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DE102006038744B4 - Aufbissvorrichtung, Aufbissplatte und Verfahren zur Positionierung eines Patienten bei einer Aufnahme mit einer Röntgenaufnahmeeinrichtung - Google Patents

Aufbissvorrichtung, Aufbissplatte und Verfahren zur Positionierung eines Patienten bei einer Aufnahme mit einer Röntgenaufnahmeeinrichtung Download PDF

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DE102006038744B4
DE102006038744B4 DE102006038744.9A DE102006038744A DE102006038744B4 DE 102006038744 B4 DE102006038744 B4 DE 102006038744B4 DE 102006038744 A DE102006038744 A DE 102006038744A DE 102006038744 B4 DE102006038744 B4 DE 102006038744B4
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bite
bite plate
connecting part
plate
mandibular arch
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Dirk Freyer
Gerhard Zündorf
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SICAT GmbH and Co KG
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Abstract

Aufbissvorrichtung (2) zur Positionierung eines Patienten (3) zur Erstellung einer Aufnahme mit einer Röntgenaufnahmeeinrichtung (1), umfassend mindestens ein an der Röntgenaufnahmeeinrichtung (1) angeordnetes Befestigungsteil (4) und mindestens eine gegenüber dem Befestigungsteil (4) bewegliche Aufbissplatte (5, 16), wobei an dem Befestigungsteil (4) ein erstes Verbindungsteil (7) für die Aufbissplatte (5, 16) vorgesehen ist,wobei beim Aufbeißen die Aufbissplatte (5, 16) im Bereich des ersten Verbindungsteils (7) in Eingriff mit dem ersten Verbindungsteil (7) bringbar ist und wobei die Aufbissplatte (5, 16) im Bereich des ersten Verbindungsteils (7) vom Befestigungsteil (4) trennbar ist,dadurch gekennzeichnet,dass das erste Verbindungsteil (7) eine erste Verbindungsfläche (7.1) in Form eines Kugelabschnitts und die Aufbissplatte (5, 16) ein dazu entsprechendes zweites oder drittes Verbindungsteil (9, 18) mit einer zweiten oder dritten Verbindungsfläche (9.1, 18.1) in Form einer hohlen Halbkugel oder einer kreisförmigen Durchbrechung aufweist.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft eine Aufbissvorrichtung zur Positionierung eines Patienten zur Erstellung einer Aufnahme mit einer Röntgenaufnahmeeinrichtung. Dabei umfasst die Aufbissvorrichtung mindestens eine an der Röntgenaufnahmeeinrichtung angeordnetes Befestigungsteil und mindestens eine gegenüber dem Befestigungsteil bewegliche Aufbissplatte, wobei an dem Befestigungsteil ein Verbindungsteil für die Aufbissplatte vorgesehen ist.
  • Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Positionierung eines Patienten bei einer Aufnahme mit einer Röntgenaufnahmeinrichtung.
  • Stand der Technik
  • Zur Positionierung eines Patienten in einem dentalen.Röntgengerät finden in der Regel Lichtvisiere Anwendung. Bei dentalen Röntgengeräten mit vertikaler Positionierung des Kopfes erfolgt eine Positionierung dadurch, dass der Patient auf ein Aufbissteil beißt, das mit dem dentalen Röntgengerät verbunden ist und dessen Lagebeziehung zum dentalen Röntgengerät bekannt ist. Die Positionierung eines Patienten im Sitzen oder im Stehen kann mittels einer Kinnstütze oder eines Riemens erfolgen, wobei bei der Verwendung von Riemen der Patientenkomfort eingeschränkt wird. Bei dentalen Röntgengeräten mit horizontaler Positionierung des Kopfes erfolgt eine Positionierung häufig über ein Abstützen des Kopfes an einem speziellen Kissen.
  • Diese Arten der Positionierung weisen jedoch den Nachteil auf, dass sie während der Röntgenaufnahme geringfügige Positionsänderungen des Patientenkopfes zulassen und dadurch zu Fehlern in den Röntgenaufnahmen in Form von Bewegungsartefakten bzw. zur Röntgenaufnahme von Volumina führen, die vom gewünschten Volumen abweichen.
  • In der DE 102 50 005 A1 ist eine Aufbissvorrichtung zur korrekten Positionierung eines Patienten bei einer Aufnahme mit einem Panorama- Röntgengerät offenbart. Die Aufbissvorrichtung enthält ein zum Röntgengerät richtungsfest angeordnetes Halterteil, eine gegen das Halterteil verschwenkbare Platte, die ein Aufbissteil aufweist, in das der Patient beißt und Mittel zum Erfassen des Schwenkwinkels zwischen der Platte und dem Halterteil. Die relative Lage der Kauebene des Patienten zum Röntgengerät wird bestimmt, indem der Winkel zwischen der Platte und dem Halteteil gemessen wird und die Neigung der Platte bestimmt wird. Das Aufbissteil kann mit einem Aufbisseinsatz versehen sein, der an der Ober- und Unterseite mit einer Bissrille versehen ist, die jeweils den Zahnbogen vom Ober- bzw. Unterkiefer des Patienten aufnimmt.
  • In der EP 1 043 960 B1 ist ein Verfahren zum Herstellen eines Zahnimplantataufbaus zur Aufnahme von Zahnprothesen, die über dem Zahnfleisch anzubringen sind, offenbart. Der Aufbau weist dabei mehrere Zahnimplantatflansche und eine auf dem Zahnfleischgewebe liegende Brücke auf, an der eine Zahnprothese befestigt ist. Ein Verfahrensschritt des Verfahrens enthält das Erstellen einer Abbildung von über dem Zahnfleisch zu platzierenden Zahnprothesen, die künstliche Gebisse umfassen. Die Zahnprothesen sind dabei während der Aufnahme in einer Positioniervorrichtung eingespannt.
  • In der DE 19629708 A1 ist ein Verfahren zur präoperativen Planung von Zahnimplantaten und zur Festlegung von Bohrkoordinaten im Kiefer durch computergestützte Auswertung von Primärdaten aus bildgebenden Strukturuntersuchungen des Knochens im Ober- und Unterkiefer und Umsetzung der ermittelten Implantat-Koordinaten in eine Bohrschablone zur Aufbereitung des Implantatlagers.
  • Die US 5,090,047 A offenbart eine Vorrichtung zur Positionierung eines Bildsensors, beispielsweise eines Röntgenfilmes, im Mund eines Patienten in einem bestimmten Abstand zur Röntgenquelle.
  • Die US 2002/0160337 A1 offenbart ein Verfahren, um einen Abdruck computerunterstützt zu verändern.
  • Das DE 20 2005 009 782 U1 zeigt eine Bohrschablonenfertigungs- und Planungsstativ.
  • Der Schädel eines Patienten wird zur Datenaufnahme mittels Röntgen in den Tiefziehschienen einer Bissgabel lagefixiert. Dabei wird das Röntgengerät bei der Aufnahme von Transversalschichtaufnahmen präzise justiert und Schichtaufnahmen exakt an einer markierten Implantatposition werden ermöglicht.
  • Die genannten Verfahren haben den Nachteil; dass es beim Aufbeißen auf ein Aufbissteil bzw. auf eine Bissgabel zum Verrutschen oder zur Verformung dieser kommen kann. Darüber hinaus kann bei fixiertem Oberkiefer der Unterkiefer bezüglich des Oberkiefers im Rahmen der anatomischen Freiheitsgrade unterschiedlich positioniert werden. Dies kann zu einer fehlerhaften Positionierung führen.
  • Die Aufgabe dieser Erfindung besteht demnach darin, eine Aufbissvorrichtung bereitzustellen, die eine präzise Positionierung sowohl des Oberkiefers als auch des Unterkiefers mit einer bekannten Lagebeziehung zum Röntgengerät ermöglicht.
  • Darstellung der Erfindung
  • Diese Aufgabe wird durch die angegebenen Vorrichtungen und. Verfahren gelöst.
  • Erfindungsgemäß kann die Aufbissvorrichtung zur Positionierung eines Patienten zur Erstellung einer Aufnahme mit einer Röntgenaufnahmeeinrichtung mindestens ein an der Röntgenaufnahmeeinrichtung angeordnetes Befestigungsteil und mindestens eine gegenüber dem Befestigungsteil bewegliche Aufbissplatte umfassen, wobei an dem Befestigungsteil ein Verbindungsteil für die Aufbissplatte vorgesehen ist.
  • Die Aufbissplatte ist im Bereich des Verbindungsteils vom Befestigungsteil trennbar. Beim Aufbeißen ist die Aufbissplatte im Bereich des Verbindungsteils in Eingriff mit dem Verbindungsteil bringbar. Dabei weist die Aufbissplatte ein Verbindungsteil in Form einer holen Halbkugel oder einer kreisförmigen Durchbrechung auf.
