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DE102006014593B4 - Deckel zum Verschluss eines Betätigungselements einer Antriebsvorrichtung und Antriebsvorrichtung - Google Patents

Deckel zum Verschluss eines Betätigungselements einer Antriebsvorrichtung und Antriebsvorrichtung Download PDF

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DE102006014593B4 DE200610014593 DE102006014593A DE102006014593B4 DE 102006014593 B4 DE102006014593 B4 DE 102006014593B4 DE 200610014593 DE200610014593 DE 200610014593 DE 102006014593 A DE102006014593 A DE 102006014593A DE 102006014593 B4 DE102006014593 B4 DE 102006014593B4
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Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
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    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B39/00Locks giving indication of authorised or unauthorised unlocking
    • E05B39/02Locks giving indication of authorised or unauthorised unlocking with destructible seal closures or paper closures

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  • Power-Operated Mechanisms For Wings (AREA)
  • Seal Device For Vehicle (AREA)

Abstract

Deckel (18) zum Verschluss eines Betätigungselements (20) einer Antriebsvorrichtung (2), umfassend eine Deckfläche (22) und ein mechanisches Siegel (24), das derart an der Deckfläche (22) angeordnet ist, dass es zu einer manuellen Betätigung des Betätigungselements (20) erkennbar mechanisch verändert wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Siegel als integraler Bestandteil des Deckels ausgebildet ist, derart, dass das Siegel und die Deckfläche zusammen aus Kunststoff gefertigt sind, wobei das Siegel über eine Anzahl von Sollbruchstellen mit der Deckfläche verbunden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Deckel zum Verschluss eines Betätigungselements einer Antriebsvorrichtung. Die Erfindung betrifft weiterhin eine Antriebsvorrichtung zur Betätigung eines Verstellelements, insbesondere eines Schiebedachs.
  • Elektrische Antriebe für Verstellelemente sind häufig mit einem Betätigungselement ausgestattet, über das im Notfall das Verstellelement manuell bedient werden kann. Zum Beispiel sind solche Betätigungselemente bei Schiebedächern von Kraftfahrzeugen bekannt, welche Schiebedächer auch bei einem Ausfall des elektrischen Antriebsmotors über das Betätigungselement manuell verstellt werden können. Um im Notfall das Schiebedach öffnen oder schließen zu können, wird ein Werkzeug, wie beispielsweise ein Steckschlüssel oder eine Kurbel, in das Betätigungselement hineingesteckt und eine Antriebswelle des Schiebedachs kann mittels des Werkzeugs von Hand verdreht werden, wodurch das Schiebedach verstellt wird.
  • Der Antrieb und somit die Bewegungen des Verstellelements werden in der Regel über eine zugeordnete Elektronikeinheit überwacht und kontrolliert, die eine Positionserfassungseinrichtung umfasst. Die Positionserfassungseinrichtung erfasst beispielsweise die Drehungen einer Antriebswelle eines Antriebs, wie eines Elektromotors, um daraus eine Zuordnung zur Position des Verstellelements zu erhalten. Im Falle eines Verstellelements eines Kraftfahrzeugs dient eine derartige Positionserfassung insbesondere zur Detektion eines Einklemmfalles, indem entlang des Verstellweges das Drehmoment des Antriebsmotors überwacht und mit abgespeicherten Werten verglichen wird. Bei einer manuellen Verstellung des Schiebedachs wird jedoch keine Positionsänderung erfasst. Damit treten beim nachfolgendem Verfahren des Schiebedachs über den elektrischen Antrieb Störungen in der Steuerung des Schiebe dachs und insbesondere bei dem Einklemmschutz auf. Diese Störungen können in der Regel beseitigt werden, indem die Positionserfassungseinrichtung erneut justiert wird. Um eine gemeldete Fehlfunktion des Schiebedachs schnell beheben zu können, muss ein Mechaniker allerdings die Ursache für die Störungen leicht feststellen können.
