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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Profilelement, insbesondere ein Jalousieprofilelement
für Möbel oder
dergleichen, mit einem von einer Vorderwand und einer Rückwand begrenzten
Profilinnenraum, dem eine in der Vorderwand vorgesehene Öffnung zugeordnet
ist.
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Profilelemente
für Möbel, beispielsweise
Jalousieprofilelemente, die aneinandergereiht eine Jalousie bzw.
einen Rolladen zum Verschließen
eines Möbels,
beispielsweise eines Schrankes, bilden, sind in vielfältigen Gestaltungen
bekannt. Diese haben dabei auch Aufgaben zu übernehmen, um beispielsweise
in Büroräumen Geräusche zu
dämpfen
und sollen daher für
bestimmte Einsatzzwecke auch schallisolierende Eigenschaften aufweisen
können. Schallabsorbierende
Eigenschaften hat ein Schrankmöbel
insbesondere dann, wenn dieses z.B. mit Büchern oder Aktenordnern gefüllt ist.
Dabei wirken die eingestellten Bücher
bzw. Ordner als akustische Dämpfungsmaterialien,
die jedoch nur dann wirksam sein können, wenn das entsprechende
Schrankmöbel
geöffnet
ist. Geöffnete
Schrankmöbel
sind in vielen Anwendungsfällen
unerwünscht,
insbesondere dort, wo sich aufgrund eines Publikumverkehrs ein freier
Blick in das Schrankinnere verbietet oder wo Akten unter Verschluß gehalten
werden müssen.
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Aus
der
WO 2004/1 04356
A1 ist ein Profilelement zum Bilden eines Rolladens der
eingangs genannten Art bekannt, bei dem in einem Innenraum des Profilelementes
ein Schallschutzelement eingelassen ist. In der Vorderwand des Profilelementes sind
mit Abstand voneinander angeordnete Löcher vorgesehen, die zum Inneren
des Profilelementes hin auf das Schallschutzelement mit seinen schallabsorbierenden
Eigenschaften ausgerichtet sind. Ein derartig mit einem inneren
Schallschutzelement versehenes Profilelement erfordert sowohl in
konstruktiver als auch in baulicher Hinsicht einen erheblichen Aufwand,
um das Schallschutzelement im Profilinneren vorsehen zu können. Deshalb
ist das bekannte Profilelement auch zweiteilig ausgebildet mit einer
die Rückwand
aufweisenden Profilschale und einem die Vorderwand aufweisenden
Deckprofil, wobei die Profilschale und das Deckprofil aneinander über besondere
Rastverbindungen zu befestigen sind. Dies erfordert auch in zeitlicher
Hinsicht ein entsprechend aufwendiges Herstellungs- und Montageverfahren, wobei
das Schallschutzelement im Innenraum der entsprechenden Innenraumgeometrie
anzupassen ist. Dies geht zu Lasten der Gestehungskosten.
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Die
DE 203 08 239 U1 offenbart
ein Profilelement, das zum Bilden eines Rolladens mit jeweils benachbarten
weiteren Profilelementen gelenkig verbindbar ist und eine Vorderwand
und eine Rückwand aufweist,
die voneinander beabstandet sind. Zwischen der Vorderwand und der
Rückwand
ist ein Hohlraum angeordnet, in dem eine in die Vorderwand eingebrachte Öffnung mündet und
in dem schallabsorbierendes Material angeordnet ist. Dieses schallabsorbierende
Material ist Teil wenigstens eines Schallschutzelementes, das zumindest
im Bereich der Öffnung
zur Öffnung
hin angeordnet ist. Damit ist der Raum nicht mit einem Vorraum über einen
Kanal verbunden und abgeschlossen ausgebildet.
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Aus
der
DE 30 36 633 02 ist
eine schalldämpfende
Ventilationsjalousie zur Anbringung in einer Wandöffnung bekannt,
die eine Vielzahl von waagerechten Leisten aufweist, die in der
Wandöffnung derart
schräg
angeordnet sind, daß sie
die vorliegende Kante jeder Leiste der Umgebung und die höherliegende
Kante jeder Leiste der Geräuschquelle
zugewandt ist. Jede Leiste ist derart aufgebaut, daß sie einen
kompakten Bereich aus einem schallabsorbierenden Material und einen
hOhlen, durch eine Wand aus steifem Material gebildeten Bereich
umfaßt.
