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Die
Erfindung betrifft eine atmungsaktive Kabel-/Schlauchdurchführung zur
mechanisch und einseitig hydroskopisch dichten Durchführung eines
geschirmten oder ungeschirmten elektrischen Kabels mit oder ohne
Zugentlastung und mit oder ohne Biegeschutz für dieses Kabel durch eine Öffnung in
einer Gehäusewand
nach Anspruch 2 des Hauptpatents 'Kabeldurchführung mit Membranventil',
DE 10 2005 035 210 R1 v.
28. Jul. 2005.
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Kabel-/Schlauchdurchführungen
in geschlossene Gehäuse,
mit und ohne Zugentlastung, auch wasser- und explosionsgeschützter Art
und mit oder ohne elektromagnetischer Abschirmung mit oder ohne
Biegeschutz nach Schutzart klassifiziert, sind aus dem Stand der
Technik bekannt. Derartige Kabeldurchführungen sind auch bekannt unter
anderen technischen und kommerziellen Begriffen, wie Kabel-/Leitungs-Durchführung, --Durchführungseinrichtung,
--Durchführungsverschraubung,
--Durchführungsvorrichtung,
--Einführung,
--Einführungseinrichtung,
--Einführungsverschraubung,
Einführungsvorrichtung,
--Verschraubung, Schlauchverschraubung, etc.
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Derartige
Kabel-/Schlauchdurchführungen werden
für unterschiedlichste
Anwendungen benötigt und
sind entsprechend vielfältig
ausgeformt. Sie werden je Verwendungszweck aus Kunststoff und/oder Metall
hergestellt, enthalten zusätzliche
Scheiben und/oder Dichtungen/Dichtringe/Tüllen und unterschiedliche Zugentlastungen
nach Anforderung, wie Quetschung oder Schelle. Kabeldurchführungen und/oder
ihre Einzelteile sind genormt; in der Installationstechnik werden
Kabeldurchführungen
alter Bauart unter der Bezeichnung Panzerrohrgewinde (Pg)-Verschraubung
mit nichtmetrischem Gewinde, Pg7 ... Pg48, entsprechend neuer Bauart
mit metrischem Gewinde M12 ... M63, gehandelt.
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Kabel-/Schlauchdurchführungen
bestehen aus einem Abschnitt Zylinder mit meist beidseitigem Gewinde
und einem Anschlag, der den dichtenden Abschluß zu einer Wandung bildet.
Zur Befestigung wird entweder der Abschluß mit der Wandung verschraubt – der Abschluß enthält umlaufend
Bohrungen – oder
der Zylinder wird wandungsrück-/gehäuseseitig
mit einer Gegen-/Kontermutter verschraubt. Auf der Seite der Kabeleinführung gibt
es entweder eine Kabeltülle
mit Dichtung und Scheibe und/oder eine angespritzte oder lose Kabelkralle,
wobei das Kabel durch eine Hutmutter dichtend gequetscht wird, oder
auch eine Schraubschelle mit Dichtung und angespritztem Kabelbiegeschutz.
Zubehörteile sind
bekannt als Dichtungs-/Würgenippel
und Blindstopfen/Verschlußschrauben.
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Die
Anwendungen erstrecken sich von Anschluß-, Schalt- und Verteilerkästen der
Installations-/Gerätetechnik
der Gebäudesystem-
und Anlagentechnik bis zu Anwendungen der Luft- und Raumfahrt, der
Verkehrstechnik sowie maritimen Anwendungen. Aufgrund der Vielfältigkeit
der Applikationen wird die obige, grobe Beschreibung nicht vertieft.
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Im
folgenden wird der Stand der Technik bezogen auf die Kabel-/Leitungs-/Schlauchdurchführungen
gewürdigt.
