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Die
vorliegende Erfindung betrifft das oberbegrifflich Beanspruchte
und befasst sich somit mit Eingriffshilfsmitteln für medizinische
Eingriffe.
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Es
gibt eine Vielzahl von medizinischen Eingriffen, bei denen die Sauerstoffversorgung
eines Patienten gefährdet
oder zumindest beeinträchtigt
ist. Dies kann deshalb der Fall sein, weil der Patient, etwa durch
Narkose, nicht mehr in der Lage ist, selbsttätig zu atmen; eine weitere,
häufig
vorkommende Situation ist durch Eingriffe gegeben, bei denen für Untersuchungszwecke
oder Behandlungszwecke Gerätschaften
durch die Luftröhre
in das Körperinnere
zur Lunge hin eingeführt
werden müssen. Die
maximal mögliche
Dauer derartiger Eingriffe ist streng begrenzt durch das Erfordernis,
den Patienten weiterhin mit Sauerstoff zu versorgen.
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Es
ist bekannt und üblich,
den Patienten in einer Vielzahl von Situationen zur Sicherstellung
der Beatmung zu intubieren. Bei der Intubation wird ein Endotrachealtubus
mittels Intubation eingeführt,
was typisch durch den Rachen erfolgt, gelegentlich aber auch durch
die Nasenhöhle
geschehen kann.
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Die
Intubation selbst ist dabei kritisch. Es muss sichergestellt werden,
dass in hinreichend kurzer Zeit der Endotrachealtubus hinreichend
tief eingeschoben wird, was bei Erwachsenen das Vorbeischieben des
Tubus an den Stimmbändern
erfordert. Während
dies erfahrenen Ärzten
im Regelfall ohne Probleme gelingt, kann es, etwa auf Grund anatomischer
Besonderheiten oder in Notfällen,
bei denen Nasen- und/oder Rachenräume nicht oder nur beeinträchtigt zugänglich sind,
weil sie verschlossen, zerstört
oder dergleichen sind, Komplikationen geben.
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Problematisch
ist dabei insbesondere, den Tubus schnell und präzise plazieren zu können. Dazu sind
bereits Hilfsmittel bekannt, wie beispielsweise der Kehlkopfspiegel
(Laryngoskop), aber auch andere Hilfsmittel, wie in das Lumen des
Endotrachealtubus einführbare
Endoskope, die nach dem Setzen des Endotrachealtubus zur Ermöglichung
einer Beatmung entfernt werden müssen.
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Es
ist auch schon bekannt, eine Endotrachealkamera vorzusehen. Hierzu
werden in der
US 2005/0177024
A1 eine Kamera und ein Radiofrequenzsender vorgeschlagen,
die an einen Endotrachealtubus gekoppelt sind, um ein Bild von Gewebe am
proxima len Ende des Endotrachealtubus in Echtzeit zu erhalten. Das
von der Kamera aufgenommene Bild wird an einen preiswerten Radiofrequenzempfänger in
der Nähe übertragen
und an einen Videomonitor gesendet, um das Bild anzuzeigen. Der
Gebrauch eines drahtlosen Übertragungssystems
soll das Vorhandensein von Drähten
und Litzen vermeiden, die sich andernfalls verhaken und dazu führen könnten, dass
der Endotrachealtubus unbeabsichtigt aus dem Patienten gezogen oder
in diesem repositioniert wird. Auch bei der bekannten Anordnung
ist aber die Plazierung kritisch.
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Wünschenswert
ist es hier, im Hinblick auf die große Gefahr, die aus Komplikationen
bei der Beatmung für
den Patienten hervorgeht, Verbesserungen bei der Endotrachealtubusplazierung
zu ermöglichen.
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Weitere
Probleme treten für
Patienten auf, wenn neben der reinen Beatmungsermöglichung weitere
Anforderungen zu erfüllen
sind, beispielsweise die regelmäßige Kontrolle
der Luftwege bei verletzten Patienten, um sicherzustellen, dass
Flüssigkeiten
während
einer Operation hinreichend schnell abgesaugt werden können, die
Entfernung von Fremdkörpern
aus Luftwegen, langfristige Überwachungen
etwa auf Intensivstationen bei komatösen beziehungsweise bewußt im Koma
gehaltenen Patienten usw. Gerade bei minimalinvasiven Eingriffen besteht
hier ein Problem dahingehend, dass die Eingriffszeit durch die maximal
zulässige
Atmungsbeschränkungszeit
determiniert ist.
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Es
ist wünschenswert,
zumindest einige der angesprochenen Probleme zumindest partiell
einer gewissen Linderung zuzuführen.
Für minimalinvasive Eingriffe
sind zwar bereits Vorrich tungen bekannt. Als Schutzrechte, die sich
mit Intubation bzw. Endoskopie beschäftigen, seien unter anderem
erwähnt:
DE 195 18 148 A1 ,
DE 690 23 930 T2 ,
US-PS 5,803,080 ,
DE 10 2004 026 619
A1 ,
DE 698
30 051 T2 ,
EP
1 177 809 A1 ,
US-PS
2005/0177024 . Die dort gezeigten Instrumente erweisen sich
aber in der Praxis als unzureichend.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, Neues für die gewerbliche
Anwendung bereitzustellen.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe wird in unabhängiger
Form beansprucht.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
finden sich in den Unteransprüchen.
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Die
vorliegende Erfindung schlägt
somit in einem ersten Grundgedanken ein Eingriffshilfsmittel für medizinische
Eingriffe, aufweisend einen Rohrkörper mit eine Intubierung ermöglichendem
Rohrmantel, der unter Belassung eines Ventilation ermöglichenden
Lumens mit einem Eingriffsfunktionshilfsmittel zur Ausführung einer
Eingriffsfunktion versehen ist, vor, bei welchem vorgesehen ist,
dass das Eingriffsfunktionsmittel mit einem Ausrichtemittel für die Rohrkörperausrichtung
während
des medizinischen Eingriffs ausgestaltet ist.
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Mit
der Erfindung wird somit erstmals eine besonders einfache Plazierung
eines Endotrachealtubus vorgeschlagen, die auch in jenen Fällen, in
denen selbst ein erfahrener Arzt Probleme antrifft, die eine Endotrachealtubusplazierung
erschweren oder verhindern, noch ein sicheres und schnelles Plazieren
des Tubus ermöglichen,
ohne dass bleibende Schäden
für den Patienten
zu befürchten
sind, einfach indem der Rohrkörper
mit Ausrichtmitteln zur Ausrichtung des proximalen Rohrkörperendes
während
des Intubationsvorganges versehen ist.
