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Verschiedene
Verfahren zur thermischen Behandlung, insbesondere Erwärmung oder
Abkühlung, aber
auch Kristallisation, von Schüttgutmaterialien
unter Einwirkung eines Behandlungsgases sind im Stand der Technik
bekannt. Dabei spielen die Durchsatzmenge an Schüttgutmaterial im Vergleich
zur Behandlungsgasmenge sowie die Gasgeschwindigkeit, mit der das
Schüttgutmaterial
durchströmt
wird, eine entscheidende Rolle. So kann zum Beispiel in einem kontinuierlich
durchflossenen Festbettreaktor die Gasmenge so gewählt werden,
dass ein vollständiger
Wärmeaustausch
zwischen Schüttgutmaterial
und Behandlungsgas statt findet. Dazu muss die Gasgeschwindigkeit
so gewählt
werden, dass sie unter dem Lockerungspunkt des Schüttgutmaterials
liegt und so eine Rückmischung
im Festbettreaktor verhindert wird. Bei dem daraus resultierenden, geringen
Wärmeübergangskoeffizienten
ist die Verweilzeit, um den Wärmeaustausch
im Reaktor zu gewährleisten,
aber sehr hoch. Es ist bekannt, in Festbettreaktoren Stauelemente
einzusetzen, um den Produktdruck zu reduzieren und eine Relativbewegung
zwischen den Granulaten zu erzeugen. Dies wird zum Beispiel in
DE 27 23 549 , Gey, oder
in
US 6010667 , Meyer,
beschrieben. Die geringe Gasgeschwindigkeit, der langsame Wärmeübergang
sowie die lange Verweilzeit bleiben aber bestehen.
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Demgegenüber kann
in einem Wirbelbett- oder Sprudelbettreaktor eine hohe Gasgeschwindigkeit
eingesetzt werden, was zu einem hohen Wärmeübergangskoeffizienten und somit
kürzeren
Verweilzeiten führt. Der
Nachteil ist aber, dass sich eine durchschnittliche Betttemperatur
bildet an die sich das Schüttgutmaterial und
das Behandlungsgas angleichen, und somit ein vollständiger Wärmeaustausch
nicht möglich
ist. Etwas besser ist die Situation, wenn ein Wirbelbett- oder Sprudelbettreaktor
in mehrere hintereinander liegende Bereich unterteilt wird, womit
sich eine gute Angleichung der Schüttgutaustrittstemperatur an
die Gaseintrittstemperatur erreichen lässt. Nachteilig bleibt aber,
dass das Behandlungsgas aus den verschiedenen Bereichen unterschiedliche
Austrittstemperaturen aufweist und sich somit nur teilweise an die
Schüttguteintritts temperatur
angleicht. Ebenso nachteilig ist die insgesamt hohe Behandlungsgasmenge
im Vergleich zur Durchsatzmenge an Schüttgutmaterial.
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Die
oben beschriebenen Nachteile werden im Stand der Technik gelöst, indem
eine Vielzahl an Wirbelbett- oder Sprudelbettreaktoren oder Reaktorbereiche
so angeordnet werden, insbesondere übereinander, dass das Behandlungsgas
im Gegenstrom zum Schüttgutmaterial
durch alle Reaktorbereiche fliesst. (R. Perry, Chemical Engineers
Handbook, Fifth Edition, 20–87; McGraw-Hill). Dazu sind Trennböden notwendig, die
den Produktdurchtritt nach unten verhindern, den Behandlungsgasdurchtritt
nach oben aber erlauben. Gleichzeitig sind die Reaktorbereiche über Produktdurchtritte
miteinander verbunden. Nachteilig sind bei dieser Anordnung der
komplexe und teure Aufbau der Apparate, die ungenutzte Behandlungsgasmenge,
die durch die Produktdurchtritte anstatt durch die Trennböden von
einem Reaktorbereich in den nächsten
fliesst, oder die notwendigen Sperrvorrichtungen, um dies zu verhindern,
sowie die Gefahr, dass die Öffnungen
für den
Behandlungsgasdurchtritt, insbesondere mit Staub aus dem Schüttgutmaterial,
verstopfen.
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Demgegenüber ist
es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine
Vorrichtung zur Verfügung
zu stellen, womit die oben genannten Nachteile vermieden werden
können
und die es erlauben, ein Schüttgutmaterial
in einem Gasstrom mit einer minimalen Menge an Behandlungsgas in
kurzer Zeit zu erwärmen
oder abzukühlen.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren
und eine Vorrichtung zur Verfügung
zu stellen, die es erlaubt, einen möglichst vollständigen Temperaturausgleich
zwischen Schüttgutmaterial und
Behandlungsgas in kurzer Zeit zu erreichen.
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Diese
Aufgaben werden durch die Vorrichtung gemäss Anspruch 1 und durch das
Verfahren gemäss Anspruch
25 gelöst.
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Erfindungsgemäss wird
ein Verfahren zur Behandlung eines Schüttgutmateriales in einer Vorrichtung zur
Verfügung
gestellt, wobei die Vorrichtung, die zumindest einen Behandlungsraum,
eine Einfüllöffnung und eine
Austragsöffnung
für das
Schüttgutmaterial sowie
eine Zuführeinrichtung
und eine Wegführeinrichtung
für ein
Behandlungsgas aufweist, mit einer Vielzahl von übereinander angeordneten Stauelementschichten
versehen wird, und die Stauelementschichten sowohl vom Behandlungsgas,
wie auch vom Schüttgutmaterial durchströmt werden
können.
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Erfindungsgemäss wird
eine Vorrichtung zur Behandlung eines Schüttgutmateriales, die zumindest
einen Behandlungsraum, eine Einfüllöffnung und
eine Austragsöffnung
für das
Schüttgutmaterial
sowie eine Zuführeinrichtung
und eine Wegführeinrichtung
für ein
Behandlungsgas aufweist, mit einer Vielzahl von übereinander angeordneten Stauelementschichten
versehen, wobei die Stauelementschichten eine Durchlassfläche von
zwischen 40% und 98% offen lassen und/oder im Notfall eine Reinigung
der Vorrichtung zulassen.
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Der
Behandlungsraum der Vorrichtung wird von einem Gehäuse umgeben.
Der horizontale Querschnitt des Behandlungsraumes kann eine beliebige
Form aufweisen, ist bevorzugterweise aber rund oder rechteckig.
Der Behandlungsraum ist im Wesentlichen vertikal angeordnet, so
dass das Schüttgutmaterial
die Vorrichtung entweder von oben nach unten oder von unten nach
oben durchfliessen kann. Wichtig ist dabei, dass ein gleichmässiger Produktfluss
erreicht werden kann. Der Behandlungsraum wird seitlich durch einen Mantel
begrenzt. Die Mantelwand kann dabei aus zylindrischen, konischen
oder aus einer Kombination aus konischen und zylindrischen Segmenten
bestehen, wodurch sich die Gasgeschwindigkeitsverteilung über die Höhe der Vorrichtung
beeinflussen lässt.
