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DE102006034304A1 - Stanzpresse und Verfahren zum Betreiben einer Stanzpresse - Google Patents

Stanzpresse und Verfahren zum Betreiben einer Stanzpresse Download PDF

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DE102006034304A1
DE102006034304A1 DE102006034304A DE102006034304A DE102006034304A1 DE 102006034304 A1 DE102006034304 A1 DE 102006034304A1 DE 102006034304 A DE102006034304 A DE 102006034304A DE 102006034304 A DE102006034304 A DE 102006034304A DE 102006034304 A1 DE102006034304 A1 DE 102006034304A1
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Inventor
Frank Schwarz
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Reiplinger & Co KG GmbH
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Reiplinger & Co KG GmbH
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    • B21MECHANICAL METAL-WORKING WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21DWORKING OR PROCESSING OF SHEET METAL OR METAL TUBES, RODS OR PROFILES WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21D28/00Shaping by press-cutting; Perforating
    • B21D28/24Perforating, i.e. punching holes

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Perforating, Stamping-Out Or Severing By Means Other Than Cutting (AREA)
  • Gears, Cams (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Stanzpresse mit einer Lichstanze sowie einer Gegenmatrize als Gegenlager für die Lochstanze, wobei das zu stanzende Werkstück auf der Gegenmatrize positionierbar ist, wobei zu der Gegenmatrize ein Stützelement positionierbar ist. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Betreiben einer Stanzpresse zum Stanzen eines Fensterprofils nach einem der vorgenannten Ansprüche, wobei zum Stanzen von Grifflöchern in einem ersten Schritt das Fensterprofil in der Stanzpresse in einer Richtung zumindest im Wesentlichen quer zur Stanzrichtung positioniert wird, dass in einem zweiten Schritt das Fensterprofil in der Stanzpresse in einer Richtung zumindest im Wesentlichen in Stanzrichtung positioniert wird, dass in einem dritten Schritt ein Stützelement zu der Gegenmatrize positioniert wird und dass in einem vierten Schritt der Stanzvorgang ausgeführt wird. Es besteht auch die Möglichkeit, die Gegenmatrize und das Stützelement als ein Bauteil auszubilden, so dass die Gegenmatrize vollständig entnehmbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Stanzpresse und ein Verfahren zum Betreiben einer Stanzpresse nach dem Oberbegriff der Patentansprüche 1, 4, 7 und 9.
  • Die bisher bekannte Vorgehensweise zur Herstellung von Grifflöchern für Einlassgetriebe in Fensterprofilen besteht in einer spanenden Bearbeitung. Die entsprechenden Löcher werden entweder gefräst oder gebohrt.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, die Herstellung derartiger Löcher zu vereinfachen.
  • Diese Aufgabe wird nach der vorliegenden Erfindung gemäß Anspruch 1 gelöst, indem eine Stanzpresse derart ausgestaltet wird, dass diese eine Lochstanze sowie eine Gegenmatrize als Gegenlager für die Lochstanze aufweist, wobei das zu stanzende Werkstück auf der Gegenmatrize positionierbar ist. Insoweit sind entsprechende Stanzpressen bereits bekannt, auch wenn diese nicht im Zusammenhang mit der Stanzung von Grifflöchern für Fensterprofile verwendet wurden. Insbesondere soll nach der vorliegenden Erfindung die Stanzpresse derart ausgestaltet sein, dass zu der Gegenmatrize ein Stützelement positionierbar ist.
  • Dieses Stützelement kann beispielsweise in Stanzrichtung unterhalb der Gegenmatrize angeordnet sein. Das Stützelement kann auch in die Matrize integriert sein.
  • Vorteilhaft wird dadurch erreicht, dass den geometrischen Verhältnissen bei einem Fensterprofil Rechnung getragen werden kann. Wie nachfolgend im Zusammenhang mit dem Verfahrensanspruch erläutert, wird zunächst das Fensterprofil in einer Richtung quer zur Stanzrichtung in die Stanzpresse eingeführt und anschließend in Stanzrichtung positioniert, so dass der zu stanzenden Bereich auf der Gegenmatrize aufliegt. Das Fensterprofil muss vor der Stanzung in Stanzrichtung verschoben werden, weil das Fensterprofil ansonsten wegen der Überstände nicht in der Stanzpresse positionierbar wäre. Da aber auch die Gegenmatrize durch die Öffnung für das Einlassgetriebe in das Fensterprofil eingeschoben werden muss, ist damit die ereichbare Dicke der Gegenmatrize beschränkt.
  • Indem aber die Stützelemente positionierbar sind, kann zunächst das Fensterprofil eingelegt werden. Nach dessen Positionierung in Stanzrichtung ist vorteilhaft genug Raum unter der Gegenmatrize zur Verfügung, so dass das Stützelement positioniert werden kann, indem dieses Stützelement beispielsweise eingeschoben wird.
