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DE102006039925B4 - Verfahren zur Bestimmung des Kältemittelverlusts von Kälteanlagen - Google Patents

Verfahren zur Bestimmung des Kältemittelverlusts von Kälteanlagen Download PDF

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Abstract

Verfahren zur Bestimmung des Kältemittelverlusts von Kälteanlagen mit einem Verdichter, einem Magnetventil einer Absaugschaltung und einem verdampfenden Kältemittel, wobei weiterhin ein Verflüssiger und/oder Kältemittelsammler vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass während des Stillstands der Kälteanlage und bei geschlossenem Magnetventil das Kältemittel von der Saugseite des Verdichters abgesaugt und auf die Druckseite des Verdichters gefördert und im Kältemittelspeicher oder Verflüssiger gespeichert wird, wobei das Absaugen bis zu einem vorgegebenen Druck auf der Saugseite des Verdichters erfolgt, der sich auf der Druckseite des Verdichters einstellende Hochdruck gemessen und der gemessene Hochdruck mit dem sich bei der Sollfüllmenge des Kältemittels ergebenden Referenzhochdruck verglichen und ausgewertet wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung des Kältemittelverlusts von Kälteanlagen.
  • Die gegenwärtig am meisten verwendeten Kältemittel in der gesamten Kälte- und Klimatechnik sind die so genannten FKW, fluorierte Kohlenwasserstoffe. Diese besitzen hervorragende Eigenschaften für die Anwendung in diesem Bereich, sind aber mit dem Nachteil behaftet, dass sie wegen ihres Treibhauspotentials zur globalen Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen. Sie stehen deshalb erheblich in der Kritik und es wird auch ein Verbot ihrer Anwendung erwogen. Dagegen steht das Argument der Hersteller und Anwender kälte- und klimatechnischer Anlagen, dass die Schädigung der Umwelt nicht durch die Anwendung der FKW-Kältemittel selbst erfolgt, sondern erst dann eintritt, wenn bei ihrer Anwendung Gelegenheit besteht, dass die Kältemittel aus dem geschlossenen System der jeweiligen Kälteanlage unkontrolliert austreten und dabei in die Atmosphäre gelangen.
  • Es bestehen deshalb erhebliche Anstrengungen in Wissenschaft und Industrie, die Anlagendichtheit und die Technologie des Umganges mit den FKW-Kältemitteln deutlich dahingehend zu verbessern, dass die Dichtheit der Anlagen erhöht wird. Im Idealfall verbleibt das gesamte bei der Inbetriebnahme einer neuen Anlage eingefüllte Kältemittel bis zur Beendigung der Lebensdauer der Anlage im System und wird bei deren Stilllegung kontrolliert entsorgt.
  • Tatsächlich ergeben sich im praktischen Betrieb von derartigen Kälte- und Klimaanlagen, im Weiteren nur mit Kälteanlagen bezeichnet, minimalste Lecks, die sich im Laufe der Zeit zu einer messbaren Größe summieren können. In einer Richtlinie (VDMA-Richtlinie 24243-1) sind technisch vertretbare Werte für Lecks vorgegeben, bei deren Einhaltung die Anlage als ausreichend dicht gilt.
  • Nicht betrachtet werden dabei die Fälle, bei denen durch eine Havarie, z. B. durch einen Rohrleitungsbruch oder das Versagen einer Dichtung, das gesamte Kältemittel in kurzer Zeit vollständig verloren geht. Diese Fälle der Undichtheit müssen durch konstruktive und betriebstechnische Maßnahmen auf ein Minimum begrenzt und weitgehend ausgeschlossen werden.
  • Um den Nachweis über die Einhaltung bzw. Unterbietung der zulässigen Leckwerte für in Betrieb befindliche Anlagen zu erbringen, ist eine entsprechende Messtechnik erforderlich. Bei der Herstellung der Komponenten einer Anlage bzw. der kompletten Anlagen werden dazu bewährte äußere Lecksuchtechniken angewendet, bei denen das System unter einen inneren Überdruck mit dem vorgesehenen Kältemittel oder einem vergleichbaren Stoff gesetzt wird und die vermeintlichen Leckstellen mittels Lecksuchgeräten „abgeschnüffelt” werden. Dabei wird aus der unmittelbaren Umgebung der Leckstelle Luft in einen Ionisator gesaugt, der bei Beladung der Luft mit Fluorionen über einen Detektor ein akustisches oder optisches Signal abgibt. Eine ähnliche Methode ist die Lecksuche mittels Heliumdetektoren, die vorwiegend als integrale Lecksuche kleiner Anlagen durch Überstülpen einer Haube und Analyse des Gasgemisches in der Haube durchgeführt wird. Die Messgenauigkeit derartiger Verfahren ist sehr hoch und reicht bis zu wenigen Gramm jährlich.
