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DE102006041938A1 - Halterung für einen Tonerzeuger - Google Patents

Halterung für einen Tonerzeuger Download PDF

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DE102006041938A1
DE102006041938A1 DE102006041938A DE102006041938A DE102006041938A1 DE 102006041938 A1 DE102006041938 A1 DE 102006041938A1 DE 102006041938 A DE102006041938 A DE 102006041938A DE 102006041938 A DE102006041938 A DE 102006041938A DE 102006041938 A1 DE102006041938 A1 DE 102006041938A1
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Niels Kleindienst
Odysseus Andronis
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Volkswagen AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Halterung wenigstens eines Tonerzeugers (7) an einem Innenausstattungselement (2) eines Fahrzeuges. Für eine möglichst unkomplizierte Nutzung des Tonerzeugers (7) durch einen Fahrzeuginsassen wird an dem Innenausstattungselement (2) ein Deckel (3) vorgesehen, durch den ein Ablageraum (8) für den Tonerzeuger (7) verschließbar und freigebbar ist. Weiterhin ist dem Deckel (3) oder an einem den Ablageraum (8) beinhaltenden Muldekörper (17) oder an einem den Deckel (3) tragenden Halterahmen eine Aufwickelrichtung für wenigstens ein mit dem Tonerzeuger (7) verbundenes oder mit diesem verbindbares Kabel angeordnet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Halterung eines Tonerzeugers an einem Innenausstattungselement eines Fahrzeuges.
  • Derartige Halterungen für Tonerzeuger, beispielsweise Kopfhörer oder Ohrhörer, sind in vielfältiger Weise aus dem Stand der Technik bekannt. Nur beispielhaft wird hierzu auf die Schriften DE 20 2004 015 225 U1 , DE 197 44 603 A1 , DE 32 07 188 C2 , DE 85 26 157 U1 sowie DE 93 08 197 U1 verwiesen. Außerdem zeigt die DE 100 16 111 A1 eine Freisprecheinrichtung für ein Mobiltelefon in einem Fahrzeug, die beispielsweise an der Innenseite der Fahrzeugkarosserie an einer A- oder B-Säule angeordnet sein kann. Zu dieser Freisprecheinrichtung gehört auch eine Aufwickelvorrichtung für zum Kopfhörer führende Kabel. Im Übrigen sind der Aufnahme des Mobiltelefons Aufhängevorrichtungen und Ablagevorrichtungen für das Kopfhörersystem zugeordnet.
  • Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, gattungsgemäße Anordnungen weiter zu verbessern.
  • Diese Aufgabe wird gelöst mit einer Anordnung gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 1. Die Unteransprüche betreffen besonders zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung.
  • Zur Halterung des Tonerzeugers an einem Innenausstattungselement ist also erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Innenausstattungselement einen Deckel aufweist, durch den ein Ablageraum für den Tonerzeuger verschließbar und freigebbar ist. Ferner ist vorgesehen, dass entweder an dem Deckel selbst oder aber an einem den Deckel lagernden Muldenkörper eine Aufwickelvorrichtung für mit dem Tonerzeuger verbundene oder mit dem Tonerzeuger verbindbare Kabel angeordnet ist. Insbesondere bei einer Zuordnung der Aufwickelvorrichtung zum Deckel ist sichergestellt, dass die bevorzugt als Ohrhörer ausgebildeten Tonerzeuger leicht ab- und aufgerollt werden können, weil der Deckel in Auszugsrichtung mit verschwenkt und somit die Kabel ungehindert in eine zur Aufwickelvorrichtung gehörende Spule einlaufen bzw. wieder aus dieser herausgeführt werden können.
  • Von besonderer Bedeutung ist auch die Zusammenfassung des Deckels mit einem in eine Ausnehmung des Innenausstattungselementes einsetzbaren Muldenkörpers zu einem Bausatz.
  • Diesem Bausatz oder aber auch nur einem der beiden Bauteile sind bevorzugt die Aufwickelvorrichtung und/ein elektrischer Anschluss zur Verbindung der Tonerzeuger mit dem Bordnetz des Fahrzeuges und/oder Anschlussbuchsen bzw. Steckkontakte und/oder Batterien bzw. Akkumulatoren und/oder Empfangsanlagen für drahtlos übermittelbare Signale, bevorzugt als sogenannte Blue-Tooth-Schnittstelle ausgebildet, zugeordnet.
