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DE102006011649A1 - Vorrichtung zur Datumseinstellung, insbesondere zur Einstellung des Verfalldatums von Produkten - Google Patents

Vorrichtung zur Datumseinstellung, insbesondere zur Einstellung des Verfalldatums von Produkten Download PDF

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DE102006011649A1 DE200610011649 DE102006011649A DE102006011649A1 DE 102006011649 A1 DE102006011649 A1 DE 102006011649A1 DE 200610011649 DE200610011649 DE 200610011649 DE 102006011649 A DE102006011649 A DE 102006011649A DE 102006011649 A1 DE102006011649 A1 DE 102006011649A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Datumseinstellung, insbesondere zur Einstellung des Verfalldatums von Produkten, mit wenigstens einem verstellbaren, in einem Gehäuse (4) drehbar gelagerten Zahnrad (6, 8), auf dem den Tagen und/oder Monaten zugeordnete Zahlen aufgebracht sind, die durch Verdrehen des Zahnrades mit einem Fenster (14, 16) des Gehäuses ausrichtbar sind zum Einstellen des Datums und zum Lesen des eingestellten Datums. Es sind wenigstens zwei miteinander in Eingriff stehende Zahnräder vorgesehen, ein Tageszahnrad (6) und ein Monatszahnrad (8), von denen das eine mit den Tagesziffern versehene Tageszahnrad (6) einen Betätigungszahn (18) und das andere mit den Monatsziffern versehen Monatszahnrad (8) zwölf den Monaten zugeordnete Zähne (20) aufweist, die mit dem Betätigungszahn (18) des Tageszahnrades (6) in Wirkverbindung stehen. Das Tageszahnrad (6) steht mit einem Umfangsteil (22) zur Betätigung des Tageszahnrades aus dem Gehäuse (4) hervor. Über dieses Umfangsteil ist das Tageszahnrad (6) manuell verdrehbar, derart, dass nach jeder Drehung über den 31. Tag hinaus das Monatszahnrad (8) um einen Zahn und damit um einen Monat weitergedreht wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Datumseinstellung gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Durch die DE 203 16 297 U1 ist eine Vorrichtung zur Datumsanzeige für Verfallsdatum zur Anbringungen an Vorratsbehältnissen jeglicher Art bekannt. Diese bekannte Vorrichtung umfasst ein Gehäuse, in dem drei einzelne Zahnräder gelagert sind, über die der Tag, der Monat und das Jahr einzeln einstellbar sind. Die eingestellten Datumsangaben können über Fenster gelesen werden.
  • Nachteilig ist, dass die Ziffern für Tag, Monat und Jahr einzeln eingestellt werden müssen und dass keine Rastung der eingestellten Zahl vorgesehen ist, so dass die Gefahr einer leichten unbeabsichtigten Verstellung des Datums besteht. Dadurch, dass einzelne Zahnräder für die Einstellung des Tages, des Monats und des Jahres vorgesehen sind, gestaltet sich das Einstellen des Datums relativ aufwendig.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so auszubilden, dass die Einstellung des Datums einfacher und sicherer durchführbar ist.
  • Diese Aufgabe wird durch die Erfindung gemäß Anspruch 1 und Anspruch 12 gelöst. Vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen der Aufgabenlösung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die Erfindung schlägt vor, eine einstellbare mechanische Datums- bzw. Verfallsdatumsanzeige mittels einer Vorrichtung, die zwei miteinander in Wirkverbindung stehende Zahnräder aufweist, zu realisieren, von denen nur ein Zahnrad bestätigt zu werden braucht, um gleichzeitig Tag und Monat des Datums einzustellen.
  • Die Erfindung soll nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung, in der Ausführungsbeispiele dargestellt sind, näher erläutert werden.
  • Es zeigt:
  • 1 schematisch eine Draufsicht auf eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • 2 einen Schnitt A-A durch die Vorrichtung nach 1,
  • 3 einen Schnitt B-B durch die Vorrichtung nach 1,
  • 4 eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • 5 einen Schnitt C-C durch die Vorrichtung nach 4,
  • 6 einen Schnitt D-D durch die Vorrichtung nach 4,
  • 7 eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • 8 einen Schnitt E-E durch die Vorrichtung nach 7 und
  • 9a–h verschiedene Mittel zur Befestigung der erfindungsgemäßen Vorrichtung an einem Behältnis zur Aufnahme von insbesondere dem Verfall unterliegende Produkte.
