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DE102006029163A1 - Lamellenkupplung und Axialfederelement - Google Patents

Lamellenkupplung und Axialfederelement Download PDF

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DE102006029163A1
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Heinz Schultz
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Lamellenkupplung (20) mit einem Axialfederelement (10) und ein Axialfederelement (10) zur Anordnung zwischen Reibelementen (26; 36) einer Lamellenkupplung (20). Erfindungsgemäß ist das Axialfederelement (10) unter Aufspannung einer überwiegend parallel zu einer axialen Oberfläche dieser Lamellen (26; 36) verlaufenden Ebene, in der ein Teil des Federelements (10) liegt, zumindest überwiegend als Ring ausgebildet. Zudem weist das Axialfederelement (10) stellenweise Kröpfungen (15) auf, die derart aus der Ebene abragen, dass die Kröpfungen (15) unter axialer Krafteinwirkung in Richtung der Ebene biegbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Lamellenkupplung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 sowie ein Axialfederelement mit den Merkmalen des Patentanspruchs 12.
  • Bei herkömmlichen Lamellenkupplungen besteht das Problem, dass im geöffneten Zustand die aus Lamellenscheiben gebildeten Reibpaarungen nicht oder nicht immer vollständig von einander getrennt sind, so dass insbesondere bei so genannten nassen Kupplungen, also Lamellenkupplungen, die zwecks Kühlung in Öl geführt sind, unerwünscht hohe Schleppmomente durch Scherkräfte auftreten. Dieses Problem tritt verstärkt bei niedrigen Temperaturen auf, wenn das Öl dickflüssig ist und dadurch einen relativ hohen Widerstand darstellt. Neben erhöhtem Energieverbrauch beeinflusst dieser negative Effekt auch die Regelung der Lamellenkupplung bei Schließ- und Öffnungsvorgängen.
  • Aus der JP 08170653 A ist eine nasse Lamellenkupplung für einen Retarder bekannt. Bei dieser Lamellenkupplung ist zwischen zwei Außenlamellen eine Wellenfeder angeordnet, um die beiden Außenlamellen auseinander zu drücken, wenn die Kupplung geöffnet ist. Nachteilig ist jedoch, dass bei dieser Lösung eine schnellstmögliche Trennung der Reibpaarungen bei ausgekuppeltem Zustand nicht immer gewährleistet ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Lamellenkupplung anzugeben, die ein verbessertes Trennverhalten der Lamellen voneinander aufweist. Zudem ist es Aufgabe der Erfindung, ein Axialfederelement anzugeben, welches das Trennverhalten einer Lamellenkupplung verbessert.
  • Diese Aufgaben werden erfindungsgemäß durch eine Lamellenkupplung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch ein Axialfederelement mit den Merkmalen des Patentanspruchs 12 gelöst.
  • Die Lamellenkupplung weist einen Außenlamellenträger auf, an dem Außenlamellen axial beweglich und in Umfangsrichtung formschlüssig abgestützt sind sowie einen Innenlamellenträger, an dem Innenlamellen axial beweglich und in Umfangsrichtung formschlüssig abgestützt sind. Dabei ist in axialer Richtung neben einer Innenlamelle eine Außenlamelle angeordnet. Zudem ist zwischen zwei Lamellen ein Axialfederelement angeordnet.
  • Erfindungsgemäß ist das Axialfederelement unter Aufspannung einer Ebene zumindest überwiegend als Ring ausgebildet. In dieser Ebene liegt ein Teil des Federelements, wobei die Ebene überwiegend parallel zu einer axialen Oberfläche der Lamellen angeordnet ist. Das bedeutet, dass der eine Teil des Federelements in einer Ebene angeordnet ist oder die gedachte Ebene durch den Ring läuft. Die Tatsache, dass ein Teil des Federelements in einer Ebene angeordnet ist, bedeutet, dass das Federelement grundsätzlich nicht vollständig in einer Ebene liegen muss. Es sind auch konkav oder konvex gewölbte Grundformen von der Erfindung umfasst sowie auch solche, die eine abgewinkelte Grundform aufweisen.