  • Aus der Offenlegungsschrift DE 101 34 134 A1 ist bereits eine Antriebseinheit bekannt, die eine Notkupplung aufweist, die mit der Antriebswelle und Getriebeelementen verbunden ist, um im Notfall eine Handbetätigung des beweglichen Teils zu ermöglichen. Die Notkupplung wird von einem Teil des elektrischen Stromkreises bedeckt, welcher unterbrochen werden muss, um die Kupplung zu erreichen. Der Teil des elektronischen Stromkreises ist auf einer brechbaren Plombe vorgesehen, welche ein reißbarer Metallfolienstreifen (5) ist. Nachteil dieser Lösung ist, dass bei einer Notbetätigung in jedem Fall der elektronischen Stromkreis durch Brechen der Plombe irreversibel beschädigt wird und zur Wiederinbetriebnahme einer aufwendigen Reparatur unterzogen werden muss.
  • Darüber hinaus ist die Gestaltung der Plombe sowohl konstruktiv als auch montagetechnisch sehr aufwändig, da mehrere Bauteile aus verschiedenen Materialien kombiniert und montiert werden müssen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine schnelle Erkennung einer manuellen Betätigung einer Antriebsvorrichtung zu ermöglichen und gleichzeitig eine vereinfachte Herstellung zu gewährleisten.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch einen Deckel zum Verschluss eines Betätigungselements einer Antriebsvorrichtung, umfassend eine Deckfläche und ein mechanisches Siegel, das derart an der Deckfläche angeordnet ist, dass es zu einer manuellen Betätigung des Betätigungselements erkennbar mechanisch verändert wird.
  • Die Erfindung geht von der Überlegung aus, dass eine besonders leichte Feststellung einer manuellen Betätigung des Betätigungselement, welche zur Fehlfunktion der Antriebsvorrichtung führen kann, über das aufgebrochene Siegel erfolgt. Der Deckel ist zum Schutz des Betätigungselements gegen unbeabsichtigtes Betätigen vorgesehen. Der Deckel ist insbesondere derart an der Antriebsvorrichtung befestigt, dass er ohne passendes Werkzeug nicht geöffnet werden kann. Hierbei ist das Siegel an einer solchen Stelle des Deckels positioniert und derart dimensioniert, dass das Betätigungselement ganz einfach zu erreichbar ist, nachdem das Siegel aufgebrochen wird. Somit ermöglicht der Deckel einen sicheren Schutz des Betätigungselements sowie im Notfall einen leichten Zugang zum Betätigungselement und liefert einen eindeutigen Nachweis für die manuelle Betätigung der Antriebsvorrichtung.
  • Das mechanische Siegel umfasst eine Anzahl von Sollbruchstellen, über die es mit der Deckfläche verbunden ist. Der wesentliche Vorteil dieser Ausgestaltung ist, dass das Siegel ein integraler Bestandteil des Deckels ist und die Deckfläche und das Siegel in nur einem Herstellungsschritt aus dem selben Material, einem Kunststoff, gefertigt werden. Die Sollbruchstellen stellen z.B. eine Materialverjüngung an den Verbindungsstellen zwischen dem Siegel und der Deckfläche dar, die leicht zum Durchbrechen ist. Die durchbrochenen Sollbruchstellen liefern nämlich den Nachweis auf den Gebrauch des Betätigungselements und erleichtern einem Mechaniker deutlich die Suche nach der Ursache für die Fehlfunktion der Antriebsvorrichtung.
  • Zum Nachweis der Benutzung des Betätigungselements können verschiedene Siegelarten eingesetzt werden. Das Siegel kann beispielsweise nach Art einer Membran, eines Aufklebers oder eines massiven Körpers, der über Sollbruchstellen mit der Deckfläche verbunden ist, ausgebildet sein.
  • Oft erweist sich ein komplettes Abtrennen des Siegels als umständlich und unbequem, insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass Teile des Siegels hinfallen oder wenn das abgetrennte Siegel entsorgt werden muss. Daher umfasst das Siegel bevorzugt mindestens eine Halteverbindung, über die es mit der Deckfläche verbunden ist. Die Halteverbindung ist beispielsweise als eine biegsame Materialbrücke oder als ein Steg ausgebildet, der durch eine größere Materialstärke als im Bereich der Sollbruchstellen gekennzeichnet ist.
