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DE102006046273B3 - Basisplatte sowie Verfahren zur Herstellung einer Zahnprothese - Google Patents

Basisplatte sowie Verfahren zur Herstellung einer Zahnprothese Download PDF

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DE102006046273B3 DE200610046273 DE102006046273A DE102006046273B3 DE 102006046273 B3 DE102006046273 B3 DE 102006046273B3 DE 200610046273 DE200610046273 DE 200610046273 DE 102006046273 A DE102006046273 A DE 102006046273A DE 102006046273 B3 DE102006046273 B3 DE 102006046273B3
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Basisplatte (15) zur Herstellung einer Bissschablone (17) und/oder für eine Aufstellung von Prothesenzähnen. Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung einer Zahnprothese.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Basisplatte zur Herstellung einer Bissschablone und/oder für eine Aufstellung von Prothesenzähnen sowie ein Verfahren zur Herstellung einer Zahnprothese.
  • Bei der Herstellung von Zahnersatz, insbesondere zur Herstellung eines vollständig neuen Gebisses für einen Patienten mit einem zahnlosen oder teilbezahnten Kiefer bei gleichzeitiger Verwendung von Implantaten, ist es aus DE 69 28 453 bekannt, dass der Zahnarzt zunächst mit Hilfe eines Kieferabdrucklöffels einen Erstabdruck des Kiefers, welches bereits mit mindestens einem Implantat versehen ist, nimmt und nach Maßgabe dieses Erstabdrucks vom Zahntechniker ein Modell erstellen läßt. Im Anschluss daran fertigt der Zahntechniker anhand dieses Modells eine Bissschablone an, indem er zunächst über dem Kieferbogen des Modells eine so genannte Basisplatte formt, die auf dem Kieferbogen passgenau aufsitzt. Anschließend wird auf die Basisplatte ein Bisswall aus Wachs anstelle der ursprünglich vorhandenen Zähne aufgesetzt.
  • Diese Bissschablone aus Basis und Bisswall wird dem Zahnarzt übergeben, der nun die Bissschablone auf den zahnlosen oder teilbezahnten Kieferbogen des Patienten aufsetzt. Der Patient hat nun die Aufgabe, auf die eingesetzte Bissschablone zu beißen, um auf den Bisswall einen Abdruck der entsprechenden Zähne des entgegen gesetzten Kiefers oder gegebenenfalls einer Bissschablone im Gegenkiefer zu pressen. Im Anschluss daran wird die Bissschablone aus dem Mund des Patienten entfernt und wiederum dem Zahntechniker übergeben. Dieser setzt den Gegenkiefer in die erhaltenen Zahnabdrücke des Bisswalls ein.
  • Der Nachteil der oben beschriebenen Vorgehensweise und der aus dem Stand der Technik bekannten Bissschablonen besteht insbesondere darin, dass es beim Zusammenbeißen des Patienten bei der Endbissnahme mit eingesetzter Bissschablone oft zu einer Verschiebung der Bissschablone kommt. Dies führt zwangsläufig zu fehlerhaften Bissabdrücken im Bisswall, was wiederum zu einer nicht exakten Anfertigung der Prothese führt.
  • DE 101 00 529 A1 beschreibt ein Verfahren, bei dem zwei Bissschablonen leicht voneinander getrennt und immer wieder sicher zusammengesetzt werden können. Dies geschieht durch zwei Halbkugeln, welche auf einer Wachsbissschablone fest platziert werden. Beim Zusammenfügen beider Wachsschablonen drücken sich diese Halbkugeln in das Wachs der gegenüberliegenden Schablone.
  • DE 10 2004 018 039 A1 beschreibt eine Vorrichtung zur Herstellung einer Bissschablone mit einzelnen, dreidimensionalen oder plattigen Zahnelementen, die in etwa der Größe, Form und Farbe der ehemaligen Frontzähne des Patienten entsprechen, und die mittels eines Befestigungsmittels an einem auf einer Basis aufsitzenden wächsernen Bisswall befestigt werden, wobei die einzelnen dreidimensionalen oder plattigen Zahnelemente lösbar miteinander verbunden sind.
