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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur mehrfachen Registrierung eines
multi-modalen Kommunikationsendgerätes über zumindest ein Zugangsnetz in
einem IMS basierten Dienstekommunikationssystem eines mobilen und/oder
konvergenten Kommunikationssystems, wobei das multi-modale Kommunikationsendgerät für zumindest
einen Kommunikationsdienst über
ein erstes Zugangsnetz in zumindest einer Dienstesteuereinheit des
IMS basierten Dienstekommunikationssystems registriert ist.
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In
bestehenden Mobilfunksystemen der zweiten Generation, so genannten „Global
System for Mobile Communications" (GSM)
Mobilfunksystemen sind bereits Kommunikationsdienste, wie beispielsweise
GPRS („General
Paket Radio Services") verfügbar, die
eine paketorientierte Datenübertragung
verfolgen. Hierdurch ist eine verbesserte Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Übertragungsressourcen
in dem zugehörigen
Mobilfunksystem möglich.
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Insbesondere
für Mobilfunksysteme
der dritten Generation, d.h. auf der „Universal Mobile Telecommunication
System" (UMTS) Übertragungstechnologie
basierenden Mobilfunksystemen sind zur Erweiterung der bestehenden
GPRS-Architektur und zur Erbringung zusätzlicher multimedialer Kommunikationsdienste
Spezialkommunikationssysteme bzw. Dienstekommunikationssysteme wie
beispielsweise das „Internet
Protocol Multimedia Subsystem" (IMS) Kommunikationssystem
vorgesehen.
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Auch
werden mobile Kommunikationsgeräte zunehmend
multi-modal ausgebildet, d.h. diese unterstützen unterschiedlichste mobile Übertragungstechnologien
bzw. Zugangstechnologien. Beispielsweise kann ein „Wireless
Local Area Network" (WLAN)
als ergänzendes
Zugangsnetz neben einem UMTS oder GSM basierten Mobilfunksystem
vorgesehen sein.
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Von
derartigen mobilen Zugangsnetzen zu unterscheiden sind auf dem Internet
Protocol (IP) basierende Kommunikationssysteme, welche die Nutzung
von IP-basierten Kommunikationsdiensten eines Netzbetreibers ermöglichen. Üblicherweise
sind derartige IP-basierte Kommunikationssysteme auf die jeweils
vorliegende mobile Übertragungstechnologie
abgestimmt. Beispielweise weisen die auf der GSM und UMTS Übertragungstechnologie
basierenden Mobilfunksysteme ein gemeinsames auf der GPRS-Übertragungstechnologie
basierendes Zugangsnetz auf, wohingegen für ein WLAN-Kommunikationsnetz
ein separates eigenständiges
Zugangsnetz erforderlich ist. Wechselt nun ein mobiles Kommunikationsendgerät die zur Übertragung
der Daten verwendete mobile Übertragungstechnologie
bzw. Zugangstechnologie, beispielsweise von WLAN auf GSM/UMTS, erfordert
dieser Wechsel darüber
hinaus auch einen Wechsel des zugehörigen IP-basierten Kommunikationssystems.
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Über ein
derartiges Zugangsnetz werden mit dem IMS basierten Kommunikationssystem
verbundenen Dienstenutzer Kommunikations- bzw. Multimediadienste
bereitgestellt. An dieser Stelle seien beispielhaft für Kommunikations-
bzw. Multimediadienste Sprachdienste, Datendienste, Audiodienste, Videodienste,
Informationsdienste und Programmkommunikationsdienste genannt.
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Innerhalb
eines derartigen IMS basierten Kommunikationssystems ist ein „Session
Initiation Protocol" (SIP)
Signalisierungsprotokoll zum Aufbau von Kommunikationsverbindungen
vorgesehen. Über
langzeitstabile Identifier, so genannte SIP „Uniform Resource Identifyer" (URI), welche ähnlich zu einer
herkömmlichen
Email-Adresse aufgebaut sind, erfolgt die Identifizierung der Kommunikationsteilnehmer
innerhalb des IMS basierten Kommunikationssystems.