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Gebrauchsmusterschrift
DE 91 10 007 /europäische Patentschrift
EP 527 368 betrifft eine
Kabeldurchführungsvorrichtung
zur elektromagnetisch dichten Durchführung eines geschirmten elektrischen
Kabels durch eine Trennwandöffnung
mit im Durchführungsbereich
von einem Kabelmantel freigelegten elektrischen Schirm und mindestens
zwei in radialer Richtung ansetzbaren, elektrisch leitenden Teilschalen,
deren Innenprofil an das Außenprofil
des Schirms angepaßt
ist.
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Das
Schutzrecht betrifft die elektromagnetische Abschirmung bei Kabeln
und Durchführungen.
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Gemäß deutscher
Patentschrift
DE 102 23 198 /europäisches Patent
EP 1 365 494 wird eine metallene,
an diversen Druckstellen des Kabelmantels mit Kunststoff überzogene
Kabeldurchführung
an einem Elektrogerät,
insbesondere in einem Schienenfahrzeug, vorgestellt, wobei das Kabel
durch ein Kabelführungsrohr
geführt
wird und mindestens an einer Anlagefläche durch eine Druckschraube
haltend verpreßt
wird. Die Offenbarung beschränkt
sich auf die Erklärung
der dichtenden Kabeldurchführung.
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Im
folgenden wird der Stand der Technik bezogen auf die Kabel-/Leitungs-/Schlaucheinführungen
gewürdigt.
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Die österreichische
Patentschrift
AT 266 241 sieht
eine Kabeleinführung
mit Membran-Durchsteckdichtung und Schlauchklemmung zur Zug- und Druckentlastung
vor. Das Oberteil der Kabeleinführung
besteht aus dem Kabeleinführungsstutzen
und der angespritzten, den Kabelmantel umschließenden Dichtungsmembran als
zusammengehörende
Einheit. Weiterhin kann den Kabeleinführungsstutzen um das durchgeführte Kabel
eine Schlauchklemme umgeben.
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Die
angespritzte Membran des Kabeleinführungsstutzens umschließt den Kabelmantel
dicht; hat aber mit der Dichtheit des Gehäuses nichts gemein.
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Im
folgenden wird der Stand der Technik bezogen auf die Kabel-/Leitungs-/Schlauchverschraubungen
gewürdigt.
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Das
deutsche Gebrauchsmuster
DE 76
22 470 stellt eine Kabelverschraubung mit Dichtung, Zugentlastung
und Verdrehungssicherung vor, die zur Ein- und Durchführung, Abdichtung
und Zugentlastung von Kabeln, Leitungen und anderem fadenför migen Gut,
mit Verdrehungssicherung des Zwischenstutzens und der Druckschraube
im montierten Zustand eine besondere geometrische Ausbildung aufweist.
Der hohlzylindrische, einstückige
Zwischenstutzen enthält
an seinem Wirkbund koaxial angeordnete Klemmzungen, die mittels
schräg
angebrachter Schlitze bei Gegendruck durch die Druckschraube nach
innen gleiten und dadurch das Kabel schonend umspannen.
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Die
mit dem Zwischenstutzen einstückig
verbundenen Klemmzungen ermöglichen
auf Grund ihres Aufeinandergleitens bei axialem Gegendruck einen
großen
Klemmbereich. Die Veröffentlichung
gibt keinen Hinweis auf eine 'atmende' Verschraubung. Die
deutsche Patentanmeldung
DE
694 13 494 /europäische
Patentschrift 651 486 nennt Verbesserungen an Dichtungsanordnungen
für eine
Kabelverschraubung für
die Luft- und Raumfahrt bei Durchgang von druckbehafteten in drucklose
Räume oder
umgekehrt derart, daß der
bisher eingesetzte, kabelführende und
durch Silikon-Kautschuk
druckgedichtete Elastomer-Stöpsel
durch eine die Dichtungsmasse aufnehmende Kabeldichtungsbuchse mit
Trennwandgehäuse
ersetzt wird.
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Die
Druckdifferenzen zwischen den Trennwänden übersteigen bei weitem die angesprochenen,
atmosphärischen
Druckverhältnisse
normaler, industrieller Anwendungen.
