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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein das Sammeln von biologischen
Proben und insbesondere einen Probensammelbehälter, beispielsweise einen
Behälter
für abgenommene
Körperflüssigkeiten,
wie Speichel, Sputum, Urin, Sperma, Blut usw. sowie eine zugehörige Verwendung.
Flüssige, biologische
Proben müssen
häufig
in einem definierten Volumen vorliegen, um damit beispielsweise Analysen
durchzuführen
oder um darin befindliche Biomoleküle zu stabilisieren oder um
die Morphologie der eventuell darin enthaltenden Zellen zu fixieren.
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Die
bekannte Handhabung sieht vor, die flüssige Probe zunächst in
einem Behälter,
z.B. einem Urinbecher, zu sammeln und daraus anschließend das
benötigte
Volumen außerhalb
des Behälters,
beispielsweise durch Pipettieren, abzumessen und zu entnehmen, um
danach dem abgemessenen Volumen beispielsweise Reagenzien für mögliche Nachweisreaktion
zuzugeben. Dies bedeutet jedoch zum einen mehrere zeitintensive,
arbeitsintensive und gegebenenfalls Gesundheit gefährdende
Schritte bei der Behandlung der Probe. Zudem kann das Öffnen des
Behälters
und der Kontakt mit mehreren Gefäßen bei
der Volumenabmessung einerseits zu einer Kontamination der Probe
führen.
Andererseits ist diese Vorgehensweise insbesondere dann problematisch,
wenn die Probe infektiös
ist, und durch das Umschütten
der Probe die Gesundheit der die Probe handhabenden Person somit
gefährdet
ist. Zudem Verzögern
die umständlichen
Umfüll-
und Abmessschritte die Weiterverarbeitung, so dass eine eventuell
erforderliche Stabilisierung nicht ausreichend erfolgen kann und
z.B. Transkriptom, Proteom oder Metabolite in dieser Zeit verändert werden
können (z.B.
durch Abbau, Induktion, Modifikation).
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Ferner
ist es bekannt, Blut mit Hilfe von Unterdruck-Röhren (Vacutainer® von
Becton Dickingson GmbH) in vorgegebenen Mengen abzunehmen und gegebenenfalls
direkt bei Abnahme durch ein im Unterdrückrohr enthaltendes Stabilisierungsreagens (PAXgene
RNA Blood tube) zu stabilisieren. Diese Unterdrucktechnik, bei der
mittels Unterdruck die entsprechende Blutmenge bis zum Druckausgleich
angesaugt wird, kann nur invasiv zur Anwendung kommen, da das Abnahmesystem
luftdicht sein muss und kommt somit aufgrund der inakzeptablen Wirkung beim
Patienten für
die Abnahme von Speichel und Urin gar nicht in Frage. Ferner sind
feste, saugende Matrices (z.B. Quantisal-Saliva collection device
von Immunalysis Corp.) bekannt, bei denen eine flüssigkeitssaugende
Matrix an einem Stiel befestigt ist, die Matrix in den Mund genommen
wird und Speichel aufsaugt. Bei Errechen des notwendigen Speichelvolumens
ist am Stiel eine Farbreaktion zu erkennen. Die Matrix wird dann
in den zugehörigen
Behälter
gesteckt, welcher eine Stabilisierungslösung enthält. Es hat sich in einigen
Tests gezeigt, dass das Verfahren nachteilig nicht kompatibel mit
der Nukleinsäure-Isolierung zu sein
scheint und der Mund des Probanden bei der Abgabe unangenehm austrocknet.
Wird das Verfahren für
andere Proben verwendet, bedarf es zusätzlich eines Sammelvorgangs
der Probe in einem weiteren Behälter.
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Vor
dem Hintergrund der zuvor beschriebenen Nachteile der Vorrichtungen
des Standes der Technik ist es daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
eine Vorrichtung bereitzustellen, die die Abgabe einer Probe, insbesondere
einer Körperflüssigkeit, beschleunigt,
in der Handhabung u.a. im Hinblick auf Hygiene und Sterilität verbessert,
die preiswert herzustellen ist und für die Ein-Weg-Verwendung in
Frage kommt. Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs
gelöst.
