DE102006002850A1 - Kraftfahrzeugschloß - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeugschloß mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1.
- Der Begriff des Kraftfahrzeugschlosses ist vorliegend umfassend zu verstehen. Es sind nicht nur Seitentürschlösser und Hecktürschlösser, sondern beispielsweise auch Heckklappenschlösser oder Motorhaubenschlösser davon abgedeckt.
- Bei den in Rede stehenden Kraftfahrzeugschlössern wird einerseits ein hoher Funktionsumfang bei hoher Zuverlässigkeit, hoher Kompaktheit und gleichzeitig geringem Preis gefordert. Die heutigen Kraftfahrzeugschlösser werden diesen zum Teil gegenläufigen Anforderungen häufig nicht gerecht.
- Das bekannte Kraftfahrzeugschloß (
DE 101 39 975 A1 ), von dem die Erfindung ausgeht, ist mit den üblichen Schließelementen Schloßfalle und Sperrklinke ausgestattet, wobei die Schloßfalle um eine Schloßfallenachse schwenkbar ist und dadurch in eine Offenstellung, in eine Hauptschließstellung und in eine Vorschließstellung bringbar ist. Die in der Hauptschließstellung und in der Vorschließstellung befindliche Schloßfalle steht in haltendem Eingriff mit einem üblicherweise an der Karosserie des Kraftfahrzeugs angeordneten Schließkeil o. dgl.. Die in der Hauptschließstellung und in der Vorschließstellung befindliche Schloßfalle steht ferner in Eingriff mit der Sperrklinke, wobei dann die Sperrklinke das Rückschwenken der Schloßfalle in Richtung der Offenstellung verhindert. Der Sperrklinke kommt hier ganz allgemein die Funktion eines Sperrelements zu, das bei in der Hauptschließstellung und in der Vorschließstellung befindlicher Schloßfalle in blockierendem Eingriff mit der Schloßfalle steht. - Beim Schließvorgang kommt zunächst der Schließkeil in Eingriff mit der in der Offenstellung befindlichen Schloßfalle und drückt diese in Richtung der Hauptschließstellung. In der Regel "überfährt" die Schloßfalle die Vorschließstellung und erreicht schließlich die Hauptschließstellung, wodurch die Sperrklinke in eine Hauptrast an der Schloßfalle einfällt.
- Bei in der Hauptschließstellung bzw. in der Vorschließstellung befindlicher Schloßfalle läßt sich der Öffnungsvorgang durch das Ausheben der Sperrklinke bewerkstelligen. Bei dem bekannten Kraftfahrzeugschloß ist das Ausheben der Sperrklinke sowohl manuell als auch motorisch vorgesehen. Dies wird als "mechanische Redundanz" bezeichnet.
- Während das bekannte Kraftfahrzeugschloß einen hohen Funktionsumfang bei robuster Bauweise gewährleistet, ist der hiermit verbundene konstruktive Aufwand vergleichsweise hoch.
- Es darf noch darauf hingewiesen werden, daß sich eine Komfortsteigerung beim Schließvorgang durch eine motorische Zuziehhilfe erreichen läßt. Das weitere bekannte Kraftfahrzeugschloß (
DE 100 49 895 A1 ) zeigt hierfür einen zusätzlichen Schwenkhebel, dessen Schwenkbewegung das motorische Zuziehen einer Heckklappe bewirkt. Zusätzlich ist der Schwenkhebel seitlich verschiebbar ausgestaltet, um einen Einklemmschutz durch einen entsprechenden Freilauf in Verschieberichtung zu gewährleisten. Durch die Notwendigkeit eines zusätzlichen Schwenkhebels ist der konstruktive Aufwand hier besonders hoch. - Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, das bekannte Kraftfahrzeugschloß derart auszugestalten und weiterzubilden, daß der konstruktive Aufwand und damit die Realisierungskosten reduziert werden.
- Das obige Problem wird bei einem Kraftfahrzeugschloß mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst.
- Wesentlich ist zunächst die Überlegung, die Schloßfalle
1 mit einem zusätzlichen Bewegungs-Freiheitsgrad auszustatten. Damit ist die Verstellung der Schloßfalle nicht mehr auf die Schwenkbewegung um die Schloßfallenachse beschränkt. Dies eröffnet neue Möglichkeiten insbesondere für die Realisierung des Öffnungsvorgangs und des Schließvorgangs. Die Funktion einer verstellbaren Sperrklinke wird damit, jedenfalls teilweise, in die Schloßfalle verlegt, so daß bei entsprechender Ausgestaltung auf eine verstellbare Sperrklinke sogar komplett verzichtet werden kann (Anspruch 2). - Dadurch, daß die Schloßfalle den zusätzlichen Bewegungs-Freiheitsgrad aufweist und bei der bevorzugten Ausgestaltung gemäß Anspruch 2 allein durch die Ausrückbewegung außer Eingriff vom Sperrelement bringbar ist, kann das Sperrelement grundsätzlich als unbewegliches, ortsfestes Element realisiert werden. Durch den Wegfall der verstellbaren Sperrklinke wird eine Reduzierung der Kosten, des benötigten Bauraums sowie des Gewichts des Kraftfahrzeugschlosses erreicht.
- Die bevorzugte Ausgestaltung gemäß Anspruch 6 führt zu einer konstruktiv einfachen und gleichzeitig zuverlässigen Konstruktion. Eine derartige Langlochführung ist ferner mit geringem fertigungstechnischem Aufwand verbunden.
- In bestimmten Anwendungsfällen kann es vorteilhaft sein, für den Öffnungsvorgang neben der obigen Ausrückbewegung der Schloßfalle auch die Verstellbarkeit der Sperrklinke vorzusehen. Dies kann beispielsweise bei der Realisierung eines Kraftfahrzeugschlosses mit mechanischer Redundanz der Fall sein. In diesem Zusammenhang ist die Kombination der Merkmale der Ansprüche 9, 10 und 11 besonders vorteilhaft. Während die Ausrückbewegung der Schloßfalle über die Ausrückmechanik manuell vorgesehen ist, läßt sich das Sperrelement durch einen Antriebsmotor motorisch verstellen. Durch diese konstruktive Trennung des manuellen Öffnungsvorgangs von dem motorischen Öffnungsvorgang läßt sich insgesamt eine optimale Bauraumausnutzung realisieren.
