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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf das Gebiet der Bewässerungssysteme
und -Verfahren, insbesondere von Bewässerungssystemen und Verfahren,
welche bei hydrogelhaltigen Böden
eingesetzt werden.
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Der
Einsatz von Hydrogelen in Böden
ist seit längerem
Stand der Technik. In diesem Kontext sei u.a. auf die
DE 198 13 425 A1 bzw. die
US 6,484,441 B1 verwiesen,
welche durch Zitierung hiermit inkorporiert werden.
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Einige
vorteilhafte Eigenschaften von Hydrogelen, welche diese für den Einsatz
in Böden
interessant machen, ist deren Fähigkeit
zur Wasserspeicherung. Aus diesem Grund wurde bereits mehrfach vorgeschlagen,
Hydrogele auch in ariden oder semi-ariden Gegenden einzusetzen.
Anwendungsgebiete sind u.a. der Anbau von Nutzpflanzen, aber auch
Rasenanlagen, insbesondere Golfplätze.
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Bei
einer Vielzahl diesen Anwendungen hat sich jedoch herausgestellt,
dass trotz Einsatz von Hydrogelen die verwendete Wassermenge noch
zu hoch ist
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Es
stellt sich daher die Aufgabe, ein Bewässerungsverfahren und -System
für hydrogelhaltige
Böden zu
schaffen, bei denen der Einsatz der verwendeten Wassermenge noch
optimiert werden kann.
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Diese
Aufgabe wird ein Verfahren nach Anspruch 1 gelöst. Demgemäß wird ein Verfahren zum Bewässern von
hydrogelhaltigen Böden
vorgeschlagen, dadurch gekennzeichnet, dass bei Bewässerungsbedarf mit
einer Wassermenge pro Quadratmeter von ≥0,5 l/m2 und ≤15 l/m2 mit einer Rate von ≥20 bis ≤50 l/h bewässert wird.
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Durch
ein solches Verfahren kann bei vielen Anwendungen innerhalb der
vorliegenden Erfindung dadurch, dass die Bewässerungsmenge pro Quadratmeter
begrenzt ist, verhindert werden, dass Wasser in tiefere Bodenschichten
eindringt und für
den Einsatzzweck verloren wäre,
welches ansonsten bei Vorhandensein von Hydrogelen im Boden der
Fall wäre
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Der
Ausdruck „hydrogelhaltig" im Sinne der vorliegenden
Erfindung bedeutet oder umfasst insbesondere, dass Hydrogele vor
einer Bepflanzung des Bodens in den Boden eingearbeitet wurden.
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Der
Ausdruck „Hydrogel" im Sinne der vorliegenden
Erfindung bedeutet oder umfasst insbesondere ggf. wasserenthaltende,
aber wasserunlösliches
Polymere, deren Moleküle
chemisch, z. B. durch kovalente oder ionische Bindungen, oder physikalisch,
z. B. durch Verschlaufen der Polymerketten, zu einem dreidimensionalen
Netzwerk verknüpft
sind und welche in der Lage sind bei Zugabe von Wasser oder wässrigen
Lösungen
unter Volumenzunahme zu quellen.
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Eine
vorteilhafte und insofern bevorzugte Ausgestaltung des vorliegenden
Verfahrens beinhaltet, dass bei Bewässerungsbedarf mit einer Wassermenge
pro Quadratmeter von ≥1
l/m2 und ≤9
l/m2 , noch bevorzugt ≥5 l/m2 und ≤8 l/m2 bewässert
wird. Dies hat sich bei vielen Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung als vorteilhaft herausgestellt.
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Eine
vorteilhafte und insofern bevorzugte Ausgestaltung des vorliegenden
Verfahrens beinhaltet, dass bei Bewässerungsbedarf mit einer Rate
von ≥30 bis ≤40 l/h bewässert wird.
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Weiterhin
wird die Aufgabe durch ein Verfahren nach Anspruch 3 gelöst. Demgemäß wird Verfahren zum
Bewässern
von hydrogelhaltigen Böden
vorgeschlagen, dadurch gekennzeichnet, dass bei Vorliegen eines
Saugdrucks von ≥200
mbar in Wurzelnähe
und/oder eines Teilausschnitts im Bereich von ≥5 bis ≤50 cm Bodentiefe mit einer Rate
von ≥20 bis ≤50 l/h bewässert wird.
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Der
Ausdruck „Saugdruck" im Sinne der vorliegenden
Erfindung umfasst insbesondere das mit üblichen Potentiometern gemessene
Wasserpotential des Bodens.
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Der
Ausdruck „Wurzelnähe" im Sinne der vorliegenden
Erfindung umfasst insbesondere den Bodenbereich der von den Wurzeln
der oberirdisch wachsenden Pflanzen durchdrungen ist.
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Der
Ausdruck „eines
Teilausschnitts im Bereich von ≥5
bis ≤50 cm
Bodentiefe" beinhaltet
oder umfasst insbesondere mindestens einen gewählten Punkt im Bereich von ≥5 bis ≤50 cm Bodentiefe,
an dem der Saugdruck gemessen wird.
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Durch
ein solches Verfahren kann bei vielen Anwendungen innerhalb der
vorliegenden Erfindung dadurch, dass nur bei einem Mindestsaugdruck
bewässert
wird, sichergestellt werden, dass die Pflanzen, welche im hydrogelhaltigen
Boden angebaut sind, das Wasser optimal nutzen und somit kein Wasser
verschwendet wird.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird bei Vorliegen eines Saugdrucks von ≥500 mbar,
bevorzugt ≥800
mbar in Wurzelnähe
und/oder eines Teilausschnitts im Bereich von ≥5 bis ≤50 cm Bodentiefe bewässert. Dies
hat sich für
viele Anwendungen innerhalb der vorliegenden Erfindung als vorteilhaft
herausgestellt, da so die Aufnahmekapazität der Pflanzen für das Wasser
nochmals erhöht
ist.
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Eine
vorteilhafte und insofern bevorzugte Ausgestaltung des vorliegenden
Verfahrens beinhaltet, dass bei Bewässerung beendet wird, wenn
der Saugdruck unter ≤50
mbar absinkt. Dies hat sich für
viele Anwendungen innerhalb der vorliegenden Erfindung als vorteilhaft
herausgestellt, da so die Wasserzufuhr oftmals optimal ist und nicht
unnötig
Wasser in die tieferen Bodenschichten gelangt.
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Eine
vorteilhafte und insofern bevorzugte Ausgestaltung des vorliegenden
Verfahrens beinhaltet, dass bei Bewässerungsbedarf mit einer Rate
von ≥30 bis ≤40 l/h, bewässert wird.
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Eine
vorteilhafte und insofern bevorzugte Ausgestaltung des vorliegenden
Verfahrens beinhaltet, dass der Saugdruck kontinuierlich oder in
Abständen
von ≥5 s
und ≤10 min,
bevorzugt ≥1
min und ≤5
min gemessen wird.
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Eine
vorteilhafte und insofern bevorzugte Ausgestaltung des vorliegenden
Verfahrens beinhaltet, dass eine Bewässerung durchgeführt, wenn
der Saugdruck in Wurzelnähe
von ≥50 mbar
und ≤200
mbar beträgt wird
und die Bewässerung
beendet wird, wenn der Saugdruck ausserhalb dieser Grenzen liegt.
Dies hat sich für
viele Anwendungen innerhalb der vorliegenden Erfindung als vorteilhaft
herausgestellt, da so die Wasserzufuhr oftmals noch optimiert werden
kann.