  • DE 69 28 453 U beschreibt einen Bissnahme-Abdruckbügel mit mindestens einem zu den Zahnreihen parallel laufenden Bügelteils mit daran angeordneten Abdruckmasse-Halteelementen für die Bissnahme-Abdruckmasse.
  • DE 199 36 467 A1 beschreibt eine Vorrichtung zur Herstellung einer Bissschablone, die dem Zahnarzt eine genaue Vorstellung über Form, Position und Aussehen der Zähne des künstlichen Gebisses gibt, welches für den Patienten angefertigt wird. Diese Vorrichtung ist gekennzeichnet durch einzelne, plattige, senkrechte Zahnfassaden, die in Form und Größe in etwa den ehemaligen natürlichen Frontzähnen eines Patienten nachgebildet sind und die auf ihrer Rückseite mindestens ein Befestigungsmittel, zum Beispiel einen Dorn, eine Schraube und ähnliches, zum Einstecken in den Frontzahnbereich des Bisswalls aufweisen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Nachteile des Standes der Technik zu überwinden.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Basisplatte zur Herstellung einer Bissschablone und/oder für eine Aufstellung von Prothesenzähnen gelöst, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sie an mindestens einem im Mund eines Patienten befindlichen Implantat fest fixierbar ist.
  • Durch die Fixierbarkeit der erfindungsgemäßen Basisplatte im Mund eines Patienten wird – im Gegensatz zu einer rein gingival getragenen Bissschablone – erreicht, dass es beim Zusammenbeißen der Kiefer bei der Endbissnahme nicht mehr zu einer Verschiebung der Bissschablone im Patientenmund kommen kann. Dadurch wird vermieden, dass Prothesen anhand von fehlerhaften Bissnahmen angefertigt werden, die letztlich nicht passen und verworfen werden müssen.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Basisplatte ist diese mit mindestens einem im Mund eines Patienten befindlichen Implantat verschraubbar. Dies hat u.a. den Vorteil eines besonders festen und exakten Sitzes z.B. einer Bissschablone im Mund eines Patienten.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Basisplatte weist diese eine der Anzahl der im Mund befindlichen Implantate entsprechende Anzahl an Aussparungen zum Durchführen von Befestigungsmitteln, insbesondere zum Durchführen von Abstützpfosten und/oder Schrauben, auf. Durch diese Aussparungen in der erfindungsgemäßen Basisplatte kann diese in einfacher Art und Weise im Patientenmund fixiert werden indem beispielsweise Schrauben in Verbindung mit Abstützpfosten durch die Aussparungen geführt werden und in die Implantate geschraubt werden.
  • Besonders bevorzugt ist der erfindungsgemäßen Basisplatte mindestens ein Abstützpfosten zum Tragen und/oder Fixieren der Basisplatte zugeordnet, welcher einen Kanal zum Durchführen einer Schraube und einen im Wesentlichen konischen Abschnitt umfasst. Dieser Abstützpfosten wird an einem Implantat im Patientenmund fixiert. Dies erfolgt in der Regel dadurch, dass eine Schraube durch den Kanal des Abstützpfostens geführt wird und mit dem Implantat verschraubt wird. Der Abstützpfosten wird so im Mund fixiert, dass sich der konische Abschnitt nach oben hin, das heißt in der dem tragenden Kiefer entgegen gesetzten Richtung, verjüngt. Der konische Abschnitt des Abstützpfostens dient dazu, die Differgenzen (unterschiedliche Lagen) der im Patientenmund befindlichen Implantate auszugleichen. Diese Differgenzen entstehen zwangsläufig durch die Knochenstruktur des Kiefers.
  • Vorzugsweise weist ein zweiter Abschnitt des Abstützpfostens einen Verbindungsbereich zur formschlüssigen Verbindung mit einem Implantat auf. Dieser Verbindungsbereich kann beispielsweise einen Sechskant oder Achtkant umfassen. Durch diesen Verbindungsbereich wird erreicht, dass der Abstützpfosten vor dem endgültigen fixieren exakt in ein Implantat eingepasst werden kann.
  • Mit Vorteil ist der Verbindungsbereich des zweiten Abschnitts des Abstützpfostens mindestens teilweise als Vaterteil zur Aufnahme ins Implantat (Mutterteil) ausge bildet. Dies hat den Vorteil, dass ein exakter Sitz des Abstützpfostens im Implantat festgestellt werden kann.
