DE102006038438A1 - Vorrichtung, multifunktionales System und Verfahren zur Ermittlung medizinischer und/oder biometrischer Daten eines Lebewesens - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (A) zur Erfassung, zur Speicherung, zum Abgleich und zur Auswertung von medizinischen Merkmalen eines Lebewesens und/oder von die Einzigartigkeit und damit die Identität eines Lebewesens bestimmenden biometrischen Merkmalen. Dabei sind eine erste Einrichtung (8) zur Authentifikation des Lebewesens anhand mindestens eines charakteristischen eindeutigen Körpermerkmals des Lebewesens, eine damit gekoppelte zweite Einrichtung (9) zur Ermittlung mindestens einer medizinischen Funktion des Lebewesens oder einer Information über das Lebewesen und eine dritte Einrichtung (15) zur Übertragung der ermittelten medizinischen und/oder biometrischen Daten mittels Nahfeld-Kommunikation vorgesehen. Die Erfindung betrifft ferner ein multifunktionales System zur eindeutigen Identifikation einer Zielperson sowie ein Verfahren zur kontinuierlichen Identifikation eines Lebewesens (Fig. 1b).
Description
- Technisches Gebiet
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung, ein multifunktionales System und ein Verfahren zur Erfassung, Speicherung, zum Abgleich und zur Auswertung medizinischer und/oder biometrischer Daten eines Lebewesens.
- Hintergrund
- Unter Biometrie oder Biometrik versteht man die Lehre von der Messung an Lebewesen. Hierfür einsetzbare Vorrichtungen der vorgenannten Art sind in vielfältigster Art bekannt. Sie dienen z.B. zur Identifikation eines Lebewesens anhand körpereigener charakteristischer Merkmale, wie z.B. der Gesichtsgeometrie, der Augenmerkmale, usw. Bei Personen wird insbesondere der Fingerabdruck für eine Identifikation herangezogen; hierzu gibt es zahlreiche Anwendungsbeispiele. Beispielhaft sei hierfür auf die
DE 100 04 457 A1 verwiesen. - Für besondere Anwendungsfälle wurde solch eine Vorrichtung derart miniaturisiert, dass sie z.B. als tragbarer Zugangsschlüssel ausgeführt ist, welcher durch Übermittlung der gewonnenen Daten an einen Empfänger die Auswertung der einem Fingerabdruck zugeordneten Daten und damit die Überprüfung der Zugangsberechtigung der Person zu einem bestimmten Gerät, z.B. einem Computer, einem abgeschlossenem Kraftfahrzeug oder einem Sicherheitsbereich ermöglicht. Solch ein Zugangsschlüssel ist z.B. in der
DE 199 29 894 A1 oder in derDE 102 38 134 A1 beschrieben. Der Anwendungsbereich solcher bekannten Gerätschaften ist sehr eingeschränkt, so dass für unterschiedliche Anwendungen unterschiedliche Zugangsschlüssel vorgesehen sein müssen. Die Übertragung der Daten kann dabei mittels Nahfeld-Kommunikation über Funkwellen, durch Anwendung der „Bluetooth"-Technologie oder dergleichen erfolgen. In derUS Patentschrift 6,754,472 B1 ist eine alternative Methode zur Übertragung solcher Daten unter Ausnutzung der Leitfähigkeit der Haut des Menschen beschrieben. - Zu den bekannten Vorrichtungen zur Ermittlung medizinischer Funktionen eines Lebewesens zählen Gerätschaften zur invasiven oder nichtinvasiven Untersuchung von Lebewesen. Dazu gehören nur beispielhaft die Entnahme von Blut, eine DNA-Bestimmung, das Röntgen, die Messungen von Puls, Blutdruck, der Herzfrequenz, etc., etc. Auch derartige Vorrichtungen nichtinvasiver Art sind heutzutage weitgehend tragbar ausgeführt. Nur beispielhaft sei auf die Geräte zur 24-Stundenmessung von EKG oder Blutdruck sowie auf die am Handgelenk anbringbaren Geräte zur Puls- und/oder Blutdruckmessung selbst beim Dauerlauf verwiesen.
- Schließlich sind die von den Krankenkassen heraus gegebenen Karten mit Speicherchip im Scheckkartenformat bekannt, die bei einem Arztbesuch zur Identifikation des Patienten dienen, die Speicherung historischer medizinischer Daten des Patienten zulassen, aber selbst bei zusätzlicher Aufnahme eines Fotos auf der Karte kein völlig fälschungssicheres System bieten.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung bereit zu stellen, die äußerst vielseitig, z.B. in der Gesundheitsvorsorge und in der Personenbetreuung und/oder im Sicherheitsbereich für die Ermittlung der Zugangs- oder Zugriffsberechtigung einsetzbar ist und die für die ermittelten medizinischen Daten eine individualisierte, unverwechselbar auf das Lebewesen bezogene Datenübertragung ohne die Möglichkeit von Manipulationen zulässt.
- Zusammenfassung der Erfindung
- Diese zuvor erwähnte Aufgabe ist für eine Vorrichtung der eingangs genannten Art gemäß Anspruch 1 gelöst. Durch die Verknüpfung einer ersten Einrichtung zur Feststellung der Identität eines Lebewesens anhand mindestens eines charakteristischen, eindeutigen Körpermerkmals mit einer zweiten Einrichtung zur Ermittlung mindestens einer medizinischen Funktion des Lebewesens oder einer medizinischen Information über das Lebewesen und einer dritten Einrichtung zur Übertragung der derart ermittelten Daten mittels Nahfeld- Kommunikation lassen sich Vereinfachungen bei der Anwendung im alltäglichen Gebrauch in der Gesundheitsvorsorge, bei der medizinischen Versorgung oder Langzeitüberwachung von Lebewesen, also Mensch und Tier, und bei der Personenbetreuung, insbesondere kranker oder hilfsbedürftiger, meist alter Menschen, und/oder im Sicherheitsbereich erzielen.
- Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung dient der von einem handelsüblichen Sensor ermittelte Fingerabdruck einer Person zur der aus Identifikation und Verifikation bestehenden Authentifikation (Definition nach Dr. Manfred U. A. Bromba) dieser Person, so dass sich eine Zugriffs- oder Zugangsberechtigung feststellen lässt, während es sich bei der zweiten Einrichtung um einen im multispektralen Bereich arbeitenden, an sich bekannten optischen Sensor zur Ermittlung von Gewebespektren handelt. Dieser bekannte Sensor lässt die Messung medizinischer Daten im subkutanen Gewebe des Menschen zu. Zur Übertragung der medizinischen und/oder biometrischen Daten an den Empfänger lässt sich in vorteilhafter Weise ein an sich bekannter Codegeber verwenden, welcher die Leitfähigkeit der menschlichen Haut für die Datenübertragung einsetzt. Aus Sicherheitsgründen ist der Codegeber in besonders vorteilhafter Weise mit einer Einrichtung gekoppelt, die z.B. bei Überschreitung eines vorgegebenen Abstands des Codegebers von der Haut der zu identifizierenden Person (nachfolgend: Zielperson) diesen abschaltet. Damit ist eine Verwendung der Vorrichtung durch Dritte völlig ausgeschlossen und eine bisher unerreichte Sicherheit in der Anwendung erzielbar.
- Der heutzutage erzielbare enorm hohe Grad an Miniaturisierung ermöglicht den Einbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einen Gegenstand des täglichen Bedarfs. Damit sind multifunktionale Gerätschaften möglich, die außer den üblichen Anwendungen, wie Zeitmessen, Telefonieren, Fotografieren, usw, zusätzlich die Authentifikation einer Zielperson, zum Zwecke der Feststellung einer Zugriffs- oder Zugangsberechtigung zu einem Gerät, einem Sicherheitsbereich oder dergleichen, und/oder die Überwachung körpereigener Funktionen in Echtzeit ermöglichen. Die zuletzt genannten Daten können auf einem Display der Gerätschaft unmittelbar angezeigt, in deren Speicher als historische Daten abgespeichert oder bei einem Arztbesuch zusammen mit der Information über die Identität der Zielperson an einen in der Praxis vorhandenen Empfänger übertragen werden. Der zuletzt genannte Anwendungsfall kann die bisher üblichen Karten der Versicherer entbehrlich machen und bietet zudem mehr Sicherheit gegen Manipulation und Missbrauch.
- Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform einer Vorrichtung gemäß der Erfindung handelt es sich bei dem Gegenstand um ein stationäres Gerät oder ein am Körper tragbares Modul zum Nachweis der Zugriffsberechtigung auf ein Gerät oder eine Maschine. Insbesondere Versicherungsgesellschaften sind daran interessiert, dass zur Vermeidung von Arbeitsunfällen an gefahrträchtigen Maschinen nur solche Personen den Betrieb aufnehmen und eine Maschine bedienen können, die zugangsberechtigt, möglicherweise sogar ausschließlich zugangsberechtigt sind. Die Bedienungsperson sollte möglicher weise auch eine gute körperliche Konstitution aufweisen müssen und persönlich fit sein, was durch die Ermittlung entsprechender medizinischer Faktoren, z.B. des Pulsschlags oder etwa des Promilleanteils von Alkohol im Blut, etc., feststellbar ist. In diesen Fällen kann die Vorrichtung durchaus als stationäres Gerät ausgeführt sein, während, wenn Mobilität erforderlich ist, ein am Körper getragenes Modul bevorzugt zur Anwendung kommen wird. Ist z.B. ein Polizist oder Wachmann auf Streife oder eine sonstige Person eines Sicherheitsdienstes, die mit solch einem Modul ausgerüstet sind, einer besonderen Stresssituation oder gar Bedrohung ausgesetzt, dann könnte das Modul eine entsprechende Warnung in der Zentrale und damit ein Eingreifen weitere Sicherheitskräfte auslösen.
- Die Erfindung betrifft des Weiteren ein multifunktionales System zur Bestimmung biometrischer Daten einer Person gemäß Anspruch 27. Solch ein System fasst sonst getrennte Einzelfunktionen oder -geräte unterschiedlichster Art in einem einzigen, auf eine und nur eine Person zugeschnittenen sicheren Modul zusammen, das äußerst vielseitig einsetzbar ist. Dies ermöglicht eine automatische, untrennbare Verbindung zwischen der Erfassung körperlich-medizinischer Daten und dem Lebewesen, insbesondere einer Zielperson. Vorgänge, bei denen bisher Dritte oder mehrere Gerätschaften für die Erfassung, die Speicherung und die Auswertung der Daten erforderlich waren, lassen sich in besonders vorteilhafter und wirtschaftlicher Weise bündeln. Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit des Systems ist vorgesehen, dass der Codegeber z.B. bei Überschreitung eines vorgegebenen Abstands von der Haut der Zielperson abgeschaltet wird. Damit lassen sich jegliche Manipulation durch Dritte und damit jeglicher Missbrauch wirksam ausschließen. Lediglich die berechtigte Person, in Sonderfällen die berechtigten Personen, kann (können) durch erneute Validierung, z.B. durch Einscannen des Fingerabdrucks, das System wieder in Betrieb nehmen.
- Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur kontinuierlichen medizinischen und/oder biometrischen Identifikation eines Lebewesens gemäß Anspruch 30. Insbesondere können die der medizinischen Funktion zugeordneten Daten mit in der Datenbank für das Lebewesen abgelegten Referenzwerten verglichen werden und bei einer Abweichung zu einer entsprechenden visuellen oder akustischen Anzeige führen. Wenn das Verfahren in erster Linie zur Identifikation eines Lebewesens, insbesondere einer menschlichen Person angewandt wird, dann kann vorgesehen sein, dass die der mindestens einen medizinischen Funktion zugeordneten Daten in der mit dem Codegeber gekoppelten Elektronik abgespeichert und erst im Bedarfsfall (z.B. bei einem Arztbesuch, bei einem Unfall, bei einem Schwächeanfall, etc) über den Codegeber an den Empfänger übertragen oder von einem Arzt oder einer medizinischen Fachkraft mittels Sondercode abgerufen werden.
- Ausführliche Beschreibung
- Unter Biometrie oder Biometrik versteht man die Lehre von der Messung an Lebewesen. In seinem Artikel „Bioidentifikation" (www.bromba.com/faq/biofaqd.htm) erläutert Dr. Manfred U. A. Bromba was er unter biometrischer Authentifikation versteht, nämlich: „Biometrische Authentifikation ist die automatische Erkennung eines Lebewesens mit Hilfe geeigneter Körpermerkmale. Durch Bestimmung geeigneter charakteristischer körperlicher Merkmale während des Authentifikationsvorgangs wird durch Vergleich mit den hinterlegten biometrischen Daten die Identität einer Person festgestellt." Dr. Bromba benutzt in diesem Zusammenhang den Begriff „Authentifikation" als Oberbegriff für Identifikation und Verifikation. Dr. Bromba stellt die wesentlichen biometrischen Merkmale in Tabellen zusammen, er untersucht ihre Entstehung (z.B. durch Vererbung), ihre zeitliche Konstanz, ihre Erfassung, ihre Eignung für Authentifikationszwecke bezüglich Komfort, Genauigkeit, Verfügbarkeit und Kosten sowie Hauptanwendungsgebiete. Auch eine ausführliche Auflistung der biometrischen Standards enthält diese Fundstelle. Weitere Details über die Bausteine eines biometrischen Authentifikationssystems und die Messgrößen, welche die Leistungsfähigkeit eines solchen Systems bestimmen, sind dieser Fundstelle zu entnehmen, auf deren Inhalt hiermit ausdrücklich Bezug genommen wird.