  • Beim Aufbeißen werden der untere Kieferbogen und der obere Kieferbogen aufeinander bewegt. Dadurch werden Druckkräfte von dem oberen bzw. unteren Kieferbogen auf die obere bzw. untere Aufbissplatte und von dem unteren bzw. oberen Kieferbogen auf das Befestigungsteil übertragen, so dass das Befestigungsteil und die obere bzw. untere Aufbissplatte aufeinander bewegt werden und diese Aufbissplatte mit dem Verbindungsteil an dem Befestigungsteil in Eingriff gebracht wird. Bei ausreichenden Druckkräften und einem hinreichend großen Reibungskoeffizienten zwischen den Oberflächen des Verbindungsteils und der Aufbissplatte kommt es zu Reibkräften, die zum Reibschluss führen.
  • Ein Kieferbogen kann dabei eine gesunde Zahnreihe umfassen, aber auch künstliche Zahnersatzteile oder zahnlose Bereiche mit einer Zahnfleischoberfläche aufweisen. Darüber hinaus kann die Aufbissvorrichtung für vollständig zahnlose Kieferbogen verwendet werden.
  • Das Befestigungsteil weist einen festen Abstand zur Röntgenaufnahmeeinrichtung auf und ermöglicht es, den Patienten während einer Aufnahme im Aufnahmegebiet zu fixieren. Zumindest die Aufbissplatte für den obere Kieferbogen weist eine feste Lagebeziehung zum Schädel des Patienten auf, da der obere Kieferbogen anatomisch mit den Schädelstrukturen verbunden ist.
  • Ein Vorteil ist, dass das Befestigungsteil mit den Aufbissplatten mittelbar über dafür vorgesehene Verbindungsteile in Eingriff gebracht werden. Somit wird im Gegensatz zum direkten Aufbeißen auf ein Aufbissteil verhindert, dass es während der Aufnahme zum Verrutschen oder zu einer Verformung des Aufbissteils und somit zu Positionsänderungen der jeweiligen Kieferbogen vor oder während der Aufnahme kommt.
  • Ein weiterer Vorteil ist, dass zumindest eine Aufbissplatte separat vom Befestigungsteil im Mundraum des Patienten angebracht werden kann. Damit wird der Komfort für den Patienten erhöht, da er nicht, wie bei bekannten Aufbissvorrichtungen, an einem fest mit der Rönügenaufnahmeeinrichtung verbundenen Aufbissteil positioniert wird, sondern vielmehr unabhängig von diesem.
  • Vorteilhafterweise kann das Verbindungsteil eine Verbindungsfläche in Form eines Kugelabschnitts und die Aufbissplatte ein dazu entsprechendes zweites bzw. drittes Verbindungsteil mit einer zweiten bzw. dritten Verbindungsfläche in Form einer hohlen Halbkugel oder einer kreisförmigen Durchbrechung aufweisen.
  • Dadurch wird es ermöglicht, die Aufbissplatte um den Mittelpunkt des Kugelabschnitts zu verstellen, so dass der obere Kieferbogen und somit der Kopf des Patienten bzw. der untere Kieferbogen in die gewünschte Winkellage gegenüber der Röntgenaufnahmeeinrichtung bringbar ist.
  • Vorteilhafterweise kann die Aufbissplatte eine passgenau zu zumindest Teilen des Kieferbogens ausgebildete Auflagefläche aufweisen.
  • Die Auflagefläche kann beispielsweise ein Abdruck eines Kieferbogens sein, an dem der Kieferbogen angelegt wird, um die Aufbissplatte an dem Kieferbogen zu befestigen.
  • Dadurch kann die Aufbissplatte wiederholbar in eine bestimmte relative Position zum Kieferbogen gebracht werden.
  • Vorteilhafterweise kann die Aufbissplatte einen Abdruck zumindest eines Teils des Kieferbogens beinhalten.
  • Dadurch weist die Auflagefläche zumindest zum Teil die negative Form des Kieferbogens auf und ermöglicht dadurch eine genaue und reproduzierbare Positionierung der Aufbissplatte auf dem Kieferbogen.
  • Vorteilhafterweise kann die Aufbissvorrichtung eine obere Aufbissplatte zur Befestigung des oberen Kieferbogens und eine untere Aufbissplatte zur Befestigung des unteren Kieferbogens aufweisen.
  • Dadurch werden für die Positionierung des Patienten Aufbissplatten auf beiden Kieferbogen befestigt und beim Aufbeißen werden die beiden Aufbissplatten in Eingriff mit dem Befestigungsteil gebracht. Der untere Kiefer wird also beim Aufbeißen trotz seiner Bewegungsfreiheit gegenüber dem oberen Kiefer wiederholbar in einer gewünschten Position fixiert.
  • Vorteilhafterweise kann die untere Aufbissplatte das zum ersten Verbindungsteil am Befestigungsteil passende untere dritte Verbindungsteil aufweisen.
  • Dadurch könnten die zueinander passenden Verbindungsteile präzise in Eingriff gebracht werden.
  • Vorteilhafterweise kann die Aufbissplatte ein Führungsmittel zur Führung des ersten Verbindungsteils aufweisen.
  • Dadurch wird dem Patient das Zusammenführen des ersten Verbindungsteils des Befestigungsteils mit dem zweiten Verbindungsteil der oberen Aufbissplatte erleichtert, denn das erste Verbindungsteil des Befestigungsteil, beispielweise ein Kugelabschnitt, wird entlang des Führungsmittels, beispielsweise einer Führungsmulde, zu dem zweiten Verbindungsteil der oberen Aufbissplatte, beispielsweise eine hohle Halbkugel geführt.
  • Vorteilhafterweise kann die obere und untere Aufbissplatte Einrastmittel aufweisen, um beim Aufbeißen die obere Aufbissplatte in eine Einraststellung gegenüber der unteren Aufbissplatte zu bringen, wobei in der Einraststellung die Aufbissplatten in Eingriff mit einem Spiel gegenüber dem Befestigungsteil gebracht sind. Bei weiterem Aufbeißen ist die obere und untere Aufbissplatte über die Einraststellung hinaus zueinander bewegbar.
  • Das Aufbeißen kann durch das Zusammendrücken der Kieferbogen durch einen Behandler oder unmittelbar durch den Patienten selbst erfolgen. Falls die Kieferbogen zu einem Gebissmodell gehören, müssen die beiden Kieferbogen beim Aufbeißen durch eine mechanische Spannvorrichtung zusammengedrückt werden.
  • Beim Aufbeißen werden die obere und die untere Aufbissplatte aufeinander zu bewegt und es kommt zu einer Annäherung der Aufbissplatten. Bei einer anfänglichen Annäherung rasten die Einrastmittel ein und die Aufbissplatten gelangen in eine Einraststellung. Bei weiterem Aufbeißen folgt eine Annäherung der Aufbissplatten über die Einraststellung hinaus, wobei durch die ausgeübten Druckkräfte die Aufbissplatten gegenüber dem Befestigungsteil fixiert werden können.
  • Durch das mechanische Spiel in der Einraststellung wird es ermöglicht, die Aufbissplatten um das Befestigungsteil zur Feinpositionierung des Patientenkopfes in seiner Winkellage zu bewegen.
  • Vorteilhafterweise kann ein Material des zweiten und dritten Verbindungsteils der Aufbissplatte mit einem Material des ersten Verbindungsteils des Befestigungsteil so kombiniert werden, dass durch das Aufbeißen ein Reibschluss zur Fixierung zwischen den Verbindungsteilen der Aufbissplatten und dem ersten Verbindungsteil herstellbar ist.
  • Dazu kann eine Materialkombination gewählt werden, die einen hohen Haftreibungskoeffizienten bei glatten Oberflächen aufweist. Darüber hinaus kann die Haftreibung zwischen den Verbindungsteilen durch eine stärkere Rauhigkeit der Verbindungsflächen, die zu mechanischen Verzahnungen bei Kontakt der Verbindungsflächen führt, erhöht werden. Die Verbindungsflächen können in ihrer Form so gestaltet werden, dass sie bei Kontakt eine formschlüssige Verbindung bilden. Beim Aufbeißen werden Druckkräfte des Kieferbogens auf die Aufbissplatten übertragen und wirken als Normalkräfte an den Verbindungsflächen der Verbindungsteile, so dass abhängig vom Haftreibkoeffizienten Haftreibkräfte entstehen, die zum Reibschluss führen. Mechanische Verzahnungen und formschlüssige Verbindungen an den Verbindungsflächen können zu weitere Kräfte zur Fixierung führen.