  • Mit Vorteil besteht der Abstützpfosten im Wesentlichen aus Metall.
  • In der Regel besteht die Basisplatte im Wesentlichen aus einem härtbaren Kunststoff. Bei einer speziellen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Basisplatte weist diese mindestens einen Bisswall auf und ist als Bissschablone verwendbar.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Basisplatte weist diese eine Aufstellung von Prothesenzähnen auf. In beiden Fällen (Verwendung als Bissschablone oder Verwendung als Basisplatte für eine Aufstellung von Prothesenzähnen) besteht der wesentliche Vorteil darin, dass die Basisplatte im Patientenmund fixiert werden und dadurch ein Verschieben derselben beim Zusammenbeißen vermieden werden kann.
  • Mit der Fixierung der Basisplatte im Mund (z. B. Basisplatte einer Bissschablone) wird auch Zugleich eine Modellanalyse durchgeführt. Das heißt, dass im Falle, dass die Bissschablone im Mund nicht den exakt gleichen Sitz erfährt wie auf dem Modell, von einem Verzug der Abdrucknahme auszugehen ist. Hierbei wäre eine erneute Abdrucknahme durchzuführen, um spätere Korrekturen auszuschließen.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung einer Zahnprothese, weiche durch folgende Arbeitsschritte gekennzeichnet ist:
    • a) Nehmen eines Erstabdrucks des Kiefers (Ober- oder Unterkiefer) mit Hilfe eines Kieferabdrucklöffels;
    • b) Herstellung eines Modells mit integrierten Manipulierimplantaten nach Maßgabe des Erstabdrucks;
    • c) Aufschrauben von Abstützpfosten, auf die Manipulierimplantate des Modells;
    • d) Herstellung einer Bissschablone an Hand des Modells indem zunächst eine Basisplatte aus weichem, hartbaren Material am Kieferbogen des Modells so angeformt wird, dass sie auf dem Kiefer passgenau aufsitzt, wobei hierbei im Bereich der Abstützpfosten Aussparungen in die Basisplatte gebohrt werden;
    • e) Anformen mindestens eines Bisswalles auf die Basisplatte;
    • f) Entnehmen der fertigen Bissschablone vom Modell und Fixierung der selben im Mund des Patienten;
    • g) Endbissnahme im Mund des Patienten;
    • h) Aufstellen von Prothesenzähnen an Hand der Bissabdrücke in dem mindestens einen Bisswall.
  • In der Regel wird vor dem Anformen eines Bisswalles auf die Bissplatte (vor dem Arbeitsschritt e)) die Basisplatte ausgehärtet, verschliffen und geglättet. Im Anschluss daran wird die Basisplatte auf das Modell aufgeschraubt bevor der Arbeitsschritt e) (Anformen mindestens eines Bisswalles) durchgeführt wird. Beim Aufziehen eines Bisswalles, der mit der Basisplatte in der Regel verwachst wird, ist darauf zu achten, dass die Schrauben, mit Hilfe derer die Abstützpfosten auf die Manipulierimplantate des Modells aufgeschraubt wurden, freigelegt sind.
  • Bei der Fixierung der Basisplatte im Mund kann beispielsweise so vorgegangen werden, dass die Basisplatte zunächst so im Mund des Patienten platziert wird, dass die Aussparungen der Basisplatte im Bereich der Implantate des Patienten liegen und danach die Abstützpfosten durch die Öffnungen in der Basisplatte ge führt werden und durch Schrauben an den Implantaten im Patientenmund fixiert werden.
  • Vorzugsweise werden jedoch zur Fixierung der Basisplatte im Mund zuerst die Abstützpfosten, in die im Mund des Patienten befindlichen Implantate geschraubt und die Basisplatte wird auf diese aufgesteckt. Dies hat den Vorteil, dass das Zahnfleisch des Patienten beim Einschrauben der Abstützpfosten in die Implantate nicht eingeklemmt werden kann, wie dies im vorher genannten Fall möglich sein kann.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens werden die angefertigten Prothesenzähne auf die vom Wachs befreite Basisplatte aufgestellt und die Basisplatte wird anschließend wieder im Patientenmund zur Bisskontrolle durch die Abstützpfosten fixiert. Dies hat den Vorteil, dass auch bei der Endkontrolle mit Basisplatte mit aufgestellten Prothesenzähnen ein Verrutschen der Basisplatte im Patientenmund ausgeschlossen ist.