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Es
wurde erkannt, dass durch die beschriebene Wandintegration derartige
Ausricht- bzw. Lenkmittel auch in einem Endotrachealtubus vorgesehen werden
können,
ohne dass dafür,
wie im Stand der Technik gebräuchlich,
ein lenkbares Endoskop in den zu plazierenden oder auszurichtenden
Endotrachealtubus eingeführt
werden muss, wobei vermittels der Endoskopbewegung dann der Rohrkörper des
Endotrachealtubus mitbewegt wird. Es ist dabei festzustellen, dass
die Wände
des Endotrachealtubus ohne Beeinflussung ihrer Funktion soweit verdünnt werden können, dass
einerseits ein ventilationsermöglichendes
Lumen über
die gesamte Strecke verbleibt und andererseits die verbleibende
Wandstärke,
obwohl sie bereits für
typische Anatomien im Gesamtumfang beschränkt ist, ausreicht, um noch
die Ausricht- bzw. Lenkmittel darin und/oder daran vorzusehen. Auch an
den Stellen bzw. nahe jener Stellen, an denen bei Einbettung von
Zug- oder Lenkmitteln, die am proximalen Rohrkörperende oder nahe desselben
angreifen, Kräfte
distal, also von außerhalb
des Patienten zu übertragen
sind, zum Beispiel vom intubierenden oder untersuchenden bzw. eingreifenden
Arzt oder medizinischen Personal, erweist sich die Wand als hinreichend
stabil. Dies liegt unter anderem offensichtlich daran, dass nach
Beginn der Plazierung bereits eine Stabilisierung durch die seitlichen
Körperteile,
also die Luftröhre
oder Bronchien und dergleichen gegeben ist, die ein Abknicken des
Rohrkörpers während der
Intubation bzw. während
des medizinischen Eingriffes sicher verhindern. Es wird zugleich ausgenutzt,
dass dadurch, dass der Rohrmantel selbst mit dem Eingriffsfunktionshilfsmittel
versehen ist, die im Stand der Technik befürchtete Komplikation der Verlagerung
bei Zug auf Drähten
gerade nicht eintritt.
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In
der bevorzugten Variante ist das Eingriffshilfsmittel ausgelegt
für zumindest
einen medizinischen Eingriff aus der Gruppe Bronchiallavage, Bronchoskopie,
Biopsie, Anästhesie,
Intensivpflege, Intubation, Absaugung, Chirurgie des HNO-Bereiches, Thoraxchirurgie
und/oder Strahlentherapie, insbesondere zur Einlage von radioaktiven
Elementen oder Afterloadingverfahren und/oder für das Training eines beliebigen
der vorgenannten Eingriffe. Es versteht sich, dass die Ausbildung
des Eingriffshilfsmittels für
das Training beispielsweise den Verzicht auf Sterilisationen, sterile
Handhabung und dergleichen ermöglicht
und eventuell zusätzliche
Sensoren zu reinen Überprüfungszwecken
des Trainingserfolges vorgesehen sein können, was gegebenenfalls auch unter
Verringerung des sonst erforderlichen Lumens erfolgen kann. Weiter
wird etwa für
eine Bronchiallavage eine Spülmöglichkeit
vorgesehen, das heißt,
es kann der Rohrmantel oder das Körperinnere ergänzend mit
einem Schlauch zum Spülen
beziehungsweise, bei der Verwendung getrennter Schläuche zum
Zuführen
und Absaugen von Flüssigkeit,
mit zwei Schlauchleitungen versehen sein.
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Für Zwecke
der Bronchoskopie sind Beobachtungsmittel entweder durch das Lumen
einführbar,
was eine Dimensionierung des Lumens zu einer Größe erfordert, welche auch mit
dem Beobachtungsmittel, beispielsweise einem Endoskop, noch eine
Ventilation ermöglicht.
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Alternativ
und eindeutig bevorzugt ist es jedoch, Leitermittel zur Übertragung
von Bildern aus dem Körperinneren
vorzusehen, die mit der oder einer (gegebenenfalls Innen- bzw.
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Zwischen-)Wand
des Rohrkörpers
fest verbunden sind. Derartige Leitermittel zur Übertragung von Bildern können einerseits
bei einer reinen Bronchoskopie hoch sinnvoll sein, sind aber auch
beim Intubieren in schwierigen Situation für den Anästhesisten von Vorteil und
erleichtern auch bei der Intensivpflege die Überwachung des Zustandes des
Patienten. Dies kann etwa dann sinnvoll sein, wenn innere Blutungen
zu befürchten
sind, oder während
Operationen, bei denen zwar nicht an der Lunge operiert wird, der
Patient aber auf dem Operationstisch bewegt werden muss, wodurch
eine Verlagerung des bereits intubierten Tubus befürchtet werden
muss. In einem solchen Fall kann durch Bewegen des Endotrachealtubus
unter gleichzeitiger Beobachtung eine Neuoptimierung einer Tubusausrichtung
herbeigeführt
werden.
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Das
Eingriffshilfsmittel erlaubt nicht nur die Erleichterung bekannter
Eingriffe wie Intubationen oder Bronchoskopien, sondern erlaubt
auch und gerade neue Ausführungen
von Operationen, insbesondere unter Ausnutzung eines minimalinvasiven
Vorgehens. Dabei wird es durch die Lenkbarkeit ohne Weiteres möglich, das
Eingriffshilfsmittel, bevorzugt unter Sicht, bis tief in die Bronchien,
etwa bis zu den Segmentbronchien, wo stärkere Verästelungen auftreten, hin vorzuschieben,
ohne dass dafür
eine gerade Sichtlinie erforderlich wäre, längs welcher ein Operateur den
Situs beobachten kann, und ohne dass zur Beobachtung der Plazierung
die Ventilation wie im Stand der Technik beeinträchtigt wird.
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Die
Auslegung zum minimalinvasiven Eingriff erfordert neben einer Dimensionierung
des Lumens, die die Verwendung der minimalinvasiven chirurgischen
Eingriffsmittel wie Zangen, Pinzetten, Skalpelle usw. ohne Ventilationsver-
oder -behinde rung ermöglichen,
auch die Auslegung des Eingriffshilfsmittels in entsprechender Länge, so
dass der Tubus bis an die gewünschte
Stelle vorschiebbar ist.
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Sofern,
was wünschenswert
ist, ein Cuff vorgesehen ist, mit dem der Tubus nahe des Kehlkopfes abgedichtet
wird, wie bei Intubierung Erwachsener üblich, wird der Cuff bei einem
für Eingriffe
in den Segmentbronchien ausgelegten Eingriffshilfsmittel entsprechend
nahe dem distalen Ende angeordnet sein. Mit anderen Worten wird
das Eingriffshilfsmittel unter anderem möglicherweise, jedoch nicht
zwingend, für
einen tiefer im Körperinneren
vorgesehenen Eingriff dadurch ausgelegt, dass der Cuff weg vom proximalen
Ende hin zum distalen Ende verlegt wird. Es ist einzuschätzen, dass
für unterschiedliche Eingriffe
womöglich
Eingriffshilfsmittel mit unterschiedlicher Cuffposition erforderlich
sind.
