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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Lötverbindung.
Bei einem solchen Verfahren werden zwei Lötpartner an einer vorgesehenen
Fügestelle
mittels eines Lotes miteinander verbunden.
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Speziell
zum Löten
elektronischer Bauelemente werden Anlagen eingesetzt, in denen die
Bauelemente und das Lot in einer Kammer erwärmt werden. Die Erwärmung erfolgt
in der Regel durch Wiederaufschmelzen (Reflowlöten), Gas-Konvektion, Infrarotstrahlung,
Kondensation oder mittels Heizplatten.
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Beim
Löten mit
Heizplatten gibt es zwei grundsätzliche
Varianten. Bei einer ersten Variante wird das Lötgut losweise in eine Einkammeranlage eingefahren.
In der Anlage befindliche Heizplatten werden beginnend bei Raumtemperatur
aufgeheizt und erwärmen
ihrerseits das Lötgut
und das Lot. Nach dem Aufschmelzen des Lotes wird das Lötgut abgekühlt. Im
Ergebnis entsteht eine dauerhafte Lötverbindung zwischen den Lötpartnern.
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Nachteilig
ist bei derartigen Verfahren die lange Prozesszeit, wodurch bestimmte
Lötprofile,
z. B. solche nach der JEDEC Norm, nicht eingehalten werden können.
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Gemäß einer
weiteren Variante wird der Lötprozess
in einer Ein- oder Mehrkammeranlage gefahren.
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Typischer
Weise werden Dreikammeranlagen eingesetzt. Dabei wird in einer ersten
Kammer die Umgebungsluft durch eine Schutzgasatmosphäre ersetzt,
um eine Oxidation der Lötpartner
zu vermeiden. In einer zweiten Kammer werden die Lötpartner und
das Lot mittels Heizplatten bis über
den Schmelzpunkt des Lotes erwärmt.
In einer dritten Kammer schließlich
erfolgt eine Abkühlung
der Lötpartner
unter Ausbildung einer dauerhaften Lötverbindung.
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Alternativ
können
sowohl der Gasaustausch als auch die Erwärmung der Lötpartner und des Lotes mittels
Heizplatten in einer ersten Kammer und das Abkühlen in einer zweiten Kammer
erfolgen.
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Bei
allen Varianten erfolgt die Erwärmung der
Lötpartner
und des Lotes durch Kontaktwärme zwischen
der Heizplatte einerseits und den Lötpartnern und dem Lot andererseits,
sowie durch Konvektion der in der Kammer befindlichen Atmosphäre.
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Um
einen bestimmten zeitlichen Temperaturverlauf am Lötgut zu
erreichen, wird dem Lötgut
bei kontinuierlich beheizten Heizplatten durch wiederholtes An-
und Abdocken des Lötgutes
an die Heizplatte dosiert Energie zugeführt. Da die Heizplatten eine gegenüber der
Löttemperatur
erhöhte
Temperatur aufweisen, lassen sich auf diese Weise auch steile Temperaturrampen
am Lötgut
erreichen.
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Hierdurch
kommt es am Lötgut
kurzzeitig zu sehr starken Temperatursprüngen, was sich in einem treppen-
oder sägezahnartigen
artigen Verlauf der Temperatur am Lötgut widerspiegelt.
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Bei
einem großen
Unterschied zwischen der Temperatur der Heizplatte und der Temperatur
der Lötpartner
besteht somit die Gefahr des thermischen Überschwingens im Scheitel des
Temperaturprofils, wodurch das zu stark erhitzt und im Extremfall
zerstört
werden können.
Um diesen Nachteil zu vermeiden, ist eine relativ aufwändige An-
und Abdockmechanik erforderlich.
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Ein
weiterer Nachteil dieses Verfahrens besteht darin, dass durch das
kontinuierliche starke Beheizen der Heizplatten ein erhöhter Energieverbrauch
besteht.
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Bei
beiden Verfahren kann insbesondere beim Auflöten von bestückten Keramiksubstraten
auf vorgekrümmte
Bodenplatten für
Leistungshalbleitermodule eine Gas-Konvektion zum Aufheizen der
Bodenplatten erforderlich sein, da infolge der Krümmung nur
ein schlechter direkter Wärmekontakt
zwischen Bodenplatte und Heizplatte besteht.
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Die
Lötung
in einer Gasatmosphäre
weist jedoch den Nachteil auf, dass es zu Gaseinschlüssen im
Lot, d. h. zur Bildung von Lunkern kommen kann. Infolge weiterer
Erwärmung
vergrößern sich
die Volumina dieser Gaseinschlüsse.
Dabei kann es zu einem Verspritzen und zu unkontrollierten Ablagerungen
von Lot an benachbart zur Fügestelle
befindlichen Bauteilen kommen.
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Zwar
könnte
die Lunkerbildung durch Löten im
Vakuum vermieden werden, allerdings stünde dann kein Gas zur konvektiven
Wärmeübertragung von
der Heizplatte an die Bodenplatte mehr zur Verfügung. Die Bodenplatte würde nur über ihre
Kontaktstellen zur Heizplatte erwärmt, was jedoch eine stark ungleichmäßige Temperaturverteilung
in der Bodenplatte und damit sehr inhomogene und qualitativ unbefriedigende
Lötverbindung
zur Folge hätte.
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Daneben
wäre ein
solches Verfahren mit sehr langen Aufheizzeiten verbunden, da die
Wärmeübertragung
nur an den Kontaktstellen zwischen der Bodenplatte und der Heizplatte
erfolgen kann. In der Folge ließen
sich nur sehr flache Temperaturrampen an der Bodenplatte erzeugen.