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung in Verbindung mit den Zeichnungen und den Unteransprüchen. Hierbei können die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder in Kombination miteinander verwirklicht sein.
  • In den Zeichnungen zeigen:
  • 1: einen erfindungsgemäßen Abstützpfosten (Seitenansicht);
  • 2: Modell mit eingeschraubten Abstützpfosten;
  • 3: das Modell nach 2 mit angeformter Basisplatte;
  • 4: fertige Bissschablone mit Abstützpfosten und Wachswällen.
  • 1 zeigt einen Abstützpfosten 1 mit einem konischen Abschnitt 2 und einem Kanal 3 zur Durchführung einer Schraube 4. Sowohl der Abstützpfosten 1 als auch die Schraube 4 sind aus Metall gefertigt. Die Schraube 4 wird zur Fixierung des Abstützpfostens 1 in ein hier nicht dargestelltes Implantat eingeschraubt. Die Schraube 4 kann nach dem Einschrauben in ein Implantat aus dem Abstützpfosten 1 herausragen oder in diesem versenkt sein.
  • Der Abstützpfosten 1 weist ferner einen zweiten Abschnitt 5 auf, welcher eine zu einer Stirnseite der Schraube 4 parallele Fläche 6 aufweist. Diese Fläche 6 wirkt als Abstützfläche für eine hier nicht dargestellte Basisplatte, z.B. einer Bissschablone. Der konische Abschnitt 2 weist die Form eines oben abgeschnittenen Kegels auf. Der konische Abschnitt 2 ist mit dem zweiten Abschnitt 5 unlösbar verbunden. Beide Abschnitte sind miteinander verschweißt.
  • Die Schenkel 2a des konischen Abschnitts 2 schließen mit der Schraube 4 einen Winkel α von ca. 11 ° ein.
  • Der zweite Abschnitt 5 weist ein ringförmiges Element 8 auf. Dieses ringförmige Element 8 weist die oben genannte Abstützfläche 6 auf. Das ringförmige Element 8 ist über ein Verbindungsstück 9 mit einem Achtkant 10 unlösbar verbunden. Das ringförmige Element 8 ist nach unten hin (in Richtung des Achtkants) offen ausgebildet und bildet einen Aufnahmebereich 11 für ein Implantat. Durch die Ringform des Elements 8 weist die Abstützfläche 6 ebenfalls eine kreisrunde Form auf. Das Verbindungsstück 9 weist ein Innengewinde (hier nicht dargestellt) auf, welches als Gegengewinde für die Schraube 4 dient.
  • Bei der Fixierung des Abstützpfostens 1 auf einem (hier nicht dargestellten) Implantat wird in der Regel folgendermaßen vorgegangen. Zunächst wird der Abstützpfosten 1 derart auf ein Implantat gesetzt, dass der Außenachtkant 10 formschlüssig in einem Innenachtkant des Implantats aufgenommen wird. In diesem Fall, gleitet der Abstützpfosten 1 in das Implantat und nimmt wiederum seinerseits den oberen Bereich des Implantats in seinem Aufnahmebereich 11 formschlüssig auf. Dieser formschlüssige Sitz des Abstützpfostens 1 auf dem Implantat ist vom Zahnarzt leicht zu erkennen und signalisiert diesem, dass der Abstützpfosten 1 exakt auf dem Implantat sitzt. Der formschlüssige Sitz des Abstützpfostens 1 ist dann gegeben, wenn die Unterkante 12 des Aufnahmebereichs 11 exakt auf einer Oberkante des Implantats aufsitzt.
  • Ist ein formschlüssiger Sitz des Abstützpfostens 1 auf dem Implantat gegeben, wird der Abstützpfosten 1 mit Hilfe der Schraube 4 durch Einschrauben in das Implantat fixiert.
