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Die
Erfindung betrifft eine Flexodruckrasterwalze gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Flexodruckverfahren
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 6.
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Bei
druckformgebundenen Druckverfahren unterscheidet man prinzipiell
zwischen dem Hochdruck, dem Tiefdruck, dem Flachdruck und dem Durchdruck,
wobei es sich beim Flexodruck um ein spezielles Hochdruckverfahren
handelt. Der Flexodruck findet insbesondere beim Verpackungsdruck, Etikettendruck
und Zeitungsdruck Verwendung. Beim Flexodruck wird Druckfarbe über eine
Farbzuführeinrichtung,
insbesondere über
eine Kammerrakel, auf eine Flexodruckrasterwalze aufgetragen wird,
welche die Druckfarbe auf eine auf einem Formzylinder positionierte
Flexodruckform überträgt, die
letztendlich die Druckfarbe auf den zu bedruckenden Bedruckstoff
aufträgt.
Aus der Praxis bekannte Flexodruckrasterwalzen verfügen an einer
Oberfläche über ein
Raster aus Näpfchen,
die über
die Farbzuführeinrichtung
mit Druckfarbe gefüllt
werden können,
wobei aus den Näpfchen
die Druckfarbe auf die Flexodruckform, nämlich auf erhabene Bildelemente derselben,
gelangt. Dabei weisen bei aus der Praxis bekannten Flexodruckrasterwalzen
sämtliche
Näpfchen
eine identische Tiefe auf, woraus folgt, dass beim Flexodruck auf
den Bedruckstoff Druckfarbe ausschließlich mit einer einheitlichen
Dicke bzw. Schichtstärke
aufgetragen werden kann. Hierdurch sind die erzielbaren Gestaltungsmöglichkeiten
für Druckerzeugnisse
eingeschränkt.
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Hiervon
ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung das Problem zugrunde,
eine neuartige Flexodruckrasterwalze sowie ein neuartiges Flexodruckverfahren
zu schaffen, mit welcher bzw. mit welchem auf einen zu bedruckenden
Bedruckstoff Druckfarbe oder Lack mit unterschiedlicher Dicke aufgetragen werden
kann.
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Dieses
Problem wird durch eine Flexodruckrasterwalze gemäß Patentanspruch
1 gelöst.
Erfindungsgemäß weisen
die Näpfchen
unterschiedliche Tiefen auf, um so auf eine Flexodruckform und damit letztendlich
auf einen zu bedruckenden Bedruckstoff Druckfarbe oder Lack mit
unterschiedlicher Dicke aufzutragen.
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Mit
der erfindungsgemäßen Flexodruckrasterwalze
ist es erstmals möglich,
im Flexodruck auf einen zu bedruckenden Bedruckstoff Druckfarbe oder
auch Lack mit einer unterschiedlichen bzw. variablen Dicke bzw.
Schichtstärke
aufzutragen. Dies kann druckbildabhängig oder auch druckbildunabhängig erfolgen.
Hierdurch ergeben sich völlig
neue Gestaltungsmöglichkeiten
für mit
Hilfe von Flexodruckverfahren hergestellten Druckerzeugnissen.
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Vorzugsweise
wiest die Oberfläche
Ausnehmungen auf, die alle die gleichen Abmessungen, insbesondere
die gleiche Tiefe, aufweisen, wobei die Ausnehmungen gleichmäßig und
vollständig
mit Füllmaterial
befüllbar
sind, und wobei anschließend
aus den Ausnehmungen unter Bereitstellung der Näpfchen mit unterschiedlicher
Tiefe das Füllmaterial
individuell entfernbar ist.
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Das
erfindungsgemäße Flexodruckverfahren ist
in Patentanspruch 6 definiert.
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Bevorzugte
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und
der nachfolgenden Beschreibung. Ausführungsbeispiele der Erfindung
werden, ohne hierauf beschränkt
zu sein, an Hand der Zeichnung näher
erläutert.