Eine vorteilhafte Verwendung ist Gegenstand des nebengeordneten
Anspruchs. Die Unteransprüche
betreffen jeweils vorteilhafte Ausgestaltungen.
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Die
Erfindung betrifft einen Behälter
für die Aufnahme
einer flüssigen
biologischen Probe mit einem Volumen zur Aufnahme der flüssigen biologischen
Probe, mit einer Befüllungs-
und/oder Entnahmeöffnung
zur Befüllung
des Volumens mit der Probe beziehungsweise zur Entnahme der Probe
aus dem Volumen. Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass in
dem Volumen eine einen Durchbruch bildende Einschnürung oder
Abtrennung mit Durchbruch angeordnet ist, um von dem Volumen ein
vordefiniertes Messvolumen abzutrennen. Bei der biologische Probe
handelt es sich allgemein um jegliche im Wesentlichen fließfähige, biologische
Probe, beispielsweise eine menschliche oder tierische Körperflüssigkeit,
wie Serum, Plasma, Speichel, Sputum, ein im Wesentlichen flüssiges Ausscheidungsprodukt,
wie z.B. Urin, Sputum, Spülungen
und Waschungen (z.B. Mundspülungen),
um Lösungen
biologischer Proben sowie um eine flüssige Umweltprobe, z.B. eine
Wasserprobe bzw. Spülung,
Waschung, Aufschwemmung usw. „Im
Wesentlichen flüssig" ist so zu verstehen,
dass die Probe auch nicht gelöste
Feststoffinhalte aufweisen kann. Ferner ist flüssig so zu verstehen, dass
das Fließvermögen der
Probe derart ist, dass eine Abtrennung mit der erfindungsgemäß vorgesehenen
Messvolumen gelingt, so dass auch viskose Probenflüssigkeiten
in Frage kommen. Die Erfindung ist jedoch nicht auf biologische
Proben beschränkt,
sondern kann für
zu sammelnde und zu untersuchende Flüssigkeiten jeglicher Art mit
den erfindungsgemäß vorgesehenen
Vorteilen verwendet werden. Durch die Einschnürung bzw. Abtrennung des Volumens
im Behälter
in eine weitere Kammer mit vordefiniertem Messvolumen gelingt nach
Abschütten
der überstehenden
Probenflüssigkeit
der Rückbehalt
der Probenflüssigkeit
in der Menge, wie sie durch die Abtrennung beziehungsweise Einschnürung im
vordefinierten Messvolumen vorgegeben ist. Der vergleichsweise kleine
Durchbruch und dessen Anordnung, beispielsweise auf der von der Entnahmeöffnung weit
möglichst
entfernt liegenden Seite der Abtrennung bzw. Einschnürung, verhindert beim
Abgießen
der überstehenden,
d.h. die über
das vordefinierte Volumen hinausgehende Menge an Probenflüssigkeit über die
Entnahmeöffnung
weitgehend ein Verlust an Probenflüssigkeit im vordefinierten
Messvolumen. Durch diese Ausgestaltung wird eine Abnahme der Probenflüssigkeit
und ein Abmessen eines dem definierten Messvolumen entsprechenden
Menge der Probenflüssigkeit
schnell und mit lediglich nur einem Behälter erreicht. Durch die Reduzierung
der Handgriffe bei der Abnahme der Probe und die Verringerung der
benötigten
Gefäße wird
die Ansteckungsgefahr bei infektiösen Probenflüssigkeiten
drastisch reduziert. Die Vorgänge
gestalten sich zudem einfach, dass sie von nicht medizinisch ausgebildeten
Personen oder dem Probanden selbst durchgeführt werden können.