  • Bei der Verwendung von Ohrhörern als Tonerzeugern kann eine kompakte Anordnung geschaffen werden, die sich besonders gut im Fahrzeug in Kopfnähe der Insassen applizieren lässt, also bevorzugt an sogenannten Säulenverkleidungen oder auch an Seitenflächen von Kopfstützen, die dem Fahrzeugsitz zugeordnet sind. Damit sind die Ohrhörer direkt in Kopfnähe, so dass die für die Signalübertragung notwendigen Kabel hinsichtlich ihrer Länge auf ein Minimum begrenzt werden können, was auf der einen Seite zu einer kompakten Bauweise der Aufwickelvorrichtung führt, andererseits aber auch lästiges Kabelgewirr unterbindet.
  • Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist darin zu sehen, dass insbesondere bei Verwendung des oben angegebenen Bausatzes Nachrüstmöglichkeiten an bereits in der Serienproduktion befindlichen Fahrzeugen möglich ist. Es ist lediglich an dem betreffenden Innenausstattungselement eine Ausnehmung vorzusehen, in die der Deckel bzw. der Bausatz einzupassen ist. In der Regel sind zwischen den Säulenverkleidungen und der Karosseriewand die Abstände so groß bemessen, dass sich als Ohrhörer ausgebildete Tonerzeuger ohne weiteres in dem durch die Säulenverkleidung und die Karosserie gebildeten Zwischenraum integrieren lassen.
  • Die Zuordnung des erfindungsgemäß hergerichteten Deckels zu einer Kopfstütze ermöglicht den Einsatz vergleichsweise kurzer Kabel, so dass eine kompakte Anordnung möglich ist.
  • Bei Anordnung des Deckels zu einem Dachhimmel kann eine optisch gut zu überblickende Überkopf-Handhabung realisiert werden.
  • Die leichte Bedienbarkeit der erfindungsgemäßen Anordnung wird unterstützt durch einen Deckel, der mittels einer Tippmechanik durch Fingerdruck aus einer Arretierstellung heraus in eine Offenstellung bewegbar ist. Derartige Tippmechaniken sind aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt und brauchen daher an dieser Stelle nicht hinsichtlich ihrer Konstruktion näher erläutert werden.
  • Für eine unkomplizierte Bedienung ist weiterhin gemäß Anspruch 5 dadurch gesorgt, dass die Aufwickelvorrichtung die Ohrhörer in eine Ablagestellung hineinbewegt, durch die die Schließung des Deckels nicht beeinträchtigt ist. Bevorzugt sind also der Aufwickelvorrichtung beispielsweise trichterartige Einlaufkonturen zugeordnet, in die die Ohrhörer beispielsweise durch Federkraft selbsttätig hineinbewegbar sind. Insbesondere bei der Verwendung der sogenannten Blue-Tooth-Technik kann auch eine Nachrüstlösung vorgesehen sein, mittels derer die von einem Audiogerät des Fahrzeugs erzeugten Signale drahtlos an die erfindungsgemäß angeordneten Tonerzeuger weitergegeben werden. Zur Energieversorgung können neben den bereits erwähnten Batterien oder Akkumulatoren auch Solarzellen oder Kondensatoren verwendet werden.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Deckel über eine lösbare Halterung an dem Innenausstattungselement angelenkt ist, so dass er einerseits leicht montierbar ist und andererseits aber auch bei missbräuchlicher Benutzung sich beschädigungsfrei lösen kann, um dann wieder im ordnungsgemäßen Zustand eingesetzt werden zu können. Zur leichteren Auffindbarkeit für Fahrzeuginsassen, die mit dem Umgang des erfindungsgemäß ausgerüsteten Fahrzeuges noch nicht so vertraut sind, ist auf der zum Fahrzeuginnenraum weisenden Außenseite des Deckels ein Kopfhörersymbol angebracht, und zwar beispielsweise durch ein Oberflächenbeschichtungsverfahren oder aber mittels einer reliefförmigen Vertiefung oder Erhebung, die einen Kopfhörer in Miniaturform wiedergibt.
  • Hervorzuheben ist auch dass mit der erfindungsgemäßen Anordnung für bereits in Serienproduktion befindliche Fahrzeuge lediglich an den Innenausstattungselementen beispielsweise durch Stanzungen Ausnehmungen vorzusehen sind, in die dann beispielsweise ein den Deckel haltender Halterahmen oder aber der zuvor beschriebene Muldenkörper vorzugsweise durch formschlüssige Verrastung einsetzbar sind.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt. Es zeigt
  • 1: einen Ausschnitt aus einem Fahrzeuginnenraum mit einer erfindungsgemäßen Anordnung,
  • 2: eine Ansicht gemäß Pfeil II in 1,
  • 3: eine Schnittansicht für eine weitere erfindungsgemäße Variante.