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Eine
hochdruckfeste Leitungsdurchführung, die
zudem kostengünstig
herstellbar und unempfindlich gegenüber Stößen und Temperaturschwankungen
ist, z.B. für ölhydraulische
Geräte
o.ä., wird
in dem deutschen Gebrauchsmuster
DE
89 05 733 vorgestellt, wobei der Isolierkörper aus
einer glasfaserverstärkten
Kunststoffscheibe mit Durchgangsbohrungen für Leiter besteht, der Isolierkörper mit
Preßsitz
im Durchgangskanal und die Leiter mit Preßsitz in den Durchgangsbohrungen
des Isolierkörpers
sitzen und der Isolierkörper
und die Leiter an ihren Umfangflächen
zusätzlich
zum Preßsitz
in ihre jeweiligen Aufnahmen eingeklebt sind.
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Die
Druckdifferenzen zwischen den Trennwänden übersteigen bei weitem die angesprochenen,
atmosphärischen
Druckverhältnisse
normaler, industrieller Anwendungen.
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Diese
Anschluß-,
Schalt- und Verteilerkästen – so sie
nicht Innen vollkommen vergossen sind – unterliegen – sowohl
bei Anwendungen im Innen- wie im Außenbereich physikalischen Gesetzen,
wie der Bildung von Innenfeuchtigkeit bis Wasser aufgrund von Temperatur-
und Druckwechseln, Stichwort Taupunkt-Wasserbildung. Bei preissensiblen
Anwendungen im Außenbereich
wird der Hohlkörper
des Anschluß-,
Schalt- und Verteilerkastens mit wasserabführenden Durchgangsbohrungen
versehen. In der Installationstechnik werden häufig – schutzartabhängig – diese
Bohrungen durch Filter, Labyrinthe, Membrane, Schikanen oder Ventile
ergänzt,
um von Außen
eindringendes Wasser abzuweisen. Bei Applikationen der Verkehrstechnik
hilft der teure, nicht umweltfreundliche Gehäuse-Innenverguß unter
Luftabschluß.
Eine preiswerte, alternative Lösung
stellt die Schaffung von semipermeablen Gehäuseöffnungen dar. Hierbei werden
die Gehäuseöffnungen
durch Filter ergänzt,
die nur in einer Richtung eine Öffnung durch
Mikroporen aufweisen, Filter oder Membranventile.
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Im
folgenden wird der Stand der Technik bezogen auf die Filter- oder
Membrantechnik gewürdigt.
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Gemäß deutscher
Offenlegungsschrift
DE 103 00
063 /internationale Anmeldung WO 2004 062 318 wird eine
Membran für
einen akustischen Wandler vorgeschlagen, umfassend eine Polymerschicht mit
einem vorgegebenen Flächengewicht,
wobei die Polymerschicht mit einem Metall beschichtet ist, so daß die Membran
einer gewünschten
Flächenladungsdichte
auf einen EI-Wert < 22
mg/μC elektrostatisch
aufladbar ist, insbesondere < 20
mg/μC, wobei
der EI-Wert definiert ist als Quotient von Flächengewicht der Polymerschicht
zu Flächenladungsdichte.
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Die
geschützte
Anordnung betrifft keine Kabeldurchführungen o.ä.
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In
der deutschen Patentschrift
DE
690 05 198 /europäische
Schrift
EP 401 486 wird
eine selektivdurchlässige
Membran mit Durchlässigkeit
für Wasserdampf,
deren Eigenschaft zur Abtrennung von Wasserdampf vom Dampf wässriger
Säuren
und zum Feuchtigkeitsentzug und Abtrennung industriell nützlicher
Gase sowie zum Schutz von Instrumenten und Sensoren verwendet werden
kann und stabiles Leistungsvermögen
aufweist. Die selektivdurchlässige
Membran umfaßt
einen dünnen
Film aus Polyacrylnitril-Harz, das etwa 0,5% ... 10% Sulfonsäuregruppen
enthält,
der auf einem porösen
Tetrafluorethylen (PTFE) oder Polyolefinfilm aufgetragen ist.
