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Die
Erfindung betrifft eine Sicherheitsvorrichtung für Kraftfahrzeuge an einem Kraftfahrzeugsitz, der
eine Sitzlehne mit einem Lehnenrahmen und einer daran befestigten
Polsterung sowie einer rückseitigen
Sitzabdeckung aufweist, die an der Sitzlehne befestigt ist, mit
einer Airbageinheit mit einem Gassack und einem Gasgenerator, die
an der Sitzabdeckung unter Bildung eines Abdeckungsmoduls befestigt
ist.
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Aus
der
EP 1 201 510 A1 ist
eine Sicherheitsvorrichtung für
Kraftfahrzeuge mit einem in einen Fahrzeugsitz integrierten Luftsackmodul
bekannt, das als eine vorgefertigte und als Ganzes handhabbare Moduleinheit
ausgebildet ist. Das Luftsackmodul weist einen Luftsack und einen
Gasgenerator auf, wobei ein zumindest einen Teil einer Rückwand des
Fahrzeugsitzes bildendes Strukturelement gleichzeitig als Modulabdeckung
für die
Moduleinheit ausgebildet ist. Das Strukturelement dient zur einstückigen Ausbildung
einer Aufnahmeeinrichtung für den
Gassack und den Gasgenerator und ist als rückseitige Sitzabdeckung mit
angeformten Wandabschnitten ausgebildet. An diese Wandabschnitte
der Modulabdeckung, die im Wesentlichen senkrecht zur Fahrtrichtung,
parallel zur Frontalebene des Sitznutzers ausgebildet sind, wird eine
Basisplatte unter Ausbildung eines Aufnahmehohlraumes für den Gassack
und den Gasgenerator befestigt. In dem Strukturelement ist zumindest
eine Sollbruchstelle ausgebildet, die nach der Aktivierung des Gasgenerators
und dem Entfalten des Luftsackes versagt. Die Sollbruchstelle ist
in einer Seitenwange der rückwärtigen Sitzabdeckung
ausgebildet und wird von der Polsterung außen umfasst.
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Nachteilig
an der vorbekannten Sicherheitsvorrichtung ist der erhöhte Aufwand
bei der Montage sowie der Herstellung des Strukturelementes als rückwärtige Sitzabdeckung.
Ebenfalls wird das Entfalten des Airbags behindert, was die Entfaltungsdauer
erhöht.
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Die
103 16 543 A1 beschreibt ein Airbagmodul in einem Fahrzeugsitz,
das seitlich verfahrbar neben dem Fahrzeugsitz angeordnet ist.
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Die
DE 100 41 260 B4 beschreibt
eine aktive Kopfstütze
mit einem Gassackmodul, die es ermöglicht, dass bei einem Heckaufprall
der Abstand zwischen dem Kopf und einer Stützfläche der Kopfstütze verringert
wird.
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Die
EP 856 438 B1 und
die
EP 762 216 B1 beschreiben
ein in einem Gehäuse
angeordneten Airbag mit einem Gasgenerator, das an einem Sitzrahmen
befestigt ist. Über
eine Polsterung oder eine rückwärtige Sitzabdeckung
ist das Gehäuse
verschlossen.
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Die
EP 1 190 227 B1 beschreibt
eine Baugruppe, bestehend aus einer Sitzlehne und einem Gassackmodul,
bei dem das Gassackmodul zusammen mit dem Gasgenerator an einem
Sitzrahmen befestigt ist. Ein starres Verkleidungsteil ist an dem
Sitzlehnenrahmen angebracht und liegt an einer Polsterung an, die
im Bereich des Übergangs
zum Verkleidungsteil nachgiebig ausgebildet ist, so dass bei einem
Entfalten des Gassackes eine Verformung der Polsterung auftritt,
um das Austreten des Gassackes zu ermöglichen.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Sicherheitsvorrichtung bereitzustellen,
die preiswerter herzustellen und leichter zu montieren ist und darüber hinaus
eine schnelle Entfaltung des Gassackes ermöglicht.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch eine Sicherheitsvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind
in den Unteransprüchen
beschrieben.