  • Das Axialfederelement weist stellenweise Kröpfungen auf, die derart aus der aufgespannten Ebene abragen, dass die Kröpfungen unter axialer Krafteinwirkung in Richtung der Ebene biegbar sind. Die Kröpfungen schließen dabei mit der Ebene einen Kröpfungswinkel α ein, der in der Regel 45° nicht überschreitet. In vorteilhafter Weise kann das Axialfederelement in einem Biege- oder Tiefziehverfahren aus einem Federstahl hergestellt sein. Einsatz finden die erfindungsgemäßen Lamellenkupplungen in Kraftfahrzeugantriebsträngen, insbesondere als Überbrückungskupplungen in Drehmomentwandlern oder als Kupplungen bzw. Bremsen in Automatikgetrieben.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind die Kröpfungen am Umfang des Axialfederelements ausgebildet. Dadurch kann das Axialfederelement in seiner radialen Erstreckung klein ausgeführt werden, wodurch nur ein kleiner Bauraum in der Lamellenkupplung beansprucht wird.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ragen benachbarte Kröpfungen in unterschiedlichen Richtungen aus der Ebene ab. Dadurch kann der Kröpfungswinkel zwischen Kröpfung und Ebene gegenüber einer Ausführung mit nur Kröpfungen auf einer Seite der Ebene reduziert ausgeführt werden. Die aufgespannte Ebene liegt somit zwischen den abragenden Kröpfungen der beiden Seiten. Selbstverständlich können die Kröpfungen auch in einem ungleichen Verhältnis von der Ebene abragen, also mehr Kröpfungen in die eine als die andere Richtung.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Federelement aus einem gebogenen Draht hergestellt. In vorteilhafter Weise ist das Federelement einstückig ausgebildet, aus Federdraht hergestellt und durch ein Biege- oder Tiefziehverfahren dreidimensional verformt. Der Federdraht weist dabei einen überwiegend runden Querschnitt mit einem Durchmesser von ca. 0,7 bis 2 mm, insbesondere ca. 1 mm auf. Die Biegeradien sind in Bezug auf den Drahtdurchmesser minimiert, weisen somit vorteilhafterweise einen Biegeradius auf, der dem Drahtdurchmesser entspricht. Dadurch wird eine kompakte Bauform erzielt und gleichzeitig eine Schwächung der Steifigkeit in den Biegeradien vermieden.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind zwischen den Kröpfungen angeordnete Zwischenstege derart gestaltet, dass sie unter Erhöhung einer Federspannung elastisch tordierbar sind, wenn die Kröpfungen in die aufgespannte Ebene verschwenkt werden. Durch diese Tordierbarkeit wird erreicht, dass unter axialer Krafteinwirkung auf das Federelement die Kröpfungen allenfalls gering durch Biegung beansprucht werden.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Axialfederelement am Umfang unter Ausbildung zweier voneinander beabstandeter Stoßflächen innerhalb einer Kröpfung aufgetrennt. Dadurch bleibt bei Biegebeanspruchung der Kröpfungen in Richtung Ebene die Torsionsbelastung der Zwischenstege zwischen den Kröpfungen ausgeglichen.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die umfängliche Breite einer Kröpfung kleiner als die umfängliche Zahnbreite eines Lamellenzahns. Unter umfänglicher Breite einer Kröpfung ist dabei die Bogenlänge der Kröpfung am Umfang des Federelements zu verstehen, also der Bereich, der zwischen den inneren Biegeradien liegt. Dem entsprechend ist unter der umfänglichen Zahnbreite eines Lamellenzahns die Breite des Lamellenzahns am Zahnfuß zu verstehen. Durch eine derartige konstruktive Dimensionierung des Federelements wird sichergestellt, dass die Zwischenstege zwischen den Kröpfungen auch bei Vorhandensein von üblichen Fertigungstoleranzen an einem der Lamellenträger anliegen. Insbesondere liegt das Federelement mit den Stegen an der Gehäuseinnenwand des Außenlamellenträgers zumindest teilweise an. Diese Anlage wird gewährleistet durch eine radiale Vorspannung, die das Federelement aufweist. Somit ist der Durchmesser des Federelements im uneingebauten Zustand größer als der Innendurchmesser des Außenlamellenträgers. Das ungehinderte Stauchen des Federelements ist aufgrund der Auftrennung zwischen den zwei Stoßflächen möglich.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Axialfederelement radial um eine Innenlamelle herum angeordnet. Diese Anordnung des Federelements lässt eine in axialer Richtung kurze Bauform der Lamellenkupplung zu, da für das Federelement kein zusätzlicher Bauraum in axialer Richtung benötigt wird. Trotzdem wirken die Kröpfungen des Federelements auf benachbarte Außenlamellen und drücken diese bei axialer Entlastung des Federelements in axialer Richtung auseinander, so dass sich eine zwischen diesen beiden Außenlamellen angeordnete Innenlamelle von den Außenlamellen lösen kann.