- Mit Hilfe der Biometrie lassen sich charakteristische Merkmale, insbesondere Augenmerkmale, ganz allgemein von Lebewesen, also auch Tieren bestimmen. Die nachfolgende Beschreibung der Erfindung verwendet von den zahlreichen biometrischen Merkmalen als charakteristisches körperliches Merkmal beispielhaft den Fingerabdruck eines Menschen. Häufig wird in der Literatur auf derartige Messungen unter der Bezeichnung AFIS (Automated Fingerprint Identification System) Bezug genommen. Dabei lässt sich der Fingerabdruck mit den unterschiedlichsten Sensoren (kapazitiv, optisch, thermisch, akustisch, drucksensitiv) ermitteln. Die Erfindung ist in ihrer Anwendung jedoch keineswegs auf den Menschen, geschweige denn auf dessen Fingerabdruck beschränkt.
- Der Government IT & Homeland Security Industry Report „Biometrics The Key to Measuring People for Profits" von B. Gesuale, R. Arditi vom 27.02.2006 (www.raymondjames.com) beschreibt in drei Anwendungsbeispielen den Einsatz technisch ausgereifter Biometrieanwendungen. Das erste Beispiel betrifft den Einsatz einer multi-biometrischen Vorrichtung der Firma Daon im Bereich der australischen Einwanderungsbehörden; gemessen wurden dabei die Iris, die Gesichtsgeometrie und der Fingerabdruck einer Zielperson. Fall 2 betrifft die Anwendung eines Fingerabdrucksensors der Firma Pay By Touch im Einzelhandel, während Fall 3 den Einbau eines Fingerabdruck-Sensors der Firma AuthenTec in ein Notebook beschreibt. Die Fundstelle enthält des Weiteren das Firmenprofil von 25 auf dem Gebiet der Biometrie tätigen Firmen. Von diesen Firmen sei insbesondere der Sensor der Firma Lumidigm, Albuquerque, New Mexico, Vereinigte Staaten von Amerika erwähnt. Dieser optische Sensor arbeitet im multispektralen Bereich und dient zur Ermittlung von Gewebespektraldaten der Haut einer Zielperson. Dabei lässt dieser Sensor die Messung von Daten sowohl auf der Haut als auch unter der Haut zu. Insbesondere werden Wellenlängen im nahen Infrarot eingesetzt, die vom subkutanen Gewebe der Zielperson reflektiert werden. Das Besondere an diesem optischen Sensor ist, dass sich mit ihm nicht nur der Fingerabdruck einer Zielperson ermitteln lässt und zwar aufgrund der hier angewandten speziellen Technologie mit einer wesentlich höheren Zuverlässigkeit als bei den meisten anderen Sensoren, sondern dass sich mit ihm auch medizinische Daten der Zielperson erfassen lassen. Insbesondere die Bestimmung von Blutzucker- und Hämoglobinwerten ist realistisch. Das macht diesen Sensor äußerst vielseitig einsetzbar. Eine aufschlussreiche Beschreibung des Funktionsprinzips und der Möglichkeiten dieses Sensors ist am Beispiel der Messung des Fingerabdrucks unter www.sensormag.com „A Multispectral Sensor for Fingerprint Spoof Detection" beschrieben, worauf ausdrücklich Bezug genommen wird. Die
EP 12 179 48 B1 der Lumidigm, Inc beschreibt ein Verfahren, bei dem das positive Verifizieren der angeblichen Identität einer Zielperson durch Vergleich von Berechtigungsgewebespektraldaten (die mehrere Messwellenlängen aufweisen) der verifizierten Person mit Zielgewebespektraldaten (die ebenfalls mehrere Messwellenlängen aufweisen) einer Zielperson erfolgt. - Mit der nichtinvasiven Messung von Glukose beim Menschen befassen sich zahlreiche Dokumente. Die
EP 13 393 17 B1 beschreibt z.B. eine Vorrichtung zur Glukoseüberwachung mit Netzwerkanschluss; dabei umfasst ein Glukosedetektorelement ein thermisches Gradientenspektrofotometer. DieDE 198 40 452 beschreibt ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zur nichtinvasiven Messung von Konzentrationen von Blutkomponenten. Gemessen werden Hämoglobin, Cholesterin, Albumin, Alkohol und Glukose. DieDE 195 38 372 A1 beschreibt eine sehr spezielle Art einer nichtinvasiven Glukosemessung, während dieEP 137 91 66 A1 eine weitere Vorrichtung sowie ein Verfahren zur nichtinvasiven Glukosemessung beim Menschen beschreibt. DieEP 11 398 62 A1 und die ihr entsprechendeUS-PS 6,067,463 beschreiben ebenfalls eine derartige Vorrichtung und ein Verfahren, wobei zumindest zwei Messungen mit elektromagnetischer Strahlung ähnlicher, aber nicht identischer Wellenlänge durchgeführt werden. Als „analyte" werden Glukose, Harnstoff, Kreatin, Keton, Billirubin, Hämoglobin, Urobilinogen und Protein erwähnt. Zwei interessante Fundstellen sind noch unter Clinical Chemistry 2003; 49: 924-934. „Monitoring Blood Glucos Changes in Cutaneous Tissue by Temperature-modulated Localized Reflectance Measurements" und unter OPTICS LETTERS/Vol. 19, No. 24/December 15, 1994 mit dem Titel "Influence of glucose concentration on light scattering in tissue-simulating phantoms" zu finden. - Zum Thema "nichtinvasive Glukosemessung beim Menschen" beschreibt die „Ärzte Zeitung" vom 27.08.2003 ein europaweit zertifiziertes Messgerät der Firma Pendragon Medical in Form einer Armbanduhr, das kontinuierliche Glukosemessungen auf der Grundlage der Impedanz-Spektroskopie-Technik (Widerstandsmessung) zulässt. Diese Technik beruht nach Angaben des Unternehmens darauf, dass Veränderungen des Glukose-Spiegels im Blut zu Veränderungen der elektrischen Eigenschaften der Haut und des darunter liegenden Gewebes führen. Diese Veränderungen haben einen Effekt auf die elektrische Polarisierung der Zell-Membranen. Die „Zucker-Uhr" erzeugt ein schwaches elektromechanisches Feld. Die Wechselwirkungen zwischen diesem Feld und den Eigenschaften von Haut und Gewebe werden von einem Sensor an der Unterseite des Geräts aufgenommen und ausgewertet. Die Veränderungen der elektromagnetischen Eigenschaften, die auf den Schwankungen der Blutglukose beruhen, werden indirekt und schnell erfasst und ggf. bis zu einem Monat im Gerät abgespeichert.