  • Gleiche Bauteile in den Figuren der Zeichnung sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Die Zeichnung zeigt eine Vorrichtung 2 (16) zur Datumseinstellung, insbesondere zur Einstellung des Verfallsdatums von Produkten, mit einem Gehäuse 4, in dem zwei Zahnräder 6, 8 einstellbar und drehbar um Achsen 7, 9 gelagert sind. Das Gehäuse 4 besteht im wesentlichen aus zwei miteinander beabstandeten Platten. Das Zahnrad 6 ist als Tageszahnrad und das Zahnrad 8 als Monatszahnrad ausgebildet. Das Tageszahnrad 6 ist mit kreisförmig angeordneten Tagesziffern 10 und das Monatszahnrad 8 mit kreisförmig angeordneten Monatsziffern 12 versehen. Die Tagesziffern 10 und die Monatsziffern 12 sind mit Fenstern 14, 16 ausrichtbar, die im Gehäuse 4 ausgebildet sind und über die die Datumseinstellung kontrollierbar und lesbar ist.
  • Das Tageszahnrad 6 ist mit einem Betätigungszahn 18 und das Monatszahnrad 8 ist mit zwölf den Monaten zugeordneten Zähnen 20 versehen. Der Betätigungszahn 18 des Tageszahnrades 6 steht in Wirkverbindung mit den Zähnen 20 des Monatszahnrades 8.
  • Das Tageszahnrad 6 steht mit einem Umfangsteil 22 zur Betätigung aus dem Gehäuse 4 hervor, vorzugsweise aus einer Ausbuchtung 24 des Gehäuses 4. Über diesen Umfangsteil 22 ist das Tageszahnrad 6 manuell verdrehbar, derart, dass bei jeder Drehung über die Zahl 31, der der Betätigungszahn 18 zugeordnet ist, hinaus das Monatszahnrad 8 um einen Zahn und damit um einen Monat weiter gedreht wird. Eine Vollumdrehung des Tageszahnrades entspricht einem Verstellbereich von 31 Tagen.
  • Bei der Ausführungsform nach 1 sind beide Zahnräder 6, 8 in einer Ebene angeordnet. Die Zähne 18, 20 der beiden Zahnräder 6, 8 sind radial wegstrebende Umfangszähne.
  • Bei der Ausführungsform nach 4 ist das Tageszahnrad 6 zweiteilig ausgebildet und besteht aus einem ersten Rad 6' und einem zweiten Betätigungszahnrad 6'', das koaxial zum ersten Rad angeordnet und drehfest mit diesem ersten Rad verbunden ist. Das Betätigungszahnrad 6'' weist einen kleineren Durchmesser als das erste Rad 6'. An diesem Betätigungszahnrad 6'' ist der Betätigungszahn 18 ausgebildet. Bei der Ausführungsform nach 4 liegen das Betätigungszahnrad 6'' und das Monatszahnrad 8 in einer Ebene. Das erste Rad 6' und das Monatszahnrad 8 überlappen sich teilweise, wodurch eine kompaktere Bauweise erzielbar ist.
  • Der Betätigungszahn 18 des Tageszahnrades 6 bzw. 6'' kann auch als ein von der Fläche des Zahnrades axial wegstrebender Vorsprung oder Noppen (nicht dargestellt) ausgebildet sein, welcher in axialer Richtung in die Verzahnung des Monatszahnrades eingereift.
  • Anders als dargestellt, können die Zähne des Monatszahnrades auch durch einen auf einer Seitenfläche des Zahnrades ausgebildeten Zahnkranz gebildet sein (nicht dargestellt).
  • Das Tageszahnrad 6 und das erste Rad 6' bei zweiteiliger Ausbildung des Tageszahnrades sind mit einer Umfangsrändelung 26 versehen, durch die die Betätigung dieses Rades erleichtert wird.
  • Beide Zahnräder sind jeweils umfangsmäßig von einer in die Lücken der Zähne 20 des Monatszahnrades 8 und in die Lücken der Rändelung 26 der Tageszahnräder 6, 6'' einrastenden Feder 28, 29 beaufschlagt, wodurch die jeweilige Datumseinstellung gesichert wird.
  • Durch Verstellen des Tageszahnrades 6 bzw. des Rades 6'' bei zweiteiliger Ausführung des Tageszahnrades wird das gesamte Datum aus Tag und Monat durch nur einen Betätigungsvorgang eingestellt. Bei Drehung des Tageszahnrades 6, 6'' über den 31. Tag hinaus, betätigt der Betätigungszahn 18 das Monatszahnrad 8 erneut und stellt den nächsten Monat ein.
  • In der 7 ist eine weitere Ausführungsform einer Vorrichtung zur Datumseinstellung schematisch dargestellt. Diese Vorrichtung besteht aus einer Schablone 30 mit zwei konzentrisch zueinander angeordneten kreisförmigen Ringflächen 32, 34, von denen eine, hier die äußere Ringfläche 32 mit den Tagesziffern 1 bis 31 und die andere, hier die innere Ringfläche 34 mit den Monatsziffern 1 bis 12 versehen ist. Zwischen beiden Ringflächen 32, 34 sind zwei Bahnen 36, 38 vorgesehen, von denen die außen liegende Bahn 36 der Tagesringfläche 32 und die weiter innen liegende Bahn 38 der Monatsringfläche 34 zugeordnet ist.