  • Vorteilhaft lässt sich damit das Fensterprofil in der Stanzpresse positionieren, wobei gleichzeitig beim Stanzvorgang eine Gegenmatrize (hier mit einem Stützelement) zur Verfügung steht, die stabil genug ist.
  • Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 2 ist das Stützelement einschiebbar.
  • Vorteilhaft wird dabei weiterhin den geometrischen Verhältnissen des Fensterprofils Rechnung getragen, weil durch das Einschieben die Größe der Öffnung für das Einlassgetriebe optimal genutzt werden kann.
  • Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 3 befindet sich das Stützelement in seinem positionierten Zustand in Stanzrichtung unter der Gegenmatrize. Die Gegenmatrize weist ein Loch auf, durch das der Stanzabfall nach unten fallen kann, wobei das Stützelement in seinem positionierten Zustand an der entsprechenden Stelle eine Aufnahmetasche für den Stanzabfall aufweist.
  • Vorteilhaft kann mit dem Entnehmen des Stützelements nach dem Stanzvorgang und vor dem Einlegen eines neuen Werkstücks der Stanzabfall einfach entfernt werden, weil sich das Stützelement dann nicht in der Stanzpresse befindet.
  • Bei einer weiteren Lösung nach Anspruch 4 ist die Gegenmatrize einschiebbar nach der Positionierung des Werkstücks in der Stanzpresse.
  • Bei dieser alternativen Ausführungsform nach der vorliegenden Erfindung wird somit die Gegenmatrize nicht lediglich durch ein Stützelement gestützt. Vielmehr wird die Gegenmatrize selbst vor dem Stanzvorgang positioniert.
  • Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 5 weist die Gegenmatrize zumindest eine Aufnahmetasche für den Stanzabfall auf.
  • Entsprechend der Ausgestaltung nach Anspruch 3 kann damit in einfacher Weise der Stanzabfall entfernt werden.
  • Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 6 ist die Gegenmatrize selbst als Stanzstempel ausgebildet, wobei bei dem Einschieben der Gegenmatrize in das Werkstück eine Öffnung gestanzt wird.
  • Die Flächennormale dieser Öffnung ist damit senkrecht zur Flächennormalen der Stanzlöcher die durch die Stanzpresse entstehen und die bisher beschrieben wurden. Bei den Fensterprofilen wird damit mittels der Gegenmatrize in deren Verwendung als Stanzstempel die Öffnung für das Einlassgetriebe gestanzt. Bei der nachfolgenden Stanzung der Grifflöcher wird die Seitenfläche dieses Stanzstempels für die Öffnung des Einlassgetriebes als Gegenmatrize verwendet.
  • Anspruch 7 betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer Stanzpresse zum Stanzen eines Fensterprofils unter Verwendung einer der vorher beschriebenen Stanzpressen. Zum Stanzen von Grifflöchern wird in einem ersten Schritt das Fensterprofil in der Stanzpresse in einer Richtung zumindest im wesentlichen quer zur Stanzrichtung positioniert, in einem zweiten Schritt wird das Fensterprofil in der Stanzpresse in einer Richtung zumindest im wesentlichen in Stanzrichtung positioniert, in einem dritten Schritt wird ein Stützelement zu der Gegenmatrize positioniert und in einem vierten Schritt wird der Stanzvorgang ausgeführt.
  • Die Verfahrensschritte sind bereits im Zusammenhang mit Anspruch 1 erläutert worden. Mit diesen einzelnen Schritten wird es vorteilhaft möglich, Grifflächer in Fensterprofile zu stanzen. Dies gilt auch dann, wenn dabei Versteifungsstreben durchstanzt werden müssen, was zu gewissen Problemen bei der Auflage auf einer Matrize führt.
  • Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 8 wird vorab eine Getriebeöffnung in das Fensterprofil gestanzt, wobei in dem beschriebenen ersten Schritt die Gegenmatrize durch die gestanzte Getriebeöffnung geschoben wird.
  • Vorteilhaft wird dadurch das Stanzen der Grifflöcher ermöglicht.
  • Bei dem Verfahren nach Anspruch 9 wird zum Stanzen von Grifflöchern in einem ersten Schritt das Fensterprofil in der Stanzpresse in einer Richtung zumindest im wesentlichen quer zur Stanzrichtung positioniert, wobei in einem zweiten Schritt das Fensterprofil in der Stanzpresse in einer Richtung zumindest im wesentlichen in Stanzrichtung positioniert wird, wobei in einem dritten Schritt die Gegenmatrize positioniert wird und wobei in einem vierten Schritt der Stanzvorgang ausgeführt wird.
  • Diese Ausgestaltung des Verfahrens bezieht sich auf die Stanzpresse, bei der die Gegenmatrize vollständig positionierbar ist.