Diese sehr aufwendig bauende Ventilationsjalousie hat Profilstäbe, die
geschlossene und mit einem Außenraum über Kanäle verbundene
Resonatorräume
aufweist, womit jedoch erhebliche Gestehungskosten einhergehen.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Profilelement der eingangs
genannten Art zu schaffen, das ebenfalls schallabsorbierende Eigenschaften
aufweist, jedoch einen geringeren Herstellungsaufwand verursacht.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe zeichnet sich das Profilelement der eingangs genannten
Art dadurch aus, daß die
in der Vorderwand vorgesehene Öffnung
in einen ersten Profilinnenraum mündet und daß der erste Profilinnenraum über einen
eine Längserstreckung
aufweisenden Kanal mit einem zweiten geschlossenen Profilinnenraum
verbunden ist, der einen Akustikdämpfungsraum ausbildet.
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Damit
ist ein Profilelement geschaffen, bei dem mit baulich und konstruktiv
einfachen Mitteln ohne das Erfordernis eines besonderen inneren Schallschutzelementes
sehr gute Schallschutzeigenschaften zu erzielen sind. Das Profilelement
ist dabei als Schallabsorber ausgebildet, indem in dem Profilelement
eine nach Art eines Helmholtz-Resonators wirkender
zweiter geschlossener Profilinnenraum mit einem in diesen mündenden
Kanal ausgebildet ist. Dabei dringt der Schallwechseldruck in den
Kanal ein und bewegt dabei die Luftmasse in diesem Kanal. Das Volumen
in dem zweiten Profilinnenraum ist luftdicht verschlossen, so daß die darin
befindliche Luft elastisch komprimiert wird. Der dadurch entstehende höhere Druck
gegenüber
der Umgebung gleicht sich wieder aus und schiebt dabei die Luftmasse
im Kanal wieder zurück.
Aufgrund der Massenträgheit
der Luftsäule
bewegt sich diese über
den Ruhezustand hinaus und erzeugt dadurch einen Unterdruck in dem Volumen
des zweiten geschlossenen Profilinnenraumes, der die Luftsäule in dem
Kanal wieder zurücksaugt.
Es entsteht dadurch eine Schwingung, deren Frequenz von der Größe der Luftmasse
in dem Kanal und dem zweiten Profilinnenraum bestimmt wird. Diese
Schwingung, die mit Luftreibungsvorgängen verbunden ist, entzieht
dem Schall Energie und bewirkt dadurch die Absorption.
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Bevorzugtermaßen ist
in der Vorderwand des Profils ein Längsschlitz als Öffnung für den ersten
Profilinnenraum ausgebildet, der als durchgehender Schlitz auch
optisch ansprechend gestaltet ist. Dadurch ist das Profilelement
an seiner Vorderwand und damit auch an der Sichtseite dieses Profilelementes
z.B. bei einer Jalousie für
ein Schrankmöbel nicht
durch mit Abstand voneinander angeordneter Öffnungen für den Betrachter unruhig gestaltet,
sondern hat durch den entsprechenden Längsschnitt ein harmonisches,
ruhiges äußeres Aussehen.
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Besonders
vorteilhaft läßt sich
der Schall absorbieren, wenn in dem die Längserstreckung aufweisenden
Kanal eine exponentielle Einschnürung vorgesehen
ist. Damit ist ein Resonator mit Drosseldämpfung innerhalb des Kanals
aufgrund der exponentiellen Einschnürung dieses Kanals erreicht.
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Die
schallabsorbierenden Eigenschaften sind aufgrund der Wirkung des
Profilelementes nach Art eines Helmholzresonators abhängig von
der Querschnittsfläche
innerhalb des die Längserstreckung
aufweisenden Kanals, der effektiven Kanallänge und des Volumens innerhalb
des zweiten Profilinnenraumes.