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Die
erfindungsgemäße Sicherheitsvorrichtung
für Kraftfahrzeuge
an einem Kraftfahrzeugsitz, der eine Sitzlehne mit einem Lehnenrahmen
und einer daran befestigten Polsterung sowie einer rückseitigen
Sitzabdeckung, die an der Sitzlehne befestigt ist, aufweist, mit
einer Airbageinrichtung mit einem Gassack und einem Gasgenerator,
die an der Sitzabdeckung unter Bildung eines Abdeckungsmoduls befestigt
ist, sieht vor, dass das Abdeckungsmodul unter Ausbildung eines
Anlage- oder Durchtrittsspaltes an der Polsterung anliegt. Durch
diesen Anlage- oder Durchtrittsspalt, der als Grenzfläche zwischen
der Sitzpolsterung und der rückseitigen
Sitzabdeckung bzw. dem Abdeckmodul ausgebildet ist, kann der sich entfaltende
Gassack austreten, ohne dass das Abdeckungsmodul zerstört werden
muss. Dadurch kann ein schnelleres Entfalten des Gassackes stattfinden, da
der sich entfaltende Gassack zwischen dem Sitzpolster und der Sitzabdeckung
hindurch erstrecken kann. Anders als beim Stand der Technik wird
das Sitzpolster bzw. der Polsterbezug nicht um die rückwärtige Sitzabdeckung
herum geführt
und daran befestigt, vielmehr liegen die Sitzabdeckung und die Sitzpolsterung
aneinander an, ohne dass sie an der Anlage- oder Durchtrittsstelle
bzw. dem Anlage- oder Durchtrittsspalt miteinander verbunden wären. Nachfolgend
wird der Ausdruck „Spalt” zur Bezeichnung des
Anlage- oder Durchtrittsspaltes verwendet.
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Bevorzugt
weist das Abdeckungsmodul einen in Fahrtrichtung weisenden Seitenabschnitt
auf, der neben einer seitlichen Führung für das Sitzpolster auch eine
Leitungswirkung für
die Entfaltung des Gassackes bereitstellt. Durch die nach vorne
gerichtete Wandung des Abdeckungsmoduls wird der sich entfaltende
Gassack nach vorne geleitet, so dass ein wirksamer Schutz für Thorax
und Becken bereitgestellt werden kann. Zur schnellen Entfaltung
ist es vorgesehen, dass der Gassack an dem Seitenabschnitt befestigt
ist, um eine Entfaltung in unmittelbarer Nähe zu dem Spalt zu ermöglichen.
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Das
Abdeckungsmodul bzw. die rückwärtige Sitzabdeckung
kann unter Ausbildung einer Anlagefläche außenseitig an der Polsterung
anliegen und somit gleichzeitig eine Stabilität der Sitzpolsterung hinsichtlich
der Seitenführung
bereitstellen. Das Abdeckungsmodul ist bevorzugt an dem Lehnenrahmen befestigt,
beispielsweise eingehakt oder eingeschraubt.
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An
dem Abdeckungsmodul können
Befestigungseinrichtungen für
die Festlegung der Airbageinheit angebracht, insbesondere in der
Sitzabdeckung integriert sein, so dass der Gassack und der Gasgenerator
leicht an den Befestigungseinrichtungen festgelegt werden können. Diese
Befestigungseinrichtungen können
als Winkel oder dergleichen an der Sitzabdeckung festgelegt oder
in dem Abdeckungsmodul integriert, beispielsweise eingespritzt oder
einstückig
ausgeformt sein.
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Bevorzugt
ist der Gassack über
die gesamte nutzbare Höhe
der Sitzabdeckung angeordnet, um möglichst keine Faltung in Vertikalrichtung
zu benötigen.
Dies bewirkt ein schnelleres Entfalten und verhindert Störungen im
Gasfluss.
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Eine
Alternative der Erfindung sieht vor, dass der Gasgenerator entfernt
von dem Gassack an der Sitzabdeckung befestigt ist und über eine
Gaszuleitung das Gas nach der Aktivierung des Gasgenerators in den
Gassack einleitet. Der Gasgenerator kann dann auf der dem Lehnenrahmen
zugewandten Seite der Sitzabdeckung angebracht sein, also auf der
Innenseite der Sitzabdeckung, bevorzugt an einem Ort, der möglichst
weit von dem Fahrzeuginsassen entfernt ist, um eine Beeinträchtigung
des Sitzkomforts durch den Gasgenerator oder die Befestigungseinrichtungen
zu vermeiden.
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Ebenfalls
ist es vorgesehen, dass der Gassack auf der dem Lehnenrahmen zugewandten
Seite der Sitzabdeckung, insbesondere der Seitenwandung bzw. Seitenabschnittes,
angebracht ist, um eine Beschädigung
durch äußere Einflüsse wirksam
zu vermeiden. Alternativ kann der Gassack auf der dem Lehnenrahmen
abgewandten Seite der Abdeckung unter einer Kaschierung aufgebracht
sein, die bevorzugt eine Sollreißstelle aufweist, die eine
Faltung des Gassackes in Fahrtrichtung schnell und einfach ermöglicht.
