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DE102006014381B4 - Sicherheitsvorrichtung für Kraftfahrzeuge - Google Patents

Sicherheitsvorrichtung für Kraftfahrzeuge Download PDF

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Abstract

Sicherheitsvorrichtung für Kraftfahrzeuge an einem Kraftfahrzeugsitz, der eine Sitzlehne (1) mit einem Lehnenrahmen (2) und einer daran befestigten Polsterung (3) sowie einer rückseitigen Sitzabdeckung (4), die an der Sitzlehne befestigt ist, aufweist, mit einer Airbageinheit (5) mit einem Gassack (51) und einem Gasgenerator (52), die an der Sitzabdeckung (4) unter Bildung eines Abdeckungsmoduls (54) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckungsmodul (54) unter Ausbildung eines Anlage- oder Durchtrittsspaltes (6) an der Polsterung (3) anliegt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Sicherheitsvorrichtung für Kraftfahrzeuge an einem Kraftfahrzeugsitz, der eine Sitzlehne mit einem Lehnenrahmen und einer daran befestigten Polsterung sowie einer rückseitigen Sitzabdeckung aufweist, die an der Sitzlehne befestigt ist, mit einer Airbageinheit mit einem Gassack und einem Gasgenerator, die an der Sitzabdeckung unter Bildung eines Abdeckungsmoduls befestigt ist.
  • Aus der EP 1 201 510 A1 ist eine Sicherheitsvorrichtung für Kraftfahrzeuge mit einem in einen Fahrzeugsitz integrierten Luftsackmodul bekannt, das als eine vorgefertigte und als Ganzes handhabbare Moduleinheit ausgebildet ist. Das Luftsackmodul weist einen Luftsack und einen Gasgenerator auf, wobei ein zumindest einen Teil einer Rückwand des Fahrzeugsitzes bildendes Strukturelement gleichzeitig als Modulabdeckung für die Moduleinheit ausgebildet ist. Das Strukturelement dient zur einstückigen Ausbildung einer Aufnahmeeinrichtung für den Gassack und den Gasgenerator und ist als rückseitige Sitzabdeckung mit angeformten Wandabschnitten ausgebildet. An diese Wandabschnitte der Modulabdeckung, die im Wesentlichen senkrecht zur Fahrtrichtung, parallel zur Frontalebene des Sitznutzers ausgebildet sind, wird eine Basisplatte unter Ausbildung eines Aufnahmehohlraumes für den Gassack und den Gasgenerator befestigt. In dem Strukturelement ist zumindest eine Sollbruchstelle ausgebildet, die nach der Aktivierung des Gasgenerators und dem Entfalten des Luftsackes versagt. Die Sollbruchstelle ist in einer Seitenwange der rückwärtigen Sitzabdeckung ausgebildet und wird von der Polsterung außen umfasst.
  • Nachteilig an der vorbekannten Sicherheitsvorrichtung ist der erhöhte Aufwand bei der Montage sowie der Herstellung des Strukturelementes als rückwärtige Sitzabdeckung. Ebenfalls wird das Entfalten des Airbags behindert, was die Entfaltungsdauer erhöht.
  • Die 103 16 543 A1 beschreibt ein Airbagmodul in einem Fahrzeugsitz, das seitlich verfahrbar neben dem Fahrzeugsitz angeordnet ist.
  • Die DE 100 41 260 B4 beschreibt eine aktive Kopfstütze mit einem Gassackmodul, die es ermöglicht, dass bei einem Heckaufprall der Abstand zwischen dem Kopf und einer Stützfläche der Kopfstütze verringert wird.
  • Die EP 856 438 B1 und die EP 762 216 B1 beschreiben ein in einem Gehäuse angeordneten Airbag mit einem Gasgenerator, das an einem Sitzrahmen befestigt ist. Über eine Polsterung oder eine rückwärtige Sitzabdeckung ist das Gehäuse verschlossen.
