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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung von Spritzgießwerkzeugen
zum Spritzen von insbesondere Kraftfahrzeugformteilen ähnlicher
Geometrie wie Radhausschalen, wobei die jeweiligen Spritzgießwerkzeuge
jeweils ein feststehendes Düsenteil
als erstes Werkzeugteil und ein zu diesem verstellbares Auswerferteil
als zweites Werkzeugteil umfassen, wobei das erste Werkzeugteil eine
erste Rahmenplatte mit Werkzeugformteil mit zumindest abschnittsweise
schalen- oder kappenförmiger
Innengeometrie und einem zumindest eine Düse aufweisenden Heißläufer und
das zweite Werkzeugteil eine zweite Rahmenplatte mit von diesem ausgehenden
Kern umfassen, wobei in der Spritzstellung das Werkzeugformteil
den Kern zur Bildung eines Formhohlraums umgibt, der mit der Düse verbunden
ist.
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Ferner
nimmt die Erfindung Bezug auf einen Werkzeugbausatz für zumindest
zwei Spritzgießwerkzeuge,
wobei die jeweiligen Spritzgießwerkzeuge
jeweils ein feststehendes Düsenteil
als erstes Werkzeugteil und ein zu diesem verstellbares Auswerferteil
als zweites Werkzeugteil umfassen, wobei das erste Werkzeugteil
eine erste Rahmenplatte mit Werkzeugformteil mit zumindest abschnittsweise schalen-
oder kappenförmiger Innengeometrie
und einem zumindest eine Düse
aufweisenden Heißläufer und
das zweite Werkzeugteil eine zweite Rahmenplatte mit von diesem
ausgehenden Kern umfassen, wobei in der Spritzstellung das Werkzeugformteil
den Kern zur Bildung eines Formhohlraums umgibt, der mit der Düse verbunden
ist.
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Um
zumindest abschnittsweise schalenförmig- bzw. haubenförmig ausgebildete
Formteile wie Kraftfahrzeugteile wie Radlaufschalen, Randabschnitte
von Stoßfängern, Kotflügel, Motorabdeckungen,
Abdeckungen von Ersatzrädern, Mittelkonsolen
zu spritzen, sind voluminöse
und damit sehr schwere Spritzgießwerkzeuge erforderlich, die
10 t, häufig
jedoch 15 t oder mehr wiegen. Die entsprechenden Werkzeuge bestehen
dabei aus einem einen Heißläufer umfassenden
feststehenden Werkzeugteil, das auch als Düsenteil bezeichnet wird, von
dem eine so genannte Glocke ausgeht, die die Außengeometrie des Formteils
vorgibt und eine zumindest abschnittsweise schalen- bzw. hauben- bzw. kappenförmige Innengeometrie
aufweist. Dabei wird die Glocke aus einem Stahlblock gefräst. Weisen
Formteile Hinterschneidungen auf, müssen zusätzlich Schieber ausgebildet
werden, um ein Entformen zu ermöglichen.
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Ein
sich in der Glocke beim Spritzen erstreckender Kern geht von einem
zu dem ersten Werkzeugteil verstellbaren zweiten Werkzeugteil – häufig Auswerferteil
genannt – aus
und wird gleichfalls aus einem Metallblock gefräst.
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Für die einzelnen
Werkzeugteile, insbesondere der Glocke ist eine Fertigung nur auf
Großmaschinen
realisierbar. Dies gilt sowohl für
die die Kontur vorgebenden Teile als auch für die Ausbildung von Kühlkanälen. Für das Umsetzen
der Werkzeugteile und Zusammensetzen dieser vor Ort sind ferner schwere
Kräne erforderlich,
die in üblichen
Formbaubetrieben nicht zur Verfügung
stehen. Daher können entsprechende
Werkzeuge nur in wenigen Betrieben hergestellt werden.
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Durch
das Gewicht der Rohmaterialien und deren Bearbeitung bedingt sind
entsprechende Werkzeuge sehr teuer. Dies schlägt sich auf die zu spritzenden
Formteile insbesondere dann nieder, wenn diese für Sonder- bzw. Spezialwerkzeuge
bestimmt sind, die nur in geringer Stückzahl hergestellt werden.