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Der
Gasgenerator und der Gassack können an
separaten Befestigungseinrichtungen an der Sitzabdeckung festgelegt
sein, wobei bei einer außenseitigen
Anordnung des Gassackes an der Sitzabdeckung eine Ausnehmung zur
Durchführung
einer Gaszuleitung von dem Gasgenerator zu dem Gassack vorgesehen
ist, durch die die Gaszuführung
verläuft.
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Nachfolgend
werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand der beigefügten
Figuren näher erläutert. Es
zeigen:
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1 – eine schematische
Teilschnittdarstellung durch eine Sitzlehne;
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2 – eine Variante
der 1;
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3 – eine Befestigungsvariante
des Airbagmoduls;
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4 – eine Schnittdarstellung
durch einen über
die gesamte Höhe
der Sitzabdeckung angeordneten Gassack;
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5 – eine perspektivische
Ansicht der Anordnung gemäß 4;
sowie
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6 – eine alternative
Anordnung des Gassackes auf der Sitzabdeckungsaußenseite.
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Die 1 zeigt
einen Teil einer Sitzlehne 1 in einer Schnittdarstellung
mit einer im Wesentlichen horizontalen Schnittebene. Die Sitzlehne 1 weist
einen Sitzrahmen 2 auf, an dem ein Sitzpolster 3 befestigt
ist. Der Sitzrahmen 2 kann aus verschiedenen Profilen zusammengesetzt
sein und einen U-förmigen
Bogen ausbilden, der Federeinrichtungen oder dergleichen aufnimmt.
An der Rückseite
der Sitzlehne, also dem Sitzpolster 2 gegenüberliegend,
ist eine rückwärtige Sitzabdeckung 4 vorgesehen,
die aus Metall oder Kunststoff ausgebildet sein kann. Die Sitzabdeckung 4 bildet
einen im Wesentlichen glattflächigen,
rückwärtigen Abschluss
der Sitzlehne 1 aus und weist einen Seitenabschnitt 41 auf,
der sich seitlich neben dem Lehnenrahmen 2 in Fahrtrichtung nach
vorn in Richtung auf das Sitzpolster 3 erstreckt. Die Sitzabdeckung 4 mit
dem Seitenabschnitt 41 bildet einen Durchtritts- oder Anlagespalt 6 aus,
in dem die Sitzabdeckung 4 an dem Polster 3 anliegt
bzw. auf ihm aufliegt. Eine form- oder stoffschlüssige Befestigung des Sitzpolsters 3 an
dem Seitenabschnitt 41 findet nicht statt, vielmehr liegen
der Seitenabschnitt 41 und das Sitzpolster 3 aneinander
an und bilden eine Anlagefläche
aus.
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Auf
der Innenseite der Sitzabdeckung 4, also auf der dem Sitzpolster 3 zugewandten
Seite der Sitzabdeckung 4, ist eine Airbageinheit 5,
bestehend aus einem Gassack 51 und einem Gasgenerator 52, befestigt.
Die Befestigung erfolgt über
eine Befestigungseinrichtung 7, die als ein Metall- oder
Kunststoffwinkel ausgebildet und an der Rückwand der Sitzabdeckung 4 befestigt
oder in die Sitzabdeckung 4 integriert ist. Über Befestigungsbolzen 521 und
Befestigungsmuttern 522 wird der Gasgenerator 52 und damit
auch der Gassack 51 an der Befestigungseinrichtung 7 festgelegt.
Ein Fixierungselement 8 hält den Gassack 51 an
der vorgesehenen Stelle.
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In
der dargestellten Ausführungsform
sind der Gasgenerator 52 und der gefaltete Gassack 51 auf
unterschiedlichen Seiten des Lehnenrahmens 2 angeordnet,
der Gasgenerator 52 auf der der Sitzmitte zugewandten Seite
des Lehnenrahmens, während der
gefaltete Gassack 51 in dem Raum zwischen dem Lehnenrahmen 2 und
dem Seitenabschnitt 41 angeordnet ist. Bei einer solchen
Anordnung der Airbageinheit 5 und insbesondere des Gassackes 51 dient
der Anlagespalt 6 als ein Durchtrittsspalt und ermöglicht es
dem sich entfaltenden Gassack 51, auf einfache Art und
Weise durch den Spalt 6 hindurch zu treten. Dazu muss lediglich
das Sitzpolster 3 in dem Bereich des Spaltes 6 nach
vorne und innen gebogen werden, während sich der Seitenabschnitt 41 gegebenenfalls
leicht nach außen
biegt. Der sich entfaltende Gassack 51 kann sich dann sehr
schnell nach vorn neben den Fahrzeuginsassen erstrecken und seine
Schutzwirkung ausüben.