  • Vorteilhafterweise kann das zweite und/ oder dritte Verbindungsteil der Aufbissplatte nach dem Aufsetzen auf den jeweiligen Kieferbogen innerhalb der Mundhöhle des Patienten liegen.
  • Dadurch werden die beim Aufbeißen entstehenden Druckkräfte an die Verbindungsteile innerhalb der Mundhöhle des Patienten übertragen und führen dort zu erhöhten Reibkräften, weil die Normalkräfte gleichmäßiger über die Verbindungsflächen verteilt sind als es bei außerhalb der Mundhöhle liegenden Verbindungsteilen der Fall ist. Darüber hinaus wird bei außerhalb der Mundhöhle liegende Verbindungsteilen ein höheres Drehmoment auf die Aufbissplatte ausgeübt, wodurch ein Verkanten der Aufbissplatte an dem Kieferbogen verursacht werden kann.
  • Erfindungsgemäß kann die Aufbissplatte zur Positionierung des Kieferbogens eines Patienten bei einer Aufnahme mit einer Röntgenaufnahmeeinrichtung, so gestallten sein, dass die Aufbissplatte ein Verbindungsteil in einem zentralen Bereich und im Randbereich eine Auflagefläche zumindest für Teile eines Kieferbogens aufweist.
  • Dadurch befindet sich das Verbindungsteil an der Aufbissplatte in der Mundhöhle des Patienten. Der Randbereich ist der bogenförmige Rand in dem die Auflagefläche zumindest für Teile eines Zahnbogens angebracht ist. Der übrige innerhalb des bogenförmigen Randes liegende Bereich ist der zentrale Bereich.
  • Die beim Aufbeißen auftretenden Kräfte wirken an den Auflageflächen im Randbereich und führen zu einem geringen Drehmoment am Verbindungsteil. Dadurch wird eine Fixierung der Aufbissplatte gegenüber dem Befestigungsteil schon bei Anwendung geringer Kräfte ermöglicht.
  • Vorteilhafterweise kann das Verbindungsteil eine Lagerung sein und die Auflagefläche einen Abdruck zumindest eines Teils eines Kieferbogens aufweisen.
  • Dadurch kann die Aufbissplatte präzise und wiederholbar mit dem Befestigungsteil in Eingriff gebracht werden. Das Befestigungsteil kann innerhalb der Lagerung zur Feinpositionierung bewegt werden.
  • Vorteilhafterweise kann die Aufbissplatte ein Aufsatzteil mit der Auflagefläche und ein Basisteil mit dem zweiten Verbindungsteil umfassen, wobei das Aufsatzteil vom Basisteil trennbar ist.
  • Dadurch können bei Aufnahmen verschiedener Patienten die zu den jeweiligen Kieferbogen passenden Aufsatzteile ausgetauscht werden, wobei das selbe Basisteil verwendet wird. Ein weiterer Vorteil ist, dass eine Bohrschablone weniger aufwendig aus dem Aufsatzteil als aus einer ganzen Aufbissplatte ohne Basisteil herausgearbeitet werden kann, weil weniger Material abzutragen ist.
  • Vorteilhafterweise kann die obere Aufbissplatte im Randbereich den Abdruck des oberen Kieferbogens aufweisen.
  • Dadurch kann die Aufbissplatte den oberen Kieferbogen aufnehmen.
  • Vorteilhafterweise kann die untere Aufbissplatte im Randbereich den Abdruck des unteren Kieferbogens aufweisen.
  • Dadurch kann die untere Aufbissplatte den unteren Kieferbogen aufnehmen.
  • Die Aufbissplatte weist ein Verbindungsteil in Form einer hohlen Halbkugel oder einer kreisförmigen Durchbrechung auf.
  • Dadurch kann ein Verbindungsteil des Befestigungsteils in der Halbkugel oder kreisförmigen Durchbrechung gelagert und zur Feinpositionierung bewegt werden.
  • Vorteilhafterweise kann die Aufbissplatte ein Führungsmittel zum Verbindungsteil, vorzugsweise in Form einer Führungsmulde, aufweisen.
  • Dadurch kann das erste Verbindungsteil des Befestigungsteils zum Verbindungsteil der Aufbissplatte geführt werden.
  • Dies erleichtert dem Patienten die beiden Verbindungsteile durch Erfühlen eines mechanischen Druckwiderstandes zusammenzuführen.
  • Vorteilhafterweise kann die Aufbissplatte Marker aufweisen, die durch Röntgenstrahlung und durch Licht- oder Tastsensoren erkennbar sind.
  • Die Marker müssen einen Absorptionsgrad für Röntgenstrahlen aufweisen, der sich erheblich vom Absorptionsgrad des Materials der Aufbissplatte unterscheidet. Der Absorptionsgrad ist ein Maß für die absorbierte Intensität der Röntgenstrahlung. Bei einem geringeren Absorptionsgrad erscheinen die Marker auf einer Röntgenaufnahme dunkel. Bei einem höheren Absorptionsgrad erscheinen die Marker heller. Das Reflexionsspektrum der Marker muss sich vom Reflexionsspektrum der umgebenden Oberfläche bei gleichem eingestrahlten Licht unterscheiden, um durch optische Sensoren erkannt zu werden. Bei einer Abtastung mit Tastsensoren müssen die Marker eine charakteristische Oberfläche aufweisen, um erkannt zu werden.
  • Vorteilhafterweise kann das Verbindungsteil der Aufbissplatte nach dem Aufsetzen auf der jeweilige Kieferbogen innerhalb der Mundhöhle des Patienten liegen.
  • Dadurch wird beim Aufbeißen der Reibschluss zwischen den innerhalb der Mundhöhle liegenden Verbindungsteilen im Vergleich zu außerhalb der Mundhöhle liegenden Verbindungsteilen verbessert, weil die Druckkräfte des Kieferbogens zu gleichmäßiger verteilten Normalkräften an den Verbindungsflächen und somit zu höheren Reibkräften führen. Darüber hinaus führen die Druckkräfte an den bogenförmigen Kieferbogen zu Drehmomenten, die sich durch gegenüberliegende Kraftarme gegenseitig ausgleichen, so dass der gesamte Drehmoment auf die Aufbissplatten bei innerhalb der Mundhöhle liegenden Verbindungsteilen geringer ist und somit ein Verkanten der Aufbissplatte gegenüber dem jeweiligen Kieferbogen verhindert wird.
  • Das Befestigungsteil weist am zum Patienten gerichteten Ende ein Verbindungsteil in Form eines Kugelabschnitts auf.
  • Dadurch weist das Befestigungsteil einen festen Abstand zur Röntgenaufnahmevorrichtung auf, der bei der Positionierung des Patienten berücksichtigt wird, um die relative Lage der des Patientenkopfes zur Röntgenaufnahmevorrichtung zu bestimmen. Die jeweilige Aufbissplatte kann in der Einraststellung um die Kugel zur Feinpositionierung geschwenkt werden.
  • Vorteilhafterweise kann das Verbindungsteil aus einem anfänglich verformbarem Material bestehen, das nach einer Verformung von mindestens 0,1 mm und höchstens 3 mm keine weitere Verformung zulässt.
  • Beim Aufbeißen treten Druckkräfte an den Verbindungsteilen der Aufbissplatten und des Befestigungsteils auf. Dabei wird das Verbindungsteil des Befestigungsteils zunächst um mindestens 0,1 mm und höchstens 3 mm verformt, bis keine weitere Verformung möglich ist und die Aufbissplatten gegenüber dem Befestigungsteil fixiert sind.
  • Vorteilhafterweise kann das Verbindungsteil aus einem harten Kernteil besteht, das mit einer elastischen Schicht mit einer Dicke von mindestens 0,1 mm verkleidet ist.
  • Dadurch verformt das Verbindungsteil einer Aufbissplatte beim Aufbeißen zunächst die elastische Schicht und stößt anschließend auf das harte Kernteil.
  • Eine weitere Erfindung ist ein Verfahren zur Positionierung der Kieferbogen bei einer Aufnahme mit einer Röntgenaufnahmeeinrichtung, wobei jeweils eine Aufbissplatte zur Befestigung des oberen und des unteren Kieferbogens individuell passend zur anatomischen Situation bereitgestellt sind. Diese Aufbissplatte können beispielsweise im Dentallabor oder kurzzeitig vor der Aufnahme gefertigt werden. Die Aufbissplatten werden auf die jeweiligen Kieferbogen aufgesetzt. Die Kieferbogen können natürliche Kieferbogen eines Patienten sein, dessen Mund dabei weit geöffnet sein muss, oder Kieferbogen eines Gebissmodells. Die Verbindungsteile der oberen Aufbissplatte und des Befestigungsteils werden in Kontakt zueinander gebracht. Dabei kann der Behandler den Kopf des Patienten oder der Patient selbst seinen Kopf so bewegen, dass die Verbindungsteile zueinander geführt werden und in Kontakt gelangen.