Eine Aufweitung im Deckenbereich erlaubt dabei eine Reduktion der Gasgeschwindigkeit,
was den Austrag von Schüttgutmaterial
verhindert.
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Eine
Verengung im Deckenbereich erlaubt eine Erhöhung der Gasgeschwindigkeit,
was zu einer stärkeren
Verwirbelung führt,
wodurch sich allfällige
Verklebungen verhindern lassen.
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Eine
besondere Ausführung
sieht einen wenigstens annähernd
rotationssymmetrischen Gehäusemantel
vor, was fertigungstechnische Vorteile, sowie Vorteile für einen
regelmässigen
Produktfluss ergibt.
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Im
Innern des Behandlungsraumes kann ein Verdrängerkörper angeordnet sein, der nicht
vom Schüttgutmaterial
durchflossen wird und somit den Behandlungsraum verkleinert. Solche
Verdrängerkörper können zum
Beispiel zur Durchführung
von Behandlungsgas, zur Anpassung der freien Querschnittsfläche oder
zur Verbesserung des Schüttgutmaterialflusses
eingesetzt werden.
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Eine
Vorrichtung kann durch den Einsatz von Trennwänden in mehrere Kammern unterteilt
werden, wobei eine Produktverteilung auf mehrere Kammern gleichzeitig
oder eine Produktführung
von einer Kammer zur nächsten
denkbar ist. Zumindest eine Kammer bildet dabei einen Behandlungsraum
mit den kennzeichnenden Merkmalen der vorliegenden Erfindung.
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Zumindest
eine Einfüllöffnung mündet in
den Behandlungsraum, so dass zu behandelndes Schüttgutmaterial in den Behandlungsraum
eingeführt
werden kann. Bei der Einfüllöffnung kann
es sich zum Beispiel um eine Öffnung
im Gehäuse
oder um den Austritt aus einem Rohr, das in das Gehäuse geführt wird,
handeln. Die Einfüllöffnung kann
in mehrere Segmente unterteilt sein, was eine Verteilung des Schüttgutes
im Behandlungsraum erlaubt. Üblicherweise
befindet sich die Einfüllöffnung im
Deckenbereich des Behandlungsraumes.
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Zumindest
eine Austragsöffnung
mündet
in den Behandlungsraum, so dass behandeltes Schüttgutmaterial aus dem Behandlungsraum
ausgetragen werden kann. Bei der Austragsöffnung kann es sich zum Beispiel
um eine Öffnung
im Gehäuse
oder um den Eintritt in ein Rohr, das aus dem Gehäuse heraus
geführt wird,
handeln. Zweckmässigerweise
befindet sich die Austragsöffnung
im Bodenbereich des Behandlungsraumes, wobei das Schüttgutmaterial
bevorzugterweise durch einen konischen Bereich der Austragsöffnung zugeführt wird.
Der Winkel des Auslaufkonus beträgt
zur Horizontalen bevorzugterweise 50–80°, wenn das Schüttgutmaterial
im Austragskonus nicht fluidisiert oder vibriert wird, und 15–60°, insbesondere
30–50°, wenn das
Schüttgutmaterial
im Austragskonus fluidisiert oder vibriert wird.
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Alternativ
kann das Schüttgutmaterial
auch mittels einer mechanischen Austragsvorrichtung, wie zum Beispiel
einer Schnecke, der Austragsöffnung
zugeführt
werden. Unter halb der Austragsöffnung
kann sich ein Sperrelement, wie zum Beispiel eine Zellradschleuse,
eine horizontal angeordneten Austragswalze oder ein automatischer
Schieber befinden, mit dessen Hilfe der Schüttgutabfluss aus dem Behandlungsraum
geregelt wird. Als Regelgrösse
kann dabei zum Beispiel die Füllhöhe des Schüttgutmaterials
im Behandlungsraum oder das Gewicht des Schüttgutes in der Vorrichtung
dienen.
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Im
Bodenbereich des Behandlungsraumes befindet sich zumindest eine
Zufuhreinrichtung für
ein Behandlungsgas. Die Zufuhreinrichtung weist zumindest eine Eintrittsöffnung auf,
durch die Behandlungsgas in den Behandlungsraum strömt.
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Die
Zuführeinrichtung
für ein
Behandlungsgas kann Vorrichtungen, wie zum Beispiel nach unten offene
Kegel oder Dachreihen sowie Leitungen oder Bleche mit Austrittsbohrungen,
umfassen, solange eine ausreichend gleichmässige Verteilung des Behandlungsgases
erfolgt. Eine besondere Ausführung
sieht vor, dass der Behandlungsraum nach unten durch eine zumindest
teilweise gasdurchlässige
Absperreinrichtung, insbesondere ein Lochblech mit einer Vielzahl
an Eintrittsöffnungen,
begrenzt wird, die von Prozessgas zumindest stellenweise, nicht
aber vom Schüttgut
durchströmt
werden kann. Dazu sind die Öffnungen
kleiner als der Durchmesser der Schüttgutpartikel. Die Durchlassfläche weist
bevorzugterweise zwischen 1% und 30% auf. Bevorzugt sind Öffnungen
zwischen 20 und 90%, insbesondere zwischen 30 und 80% des Durchmessers
der Schüttgutpartikel.
Die Anzahl und Grösse
der Öffnungen
kann dabei gleichmässig
oder ungleichmässig
sein. Die Absperreinrichtung ist konisch oder horizontal angeordnet.
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Unterhalb
der Absperreinrichtung kann sich ein Verteilerraum befinden, durch
den Behandlungsgas zur Absperrvorrichtung geführt wird. In diesem Verteilerraum
mündet
zumindest eine Zufuhröffnung
für Behandlungsgas.
Weiterhin können
Vorrichtungen zur Verteilung des Prozessgases, wie Staubleche, Ventile oder
Klappen, wie auch getrennte Kanäle
zur individuellen Prozessgaszufuhr angeordnet sein.
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Alternativ
kann der Behandlungsraum nach unten durch eine nicht gasdurchlässige Absperreinrichtung
begrenzt sein. In diesem Fall kann es sich bei der zumindest einen
Zufuhreinrichtung für
ein Behandlungsgas, um eine Öffnung
im Gehäuse,
um den Aus tritt aus einem Rohr oder mehreren Rohren, die in das
Gehäuse geführt werden,
oder um ein einzelnes Dach oder eine Dachreihe, die entweder mit
Löchern
versehen oder nach unten offen sind, handeln. Dabei kann ein allfälliger Verdrängerkörper zur
Gaszufuhr verwendet werden.
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Zweckmässigerweise
ist die Zufuhreinrichtung für
das Behandlungsgas direkt oder indirekt mit Rohrleitungen oder Kanälen verbunden,
durch die eine Verbindung zu Einrichtungen zur Vorbehandlung des
Prozessgases, wie zum Beispiel Verdichtungseinrichtungen (z. B.
Ventilatoren, Gebläsen
oder Kompressoren), Wärmetauschern
oder Reinigungseinrichtungen (z. B. Filter, Zyklone oder katalytische
Verbrennungseinrichtungen), hergestellt wird.