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Das
von 3GPP spezifizierte IMS basierte Kommunikationssystem bzw. Dienstekommunikationssystem
kann unabhängig
vom Zugangsnetz verwendet werden, d.h. neben der GPRS-Technologie von
Mobilfunksystemen der zweiten und dritten Generation auch für WLAN,
WiMAX („Worldwide
Interoperability for Microwave Access") und DSL („Digital Subscriber Line"). Die für den Zugang
zu einem Zugangsnetz erforderliche IP-Adresse wird üblicherweise
durch das Zugangsnetz an das multi-modale Kommunikationsendgerät vergeben
und ist somit mit diesem Zugangsnetz verknüpft. Hierbei ist der Begriff „Zugangsnetz" weit gefasst und
schließt
einen Gateway-Netzknoten mit ein, z.B. im Falle eines WLAN Zugangsnetzes
den im Standard 3GPP TS 23.234 definierten „Packet Data Gateway" (PDGW) Netzknoten.
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Das
innerhalb des IMS basierten Kommunikationssystems vorgesehene SIP
Signalisierungsprotokoll (IETF RFC 3261) erfordert eine Registrierung
jedes mobilen Kommunikationsendgerätes am IMS basierten Kommunikationssystem
(3GPP TS 23.228/24.229). Zur Implementierung des SIP Signalisierungsprotokolls
sind spezielle Servereinheiten vorgesehen, die Verbindungs- und
Dienstesteuerfunktionen, so genannte „Call State Control Functions" (CSCF) bereitstellen.
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Ein
derartiges IMS basiertes Kommunikationssystem umfasst beispielsweise
eine „Serving
Call Session Control Function" (S-CSCF)-Einheit,
eine „Interrogation
Call Session Control Function" (I-CSCF)-Einheit
sowie eine „Proxy
Call Session Control Function" (P-CSCF)-Einheit,
welche unterschiedliche Signalisierungsaufgaben übernehmen. Beispielsweise ist
die S-CSCF-Einheit
für die
Registrierung eines mobilen Kommunikationsendgerätes im IMS basierten Kommunikationssystem
zuständig, welche
gemäß RFC 3261
dazu dient, eine Verknüpfung
der Adressinformation auf SIP-Ebene (SIP-URI) mit der Adressinformation
auf IP-Ebene (IP-Adresse) herzustellen, um eine eingehende SIP Session
mit einer SIP-URI zur richtigen IP Adresse korrekt weiterleiten
zu können.
In der IMS Architektur ist an die Registrierung auch die Authentifizierung
gekoppelt, daher ist diese auch Voraussetzung für eine ausgehende SIP Sessions.
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Insbesondere
ist in 3GPP TS TS 24.229, Absatz 5.4.1.2.1 vorgesehen, dass eine
neue Registrierung eines mobilen Kommuni kationsendgerätes unter
derselben SIP-URI (im IMS: „Public
User Identity") und
demselben Benutzernamen (im IMS: „Private User Identity") eine bereits bestehende
Registrierung ersetzt. Hierdurch wird sichergestellt, dass bei einer durch
eine Störung
der Funkverbindung bedingte neue Zuteilung einer IP-Adresse an ein
mobiles Kommunikationsendgerät
die alte IP-Adresse
zwischenzeitlich ungültig
ist. Hierdurch können
Adresskonflikte effektiv vermieden werden.
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Wechselt
der Benutzer eines multi-modalen mobilen Kommunikationsendgerätes das
Zugangsnetzes, so ist erforderlich, das multi-modale mobile Kommunikationsendgeräte zumindest
kurzzeitig für mehrere
Zugangsnetze in einem IMS basierten Kommunikationssystem registrieren
zu lassen. Um einen bedienerfreundlichen Wechsel sicherzustellen,
sollten zumindest für
eine vorgegebene Übergangszeitdauer
zumindest zwei Zugangsnetze gleichzeitig verfügbar sein.
