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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Nachbildung zumindest eines
Teilbereichs eines Fahrzeugs.
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Eine
derartige Vorrichtung ist beispielsweise aus der
DE 43 11 647 A1 bekannt.
Bei der bekannten Vorrichtung werden an einem massiv ausgeführten Rahmen
hoher Maßhaltigkeit
Innenausstattungsbauteile des Fahrzeuges angebracht, um zusammenwirkende
oder aneinandergrenzende Innenausstattungsteile aufeinander abstimmen
zu können.
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Neben
der in der
DE 43 11
647 A1 beschriebenen Vorrichtung für das Innencubing gibt es auch Vorrichtungen
zum Zweck des Außencubings,
bei denen Exterieurbauteile des Fahrzeuges an einem Rahmen angebracht
werden, um die Exterieurbauteile aufeinander abzustimmen.
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Nachteilig
bei den bekannten Cubingaufbauten ist, dass entweder nur ein Innencubing
oder nur ein Außencubing
möglich
ist. Der massiv ausgeführte Rahmen
zur Aufnahme der Modelle der Interieur- bzw. Exterieurbauteile lässt bei
den bekannten Vorrichtungen keinen Freiraum für „gegenüberliegende" Exterieur- bzw. Interieurbauteile.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, die bekannte Cubingtechnik weiterzuentwickeln.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
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Kerngedanke
ist hierbei, den maßhaltigen Rahmen
so zu dimensionieren, dass er gleichzeitig sowohl Modelle von Interieur-
als auch von Exterieurbauteilen aufnehmen kann. Dazu wird der Rahmen
in Abkehr vom bisherigen Konstruktionsprinzip so ausgeführt, dass
er nach dem Anbringen der Modelle für die Interieur- und Exterieurbauteile
von den Modellen verdeckt wird. Mit anderen Worten weist der Rahmen nicht
nur an einer Seite, also der Außen-
oder der Innenseite des Fahrzeugs, Aufnahmen für Modelle auf. Vielmehr ist
der Rahmen so ausgelegt, dass er an beiden Seiten der Vorrichtung
Modelle aufnehmen kann. Demzufolge muss der Rahmen selbst so weit zurücktreten,
dass sowohl in Erstreckungsrichtung der Interieur- als auch der
Exterieurbauteile genügend
Freiraum für
die Befestigung der Modelle und genügend Freiraum für die Modelle
selbst vorhanden ist. Damit wird die sichtbare Oberfläche des
Cubingaufbaus zu beiden Seiten von den am Rahmen angeordneten Modellen
gebildet. Der tragende Rahmen der Vorrichtung tritt durch die „Verkleidung" mit den Modellen
nach außen
nicht mehr in Erscheinung, es ist nur noch die von den Modellen
wiedergegebene sichtbare Geometrie des Fahrzeuges zu sehen, als Abbild
des realen Fahrzeugs. Damit sind die Modelle sowohl der Interieur-
als auch der Exterieurbauteile – trotz
der darunter liegenden Vorrichtung – in einer Position, in der
sich ihre einem Fahrzeugnutzer zugewandten Sichtflächen in
der Konstruktionslage der Sichtflächen der Interieur- bzw. Exterieurbauteile
des Fahrzeugs befinden.
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Mit
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist es erstmals möglich,
Modelle von Interieur- und Exterieurbauteilen gleichzeitig und/oder
unabhängig
voneinander an einer einzigen Vorrichtung anzubringen und somit
das Zusammenspiel der Interieur- und
Exterieurbauteile in einer einzigen Vorrichtung zu ersehen. Somit
ergibt sich beim Innencubing der Vorteil, dass auch das Fahrzeugexterieur
dargestellt ist und somit ein Gesamteindruck des Fahrzeugs vorliegt. Gleiches
gilt in analoger Weise für
das Außencubing. So
ist es insbesondere im Bereich einer geöffneten Tür, Front- oder Heckklappe sowie
in allen Bereichen, die an Fensterausschnitte angrenzen (zum Beispiel
im Bereich des Daches, der Instrumententafel, der Fahrzeugsäulen, der
Hutablage etc.), möglich,
die Übergangsbereiche
(„Sekundärflächen") vom Fahrzeugäußeren zum
Fahrzeuginneren und umgekehrt in die Beurteilung des Designs mit
einzubeziehen. Da die Türeinstiegsbereiche
von den Fahrzeugnutzern in besonderer Weise wahrgenommen werden,
wirkt sich die erfindungsgemäße Vorrichtung an
dieser Stelle besonders vorteilhaft aus. Somit kann mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
uneingeschränkt
und gegebenenfalls gleichzeitig sowohl das Innen- als auch das Außencubing
durchgeführt werden.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
können
an der Vorrichtung Flansche angebracht werden, so dass nicht nur
die Übergangsbereiche
vom Fahrzeugäußeren zum
Fahrzeuginneren in die Beurteilung des Designs mit einbezogen werden,
sondern auch die Möglichkeit
besteht, entsprechend dem späteren
Fahrzeug Dichtungen in diesen Übergangsbereichen
anzubringen. Durch die separate Ausbildung der Flansche können diese
bei Abänderungen der
Dichtung in einfacher Weise ausgetauscht und an die neuen Dichtungen
angepasst werden.
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Durch
die Zusammenführung
von Innen- und Außencubing
hat der gesamte Cubingaufbau das Erscheinungsbild eines kompletten
Fahrzeuges oder eines größeren Abschnittes
davon. Derartige größere Abschnitte
sind beispielsweise die Fahrgastzelle, der Vorderbau oder der Heckbereich.
Bauteilübergänge, Fugenverläufe, Übergänge vom
Fahrzeuginnenraum nach außen
und umgekehrt etc. können
an einer einzigen Vorrichtung dargestellt werden. Dabei sind die
Modelle der Interieur- und/oder der Exterieurbauteile in der gleichen
Weise einstückig
ausgeführt
wie die Interieur- bzw. Exterieurbauteile selbst, so dass keine
zusätzlichen
Fugen entstehen. Durch die Abbildung ausschließlich des tatsächlichen
Fugenbildes kann der gesamte Fugenverlauf des künftigen Fahrzeugs bei der Designbeurteilung
in realistischer Weise erfasst werden.
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Zwar
ist aus der
DE 198
36 016 A1 eine Vorrichtung zur Nachbildung zumindest eines
Teilbereichs einer Fahrzeugkarosserie bekannt. Im Unterschied zur
erfindungsgemäßen Vorrichtung
dient die bekannte Vorrichtung jedoch dem Anbau von serienmäßig hergestellten
Bauteilen oder Ausstattungsteilen der Fahrzeugkarosserie. Mit der
bekannten Vorrichtung, die das Erscheinungsbild einer Rohkarosserie
hat, ist es möglich,
im Vorfeld eines Serienanlaufes und während der gesamten Produktionsdauer des
Fahrzeuges maßhaltige
Referenzteile an der Vorrichtung gegen Werkzeug fallende Bauteile
auszutauschen und somit die Maßhaltigkeit
und Formhaltigkeit der Serienbauteile zu überprüfen. Hierzu sind die Referenzteile
bevorzugt aus einem Aluminiummaterial aus dem Vollen gefräst, wobei
anhand von CAD-Daten eine „Rohkarosserie
mit Null-Toleranz" entsteht.