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Eine
besondere Ausführung
der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass zusätzlich zur zumindest einen Zufuhreinrichtung
für Behandlungsgas
im Bodenbereich des Behandlungsraumes zumindest eine weitere Zufuhreinrichtung
für Behandlungsgas
in den Behandlungsraum mündet,
wodurch sich eine mehrstufige Wärmezufuhr
oder Wärmewegfuhr,
sowie ein mehrstufiges Gasgeschwindigkeitsprofil erreichen lässt.
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Im
Deckenbereich des Behandlungsraumes befindet sich zumindest eine
Wegführeinrichtung
für das Behandlungsgas.
Bei der Wegführeinrichtung
kann es sich zum Beispiel um eine Öffnung im Gehäuse oder um
den Eintritt in ein Rohr, das aus dem Gehäuse heraus geführt wird,
handeln. Die Wegführeinrichtung
kann sich dabei im Mantel oder der Decke des Behandlungsraumes befinden.
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In
oder unterhalb der Wegführeinrichtung
können
sich Vorrichtungen befinden, die den Durchtritt von Prozessgas erlauben,
den Durchtritt von Schüttgut
aber behindern. Dies kann zum Beispiel durch einen gebogenen oder
umgelegten Durchflusskanal oder mit Hilfe von ablenkenden Einbauten,
wie zum Beispiel einem Zick-Zack-Abscheider, erfolgen. Üblicherweise
ist die Wegführeinrichtung
für das
Behandlungsgas direkt oder indirekt mit Rohrleitungen oder Kanälen verbunden,
durch die eine Verbindung zu Einrichtungen zur Nachbehandlung des
Prozessgases, wie zum Beispiel Verdichtungseinrichtungen (z. B.
Ventilatoren, Gebläsen
oder Kompressoren), Wärmetauschern
oder Reinigungseinrichtungen (z. B. Filter, Zyklone oder katalytische
Verbrennungseinrichtun gen), hergestellt wird. Zwischen der Wegführeinrichtung
und Zufuhreinrichtung für
das Behandlungsgas kann ein geschlossener oder teilweise geschlossener
Kreislauf bestehen.
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Erfindungsgemäss befinden
sich im Behandlungsraum eine Vielzahl von Stauelementschichten,
wobei es sich bei den Stauelementschichten zum Beispiel um Netze,
Gitter oder Roste oder eine Kombination daraus handelt. Alternativ
kann eine Stauelementschicht auch aus einer Vielzahl an individuellen
Staukörpern aufgebaut
sein. Die Stauelementschichten sind so ausgeführt, dass sie sowohl von Behandlungsgas
wie auch von Schüttgutmaterial
durchströmt
werden können.
Dazu wird eine hohe Durchlassfläche
benötigt.
Die Durchlassfläche
ergibt sich dabei aus dem Querschnitt durch den Behandlungsraum
auf der Höhe
einer Stauelementschicht, wobei die Durchlassfläche gleich der vom Schüttgutmaterial
durchströmten
Fläche
geteilt durch die freie Querschnittsfläche des Behandlungsraumes entspricht.
Allfällige
Verdrängerkörper im
Behandlungsraum gehören
dabei nicht zur freien Querschnittsfläche des Behandlungsraumes.
Erfindungsgemäss
beträgt die
Durchlassfläche
40% bis 98%. Bevorzugt beträgt
die Durchlassfläche
zwischen 50% und 90%, insbesondere zwischen 60% und 80%.
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Um
den Schüttgutmaterialfluss
zu gewährleisten,
sollen die Stauelementschichten eine Durchgangsbreite aufweisen,
die 4 bis 40 Mal grösser
ist als der durchschnittliche Schüttgutpartikeldurchmesser. Als Durchgangsbreite
gilt dabei der Abstand zwischen zwei Stauelementen einer Stauelementschicht.
Ist der Abstand auf einer Achse geringer als auf der anderen, so
wird der geringere Abstand als Durchgangsbreite bezeichnet. Handelt
es sich bei dem Schüttgutmaterial
um Granulate mit einem mittleren Durchmesser von 0.4 mm bis 5 mm,
so sollen die Stauelementschichten eine Durchgangsbreite von 4 mm
bis 50 mm aufweisen.
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Handelt
es sich bei dem Schüttgutmaterial
um ein Pulver mit einem mittleren Durchmesser von weniger als 0.4
mm, so sollen die Stauelementschichten eine Durchgangsbreite von
1 mm bis 20 mm aufweisen. Handelt es sich bei dem Schüttgutmaterial
um Schnitzel oder Flocken mit einer maximalen Länge von 10 mm bis 40 mm, so
sollen die Stauelementschichten eine Durchgangsbreite von 20 mm
bis 200 mm aufweisen.
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Zweckmässigerweise
sind im Behandlungsraum zwischen 3 und 100 Stauelementschichten
angeordnet, wobei bevorzugterweise mehr als 5, insbesondere mehr
als 10, Stauelementschichten im Behandlungsraum angeordnet sind.
Mehr als 100 Stauelementschichten sind denkbar, führen aber
zu einer sehr grossen Bauhöhe
der Vorrichtung, was in vielen Fällen
nicht erwünscht
ist.
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Die
Stauelementschichten sollen so angeordnet sein, dass die Schüttgutbehandlung
möglichst
gleichmässig
erfolgt. Dazu soll üblicherweise
zumindest eine Stauelementschicht im wesentlich horizontal im Behandlungsraum
angeordnet sein, wobei bevorzugterweise zumindest 5 Stauelementschichten
im wesentlich horizontal im Behandlungsraum angeordnet sind.
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Zweckmässigerweise
soll sich zumindest eine Stauelementschicht im Wesentlichen über die
gesamte freie Querschnittsfläche
des Behandlungsraumes erstrecken, wobei sich bevorzugterweise zumindest
5 Stauelementschichten im Wesentlichen über die gesamte freie Querschnittsfläche des
Behandlungsraumes erstrecken sollen. Kleine offene Flächen können zum
Beispiel an den Rändern
der Stauelementschichten oder deren Segmenten vorhanden sein. Die
offenen Flächen
sollen aber maximal 10% der freien Querschnittsfläche des Behandlungsraumes
umfassen.
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Im
Wesentlichen sind die Stauelementschichten übereinander angeordnet.
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Zwischen
den Stauelementschichten befinden sich eine Vielzahl von Behandlungsschichten.
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Zumindest
eine Behandlungsschicht weist eine Höhe von 10–300 mm auf. Zweckmässigerweise
weisen zumindest 5 Behandlungsschichten eine Höhe von 10–300 mm auf. Bevorzugterweise
weisen die Behandlungsschichen eine Höhe von mehr als 20 mm, insbesondere
mehr als 30 mm auf. Bevorzugterweise weisen die Behandlungsschichten
eine Höhe
von weniger als 200 mm, insbesondere weniger als 100 mm auf.
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In
den Behandlungsschichten können
sich Einbauten zur Wärmezufuhr
oder Abfuhr befinden, die aber keine vollständige Stauelementschicht bilden.
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Die
Stauelementschichten können
direkt mit dem Gehäusemantel
verbunden sein oder über
eine separate Trägerstruktur
im Behandlungsraum angeordnet sein.