  • Generell ist es auch möglich, das Axialfederelement radial innerhalb der Außenlamellen anzuordnen, um die Innenlamellen axial auseinander zu drücken. Hierbei sind jedoch die Zentrifugalkräfte zu beachten, die bei Drehung des Innenlamellenträgers auf das Federelement einwirken und dieses aufweiten.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der radiale Abstand zwischen Kröpfung und Außenlamellenträger derart groß gewählt, dass diese Kröpfung klemmfrei in Richtung der aufgespannten Ebene biegbar ist.
  • Nachfolgend werden Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Lamellenkupplung sowie des erfindungsgemäßen Axialelements näher beschrieben.
  • Dabei zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Axialfederelement in Längsrichtung,
  • 2a eine Seitenansicht auf ein in eingebautem Zustand ohne umgebende Bauteile befindliches Axialfederelement gem. 1,
  • 2b eine Seitenansicht auf ein in unverbautem Zustand befindliches Axialfederelement,
  • 3 einen Detailausschnitt aus der Seitenansicht gem. 2a,
  • 4 einen Ausschnitt aus einem Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Lamellenkupplung und
  • 5 eine dreidimensionale Schrägansicht auf eine erfindungsgemäße Lamellenkupplung.
  • Gleiche oder gleichwirkende Bauteile sind mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • In 1 ist ein erfindungsgemäßes Axialfederelement 10 in verbautem Zustand, jedoch freigeschnitten, d.h. ohne umgebende Bauteile dargestellt. Dieses aus einem Federdraht der Dicke d (siehe 3) geformte Federelement 10 weist einen kreisförmigen Grundkreis 12 auf, aus dem zwanzig Kröpfungen 15 radial nach außen stehen. Die Erfindung ist selbstverständlicher Weise nicht auf diese Anzahl von Kröpfungen 15 beschränkt. Zwischen den Kröpfungen 15 liegen den Grundkreis 12 bildende Zwischenstege 13. Dieser Grundkreis 12 liegt in einer Ebene, die durch die angegebenen y- und z-Achse aufgespannt ist. Die in z-Richtung weisende Kröpfung 15 ist unter Ausbildung zweier von einander beabstandeter Stoßflächen 17 aufgetrennt.
  • In 2a, 2b und 3 sind jeweils Seitenansichten des erfindungsgemäßen Axialfederelements dargestellt. Dabei ist in 2a eine Ausführungsform dargestellt, bei der – wie in 1 – die Zwischenstege 13 in einer Ebene angeordnet sind. Benachbarte Kröpfungen 15 ragen dabei abwechselnd einmal in positiver x-Richtung, einmal in negativer x-Richtung aus der y-z-Ebene heraus. Auf diese regelmäßig abwechselnde Verteilung der Kröpfungsrichtungen ist die Erfindung jedoch nicht beschränkt, vielmehr können die Kröpfungsrichtungen auch erst nach zwei oder mehreren Kröpfungen 15 wechseln.
  • In 2b ist eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Axialfederelements 10 in unverbautem Zustand dargestellt, bei der das Federelement 10 zwischen den Stoßflächen 17 einen axialen Versatz 18 und somit eine Steigung aufweist. Deutlich erkennbar ist auch der gegenüber der verbauten Variante in 2a größere Innendurchmesser 11 sowie der größere Stoßflächenabstand 19 in Umfangsrichtung. Es sei darauf hingewiesen, dass die in 2a dargestellte Ausführungsform im verbauten Zustand, insbesondere unter axialer Krafteinwirkung, eine den in 1 und 2a vergleichbare Lage einnehmen kann. Die in 2b angegebene Steigung muss nicht maßstäblich sein. Eine Steigung kann gewollt, aber auch durch Fertigungstoleranzen bedingt sein.
  • In 3 ist zur deutlicheren Darstellung eine Detailansicht eines oberen Ausschnitts aus 2a in dreidimensionaler Form wiedergegeben. Zu erkennen sind die in der y-z-Ebene liegenden Zwischenstege 13 sowie die aus der y-z-Ebene unter einem Kröpfungswinkel α abragenden Kröpfungen 15. Es sei darauf hingewiesen, dass der Kröpfungswinkel α nicht auf beiden Seiten der y-z-Ebene gleich sein muss.