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Die
Erfindung eignet sich ggf. als Membranwerkstoff, über den
Anwendungsbezug Kabeldurchführung
ist keine Angabe gemacht.
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Die
deutsche Patentschrift
DE 41
17 281 offenbart eine hydrophilierte, mikroporöse Membran aus
Polytetrafluorethylen (PTFE) und einem Hydrophilierungsmittel für Fest-flüssig-, Flüssig-flüssig-, Flüssig-gasförmig- und
Gasförmig-gasförmig-Trennprozesse,
wie z.B. für
Mikrofiltration, Umkehrosmose, Dialyse, Elektrodialyse und Gastrennung,
sowie ein Verfahren zur Herstellung der Membranen. Die PTFE-Membran unterliegt
keinen Einsatzbeschränkungen.
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Die
Erfindung eignet sich ggf. als Membranwerkstoff, über den
Anwendungsbezug Kabeldurchführung
ist keine Angabe gemacht.
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Gemäß Hauptpatent 'Kabeldurchführung mit Membranventil',
DE 10 2005 035 210 A1 wird
eine solche atmungsaktive Kabel-/Schlauchdurchführung zur mechanisch und einseitig
hydroskopisch dichten Durchführung
eines geschirmten oder ungeschirmten elektrischen Kabels mit oder
ohne Zugentlastung mit oder ohne Biegeschutz für dieses Kabel vorgestellt.
Es wurde beschrieben, daß Kabeldurchführungen
bauartklassifiziert werden, nach alter Bauart mit nichtmetrischem
Gewinde Pg7 ... Pg48 und nach neuer Bauart mit metrischem Gewinde
M12 ... M63, wobei das Maß für die Befestigungsbohrung
für die Kabeldurchführung – Maß des Gewindestutzens,
unten – und
der Kabeldurchmesser für
diese Kabeldurchführung
aufeinander abgestimmt sind.
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Beim
Hauptpatent wird angenommen, daß sich
beim Einsatz von Kabeldurchführungen
mit Membranventil bei festgelegtem Kabeldurchmesser das Maß für die Befestigungsbohrung
wegen des Luftkanals um eine Klasse erhöht. Da bei handelsüblichen Installationsgehäusen bereits
Ausbruchhilfen und Vorstanzungen für Kabeldurchführungen
vorgesehen sind, die nach Anzahl und Größe dem Verwendungszweck des
Gehäuses
angemessen wurden, könnte
sich der Einsatz derartiger Kabeldurchführungen nachteilig auswirken.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Einrichtung nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1, eine atmungsaktive Kabel-/Schlauchdurchführung zur
mechanisch und einseitig hydroskopisch dichten Durchführung eines
geschirmten oder ungeschirmten elektrischen Kabels mit oder ohne
Zugentlastung mit oder ohne Biegeschutz für dieses Kabel durch eine Öffnung in
einer Gehäusewand
unter Umgehung obigen Nachteils zu schaffen, so daß die Führung des
Luftkanals der Kabel-/Schlauchdurchführung so ausgeprägt ist,
daß die
bekannte handelsübliche
Relation durchführbarer Kabeldurchmesser
zum Maß für die Befestigungsbohrung
der Kabeldurchführung
erhalten bleibt.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß mit Hilfe
der kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
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Die
mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen – neben der Verhinderung der
Bildung von Feuchtigkeitsniederschlag innerhalb geschlossener Räume – insbesondere
darin, daß handelsübliche, auf
dem Installationsmarkt bekannte Teile vom Installateur verbaut werden
und keine zusätzlichen
Vorkehrungen getroffen werden müssen,
da derartige Anwendungen oft auf minimale räumliche und gewichtsmäßige Abmessungen
ausgelegt sind.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
des Erfindungsgegenstands sind in den Zeichnungen dargestellt und
werden im folgenden näher
beschrieben. Es zeigen
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1 Perspektivische
Darstellung der mehrstückigen
Kabeldurchführung
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2 Teilweise
zerlegte Kabeldurchführung in
Perspektive
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3 Perspektivische
Darstellung der mehrstückigen
Kabeldurchführung,
hälftig
längsgeschnitten
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4 Teilweise
zerlegte Kabeldurchführung in
Perspektive, hälftig
längsgeschnitten.
