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Die
Erfindung betrifft eine Packung aus zwei Packungsteilen, nämlich einer
Außen-Packung
mit mindestens einer Vorderwand, nämlich Außen-Vorderwand und einem Innenteil
mit mindestens einer Vorderwand, die mittels einer an der Vorderwand
angebrachten Verbindungslasche bzw. Gelenklasche mit der Außen-Vorderwand
innenseitig verbunden ist, wobei Teile der Außen-Packung, nämlich Teilpackungen,
um ein bodenseitiges Gelenk relativ zueinander schwenkbar sind in
eine Öffnungs-
und in eine Schließstellung.
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Eine
Zigaretten-Packung mit zwei schwenkbar verbundenen Teilpackungen
ist bekannt durch
WO 2006/061563 .
Die beiden Teilpackungen sind im Bereich einer gemeinsamen Bodenwand
schwenkbar miteinander verbunden. In Öffnungsstellung sind die beiden
Teilpackungen in einer Spreizstellung angeordnet. Die Teilpackungen
bilden zusammen eine Außen-Packung.
Diese ist im Bereich einer Außen-Vorderwand
mit einem Innenteil der Packung verbunden, nämlich mit einem modifizierten
Kragen. Diese weist die Verbindungs- bzw. Gelenklasche auf, die
als Teil bzw. als Fortsatz einer Kragen-Vorderwand am unteren Rand
des Kragens gebildet ist. Um die Gelenklasche in die wirksame Position
zu bringen, bedarf es einer Umfaltung des Fortsatzes gegen die Kragen-Vorderwand.
Ein in dieser Stellung der Gelenklasche nach oben gerichteter Randstreifen
ist mit der Innenseite der Außen-Packung
durch Klebung verbunden.
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Es
ist Ziel der Erfindung, eine Packung der vorstehenden Ausführung für insbesondere
Zigaretten so weiterzuentwickeln, dass eine Fertigung auf weitgehend üblichen,
leis tungsfähigen
Verpackungsmaschinen möglich
ist. Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht demnach
darin, die Zuschnitte für
die Außen-Packung
und/oder für
das Innenteil maschinengerecht auszubilden.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe ist die erfindungsgemäße Packung dadurch gekennzeichnet, dass
die Gelenk- bzw. Verbindungslasche als Teil der (Innen-)Vorderwand
der Innen-Packung oder des Innenteils durch eine etwa U-förmige Stanzung
gebildet und ein freier, einer Oberseite bzw. Stirnwand der Packung
zugekehrter, endseitiger Abschnitt mit der Außenseite an der Innenseite
der Außen-Vorderwand
befestigt ist, insbesondere durch Klebung.
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Bei
der Erfindung wird demnach aufgrund der Anordnung und Ausgestaltung
der Verbindungs- bzw. Gelenklasche ein Umfalten der Lasche oder
eines Teils als Zwischenschritt bei der Fertigung der Packung vermieden.
Vielmehr wird erfindungsgemäß so vorgegangen,
dass die Innen-Packung oder ein gesondertes Innenteil in einem ersten
Arbeitsschritt gefertigt und am Packungsinhalt – Zigarettenblock – angebracht
bzw. um diesen herumgefaltet wird. In einem zweiten Arbeitsschritt
wird die gebildete Innen-Einheit von einem Zuschnitt der Außen-Packung umhüllt. Die
Verpackungsschritte laufen zweckmäßigerweise in aufeinander folgenden
bzw. aneinander anschließenden
Faltrevolvern im Wesentlichen herkömmlicher Ausführung ab.
Das Verbindungsmittel, nämlich
Leim, ist auf der Außenseite
der Gelenklasche angebracht, sodass beim Falten des Zuschnitts für die Außen-Packung
diese ohne zusätzlichen
Arbeitsschritt mit der Gelenklasche verbunden wird.