  • Die EP 1 190 227 B1 beschreibt eine Baugruppe, bestehend aus einer Sitzlehne und einem Gassackmodul, bei dem das Gassackmodul zusammen mit dem Gasgenerator an einem Sitzrahmen befestigt ist. Ein starres Verkleidungsteil ist an dem Sitzlehnenrahmen angebracht und liegt an einer Polsterung an, die im Bereich des Übergangs zum Verkleidungsteil nachgiebig ausgebildet ist, so dass bei einem Entfalten des Gassackes eine Verformung der Polsterung auftritt, um das Austreten des Gassackes zu ermöglichen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Sicherheitsvorrichtung bereitzustellen, die preiswerter herzustellen und leichter zu montieren ist und darüber hinaus eine schnelle Entfaltung des Gassackes ermöglicht.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Sicherheitsvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Die erfindungsgemäße Sicherheitsvorrichtung für Kraftfahrzeuge an einem Kraftfahrzeugsitz, der eine Sitzlehne mit einem Lehnenrahmen und einer daran befestigten Polsterung sowie einer rückseitigen Sitzabdeckung, die an der Sitzlehne befestigt ist, aufweist, mit einer Airbageinrichtung mit einem Gassack und einem Gasgenerator, die an der Sitzabdeckung unter Bildung eines Abdeckungsmoduls befestigt ist, sieht vor, dass das Abdeckungsmodul unter Ausbildung eines Anlage- oder Durchtrittsspaltes an der Polsterung anliegt. Durch diesen Anlage- oder Durchtrittsspalt, der als Grenzfläche zwischen der Sitzpolsterung und der rückseitigen Sitzabdeckung bzw. dem Abdeckmodul ausgebildet ist, kann der sich entfaltende Gassack austreten, ohne dass das Abdeckungsmodul zerstört werden muss. Dadurch kann ein schnelleres Entfalten des Gassackes stattfinden, da der sich entfaltende Gassack zwischen dem Sitzpolster und der Sitzabdeckung hindurch erstrecken kann. Anders als beim Stand der Technik wird das Sitzpolster bzw. der Polsterbezug nicht um die rückwärtige Sitzabdeckung herum geführt und daran befestigt, vielmehr liegen die Sitzabdeckung und die Sitzpolsterung aneinander an, ohne dass sie an der Anlage- oder Durchtrittsstelle bzw. dem Anlage- oder Durchtrittsspalt miteinander verbunden wären. Nachfolgend wird der Ausdruck „Spalt” zur Bezeichnung des Anlage- oder Durchtrittsspaltes verwendet.
  • Bevorzugt weist das Abdeckungsmodul einen in Fahrtrichtung weisenden Seitenabschnitt auf, der neben einer seitlichen Führung für das Sitzpolster auch eine Leitungswirkung für die Entfaltung des Gassackes bereitstellt. Durch die nach vorne gerichtete Wandung des Abdeckungsmoduls wird der sich entfaltende Gassack nach vorne geleitet, so dass ein wirksamer Schutz für Thorax und Becken bereitgestellt werden kann. Zur schnellen Entfaltung ist es vorgesehen, dass der Gassack an dem Seitenabschnitt befestigt ist, um eine Entfaltung in unmittelbarer Nähe zu dem Spalt zu ermöglichen.
  • Das Abdeckungsmodul bzw. die rückwärtige Sitzabdeckung kann unter Ausbildung einer Anlagefläche außenseitig an der Polsterung anliegen und somit gleichzeitig eine Stabilität der Sitzpolsterung hinsichtlich der Seitenführung bereitstellen. Das Abdeckungsmodul ist bevorzugt an dem Lehnenrahmen befestigt, beispielsweise eingehakt oder eingeschraubt.
  • An dem Abdeckungsmodul können Befestigungseinrichtungen für die Festlegung der Airbageinheit angebracht, insbesondere in der Sitzabdeckung integriert sein, so dass der Gassack und der Gasgenerator leicht an den Befestigungseinrichtungen festgelegt werden können. Diese Befestigungseinrichtungen können als Winkel oder dergleichen an der Sitzabdeckung festgelegt oder in dem Abdeckungsmodul integriert, beispielsweise eingespritzt oder einstückig ausgeformt sein.
  • Bevorzugt ist der Gassack über die gesamte nutzbare Höhe der Sitzabdeckung angeordnet, um möglichst keine Faltung in Vertikalrichtung zu benötigen. Dies bewirkt ein schnelleres Entfalten und verhindert Störungen im Gasfluss.