  • Daneben existieren Groblecksuchverfahren, wie z. B. die Füllung einer neuen Anlage mit Luft oder Stickstoff und der Beobachtung der Druckkonstanz über einen angemessenen Zeitraum. Diese Groblecksuchverfahren sind jedoch bei den hohen Anforderungen an die Dichtheit der Anlagen nur als Vorprüfungen geeignet. Hier soll deshalb darauf nicht näher eingegangen werden.
  • Während die Technologie der Dichtheitsprüfung für neu errichtete Anlagen auf die genannte Art und Weise weitgehend und ausreichend beherrscht wird, besteht für den Nachweis der Betriebsdichtheit über einen längeren Zeitraum wesentlicher Handlungsbedarf. Die Methoden der Lecksuche bei der Herstellung der Anlagen sind für in Betrieb befindliche Anlagen nicht oder nur mit erheblichem Aufwand geeignet.
  • In der kälte- und klimatechnischen Praxis wird eine Anlage gewöhnlich so lange betrieben, wie keine Störungen auftreten. Bei Kältemittelverlust macht sich eine Störung meist durch Absinken des Saugdruckes und in der Folge durch Nachlassen der Kälteleistung bemerkbar. Bei Anlagen, die an der Leistungsgrenze betrieben werden, kann das zu einem frühen Zeitpunkt sein, während bei Anlagen mit Leistungsreserven oder großer Füllungsreserve schon viel Kältemittel verloren gegangen sein kann, bevor es am Saugdruck bzw. an den Leistungsdaten bemerkt wird.
  • Mit der Verschärfung der Dichtheitsvorschriften sind in letzter Zeit einige Verfahren bekannt geworden, mit denen versucht wird, eine Aussage zur Dichtheit einer Anlage während des laufenden Betriebes zu gewinnen.
  • So wurde eine äußere Überwachungsmethode bekannt, die der örtlichen Lecksuchmethode neuer Anlagen nahe kommt (multi Port system von Parasense, GB). Dabei werden alle potentiellen Leckstellen der Anlage mit Leckdetektoren ausgestattet und die abgesaugten Luftströme der Messköpfe werden an einem Gaschromatographen als Mess- und Auswertegerät zusammengeführt und kontinuierlich analysiert. Tritt an einer überwachten Stelle ein Leck auf, erfolgt eine Signalisierung und die Anlage kann an dieser Stelle wieder abgedichtet werden.
  • Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass es ein äußeres Verfahren ist, das dem Lecksuchverfahren bei der Prüfung einer neuen Anlage in deren Herstellungsprozess nahe kommt und damit auf bewährter Technik beruht. Man kann auch unmittelbar diejenige Stelle der Anlage identifizieren, an der das Leck entstanden ist. Die Schwierigkeit besteht im großen Aufwand für die automatische Überwachung der vielen potentiellen Leckstellen ausgedehnter Anlagen und den hohen Kosten für das Analysegerät. Ein weiteres Problem ergibt sich daraus, dass an den zu prüfenden Stellen der Anlage die umgebende Luft keine Fremdgase enthalten darf, die den Leckdetektor zum Ansprechen bringen. Das ist in der industriellen und gewerblichen Praxis meist kaum zu gewährleisten.
  • Schon früher wurde ein inneres Verfahren bekannt, das kurz vor dem Erreichen der Grenze einer Leistungsminderung die Anzeige über einen Kältemittelverlust ermöglicht ( DE 39 13 521 C2 ). Bei diesem Verfahren werden Saugdruck und Verdichtungstemperatur der Anlage überwacht und mathematisch verknüpft. Es wird eine Relation zu den Werten der Neuanlage gebildet und in einem Auswertegerät verarbeitet. Bei Erreichen eines eingestellten Grenzwertes gibt das Auswertegerät ein Signal über den Kältemittelverlust und die Anlage kann repariert werden, bevor die Kälteleistung den erwarteten Wert nicht mehr erreicht.
  • Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass mit wenigen Messwerten und einfachen Hard- und Softwarekonfigurationen für die Überwachungs- und Auswerteaufgabe ein zuverlässiges Ergebnis im Sinne der Aufgabenstellung erreicht wird. Wesentlicher Nachteil dieses Verfahrens ist der späte Ansprechzeitpunkt für ein Signal zum eingetretenen Kältemittelverlust. Bei Anlagen mit Sammler kann man gewöhnlich davon ausgehen, dass der Sammler eine Kältemittelreserve enthält und dass die Veränderung der genannten Messgrößen Saugdruck und Verdichtungstemperatur so lange unverändert bleibt, solange das Kältemittel im Sammler den betriebstechnisch bedingten Minimalwert nicht unterschreitet. Damit ist im Allgemeinen an der Ansprechschwelle schon ein erheblicher Kältemittelverlust zu verzeichnen, bevor das Verfahren den Verlust detektiert. Damit ist das Verfahren für die kontinuierliche Leckdetektion vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme an nicht geeignet. Es ist offenbar nur unter dem Gesichtspunkt der rechtzeitigen Warnung vor Minderleistung entwickelt worden, nicht vorrangig für die Lecküberwachung an sich.
  • Aus der DE 30 43 221 A1 ist eine Anordnung zur Überwachung der Kältemittelmenge im Kältemittelkreislauf eines Kälteaggregates oder einer Wärmepumpe bekannt, wobei während des Betriebes der Differenzdruck am Expansionsventil gemessen und mit einem Referenzwert verglichen wird.
  • Weiterhin offenbart die DE 40 08 887 C2 eine Kälteanlage mit einem in Reihe geschalteten Kompressor, Kondensator, Expansionsventil und Verdampfer. Eine Überwachungseinrichtung vergleicht den Sollwert des Kältemitteldruckes im Kondensator mit dem Öffnungsgrad des Expansionsventils, wobei eine Fehlermeldung dann ausgeben wird, wenn sowohl der Kältemitteldruck als auch der Öffnungsgrad länger als eine vorgegebene Zeitspanne ihren maximalen Wert beibehalten.
  • Ein weiteres inneres Verfahren ist bekannt geworden, das die kontinuierliche Überwachung ermöglicht und von Anfang an Verlustwerte anzeigt. Bei diesem Verfahren wird die Kältemittelfüllmenge der Anlage durch Umschaltung des Betriebsprozesses der Anlage auf einen der Fülltechnologie bei der Anlagenherstellung entsprechenden Prozess ermittelt. Der aktuelle Füllzustand wird mit den Daten für die Neufüllung verglichen ( JP 2005308393 A ). Bei dieser Lösung wird die Tatsache genutzt, dass es sich um Geräte handelt, die in großen Stückzahlen produziert werden und die nach einer automatischen Technologie gefüllt werden.
  • Der Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, dass die Leckdetektion von Anfang an erfolgen kann und im Rahmen der Genauigkeit des Verfahrens eine gute Empfindlichkeit aufweisen soll. Damit könnten die in der genannten VDMA-Richtlinie 24243-1 vorgegebenen Nachweiswerte erreicht werden. Nachteilig ist der hohe Aufwand an zusätzlicher Instrumentierung für den einfachen Kälteprozess durch zusätzlichen Bedarf für Umschaltventile und Füllstandsmesser. Es ist kaum zu erwarten, dass dieses Verfahren wegen der damit verbundenen Kosten eine praktische Verbreitung finden wird.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht deshalb darin, ein inneres Leckdetektionsverfahren zu entwickeln, das die Nachteile der genannten Verfahren vermeidet und die Möglichkeit bietet, während des laufenden Betriebes der Anlage bzw. in einer kurzen Betriebspause ohne erheblichen Zusatzaufwand in bestimmten Zeitabständen eine Aussage über die aktuell in der Anlage befindliche Kältemittelmenge zu gewinnen und mit der Sollmenge zu vergleichen. Dabei soll eine Genauigkeit erreicht werden, die mit den Anforderungen der genannten VDMA-Richtlinie korrespondiert.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Merkmale der Ansprüche 1, 3 und 5 gelöst.
  • Die erfindungsgemäßen Verfahren machen sich dabei die Druck-Volumen-Beziehung bei der Verdichtung von Gasen (also auch von Kältemitteln), bzw. die benötige Zeit bei der Verdichtung zu Nutze.