  • Anspruch 10 betrifft eine Ausgestaltung des Verfahrens, bei dem die Gegenmatrize als Stanzstempel ausgeführt ist, so dass in dem dritten Schritt eine Öffnung in das Fensterprofil gestanzt wird.
  • Die Vorteile dieser Ausgestaltung sind bereits im Zusammenhang mit Anspruch 6 beschrieben worden. Es erweist sich hier als vorteilhaft, dass bei dieser Ausführung die Erstellung der Öffnung für das Einlassgetriebe durch die Verwendung des Stanzstempels gleichzeitig als Gegenmatrize für den nachfolgenden Stanzvorgang der Grifflöcher integriert in den anderen Stanzvorgang statt findet. Es werden dadurch vorteilhaft Arbeitsschritte gespart.
  • Bei der vorliegenden Erfindung können die Stützelemente bzw. die Gegenmatrizen manuell positioniert werden oder auch automatisiert in einen Fertigungsprozess in der entsprechenden Abfolge positioniert werden.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt. Dabei zeigen die Figuren im einzelnen:
  • 1: ein Fensterprofil in einem seitlichen Schnitt,
  • 2: eine Stanzpresse nach der vorliegenden Erfindung in einem seitlichen Schnitt,
  • 3: eine Stanzpresse nach der vorliegenden Erfindung mit einem eingelegten Fensterprofil,
  • 4: eine Stanzpresse zum Einbringen einer Öffnung für ein Einlassgetriebe und
  • 5: eine schematische Darstellung des Verfahrensablaufes.
  • 1 zeigt ein Fensterprofil 1 in einem seitlichen Schnitt. In dieses Fensterprofil ist auf der Seite 2 eine Öffnung für ein Einlassgetriebe einzubringen. An der Position 3 ist ein Loch zur Befestigung eines Fenstergriffes einzubringen. Dazu muss die darunter befindliche Struktur mit dem entsprechenden Teil der Seite 2 sowie der Verstärkungsrippe 4 mit gestanzt werden.
  • 2 zeigt eine Stanzpresse 5 nach der vorliegenden Erfindung in einer Prinzipdarstellung.
  • Es ist das Fensterprofil 1 zu sehen, das noch nicht vollständig in die Stanzpresse 5 eingelegt ist. Weiterhin ist eine Gegenmatrize 6 zu einer nicht dargestellten Lochstanze zu sehen.
  • Außerdem ist ein Stützelement 7 zu sehen, das in dem dargestellten Ausführungsbeispiel unter die Gegenmatrize 6 eingeschoben wird.
  • Es ist in der Darstellung der 2 zu sehen, dass das Fensterprofil 1 zunächst horizontal eingeführt wird und dann vertikal abgesenkt wird, bis das Fensterprofil 1 auf der Gegenmatrize 6 aufliegt. Dazu darf die Gegenmatrize 6 nicht stärker ausgebildet werden, weil diese sonst nicht mehr in die Öffnung für das Einlassgetriebe in dem Fensterprofil 1 eingeschoben werden könnte. Sobald aber das Fensterprofil 1 in der vertikalen Richtung (Stanzrichtung) positioniert ist, ist unter der Gegenmatrize 6 wieder Platz, so dass das Stützelement 7 unter der Gegenmatrize 6 ebenfalls in die Öffnung im Fensterprofil 1 für das Einlassgetriebe eingeschoben werden kann.
  • 3 zeigt die Stanzpresse 5 sowie das Fensterprofil 1, die Gegenmatrize 6 und das Stützelement 7. Es ist weiterhin die Lochstanze 8 zu sehen, mit der die Grifflöcher in das Fensterprofil 1 gestanzt werden.
  • 4 zeigt eine andere Stanze mit einem Stanzstempel 9, mit dem die Öffnung für das Einlassgetriebe in das Fensterprofil 1 gestanzt wird. Dieser Schritt wird vor dem Stanzen der Grifflöcher durchgeführt, so dass die Gegenmatrize 6 sowie das Stützelement 7 der Stanze 5 durch diese Öffnung geschoben werden können.
  • Alternativ ist es allerdings auch möglich, den Stanzstempel 9 direkt als Gegenmatrize 6 für den nachfolgenden Stanzvorgang der Griffllöcher zu verwenden. Vorteilhaft muss der Stanzstempel 9 dann nicht entfernt werden, um die Gegenmatrize 6 als separates Bauteil einbringen zu können. Durch eine solche Ausgestaltung lässt sich daher vorteilhaft dieser Arbeitsschritt sparen.
  • 5 zeigt schematisch den Ablauf der Verfahrens. Demnach wird das Fensterprofil 1 in einem ersten Schritt 501 quer zur Stanzrichtung in die Stanze 5 eingeschoben. Dabei wird die Gegenmatrize 6 in die Öffnung für das Einlassgetriebe im Fensterprofil 1 geschoben.