- Kurze Beschreibung der Zeichnungen
- Die vorliegende Erfindung ist nachfolgend näher beschreiben und anhand eines in der Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels im Einzelnen erläutert. Es zeigen
-
1a eine schematische Ansicht einer multifunktionalen Vorrichtung gemäß der Erfindung; -
1b eine teilweise geschnitten dargestellte Ansicht der Vorrichtung gemäß1a ; -
1c einen Schnitt längs der Linie c-c in1a ; -
2 einen schematischen Aufbau einer multifunktionalen Vorrichtung gemäß der Erfindung und -
3 ein schematisches Ablaufdiagramm. - Eine multifunktionale Vorrichtung A zur Erfassung, zur Speicherung, zum Abgleich und zur Auswertung medizinischer und/oder biometrischer Daten eines Lebewesens gemäß eines ersten vorteilhaften Ausführungsbeispiels der Erfindung kann z.B. die Form eines biomedizinischen Identifikationsschlüssel, wie in den
1a bis1c dargestellt annehmen. Dieser Identifikationsschlüssel besitzt ein Gehäuse1 aus einem formstabilen Material, eine Fingerführung2 zur Aufnahme eines Fingers einer Zielperson, deren Identität festgestellt werden soll, Gehäuseöffnungen3 und4 für eine erste Sensoreinrichtung8 bzw. eine Funktionsanzeige14 und eine Auflage5 für eine zweite Sensoreinrichtung9 . Innerhalb des Gehäuses1 sind eine Platine6 sowie eine Energiequelle7 angeordnet. Als Energiequelle kann eine Batterie, insbesondere eine Hochleistungs-Knopfzelle vorgesehen sein. Alternativ ist auch eine Aufladung über eine USB Schnittstelle direkt von der Energieversorgung eines PC oder der Einsatz eines Solarchips oder ein Antrieb durch Bewegungsenergie, wie z.B. in Uhren üblich, denkbar. - Die Platine
6 umfasst mehrere Baugruppen, nämlich die erste und zweite Sensoreinrichtung8 und9 , einen Prozessor10 , einen Algorithmus11 zur Unterstützung des Prozessors10 , einen Datenspeicher12 , einen Matcher13 , die Funktionsanzeige14 und einen Codegeber15 . - Bei der ersten Sensoreinrichtung
8 kann es sich insbesondere um von der Software der Firma Ikendi Software AG, 82205 Gilching, Bundesrepublik Deutschland angesteuerte Sensorbausteine unterschiedlichster Hersteller zur Messung von Fingerabdrücken einer Zielperson handeln. Als besonders geeignet hat sich ein therrnischer Sensor der Firma Atmel, San Jose, CA, Vereinigte Staaten von Amerika herausgestellt. Die Ansteuerung eines Sensorbausteins ist z.B. in derDE 199 29 894 A1 beschrieben, auf die ausdrücklich Bezug genommen wird. Aber auch vergleichbar miniaturisierte Sensorbausteine zur Messung anderer biometrischer Daten anhand der Auswertung eindeutiger, charakteristischer Körpermerkmale einer Zielperson, wie z.B. der Ermittlung der Gesichtsgeometrie, des Irismusters, der Blutgefäßstruktur der Retina durch ein Kameramodul, wie es heute in tragbaren Telefonen verwendet wird, können zum Einsatz kommen. In dem vorerwähnten Artikel von Dr. M. U. A. Bromba sind allein dreizehn unterschiedliche charakteristische Körpermerkmale aufgelistet, die allerdings zu einer unterschiedlichen Treffersicherheit führen können. Offensichtlich konnte sich die Ermittlung des Fingerabdrucks (AFIS Automated Fingerprint Identification System), trotz der eher durchschnittlichen Treffersicherheit für Fingerabdrücke, in marktgängigen Anwendungen, insbesondere im Sicherheitsbereich, durchsetzen. - Die Vorrichtung A gemäß der Erfindung kann Teil eines stationären Geräts sein oder ganz allgemein Baustein eines Gegenstandes des täglichen Bedarfs, wie gerade solch eines tragbaren Telefons, insbesondere eines solchen mit Kameramodul, einer Digitalkamera, einer Armbanduhr oder dergleichen. Im Falle eines Fotohandys oder einer Digitalkamera kann die erste Sensoreinrichtung
8 mit dem Kamerabaustein und die zweite Sensoreinrichtung9 zur Ablage historischer medizinischer Daten der Zielperson mit dem jeweiligen Speicher gekoppelt sein. - Bei der zweiten Sensoreinrichtung
9 , die zur Erfassung medizinischer Funktionen einer Zielperson dient, kann es sich insbesondere um den zuvor erwähnten, im multispektralen Bereich arbeitenden optischen Sensorbaustein zur Ermittlung von optischen Gewebespektraldaten einer Zielperson der Lumidigm, Inc., Albuquerque, New Mexico, Vereinigte Staten von Amerika handeln. Damit lassen sich nach Kenntnis des Anmelders zumindest Werte für Hämoglobin und Glukose nichtinvasiv ermitteln. Aber auch die in derDE 198 40 452 A1 beschriebene Vorrichtung und das darin beschriebene Verfahren zur nichtinvasiven Messung von Konzentrationen von Blutkomponenten, das die Ermittlung von Hämoglobin, Cholesterin, Albumin, Alkohol und Glukose zulässt, ist in Verbindung mit der multifunktionalen Vorrichtung gemäß der Erfindung anwendbar. Auch die Erkenntnisse der aus derUS-PS 6,067,463 bekannten, vorerwähnten Vorrichtung, die u.a. zusätzlich die Ermittlung von Harnstoff, Billirubin und Protein beschreibt, können im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Anwendung kommen. Schließlich kann es sich bei der zweiten Sensoreinrichtung9 um einen Ultraschallgeber handeln, der die subkutane Reflexion der Schallwellen registriert und als medizinische Daten des Lebewesens interpretiert und speichert. - Ein Beispiel für die Funktion eines Matchers
13 ist für den vorerwähnten Sensorbaustein der Firma Ikendi in derDE 100 04 457 A1 beschrieben. - Bei der Datenanzeige