  • Eine Alternative der Erfindung sieht vor, dass der Gasgenerator entfernt von dem Gassack an der Sitzabdeckung befestigt ist und über eine Gaszuleitung das Gas nach der Aktivierung des Gasgenerators in den Gassack einleitet. Der Gasgenerator kann dann auf der dem Lehnenrahmen zugewandten Seite der Sitzabdeckung angebracht sein, also auf der Innenseite der Sitzabdeckung, bevorzugt an einem Ort, der möglichst weit von dem Fahrzeuginsassen entfernt ist, um eine Beeinträchtigung des Sitzkomforts durch den Gasgenerator oder die Befestigungseinrichtungen zu vermeiden.
  • Ebenfalls ist es vorgesehen, dass der Gassack auf der dem Lehnenrahmen zugewandten Seite der Sitzabdeckung, insbesondere der Seitenwandung bzw. Seitenabschnittes, angebracht ist, um eine Beschädigung durch äußere Einflüsse wirksam zu vermeiden. Alternativ kann der Gassack auf der dem Lehnenrahmen abgewandten Seite der Abdeckung unter einer Kaschierung aufgebracht sein, die bevorzugt eine Sollreißstelle aufweist, die eine Faltung des Gassackes in Fahrtrichtung schnell und einfach ermöglicht.
  • Der Gasgenerator und der Gassack können an separaten Befestigungseinrichtungen an der Sitzabdeckung festgelegt sein, wobei bei einer außenseitigen Anordnung des Gassackes an der Sitzabdeckung eine Ausnehmung zur Durchführung einer Gaszuleitung von dem Gasgenerator zu dem Gassack vorgesehen ist, durch die die Gaszuführung verläuft.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der beigefügten Figuren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 – eine schematische Teilschnittdarstellung durch eine Sitzlehne;
  • 2 – eine Variante der 1;
  • 3 – eine Befestigungsvariante des Airbagmoduls;
  • 4 – eine Schnittdarstellung durch einen über die gesamte Höhe der Sitzabdeckung angeordneten Gassack;
  • 5 – eine perspektivische Ansicht der Anordnung gemäß 4; sowie
  • 6 – eine alternative Anordnung des Gassackes auf der Sitzabdeckungsaußenseite.
  • Die 1 zeigt einen Teil einer Sitzlehne 1 in einer Schnittdarstellung mit einer im Wesentlichen horizontalen Schnittebene. Die Sitzlehne 1 weist einen Sitzrahmen 2 auf, an dem ein Sitzpolster 3 befestigt ist. Der Sitzrahmen 2 kann aus verschiedenen Profilen zusammengesetzt sein und einen U-förmigen Bogen ausbilden, der Federeinrichtungen oder dergleichen aufnimmt. An der Rückseite der Sitzlehne, also dem Sitzpolster 2 gegenüberliegend, ist eine rückwärtige Sitzabdeckung 4 vorgesehen, die aus Metall oder Kunststoff ausgebildet sein kann. Die Sitzabdeckung 4 bildet einen im Wesentlichen glattflächigen, rückwärtigen Abschluss der Sitzlehne 1 aus und weist einen Seitenabschnitt 41 auf, der sich seitlich neben dem Lehnenrahmen 2 in Fahrtrichtung nach vorn in Richtung auf das Sitzpolster 3 erstreckt. Die Sitzabdeckung 4 mit dem Seitenabschnitt 41 bildet einen Durchtritts- oder Anlagespalt 6 aus, in dem die Sitzabdeckung 4 an dem Polster 3 anliegt bzw. auf ihm aufliegt. Eine form- oder stoffschlüssige Befestigung des Sitzpolsters 3 an dem Seitenabschnitt 41 findet nicht statt, vielmehr liegen der Seitenabschnitt 41 und das Sitzpolster 3 aneinander an und bilden eine Anlagefläche aus.
  • Auf der Innenseite der Sitzabdeckung 4, also auf der dem Sitzpolster 3 zugewandten Seite der Sitzabdeckung 4, ist eine Airbageinheit 5, bestehend aus einem Gassack 51 und einem Gasgenerator 52, befestigt. Die Befestigung erfolgt über eine Befestigungseinrichtung 7, die als ein Metall- oder Kunststoffwinkel ausgebildet und an der Rückwand der Sitzabdeckung 4 befestigt oder in die Sitzabdeckung 4 integriert ist. Über Befestigungsbolzen 521 und Befestigungsmuttern 522 wird der Gasgenerator 52 und damit auch der Gassack 51 an der Befestigungseinrichtung 7 festgelegt. Ein Fixierungselement 8 hält den Gassack 51 an der vorgesehenen Stelle.