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Zwar
besteht die Möglichkeit
in absichtlicher Umgehung der 3GPP Spezifikationen, eine parallele Registrierung
eines multimodalen mobilen Kommunikationsgerätes zu erzwingen, indem über die S-CSCF-Einheit
eine zweite Registrierung ohne Löschung
der ersten Registrierung durchgeführt wird. Hierdurch können jedoch
unerwünschte
Störeffekte entstehen,
wie beispielsweise können
innerhalb des IMS basierten Kommunikationssystems irrtümlicherweise
Kommunikationsverbindungen an ungültig gewordene IP-Adressen
weiterhin gesendet werden.
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Darüber hinaus
ist der Einsatz einer netzübergreifenden „Public
User Identity" (SIP-URI),
jedoch mit unterschiedlichen „Private
User Identities" (Benutzernamen)
möglich.
Ein derartiges Verfahren wurde ursprünglich für den Zugang über physisch voneinander
getrennte Kommunikationsendgeräte entwickelt.
Nachteilig hierbei ist jedoch, dass der im mobilen Kommunikationsendgerät befindlichen Smart
Card (ISIM bzw. IMS-„SIM-Karte") mehrere unterschiedliche „Private
User Identifies" zuzuordnen sind,
die den Bedienungskomfort des mobilen Kommunikationsendgerätes deutlich
reduzieren.
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Die
Aufgabe der Erfindung liegt darin, ein technisch einfaches sowie
benutzerfreundliches Verfahren zur mehrfachen Registrierung zumindest
eines multi-modalen Kommunikationsgerätes in einem IMS basierten
Dienstekommunikationssystem anzugeben. Die Aufgabe wird ausgehend
von dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 durch dessen kennzeichnende
Merkmale gelöst.
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Der
wesentliche Aspekt des erfindungsgemäßen Verfahrens ist darin zu
sehen, dass zur Registrierung des multi-modalen Kommunikationsendgerätes über zumindest
ein zweites Zugangsnetz eine Registrierungsnachricht mit einer Zugangsnetzkennung
erzeugt wird und an die zumindest eine Dienstesteuereinheit des
IMS basierten Dienstekommunikationssystems übertragen wird. Anschließend wird
die Zugangsnetzkennung in der zumindest einen Dienstesteuereinheit
ausgewertet und abhängig vom
Auswertungsergebnis eine weitere Registrierung des multi-modalen
Kommunikationsendgerätes in
dem IMS basierten Dienstekommunikationssystem durchgeführt. Hierdurch
wird durch eine einfache Modifikation der gemäß dem SIP-Signalisierungsprotokoll
realisierten Registrierungsnachricht eine mehrfache Registrierung
eines multi-modalen Kommunikationsendgerätes für unterschiedliche Zugangstechnologien
ohne Beeinträchtigung
des Benutzerkomforts möglich.
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Weitere
vorteilhafte Ausbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind den weiteren
Patentansprüchen
zu entnehmen.
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Im
Folgenden wird das erfindungsgemäße Verfahren
an einem Ausführungsbeispiel
sowie mehreren Figuren näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 beispielhaft
in einem schematischen Blockschaltbild die zur Ausführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens
maßgeblichen
Komponenten eines Kommunikationssystems,
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2 beispielhaft
eine schematische Darstellung einzelner Signalisierungsschritte
des erfindungsgemäßen Verfahrens
und
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3-5 beispielhaft
weitere alternative Ausführungen
des erfindungsgemäßen Registrierungsverfahrens.
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In 1 sind
in einem schematischen Blockschaltbild beispielhaft einzelne zur
Bereitstellung von Kommunikationsdiensten, insbesondere Multimedia-Kommunikationsdiensten,
erforderliche Netzkomponenten eines Kommunikationssystems KS dargestellt.