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Die
geschilderte Problematik besteht selbstverständlich nicht nur beim Löten gekrümmter Bodenplatten,
sondern allgemein beim Löten
von Lötgut mit
unebener Oberfläche.
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Anstelle
der Verwendung von Heizplatten kann eine Lötung auch auf induktivem Weg
erfolgen. So ist aus der
DD
261 693 A1 eine Vorrichtung zum selektiven Induktionslöten eines
vielpoligen elektronischen Aufsetz-Bauelementes bekannt. Hierzu
wird ein Induktor verwendet, der wie eine kurze Spule mit zwei Teilwindungen
aufgebaut ist. Der Induktor ist um das elektronische Aufsetz-Bauelement
herum angeordnet, die Fügestelle
befindet sich zwischen den beiden Teilwindungen. Der Nachteil dieser
Anordnung besteht darin, dass durch den Induktor nicht nur die Fügestelle
sondern auch das elektronische Aufsetz-Bauelement selbst erhitzt wird. Hierdurch
kann es zu einer Zerstörung
des Aufsetz-Bauelementes kommen.
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Aus
der
US 4,983,804 A ist
ein selektives Lötverfahren
bekannt, bei dem Leiterbahnen eines flexiblen Schaltkreises an ihren
mit Lötaugen
versehenen Enden auf korrespondierende Lötaugen einer Leiterplatte aufgelötet werden.
Zur Lötung
werden der flexible Schaltkreis und die Leiterplatte zwischen zwei
planaren Spulen angeordnet. Zwischen die auf der Seite der flexiblen
Leiterplatte angeordnete Spule und die flexible Leiterplatte wird
eine 0,2 mm dicke ferromagnetische Schicht eingebracht, die entweder nur
den Bereich der Lötaugen
oder die gesamte Oberfläche
des flexiblen Schaltkreises bedeckt. Nach der Lötung, die als Induktivlötung unter
Verwendung der beiden Spulen erfolgt, kann die ferromagnetische
Schicht entfernt werden. Die Lötung
ist dabei nur auf einen Teil der Leiterplatte beschränkt, um
bereits auf einem anderen Teil der Leiterplatte vorhandene Lötstellen,
nicht zu beeinträchtigen.
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Die
DE 10 2004 057 630
B3 betrifft ein induktives Lötverfahren, bei dem Anschlussflächen, welche
auf die opake, elektrisch nicht leitfähig Beschichtung einer Scheibe
aus Glas oder Kunststoff aufgebracht sind, mit metallischen Kontakten
eines Mehrfach-Kontaktelementes verlötet werden. Zur Lötung ist
eine Induktionsschleife oder -Spule vorgesehen, die einseitig auf
der den Anschlussflächen
gegenüberliegenden
Seite der Scheibe angeordnet ist.
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Die
DE 198 09 722 A1 beschreibt
ein Reflow-Lötverfahren
zum Verbinden von elektronischen Bauelementen oder Baugruppen mit einem
Substrat. Die Lötung
kann unter Normaldruck, Überdruck
oder bei verschiedenen Unterdruckstufen bis hin zum Hochvakuum ausgeführt werden.
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Aus
der
DE 25 48 915 A1 ist
ein Lötverfahren bekannt,
bei dem auf eine Oberseite einer Trägerplatte aus einer Aluminiumoxidkeramik,
die mit Dickschicht- oder Dünnschichtschaltungen
versehen ist, Schaltelemente aufgelegt und an anzufertigenden Lötstellen
verlötet
werden. Die zur Lötung
erforderliche Wärme
wird mittels zweier linearer Infrarotstrahlungsquellen erzeugt.
Der Trägerplatte
kann ein Temperaturfühler
zugeordnet werden, mit dessen Hilfe die Energiezufuhr steuerbar
ist.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein insbesondere
zum Löten
gekrümmter Bodenplatten
erzustellender Leistungshalbleitermodule geeignetes Verfahren bereitzustellen,
bei dem ein für
die Lötung
vorgegebenes Temperaturprofil mit hohen Temperatursteilheiten genau
und mit geringem Energieverbrauch eingehalten werden kann, und bei
dem ein beteiligtes elektronisches Bauelement vor Zerstörung geschützt ist.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Verfahren gemäß Patentanspruch 1 gelöst. Bevorzugte
Ausführungsformen
der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
werden zunächst
zwei Lötpartner
bereitgestellt, die an einer vorgegebenen Fügestelle miteinander zu verbinden
sind. Bei den miteinander zu verbindenden Lötpartnern umfasst zumindest
einer ein elektronisches Bauelement oder ist als solches ausgebildet.
Beispielsweise kann es sich bei den Lötpartnern um Komponenten eines
herzustellenden Leistungshalbleitermoduls handeln.
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Außer den
Lötpartnern
werden auch noch eine Zwischenplatte, ein mit dieser thermisch gekoppelter
Temperatursensor, sowie eine Lötverrichtung mit
einem Induktor bereitgestellt.
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Bei
der Zwischenplatte, die als Metallplatte oder als metallische Schicht
ausgebildet ist, kann es sich sowohl um eine Komponente eines Lötpartners als
auch um eine von den Lötpartnern
unab-hängige Komponente
handeln. Die Zwischenplatte sorgt für eine Temperaturspreizung,
d. h. für
eine Gleichverteilung der Wärme.
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Die
Lötpartner,
der Induktor und die Zwischenplatte werden dabei derart positioniert,
dass die Zwischenplatte zwischen der vorgesehenen Fügestelle
und dem Induktor angeordnet ist. Dabei bleiben die Lötpartner
von dem Induktor beabstandet.