  • In der dargestellten Ausführungsform sind der Gasgenerator 52 und der gefaltete Gassack 51 auf unterschiedlichen Seiten des Lehnenrahmens 2 angeordnet, der Gasgenerator 52 auf der der Sitzmitte zugewandten Seite des Lehnenrahmens, während der gefaltete Gassack 51 in dem Raum zwischen dem Lehnenrahmen 2 und dem Seitenabschnitt 41 angeordnet ist. Bei einer solchen Anordnung der Airbageinheit 5 und insbesondere des Gassackes 51 dient der Anlagespalt 6 als ein Durchtrittsspalt und ermöglicht es dem sich entfaltenden Gassack 51, auf einfache Art und Weise durch den Spalt 6 hindurch zu treten. Dazu muss lediglich das Sitzpolster 3 in dem Bereich des Spaltes 6 nach vorne und innen gebogen werden, während sich der Seitenabschnitt 41 gegebenenfalls leicht nach außen biegt. Der sich entfaltende Gassack 51 kann sich dann sehr schnell nach vorn neben den Fahrzeuginsassen erstrecken und seine Schutzwirkung ausüben.
  • Der Gassack 51 kann in einer Umhüllung 53 angeordnet sein, die beispielsweise an der Sitzabdeckung 4 angeklebt oder anderweitig befestigt ist.
  • Die Sitzabdeckung 4 bildet zusammen mit der Airbageinheit 5 ein Abdeckungsmodul 54 aus, das sehr einfach hergestellt und montiert werden kann. Das gesamte Abdeckungsmodul 54 hat somit neben der Funktion einer optischen Verbesserung die technische Funktion, eine Sicherheitsvorrichtung in Gestalt eines Seitenairbags bereitzustellen. Das Abdeckungsmodul 54 kann einfach vorgefertigt und an der Sitzlehne 1 montiert werden, ohne dass das Sitzpolster 3 an der Sitzabdeckung 4 befestigt sein müsste. Die Sitzabdeckung 4 wird lediglich an dem Lehnenrahmen 2 befestigt und liegt mit dem Seitenabschnitt 41 an dem Sitzpolster 3 an. Die Ausbildung einer Sollbruchstelle in einem geschlossenen Kompartement ist nicht notwendig, was den Produktionsprozess der Sitzabdeckung 4 vereinfacht. Ebenfalls beschleunigt es die Entfaltung des Gassackes 51. Die Anordnung des Anlage- oder Durchtrittsspaltes 6 sehr weit vorn und außen an der Sitzlehne 1 ermöglicht es, den sich entfaltenden Gassack 51 in die gewünschte Richtung zu lenken. Durch das Verlagern des Sitzpolsters 3 in Richtung auf den Sitznutzer wird zusätzliche eine verbesserte Anbindung des Sitznutzers an den Fahrzeugsitz bzw. die Sitzlehne 1 ermöglicht.
  • Darüber hinaus lässt sich ein sehr schmaler Bauraum zwischen dem Lehnenrahmen 2 und dem Seitenabschnitt 41 realisieren, wenn der Gasgenerator 52, wie in der 1 dargestellt ist, innenseitig neben dem Lehnenrahmen 2 angebracht ist. Eine Kraftverteilung findet dabei auf zwei Anbindungsbereiche statt, nämlich einmal bei der Gasgeneratorbefestigung an der Befestigungseinrichtung 7, über die die Kräfte beim Abströmstoß aufgenommen werden, und über das Fixierelement 8, das den Fangstoß aufnimmt.