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Hierbei
weist das beispielsweise als mobiles oder konvergentes Kommunikationsnetzwerk
ausgebildete Kommunikationssystem KS zumindest ein Dienstekommunikationssystem
IMS auf, welches über
ein erstes Zugangsnetz WLAN und ein zweites Zugangsnetz GPRS mit
einem vorzugsweise multi-modalen Kommunikationsendgeräte MKE verbindbar
ist.
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Das
erste und zweite Zugangsnetz WLAN, GPRS sind über Signalisierungsverbindungen
mit dem Dienstekommunikationssystem IMS verbunden. Hierbei ist die
Anzahl sowie Ausbildung der Zugangsnetze WLAN, GPRS keinesfalls
auf das erste und zweite Zugangsnetz WLAN, GPRS beschränkt. Diese
sind lediglich beispielhaft angeführt, d.h. es können durchaus
auch weitere Zugangsnetze mit weiteren unterschiedlichen Zugangstechnologien,
beispielsweise CDMA oder CDMA2000, WiMAX, DSL (nicht in der Figur
dargestellt) vorgesehen werden.
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Das
beispielhaft im Empfangsbereich des ersten und zweiten Zugangsnetz
WLAN, GPRS befindliche multi-modale Kommunikationsendgerät MKE unterstützt im vorliegenden
Ausführungsbeispiel
zumindest zwei unterschiedliche Zugangstechnologien, und zwar die „Wireless
Local Area Network" (WLAN)
Technologie und die „General
Package Radio Service" (GPRS)
Technologie. Analog hierzu ist das erste Zugangsnetz WLAN als „Wireless Local
Area Network" (WLAN)
und das zweite Zugangsnetz GPRS als „General Package Radio Service" Zugangsnetz GPRS
ausgebildet, welche jeweils über
eine diesen zugeordnete WLAN-Verbindungssteuereinheit
WLAN-SU bzw. GPRS-Verbindungssteuereinheit
GPRS-SU verfügen.
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Gesteuert über die
WLAN-Verbindungssteuereinheit WLAN-SU bzw. GPRS-Verbindungssteuereinheit
GPRS-SU wird jeweils eine WLAN-Funkschnittstelle
WLAN-S bzw. GPRS-Funkschnittstelle GPRS-S zur Anbindung des zumindest
einen multi-modalen Kommunikationsendgerät MKE an das Kommunikationssystem
KS bzw. dessen Dienstekommunikationssystem IMS bereitgestellt. Über die WLAN-Verbindungssteuereinheit
WLAN-SU bzw. GPRS-Verbindungssteuereinheit
GPRS-SU erfolgt die Zuteilung einer ersten bzw. zweiten IP-Adresse IP1,
IP2 zur Adressierung des multi-modalen Kommunikationsendgerätes MKE
innerhalb des jeweiligen ersten bzw. zweiten Zugangsnetzes WLAN, GPRS.
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Das
Dienstekommunikationssystem IMS ist vorzugsweise als „IP Multimedia
Core Network Subsystem" (IMS)
ausgebildet, welches im folgenden als IMS basiertes Dienstekommunikationssystem
IMS bezeichnet wird. Das IMS basierte Dienstekommunikationssystem
IMS weist eine Steuereinheit CSCF mit zumindest drei Dienstesteuereinheiten
S-CSCF, I-CSCF, P-CSCF und einer mit diesen verbundenen Speichereinheit
SU auf.
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Innerhalb
eines derartigen IMS basierten Dienstekommunikationssystem IMS erfolgt
der Aufbau von Kommunikationsdiensten über das standardisierte „Session
Initiation Protocol" (SIP)
Signalisierungsprotokoll. Über
beispielsweise eine erste oder zweite, gemäß dem SIP-Signalisierungsprotokoll
arbeitende Signalisierungsverbindung SIP1, SIP2 ist das multi-modale
Kommunikationsendgerät
MKE mit dem IMS basierten Dienstekommunikationssystem IMS verbunden.