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Weiter
wird es bevorzugt sein, in Fällen,
bei denen das Eingriffshilfsmittel tief vorgeschoben wird, Öffnungen
unterhalb des Cuffs vorzusehen, damit eine Ventilation nicht nur
jener Lungenteile erfolgt, die aus der Lumenöffnung am proximalen Ende des Eingriffshilfsmittels
mit Luft bzw. Sauerstoff, Narkosegas usw. anströmbar sind, sondern eine Lungenvollversorgung über die
Nebenöffnung
ermöglicht
wird. Es sei darauf hingewiesen, dass jedes einzelne der aufgezählten Merkmale
wie Erweiterung des Lumens zur Ermöglichung des Einschubs chirurgischer
Eingriffshilfsmittel, Cuffverschiebung sowie das Vorsehen von Nebenöffnungen
für sich
alleine bereits eine Erleichterung und/oder Ermöglichung minimalinvasiver Eingriffe
mit sich bringen kann, dass aber die Auslegung für minimalinvasive Eingriffe
keineswegs zwingend auch am Vorhandensein derartiger Merkmale festzumachen
sein muss.
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Es
sei weiter darauf hingewiesen, dass auch bei Vorliegen von Nebenöffnungen
zur Ventilation von nicht mit dem Tubus erreichten Lungenteilen noch
keine Beeinträchtigung
der Wandstärke
dergestalt auftritt, dass die Stabilität des Eingriffshilfsmittels
und/oder die Intubation verhindert wird. Vielmehr wird sich durch
die bei Vorhandensein von Ventilationslöchern erhöhte Flexibilität des Tubus
die Plazierung sogar leichter durchführen lassen, was gerade im
Hinblick auf das erforderliche tiefere Einschieben bei minimalinvasiven
Eingriffen in tief im Körperinneren
liegende Atmungsorgane wie den Segmentbronchien vorteilhaft ist.
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Es
versteht sich, dass das Vorhandensein eines außenseitigen Cuffs in jedem
Fall vorteilhaft sein wird, wobei dieser zwischen distalem und proximalem
Ende außenseitig
am Rohrkörper
vorgesehen ist.
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Ein
eventuell vorgesehener Cuff kann auch gemäß der Erfindung in per se bekannter
Weise über eine
mit dem Rohrkörper
fest verbundene und/oder daran beziehungsweise darin integrierte
Druckleitung aufpumpbar sein. Das Aufpumpen kann, wie noch detaillierter
erläutert
werden wird, auch über eine
elektronische Steuerung gesteuert werden, auf welcher dann bevorzugt
auch Bilder aus dem Körperinneren
angezeigt werden und/oder mit welcher die Lenkung des zu plazierenden
Tubus erleichtert beziehungsweise ermöglicht wird. Es sei darauf
hingewiesen, dass zwar prinzipiell die Möglichkeit bestünde, auch
beim Cuff selbst oder an einem beliebigen Bereich des Rohrkörpermantels
Bilder zu erfassen und nach außerhalb
des Körpers
zu senden, um eine Überwachung
und Beobachtung zu verbessern, dass aber im Regelfall am Cuff dem
Anästhesisten
oder Chirur gen oder anderem medizinischem Personal noch eine Sicht
von außen
ohne Weiteres möglich
ist und zudem für
die Kontrolle einer adäquaten
Cufflage und -unterdrucksetzung andere Mittel, zum Beispiel akustische
Kontrollen, bestehen.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass auch für den Endotrachealtubus der
vorliegenden Erfindung bevorzugt ist, dass der Cuff unterhalb der
Stimmbänder,
das heißt
in der Luftröhre
zu liegen kommt. Auch mit der vorliegenden Erfindung ist dabei bevorzugt darauf
zu achten, dass er nicht durch Liegen in der Stimmbandebene die
gegebenenfalls sensiblen Stimmbänder
zu schädigen
vermag.
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Erwähnt sei
im Hinblick darauf insbesondere die Möglichkeit, einen langgezogenen
Niedrigstdruckcuff vorzusehen, was vorteilhaft ist, wenn die Lage
des Cuffs zu Beginn der Operation nicht vollständig vorhergesagt werden kann,
weil die Eingriffstiefe mit dem Fortschreiten der Operation variiert und/oder
zu Beginn eines Eingriffs noch nicht vollständig klar ist. Es sei auch
erwähnt,
dass mehrere Cuffs zusammenschaltbar sind und/oder, wie bei der Thoraxchirurgie,
Doppellumentubi mit zwei Cuffs einsetzbar sind.
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Während bei
konventioneller Intubation unter laryngoskopischer Sicht der Tubus
typisch so weit vorgeschoben wird, bis der Cuff sicher hinter den Stimmbändern liegt
und damit aus dem Sichtbereich verschwunden ist, kann bei der vorliegenden
Erfindung in der bevorzugten Variante mit fiberoptischer Intubation
die korrekte Tubuslage bevorzugt dadurch verifiziert werden, dass
das Tubusende oberhalb der Trachealbifurkation, also der ersten
Aufzweigung der Luftröhre
in den linken und rechten Hauptbronchus, plaziert wird. Sofern der
Cuffdurch tritt durch die Stimmbandebene nicht laryngoskopisch beobachtbar
ist, weil etwa gerade wegen fehlender laryngoskopischer Sicht eine
fiberoptische Intubation mit erfindungsgemäßer Lenkung eingesetzt wird,
kann eine korrekte Cufflage, das heißt die Plazierung des Cuffs
unterhalb der Stimmbänder,
durch Abstandsmarkierungen an der Außenseite des Fibus, beispielsweise
im Zentimeter- oder Doppelzentimeterabstand, erreicht werden. So
kann sichergestellt werden, dass der Cuff sicher unterhalb der Stimmbandebene
zu liegen kommt, indem die Fibustiefe ab Zahnreihe bestimmt wird.
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Wenn
nicht klar ist, wie tief das Eingriffshilfsmittel für einen
Eingriff einzuschieben ist, und/oder die Einschubtiefe während des
Eingriffes variiert, kann ein Cuff vorgesehen werden, der entweder
länger
als mindestens zur Abdichtung einer einzelnen festen Einschubposition
erforderlich gebildet ist und/oder segmentweise aufpumpbar ist.
Wie erläutert,
ist es besonders bevorzugt, dass die Eingriffsfunktionsmittel Leitermittel
zur Übertragung
von Bildern aus dem Körperinneren
umfassen, die mit der Wand unter Belassung des Ventilation ermöglichenden
Lumens fest verbunden sind.