- Bei der bevorzugten Ausgestaltung gemäß Anspruch 12 ist das Sperrelement um eine Schwenkachse schwenkbar ausgestaltet. Dies eröffnet eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Schwenkbewegung der Schloßfalle einerseits und die Ausrückbewegung der Schloßfalle andererseits für den Öffnungsvorgang und für den Schließvorgang optimal zu nutzen. Beispielsweise lassen sich bei entsprechender Auslegung die für den Öffnungsvorgang erforderlichen Betätigungskräfte erheblich reduzieren.
- Die obige Reduzierung der Betätigungskräfte läßt sich besonders vorteilhaft durch eine Abrollbewegung zwischen dem Sperrelement und der Schloßfalle beim Offnungsvorgang erreichen, bei der in erster Linie Rollreibung zwischen diesen beiden Komponenten entsteht (Anspruch 16).
- Es darf noch darauf hingewiesen werden, daß mit "Öffnungsvorgang" vorliegend ganz allgemein ein Vorgang gemeint ist, bei dem die Schloßfalle außer Eingriff von dem Sperrelement gebracht wird. Dabei können bei einem Kraftfahrzeugschloß mehrere Varianten für die Durchführung eines Öffnungsvorgangs vorgesehen sein. Hierfür gibt die oben genannte, bevorzugte Ausgestaltung der mechanischen Redundanz ein Beispiel.
- Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
-
1 ein vorschlagsgemäßes Kraftfahrzeugschloß bei in Offenstellung befindlicher Schloßfalle in einer ausschnittsweisen Darstellung; -
2 das Kraftfahrzeugschloß gemäß1 beim Schließvorgang bei vor der Vorschließstellung befindlicher Schloßfalle; -
3 das Kraftfahrzeugschloß gemäß1 bei in der Vorschließstellung befindlicher Schloßfalle; -
4 das Kraftfahrzeugschloß gemäß1 beim Schließvorgang bei vor der Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle; -
5 das Kraftfahrzeugschloß gemäß1 bei in der Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle; -
6 ein zweites vorschlagsgemäßes Kraftfahrzeugschloß bei in der Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle; -
7 ein drittes vorschlagsgemäßes Kraftfahrzeugschloß bei in der Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle; -
8 das Kraftfahrzeugschloß gemäß7 in einer ausschnittsweisen Darstellung; -
9 ein viertes vorschlagsgemäßes Kraftfahrzeugschloß in einer Darstellung gemäß8 ; und -
10 ein fünftes vorschlagsgemäßes Kraftfahrzeugschloß in einer Darstellung gemäß8 . - In der Zeichnung sind ausschließlich die für die Erfindung maßgeblichen Teile eines Kraftfahrzeugschlosses dargestellt. Es darf darauf hingewiesen werden, daß das erfindungsgemäße Kraftfahrzeugschloß auch mit den üblicherweise vorhandenen, hier jedoch nicht dargestellten Teilen ausgestattet ist.
- Das in den
1 bis5 dargestellte Kraftfahrzeugschloß ist mit einer Schloßfalle1 ausgestattet, die um eine Schloßfallenachse2 schwenkbar ist. Die Schloßfalle1 ist in eine Offenstellung (1 ) und in eine Hauptschließstellung (5 ) sowie in eine Vorschließstellung (3 ) bringbar. Je nach Anwendungsfall, beispielsweise bei der Realisierung eines Heckklappenschlosses, kann auf die Vorschließstellung ggf. auch verzichtet werden. - Die in der Hauptschließstellung und in der Vorschließstellung befindliche Schloßfalle
1 steht in haltendem Eingriff mit einem Schließkeil3 , der üblicherweise an der Karosserie des Kraftfahrzeugs angeordnet ist. Anstelle des Schließkeils3 kann auch ein Schließkloben, ein Schließbügel o. dgl. vorgesehen sein. Bei in der Hauptschließstellung und in der Vorschließstellung befindlicher Schloßfalle1 steht die Schloßfalle1 in Eingriff mit einem Sperrelement4 , wobei das Sperrelement4 das Rückschwenken der Schloßfalle1 in Richtung der Offenstellung, in5 linksherum, verhindert. Für diesen Eingriff zwischen der Schloßfalle1 und dem Sperrelement4 ist die Schloßfalle1 mit einer Hauptrast5 und einer Vorrast6 ausgestattet. Das Sperrelement4 ist bei der in den1 bis5 dargestellten Ausführungsform als ortsfester, nicht verstellbarer Winkel ausgestaltet. Grundsätzlich können hier auch alle anderen Ausgestaltungen eines Sperrelements4 Anwendung finden, die den obigen Eingriff mit der Hauptrast5 bzw. mit der Vorrast6 gewährleisten. - Wesentlich ist nun, daß zusätzlich zu der Schwenkbewegung der Schloßfalle
1 um die Schloßfallenachse2 eine Ausrückbewegung der Schloßfalle1 vorgesehen ist und daß der Öffnungsvorgang mit einer Ausrückbewegung der Schloßfalle1 verbunden ist. Dies bedeutet, daß bei diesem speziellen Öffnungsvorgang eine Ausrückbewegung der Schloßfalle1 notwendig ist. Dies schließt aber nicht aus, daß zusätzlich eine weitere Variante des Öffnungsvorgangs vorgesehen ist, die ohne Ausrückbewegung der Schloßfalle1 auskommt. - Bei der in den
1 bis5 dargestellten und insoweit bevorzugten Ausgestaltung ist es so, daß die in der Hauptschließstellung (5 ) und in der Vorschließstellung (3 ) befindliche Schloßfalle1 allein durch die Ausrückbewegung, in den3 und5 durch eine Bewegung nach rechts, außer Eingriff vom Sperrelement4 bringbar ist und dann, frei vom Sperrelement4 , in die Offenstellung bringbar ist. - In besonders bevorzugter Ausgestaltung handelt es sich bei der Ausrückbewegung der Schloßfalle