  • Bei einer ersten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Bestimmung des Kältemittelverlusts von Kälteanlagen mit einem Verdichter, einer Absaugschaltung und einem verdampfenden Kältemittel erfolgt zunächst das Absaugen bis zu einem vorgegebenen Druck auf der Saugseite des Verdichters. Anschließend wird der sich auf der Druckseite des Verdichters einstellende Hochdruck gemessen und mit einem sich bei der Sollfüllmenge des Kältemittels ergebenen Referenzdruck verglichen und ausgewertet.
  • Bei einer zweiten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird der Verflüssiger abgeschaltet und der Druck auf der Druckseite des Verdichters bis zu einem Referenzdruck gesteigert. Der sich dabei einstellende Saugdruck auf der Saugseite des Verdichters wird gemessen und mit dem sich bei der Sollfüllmenge des Kältemittels ergebenen Referenzsaugdruck verglichen und ausgewertet.
  • Bei einer dritten Ausgestaltung das erfindungsgemäßen Verfahrens wird ebenfalls der Verflüssiger abgeschaltet und der Druck auf der Druckseite des Verdichters bis zu einem Referenzdruck gesteigert, wobei die Zeit bis zum Erreichen des Referenzdruckes gemessen und mit der Sollzeit, die sich bei der Sollfüllmenge des Kältemittels einstellen würde, verglichen und ausgewertet wird.
  • Alle drei Ausgestaltungen machen dabei von den ohnehin vorhandenen Bauteilen Gebrauch. Es ist lediglich noch eine Steuer- und Auswerteeinrichtung erforderlich.
  • Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die Differenz zwischen gemessenem Hochdruck und Referenzhochdruck, zwischen gemessenem Saugdruck und Referenzsaugdruck bzw. zwischen gemessener Zeit und Sollzeit ermöglicht die Ermittlung der fehlenden Kältemittelmenge.
  • Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung werden im Folgenden anhand der Beschreibung und der Zeichnung näher erläutert.
  • In der Zeichnung zeigen
  • 1 ein Blockschaltbild einer Kälteanlage,
  • 2 eine grafische Darstellung der Beziehung zwischen Druckdifferenz und fehlender Kältemittelmenge und
  • 3 eine grafische Darstellung der Beziehung zwischen Zeitdifferenz und fehlender Kältemittelmenge.
  • Die im 1 dargestellte Kälteanlage besteht im Wesentlichen aus einem Verdichter 1, einem Verflüssiger 2, einem Kältemittelsammler 3, einem Magnetventil 4, einem Expansionsventil 5 und einem Verdampfer 6. Weiterhin ist ein Saugdruckwächter 7 vorgesehen, der das Abschalten des Verdichters 1 bei Erreichen des eingestellten Absaugdruckes steuert, indem er das Abschaltsignal über die Verbindung 10 an ein Steuer-/Auswertegerät 9 weiterleitet und ein entsprechendes Signal vom Steuer-/Auswertegerät über die Verbindung 12 zum Verdichter 1 gelangt.
  • Weiterhin ist ein Messgerät 8 vorgesehen, dass den auf der Druckseite des Verdichters 1 entstehenden Hochdruck misst und über eine Verbindung 11 an das Steuer-/Auswertegerät 9 weiterleitet.
  • Zwischen dem Steuer-/Auswertegerät 9 und dem Magnetventil 4 ist ferner eine Verbindung 13 vorgesehen, so dass das Magnetventil 4 über das Steuer-/Auswertegerät 9 geschlossen werden kann, wenn ein Absaugvorgang durchgeführt werden soll.
  • Für viele Kälteanlagen ist es aus betriebstechnischen und Zuverlässigkeitsgesichtspunkten üblich, sie mit der so genannten Absaugschaltung auszurüsten. Zumindest ist jedoch für den Servicefall vorgesehen, das Kältemittel der Anlage auf die Druckseite des Verdichters 1 zu fördern und im Kältemittelsammler 3 oder Verflüssiger 2 zu speichern. Dabei wird während des Stillstandes der Anlage das Kältemittel von der Saugseite abgesaugt und im Kältemittelsammler 3 oder Verflüssiger 2 gespeichert. Dieser Absaugprozess wird durchgeführt, indem bei nicht vorhandenem Kühlbefehl, meist unmittelbar bei oder nach der Stillsetzung der Anlage bzw. bei Erreichen eines höchstzulässigen Stillstands-Saugdruckes, oder im Servicefall durch Hand- oder Automatiksteuerung der Verdichter gegen das in der Flüssigkeitsleitung installierte Magnetventil 4 in dessen geschlossen bleibenden Zustand arbeitet und das Kältemittel zwischen dem Verdichter 1 und dem Magnetventil 4 in den Kältemittelsammler 3 oder bei Anlagen ohne Sammler in den Verflüssiger 2 fördert. Das Absaugen wird bei Erreichen des Schaltpunktes des Saugdruckwächters 7 beendet.