Im Zuge der Registrierung des Kommunikationsdiensten werden über die
erste oder zweite Signalisierungsverbindung SIP1, SIP2 beispielsweise
die Mobilfunkrufnummer (MSISDN) des multi-modalen Kommunikationsendgerätes MKE
an das IMS basierte Dienstekommunikationssystem IMS übermittelt.
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Die
Signalisierungsaufgaben innerhalb des IMS basierten Dienstekommunikationssystem
IMS werden von der Steuereinheit CSCF wahrgenommen, welche hierzu
beispielsweise eine „Serving
Call Session Control Function" (S-CSCF)-Einheit S-CSCF,
eine „Interrogation
Call Session Control Function" (I-CSCF)-Einheit I-CSCF sowie
eine „Proxy
Call Session Control Function" (P-CSCF)-Einheit P-CSCF
aufweist, die jeweils miteinander verbunden sind.
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Die
S-CSCF-Einheit S-CSCF ist als „SIP-Registrar" im IMS basierten
Dienstekommunikationssystem IMS für die Registrierung von mobilen
Kommunikationsendgeräten,
insbesondere des multimodalen mobilen Kommunikationsendgerätes MKE
zuständig.
Zur Registrierung des multi-modalen Kommunikationsendgerätes MKE
für einen
ausgewählten Kommunikationsdienst
wird eine Registrierungsnachricht REGISTER erzeugt und über das
SIP Signalisierungsprotokoll bzw. die erste oder zweite Signalisierungsverbindung
SIP1, SIP2 an die S-CSCF-Einheit S-CSCF übertragen. Hierdurch wird gemäß RFC 3261
in der S-CSCF-Einheit S-CSCF eine
Verknüpfung
der dem multi-modalen Kommunikationsendgerät MKE zugeordneten SIP-URI
mit dessen IP-Adresse, beispielsweise der erster und/oder zweiter
IP-Adresse IP1, IP2 hergestellt, um somit die korrekte Vermittlung
eines Kommunikationsdienstes basierend auf der SIP-URI an die zugeordnete
IP-Adresse IP1, IP2 sicherzustellen.
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In 2 und 3 sind
beispielhaft in einem schematischen Blockschaltbild die zur Realisierung des
erfindungsgemäßen Mehrfach-Registrierungsverfahrens
für multi-modale
Kommunikationsendgeräte
MKE innerhalb des IMS basierten Dienstekommunikationssystem IMS
erforderlichen Einheiten dargestellt.
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Neben
dem multi-modalen Kommunikationsendgerät MKE ist die P-CSCF-Einheit P-CSCF
und die als SIP-Registrar fungierende S-CSCF-Einheit S-CSCF vorgesehen, welche
vorzugsweise über
das SIP Signalisierungsprotokoll in Verbindung stehen. Die P-CSCF-Einheit P-CSCF
ist hierbei beispielhaft für
einen belie bigen, das SIP-Signalisierungsprotokoll unterstützenden
Netzknoten aufgeführt.
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Für die weiteren
Ausführungen
wird angenommen, dass das multimodale Kommunikationsendgerät MKE über das
erste Zugangsnetz WLAN bereits im IMS basierten Dienstekommunikationssystems
IMS für
einen Kommunikationsdienst registriert ist und diesem bereits durch
das erste Zugangsnetz WLAN eine erste IP Adresse IP1 zugeteilt wurde.
Die erste IP-Adresse IP1 ist vorzugsweise im multi-modalen Kommunikationsendgerät MKE und
in der S-CSCF-Einheit S-CSCF gespeichert.
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Wechselt
nun das multi-modale Kommunikationsendgerät MKE vom ersten Zugangsnetz
WLAN in das zweite Zugangsnetz GPRS, so wird dem multi-modalen Kommunikationsendgerät MKE beispielsweise
durch die GPRS-Verbindungssteuereinheit GPRS-SU eine zweite IP-Adresse
IP2 zugeteilt. IM Anschluss daran wird gesteuert durch beispielsweise das
multi-modale Kommunikationsendgerät MKE eine gemäß dem SIP
Signalisierungsprotokoll realisierte Registrierungsnachricht REGISTER
erzeugt.