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Diese
Leitermittel zur Übertragung
von Bildern werden einerseits Beleuchtungsmittel umfassen, da die Übertragung
von Bildern aus dem Körperinneren
nur unter Beleuchtung möglich
ist. Es sei auf die Möglichkeit
hingewiesen, eine lichtleitende Faser zur Ausleuchtung mindestens
einer Stelle im Körperinneren
vorzusehen. Bevorzugt können
mehrere lichtleitende Fasern im bzw. am Rohrkörper angeordnet werden, um
bei Verdeckung des Lichtaustrittes einer einzelnen Faser, wie sie
durch Schleim oder Blut im Körperinneren
geschehen kann, immer noch eine ausreichende Beleuchtung zu gewährleisten. Die Leitermittel
werden des weiteren typisch zumindest eine bildleitende Faser wie
eine Glas- oder Kunststofffaser umfassen. Diese sind ohne Weiteres in
den Rohrmantel integrierbar. Im Hinblick auf die für Lichtleitungsglasfasern
erforderlichen Brechungsindexunterschiede zu Umgebungsmedien können herkömmliche,
per se bekannte Techniken zur Einbringung der Glasfasern in den
Rohrmantel eingesetzt werden. Alternativ und/oder zusätzlich zu
bildleitenden Fasern können
Sensorsignalleitungen vorgesehen werden, um analoge oder digitale
Sensorsignale insbesondere für
bildgebende Systeme aus dem Körperinneren
herauszuleiten. Ein solcher Sensor kann als Feld lichtempfindlicher
Elemente gebildet sein oder als Ultraschallsensor, wobei festzuhalten
ist, dass die für
den jeweiligen Sensor erforderliche und mit diesem erzielbare Auflösung an
den jeweiligen Eingriffszweck und die jeweiligen Erfordernisse anzupassen
ist.
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In
einer besonders bevorzugten Variante ist eine Mehrzahl von Bildeintritts-
bzw. Erfassungsöffnungen
am proximalen Rohrende verteilt. Die Verteilung von Bildeintrittsöffnungen,
seien es mehrere Felder lichtempfindlicher Elemente oder voneinander beabstandete
bildleitende Glasfasern, hat den Vorteil, dass einerseits, solange
die Sicht über
mehrere Bildleiter (Sensoren, Glasfasern usw.) unbeeinträchtigt ist,
dem Verwender des Eingriffshilfsmittels und/oder anderen, an einem
medizinischen Eingriff beteiligten Personen ein auch stereoskopisches
Bild bereitgestellt werden kann. Dass die Darstellung durch Monitore,
rein optisch durch geeignete Linsen, Prismen usw., oder mittels
Stereobrillen mit Kleinstmonitoren erfolgen kann, sei der Vollständigkeit
halber erwähnt.
Wenn, was bei Eingriffen geschehen kann, die proximalen Bildeintritts-
bzw. Erfassungsöffnungen
partiell zugesetzt werden, so kann, gegebenenfalls unter Verzicht
auf stereoskopische Beobachtung, gleichwohl noch ein Sichtbild aus
dem Inneren übertragen
werden, so dass ein Eingriff nicht mehr unterbrochen werden muss,
weil sich etwa Schleim vor die Bildeintrittsöffnungen gesetzt hat. Dies
ist besonders vorteilhaft, weil ein Tubuswechsel auch zu einer zwischenzeitlichen
Beatmungsunterbrechung führt.
Die Bildeintrittsöffnungen
werden daher in einer bevorzugten Variante für Stereoskopiezwecke und/oder
Redundanz vorgesehen. Es sei erwähnt,
dass beispielsweise mehrere Glasfasern für die rein optische Beobachtung
vorgesehen werden können,
während
an einem dritten Bildkanal ein Monitor anschließbar ist, was etwa in Universitätskliniken
für die
Ausbildung von Studenten die Präsentation
des medizinischen Eingriffes auf großen Bildschirmen erlaubt.
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In
einer bevorzugten Variante sind bei Vorsehen von Bildleitermitteln
Antibeschlagmittel und/oder Antihaftmittel bei den Bildeintrittsöffnungen
beziehungsweise, sofern die Bildleitermittel solche umfassen, an
den Sensoren vorgesehen. Diese können durch
eine Beschichtung oder dergleichen realisiert sein, die beispielsweise
mit einer körperverträglichen,
fluorierten Kunststoffverbindung gebildet sind. Derartige Mittel
sind deshalb vorteilhaft, weil nicht nur durch Blut, Schleim oder
anderes ein Verdecken der Eintritts- bzw. Austrittsöffnung der
entsprechenden Bildleitermittel möglich ist, sondern bereits
durch die Feuchtigkeit der Atemluft ein Beschlagen erfolgen kann,
was gerade dann hoch störend
sein könnte, wenn
der Tubus während
der Intubation kühler
ist als das ihn bereits umgebende Körperinnere und/oder er durch
kühleres
Atemgas permanent geringfügig
kälter
als seine Umgebung bleibt.
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Alternativ
und/oder zusätzlich
zu Antibeschlagmitteln und/oder Antihaftmitteln können andere
Mittel zur Sauberhaltung des optischen Systems vorgesehen werden,
beispielsweise zur Sauberhaltung des optischen Systems mittels kontinuierlicher
oder intermittierender Insufflation eines geeigneten Gases zum Freispülen der
Bildeintrittsöffnungen.
Es sei erwähnt,
dass hierzu auch zusätzliche Kanäle in der
Endotrachealtubusrohrwand vorgesehen sein können und/oder die Bildleiter
so verlegt sein können,
dass sie mit Luft oder anderem Fluid umspülbar sind.
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In
einer besonders bevorzugten Variante wird der Rohrkörper an
der Längsseite
zur Ermöglichung
der Ventilation offen sein. Allerdings wäre es möglich, die Ventilation lediglich über seitliche Öffnungen
in der Rohrwandung vor dem proximalen Rohrende zuzulassen, sofern
ein minimalinvasives chirurgisches Instrument mit proximaler Verdickung eingesetzt
werden soll.
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Dass
das Eingriffshilfsmittel der vorliegenden Erfindung einsetzbar ist
nicht nur zur Intubierung, wie sie bei Narkosen und dergleichen
erforderlich ist, sondern auch eine Intubation bis tief in die Haupt-, bevorzugt
bis in die Neben- und/oder
Segmentbronchien ermöglicht,
wurde bereits erwähnt.
Es versteht sich, dass damit eine gegenüber herkömmlichen Intubationstuben vergrößerte Länge verbunden
ist, so dass für
normalwüchsige,
erwachsene Patienten Längen
von größer 50 cm,
bevorzugt um oder größer 60 cm
vorgesehen werden können.