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Eine
trennbare Verbindung zwischen den Stauelementschichten und dem Gehäusemantel
oder der Trägerstruktur
ist bevorzugt.
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Obwohl
dies durch die Stauelementschichten im normalen Betriebszustand
verhindert wird, besteht bei der thermischen Behandlung von Schüttgutmaterialien
mit erhöhter
Klebeneigung bei einer Fehlbedienung die Gefahr, dass sich in den
Behandlungsschichten Agglomerate bilden, die die Stauelementschichten
nicht mehr durchfliessen können.
Um in dieser Situation eine Reinigung der Vorrichtung zu gewährleisten,
können in
der Vorrichtung Öffnungen
vorgesehen werden, durch die allfällige Agglomerate entfernt
werden können oder
zerstört
werden können.
Erfindungsgemäss
soll dazu die Höhe
einer Behandlungsschicht gering gehalten werden, das heisst unter
100mm gehalten werden, wodurch die Grösse allfälliger Agglomerate limitiert
ist, oder die Stauelementschichten sollen mittels einer trennbaren
Verbindung im Behandlungsraum angeordnet sein, wodurch eine Entfernung
einzelner Stauelementschichten und Behandlungsschichten oder eines
Paketes aus Stauelementschichten und Behandlungsschichten ermöglicht wird.
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Als
trennbare Verbindung werden dabei zum Beispiel Verbindungen durch
Schrauben, Klemmen oder Auflegen bezeichnet, was im Gegensatz zu
festen Verschweissungen oder Fertigungen aus einem Stück steht.
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Im
Gehäuse
der Vorrichtung können
weitere Öffnungen
vorgesehen sein, wie zum Beispiel Schaugläser, Reinigungsöffnungen,
Zugangsöffnungen
oder Öffnungen
für Messfühler. Weiterhin
vorteilhaft ist, wenn sich die Vorrichtung im Deckenbereich zum
Beispiel durch eine Flanschverbindung öffnen lässt und/oder wenn sich die
Vorrichtung im Bodenbereich zum Beispiel durch eine Flanschverbindung öffnen lässt.
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Eine
Stauelementschicht besteht aus einer Vielzahl einzelner Stauelemente.
Bei den einzelnen Stauelementen kann es sich um Bleche, Stäbe, Drähte, Rohre
oder einzelne Staukörper
oder eine Kombination daraus handeln. Die einzelnen Stauelemente
sollen so angeordnet sein, dass eine Ablagerung von Schüttgutmaterial
vermieden wird, insbesondere sollen Bleche im Wesentlichen hochkant
oder nur leicht (max. 30°)
abgewinkelt verwendet werden.
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Die
einzelnen Stauelemente sollen so aufgebaut sein, dass sie der Belastung
durch das bewegte Schüttmaterial
standhalten, aber gleichzeitig keine grossen Totzonen verursachen.
Bevorzugt sind Querschnittsflächen
von 0.03 bis 20 cm2, insbesondere 0.07 bis
1 cm2. Allfällige Stützkonstruktionen können jedoch grössere Querschnittsflächen aufweisen.
Eine bevorzugte Ausführung
sieht vor, dass zumindest eine Stauelementschicht aus einem Gitter,
insbesondere Gewebe einzelner, sich kreuzender Drähte besteht.
Um genügend Festigkeit
aufzuweisen, sollen die einzelnen Drähte eine Dicke von 2.5 bis
10 mm aufweisen, wobei Drahtdicken von grösser oder gleich 3 mm bevorzugt
sind. Eine weitere bevorzugte Ausführung sieht vor, dass zumindest
eine Stauelementschicht aus einzelnen Stäben oder Drähten, die sternförmig oder
parallel zueinander angeordnet sind, aufgebaut ist. Eine weitere
bevorzugte Ausführung
sieht vor, dass zumindest eine Stauelementschicht aus einzelnen
Rohren als Rost aufgebaut ist. Hierbei besteht zusätzlich die
Möglichkeit,
dass die Rohre von einem Wärmeträgermedium
durchflossen werden, wodurch sich Wärme in den Behandlungsraum
eintragen oder austragen lässt.
Eine weitere bevorzugte Ausführung
sieht vor, dass zumindest eine Stauelementschicht aus einzelnen
Staukörpern
besteht, wobei die Staukörper
horizontal miteinander verbunden sein können oder vertikal mit Staukörpern anderer
Stauelementschichten verbunden sein können. Die einzelnen Staukörper sind
bevorzugterweise nach oben konisch.
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Einzelne
Stauelemente können
zu Abschnitten oder Segmenten zusammengefasst sein, wobei sich aus
einigen Abschnitten oder Segmenten eine Stauelementschicht zusammensetzen
lässt.
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Weisen
die Stauelemente eine Richtung oder Orientierung auf, so können einzelne
Schichten zueinander versetzt und/oder verdreht angeordnet sein.
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Die
Vorrichtung oder Teile der Vorrichtung, insbesondere eine oder mehrere
Stauelementschichten, können
mit einem Schwingungsgeber verbunden sein, der die Vorrichtung oder
Teile davon in Vibration versetzt.
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Erfindungsgemäss durchströmt das Behandlungsgas
den Behandlungsraum im Wesentlichen von unten nach oben. Die Strömungsgeschwindigkeit
des Prozessgases soll in zumindest einer Stauelementschicht über dem
Lockerungspunkt des Schüttgutmaterials
liegen. Üblicherweise
liegt die Strömungsgeschwindigkeit des
Prozessgases in zumindest 5 Stauelementschichten über dem
Lockerungspunkt des Schüttgutmaterials.
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Bevorzugterweise
soll die Strömungsgeschwindigkeit
des Prozessgases in den Stauelementschichten zwischen 10% und 150%,
insbesondere zwischen 20% und 75% über dem Lockerungspunkt des
Schüttgutmaterials
liegen.
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Gemäss einer
Ausführung
der vorliegenden Erfindung liegt die Strömungsgeschwindigkeit des Prozessgases
in zumindest einer Behandlungsschicht über dem Lockerungspunkt des
Schüttgutmaterials.
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Zweckmässigerweise
liegt dabei die Strömungsgeschwindigkeit
des Prozessgases in zumindest 5 Behandlungsschichten über dem
Lockerungspunkt des Schüttgutmaterials.
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Bevorzugterweise
soll dabei die Strömungsgeschwindigkeit
des Prozessgases in den Behandlungsschichten zwischen 1% und 100%,
insbesondere zwischen 2% und 50% über dem Lockerungspunkt des Schüttgutmaterials
liegen.
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Eine
besondere Ausführung
sieht vor, dass die Strömungsgeschwindigkeit
des Prozessgases in zumindest 5 Behandlungsschichten unter dem Lockerungspunkt
des Schüttgutmaterials
liegt, in 5 angrenzenden Stauelementschichten jedoch über dem
Lockerungspunkt des Schüttgutmaterials
liegt.