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Eine
weitere erfindungsgemäße Besonderheit
besteht darin, dass die Innen-Packung den Packungsinhalt mindestens
im Bereich einer Vorderseite, im Bereich einer Rückseite und im Bereich des Bodens
umgibt, vorzugsweise darüber
hinaus auch Seitenwände
aus einander überdeckenden
Innen-Seitenlappen aufweist. Vorzugsweise ist die Innen-Packung
annähernd
becherförmig
ausgebildet, wobei die Innen-Vorderwand im oberen Bereich als (üblicher)
Kragen einer Packung des Typs Klappschachtel wirkt. Innen-Packung
und Außen-Packung sind
im Bereich von Rückwänden, also
Innen-Rückwand
und Außen-Rückwand,
miteinander verbunden, insbesondere durch Klebung in einem oberen, stirnseitigen
Bereich und unten in einem bodenseitigen Bereich. Eine den Rückwänden zugekehrte Querkante
der Außen-Bodenwand
bildet das Liniengelenk zum Verschwenken der Teilpackungen der Außen-Packung.
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Gemäß einer
weiteren Besonderheit der Erfindung ist ein Innenteil – anstelle
einer Innen-Packung – nach Art
eines Kragens ausgebildet und mit vorzugsweise zwei nebeneinander
Hegenden Verbindungs- bzw. Gelenklaschen versehen. Zwischen diesen
ist mittig ein Steg gebildet zur Stabilisierung der Vorderwand des
Innenteils bzw. des Kragens.
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Weitere
Merkmale und Besonderheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand
der Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigt:
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1 einen
ausgebreiteten Zuschnitt für eine
Außen-Packung,
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2 einen
ausgebreiteten Zuschnitt für eine
Innen-Packung,
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3 eine
Einzelheit III des Zuschnitts gemäß 2 in vergrößertem Maßstab,
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4 eine
mit Packungsinhalt versehene, fertige Innen-Packung in perspektivischer
Darstellung,
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5 eine
fertige (Gesamt-)Packung in perspektivischer Darstellung,
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6 die
Packung gemäß 5 mit
Darstellung anderer Einzelheiten (Faltlappen),
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7 einen
Längsschnitt
durch eine fertige, geschlossene Packung gemäß 5 in der
Schnittebene VII-VII der 5, in vergrößertem Maßstab,
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8 die
Packung in der Darstellung entsprechend 7 in mehreren Öffnungs-
bzw. Schließphasen,
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9 die
komplette Packung in Rückansicht,
in perspektivischer Darstellung,
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10 die
Packung gemäß 9 mit
einer geöffneten
Rückklappe,
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11 einen
Zuschnitt für
ein Innenteil eines anderen Ausführungsbeispiels
einer Packung,
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12 einen
Zigarettenblock mit Innenteil gemäß 11 in
perspektivischer Darstellung,
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13 eine
Packung in einer Darstellung analog 5 mit einem
Innenteil gemäß 11,
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14 die
Packung gemäß 13 in
einer Darstellung analog 6,
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15 die
Packung gemäß 13 im Längsschnitt
in der Schnittebene XV-XV der 13, bei
vergrößertem Maßstab,
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16 die
Packung in einer Darstellung analog 15 mit Öffnung-
und Schließphasen,
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17 die
Packung in der Ausführung
gemäß 1 bis 10 in
geöffneter
Stellung bei perspektivischer Darstellung mit einer Schnittebene
zu der Darstellung entsprechend 8,
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18 eine
Darstellung analog 17 für das Ausführungsbeispiel gemäß 11 bis 16 mit
einer Schnittebene entsprechend Darstellung in 16,
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19 eine
perspektivische Darstellung der Packung mit Blick auf eine Außen-Vorderwand
in geöffneter
Stellung.
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Die
als Ausführungsbeispiele
dargestellten quaderförmigen
Packungen dienen zur Aufnahme von Zigaretten 10 als Packungsinhalt. Üblicherweise sind
die Zigaretten 10 als Zigaretten-Gruppe 11 formiert
und von einem Innenzuschnitt 12 aus Papier, Stanniol oder
dergleichen umgeben unter Bildung eines Zigarettenblocks 13.