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Die
bevorzugte Variante wird nicht nur ein einzelnes Murphy-Auge zur Ventilationsermöglichung
auch bei verschlossenem proximalen Tubusende aufweisen, sondern,
wie erwähnt,
eine Mehrzahl seitlicher Öffnungen,
die sinnvollerweise auf der proximalen (körperinneren) Seite hinter dem
Cuff angeordnet sind. Eine seitliche Öffnung vor dem Cuff könnte das
Eindringen von Speichel in den Tubus zur Folge haben, was einsichtigerweise
hochgradig unerwünscht
ist. Hingewiesen sei darauf, dass es in einer bevorzugten Variante,
in der sowohl Lenkals auch Bildleitermittel durch die Tubuswand
laufen und womöglich
die Lenkmittel zur Steuerung des Tubus in mehr als einer Ebene vorgesehen
sind, so dass drei oder vier Steuerdrähte durch die Tubuswand laufen, bevorzugt
sein wird, die durch oder an der Tubuswand entlang geführten Leitermittel
zu gruppieren, damit die seitlichen (Neben-)Öffnungen, die die Ventilation
auch der vom Intubationstubus nicht angesteuerten Lungenbereiche
ermöglichen
soll, ohne Störung
der Eingriffsfunktionshilfsmittel plazierbar sind. Alternativ und/oder
zusätzlich
kann vorgesehen sein, den Tubus um seine Längsachse zu drehen. Dies ist
gerade während
der Einschubphase, bei welcher der Tubus ohnehin fest ergriffen
wird, eine einfache und bequeme Weise der Ausrichtung, vor allem
in Kombination mit einer mindestens zwei Zugfäden umfassenden Lenkung. Dass
die seitlichen Öffnungen
insbesondere dann, wenn eine Mehrzahl derselben entlang der Rohrwand
angeordnet ist, die Flexibilität
des Eingriffshilfsmittels in positiver Weise erhöhen, wurde bereits erwähnt. Dies
wird gerade im Hinblick darauf, dass das Eingriffshilfsmittel besser zu
plazieren sein soll, als vorteilhaft angesehen.
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Es
sei im Übrigen
erwähnt,
dass bei der typisch bevorzugten Steuerung des Tubusendes in zwei
Ebenen nicht zwingend vier Steuerdrähte an orthogonal zueinander
liegenden Durchmessern längs des
Rohrwandquerschnittes angeordnet sein müssen. Eine solche orthogonale
Anordnung von Steuerdrähten
erleichtert einem Mediziner zwar aufgrund der besseren intuitiven
Bedienbarkeit das Plazieren über
eine rein mechanische Steuerung. Alternativ ist es aber möglich, gerade
bei dichter Belegung der Rohrwand mit funktionalen Elementen, beispielsweise
nur drei Steuerdrähte
vorzusehen. Um dann die intuitiv verständliche Links-/Rechts-/Auf-/Absteuerung
des Tubusendes vorzusehen, kann in einer besonders bevorzugten Variante
eine elektronische Steuerung verwendet werden, welche die gewünschten
Bewegungssignale umsetzt in entsprechende Zugkräfte an dann nur drei Zugdrähten. Eine
solche Anordnung kann bei Eingriffshilfsmitteln bevorzugt sein,
die sehr dünn
gestaltet sein müssen,
weil sie tief in der Lunge eingesetzt werden sollen, flexibel zu sein
haben und/oder bei jüngeren
Patienten, insbesondere Kindern einzusetzen sind.
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Es
sei erwähnt,
dass die Rohrwand mit axial durchgehenden Hohlräumen, das heißt kleinen
Führungskanälen gestaltet
werden kann. Dies ist per se besonders bevorzugt und lässt sich
ohne weiteres in der Schlauchherstellung des Rohrkörpers realisieren.
In einem solchen Fall wird typisch dafür Sorge zu tragen sein, dass
die um die Eingriffsfunktionsmittel an der Rohrwand oder Bildleitermittel
an der Rohrwand herum vorgesehenen Kanäle zur Außenseite hin, also körperkontaktseitig,
zumindest so dick bleiben, dass in der Einschubphase keine Zerstörung z. B.
durch Knicken oder Durchstoßen
bewirkt werden kann; letzteres wäre
besonders bei Notfällen
an Zähnen
usw. zu erwarten. Lumenseitig soll hingegen eine Dicke gegeben sein,
die ausreicht, um jenen Kräften zu
widerstehen, die durch eingeschobene Instrumente für einen
mini-malinvasiven Eingriff hervorgerufen werden können. Es
versteht sich, dass in beiden Fällen
vergleichsweise geringe Kräfte
auftreten, was eine entsprechend geringe verbleibende Restwanddicke
zu lässt,
sofern nicht thermisch wirkende minimalinvasive Geräte oder
dergleichen hindurchgeschoben werden, die eine Rohrwandaufschmelzung bewirken
könnten,
intensive Laserstrahlen an die Rohrwand bringen oder dergleichen.
Die Kanaldimensionierung kann und wird damit typisch auf reine Stabilitätsbetrachtungen
für den
Tubus begrenzt sein. Dies erlaubt es insbesondere und in einer bevorzugten
Variante, in der Rohrwand direkt einen separaten Saugkanal zu integrieren,
mit dem eine Eingriffsstelle absaugbar ist und/oder eine Absaugung auch
an anderen Stellen, beispielsweise etwas beabstandet um die Eingriffsstelle
herum, von der Außenseite
her möglich
ist.
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Das
Eingriffshilfsmittel wird in einer besonders bevorzugten Variante
einerseits ein proximales Teil umfassen, welches in den Patienten
eingeschoben wird und somit intensiven Kontakt haben muss und andererseits
ein patientenkontaktfreies Bedien- bzw. Steuerende, die bevorzugt
voneinander trennbar sind. Die Auftrennung ermöglicht es, für das proximale
Teil im Patientenkontakt entweder preiswerte Einweg-Komponenten
vorzusehen, was möglich
ist, wenn die Ausrichtemittel, Bildleitmittel und dergleichen durch
Integration oder Anbringung preiswerter Fasern, Drähte, Litzen
und dergleichen realisierbar sind. Wo dies nicht oder nicht mehr
vollständig
gewährleistet
ist, etwa weil anstelle von bildleitenden Glasfasern teurere Sensorelemente
verwendet werden sollen, ist bevorzugt alternativ zumindest eine einfachere
Desinfektion und Sterilisation möglich.
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Es
sei im Übrigen
erwähnt,
dass gegebenenfalls weitere Eingriffsfunktionsmittel am Eingriffshilfsmittel,
insbesondere am proximalen Ende desselben vorgesehen werden können, etwa Elektroden
für Elektrostimulation,
Reizmessungen, Elektrochirurgie und dergleichen.
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Ein
patientenkontaktfreies Teil wird als Kontroll- und/oder Bedienteil
gebildet sein, das insbesondere mit Anschlüssen für Saug- und/oder Absaug- und/oder
Beatmungsmittel, gegebenenfalls auch für Ventilation, Monitore für Gas(partial-)drücke und/oder
aus dem Körperinneren
empfangene Bildsignale ausgebildet ist und/oder mit diesen verbindbar ist,
sowie bevorzugt auch die Betätigungsmittel
für die
Rohrbewegungskontrolle umfasst, die elektronisch und/oder mechanisch
die gewünschte
Bewegungsrichtung oder Ausrichtung aufnehmen können. Es sei darauf hingewiesen,
dass in einer besonders bevorzugten Variante ein Trokarverschluss
für das distale
Teil vorgesehen sein kann.