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Der
Behälter
besteht beispielsweise aus Kunststoff, insbesondere Polypropylen,
PE, wie LDPE oder PET, PVC, PVF, bevorzugt aus biologisch abbaubarem
Kunststoff und wird beispielsweise in einem Kunststoffspritzguss-,
Kunststoffspritzbuas- oder einem Kunststoffextrusionsblasschritt
hergestellt. Der Behälter
weist beispielsweise die Form eines Eppendorfgefäßes für kleine Mengen der Probenflüssigkeit,
die Form eines Falcon-Tubes bei Mengen im Bereich von 50 ml auf
und bei größeren Volumen
die Form eines bekannten Urinbechers auf. Ferner kann der Behälter so
ausgebildet sein, dass er sich für
die Weiterverarbeitung in handelsüblichen Zentrifugen eignet.
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Der
Behälter
ist beispielsweise transparent oder durchscheinend ausgebildet,
um das Befüllungsmaß und das
Abschütten
der überstehenden Probenflüssigkeit
leichter kontrollieren zu können.
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In
einer Ausgestaltung ist eine Öffnung
im Behälter
als Befüllungsöffnung und
die Entnahmeöffnung
vorgesehen. Ferner ist die Befüllungsöffnung auf
die Bedingungen bei der Abgabe angepasst und entsprechend ausgestaltet.
Beispielsweise ist ein Mundstück
vorgesehen, wenn es sich bei der Probe um Sputum oder Spucke handelt.
Die Entnahmeöffnung
ist ebenfalls an die entsprechenden Bedingungen für die Weiterverarbeitung
angepasst. Beispielsweise handelt es sich um einen einfachen Schnabelausguss
oder einen Luer-Anschluss
usw.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist bei dem erfindungsgemäßen Behälter der Durchbruch
so angeordnet ist, dass er über
die Befüllungs- und/oder Entnahmeöffnung sichtbar
ist. Dadurch kann leicht eine Füllstandsüberprüfung der Menge
der Probenflüssigkeit,
die sich in dem durch die Abtrennung bzw. Einschnürung vordefinierten
Volumen befindet, erfolgen. Ist dieses vordefinierte Volumen vollständig gefüllt, sorgt
die Oberflächenspannung
im Durchbruch der Abtrennung bzw. der Einschnürung und die damit verbundene
Lichtbrechung in der linsenförmigen
Verzerrung der Oberfläche
dafür,
dass dieser Zustand leicht über
die Befüllungs- bzw.
Ent nahmeöffnung
zu erkennen ist. Dies sorgt für eine
sehr schnelle und effektive Füllstandsüberprüfung, da
zudem durch das Vorhandensein der Abtrennung beziehungsweise der
Einschnürung
die tatsächliche
Füllhöhe nicht über den
gesamten Durchmesser des Volumens des Behälters geschätzt werden muss, sondern nur
im Bereich des Durchbruchs und dessen visuelle Änderung bei Erreichen des anzustrebenden
Füllstands
sehr augenscheinlich ist.
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Zur
Erleichterung der Sichtbarmachung der angestrebten Füllhöhe kann
der den Durchbruch umgebende Bereich der Abtrennung bzw. Einschnürung farbig
markiert sein oder mit einem Farbstoff versehen sein, der bei Berührung mit
der Probenflüssigkeit durch
einen Farbumschlag den angestrebten Füllstand anzeigt.
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Der
Durchbruch in der Abtrennung bzw. Einschnürung weist beispielsweise einen
Durchmesser auf, dass eine handelsübliche Pipette in das definierte
Volumen einführbar
ist, um daraus weitere Proben zu ziehen.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung sind Behälter und die Einschnürung beziehungsweise
Abtrennung einstückig
ausgebildet. Dadurch kann der erfindungsgemäße Vorrichtung vergleichsweise preiswert
hergestellt werden.
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Die
Einschnürung
bzw. Abtrennung ist in einer vorteilhaften Ausgestaltung trichterförmig ausgebildet.
Dadurch wird verhindert, dass die Probenflüssigkeit auf der Abtrennung
bzw. Einschnürung
zu liegen kommt, sondern durch den Durchlass in das vordefinierte
Volumen abläuft.