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Eine
vorteilhafte und insofern bevorzugte Ausgestaltung des vorliegenden
Verfahrens beinhaltet, dass eine Bewässerung durchgeführt, wenn
der Saugdruck in Wurzelnähe
von ≥50 mbar
und ≤500
mbar, noch bevorzugt ≤800
mbar beträgt
wird und die Bewässerung
beendet wird, wenn der Saugdruck ausserhalb dieser Grenzen liegt.
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Eine
vorteilhafte und insofern bevorzugte Ausgestaltung des vorliegenden
Verfahrens beinhaltet, dass mit einer Wassermenge pro Quadratmeter
von ≥0,5
l/m2 und ≤15
l/m2, bevorzugt ≥1 l/m2 und ≤9 l/m2, noch bevorzugt ≥5 l/m2 und ≤8 l/m2 bewässert
wird.
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Eine
vorteilhafte und insofern bevorzugte Ausgestaltung des vorliegenden
Verfahrens beinhaltet, dass Sprinkler und/oder Tröpfchenbewässerung
verwendet wird.
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich ausserdem auf ein Bewässerungssystem
für ein
erfindungsgemäßes Verfahren.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung beträgt
der Hydrogelgehalt in Gew% von ≥0,05%
bis ≤1% des
trockenen Bodens.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung befinden sich ≥90% des Hydrogels in einer Bodentiefe
von ≥5 bis ≤50 cm.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfasst der Boden mindestens ein superabsorbierendes
Hydrogel, bevorzugt in zumindest teilweise gequollener Form.
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Unter „suberabsorbierendes
Hydrogel" (im folgenden
auch einfach „Superabsorber" genannt) im Sinne
der vorliegenden Erfindung werden auch und insbesondere Materialien
verstanden, für
die auch Bezeichnungen wie „hochquellfähiges Polymer" „Hydrogel" (oft auch für die trockene Form verwendet), „Hydrogel
bildendes Polymer", „Wasser
absorbierendes Polymer", „absorbierendes
gelbildendes Material", „quellfähiges Harz", „wasserabsorbierendes
Harz" oder ähnliche
gebräuchlich
sind.
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Weiterhin
werden unter „suberabsorbierendes
Hydrogel" (im folgenden
auch einfach „Superabsorber" genannt) im Sinne
der vorliegenden Erfindung vernetzte hydrophile Polymere, insbesondere
Polymere aus (co)polymerisierten hydrophilen Monomeren, Pfropf(co)polymere
von einem oder mehreren hydrophilen Monomeren auf einer geeigneten
Pfropfgrundlage, vernetzte Cellulose- oder Stärkeether, vernetzte Carboxymethylcellulose,
teilweise vernetztes Polyalkylenoxid oder in wässrigen Flüssigkeiten quellbare Naturprodukte, wie
beispielsweise Guarderivate verstanden.
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Bevorzugt
weist der mindestens eine Superabsorber eine Quellfähigkeit
in destilliertem Wasser von mindestens ≥80 g/g, vorzugsweise mindestens ≥120 g/g und
in besonders bevorzugter Form mindestens ≥180 g/g sowie eine CRC („Centrifuge
Retention Capacity")
von mindestens ≥40
g/g, vorzugsweise mindestens ≥80 g/g
und in besonders bevorzugter Form mindestens ≥100 g/g auf.
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Bevorzugt
wird der mindestens eine Superabsorber durch Polymerisation einer
Monomerlösung,
enthaltend
- a) mindestens ein ethylenisch ungesättigtes,
säuregruppentragendes
Monomer,
- b) mindestens einen Vernetzer,
- c) wahlweise ein oder mehrere mit dem Monomeren a) copolymerisierbare
ethylenisch und/oder allylisch ungesättigte Monomere und
- d) wahlweise ein oder mehrere wasserlösliche Polymere, auf die die
Monomere a), b) und gegebenenfalls c) zumindest teilweise aufgepfropft
werden können,
erhalten.
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Geeignete
Monomere a) sind beispielsweise ethylenisch ungesättigte Carbonsäuren, wie
Acrylsäure, Methacrylsäure, Maleinsäure, Fumarsäure und
Itaconsäure,
oder deren Derivate, wie Acrylamid, Methacrylamid, Acrylsäureester
und Methacrylsäureester.
Besonders bevorzugte Monomere sind Acrylsäure und Methacrylsäure. Ganz
besonders bevorzugt ist Acrylsäure.
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Die
Monomere a), insbesondere Acrylsäure,
enthalten vorzugsweise bis zu 0,025 Gew.-% eines Hydrochinonhalbethers.
Bevorzugte Hydrochinonhalbether sind Hydrochinonmonomethylether
(MEHQ) und/oder Tocopherole.
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Unter
Tocopherol werden insbesondere Verbindungen der folgenden Formel
verstanden
wobei R
3 Wasserstoff
oder Methyl, R
4 Wasserstoff oder Methyl,
R
5 Wasserstoff oder Methyl und R
4 Wasserstoff oder einen Säurerest
mit 1 bis 20 Kohlenstoffatomen bedeutet.
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Bevorzugte
Reste für
R6 sind Acetyl, Ascorbyl, Succinyl, Nicotinyl
und andere physiologisch verträgliche
Carbonsäuren.
Die Carbonsäuren
können
Mono-, Di- oder Tricarbonsäuren
sein.
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Bevorzugt
ist alpha-Tocopherol mit R3 = R4 =
R5 = Methyl, insbesondere racemisches alpha-Tocopherol. R6 ist besonders bevorzugt Wasserstoff oder
Acetyl. Insbesondere bevorzugt ist RRR-alpha-Tocopherol.
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Die
Monomerlösung
enthält
bevorzugt höchstens
130 Gew.-ppm, besonders bevorzugt höchstens 70 Gew.-ppm, bevorzugt
mindesten 10 Gew.-ppm, besonders bevorzugt mindesten 30 Gew.-ppm,
insbesondere um 50 Gew.-ppm, Hydrochinonhalbether, jeweils bezogen
auf Acrylsäure,
wobei Acrylsäuresalze
als Acrylsäure
mit berücksichtigt
werden. Beispielsweise kann zur Herstellung der Monomerlösung eine
Acrylsäure
mit einem entsprechenden Gehalt an Hydrochinonhalbether verwendet
werden.
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Die
Vernetzer b) sind Verbindungen mit mindestens zwei polymerisierbaren
Gruppen, die in das Polymernetzwerk radikalisch einpolymerisiert
werden können.
Geeignete Vernetzer b) sind beispielsweise Ethylenglykoldimethacrylat,
Diethylenglykoldiacrylat, Allylmethacrylat, Trimethylolpropantriacrylat,
Triallylamin, Tetraallyloxyethan, Di- und Triacrylate, gemischte
Acrylate, die neben Acrylatgruppen weitere ethylenisch ungesättigte Gruppen
enthalten, oder Vernetzermischungen.