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Erfindungsgemäß wird beispielsweise
in der Registrierungsnachricht REGISTER eine Zugangsnetzkennung
ZK vorgesehen und die Registrierungsnachricht REGISTER mit der Zugangsnetzkennung ZK
an die zumindest eine Steuereinheit CSCF bzw. die für die SIP
Registrierung zuständige S-CSCF-Einheit
S-CSCF des IMS basierten Dienstekommunikationssystems IMS übertragen.
Anschließend
wird in der S-CSCF-Einheit S-CSCF die Zugangsnetzkennung ZK aus
der Registrierungsnachricht REGISTER ausgelesen und ausgewertet,
d.h. das Vorliegen oder Nicht-Vorliegen
einer Zugangsnetzkennung ZK in der Registrierungsnachricht REGISTER überprüft.
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Abhängig vom
Auswertungsergebnis, d.h. vom Vorliegen oder Nicht-Vorliegen einer
Zugangsnetzkennung ZK wird eine weitere Registrierung des multi-modalen
Kommunikationsendgerätes
MKE von der S-CSCF-Einheit S-CSCF im IMS basierten Dienstekommunikationssystem
IMS vorgenommen oder die bereits bestehende Registrierung des multi-modalen
Kommunikationsendgerätes
MKE durch eine neue Registrierung ersetzt. Liegt beispielsweise – wie in 2 angedeutet – bereits
eine bestehende Registrierung für
das erste Zugangsnetz WLAN vor und hat die Auswertung der Zugangsnetzkennung ZK
einer Registrierungsanforderung für das zweite Zugangsnetz GPRS
ergeben, dass eine weitere Registrierung möglich ist, so wird das multi-modale Kommunikationsendgerät MKE auch
für das
zweite Zugangsnetz GPRS registiert und die durch dieses zugeteilte
zweite IP-Adresse
IP2 zusätzlich
zur ersten IP-Adresse IP1 gespeichert. Ergibt die Auswertung jedoch,
dass eine Mehrfachregistrierung des multi-modalen Kommunikationsendgerätes nicht möglich ist,
dann wird die erste IP-Adresse IP1 durch die zweite IP-Adresse IP2 ersetzt
sowie die bereits bestehende Registrierung gelöscht.
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Die
dem multi-modalen Kommunikationsendgerätes MKE bereits zugeordnete
erste und/oder zweite IP Adresse IP1, IP2 wird/werden in einer bevorzugten
Ausführungsform
als Zugangsnetzkennung ZK oder zusätzlich zur Zugangsnetzkennung ZK
in der Registrierungsnachricht REGISTER übermittelt.
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In
einer ersten Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens wird in dem
multi-modalen Kommunikationsendgerät MKE eine Zugangsnetzkennung
ZK erzeugt und in die Registrierungsnachricht REGISTER eingefügt sowie
in dieser von dem multimodalen Kommunikationsendgerät MKE über die P-CSCF-Einheit
P-CSCF an die S-CSCF-Einheit S-CSCF übertragen.
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Aus
der Registrierungsnachricht REGISTER wird durch die Steuereinheit
CSCF bzw. die S-CSCF-Einheit S-CSCF die Zugangsnetzkennung ZK ausgelesen.
Hierbei zeigt die Zugangsnetzkennung ZK an, dass die aktuell bestehende
Registrierung für
das erste Zugangsnetz WLAN weiterhin Bestand hat. Die dem multimodalen
Kommunikationsendgerät
MKE aktuell durch das erste Zugangsnetz WLAN zugeordnete und beispielsweise
mit übermittelte
erste IP Adresse IP1 weiterhin Bestand hat.
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Somit
wird durch die S-CSCF-Einheit S-CSCF im Rahmen der weiteren Registrierung
des multi-modalen Kommunikationsendgerät MKE für das zweite Zugangsnetz GPRS
eine zweite IP Adresse IP2 gespeichert und die bestehende Registrierung innerhalb
des IMS basierten Dienstekommunikationssystems IMS weiterhin aufrechterhalten.