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Der
Gassack 51 kann in einer Umhüllung 53 angeordnet
sein, die beispielsweise an der Sitzabdeckung 4 angeklebt
oder anderweitig befestigt ist.
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Die
Sitzabdeckung 4 bildet zusammen mit der Airbageinheit 5 ein
Abdeckungsmodul 54 aus, das sehr einfach hergestellt und
montiert werden kann. Das gesamte Abdeckungsmodul 54 hat
somit neben der Funktion einer optischen Verbesserung die technische
Funktion, eine Sicherheitsvorrichtung in Gestalt eines Seitenairbags
bereitzustellen. Das Abdeckungsmodul 54 kann einfach vorgefertigt
und an der Sitzlehne 1 montiert werden, ohne dass das Sitzpolster 3 an
der Sitzabdeckung 4 befestigt sein müsste. Die Sitzabdeckung 4 wird
lediglich an dem Lehnenrahmen 2 befestigt und liegt mit
dem Seitenabschnitt 41 an dem Sitzpolster 3 an.
Die Ausbildung einer Sollbruchstelle in einem geschlossenen Kompartement
ist nicht notwendig, was den Produktionsprozess der Sitzabdeckung 4 vereinfacht.
Ebenfalls beschleunigt es die Entfaltung des Gassackes 51. Die
Anordnung des Anlage- oder Durchtrittsspaltes 6 sehr weit
vorn und außen
an der Sitzlehne 1 ermöglicht
es, den sich entfaltenden Gassack 51 in die gewünschte Richtung
zu lenken. Durch das Verlagern des Sitzpolsters 3 in Richtung
auf den Sitznutzer wird zusätzliche
eine verbesserte Anbindung des Sitznutzers an den Fahrzeugsitz bzw.
die Sitzlehne 1 ermöglicht.
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Darüber hinaus
lässt sich
ein sehr schmaler Bauraum zwischen dem Lehnenrahmen 2 und
dem Seitenabschnitt 41 realisieren, wenn der Gasgenerator 52,
wie in der 1 dargestellt ist, innenseitig
neben dem Lehnenrahmen 2 angebracht ist. Eine Kraftverteilung
findet dabei auf zwei Anbindungsbereiche statt, nämlich einmal
bei der Gasgeneratorbefestigung an der Befestigungseinrichtung 7, über die
die Kräfte
beim Abströmstoß aufgenommen
werden, und über
das Fixierelement 8, das den Fangstoß aufnimmt.
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Eine
Variante der Erfindung ist in der 2 dargestellt,
bei der die Befestigungseinrichtung 7 als ein Bogenabschnitt
ausgebildet ist, der der Kontur des Überganges von der Sitzabdeckungsrückseite zu
dem Seitenabschnitt 41 folgt und einen rechtwinklig von
dem Seitenabschnitt 41 abgehenden Befestigungsbereich aufweist.
Die Befestigungseinrichtung 7, die als ein Verstärkungsblech
auch in die Sitzabdeckung 4 eingespritzt sein kann, weist
eine Lasche 9 oder ein vergleichbares Befestigungselement
auf, mit dem eine zusätzliche
Verhakung der Befestigungseinrichtung 7 unmittelbar an
dem Lehnenrahmen 2 erfolgen kann. Dadurch wird ein direkter
Kraftfluss vom Gasgenerator 52 über die Befestigungseinrichtung 7 und
die Lasche 9 in den Lehnenrahmen 2 bewirkt. Dies
stellt sicher, dass nicht die Sitzabdeckung 4 bei einem
sich entfaltenden Gassack 51 nach hinten bewegt, sondern
dass das Sitzpolster 3 nach vorne und innen geschoben wird,
um den Durchgangsspalt 6 für den sich entfaltenden Airbag 51 zu vergrößern. Auch
hier ist eine Umhüllung 53 für den gefalteten
Gassack 51 vorgesehen.
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In
der 2 ist zu erkennen, dass in dem Sitzpolster 3 eine
Kontur ausgebildet ist, in der der Seitenabschnitt 41 der
Sitzabdeckung untergebracht ist. Dadurch wird ein nahezu bündiger Übergang
zwischen dem äußeren Rand
des Sitzpolsters 3 und des Seitenabschnittes 41 realisiert.
