen ist, dessen Gitterfreiflächen einen
günstig
großen Luft-Überströmquerschnitt
frei lassen, wobei dieses Glasfasergewebe 42 in seinem
zentralen Bereich, mit dem es auf der Firstplatte 19 aufliegt,
durch einen extrudierten, flachfolien- oder flachstabförmigen Materialstreifen 43,
der dort vorhandene Gitteröffnungen verschließt, verstärkt ist.
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Als
Materialien für
den zentralen Mittelstreifen 23 eignen sich PVC, Polyethylen
und Polypropylen sowie Polyurethan. Als Material für die Dichtstreifen 24/l und 24/r eignen
sich Aluminium und Kupfer. Als Beschichtungsmaterialien für die Dichtstreifen 24/l und 24/r sowie
gegebenenfalls für
Glasfasergittergewebe anstelle von folienförmigen Kunststoffstreifen eignen
sich ebenfalls die für
die folienförmigen
Kunststoffstreifen erwähnten
Materialien. Anstelle folienförmiger
Kunststoffstreifen können
auch aus einem Kunststoffvlies bestehende Mittelstreifen 23 verwendet
werden.
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Das
in 5 ausschnittsweise im Querschnitt dargestellte
Deckelement 12 verdeutlicht die erfindungsgemäße Herstellung.
Auf dem Mittelstreifen 23 aus Kunststoff wird zunächst entlang
einer Längskante
der Dichtstreifen 24 aus einem Metall aufgelegt. Im Überlappungsrandbereich 28 können Löcher 41 vorgesehen
sein. Auf den Überlappungsrandbereich 28 wird
ein Materialstrang 29 aufextrudiert, welcher noch in einem
heißen, fließfähigen Zustand
allein aufgrund der Schwerkraft oder unter Unterstützung einer
Andruckrolle sich zumindest im Überlappungsbereich 28 auf
dem Dichtstreifen und dem Mittelstreifen 23 verteilt. Dabei
kann Kunststoff des Materialstranges 29 auch in die Löcher 41 eindringen
und mit der angrenzenden Oberfläche
des Mittelstreifens 23 eine stoffschlüssige Verbindung eingehen.
Vorstehende Grate oder Vorsprünge
werden von dem Material umflossen und sorgen so für eine besonders
gute Verankerung und Verbindung. Hierdurch wird eine äußerst stabile
Verbindung des Dichtstreifens 24 am Mittelstreifen 23 erreicht
werden.
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Alternativ
und besonders bevorzugt gegenüber
der Ausführung
von 5 ist es nach der Erfindung, wenn an dem Dichtstreifen 24 aus
Metall entlang der Randkante Ausnehmungen 40 eingebracht sind,
wie in 6 dargestellt ist. Diese Ausnehmungen 40,
welche zum freien Rand hin verbreiternd verlaufen und vorzugsweise
halbkreisförmig
gestaltet sind, vergrößern die
Längskante,
was sich beim Erstarren des aufextrudierten Materialstranges 29 zur Erhöhung der
Verbindungsstabilität
besonders günstig
auswirkt.
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Bei
der alternativen Gestaltung eines Dichtstreifens 24 gemäß 7 sind
Ausnehmungen 40 durch Einschnitte gebildet, welche etwa
senkrecht zur Randkante geführt
sind. Seitenbereiche der Einschnitte sind dabei aus der Blechebene
herausgebogen, wobei jeweils ein Vorsprung 45 gebildet
ist. Dieser dient für
eine besonders gute Verankerung und Verbindung mit dem aufzubringenden
Kunststoffmaterial.
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Die
Verbindung wird noch dadurch verbessert, dass die Oberseite des
Dichtstreifens 24 mit einem Material beschichtet ist, welches
mit dem Materialstrang eine besonders feste, formschlüssige Verbindung
schafft. Insbesondere kann es sich bei diesen Materialien um thermoplastische
Materialien handeln, welche vorzugsweise identisch sind.