In besonders vorteilhafter Weise lässt sich die bekannte Vorrichtung
einsetzen, um aneinandergrenzende Ausstattungsteile aufeinander
abzustimmen, wie beispielsweise Stossfänger, Scheinwerfer, Fahrtrichtungsgeber,
Zierleisten etc. im Exterieurbereich sowie Türverkleidungen, Säulenverkleidungen,
Instrumententafel etc. im Interieurbereich.
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Im
Unterschied zu der aus der
DE
198 36 016 A1 bekannten Vorrichtung findet der Prozess
des Innen- und Außencubings
etwa drei Jahre vor dem Serienanlauf eines Fahrzeuges statt. Die
für das
Cubing erforderlichen Modelle werden aus den bereits von den Tonmodellen
vorliegenden CAD-Daten mit hoher Präzision hergestellt und an der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
angebracht. Nunmehr kann aus dem Zusammenspiel der Modelle der einzelnen
Interieur- und Exterieurbauteile der exakte Oberflächenverlauf
und das Fugenbild überprüft werden.
Durch das Cubing erfolgt in dieser Phase also eine Verifizierung
und Optimierung des Designs.
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Ferner
ist aus der
US 5,231,749 eine
Vorrichtung bekannt, die sowohl Modelle des Fahrzeuginterieurs als
auch des Fahrzeugexterieurs aufnehmen kann. Hierzu werden Benchmark-Ebenen
definiert, an denen die Modelle der betreffenden Interieur- und Exterieurbauteile
aneinandergrenzen. Bevorzugt ist in der Benchmark-Ebene eine steife
Platte zwischen dem Interieur- und dem Exterieurbauteil vorgesehen, mit
Befestigungseinrichtungen an beiden Bauteilen. Diese Vorgehensweise
ist anhand einer Seitentür (mit
Innen- und Außenwandung)
sowie einem hinteren Fahrzeugabschnitt (mit innerem Radhausabschnitt
und äußerer Seitenwand)
veranschaulicht. Sowohl die Seitentür als auch der hintere Fahrzeugabschnitt
haben dabei Tragstrukturen, die über die
Anlageflächen
von Interieur- und Exterieurbauteil hinausgehen und somit das Erscheinungsbild
des Cubingaufbaus stören.
Die Benchmark-Ebenen sind streng in einem X-Y-Z-Koordinatensystem ausgerichtet, einschließlich der
Bodenstruktur, auf die Interieurbauteile aufgesetzt werden, wie
beispielsweise Rücksitze
oder eine Mittelkonsole. Der Dachbereich der bekannten Vorrichtung
ist willkürlich
in mehrere selbst tragende Einzelteile unterteilt, die über Befestigungseinrichtungen
an den Bauteilgrenzen verbunden sind.
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Die
aus der
US 5,231,749 bekannte
Vorrichtung unterscheidet sich grundlegend von der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
die von einem Rahmen gebildet wird, der als innen liegendes Traggerüst für eine Vielzahl
von Modellen von Interieur- und Exterieurbauteilen dient, wobei
das Traggerüst
ohne Bindung an ein Koordinatensystem derart verläuft, dass in
großen
Fahrzeugabschnitten (wie beispielsweise der gesamten Fahrgastzelle,
dem gesamten Heckbereich, dem gesamten Vorderbau etc.) ein reales
Erscheinungsbild des Fahrzeuges erzeugt wird, indem die Modelle
der Interieur- und Exterieurbauteile den Rahmen innen und außen vollständig überdecken.
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In
einer Weiterbildung der Erfindung weist die Vorrichtung einen Grundrahmen
auf, der den Bodenbereich des Fahrzeugs nachbildet. Dieser großvolumige
Grundrahmen ist bevorzugt als Schweißkonstruktion ausgeführt und
setzt sich aus einer Vielzahl von rohrförmigen und/oder flächigen Elementen zusammen.
Bevorzugt kommen hierbei Rechteckprofile zum Einsatz. Der Grundrahmen
wird nach dem Zusammenschweißen
spannungsfrei geglüht und
anschließend
durch mechanische Bearbeitung an den für die Anbringung von Modellen
vorgesehenen Stellen auf die notwendige Maßgenauigkeit gebracht.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform der
Erfindung ist an dem Grundrahmen wenigstens ein weiterer Rahmenabschnitt
angeordnet, der beispielsweise den Front- oder Heckbereich des Fahrzeugs
darstellt und ebenfalls der Aufnahme von Modellen von Interieur-
und/oder Exterieurbauteilen dient. Am Grundrahmen und/oder an wenigstens
einem weiteren Rahmenabschnitt kann mindestens ein weiterer Rahmenabschnitt
vorgesehen sein, der den Dachbereich oder den Bereich des Frontscheibenrahmens
des Fahrzeuges nachbildet.
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Besondere
Anforderungen werden an den Rahmen der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in solchen Bereichen des Fahrzeuges gestellt, die vergleichsweise
filigran ausgebildet sind, wie dies insbesondere im Bereich der
Fahrzeugsäulen
oberhalb der Brüstungslinie
sowie im Bereich des Frontscheibenrahmens und des Dachrahmens der
Fall ist. Die vorstehend genannten Bereiche werden auch unter dem
Begriff „Greenhouse" zusammengefasst
und bezeichnen den Abschnitt der Fahrzeugkarosserie, in dem sich
die Verglasung und das Dach des Fahrzeuges befinden. Insbesondere
im Bereich des Greenhouse muss der Rahmen der Vorrichtung bei möglichst
geringer Materialstärke äußerst steif
ausgeführt
sein. Die erforderliche geringe Materialstärke bei dennoch zu gewährleistender
Maßhaltigkeit
stellt eine besondere Herausforderung dar, wie die praktische Umsetzung
der Erfindung gezeigt hat. Neben den Befestigungseinrichtungen für die Modelle
müssen
die Modelle selbst noch Platz finden, wobei die Modelle deutlich
größere Wandstärken aufweisen
als die realen Interieur- und/oder Exterieurbauteile selbst. Insbesondere
kann die geringere Wandstärke von
Exterieurbauteilen aus einem Blechmaterial nur mit deutlich größeren Wandstärken des
Modells (Modellwerkstoff plus gegebenenfalls Verstärkungsschicht)
nachgebildet werden. Außerdem
ist ein zusätzliches
Freimaß vorzuhalten,
um bei den zu erwartenden (geringfügigen) Korrekturen der Innen- und/oder
Außenhaut
des Fahrzeugs im Verlauf des Design-Optimierungs-Prozesses solche Änderungen noch
darstellen zu können.