  • Gleiche Bauteile oder Bauteilabschnitte weisen in allen Figuren die gleiche Bezifferung auf.
  • Man erkennt in 1 einen nur ausschnittsweise dargestellten und hier insgesamt mit 1 bezeichneten Passagierbereich eines Fahrzeuges, beispielsweise eines Automobils, eines Eisenbahnwaggons, eines Flugzeuges, eines Schiffes oder dergleichen. Wesentlicher Bestandteil der erfindungsgemäßen Anordnung sind hier als Innenausstattungselement eine Säulenverkleidung 2 und ein daran befestigter Deckel 3, die sich bevorzugt neben einem mit einer Kopfstütze 4 ausgerüsteten Fahrzeugsitz 5 befinden. An dem Deckel 3 ist mittels einer Aufwickelvorrichtung 6 als Tonerzeuger ein Paar von stöpselartigen Ohrhörern 7 gehalten, die in einer Ablagestellung (siehe hierzu auch 2) mittels einer Schließbewegung des Deckels 3 in einen Ablageraum 8 bewegbar sind, der beispielsweise von der Säulenverkleidung 2 und einem hier nicht weiter dargestellten Karosserieblech gebildet wird.
  • 2 zeigt schematisch, dass der Deckel 3 beispielsweise über angespritzte oder eingesetzte Gelenkzapfen 9, 10 in offene Lagerschalen 11, 12 eindrückbar ist, die ihrerseits gemäß einer ersten Variante an der Säulenverkleidung 2 selbst angeformt oder befestigt sein können. In einer zweiten – in der Zeichnung nicht dargestellten -Variante ist ein den Deckel 3 umgebender Halterahmen vorgesehen, an dem die zur Aufnahme des Deckels 3 hergerichteten Lagerschale 11, 12 angeformt sind. An einem solchen Halterahmen sind auch Clipselemente vorgesehen, die eine Befestigung des Zusammenbaus aus Deckel 3 und Halterahmen gegenüber der Säulenverkleidung 2 ermöglichen.
  • Der in 2 dargestellte Deckel 3 ist als ein Modulträger ausgebildet, an dem Steckplätze für bestimmte Funktionselemente in der Weise vorbereitet sind, dass die Funktionselemente nur noch durch Aufstecken am Deckel 3 mit diesem verbunden werden. Zu solchen Funktionselementen gehört neben der bereits schon erwähnten Aufwickelvorrichtung 6 beispielsweise auch eine Empfangsanlage 13 für drahtlos übermittelte Signale sowie ein Stromversorgungselement 14, das für den ordnungsgemäßen Betrieb der Ohrhörer 7 die nötige elektrische Energie liefert. Die hier nur symbolisch angedeuteten und nicht weiter bezifferten Kabel zur Verbindung der Funktionselemente 6, 13 und 14 können beispielsweise auch nach Art einer Platine in den Deckel 3 bereits vorher eingelassen sein, so dass über einfache Steckkontakte eine ordnungsgemäße elektrische Verbindung zwischen den Funktionselementen sichergestellt ist. Bevorzugt basiert die Empfangsanlage 13 auf der sogenannten Blue-Tooth-Technik und ermöglicht so den Ohrhörern 7 die Wiedergabe von Audiosignalen, die beispielsweise von einem zentralen Radio- und/oder Televisionsgerät im Fahrzeug weitergegeben werden.
  • Zur erleichterten Auffindbarkeit der in der Ablagestellung hinter dem Deckel 3 befindlichen Ohrhörer 7 ist auf der zum Fahrzeuginnenraum weisenden Seite des Deckels 3 ein Kopfhörersymbol 13a durch eine Oberflächenbeschichtung oder eine das Symbol wiedergebende Reliefanordnung appliziert.
  • Für die vereinfachte Bedienung von besonderer Bedeutung sind bei dem Deckel 3 auch noch ein der Aufwickelvorrichtung 6 zugeordneter Einführtrichter 15, durch den die Ohrhörer 7 in eine definierte Ablagestellung bewegbar sind sowie ein zu einer Tippmechanik gehörendes Arretierelement 16, das in Ein hier nicht weiter dargestelltes Gegenstück an der Säulenverkleidung 2 beziehungsweise eines darin verbauten Halterahmens einrastbar ist und durch Fingerdruckbe wegung in Richtung Ablageraum 8 wieder in eine Lösestellung bewegbar ist. Eine derartige Tippmechanik ist beispielsweise bekannt aus den Dokumenten DE 199 35 346 A1 , DE 199 30 057 A1 , DE 197 47 707 A1 und DE 19742521-A1 . Die Aufwickelvorrichtung 6 kann beispielsweise auf Basis einer Kabeltrommel oder einer Drehspule ausgeführt sein, wie dies in der DE 93 08 197 U1 näher beschrieben ist. Vorstellbar ist auch die Verwendung von Spulen, die beispielsweise über Drehfedern beaufschlagbar sind.