  • Im weiteren Verfahrensschritt werden die Verbindungsteile der unteren Aufbissplatte und des Befestigungsteils in Kontakt zueinander gebracht. Dabei kann der Behandler oder der Patient selbst den unteren Kieferbogen, solange innerhalb der anatomischen Freiheitsgrade gegenüber dem oberen Kieferbogen bewegen bis die Verbindungsteile des unteren Kieferbogens und des Befestigungsteils in Kontakt gelangen.
  • Die Verbindungsteile der Aufbissplatten werden aufeinander zu bis zu einem Eingriff mit dem entsprechenden Verbindungsteil des Befestigungsteils bewegt und bilden einen Reibschluss zu diesem Verbindungsteil aus, so dass die Aufbissplatten zum Befestigungsteil fixiert werden. Der Behandler kann durch das Zusammendrücken oder der Patient kann durch das Aufbeißen zu einem Reibschluss zwischen den Verbindungsteilen der beiden Aufbissplatten und des Befestigungsteils führen.
  • Ein Vorteil dieses Verfahrens ist, dass der Behandler oder der Patient durch die Bewegung des Kopfes und des unteren Kiefers relativ zum Kopf die Verbindungsteile in Kontakt zueinander bringen muss, um die Aufbissplatte gegenüber dem Befestigungsteil fixieren zu können. Die Kiefer werden dadurch wiederholbar an der gewünschten Position gegenüber der Röntgenaufnahmeeinrichtung und relativ zueinander fixiert.
  • Erfindungsgemäß ist ein Verfahren zur Positionierung der Kieferbogen bei einer Aufnahme mit einer Röntgenaufnahmeeinrichtung genannt, wobei eine obere Aufbissplatte zur Befestigung des oberen Kieferbogens individuell passend zur anatomischen Situation bereitgestellt ist.
  • Die obere Aufbissplatte auf den oberen Kieferbogen aufgesetzt wird. Der Mund eines Patienten oder eines Gebissmodell muss dabei weit geöffnet sein, um das Aufsetzen zu erleichtern.
  • Die Verbindungsteile der oberen Aufbissplatte und des Befestigungsteils werden in Kontakt zueinander gebracht. Der obere Kieferbogen bzw. der Patientenkopf kann durch den Behandler oder den Patienten selbst so lange bewegt werden, bis die Verbindungsteile in Kontakt zueinander gelangen.
  • Die Verbindungsteile der oberen Aufbissplatte und des Befestigungsteils werden aufeinander zu bis zum Eingriff bewegt und bilden einen Reibschluss aus, so dass die obere Aufbissplatte gegenüber dem Befestigungsteil fixiert wird. Die beiden Kieferbogen können durch den Behandler oder den Patienten selbst zusammengedrückt werden, so dass der untere Kieferbogen direkt auf die untere Seite des Befestigungsteils beißt und Druckkräfte ausübt, die zum Reibschluss zwischen den Verbindungsteilen der oberen Aufbissplatte und des Befestigungsteils führen.
  • Dieses Verfahren kann verwendet werden, um den oberen Kieferbogen und somit den Kopf genau zu positionieren. Der untere Kieferbogen bleibt innerhalb der anatomischen Freiheitsgrade gegenüber dem oberen Kieferbogen beweglich und kann beim Aufbeißen verschiedene Positionen einnehmen.
  • Ein Vorteil dieses Verfahren ist, dass nur die obere Aufbissplatte verwendet wird und der Kieferbogen direkt auf die untere Seite des Befestigungsteils aufbeißt. Zur besseren Kraftübertragung kann an der Unterseite des Befestigungsteils beispielsweise eine Aufbissfläche mit Rillen angebracht sein.
  • Ein weiteres erfindungsgemäßes Verfähren zur Positionierung der Kieferbogen bei einer Aufnahme mit einer Röntgenaufnahmeeinrichtung besteht darin, dass eine untere Aufbissplatte zur Befestigung des unteren Kieferbogens individuell passend zur anatomischen Situation bereit gestellt wird.
  • Die untere Aufbissplatte wird auf den unteren Kieferbogen aufgesetzt. Dabei muss ein Gebissmodell oder der Mund des Patienten geöffnet sein.
  • Die Verbindungsteile der unteren Aufbissplatte und des Befestigungsteils werden in Kontakt zueinander gebracht. Der untere Kieferbogen wird durch einen Behandler oder den Patienten selbst bewegt, wobei die Verbindungsteile zusammengeführt werden.
  • Die Verbindungsteile der unteren Aufbissplatte und des Befestigungsteils werden aufeinander zu bis zum Eingriff bewegt und bilden einen Reibschluss aus, so dass die untere Aufbissplatte gegenüber dem Befestigungsteil fixiert wird. Die beiden Kieferbogen können durch den Behandler oder den Patienten selbst zusammengedrückt werden, so dass der obere Kieferbogen direkt auf die obere Seite des Befestigungsteils beißt und Druckkräfte ausübt, die zum Reibschluss zwischen den Verbindungsteilen der unteren Aufbissplatte und des Befestigungsteils führen.
  • Dieses Verfahren entspricht dem vorher genannten Verfahren mit dem Unterschied, dass der untere Kieferbogen positioniert wird und durch das Aufbeißen der obere Kieferbogen Druckkräfte auf die obere Seite des Befestigungsteils ausübt. Zur besseren Kraftübertragung kann an der Oberseite des Befestigungsteils eine Aufbissfläche mit Rillen angebracht sein.
  • Vorteilhafterweise kann bei der anfänglichen Bewegung des zweiten bzw. dritten Verbindungsteils der oberen bzw. unteren Aufbissplatte auf das erste Verbindungsteil des Befestigungsteils das zweite bzw. dritte Verbindungsteil geringfügig gegen das ersten Verbindungsteil gedrückt werden und in eine Einraststellung gelangen, wobei die Aufbissplatte gegenüber dem Befestigungsteil zur Feinpositionierung beweglich bleibt. In der Einraststellung kann durch den Behandler selbst oder durch dessen Anweisungen an den Patienten die Feinpositionierung durchgeführt werden, um insbesondere die gewünschte Winkellage der Aufbissplatten genau einzustellen.
  • Vorteilhafterweise kann die obere bzw. untere Aufbissplatte zur Befestigung des oberen bzw. unteren Kieferbogens individuell passend zur anatomischen Situation gefertigt wird. Die Fertigung kann in einem Dentallabor oder unmittelbar am Behandlungsplatz erfolgen. Eine individuelle Aufbissplatte kann einen Abdruck des Kieferbogens umfassen, der mittels einer aushärtenden Formmasse gefertigt wird.
  • Vorteilhafterweise kann das erste Verbindungsteil des Befestigungsteils entlang eines Führungsmittels an der Aufbissplatte zum Verbindungsteil der Aufbissplatte geführt werden und die Verbindungsteile dort in Kontakt zueinander gebracht werden. Das erste Verbindungsteil kann durch eine Bewegung des Patientenkopfes durch einen Behandler oder den Patienten selbst geführt werden.
  • Dadurch wird es erleichtert die Verbindungsteile in Kontakt zueinander zu bringen. Die Führungsmittel können die Form einer zum Verbindungsteil der Aufbissplatte zulaufenden Mulde haben.
  • Vorteilhafterweise kann anhand der Daten aus der Röntgenaufnahme eine Implantatplanung durchgeführt werden. Dabei weist die Aufbissplatte Marker auf, die ein Koordinatensystem vorgeben, in dem das geplante Implantat bezüglich seiner Position und Ausrichtung festgelegt ist.
  • Dadurch geben die Marker, die auch in der Röntgenaufnahme feststellbar sind, ein Koordinatensystem vor, in dem die Lageinformation der geplanten Implantate und der anatomischen Strukturen wie Zähne, Wurzelkanäle und Kieferknochen bestimmt werden.
  • Die Anwendung von Markern und Licht- bzw. Tastsensoren zur Übertragung des Koordinatensystems aus der Implantatplanung an eine Bearbeitungsmaschine, erfordert vorteilhafterweise eine 3D-Röntgendarstellung, die mittels bekannter 3D-Röntgenvorrichtungen erzeugt werden kann. Die Marker können dadurch in der räumlicher Darstellung auf eine einfache Weise erkannt und in ihrer genauen räumliche Lage festgelegt werden.