Durch die dargestellte Ausführung
mit der Befestigungseinrichtung 7 und der Lasche 9 ist
es möglich,
die Befestigungspunkte der Sitzabdeckung 4 möglichst
weit außen
an dem Lehnenrahmen 2 anzuordnen. Alternativ zu der Befestigung über die
Lasche kann die Sitzabdeckung 4 bzw. das Abdeckungsmodul 54 auf
eine andere Art und Weise an dem Lehnenrahmen 2 bzw. der
Sitzlehne 1 angeordnet sein, beispielsweise verclipst oder angeschraubt.
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In
der 3 ist eine Darstellung des Sitzpolsters 3 mit
einem Sitzbezug 10 gezeigt, der unmittelbar an dem Lehnenrahmen 2 befestigt
ist. Der Lehnenrahmen 2 und das Sitzpolster 3 mit
dem Sitzbezug 10 bilden ein Modul aus, während das
Airbagmodul 5 mit der Sitzabdeckung 4 das Abdeckungsmodul 54 für die Komplettierung
des Sitzes bzw. der Sitzlehne 1 ausbildet.
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In
der 4 ist eine Variante der Ausbildung gemäß 3 gezeigt,
bei der der Gassack 51 nur einfach gefaltet ist. Der Gassack 51 ist
unmittelbar an der Innenseite des Seitenabschnittes 41 befestigt und
wird über
eine Gaszuleitung 11, die als Füllschlauch ausgebildet sein
kann, beispielsweise aus einem Gewebematerial, von einem entfernt
angeordneten Gasgenerator befüllt.
Auch hier ist der Gassack 51 unmittelbar an der Sitzabdeckung 4,
vorliegend zwischen dem Lehnenrahmen 2 und der Innenseite
des Seitenabschnittes 41, befestigt.
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Eine
weitere Ansicht der Anordnung gemäß 4 ist in
der 5 gezeigt, in der ein Abdeckungsmodul 54 dargestellt
ist. Auf der Innenseite des Seitenabschnittes 41 erstreckt
sich der Gassack über die
gesamte Höhe
der Sitzabdeckung 4. Der Füllschlauch oder die Gaszuleitung 11 leitet
Gas aus dem Gasgenerator 52, der im unteren Bereich der Sitzabdeckung 4,
bei einem fertig montierten Sitz in der Nähe des Sitzpolsters, angeordnet
ist. Sowohl der Gasgenerator 52 als auch der Gassack 51 sind unmittelbar
an der Sitzabdeckung 4 befestigt. Hier ist der Gasgenerator 52 entfernt
von dem Gassack 51 angeordnet. Aufgrund der langgestreckten
Ausrichtung des einmal gefalteten Gassackes 51 ist keine Vertikalfaltung
notwendig, so dass sich der Gassack 51 schnell entfalten
kann. Das Abdeckungsmodul 54 kann schnell und einfach an
dem Lehnenrahmen 2 befestigt, insbesondere eingehakt werden.
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Eine
Variante der Erfindung ist in der 6 gezeigt,
bei der der Gassack 51 unmittelbar an der Sitzabdeckung 4 befestigt
ist, allerdings auf der dem Lehnenrahmen 2 abgewandten
Seite des Seitenabschnittes 41. Die Sitzabdeckung 4 ist
mit einer Kaschierung 12 versehen, um den einmal gefalteten, sich über die
gesamte vertikale Ausdehnung erstreckenden Gassack 51 abzudecken
und vor äußeren Einflüssen zu
schützen.
Um eine leichte Entfaltung in Richtung auf den Fahrzeuginsassen
zu ermöglichen, ist
eine Sollreißstelle 13,
die bevorzugt auch über
die gesamte Höhe
des Seitenabschnittes 41 ausgebildet ist, vorgesehen. Der
Gasgenerator 52, der in der 6 nicht
dargestellt ist, befindet sich auf der Innenseite der Sitzabdeckung 4 und
ist über
eine entsprechende Gaszuleitung 11 mit dem Gassack verbunden,
wobei die Gaszuleitung 11 durch eine Ausnehmung in der
Sitzabdeckung 4 geführt
ist. Auch bei der Ausgestaltung gemäß der 4 liegt
das Abdeckungsmodul 54 lediglich an dem Sitzpolster 3 bzw. dem
Sitzbezug 10 an, ohne dass der Sitzbezug 10 oder
das Sitzpolster 3 an der Sitzabdeckung 4 befestigt
ist.