Dabei zeigt:
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1:
einen schematisierten Ausschnitt aus einer Oberfläche einer
erfindungsgemäßen Flexodruckrasterwalze,
die an der Oberfläche
Ausnehmungen aufweist, die alle die gleichen Abmessungen, insbesondere
die gleiche Tiefe, aufweisen;
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2:
den Ausschnitt aus der Oberfläche der 1,
wobei die Ausnehmungen gleichmäßig und
vollständig
mit Füllmaterial
befüllt
sind;
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3:
den Ausschnitt aus der Oberfläche der 1 und 2,
wobei aus den Ausnehmungen unter Bereitstellung der Näpfchen mit
unterschiedlicher Tiefe das Füllmaterial
individuell entfernt ist;
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4:
den Ausschnitt aus der Oberfläche der 1,
wobei die Ausnehmungen gleichmäßig und
vollständig
mit Füllmaterial
befüllt
werden;
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5:
den Ausschnitt aus der Oberfläche der 1 und 2,
wobei aus den Ausnehmungen Füllmaterial
individuell entfernt wird;
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6:
den Ausschnitt aus der Oberfläche der 1 bis 5,
wobei aus den Ausnehmungen Füllmaterial
vollständig
entfernt wird;
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7:
ein erstes Bild zur Verdeutlichung des erfindungsgemäßen Flexodruckverfahrens;
und
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8:
ein zweites Bild zur weiteren Verdeutlichung des erfindungsgemäßen Flexodruckverfahrens
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Die
hier vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet des Flexodrucks.
Beim Flexodruck handelt es sich um ein spezielles Hochdruckverfahren.
So wird beim Flexodruck mit Hilfe einer Farbzuführeinrichtung, die insbesondere
als Kammerrakel ausgebildet ist, Druckfarbe oder Lack auf eine Flexodruckrasterwalze
aufgetragen. Die Flexodruckrasterwalze rollt auf einem Formzylinder
ab, auf welchem eine Flexodruckform angeordnet ist, um so die Druckfarbe
bzw. den Lack auf die Flexodruckform zu übertragen. Die Flexodruckform
trägt letztendlich
die Druckfarbe bzw. den Lack auf den Bedruckstoff auf.
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1 bis 3 zeigen
einen Ausschnitt aus einer Oberfläche 10 einer Flexodruckrasterwalze 11 in
verschiedenen Zuständen,
wobei 3 einen Ausschnitt aus der Oberfläche 10 der
Flexodruckrasterwalze 11 zeigt, wie sie zum Drucken verwendet wird.
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Die
Flexodruckrasterwalze 11 verfügt an ihrer Oberfläche 10 über ein
Raster von Ausnehmungen 12, die vorzugsweise allesamt gleiche
Abmessungen, insbesondere eine gleiche Tiefe, aufweisen. Die Ausnehmungen 12 sind
in der Darstellung der 2 mit einem Füllmaterial 13 vollständig aufgefüllt. Zur
Bereitstellung von Näpfchen 14 mit
unterschiedlicher Tiefe, die zum Drucken mit Druckfarbe bzw. Lack
befüllt
werden, ist in 3 aus den Ausnehmungen 12 Füllmaterial 13 unterschiedlich
bzw. individuell entfernt. Mit einer solchen Flexodruckrasterwalze 11,
die an ihrer Oberfläche
Näpfchen 14 mit unterschiedlichen
Tiefen aufweist, kann auf eine Flexodruckform und damit auf einen
zu bedruckenden Bedruckstoff Druckfarbe bzw. Lack mit unterschiedlicher
Dicke bzw. Schichtstärke
aufgetragen werden. Hierdurch wird es erstmals möglich, im Flexodruck stärkenvariabel
Druckfarbeschichten bzw. Lackschichten auf einen Bedruckstoff aufzutragen.