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Anschließend werden
die Lötpartner
an der Fügestelle
mittels eines Lotes miteinander verbunden. Hierzu wird das Lot mittels
Energie, die von dem Induktor abgegeben wird, aufgeschmolzen, wobei dem
Induktor ein von einem Generator erzeugter elektrischer Strom zugeführt wird,
dessen Stärke und/oder
Frequenz in Abhängigkeit
von der mit dem Temperatursensor ermittelten Temperatur geregelt wird.
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Durch
den Induktor werden in der Zwischenplatte Wirbelströme erzeugt,
infolge derer sich die Zwischenplatte erhitzt, so dass das mit diesem
in thermischem Kontakt stehende Lot aufschmilzt.
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Zur
Vermeidung einer Überhitzung
kann der Induktor mit einer Kühlung,
vorzugsweise einer Flüssigkeitskühlung, gekühlt werden.
Als Kühlmittel
eignet sich dabei Wasser, das auch mit Zusätzen versehen sein kann. Durch
die Kühlung
ist der Induktor einer wesentlich geringeren Temperaturwechselbelastung
unterworfen als eine herkömmliche
Heizplatte.
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Nach
dem Abkühlen
des Lotes entsteht zwischen den Lötpartnern an der Stelle des
abgekühlten Lotes
eine Fügestelle,
an der die Lötpartner
fest und dauerhaft miteinander verbunden sind.
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Die
zwischen dem Induktor einerseits und dem Lot und der vorgesehenen
Fügestelle
andererseits angeordnete Zwischenplatte schirmt das elektronische
Bauelement von dem in dem Induktor erzeugten magnetischen Feld ab
und verhindert damit ein unerwünschtes
Aufheizen dieses Bauelements.
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Die
Aufheizung des Lotes und der Lötpartner erfolgt
also im Wesentlichen nicht unmittelbar durch den Induktor, sondern
mittelbar über
die vom Induktor erhitzte Zwischenplatte.
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Der
Induktor ist vorzugsweise im Wesentlichen in einer Ebene angeordnet,
wobei die vorgesehene Fügestelle
von dieser Ebene beabstandet ist.
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Um
eine ausreichende Abschirmwirkung zu erreichen, ist es vorteilhaft,
wenn sich die Zwischenplatte in jeder zu einer zur Normalenrichtung
der Ebene senkrechten lateralen Richtung über das elektronische Bauelement
hinaus erstreckt.
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Die
Zwischenplatte kann z. B. als Metallplatte oder als metallische
Schicht ausgebildet sein. Im Allgemeinen handelt es sich bei der
Zwischenplatte um eine von den Lötpartner
unabhängige
Komponente, die nach dem Aufheizen des Lotes wieder entfernt wird.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform kann
die Zwischenplatte jedoch auch ein Lötpartner selbst oder ein mit
einem der Lötpartner
fest verbundener Bestandteil sein. Als Beispiel für eine Zwischenplatte,
die zugleich einen der Lötpartner
darstellt, sei beispielsweise die Bodenplatte eines Leistungshalbleitermoduls
genannt.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
kann es sich bei einem der Lötpartner
um einen mit einer Metallisierungsschicht versehenen Keramikträger handeln.
Der andere Lötpartner
ist in diesem Fall vorzugsweise ein Leistungshalbleiterbauelement.
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Um
die Ausbildung von Gaseinschlüssen
im Lot sowie ein Verspritzen von flüssigem Löt zu vermeiden, ist es vorteilhaft,
die Lötpartner
und die Fügestelle
zumindest während
des Aufschmelzen des Lotes in einer evakuierbaren Kammer anzuordnen. Das
Aufschmelzen des Lotes in der evakuierbaren Kammer erfolgt bevorzugt
im Vakuum bei einem Absolutdruck in der Kammer von vorzugsweise
0 hPa–800
hPa, bevorzugt kleiner oder gleich 10 hPa, besonders bevorzugt kleiner
oder gleich 1 hPa.
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Da
die der Zwischenplatte zugeführte
Energie durch eine geeignete Veränderung,
insbesondere durch ein An- oder Abschalten des den Induktor durchfließenden Stromes
sehr schnell angepasst werden kann, erübrigt sich ein wiederholtes
An- und Abdocken des Lötgutes
an die Zwischenplatte. Während
des Aufschmelzens des Lotes kann zwischen der Zwischenplatte und
wenigstens einem der Lötpartner
ein gleichbleibender Wärmeübergangswiderstand
bestehen, ohne dass es zu einer Überhitzung des
Bauelementes kommt.
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Der
zur Versorgung des Induktors erforderliche elektrische Strom wird
mittels eines Generators erzeugt. Durch eine Steuerung oder eine
Regelung der Stärke
und/oder der Frequenz des elektrischen Stromes lässt sich auf einfache Weise
der Energieeintrag in die Zwischenplatte anpassen und so ein gewünschtes
Temperaturprofil abfahren.
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Bei
der Regelung der Stärke
und/oder der Frequenz des elektrischen Stromes ist es besonders vorteilhaft,
wenn an den Generator ein Temperatursensor angeschlossen ist, der
thermisch mit der Zwischenplatte oder mit zumindest einem der Lötpartner gekoppelt
ist.
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Anstelle
nur eines derartigen Temperatursensors können selbstverständlich beliebig
viele Temperatursensoren vorgesehen sein, die an den Generator angeschlossen
sind und die mit der Zwischenplatte und/oder mit einem der Lötpartner
in thermischen Kontakt stehen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf Figuren näher
erläutert.