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Die
Erfindung wird im Folgenden nur beispielsweise anhand der Zeichnung
beschrieben. In dieser ist gezeigt durch:
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1 ein
Eingriffshilfsmittel für
medizinische Eingriffe;
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2 das
Eingriffshilfsmittel von 1 im Querschnitt an der Stelle
A-A von 1 mit Steuergerät und Okular
für einen
Chirurgen.
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Nach 1 umfasst
ein allgemein mit 1 bezeichnetes Eingriffshilfsmittel 1 für medizinische
Eingriffe einen Rohrkörper 2 mit
einem zur Intubierung geeigneten Rohrmantel 3, der unter
Belassung eines Ventilation ermöglichenden
Lumens 4 mit einem Eingriffsfunktionshilfsmittel 5 zum
Ausführen
einer Eingriffsfunktion versehen ist, wobei das Eingriffsfunktions hilfsmittel 5 mit
einem Ausrichtemittel 6 für die Rohrkörperausrichtung während eines
medizinischen Eingriffes ausgebildet ist.
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Das
Eingriffshilfsmittel 1 ist dabei ein endotracheal zu intubierendes
Rohr aus flexiblem, körperverträglichem
Material, welches zur Erleichterung der Intubation am proximalen
Ende 1a in üblicher
Weise, wie bevorzugt möglich,
aber nicht zwingend erforderlich, angeschrägt und hinsichtlich der proximalen Rohrkörperkanten
zur Verletzungsverhinderung abgerundet ist.
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Der
Rohrkörper 2 ist
mit einem solchen Außendurchmesser
gebildet, dass er in die Luftröhre
eines zu behandelnden Patienten, dessen ordnungsgemäße Betäubung und/oder
Narkose vorliegend unterstellt, aber in Notfällen nicht zwingend ist, einführbar ist.
Der Rohrkörper 2 weist
dabei insbesondere eine Verträglichkeit
mit üblichen
Gleitmitteln und dergleichen auf, die das Intubieren erleichtern.
Der Rohrmantel 3 weist eine Dicke auf, die ihm auch unter
Berücksichtigung
der in ihm angeordneten, in Kanälen 3a, 3b usw.
verlaufenden Eingriffsfunktionshilfsmittel eine hinreichende Stabilität gegen
Druck von außen
sowie insbesondere auch gegen Knicken bei Ausüben von vorschiebendem Druck
von der distalen Seite 7 her verleiht.
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Der
Rohrkörper 3 weist
eine Länge
l auf, welche hier ein Vorschieben des proximalen Rohrkörperendes
vom Rachenraum bis in die Segmentbronchien erlaubt. Um den Rohrkörper 3 des
somit als Endotrachealtubus 1 ausgebildeten Eingriffshilfsmittels 1 der
vorliegenden Erfindung ist ein nach Plazierung des proximalen Endes 1a des
Rohrkörpers 3 unterhalb
der Stimmbänder liegender
Cuff 8 vorgesehen, der in herkömmlicher Weise über eine
an der Rohrwand verlaufenden Leitung 8a angeschlossen ist,
um über
eine Druckquelle 8b (2), mit
Druckfluid beaufschlagbar zu sein. Die Druckluftbeaufschlagung erfolgt
unter Steuerung eines Eingriffskontrollmittels 10 über die
einerseits ein Druck zur Cuffaufpumpung vorgebbar ist beziehungsweise
durch Steuerung von welcher Luft beziehungsweise anderes Druckfluid aus
dem Cuff bei erforderlicher Endotrachealtubusneuplazierung während eines
medizinischen Eingriffes und/oder zur Entfernung des Endotrachealtubus 1 aus
dem Cuff entfernt werden kann. Es sei hier erwähnt, dass auf der Steuerung 10 ein
Kontrollmittel 11 für
die Cuffpumpe 8b vorgesehen ist, dies aber nicht zwingend
der Fall sein muss und sehr wohl in bekannter Weise eine manuelle
Cuffbetätigung
problemfrei möglich
wäre, wenngleich
dies weniger bevorzugt ist.
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Hinsichtlich
des optimalen Cuffdruckes sei erwähnt, dass dieser bevorzugt
automatisch einstellbar ist auf den optimalen Cuffdruck, als welcher
jener Druck verstanden wird, der notwendig ist, um gerade noch eine
Leckage von Beatmungsgas bzw. Eintritt von Flüssigkeiten, wie Speichel oder
Magensaft, bei gegebenen Beatmungsdrücken zu verhindern. Eine Leckage
ist insbesondere von Narkosegeräten
bestimmbar durch die Messung einer Differenz von inspiriertem und
expiriertem Gas. Dass ansonsten eine ausreichende Dichtigkeit durch
Fehlen eines „Blubbergeräusches" detektierbar ist,
ist Ärzten
bekannt.
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Am
Rohrkörper 3 sind
weiter durch die Wandung radial nach außen verlaufende Öffnungen 3b vorgesehen,
die bei tiefer Intubation bis in eine der Nebensegmentbronchien
eine Ventilation der nicht stromabwärts des proximalen Rohrkörperendes 3 lie genden
Lungenteile durch Nebenventilation erlauben. Die Öffnungen 3b können an
jeder beliebigen Stelle des Rohrkörpers 3 angeordnet
werden, sofern sie tiefer im Körperinneren
liegen als der Cuff 8 und sofern sie keine Eingriffsfunktionshilfsmittel
und dergleichen, die in der Rohrwand axial verlaufen, durchstoßen. Die Öffnungen
erstrecken sich allgemein radial nach außen, wobei erwähnt sei,
dass eine Neigung gegen die Achse bevorzugt möglich ist, um ein Eindringen
eines minimalinvasiven Instrumentes in eine Öffnung bei Instrumentenverschieben
im Rohr zu verhindern.
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Die
Menge und Größe der Ventilationslöcher 3b ist
so bemaßt,
dass die Lungenversorgung mit Atemluft, gegebenenfalls mit Narkosegasen
wie mit Stickoxiden versetzter Atemluft usw., ohne Weiteres gewährleistet
ist.
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Das
Lumen 4 ist so groß gewählt, dass
auch bei Einschub eines oder mehrerer chirurgischen Instrumente 12,
wie Zangen zur Entfernung von in Bronchien eingedrungenen Fremdkörpern, zur Durchführung von
Biopsien, Entfernung körpereigener
Stoffe, Skalpellen, Elektroskalpellen, Scheren usw. eine Ventilation
möglich
ist. Es sei im Übrigen erwähnt, dass
anders als dargestellt für
tief in den Atmungsorganen durchzuführende Eingriffe der Rohrkörper 3 nicht
zwingend zylindrisch bzw. mit Vorkrümmung, gleichwohl aber weitgehend
zylindrisch gebildet sein muss, sondern es kann zum Beispiel auch möglich sein,
eine Abstufung des Rohrkörpers 3 dergestalt
vorzunehmen, dass ein Vorschieben des Eingriffshilfsmittels 1 bis
tief in die Verästelungen
der Bronchien hinein ermöglicht
wird. In einem solchen Fall kann eine Abstufung dergestalt vorgesehen
werden, dass das proximal noch verbleibende Lumen selbst kaum noch
für die
Gesamtventilation ausreicht, sofern über ent sprechende Seitenlöcher 3b mit
dem zugehörigen,
distal größeren Lumen 4 dann noch
gewährleistet
ist, dass insgesamt die Ventilation und Sauerstoffversorgung des
Patienten nicht beeinträchtigt
wird.