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Die
Packung zur Aufnahme des Zigarettenblocks 13 besteht aus
mindestens zwei Packungsteilen, nämlich einem Innenteil und einem
Außenteil. Letzterer
ist als den Packungsinhalt weitgehend umgebende Außen-Packung 14 ausgebildet.
Bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß 1 bis 10 ist
das Innenteil als Innen-Packung 15 ausgebildet, die teilweise
oder vollständig
von der Außen-Packung 14 umgeben
ist.
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1 zeigt
einen ausgebreiteten Zuschnitt für
die Außen-Packung 14 mit
in Längsrichtung
aufeinander folgenden Bereichen für eine Außen-Vorderwand 16,
eine anschließende
Außen-Bodenwand 17 und
eine Außen-Rückwand 18.
Am freien Ende der Außen-Rückwand 18 ist ein
Innenlappen 19 angebracht und gegenüberliegend an der Außen-Vorderwand 16 eine
Stirnwand 20. Zu beiden Seiten von Außen-Vorderwand 16 und
Außen-Rückwand 18 sind
weitere Faltlappen angebracht, nämlich
Außen-Seitenlappen 22, 23,
die zusammen in Schließstellung
der Packung eine Außen-Seitenwand 21 der Außen-Packung 14 an
einander gegenüberliegenden Schmalseiten
bilden. Die einander zugeordneten Außen-Seitenlappen 22, 23 sind
allerdings nicht durch Klebung miteinander verbunden, sondern frei
relativ zueinander bewegbar.
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An
der Stirnwand 20 sind Seiten-Ecklappen 24 angebracht.
Gegenüberliegend
sind Stirn-Ecklappen 25 in
Verlängerung
der Außen-Seitenlappen 23 angeordnet.
Weiterhin sind Boden-Ecklappen 26 in Verlängerung
der Außen-Bodenwand 17 angebracht.
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Die
aus dem Zuschnitt gemäß 1 gebildete
Außen-Packung 14 besteht
aus zwei Teilpackungen 27, 28. Die frontseitige
Teilpackung 27 besteht im Wesentlichen aus der Außen-Vorderwand 16,
den (quer gefalteten) Außen-Seitenlappen 22,
der ebenfalls quer gefalteten Stirnwand 20 und den an der
Innenseite der Außen-Seitenlappen 22 anliegenden Seiten-Ecklappen 24.
Diese sind zur Bildung einer kastenförmigen Teilpackung 27 mit
den Außen-Seitenlappen 22 verbunden.
Ebenfalls sind die Boden-Ecklappen 26 innenseitig mit den
Außen-Seitenlappen 22 verbunden
und somit Teil der frontseitigen Teilpackung 27. Die rückseitige
Teilpackung 28 besteht demnach aus der Außen-Rückwand 18,
den gefalteten Außen-Seitenlappen 23,
dem quer gerichteten Innenlappen 19 und den Stirn-Ecklappen 25,
die innenseitig mit dem Innenlappen 19 durch Klebung verbunden
sind. Die Außen-Bodenwand 17 ist über ein
Gelenk, nämlich über eine
quer gerichtete Bodenkante 29 mit der Teilpackung 28 verbunden.
Die beiden Teilpackungen 27, 28 sind demnach um
diese Bodenkante 29 schwenkbar zueinander (8).
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Die
Außen-Packung 14,
insbesondere die frontseitige Teilpackung 27, wirkt zusammen
mit einem Innenteil. Dieses ist bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 1 bis 10 als
Innen-Packung 15 ausgebildet, beispielsweise mit einem
Zuschnitt gemäß 2.