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Daher
ist in einer erfindungsgemäßen Weiterbildung
der Rahmen der Vorrichtung insbesondere im Bereich des Greenhouse
bevorzugt aus einem Faserverbundmaterial, insbesondere aus einem CFK-Material
(kohlenstofffaserverstärkter
Kunststoff) gefertigt.
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In
alternativer Ausgestaltung der Erfindung kann der Rahmen im Bereich
des Greenhouse auch aus einem Aluminium-Vollmaterial bestehen oder von
einer andersartigen Konstruktion gebildet werden.
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Die
alternativen Ausgestaltungen der Erfindung können selbstverständlich grundsätzlich an
jedem beliebigen Rahmenabschnitt einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
Anwendung finden.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der untere Abschnitt
einer B-Säule
rahmenseitig durch ein separates Bauteil nachgebildet, das mit der
Schweißkonstruktion
des Grundrahmens verbunden werden kann. Durch diese Trennung vereinfacht
sich die Herstellung und der Aufbau erfindungsgemäßer Vorrichtungen,
bei erhöhter
Variabilität.
Gegebenenfalls kann diese Ausgestaltung auch bei anderen Fahrzeugsäulen zur
Anwendung kommen.
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Zur
Befestigung der Modelle von Interieur- und Exterieurbauteilen sind
Befestigungseinrichtungen vorgesehen, die zunächst mit einem Übermaß an der
Vorrichtung angebracht werden. Die Befestigungseinrichtungen bestehen
bevorzugt aus einem metallischen Werkstoff, so dass sie in einfacher
Weise auf einen metallischen Grundrahmen oder einen weiteren Rahmenabschnitt
aufgeschweißt
werden können.
Nach dem Spannungsfreiglühen
der gesamten Vorrichtung einschließlich der aufgeschweißten Befestigungseinrichtungen
werden die Befestigungseinrichtungen in dem Bereich, in dem sie
eine Anlagefläche
für ein
Modell bilden, durch Material entfernende Bearbeitung auf ihr Sollmaß gebracht.
Die Befestigungseinrichtungen weisen Einrichtungen zur Befestigung
der Modelle auf, bevorzugt als Kombination von Einstecköffnungen
für Positionierstifte (Passstifte)
und Gewindebohrungen für
Befestigungsschrauben.
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Die
Befestigungseinrichtungen sind bevorzugt plattenförmig gestaltet
und an solchen Anbindungsbereichen des Grundrahmens und/oder der weiteren
Rahmenabschnitte angebracht, die ebenflächig verlaufen. Selbstverständlich können die
Befestigungseinrichtungen auch winkelig oder anderweitig dreidimensional,
beispielsweise gekrümmt,
ausgeführt
sein. Ebenso sind block- oder
klotzartige Befestigungseinrichtungen möglich.
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In
denjenigen Bereichen der Vorrichtung mit unzureichendem Freiraum
werden die Befestigungseinrichtungen nicht aufgesetzt, sondern unmittelbar in
den Rahmen integriert, bevorzugt als so genannte „Inserts". Diese vergleichsweise
aufwändige
Befestigungstechnik wird insbesondere im Bereich des Greenhouse
angewandt.
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In
den Bereichen des Rahmens der Vorrichtung, in denen ausreichend
Freiraum zur Verfügung steht,
können
universell einsetzbare, einstellbare und wieder verwendbare Befestigungsseinrichtungen verwendet
werden, nach Art eines Baukastens, wie beispielsweise in der
DE 196 20 465 A1 beschrieben.
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Mögliche Ausführungsformen
der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden nachfolgend
näher beschrieben.
Es zeigt:
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1 eine
erste Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
zur Nachbildung einer Limousine, in perspektivischer Ansicht,
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2 den
Grundrahmen der Vorrichtung von 1,
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3 eine
vergrößerte Darstellung
eines Rahmenabschnitts der Vorrichtung von 1, die den
Heckbereich des Fahrzeugs nachbildet,
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4 die
Vorrichtung von 1, mit einer Abwandlung zur
Nachbildung eines Fahrzeuges in Kombinationsbauart,
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5 ein
zweites Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
zur Nachbildung eines Cabriofahrzeuges,
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6 eine
vergrößerte Darstellung
der Vorrichtung von 5 im Bereich des Frontscheibenrahmens,
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7 eine
vergrößerte Darstellung
der Vorrichtung von 5 im Bereich der Anbindung eines Rades
an den Grundrahmen,
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8 einen
Vertikalschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung im Bereich eines
Schwellers, mit angebauten Modellen von Interieur- und Exterieurbauteilen,
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9 einen
Horizontalschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung, im oberen Abschnitt
einer B-Säule,
wobei die Vorrichtung von einem CFK-Material gebildet wird, mit
angebauten Modellen von Interieur- und Exterieurbauteilen,
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10 eine
der 9 entsprechende Darstellung, wobei die Vorrichtung
von einem Aluminium-Vollmaterial gebildet wird,
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11 eine Übersichtsdarstellung
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
mit einer Auswahl von Interieurbauteilen, die an der Vorrichtung
angebracht werden können,
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12 eine
der 11 entsprechende Darstellung, mit einer Auswahl
von Exterieurbauteilen, die an der Vorrichtung angebracht werden
können und
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13 eine
Schnittdarstellung im Bereich der vertikalen Längsmittenebene der mit Modellen von
Interieur- und Exterieurbauteilen versehenen Vorrichtung.
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1 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung 1.
Die Vorrichtung 1 bildet einen Personenkraftwagen in Limousinenbauart
nach und besteht aus einem Grundrahmen 2, einem einteilig
ausgeführten
Rahmenabschnitt 3 für
das Dach und einem aus nur wenigen Halbzeugen zusammengesetzten
Rahmenabschnitt 4 für
den Heckbereich.
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Der
Grundrahmen 2 ist insgesamt, einschließlich seines Front- und Heckbereiches 2a bzw. 2b,
als einstückige
und damit besonders steife Schweißkonstruktion ausgeführt, bevorzugt
aus Stahl oder einer Aluminiumlegierung. Zumindest abschnittsweise
ist der Grundrahmen 2 nach Art eines Gitterrahmens ausgeführt. Selbstverständlich kann der
Frontbereich 2a und/oder der Heckbereich 2b auch
als separater Rahmen ausgebildet sein und mit dem Grundrahmen 2 verschraubt
werden.
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Am
Grundrahmen 2 sind zu beiden Seiten an die Schwellerbereiche 8 untere
B-Säulen-Abschnitte 5 angeschraubt.
Die unteren B-Säulen-Abschnitte 5 selbst
sind wiederum Schweißkonstruktionen.