  • Vorteilhafterweise kann die Aufbissplatte in eine Bearbeitungsmaschine eingesetzt werden und die Marker können durch Sensoren erkannt werden, so dass im durch die Marker festgelegten Koordinatensystem Bohrungen in der Aufbissplatte eingebracht werden, deren Verlängerung die Position und Ausrichtung des geplanten Implantats aufweist.
  • Zur Erkennung der Marker können beispielsweise Licht- oder Tastsensoren verwendet werden, die anhand des Reflexionsspektrums die Marker vom umgebenden Material unterscheiden.
  • Die Marker an den Aufbissplatten geben das Koordinatensystem der Röntgenaufnahme vor, in dem die Implantatplanung durchgeführt wurde. Somit ist die Lage der Implantate gegenüber den Aufbissplatten bekannt. Die Bearbeitungsmaschine kann dann automatisch angesteuert werden, um die Bohrungen in den Aufbissplatten durchzuführen.
  • Vorteilhafterweise kann die Aufbissplatte in einer Bearbeitungsmaschine mit einer eindeutigen Lagebeziehung zur Bearbeitungsmaschine positioniert werden, so dass auch die relative Lage der geplanten Implantate bekannt ist und eine Bohrung in die Aufbissplatte eingebracht wird, deren Verlängerung die Position und Ausrichtung des geplanten Implantats aufweist.
  • Dadurch sind keine Marker und keine Sensoren in der Bearbeitungsmaschine notwendig. Die Aufbissplatte wird eindeutig in der Bearbeitungsmaschine positioniert, beispielsweise durch Auflegen der Aufbissplatte an definierten Flächen der Bearbeitungsmaschine, deren Position relativ zur Bearbeitungsmaschine bekannt ist.
  • Vorteilhafterweise können in die Bohrungen Bohrhülsen eingebracht werden und die Aufbissplatte kann so nachbearbeitet werden, dass sie als Bohrschablone zur Anbringung der Implantatbohrung für das einzusetzende Implantat verwendbar ist.
  • Ein Vorteil ist, dass die Bohrhülsen als Führungsmittel für den Bohrer dienen und es erlauben, präzise Implantatbohrungen anzubringen.
  • Ein weiterer Vorteil ist, dass die Bohrschablonen nicht in einem zusätzlichen Verfahren, sondern aus den bereits vorliegenden Aufbissplatten gefertigt werden. Dies führt zu einer Verringerung des Produktionsaufwands. Darüber hinaus werden mögliche Fehler verhindert, die bei der Übertragung von Lageinformationen der geplanten Implantate bezüglich des Kieferbogens für ein getrenntes Herstellungsverfahren von Bohrschablonen auftreten würden.
  • Vorteilhafterweise kann die Aufbissplatte aus einem Aufsatzteil mit einem Abdruck dem jeweiligen Kieferbogen und aus einem Basisteil bestehen. Für die Nachbearbeitung zur Verwendung als Bohrschablone wird das Aufsatzteil mit dem Abdruck vom Basisteil abgenommen.
  • Dadurch kann dasselbe Basisteil für mehrere patientenspezifische Aufsatzteile verwendet werden. Darüber hinaus muss, um eine Bohrschablone anzufertigen, weniger Material bei der Nachbearbeitung des Aufsatzteils abgetragen werden als bei einer ganzen Aufbissplatte.
  • Vorteilhafterweise kann ein Modell des oberen bzw. des unteren Kieferbogens des Patienten in eine Bearbeitungsmaschine eingespannt werden. Die entsprechende Aufbissplatte wird auf das Modell gesetzt. Die Marker an der Aufbissplatte werden durch Sensoren erkannt und das durch die Marker festgelegte Koordinatensystem wird registriert.
  • Das Modell entspricht in seiner Form zumindest teilweise dem jeweiligen Kieferbogen. Das durch die Marker festgelegte Koordinatensystem wird von der Bearbeitungsmaschine registriert, so dass die Lageinformation der geplanten Implantate aus der Implantatplanung auf das Modell übertragen werden kann.
  • Vorteilhafterweise kann die Aufbissplatte vom Modell abgenommen werden und unter Berücksichtigung des Koordinatensystems kann eine Bohrung in das Modell mit Position und Ausrichtung des geplanten Implantats eingebracht werden. Die Bohrungen können mittels einer computergesteuerten Bohrvorrichtung unter Berücksichtigung der Lageinformationen der geplanten Implantate erfolgen. Dazu werden Stäbchen in die Bohrungen am Modell eingesteckt. Eine passgenau zum Modell geformte Schablone wird auf das Modell aufgesetzt und an den Stäbchen werden Bohrhülsen angebracht, so dass die Schablone mit den Bohrhülsen als Bohrschablone zur Einbringung der Bohrungen für die einzusetzenden Implantate verwendet werden kann.
  • Dadurch werden die Bohrhülsen entlang der Achsen der Bohrungen für die geplanten Implantate gesetzt.
  • Figurenliste
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt. Es zeigt die
    • 1 eine Gesamtansicht einer Röntgenaufnahme;
    • 2 eine Aufbissvorrichtung im getrennten Zustand;
    • 3 Aufbissvorrichtung aus 3 im zusammengeführten Zustand;
    • 4a obere Aufbissplatte aus der Sicht von unten;
    • 4b obere Aufbissplatte aus der Sicht von oben;
    • 5a ein Befestigungsteil für beide Aufbissplatten;
    • 5b ein Befestigungsteil nur für die obere Aufbissplatte;
    • 6a eine Aufbissvorrichtung mit beiden Aufbissplatten;
    • 6b eine Seitenansicht der Aufbissvorrichtung aus 6a in der Mundhöhle des Patienten;
    • 7a eine Seitenansicht der Aufbissvorrichtung wie in 6b nur mit der oberen Aufbissplatte;
    • 7b eine Seitenansicht der Aufbissvorrichtung wie in 6b nur mit der unteren Aufbissplatte;
    • 8 Aufbissvorrichtung wie in 6a mit Einrastmitteln an den Aufbissplatten;
    • 9 eine Bearbeitungsmaschine mit einer darauf eingespannten Bohrschablone;
    • 10 eine Bohrschablone für den oberen Kieferbogen;
    • 11 ein Modell des oberen Kieferbogens mit der oberen Aufbissplatte;
    • 12 eine Bohrschablone auf dem Modell aus 11.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung
  • Die 1 zeigt die Gesamtansicht einer Röntgenaufnahmeeinrichtung 1. Die Röntgenaufnahmeeinrichtung 1 umfasst eine Aufbissvorrichtung 2 zur Positionierung eines Patienten 3 zur Erstellung einer Aufnahme mit der Röntgenaufnahmevorrichtung 1. Vor allem die Mundhöhle des Patienten mit einem oberen Kieferbogen 3.1 und einem unteren Kieferbogen 3.2 soll aufgenommen werden. Bei der dargestellten Röntgenaufnahmeeinrichtung 1 handelt es sich um ein dentales Cone-Beam- Röntgenaufnahmegerät. Die Aufbissvorrichtung 2 umfasst ein Befestigungsteil 4, das an der Röntgenaufnahmevorrichtung 1 angebracht ist und eine obere Aufbissplatte 5, die in der Mundhöhle des Patienten 3 angebracht ist.
  • Die 2 zeigt die Aufbissvorrichtung 2 bestehend aus dem Befestigungsteil 4 und der oberen Aufbissplatte 5. Das Befestigungsteil 4 wird an einem Ende über eine Steckverbindung 6 fest mit der Röntgenaufnahmeeinrichtung 1 aus 1 verbunden und weist am gegenüberliegenden Ende ein Verbindungsteil 7 mit einer Verbindungsfläche 7.1 in Form eines Kugelabschnitts. Im mittleren Bereich weist das Befestigungsteil 4 eine Aufbissleiste 8 auf, an die von der oberen Seite die Aufbissplatte 5 angelegt wird und der Patient 3 aus 1 mit seinem unteren Kieferbogen auf die untere Seite der Aufbissleiste 8 draufbeißt.
  • Die Aufbissplatte 5 weist ein Verbindungsteil 9 mit einer Verbindungsfläche 9.1 in Form einer kreisförmigen Durchbrechung in einem zentralen Bereich 5.1 auf. In einem Randbereich 5.2 weist die Aufbissplatte 5 einen Abdruck 10 des oberen Kieferbogens des Patienten 3 auf.