14 kann es sich um eine einfache LED-Anzeige oder eine Flüssigkristall-Panel zur Wiedergabe des Ergebnisses der Authentifikation einer Zielperson anhand der ermittelten biometrischen Daten handeln. Die Nachricht kann in Bezug auf die Ermittlung einer Zugangs- oder Zugriffsberechtigung lediglich „J" oder „N" bzw, „Y" oder „N" lauten oder aus einer ausführlicheren, ggf. menuegesteuerten Aussage „Messung wiederholen" bestehen. Beim Einbau in ein tragbares Telefon könnte die Vorrichtung zudem die Eingabe eines zusätzlichen Passworts oder dergleichen verlangen. Für die Wiedergabe der medizinischen Daten in Form grafischer Angaben ist ein Flüssigkristall-Panel sicher von Vorteil. - Als Codegeber
15 können marktgängige Exemplare unterschiedlichster Hersteller zur Anwendung kommen. Insbesondere eignen sich Codegeber für die Nahfeld-Kommunikation/die Kurzstrecken-Datenübertragung, wie z.B. RFID (Radiofrequenz-Identifikation) Codegeber, mit Bluetooth-Technologie arbeitende Codegeber oder Codegeber, welche in der eingangs erwähnten Weise die Übertragung von Daten unter Ausnutzung der Leitfähigkeit der Haut des Menschen ermöglichen. Bei dieser Anwendung wird das Nahfeld des Körpers als Datenkanal benutzt. Der Codegeber leitet Codedaten als schwachen und für den Menschen unschädlichen Strom über die Haut einer Zielperson. Die Datenübertragung ist dabei, anders als bei den beiden erstgenannten Codegebern, abhörsicherer, da keine Streuung von Signalen durch ein elektromagnetisches Feld besteht. Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme kann das Signal verschlüsselt werden. Für die Übertragung medizinischer Daten nach der vorliegenden Erfindung ist die verbesserte Abhörsicherheit von entscheidendem Vorteil. Trotz des niedrigen Signalpegels ist die Datenübertragung im übrigen besser, kostengünstiger und stromsparender als bei der alternativen Funktechnik. Gegenüber externen Störfaktoren wie Wasser oder Temperaturschwankungen ist das System völlig unempfindlich. - An Codegebern für die Datenübertragung über die Haut arbeiten weltweit unterschiedliche Hersteller. Der japanische Kommunikationskonzern NTT arbeitet nach „VDI Nachrichten.com" vom 12.05.2006 z.B. an einem mit „RedTacton" bezeichneten Konzept. Bereits marktreif ist ein unter der Bezeichnung „Skinplex" bekannt gewordener Codegeber der Ident Technology AG, 82234 Weßling, Bundesrepublik Deutschland. Anwendungen im Bereich des Zugangs zu Kraftfahrzeugen, zur personenbezogenen automatischen Einstellung von Sitzen in solchen Kraftfahrzeugen seien beispielhaft erwähnt. Ebenfalls nur beispielhaft sei auf die
DE 103 05 341 A1 , dieDE 102 005 013 008 A1 oder dieDE 102 004 048 956 A1 verwiesen. Die Verwendung des Systems als Einklemmschutz in einem Schiebedach der Firma Inalfa Roof Systems, Niederlande, wurde laut „Automobilwoche" Nr. 26 vom 26.09.2005 bereits im Jahre 2005 verwirklicht. Der „Skinplex" Codegeber arbeitet je nach Ausführung des empfängerseitigen Sensors mit einem Erfassungsbereich von etwa 50 Zentimetern. Als empfängerseitiger Sensor kann jedes beliebige leitfähige Material eingesetzt werden, um das ein kapazitives elektrisches Feld erzeugt wird. Tritt ein Mensch, der den Codegeber am Körper, beispielsweise in der Tasche trägt, oder ein menschliches Gliedmaß einer Zielperson in diesen Erfassungsbereich ein, so wird diese geringfügige Veränderung gemessen. - Von ganz besonderem Vorteil ist, wenn der erfindungsgemäß eingesetzte Codegeber
15 mit einer Abschalteinrichtung16 gekoppelt ist, die bei Überschreitung eines vorgegebenen Abstands oder einer vorgegebenen zeitlichen Trennung des Codegebers15 von der Haut der Zielperson den Codegeber abschaltet. Wird die Vorrichtung A demnach versehentlich verlegt, verloren oder wird sie entwendet, dann ist jeglicher Missbrauch durch Dritte wirksam ausgeschlossen. Erst bei erneuter Validierung durch Ermittlung des Fingerabdrucks ist die Vorrichtung wieder einsetzbar. Dabei kann in Sonderfällen vorgesehen sein, dass mehrere Berechtigte Zugriff zur Vorrichtung bekommen. Dies ist dann denkbar, wenn die Hürden für die Zugriffs- oder Zugangsberechtigung gering sind, z.B. im Besucherverkehr eines Unternehmens, wenn die Vorrichtungen teuer sind und deshalb eine Einsatzmöglichkeit z.B. für unterschiedliche Patienten geboten ist, etc. - Die Funktion der Vorrichtung A wird anschließend unter Bezug auf die
2 und3 beschrieben. Vor dem erstmaligen Einsatz der Vorrichtung A ist sowohl für die erste Sensoreinrichtung8 als auch die zweite Sensoreinrichtung9 eine Ersterfassung des zur Ermittlung bestimmten Körpermerkmals, hier des Fingerabdrucks einer Zielperson, und der mindestens einen medizinischen Funktion, z.B. des Glukose- oder Hämoglobinwerts, erforderlich. Hierzu wird nach Aktivierung der Vorrichtung A mittels des Ein-/Ausschalters18 der Finger der Zielperson in die Fingerführung2 der Vorrichtung A gelegt und unter Ausrichtung zur Gehäuseöffnung4 für die biometrische erste Sensoreinrichtung8 und zur Auflage5 für die medizinische zweite Sensoreinrichtung9 erstmalig erfasst. Das wird auch als „Enrollment" bezeichnet. Der Prozessor10 bearbeitet die erfassten Daten mit Hilfe des Algorithmus11 und speichert im Datenspeicher12 sowohl ein der ersten Sensoreinrichtung8 zugeordnetes biometrisches Template als auch ein, nach erfolgter Spektralanalyse des reflektierten Lichts ermitteltes, der zweiten Sensoreinrichtung9 zugeordnetes medizinisches Template der Zielperson ab. - Soll die Vorrichtung A nun im Normalfall im kontinuierlichen Modus eingesetzt werden, dann genügt in der Regel eine Einschaltung nur einmal am Tag und zwar immer dann, wenn die Zielperson die Vorrichtung A den ganzen Tag am Körper tragen kann. Im Falle der bewussten Aktivierung der Vorrichtung A mittels des An-/Ausschalters