Außerdem
trägt der
Grundrahmen 2 vier Aufnahmen 7 für die Anbringung
von Rädern
(siehe 2).
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Der
Rahmenabschnitt 3, der im Ausführungsbeispiel der 1 das
gesamte Greenhouse nachbildet, ist bevorzugt aus einem CFK-Material
gefertigt und einstückig
hergestellt. Hierdurch ergibt sich eine besonders hohe Steifigkeit
des Rahmenabschnitts 3, der durch einen entsprechenden
Lagenaufbau des CFK-Laminats optimiert werden kann. Idealerweise
wird der erforderliche Lagenaufbau durch Finite-Elemente-Berechnung
ermittelt. Der Rahmenabschnitt weist beispielsweise drei quer verlaufende
Spriegel 41, 42 und 43 auf.
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Die
Anbindungsstellen des Rahmenabschnittes 3 an den Grundrahmen 2 und
an den Rahmenabschnitt 4 für den Heckbereich sind beispielsweise
mit Aluminium oder einem aluminiumgefüllten Kunststoff verstärkt, zum
Beispiel durch einlaminierte Verstärkungen aus den genannten Materialien.
Darüber
hinaus können
in den aus CFK-Material hergestellten Rahmenabschnitt 3 Befestigungsseinrichtungen
zur Anbringung von Modellen bereits bei der Herstellung einlaminiert
werden.
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Wie
auch aus 2 hervorgeht, setzt sich der
Grundrahmen 2 aus einer Vielzahl von Rechteckprofilen 30 zusammen.
Zur Erzielung einer hohen Steifigkeit weisen die Rechteckprofile 30 einen
möglichst
großen
Querschnitt auf. So weisen insbesondere die Rechteckprofile 30a im
Bereich des Mitteltunnels einen großen Querschnitt auf. Auch sind
in einigen Bereichen des Grundrahmens 2 mehrere Rechteckprofile 30 zur
Bildung eines besonders steifen Rahmenbereiches zu einer Einheit
zusammengeschweißt.
So setzt sich der Grundrahmen 2 im Bereich des mittleren
Abschnitts des Mitteltunnels aus vier Rechteckprofilen 30a zusammen,
wobei jeweils zwei Rechteckprofile 30a nebeneinander und übereinander
angeordnet sind. In den Überlappungsbereichen
zum Front- und Heckbereich 2a bzw. 2b des Grundrahmens 2 sind
sechs Rechteckprofile 30a vorgesehen. Auch die Schwellerbereiche 8 setzen
sich aus zwei nebeneinander angeordneten Rechteckprofilen 30b zusammen.
Grundsätzlich
sind die Rechteckprofile 30a bzw. 30b so dimensioniert,
dass der Bauraum im Bereich des Getriebetunnels und im Schwellerbereich
bestmöglich
ausgefüllt
wird, um eine möglichst
große
Steifigkeit bei kleinen Wandstärken
zu erreichen. Neben Rechteckprofilen können auch andere Profilquerschnitte
verwendet werden. Die Profile ragen dabei nur so weit nach unten in
Richtung der Fahrbahn ab, dass sie für einen neben dem Cubingaufbau
stehenden Betrachter nicht sichtbar sind.
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Der
Grundrahmen 2 trägt
eine Vielzahl plattenförmiger
Befestigungseinrichtungen 40, die auf den Grundrahmen 2 aufgeschweißt und nach
dem Spannungsfreiglühen
des gesamten Grundrahmens 2 durch Fräsen auf ihr Sollmaß gebracht
werden. An den Befestigungseinrichtungen 40 sind Gewindebohrungen 40b und/oder
Bohrungen 40b für
Positionierstifte zur Befestigung der Modelle am Grundrahmen 2 erkennbar.
Die Anbringung der Modelle über
Verschraubung und/oder Verstiftung stellt eine bewährte und
kostengünstige
Befestigungsart dar. Selbstverständlich
können
auch alle anderen bekannten Befestigungsmethoden angewandt werden.
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Auf
die Befestigungseinrichtungen
40 können die Modelle entweder direkt
oder unter Zwischenschaltung von Adaptern, bevorzugt aus einem Metallwerkstoff,
befestigt werden. Als Adapter kommen insbesondere vergleichsweise
dünne Scheiben oder
Platten in Frage. In besonders vorteilhafter Weise werden die Adapter
von universell verwendbaren, individuell einstellbaren und wieder
verwendbaren Befestigungseinrichtungen gebildet, die sich bevorzugt
aus Elementen eines Baukastensystems zusammensetzen, wie beispielsweise
in der
DE 198 36 016
A1 beschrieben. Hierdurch wird eine große Variabilität bei der
Anbringung der Modelle erreicht.
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3 zeigt
den Rahmenabschnitt 4 von 1 in vergrößerter Darstellung.
Der Rahmenabschnitt 4 besteht aus einer rechten und einer
linken, jeweils einstückig
hergestellten Baueinheit 54, die das Radhaus 50 nachbildet
und einen Befestigungsbereich 53 für eine hintere Seitenwand bereitstellt. Querträger 51 und 52 verbinden
die rechte und die linke Baueinheit 54 miteinander. Zwischen
den Baueinheiten 54 kann auch eine Durchladeöffnung dargestellt
werden, wie in Zusammenhang mit 5 beschrieben.
Die Baueinheiten 54 sind beispielsweise durch Fräsen aus
einem Aluminiumblock hergestellt und zeichnen sich durch eine sehr
hohe Steifigkeit und Maßhaltigkeit
bei geringem Bauraumbedarf und niedrigem Gewicht aus.
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Dem
Rahmenabschnitt 4 kommt zudem die Aufgabe zu, den Grundrahmen 2 zu
versteifen. Der Grundrahmen 2 hat im Bereich der Hinterachse
des Fahrzeugs prinzipbedingt eine Schwachstelle, die durch den brückenartigen
Rahmenabschnitt 4 in besonders wirkungsvoller Weise ausgesteift
wird.
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Aus 4 geht
anschaulich hervor, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 mit
geringem Zusatzaufwand für
das Cubing von Karosserievarianten eines Fahrzeugmodells verwendet
werden kann, indem auf den Heckbereich 2b des Grundrahmens 2 anstelle
der Rahmenabschnitte 3 und 4 gemäß 1 abgewandelte
Rahmenabschnitte 13 und 14 aufgesetzt werden,
um hier beispielsweise ein Fahrzeug der Kombinationsbauart darzustellen.
Im Vergleich zum Rahmenabschnitt 3 weist der Rahmenabschnitt 13 einen
zusätzlichen
Querspriegel 44 auf. Auch die hinteren seitlichen Bereiche
des Rahmenabschnittes 14 sind andersartig geformt, zur
Anbindung einer D-Säule 13d.