Dieser ist so ausgebildet, dass der Packungsinhalt, also die Zigaretten-Gruppe 11 bzw.
der Zigarettenblock 13, durch die Innen-Packung 15 weitgehend
umschlossen ist, nämlich
bis auf einen oberen, front- und stirnseitigen Bereich. Der Zuschnitt
der Innen-Packung 15 besteht aus einer Innen-Vorderwand 31,
einer in Längsrichtung
anschließenden
Innen-Bodenwand 32 und einer nachfolgenden Innen-Rückwand 33.
Innen-Seitenwände 34 der Innen-Packung 15 bestehen
aus seitlich an Innen-Vorderwand 31 und Innen-Rückwand 33 angebrachten
Faltlappen, nämlich
Innen-Seitenlappen 35 und Innen-Seitenlappen 36.
Diese überdecken
einander zur Bildung der Innen-Seitenwände 34 und sind miteinander
verbunden. Die Seitenlappen 35 der Vorderwand 31 liegen
außen.
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Die
Innen-Packung 15 ist aufgrund der Gestaltung des Zuschnitts
als Becherpackung (Hartbecher) ausgebildet. Die Innen-Rückwand 33 erstreckt sich
(annähernd) über die
volle Höhe
der Packung bzw. des Packungsinhalts. Die Innen-Vorderwand 31 ist
hinsichtlich Abmessungen und Gestaltung, einschließlich der
Innen-Seitenlappen 35, wie ein bei Packungen des Typs Klappschachtel üblicher
Kragen ausgebildet. Hierzu gehört
eine nach unten zurückgesetzte,
quer gerichtete Kragenkante 37. Weiterhin sind die Innen-Seitenlappen 35 mit
konvergierend ausgebildeten Vorsprüngen 38 versehen,
die im Bereich der Innen-Seitenwände 34 den Übergang von
der Innen-Vorderwand 31 zur Innen-Rückwand 33 bilden.
Korrespondierend zu den durch eine geschwungene Kante begrenzten
Vorsprüngen 38 sind gegenüberliegend
die Innen-Seitenlappen 36 an den Enden mit Ausnehmungen 62 versehen,
die in Form und Größe den Vorsprüngen 38 entsprechen.
Auch die Kontur der Kragenkante 37 ist an der gegenüberliegenden
Seite der Innen-Rückwand 33 korrespondierend
ausgebildet, sodass der Zuschnitt für die Innen-Packung 15 komplett und ohne
Abfall von einer fortlaufenden Materialbahn in der Breite des Zuschnitts
gemäß 2 abgetrennt
werden kann.
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Die
Innen-Packung 15 bildet für die Außen-Packung 14 den
(blockförmigen)
Packungsinhalt bei entsprechender Abstimmung der Zuschnitte gemäß 1 und 2.
Die Innen- Packung 15 findet vollständig Aufnahme
in der Außen-Packung 14.
Des Weiteren sind beide Packungen 14, 15 miteinander verbunden,
und zwar über
Leimverbindungen 39 im rückwärtigen Packungsbereich, nämlich zwischen Außen-Rückwand 18 und
Innen-Rückwand 33.
Die Leimverbindungen 39 sind in einem oberen, stirnseitigen
Bereich einerseits und in einem unteren, bodenseitigen Bereich andererseits
angebracht. Bei geöffneter
Packung, nämlich
bei abgehobener Teilpackung 27, liegt der Packungsinhalt
in einem oberen stirn- und frontseitigen Bereich für die Entnahme
von Zigaretten 10 frei (8).
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Die Öffnungsstellung
der Packung, nämlich die
Spreizstellung der Teilpackungen 27, 28 ist begrenzt,
und zwar durch eine Haltelasche bzw. Gelenklasche 40 als
Verbindungsorgan zwischen Innen-Packung 15 und Außen-Packung 14.