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Gleiche
und gleichwirkende Bestandteile der Ausführungsbeispiele sind in den
Figuren jeweils mit denselben Bezugszeichen versehen.
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Die
Beschreibung der erfindungsgemäßen Einrichtung
wird fortgesetzt anhand der Erläuterungen
der Bilder.
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Wie
aus 1 ersichtlich, besteht die mehrstückige, atmungsaktive
Kabel-/Schlauchdurchführung
aus Oberteil 1, Mittelteil 2 und Unterteil 3.
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Bei
der Ausführungsvariante
A 'Material Metall' – z.B. Messing – wird das
Oberteil 1 aus Kunststoff gefertigt; bei der Ausführungsvariante
B 'Material Kunststoff' kann Ober- 1 und
Mittelteil 2 auch einstückig
sein.
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Das
Oberteil besteht aus einem Hohlzylinder, der in einer angespritzten
Kabelkralle 12 mündet, dem
für den
entsprechenden Kabelaußendurchmesser
vorbereiteten Kabeldichtring 13 und der die Kabeldichtung
und -zugentlastung durch Kabelquetschung hervorrufenden Hutmutter 14.
Der Hohlzylinder bildet innenseitig die Kabelführung 15 und außenseitig
eine keilförmig
zulaufende Preßverbindung 18 zum
Mittelteil (Variante A); bei der Variante B kann die Preßverbindung
entfallen. In die Nut 19 kann eine zusätzliche Dichtung 191 – O-Ring,
o.ä. – eingebracht
werden.
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Weiterhin
wird das zwischen Ober- und Unterteil, im Mittelteil 2,
fest gefügte
semipermeable Filter/Membranventil 21 in Form eines Zylinderrings
gezeigt. Bei derartigen Filtern/Membranen handelt es sich meist
um ein Kunststoffmaterial aus Polymer/Polypropylene oder expandierte
Polytetrafluorethylene, welches durch seine symmetrische Porenstruktur
hydrophobischen Charakter aufweist, eine weite chemische Verträglichkeit
besitzt, für
Temperaturen zwischen –40°C ... +125°C anwendbar
ist und bei einer Temperatur von 23°C eine Filter-/Membrandurchlässigkeit
von > 10 ml/[min × cm2 × bar]
aufweist.
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Die
das Filter/Membranventil 21 haltenden Teile – Stütz- und
Dichtring 22 – zwischen
Mittel- 2 und Unterteil 3 können auch so ausgeprägt sein,
daß das
semipermeable Filter/Membranventil austauschbar gestaltet ist.
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Filter/Membranventil 21 und
Stütz-
und Dichtring 22 können
auch eine fest gefügte
Baugruppe bilden.
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Die
Formgebung des Filter/Membranventils 21 ist mit der Formgebung
des zu dichtenden Lüftungskanals 25, 32 in Übereinstimmung.
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Weiterhin
besteht das Mittelteil 2 aus der Kabelführung 23, den Bohrungen
des Lüftungskanals Außensechskant 24 sowie
dem innen umlaufenden Lüftungskanal 25.
Nach oben, zum Oberteil hin, schließt das Mittelteil mit dem Gewindestutzen 26 zur Aufnahme
der die Zugentlastung bildenden Hutmutter ab.
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Darüber hinaus
ist eine Ausführungsform des
Unterteils 3 der atmungsaktiven Kabel/Schlauchdurchführung dargestellt.