1 um eine Bewegung senkrecht zur Schloßfallenachse2 . Die Bewegungsrichtung weist dabei von der Schloßfallenachse2 aus gesehen vorzugsweise in eine dem Sperrelement4 abgewandte Richtung. Grundsätzlich kann es aber auch vorgesehen sein, daß die Ausrückbewegung der Schloßfalle1 eine Bewegung in Richtung der Schloßfallenachse2 ist. Dann ist die Schloßfalle1 auf der Schloßfallenachse2 verschiebbar zu lagern. - Bei der in den
1 bis5 dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsform ist die Ausrückbewegung der Schloßfalle1 eine Linearbewegung. Dabei ist es weiter vorgesehen, daß die Schloßfalle1 über eine Kulissenführung7 einerseits um die Schloßfallenachse2 schwenkbar ist und andererseits – durch die Ausrückbewegung – ausrückbar ist. Eine derartige Kulissenführung7 ist insbesondere bei einer linearen Ausrückbewegung der Schloßfalle1 robust und leicht zu fertigen. - Die einfachste Form einer Kulissenführung
7 zeigt beispielsweise die Darstellung gemäß den1 bis5 . Hier weist die Kulissenführung7 einen ortsfesten, die Schloßfallenachse2 bereitstellenden Lagerbolzen8 auf, der mit einem Langloch9 in der Schloßfalle1 in Eingriff steht. Der Lagerbolzen8 ist gerade so bemessen, daß er zusammen mit dem Langloch9 eine hinreichende Führung der Schloßfalle1 gewährleistet. Dabei ist während der gesamten Ausrückbewegung gleichzeitig ein Verschwenken der Schloßfalle1 um die hier ortsfeste Schloßfallenachse2 möglich. - Es ist aber auch eine komplementäre Ausgestaltung der Kulissenführung
7 denkbar. In diesem Fall weist die Kulissenführung7 einen an der Schloßfalle1 angeordneten, die Schloßfallenachse2 bereitstellenden Lagerbolzen auf, der mit einem ortsfesten Langloch9 in Eingriff steht. Das Langloch9 ist dann beispielsweise eine Ausnehmung in einem Schloßblech o. dgl.. Grundsätzlich sind die beiden Varianten der Kulissenführung7 mechanisch gleichwertig. Bei der letztgenannten Variante ist es so, daß die Schloßfallenachse2 während der Ausrückbewegung ebenfalls verlagert wird. - In besonders bevorzugter Ausgestaltung ist die Schloßfalle
1 in die Offenstellung vorgespannt. Bei der in den1 bis5 dargestellten Ausführungsform ist diese Vorspannung konstruktiv durch eine Schenkelfeder10 realisiert. Die Schloßfalle1 ist vorzugsweise zusätzlich entgegen der Richtung der Ausrückbewegung vorgespannt. Bei der in den1 bis5 dargestellten Ausführungsform ist auch diese Vorspannung konstruktiv durch die Schenkelfeder10 realisiert. Die Schenkelfeder10 ist also derart auszugestalten und anzuordnen, daß sie einerseits beim Öffnungsvorgang ein Drehmoment in Richtung der Offenstellung, in5 linksherum, und andererseits eine Kraftwirkung entgegen der Richtung der Ausrückbewegung, in5 nach links, bewirkt. In bestimmten Anwendungsfällen kann auch auf eine der beiden Vorspannungen verzichtet werden. Ferner kann es vorgesehen sein, daß beide Vorspannungen durch zwei getrennte Schenkelfedern10 o. dgl. realisiert sind. - Im folgenden wird der Schließvorgang und der Öffnungsvorgang des in den
1 bis5 dargestellten Kraftfahrzeugschlosses näher erläutert. - Beim Schließvorgang kommt der Schließkeil
3 zunächst in Eingriff mit der in der Offenstellung (1 ) befindlichen Schloßfalle1 und verstellt – verschwenkt – die Schloßfalle1 in Richtung der Hauptschließstellung. Dadurch kommt die Schloßfalle1 in Eingriff mit dem Sperrelement4 und wird, wie in2 dargestellt, etwas ausgerückt und fällt anschließend in die Vorschließstellung (3 ). Bei einem weiteren Durchlaufen des Schließvorgangs wird die Schloßfalle1 durch den weiteren Eingriff mit dem Sperrelement4 wiederum etwas ausgerückt (4 ) und fällt anschließend in die Hauptschließstellung (5 ). Für den obigen Eingriff zwischen der Schloßfalle1 und dem Sperrelement4 sind diese beiden Komponenten mit entsprechend angeschrägten Führungsflächen11 ,12 ausgestattet. - Beim Öffnungsvorgang ist hier ausgehend von dem in
5 dargestellten Zustand zunächst eine Ausrückbewegung der Schloßfalle1 vorgesehen. Dafür ist auf die Schloßfalle1 eine Kraft in Richtung des Pfeils13 aufzubringen. Dies erfolgt mittels einer beispielhaft in5 dargestellten Ausrückmechanik14 , die entsprechend mit der Schloßfalle1 gekoppelt ist. Hier ist eine manuelle Betätigung der Ausrückmechanik14 vorgesehen. Die Ausrückmechanik14 ist mit einem um eine Achse15 schwenkbaren Hebel16 ausgestattet, der über einen Bowdenzug17 betätigbar ist. Bei Betätigung der Ausrückmechanik14 schwenkt der Hebel16 in5 rechtsherum und kommt in Eingriff mit einem an der Schloßfalle1 angeordneten Bolzen18 , der gleichzeitig ein Widerlager für die Schenkelfeder10 bildet. Durch diesen Eingriff wird die Schloßfalle1 in5 nach rechts verstellt, bis die Hauptrast5 außer Eingriff vom Sperrelement4 kommt. Die Schloßfalle1 ist nun frei vom Sperrelement4 in seine Offenstellung bringbar. Dieses Rückschwenken der Schloßfalle1 ist getrieben von der Kraft der Schenkelfeder10 , sowie von der vom Schließkeil3 auf die Schloßfalle1 wirkenden Kraft. - Die oben beschriebene Ausrückmechanik
14 kann bei Bedarf auch motorisch ausgestaltet sein. Dann übernimmt das Verschwenken des Hebels16 ein entsprechender Antriebsmotor. Für die Ausgestaltung der Ausrückmechanik14 sind zahlreiche weitere Varianten denkbar. -