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Geeignete
Vernetzer b) sind insbesondere N,N'-Methylenbisacrylamid und N,N'-Methylenbismethacrylamid, Ester ungesättigter
Mono- oder Polycarbonsäuren
von Polyolen, wie Diacrylat oder Triacrylat, beispielsweise Butandiol-
oder Ethylenglykoldiacrylat bzw. -methacrylat sowie Trimethylolpropantriacrylat
und Allylverbindungen, wie Allyl(meth)acrylat, Triallylcyanurat,
Maleinsäurediallylester,
Polyallylester, Tetraallyloxyethan, Triallylamin, Tetraallylethylendiamin,
Allylester der Phosphorsäure
sowie Vinylphosphonsäurederivate, wie
sie beispielsweise in
EP
343 427 A2 beschrieben sind. Weiterhin geeignete Vernetzer
b) sind Pentaerythritoldi-, Pentaerythritoltri- und Pentaerythritoltetraallylether,
Polyethylenglykoldiallylether, Ethylenglykoldiallylether, Glycerindi-
und Glycerintriallylether, Polyallylether auf Basis Sorbitol, sowie
ethoxylierte Varianten davon. Im erfindungsgemäßen Verfahren einsetzbar sind
Di(meth)acrylate von Polyethylenglykolen, wobei das eingesetzte
Polyethylenglykol ein Molekulargewicht zwischen 300 und 1000 aufweist.
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Besonders
vorteilhafte Vernetzer b) sind jedoch Di- und Triacrylate des 3-
bis 15-fach ethoxylierten Glycerins, des 3- bis 15-fach ethoxylierten
Trimethylolpropans, des 3- bis 15-fach ethoxylierten Trimethylolethans,
insbesondere Di- und Triacrylate des 2- bis 6-fach ethoxylierten
Glycerins oder Trimethylolpropans, des 3-fach propoxylierten Glycerins
oder Trimethylolpropans, sowie des 3-fach gemischt ethoxylierten
oder propoxylierten Glycerins oder Trimethylolpropans, des 15-fach
ethoxylierten Glycerins oder Trimethylolpropans, sowie des 40-fach
ethoxylierten Glycerins, Trimethylolethans oder Trimethylolpropans.
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Ganz
besonders bevorzugte Vernetzer b) sind die mit Acrylsäure oder
Methacrylsäure
zu Di- oder Triacrylaten
veresterten mehrfach ethoxylierten und/oder propoxylierten Glycerine.
Besonders vorteilhaft sind Di- und/oder Triacrylate des 3- bis 10-fach
ethoxylierten Glycerins. Ganz besonders bevorzugt sind Di- oder
Triacrylate des 1- bis 5-fach ethoxylierten und/oder propoxylierten
Glycerins. Am meisten bevorzugt sind die Triacrylate des 3- bis
5-fach ethoxylierten und/oder propoxylierten Glycerins. Diese zeichnen
sich durch besonders niedrige Restgehalte (typischerweise unter
10 Gew.-ppm) im wasserabsorbierenden Polymer aus und die wässrigen
Extrakte der damit hergestellten wasserabsorbierenden Polymere weisen
eine fast unveränderte Oberflächenspannung
(typischerweise mindestens 0,068 N/m) im Vergleich zu Wasser gleicher
Temperatur auf.
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Mit
den Monomeren a) copolymerisierbare ethylenisch ungesättigte Monomere
c) sind beispielsweise Acrylamid, Methacrylamid, Crotonsäureamid,
Dimethylaminoethylmethacrylat, Dimethylaminoethylacrylat, Dimethylaminopropylacrylat,
Diethylaminopropylacrylat, Dimethylaminobutylacrylat, Dimethylaminoethylmethacrylat,
Diethylaminoethylmethacrylat, Dimethylaminoneopentylacrylat und
Dimethylaminoneopentylmethacrylat.
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Als
wasserlösliche
Polymere d) können
Polyvinylalkohol, Polyvinylpyrrolidon, Stärke, Stärkederivate, Polyglykole, formal
ganz oder teilweise aus Vinylaminmonomeren aufgebaute Polymere wie
teilweise oder vollständig
hydrolysiertes Polyvinylamid (sogenanntes „Polyvinylamin") oder Polyacrylsäuren, vorzugsweise Polyvinylalkohol
und Stärke,
eingesetzt werden.
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Die
Polymerisation wird wahlweise in Gegenwart üblicher Polymerisationsregler
durchgeführt.
Geeignete Polymerisationsregler sind beispielsweise Thioverbindungen,
wie Thioglykolsäure,
Mercaptoalkohole, z. B. 2-Mercaptoethanol, Mercaptopropanol und
Mercaptobutanol, Dodecylmercaptan, Ameisensäure, Ammoniak und Amine, z.
B. Ethanolamin, Diethanolamin, Triethanolamin, Triethylamin, Morpholin
und Piperidin.
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Die
Monomere (a), (b) und gegebenenfalls (c) werden, wahlweise in Gegenwart
der wasserlöslichen Polymere
d), in 20 bis 80, vorzugsweise 20 bis 50, insbesondere 30 bis 45
Gew.-%iger wässriger
Lösung
in Gegenwart von Polymerisationsinitiatoren miteinander (co)polymerisiert.
Als Polymerisationsinitiatoren können
sämtliche
unter den Polymerisationsbedingungen in Radikale zerfallende Verbindungen
eingesetzt werden, z. B. Peroxide, Hydroperoxide, Wasserstoffperoxid,
Persulfate, Azoverbindungen und die sogenannten Redoxinitiatoren.
Bevorzugt ist der Einsatz von wasserlöslichen Initiatoren. In manchen
Fällen
ist es vorteilhaft, Mischungen verschiedener Polymerisationsinitiatoren
zu verwenden, z. B. Mischungen aus Wasserstoffperoxid und Natrium-
oder Kaliumperoxodisulfat. Mischungen aus Wasserstoffperoxid und
Natriumperoxodisulfat können
in jedem beliebigen Verhältnis
verwendet werden. Geeignete organische Peroxide sind beispielsweise Acetylacetonperoxid,
Methylethylketonperoxid, tert.-Butylhydroperoxid, Cumolhydroperoxid,
tert.-Amylperpivalat, tert.-Butylperpivalat, tert.-Butylperneohexanoat,
tert.-Butylperisobutyrat, tert.-Butylper-2-ethylhexanoat, tert.-Butylperisononanoat,
tert.-Butylpermaleat,
tert.-Butylperbenzoat, tert.-Butylper-3,5,5-tri-methylhexanoat und
tert.-Amylperneodekanoat.
Weitere geeignete Polymerisationsinitiatoren sind Azostarter, z.
B. 2,2'-Azobis-(2-amidinopropan)dihydrochlorid,
2,2'-Azobis-(N,N-dimethylen)isobutyramidin-dihydrochlorid,
2-(Carbamoylazo)isobutyronitril und 4,4'-Azobis-(4-cyanovaleriansäure). Die genannten Polymerisationsinitiatoren
werden in üblichen
Mengen eingesetzt, z. B. in Mengen von 0,01 bis 5, vorzugsweise
0,1 bis 2 Mol-%, bezogen auf die zu polymerisierenden Monomere.
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Die
Redoxinitiatoren enthalten als oxidierende Komponente mindestens
eine der oben angegebenen Perverbindungen und eine reduzierende
Komponente, beispielsweise Ascorbinsäure, Glukose, Sorbose, Ammonium-
oder Alkalimetallhydrogensulfit, -sulfit, -thiosulfat, -hyposulfit,
-pyrosulfit oder -sulfid, Metallsalze, wie Eisen-II-ionen oder Silberionen
oder Natriumhydroxymethylsulfoxylat. Vorzugsweise verwendet man
als reduzierende Komponente des Redoxinitiators Ascorbinsäure oder
Natriumpyrosulfit. Bezogen auf die bei der Polymerisation eingesetzte
Menge an Monomeren verwendet man 1·10-5 bis
1 Mol-% der reduzierenden Komponente des Redoxinitiators und 1·10-5 bis 5 Mol-% der oxidierenden Komponente.
Anstelle der oxidierenden Komponente oder zusätzlich kann man auch einen
oder mehrere wasserlösliche
Azostarter verwenden.