  • Ein schneller und bequemer Zugang zum Betätigungselement wird gewährt, indem das Siegel über möglichst wenig Sollbruchstellen mit der Deckfläche verbunden ist. Gleichzeitig ist eine großflächige Abdeckung des Betätigungselements erwünscht, damit dessen Benutzung tatsächlich erst nach dem Aufbrechen des Siegel erfolgen kann. Ausgehend von diesen Kriterien hat sich eine dreieckige Form des Siegels als besonders günstig erwiesen. Somit weist das Siegel nach einer bevorzugten Variante einen dreieckigen Siegelkörper auf, der an seinen Ecken mit der Deckfläche verbunden ist.
  • Ein besonders einfaches Aufbrechen des dreieckigen Siegels ist gewährleistet, indem der Siegelkörper vorzugsweise über eine Sollbruchstelle und zwei Halteverbindungen mit der Deckfläche verbunden ist. Hierbei ist es zur Betätigung des Betätigungshebels erforderlich nur eine einzige Sollbruchstelle durchzubrechen. Außerdem bleibt der Siegelkörper dank der zwei Halteelemente auch nach seinem Aufbrechen mit dem Deckel verbunden.
  • Gemäß einer alternativen bevorzugten Ausgestaltung ist das Siegel nach Art einer durchstoßbaren Membran ausgebildet. Eine durchstoßbare Membran weist, ebenfalls wie ein über Sollbruchstellen mit der Deckfläche verbundener Körper, den wesentlichen Vorteil auf, dass sie aus dem gleichen Material wie der Deckel gefertigt werden kann. Daher stellt die Membran insbesondere eine Verjüngung des Materials des Deckels dar, die durch Eindrücken durchgestoßen werden kann.
  • Nicht alleine die Größe und Form des Siegels, sondern auch die Größe und Form der Öffnung, die nach dem Aufbrechen des Siegels verbleibt, hat einen Einfluss auf die Zugänglichkeit des Betätigungselements. Daher ist das Siegel vorteilhafter Weise in einer Zugangsöffnung, insbesondere in einer kreisförmigen Zugangsöffnung, zur Betätigung des Betätigungselements angeordnet. Durch die kreisförmige Zugangsöffnung kann bequem ein Werkzeug zur Betätigung des Betätigungselements eingeführt werden. Die Zugangsöffnung ist im zusammengebauten Zustand der Antriebsvorrichtung mit dem Deckel insbesondere unmittelbar über dem Betätigungselement positioniert. Somit ist ein direkter Zugang zum Betätigungselement gewährt, nachdem das Siegel aufgebrochen ist.
  • Zweckdienlicherweise ist das Siegel aus Kunststoff ausgebildet. Kunststoff zeichnet sich u.a. durch seine Formbarkeit und Elastizität aus, und diese Eigenschaften machen ihn be sonders geeignet zum Einsatz als Siegel. Ein solches Siegel lässt sich auch ohne viel Aufwand in einen Deckel aus einem anderen Werkstoff mechanisch integrieren, z.B. in einen Metalldeckel.
  • Weiterhin von Vorteil ist, dass das Siegel der Deckfläche eingeformt ist. Für diesen Zweck sind das Siegel und die Deckfläche aus dem gleichen Material, insbesondere aus Kunststoff ausgebildet. Dies ermöglicht eine wesentliche Vereinfachung der Herstellung des Deckels, indem der vollständige Deckel mit Deckfläche und Siegel in einem einzigen Herstellungsprozess hergestellt wird.
  • Die Aufgabe wird weiterhin erfindungsgemäß gelöst durch eine Antriebsvorrichtung zur Betätigung eines Verstellelements, insbesondere eines Schiebedachs, mit einem Betätigungselement und mit einem Deckel nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  • Die im Hinblick auf den Deckel aufgeführten Vorteile und bevorzugten Ausführungsformen sind sinngemäß auf die Antriebsvorrichtung zu übertragen.