In einer weiteren Ausgestaltung ist die Oberfläche des Bereichs der Einschnürung bzw.
Abtrennung um den Durchbruch mit einer haftungsmindernden Beschichtung
versehen, was zum Beispiel den Ablauf viskoser Probenflüssigkeiten,
wie Speichel und Sputum, in das vordefinierte Volumen verbessert.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung wird die Abtrennung in
das Volumen des Behälters
einsetzbar ausgestaltet. Dadurch kann vorteilhaft die die Weiterverarbeitung
der Probe eventuell behindernde Einschnürung bzw. Abtrennung entfernt werden.
Der Zugang zur Probenflüssigkeit
ist so nicht mehr durch den Durchbruch beschränkt.
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In
einer weiteren Ausgestaltung wird die Einschnürung bzw. Abtrennung durch
einen in den Behälter
einsetzbaren Trichter realisiert. Dieser wird beispielsweise lediglich
für die
Abgabe der Probe, dessen Verbringung in das Volumen und das Abmessen
des vordefinierten Volumens verwendet. Danach kann der Trichter
vorteilhaft entfernt werden, wodurch der Zugang zur Probenflüssigkeit
erleichtert wird.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist ein Deckel zum Verschließen der
Befüllungs- und/oder
Entnahmeöffnung
vorgesehen, um die Kontaminierung der Probe bei der Lagerung und
dem Transport der Probe auszuschließen.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist in dem Messvolumen ein
Abtrennvolumen, beispielsweise für
ein Reagens, das von dem Messvolumen durch eine weitere brechbare
Abtrennung, beispielsweise ein Septum, separiert ist, vorgesehen.
Brechbar im Sinne der Erfindung ist so zu verstehen, dass nach der
Befüllung
mit der Probenflüssigkeit
die Abtrennung durchbrochen, teil- oder vollständig zerstört wird, um ein Durchmischen
der im Abtrennvolumen befindlichen festen oder flüssigen Stoffen,
mit der Probenflüssigkeit
zu erreichen. Die Trennung von Reagens und Probenflüssigkeit
ist insbesondere von Vorteil, wo eine während des Sammelvorgangs eine
Berührung
von Reagens und Probenflüssigkeit
nicht erwünscht
ist und/oder es auf eine genaue Dosierung des Reagens ankommt.
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Beispielsweise
wird die weitere brechbare Abtrennung durch Ultraschall oder thermische
Einwirkung zerstört
oder reagiert unter seiner eigenen Zersetzung mit der Probenflüssigkeit
usw. Beispielsweise befindet sich in dem Abtrennvolumen ein Reagens
zur Stabilisierung von Biomolekülen
oder zur Fixierung morphologischer Strukturen oder zur direkten
Analyse der Probenflüssigkeit
(z.B. Analysereagenzien für
Farbreaktionen zum Nachweis bestimmter Moleküle) oder zur Verhinderung der
Schaumbildung.
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Dies
ermöglicht
die schnelle Verarbeitung der Probe. Der im Abtrennvolumen befindliche
Stoff, d.h. das Reagens, muss nicht aufwendig eingebracht werden.
Die Berührung
mit der Probe ist so auf ein Mindestmaß beschränkt.
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Die
Durchmischung von Probenflüssigkeit und
Reagens kann durch Schütteln
oder „Vortexen" gefördert werden.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist ein von der Außenseite
des Behälters
betätigbares
Brechelement vorgesehen, das eine Zerstörung der Abtrennung bewirkt.
Beispielsweise handelt es sich bei dem Brechelement um einen angespitzten Stempel
der mit seiner Spitze ein Zerschneiden und damit einen Durchbruch
in der brechbaren Abtrennung zu bewirken. Dadurch kann vergleichsweise kostengünstig eine
Zerstörbarkeit
der brechbaren Abtrennung realisiert werden. Bei der Zerstörung kommt
es lediglich darauf an, dass es zu einem Kontakt zwischen dem im
Abtrennvolumen befindlichen Stoff und der Probenflüssigkeit
kommt und dies ist daher weit auszulegen und umfasst beispielsweise Perforieren,
Einschneiden usw.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist das Brechelement
an dem Deckel angebracht. Dadurch kann der Behälter preiswert hergestellt
werden und das Brechelement ist griffbereit.