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Die 5 bis 7 zeigen
ein zweites Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1,
die der Nachbildung eines Cabriofahrzeugs dient. Soweit nicht anders
angegeben, sind in den 5 bis 7 gleiche
oder gleichwirkende Bauteile mit denselben Bezugszahlen wie in den 1 bis 4 bezeichnet.
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Die
Vorrichtung 1 besteht aus einem Grundrahmen 22,
der sich aus einer Vielzahl von Rechteckprofilen 30 und 30a sowie
mehreren plattenförmigen Bauteilen 31 im
Bodenbereich zusammensetzt. Zur Erzielung einer hohen Steifigkeit
weisen die Rechteckprofile 30 und 30a einen möglichst
großen
Querschnitt auf.
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Ein
Rahmenabschnitt 24 für
den Heckbereich setzt sich, entsprechend dem Rahmenabschnitt 4 aus 1,
aus zwei großflächigen und
großvolumigen
Baueinheiten 54 zusammen, die bevorzugt aus Aluminium bestehen
und durch Material entfernende Bearbeitung aus einem Vollmaterial
hergestellt sind. Die Baueinheiten 54 bilden die Radhäuser 50 des Fahrzeugs
nach und stellen Befestigungsbereiche für die hinteren Seitenwandbereiche 53 bereit.
Eine Trennwandtraverse 55 mit einer Durchladeöffnung 56 stellt
die Abtrennung zum Kofferraum dar. Schließlich ist ein Rahmenabschnitt 23 vorgesehen, der
den Frontscheibenrahmen des Cabriofahrzeuges nachbildet.
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Wie
der Grundrahmen 2 ist auch der Grundrahmen 22 mit
einer Vielzahl plattenförmiger
Befestigungseinrichtungen 40 versehen, die bereits bei
der Herstellung des Grundrahmens 22 mit diesem verschweißt worden
sind. Nicht dargestellt sind die Bohrungen in den Befestigungseinrichtungen 40 zur
Befestigung der Modelle mit dem Grundrahmen 22.
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Am
Frontbereich 22a des Grundrahmens 22 und am Rahmenabschnitt 25,
der auf den Heckbereich 22b des Grundrahmens 22 aufgesetzt
ist, ist eine Mehrzahl universell verwendbarer und individuell einstellbarer
Befestigungseinrichtungen 45 vorgesehen, beispielsweise
für die
Befestigung von Modellen des hinteren Stoßfängers oder der hinteren äußeren Seitenwände. Wie
bereits oben erwähnt,
setzen sich die Befestigungseinrichtungen 45 bevorzugt
aus Elementen eines Baukastensystems zusammen.
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In
den 1 und 5 ist jeweils ein Koordinatensystem
mit den Raumrichtungen X (Fahrtrichtung), Y (Fahrzeugquerrichtung)
und Z (Fahrzeughochrichtung) eingezeichnet.
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6 zeigt
eine vergrößerte Darstellung
des Rahmenabschnittes 23, der auf den Rahmenabschnitt 22a der
Vorrichtung 22 für
den Frontbereich des Fahrzeuges aufgesetzt ist und als einstückiges, dreidimensional
geformtes Bauteil den Frontscheibenrahmen eines Cabriofahrzeuges
nachbildet. Der Rahmenabschnitt 23 ist bevorzugt aus einem CFK-Material
gefertigt, analog dem Rahmenabschnitt 3 von 1.
Die bereits in Zusammenhang mit 5 beschriebenen
Befestigungseinrichtungen 40 gehen aus der Darstellung
der 6 nochmals besonders deutlich hervor.
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Abweichend
von den in den 2 und 4 dargestellten
Rahmenabschnitten 3 sind am Rahmenabschnitt 23 jedoch
keine Aufnahmen für
Modelle der Außenhaut
des Frontscheibenrahmens vorgesehen. Vielmehr wird die Außenhaut
des nachzubildenden Fahrzeugs in diesem Bereich unmittelbar von
der Außenseite
des Rahmenabschnitts 23 nachgebildet, wegen des sehr begrenzten
Bauraums in diesem Bereich. An der Innenseite des Rahmenabschnitts 23 sind
hingegen Aufnahmen für
Modelle der Innenverkleidungsteile etc. vorgesehen. Außerdem ist
die Außenseite
des Rahmenabschnitts 23 zur Aufnahme von Dichtungen, Blenden,
Wasserfangleisten etc. ausgebildet.
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7 zeigt
eine vergrößerte Darstellung
des vorderen Bereichs der Vorrichtung 1 von 5,
im Bereich der Aufnahme 7 für ein Rad. Die Aufnahme 7 setzt
sich aus einer Grundplatte 70 sowie einem Nabenbereich 71 zusammen.
Der Nabenbereich 71 kann entlang der Grundplatte 70 in
X- und Z-Richtung des Fahrzeuges verstellt werden, um innerhalb
bestimmter Grenzen Änderungen
im Radstand und im Höhenstand
des Fahrzeugs ausgleichen zu können. Zusätzlich ist
eine Verstellmöglichkeit
in Y-Richtung des Fahrzeugs vorgesehen, um geringfügige Veränderungen
in der Spurbreite des Fahrzeugs vornehmen zu können.
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In 7 sind
die Befestigungseinrichtungen 40 für die Modelle wiederum gut
zu erkennen. Außerdem
sind im Bereich eines Bereiches 22c des Grundrahmens 22,
der den unteren Bereich der A-Säulen nachbildet,
streifenförmige
Befestigungseinrichtungen 42 für die Anbringung von Türscharnieren
vorgesehen.
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Grundsätzlich werden
die Modelle von Interieurbauteilen aus einem handelsüblichen
Modellwerkstoff, wie zum Beispiel Ureol aufgebaut. Eine Verstärkungsschicht
ist in der Regel nicht erforderlich. Bei großen nachzubildenden Bauteilen
und/oder Modellen mit abschnittsweise zu geringer Wandstärke des
Modellwerkstoffs ist eine zusätzliche
Verstärkungsschicht
vorgesehen, beispielsweise in Form einer Laminatschicht. Insbesondere
die Modelle für den
Dachhimmel und die Verkleidung der Säulen sind in Bereichen geringer
Materialstärke
laminatverstärkt.
Die Modelle für
die Bodenverkleidung können in
einzelne Segmente unterteilt sein, um Änderungen der Bodenverkleidung
mit geringem Aufwand durchführen
zu können.
Das Modell des Dachhimmels ist bevorzugt einstückig ausgeführt und wird über die Frontscheibenöffnung in
den Fahrzeuginnenraum eingebracht.
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Die
Modelle für
Exterieurbauteile, insbesondere für Exterieurbauteile mit größeren Abmessungen,
sind bevorzugt gegossene Modelle aus einem Modellwerkstoff. Auch
hier ist der Modellwerkstoff in der Regel "selbst tragend". Die Modelle können jedoch bedarfsweise mit
einer Laminatschicht verstärkt sein.
