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Die
Erfindung betrifft einen Deckel zum Verschluss eines Betätigungselements
einer Antriebsvorrichtung. Die Erfindung betrifft weiterhin eine
Antriebsvorrichtung zur Betätigung
eines Verstellelements, insbesondere eines Schiebedachs.
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Elektrische
Antriebe für
Verstellelemente sind häufig
mit einem Betätigungselement
ausgestattet, über
das im Notfall das Verstellelement manuell bedient werden kann.
Zum Beispiel sind solche Betätigungselemente
bei Schiebedächern
von Kraftfahrzeugen bekannt, welche Schiebedächer auch bei einem Ausfall
des elektrischen Antriebsmotors über das
Betätigungselement
manuell verstellt werden können.
Um im Notfall das Schiebedach öffnen
oder schließen
zu können,
wird ein Werkzeug, wie beispielsweise ein Steckschlüssel oder
eine Kurbel, in das Betätigungselement
hineingesteckt und eine Antriebswelle des Schiebedachs kann mittels
des Werkzeugs von Hand verdreht werden, wodurch das Schiebedach
verstellt wird.
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Der
Antrieb und somit die Bewegungen des Verstellelements werden in
der Regel über
eine zugeordnete Elektronikeinheit überwacht und kontrolliert,
die eine Positionserfassungseinrichtung umfasst. Die Positionserfassungseinrichtung
erfasst beispielsweise die Drehungen einer Antriebswelle eines Antriebs,
wie eines Elektromotors, um daraus eine Zuordnung zur Position des
Verstellelements zu erhalten. Im Falle eines Verstellelements eines
Kraftfahrzeugs dient eine derartige Positionserfassung insbesondere
zur Detektion eines Einklemmfalles, indem entlang des Verstellweges
das Drehmoment des Antriebsmotors überwacht und mit abgespeicherten
Werten verglichen wird. Bei einer manuellen Verstellung des Schiebedachs
wird jedoch keine Positionsänderung
erfasst. Damit treten beim nachfolgendem Verfahren des Schiebedachs über den
elektrischen Antrieb Störungen
in der Steuerung des Schiebe dachs und insbesondere bei dem Einklemmschutz
auf. Diese Störungen
können
in der Regel beseitigt werden, indem die Positionserfassungseinrichtung
erneut justiert wird. Um eine gemeldete Fehlfunktion des Schiebedachs
schnell beheben zu können,
muss ein Mechaniker allerdings die Ursache für die Störungen leicht feststellen können.
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Aus
der Offenlegungsschrift
DE
101 34 134 A1 ist bereits eine Antriebseinheit bekannt,
die eine Notkupplung aufweist, die mit der Antriebswelle und Getriebeelementen
verbunden ist, um im Notfall eine Handbetätigung des beweglichen Teils
zu ermöglichen.
Die Notkupplung wird von einem Teil des elektrischen Stromkreises
bedeckt, welcher unterbrochen werden muss, um die Kupplung zu erreichen. Der
Teil des elektronischen Stromkreises ist auf einer brechbaren Plombe
vorgesehen, welche ein reißbarer
Metallfolienstreifen (
5) ist. Nachteil dieser Lösung ist,
dass bei einer Notbetätigung
in jedem Fall der elektronischen Stromkreis durch Brechen der Plombe
irreversibel beschädigt
wird und zur Wiederinbetriebnahme einer aufwendigen Reparatur unterzogen werden
muss.
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Darüber hinaus
ist die Gestaltung der Plombe sowohl konstruktiv als auch montagetechnisch sehr
aufwändig,
da mehrere Bauteile aus verschiedenen Materialien kombiniert und
montiert werden müssen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine schnelle Erkennung einer
manuellen Betätigung einer
Antriebsvorrichtung zu ermöglichen
und gleichzeitig eine vereinfachte Herstellung zu gewährleisten.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
einen Deckel zum Verschluss eines Betätigungselements einer Antriebsvorrichtung,
umfassend eine Deckfläche
und ein mechanisches Siegel, das derart an der Deckfläche angeordnet
ist, dass es zu einer manuellen Betätigung des Betätigungselements
erkennbar mechanisch verändert
wird.