Bezüglich
Radhausschalen ist des Weite ren nachteilig, dass jedes Rad von der
Geometrie her eine gesonderte Radhausschale benötigt, gleichwenn die Radhausschalen
selbst untereinander ähnlich
sind. Gleiches gilt bezüglich
der Stoßfängerenden.
Somit ist eine Vielzahl von Werkzeugen für Kraftfahrzeuge ähnlicher
Geometrie erforderlich.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren
zur Herstellung von Spritzgießwerkzeugen
zum Spritzen von Formteilen wie Kraftfahrzeugteilen ähnlicher
Geometrie sowie ein Werkzeugbausatz zur Verfügung zu stellen, das bzw. der
die Möglichkeit
schafft, schwere Werkzeuge insbesondere Werkzeuge mit einem Gewicht
von mehr als 10 t mit Maschinen herstellen zu können, die üblicherweise für Werkzeuge
mit einem Gewicht von bis zu 5 t eingesetzt werden. Auch soll die
Handhabbarkeit von nach dem Verfahren hergestellten Werkzeugen bzw.
die Werkzeuge des Werkzeugbausatzes problemloser erfolgen können, ohne
dass es schwerer Kräne
bedarf. Die herzustellenden Werkzeuge sollen einfacher aufgebaut
sein, wobei die Verwendung von Schiebern bei Vorliegen von Hinderschneidungen
vermieden werden soll.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe im Wesentlichen durch ein Verfahren der eingangs genannten
Art dadurch gelöst,
dass für
jedes Spritzgießwerkzeug
dieselbe erste Rahmenplatte mit demselben dieselbe Düse aufweisenden
Heißläufer und
dieselbe zweite Rahmenplatte verwendet werden, dass für in ihrer
Formhohlgeometrie abweichende Spritzgießwerkzeuge auf derselben ersten
Rahmenplatte verschiedene Basiswerkzeugteile befestigt werden, die
in ihren Innengeometrien der jeweiligen Außengeometrie von zu spritzendem
und von dem Basiswerkzeugteil umgebenen Abschnitt des Formteils
angepasst und ihrer Außengeometrie
gleich ausgebildet sind und eine gleich verlaufende der zweiten Rahmenplatte
zugewandte Trennlinie aufweisen, wobei die Innengeometrie zumindest
abschnittsweise vorzugsweise konkav gewölbt ist, dass auf demselben
ersten Grundrahmen das jeweilige Basiswerkzeugteil vorzugsweise
form- und kraftschlüssig
umgebende Grundbacken befestigt werden, dass mit den Grundbacken
in Längsrichtung
dieser und geneigt zur Rahmenplatte verschiebbare Gleitbacken verbunden
werden, wobei die Grundbacken und die Gleitbacken für jedes
Spritzgießwerkzeug
dieselben sind, dass mit den Gleitbacken Seitenumfangsbereich des
Formteils begrenzende Konturbacken verbunden werden, deren Innenflächen entsprechend auszubildender
verblei bende Außengeometrie
des Formteils ausgebildet werden, wobei die Konturbacken bei form-
und kraftschlüssigem
Abstützen
auf der Trennlinie und das Basiswerkzeugteil das Werkzeugformteil
bilden, und dass auf derselben zweiten Grundplatte entsprechend
des herzustellenden Werkzeugs ein Kern befestigt wird, der in seiner
Außengeometrie
der Innengeometrie des zu spritzenden Formteils entspricht.
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Erfindungsgemäß werden
zur Herstellung von Spritzgießwerkzeugen
zum Spritzen von Formteilen ähnlicher
Geometrie für
die unterschiedlichen Werkzeuge zum Teil dieselben Elemente benutzt,
so dass eine Kostenersparnis erfolgt. Dies spiegelt sich insbesondere
bezüglich
des vorzugsweise zumindest zwei Düsen umfassenden Heißläufers wider, über den
der spritzflüssige
Kunststoff dem Formhohlraum zugeführt wird. Des Weiteren ist
von besonderem Vorteil, dass das vom feststehenden Werkzeugteil – nachstehend
vereinfacht Düsenteil
genannt – ausgehende
Werkzeugteil aus mehreren Abschnitten besteht, die an die Außengeometrie
des herzustellenden Formteils angepasst sind, wobei jedoch die Seitenumfangsteile
für jedes
Werkzeug Grund- und Gleitbacken umfassen, die ihrerseits mit auf
die jeweilige Innengeometrie des Formteils ausgelegten Konturbacken
verbunden sind, also von Werkzeug zu Werkzeug voneinander abweichen.