Die Lasche 40 ist an der Innen-Packung 15 im Bereich der Innen-Vorderwand 31 angebracht
bzw. Teil derselben und mit der Außen-Vorderwand 16 innenseitig
verbunden.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel
gemäß 1 bis 10 erstreckt
sich die Gelenklasche 40 über die volle Breite der Vorderwand 31 aufgrund
einer entsprechenden U-förmigen
Stanzung mit Stanzschenkeln 41 im Bereich einer zwischen
den Innen-Seitenlappen 35 einerseits und der Innen-Vorderwand 31 gebildeten
Falt- bzw. Packungskante. Die Stanzschenkel 41 erstrecken
sich etwa in einem mittleren Bereich der Innen-Vorderwand 31 und
enden mit Abstand von der Innen-Bodenwand 32. Eine quer
gerichtete, bogenförmige
Querstanzung 42 erstreckt sich mit deutlichem Abstand von
der stirnseitigen Begrenzung der Innen-Vorderwand 31 bzw.
von der Kragenkante 37 unter Bildung eines Querstegs 43.
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Die
Gelenklasche 40 ist durch zwei parallele Gelenklinien 44, 45 in
zwei Abschnitte 46, 47 unterteilt. Der äußere, endseitige
Abschnitt 47 ist mit der Außen-Packung 14 verbunden.
Vorzugsweise ist der Abschnitt 47 vollflächig durch
Klebung mit der Innenseite der Außen-Vorderwand 16 verbunden (7, 8).
Beim Öffnen
und Schließen
der Packung, nämlich
bei der Schwenkbewegung der Teilpackung 27, ergibt sich
eine besondere Wirkung der Gelenklasche 40 aufgrund Abmessung
und Anordnung derselben. Bei Beginn der Öffnungsbewegung wird die Gelenklasche 40 aus
einer Ausgangsstellung innerhalb der Innen-Vorderwand 31 herausgehoben,
wobei die Abschnitte 46, 47 aufgrund der Gelenklinien 44, 45 gegeneinander
verschwenken. In einer mittleren Stellung (strichpunktiert in 8)
erhält
der freie Abschnitt 46 aufgrund der geometrischen Verhältnisse
eine bogenförmige
Stellung, wodurch eine federnde Spannung in der Gelenklasche 40 aufgebaut
wird. Diese wirkt zunächst
in Richtung auf die Schließstellung
und bei Überwindung
einer "Totpunktstellung" in Öffnungsrichtung.
Wenn diese erreicht ist, befindet sich der Ab schnitt 46 in
Strecklage (8). Bei der Schließbewegung
laufen die Vorgänge
in umgekehrter Reihenfolge ab.
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Um
den Öffnungsvorgang
zu erleichtern, ist die Außen-Packung 14 im
Bereich der Außen-Vorderwand 16 mit
einer vorzugsweise kreisförmigen Öffnung 48 versehen.
Durch diese kann eine Betätigungskraft
mittels Finger auf die Innen-Packung 15 übertragen
werden (7, 8). Im Bereich
der Öffnung 48 kann
die Innen-Packung 15, nämlich
deren Innen-Vorderwand 31 eine Bedruckung bzw. grafische
Gestaltung aufweisen, die im Bereich einer kreisförmigen Kontur
des Querstegs 43 angebracht und bei geschlossener Packung
von außen
sichtbar ist.
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Eine
weitere Besonderheit ist ein Detail der Stanzung für die Gelenklasche 40.
Die vorzugsweise parallelen seitlichen Stanzschenkel 41 erstrecken sich über die
quer gerichtete Gelenklinie 44 hinweg (3).
Dadurch ist die Gelenklinie 44 frei und zuverlässig wirksam
bei Schwenkbewegungen der Gelenklasche 40. Die Gelenklinien 44, 45 können durch Prägung und/oder
Stanzungen definiert sein.
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Weiterhin
ist eine Besonderheit im Bereich der Rückseite der Packung vorgesehen.
Die Außen-Rückwand 18 weist
eine durch Perforationslinien definierte Klappe 49 auf.