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Bevorzugt
wird ein Redoxinitiator bestehend aus Wasserstoffperoxid, Natriumperoxodisulfat
und Ascorbinsäure
eingesetzt. Beispielsweise werden diese Komponenten in den Konzentrationen
1·10-2 Mol-% Wasserstoffperoxid, 0,084 Mol-%
Natriumperoxodisulfat und 2,5·10-3 Mol-% Ascorbinsäure bezogen auf die Monomere
eingesetzt.
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Die
wässrige
Monomerlösung
kann den Initiator gelöst
oder dispergiert enthalten. Die Initiatoren können dem Polymerisationsreaktor
jedoch auch getrennt von der Monomerlösung zugeführt werden.
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Die
bevorzugten Polymerisationsinhibitoren benötigen für eine optimale Wirkung gelösten Sauerstoff. Daher
können
die Polymerisationsinhibitoren vor der Polymerisation durch Inertisierung,
d.h. Durchströmen mit
einem inerten Gas, vorzugsweise Stickstoff, von gelöstem Sauerstoff
befreit werden. Dies geschieht mittels Inertgas, welches im Gleichstrom,
Gegenstrom oder dazwischenliegenden Eintrittswinkeln eingeleitet
werden kann. Eine gute Durchmischung kann beispielsweise mit Düsen, statischen
oder dynamischen Mischern oder Blasensäulen erzielt werden. Vorzugsweise
wird der Sauerstoffgehalt der Monomerlösung vor der Polymerisation
auf weniger als 1 Gew.-ppm, besonders bevorzugt auf weniger als
0,5 Gew.-ppm, gesenkt. Die Monomerlösung wird wahlweise mit einem
Inertgasstrom durch den Reaktor geführt.
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Bevorzugt
wird der mindestens eine Superabsorber durch Polymerisation einer
wässrigen
Monomerlösung
und wahlweise einer anschließenden
Zerkleinerung des Hydrogels erhalten. Geeignete Herstellverfahren
sind z.B.
- • Gelpolymerisation
im Batchverfahren bzw. Rohrreaktor und anschließender Zerkleinerung im Fleischwolf, Extruder
oder Kneter.
- • Polymerisation
im Kneter, wobei durch beispielsweise gegenläufige Rührwellen kontinuierlich zerkleinert wird.
- • Polymerisation
auf dem Band und anschließende
Zerkleinerung im Fleischwolf, Extruder oder Kneter.
- • Emulsionspolymerisation,
wobei bereits Perlpolymerisate relativ enger Gelgrößenverteilung
anfallen.
- • In-situ
Polymerisation einer Gewebeschicht, die zumeist im kontinuierlichen
Betrieb zuvor mit wässriger Monomerlösung besprüht und anschließend einer
Photopolymerisation unterworfen wurde.
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Die
Umsetzung wird vorzugsweise in einem Kneter oder auf einem Bandreaktor
durchgeführt.
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Ein
im Rahmen dieser Erfindung insbesondere bevorzugter Prozess ist
die kontinuierliche Gelpolymerisation. Dabei wird zunächst eine
Monomermischung hergestellt, indem zur Acrylsäurelösung in zeitlich und/oder räumlich getrennter
Zugabefolge das Neutralisationsmittel, optionale Comonomere und/oder
weitere Hilfsstoffe zugegeben werden, und die Mischung dann in den
Reaktor überführt wird,
oder bereits im Reaktor vorgelegt wird. Als letzte Zugabe erfolgt
die Eindosierung des Initiatorsystems zum Start der Polymerisation. Im
sich anschließenden
kontinuierlichen Polymerisationsverfahren erfolgt die Reaktion zum
Polymergel (d.h. dem im Lösungsmittel
der Polymerisation – üblicherweise
Wasser – zum
Gel gequollenen Polymer), das im Falle einer gerührten Polymerisation bereits
im Vorfeld zerkleinert wird. Das Polymergel wird anschließend getrocknet,
falls erforderlich, auch gebrochen gemahlen und gesiebt und zur
weiteren Oberflächenbehandlung transferiert.
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Die
Säuregruppen
der erhaltenen Hydrogele sind üblicherweise
teilweise neutralisiert, im Allgemeinen zu mindestens ≥25 Mol-%,
vorzugsweise zu mindestens ≥27
Mol-% und in besonders bevorzugter Form mindestens ≥40 Mol-% sowie
im Allgemeinen höchstens ≤85 Mol-%,
vorzugsweise höchstens ≤80 Mol-% und
in besonders bevorzugter Form höchstens ≤75 Mol-%,
wozu die üblichen
Neutralisationsmittel verwendet werden können, vorzugsweise Alkalimetallhydroxide,
Alkalimetalloxide, Alkalimetallcarbonate oder Alkalimetallhydrogencarbonate
sowie deren Mischungen. Statt Alkalimetallsalzen können auch
Ammoniumsalze verwendet werden. Natrium und Kalium als Alkalimetalle
besonders bevorzugt sind, ganz besonders bevorzugt jedoch Natriumhydroxid,
Natriumcarbonat oder Natriumhydrogencarbonat sowie deren Mischungen. Üblicherweise wird
die Neutralisation durch Einmischung des Neutralisationsmittels
als wässrige
Lösung
oder bevorzugt auch als Feststoff erreicht. Beispielsweise kann
Natriumhydroxid mit einem Wasseranteil deutlich unter ≤50 Gew.-% als
wachsartige Masse mit einem Schmelzpunkt oberhalb ≥23°C vorliegen.
In diesem Fall ist eine Dosierung als Stückgut oder Schmelze bei erhöhter Temperatur
möglich.
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Die
Neutralisation kann nach der Polymerisation auf der Stufe des Hydrogels
durchgeführt
werden. Es ist aber auch möglich,
die Neutralisation auf den gewünschten
Neutralisationsgrad vollständig
oder teilweise vor der Polymerisation durchzuführen. Bei teilweiser Neutralisation
vor der Polymerisation werden im Allgemeinen mindestens ≥10 Mol-%,
vorzugsweise mindestens ≥15
Mol-% sowie im Allgemeinen höchstens ≤40 Mol-%,
vorzugsweise höchstens ≤30 Mol-% und
in besonders bevorzugter Form höchstens ≤25 Mol-% der Säuregruppen
in den eingesetzten Monomeren vor der Polymerisation neutralisiert,
indem ein Teil des Neutralisationsmittels bereits der Monomerlösung zugesetzt
wird. Der gewünschte
Endneutralisationsgrad wird in diesem Fall erst gegen Ende oder
nach der Polymerisation, vorzugsweise auf der Stufe des Hydrogels
vor dessen Trocknung eingestellt. Die Monomerlösung wird durch Einmischen
des Neutralisationsmittels neutralisiert. Das Hydrogel kann bei
der Neutralisation mechanisch zerkleinert werden, beispielsweise
mittels eines Fleischwolfes oder vergleichbaren Apparats zum Zerkleinern
gelartiger Massen, wobei das Neutralisationsmittel aufgesprüht, übergestreut
oder aufgegossen und dann sorgfältig
untergemischt wird. Dazu kann die erhaltene Gelmasse noch mehrmals
zur Homogenisierung gewolft werden.