Vor allem große
Modelle, wie zum Beispiel das Modell eines Seitenrahmens, benötigen abschnittsweise
eine Laminatschicht.
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Grundsätzlich können die
Modelle beispielsweise auch aus einem Aluminiummaterial durch Fräsen hergestellt
sein. Gegenüber
der Herstellung der Modelle aus einem Modellwerkstoff sind hiermit
jedoch deutlich höhere
Kosten verbunden.
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Die 8 bis 10 veranschaulichen
das Prinzip der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1.
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In 8 ist
ein Querschnitt durch den Grundrahmen 2 im Bereich eines
seitlichen Längsträgers (Schwellers)
des Fahrzeugs dargestellt, der von zwei Rechteckprofilen 30b gebildet
wird. Der Grundrahmen 2 weist weiterhin ein in X-Richtung
durchlaufendes Stützband 30c auf,
an dem in größeren Abständen vergleichsweise
kleine Auflager 40c angeschweißt sind. Über diese Auflager 40c sind
die in 5 dargestellten plattenförmigen Bauteile 31 angebracht.
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Zur
Befestigung von Modellen 60 und 61 des Fahrzeugexterieurs
sowie von Modellen 62 und 63 des Fahrzeuginterieurs
am Grundrahmen 2 sind an den Rechteckprofilen 30b des
Schwellers horizontal und vertikal ausgerichtete Befestigungseinrichtungen 40 vorgesehen.
Die Modelle 60 bis 63 werden durch Stifte am Grundrahmen 2 maßgenau positioniert
und anschließend
durch Schrauben am Grundrahmen 2 befestigt. In 8 sind
die Positionierungs- bzw. Befestigungsstellen einheitlich mit der
Bezugszahl 95 gekennzeichnet, unabhängig davon, ob im Einzelnen ein
Stift, eine Schraube oder ein anderes Befestigungsmittel vorgesehen
ist. Grundsätzlich
wird die Maßgenauigkeit
der Verbindung jeweils durch Stifte hergestellt, während die
Verbindung durch Verschraubung, Verrastung, Verklebung etc. gesichert wird.
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Die
Zugänge
zu den Positionierungs- bzw. Befestigungsstellen sind dabei nach
Möglichkeit
so angeordnet, dass sie von einem Betrachter der Vorrichtung 1 nicht
sichtbar sind, um das äußere Erscheinungsbild
des Cubingaufbaus möglichst
originalgetreu einzuhalten. Soweit möglich, erfolgt die Befestigung
von der Unterseite der Vorrichtung 1. Im Übrigen werden
die Positionierungs- bzw. Befestigungsstellen nach Möglichkeit
so angeordnet, dass sie von anderen Modellen, von Dichtungen etc.
verdeckt werden.
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Zusätzlich zu
den Modellen 60 bis 63 ist ein separat ausgeführter Flansch 68 vorgesehen,
der beispielsweise aus vollem Aluminium-Material besteht und in
grundsätzlich
gleicher Weise wie die Modelle 60 bis 63 am Grundrahmen 2 befestigt
ist. Auf den abstehenden, leistenförmigen Endabschnitt 69 des
Flansches 68 kann im vorliegenden Beispiel entsprechend
den realen Einbauverhältnissen
eine Türdichtung
aufgesteckt werden. Somit kann der Übergangsbereich vom Fahrzeugäußeren ins
Fahrzeuginnere einschließlich
der in diesem Bereich vorhandenen Dichtungen originalgetreu nachgebildet
werden.
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Nachfolgend
ist der Ablauf der Montage der Modelle 60 bis 63 sowie
des Flansches 68 beim Ausführungsbeispiel
gemäß 8 beschrieben.
Zunächst
wird der Flansch 68 an die Befestigungseinrichtung 40 angebunden.
Der Zugang zu dieser Positionierungs- bzw. Befestigungsstelle 95 wird
mit der nachfolgenden Montage des Modells 60 des Seitenrahmens überdeckt.
Beim Modell 60 erfolgt die Befestigung von der Unterseite
der Vorrichtung 1 und ist somit von außen nicht sichtbar. Nachfolgend
wird das Modell 61 der Schwellerverkleidung von der Innenseite
der Rechteckprofile 30b her befestigt, wobei das Modell 61 entlang
seiner Erstreckung in X-Richtung mit mehreren Metallplatten 45a für die Verstiftung
und Schraubverbindung versehen ist. Mit der nachfolgenden Montage
der Modelle 62 des inneren Fahrzeugbodens an den plattenförmigen Bauteilen 31 werden
die Befestigungsstellen 95 für die Modelle 61 abgedeckt.
Die plattenförmigen
Bauteile 31 sind ihrerseits an den Auflagern 40c mit
dem Grundrahmen 2 verbunden. Sowohl die Befestigung der
plattenförmigen
Bauteile 31 als auch der Modelle 62 erfolgt wiederum
von der Unterseite der Vorrichtung 1. Abschließend kann
das Modell 63 der Einstiegsverkleidung angebracht werden.
Der Zugang zu dieser Befestigungsstelle 95 wird später durch
eine auf den Endabschnitt 69 des Flansches 68 aufgesetzte
Dichtung überdeckt.
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Jedes
der Modelle 60 bis 63 besteht aus einer Schicht 81 aus
Modellwerkstoff. Die Außenfläche des
Modellwerkstoffs 81 ist bevorzugt mit einer Oberflächenbeschichtung
(Lack) versehen und bildet als Sichtfläche 82 die Kontur
desjenigen Interieur- oder Exterieurbauteils nach, das an der betreffenden
Stelle der Fahrzeugkarosserie vorgesehen ist. Die Schicht 81 aus
Modellwerkstoff ist in der Regel selbst tragend, muss jedoch gegebenenfalls
abschnittsweise durch eine Verstärkungsschicht
versteift werden. Eine Verstärkungsschicht
ist insbesondere in den Bereichen der Modelle 60 bis 63 erforderlich,
wo nur geringere Materialstärken
für den
Modellwerkstoff realisiert werden können. Die Verstärkungsschicht
ist beispielsweise eine Schicht aus einem Laminatwerkstoff oder
aus einem metallischen Werkstoff.
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Erfindungsgemäß ist der
Grundrahmen 2 hinsichtlich seiner Dimensionierung so ausgebildet, dass
die an dem Grundrahmen 2 angeordneten Modelle 60 bis 63 den
Grundrahmen 2 vollständig überdecken.
Mit anderen Worten verbirgt sich der Grundrahmen 2 unter
den Modellen 60 bis 63, so dass für Abstimmzwecke
nach innen und außen
nur die Sichtfläche 82 der
Modelle 60 bis 63 sichtbar ist, jedoch nicht die
tragende Struktur der Vorrichtung 1 selbst. Somit kann
mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 ein
realistisches Gesamterscheinungsbild des nachzubildenden Fahrzeugs
vermittelt werden.