  • In jeder der Bahnen ist ein Schieber 40, 42 verschiebbar und auf die Tages- und Monatsziffern einstellbar angeordnet.
  • Jeder Schieber weist einen Schieberfuß 43, 45 auf, der in seitlichen Bahnnuten 44, 46 geführt ist.
  • Der Bahnboden 48, 50 beider Bahnen 36, 38 weist eine wellenförmige Kontur 52 in Bahnrichtung auf. Die Unterseite der Schieberfüße 43, 45 ist mit einer dazu komplementären, wellenförmigen, mit Spiel in die Bahnbodenkontur eingreifenden Kontur 54 versehen, derart, dass die Schieber 40, 42 gegen den durch die Wellenberge aufgebauten Widerstand schrittweise von Wellental zu Wellental der wellenförmigen Bahnbodenkontur oder ihrer Fußunterseitenkontur verschiebbar sind, wobei die Wellenberge in die Wellentäler einrasten.
  • Den Wellenbergen oder -tälern der einen Bahn, vorliegend der äußeren Bahn 32 sind Tagesziffern 1 bis 31 und den Wellenbergen oder -tälern der anderen Bahn, vorliegend der inneren Bahn 34 Monatsziffern 1 bis 12 zugeordnet.
  • Die Vorrichtungen 2 und 30 der Ausführungsformen nach den 1, 4 und 7 sind mit Mitteln zur Befestigung an dem Verfall unterliegenden Produkten oder an einem Aufbewahrungsverhältnis für dem Verfall unterliegende Produkte versehen. Das Befestigungsmittel kann eine Rastklammer 60 (9a), eine gefederte Klammer 62 (9b), ein Saugnapf 64 (9c), ein Magnet 66 oder ein Klebemittel 68 in Form eines zweiseitigen Klebestreifens sein. Das Befestigungsmittel kann an der Vorrichtung selbst fest oder lösbar angebracht sein.
  • Das Befestigungsmittel ist vorzugsweise mittels formschlüssiger Verbindung mit der Vorrichtung 2, 30 verbindbar, wobei die formschlüssige Verbindung eine Schraubverbindung oder eine Bajonettverschlussverbindung 70 sein kann.
  • Bei Vorsehen einer Schraub- oder Bajonettverschlussverbindung 70 ist das eine Verbindungsteil 72 an der Vorrichtung 2, 30 und das andere damit zusammenwirkende Verbindungsteil 74 am Befestigungsmittel oder an einem Aufbewahrungsbehältnis 76 oder an dessen Deckel 78 oder an einem Teil davon angeordnet, vgl. 9a–h.
  • 2
    Vorrichtung
    4
    Gehäuse
    6
    Tageszahnrad
    6'
    erstes Rad
    6''
    Betätigungszahnrad
    7
    Achse
    8
    Monatszahnrad
    9
    Achse
    10
    Tagesziffern
    12
    Monatsziffern
    14
    Fenster
    16
    Fenster
    18
    Bestätigungszahnrad
    20
    Zähne
    22
    Umfangsteil
    24
    Ausbuchtung
    26
    Rändelung
    28
    Feder
    29
    Feder
    30
    Schablone
    32
    Ringflächen
    34
    Ringflächen
    36
    Bahn
    38
    Bahn
    40
    Schieber
    42
    Schieber
    43
    Schieberfuß
    44
    Bahnnuten
    45
    Schieberfuß
    46
    Bahnnuten
    48
    Bahnboden
    50
    Bahnboden
    58
    Befestigungsmittel
    60
    Rastklammer
    62
    Klammer
    64
    Saugnapf
    66
    Magnet
    68
    Klebemittel
    70
    Schraub- oder Bajonettverschlussverbindung
    72
    Verbindungsteil
    74
    Verbindungsteil
    76
    Aufbewahrungsbehältnis
    78
    Deckel

Claims (21)

  1. Vorrichtung zur Datumseinstellung, insbesondere zur Einstellung des Verfalldatums von Produkten, mit wenigstens einem verstellbaren in einem Gehäuse drehbar gelagerten Zahnrad, auf dem den Tagen und/oder Monaten zugeordnete Zahlen aufgebracht sind, die durch Verdrehen des Zahnrades mit einem Fenster des Gehäuses ausrichtbar sind zum Einstellen des Datums und zum Lesen des eingestellten Datums, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei miteinander in Eingriff stehende Zahnräder, ein Tageszahnrad (6) und ein Monatszahnrad (8) vorgesehen sind, von denen das eine mit den Tagesziffern versehene Tageszahnrad (6) einen Betätigungszahn (18) und das andere mit den Monatsziffern versehene Monatszahnrad (8) zwölf den Monaten zugeordnete Zähne (20) aufweist, die mit dem Betätigungszahn des Tageszahnrades in Wirkverbindung stehen, das mit einem Umfangsteil (22) zur Betätigung des Tageszahnrades aus dem Gehäuses (4) hervorsteht, über das das Tageszahnrad (6) manuell verdrehbar ist, derart, dass nach jeder Drehung über den 31. Tag hinaus das Monatszahnrad (8) um einen Zahn und damit um einen Monat weitergedreht wird.