18 oder im Falle der automatischen Deaktivierung der Vorrichtung A durch zu große oder zu lange Entfernung der Vorrichtung vom Körper der Zielperson bedarf es zunächst immer einer Neu-Identifikation, vorliegend auch mit „Validierung" bezeichnet, da die Vorrichtung aus Sicherheitsgründen sonst nicht funktioniert. Bei der biometrischen Neuidentifikation erzeugt der Prozessor10 mit Hilfe des Algorithmus11 ein neues Template und vergleicht es mit allen schon gespeicherten Templates. Bei der medizinischen Neudatenaufnahme wird der optische Sensor zunächst aktiviert, danach wird nach erfolgter Spektralanalyse ein neues medizinisches Template im Datenspeicher12 abgelegt und/oder mit einem schon gespeicherten Template verglichen. Im Falle der Annahme oder Ablehnung des neuen biometrischen Templates wird die Datenanzeige14 , z.B. in Form einer durch die Gehäuseöffnung3 ragenden LED-Anzeige, aktiviert oder es erfolgt eine vorrichtungsseitige oder externe grafische Anzeige, z.B. auf einer Flüssigkristallanzeige. Alternativ ist auch ein akustisches Signal denkbar. Das medizinische Template der neuen Spektralanalyse oder das Ergebnis des Vergleichs des neuen mit einem schon gespeicherten medizinischen Template kann ebenfalls auf der Datenanzeige14 in Form einer LED- oder Flüssigkristallanzeige angezeigt werden. - Nach Erfassung der biometrischen und/oder der medizinischen Templates entscheidet der Prozessor
10 entsprechend seiner Konfiguration, ob er nur das medizinische Template an den Codegeber15 weiterleiten und an einen Empfänger17 übertragen soll oder nur das biometrische Template oder beide Templates, gleichzeitig oder auch zeitversetzt, übertragen werden sollen. Im Fall der gleichzeitigen Übertragung ist sichergestellt, dass die Übertragung der von der ersten Sensoreinrichtung8 ermittelten Daten zeitgleich und untrennbar von der Erfassung und Übertragung der von der zweiten Sensoreinrichtung ermittelten Daten erfolgt. Die Übertragung der Templates kann dabei von der Zielperson bedarfsorientiert selbst ausgelöst oder automatisch und kontinuierlich vom Codegeber und/oder Empfänger aktiviert werden. Im zuletzt genannten Fall können ein Notarzt, Personen eines Sicherheitsdienstes, Militärpersonen, etc. die Abfrage an die Vorrichtung auslösen, ggf. auch von den beiden Einrichtungen ermittelte Daten im Anschluss an eine Übertragung oder auch generell löschen. - Befindet sich die Zielperson im Erfassungsbereich des Empfängers
17 , dann kann dieser die jeweils gewünschten Templates durch Übertragung vordefinierter Codes an den Codegeber15 abfragen. Bei dieser Übertragung wird, wie zuvor ausführlich beschrieben, das Nahfeld des Körpers der Zielperson als Datenkanal benutzt. - Von besonderem Vorteil ist, wenn man mit der hier beispielhaft beschriebenen erfindungsgemäßen Vorrichtung in Echtzeit und kontinuierlich medizinische Daten mit für die Zielperson abgespeicherten Referenzwerten vergleichen kann, was z.B. für Diabetiker von großem Interesse ist. Um den Patienten nicht unnötig zu verunsichern lassen sich Toleranzbereiche festlegen, so dass eine Anzeige oder Warnung erst bei Abweichung außerhalb des Toleranzbereichs erfolgt.
- Eine besonders vorteilhafte Anwendung der hier beschriebenen Vorrichtung A besteht im Bereich der Gesundheitsvorsorge und der Personenbetreuung, insbesondere auf dem
Gebiet der Überwachung von Patienten oder hilfsbedürftigen alten Menschen. Mit der Vorrichtung A lässt sich eine kontinuierliche oder bedarfsorientierte Überwachung sicherstellen, wobei die medizinischen und die die Identität einer Zielperson bestimmenden Merkmale und Faktoren untrennbar miteinander verknüpft sind und mit besonders hoher Datensicherheit übertragen werden können. Diese besondere Eigenschaft der Vorrichtung A ersetzt mehrere Geräte, welche sonst für die Erfassung, Speicherung und Auswertung der Daten erforderlich wären, und führt damit auch zu Vereinfachungen für das Personal. Auch die durchaus bestehende Gefahr, dass die Zuordnung zwischen den erfassten Daten und der Zielperson verloren gehen oder dass es zu Verwechslungen kommt, ist bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung nicht gegeben. Darüber hinaus lässt sich die erfindungsgemäße Vorrichtung auch bei der Überwachung der Mediziner und des medizinischen Fach- und Hilfspersonals in Krankenhäusern, in Kliniken und in Pflegeheimen vorteilhaft einsetzen. Man denke z.B. an den Zutritt von Operateuren und unterstützendem Personal zu einem OP; man könnte feststellen, ob eine in den Empfangsbereich (des im OP installierten Empfängers) kommende OP-Schwester die Vorgaben des OP-Plans bezüglich Schulung, Einsatzplanung oder dergleichen erfüllt. - Bei einem nicht näher dargestellten Ausführungsbeispiel gemäß der Erfindung ist lediglich ein einziger, mit der ersten und der zweiten Sensoreinrichtung gekoppelter optischer Sensor in Form des zuvor ausführlich beschriebenen Sensors der Firma Lumidigm im Gehäuse
1 vorgesehen. Mit diesem Sensor lassen sich, wie erwähnt, sowohl medizinische als auch biometrische Daten ermitteln. Trotz der Abweichung dieses Sensors von dem AFIS Standard wird dieser in vielen Bereichen mit Erfolg eingesetzt, Es sind mithin Anwendungen denkbar, bei denen der Lumidigm Sensor zur Bestimmung sowohl medizinischer als auch biometrischer Merkmale genügt und die Vorrichtung A demzufolge mit einem einzigen Sensor auskommt. Das kann zu weiteren Einsparungen und einer weiteren Miniaturisierung führen. - Schließlich kann die Vorrichtung A mit einem GPS-Chip versehen sein, der außer der Bestimmung mindestens einer medizinischen Funktion und/oder eines biometrischen Merkmals eines Lebewesens auch dessen Ortung zulässt.