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Die
Erfindung geht von der Überlegung
aus, dass eine besonders leichte Feststellung einer manuellen Betätigung des
Betätigungselement,
welche zur Fehlfunktion der Antriebsvorrichtung führen kann, über das
aufgebrochene Siegel erfolgt. Der Deckel ist zum Schutz des Betätigungselements
gegen unbeabsichtigtes Betätigen
vorgesehen. Der Deckel ist insbesondere derart an der Antriebsvorrichtung
befestigt, dass er ohne passendes Werkzeug nicht geöffnet werden
kann. Hierbei ist das Siegel an einer solchen Stelle des Deckels
positioniert und derart dimensioniert, dass das Betätigungselement
ganz einfach zu erreichbar ist, nachdem das Siegel aufgebrochen
wird. Somit ermöglicht
der Deckel einen sicheren Schutz des Betätigungselements sowie im Notfall einen
leichten Zugang zum Betätigungselement
und liefert einen eindeutigen Nachweis für die manuelle Betätigung der
Antriebsvorrichtung.
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Das
mechanische Siegel umfasst eine Anzahl von Sollbruchstellen, über die
es mit der Deckfläche
verbunden ist. Der wesentliche Vorteil dieser Ausgestaltung ist,
dass das Siegel ein integraler Bestandteil des Deckels ist und die
Deckfläche
und das Siegel in nur einem Herstellungsschritt aus dem selben Material,
einem Kunststoff, gefertigt werden. Die Sollbruchstellen stellen
z.B. eine Materialverjüngung an
den Verbindungsstellen zwischen dem Siegel und der Deckfläche dar,
die leicht zum Durchbrechen ist. Die durchbrochenen Sollbruchstellen
liefern nämlich den
Nachweis auf den Gebrauch des Betätigungselements und erleichtern
einem Mechaniker deutlich die Suche nach der Ursache für die Fehlfunktion
der Antriebsvorrichtung.
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Zum
Nachweis der Benutzung des Betätigungselements
können
verschiedene Siegelarten eingesetzt werden. Das Siegel kann beispielsweise nach
Art einer Membran, eines Aufklebers oder eines massiven Körpers, der über Sollbruchstellen
mit der Deckfläche
verbunden ist, ausgebildet sein.
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Oft
erweist sich ein komplettes Abtrennen des Siegels als umständlich und
unbequem, insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass Teile des Siegels
hinfallen oder wenn das abgetrennte Siegel entsorgt werden muss.
Daher umfasst das Siegel bevorzugt mindestens eine Halteverbindung, über die
es mit der Deckfläche
verbunden ist. Die Halteverbindung ist beispielsweise als eine biegsame
Materialbrücke
oder als ein Steg ausgebildet, der durch eine größere Materialstärke als
im Bereich der Sollbruchstellen gekennzeichnet ist.
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Ein
schneller und bequemer Zugang zum Betätigungselement wird gewährt, indem
das Siegel über
möglichst
wenig Sollbruchstellen mit der Deckfläche verbunden ist. Gleichzeitig
ist eine großflächige Abdeckung
des Betätigungselements
erwünscht, damit
dessen Benutzung tatsächlich
erst nach dem Aufbrechen des Siegel erfolgen kann. Ausgehend von
diesen Kriterien hat sich eine dreieckige Form des Siegels als besonders
günstig
erwiesen. Somit weist das Siegel nach einer bevorzugten Variante einen
dreieckigen Siegelkörper
auf, der an seinen Ecken mit der Deckfläche verbunden ist.
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Ein
besonders einfaches Aufbrechen des dreieckigen Siegels ist gewährleistet,
indem der Siegelkörper
vorzugsweise über
eine Sollbruchstelle und zwei Halteverbindungen mit der Deckfläche verbunden
ist. Hierbei ist es zur Betätigung
des Betätigungshebels
erforderlich nur eine einzige Sollbruchstelle durchzubrechen. Außerdem bleibt
der Siegelkörper
dank der zwei Halteelemente auch nach seinem Aufbrechen mit dem
Deckel verbunden.
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Gemäß einer
alternativen bevorzugten Ausgestaltung ist das Siegel nach Art einer
durchstoßbaren
Membran ausgebildet. Eine durchstoßbare Membran weist, ebenfalls
wie ein über
Sollbruchstellen mit der Deckfläche
verbundener Körper,
den wesentlichen Vorteil auf, dass sie aus dem gleichen Material wie
der Deckel gefertigt werden kann. Daher stellt die Membran insbesondere
eine Verjüngung
des Materials des Deckels dar, die durch Eindrücken durchgestoßen werden
kann.