Diese besteht aus einem hohlzylinderförmigen Gewindestutzen 31,
der innenseitig mit dem Innenzylinder 34 abschließt. Das
Unterteil schließt
zum Mittelteil durch einen Flansch 36 ab, dessen schräg sitzende
Bohrungen 32 den Luftkanal/Lüftungsweg ins Gehäuseinnere
fortsetzen.
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Die
dichte Metallverbindung zwischen Unter- 3 und Mittelteil 2 kann
durch Verpressen oder Stauchen der über den Flansch hinausragenden
zylinderförmigen
Ränder
des Mittelteils erfolgen (Variante A). Auch kann die Dichtheit der
beiden Teile durch eine Schraubverbindung hergestellt werden. Für den Fall, daß die Kabel-/Schlauchdurchführung aus
Kunststoff gefertigt ist, können
Unter- und Mittelteil miteinander verklebt oder verschweißt werden
(Variante B).
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Die
Dichtung des Unterteils 3 in der Gehäusewandung erfolgt üblicherweise
durch einen über den
Gewindestutzen 31 gestülpten
O-Ring 35 und Verschraubung in Gewinde oder mit Kontermutter.
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2 zeigt
die teilweise geöffnete
Kabel-/Schlauchdurchführung
in Perspektive. Der Zusammenbau der Teile kann unterschiedlich erfolgen, wie
z.B. durch Klebung, Ultraschall-Schweißung, als Einlegeteil umspritzt,
etc. Weiterhin kann auch Unter- 3 und Mittelteil 2 durch
entsprechende Vormontage und -behandlung einstückig werden.
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Kabellose
Kabel-/Schlauchdurchführungen können durch
den unvorbereiteten, geschlossenen Dichtring 13 und die
verschraubte Hutmutter 14 abgedichtet werden – und wirken
wie Dichtungs-/Würgenippel
und/oder Blindstopfen/Verschlußschraube – so daß die kabellose
Kabel-/Schlauchdurchführung auch
oder zusätzlich
als semipermeable Gehäuselüftung mit
Membranventil – wie
ein Druckausgleichselement (DAE) – genutzt werden kann.
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3 zeigt
die perspektivische Darstellung der mehrstückigen Kabel-/Schlauchdurchführung, wenn
sie in der Mitte hälftig
längsgeschnitten
ist. Die räumliche
Fläche
des Innenzylinders 34, der Außenmantel des durchgeführten Kabels,
abgelöst
von den Bohrungen des Lüftungskanals 32 des
Flanschs 36 des Unterteils 3, mündend in
dem semipermeablen Filter/Membranventil 21 mit Stütz- und
Dichtring 22, dem umlaufenden innenliegenden Lüftungskanal 25 sowie
die Bohrungslöcher
des Außensechskants 24 des
Mittelteils 2 bilden die Entlüftung der Kabeldurchführung und
bestimmen dessen Volumendurchsatz in Abhängigkeit von Druck und Temperatur.
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4 zeigt
die teilweise geöffnete
Kabel-/Schlauchdurchführung
in Perspektive, wenn sie in der Mitte hälftig längsgeschnitten ist.
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Kabel-/Schlauchdurchführungen
werden üblicherweise
nach dem metrischen Gewinde des Befestigungsstutzens 31 gehandelt
unter Angabe des möglichen
Kabeldurchmessers 15, 23 und der Schlüsselweite
des Außensechskants 24.
Vorteilhaft gegenüber
der Kabeldurchführung
des Hauptpatents ist bei der vorgestellten atmungsaktiven Kabel-/Schlauchdurchführung neuer
Bauart die Berücksichtigung
der Querschnittsfläche
des Luftkanals, so daß für einen
gegebenen Kabeldurchmesser 15, 23 kein größeres Stutzenmaß 31 anzusetzen
ist, das von dem geforderten Volumen/Abmessung des Lüftungskanals
abhängig
ist.