- Weitere Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung, des multifunktionalen Systems und des Verfahrens werden für den Durchschnittsfachmann bei Berücksichtigung der Beschreibung und bei Ausführung der hier beschriebenen Erfindung erkennbar. Es ist beabsichtigt, dass die Beschreibung und die Beispiele lediglich exemplarischer Natur sind, wobei der Schutzumfang der Erfindung durch die nachfolgenden Ansprüche und ihre äquivalenten Ausführungsformen bestimmt ist.
Claims (49)
- Vorrichtung (A) zur Erfassung, zur Speicherung, zum Abgleich und zur Auswertung von medizinischen Merkmalen eines Lebewesens und/oder von die Einzigartigkeit und damit die Identität eines Lebewesens bestimmenden biometrischen Merkmalen, mit einer ersten Einrichtung (
8 ) zur Authentifikation des Lebewesens anhand mindestens eines charakteristischen eindeutigen Körpermerkmals des Lebewesens, mit einer damit gekoppelten zweiten Einrichtung (9 ) zur Ermittlung mindestens einer medizinischen Funktion des Lebewesens oder einer Information über das Lebewesen und einer dritten Einrichtung (15 ) zur Übertragung der ermittelten medizinischen und/oder biometrischen Daten mittels Nahfeld-Kommunikation. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der ersten Einrichtung um eine Einrichtung (
8 ) zur Identifikation und Verifikation charakteristischer körperlicher Merkmale einer zu identifizierenden Person oder Zielperson handelt, mittels derer während des Authentifikationsvorgangs durch Vergleich mit für die Zielperson hinterlegten biometrischen Daten deren Identität feststellbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass als charakteristisches Körpermerkmal die Gesichtsgeometrie des Lebewesens dient.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass als charakteristisches Körpermerkmal das Irismuster des Lebewesens dient.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass als charakteristisches Körpermerkmal die Blutgefäßstruktur der Retina des Lebewesens dient.
- Vorrichtung nach Anspruch 2, 3, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass als charakteristisches Merkmal der Fingerabdruck der Zielperson dient.
- Vorrichtung nach Anspruch 2, 3, 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass als charakteristisches Merkmal die Spracherkennung der Zielperson dient.
- Vorrichtung nach Anspruch 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass als charakteristisches Körpermerkmal weitere auf die Hand bezogene Merkmale, wie die Handgeometrie oder die Fingergeometrie oder die Venenstruktur der Handrückseite oder die dynamische Unterschrift oder der Tastenanschlag, dienen.
- Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der zweiten Einrichtung um eine Sensoreinrichtung (
9 ) zur Ermittlung mindestens einer medizinischen Funktion des Lebewesens handelt. - Vorrichtung nach den Ansprüchen 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Einrichtung mit einem an sich bekannten, im multispektralen Bereich arbeitenden optischen Sensor (
9 ) zur Ermittlung von optischen Gewebespektraldaten der Zielperson gekoppelt ist. - Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewebespektren Wellenlängen im nahen Infrarot aufweisen, die vom subkutanen Gewebe der Zielperson reflektiert werden.
- Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein einziger, sowohl biometrische als auch medizinische Daten ermittelnder Sensor mit der ersten und der zweiten Einrichtung (
8 bzw.9 ) gekoppelt ist. - Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Einrichtung mit einem Ultraschallgeber gekoppelt ist, der die subkutane Reflexion der Schallwellen registriert und als medizinische Daten des Lebewesens interpretiert und speichert.
- Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass sie stationär ausgebildet ist.
- Vorrichtung nach den Ansprüchen 2 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Baustein eines Gegenstandes des täglichen Bedarfs (A) ausgeführt und mit oder ohne Datenanzeige (
14 ) ausgestattet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Gegenstand um eine Armbanduhr handelt und dass der Baustein in Hautkontakt mit der Zielperson steht.
- Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Gegenstand um ein Foto-Handy handelt und dass die erste Einrichtung mit dem Kamerabaustein und die zweite Einrichtung zur Ablage historischer medizinischer Daten mit dem Speicher des Foto-Handys gekoppelt ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Gegenstand um ein am Körper tragbares Modul zum Nachweis der Zugriffsberechtigung auf ein Gerät oder eine Maschine handelt.
- Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Gegenstand um ein am Körper tragbares Modul (A) zum Nachweis der Zugangsberechtigung der Zielperson zu einem beschränkt zugänglichen Bereich handelt.
- Vorrichtung nach den Ansprüchen 2 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Einrichtung (
8 bzw.9 ) zwischen einem ersten bedarfsorientierten Modus und einem zweiten kontinuierlichen Modus umschaltbar sind. - Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragung der von der ersten Einrichtung (
8 ) ermittelten Daten durch die dritte Einrichtung (15 ) unabhängig von und/oder zeitversetzt zu einer Übertragung der von der zweiten Einrichtung (9 ) ermittelten Daten erfolgt. - Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragung der von der ersten Einrichtung (
8 ) ermittelten Daten zeitgleich und untrennbar von der Erfassung und Übertragung der von der zweiten Einrichtung (9 ) ermittelten Daten erfolgt. - Vorrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass zur Übertragung der medizinischen und/oder biometrischen Daten an einen Empfänger als dritte Einrichtung ein Codegeber (
15 ) vorgesehen ist, der die Leitfähigkeit der menschlichen Haut für die Datenübertragung einsetzt. - Vorrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass zur Übertragung der medizinischen und/oder biometrischen Daten an einen Empfänger als dritte Einrichtung ein Codegeber vorgesehen ist, der mittels Radiofrequenz-Identifikation (RFID) oder Bluetooth-Technologie arbeitet.
- Vorrichtung nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Codegeber (
15 ) mit einer Einrichtung gekoppelt ist, die bei Überschreitung eines vorgegebenen Abstands oder einer zeitlich vorgegebenen Trennung des Codegebers (15 ) vom Körper, insbesondere von der Haut der Zielperson diesen abschaltet. - Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen GPS Chip zur Ortung der Zielperson besitzt.