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Nicht
alleine die Größe und Form
des Siegels, sondern auch die Größe und Form
der Öffnung, die
nach dem Aufbrechen des Siegels verbleibt, hat einen Einfluss auf
die Zugänglichkeit
des Betätigungselements.
Daher ist das Siegel vorteilhafter Weise in einer Zugangsöffnung,
insbesondere in einer kreisförmigen
Zugangsöffnung,
zur Betätigung des
Betätigungselements
angeordnet. Durch die kreisförmige
Zugangsöffnung
kann bequem ein Werkzeug zur Betätigung
des Betätigungselements eingeführt werden.
Die Zugangsöffnung
ist im zusammengebauten Zustand der Antriebsvorrichtung mit dem
Deckel insbesondere unmittelbar über
dem Betätigungselement
positioniert. Somit ist ein direkter Zugang zum Betätigungselement
gewährt,
nachdem das Siegel aufgebrochen ist.
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Zweckdienlicherweise
ist das Siegel aus Kunststoff ausgebildet. Kunststoff zeichnet sich
u.a. durch seine Formbarkeit und Elastizität aus, und diese Eigenschaften
machen ihn be sonders geeignet zum Einsatz als Siegel. Ein solches
Siegel lässt
sich auch ohne viel Aufwand in einen Deckel aus einem anderen Werkstoff
mechanisch integrieren, z.B. in einen Metalldeckel.
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Weiterhin
von Vorteil ist, dass das Siegel der Deckfläche eingeformt ist. Für diesen
Zweck sind das Siegel und die Deckfläche aus dem gleichen Material,
insbesondere aus Kunststoff ausgebildet. Dies ermöglicht eine
wesentliche Vereinfachung der Herstellung des Deckels, indem der
vollständige
Deckel mit Deckfläche
und Siegel in einem einzigen Herstellungsprozess hergestellt wird.
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Die
Aufgabe wird weiterhin erfindungsgemäß gelöst durch eine Antriebsvorrichtung
zur Betätigung
eines Verstellelements, insbesondere eines Schiebedachs, mit einem
Betätigungselement
und mit einem Deckel nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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Die
im Hinblick auf den Deckel aufgeführten Vorteile und bevorzugten
Ausführungsformen
sind sinngemäß auf die
Antriebsvorrichtung zu übertragen.
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Vorzugsweise
ist das Betätigungselement nach
Art eines Mehrkants ausgebildet. Um den Mehrkant zu verdrehen, wird
ein passendes Werkzeug benötigt,
beispielsweise eine Kurbel oder ein Steckschlüssel, das in oder um das Mehrkant
gesteckt wird. Der Vorteil hierbei ist, dass dieses Werkzeug verwendet
werden kann, um zuvor das Siegel aufzubrechen. Das Werkzeug wird
gegen das Siegel gedrückt,
wodurch das Siegel durchstoßen
wird oder die Sollbruchstellen durchgetrennt werden. Da das Aufbrechen
des Siegels nicht unmittelbar mit der Hand erfolgt, ist die Verletzungsgefahr
für eine
Bedienperson minimiert. Somit ist die Benutzung des Betätigungselements
besonders sicher und bequem.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird anhand einer Zeichnung näher erläutert. Hierin zeigen:
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1 in
perspektivischer Darstellung eine Antriebsvorrichtung mit einem
Betätigungselement, und
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2 in
einer Draufsicht einen Deckel für das
Betätigungselement
gemäß 1.
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Gleiche
Bezugszeichen haben in den verschiedenen Figuren die gleiche Bedeutung.
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Die
aus der 1 ersichtliche Antriebsvorrichtung 2 dient
zum Verstellen eines hier nicht dargestellten Verstellelements,
insbesondere eines Schiebedachs eines Kraftfahrzeugs. Die Antriebsvorrichtung 2 umfasst
ein Elektromotorgehäuse 4,
ein Getriebegehäuse 6 und
ein Elektronikgehäuse 8.
Im Elektromotorgehäuse 4 ist
ein hier nicht gezeigter Elektromotor angeordnet, der ein im Getriebegehäuse 6 befindliches
Schneckengetriebe antreibt. Das Verstellen des Schiebedachs wird
von einer Elektronikeinheit gesteuert und überwacht, die im Elektronikgehäuse 8 untergebracht
ist.
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Zur
ortsfesten Befestigung der Antriebsvorrichtung 2, beispielsweise
an einem Fahrzeugsdach, sind am Getriebegehäuse 6 Durchführungen 10 vorgesehen,
durch die nicht dargestellte Betätigungsmittel
wie z.B. Schrauben durchgesteckt werden können.