  • 2 zeigt ein Modell 13 mit vier eingeschraubten Abstützpfosten 1 nach 1. Dabei sind die Abstützpfosten 1 teilweise in Kunststoffmasse 14, welches das Zahnfleisch eines Patienten imitieren soll, eingebettet. Wie diese 2 zeigt ist der zweite Abschnitt 5 der Abstützpfosten 1 bis zur Abstützfläche 6 von Kunststoffmasse 14 umgeben. Die Abstützfläche 6 ist jedoch frei von Kunststoffmasse 14 und schließt mit dieser ab. Die konischen Abschnitte 2 ragen jedoch aus der Kunststoffmasse 14 des Modells 13 heraus.
  • Das Modell 13 weist Manipulierimplantate (hier nicht zu sehen) auf. Zur Fixierung der Abstützpfosten 1 sind diese mit Hilfe der Schrauben 4 in den genannten Manipulierimplantaten verschraubt. Diese Manipulierimplantate entsprechen den im Mund des Patienten befindlichen Implantaten und weisen dieselben Positionen zueinander auf.
  • Auf dieses Modell mit aufgeschraubten Abstützpfosten 1 wird zur Herstellung einer Bissschablone im nächsten Schritt ein hartbares Kunststoffmaterial zur Herstellung einer Basisplatte aufgebracht (siehe hierzu nähere Ausführungen zu 3).
  • 3 zeigt das Modell 13 von 2 mit einer aus hartbarem Kunststoff gefertigten Basisplatte 15. Diese Basisplatte 15 wurde so hergestellt, dass auf das Modell 13 nach 2 zunächst das zur Herstellung der Basisplatte 15 nötige Kunststoffmaterial so angeformt wurde, dass es einen passgenauen Sitz auf dem Kieferbogen des Modells 13 einnimmt. Dabei werden im Bereich der Abstützpfosten 1 mit Schrauben 4 runde Löcher 16 in die Basisplatte 15 eingestanzt.
  • Die Basisplatte 15 wird so präpariert, dass die Abstützpfosten 1 komplett im Material der Basisplatte 15 eingebettet sind. Lediglich die Schrauben 4 ragen aus der Basisplatte 15 heraus. Nachdem die ideale Form der Basisplatte 15 erreicht ist, wird diese ausgehärtet. Dies erfolgt beispielsweise durch UV-Strahlung, IR-Strahlung, Wärme, etc.. Nach erfolgter Aushärtung wird die Basisplatte verschliffen und geglättet. Anschließend wird die Basisplatte wieder auf das Modell 13 aufgeschraubt. Auf die Basisplatte 15 werden nun Bisswälle aus Wachs aufgezogen (siehe hierzu Ausführungen zu 4).
  • 4 zeigt eine fertige Bissschablone 17 mit Wachswällen 18. Die gezeigte Bissschablone 17 wurde anhand des Modells 13 aus 2 bzw. 3 hergestellt. Die Bissschablone 17 weist Löcher 16 in ihrer Basisplatte 15 auf. In diesen Löchern befinden sich die Abstützpfosten 1, welche vom Material der Basisplatte 15 vollständig umgeben sind. Es ist lediglich der äußerste obere Rand der konischen Abschnitte 2 der Abstützpfosten 1 zu sehen. In den Abstützpfosten 1 (1) befinden sich Schrauben 4 zur Fixierung der Bissschablone im Mund des Patienten. Zur Fixierung der Bissschablone 17 im Mund des Patienten werden die Abstützpfosten 1 mit den im Mund des Patienten befindlichen Implantate mit Hilfe der Schrauben 4 verschraubt. Zur Endbissnahme beißt der Patient auf die Bissschablone 17 und der Zahnarzt erhält Abdrücke des Gegenkiefers auf den Wachswällen 18.
  • Es versteht sich, dass die Erfindung außer den gezeigten zahlreiche weitere Realisierungen umfasst. So kann der Achtkant 10 aus 1 auch alle erdenklichen anderen Formen aufweisen. Die Form dieses Elements wird bestimmt durch die Form des Implantats, welches als Gegenstück zur Verbindung mit den Abstützpfosten dient. Weist ein Implantat beispielsweise einen Innensechskant auf, weist der Abstützpfosten anstatt eines Außenachtkants einen Außensechskant auf.