  • Bei Anlagen mit einem Kältemittelsammler 3 ergibt sich dann ein Füllstand 3.2, der sich unter Umständen vom Sollfüllstand 3.1 unterscheidet. Zur Bestimmung des Kältemittelverlusts werden folgende Verfahren vorgeschlagen:
    Eine erste Ausgestaltung der Erfindung kommt für Kälteanlagen mit Absaugschaltung in Betracht. Dabei erfolgt das Absaugen bis zu einem vorgegebenen Druck auf der Saugseite des Verdichters, bei dem der Saugdruckwächter 7 anspricht. Der sich dabei auf der Druckseite des Verdichters 1 einstellende Hochdruck wird über das Messgerät 8 erfasst und an das Steuer-/Auswertegerät 9 weitergeleitet. Im Steuer-/Auswertegerät 9 wird der gemessene Hochdruck mit dem sich bei der Sollfüllmenge des Kältemittels ergebenen Referenzhochdruck verglichen und ausgewertet. Die Ermittlung des Referenzhochdruckes erfolgt zweckmäßigerweise bei Inbetriebnahme der Anlage.
  • Für die Messung wird die Anlage immer in den gleichen Betriebszustand gebracht, d. h. die Anlage befindet sich im Absaugbetrieb, bis der Saugdruckwächter abschaltet. Dieser Abschaltpunkt bleibt während der gesamten Lebenszyklusdauer der Anlage konstant und bildet dadurch einen festen Bezugspunkt. Die Druckdifferenz ist dabei ein Maß für die fehlende Kühlmittelmenge. Die Beziehung zwischen der Druckdifferenz Δp und der fehlenden Kühlmittelmenge ΔF ist aus 2 zu ersehen.
  • Bei Anlagen mit oder ohne Absaugschaltung kann das Verfahren auch dahingehend modifiziert werden, dass die Verflüssigerkühlung, d. h. der Verflüssiger 2, abgeschaltet wird. Der Verdichter 1 läuft weiter, bis sich auf der Druckseite des Verdichters am Messgerät 8 ein vorgegebener Referenzdruck einstellt. Bei Erreichen dieses Referenzdrucks wird der sich auf der Saugseite des Verdichters einstellende Saugdruck über den Saugwächter 7 gemessen. Der dabei gemessene Saugdruck wird dann mit dem sich bei der Sollfüllmenge des Kältemittels ergebenen Referenzsaugdruck verglichen und ausgewertet. Auch hier bietet wiederum die Differenz der beiden Drücke ein Maß für die fehlende Kühlmittelmenge (siehe 2).
  • Bei Anlagen mit oder ohne Absaugschaltung kann das Verfahren zur Ermittlung des Kältemittelverlusts aber auch wie folgt modifiziert werden. Es wird wiederum der Verflüssiger 2 abgeschaltet, bis sich auf der Hochdruckseite des Verdichters 1 am Messgerät 8 ein vorgegebener Referenzdruck einstellt. Anstelle der Messung des zugehörigen Saugdrucks wird hier die Zeit bis zum Erreichen des Referenzdrucks auf der Hochdruckseite gemessen und mit der Sollzeit, die sich bei der Sollfüllmenge des Kältemittels einstellen würde, verglichen. Auch hier ist wiederum die Zeitdifferenz ein Maß für die fehlende Kältemittelmenge, wie das in 3 schematisch dargestellt ist.
  • Selbstverständlich können im Rahmen der Erfindung die Druckdifferenzen bzw. Zeitdifferenzen auch auf die Sollgrößen bezogen werden, wobei sich dimensionslose Größen ergeben. Grundsätzlich ist nicht die absolute Verlustrate von Bedeutung, sondern die Tatsache des Verlustes an sich. Sobald ein, wenn auch nur geringer, Verlust festgestellt wird, ist es zweckmäßig, eine Anlagenwartung mit Suche und Beseitigung der Leckstelle zu veranlassen.