Allerdings ist die Masse der Formbacken im Vergleich zu der der Grund-
und Gleitbacken relativ gering.
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Da
beim Entformen des Formteils die Gleitbacken entlang von geneigt
zur Rahmenplatte verlaufenden Geraden verschoben werden, also in
Abhängigkeit
von dem Verschiebeweg beim Entformen der Abstand der Gleitbacken
und damit der Konturbacken vergrößert wird,
können
problemlos in den Bereichen der Konturbacken Hinterschneidungen
vorgesehen sein, ohne dass Schieber benötigt werden.
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Das
von dem Düsenteil
ausgehende die Außengeometrie
des Formteils vorgebende Werkzeugformteil ist aus Einzelteilen zusammengesetzt,
so dass eine Bearbeitung mit Normalmaschinen erfolgen kann, die
auch bei der Herstellung von Spritzgießwerkzeugen von z. B. Kästen zum
Einsatz gelangen. Auch ist eine relativ einfache Handhabung mit üblichen
Kränen
gegeben, da die Einzelteile des Werkzeugteils Gewichte aufweisen,
die zum Transport üblicher
Spritzgießwerkzeuge
wie solche für Kästen geeignet
sind.
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Durch
den quasi modularen Aufbau des Werkzeugs ergibt sich des Weiteren
der Vorteil, dass bei der Herstellung weniger Material benötigt wird,
da weniger Abfall entsteht. Auch können im gewünschten Umfang auf einfache
Weise Kühlbohrungen
eingebracht werden, eine Möglichkeit,
die bei einschlägigen
Werkzeugen nur im eingeschränkten
Umfang besteht oder nur unter erheblichem konstruktivem Aufwand
realisierbar ist.
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Entsprechend
kann hinsichtlich des verstellbaren zweiten Werkzeugteils – nachstehend
Auswerferteil genannt – für die verschiedenen
Werkzeuge dieselbe Rahmenplatte benutzt werden, auf die ein Kern
befestigt wird, dessen Außengeometrie
die Innengeometrie des Formteils vorgibt, also individuell gestaltet
ist.
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Der
Heißläufer mit
den Düsen
ist mit der Rahmenplatte verbunden, die für sämtliche Werkzeuge dieselbe
ist, wobei die Düsen
werkzeugteilseitig über
der Rahmenplatte vorstehen, so dass in Folge dessen die unterschiedlichen
Basiswerkzeugteile geometrisch gleich verlaufende Kanäle aufweisen,
in denen sich die Düsen
erstrecken. Dabei ist die Länge der
Düsen auf
minimale Höhe
der Basiswerkzeugteile ausgelegt, die die unterschiedlichen Spritzgießwerkzeuge
im Bereich der Düsen
aufweisen. Um ungeachtet dessen den Heißläufer und damit Düsen auch
für Werkzeuge
mit Basiswerkzeugteilen größerer Dicke
zu nutzen, sind in die entsprechenden Kanäle Buchsen einsetzbar, die
die Düse
beabstandet umgeben, wobei die formraumhohlseitige Buchse einen
Düsenkanal
aufweist, der eine Verlängerung
des Düsenaustritts
ist.
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Unabhängig davon,
welche Dicke umfangsseitig das Basiswerkzeugteil im mittleren Bereich
aufweist, sind die Basiswerkzeugteile in ihrer Höhe gleich ausgebildet, so dass
sich eine gleiche Trennlinie für
die Konturbacke und die Gleitbacke ergibt, die bei verriegeltem
Werkzeug. auf der die Trennlinie aufweisenden Stirnfläche des
Basiswerkzeugs form- und kraftschlüssig aufliegen.
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Um
beim Montieren des Basiswerkzeugteils auf der ersten Rahmenplatte
auszuschließen,
dass die Düsen
durch Relativbewegung zwischen Basiswerkzeugteil und Rahmenplatte
beschädigt
werden, sieht eine Weiterbildung der Erfindung vor, dass das mit
derselben ersten Rahmenplatte Zentrier- oder Führungelement wie -säulen verbunden
werden, denen entsprechende Ausnehmungen in den Basiswerkzeugteilen
zugeordnet werden, wobei die Ausnehmungen in den Basiswerkzeugteilen
in Bezug auf dieselbe erste Rahmenplatte ei nen gleichen Verlauf aufweisen,
und dass für
die verschiedenen Basiswerkzeugteile dieselben Zentrier- oder Führungselemente
verwendet werden.