  • Ferner ist es auch möglich, dass der konische Abschnitt 2 und der zweite Abschnitt 5 des Abstützpfostens 1 einstückig ausgebildet sind.
  • Der Winkel α kann von theoretisch 0 ° (ohne Abstützfläche) bis max. 89 ° betragen.
  • Die in 4 dargestellte Bissschablone ist nur eine Möglichkeit zur Realisierung der Erfindung. So kann die Basisplatte 15 der Bissschablone 17 anstatt Wachswellen 18 auch Prothesenzähne aufweisen. Eine solche Basisplatte mit aufgestellten Prothesenzähnen ist die letzte Stufe bei der Herstellung von Zahnprothesen und dient als Abschlusskontrolle für einen richtigen Sitz des Zahnersatzes.

Claims (12)

  1. Basisplatte (15) zur Herstellung einer Bissschablone (17) und/oder für eine Aufstellung von Prothesenzähnen, dadurch gekennzeichnet, dass sie an mindestens einem im Mund eines Patienten befindlichen Implantat fixierbar ist.
  2. Basisplatte (15) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit mindestens einem im Mund eines Patienten befindlichen Implantat verschraubbar ist.
  3. Basisplatte (15) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine der Anzahl der im Mund befindlichen Implantate entsprechende Anzahl an Aussparungen (16) zum Durchführen von Befestigungsmitteln, insbesondere zum Durchführen von Abstützpfosten (1) und/oder Schrauben (4), aufweist.
  4. Basisplatte (15) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ihr mindestens ein Abstützpfosten (1) zum Tragen und/oder Fixieren der Basisplatte zugeordnet ist, umfassend einen Kanal (3) zum Durchführen einer Schraube (4) und einen im wesentlichen konischen Abschnitt (2).
  5. Basisplatte (15) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweiter Abschnitt (5) des Abstützpfostens (1) einen Verbindungsbereich (7) zur formschlüssigen Verbindung mit einem Implantat aufweist.
  6. Basisplatte (15) nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich (7) des zweiten Abschnitts (5) des Abstützpfos tens (1) mindestens teilweise als Vaterteil zur Aufnahme ins Implantat (Mutterteil) ausgebildet ist.
  7. Basisplatte (15) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie im Wesentlichen aus einem härtbaren Kunststoff besteht.
  8. Basisplatte (15) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens einen Bisswall (18) aufweist und als Bissschablone (17) verwendbar ist.
  9. Basisplatte (15) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Aufstellung von Prothesenzähnen aufweist.
  10. Verfahren zur Herstellung einer Zahnprothese, gekennzeichnet durch folgende Arbeitsschritte: a) Nehmen eines Erstabdrucks des Kiefers (Ober- oder Unterkiefer) mit Hilfe eines Kieferabdrucklöffels; b) Herstellung eines Modells (13) mit integrierten Manipulierimplantaten nach Maßgabe des Erstabdrucks; c) Aufschrauben von Abstützpfosten (1), auf die Manipulierimplantate des Modells; d) Herstellung einer Bissschablone an Hand des Modells (13) indem zunächst eine Basisplatte (15) aus weichem, hartbaren Material am Kieferbogen des Modells so angeformt wird, dass sie auf dem Kiefer pass genau aufsitzt, wobei hierbei im Bereich der Abstützpfosten (1) Aussparungen (16) in die Basisplatte gebohrt werden; e) Anformen mindestens eines Bisswalles (18) auf die Basisplatte; f) Entnehmen der fertigen Bissschablone (17) vom Modell und Fixierung der selben im Mund des Patienten; g) Endbissnahme im Mund des Patienten; h) Aufstellung von Prothesenzähnen an Hand der Bissabdrücke in dem mindestens einen Bisswall (18).
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zur Fixierung der Basisplatte (15) im Mund zuerst Abstützpfosten (1), in die im Mund des Patienten befindlichen Implantate geschraubt werden und die Basisplatte auf diese gesteckt wird.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 oder 11 oder dadurch gekennzeichnet, dass die angefertigten Prothesenzähne auf die vom Wachs (18) befreite Basisplatte (15) aufgestellt werden und die Basisplatte anschließend wieder im Patientenmund zur Bisskontrolle durch die Abstützpfosten fixiert wird.
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