  • In dem Schritt 502 wird das Fensterprofil 1 in Stanzrichtung so verschoben, dass es auf die Gegenmatrize 6 zum Liegen kommt.
  • In dem nachfolgenden Schritt 503 wird das Stützelement 7 eingeschoben. Dieses stütz die Gegenmatrize 6 beim Stanzen von unten.
  • Dieser Verfahrensschritt 504 wird nach der Positionierung des Fensterprofils 1 sowie des Stützelementes 7 ausgeführt.
  • Es ist ersichtlich, dass an Stelle der Gegenmatrize 6 mit dem Stützelement 7 auch die Gegenmatrize 6 vollständig positionierbar sein kann. Die zweiteilige Ausführung hat jedoch den Vorteil, dass das hochstehende Ende am Ende der Gegenmatrize 7 zur Stützung der Oberseite des Fensterprofils 1 einfach eingebracht werden kann, wenn die Gegenmatrize zunächst in die Öffnung für das Einlassgetriebe eingeschoben wird und anschließend durch das Absenken des Fensterprofils die Oberseite direkt auch auf dem hochstehenden Ende zum Liegen kommt. Es wird dann möglich, das Stützelement so zu dimensionieren, dass die Öffnung für das Einlassgetriebe optimal genutzt werden kann.
  • Vorteilhafte Möglichkeiten zur Entnahme des Stanzabfalls sind in der Beschreibungseinleitung in Verbindung mit den entsprechenden Patentansprüchen bereits erläutert.

Claims (10)

  1. Stanzpresse (5) mit einer Lochstanze sowie einer Gegenmatrize (6) als Gegenlager für die Lochstanze, wobei das zu stanzende Werkstück (1) auf der Gegenmatrize (6) positionierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass zu der Gegenmatrize (6) ein Stützelement (7) positionierbar ist.
  2. Stanzpresse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützelement (7) einschiebbar ist.
  3. Stanzpresse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützelement (7) unter die Gegenmatrize positionierbar ist, wobei die Gegenmatrize (6) ein Loch aufweist, durch das der Stanzabfall nach unten fallen kann, wobei das Stützelement (7) in seinem positionierten Zustand an der entsprechenden Stelle eine Aufnahmetasche für den Stanzabfall aufweist.
  4. Stanzpresse mit einer Lochstanze sowie einer Gegenmatrize als Gegenlager für die Lochstanze, wobei das zu stanzende Werkstück auf der Gegenmatrize positionierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenmatrize (6) nach der Positionierung des Werkstücks (1) in der Stanzpresse (5) einschiebbar ist.
  5. Stanzpresse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenmatrize (6) zumindest eine Aufnahmetasche für den Stanzabfall aufweist.
  6. Stanzpresse nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenmatrize (6) selbst als Stanzstempel (9) ausgebildet ist, wobei bei dem Einschieben der Gegenmatrize (6) in das Werkstück (1) eine Öffnung gestanzt wird.
  7. Verfahren zum Betreiben einer Stanzpresse (5) zum Stanzen eines Fensterprofils (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum Stanzen von Grifflöchern in einem ersten Schritt (501) das Fensterprofil (1) in der Stanzpresse (5) in einer Richtung zumindest im wesentlichen quer zur Stanzrichtung positioniert wird, dass in einem zweiten Schritt (502) das Fensterprofil (1) in der Stanzpresse (5) in einer Richtung zumindest im wesentlichen in Stanzrichtung positioniert wird, dass in einem dritten Schritt (503) ein Stützelement (7) zu der Gegenmatrize (6) positioniert wird und dass in einem vierten Schritt (504) der Stanzvorgang ausgeführt wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass vorab eine Öffnung für ein Einlassgetriebe in das Fensterprofil (1) gestanzt wird (9), wobei in dem beschriebenen ersten Schritt die Gegenmatrize (6) durch die gestanzte Öffnung für das Einlassgetriebe geschoben wird.
  9. Verfahren zum Betreiben einer Stanzpresse (5) zum Stanzen eines Fensterprofils nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum Stanzen von Grifflöchern in einem ersten Schritt (501) das Fensterprofil (1) in der Stanzpresse (5) in einer Richtung zumindest im wesentlichen quer zur Stanzrichtung positioniert wird, dass in einem zweiten Schritt (502) das Fensterprofil (1) in der Stanzpresse (5) in einer Richtung zumindest im wesentlichen in Stanzrichtung positioniert wird, dass in einem dritten Schritt (503) die Gegenmatrize (6) positioniert wird und dass in einem vierten Schritt (504) der Stanzvorgang ausgeführt wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenmatrize (6) als Stanzstempel (9) ausgeführt ist, so dass in dem dritten Schritt (503) eine Öffnung in das Fensterprofil (1) gestanzt wird.
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