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Dabei
werden als die Zentrier- oder Führungselemente
solche verwendet werden, deren sich in dem Basiswerkzeugteil erstreckende
Länge größer als
die der zumindest einen sich in dem Basiswerkzeugteil erstreckenden
Düse ist.
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Zum
Verriegeln von Düsen-
und Auswerferteil gehen von der dem Auswerferteil zugewandten Stirnfläche der
Grundbacken im Schnitt trapezförmige
Vorsprünge
aus, in die entsprechend geometrisch angepasste Aufnahmen in der
zweiten Rahmenplatte eingreifen. Hierdurch erfolgt eine Zentrierung
und eine Relativverschiebung entlang der Rahmenplatten ist ausgeschlossen.
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Ein
Werkzeugbausatz der eingangs genannten Art zeichnet sich dadurch
aus, dass der Werkzeugbausatz für
jedes Spritzgießwerkzeug
dieselbe erste Rahmenplatte, denselben Heißläufer, dieselbe zweite Rahmenplatte
umfasst, eine der Anzahl der Spritzgießwerkzeuge entsprechende Anzahl
von mit der ersten Rahmenplatte verbindbaren Basiswerkzeugteilen
gleicher Außengeometrie
mit gleicher der zweiten Rahmenplatte zugewandter Trennlinie umfasst,
wobei Innengeometrie des jeweiligen Basiswerkzeugteils einen Abschnitt äußerer Begrenzung des
auszubildenden Formhohlraums bildet, dass der Werkzeugsatz zur Begrenzung
verbleibender Abschnitte des Formhohlraums Konturbacken umfasst, die
von Gleitbacken ausgehen, die mit an der ersten Rahmenplatte befestigbaren
Grundbacken verbindbar sind, die entlang von geneigt zu der ersten
Rahmenplatte verlaufenden Geraden verschiebbar sind, wobei für die verschiedenen
Spritzgießwerkzeuge die
Gleitbacken und die Grundbacken dieselben sind.
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In
Weiterbildung ist vorgesehen dass jedes Basiswerkzeugteil in den
Bezug auf die erste Rahmenplatte in zumindest einem geometrisch
gleich verlaufenden Kanal einsetzbare Buchsen umfasst, die beabstandet
die zumindest eine Düse
umgeben. Dabei ist kennzeichnend, dass eine der Buchsen formhohlraumseitig
bündig
in den Formhohlraum begrenzende Fläche des Basiswerkzeugteils übergeht und
einen Spritzkanal aufweist.
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Auch
zeichnet sich der Werkzeugbausatz dadurch aus, dass der Werkzeugbausatz
Führungs- bzw.
Zentrierelemente wie -säulen
umfasst, die für die
zumindest zwei Spritzgießwerkzeuge
dieselben sind und in Bezug auf die erste Rahmenplatte bei auf dieser
befestigten Basiswerkzeugteil sich in geometrisch gleich verlaufenden
Aufnahmen der verschiedenen Basiswerkzeugteile erstrecken. Dabei
ist kennzeichnend, dass die Länge
der Zentrier- oder Führungselemente
wie -säulen
innerhalb des jeweiligen Basiswerkzeugteils länger als die der Düse ist.
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Weitere
Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht
nur aus den Ansprüchen,
den diesen zu entnehmenden Merkmalen – für sich und/oder in Kombination –, sondern
auch aus der nachfolgenden Beschreibung eines der Zeichnung zu entnehmenden
bevorzugten Ausführungsbeispiels.
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Es
zeigen:
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1 in
perspektivischer Darstellung ein Auswerferteil eines Spritzgießwerkzeugs,
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2 in
perspektivischer Darstellung ein Düsenteil, das dem Auswerferteil
gemäß 1 zugeordnet
ist,
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3 ein
Spritzgießwerkzeug
im geschlossenen Zustand,
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4 das
Spritzgießwerkzeug
gemäß 3 in
geöffneter
Stellung mit vorgefahrenen Konturbacken und entformtem Formteil,
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5 einen
Heißläufer und
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6 ein
Detail des eine Düse
umgebenden Bereichs des Düsenteils
gemäß 3 bzw. 4.