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Um
die in 3 dargestellte Flexodruckrasterwalze 11 bereitzustellen,
wird typischerweise so vorgegangen, dass die Ausnehmungen 12 einer Druckform,
die komplett leer sind, gemäß 4 mit Hilfe
einer Rakel 15 komplett bzw. vollständig mit Füllmaterial 13 aufgefüllt werden,
und zwar derart, dass die Rasterwalze 11 an ihrer Oberfläche 10 anschließend eine
glatte Oberfläche
aufweist. Das individuelle Entfernen des Füllmaterials 13 aus
den Ausnehmungen 12 zur Bereitstellung der in 3 dargestellten
Flexodruckrasterwalze 11 erfolgt gemäß 5 vorzugsweise
mit Hilfe eines Lasers 16. Liegt keine Flexodruckrasterwalze 11 mit
komplett entleerten Ausnehmungen 12 vor, so wird vor dem
Befüllen der
Ausnehmungen 12 mit Füllmaterial
gemäß 6 eine
bereits zum Drucken verwendete Flexodruckrasterwalze 11 mit
Hilfe einer Löscheinrichtung 17 gelöscht, wobei
hierzu mit Hilfe der Löscheinrichtung 17 aus
den Ausnehmungen 12 das Füllmaterial 13 vollständig entfernt
wird.
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Bei
der erfindungsgemäßen Flexodruckrasterwalze 11 handelt
es sich demnach um eine löschbare
sowie bebilderbare Rasterwalze, wobei unter dem Bebildern das Bereitstellen
von Näpfchen 14 mit unterschiedlicher
Tiefe an der Oberfläche 10 der
Flexodruckrasterwalze 11 verstanden werden soll.
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Die
Tiefe der Näpfchen 14 bestimmt
das Schöpfvolumen
derselben bzw. die Aufnahmekapazität derselben an Druckfarbe bzw.
Lack und damit letztendlich die Dicke bzw. Schichtstärke, mit
welcher Druckfarbe bzw. Lack auf einen Bedruckstoff aufgetragen
wird. Dies wird nachfolgend unter Bezugnahme auf 7 und 8 in
größerem Detail
beschrieben.
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So
zeigt 7 wiederum einen Ausschnitt aus einer Oberfläche 10 einer
erfindungsgemäßen Flexodruckrasterwalze 11,
wobei das Füllmaterial 13, mit
welchem die Ausnehmungen 12 der Flexodruckrasterwalze 11 unterschiedlich
stark gefüllt
sind, in 7 durch gestreifte Bereiche
und nicht wie in 1 bis 5 durch
komplett schwarze Bereiche dargestellt sind. Die Näpfchen 14 mit
unterschiedlicher Tiefe der Flexodruckrasterwalze 10 sind
in 7 mit Druckfarbe 18 ausgefüllt, wobei
die Druckfarbe 18 in 1 durch
schwarze Bereiche visualisiert ist. Die aufgrund ihrer unterschiedlichen
Tiefe eine unterschiedliche Druckfarbemenge aufnehmenden Näpfchen 14 der
Flexodruckrasterwalze 11 übertragen die Druckfarbe 18 im
Druckprozess auf eine Flexodruckform 19, nämlich auf
erhabene Druckelemente 20 der Flexodruckform 19.
Von diesen erhabenen Druckelementen 20 der Flexodruckform 19 gelangt
die Druckfarbe 18 gemäß 8 auf
einen Bedruckstoff 21 und bildet so auf dem Bedruckstoff 21 Bereiche 22 aus,
die eine unterschiedliche Dicke bzw. Schichtstärke an Druckfarbe aufweisen.