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnräder (6, 8) in einer Ebene angeordnet sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Zähne (18, 20) der beiden Zahnräder radial wegstrebende Umfangszähne sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1,2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnräder (6, 8) in zwei parallelen Ebenen angeordnet sind.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Zahnräder (6', 8) teilweise überlappen.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Tageszahnrad (6) zweiteilig ausgebildet ist und aus zwei Rädern, einem ersten Rad (6') und einem zweiten koaxial angeordneten, drehfest mit dem ersten Rad verbundenen Betätigungszahnrad (6'') mit kleinerem Durchmesser als das erste Rad besteht, an dem der Betätigungszahn (18) für das Monatszahnrad (8) ausgebildet ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungszahn des Tageszahnrades (6) ein von der Fläche des Zahnrades axial wegstrebender Vorsprung oder Noppen ist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zähne des Monatszahnrades (8) durch einen auf einer Seitenfläche des Zahnrades ausgebildeten Zahnkranz gebildet sind.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Tageszahnrad (6) mit einem Umfangsteil (22) aus einer Ausbuchtung (24) des Gehäuses (4) vorsteht.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Tageszahnrad (6) oder das erste Rad (6') des zweiteiligen Tageszahnrades mit einer Umfangsrändelung (26) versehen ist.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beide Zahnräder jeweils umfangsmäßig von einer in die Lücken der Zähne und der Rändelung einrastenden Feder (28, 29) beaufschlagt sind.
  12. Vorrichtung zur Datumseinstellung, insbesondere zur Einstellung des Verfalldatums von Produkten, gekennzeichnet durch eine Schablone (30) mit zwei konzentrisch zueinander angeordneten kreisförmigen Ringflächen (32, 34), von denen die eine Ringfläche (32) mit den Tagesziffern 1–31 und die andere Ringfläche (34) mit den Monatsziffern 1–12 versehen ist, wobei den beiden Ringflächen kreisförmige Bahnen (36, 38) zugeordnet sind, von denen die eine Bahn (36) der Tagesringfläche (32) und die andere Bahn (38) der Monatsringfläche (34) zugeordnet ist, und wobei in jeder der Bahnen ein Schieber (40, 42) verschiebbar und auf die Tages- und Monatsziffern einstellbar angeordnet ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Schieber einen Schieberfuß (43, 45) aufweist, der in seitlichen Bahnnuten (46, 48) geführt ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Bahnboden (48, 50) beider Bahnen (36, 38) in Bahnrichtung eine wellenförmige Kontur aufweist und die Unterseite der Schieberfüße (43, 45) mit einer dazu komplementären wellenförmigen, mit Spiel in die Bahnbodenkontur eingreifenden Kontur ( ) versehen ist, derart, dass der Schieber (40, 42) gegen den durch die Wellenberge aufgebauten Widerstand schrittweise von Wellental zu Wellental der wellenförmigen Bahnbodenkontur oder seiner Fußunterseitenkontur verschiebbar ist.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass den Wellenbergen oder -tälern der einen Bahn (36) Tagesziffern 1–31 und den Wellenbergen oder -tälern der anderen Bahn (38) Monatsziffern 1–12 zugeordnet sind.
  16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung mit einem Mittel (58) zur Befestigung an dem Verfall unterliegenden Produkten oder an einem Aufbewahrungsbehältnis (76) für dem Verfall unterliegende Produkte versehen ist.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (58) zur Anbringung eine Rastklammer (60), eine gefederte Klammer (62), ein Saugnapf (64), ein Magnet (66) oder eine Klebemittel (68) ist und an der Vorrichtung (2, 30) selbst fest oder lösbar angebracht ist.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (58) mittels formschlüssiger Verbindung mit der Vorrichtung (2, 30) verbindbar ist.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die formschlüssige Verbindung eine Schraubverbindung oder Bajonettverschlussverbindung (70) ist.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verbindungsteil (72) der Schraubverbindung oder der Bajonettverschlussverbindung (70) an der Vorrichtung (2, 30) und das andere damit zusammenwirkende Verbindungsteil (74) am Aufbewahrungsbehältnis (76), dessen Deckel (78) oder einem Teil davon angeordnet ist.
  21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (4) aus zwei miteinander verbundenen beabstandeten Platten besteht.
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