  • Vorzugsweise ist das Betätigungselement nach Art eines Mehrkants ausgebildet. Um den Mehrkant zu verdrehen, wird ein passendes Werkzeug benötigt, beispielsweise eine Kurbel oder ein Steckschlüssel, das in oder um das Mehrkant gesteckt wird. Der Vorteil hierbei ist, dass dieses Werkzeug verwendet werden kann, um zuvor das Siegel aufzubrechen. Das Werkzeug wird gegen das Siegel gedrückt, wodurch das Siegel durchstoßen wird oder die Sollbruchstellen durchgetrennt werden. Da das Aufbrechen des Siegels nicht unmittelbar mit der Hand erfolgt, ist die Verletzungsgefahr für eine Bedienperson minimiert. Somit ist die Benutzung des Betätigungselements besonders sicher und bequem.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand einer Zeichnung näher erläutert. Hierin zeigen:
  • 1 in perspektivischer Darstellung eine Antriebsvorrichtung mit einem Betätigungselement, und
  • 2 in einer Draufsicht einen Deckel für das Betätigungselement gemäß 1.
  • Gleiche Bezugszeichen haben in den verschiedenen Figuren die gleiche Bedeutung.
  • Die aus der 1 ersichtliche Antriebsvorrichtung 2 dient zum Verstellen eines hier nicht dargestellten Verstellelements, insbesondere eines Schiebedachs eines Kraftfahrzeugs. Die Antriebsvorrichtung 2 umfasst ein Elektromotorgehäuse 4, ein Getriebegehäuse 6 und ein Elektronikgehäuse 8. Im Elektromotorgehäuse 4 ist ein hier nicht gezeigter Elektromotor angeordnet, der ein im Getriebegehäuse 6 befindliches Schneckengetriebe antreibt. Das Verstellen des Schiebedachs wird von einer Elektronikeinheit gesteuert und überwacht, die im Elektronikgehäuse 8 untergebracht ist.
  • Zur ortsfesten Befestigung der Antriebsvorrichtung 2, beispielsweise an einem Fahrzeugsdach, sind am Getriebegehäuse 6 Durchführungen 10 vorgesehen, durch die nicht dargestellte Betätigungsmittel wie z.B. Schrauben durchgesteckt werden können.
  • Weiterhin sind am Getriebegehäuse 6 Rastvorsprünge 12 angeordnet, in die entsprechende Clips 14 eines Deckels 18 (siehe 2) beim Verschließen des Deckels 18 einrasten.
  • Ein Betätigungselement 20 ist auf ein Ende einer hier nicht angezeigten Antriebswelle der Antriebsvorrichtung 2 fest montiert. Im eingebauten Zustand der Antriebsvorrichtung ist das Betätigungselement 20 derart orientiert, dass es für eine Bedienperson leicht zugänglich ist. Beim Anbringen der Antriebsvorrichtung 3 am Dach eines Kraftfahrzeugs ist das Betätigungselement 20 nach unten gerichtet. Das Betätigungselement 20 ist in diesem Ausführungsbeispiel nach Art einer sechskantigen Vertiefung ausgebildet. Ebenfalls kann das Be tätigungselement 20 nach Art einer achtkantigen oder einer sternförmigen Vertiefung ausgebildet sein. Das Betätigungselement 20 kann ebenso gut ein mehrkantiger Vorsprung sein.
  • Das andere, nicht sichtbare Ende 21 der Antriebswelle ist im eingebauten Zustand über eine mechanische Seilkopplung an das Schiebedach angebunden.
  • Das Schiebedach kann im Falle eines Ausfalls des Elektromotors über das Betätigungselement 20 manuell verstellt werden. Um das Betätigungselement 20 zu betätigen wird ein passendes Werkzeug benötigt, welches nach Art eines Steckschlüssels ausgebildet ist und an einem Ende einen Schlüsselkopf aufweist, dessen Form mit der Form des Betätigungselements 20 komplementär ist. Der Steckschlüssel wird mit seinem Schlüsselkopf in das Betätigungselement 20 hineingesteckt und durch ein Drehen des Steckschlüssels wird die Antriebswelle angetrieben, das wiederum ein Verfahren des Schiebedachs hervorruft.