6 zeigt eine weitere bevorzugte Ausführungsform eines vorschlagsgemäßen Kraftfahrzeugschlosses, das mit einer mechanischen Redundanz ausgestattet ist. Der grundsätzliche Aufbau des in6 dargestellten Kraftfahrzeugschlosses ist identisch zu dem grundlegenden Aufbau der in den1 bis5 dargestellten Ausführungsform, so daß die obigen Ausführungen in vollem Umfange, inklusive der dort genannten Varianten, auf die in6 dargestellte Ausführungsform anwendbar sind. - Wesentlich ist bei der in
6 dargestellten Ausführungsform die Tatsache, daß das Sperrelement4 verstellbar ist. Durch die Verstellung des Sperrelements4 ist die Schloßfalle1 außer Eingriff vom Sperrelement4 bringbar, so daß die Schloßfalle1 , frei vom Sperrelement4 , in die Offenstellung bringbar ist. - Ferner ist das Sperrelement
4 hier motorisch verstellbar. Hierfür ist ein Antriebsmotor19 und vorzugsweise ein nachgeschaltetes Stellelement20 vorgesehen. Das Stellelement20 ist um eine Stellelementachse21 schwenkbar. Bei der dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsform ist das Sperrelement4 auf dem Stellelement20 angeordnet, was zu einer besonders kompakten Konstruktion führt. Das Stellelement20 ist hier gewissermaßen Bestandteil des Sperrelements4 . - Eine Betätigung des Antriebsmotors
19 und damit eine Verstellung des Stellelements20 , in6 rechtsherum, bewirkt die Freigabe der Schloßfalle1 durch das Sperrelement4 . Dies entspricht einem motorischen Öffnungsvorgang. Nach Abschluß des Öffnungsvorgangs wird das Sperrelement4 wieder in die in6 dargestellte Ausgangsposition verstellt, so daß ein anschließender Schließvorgang wie oben beschrieben möglich ist. Die Antriebsanordnung ist vorzugsweise selbsthemmend ausgestaltet, so daß beim Schließvorgang eine ungewünschte Verstellung des Sperrelements4 verhindert wird. - Bei der obigen Anordnung ist das Sperrelement
4 auf dem schwenkbaren Stellelement20 angeordnet. Letztlich ist das Sperrelement4 also selbst um eine Schwenkachse23 , die hier der Stellelementachse21 entspricht, schwenkbar. Dabei kann die Eingriffsfläche25 des Sperrelements4 für den Eingriff mit der Schloßfalle1 , wie in6 dargestellt, in einiger Entfernung zu der Schwenkachse23 angeordnet sein. Insbesondere hinsichtlich der beim Öffnungsvorgang aufzubringenden Betätigungsmomente ist es aber vorteilhaft, wenn die Eingriffsfläche25 des Sperrelements4 für den Eingriff mit der Schloßfalle1 in unmittelbarer Nähe zu der Schwenkachse23 des Sperrelements4 angeordnet ist. Dies wird im Zusammenhang mit den7 bis10 noch näher erläutert. - In bevorzugter Ausgestaltung ist die Anordnung so getroffen, daß die Kraftwirkungslinie
22 der von der in der Hauptschließstellung befindlichen Schloßfalle1 auf das Sperrelement4 wirkenden Kraft im wesentlichen durch die Schwenkach se23 des Sperrelements4 läuft. Dadurch ist gewährleistet, daß bei in der Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle1 kein Drehmoment vom Sperrelement4 aufgenommen werden muß. Dies ist in6 dargestellt. In anderen Anwendungsfällen kann ein derartig – idealer – Verlauf der Kraftwirkungslinie22 aber auch zu einem instabilen Zustand führen, insbesondere wenn mit Verformungen durch hohe Kraftwirkungen zu rechnen ist. Dann ist es vorteilhaft, daß die obige Kraftwirkungslinie22 geringfügig derart an der Schwenkachse23 des Sperrelements4 vorbeiläuft, daß sich bei in der Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle1 eine selbsthemmende Anordnung ergibt. Auch dies wird im Zusammenhang mit den7 bis10 noch näher erläutert. -
6 ist ferner zu entnehmen, daß, ähnlich wie bei der in den1 bis5 dargestellten Ausführungsform, eine mittels einer Ausrückmechanik14 durchführbare Ausrückbewegung der Schloßfalle1 vorgesehen ist. Hierfür ist wiederum ein Bowdenzug17 vorgesehen, der hier unmittelbar mit der Schloßfalle1 gekoppelt ist. Besonders vorteilhaft ist dabei die Tatsache, daß bei in der Offenstellung befindlicher Schloßfalle1 der Bowdenzug17 außer Eingriff von der Schloßfalle1 steht, so daß eine Betätigung des Bowdenzugs17 bei in der Offenstellung befindlicher Schloßfalle1 unproblematisch ist (das gleiche läßt sich bei der in5 dargestellten Ausführungsform erreichen, sofern der Hebel16 entsprechend ausgelegt ist). Der Bowdenzug17 ist vorzugsweise manuell betätigbar und bildet damit die mechanische Redundanz dieses Kraftfahrzeugschlosses. - In bestimmten Anwendungsfällen kann hinsichtlich des Öffnungsvorgangs eine zu der in
6 dargestellten Ausführungsform komplementäre Anordnung vorteilhaft sein. Dann läßt sich das Sperrelement4 manuell verstellen, während die Ausrückbewegung der Schloßfalle1 motorisch erfolgt. - Besondere Freiheitsgrade für die Realisierung des Öffnungsvorgangs durch die Verstellung des Sperrelements
4 ergeben sich durch eine weitere bevorzugte Ausführungsform. Hier ist die Anordnung so getroffen, daß durch die Verstellung des Sperrelements4 eine Ausrückbewegung der Schloßfalle1 bewirkbar ist. Anders ausgedrückt ist es der Schloßfalle1 möglich, der Verstellung des Sperrelements4 auszuweichen. - Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung besteht nun darin, daß durch die Verstellung des Sperrelements