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Eine
weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß es sich
bei dem Gewinde des Gewindestutzens nicht zwingend um metrisches
Gewinde handeln muß – be rücksichtigt
ist Panzerrohrgewinde (Pg) – so
daß die
erfinderische Neuheit auch als Ersatz-/Ergänzungs-Bauteil Verwendung findet.
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Eine
weitere Ausprägungsform
der erfinderischen Neuheit ist dadurch gegeben, daß der Gewindestutzen
des Unterteils nicht geschraubt, sondern rastbar haltend, durch
zusätzlichen
O-Ring dichtend mit der Wandung des Gehäuses verbunden wird.
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Als
alternative Zugentlastung der Erfindung ist der Einsatz einer am
Oberteil seitlich geführten Madenschraube
mit zwischen Stutzen und Kabelmantel angeordneter/m Dichtung/Schutz
gegeben; Gewindestutzen und Kabelkralle werden zu einem Stutzen
verkürzt,
Dichtring und Hutmutter entfallen.
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Ein
um den Gewindestutzen verkürztes Oberteil
ergibt sich auch, wenn die Zugentlastung über den Dichtring und durch
eine entsprechend ausgeformte Kabelkralle mit Kabelbinder oder -schelle hergestellt
wird; die Hutmutter entfällt.
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Gemäß einer
weiteren Ausprägung
der Kabel-/Schlauchdurchführung
wird die Zugentlastung über
den Dichtring und durch eine entsprechend ausgeformte Kabelkralle
und Hutkappe rastend eingerichtet.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann der Lüftungskanal auch unsymmetrisch ausgeprägt und angeordnet
sein, entsprechend auch das semipermeable Filter/Membranventil.
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Eine
weitere Ausprägung
der Erfindung sieht vor, daß der
Lüftungskanal
der Kabel-/Schlauchdurchführung
mehrfach angelegt sein kann und entsprechend durch Mehrfachfilterung
abgeschlossen ist.
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Ein
weiterer Anwendungsbezug der mehrkanaligen Lüftung liegt darin, daß die semipermeablen Filter/Membranen
unterschiedliche Porosität/Durchgangszahlen
aufweisen und damit für
unterschiedliche Stoffe wirksam werden.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ergibt sich dadurch,
daß die
atmungsaktive Kabel-/Schlauchdurchführung in ihrer Montage keiner
Lageeinbauvorschrift unterliegt. Schutz vor dem Eindringen von Schmutzpartikeln
oder Wasser ist gegeben; auch bei Über-Kopf-Montage ist durch
abgeschrägte
Kanten der Ablauf von Wasser möglich.
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Eine
weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die atmungsaktive
Kabel-/Schlauchdurchführung
als aneinanderreihbares Kabeleinführungsmodul im Schaltschrankbau
Verwendung findet.
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Die
zahlreichen Möglichkeiten
und Vorteile der Ausgestaltung der Erfindung spiegeln sich in der Anzahl
der Schutzrechtsansprüche
wider.
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- 1
- Oberteil
Kabel-/Schlauchdurchführung
- 12
- Kabelkralle
- 13
- Dichtring
(nicht dargestellt)
- 14
- Hutmutter
(nicht dargestellt)
- 15
- Kabelführung
- 18
- Preßverbindung
- 19
- Ringnut
- 191
- O-Ring
(nicht dargestellt)
- 2
- Mittelteil
Kabel-/Schlauchdurchführung
- 21
- Semipermeables
Filter/Membranventil
- 22
- Stütz- und
Dichtring
- 23
- Kabelführung
- 24
- Lüftungskanal
Außensechskant
- 25
- Lüftungskanal,
innen
- 26
- Gewindestutzen,
oben
- 3
- Unterteil
Kabel-/Schlauchdurchführung
- 31
- Gewindestutzen,
unten
- 32
- Bohrung
Lüftungskanal
- 34
- Innenzylinder
- 35
- O-/Flach-Dichtring
(nicht dargestellt)
- 36
- Flansch,
durchbohrt