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Als
Lockerungspunkt wird die Strömungsgeschwindigkeit
bezeichnet, bei der sich die Schüttung
im losesten Zustand befindet. Die Bestimmung des Lockerungspunktes
aus einer Messung eines Druckverlustverlaufs ist im VDI Wärmeatlas
5. Auflage 1988, im Kapitel Lf, Bild 4 dargestellt. Eine näherungsweise
Berechnung kann aus "Wärme und
Stoffübertragung
in der Wirbelschicht; H. Martin; Chem. Ing. Tech 52 (1980) Nr 3, S199–209" entnommen werden.
Für die
Porosität
(P) wird eine Berechnung aus der Partikelgeometrie angewandt, wobei
für
P
= (1/14/Os)^(1/3) und
Os = Oberfläche der Kugel gleichen Volumens/Partikeloberfläche gilt.
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Für nicht
kugelförmige
Schüttgutpartikel
kann der Durchmesser der volumengleichen Kugel eingesetzt werden.
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Alternativ
lässt sich
die Porosität
auch aus dem Schüttgewicht
im Lockerungspunkt und der Produktdichte berechnen als P = 1-Schüttdichte/Produktdichte.
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Treten
starke Abweichungen der Porositätswerte
nach den beiden Berechnungsarten auf, so muss auf jeden Fall eine
Messung durchgeführt
werden.
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Handelt
es sich bei dem Schüttgutmaterial
um Granulate, insbesondere mit einem mittleren Durchmesser von 1.4
bis 5 mm und einer Temperatur zwischen 0°C und 300°C, so wird der Lockerungspunkt
bei einer Gasgeschwindigkeit von ca. 0.6 bis 2 m/s erreicht.
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Der
mittlere Durchmesser entspricht dabei dem durchschnittlichen Durchmesser
der volumengleichen Kugeln der Granulate.
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Bevorzugt
sind Gasgeschwindigkeiten im Bereich von 0.5–4 m/s, insbesondere grösser als
0.7 m/s und/oder insbesondere kleiner 2 m/s.
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Die
Gasgeschwindigkeit entspricht dabei der Leerrohrgeschwindigkeit,
also der Gasmenge pro Zeit geteilt durch den Querschnitt des Behandlungsraumes.
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Durch
den Wärmeaustausch
zwischen Schüttgutpartikeln
und Behandlungsgas kann sich die Temperatur des Behandlungsgases
und damit auch dessen Strömungsgeschwindigkeit
von unten nach oben im Behandlungsraum verändern. Um diese Veränderung
auszugleichen, kann entweder der Mantel um den Behandlungsraum zumindest
stellenweise konisch ausgebildet sein oder im Behandlungsraum können Verdrängungskörper angeordnet
sein, die die Querschnittsfläche
des Behandlungsraumes im Verhältnis
zur Strömungsgeschwindigkeit
verkleinern.
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Ein
ausreichender Ausgleich wird erreicht, wenn die Strömungsgeschwindigkeit
des Prozessgases in zumindest einer Behandlungsschicht im unteren
Bereich des Behandlungsraumes einen Wert VU besitzt und die Strömungsgeschwindigkeit
des Prozessgases in zumindest einer Behandlungsschicht im oberen
Bereich des Behandlungsraumes einen Wert VO besitzt, wobei vzw.
die Beziehung VU/(VU+VO) = 0.33 bis 0.67, insbesondere, VU/(VU+VO)
= 0.39 bis 0.61, erfüllt
ist.
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Eine
besondere Ausführung
des erfindungsgemässen
Verfahrens sieht vor, dass das Schüttgutmaterial den Behandlungsraum
von oben nach unten durchströmt.
Wird dabei ein heisses Schüttgutmaterial
abgekühlt,
so erwärmt
sich das Behandlungsgas von unten nach oben. Um die daraus resultierende
Zunahme der Strömungsgeschwindigkeit
des Behandlungsgases zu kompensieren, soll die Querschnittsfläche in den
oberen Behandlungsschichten grösser
sein, als in den unteren Behandlungsschichten. Umgekehrt kühlt das
Behandlungsgas bei einem Verfahren zum Erwärmen eines Schüttgutmaterials
von unten nach oben ab. Um die daraus resultierende Abnahme der
Strömungsgeschwindigkeit
des Behandlungsgases zu kompensieren kann die Querschnittsfläche in den
oberen Behandlungsschichten kleiner sein, als in den unteren Behandlungsschichten.
Eine weitere Möglichkeit,
die nach oben hin abnehmende Strömungsgeschwindigkeit
des Behandlungsgases zu kompensieren oder sogar eine höhere Geschwindigkeit
in den oberen Behandlungsschichten zu erzielen, lässt sich
durch eine starke Reduktion der Querschnittsfläche oder durch eine zusätzliche
Zufuhreinrichtung für
Behandlungsgas erreichen, was besonders bei der Kristallisation
amorpher Granulate von Vorteil ist, da dadurch ein Verkleben der
Granulate verhindert werden kann.
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Eine
besondere Ausführung
sieht dazu vor, dass die Strömungsgeschwindigkeit
des Prozessgases in zumindest einer Behandlungsschicht im Bodenbereich
des Behandlungsraumes zwischen 0,7 m/s und 2 m/s beträgt und die
Strömungsgeschwindigkeit
des Prozessgases in zumindest einer Behandlungsschicht im oberen
Bereich des Behandlungsraumes zwischen 1.5 und 4 m/s Leerrohrgeschwindigkeit
beträgt.
Mit dieser Ausführung
lässt sich
im oberen Bereich des Behandlungsraumes eine stärkere Rückvermischung erreichen, was vor
allem zur Behandlung von kristallisierbaren Schüttgütern und insbesondere deren
Kristallisation vorteilhaft ist.
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Gemäss einer
weiteren bevorzugten Ausführung
erfolgt die Behandlung des Schüttgutmaterials
derart, dass eine möglichst
gute Angleichung der Schüttguttemperatur
an die Eintrittstemperatur des Behandlungsgases und der Behandlungsgastemperatur
an die Eintrittstemperatur des Schüttgutes erfolgt.
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Insbesondere
erfolgt die thermische Behandlung bevorzugterweise derart, dass
das Behandlungsgas eine Eintrittstemperatur TiG und eine Austrittstemperatur
TaG aufweist, dass das Schüttgutmaterial
eine Eintrittstemperatur TiP und eine Austrittstemperatur TaP aufweist
und dass sich TaP im Wesentlichen an TiG angleicht und dass sich
TaG im Wesentlichen an TiP angleicht, was sich durch die Temperaturangleichung
(TiP + TaP – TiG – TaG)/(TiP – TiG) kleiner
als 0.5, insbesondere kleiner als 0.4, berechnen lässt. Bei
optimaler Prozessführung
können
sogar Werte unter 0.3 erreicht werden. Ein derart guter Wärmeaustausch
lässt sich
mit herkömmlichen
Wirbelbett oder Fliessbetreaktoren nicht erreichen, sondern bedarf
eines Festbettreaktors. Durch den raschen Temperaturaustausch in
der erfindungsgemässen
Vorrichtung, ist es aber möglich,
ein Schüttgutmaterial
mit deutlich kürzeren
Behandlungszeiten wie in einem Festbettreaktor thermisch zu behandeln.