  • Das Getriebegehäuse 6 wird insbesondere vollständig mit einem Deckel 18 abgedeckt, der in 2 gezeigt ist. Seitlich des Deckels 18 sind Clips 14 angebracht, die zum Verbinden des Deckels 18 mit dem Getriebegehäuse 6 in die Rastvorsprünge 12 einrasten.
  • Der Deckel 18 weist eine Deckfläche 22 und ein mechanisches Siegel 24 auf, das beim aufgesetzten Deckel 18 direkt über dem Betätigungselement 20 positioniert ist. Das Siegel 24 umfasst einen massiven Siegelkörper 26, der nach Art eines Dreiecks ausgebildet und über einer kreisförmigen Zugangsöffnung 28 aufgespannt ist. Der Siegelkörper 26 ist an seinen Ecken über eine Sollbruchstelle 30 und zwei Halteelemente 32 mit der Deckfläche 22 stoffschlüssig verbunden. Der Deckel 18 und das Siegel 24 sind in diesem Ausführungsbeispiel aus Kunststoff gefertigt und das Siegel 24 ist ein integraler Bestandteil des Deckels 18, d.h. die Deckfläche 22 und das Siegel 24 wurden in einem Guss hergestellt. Die Sollbruchstelle 30 stellt hierbei eine Materialverjüngung im Bereich der einen Ecke des Siegelkörpers 26.
  • Im zusammengebauten Zustand des Deckels 19 mit der Antriebsvorrichtung 2 kann das Betätigungselement 22 nur benutzt werden, nachdem das Siegel 24 aufgebrochen ist. Insbesondere wird zum Aufbrechen des Siegels 24 der Steckschlüssel verwendet, der gegen den Siegelkörper 26 eingedrückt wird und die Sollbruchstelle 30 durchtrennt. Dank der Halteelemente 32 bleibt der Siegelkörper 26 auch nach dem Aufbrechen des Siegels 24 mit der Deckfläche 23 verbunden und er muss nicht entsorgt werden. Über das aufgebrochene Siegel 24 kann eine manuelle Manipulation des Schiebedachs problemlos festgestellt werden und somit bei einer vorliegenden Störung des Schiebedachs von einem Mechaniker der Fehler rasch durch eine Justierung der Elektronikeinheit behoben werden.

Claims (7)

  1. Deckel (18) zum Verschluss eines Betätigungselements (20) einer Antriebsvorrichtung (2), umfassend eine Deckfläche (22) und ein mechanisches Siegel (24), das derart an der Deckfläche (22) angeordnet ist, dass es zu einer manuellen Betätigung des Betätigungselements (20) erkennbar mechanisch verändert wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Siegel als integraler Bestandteil des Deckels ausgebildet ist, derart, dass das Siegel und die Deckfläche zusammen aus Kunststoff gefertigt sind, wobei das Siegel über eine Anzahl von Sollbruchstellen mit der Deckfläche verbunden ist.
  2. Deckel (18) nach Anspruch 1, wobei das Siegel (24) mindestens eine Halteverbindung (32) umfasst, über die es mit der Deckfläche (22) verbunden ist.
  3. Deckel (18) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Siegel (24) einen dreieckigen Siegelkörper (26) aufweist, der an seinen Ecken mit der Deckfläche (22) verbunden ist.
  4. Deckel (18) nach Anspruch 2 und 3, wobei der Siegelkörper (24) über eine Sollbruchstelle (30) und zwei Halteverbindungen (32) mit der Deckfläche (22) verbunden ist.
  5. Deckel (18) nach Anspruch 1, wobei das Siegel (24) nach Art einer durchstoßbaren Membran ausgebildet ist.
  6. Deckel (18) nach Anspruch 1, wobei das Siegel (24) in einer Zugangsöffnung (28) der Deckfläche (22), insbesondere in einer kreisförmigen Zugangsöffnung, zur Betätigung des Betätigungselements (20) angeordnet ist.
  7. Antriebsvorrichtung (2) zur Betätigung eines Verstellelements, insbesondere eines Schiebedachs, mit einem Betäti gungselement (20) und mit einem Deckel (18) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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