  • Die 3 zeigt die Aufbissvorrichtung 2, wobei das Verbindungsteil 7 das Befestigungsteil 4 mit dem Verbindungsteil 9 der Aufbissplatte 5 in Eingriff gebracht ist. Die Verbindungsfläche 7.1 in Form eines Kugelabschnitts erlaubt es die Aufbissplatte 5 relativ zum Befestigungsteil 4 um den Mittelpunkt des Kugelabschnitts zur Feinpositionierung zu verstellen, um die Winkellage des oberen Kieferbogens und somit des Patientenkopfes 3 relativ zur Röntgenaufnahmeeinrichtung 1 aus 1 zu positionieren.
  • Die obere Aufbissplatte 5 wird auf den oberen Kieferbogen aufgesetzt. Beim Aufbeißen durch den Patienten 3 aus 1 werden Druckkräfte durch den oberen Kieferbogen auf die obere Aufbissplatte 5 und durch den unteren Kieferbogen auf die untere Seite der Aufbissleiste 8 ausgeübt, so dass es zu einem Reibschluss zwischen den Verbindungsteilen 7 und 9 kommt und der Patient 3 aus 1 somit in seiner Position fixiert wird.
  • Die 4a zeigt eine weitere Gestaltungsform der oberen Aufbissplatte 5 aus der Sicht von unten. Das Verbindungsteil 9 weist eine Verbindungsfläche 9.1 in Form einer hohlen Halbkugel auf und dient als Lagerung für das Verbindungsteil 7 mit einer Verbindungsfläche 7.1 in Form eines Kugelabschnitts. Ein Führungsmittel 11 in Form einer Führungsmulde führt das kugelförmige Verbindungsteil 7 zum Verbindungsteil 9 der Aufbissplatte. Dies erleichtert es dem Patienten 3 aus 1 durch Bewegung seines Kopfes die beiden Verbindungsteile 7 und 9 zusammenzuführen. Eine untere Aufbissplatte kann in der gleichen Weise mit einem Führungsmittel und einem dritten Verbindungsteil mit einer Verbindungsfläche gestaltet sein.
  • Die 4b zeigt die Aufbissplatte 5 aus 4a in der Ansicht von oben. Die Aufbissplatte 5 umfasst ein Aufsatzteil 12 mit dem patientenspezifischen Abdruck 10 und ein Basisteil 13. Am Rand des Basisteils 13 befindet sich eine Vertiefung 14, in der das Aufsatzteil 12 des oberen Kieferbogens durch Steckverbindungen befestigt ist. Das Aufsatzteil 12 kann vom Basisteil 13 getrennt werden und gegen ein Aufsatzteil, das zum oberen Kieferbogen eines anderen Patienten passt, ausgetauscht werden. Eine untere Aufbissplatte kann entsprechend ein Aufsatzteil mit einem Abdruck des unteren Kieferbogens und ein Basisteil 13 umfassen. Dadurch kann das gleiche Basisteil 13 als Bestandteil der oberen Aufbissplatte 5 sowie der unteren Aufbissplatte verwendet werden.
  • Die 5a zeigt ein Befestigungsteil 4 aus der Sicht von schräg oben, das an einem Ende eine Steckverbindung 6 und am gegenüberliegenden Ende das Verbindungsteil 7 mit einer Verbindungsfläche 7.1 in Form eines Kugelausschnittes aufweist. Dabei ragt das Verbindungsteil 7 zu beiden Seiten der Aufbissleiste mit einer oberen Verbindungsfläche 7.2 und einer unteren Verbindungsfläche 7.3 hervor. Die obere Verbindungsfläche 7.2 kann mit der Verbindungsfläche 9.1 der oberen Aufbissplatte 9 und die untere Verbindungsfläche 7.3 kann mit der Verbindungsfläche der nicht dargestellten unteren Aufbissplatte in Eingriff gebracht werden.
  • Das Verbindungsteil 7 besteht aus einer elastischen Schicht 7.4 mit einer Dicke von 0,5 mm und einem inneren harten Kernteil 7.5. Dadurch wird zunächst beim anfänglichen Aufbeißen die elastische Schicht 7.4 verformt, so dass die Aufbissplatten gegenüber dem Befestigungsteil 4 zur Feinpositionierung verstellt werden können. Bei weiterem Draufbeißen stoßen die Verbindungsteile der Aufbissplatten auf das innere harte Kernteil 7.5 und es kommt zum Reibschluss zu den Verbindungsteilen des Befestigungsteils, so dass die Aufbissplatten fixiert werden.
  • Die 5b zeigt ein Befestigungsteil 4 aus der Sicht von schräg unten, das am Verbindungsteil 7 eine Verbindungsfläche 7.2 in Form eines nur nach oben gerichteten Kugelausschnitts aufweist und an der unteren Seite der Aufbissleiste 8 Rillen 15 vorhanden sind. Dieses Befestigensteil 4 wird nur mit der oberen Aufbissplatte 5 verwendet. Beim Aufbeißen werden Druckkräfte von dem unteren Kieferbogen direkt auf die untere Seite der Aufbissleiste 8 übertragen, wobei dort Rillen 15 das Verrutschen in Längsrichtung des Verbindungsteils 7 verhindern. Ein Befestigungsteil für die untere Aufbissplatte kann gleich gestaltet sein mit dem Unterschied, dass das Verbindungsteil 7 eine Verbindungsfläche 7.3 aus 5a in Form eines nur nach unten gerichteten Kugelausschnitts aufweist.
  • Die 6a zeigt eine Aufbissvorrichtung 2 umfassend ein Befestigungsteil 4, eine obere Aufbissplatte 5 und eine untere Aufbissplatte 16. Das Befestigungsteil 4 ist in 5a gezeigt und weist eine Verbindungsfläche 7.2 zur oberen Aufbissplatte 5 und eine Verbindungsfläche 7.3 zur unteren Aufbissplatte 16 auf, die nicht dargestellt sind. Die obere Aufbissplatte 5 ist in der 2 dargestellt. Sie weist im Randbereich 5.2 eine Abdruck 10 des oberen Kieferbogens und im zentralen Bereich 5.1 ein Verbindungsteil 9 mit einer Verbindungsfläche 9.1 in Form einer kreisförmigen Durchbrechung zur Verbindung mit der oberen Verbindungsfläche 7.2 auf. Die untere Aufbissplatte 16 weist in einem Randbereich 16.1 einen Abdruck 17 dem unteren Kieferbogen und im zentralen Bereich ein Verbindungsteil 18 mit einer Verbindungsfläche 18.1 in Form einer kreisförmigen Durchbrechung zur Verbindung mit der unteren Verbindungsfläche 7.3 auf.
  • Beim anfänglichen Aufbeißen durch den Patienten 3 aus 1 gelangen die oberen Verbindungsflächen 9.1, 7.2 und die unteren Verbindungsflächen 18.1, 7.3 in Eingriff und können zur Feinpositionierung noch gegeneinander bewegt werden. Beim weiteren Aufbeißen entsteht ein Reibschluss zwischen den Verbindungsflächen und die Aufbissplatten 5 und 16 werden somit gegenüber dem Befestigungsteil 4 fixiert.
  • Die 6b zeigt eine Seitenansicht der Aufbissvorrichtung 2 aus 6a in der Mundhöhle des Patienten 3. Die obere Aufbissplatte 5 ist an dem oberen Kieferbogen 3.1 des Patienten 3 und die untere Aufbissplatte 16 ist an dem unteren Kieferbogen 3.2 des Patienten 3 befestigt. Durch beim Aufbeißen auftretenden Druckkräfte des Patienten 3 wurden die Aufbissplatten 5 und 16 aufeinander bewegt und das Verbindungsteil 9 der oberen Aufbissplatte 5 gegenüber dem Verbindungsteil 7 an den oberen Verbindungsflächen 9.1, 7.2 fixiert. Das Verbindungsteil 18 der unteren Aufbissplatte 16 wurde gegenüber dem Verbindungsteil 7 an den unteren Verbindungsflächen 18.1, 7.3 fixiert.
  • Die Verbindungsteile 9, 7 und 18 befinden sich während der Positionierung innerhalb der Mundhöhle des Patienten 3 hinter den bogenförmigen Kieferbogen 3.1 und 3.2 in Richtung des Rachens.
  • Die 7a zeigt eine Seitenansicht der Aufbissvorrichtung 2 wie in 6b in der Mundhöhle des Patienten 3 mit dem Unterschied, dass nur die obere Aufbissplatte 5 verwendet wird. Beim Aufbeißen übt der untere Kieferbogen 3.2 Druckkräfte auf die untere Seite des Befestigungsteils 4, so dass das Verbindungsteil 9 gegenüber dem Verbindungsteil 7 an den oberen Verbindungsflächen 9.1 und 7.2 fixiert werden. Zur besseren Übertragung der Druckkräfte sind Rillen 15 an der unteren Seite des Verbindungsteils 4 angeordnet.