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Das
Eingriffsfunktionshilfsmittel 5 umfasst nun mehrere Zugdrähte, die
am proximalen Ende des Rohrkörpers 3 angreifen,
um dieses in zwei Ebenen, dargestellt durch Pfeile 5a, 5b in 1,
auszurichten. Zu diesem Zweck sind bei dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel
im Rohr 3 äquidistant über den Rohrdurchmesser
verteilte Kanäle 5c1, 5c2, 5c3 angeordnet.
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Prinzipiell
wäre es
möglich,
zur Links-/Rechts- und Auf-/Abbewegung, also einmal entsprechend
des Pfeiles 5b und einmal entsprechend des Pfeiles 5a,
jeweils ein eigenes Drähtepaar vorzusehen,
was insgesamt vier Zugdrähte,
die in der Rohrwand verlaufen, erforderlich machen würde. Vorliegend
dargestellt ist eine Anordnung mit nur drei Zugdrähten 5c1, 5c2, 5c3,
die in jeweils einem eigenen Kanal verlaufen und über die
Steuerung 10 mit einem daran vorgesehenen Kontrollfeld 10a,
das beispielsweise als Touchpad oder als Wippschalter mit zweifacher
Verkippmöglichkeit
gebildet sein kann, so steuerbar sind, dass sich die gewünschten
Bewegungen ergeben. Beispielsweise ist eine Bewegung in 2 nach
oben durch Ziehen an dem Draht 5c3 zu bewirken, während eine
Bewegung nach unten durch gleichstarkes Ziehen an den Drähten 5c1 und 5c2 zu bewirken
ist. Die Umsetzung von der intuitiv einfacher verständlichen
Links-/Rechts-/Auf-/Abbewegung auf drei Zugdrähte wird elektronisch in per
se bekannter Weise bewirkt, so dass der Mediziner, der das Eingriffshilfsmittel 1 zu
pla zieren hat, nicht durch komplizierte Betrachtungen etwa über Ausrichtungen gestört wird.
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Die
Zugdrähte 5 in
ihrem jeweiligen Kanal können
zusammen mit der Steuerung 10a als Ausrichtemittel aufgefasst
werden. Ohne die dem Techniker gegebene Offenbarung zu beeinträchtigen,
sei aus rein patentrechtlichen Gründen darauf hingewiesen, dass
unterschiedliche Teile dem Ausrichtemittel zugeordnet werden können. So
ist etwa die hier beispielhaft und vorteilhaft beschriebene Steuerung 10 mit
dem Kontrollmittel 10a für die Zugfäden 5c1, 5c2, 5c3 nicht
zwingend und es können
auch mechanische Mittel in per se bekannter Weise eingesetzt werden.
Bevorzugt ist dann ein Gerät,
das mit einer Hand betätigt
werden kann, wie im Stand der Technik bereits vorgesehen.
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Die
Eingriffsfunktionshilfsmittel umfassen weiter Bildleitermittel,
die vorliegend mit drei parallel zu den Zugmitteln verlaufende Glasfasern
realisiert sind, die am proximalen Ende des Rohrkörpers 3 so positioniert
sind, dass ein und derselbe Bildbereich beobachtet wird, wie durch
den Bildbereich 5d in 1 schematisch
angedeutet. Durch das Übertragen
eines Bildes aus dem Körperinneren
wird der Eingriff gleichfalls gestützt, so dass auch die Bildleiter als
Eingriffsfunktionshilfsmittel im Sinne der vorliegenden Erfindung
auffassbar sind. Weiter ist eine Glasfaser 5e (2)
vorgesehen, über
welche eine Beleuchtung des Situs mit an der Kontrollsteuerung 10 einstellbarer
Helligkeit, angedeutet durch das Einstellmittel 5e1, ermöglicht wird.
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Die
Anordnung von drei bildleitenden Fasern im Rohrkörper 3, insbesondere
Glasfasern, erlaubt es, einerseits einem Chirur gen ein stereoskopisches Bild
des Situs im Körperinneren
anzuzeigen, was für medizinische
Eingriffe wie Biopsien oder chirurgische Eingriffe von großem Vorteil
ist; überdies
können
einer den Chirurgen unterstützenden
Person, beispielsweise dem Anästhesisten,
gleichfalls Bilder aus dem Körperinneren
aus der dritten Glasfaser am Steuermittel 10 dargestellt
werden. Es versteht sich, dass das Binokular für den Chirurgen, das in 2 mit 14 bezeichnet
ist, nicht zwingend rein optisch arbeiten muss, sondern dass gleichfalls
eine Umsetzung in elektrische Signale möglich ist und der Chirurg eine
elektronische, bildstereoskopisch anzeigende Brille trägt beziehungsweise
auf einen stereoskopische Betrachtung ermöglichenden Monitor schaut. Letzteres
hat besonders den Vorteil, dass bei Zusetzen nur einer der Bildleiterfasern
immer noch durch Wechsel auf die verbleibenden eine stereoskopische Sicht
erhalten werden kann, was die Plazierung des Tubus erleichtert,
und dass noch weitere Personen stereoskopisch den Situs beobachten
können.
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Weitere
Eingriffsfunktionsmittel, die am Eingriffshilfsmittel 1 im
dargestellten Ausführungsbeispiel
vorgesehen sind, die aber, wie dem Fachmann ersichtlich sein wird,
nicht gleichfalls zwingend vorhanden sein müssen, sind ein Spülmittel 15 zur Durchführung einer
Spülung
beim distalen Ende des Eingriffshilfsmittels 1, wobei in 2 nur
höchst
beispielhaft eine Steuerung in Form von zwei, einerseits eine Spülmittelzuführung und
andererseits eine Spülflüssigkeitsabführung bewirkenden
Druckknöpfen 16 veranschaulicht
ist.