Behandlungszeiten in der erfindungsgemässen Vorrichtung sind üblicherweise
unter 1 Stunde, insbesondere unter 30 Minuten. Bevorzugt sind Behandlungszeiten
zwischen 1 und 25 Minuten. Bei der Behandlungszeit ist die Zeit,
in der sich das Schüttgutmaterial
ohne oder nur mit geringer Behandlungsgasdurchströmung im
Auslaufbereich, zum Beispiel einem Auslaufkonus, befindet, nicht
berücksichtigt.
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Eine
weitere besondere Ausführung
der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass es sich bei dem Schüttgutmaterial
um Partikel, insbesondere Granulate, eines oder mehrere Polymere
handelt. Bei den Polymeren kann es sich um ein Neumaterial oder
um ein Rezyklat handeln. Die Polymeren können weitere Substanzen als
Additive enthalten.
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Besonders
bevorzugt sind Polykondensate, wie zum Beispiel, Polyamid, Polyester,
Polykarbonat, Polylactid, Polyhydroxyalkanoate oder deren Copolymere,
insbesondere Polyethylenterephthalat oder eines seiner Copolymere,
wobei auch Mischungen verschiedener Polykondensate verwendet werden
können.
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Um
die Füllhöhe des Schüttgutmaterials
in der erfindungsgemässen
Vorrichtung auch bei sich ändernder
Gasgeschwindigkeit und somit auch sich änderndem Schüttgewicht
des Schüttgutmaterials
im Wesentlichen konstant zu halten, kann sich die Vorrichtung auf
einer Wägezelle
befinden, oder es kann eine Sonde zur Messung der Füllhöhe eingesetzt
werden.
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Mittels
der Füllhöhe, der
Behandlungszeit und dem Abstand der Stauelementschichten lässt sich
eine durchschnittliche Verweilzeit in einer Behandlungsschicht berechnen.
Um einen gleichmässigen
Wärmeaustausch
zwischen Produkt und Behandlungsgas zu gewährleisten, soll die Verweilzeit
in einer Behandlungsschicht zwischen 0.05 und 10 Minuten betragen.
Bevorzugt sind Zeiten über
0.1 Minuten, insbesondere über 0.2
sowie unter 5 Minuten, insbesondere unter 3 Minuten.
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Eine
besondere Ausführung
sieht vor, dass zumindest eine Einfüllöffnung für das Schüttgutmaterial in den unteren
Teil des Behandlungsraumes mündet.
Dadurch fliesst das Schüttgutmaterial
von unten nach oben durch den Behandlungsraum, wodurch sich ein
Gleichstrom mit dem Behandlungsgas ergibt. Der Vorteil dieser Betriebweise
ist ein rascher Anstieg der Schüttguttemperatur
auch dann, wenn kleine Behandlungsgasmengen verwendet werden.
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Die
erfindungsgemässe
Vorrichtung und das erfindungsgemässe Verfahren kann einen eigenständigen Verfahrensschritt
zur thermischen Behandlung, wie zum Beispiel Erwärmen, Kühlen, Trocknen, Konditionieren,
Kristallisieren, Entgasen, von Schüttgutmaterialien darstellen,
oder in Kombination mit weiteren Verfahrensschritten verwendet werden.
So ist zum Beispiel eine Verwendung in Anlagen zur Kristallisation,
zur Festphasen-Polykondensation, zur Trocknung oder zur Monomerentgasung
möglich.
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Die
erfindungsgemässe
Vorrichtung kann dazu unabhängig
von weiteren Prozessapparaten aufgestellt sein oder in einen komplexen
Prozessapparat integriert sein. So kann die erfindungsgemässe Vorrichtung zum
Beispiel als Aufheizstufe vor einem Schachtreaktor oder als Kühlstufe
nach einem Schachtreaktor angeordnet sein. Eine andere Kombination
nutzt die erfindungsgemässe
Vorrichtung zur Homogenisierung nach einem Wirbelschichtapparat.
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Die
in den verschiedenen Apparaten oder Apparateteilen verwendeten Prozessgase
können
dabei unabhängig
voneinander oder miteinander gekoppelt eingesetzt werden.
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Weitere
Vorteile, Einzelheiten und Anwendungsmöglichkeiten können den
nachfolgend beschriebenen Figuren entnommen werden, wobei:
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1 eine
schematische Schnittansicht entlang einer vertikalen Schnittebene
einer ersten Ausführung
der erfindungsgemässen
Vorrichtung ist;
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2 einen
Ausschnitt einer Stauelementschicht gemäss einer zweiten Ausführung der
erfindungsgemässen
Vorrichtung zeigt;
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3a, 3b und 3c schematische
Ansichten gemäss
einer dritten, einer vierten und einer fünften Ausführung der erfindungsgemässen Vorrichtung
sind;
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4 eine
schematische Darstellung eines Segments einer Stauelementschicht
gemäss
einer sechsten Ausführung
der erfindungsgemässen
Vorrichtung ist; und
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5 eine
schematische Schnittansicht entlang einer vertikalen Schnittebene
des unteren Teils einer siebten Ausführung der erfindungsgemässen Vorrichtung
ist.
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1 zeigt
eine erfindungsgemässe
Vorrichtung mit einem Behandlungsraum (12), der nach oben
von einem Gehäusedeckel
(10) und nach unten von einem Lochblech (15) abgeschlossen
ist, sowie von einem Gehäusemantel
(11) umgeben ist. Im Deckenbereich (18) befindet
sich eine Einfüllöffnung (13)
für Schüttgutmaterial
und eine Wegführeinrichtung
(17) für
Behandlungsgas. Im Bodenbereich (16) befindet sich eine
Austragsöffnung
(14) für
Schüttgutmaterial.
Das Lochblech (15) wirkt als Zufuhreinrichtung, durch die
Behandlungsgas in den Behandlungsraum (12) fliesst. Die
Austragsöffnung
(14) wird nach unten durch eine Zellradschleuse (24)
abgesperrt. Im Behandlungsraum (12) befindet sich eine
Vielzahl an Gitternetzen (19a–n) als Stauelementschichten.
Dazwischen entsteht eine Vielzahl an Behandlungsschichten (21a–n) die
jeweils nach oben und unten von einer Gitterschicht begrenzt werden.
Unter dem Lochblech (15) befindet sich ein Verteilerraum
(22) für
das Behandlungsgas, in den eine Zufuhröffnung (23) für Behandlungsgas
mündet.
Die einzelnen Stauelementschichten (19a–n) sind an einer Trägerstruktur
(26) befestigt. Im Deckenbereich (18) verbindet
ein Flansch (25) den Gehäusemantel (11) mit
dem Gehäusedeckel
(10). Durch Lösen
des Flansches (25) lässt sich
die Vorrichtung öffnen,
und die Stauelementschichten (19a–n) lassen sich an der Trägerstruktur
(26) nach oben entnehmen.