  • Die 7b zeigt eine Seitenansicht der Aufbissvorrichtung 2 wie in 6b in der Mundhöhle des Patienten 3 mit dem Unterschied, dass nur die untere Aufbissplatte 16 verwendet wird. Beim Aufbeißen übt der obere Kieferbogen 3.1 Druckkräfte auf die obere Seite des Befestigungsteils 4 aus 5b aus, so dass das Verbindungsteil 18 gegenüber dem Verbindungsteil 7 an den unteren Verbindungsflächen 18.1 und 7.3 fixiert werden. Zur besseren Übertragung der Druckkräfte sind Rillen 15 an der oberen Seite des Verbindungsteils 4 angeordnet.
  • Die 8 zeigt die Aufbissvorrichtung 2 wie in 6a mit einem Einrastmittel 19 an der oberen Aufbissplatte und einem dazu passenden Einrastmittel 20 an der unteren Aufbissplatte. Beim anfänglichen Aufbeißen rasten die Einrastmittel 19 und 20 ineinander ein und die Aufbissplatten gelangen in die Einraststellung. In der Einraststellung besteht noch geringes Spiel zwischen den oberen Verbindungsflächen 7.2, 9.1 und den unteren Verbindungsflächen 18.1 und 7.3, so dass die Aufbissplatten 5 und 16 in ihrer Winkellage um den Mittelpunkt des Verbindungsteils 7 zur Feinpositionierung verstellt werden können.
  • Beim weiteren Aufbeißen entriegeln die Einrastmittel 19 und 20 und die Einraststellung wird verlassen. Die Druckkräfte führen zu einem Reibschluss zwischen den oberen Verbindungsflächen 7.2, 9.1 und den unteren Verbindungsflächen 18.1 und 7.3 und die Aufbissplatten 5 und 16 werden gegenüber dem Befestigungsteil 4 fixiert.
  • Die 9 zeigt eine Bearbeitungsmaschine 30 mit einer darauf eingespannten Bohrschablone 31. Die Bohrschablone weist Marker 32 auf, deren Position von Sensoren 33 bestimmt wird. Die Marker 32 geben eine Koordinatensystem 34 vor, in dem anhand der 3D- Röntgenaufnahme eine Implantatplanung durchgeführt, wobei die Position und Ausrichtung der einzusetzenden Implantate festgelegt wurde. Die Bohrschablone 31 ist vorgesehen um Bohrungen für die einzusetzenden Implantate in den Kieferknochen des Patienten 3 aus 1 einzubringen. Dafür werden mittels einer Bohrvorrichtung 35 computergesteuert Bohrungen 36 an der Bohrschablone 31 durchgeführt, deren Verlängerung entlang der Bohrachsen 37 die Positionen und Ausrichtung der Bohrungen für die geplanten Implantate aufweist. Die Bearbeitungsmaschine 30 ist darüber hinaus dafür vorgesehen beispielsweise bei der Herstellung der Bohrschablone 31 aus der oberen Aufbissplatte 5 aus 2 oder aus dem Aufsatzteil aus 4b herzustellen. Zur Anbringung von Bohrungen und Abtragung von Material können neben der Aufbissplatte 5 oder 16, dem Aufsatzteil 12 auch vorgefertigte Bohrschablonenrohlinge oder Modelle von Kieferbogen in die schablonenrohlinge oder Modelle von Kieferbogen in die Bearbeitungsmaschine 30 eingespannt werden.
  • Die 10 zeigt den oberen Kieferbogen des Patienten 3 aus 1 an der die Bohrschablone 31 angebracht ist. Die Bohrschablone wurde aus der oberen Aufbissplatte 5 aus 4b gefertigt. Dabei wurde das Aufsatzteil 12 vom Basisteil 13 abgenommen und in die Bearbeitungsmaschine 30 gespannt und das überschüssige Material wurde abgetragen, so dass nur der Abdruck 14 des oberen Kieferbogens ausgespart wurde. Aus den Positionen der Marker 32 wurde das Koordinatensystem 34 bestimmt, in dem die Implantatplanung anhand der Röntgenaufnahme durchgeführt wurde. Die Marker 32 an dem in die Bearbeitungsmaschine 30 eingespannten Aufsatzteil 12 werden durch die Sensoren 33 vermessen und anhand der festgestellten Positionen kann die Bohrvorrichtung 35 an der Bearbeitungsmaschine 30 so angesteuert werden, dass Bohrungen 36 im Aufsatzteil 12 angebracht werden die Verlängerungen der geplanten Bohrungen für die Implantate mit den Bohrachsen 37 darstellen. In die Bohrungen 36 werden Bohrhülsen 38 eingesetzt, die als Führungsmittel für einen Bohrer zum Anbringen der Bohrungen für die Implantate dienen.
  • Alternativ kann die Bohrschablone 30 auch aus einer ganzen Aufbissplatte 5 wie in 2 herausgearbeitet werden, so dass der Abdruck 10 ausgespart wird.
  • Die 11 zeigt ein Modell 40 des oberen Kieferbogens mit einer darauf aufgesetzten Aufbissplatte 5, wobei Marker 32 an der Aufbissplatte 5 angeordnet sind.
  • Bei einem weiteren Verfahren zur Herstellung einer Bohrschablone 31 wird das Modell 40 in eine Bearbeitungsmaschine eingespannt, die Aufbissplatte 5 mit Markern 32 darauf aufgesetzt, die Marker 32 durch Sensoren 33 erkannt und das durch die Marker 32 festgelegte Koordinatensystem 34 durch die Bearbeitungsmaschine 30 registriert.
  • In der 12 wird dargestellt wie die Bohrschablone 30 nach der Registrierung aus 11 hergestellt wird.
  • Durch eine Bohrvorrichtung an der Bearbeitungsmaschine werden Bohrungen 50 entlang der Bohrachsen 37 in das Modell 40 eingebracht. Stäbchen 51 werden in die Bohrungen 50 eingesteckt. Eine in seiner Form zum Modell 40 passende Bohrschablone 30 wird aufgesetzt und an den Stäbchen 51 werden die Bohrhülsen 38 an der Bohrschablone 31 angebracht. Dadurch wird gewährleistet, dass die Bohrhülsen 38 entlang der Bohrachsen 37 an der Bohrschablone 31 befestigt werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Röntgenaufnahmeeinrichtung
    2
    Aufbissvorrichtung
    3
    Patient
    3.1
    oberer Kieferbogen
    4
    Befestigungsteil
    3.2
    unterer Kieferbogen
    5
    obere Aufbissplatte
    6
    Steckverbindung
    7
    Verbindungsteil an dem Befestigungsteil
    7.1
    Verbindungsfläche an dem Befestigungsteil
    7.2
    obere Verbindungsfläche
    7.3
    untere Verbindungsfläche
    7.4
    elastischen Schicht
    7.5
    hartes Kernteil
    8
    Aufbissleiste
    9
    Verbindungsteil an der Aufbissplatte
    9.1
    Verbindungsfläche an der Aufbissplatte
    10
    Abdruck
    11
    Führungsmittel, Führungsmulde
    12
    Aufsatzteil
    13
    Basisteil
    14
    Vertiefung
    15
    Rillen
    16
    Untere Aufbissplatte
    17
    Abdruck dem unteren Kieferbogen
    18
    Verbindungsteil der unteren Aufbissplatte
    18.1
    Verbindungsfläche des Verbindungsteils 18
    19
    Einrastmittel an der oberen Aufbissplatte
    20
    Einrastmittel an der unteren Aufbissplatte
    30
    Bearbeitungsmaschine
    31
    Bohrschablonen
    32
    Marker
    33
    Sensoren
    34
    Koordinatensystem
    35
    Bohrvorrichtung
    36
    Bohrungen
    37
    Bohrachsen
    38
    Bohrhülsen
    40
    Modell eines Kieferbogens
    50
    Bohrungen am Modell
    51
    Stäbchen
    5.1
    Zentraler Bereich der oberen Aufbissplatte
    5.2
    Randbereich der oberen Aufbissplatte
    16.1
    Zentraler Bereich der unteren Aufbissplatte
    16.2
    Randbereich der unteren Aufbissplatte

Claims (23)

  1. Aufbissvorrichtung (2) zur Positionierung eines Patienten (3) zur Erstellung einer Aufnahme mit einer Röntgenaufnahmeeinrichtung (1), umfassend mindestens ein an der Röntgenaufnahmeeinrichtung (1) angeordnetes Befestigungsteil (4) und mindestens eine gegenüber dem Befestigungsteil (4) bewegliche Aufbissplatte (5, 16), wobei an dem Befestigungsteil (4) ein erstes Verbindungsteil (7) für die Aufbissplatte (5, 16) vorgesehen ist, wobei beim Aufbeißen die Aufbissplatte (5, 16) im Bereich des ersten Verbindungsteils (7) in Eingriff mit dem ersten Verbindungsteil (7) bringbar ist und wobei die Aufbissplatte (5, 16) im Bereich des ersten Verbindungsteils (7) vom Befestigungsteil (4) trennbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Verbindungsteil (7) eine erste Verbindungsfläche (7.1) in Form eines Kugelabschnitts und die Aufbissplatte (5, 16) ein dazu entsprechendes zweites oder drittes Verbindungsteil (9, 18) mit einer zweiten oder dritten Verbindungsfläche (9.1, 18.1) in Form einer hohlen Halbkugel oder einer kreisförmigen Durchbrechung aufweist.