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In
bevorzugter Form wird die Monomerlösung vor Polymerisation durch
Zugabe des Neutralisationsmittels auf den gewünschten Endneutralisationsgrad
eingestellt.
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Die
aus der Polymerisation erhaltenen Gele werden wahlweise einige Zeit,
beispielsweise mindestens ≥30
Minuten, vorzugsweise mindestens ≥60
Minuten und in besonders bevorzugter Weise mindestens ≥90 Minuten
sowie im Allgemeinen höchstens ≤12 Stunden,
vorzugsweise höchstens ≤8 Stunden
und in besonders bevorzugter Form höchstens ≤6 Stunden bei einer Temperatur
von im Allgemeinen mindestens ≥50°C und vorzugsweise
mindestens ≥70°C sowie im
Allgemeinen höchstens ≤130°C und vorzugsweise
höchstens ≤100°C gehalten,
wodurch sich ihre Eigenschaften oft noch verbessern lassen.
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Das
neutralisierte Hydrogel wird dann mit einem Band- oder Walzentrockner
getrocknet bis der Restfeuchtegehalt vorzugsweise unter ≤15 Gew.-%,
insbesondere unter ≤10
Gew.-% liegt, wobei der Wassergehalt gemäß der von der EDANA (European
Disposables and Nonwovens Association) empfohlenen Testmethode Nr.
430.2-02 "Moisture
Content" bestimmt
wird. Der trockene Superabsorber enthält folglich bis zu ≤15 Gew.-% Feuchtigkeit,
vorzugsweise höchstens ≤10 Gew.-%.
Entscheidend für
die Einstufung als „trocken" ist insbesondere
für Handhabung
als Pulver (etwa zur pneumatischen Förderung, Abfüllung, Siebung
oder sonstigen Verfahrensschritten aus der Feststoffverfahrenstechnik)
ausreichende Rieselfähigkeit.
Wahlweise kann zur Trocknung aber auch ein Wirbelbetttrockner oder
ein beheizter Pflugscharmischer verwendet werden. Um besonders farblose
Produkte zu erhalten, ist es vorteilhaft bei der Trocknung dieses
Gels einen schnellen Abtransport des verdampfenden Wassers sicherzustellen.
Dazu ist die Trocknertemperatur zu optimieren, die Luftzu- und -abführung muss
kontrolliert erfolgen, und es ist in jedem Fall auf ausreichende
Belüftung
zu achten. Die Trocknung ist naturgemäß umso einfacher und das Produkt
umso farbloser, je höher
der Feststoffgehalt des Gels ist. Der Lösungsmittelanteil bei der Polymerisation
wird daher so eingestellt, dass der Feststoffgehalt des Gels vor
der Trocknung daher im Allgemeinen bei mindestens ≥20 Gew.-%,
vorzugsweise bei mindestens ≥25 Gew.-% und in besonders
bevorzugter Form bei mindestens ≥30
Gew.-% sowie im Allgemeinen bei höchstens ≤90 Gew.-%, vorzugsweise bei höchstens ≤85 Gew.-%
und in besonders bevorzugter Form bei höchstens ≤80 Gew.-% liegt. Besonders vorteilhaft
ist die Belüftung
des Trockners mit Stickstoff oder einem anderen nicht-oxidierenden
Inertgas. Wahlweise kann aber auch einfach nur der Partialdruck
des Sauerstoffs während
der Trocknung abgesenkt werden, um oxidative Vergilbungsvorgänge zu verhindern.
Im Regelfall führt
aber auch eine ausreichende Belüftung
und Abführung
des Wasserdampfes zu einem noch akzeptablen Produkt. Vorteilhaft
hinsichtlich Farbe und Produktqualität ist in der Regel eine möglichst
kurze Trocknungszeit.
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Das
getrocknete Hydrogel (das kein Gel mehr ist (auch wenn oft noch
so genannt), sondern ein trockenes Polymer mit superabsorbierenden
Eigenschaften, das unter den Begriff „Superabsorber" fällt) wird
vorzugsweise gemahlen und gesiebt, wobei zur Mahlung üblicherweise
Walzenstühle,
Stiftmühlen,
Hammermühlen,
Schneidmühlen
oder Schwingmühlen
eingesetzt werden können.
Die Partikelgröße des gesiebten,
trockenen Hydrogels beträgt
vorzugsweise unter ≤1000 μm, besonders
bevorzugt unter ≤900 μm, ganz besonders bevorzugt
unter ≤850 μm, und vorzugsweise über ≤800 μm, besonders
bevorzugt über ≥90 μm, ganz besonders
bevorzugt über ≥100 μm.
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Ganz
besonders bevorzugt ist eine Partikelgröße (Siebschnitt) von ≥106 bis ≤850 μm. Die Partikelgröße wird
gemäß der von
der EDANA (European Disposables and Nonwovens Association) empfohlenen
Testmethode Nr. 420.2-02 "Particle
size distribution" bestimmt.
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Die
so hergestellten trockenen superabsorbierenden Polymere werden üblicherweise
als „Grundpolymere" bezeichnet und vorzugsweise
anschließend
oberflächennachvernetzt.
Die Oberflächennachvernetzung kann
in an sich bekannter Weise mit getrockneten, gemahlenen und abgesiebten
Polymerpartikeln geschehen. Hierzu werden Verbindungen, die mit
den funktionellen Gruppen des Grundpolymers unter Vernetzung reagieren
können,
meist in Form einer Lösung
auf die Oberfläche
der Grundpolymerpartikel aufgebracht. Geeignete Nachvernetzungsmittel
sind beispielsweise:
- • Di- oder Polyepoxide, etwa
Di- oder Polyglycidylverbindungen wie Phosphonsäurediglycidylester, Ethylenglykoldiglycidylether
oder Bischlorhydrinether von Polyalkylenglykolen,
- • Alkoxysilylverbindungen,
- • Polyaziridine,
Aziridin-Einheiten enthaltende Verbindungen auf Basis von Polyethern
oder substituierten Kohlenwasserstoffen, beispielsweise Bis-N-Aziridinomethan,
- • Polyamine
oder Polyamidoamine sowie deren Umsetzungsprodukte mit Epichlorhydrin,
- • Polyole
wie Ethylenglykol, 1,2-Propandiol, 1,4-Butandiol, Glycerin, Methyltriglykol,
Polyethylenglykole mit einem mittleren Molekulargewicht Mw von 200-10000,
Di- und Polyglycerin,
Pentaerythrit, Sorbit, die Oxethylate dieser Polyole sowie deren
Ester mit Carbonsäuren
oder der Kohlensäure
wie Ethylencarbonat oder Propylencarbonat,
- • Kohlensäurederivate
wie Harnstoff, Thioharnstoff, Guanidin, Dicyandiamid, 2-Oxazolidinon und
dessen Derivate, Bisoxazolin, Polyoxazoline, Di- und Polyisocyanate,
- • Di-
und Poly-N-methylolverbindungen wie beispielsweise Methylenbis(N-methylolmethacrylamid)
oder Melamin-Formaldehyd-Harze,
- • Verbindungen
mit zwei oder mehr blockierten Isocyanat-Gruppen wie beispielsweise
Trimethylhexamethylendiisocyanat blockiert mit 2,2,3,6-Tetramethyl-piperidinon-4.
-
Bei
Bedarf können
saure Katalysatoren wie beispielsweise p-Toluolsulfonsäure, Phosphorsäure, Borsäure oder
Ammoniumdihydrogenphosphat zugesetzt werden.