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Besonders
gute Ergebnisse haben sich erzielen lassen, wenn der Kanal eine
Längserstreckung
aufweist, die gleich oder größer ist
als die Öffnungsbreite
der in der Vorderwandung vorgesehenen Öffnung oder aber wenn die Breite
B des Kanals im Verhältnis
zu dessen Längserstreckung
L mindestens 1:3 ist.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus weiteren
Unteransprüchen, der
nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen:
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1:
in einer schematischen Querschnittsdarstellung ein erstes Ausführungsbeispiel
eines Profilelementes nach der Erfindung;
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2:
eine zu 1 analoge Darstellung eines
zweiten Ausführungsbeispiels
eines Profilelementes nach der Erfindung, und
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3:
ein Ausführungsbeispiel
einer aus Profilelementen gemäß dem Ausführungsbeispiel nach 1 hergestellte
Jalousie.
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In
der Zeichnung sind grundsätzlich
gleichwirkende Teile mit übereinstimmenden
Bezugsziffern versehen. Allgemein mit 1 ist ein Profilelement
beziffert, das in dem gezeigten Ausführungsbeispiel aus einem Kunststoffmaterial
besteht und als Jalousieprofilelement für ein Möbel ausgebildet ist. Dazu hat
es seitliche Anbindungen, nämlich
einen im Querschnitt im wesentlichen kreisförmigen Verbinder 2 und
eine Kalotte 3 zur Aufnahme des Verbinders 2 eines
benachbarten Profilelementes 1.
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Das
Profilelement 1 nach dem Ausführungsbeispiel nach 1 hat
in der Vorderwand 5 einen Längsschnitt als Öffnung 6.
Diese Öffnung 6 mündet in
einen ersten Profilinnenraum 7. Dieser erste Profilinnenraum 7 steht über einen
Kanal 8, der eine gewisse Längserstreckung L aufweist,
mit einem zweiten geschlossenen Profilinnenraum 9 in Verbindung. Die
Breite B des Kanals 8 und dessen Längserstreckung L sind im Hinblick
auf das Volumen dieses zweiten geschlossenen Profilinnenraumes derart aufeinander
abgestimmt, daß sich
optimale akustische Dämpfungseigenschaften
ergeben. Der zweite Profilinnenraum 9 ist daher als Akustikdämpfungsraum
ausgebildet, ohne daß es
weiterer besonderer schallabsorbierender Auskleidungen oder Einsätze bedarf.
Damit ist das Profilelement 1 im Inneren nach Art eines
Helmholz-Resonators ausgebildet. Durch eine im Querschnitt leichte
Wölbung
des Schenkels 10 ergibt sich bei 11 eine exponentielle
Einschnürung,
die die Dämpfungseigenschaften
des Profilelementes 1 günstig
beeinflußt.
Die Breite B im Verhältnis
zur Länge
L ist bevorzugtermaßen
im Verhältnis 1:3
ausgebildet. Es ist aber ebenfalls ein Verhältnis 1:4 möglich. Der Kanal 8 weist
dabei eine Längserstreckung
L auf, die zumindest so groß ist
wie die Breite der Öffnung 6 in
der Vorderwandung 5.
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Das
in 2 gezeigte Ausführungsbeispiel ist im wesentlichen
gleich von der grundsätzlichen Gestaltung
her ausgebildet wie das Ausführungsbeispiel
nach 1. Es handelt sich hierbei um eine 12 mm Profilelementvariante
gegenüber
einer 8 mm Profilelementevariante nach 1.
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Genauso
wie im Ausführungsbeispiel
nach 1 sind auf der Rückseite und mithin in der Hinterwand 4 Löcher 12 vorgesehen,
die mit Abstand nebeneinander ange ordnet sind, wie diese im einzelnen näher aus 3 ersichtlich
sind. Diese Löcher
sind mit 12 beziffert und von einer akustisch transparenten
Abdeckung 13 belegt. Damit ist über die Öffnung 6 und die Löcher 12 das
Schrankinnere für
eine Schallabsorption ebenfalls erschlossen. Aufgrund der akustisch
transparenten bzw. akustisch durchgängigen Abdeckung 13 ist
sichergestellt, daß in
das Schrankinnere kein Staub und dergleichen eindringen kann.