  • Eine Variante der Erfindung ist in der 2 dargestellt, bei der die Befestigungseinrichtung 7 als ein Bogenabschnitt ausgebildet ist, der der Kontur des Überganges von der Sitzabdeckungsrückseite zu dem Seitenabschnitt 41 folgt und einen rechtwinklig von dem Seitenabschnitt 41 abgehenden Befestigungsbereich aufweist. Die Befestigungseinrichtung 7, die als ein Verstärkungsblech auch in die Sitzabdeckung 4 eingespritzt sein kann, weist eine Lasche 9 oder ein vergleichbares Befestigungselement auf, mit dem eine zusätzliche Verhakung der Befestigungseinrichtung 7 unmittelbar an dem Lehnenrahmen 2 erfolgen kann. Dadurch wird ein direkter Kraftfluss vom Gasgenerator 52 über die Befestigungseinrichtung 7 und die Lasche 9 in den Lehnenrahmen 2 bewirkt. Dies stellt sicher, dass nicht die Sitzabdeckung 4 bei einem sich entfaltenden Gassack 51 nach hinten bewegt, sondern dass das Sitzpolster 3 nach vorne und innen geschoben wird, um den Durchgangsspalt 6 für den sich entfaltenden Airbag 51 zu vergrößern. Auch hier ist eine Umhüllung 53 für den gefalteten Gassack 51 vorgesehen.
  • In der 2 ist zu erkennen, dass in dem Sitzpolster 3 eine Kontur ausgebildet ist, in der der Seitenabschnitt 41 der Sitzabdeckung untergebracht ist. Dadurch wird ein nahezu bündiger Übergang zwischen dem äußeren Rand des Sitzpolsters 3 und des Seitenabschnittes 41 realisiert. Durch die dargestellte Ausführung mit der Befestigungseinrichtung 7 und der Lasche 9 ist es möglich, die Befestigungspunkte der Sitzabdeckung 4 möglichst weit außen an dem Lehnenrahmen 2 anzuordnen. Alternativ zu der Befestigung über die Lasche kann die Sitzabdeckung 4 bzw. das Abdeckungsmodul 54 auf eine andere Art und Weise an dem Lehnenrahmen 2 bzw. der Sitzlehne 1 angeordnet sein, beispielsweise verclipst oder angeschraubt.
  • In der 3 ist eine Darstellung des Sitzpolsters 3 mit einem Sitzbezug 10 gezeigt, der unmittelbar an dem Lehnenrahmen 2 befestigt ist. Der Lehnenrahmen 2 und das Sitzpolster 3 mit dem Sitzbezug 10 bilden ein Modul aus, während das Airbagmodul 5 mit der Sitzabdeckung 4 das Abdeckungsmodul 54 für die Komplettierung des Sitzes bzw. der Sitzlehne 1 ausbildet.
  • In der 4 ist eine Variante der Ausbildung gemäß 3 gezeigt, bei der der Gassack 51 nur einfach gefaltet ist. Der Gassack 51 ist unmittelbar an der Innenseite des Seitenabschnittes 41 befestigt und wird über eine Gaszuleitung 11, die als Füllschlauch ausgebildet sein kann, beispielsweise aus einem Gewebematerial, von einem entfernt angeordneten Gasgenerator befüllt. Auch hier ist der Gassack 51 unmittelbar an der Sitzabdeckung 4, vorliegend zwischen dem Lehnenrahmen 2 und der Innenseite des Seitenabschnittes 41, befestigt.
  • Eine weitere Ansicht der Anordnung gemäß 4 ist in der 5 gezeigt, in der ein Abdeckungsmodul 54 dargestellt ist. Auf der Innenseite des Seitenabschnittes 41 erstreckt sich der Gassack über die gesamte Höhe der Sitzabdeckung 4. Der Füllschlauch oder die Gaszuleitung 11 leitet Gas aus dem Gasgenerator 52, der im unteren Bereich der Sitzabdeckung 4, bei einem fertig montierten Sitz in der Nähe des Sitzpolsters, angeordnet ist. Sowohl der Gasgenerator 52 als auch der Gassack 51 sind unmittelbar an der Sitzabdeckung 4 befestigt. Hier ist der Gasgenerator 52 entfernt von dem Gassack 51 angeordnet. Aufgrund der langgestreckten Ausrichtung des einmal gefalteten Gassackes 51 ist keine Vertikalfaltung notwendig, so dass sich der Gassack 51 schnell entfalten kann. Das Abdeckungsmodul 54 kann schnell und einfach an dem Lehnenrahmen 2 befestigt, insbesondere eingehakt werden.