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Die 9 und 10 stellen
etwa horizontal verlaufende Querschnitte durch den oberen Teil einer B-Säule 3b des
nachzubildenden Fahrzeugs dar. Die B-Säule 3b ist Bestandteil
des Rahmenabschnittes 3 gemäß 1, der das
Dach des Fahrzeugs nachbildet. An der B-Säule 3b sind Modelle 60 und 64 angeordnet.
Das Modell 60, das bereits in 8 dargestellt
ist, bildet den Seitenrahmen des Kraftfahrzeuges nach und ist somit
ein Modell eines Exterieurbauteils. Das Modell 64 bildet
die Innenverkleidung der B-Säule 3b nach
und ist somit ein Modell eines Interieurbauteils.
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Das
Modell 60 des Seitenrahmens ist, ebenso wie das entsprechende
Blechbauteil des realen Fahrzeugs, ein großflächiges Bauteil, das sich in X-Richtung
von der A-Säule
bis zur hinteren Seitenwand und in Z-Richtung vom Schwellerbereich
bis zum Dachbereich erstreckt. Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 liegt
darin, dass derartige großflächige einstückige Modelle 60 angebracht
werden können.
Im Unterschied zu bekannten Vorrichtungen, bei denen derartige Modelle in
mehrere Bestandteile unterteilt werden müssen, mit der Folge eines unrealistischen
Fugenbildes am Cubingaufbau, kann mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 durch
den Einsatz sehr großer
Modelle das tatsächliche
Fugenbild des realen Fahrzeugs exakt nachgebildet werden.
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Das
Modell 64 gemäß den 9 und 10 besteht
ebenso wie die in den 8 und 9 dargestellten
Modelle 60 bis 63 aus einer Schicht 81 aus Modellwerkstoff.
Auch hier kann zumindest abschnittsweise eine Versteifung des Modells 64 durch eine
Verstärkungsschicht
erforderlich sein, insbesondere an "Schwachstellen" des Modells 64.
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An
den Rahmenabschnitt 3, der die B-Säule 3b und im Weiteren
den Dachbereich nachbildet, werden besonders hohe Anforderungen
gestellt. Dies ergibt sich daraus, dass insbesondere die Bereiche
der Säulen,
des Dachrahmens und des Frontscheibenrahmens am realen Fahrzeug
eine vergleichsweise kleine Querschnittsfläche aufweisen. Daher ist die
tragende Struktur des Rahmenabschnittes 3 der Vorrichtung 1 so
klein zu dimensionieren, dass am Rahmenabschnitt 3 sowohl
an der Innen- als auch an der Außenseite noch so viel Freiraum vorhanden
ist, dass die Modelle 60 und 64 derart angebracht
werden können,
dass die Sichtflächen 82 der
Modelle 60 und 64 den Außenflächen des Seitenteils bzw. der
Innenverkleidung in der Konstruktionslage des realen Fahrzeugs entsprechen.
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Um
eine entsprechende Maßhaltigkeit,
Maßgenauigkeit
und Steifigkeit des Rahmenabschnittes 3 zu erreichen, setzt
sich dieser gemäß 9 aus
zwei CFK-Schalen 90 und 91 sowie
einem innen liegenden aussteifenden Schaummaterial 92 zusammen. Die
CFK-Schalen 90 und 91 werden bevorzugt aus einem
Prepreg gefertigt. Das Schaummaterial hat beispielsweise eine Dichte
von 0,1 bis 0,3 g/cm3.
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Das
Modell 60 ist über
eine Befestigungseinrichtung 75 an der B-Säule 3b befestigt.
Die Befestigungseinrichtung 75 ist nach Art einer Schnappverbindungseinrichtung
ausgeführt
und ermöglicht
eine schnelle und mit geringem Aufwand wieder lösbare Befestigung.
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Befestigungseinrichtungen 75 nach
Art einer Schnappverbindungseinrichtung sind grundsätzlich nur
für Modelle
mit vergleichsweise geringem Gewicht oder in Ergänzung zu Schraubverbindungen einsetzbar.
Auch bei Befestigungseinrichtungen 75 wird die Maßgenauigkeit
der Verbindung durch eine zusätzlich
erfolgende Verstiftung des Modells erreicht. Ein wesentlicher Vorteil
der Befestigungseinrichtung 75 besteht darin, dass die
beiden Komponenten der Befestigungseinrichtung 75 vor der
Montage des Modells 60 einerseits an der Vorrichtung 1 und
andererseits an der nicht sichtbaren Rückseite 60a des Modells 60 angebracht
werden, so dass nach dem Aufsetzen des Modells 60 auf die
Vorrichtung 1 und erfolgtem Verklipsen die Befestigungsstelle
von außen
nicht mehr sichtbar ist. Somit ermöglichen die Befestigungseinrichtungen 75 in
besonders vorteilhafter Weise eine verdeckte Befestigung an solchen
Stellen, die durch andere Modelle, durch Dichtungen, Zierteile etc.
nicht abgedeckt werden können.
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Entsprechend 8 sind
auch an der B-Säule 3b der 9 und 10 zwei
Flansche 68a zum Aufstecken von Gummidichtungen vorgesehen. Diese
beiden Flansche 68a werden zunächst über Befestigungsstellen 95 im
Bereich der zusammengeführten
Flansche 94 der CFK-Schalen 90 und 91 an die
B-Säule 3b angebunden.
Anschließend
erfolgt die Befestigung des Modells 64 von der Innenseite der
Vorrichtung 1, wobei die Befestigungsstelle 95 hier
in einem sichtbaren Bereich liegt, der jedoch von einem weiteren
Bauteil des Interieurs überdeckt
werden kann, wie beispielsweise einer Einrichtung zur Gurthöhenverstellung.
Nachfolgend wird das Modell 60 des Seitenrahmens an der
Befestigungseinrichtung 75 angebracht.
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In 10 sind
die beiden bereits in 9 dargestellten Modelle 60 und 64 an
einem andersartig aufgebauten Rahmenabschnitt 3 mit einer
B-Säule 3b angeordnet.
Der Rahmenabschnitt 3 wird bei diesem Ausführungsbeispiel
von einer Säule 93 gebildet,
die durch Material entfernende Bearbeitung aus einem Aluminium-Vollmaterial
hergestellt ist. Zur Erleichterung der Herstellung ist die Säule 93 in
mehrere Segmente unterteilt, die miteinander verstiftet und verschraubt
sind, um den Rahmenabschnitt 3 in seiner Gesamtheit zu
bilden (Segmentbauweise). So werden die seitlichen Träger des
Dachrahmens, jeweils rechts und links, zusammen mit der A-, B- und C-Säule als
einstückiges
Segment gefertigt und über drei
(Limousine – siehe 1)
bzw. vier (Kombinationsbauart – 4)
Spriegel 41 bis 43 bzw. 41 bis 44 miteinander
verbunden.