  2. Aufbissvorrichtung (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbissplatte (5, 16) eine passgenau zu zumindest Teilen des Kieferbogens (3.1, 3.2) ausgebildete Auflagefläche aufweist.
  3. Aufbissvorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbissplatte (5, 16) einen Abdruck (10, 17) zumindest eines Teils des Kieferbogens (3.1, 3.2) beinhaltet.
  4. Aufbissvorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbissvorrichtung (2) eine obere Aufbissplatte (5) zur Befestigung des oberen Kieferbogens (3.1) und eine untere Aufbissplatte (16) zur Befestigung des unteren Kieferbogens (3.2) aufweist.
  5. Aufbissvorrichtung (2) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Aufbissplatte (16) ein zum ersten Verbindungsteil (7) passendes unteres drittes Verbindungsteil (18) aufweist.
  6. Aufbissvorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbissplatte (5, 16) ein Führungsmittel (11) zur Führung des ersten Verbindungsteils (7) aufweist.
  7. Aufbissvorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die obere und untere Aufbissplatten (5, 16) Einrastmittel (19, 20) aufweisen, um beim Aufbeißen die obere Aufbissplatte (5) in eine Einraststellung gegenüber der unteren Aufbissplatte (16) zu bringen, wobei in der Einraststellung die Aufbissplatten (5, 16) in Eingriff mit einem Spiel gegenüber dem Befestigungsteil (4) gebracht sind, wobei bei weiterem Aufbeißen die obere und untere Aufbissplatte (5, 16) über die Einraststellung hinaus zueinander bewegbar ist.
  8. Aufbissvorrichtung (2) nach Anspruch 5 oder den Ansprüchen 5 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Material des zweiten und dritten Verbindungsteils (9, 18) der Aufbissplatten (5, 16) mit einem Material des ersten Verbindungsteils (7) des Befestigungsteils (4) so kombiniert wird, dass durch das Aufbeißen ein Reibschluss zur Fixierung zwischen den zweiten und dritten Verbindungsteilen (9, 18) der Aufbissplatten (5, 16) und dem ersten Verbindungsteil (7) herstellbar ist.
  9. Aufbissvorrichtung (2) nach Anspruch 4, 5, 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite und/oder dritte Verbindungsteil (9, 18) nach dem Aufsetzen auf den jeweiligen Kieferbogen (3.1, 3.2) innerhalb der Mundhöhle des Patienten (3) liegt.
  10. Aufbissvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Verbindungsteil (7) aus einem anfänglich verformbarem Material besteht, das nach einer Verformung von mindestens 0,1 mm und höchstens 3 mm keine weitere Verformung zulässt.
  11. Aufbissvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet dass das erste Verbindungsteil (7) aus einem harten Kernteil (7.5) besteht, das mit einer elastischen Schicht (7.4) mit einer Dicke von mindestens 0,1 mm verkleidet ist.
  12. Aufbissplatte (5, 16) zur Positionierung eines Patienten (3) bei einer Aufnahme mit einer Röntgenaufnahmeeinrichtung (1), wobei die Aufbissplatte (5, 16) ein Verbindungsteil (9, 18) in einem zentralen Bereich (5.1) aufweist und im Randbereich (5.2) eine Auflagefläche (10, 17) zumindest für Teile eines Kieferbogens (3.1, 3.2) eines Patienten aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbissplatte (5, 16) ein Verbindungsteil (9,18) in Form einer hohlen Halbkugel oder einer kreisförmigen Durchbrechung aufweist.
  13. Aufbissplatte (5, 16) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil (9, 18) eine Lagerung ist und die Auflagefläche einen Abdruck (10, 17) zumindest eines Teils eines Kieferbogens (3.1, 3.2) aufweist.
  14. Aufbissplatte (5, 16) nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbissplatte (5, 16) ein Aufsatzteil (12) mit der Auflagefläche (10, 17) und ein Basisteil (13) mit dem Verbindungsteil (9) umfasst, wobei das Aufsatzteil (12) vom Basisteil (13) trennbar ist.
  15. Aufbissplatte (5) nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbissplatte (5) als obere Aufbissplatte ausgebildet ist, die im Randbereich (5.2) den Abdruck (10) des oberen Kieferbogens (3.1) aufweist oder dass die Aufbissplatte (5) als untere Aufbissplatte (16) ausgebildet ist, die im Randbereich (16.2) den Abdruck (17) eines unteren Kieferbogens (3.2) aufweist.
  16. Aufbissplatte (5) nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbissplatte (5) ein Führungsmittel (11) zum Verbindungsteil (9, 18) aufweist.
  17. Aufbissplatte (5) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsmittel (11) in der in Form einer Führungsmulde ausgebildet ist.
  18. Aufbissplatte (5, 16) nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbissplatte (5, 16) Marker (32) aufweist, die durch Röntgenstrahlung und durch Licht- oder Tastsensoren erkennbar sind.
  19. Verwendung einer Aufbissplatte (5, 16) nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil (9, 18) der Aufbissplatte (5, 16) nach dem Aufsetzen auf den jeweiligen Kieferbogen (3.1, 3.2) innerhalb der Mundhöhle des Patienten (3) liegt.
  20. Verfahren zur Positionierung der Kieferbogen (3.1, 3.2) eines Patienten bei einer Aufnahme mit einer Röntgenaufnahmeeinrichtung (1), dadurch gekennzeichnet, - dass eine untere und/oder obere Aufbissplatte (5, 16) zur Befestigung des oberen bzw. unteren Kieferbogen (3.1, 3.2) eines Patienten (3) individuell passend zur anatomischen Situation bereitgestellt wird, - dass die Aufbissplatte(n) (5, 16) auf den jeweiligen Kieferbogen (3.1, 3.2) aufgesetzt wird bzw. werden, - dass Verbindungsteile (7, 9) der oberen Aufbissplatte (5) und des Befestigungsteils (4) in Kontakt zueinander gebracht werden und/oder Verbindungsteile (7, 18) der unteren Aufbissplatte (16) und des Befestigungsteils (4) in Kontakt zueinander gebracht werden, - dass die Verbindungsteile (9, 18) der Aufbissplatte(n) (5, 16) und des Befestigungsteils (4) aufeinander zu bis zu einem Eingriff des Verbindungsteils (9, 18) bzw. der Verbindungsteile der Aufbissplatte(n) (5, 16) mit dem entsprechenden Verbindungsteil (7) des Befestigungsteils (4) bewegt werden und einen Reibschluss zu diesem Verbindungsteil (7) des Befestigungsteils (4) ausbilden, so dass die Aufbissplatte(n) (5, 16) zum Befestigungsteil (4) fixiert wird bzw. werden, wobei bei der anfänglichen Bewegung eines der Verbindungsteile (9, 18) der Aufbissplatte (5, 16) auf das Verbindungsteil (7) des Befestigungsteils (4) das Verbindungsteil (9, 18) der Aufbissplatte (5, 16) geringfügig gegen das Verbindungsteil (7) des Befestigungsteils (4) gedrückt wird und in eine Einraststellung gelangt, wobei die Aufbissplatte(n) (5, 16) gegenüber dem Befestigungsteil (4) zur Feinpositionierung beweglich bleibt bzw. bleiben.
  21. Verfahren nach dem vorherigen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbissplatte (5, 16) zur Befestigung des Kieferbogens (3.1, 3.2) individuell passend zur anatomischen Situation gefertigt wird.
  22. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil (7) des Befestigungsteils (4) entlang eines Führungsmittels (11) an der Aufbissplatte (5, 16) zum Verbindungsteil (9, 18) der Aufbissplatte (5, 16) geführt wird und die Verbindungsteile (7, 9, 18) dort in Kontakt zueinander gebracht werden.
  23. Röntgenaufnahmeeinrichtung (1) umfassend eine Aufbissvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11 und/oder einer Aufbissplatte nach einem der Ansprüche 12 bis 18.
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