  • In 4 ist ein Ausschnitt aus einem Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Lamellenkupplung 20 dargestellt. Ein Außenlamellenträger 21 weist ein rohrförmiges Gehäuse 22 auf, welches an der Gehäuseaußenwand 23 in regelmäßigen Abständen über den Umfang verteilte, domartige Ausbuchtungen 25 aufweist. Diese Ausbuchtungen 25 weisen an der Gehäuseinnenwand 24 ein Negativprofil auf, welches zur Aufnahme von radialen Zähnen 27 von innerhalb des Außenlamellenträgers 21 angeordneten Außenlamellen 26 dient. Über die Zähne 27 sind die Außenlamellen 26 in bekannter Weise axial verschieblich, aber in Umfangsrichtung kraftschlüssig mit dem Außenlamellenträger 21 verbunden.
  • In analoger Weise sind Reibbeläge 38 tragende Innenlamellen 36 über radial innenliegende Zähne 37 mit einem ein entsprechendes Profil aufweisenden Innenlamellenträger 31 axial verschieblich, aber in Umfangsrichtung kraftschlüssig verbunden. Die einzelnen Reibbeläge 38 sind in Umfangsrichtung beabstandet zueinander unter Ausbildung kleiner Kanäle 39 angeordnet, so dass Kühlflüssigkeit die Lamellen 26, 36 in radialer Richtung durchströmen kann. Die in 4 teilweise dargestellte Innenlamelle 36 liegt in axialer, d.h. in senkrecht zur Zeichnungsebene verlaufender Richtung vor der teilweise dargestellten Außenlamelle 26.
  • Radial außerhalb der dargestellten Innenlamelle 36 und axial neben der teilweise verdeckten Außenlamelle 26 ist das erfindungsgemäße Axialfederelement 10 angeordnet. Dabei liegt das Federelement 10 mit seinen Zwischenstegen 13 an der Gehäuseinnenwand 24 des Außenlamellenträgers 21 unter radialer Vorspannung an. Der Teilungssprung β der Kröpfungen 15, die Länge der Zwischenstege 13 und die umfängliche Breite einer Kröpfung 15 sind dabei derart gewählt, dass axial neben jedem Zahn 27 einer Außenlamelle 26 eine Kröpfung 15 des Axialfederelements 10 angeordnet ist und zudem auch bei Maßabweichungen durch übliche Fertigungstoleranzen keine Kröpfung 15 in Umfangsrichtung am Gehäuse 22 des Außenlamellenträgers 21 anliegt. Die eins-zu-eins Zuordnung zwischen Außenlamellenzahn 27 und Kröpfung 15 ist jedoch nicht zwingend notwendig, so können beispielsweise die Zwischenstege 13 auch derart gestaltet sein, dass einzelne Außenlamellenzähne 27 ohne benachbarte Kröpfung 15 des Federelements 10 bleiben. Der Abstand zwischen Kröpfung 15 und Gehäuseinnenwand 24 des Außenlamellenträgers 21 ist ebenfalls so bemessen, dass beim Verschwenken der Kröpfungen 15 in Richtung der y-z-Ebene kein Klemmen zwischen Federelement 10 und Außenlamellenträger 21 auftreten kann.
  • In 5 ist eine erfindungsgemäße Lamellenkupplung 20 mit drei Innenlamellen 36 dargestellt. Aus Übersichtlichkeitsgründen ist der Außenlamellenträger 21 nicht dargestellt. Jeweils radial außerhalb der drei Innenlamellen 36 ist axial zwischen den Außenlamellen 26 ein erfindungsgemäßes Axialfederelement 10 angeordnet. Der jeweilige Grundkörper 12 der Federelemente 10 liegt mit den Zwischenstegen 13 mittig zwischen den Außenlamellen 26 und radial beabstandet von den Innenlamellen 36 angeordnet. In 5 ist eine hinsichtlich der Kröpfungsausrichtung symmetrische Anordnung der drei Federelemente 10 dargestellt, auf die die vorliegende Erfindung jedoch nicht beschränkt ist. Vielmehr ist die Anordnung der verschiedenen Federelemente 10 zueinander beliebig. So kann beispielsweise auch ein Zahn 27 einer Außenlamelle 26 mit seinen beiden axialen Stirnseiten mit je einer Kröpfung 15 der beiden ihm benachbarten Federelemente 10 in unmittelbarer Berührung stehen. Zudem ist bei der Anordnung unerheblich, ob die Trennfuge jeder der Federelemente 10 in derselben Zahnreihe der Außenlamellen 26 angeordnet ist oder nicht.