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Die
Näpfchen 14 der
erfindungsgemäßen Rasterdruckwalze 11 können entweder
druckbildabhängig
oder druckbildunabhängig
die unterschiedlichen Tiefen und damit Schöpfvolumina für Druckfarbe
bzw. Lack aufweisen. Dann, wenn die Näpfchen druckbildabhängig unterschiedliche
Tiefen aufweisen, erfolgt das individuelle Entfernen des Füllmaterials 13 aus
den Ausnehmungen 11 im Sinne der 5 abhängig von
Druckbilddaten des zu druckenden Druckbilds. In diesem Fall muss
dann der Durchmesser der Flexodruckrasterwalze dem Durchmesser des
Formzylinders entsprechen, der die Flexodruckform trägt.
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Ebenso
ist es auch möglich,
dass die Näpfchen
druckbildunabhängig
unterschiedliche Tiefen aufweisen, wobei dies insbesondere dazu
genutzt wird, um z. B. in Umfangsrichtung oder in der Rechts-Links-Ausdehnung
Bereiche mit unterschiedlicher Dicke bzw. Schichtstärke an Druckfarbe
bzw. Lack bereitzustellen.
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Als
Füllmaterial 13 wird
vorzugsweise ein Polymer verwendet. Das als Füllmaterial 13 verwendete
Polymer muss druckfarbebeständig
bzw. lackbeständig
sein, damit dessen Eigenschaften beim Drucken nicht beeinträchtigt werden.
Weiterhin muss das als Füllmaterial 13 verwendete
Polymer über eine
Abriebfestigkeit verfügen,
damit beim mechanischen Rakelprozess das Füllmaterial 13 nicht
beschädigt
wird. Ebenso muss das als Füllmaterial 13 verwendete
Polymer hitzebeständig
sein, damit dasselbe zur Bereitstellung der Näpfchen mit unterschiedlicher
Tiefe selektiv mit einem Laser aus den Ausnehmungen 12 entfernt
werden kann.
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Weitere
Eigenschaften, die das als Füllmaterial 13 verwendete
Polymer aufweisen sollte, sind gute Löscheigenschaften, um dasselbe
zum Löschen der
Flexodruckrasterwalze vollständig
aus den Ausnehmungen 12 derselben entfernen zu können, sowie
gute Aushärteeigenschaften,
damit nach dem vollständigen
Befüllen
der Ausnehmungen 12 mit Füllmaterial unmittelbar mit
dem selektiven Entfernen zur Bereitstellung der Näpfchen 14 unterschiedlicher Tiefe
begonnen werden kann.
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Gegebenenfalls
kann es erforderlich sein, die mit Füllmaterial vollständig aufgefüllten Ausnehmungen 12 vor
dem selektiven Entfernen von Füllmaterial 13 an
ihrer Oberfläche
zu behandeln, um so eine glatte, keine störenden Rauhigkeiten aufweisende
Oberfläche
an der Flexodruckrasterwalze 11 bereitzustellen.
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Die
erfindungsgemäße Flexodruckrasterwalze 11 kann
sowohl als Vollwalze als auch Hülse
bzw. Sleeve ausgeführt
sein. Beiden Varianten sind möglich,
wobei jedoch die Ausführung
der Flexodruckrasterwalze als Sleeve kostengünstiger ist.
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Mit
der hier vorliegenden Erfindung ist im Flexodruck eine Verbesserung
der Druckqualität
realisierbar. Des Weiteren wird der Anwendungsbereich bzw. das Anwendungsspektrum
für den
Flexodruck erweitert. Insbesondere kann Perleffekte, die auf nicht
oder schlecht saugenden Bedruckstoffen, wie z. B. Kunststofffolien,
entstehen können,
mit der Erfindung entgegengewirkt werden.
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- 10
- Oberfläche
- 11
- Flexodruckrasterwalze
- 12
- Ausnehmung
- 13
- Füllmaterial
- 14
- Näpfchen
- 15
- Rakel
- 16
- Laser
- 17
- Löscheinrichtung
- 18
- Druckfarbe
- 19
- Flexodruckform
- 20
- Druckelemente
- 21
- Bedruckstoff
- 22
- Bereich