In den Figuren zeigen:
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1 einen
Vertikalschnitt durch ein mit dem erfindungsgemäßen Verfahren herzustellendes
Leistungshalbleitermodul,
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2–7 mehrere
Schritte des Verfahrens zur Herstellung des Leistungshalbleitermoduls gemäß 1,
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8 eine
Ansicht der Anordnung gemäß den 2 oder 5 von
der Unterseite,
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9 einen
Querschnitt durch einen Lötofen zur
losweisen Herstellung von Lötverbindungen
gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren,
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10 einen
Vertikalschnitt durch einen Lötofen
mit einer Lötkammer
sowie einer Ein- und einer Auslaufschleuse,
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11, 12 zwei
Schritte eines Verfahrens zur Herstellung einer Lötverbindung
gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
in einem Zweikammer-Lötofen,
der eine Heiz- und eine Kühlkammer
aufweist,
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13–18 mehrere
Schritte zur Herstellung einer Lötverbindung
gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
in einem Mehrkammer-Durchlauflötofen,
der eine Anzahl aufeinander folgend angeordnete Heizkammern sowie
abschließend
eine Kühlkammer
aufweist,
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19, 20 zwei
Schritte eines Verfahrens zur Herstellung einer Lötverbindung
in einem Zonenlötofen
mit einer Kammer, die eine Aufheizzone und eine Abkühlzone aufweist,
und
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21 eine
Aufsicht auf einen zur Verwendung in einem Verfahren gemäß einer
der vorangehenden Figuren geeigneten Induktor,
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22 eine
erste Seitenaufsicht auf den Induktor gemäß 21,
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23 eine
zweite Seitenaufsicht auf den Induktor gemäß 21, und
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24 eine
perspektivische Ansicht des Induktors gemäß 21.
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In
den Figuren bezeichnen – sofern
nicht anders angegeben – gleiche
Bezugszeichen gleiche Elemente mit gleicher Funktion.
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1 zeigt
einen Vertikalschnitt durch ein Leistungshalbleitermodul 1,
bei dem unter Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens durch Lotschichten 4b, 5b ausgebildete
Lötverbindungen
hergestellt werden sollen.
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Das
Leistungshalbleitermodul 1 weist ein Substrat 7 auf,
das einen Keramikträger 70 umfasst, welcher
auf der Unterseite mit einer Metallisierungsschicht 72,
auf der Oberseite mit einer strukturierten Metallisierungsschicht 71 versehen
ist. Optional kann die unterseitige Metallisierungsschicht 72 ebenfalls strukturiert
sein.
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Auf
vorgegebene Abschnitte der strukturierten Metallisierungsschicht 71 sind
Leistungshalbleiterbauelemente 10, 20, beispielsweise
Dioden, IGBTs, MOSFETs oder beliebige andere Bauelemente mittels
einer Lotschicht 4 aufgelötet.
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Der
Keramikträger 70,
beispielsweise aus Aluminumoxid, ist mit den darauf befindlichen
Leistungshalbleiterbauelementen 10, 20 mittels
einer weiteren Lotschicht 5b auf eine metallische Platte 8 aufgelötet, die
die Bodenplatte eines Gehäuses 9 des Leistungshalbleitermoduls 1 bildet.
Die Lötverbindungen 4b, 5b dieses
Leistungshalbleitermoduls 1 können in einem Schritt oder
auch nacheinander hergestellt werden.
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In
dem vorliegend montierten Zustand ist die Unterseite der Bodenplatte 8 eben,
so dass das Leistungshalbleitermodul 1 mit der Bodenplatte 8 mit
gutem direktem thermischem Kontakt auf einen Kühlkörper montiert werden kann.
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Das
Substrat 7 ist mit jedem der Leistungshalbleiterbauelemente 10, 20 sowie
mit der Bodenplatte 8 an jeweils einer Fügestelle
fest verbunden. Die Fügestellen
umfassen die Lotschichten 4b bzw. 5b sowie die
von diesen Lotschichten 4b bzw. 5b bedeckten Oberflächenbereiche
der jeweiligen Lötpartner 10, 20, 7 bzw. 7, 8.
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Zur
Herstellung dieser Verbindungen wird Bezug nehmend auf 2 zunächst auf
bestimmte Abschnitte der oberseitigen, strukturierten Metallisierungsschicht 71 des
Substrats 7 ein Lot 4a, beispielsweise in Form
einer Lötpaste,
aufgebracht. Auf das Lot 4a wiederum werden die Leistungshalbleiterbauelemente 10, 20 aufgesetzt.
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Um
das Lot 4a aufzuschmelzen und dadurch eine Fügestelle
zwischen den Leistungshalbleiterbauelementen 10, 20 einerseits
und dem Substrat 7 andererseits herzustellen, ist eine
Zwischenplatte 51, beispielsweise eine metallische Platte,
vorgesehen, die mittels eines Induktors 50 durch Wirbelströme erwärmt wird.
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Dabei
befindet sich die Zwischenplatte 51 zwischen den Leistungshalbleiterbauelementen 10, 20,
so dass diese von der Zwischenplatte 51 gegenüber dem
Induktor 50 abgeschirmt sind.
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Der
Induktor 50 weist eine Anzahl von Schleifen auf und ist
im Wesentlichen in einer Ebene E-E' angeordnet. In einer zu dieser Ebene
E-E' senkrechten
Normalenrichtung n sind zumindest die Leistungshalbleiterbauelemente 10, 20,
vorzugsweise jedoch auch die Fügestelle
und/oder die Zwischenplatte 51 vom Induktor 50 beabstandet.
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Um
zu erreichen, dass die Leistungshalbleiterbauelemente 10, 20 besonders
gut durch die Zwischenplatte 51 abgeschirmt werden ist
es vorteilhaft, wenn sich die Zwischenplatte in jeder zu der Normalenrichtung
senkrechten lateralen Richtung über
das elektronische Bauelement hinaus erstreckt, wie dies beispielhaft
an der lateralen Richtung r1 gezeigt ist.