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Weiterhin
sind am Getriebegehäuse 6 Rastvorsprünge 12 angeordnet,
in die entsprechende Clips 14 eines Deckels 18 (siehe 2)
beim Verschließen
des Deckels 18 einrasten.
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Ein
Betätigungselement 20 ist
auf ein Ende einer hier nicht angezeigten Antriebswelle der Antriebsvorrichtung 2 fest
montiert. Im eingebauten Zustand der Antriebsvorrichtung ist das
Betätigungselement 20 derart
orientiert, dass es für
eine Bedienperson leicht zugänglich
ist. Beim Anbringen der Antriebsvorrichtung 3 am Dach eines
Kraftfahrzeugs ist das Betätigungselement 20 nach
unten gerichtet. Das Betätigungselement 20 ist
in diesem Ausführungsbeispiel
nach Art einer sechskantigen Vertiefung ausgebildet. Ebenfalls kann
das Be tätigungselement 20 nach
Art einer achtkantigen oder einer sternförmigen Vertiefung ausgebildet
sein. Das Betätigungselement 20 kann
ebenso gut ein mehrkantiger Vorsprung sein.
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Das
andere, nicht sichtbare Ende 21 der Antriebswelle ist im
eingebauten Zustand über
eine mechanische Seilkopplung an das Schiebedach angebunden.
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Das
Schiebedach kann im Falle eines Ausfalls des Elektromotors über das
Betätigungselement 20 manuell
verstellt werden. Um das Betätigungselement 20 zu
betätigen
wird ein passendes Werkzeug benötigt,
welches nach Art eines Steckschlüssels ausgebildet
ist und an einem Ende einen Schlüsselkopf
aufweist, dessen Form mit der Form des Betätigungselements 20 komplementär ist. Der
Steckschlüssel
wird mit seinem Schlüsselkopf
in das Betätigungselement 20 hineingesteckt
und durch ein Drehen des Steckschlüssels wird die Antriebswelle
angetrieben, das wiederum ein Verfahren des Schiebedachs hervorruft.
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Das
Getriebegehäuse 6 wird
insbesondere vollständig
mit einem Deckel 18 abgedeckt, der in 2 gezeigt
ist. Seitlich des Deckels 18 sind Clips 14 angebracht,
die zum Verbinden des Deckels 18 mit dem Getriebegehäuse 6 in
die Rastvorsprünge 12 einrasten.
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Der
Deckel 18 weist eine Deckfläche 22 und ein mechanisches
Siegel 24 auf, das beim aufgesetzten Deckel 18 direkt über dem
Betätigungselement 20 positioniert
ist. Das Siegel 24 umfasst einen massiven Siegelkörper 26,
der nach Art eines Dreiecks ausgebildet und über einer kreisförmigen Zugangsöffnung 28 aufgespannt
ist. Der Siegelkörper 26 ist an
seinen Ecken über
eine Sollbruchstelle 30 und zwei Halteelemente 32 mit
der Deckfläche 22 stoffschlüssig verbunden.
Der Deckel 18 und das Siegel 24 sind in diesem
Ausführungsbeispiel
aus Kunststoff gefertigt und das Siegel 24 ist ein integraler
Bestandteil des Deckels 18, d.h. die Deckfläche 22 und
das Siegel 24 wurden in einem Guss hergestellt. Die Sollbruchstelle 30 stellt
hierbei eine Materialverjüngung im
Bereich der einen Ecke des Siegelkörpers 26.
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Im
zusammengebauten Zustand des Deckels 19 mit der Antriebsvorrichtung 2 kann
das Betätigungselement 22 nur
benutzt werden, nachdem das Siegel 24 aufgebrochen ist.
Insbesondere wird zum Aufbrechen des Siegels 24 der Steckschlüssel verwendet,
der gegen den Siegelkörper 26 eingedrückt wird
und die Sollbruchstelle 30 durchtrennt. Dank der Halteelemente 32 bleibt
der Siegelkörper 26 auch
nach dem Aufbrechen des Siegels 24 mit der Deckfläche 23 verbunden
und er muss nicht entsorgt werden. Über das aufgebrochene Siegel 24 kann eine
manuelle Manipulation des Schiebedachs problemlos festgestellt werden
und somit bei einer vorliegenden Störung des Schiebedachs von einem
Mechaniker der Fehler rasch durch eine Justierung der Elektronikeinheit
behoben werden.