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Weiter
sei darauf hingewiesen, dass das Steuermittel 10 neben
einem Monitor 17 für
die Anzeige eines am proximalen Ende aufgenommenen Bildes einen
Anschluss zur Aufzeichnung sämtli cher Steuerbefehle
und empfangener Signale aus dem Körperinneren umfasst, wobei
dieses Aufzeichnungsmittel vorliegend als Bandlaufwerk 18 angedeutet
ist, obwohl typisch eine Digitalisierung der Daten und Speicherung
auf einem Zentralrechner oder dergleichen vorgesehen sein kann,
sowie eine Steuerung für
die Beatmung des Patienten, wobei z. B. eine Sauerstofferhöhung oder
-erniedrigung ansteuerbar ist und über entsprechende Tasten 19 und
bestimmte Kenngrößen einem
Anästhesisten
oder anderen Medizinern über
eine Anzeige 20 darstellbar sind. Es versteht sich auch,
dass die Steuerung 10 gegebenenfalls mit anderen Monitoren
und dergleichen gekoppelt sein kann, um an einer zusammengeführten Stelle
Parameter wie Pulsfrequenz, Blutdruck usw. anzuzeigen, so dass ein
einen Eingriff überwachender
Mediziner sämtliche
kritischen Größen simultan
im Blick haben kann. Es wird im Übrigen
einleuchten, dass kritische Zustände
einzelner Größen akustisch
anzeigbar sein können.
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Das
Eingriffshilfsmittel 1 wird beispielsweise verwendet wie
folgt:
Zunächst
wird ein Patient, an dem das Eingriffshilfsmittel verwendet werden
soll, wie erforderlich narkotisiert. Es wird zunächst, bevorzugt, aber nicht
zwingend, unter Verwendung eines üblichen Laryngoskops für den vorderen
Einschubbereich, das Eingriffshilfsmittel 1 in die Luftröhre des
Patienten eingeschoben. Dass gerade bei schwierigen Intubationen eine
laryngoskopische Sicht auf den Kehlkopfbereich und/oder die Stimmbänder nicht
realisierbar ist, sei ebenso erwähnt
wie die Tatsache, dass auch in solchen Situationen der dann ohne
zusätzliche
Hilfsmittel zu verwendende Endotrachealtubus der vorliegenden Erfindung
vorteilhaft einsetzbar ist. Ein Ein schieben in die Speiseröhre kann
dabei durch Beobachtung des Monitors 17 sofort erkannt
und korrigiert werden, so dass keine Fehlintubation zu befürchten ist.
Um das Eingriffshilfsmittel 1 dann an einer gewünschten
Stelle tief im Körperinneren,
beispielsweise an den Segmentbronchien zu plazieren, wird unter Ausübung von
einschiebendem Druck vom distalen Ende her und unter Ausrichtung
des Rohrkörperendes
mittels der drei Zugdrähte 5c1, 5c2, 5c3,
die von der Betätigung 10a der
Steuerung 10 ge- oder entspannt werden, das Kontrollmittel 9 entsprechend angesteuert,
bis eine gewünschte
Eingriffsstelle erreicht ist. Dass hierbei der Cuff in per se bekannter Weise
auf- bzw. abzupumpen ist, sei der Vollständigkeit halber erwähnt.
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Auch
wenn dabei das Vorschieben länger
als erwünscht
dauert, ist die Ventilation des Patienten zu jedem Zeitpunkt gewährleistet,
da für
die Sichtbeobachtung der Endotrachealtubuslage während der Intubation das Lumen 4 durch
die Wandintegration der Steuerdrähte
frei bleibt.
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Es
können
dann durch den Trokar 21 an der distalen Seite 7 des
Rohrkörpers 3 chirurgische
Instrumente wie erforderlich eingeführt werden. Da diese nachdem
Stand der Technik so dünn
ausgebildet werden können,
dass das Lumen keine für
die Ventilation signifikante Beeinträchtigung erfährt, bleibt während dieser
Zeit eine Ventilation weiter gewährleistet.
Der Situs kann dabei permanent durch das Herausleiten von Bildern über die
Glasfasern 5c1, 5c2, 5c3, die seitlich
aus dem Rohrkörper
herausgeführt
werden können,
beobachtet werden. Zudem ist eine permanente Sauerstoffversorgung
des Patienten über
die im Lumen 4 endende Sauerstoff- bzw. Atemgasversorgung
gewährleistet.
Auch in Fällen,
in denen größere Fremdkörper aus
den Bronchien entfernt werden müssen,
die nach Ergreifen mit mikrochirurgischen Werkzeugen das proximale
Rohrende zumindest weitgehend blockieren, bleibt über die
im Rohrmantel 3 vorgesehenen seitlichen Öffnungen 3b die
Ventilation bis zur Entfernung des Endotrachealtubus 1 der
vorliegenden Erfindung aus dem Patienten gewährleistet.
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Wenn
eine Neuplazierung des Tubus während
des medizinischen Eingriffes erforderlich ist, etwa um bei einer
Biopsie Gewebeproben an unterschiedlichen Stellen zu sammeln oder
längs einer größeren Strecke
entlang eines Luftweges einen Eingriff vorzunehmen, kann durch Ausrichtung
des Tubusendes unter Betätigung
des Kontrollfeldes 10a eine entsprechende Bewegung ohne
Einführen
von zusätzlichen
Werkzeugen erfolgen. Dies verringert die Eingriffsdauer insgesamt
nicht unbeträchtlich,
so dass ein Patient einen kürzeren
Eingriff durchlaufen kann. Zudem bleibt permanent eine einwandfreie Sauerstoffversorgung
gewährleistet.
Es sei darauf hingewiesen, dass in Fällen, bei denen der Endotrachealtubus 1 für Operationen
oder dergleichen dergestalt verwendet wird, dass eine regelmäßige Neuausrichtung
und/oder Umplazierung durch den Chirurgen vorgenommen werden muss,
es möglich
ist, entweder sowohl für
den Anästhesisten
als auch für den
Chirurgen unterschiedliche, gegebenenfalls hierarchisch oder temporär dominierende
Kontrollfelder 10a vorzusehen und/oder lediglich ein Kontrollfeld vorzusehen,
das hierarchisch, temporär
oder selektiv dominiert, oder aber das Kontrollmittel ganz vom Steuermittel 10 abzutrennen,
um dem Anästhesisten ohne
Eingriffsmöglichkeit
aus die Ausrichtung nach einmal erfolgter Erstplazierung lediglich
noch eine bessere Patientenkontrolle zu ermöglichen.
-
Anders
als vorstehend beschrieben ist es nicht zwingend erforderlich, lediglich
ein einziges, durchgehendes Lumen zu verwenden. Es wäre möglich, das
Lumen gegebenenfalls auch zu unterteilen und/oder eine Führungsvorrichtung
zur Führung mehrerer
endoskopisch-mikrochirurgischer Instrumente vorzusehen, damit sich
z. B. eine endoskopische Schere nicht mit einer Zange im Inneren
des Arbeitslumens verhakt. Überdies
sei betont, dass auch andere endoskopische Instrumente im Fibus
einsetzbar sind, wie beispielsweise eine Laservorrichtung beziehungsweise
eine Laserstrahl-Ausgabevorrichtung, ein Elektrokoagulationsspitze,
Fremdkörperfangdrähte wie
Dormia-Körbchen,
Ballonkatheter zum Dilatieren und/oder Bronchus-Freiputzen (Fogartykatheter), Katheter
zum Einbringen von radioaktiven Isotopen und/oder eine Vorrichtung
zum Einbringen von Stents bei Tumorerkrankungen.