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2 zeigt
einen Ausschnitt aus einer Stauelementschicht (19) aus
einer Vielzahl einzelner Stauelemente (20a–n), wobei
es sich bei der Stauelementschicht um ein Gitternetz aus einer Vielzahl
an Drähten
handelt. Der minimale Abstand zwischen den Drähten entspricht dabei der Durchgangsbreite
(LD). Die Durchlassfläche umfasst dabei die Summe
aller Maschenflächen
AM zwischen den Stauelementen (20a–n) plus
die Randflächen
AR zwischen den Stauelementen und dem Gehäusemantel (11) im
Verhältnis
zur freien Querschnittsfläche
im Behandlungsraum.
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3a, 3b und 3c zeigen
weitere mögliche
Aufbauten und Anordnungen von zwei Stauelementschichten (19a–b), zwischen
denen sich jeweils ein Behandlungsraum (21a) befindet.
Für die 3a und 3b ist
entlang der Schnittlinie L jeweils die Durchgangsbreite LD sowie die Stauelementbreite LS sichtbar, woraus
sich auch die Durchlassfläche
als Summe aller LD multipliziert mit deren
Länge im
Verhältnis
zur freien Querschnittsfläche
im Behandlungsraum berechnet lässt.
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3a zeigt
dabei eine Vielzahl an Rohren als Stauelemente (20a–n), die
von einer Schicht zur nächsten
jeweils um 90° versetzt
angeordnet sind. Die Rohre können
von einer Wärmeträgerflüssigkeit
durchströmt werden,
was durch die Eintrittsöffnung
(28) angedeutet ist.
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3b zeigt
dabei eine Vielzahl an leicht schräg angeordneten Leitblechen
als Stauelemente (20a–n), die
von einer Schicht zur nächsten
jeweils gespiegelt angeordnet sind.
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3c zeigt
eine Vielzahl an bi-konischen Staukörpern die von einer Stauelementschicht
zur nächsten
mittels einer Stange verbunden sind. Die Staukörper (20a–n) bilden
eine Stauelementschicht (19a). Die Stäbe zu den darunter angeordneten
Staukörpern
bilden eine Vielzahl an Verdrängerkörpern in
der Behandlungsschicht (21a).
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4 zeigt
ein Segment (19a1) einer Stauelementschicht (19a).
Aus einer Vielzahl solcher Stauelementsegmente ergibt sich eine
runde, insbesondere kreisförmige
Stauelementschicht mit einer runden, insbesondere kreisförmigen Aussparung
für einen
Verdrängerkörper in
der Mitte. Die einzelnen Stauelemente (20b–n) sind
sternförmig
auf einer Trägerstruktur
(20a) aufgebaut.
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5 zeigt
den unteren Teil einer weiteren erfindungsgemässen Vorrichtung, wobei hier
der Behandlungsraum (12) nach unten konisch abgeschlossen
ist und ein Übergang
in mehrere Auslaufkonen erfolgt, die in mehrere Austragsöffnungen
(14a–n)
münden.
Im Zentrum des Behandlungsraumes (12) befindet sich ein Verdrängerkörper (27),
durch den eine Zufuhröffnung
für Behandlungsgas
(23) mit einer Zufuhrvorrichtung für Behandlungsgas (15)
verbunden ist.
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Beispiel 1
-
In
einem zylindrischen Schacht mit einer Prozesskammer mit 0.24 cm2 Querschnittsfläche und einem im unteren Teil
konisch (mit 15° Neigung
zur Horizontalen) angeordneten Lochblech sind im Abstand von 5 cm 22
Siebe mit einer Maschenweite von 14 mm und einer Drahtdicke von
3 mm angeordnet, die sich horizontal über die gesamte Reak torfläche erstrecken.
Die Durchlassfläche
durch das Drahtgitter beträgt
somit 68%. Im Zentrum des Lochbleches ist ein Austrittsrohr mit
10 cm Durchmesser angeordnet. Im Austrittsrohr ist eine Zellradschleuse
angeordnet. Im Deckenbereich ist ein Eintrittsrohr mit 10 cm Durchmesser
angeordnet.
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Der
Reaktor wird kontinuierlich von oben mit 600 kg/h an PET Granulat
(3 mm Länge
2.2 mm Durchmesser) mit 190°C
beschickt. Durch das Siebblech wird 765 Nm3/h Luft mit 42°C und 83
mbar Überdruck
zugeführt.
Die Füllhöhe wird
auf 110 cm konstant gehalten. Bei einem gelockerten Schüttgewicht
von 714 kg/m3 beträgt
die Verweilzeit 18.6 Minuten. Die Verweilzeit zwischen zwei Stauelementschichten
beträgt
0.8 Minuten.
-
Das
Produkt kühlt
auf 70°C
ab, das Gas erwärmt
sich auf 158°C.
-
Die
Gasgeschwindigkeit nimmt dabei von unten nach oben von 1.0 auf 1.4
m/s zu.
-
Der
berechnete Lockerungspunkt nimmt dabei von unten nach oben von 1.1
m/s auf 1.2 m/s zu. Da die Erwärmung
des Gases und somit die Gasgeschwindigkeitszunahme rasch erfolgt,
ist die Gasgeschwindigkeit in einem Grossteil des Reaktors über dem
Lockerungspunkt.
-
Das
Geschwindigkeitsverhältnis
VU/(VU+VO) beträgt
0.40.
-
Die
Temperaturangleichung (TiP + TaP – TiG – TaG)/(TiP – TiG) beträgt 0.41.
-
Beispiel 2
-
Beispiel
1 wurde wiederholt mit dem Unterschied, dass 670 Nm3/h Luft mit
44°C und
81 mbar Überdruck
zugeführt
wurden.
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Das
Produkt kühlt
auf 73°C
ab, das Gas erwärmt
sich auf 177°C.
-
Die
Gasgeschwindigkeit nimmt dabei von unten nach oben von 0.8 auf 1.3
m/s zu.
-
Das
Geschwindigkeitsverhältnis
VU/(VU+VO) beträgt
0.39.
-
Die
Temperaturangleichung (TiP + TaP – TiG – TaG)/(TiP – TiG) beträgt 0.29.
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Beispiel 3
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In
einem konischen Schacht mit einer Prozesskammer mit einer unteren
Querschnittsfläche
von 0.15 cm2, einer oberen Querschnittsfläche von 0.24 cm2 und einem
im unteren Teil konisch (mit 60° Neigung
zur Horizontalen) angeordneten Lochblech sind im Abstand von 5 cm
22 Siebe mit einer Maschenweite von 14 mm angeordnet, die sich horizontal über die
gesamte Reaktorfläche
erstrecken. Im Zentrum des Lochbleches ist ein Austrittsrohr mit
10 cm Durchmesser angeordnet. Im Austrittsrohr ist eine Zellradschleuse
angeordnet. Im Deckenbereich ist ein Eintrittsrohr mit 10 cm Durchmesser
angeordnet.
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Der
Reaktor wird kontinuierlich von oben mit 400 kg/h an PET Granulat
(3 mm Länge
2.2 mm Durchmesser) mit 190°C
beschickt. Durch das Siebblech wird 530 Nm3/h Luft mit 48°C und 85
mbar Überdruck
zugeführt.