Das multi-modale Kommunikationsendgerät MKE kann nunmehr nach erfolgter
Registrierung abhängig
von dem Zugangsnetz WLAN, GPRS, in dem es sich gerade befinden, über die
erste oder zweite IP-Adresse IP1, IP2 den zugeordneten Kommunikationsdienst
in Anspruch nehmen.
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Die
Zugangsnetzkennung ZK kann beispielsweise in den Header der Registrierungsnachricht
REGISTER eingefügt
werden oder als zusätzlicher
Parameter an die Registernachricht REGISTER angefügt werden.
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Bei
einer fehlenden Zugangsnetzkennung ZK werden alle für das multi-modale
Kommunikationsendgerät
MKE bestehenden Registrierungen und ggf. auch dessen in der S-CSCF-Einheit
S-CSCF hinterlegten erste IP-Adresse IP1 innerhalb des IMS basierten
Dienstekommunikationssystems IMS gelöscht und eine neue Registrierung
für das
zweite Zugangsnetz GPRS vorgenommen. Die durch das zweite Zugangsnetz
GPRS zugeteilte zweite IP-Adresse
IP2 wird wiederum in der S-CSCF-Einheit S-CSCF gespeichert.
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Die
Netzelemente des Kommunikationssystems KS sind dahingehend konfiguriert,
dass sowohl endgeräteseitig
als auch netzseitig die erforderlichen Einstellungen zur Erzeugung,
Auswertung und Einrichtung von weiteren Registrierungen getroffen
werden können.
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In
einer zweiten Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens wird aufgrund
der unterschiedlichen Zugangstechnologie der Zugangsnetze, beispielsweise
des ersten und zweiten Zugangsnetzes WLAN, GPRS die Zugangsnetzkennung
ZK als technologieorientierte Zugangsnetzkennung ZK*, ZK** ausgebildet,
d.h. die technologieorientierte Zugangsnetzkennung ZK*, ZK** gibt jeweils
die für
der neuen Registrierung zugrundeliegende Zugangstechnologie an.
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Die
technologieorientierte Zugangsnetzkennung ZK*, ZK** wird entweder
gemäß 3 im
multi-modalen Kommunikationsendgerät MKE erzeugt und durch diese
in die Registernachricht REGISTER eingefügt oder gemäß 4 durch
einen weiteren das SIP Signalisierungsprotokoll unterstützenden Netzknoten,
beispielsweise die P-CSCF-Einheit P-CSCF, erzeugt und eingefügt, welcher
die jeweilige Zugangstechnologie des ersten bzw. zweiten Zugangsnetzes
WLAN, GPRS unterstützt,
wobei für
jeweils eine Zugangstechnologie ein speziell ausgebildeter Netzknoten
bzw. eine P-CSCF-Einheit P-CSCF vorgesehen sind.
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Die
technologieorientierte Zugangsnetzkennung ZK*, ZK** gibt somit die
Zugangstechnologie bzw. das zugehörige Zugangsnetz WLAN, GPRS
an, für
das das multi-modale Kommunikationsendgerät MKE im IMS basierten Dienstekommunikationssystem
IMS eine weitere Registrierung anfordert.
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Durch
die S-CSCF-Einheit S-CSCF wird die in der Registernachricht REGISTER übertragene technologieorientierte
Zugangsnetzkennung ZK*, ZK** ausgelesen und ausgewertet. Im Rahmen
der Auswertung wird insbesondere durch die S-CSCF-Einheit S-CSCF überprüft, für welche
Zugangstechnologien bzw. welches zugehörige Zugangsnetz WLAN, GPRS
bereits eine Registrierung vorliegt.