  • Das in 3 dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt einen Ablageraum 8, der durch den Deckel 3 und einen Muldenkörper 17 gebildet ist. Dieser ist über Clipsverbindungen 18 in die Säulenverkleidung 2 eingepasst und lagert den Deckel 3 über eine Schwenkachse 19. An dem Muldenkörper 17 ist ein Stecker 20 befestigt, der in eine Buchse 21 einsteckbar ist, die zu einem hier nicht weiter dargestellten Bordnetz gehört und an einem nur schematisch angedeuteten Karosserieabschnitt 22 befestigt ist. Der Verbund aus Muldenkörper 17 und Deckel 3 inklusive sämtlicher Einbauten wird bevorzugt als Vormontagesatz ausgeführt, der dann lediglich in eine Ausnehmung der Säulenverkleidung 2 einzupassen ist.
  • Insbesondere im Hinblick auf die elektrischen Anschlüsse und Verkabelungen ist die Erfindung nicht auf die in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Vorstellbar ist auch der Einsatz von konventionellen Buchsen und Steckern, wie sie beispielsweise von Geräten der Unterhaltungselektronik (Fernsehgeräte, Radios, DVD-Playern, Videorekordern, Stereoanlagen etc.) bekannt sind. Die erfindungsgemäße Lösung kann sowohl im Rahmen einer Fahrzeugerstausstattung als auch in Gestalt eines Nachrüstsatzes realisiert werden. Ebenso ist auch die Zuordnung mehrerer Tonerzeuger zu einem Deckel oder aber die Verteilung mehrerer erfindungsgemäß hergerichteter Deckel im Fahrzeug möglich.

Claims (10)

  1. Anordnung zur Halterung eines Tonerzeugers (7) an einem Innenausstattungselement (2) eines Fahrzeuges, dadurch gekennzeichnet, dass – das Innenausstattungselement (2) einen Deckel (3) aufweist, durch den ein Ablageraum (8) für den Tonerzeuger (7) verschließbar und freigebbar ist, – an dem Deckel (3) oder an einem den Ablageraum (8) beinhaltenden Muldenkörper oder an einem den Deckel (3) haltenden Halterahmen (17) eine Aufwickelvorrichtung (6) für wenigstens ein mit dem Tonerzeuger (7) verbundenes oder mit diesem verbindbares Kabel angeordnet ist.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenausstattungselement ein Fahrzeuginnenverkleidungselement, vorzugsweise eine Säulenverkleidung (2) oder ein Dachhimmel, ist.
  3. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenausstattungselement eine zu einem Fahrzeugsitz (5) gehörende Kopfstütze (4) ist.
  4. Anordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (3) mittels einer Tippmechanik durch Fingerdruck aus einer Arretierstellung heraus in eine Offenstellung bewegbar ist.
  5. Anordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Tonerzeuger (7) als Ohrhörer ausgebildet ist.
  6. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein Paar von Ohrhörern (7) durch die Aufwickelvorrichtung (6) in eine Ablagestellung (15) hineinbewegbar ist, so dass eine Schließbewegung des Deckels (3) nicht beeinträchtigt ist.
  7. Anordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Deckel (3) eine Empfangsanlage (13) für drahtlos übermittelte Signale befestigt ist, an die der wenigstens eine Tonerzeuger (7) anschließbar oder angeschlossen ist.
  8. Anordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass in oder an dem Ablageraum ein zu einer Bordnetzverkabelung gehörendes Anschlusselement (20) vorgesehen ist, an das der Tonerzeuger (7) anschließbar oder angeschlossen ist.
  9. Anordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (3) über eine lösbare Halterung (9, 11; 10, 12) verschwenkbar an dem Innenausstattungselement oder dem Muldenkörper (17) oder dem Halterahmen angelenkt ist.
  10. Anordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine zum Fahrzeuginnenraum weisende Außenseite des Deckels (3) mit einem Kopfhörer-Symbol (13a) versehen ist.
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