4 eine Abrollbewegung zwischen dem Sperrelement4 und der Schloßfalle1 bei einer gleichzeitigen Ausrückbewegung der Schloßfalle1 bewirkbar ist, wodurch die Schloßfalle1 außer Eingriff von dem Sperrelement4 bringbar ist. Dabei ist es vorzugsweise vorgesehen, daß während der Abrollbewegung sowohl das Sperrelement4 als auch die Schloßfalle1 verschwenken. - Idealerweise entsteht bei der obigen Abrollbewegung ausschließlich Rollreibung zwischen dem Sperrelement
4 und der Schloßfalle1 . Dies führt zu einer geringen Reibkraft zwischen dem Sperrelement4 und der Schloßfalle1 und damit zu einem geringen, für den Öffnungsvorgang erforderlichen Betätigungsmoment bzw. entsprechend zu einer geringen Betätigungskraft. - In der Praxis wird die Abrollbewegung jedoch eine Bewegung sein, bei der neben der Rollreibung auch noch Gleitreibung zwischen dem Sperrelement
4 und der Schloßfalle1 entsteht. Dies ist bei den in den7 bis10 dargestellten Ausführungsformen auch der Fall. Um das notwendige Betätigungsmoment gering zu halten, ist es hier allerdings wünschenswert, die Gleitreibung so weit wie möglich zu reduzieren. - Die in
7 dargestellte Ausführungsform entspricht vom grundlegenden Aufbau her der in6 dargestellten Ausführungsform. Der wesentliche Unterschied besteht hier in der speziellen Ausgestaltung des Sperrelements4 . Im übrigen gelten alle voranstehenden Ausführungen im vollem Umfange inklusive der erläuterten Varianten auch für die in7 dargestellte Ausführungsform. Die8 bis10 beschreiben bevorzugte Realisierungsmöglichkeiten für den Eingriff zwischen dem Sperrelement4 und der Schloßfalle1 , die alle auf der in7 dargestellten Ausführungsform basieren. - Es ist
8 zu entnehmen, daß die Eingriffsfläche24 der Schloßfalle1 für den Eingriff mit dem Sperrelement4 im Querschnitt in Richtung der Schloßfallenachse2 gesehen jedenfalls abschnittsweise bogenförmig ausgestaltet ist. Bei der dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsform ist die Eingriffsfläche24 kreisbogenförmig ausgestaltet. Dem Kreisbogen ist der in8 dargestellte Mittelpunkt26 zugeordnet. Auch die korrespondierende Eingriffsfläche25 des Sperrelements4 für den Eingriff mit der Schloßfalle1 kann im Querschnitt in Richtung der Schloßfallenachse2 gesehen jedenfalls abschnittsweise bogenförmig ausgestaltet sein. Dies ist in10 dargestellt. - Bei den bevorzugten Ausgestaltungen gemäß
8 und9 ist die Eingriffsfläche25 des Sperrelements4 für den Eingriff mit der Schloßfalle1 im Querschnitt in Richtung der Schloßfallenachse2 gesehen abschnittsweise gerade ausgestaltet, wobei die Eingriffsfläche25 auch winkelförmig ausgestaltet sein kann. Die Eingriffsfläche25 des Sperrelements4 kann aber auch einen einzigen geraden Abschnitt aufweisen. - Bei der in
8 dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsform ist es so, daß die Eingriffsfläche24 der Schloßfalle1 für den Eingriff mit dem Sperrelement4 im Querschnitt in Richtung der Schloßfallenachse2 gesehen kreisbogenförmig ausgestaltet ist und daß bei in der Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle1 der Mittelpunkt26 des Kreisbogens im wesentlichen in der Schwenkachse23 des Sperrelements4 liegt. Bei einem Öffnungsvorgang, also bei einer Verstellung des Sperrelements4 in8 rechtsherum, läuft das Sperrelement4 , zunächst ohne eine Verstellung der Schloßfalle1 zu bewirken, am Kreisbogen der Schloßfalle1 entlang und gibt im weiteren Verlaufe des Öffnungsvorgangs die Schloßfalle1 zunehmend frei, so daß die Schloßfalle1 schließlich in die Offenstellung überführt wird. Je nach Ausgestaltung der Schloßfalle1 und je nach Kraftwirkung des Schließkeils3 auf die Schloßfalle1 ist diese Verstellung der Schloßfalle1 auch mit einer Ausrückbewegung verbunden. Dies muß aber nicht notwendigerweise so sein. Dieser Öffnungsvorgang ist mit Gleitreibung sowie mit einem ggf. vorhandenen Anteil an Rollreibung zwischen dem Sperrelement4 und der Schloßfalle1 verbunden. Besonders vorteilhaft stellt sich hier die Tatsache dar, daß die Eingriffsfläche25 des Sperrelements4 für den Eingriff mit der Schloßfalle1 in unmittelbarer Nähe zu der Schwenkachse23 des Sperrelements4 angeordnet ist, so daß das Betätigungsmoment zur Überwindung der entstehenden Reibkraft vergleichsweise gering ist. Dies gilt auch für die in den9 und10 dargestellten Ausführungsformen. - Bei der in
8 dargestellten Ausführungsform verläuft die Kraftwirkungslinie22 bei in der Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle1 durch die Schwenkachse23 des Sperrelements4 . Dadurch wirkt, wie oben beschrieben, in dieser Stellung kein Drehmoment auf das Sperrelement4 . Bereits bei geringer Verlagerung beispielsweise des Kontaktpunkts zwischen der Schloßfalle1 und dem Sperrelement4 kann es hier allerdings zu einem instabilen Zustand kommen. Bewegt sich nämlich der Kontaktpunkt, beispielsweise durch eine Verformung im Crashfall, in8 relativ zum Sperrelement4 gesehen nach rechts, so bewirkt die Kraft von der Schloßfalle1 auf das Sperrelement4 ein Drehmoment in8 rechtsherum, was insgesamt einen ungewünschten Öffnungsvorgang auslösen kann. - Um den oben beschriebenen, ungewünschten Öffnungsvorgang zu vermeiden, ist es vorgesehen, daß die Kraftwirkungslinie