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Liegt
bereits für
die ermittelte Zugangstechnologie eine Registrierung vor, so wird
die bestehend Registrierung durch die neue Registrierung ersetzt. Wird
eine unterschiedliche Zugangstechnologie ermittelt, so wird durch
die S-CSCF-Einheit
S-CSCF eine weitere Registrierung des multi-modalen Kommunikationsendgerätes MKE
für die
ermittelte Zugangstechnologie vorgenommen zugeteilt.
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In
einer dritten Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens wird über in der
S-CSCF-Einheit S-CSCF die Zugangstechnologie aus den Registrierungsnachricht
REGISTER vorgesehen Informationen, beispielsweise einer der übermittelten
IP-Adressen IP1, IP2 abgeleitet. Beispielsweise kann innerhalb des
Kommunikationssystem KS jeder Zugangstechnologie bzw. dem ersten
und zweiten Zugangsnetz WLAN, GPRS beispielsweise ein definierter IP-Adressbereich
zugeordnet werden. Beispielsweise wird über das erste Zugangsnetz WLAN
registrierten multimodalen Kommunikationsendgeräten MKE eine erste IP-Adresse
IP1 mit dem Aufbau 140.119.xxx.xxx und den über das zweite Zugangsnetz
WLAN registrierten multi-modalen Kommunikationsendgeräten MKE
eine zweite IP-Adresse IP2 des Aufbaus 139.123.xxx.xxx zugeordnet.
Zumindest eine der beiden IP-Adressen
IP1, IP2 wird über
die Registrierungsnachricht REGISTER als Zugangsnetzkennung ZK (IP1,
IP2) übertragen
und in der S-CSCF-Einheit S-CSCF ausgelesen.
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Die
S-CSCF-Einheit S-CSCF wertet die in der Registrierungsnachricht
REGISTER übertragenen
erste und/oder zweite IP-Adresse
IP1 aus und ermittelt ausgehend davon diejenige Zugangstechnologie,
für die
eine Registrierung aktuell gewünscht wird
bzw. für
welche bereits eine Registrierung vorliegt. Analog zu der beschriebenen
zweiten Variante wird abhängig
vom Auswertungsergebnis durch die S-CSCF-Einheit S-CSCF eine weitere
Registrierung vorgenommen oder die bestehende Registrierung durch
die neue Registrierung ersetzt.
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Zusätzlich können noch
weitere Elemente der Registrierungsnachricht REGISTER, beispielsweise
der gesamte Header oder einzelne Headerelemente zur Ermittlung der
Zugangstechnologie durch die S-CSCF-Einheit S-CSCF ausgewertet werden.
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Die
Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiels beschrieben.
Es versteht sich, dass zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind,
ohne dass dadurch der der Erfindung zugrundeliegende Erfindungsgedanke
verlassen wird.
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- CSCF
- Steuereinheit
- GPRS
- zweites
Zugangsnetz
- GPRS-S
- GPRS-Luftschnittstelle
- GPRS-SU
- GPRS-Verbindungssteuereinheit
- I-CSCF
- Interrogation
Call Session Control Function-Einheit
- IMS
- Dienstekommunikationssystem
- IP1
- erste
IP-Adresse
- IP2
- zweite
IP-Adresse
- KS
- mobiles
oder konvergentes Kommunikationssystem
- MKE
- multi-modales
Kommunikationsendgerät
- P-CSCF
- Proxy
Call Session Control Function-Einheit
- REGISTER
- Registrierungsnachricht
- S-CSCF
- Serving
Call Session Control Function-Einheit
- SIP
- Session
Initiation Protocol Signalisierungsprotokoll
- SIP1
- erste
Signalisierungsverbindung
- SIP2
- zweite
Signalisierunsgverbindung
- SU
- Speichereinheit
- WLAN
- erstes
Zugangsnetz
- WLAN-S
- WLAN-Luftschnittstelle
- WLAN-SU
- WLAN-Verbindungssteuereinheit
- ZK
- Zugangsnetzkennung
- ZK*,
ZK**
- technologieorientierte
Zugangsnetzkennung