  • Eine Variante der Erfindung ist in der 6 gezeigt, bei der der Gassack 51 unmittelbar an der Sitzabdeckung 4 befestigt ist, allerdings auf der dem Lehnenrahmen 2 abgewandten Seite des Seitenabschnittes 41. Die Sitzabdeckung 4 ist mit einer Kaschierung 12 versehen, um den einmal gefalteten, sich über die gesamte vertikale Ausdehnung erstreckenden Gassack 51 abzudecken und vor äußeren Einflüssen zu schützen. Um eine leichte Entfaltung in Richtung auf den Fahrzeuginsassen zu ermöglichen, ist eine Sollreißstelle 13, die bevorzugt auch über die gesamte Höhe des Seitenabschnittes 41 ausgebildet ist, vorgesehen. Der Gasgenerator 52, der in der 6 nicht dargestellt ist, befindet sich auf der Innenseite der Sitzabdeckung 4 und ist über eine entsprechende Gaszuleitung 11 mit dem Gassack verbunden, wobei die Gaszuleitung 11 durch eine Ausnehmung in der Sitzabdeckung 4 geführt ist. Auch bei der Ausgestaltung gemäß der 4 liegt das Abdeckungsmodul 54 lediglich an dem Sitzpolster 3 bzw. dem Sitzbezug 10 an, ohne dass der Sitzbezug 10 oder das Sitzpolster 3 an der Sitzabdeckung 4 befestigt ist.

Claims (17)

  1. Sicherheitsvorrichtung für Kraftfahrzeuge an einem Kraftfahrzeugsitz, der eine Sitzlehne (1) mit einem Lehnenrahmen (2) und einer daran befestigten Polsterung (3) sowie einer rückseitigen Sitzabdeckung (4), die an der Sitzlehne befestigt ist, aufweist, mit einer Airbageinheit (5) mit einem Gassack (51) und einem Gasgenerator (52), die an der Sitzabdeckung (4) unter Bildung eines Abdeckungsmoduls (54) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckungsmodul (54) unter Ausbildung eines Anlage- oder Durchtrittsspaltes (6) an der Polsterung (3) anliegt.
  2. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckungsmodul (54) einen in Fahrtrichtung weisenden Seitenabschnitt (41) aufweist.
  3. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (51) an dem Seitenabschnitt (41) befestigt ist.
  4. Sicherheitsvorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckungsmodul (54) unter Ausbildung einer Anlagefläche außenseitig an der Polsterung (3) anliegt.
  5. Sicherheitsvorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckungsmodul (54) an dem Lehnenrahmen (2) befestigt ist.
  6. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckungsmodul (54) an dem Lehnenrahmen (2) eingehakt ist.
  7. Sicherheitsvorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Abdeckungsmodul (54) Befestigungseinrichtungen (7) für die Festlegung der Airbageinheit (5) angebracht, insbesondere in der Sitzabdeckung (4) integriert sind.
  8. Sicherheitsvorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (51) sich über die gesamte nutzbare Höhe der Sitzabdeckung (4) erstreckt.
  9. Sicherheitsvorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (51) in Vertikalrichtung nicht gefaltet ist.
  10. Sicherheitsvorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gasgenerator (52) entfernt von dem Gassack (51) an der Sitzabdeckung (4) befestigt ist.
  11. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Gasgenerator (52) und der Gassack (51) über eine Gaszuleitung (11) miteinander verbunden sind.
  12. Sicherheitsvorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gasgenerator (52) auf der dem Lehnenrahmen (2) zugewandten Seite der Sitzabdeckung (4) angebracht ist.
  13. Sicherheitsvorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (51) auf der dem Lehnenrahmen (2) zugewandten Seite der Sitzabdeckung (4) angebracht ist.
  14. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (51) auf der dem Lehnenrahmen (2) abgewandten Seite der Abdeckung (4) unter einer Kaschierung (12) angebracht ist.
  15. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Kaschierung (12) eine Sollreißstelle (13) aufweist, die eine Entfaltung des Gassackes (51) in Fahrtrichtung ermöglicht.
  16. Sicherheitsvorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gasgenerator (52) und der Gassack (51) an separaten Befestigungseinrichtungen (7, 8) an der Sitzabdeckung (4) festgelegt sind.
  17. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass eine Ausnehmung zur Durchführung einer Gaszuleitung (11) von dem Gasgenerator (52) zu dem Gassack (51) in der Sitzabdeckung (4) vorgesehen ist, durch die eine Gaszuführung erfolgt.
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