- Multifunktionales System zur eindeutigen Identifikation einer zu identifizierenden Person mittels biometrischer und/oder medizinischer Daten mit einer kontinuierlich arbeitenden ersten Einrichtung (
8 ) zur Identifikation mindestens eines charakteristischen Körpermerkmals der Zielperson, mit einer zweiten Einrichtung (9 ) zur Ermittlung mindestens einer medizinischen Funktion der oder einer Information über die Zielperson in Echtzeit, mit einem Prozessor (10 ), der die erfassten Daten verifiziert, vergleicht und speichert, und mit einem Codegeber (15 ), der mittels Nahfeld-Kommunikation, insbesondere unter Ausnutzung der Leitfähigkeit der menschlichen Haut, die Übertragung der von der ersten und/oder der zweiten Einrichtung (8 bzw.9 ) erfassten Daten an einen externen Empfänger (17 ) in geschützter Form ausführt. - System nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Einrichtung (
8 bzw.9 ) sowie der Codegeber (15 ) in einem gemeinsamen Gehäuse (1 ) untergebracht sind, das am Körper der Zielperson getragen werden kann. - System nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, dass der Codegeber (
15 ) bei Überschreitung eines vorgegebenen Abstands oder einer zeitlich vorgegebenen Trennung vom Körper, insbesondere von der Haut der Zielperson das System deaktiviert und damit eine weitere Datenübertragung automatisch unterbindet. - Verfahren zur kontinuierlichen biometrischen Identifikation eines Lebewesens und/oder zur bedarfsorientierten Ermittlung seiner körperlichen Konstitution, dadurch gekennzeichnet, dass man in einem ersten Schritt mindestens ein für die Identität eines Lebewesens charakteristisches Körpermerkmal ermittelt und entsprechende Daten in einer Datenbank hinterlegt (biometrisches Enrollment), dass man in einem weiteren Schritt mindestens eine medizinische Funktion des Lebewesens in Echtzeit datenmäßig ermittelt, vergleicht und in der Datenbank abspeichert (medizinisches Enrollment), dass man in einem weiteren Schritt die ermittelten Daten für einen Codegeber aufbereitet, der den Datenstrom mittels Nahfeld-Kommunikation, insbesondere unter Ausnutzung der Leitfähigkeit der Haut des Lebewesens, an einen Empfänger überträgt, welcher den Vergleich der der Identifikation zugeordneten Daten mit den in der Datenbank für das Lebewesen hinterlegten Daten zur Bestimmung, ob eine Identität besteht oder nicht, veranlasst und dass die der mindestens einen medizinischen Funktion des Lebewesens zugeordneten Daten auf Abruf bereit gehalten werden.
- Verfahren nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass im Falle einer Person die ihrer Identität zugeordneten Daten zur Bestimmung herangezogen werden, ob eine Zugriffs-, Zugangsberechtigung oder dergleichen besteht oder nicht.
- Verfahren nach Anspruch 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, dass die der medizinischen Funktion zugeordneten Daten mit in der Datenbank für das Lebewesen abgelegten Referenzwerten verglichen werden und dass bei einer Abweichung eine entsprechende Anzeige, insbesondere ein akustisches Signal, erfolgt.
- Verfahren nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass als Referenzwert ein Toleranzbereich für eine bestimmte medizinische Funktion abgespeichert ist und dass die Anzeige erst bei Abweichung außerhalb des jeweiligen Toleranzbereichs erfolgt.
- Verfahren nach den Ansprüchen 30 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenübertragung durch den Codegeber bei Überschreiten eines vorgegebenen Abstands oder einer zeitlich vorgegebenen Trennung des Codegebers vom Körper der zu identifizierenden Person aus Sicherheitsgründen automatisch beendet wird.
- Verfahren nach den Ansprüchen 30 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass man die der mindestens einen medizinischen Funktion zugeordneten Daten in der mit dem Codegeber gekoppelten Elektronik abspeichert und erst im Bedarfsfall über den Codegeber an den Empfänger überträgt.
- Verfahren nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass die gespeicherten Daten von einem Arzt oder einer medizinischen Fachkraft an einer Unfallstelle, in einer Arztpraxis, einer Apotheke oder dergleichen mittels Sondercode abgerufen werden können.
- Verfahren nach den Ansprüchen 30 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass es bei der Ermittlung der medizinischen Funktion um die Ermittlung der Hämoglobinwerte der Zielperson geht.
- Verfahren nach den Ansprüchen 30 bis 37, dadurch gekennzeichnet, dass es bei der Ermittlung der medizinischen Funktion um die Ermittlung der Blutzuckerwerte der Zielperson geht.
- Verfahren nach den Ansprüchen 30 bis 38, dadurch gekennzeichnet, dass man in der Datenbank die charakteristischen Merkmale mehrerer berechtigter Zielpersonen hinterlegt.
- Verfahren nach den Ansprüchen 30 bis 39, dadurch gekennzeichnet, dass man die ermittelten biometrischen und/oder medizinischen Daten für einen vorgegebenen Zeitraum abspeichert.
- Verfahren nach den Ansprüchen 30 bis 40, dadurch gekennzeichnet, dass es bei der Ermittlung der medizinischen Funktion um die Lebenderkennung des Lebewesens geht.
- Verfahren nach den Ansprüchen 30 bis 41, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenübertragung vom Codegeber an den Empfänger durch die Zielperson selbst ausgelöst wird.
- Verfahren nach den Ansprüchen 30 bis 42, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenübertragung kontinuierlich erfolgt.
- Verfahren nach den Ansprüchen 30 bis 43, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenübertragung vom einem externen Sender oder Empfänger ausgelöst wird.
- Verfahren nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenübertragung durch den Sondercode eines Notarztes, eines Sicherheitsdienstes, einer Militärperson oder dergleichen ausgelöst wird.
- Verfahren nach Anspruch 44 oder 45, dadurch gekennzeichnet, dass der externe Sender oder Empfänger Daten, insbesondere zur Zugangs- oder Zugriffsberechtigung der Zielperson oder Vergleichswerte ihrer körperlichen Konstitution an die Ansteuerung des Codegebers schickt.
- Verfahren nach den Ansprüchen 44 bis 46, dadurch gekennzeichnet, dass der externe Sender oder Empfänger von den beiden Einrichtungen ermittelte Daten löschen kann.
- Verfahren nach den Ansprüchen 30 bis 47, dadurch gekennzeichnet, dass man die Datenermittlung im ersten und zweiten Schritt mittels eines einzigen Sensors durchführt.
- Verfahren nach Anspruch 48, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Sensor um einen im multispektralen Bereich arbeitenden optischen Sensor handelt, der durch Reflexion der Strahlung am subkutanen Gewebe der Zielperson optische Gewebespektraldaten der Zielperson liefert.
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