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Das
Brechelement ist gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung so an dem Deckel angebracht,
dass in der Schließstellung
des Deckels, beispielsweise bei auf die Befüllungs- bzw. Entnahmöffnung ganz
aufgestöpseltem
oder aufgeschraubtem Deckel, eine Zerstörung der weiteren brechbaren
Abtrennung bewirkt wird. Dies macht die Handhabe der Probe und Weiterverarbeitung
mit der im Abtrennvolumen befindlichen Substanz besonders sicher.
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Der
Behälter
weist gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ein Schließelement zum Verschließen des
Durchbruchs in der Abtrennung für das
Messvolumen auf. Dadurch kann die Entnahme bzw. das Abschütten der überstehenden,
d.h. der über
das Messvolumen hinausgehenden Menge, des Probenvolumens erleichtert
werden bzw. die Genauigkeit des so erfolgenden Abmessens erhöht werden, da
bei der Entnahme bzw. bei Abschütten,
keine Probenflüssigkeit
aus dem Messvolumen herausdringen kann. Vorteilhaft ist das Schließelement
an dem Deckel angebracht, um die Herstellungskosten zu verringern.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist der Deckel verstellbar
am Behälter
angebracht und wenigstens von einer die Befüllungs- beziehungsweise Entnahmeöffnung nicht-abdichtende Stellung
in eine die Befüllungsbeziehungsweise
Entnahmeöffnung
abdichtende, verschließende
Stellung in bewegbar, wobei in der nicht-abdichtenden Stellung durch
das Schließelement
ein Verschließen
des Durchbruchs bewirkt wird.
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Beispielsweise
sind Deckel und Behälter
im Bereich der Befüllungs-
bzw. Entnahmeöffnung
mit einem zusammenwirkenden Schraubgewinde versehen, um den Deckel
auf- und abschrauben bzw. zwischen den beiden Stellungen verdrehen
zu können. Dadurch
gestaltet sich die Handhabung der Probenflüssigkeit in dem Behälter besonders
einfach, da eine Probenmengenkorrektur nachträglich einfach vorgenommen werden
kann, indem in der nicht-abdichtenden Stellung überstehende Probenflüssigkeit aus
dem Behälter
entfernt, d.h. abgegossen werden kann, ohne dass aufgrund des Verschlusses
des Durchbruchs in der Abtrennung Probenflüssigkeit aus dem Messvolumen
gelangt. Dies erhöht
durch Vermeidung von Verlusten im Messvolumen einerseits die Genauigkeit
der Abmessung. Andererseits wird so bei trüben Probenflüssigkeiten,
wie Urin, bei denen die visuelle Abmessung nur schwierig gelingt, das
Abmessen erleichtert.
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Ferner
wird in einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung in der abdichtenden
Stellung des Deckels eine Zerstörung
der weiteren brechbaren Abtrennung durch das Brechelement bewirkt.
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In
einer weiteren Ausgestaltung befindet sich im Behälter eine
menschliche oder tierische Körperflüssigkeit,
bevorzugt Speichel, Sputum, Urin und Sperma.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung beinhaltet der Behälter ein
Reagens. Beispielsweise befindet sich in dem Abtrennvolumen ein
Reagens zur Stabilisierung von Biomolekülen oder zur Fixierung morphologischer
Strukturen oder zur direkten Analyse der Probenflüssigkeit
(z.B. Analysereagenzien für
Farbreaktionen zum Nachweis bestimmter Moleküle) oder zur Verhinderung der
Schaumbildung. Alternativ, insbesondere wenn es nicht auf ein festgelegte
Dosierung des Reagens ankommt, kann sich das Reagens auch nicht
abgetrennt in dem Messvolumen befinden. Beispielsweise ist es in
einem so genannten „Spray-dry"-Verfahren auf die
Innenwände
des Behälters
bzw. des Messvolumens aufgebracht.