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Des
weiteren ist ein Temperatursensor 52a vorgesehen, der mit
der Zwischenplatte 51 in thermischem Kontakt steht. Führt man
dem Induktor 50 einen Wechselstrom zu, so erwärmt sich
die Zwischenplatte 51 infolge der sich darin ausbildenden
Wirbelströme.
Die Leistungshalbleiterbauelemente 10, 20 sowie
das Lot 4a stehen über
das Substrat 7 mit der Zwischenplatte 51 in gutem
thermischem Kontakt, so dass sich das Lot 4a bei ausreichend
langer Stromzufuhr an den Induktor 50 sowie bei ausreichender Stromstärke erwärmt, bis
es schließlich
aufschmilzt.
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Durch
die im Gegensatz zur Zwischenplatte geringe thermische Masse von
Keramiksubstrat 7 und Halbleiterbauelement ist die Temperatur
in den Lötpartnern
reproduzierbar nur um typischerweise 5°C niedriger als die Temperatur
in der Zwischenplatte 51. Um diese Reproduzierbarkeit auch
bei gebogenen Substraten 7 (die Verbiegung resultiert aus
den unterschiedlichen Wärmeausdehnungen
der Metallisierung 71, 72 und der Keramik 70 der
Substrate 7) sicherzustellen, werden die Substrate 7 während des Lötprozesses
auf die Zwischenplatte 51 gedrückt.
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Durch
den Temperatursensor 52a kann die Temperatur der Zwischenplatte 51 überwacht
und bei Bedarf eine Änderung
der Stärke
und/oder der Dauer und/oder der Frequenz des elektrischen Stromes verändert und
damit ein vorgegebenes Temperaturprofil abgefahren werden.
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Nach
der Verflüssigung
des Lotes 4a wird das Substrat 7 mit den darauf
befindlichen Leistungshalbleiterbauelementen 10, 20 auf
eine Kühlplatte 55 gesetzt,
so dass sich das erhitzte Lot 4a abkühlt und erstarrte Lotverbindungen 4b an
der vorge sehenen Fügestelle
entstehen, was im Ergebnis in 3 gezeigt
ist.
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Das
Lötgut
oder die Kühlplatte 55 kann
insbesondere auch durch eine Kühlung
des Induktors 50, beispielsweise durch eine Flüssigkeitskühlung, gekühlt werden.
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Das
mit den Leistungshalbleiterbauelementen 10, 20 bestückte Substrat 7 ist
mit dem Bezugszeichen 2 versehen. 4 zeigt
das bestückte
Substrat 2 nach dem Abheben von der Kühlplatte 55 gemäß 3.
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Nachfolgend
wird auf ähnliche
Weise die in 1 gezeigte Lotschicht 5b gemäß 1 hergestellt.
Bei den durch diese Lotschicht 5b fest miteinander zu verbindenden
Lötpartnern
handelt es sich um die Bodenplatte 8 gemäß 1 und
das bestückte
Substrat 2 gemäß 4.
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Hierzu
ist eine Lotschicht 5a gemäß 5 vorgesehen,
die zwischen dem Substrat 7 des fertig bestückten Substrates 2 gemäß 4 und
der Bodenplatte 8 angeordnet ist. Die Anordnung gemäß 5 entspricht
in Bezug auf die herzustellende Lötverbindung der Anordnung gemäß 2,
wobei im Unterschied zu dieser die Zwischenplatte 51 nach dem
Lötvorgang
nicht entfernt wird, sondern einen der Lötpartner in Form einer Bodenplatte 8 des
herzustellenden Leistungshalbleitermoduls darstellt.
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Auch
bei der Anordnung gemäß 5 ist
die Zwischenplatte 51 zwischen den Leistungshalbleiterbauelementen 10, 20 und
dem Induktor 50 angeordnet. Sowohl die Leistungshalbleiterbauelemente 10, 20 als
auch die vorgesehene Fügestelle 5a,
sowie die Bodenplatte 8 sind in der Normalenrichtung n
vom Induktor 50 beabstandet.
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Die
Temperatur der Bodenplatte 8 kann mittels eines damit in
thermischem Kontakt stehenden Temperatursensor 52a überwacht und
bei Bedarf durch die Stärke
und/oder die Dauer und/oder die Frequenz des den Induktor 50 durchfliegenden
Stromes geregelt werden, so dass selbst bei massereichem Lötgut mit
hoher Wärmekapazität ein vorgegebenes
Temperaturprofil mit sehr kurzen Aufheizzeiten gefahren werden kann.
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Nach
dem Aufheizen und Verflüssigen
des Lotes 5a wird die Bodenplatte 8 mit dem darauf
befindlichen bestückten
Substrat 2 auf eine Kühlplatte 55 gemäß 6 aufgesetzt,
so dass sich das verflüssigte
Lot 5a abkühlt
und eine erstarrte Lotschicht 5b entsteht.
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Anstelle
des oder zusätzlich
zu dem Temperatursensor 52a gemäß den 2 und 5 können beliebig
viele weitere Temperatursensoren 52b, 52c, 52d vorgesehen
werden, die mit einem oder mehreren der Lötpartner zumindest während des
Aufheizens der Zwischenplatte 51 in thermischem Kontakt stehen,
um besonders temperaturempfindliche Bereiche und/oder Elemente der
Lötpartner
thermisch zu überwachen.
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So
dienen gemäß den 2 und 5 die Temperatursensoren 52b, 52c zur Überwachung
der Temperaturen der Leistungshalbleiterbauelemente 10b bzw. 20 und
der Temperatursensor 52d zur Überwachung der Temperatur des
Substrates 7.
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Nach
dem Abheben von der Kühlplatte 55 liegt
eine bestückte
Bodenplatte 3 vor, wie sie in 7 gezeigt
ist.