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Anhand
der Fig. wird rein prinzipiell ein Spritzgießwerkzeug zum Spritzen von
einer Radlaufschale – auch
Radhausschale genannt – erläutert, ohne
dass hierdurch die erfindungsgemäße Lehre eingeschränkt werden
soll. Dabei umfasst das Spritzgießwerkzeug Teile, die in anderen
Spritzgießwerkzeugen
gleichfalls zum Einsatz gelangen, mit denen Formen ähnlicher
Geometrie gespritzt werden sollen. Um die unterschiedlichen Geometrien
spritzen zu können,
werden allein die den zum Spritzen benötigten Formhohlraum umgebenden
Bereiche des Spritzgießwerkzeugs
entsprechend ausgetauscht, ohne dass die weiteren die entsprechenden
Teile aufnehmenden Werkzeugteile ausgetauscht werden. Somit ergibt
sich ein Bausatz, der es ermöglicht,
mit denselben Grundelementen verschiedene Werkzeuge auszubilden.
Gleichzeitig ergibt sich der Vorteil, dass das Werkzeug im Vergleich
zu bekannten Spritzgießwerkzeugen
zur Herstellung großer
Formteile mehrteilig ausgebildet ist, so dass die Einzelteile folglich weniger
voluminös
und damit schwer sind, so dass eine Herstellung auf üblichen
Fräsmaschinen
ermöglicht
wird. Auch ist das Handling der Werkzeugteile vereinfacht, da die
Gewichte relativ gering sind.
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Die
wesentlichen Bauelemente eines erfindungsgemäßen Spritzgießwerkzeugs 10 sind
den 3 bzw. 4 zu entnehmen. Das Spritzgießwerkzeug 10 besteht
aus einem Düsenteil 12 und
einem Auswerferteil 14. Insoweit entspricht das Werkzeug 10 einem
klassischen Aufbau. Das Düsenteil 10 weist
einen Grundrahmen 16 auf, der auch als erster Grundrahmen
zu bezeichnen ist. In dem Grundrahmen 16 ist ein Heißläufer 18 eingebaut,
der einen einen Spritzkanal 20 aufweisenden Balken 22 und
von diesem ausgehende Düsen 24, 26 umfasst.
Dabei durchsetzen die Düsen 24, 26 die
Rahmenplatte 16 in Richtung des Auswerferteils 14.
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Auf
der Rahmenplatte 16 ist ein Basiswerkzeugteil 28 befestigt,
das innenseitig einen auszubildenden Formhohlraum begrenzt und zumindest
abschnittsweise eine konkav gewölbte
Innengeometrie aufweist. Insbesondere verläuft die konkave Form im Mittenbereich.
Somit weist das Basiswerkzeugteil 28 im Ausführungsbeispiel
innenseitig eine Schalenform auf, deren Innenfläche mit dem Bezugszeichen 30 gekennzeichnet
ist. Zeigt die Innenfläche 30 bevorzugterweise
eine konkave Geometrie – ggf. über die gesamte
Fläche – so sind andere
gekrümmte
Geometrieverläufe – auch z.
B. konvexe oder konvex/konkave oder eben/konkave oder eben konvexe oder
eben/konkav/konvexe – gleichfalls
möglich.
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Das
Basiswerkzeugteil 28 ist mit dem Basisrahmen 16 verschraubt
und austauschbar angeordnet. In dem Basiswerkzeugteil 28 verlaufen
im Querschnitt gestufte Kanäle 32, 34,
wie sich insbesondere aus der 6 ergibt.
Innerhalb der gestuften Kanäle 32, 34 erstrecken
sich die Düsen 24, 26.
Dabei ist der Querschnitt der Kanäle 32, 34 in
dem die Düsen 24, 26 umgebenden
Bereich in einem Umfang größer als der
der Düsen 24, 26,
dass die Düsen 24, 26 von
in die Kanäle 32, 34 einsetzbaren
Buchsen 36, 38 umgebbar sind, die beabstandet
zu den Düsen 24, 26 verlaufen.
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Die
rahmenplattenseitig verlaufende Buchse 36 besteht aus zwei
Hohlzylinderabschnitten 39, 40 unterschiedlicher
Durchmesser. Die auf der Buchse 40 angeordnete Buchse 38 weist
gleichfalls Abschnitte unterschiedlicher Außendurchmesser auf, die gleichfalls
eine Hohlzylinderform aufweisen und mit den Bezugszeichen 42 und 44 gekennzeichnet sind.