Diese kann sich im überwiegenden
Bereich der Außen-Rückwand 18 erstrecken,
wobei ein aufrechtes, linienförmiges
Gelenk 50 für
die schwenkbare Klappe 49 vorzugsweise im Bereich einer
aufrechten Packungskante an der Packungsrückseite verläuft. Die
Klappe 49 wirkt zusammen mit einer grafischen Gestaltung 51 und/oder
informativen Bedruckung an der Innen-Rückwand 33 der Innen-Packung 15.
Beim Öffnen
der Klappe 49 wird die Gestaltung 51 sichtbar.
Bei Wiederverschließen
der Klappe 49 kann eine Zunge 52 in einen Schlitz 53 der
Innen-Rückwand 33 eingeführt werden.
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Das
Ausführungsbeispiel
gemäß 11 bis 19 ist
prinzipiell, nämlich
insbesondere hinsichtlich der Anordnung und Wirkungsweise von Gelenklaschen 54, 55,
in analoger Weise aufgebaut wie das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel. Die
Außen-Packung 14 ist
im Wesentlichen unverändert übernommen,
wobei die Klappe 49 im Bereich der Außen-Rückwand 18 fehlt. Im Übrigen entspricht der
Zuschnitt gemäß 1 der
Außen-Packung 14 des
Ausführungsbeispiels
gemäß 11 bis 19.
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Anstelle
einer weitgehend kompletten Innen-Packung ist bei diesem Ausführungsbeispiel
ein besonderes Innenteil 56 gemäß 11 vorgesehen, welches
aufgrund der Gestaltung und Funktion als Kragen einer Klappschachtel
bezeichnet werden kann, nämlich
aus Kra gen-Vorderwand 57 und Kragen-Seitenlappen 58 besteht.
Der so ausgebildete Zuschnitt ist frontseitig auf den Packungsinhalt
aufgelegt, nämlich
auf den Zigarettenblock 13 (12), wobei
die Kragen-Seitenlappen 58 an Seitenflächen des Zigarettenblocks 13 anliegen.
Der Zuschnitt des Innenteils 56 bzw. die Kragen-Seitenlappen 58 erstrecken
sich bis auf den Boden der Packung, stützen sich demnach bei geschlossener
Packung auf der Außen-Bodenwand 17 ab.
Die Kragen-Seitenlappen 58 sind mit entsprechenden, randseitigen
Stützvorsprüngen 59 versehen.
Auf der zu den Stützvorsprüngen 59 gegenüberliegenden
Seite befinden sich Ausnehmungen 62 im Bereich der Kragen-Seitenlappen 58 in
Form und Größe der Stützvorsprünge 59.
Auch eine quer gerichtete obere Kragenkante 63 entspricht
der unteren Begrenzung der Kragen-Vorderwand 57, sodass
dieser von einer fortlaufenden Materialbahn abfallfrei abgetrennt
werden kann.
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Im
Bereich der Kragen-Vorderwand 57 ist das Verbindungsorgan
mit Außen-Packung 14 angebracht.
Es handelt sich um zwei nebeneinander liegende Gelenklaschen 54, 55,
die ebenfalls durch U-förmige
Stanzungen – wie
bei der Gelenklasche 40 – gebildet sind, die – wie ebenfalls
bei der Gelenklasche 40 – mit Restverbindungen 60 innerhalb
der Kragen-Vorderwand 57 fixiert
sind. Die Restverbindungen 60 werden beim erstmaligen öffnen der
Packung durchtrennt. Des Weiteren ist jede Gelenklasche 54, 55 durch
Gelenklinien 44, 45 in Abschnitte 46, 47 unterteilt.
Die endseitigen Abschnitte 47 beider Gelenklaschen 54, 55 sind
(durch Klebung) mit der Innenseite der Außen-Vorderwand 16 verbunden (15, 16).