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Die
Erfindung betrifft ferner die Verwendung des Behälters in einer der zuvor beschriebenen
Ausführungsformen
zum Sammeln von Körperflüssigkeit, bevorzugt
von Speichel, Sputum, Urin und Sperma.
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Zu
den Figuren:
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1a zeigt
eine erste Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Behälters 1 im
Schnitt. Der gezeigte Behälter 1 eignet
sich für
die Aufnahme einer Probenflüssigkeit über die
Befüllungs-
und Entnahmeöffnung 5,
beispielsweise einer menschlichen oder tierischen Körperflüssigkeit.
Das Volumen des Behälters 1 weist
ein durch die Abtrennung 3 abgetrenntes Messvolumen 2 auf,
wobei die Probenflüssigkeit über den
Durchbruch 4 in der Abtrennung 3 bei der Befüllung, d.h.
Abnahme der Körperflüssigkeit,
in das Messvolumen 2 gelangt. Die Abtrennung 3 und
der vergleichsweise kleine Durchbruch 4 dienen dazu die überstehende
Probenflüssigkeit
leicht über
die Befüllungs-
und Entnahmeöffnung
abgießen zu
können,
ohne dass wesentliche Mengen im Messvolumen 2 verloren
gehen. Zudem kann durch die sich bei Erreichen des gefüllten Messvolumens
sich einstellende Verzerrung der Probenflüssigkeit aufgrund der Oberflächenspannung
im Bereich des Durchbruchs 4 leicht der Füllstand
durch ein Hineinblicken in den Behälter 1 über die
Befüllungs-
und Entnahmeöffnung 5 kontrolliert
werden. 1b zeigt eine weitere Ausführungsform
bei der die Probenflüssigkeit
durch die trichterförmige
Ausgestaltung der Abtrennung 3' leichter, aufgrund der Schwerkrafteinwirkung,
in das Messvolumen 2 ablaufen kann. 1c zeigt
den Fall in dem Messvolumen 2 in Form einer Einschnürung 3''' der
das Volumen umgebenden Behälterwand
ausgebildet ist.
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2a zeigt
die Ausführungsform
des Behälters 1 aus 1b bei
der die Befüllungs-
und Entnahmeöffnung 5 durch
einen eingesetzten Trichter 6 „erweitert" ist, um das Befüllen zu erleichtern.
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2b zeigt
eine weitere Ausführungsform bei
der die Abtrennung 3''' als trichterförmige Einsatz 6' ausgebildet
ist. Dieser erleichtert nicht nur die Befüllung des Behälters über die
Befüllungs-
und Entnahmeöffnung 5 sondern
ermöglicht
auch das Entfernen des trichterförmigen
Einsatzes 6' um
die Weiterverarbeitung bzw. die Entnahme der Probenflüssigkeit 8 aus
dem Messvolumen 2 zu erleichtern, wie es in 2c gezeigt
ist. Die Befüllungs- und Entnahmeöffnung 5 des
Behälters 1 wird
dann mit einem Deckel 7 zur Vermeidung der Kontamination
der Probenflüssigkeit 8 verschlossen.
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3 zeigt
die in 1b gezeigte Ausführungsform
bei der ein Reagens in ein Abtrennvolumen 9 in dem Behälter 1 eingebracht
ist. 4a zeigt eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Behälters 1 bei
dem sich das Reagens in einem von dem Messvolumen abgetrennten Abtrennvolumen 9 befindet.