22 derart an der Schwenkachse23 des Sperrelements4 vorbeiläuft, daß sich bei in der Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle1 eine selbsthemmende Anordnung ergibt. Hierfür ist das Sperrelement4 vorzugsweise mit einem Anschlag27 (7 ) ausgestattet, der der Kraftwirkung von der in der Hauptschließstellung befindlichen Schloßfalle1 entgegenwirkt. Es versteht sich, daß der Anschlag27 derart angeordnet ist, daß er die antriebstechnische Kopplung des Sperrelements4 mit dem Antriebsmotor19 nicht behindert. Durch die obige Verlagerung der Kraftwirkungslinie22 läßt sich im Ergebnis eine hohe Sicherheit gegen einen ungewünschten Öffnungsvorgang erreichen. - Bei der in
9 dargestellten Ausführungsform ist die Verlagerung der Kraftwirkungslinie22 dadurch realisiert, daß der Mittelpunkt26 des Kreisbogens der Eingriffsfläche24 der Schloßfalle1 in9 links von der Schwenkachse23 des Sperrelements4 angeordnet ist. -
10 zeigt eine weitere bevorzugte Ausgestaltung, bei der vorgesehen ist, daß bei in der Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle1 der Kontaktpunkt zwischen der Schloßfalle1 und dem Sperrelement4 im wesentlichen in der Schwenkachse23 des Sperrelements4 liegt. Bei geeigneter Auslegung der Eingriffsfläche25 des Sperrelements4 und bei geeigneter Auslegung der Schloßfalle1 ist es hierdurch mit geringem Aufwand möglich, für einen Öffnungsvorgang eine Abrollbewegung zwischen dem Sperrelement4 und der Schloßfalle1 bei gleichzeitiger Ausrückbewegung zu realisieren, bei der in erster Linie Rollreibung, und in nur sehr geringem Maße Gleitreibung zwischen dem Sperrelement4 und der Schloßfalle1 entsteht. - Die obigen Ausführungen zeigen, daß durch die Ausstattung der Schloßfalle
1 mit einem zusätzlichen Bewegungs-Freiheitsgrad, nämlich mit einer Ausrückbewegung, zahlreiche Varianten für den Eingriff zwischen dem Sperrelement4 und der Schloßfalle1 bestehen. Dies wird im folgenden kurz zusammengefaßt:
Eine Variante besteht darin, daß der Öffnungsvorgang durch die Verstellung des Sperrelements4 bewirkt wird und daß die Schloßfalle1 bei einem derartigen Öffnungsvorgang im wesentlichen ohne Ausrückbewegung in die Offenstellung schwenkt. Hier kommt die Ausrückbewegung der Schloßfalle1 lediglich beim Schließvorgang zum Einsatz, bei dem die Schloßfalle1 in die Vorschließstellung bzw. in die Hauptschließstellung schnappt, ohne daß eine Verstellung des Sperrelements4 notwendig ist. - Eine weitere Variante besteht in einem Öffnungsvorgang, bei dem eine Abrollbewegung zwischen dem Sperrelement
4 und der Schloßfalle1 vorgesehen ist. Während dieser Abrollbewegung ist gleichzeitig auch eine Ausrückbewegung der Schloßfalle1 vorgesehen. Der Schließvorgang kann auch hier, wie oben beschrieben, ohne Verstellung des Sperrelements4 vonstatten gehen. - Grundsätzlich kann es nach einer weiteren Variante auch vorgesehen sein, daß der Schließvorgang mit einer Verstellung des Sperrelements
4 verbunden ist. Beispielsweise kann auch beim Schließvorgang eine Abrollbewegung zwischen dem Sperrelement4 und der Schloßfalle1 vorgesehen sein. - Dem in den
7 bis10 dargestellten, grundlegenden Aufbau des Sperrelements4 kommt vorliegend besondere Bedeutung zu. Das Sperrelement4 weist einen im wesentlichen zylindrischen Abschnitt28 auf, der hier zentrisch zu der Schwenkachse23 des Sperrelements4 ausgerichtet ist, aber auch exzentrisch ausgerichtet sein kann. Die Eingriffsfläche25 des Sperrelements4 für den Eingriff mit der Schloßfalle1 erstreckt sich vorzugsweise im Querschnitt in Richtung der Schwenkachse23 des Sperrelements4 gesehen innerhalb der Mantelfläche29 des zylindrischen Abschnitts28 . - Durch den obigen Aufbau des Sperrelements
4 läßt sich eine besonders kostengünstige und gleichzeitig kompakte Anordnung bei besonders hoher Betriebssi cherheit gewährleisten. Beispielsweise handelt es sich bei dem zylindrischen Abschnitt28 um ein Spritzguß-Kunststoffteil, an das ein Schneckenrad30 für die antriebstechnische Kopplung mit dem Antriebsmotor19 angespritzt ist. Vorzugsweise weist dieses Spritzgußteil gleichzeitig eine Ausformung23a für die Bereitstellung der Lagerung des Sperrelements4 auf. Die Eingriffsfläche25 des Sperrelements4 kann hier beispielsweise durch ein eingesetztes oder umspritztes Metallteil realisiert sein. Hinsichtlich der Vorteile und hinsichtlich möglicher Varianten eines derartigen Sperrelements4 darf auf die am 12. November 2004 von der Anmelderin beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereichte Gebrauchsmusteranmeldung20 2004 017 581.9 verwiesen werden, deren Inhalt in vollem Umfange zum Gegenstand der vorliegenden Anmeldung gemacht wird. Dies gilt insbesondere für die Verstellung des Sperrelements4 mittels eines Seilzugs o. dgl.. - Bei allen oben beschriebenen und in den
1 bis10 dargestellten Ausführungsformen ist jedenfalls der Öffnungsvorgang mit einer gewissen Reibkraft zwischen dem Sperrelement4 und der Schloßfalle1 , insbesondere zwischen der Eingriffsfläche25 des Sperrelements4 und der Eingriffsfläche24 der Schloßfalle1 , verbunden. - Diese Reibkraft wird einerseits durch die von der Schloßfalle
1 auf die Eingriffsfläche25 wirkende Normalkraft bestimmt. Andererseits ist der wirksame Reibungskoeffizient für die Reibkraft maßgebend. Um die Reibkraft zu reduzieren, ist es vorzugsweise vorgesehen, die Eingriffsfläche25 des Sperrelements4 mit einem einen niedrigen Reibungskoeffizienten bewirkenden Werkstoff auszustatten. Hierfür bietet sich beispielsweise die Beschichtung mit einem Messingwerkstoff an. Es kann aber auch vorgesehen werden, das Sperrelement4 vollständig oder teilweise aus einem einen niedrigen Reibungskoeffizienten bewirkenden Werkstoff, vorzugsweise aus einem Messingwerkstoff, auszugestalten. - Das verstellbare Sperrelement