Die Kragen-Seitenlappen 58 sind mit der Außen-Packung 14,
nämlich
mit der rückseitigen
Teilpackung 28, im Bereich der Außen-Seitenlappen 23 verbunden
(durch Klebung).
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Öffnungs-
und Schließvorgang
finden in analoger Weise statt wie beim vorangehenden Ausführungsbeispiel.
Dies gilt auch für
die federnde Wirkung der Gelenklaschen 54, 55 bzw.
des Abschnitts 46. Die beiden Gelenklaschen 54, 55 sind
durch einen vorzugsweise mittleren Längssteg 61 voneinander getrennt,
der die Stabilität
des verhältnismäßig kleinflächigen Innenteils 56 vor
allem beim öffnen
und Schließen
der Packung gewährleistet.
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Bei
der Herstellung der beschriebenen Packungen wird zweckmäßigerweise
so vorgegangen, dass in einem ersten Faltaggregat, insbesondere Faltrevolver,
der Zuschnitt der Innen-Packung 15 in prinzipiell üblicher
Weise um den Packungsinhalt, also den Zigarettenblock 13 herumgefaltet
wird, sodass als Zwischenprodukt die in 4 gezeigte
Einheit geschaffen ist. In einem zweiten Faltaggregat, insbesondere
Faltrevolver, wird sodann die Außen-Packung 14 angebracht
durch Falten des Zuschnitts gemäß 1 um
die Innen-Packung 15 herum.
Die Gelenklasche 40 bzw. 54, 55, nämlich deren Abschnitt 47, und/oder
die Außen-Vorderwand 16 wird
mit Leim versehen, bevor die Außen-Packung 14 hergestellt
ist. Beim Faltprozess kommt die Außen-Vorderwand 16 an
den Leimstellen der Abschnitte 47 zur Anlage (oder umgekehrt),
sodass ohne besondere Maßnahme
die Verbindung zwischen der Gelenklasche 40, 54, 55 und
der Außen-Packung 14 hergestellt
ist. Die Zuschnitte der Packungen bzw. Packungsteile bestehen zweckmäßigerweise
aus dünnem
Karton, wie bei Klappschachteln üblich.
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- 10
- Zigarette
- 11
- Zigaretten-Gruppe
- 12
- Innenzuschnitt
- 13
- Zigarettenblock
- 14
- Außen-Packung
- 15
- Innen-Packung
- 16
- Außen-Vorderwand
- 17
- Außen-Bodenwand
- 18
- Außen-Rückwand
- 19
- Innenlappen
- 20
- Stirnwand
- 21
- Außen-Seitenwand
- 22
- Außen-Seitenlappen
- 23
- Außen-Seitenlappen
- 24
- Seiten-Ecklappen
- 25
- Stirn-Ecklappen
- 26
- Boden-Ecklappen
- 27
- Teilpackung
- 28
- Teilpackung
- 29
- Bodenkante
- 30
-
- 31
- Innen-Vorderwand
- 32
- Innen-Bodenwand
- 33
- Innen-Rückwand
- 34
- Innen-Seitenwand
- 35
- Innen-Seitenlappen
- 36
- Innen-Seitenlappen
- 37
- Kragenkante
- 38
- Vorsprung
- 39
- Leimverbindung
- 40
- Gelenklasche
- 41
- Stanzschenkel
- 42
- Querstanzung
- 43
- Quersteg
- 44
- Gelenklinie
- 45
- Gelenklinie
- 46
- Abschnitt
- 47
- Abschnitt
- 48
- Öffnung
- 49
- Klappe
- 50
- Gelenk
- 51
- Gestaltung
- 52
- Zunge
- 53
- Schlitz
- 54
- Gelenklasche
- 55
- Gelenklasche
- 56
- Innenteil
- 57
- Kragen-Vorderwand
- 58
- Kragen-Seitenlappen
- 59
- Stützvorsprung
- 60
- Restverbindung
- 61
- Längssteg
- 62
- Ausnehmung
- 63
- Kragenkante