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Die
Befestigungsseinrichtung 75 ist wiederum als Schnappverbindungseinrichtung
ausgeführt. Für die Anbringung
der Modelle 60 und 64 und der Flansche 68a gelten
die zum Ausführungsbeispiel gemäß 9 gemachten
Angaben entsprechend.
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In
die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 werden
gemäß 11 beispielsweise
Modelle folgender Interieurbauteile eingesetzt: Säulenverkleidungen
S, Instrumententafel I, Türverkleidungen
TV, Dachhimmel H, Bodenverkleidung B, Mittelkonsole M, Kofferraumverkleidung
K etc.
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Ferner
werden an der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 gemäß 12 beispielsweise
Modelle folgender Exterieurbauteile angeordnet: Stoßfängerverkleidung
vorne SV und Stoßfängerverkleidung hinten
SH, Frontklappe F, Heckklappe HK, Türen T, Schwellerverkleidung
SL, Seitenrahmen SR, Dach D etc. Aus Gründen der verdeckten Befestigung
wird das Modell des Dachs D an Befestigungseinrichtungen am Rahmenabschnitt 3 angebracht,
wobei die Positionierungs- bzw. Befestigungsmittel für das Modell
des Daches D den Dachkanal durchsetzen. Der Dachkanal wird anschließend mit
einer Zierleiste abgedeckt. so dass die Positionierungs- bzw. Befestigungsstellen
nicht sichtbar sind.
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Aufgrund
des nur eingeschränkt
vorhandenen Freiraums werden die Modelle von Interieurbauteilen überwiegend
durch Verstiften und Verschrauben unmittelbar an Befestigungseinrichtungen 40 an der
Vorrichtung 1 befestigt. Dabei wird versucht, die Befestigung
verdeckt auszuführen,
also in einem von einem Fahrzeugnutzer nicht oder nicht ohne weiteres einsehbaren
Bereich, so dass durch die Befestigung der Modelle das reale Abbild
des Fahrzeugs möglichst
nicht beeinträchtigt
wird.
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Zur
Befestigung der Modelle von Exterieurbauteilen, wie beispielsweise
der Stoßfängerverkleidungen
SV und SH, steht in der Regel etwas mehr Freiraum zur Verfügung, so
dass hier nach Möglichkeit
individuell einstellbare, wieder verwendbare Befestigungseinrichtungen 45 verwendet
werden können,
die auf Befestigungseinrichtungen 40 aufgesetzt werden.
Neben diesen Befestigungseinrichtungen 45 muss jedoch zur
Befestigung der Modelle einiger Exterieurbauteile, wie beispielsweise
des Daches D oder insbesondere großer Exterieurbauteile, wie
beispielsweise des Seitenrahmens SR, zumindest teilweise auf die
Befestigungsart des Verstiftens und Verschraubens zurückgegriffen
werden, wie aus den 9 und 10 anschaulich
hervorgeht.
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Allen
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung ist gemeinsam, dass die tragende Struktur der
Vorrichtung 1 so weit gegenüber der inneren und äußeren Oberfläche des
Fahrzeugs zurücktritt,
dass die Sichtflächen 82 der
Modelle 60 bis 64 exakt der Konstruktionslage
der inneren bzw. äußeren Begrenzungskontur
des nachzubildenden Bauteils des Fahrzeugs entsprechen. Demzufolge
ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1,
die vollständig
mit Modellen von Interieur- und Exterieurbauteilen des Fahrzeugs bestückt ist,
dem Erscheinungsbild des kompletten Fahrzeugs absolut vergleichbar,
da der Rahmen 2 der Vorrichtung 1 zumindest in
Teilbereichen der nachzubildenden Fahrzeugkarosserie vollständig von
den Modellen 60 bis 64 überdeckt wird.
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13 zeigt
die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 im
Längsschnitt,
der nur den Grundrahmen 2 erkennen lässt, nicht jedoch die Rahmenabschnitte 3 und 4.
Vom Grundrahmen 2 sind im Längsschnitt nur die Rechteckprofile 30 im
Frontbereich 2a sowie die Rechteckprofile 30a im
Bereich des Mitteltunnels und dessen Verlängerungen im Front- und Heckbereich 2a bzw. 2b des
Grundrahmens 2 sichtbar. An der Vorrichtung 1 ist
eine Vielzahl von Modellen angebracht, unter anderem Modelle von
folgenden Exterieurbauteilen: Kühlerverkleidung
KV, Frontklappe F, Frontscheibe FS, Dach D, Heckscheibe HS, Heckklappe HK,
hintere Stoßfängerverkleidung
SH. Außerdem sind
Modelle folgender Interieurbauteile dargestellt: Instrumententafel
I, Mittelkonsole M mit Anbauten A und Ablagefach AF, Dachhimmel
H, Rücksitz
R, Hutablage HA, Bodenverkleidung B und Kofferraumverkleidung K.
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In 13 sind
die Befestigungseinrichtungen 40 und 45 gut erkennbar.
Mit den individuell einstellbaren Befestigungseinrichtungen 45 können in Bereichen
mit ausreichend Freiraum insbesondere Modelle von Exterieurbauteilen
in besonders einfacher und kostengünstiger Weise an der Vorrichtung 1 angeordnet
werden.
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Zusammenfassend
lässt sich
die Erfindung wie folgt charakterisieren: Eine Vorrichtung 1 zur Nachbildung
wenigstens eines Teilbereiches eines Fahrzeuges weist einen selbst
tragenden Rahmen 2 bis 5; 13; 14; 22 bis 24 hoher
Maßhaltigkeit
auf, an dem Befestigungsseinrichtungen 40, 45, 75 zur
Aufnahme von Modellen 60 bis 64 von Interieur-
und Exterieurbauteilen des Fahrzeuges vorgesehen sind. Erfindungsgemäß sind die
einzelnen Abschnitte des Rahmens 2 bis 5; 13; 14; 22 bis 24 der
Vorrichtung 1 dabei so dimensioniert, dass gleichzeitig
sowohl Modelle 60 bis 64 der Interieur- als auch
der Exterieurbauteile befestigt werden können. Hierzu weist der Rahmen 2 bis 5; 13; 14; 22 bis 24 so
geringe Querschnitte auf, dass die Sichtflächen 82 der Modelle 60 bis 64 einschließlich der
Befestigungsseinrichtungen 40, 45, 75 innerhalb
der Kontur des nachzubildenden Fahrzeuges zu liegen kommen. Somit
verdecken die Modelle 60 bis 64 im angebauten
Zustand den Rahmen 2 bis 5; 13; 14; 22 bis 24 der
erfindungsgemäßen Vorrichtung 1,
wodurch die Vorrichtung 1 das Aussehen eines kompletten
Fahrzeuges erhält
und gleichermaßen
für das
Innen- und Außencubing
geeignet ist.