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Alternativ
zu der beschriebenen aufeinander folgenden Herstellung der Lötverbindungen 4b und 5b gemäß 1 können die
Lötverbindungen 4b und 5b auch
in demselben Lötschritt
erzeugt werden. In diesem Fall wird als Zwischenplatte bevorzugt
die Bodenplatte 8 eingesetzt.
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8 zeigt
eine Anordnung gemäß den 2 und 5 von
unten. Die Ansicht zeigt die Zwischenplatte 51 gemäß 2 bzw.
die Bodenplatte 8 gemäß 5,
jeweils mit davor lie gendem Induktor 50. Der Temperatursensor 52a ist
mittels einer Anschlussleitung 52a an einen Generator 54 angeschlossen.
Die in 8 nicht erkennbaren Temperatursensoren 52b, 52c und 52d gemäß den 2 bzw. 5 sind
mittels Anschlussleitungen 53b, 53c und 53d ebenfalls
an dem Generator 54 angeschlossen.
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Um
die Zwischenplatte 51 bzw. die Bodenplatte 8 zu
erwärmen,
führt der
Generator 54 dem Induktor 50 einen Wechselstrom
zu. Mittels der Temperatursensoren 52a, 52b, 52c und 52d können die Temperaturen
sowie Temperaturänderungen
an relevanten Stellen der Lötpartner
vom Generator 54 überwacht
werden.
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Erreicht
oder überschreitet
die von einem oder mehreren der Temperatursensoren 52a, 52b, 52c, 52d gemessene
Temperatur einen jeweils vorgegebenen Temperaturgrenzwert oder lässt eine
von einem oder mehreren der Temperatursensoren 52a, 52b, 52c, 52d gemessene
Temperaturänderung
auf das bevorstehende Erreichen oder Überschreiten eines jeweils
vorgegebenen Temperaturgrenzwertes schließen, so kann die von dem Induktor 50 auf
die Zwischenplatte 51, 8 übertragene Leistung durch eine
Verringerung der Stärke
und/oder eine Anpassung der Frequenz oder durch ein Abschalten des vom
Generator 54 bereitgestellten Stromes reduziert werden.
Auf diese Weise kann ein vorgegebenes Temperaturprofil gefahren
werden, bei dem die beteiligten Lötpartner gegen eine thermische Überlastung geschützt sind.
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Die
anhand der 2 und 5 beschriebene
Aufheizung des Lotes 4a bzw. 5a wird vorzugsweise
in einer evakuierbaren Kammer vorgenommen, um eine Oxidation im
Bereich der herzustellenden Fügestelle
sowie die Ausbildung von Gaseinschlüssen im flüssigen Lot zu vermeiden.
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9 zeigt
einen Lötofen 100 (”Batch-Lötofen”) mit einer
evakuierbaren Kammer 101. In der evakuierbaren Kammer 101 ist
zur losweisen Herstellung von Lötverbindungen
eine Anzahl übereinander
liegender Ebenen mit jeweils einem Induktor 50 vorgesehen.
Oberhalb eines jeden der Induktoren 50 ist Lötgut 6 angeordnet.
Die Induktoren 50 sind vorzugsweise fest mit dem Lötofen 100 verbunden.
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Bei
dem Lötgut 6 kann
es sich beispielsweise um Halbleiterbauelemente 10, 20 und
Substrate 7 gemäß 2 handeln.
In diesem Fall ist zwischen jedem Induktor 50 einerseits
und den zugehörigen Halbleiterbauelementen 10, 20 und
Substraten 7 andererseits eine vom Lötgut unabhängige Zwischenplatte 51 angeordnet.
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Alternativ
kann es sich bei dem Lötgut
jedoch auch um bestückte
Substrate 2 und damit zu verlötende Bodenplatten 8 gemäß 5 handeln.
In diesem Fall werden die Zwischenplatten 51 durch die Bodenplatten 8 gebildet,
welche Bestandteil des Lötgutes 6 sind,
was in 9 durch die gestrichelten Linien bei dem Bezugszeichen 6 für das Lötgut angedeutet
ist.
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Die
Herstellung der Lötverbindungen
erfolgt in dem evakuierbaren Lötofen 100 so,
wie anhand der 1 bis 8 beschrieben,
wobei der Lötöfen 100 vor
dem Anschalten oder während
des Anschaltens der Induktoren 50 evakuiert wird.
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Die
ungewollte Erwärmung
eines Leistungshalbleiterbauelements 10 eines herzustellenden Leistungshalbleitermoduls
durch einen zu der darüber
liegenden Ebene gehörigen
Induktor 50 kann durch ausreichend groß gewählte Abstände oder durch dazwischen liegende
Abschirmplatten vermieden werden.
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Es
ist vorteilhaft, wenn für
jede Ebene ein oder mehrere Temperatursensoren vorgesehen sind, die – wie in
den 2 und 5 gezeigt – mit vorgegebenen Stellen
des Lötgutes 6 in
thermischem Kontakt stehen.
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Auf
diese Weise können
die Induktoren 50 der verschiedenen Ebenen individuell
temperaturabhängig
angesteuert werden, wie dies anhand der Ausführungsbeispiele gemäß den 1 bis 8 erläutert wurde.
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Aus
Gründen
der Übersicht
wurde bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß 9 auf
die Darstellung der Temperatursensoren sowie des Generators und
der dazugehörigen
Anschlussleitungen verzichtet.
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Zur
Abkühlung
kann das Lötgut 6 – vorzugsweise
bei abgeschalteten Induktoren 50 – auf die jeweiligen Induktoren 50 aufgesetzt
und unter Ausnutzung von deren Flüssigkeitskühlung abgekühlt werden.