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Besonders
geeignete Nachvernetzungsmittel sind Di- oder Polyglycidylverbindungen
wie Ethylenglykoldiglycidylether, die Umsetzungsprodukte von Polyamidoaminen
mit Epichlorhydrin, 2-Oxazolidinon und N-Hydroxyethyl-2-oxazolidinon.
-
Die
Oberflächennachvernetzung
(oft auch nur „Nachvernetzung") wird üblicherweise
so durchgeführt, dass
eine Lösung
des Oberflächennachvernetzers
(oft auch nur „Nachvernetzer") auf das Hydrogel
oder das trockene Grundpolymerpulver aufgesprüht wird.
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Als
Lösungsmittel
für den
Oberflächennachvernetzer
wird ein übliches
geeignetes Lösungsmittel
verwendet, beispielsweise Wasser, Alkohole, DMF, DMSO sowie Mischungen
davon. Besonders bevorzugt sind Wasser und Wasser/Alkohol-Mischungen
wie zum Bespiel Wasser/Methanol, Wasser/Isopropanol, Wasser/1,2-Propandiol
und Wasser/1,3-Propandiol.
-
Das
Aufsprühen
einer Lösung
des Nachvernetzers wird vorzugsweise in Mischern mit bewegten Mischwerkzeugen,
wie Schneckenmischern, Paddelmischern, Scheibenmischern, Pflugscharmischern
und Schaufelmischern, durchgeführt
werden. Besonders bevorzugt sind Vertikalmischer, ganz besonders
bevorzugt sind Pflugscharmischer und Schaufelmischer. Geeignete
und bekannte Mischer sind beispielsweise Lödige®-,
Bepex®-,
Nauta®-,
Processall®-
und Schugi®-Mischer.
Ganz besonders bevorzugt werden Hochgeschwindigkeitsmischer, beispielsweise
vom Typ Schugi-Flexomix® oder Turbolizer®,
eingesetzt.
-
Nach
Aufsprühen
der Vernetzer-Lösung
kann wahlweise ein Temperaturbehandlungsschritt, im Wesentlichen
zur Ausführung
der Oberflächennachvernetzungsreaktion
(dennoch meist nur als „Trocknung
bezeichnet") nachfolgen,
bevorzugt in einem nachgeschalteten beheizten Mischer („Trockner"), bei einer Temperatur
von im Allgemeinen mindestens ≥50°C, vorzugsweise
mindestens ≥80°C und in
besonders bevorzugter Form mindestens ≥90°C sowie im Allgemeinen höchstens ≤250°C, vorzugsweise
höchstens ≤200°C und in
besonders bevorzugter Form höchstens ≤150°C. Die mittlere
Verweilzeit (also die gemittelte Verweilzeit der einzelnen Superabsorberpartikel)
des zu behandelnden Superabsorbers im Trockner beträgt im Allgemeinen
mindestens ≥1
Minute, vorzugsweise mindestens ≥3
Minuten und in besonders bevorzugter Form mindestens ≥5 Minuten
sowie im Allgemeinen höchstens ≤6 Stunden,
vorzugsweise höchstens ≤2 Stunden
und in besonders bevorzugter Weise höchstens ≤1 Stunde. Dabei werden neben
der eigentlichen Trocknung sowohl etwaige vorhandene Spaltprodukte
als auch Lösungsmittelanteile
entfernt. Die thermische Trocknung wird in üblichen Trocknern wie Hordentrocknern,
Drehrohröfen
oder beheizbaren Schnecken, vorzugsweise in Kontakttrocknern durchgeführt. Bevorzugt
ist die Verwendung von Trocknern, in denen das Produkt bewegt wird,
also beheizten Mischern, besonders bevorzugt Schaufeltrocknern,
ganz besonders bevorzugt Scheibentrocknern. Geeignete Trockner sind
beispielsweise Bepex®-Trockner und Nara®-Trockner. Überdies
können
auch Wirbelschichttrockner eingesetzt werden. Die Trocknung kann
aber auch im Mischer selbst erfolgen, durch Beheizung des Mantels
oder Einblasen eines vorgewärmten
Gases wie Luft. Es kann aber auch beispielsweise eine azeotrope
Destillation als Trocknungsverfahren benutzt werden. Die Vernetzungsreaktion
kann sowohl vor als auch während
der Trocknung stattfinden.
-
In
einer besonders bevorzugten Ausführung
der Erfindung wird zusätzlich
die Hydrophilie der Partikeloberfläche der Grundpolymere durch
Ausbildung von Komplexen modifiziert. Die Bildung der Komplexe auf der äußeren Schale
der Partikel erfolgt durch Aufsprühen von Lösungen zwei- oder mehrwertiger
Kationen, wobei die Kationen mit den Säuregruppen des Polymers unter
Ausbildung von Komplexen reagieren können. Beispiele für zwei-
oder mehrwertige Kationen sind formal ganz oder teilweise aus Vinylaminmonomeren
aufgebaute Polymere wie teilweise oder vollständig hydrolysiertes Polyvinylamid
(sogenanntes „Polyvinylamin"), dessen Amingruppen
stets – auch
bei sehr hohen pH-Werten – teilweise
zu Ammoniumgruppen protoniert vorliegen oder Metallkationen wie
Mg2+, Ca2+, Al3+, Sc3+, Ti4+, Mn2+, Fe2+/3+, Co2+, Ni2+, Cu2+, Zn2+, Y3+, Zr4+, La3+, Ce4+, Hf4+, und Au3+. Bevorzugte Metall-Kationen sind Mg2+, Ca2+, Al3+, Ti4+, Zr4+ und La3+, und
besonders bevorzugte Metall-Kationen
sind Al3+, Ti4+ und
Zr4+. Die Metall-Kationen können sowohl
allein als auch im Gemisch untereinander eingesetzt werden. Von
den genannten Metall-Kationen sind alle Metallsalze geeignet, die
eine ausreichende Löslichkeit
in dem zu verwendenden Lösungsmittel
besitzen. Besonders geeignet sind Metallsalze mit schwach komplexierenden
Anionen wie zum Beispiel Chlorid, Nitrat und Sulfat, Hydrogensulfat,
Carbonat, Hydrogencarbonat, Nitrat, Phosphat, Hydrogenphosphat,
Dihydrogenphosphat und Carboxylat, wie Acetat und Lactat. In besonders
bevorzugter Form wird Aluminiumsulfat verwendet. Als Lösungsmittel
für die
Metallsalze können
Wasser, Alkohole, DMF, DMSO sowie Mischungen dieser Komponenten
eingesetzt werden. Besonders bevorzugt sind Wasser und Wasser/Alkohol-Mischungen
wie zum Bespiel Wasser/Methanol, Wasser/Isopropanol, Wasser/1,2-Propandiol
und Wasser/1,3-Propandiol.
-
Die
Behandlung des Grundpolymeren mit Lösung eines zwei- oder mehrwertigen
Kations erfolgt in gleicher Weise wie die mit Oberflächennachvernetzer,
einschließlich
des wahlweisen Trocknungsschritts. Oberflächennachvernetzer und polyvalentes
Kation können
in einer gemeinsamen Lösung
oder als getrennte Lösungen
aufgesprüht
werden. Das Aufsprühen
der Metallsalz-Lösung
auf die Superabsorberpartikel kann sowohl vor als auch nach der
Oberflächennachvernetzung
erfolgen. In einem besonders bevorzugten Verfahren erfolgt die Aufsprühung der
Metallsalz-Lösung
im gleichen Schritt mit dem Aufsprühen der Vernetzer-Lösung, wobei
beide Lösungen
getrennt nacheinander oder gleichzeitig über zwei Düsen aufgesprüht werden,
oder Vernetzer- und Metallsalz-Lösung
vereint über
eine Düse
aufgesprüht
werden können.