Die Füllhöhe wird
auf 110 cm konstant gehalten. Bei einem gelockerten Schüttgewicht
von 714 kg/m3 beträgt
die Verweilzeit 22.2 Minuten. Die Verweilzeit zwischen zwei Stauelementschichten
beträgt
zwischen 0.8 und 1.3 Minuten.
-
Das
Produkt kühlt
auf 58°C
ab, das Gas erwärmt
sich auf 165°C.
-
Die
Gasgeschwindigkeit nimmt dabei von unten nach oben von 1.1 auf 1.0m/s
ab. Die Gasgeschwindigkeit in den Stauelementschichten nimmt dabei
von unten nach oben von 1.6 auf 1.5 m/s ab. Der berechnete Lockerungspunkt
nimmt dabei von unten nach oben von 1.1 auf 1.2 m/s zu. Die Gasgeschwindigkeit
in den Stauelementschichten ist jeweils über dem Lockerungspunkt.
-
Das
Geschwindigkeitsverhältnis
VU/(VU+VO) beträgt
0.53.
-
Die
Temperaturangleichung (TiP + TaP – TiG – TaG)/(TiP – TiG) beträgt 0.25.
-
Vergleichsbeispiel 1
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Ein
aus dem Stand der Technik bekannter runder Wirbelbettapparat mit
einer Prozesskammer mit 0.3 m2 Bodenfläche wird
kontinuierlich mit 600 kg/h an PET Granulat (3 mm Länge 2.2
mm Durchmesser) mit 190°C
beschickt.
-
Durch
das Siebblech wird 2945 Nm3/h Luft mit 42°C und 50 mbar Überdruck
zugeführt.
Die Füllhöhe im Ruhezustand
wird auf 40 cm konstant gehalten.
-
Bei
einem Schüttgewicht
von 785 kg/m3 beträgt
die Verweilzeit 9.4 Minuten.
-
Das
Produkt kühlt
auf 70°C
ab, das Gas erwärmt
sich auf 70°C,
was in diesem Fall einer einheitlichen Betttemperatur entspricht.
-
Die
Gasgeschwindigkeit beträgt
dabei 3.4 m/s. Der berechnete Lockerungspunkt beträgt dabei
1.2 m/s zu. Die Gasgeschwindigkeit im Reaktor ist somit über dem
Lockerungspunkt.
-
Die
Temperaturangleichung (TiP + TaP – TiG – TaG)/(TiP – TiG) beträgt 1.
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Vergleichsbeispiel 2
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Ein
aus dem Stand der Technik bekannter Fliessbettapparat mit Pulsator,
mit einer Prozesskammer mit 0.3 m2 Bodenfläche wird kontinuierlich mit
600 kg/h an PET Granulat (3 mm Länge
2.2 mm Durchmesser) mit 190°C
beschickt.
-
Durch
das Siebblech wird 1434 Nm3/h Luft mit 42°C und 20 mbar Überdruck
zugeführt.
Die Füllhöhe im Ruhezustand
wird auf 20 cm konstant gehalten.
-
Bei
einem Schüttgewicht
von 785 kg/m3 beträgt
die Verweilzeit 4.7 Minuten.
-
Das
Produkt kühlt
auf 70°C
ab, das Gas erwärmt
sich auf 106°C.
-
Die
Gasgeschwindigkeit beträgt
dabei 1.7 m/s. Der berechnete Lockerungspunkt beträgt dabei
1.2 m/s zu. Die Gasgeschwindigkeit im Reaktor ist somit über dem
Lockerungspunkt.
-
Die
Temperaturangleichung (TiP + TaP – TiG – TaG)/(TiP – TiG) beträgt 0.76.
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Vergleichsbeispiel 3
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In
Beispiel 1 der Patentschrift
DE
27 23 549 , Gey, sind in einem Schachtreaktor mit 0.07 m2
Bodenfläche
Siebe mit einer Maschenweite von 16 mm im Abstand von 10 cm angeordnet.
Der Reaktor wird kontinuierlich mit 30 kg/h an PET Granulat (3 mm
Länge 2
mm Durchmesser) mit 220°C
beschickt.
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Dem
unteren Teil des Reaktors werden 46.5 Nm3/h Luft mit 240°C zugeführt. Die
Füllhöhe beträgt 300 cm.
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Bei
einem Schüttgewicht
von 760 kg/m3 beträgt
die Verweilzeit 322 Minuten.
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Die
Verweilzeit zwischen den Sieben beträgt 11 Minuten.
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Das
Produkt erwärmt
sich auf 238°C,
das Gas kühlt
auf 220°C
ab.
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Die
Gasgeschwindigkeit beträgt
dabei 0.32 m/s. Der berechnete Lockerungspunkt beträgt 1.3 m/s.
Die Gasgeschwindigkeit im Reaktor ist also unter dem Lockerungspunkt.
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Die
Temperaturangleichung (TiP + TaP – TiG – TaG)/(TiP – TiG) beträgt 0.05. Tabelle 1
| VGas/mProd | VGas | Verweilzeit | Temperaturangleichung
f(T) |
| Nm3/h/kg/h | m/s | Min | |
Bsp
1 | 1.3 | 1.4 | 19 | 0.41 |
Bsp
2 | 1.1 | 1.3 | 19 | 0.29 |
Bsp
3 | 1.3 | 1.0 | 22 | 0.25 |
Vgl
Bsp 1 | 4.9 | 3.4 | 9 | 1 |
Vgl
Bsp 2 | 2.4 | 1.7 | 5 | 0.76 |
Vgl
Bsp 3 | 1.6 | 0.3 | 322 | 0.05 |
-
Aus
Tabelle 1 wird ersichtlich, dass sich nach den im Stand der Technik
bekannten Verfahren entweder unter Verwendung grosser Gasmengen
eine rasche Temperierung erreichen lässt, was aber zu einer schlechten
Temperaturangleichung führt,
oder sich bei der Verwendung geringerer Gasmengen eine gute Temperaturangleichung
erreichen lässt,
was aber sehr lange Verweilzeiten bedingt.
-
Demgegenüber lässt sich
mit dem relativ einfachen Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung eine rasche Temperierung bei gleichzeitig
guter Temperaturangleichung erreichen.
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- 10
- Gehäusedeckel
- 11
- Gehäusemantel
- 12
- Behandlungsraum
- 13
- Einfüllöffnung für Schüttgutmaterial
- 14
- Austragsöffnung für Schüttgutmaterial
- 15
- Zuführeinrichtung
für Behandlungsgas
- 16
- Bodenbereich
des Behandlungsraumes
- 17
- Wegführeinrichtung
für Behandlungsgas
- 18
- Deckenbereich
- 19a–n
- Stauelementschichten
- 20a–n
- Stauelemente
- 21a–n
- Behandlungsschichten
- 22
- Verteilerraum
für Gaseinlass
- 23
- Zuführöffnung für Behandlungsgas
in Verteilerraum
- 24
- Zellradschleuse
- 25
- Flansch
im Deckenbereich
- 26
- Trägerstruktur
- 27
- Verdrängerkörper
- 28
- Zufuhrleitung
für Wärmeträgermedium