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10 zeigt
einen Lötofen 100 mit
einer Lötkammer 101,
die zwischen einer Einlaufschleuse 104 und einer Auslaufschleuse 105 angeordnet
ist.
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Zum
Beginn wird das Lötgut 6 zunächst in die
Einlaufschleuse 104 eingebracht. Danach wird die Einlaufschleuse 104 mit
einem Schutzgas, vorzugsweise Stickstoff oder ein Formiergas, nach
ein- oder mehrmaligem vorherigem Evakuieren mit einem Schutzgas
auf einen vorgegebenen Druck geflutet. Der Transport von einer Kammer
in die folgende erfolgt vorzugsweise bei Atmosphärendruck, kann aber auch unter
Vakuum stattfinden. In der Heizkammer 101 erfolgt das Aufheizen
wie in 9 beschrieben.
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Schließlich wird
das Lötgut 6 zum
Abkühlen in
die – vorzugsweise
evakuierte und geflutete – Auslaufkammer 105 verbracht.
Nach dem Fluten der Auslaufkammer mit einem Schutzgas, vorzugsweise Stickstoff
oder ein Formiergas, kann das fertig gestellte Lötgut 6 der Auslaufkammer 105 entnommen werden.
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Die 11 und 12 zeigen
einen Zweikammer-Lötofen 100 mit
einer Heizkammer 101 und einer Kühlkammer 110, jedoch
ohne Ein- und Auslaufschleuse.
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Wie
aus 11 ersichtlich ist, wird das Lötgut 6 zu Beginn in
die Heizkammer 101 eingebracht. Nach dem Gasaustausch,
d. h. nach ein- oder mehrmaligem Evakuieren und Fluten der Heizkammer 101 mit
einem Schutzgas, wobei optional beim abschließenden Fluten oder Evakuieren
ein vorgegebener Druck von vorzugsweise 0 hPa–800 hPa, bevorzugt kleiner
oder gleich 10 hPa, besonders bevorzugt kleiner oder gleich 1 hPa
eingestellt wird, werden die Lötpartner 6 und
das zu ihrer Verbindung erforderliche Lot bis zu dessen Verflüssigung
wie voranstehend beschrieben unter Verwendung eines oder mehrerer Induktoren 50 sowie
einer oder mehrerer Zwischenplatten 51, 8 aufgeheizt.
Das Aufheizen kann unter einem definierten Druck von vorzugsweise
0 hPa–800
hPa, bevorzugt kleiner oder gleich 10 hPa, besonders bevorzugt kleiner
oder gleich 1 hPa oder unter Atmosphärendruck stattfinden.
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Zum
Abkühlen
wird das Lötgut 6 nach
dem Gasaustausch in die evakuierte oder ggf. mit einem Schutzgas
auf einen definierten Druck geflutete Abkühlkammer 110 verbracht
und thermisch mit einer Kühlplatte 55 kontaktiert,
was aus 12 ersichtlich ist. Die Kühlplatte 55 kann
durch die nicht dargestellte Kühlung
des Induktors 50 gekühlt
werden.
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Die 13 bis 18 zeigen
verschiedene Schritte bei der Herstellung einer Lötverbindung
zwischen zwei Lötpartnern
in einem Mehrkammer-Lötofen 100,
der eine beliebige Anzahl N aufeinander folgend angeordneter Heizkammern 101, 102, 103,
...N sowie abschließend
eine Kühlkammer 110 aufweist. Die
erste Heizkammer 101 stellt zugleich eine Einlaufschleuse 104,
die Kühlkammer 110 zugleich
eine Auslaufschleuse 105 dar. Die einzelnen Kammern 101, 102, 103,
...N, 110 sind durch Schleusen gasdicht und druckunabhängig voneinander
getrennt.
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In
jeder der Heizkammern 101, 102, 103,
...N befinden sich ein oder mehrere mit der jeweiligen Heizkammer 101, 102, 103,
...N fest verbundene Induktoren 50. Die Kühlkammer 110 weist
einen oder mehrere fest mit der Kühlkammer verbundene Kühlplatten 55 auf.
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Wie
in 13 dargestellt ist, wird das Lötgut 6 zu Beginn des
Lötprozesses
in die erste Heizkammer 101 eingebracht.
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Nach
dem Gasaustausch, d. h. nach ein- oder mehrmaligem Evakuieren und
Fluten der Heizkammer 101 mit einem Schutzgas, wobei optional beim
abschließenden
Fluten oder Evakuieren ein vorgegebener Druck von vorzugsweise 0
hPa–800 hPa,
bevorzugt kleiner oder gleich 10 hPa, besonders bevorzugt kleiner
oder gleich 1 hPa eingestellt wird, werden die Induktoren 50 der
ersten Heizkammer 101 aktiviert und das Lötgut 6 über die
Zwischenplatte 51 auf eine vorgegebene Temperatur gebracht.
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Anschließend durchläuft das
Lötgut 6 nacheinander
die jeweils zuvor evakuierten und ggf. mit Schutzgas auf einen definierten
Druck geflutete Heizkammern 102, 103, ... N, wobei
die Induktoren 50 einer jeder der Heizkammern 102, 103,
...N so angesteuert werden, dass das Lötgut 6 auf eine für die jeweilige
Kammer vorgegebene Temperatur gebracht wird.
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Auf
diese Weise kann durch eine geeignete Ansteuerung der Induktoren 50 der
Heizkammern 101, 102, 103, ...N sowie
durch eine geeignete Ansteuerung der Durchlaufgeschwindigkeit des
Lötgutes 6 durch
die Heizkammern 101, 102, 103, ...N kann
ein bestimmtes vom Lötgut 6 durchlaufenes Temperaturprofil
eingestellt werden.