  • Die Messung des Hochdrucks beim Absaugbetrieb kann zum Beispiel bei jeder Abschaltung der Anlage oder in gewissen festen Zeitabständen erfolgen und automatisch über eine Überwachungssoftware der Anlage gesteuert werden. In der einfachsten Art kann das Bedienpersonal in regelmäßigen Abständen die Werte ablesen und mit den Sollwerten vergleichen. Dabei ist es aber immer erforderlich, den Verdichter im gleichen Leistungszustand zu betreiben, d. h. bei Drehzahlregelung immer mit der Nenndrehzahl oder bei Zylinderabschaltung immer mit der vollen Zylinderzahl.
  • Die Auswertung der Vergleichswerte kann dabei präzisiert werden, indem Druckdifferenzen in der Auswertesoftware mathematisch verknüpft werden. Dies führt zur signifikanteren Bewertungskriterien als der Druck selbst. Die Kennlinie, insbesondere die Referenzwerte werden zweckmäßigerweise bei der Erstinbetriebnahme aufgenommen und im Steuer-/Auswertegerät als Betriebskennlinie hinterlegt. Die obenbeschriebenen Verfahren zur Bestimmung des Kältemittelverlusts von Kälteanlagen sind ohne großen zusätzlichen Aufwand möglich, da abgesehen von dem Steuer-/Auswertegerät auf ohnehin vorhandene Bauteile zurückgegriffen wird.

Claims (6)

  1. Verfahren zur Bestimmung des Kältemittelverlusts von Kälteanlagen mit einem Verdichter, einem Magnetventil einer Absaugschaltung und einem verdampfenden Kältemittel, wobei weiterhin ein Verflüssiger und/oder Kältemittelsammler vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass während des Stillstands der Kälteanlage und bei geschlossenem Magnetventil das Kältemittel von der Saugseite des Verdichters abgesaugt und auf die Druckseite des Verdichters gefördert und im Kältemittelspeicher oder Verflüssiger gespeichert wird, wobei das Absaugen bis zu einem vorgegebenen Druck auf der Saugseite des Verdichters erfolgt, der sich auf der Druckseite des Verdichters einstellende Hochdruck gemessen und der gemessene Hochdruck mit dem sich bei der Sollfüllmenge des Kältemittels ergebenden Referenzhochdruck verglichen und ausgewertet wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass aus der Differenz zwischen gemessenem Hochdruck und Referenzhochdruck die fehlende Kältemittelmenge ermittelt wird.
  3. Verfahren zur Bestimmung des Kältemittelverlusts von Kälteanlagen mit einem Verdichter, einem Verflüssiger mit Verflüssigerkühlung, einem Verdampfer, und einem verdampfenden Kältemittel, dadurch gekennzeichnet, dass die Verflüssigerkühlung bei weiterlaufendem Verdichter abgeschaltet wird, sodass sich der Druck auf der Druckseite des Verdichters bis zu einem Referenzdruck steigert, der sich auf der Saugseite des Verdichters einstellende Saugdruck gemessen wird und der gemessene Saugdruck mit dem sich bei der Sollfüllmenge des Kältemittels ergebenden Referenzsaugdruck verglichen und ausgewertet wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass aus der Differenz zwischen gemessenem Saugdruck und Referenzsaugdruck die fehlende Kältemittelmenge ermittelt wird.
  5. Verfahren zur Bestimmung des Kältemittelverlusts von Kälteanlagen mit einem Verdichter, einem Verflüssiger mit Verflüssigerkühlung, einem Verdampfer, und einem verdampfenden Kältemittel, dadurch gekennzeichnet, dass die Verflüssigerkühlung bei weiterlaufendem Verdichter abgeschaltet wird, sodass sich der Druck auf der Druckseite des Verdichters bis zu einem Referenzdruck steigert, wobei die Zeit bis zum Erreichen des Referenzdruckes gemessen wird und die gemessene Zeit mit der Sollzeit, die sich bei der Sollfüllmenge des Kältemittels einstellen würde verglichen und ausgewertet wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass aus der Differenz zwischen gemessener Zeit und Sollzeit die fehlende Kältemittelmenge ermittelt wird.
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