Claims (18)

  1. Lamellenkupplung (20) mit: – einem Außenlamellenträger (21), an dem Außenlamellen (26) axial beweglich und in Umfangsrichtung kraftschlüssig abgestützt sind und – einem Innenlamellenträger (31), an dem Innenlamellen (36) axial beweglich und in Umfangsrichtung kraftschlüssig abgestützt sind, wobei in axialer Richtung eine Innenlamelle (36) benachbart einer Außenlamelle (26) angeordnet ist und – einem Axialfederelement (10), das zwischen zwei Lamellen (26; 36) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Axialfederelement (10) – unter Aufspannung einer überwiegend parallel zu einer axialen Oberfläche dieser Lamellen (26; 36) verlaufenden Ebene, in der ein Teil des Federelements (10) liegt, zumindest überwiegend als Ring ausgebildet ist und – stellenweise Kröpfungen (15) aufweist, die derart aus der Ebene abragen, dass die Kröpfungen (15) unter axialer Krafteinwirkung in Richtung der Ebene biegbar sind.
  2. Lamellenkupplung nach Anspruch 1, wobei die Kröpfungen (15) am Umfang des Axialfederelements (10) ausgebildet sind.
  3. Lamellenkupplung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei benachbarte Kröpfungen (15) in unterschiedlichen Richtungen aus der Ebene abragen.
  4. Lamellenkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Federelement (10) ein gebogener Draht ist.
  5. Lamellenkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei das Axialfederelement (10) einstückig ausgebildet ist.
  6. Lamellenkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei zwischen den Kröpfungen (15) angeordnete Zwischenstege (13) derart gestaltet sind, dass sie unter Erhöhung einer Federspannung elastisch tordierbar sind, wenn die Kröpfungen (15) in die aufgespannte Ebene verschwenkt werden.
  7. Lamellenkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei das Axialfederelement (10) am Umfang unter Ausbildung zweier voneinander beabstandeter Stoßflächen (17) innerhalb einer Kröpfung (15) aufgetrennt ist.
  8. Lamellenkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die umfängliche Breite (16) einer Kröpfung (15) kleiner ist als die umfängliche Zahnbreite eines Lamellenzahns (27; 37).
  9. Lamellenkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei zwischen den Kröpfungen (15) angeordnete Zwischenstege (13) an der Innenwand (24) des Außenlamellenträgers (21) zumindest teilweise anliegen.
  10. Lamellenkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei das Axialfederelement (10) radial außerhalb einer Innenlamelle (36) angeordnet ist.
  11. Lamellenkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei der radiale Abstand zwischen Kröpfung (15) und Außenlamellenträger (21) derart gewählt ist, dass diese Kröpfung (15) klemmfrei in Richtung der aufgespannten Ebene biegbar ist.
  12. Axialfederelement (10) zur Anordnung zwischen Reibelementen (26; 36) einer Lamellenkupplung (20), das: – unter Aufspannung einer Ebene, in der ein Teil des Federelements (10) liegt, zumindest überwiegend als Ring ausgebildet ist und – stellenweise Kröpfungen (15) aufweist, die derart aus der Ebene abragen, dass die Kröpfungen (15) unter axialer Krafteinwirkung in Richtung der Ebene biegbar sind.
  13. Axialfederelement nach Anspruch 12, wobei die Kröpfungen (15) am Umfang des Axialfederelements (10) ausgebildet sind.
  14. Axialfederelement nach Anspruch 12 oder 13, wobei benachbarte Kröpfungen (15) in unterschiedlichen Richtungen aus der Ebene abragen.
  15. Axialfederelement nach einem der Ansprüche 12 bis 14, wobei das Federelement (15) ein gebogener Draht ist.
  16. Axialfederelement nach einem der Ansprüche 12 bis 15, wobei das Axialfederelement (10) einstückig ausgebildet ist.
  17. Axialfederelement nach einem der Ansprüche 12 bis 16, wobei das Axialfederelement (10) am Umfang unter Ausbildung zweier voneinander beabstandeter Stoßflächen (17) aufgetrennt ist.
  18. Axialfederelement nach einem der Ansprüche 12 bis 17, wobei zwischen den Kröpfungen (15) angeordnete Zwischenstege (13) derart gestaltet sind, dass sie unter Erhöhung einer Federspannung elastisch tordierbar sind, wenn die Kröpfungen (15) in die aufgespannte Ebene verschwenkt werden.
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