Die äußere Buchse 38 geht
mit ihrem Äußeren im
Vergleich zum inneren Abschnitt 42 einen geringeren Durchmesser
weisenden Abschnitt 44 fluchtend in formhohlraumseitig
verlaufender Fläche 30 über, d.
h. Stirnfläche 46 des
Abschnitts 44 ergänzt
geometrisch die Innenfläche 30.
Der äußere Abschnitt 44 der
Buchse 38 weist des Weiteren einen Düsenkanal 48 auf, der
von der Austrittsöffnung 50 der
Düse 24 ausgeht,
um in den Formhohlraum Kunststoff spritzen zu können.
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Um
beim Ausbauen bzw. Einsetzen des Basiswerkzeugteils 28 auszuschließen, dass
der Heißläufer 18,
d. h. die Düsen 24, 26 beschädigt werden, gehen
von dem Grundrahmen 16 vorzugsweise 4 Führungs-
bzw. Zentriersäulen 50 aus,
die sich in geometrisch angepassten Bohrungen 52 des Basiswerkzeugteils 28 erstrecken.
Dabei sind die über
der Rahmenplatte 16 vorstehenden Führungs- bzw. Zentriersäulen 50 länger als
die der Düsen 24, 26 in
ihren über
dem Grundrahmen 16 vorstehenden Bereichen. Somit muss das
Basiswerkzeugteil 28 zunächst auf die Führungssäulen 50 ausgerichtet
sein und diese sich in den entsprechenden Bohrungen 52 erstrecken,
bevor ein Kontakt mit den Düsen 24, 26 erfolgen
könnte.
Somit ist sichergestellt, dass beim Einbauen bzw. Ausbauen des Basiswerkzeugteils 28 ein Kontakt
mit den Düsen 24, 26 ausgeschlossen
ist.
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Das
Basiswerkzeugteil 28 umgibt mit seiner Innenfläche 30 einen
schalen- oder kappen- oder haubenförmigen Bereich
des Formhohlraums. Die verbleibenden Abschnitte des Formhohlraums
des Düsenteils 12 werden
durch Konturbacken 54, 56, 58, 60, 62 begrenzt,
die von Gleitbacken 64, 66 ausgehen, die ihrerseits
entlang zur ersten Rahmenplatte 16 schräg verlaufender Außenflächen 68, 70 von Grundbacken 72, 74 verschiebbar
sind, die mit der Rahmenplatte 16 fest verbunden sind.
Dabei verlaufen die Flächen 68, 70 schräg derart
zueinander, dass zum Entformen eines gespritzten Formteils 76 die
Gleitbacken 64, 66 und damit die Kontur- oder Formbacken 54, 56, 58, 60, 62 auseinander
fahren, wie sich aus einem Vergleich der 2, 3 und 4 ergibt.
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Das
Auswerferteil 14 weist in bekannter Weise einen Kern 80 auf,
der die Innenkontur des Formteils 76 vorgibt und den Formhohlraum
bei geschlossenem Werkzeug (3) begrenzt,
der außenseitig von
der Innenfläche 30 des
Basiswerkzeugteils 28 und den Innenflächen der Formbacken 54, 56, 58, 60, 62 begrenzt
wird. Dabei geht der Kern 80 von einer Rahmenplatte 82 aus,
die auch als zweite Rahmenplatte bezeichnet wird.
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Soll
ein Formteil einer Geometrie gespritzt werden, die ähnlich der
des Formteils 76 ist, ist es nur erforderlich, dass der
Kern 80 von dem zweiten Grundrahmen 82 gelöst und durch
einen der Innengeometrie des zu spritzenden weiteren Formteils angepassten
auf der zweiten Rahmenplatte 82 befestigt wird. Entsprechend
muss allein ein Austausch des Basiswerkzeugteils 28 und
der Konturbacken 54, 56, 58, 60, 62 folgen,
ohne dass der erste Grundrahmen 16, der Heißläufer 18,
die Gleitbacken 64, 66 und die Grundbacken 72, 74 erneuert
werden müssen.