Die Abtrennung des Reagens von dem Messvolumen 2, bei dem
sich nach der Abnahme die Probenflüssigkeit befinden wird, erfolgt
durch die weitere, brechbare Abtrennung 10. Die Trennung von
Reagens und Probenflüssigkeit
ist insbesondere von Vorteil, wo eine während des Sammelvorgangs eine
Berührung
von Reagens und Probenflüssigkeit nicht
erwünscht
ist und/oder es auf eine genaue Dosierung des Reagens ankommt. Die
Durchbrechung der weiteren brechbaren Abtrennung 10 wird
durch das am Deckel 7 angebrachte Brechelement 11 erreicht,
das bspw. beim Aufsetzen bzw. Aufschrauben des Deckels 7 nach
dem Sammeln der Probenflüssigkeit 8 über den
Durchbruch 4 auf die brechbare Abtrennung 10 einwirkt,
um diese zu durchbrechen, wie es in 4b gezeigt
ist. Erst dann wird eine Durchmischung von Reagens und Probenflüssigkeit erreicht.
Zur Unterstützung
der Vermischung kann das Brechelement rührerförmig ausgestaltet sein, um beispielsweise
freihändisch
oder durch die Drehbewegung beim Aufschrauben des Deckels 7 die Durchmischung
zu unterstützen.
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Bei
Probenflüssigkeiten,
bei denen die visuelle Kontrolle der Füllhöhe während der Abgabe und des Sammelns
schwierig ist (bspw. wie bei Urin) ist eine nachträgliche Volumenkorrektur
vorteilhaft. Die Probenflüssigkeit
wird in das Volumen des Behälters 1 verbracht,
wobei die Füllhöhe des Messvolumens überschritten
wird und die überstehende
Flüssigkeit wieder
entfernt wird. Die 5a-5c zeigen
Ausführungsformen
in denen ein von der Außenseite
des Behälters 1 betätigbares
Schließelement 12, 12' in Form eines
Stempels in der Lage ist den Durchbruch in der Abtrennung 3' und damit das
Messvolumen zu verschließen. Überstehende
Probenflüssigkeit
kann dann abgegossen werden, ohne dass dabei Probenflüssigkeit
aus dem Messvolumen 2 entweicht. In 5a wird
dies durch ein tellerartig aufliegendes Schließelement 12 beispielsweise
aus weichem Plastik, Gummi erreicht. In 5b wird
dies durch ein in den Durchbruch 4 einsetzbares Schließelement 12' und in 5c durch
das Einsetzen des Schließelements 12' in einen röhrenförmigen Fortsatz
der trichterförmigen
Abtrennung 3'''' erreicht. Der
Stempel mit dem Schließelement 12, 12' kann dabei
einzeln oder bevorzugt am Deckel 7 angebracht sein, wie
es in 5d gezeigt ist. Das Schließelement 12 und
Deckel 7 sind so angeordnet, dass der Deckel 7 wenigstens
von einer die Befüllungsöffnung 5 und
die Entnahmeöffnung 13 nicht-abdichtenden
Stellung, wie sie in 5e gezeigt ist, in eine die Befüllungs-
beziehungsweise Entnahmeöffnung 5 abdichtende
Stellung bewegbar ist, wie sie in 5f gezeigt
ist, wobei in der nicht-abdichtenden Stellung durch das Schließelement 12 ein
Verschließen
des Durchbruchs 4 bewirkt wird. Dadurch gestaltet sich die
Handhabung der Probenflüssigkeit 8 in
dem Behälter 1 besonders
einfach, da eine Probenmengenkorrektur nachträglich einfach vorgenommen werden kann,
indem in der nicht-abdichtenden Stellung überstehende Probenflüssigkeit 8 aus
dem Behälter 1 über die
Entnahmeöffnung 13 entfernt,
d.h. abgegossen, werden kann, ohne dass aufgrund des Verschlusses 12 des
Durchbruchs 4 in der Abtrennung 3'' Probenflüssigkeit 8 aus
dem Messvolumen 2 gelangt. Dies erhöht durch Vermeidung von Verlusten im
Messvolumen einerseits die Genauigkeit der Abmessung. Andererseits
wird so bei trüben
Probenflüssigkeiten,
wie Urin, bei denen die visuelle Abmessung nur schwierig gelingt,
das Abmessen erleichtert. In der in 5f gezeigten
abdichtenden Stellung des Deckels 7 sorgt dieser für eine Abdichtung
der Entnahmeöffnung 13 und
der Befüllungsöffnung 5. Die
Verstellbarkeit des Deckels 7 kann beispielsweise durch
eine Verrastung beim Aufdrücken
des Deckels 7 erreicht werden oder durch Verdrehung des Deckels 7,
der mittels Schraubgewinde mit dem Behälter 1 verbunden ist.