4 kann, wie oben beschrieben, motorisch oder manuell verstellbar ausgestaltet sein. Je nach Betätigungsmechanismus kann es vorteilhaft sein, das Sperrelement4 durch eine Feder vorzuspannen. Bei den in den7 bis10 dargestellten Ausführungsformen kann beispielsweise eine Federvorspannung in den Figuren linksherum vorteilhaft sein. Diese Federvorspan nung gewährleistet eine zusätzliche Sicherheit gegen den oben beschriebenen, ungewünschten Öffnungsvorgang. - Schließlich darf noch darauf hingewiesen werden, daß das vorschlagsgemäße Kraftfahrzeugschloß vorzugsweise mit jedenfalls einer Befestigungsschraube
31 an der Karosserie des Kraftfahrzeugs montierbar ist und daß die Kraftwirkungslinie22 der von der in der Hauptschließstellung befindlichen Schloßfalle1 auf das Sperrelement4 wirkenden Kraft die Schraubenachse schneidet (1 bis5 ). Dann werden die Haltekräfte im wesentlichen über diese Befestigungsschraube31 an die Karosserie weitergeleitet. Die übrigen zur Befestigung des Kraftfahrzeugschlosses an der Karosserie des Kraftfahrzeugs vorgesehenen Befestigungsschrauben können dann entsprechend schwach ausgelegt sein.
Claims (23)
- Kraftfahrzeugschloß mit einer Schloßfalle (
1 ), wobei die Schloßfalle (1 ) um eine Schloßfallenachse (2 ) schwenkbar ist, wobei die Schloßfalle (1 ) in eine Offenstellung und in eine Hauptschließstellung sowie in eine ggf. vorhandene Vorschließstellung bringbar ist, wobei die in der Hauptschließstellung und in der ggf. vorhandenen Vorschließstellung befindliche Schloßfalle (1 ) in haltendem Eingriff mit einem Schließkeil (3 ) o. dgl. steht, wobei die in der Hauptschließstellung und in der ggf. vorhandenen Vorschließstellung befindliche Schloßfalle (1 ) in Eingriff mit einem Sperrelement (4 ) steht und dadurch das Sperrelement (4 ) das Rückschwenken der Schloßfalle (1 ) in Richtung der Offenstellung verhindert, wobei die Schloßfalle (1 ) in einem Öffnungsvorgang außer Eingriff von dem Sperrelement (4 ) bringbar ist und dann, frei vom Sperrelement (4 ), in die Offenstellung bringbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zu der Schwenkbewegung der Schloßfalle (1 ) um die Schloßfallenachse (2 ) eine Ausrückbewegung der Schloßfalle (1 ) vorgesehen ist und daß der Öffnungsvorgang mit einer Ausrückbewegung der Schloßfalle (1 ) verbunden ist. - Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die in der Hauptschließstellung und in der ggf. vorhandenen Vorschließstellung befindliche Schloßfalle (
1 ) allein durch die Ausrückbewegung der Schloßfalle (1 ) außer Eingriff vom Sperrelement (4 ) bringbar ist und dann, frei vom Sperrelement (4 ), in die Offenstellung bringbar ist. - Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausrückbewegung der Schloßfalle (
1 ) eine Bewegung senkrecht zur Schloßfallenachse (2 ) ist, oder, daß die Ausrückbewegung der Schloßfalle (1 ) eine Bewegung in Richtung der Schloßfallenachse (2 ) ist. - Kraftfahrzeugschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausrückbewegung der Schloßfalle (
1 ) eine Linearbewegung ist. - Kraftfahrzeugschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schloßfalle (
1 ) über eine Kulissenführung (7 ) einerseits um die Schloßfallenachse (2 ) schwenkbar ist und andererseits ausrückbar ist. - Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kulissenführung (
7 ) einen ortsfesten, die Schloßfallenachse (2 ) bereitstellenden Lagerbolzen (8 ) aufweist, der mit einem Langloch (9 ) in der Schloßfalle (1 ) in Eingriff steht, oder, daß die Kulissenführung (7 ) einen an der Schloßfalle (1 ) angeordneten, die Schloßfallenachse (2 ) bereitstellenden Lagerbolzen (8 ) aufweist, der mit einem ortsfesten Langloch (9 ) in Eingriff steht. - Kraftfahrzeugschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schloßfalle (
1 ) in die Offenstellung vorgespannt ist, und/oder, daß die Schloßfalle (1 ) entgegen der Richtung der Ausrückbewegung vorgespannt ist. - Kraftfahrzeugschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem Schließvorgang der Schließkeil (
3 ) in Eingriff mit der in der Offenstellung befindlichen Schloßfalle (1 ) kommt und die Schloßfalle (1 ) in Richtung der Hauptschließstellung verstellt, daß dann die Schloßfalle (1 ) in Eingriff mit dem Sperrelement (4 ) kommt und dadurch ausgerückt wird und schließlich in die Hauptschließstellung fällt, vorzugsweise, daß für diese Ausrückbewegung sowohl die Schloßfalle (1 ) als auch das Sperrelement (4 ) entsprechend angeschrägte Führungsflächen (11 ,12 ) aufweisen. - Kraftfahrzeugschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Ausrückmechanik (
14 ) vorgesehen ist, daß die Ausrückmechanik (14 ) derart mit der Schloßfalle (1 ) gekoppelt ist, daß mittels der Ausrückmechanik (14 ) die Ausrückbewegung der Schloßfalle (1 ) bewirkbar ist, vorzugsweise, daß die Ausrückmechanik (14 ) manuell betätigbar ist. - Kraftfahrzeugschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement (
4 ) verstellbar ist und daß durch die Verstellung des Sperrelements (4 ) die Schloßfalle (1 ) außer Eingriff vom Sperrelement (4 ) bringbar ist. - Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement (
4 ) motorisch verstellbar ist und daß hierfür ein Antriebsmotor (19 ) und vorzugsweise ein nachgeschaltetes Stellelement (20 ) vorgesehen sind, weiter vorzugsweise, daß das Stellelement (20 ) um eine Stellelementachse (21 ) schwenkbar ist, weiter vorzugsweise, daß das Sperrelement (4 ) auf dem Stellelement (20 ) angeordnet ist. - Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement (
4 ) um eine Schwenkachse (23 ) schwenkbar ist. - Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Kraftwirkungslinie (
22 ) der von der in der Hauptschließstellung befindlichen Schloßfalle (1 ) auf das Sperrelement (4 ) wirkenden Kraft im wesentlichen durch die Schwenkachse (23 ) des Sperrelements (4 ) läuft, oder, daß die Kraftwirkungslinie (22 ) der von der in der Hauptschließstellung befindlichen Schloßfalle (1 ) auf das Sperrelement (4 ) wirkenden Kraft geringfügig derart an der Schwenkachse (23 ) des Sperrelements (4 ) vorbeiläuft, daß sich bei in der Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle (1 ) eine selbsthemmende Anordnung ergibt. - Kraftfahrzeugschloß nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Verstellung des Sperrelements (
4 ) eine Ausrückbewegung der Schloßfalle (1 ) bewirkbar ist. - Kraftfahrzeugschloß nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Verstellung des Sperrelements (
4 ) eine Abrollbewegung zwischen dem Sperrelement (4 ) und der Schloßfalle (1 ) bei einer gleichzeitigen Ausrückbewegung der Schloßfalle (1 ) bewirkbar ist und daß dadurch die Schloßfalle (1 ) außer Eingriff von dem Sperrelement (4 ) bringbar ist, vorzugsweise, daß während der Abrollbewegung sowohl das Sperrelement (4 ) als auch die Schloßfalle (1 ) verschwenken. - Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß während der Abrollbewegung ausschließlich Rollreibung zwischen dem Sperrelement (
4 ) und der Schloßfalle (1 ) entsteht, oder, daß während der Abrollbewe gung neben Rollreibung jedenfalls geringfügig auch Gleitreibung zwischen dem Sperrelement (4 ) und der Schloßfalle (1 ) entsteht. - Kraftfahrzeugschloß nach einem der Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingriffsfläche (
24 ) der Schloßfalle (1 ) für den Eingriff mit dem Sperrelement (4 ) und/oder die Eingriffsfläche (25 ) des Sperrelements (4 ) für den Eingriff mit der Schloßfalle (1 ) im Querschnitt in Richtung der Schloßfallenachse (2 ) gesehen jedenfalls abschnittsweise bogenförmig, vorzugsweise kreisbogenförmig ausgestaltet ist bzw. sind. - Kraftfahrzeugschloß nach einem der Ansprüche 10 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingriffsfläche (
25 ) des Sperrelements (4 ) für den Eingriff mit der Schloßfalle (1 ) im Querschnitt in Richtung der Schloßfallenachse (2 ) gesehen zumindest abschnittsweise gerade, vorzugsweise winkelförmig, ausgestaltet ist. - Kraftfahrzeugschloß nach einem der Ansprüche 10 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingriffsfläche (
24 ) der Schloßfalle (1 ) für den Eingriff mit dem Sperrelement (4 ) im Querschnitt in Richtung der Schloßfallenachse (2 ) gesehen kreisbogenförmig ausgestaltet ist und daß bei in der Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle (1 ) der Mittelpunkt (26 ) des Kreisbogens im wesentlichen in der Schwenkachse (23 ) des Sperrelements (4 ) liegt. - Kraftfahrzeugschloß nach einem der Ansprüche 10 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß bei in der Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle (
1 ) der Kontaktpunkt zwischen der Schloßfalle (1 ) und dem Sperrelement (4 ) im wesentlichen in der Schwenkachse (23 ) des Sperrelements (4 ) liegt. - Kraftfahrzeugschloß nach einem der Ansprüche 10 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement (
4 ) einen im wesentlichen zylindrischen Abschnitt (28 ) aufweist und daß der zylindrische Abschnitt (28 ) zentrisch oder exzentrisch zu der Schwenkachse (23 ) des Sperrelements (4 ) ausgerichtet ist, vorzugsweise, daß sich die Eingriffsfläche (25 ) des Sperrelements (4 ) für den Eingriff mit der Schloßfalle (1 ) im Querschnitt in Richtung der Schwenkachse (23 ) des Sperrelements (4 ) gesehen innerhalb der Mantelfläche (29 ) des zylindrischen Abschnitts (28 ) erstreckt. - Kraftfahrzeugschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingriffsfläche (
25 ) des Sperrelements (4 ) für den Eingriff mit der Schloßfalle (1 ) mit einem einen niedrigen Reibungskoeffizienten bewirkenden Werkstoff, vorzugsweise mit einem Messingwerkstoff, beschichtet ist oder daß das Sperrelement (4 ) vollständig oder teilweise aus einem Messingwerkstoff besteht. - Kraftfahrzeugschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kraftfahrzeugschloß mit jedenfalls einer Befestigungsschraube (
31 ) an der Karosserie des Kraftfahrzeugs montierbar ist und daß die Kraftwirkungslinie (22 ) der von der in der Hauptschließstellung befindlichen Schloßfalle (1 ) auf das Sperrelement (4 ) wirkenden Kraft die Schraubenachse schneidet.
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