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Nach
dem Aufheizen und Verflüssigen
des zur Lötung
verwendeten Lotes wird das Lötgut 6 in die
Kühlkammer 110 eingefahren und
abgekühlt. Hierzu
wird das Lötgut 6 thermisch
mit einer Kühlplatte 55 kontaktiert,
was im Ergebnis in 18 dargestellt ist. Die Kühlplatte 55 kann
insbesondere durch eine Flüssigkeitskühlung gekühlt werden,
durch die auch die Induktoren 50 gekühlt werden.
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Die 19 und 20 zeigen
einen als Zonen-Lötofen
ausgebildeten Lötofen 100 mit
einer Aufheizzone 106 und einer Abkühlzone 107. Der Gasaustausch
erfolgt für
beide Zonen 106, 107 vor Beginn des Lötprozesses
durch ein- oder mehrmaliges Evakuieren und Fluten der Zonen 106, 107 mit
einem Schutzgas, wobei optional beim abschließenden Fluten oder Evakuieren
ein vorgegebener Druck von vorzugsweise 0 hPa–800 hPa, bevorzugt kleiner
oder gleich 10 hPa, besonders bevorzugt kleiner oder gleich 1 hPa
eingestellt wird.
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Eine
Einlaufschleuse und eine Auslaufschleuse zum Austausch von Schutzgas
sind nicht vorhanden, können
jedoch optional vorgesehen werden.
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Im
Bereich der Aufheizzone 106 befinden sich ein oder mehrere
vorzugsweise fest mit dem Lötofen 100 verbundene
Induktoren 50, in der Abkühlzone 107 ein oder
mehrere vorzugsweise fest mit dem Lötofen 100 verbundene
Kühlplatten 55.
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Zur
Herstellung der Lötverbindungen
wird das Lötgut 6 oberhalb
des wenigstens einen Induktors 50 positioniert und der
Lötofen 100 evakuiert.
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Nach
dem Aufschmelzen des zur Herstellung der Lötverbindungen des Lötgutes 6 erforderlichen
Lotes in der Aufheizzone 106 wird das Lötgut 6 in die Abkühlzone 107 verbracht
und auf die eine oder mehreren Kühlplatten 55 aufgesetzt
und dadurch abgekühlt,
was im Ergebnis in 20 gezeigt ist.
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Bei
allen vorangegangen Ausführungsbeispielen
erfolgt der Lötvorgang
insbesondere in Bezug auf die Anordnung der Löt partner, der Fügestellen,
der Halbleiterbauelemente, der Induktoren und Zwischenplatten vorzugsweise
so wie anhand der 1 bis 8 beschrieben.
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Nach
dem Evakuieren der Heiz-, Einlauf-, Auslauf- und Kühlkammern
beträgt
der Absolutdruck in den betreffenden Kammern vorzugsweise weniger als
1 hPa.
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Insbesondere
in den Fällen,
in denen zum Löten
eine vom Lötgut
unabhängige
Zwischenplatte verwendet wird, können
sich mehrere zu verlötende Baugruppen
auch eine gemeinsame Zwischenplatte teilen.
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21 zeigt
eine Aufsicht auf einen Induktor 50, wie er zur Anwendung
in einem erfindungsgemäßen Verfahren
geeignet ist.
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Der
Induktor umfasst zwei identische Teilinduktoren 50a und 50b mit
jeweils einer Anzahl von Induktorschleifen 50s. Die Induktorschleifen 50s eines jeden
Teilinduktors 50a, 50b sind als hintereinander geschaltete,
elektrisch leitende Rohre ausgebildet. Durch die Induktorrohre kann
eine beliebige Kühlflüssigkeit,
beispielsweise Wasser, hindurchgeführt und der Induktor somit
gekühlt
werden.
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Abgesehen
von den Enden 50e der Teilinduktoren, welche zugleich die
elektrischen Anschlüsse
als auch die Anschlüsse
zur Zuführung
der Kühlflüssigkeit
darstellen, ist der Induktor 50 im Wesentlichen eben ausgebildet.
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Die 22 und 23 zeigen
noch verschiedene Seitenansichten, 24 eine
Aufsicht auf den Induktor gemäß 21.
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- 1
- Leistungshalbleitermodul
- 2
- bestücktes Substrat
- 3
- bestückte Bodenplatte
- 4a
- erste
Lotschicht (vor dem Lötvorgang)
- 4b
- erste
Lotschicht (nach dem Lötvorgang)
- 5a
- zweite
Lotschicht (vor dem Lötvorgang)
- 5b
- zweite
Lotschicht (nach dem Lötvorgang)
- 6
- Lötgut
- 7
- Substrat
- 8
- Bodenplatte
- 9
- Gehäuse
- 10
- Leistungshalbleiterbauelement
- 20
- Leistungshalbleiterbauelement
- 50
- Induktor
- 50a–b
- Teilinduktor
- 50e
- Enden
des Teilinduktoren
- 50s
- Induktorschleife
- 51
- Zwischenplatte
- 52a–d
- Temperatursensor
- 53a–d
- Anschlussleitungen
- 54
- Generator
- 55
- Kühlplatte
- 70
- Keramikträger
- 71
- strukturierte
Metallisierungsschicht
- 72
- Metallisierungsschicht
- 100
- Lötofen
- 101
- erste
Kammer
- 102
- zweite
Kammer
- 103
- dritte
Kammer
- 104
- Einlaufschleuse
- 105
- Auslaufschleuse
- 106
- Aufheizzone
- 107
- Abkühlzone
- 110
- Kühlkammer
- E-E'
- Ebene
- n ⇀
- Normalenrichtung
- r ⇀1
- erste
laterale Richtung
- r ⇀2
- zweite
laterale Richtung
- N
- Anzahl
von Heizkammern