-
Sofern
im Anschluss an die Oberflächennachvernetzung
und/oder Behandlung mit Komplexbildner ein Trocknungsschritt durchgeführt wird,
ist es vorteilhaft, aber nicht unbedingt notwendig, das Produkt
nach der Trocknung zu kühlen.
Die Kühlung
kann kontinuierlich oder diskontinuierlich erfolgen, bequemerweise
wird das Produkt dazu kontinuierlich in einen dem Trockner nachgeschalteten
Kühler
gefördert.
Dazu kann jeder zur Abfuhr von Wärme
aus pulverförmigen
Feststoffen bekannte Apparat verwendet werden, insbesondere jede
oben als Trocknungsapparat erwähnte
Vorrichtung, sofern sie nicht mit einem Heizmedium, sondern mit
einem Kühlmedium
wie etwa mit Kühlwasser
beaufschlagt wird, so dass über
die Wände
und je nach Konstruktion auch über
die Rührorgane
oder sonstige Wärmeaustauschflächen keine
Wärme in
den Superabsorber eingetragen, sondern daraus abgeführt wird.
Bevorzugt ist die Verwendung von Kühlern, in denen das Produkt
bewegt wird, also gekühlten
Mischern. beispielsweise Schaufelkühlern, Scheibenkühlern oder
Paddelkühler
wie etwa in Nara®- oder Bepex®-Kühlern. Der
Superabsorber kann auch in der Wirbelschicht durch Einblasen eines
gekühlten Gases
wie kalter Luft gekühlt
werden. Die Bedingungen der Kühlung
werden so eingestellt, dass ein Superabsorber mit der für die Weiterverarbeitung
gewünschten
Temperatur erhalten wird. Typischerweise wird eine mittlere Verweilzeit
im Kühler
von im Allgemeinen mindestens ≥1
Minute, vorzugsweise mindestens ≥3
Minuten und in besonders bevorzugter Form mindestens ≥5 Minuten
sowie im Allgemeinen höchstens ≤6 Stunden, vorzugsweise
höchstens ≤2 Stunden
und in besonders bevorzugter Weise höchstens ≤1 Stunde eingestellt und die
Kühlleistung
so bemessen, dass das erhaltene Produkt eine Temperatur von im Allgemeinen
mindestens ≥0°C, vorzugsweise
mindestens ≥10°C und in
besonders bevorzugter Form mindestens ≥20°C sowie im Allgemeinen höchstens ≤100°C, vorzugsweise
höchstens ≤80°C und in
besonders bevorzugter Form höchstens ≤60°C aufweist.
-
Optional
kann noch eine weitere Modifizierung der Superabsorber durch Zumischung
feinteiliger anorganischer Feststoffe, wie zum Beispiel Siliziumdioxid,
Aluminiumoxid, Titandioxid und Eisen(II)-oxid erfolgen, wodurch
die Effekte der Oberflächennachbehandlung
noch weiter verstärkt
werden. Besonders bevorzugt ist die Zumischung von hydrophilem Siliziumdioxid
oder von Aluminiumoxid mit einer mittleren Größe der Primärteilchen von ≥4 bis ≤50 nm und
einer spezifischen Oberfläche
von ≥50-≤450 m2/g.
Die Zumischung feinteiliger anorganischer Feststoffe erfolgt bevorzugt
nach der Oberflächenmodifizierung
durch Vernetzung/Komplexbildung, kann aber auch vor oder während diesen
Oberflächenmodifizierungen
durchgeführt
werden.
-
Wahlweise
wird Superabsorber mit weiteren üblichen
Zusätzen
und Hilfsstoffen versehen, die Lagerungs- oder Handhabungseigenschaften
beeinflussen. Beispiele dafür
sind Einfärbungen,
opake Zusätze,
um die Sichtbarkeit gequollenen Gels zu verbessern, was in manchen
Anwendungen wünschenswert
ist, Zusätze zur
Verbesserung des Fließverhaltens
des Pulvers, Tenside oder Ähnliches.
Oft wird dem Superabsorber Entstaubungs- oder Staubbindemittel zugegeben.
Entstaubungs- oder Staubbindemittel sind bekannt, beispielsweise
werden Polyetherglykole wie Polyethylenglykol mit einem Molekulargewicht
von ≥400
bis ≤20 000
g/Mol, Polyole wie Glycerin, Sorbit, Neopentylglykol oder Trimethylolpropan,
die wahlweise auch ≥7
bis ≤20-fach ethoxyliert
sind, verwendet. Auch ein endlicher Wassergehalt des Superabsorbers
kann durch Wasserzugabe eingestellt werden, sofern gewünscht.
-
Die
Feststoffe, Zusätze
und Hilfsstoffe können
jeweils in separaten Verfahrensschritten zugegeben werden, meist
ist jedoch die bequemste Methode, sie dem Superabsorber im Kühler zuzugeben,
etwa durch Aufsprühen
einer Lösung
oder Zugabe in feinteiliger fester oder in flüssiger Form.
-
Der
oberflächennachvernetzte
Superabsorber wird wahlweise in üblicher
Weise gemahlen und/oder gesiebt. Mahlung ist hier typischerweise
nicht erforderlich, meist ist aber zur Einstellung der gewünschten
Partikelgrößenverteilung
des Produkts das Absieben von gebildeten Agglomeraten oder Feinkorn
angebracht. Agglomerate und Feinkorn werden entweder verworfen oder
vorzugsweise in bekannter Weise und an geeigneter Stelle in das
Verfahren zurückgeführt; Agglomerate
nach Zerkleinerung. Die Partikelgröße der Superabsorberpartikel
beträgt
vorzugsweise höchstens ≤1000 μm, besonders
bevorzugt höchstens ≤900 μm, ganz besonders
bevorzugt höchstens ≤850 μm, und vorzugsweise
mindestens ≥80 μm, besonders
bevorzugt mindestens ≥90 μm, ganz besonders
bevorzugt mindestens ≥100 μm. Typische
Siebschnitte sind beispielsweise ≥106
bis 850 μm
oder ≥150
bis ≤850 μm.
-
Die
vorliegende Erfindung bezieht sich ausserdem auf eine Verwendung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
und/oder eines Bewässerungssystems
für
- – Nutzpflanzenanbau
- – Rasenflächen
- – Golfplätze
- – Gemüseanbau
- – Baumwollplantagen
-
Die
vorgenannten sowie die beanspruchten und in den Ausführungsbeispielen
beschriebenen erfindungsgemäß zu verwendenden
Bauteile und Komponenten unterliegen in ihrer Größe, Formgestaltung, Materialauswahl
und technischen Konzeption keinen besonderen Ausnahmebedingungen,
so dass die in dem Anwendungsgebiet bekannten Auswahlkriterien uneingeschränkt Anwendung
finden können.
-
Weitere
Einzelheiten, Merkmale und Vorteile des Gegenstandes der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen
sowie aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Beispiele
und Zeichnungen, in denen die hier gelöste Problematik und die erfindungsgemäße Bewässerung
dargestellt sind. In den Zeichnungen, welche sich auf die Beispiele
beziehen, zeigt:
-
1.