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Die
mit der ersten und zweiten Grundplatte 16, 82 zu
verbindenden neuen Werkzeugteile sind jedoch in Bezug auf die zuvor
beschriebenen derart normiert ausgebildet, dass die den Formhohlraum nicht
begrenzende Außengeometrie übereinstimmt und
auch die die Düsen 24, 26 aufnehmenden
Kanäle
und die Bohrungen geometrisch in ihrem Verlauf übereinstimmen, die die Führungs-
bzw. Zentriersäulen 50 aufnehmen.
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Somit
weisen die austauschbaren Basiswerkzeugteile 28 eine gleiche
Trennlinie auf, die in einer Trennfläche 84 verläuft, auf
der die Konturbacken 54, 56, 58, 60, 62 in
Spritzstellung des Werkzeugs form- und kraftschlüssig aufliegen. Mit anderen
Worten ist der Verlauf der formbackenseitig verlaufenden Stirnfläche 85 der
unterschiedlichen Basiswerkzeugteile 28 flächenverlaufsmäßig gleich,
wobei die Breiten in Abhängigkeit
von den zu spritzenden Formteilen voneinander abweichen.
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Mit
anderen Worten weisen die Konturbacken 54, 56, 58, 60, 62 und
die Basiswerkzeugteile 28 die gleiche Grundtrennung auf.
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Erfindungsgemäß werden
für verschiedene Werkzeuge
identisch ausgebildete erste und zweite Grundrahmen 16, 82,
Heißlüfter 18,
Grundbacken 72, 74 und Gleitbacken 64, 66 verwendet.
Dabei werden grundsätzlich
dieselben Bauteile für
die verschiedenen Werkzeuge benutzt. Selbstverständlich wird die Erfindung nicht
verlassen, wenn z. B. für
verschiedene Werkzeuge identisch ausgebildete Bauteile verwendet
werden, um Umrüstzeiten
zu verkürzen.
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Bezüglich des
ersten und zweiten Grundrahmens 16, 82 ist anzumerken,
dass diese auch durch andere geeignete Elemente ersetzt werden können, über die
die Werkzeugteile mit einer Spritzgießmaschine verbunden werden.
Somit ist der Begriff nicht einschränkend, sondern weit und allgemein
auszulegen.
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Wie
sich insbesondere aus den 1 und 2 ergibt,
können
die Konturbacken 58, 60 und somit auch der Kern 80 derart
ausgebildet sein, dass in dem Formteil 76 Durchbrechungen
verlaufen. Die hierzu entsprechend ausgebildeten Bereiche der Formbacken 60 und
die des Kerns 18 sind mit den Bezugszeichen 84, 86 gekennzeichnet.
Da die Aussparungen 84 von den Konturbacken 58, 60 ausgehen,
diese beim Entformen seitlich von dem Kern 80 weggefahren
werden, bedarf es folglich keiner Schieber, wie dies bei einer geschlossenen
Glocke der Fall wäre,
die den Formhohlraum nach dem Stand der Technik außenseitig
umgibt.
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Um
das Werkzeug umzubauen, also Basiswerkzeugteil 28 sowie
Formbacken 54, 56, 58, 60, 62 auszutauschen,
wird wie folgt vorgegangen. Die Gleitbacken 64, 66 werden über Zylinder
in Entformungsposition gefahren, die der 4 entspricht. Die
Formbacken 54, 56, 58, 60, 62 werden über Winkel
miteinander verbunden, von den Gleitbacken 64, 66 gelöst und sodann
mit einem Kran abgehoben. Anschließend wird das auch als Gesenk
zu bezeichnende Werkzeugbasisteil 28 von der ersten Rahmenplatte 16 – auch Grundrahmen
genannt – gelöst und gleichfalls
mit einem Kran entfernt. Zur Bildung einer neuen Kontur wird sodann
ein neues Gesenk mittels eines Krans auf die Rahmenplatte ausgerichtet
und abgesenkt, wobei eine Führung über die
Säulen 50 erfolgt.
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Sodann
werden die neuen Konturbacken, die in ihrer Höhe und gleitbackenseitigen
Außengeometrie
denen der alten entsprechen, auf die Gleitbacken 64, 66 ausgerichtet
und mit diesen verbunden.
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Entsprechend
wird bezüglich
des Austauschs des Kerns verfahren, wobei die verschiedenen Kerne
bezüglich
des mit der Rahmenplatte 82 zu verbindenden Abschnitts
identisch übereinstimmen.