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6a zeigt
die einfachste Form einer Entnahmeöffnung 13' in Form eines
schnabelförmigen Ausgusses.
Die 6b und 6c zeigen
unterschiedliche Ausführungsformen,
in denen die Entnahmeöffnung 13' auf unterschiedliche
Weise durch den Deckel abgedichtet wird. In 6b wird
die Abdichtung durch ein im Deckel 7 angeordnetes Dichtelement 14 erreicht.
In 6c wird die Abdichtung durch Einquetschen des
Ausgusses 13',
der beispielsweise aus deformierbaren Material besteht, erreicht.
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Nachfolgend
wird auf die 7a-7d Bezug
genommen; in dem Behälter 1 mit
nachträglicher Volumenkorrektur
befindet sich ein vorabgefülltes Reagens
im Abtrennvolumen 9, u.a. weil es auf ein definiertes Verhältnis von
Probenflüssigkeit
und Reagens ankommt. Nach der Befüllung mit der Probenflüssigkeit 8 befindet
sich zuviel, d.h. über
die Menge des Messvolumens 2 hinausgehende Menge an Probenflüssigkeit 8 in
dem Behälter,
siehe 7a. In der gezeigten, nicht-abdichtenden
Stellung des Deckels 7 kann über die Entnahmeöffnung 13 die überstehende
Probenflüssigkeit 8 entfernt
werden, ohne dass aufgrund der abdichtenden Wirkung des Schließelements 12 im
Durchbruch 4 Probenflüssigkeit
aus dem Messvolumen 2 gelangt. Nach dem so erfolgten Abmessen,
d.h. der Volumenkorrektur, wird der Deckel 7 vollständig in
die abdichtende Stellung aufgesetzt bzw. aufgeschraubt, wie es in 7b gezeigt
ist. Der Behälter 1 wird
verschlossen. Gleichzeitig berührt das
tiefer in den Behälter 1 eindringende
Schließelement 12,
welches hier als Brechelement 11 wirkt, für eine Zerstörung der
weiteren brechbaren Abtrennung 10 des Abtrennvolumens indem
sich das Reagens befindet. Es kommt zu einer wohldosierten Durchmischung
von Reagens und Probenflüssigkeit.
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Der
Behälter 1 in
den in 7c und 7d gezeigten
Ausführungsformen
unterscheidet sich lediglich von den in den 7a und 7b gezeigten dadurch,
dass an dem Schließelement 12 ein
lanzenförmiges
Brechelement 11 angeordnet ist, um die Zerstörung der
weiteren brechbaren Abtrennung zu bewirken. Dies ist im Detail in
den 7e und 7f gezeigt.
Im der nichtabdichtenden Stellung des Deckels der 7e,
d.h. nach dem anfänglichen
Aufsetzen des Deckels 7 nach der Befüllung mit der Probenflüssigkeit,
verschließt
das Schließelement 12 den
Durchbruch 4 in der Abtrennung 3''' zum Messvolumen.
In der abdichtenden Stellung der 7f rückt das
Brechelement 11 mit dem Schließelement 12 weiter
vor. Das Schließelement 12 gibt
den Durchbruch 4 frei, was unerheblich ist, da der Behälter 1 in diesem
Zustand mittels des Deckels 7 abgedichtet ist. Das Brechelement 11 kommt
nun in Berührung mit
der Abtrennung und sorgt für
dessen Zerstörung.