Ein Besipiel für
die Wasserverteilung bei einer heute üblichen Bewässerung;
-
2 ein
Diagramm der kumulierten Regenmenge (in mm) gegen die Infiltrationsrate
in mm/h für
drei verschiedene Hydrogelkonzentrationen;
-
3 ein
Diagramm des Wassergehaltes für
einen hydrogelhaltigen Testboden einmal bei Bewässerung gemäß einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
sowie einmal bei einem Kontrollversuch; und
-
4 ein
Diagramm des Wassergehaltes für
einen hydrogelhaltigen Testboden zwei Wochen nach Bewässerung,
einmal bei Bewässerung
gemäß einer
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens sowie
einmal bei einem Kontrollversuch.
-
1 zeigt
die Verteilung des Wassers im Boden nach einer heute üblichen
Bewässerung.
Ein Baum – Ilex
europaeus – ist
in einen Container gepflanzt worden, der mit humusreicher Braunerde
gefüllt
ist. (1). In diesen Boldenkörper sind Tensiometer eingebracht,
die den Wassergehalt des Bodens in den Bodentiefen 20 cm (I), 60
cm (II), 110 cm (III) und 150 cm (IV) messen Die Wassergehalte werden
als negative Wasserspotentiale gemessen, je höher der absolut gemessene Wert
der Wassrpotentiale ist, je niedriger ist der Wassergehalt im Boden.
Aus den Kurven ergibt sich Wasserverteilung nach einer heute in
der gärtnerischen
Praxis üblichen
Bewässerung:
Die
in den Bodentiefen 110 und 150 cm gemessenen Wasserpotentiale sinken
nach der Bewässerung
deutlich ab und verbleiben auch auf diesem niedrigen Wert, nachdem
der Baum das in den oberen Bodenschichten vorhandene Wasser durch
die Blätte
in die Luft abgegeben hat (Kurven der Wasserpotentiale in den Bodentiefen
20 und 60 cm). Dieser Sachverhalt zeigt eindeutig, dass bei einer üblichen
Bewässerung
wie sie zur Zeit der Stand der Technik ist, ein erheblicher Teil
des aufgegebenen Wassers in untere Bodenschichten verlagert wird
und so den Pflanzen nicht mehr zur Verfügung steht.
-
2 zeigt
ein Diagramm der kumulierten Regenmenge (in mm) gegen die Infiltrationsrate
in mm/h für
drei verschiedene Hydrogelkonzentrationen.
-
Der
zugrundeliegende Versuch wurde in einem üblichen Regensimulator durchgeführt (Volcani-Modell).
Der Boden wurde in einen Kasten von 10 cm Höhe eingebracht, der nach oben
hin offen war und nach unten hin ein Trichtersieb aufwies. Bei einer
Beregnung lief das in den Boden eindringende Wasser nach unten ab
und wurde gemessen werden. Da der Kasten eine Neigung hatte, lief
das nicht in den Boden eindringende Wasser oben ab und wurde getrennt
aufgefangen.
-
Es
wurden folgende Versuche durchgeführt:
- 1.
Es wurde ein Testboden eingebracht, der kein Hydrogel enthielt.
- 2. Der Testboden wurde mit 0,4% Hydrogel versetzt
- 3. Der Testboden wurde mit 0,6% Hydrogel versetzt.
-
Die
jeweils aufgetragene Regenmenge war in allen Versuchen identisch.
-
Wie 2 zeigt,
wurde im Hydrogel-freien Boden die geringste Infiltrationsrate gemessen,
in die Hydrogel-haltigen Böden
drang wesentlich mehr Wasser ein. Dies zeigt, dass auch die Zugabe
von Hydrogel in die oberen Bodenschichten den Prozess der bei einer üblichen Bewässerung
unerwünschten
Infiltration des Wassers in tiefere Bodenschichten wie in 2 gezeigt,
nicht nur nicht verhindert sondern – völlig überraschenderweise – sogar
noch fördert,
indem er die Infiltrationsrate erhöht.
-
3 zeigt
dass bei einer erfindungemäßen Bewässerung
das Wasser nicht in die unteren, wurzelfreien, Bodenschichten eindringt.
-
In
vier Zylindern von 30 cm Durchmesser wurde eine 20 cm dicke Schicht
trockener Testboden (Wassergehalt: 3%) eingebracht und nach oben
durch ein Siebplatte mit einer Maschenweite von 1 mm abgedeckt. Auf
diese Siebplatte wurde eine weitere 20 cm dicke Schicht von Testboden
aufgebracht, dem 0,4% Hydrogel zugemischt war.
-
Anschließend wurden
Zylinder 1a und 1b mit 6 Liter Wasser wie in einer Gärtnerei üblich mit
einer Gießkanne
bewässert,
die Aufbringungszeit dauerte etwa eine Minute, die Kanne war mit
einem handelsüblichen
Giessaufsatz versehen. Das entspricht einer Aufbringungsrate von
360 l pro Stunde.
-
Auf
die obere Bodenschicht in den Zylindern 2a und 2b wurden die 6 Liter
Wasser innerhalb von 10 Minuten aufgesprüht, wobei die Tropfengröße erheblich
geringer als bei einer üblicherweise
in einer Gärtnerei verwendeten
Gießkanne
war. Das entspricht einer Aufbringungsrate von 36 l pro Stunde.
-
Nach
2 Stunden wurden in den Zylindern 1a und 2a die durch die Siebplatte
voneinander getrennten Böden
entnommen und der Wassergehalt darin bestimmt. Der Wassergehalt
ist in 3 angegeben (1 = Zylinder 1a, Kontrolle, 2 = Zylinder
2a, erfindungsgemäße Bewässerung)
-
3 zeigt,
dass bei der schnellen Bewässerung
fast die Hälfte
des Wassers in die untere Bodenschicht durchgesickert ist, während bei
der langsamen Bewässerung
durch Aufsprühen
fast alles Wasser im oberen – hydrogelhaltigen – Boden
verblieb.
-
Die
beiden verbliebenen Zylinder mit den bewässerten Böden wurden zwei Wochen offen
bei einer Temperatur von Durchschnittlich 30°C in einem Gewächshaus
ohne Feuchtigkeitsregulierung aufbewahrt. Danach wurden wiederum
die Böden
getrennt und die Wassergehalte bestimmt. Der Wassergehalt ist in 3 angegeben
(1 = Zylinder 1b, Kontrolle, 2 = Zylinder 2b, erfindungsgemäße Bewässerung)
-
4 zeigt,
dass zwischen den Böden
mit Hydrogelzumischung und denen ohne Hydrogel kein Ausgleich in
den Wassergehalten stattgefunden hat. In allen Böden hat der Wassergehalt infolge
der Verdunstung in dem Gewächshaus
abgenommen, die schon direkt nach dem Bewässern gemessenen Unterschiede
in den Wassergehalten blieben jedoch erhalten.
-
Testmethoden
-
Zentrifugenretentionskapazität („CRC", „Centrifuge
Retention Capacity"):
-
Die
Centrifuge Retention Capacity (CRC) wird gemäß der von der EDANA (European
Disposables and Nonwovens Association, Avenue Eugène Plasky
157, 1030 Brüssel,
Belgien) empfohlenen und von dort erhältlichen Testmethode Nr. 441.2-02 "Centrifuge Retention
Capacity" bestimmt.