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DE102005061825B4 - Computergehäuse - Google Patents

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DE102005061825B4
DE102005061825B4 DE200510061825 DE102005061825A DE102005061825B4 DE 102005061825 B4 DE102005061825 B4 DE 102005061825B4 DE 200510061825 DE200510061825 DE 200510061825 DE 102005061825 A DE102005061825 A DE 102005061825A DE 102005061825 B4 DE102005061825 B4 DE 102005061825B4
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bolt head
computer housing
elastic element
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Fujitsu Technology Solutions GmbH
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Abstract

Computergehäuse mit einem Trägerblech (1), das zur Befestigung einer Leiterplatte (6) eingerichtet ist, mit zumindest einem Stehbolzen (2) zur Befestigung der Leiterplatte, der an dem Trägerblech (1) angeordnet ist, welcher einen Bolzenfuß (3) und einen Bolzenkopf (4) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Stehbolzen (2) eine elektrisch leitfähige Oberfläche aufweist und eine elektrisch leitfähige Verbindung zwischen dem Stehbolzen (2) und dem Trägerblech gebildet ist,
wobei der Bolzenfuß (3) von einem elastischem Element (5) umgeben ist, das dazu eingerichtet ist, die Leiterplatte (6) gegen den Bolzenkopf (3) zu drücken.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Computergehäuse mit einem Trägerblech, das zur Befestigung einer Leiterplatte eingerichtet ist, mit zumindest einem Stehbolzen zur Befestigung der Leiterplatte, der an dem Trägerblech angeordnet ist und einen Bolzenfuß und einen Bolzenkopf aufweist, wobei das Trägerblech in einem Computergehäuse angeordnet ist.
  • Computergehäuse sind Massenprodukte, die einem hohen Preiskampf unterliegen. Aufgrund des hohen Preiskampfes und der produzierten hohen Stückzahlen sind Einsparungen bei der Montage eines Computersystems auch im Sekundenbereich von äußerster Bedeutung. Einsparungen sind am Wirkungsvollsten, wenn sie sich auf die Montagezeiten von Computern oder die Montagezeiten von Computergehäusen oder deren Komponenten beziehen. So befinden sich innerhalb eines gesamten Montageprozesses von Computern auch Teilprozesse, welche sich mit der Montage von Computermainboards, Controllern oder anderen Leiterplatten des Computers befassen.
  • Zur Montage einer Leiterplatte in einem Gehäuse sind verschiedene Vorgehensweisen und Anordnungen nach dem allgemeinen Stand der Technik bekannt. Eine dieser bekannten Vorgehensweisen ist die Montage einer Leiterplatte direkt an einer Gehäusewandung mittels Schraubverbindungen. Dabei sind Befestigungssockel vorgesehen, welche eine mittige Bohrung aufweisen, die zur Aufnahme der Schraube eingerichtet ist. Mittels der Befestigungssockel wird die Leiterplatte beabstandet zu den Gehäusewandungen durch Schrauben befestigt.
  • Des Weiteren ist eine schraubenlose Befestigung aus der Druckschrift DE 101 06 555 A1 bekannt. Dabei ist an einer Wandung in einem Computer ein hakenförmiger Vorsprung vorgesehen. Die Leiterplatte wird so in das Gehäuse an der Wandung eingesetzt, dass durch eine entsprechende Öffnung in der Leiterplatte der hackenförmige Vorspruch steckbar ist. Die Fixierung der Leiterplatte erfolgt durch einen weiteren Vorsprung, welcher ebenso von der Wandung des Computergehäuses absteht. Dieser wirkt mit einer weiteren Öffnung der Leiterplatte derart zusammen, dass nach dem Hinterschieben der Leiterplatte unter einen Hinterschnitt des hakenförmigen Vorsprungs in den weiteren Vorsprung eine Schraube oder ein Klemmstift eindrehbar beziehungsweise einsteckbar ist.
  • In der Druckschrift US 6,385,051 B1 ist ein Computergehäuse mit einem Wandelement des Gehäuses gezeigt, das zur Festigung einer Leiterplatte eingerichtet ist, wobei Stehbolzen zur Befestigung der Leiterplatte vorgesehen sind. Die Stehbolzen sind an dem Wandelement angeordnet und weisen einen Bolzenfuß sowie einen Bolzenkopf auf, die jeweils zylindrisch ausgebildet und durch eine zylindrisch ausgebildete Verjüngung beabstandet sind. Die Leiterplatte weist schlüssellochförmige Öffnungen auf, die dazu eingerichtet sind, mit dem Stehbolzen zusammenzuwirken. Dabei sind die Öffnungen in deren Abmessungen so ausgebildet, dass der Bolzenkopf durch die Öffnung hindurchführbar ist, und die Öffnung eine Verjüngung zu einem Ende hin aufweist, so dass die Leiterplatte den Bolzenkopf untergreift.
  • Die Druckschrift US 6,259,032 B1 zeigt eine Leiterplattenbefestigung mit einem Trägerblech, das zur Befestigung der Leiterplatte eingerichtet ist, mit zumindest einem Stehbolzen zur Befestigung der Leiterplatte, der an das Trägerblech angeordnet ist. Der Stehbolzen weist zumindest einen Bolzenfuß und einen Bolzenkopf auf, und ist zwischen Bolzenfuß und Bolzenkopf beidseitig konisch verjüngt, derart, dass eine Leiterplatte mit vorbestimmter Dicke darin klemmend aufnehmbar ist. Der Stehbolzen weist eine elektrisch leitfähige Oberfläche auf und bildet somit eine elektrische Verbindung zwischen Stehbolzen und Trägerblech. Die Leiterplatte umfasst Öffnungen, deren Abmessungen so ausgebildet sind, dass der Bolzenkopf durch die Öffnung hindurchführbar ist und die Öffnung eine Verjüngung zu einem Ende hin aufweist, so dass die Leiterplatte den Bolzenkopf untergreift und wobei die Öffnung von elektrisch leitfähigen Kontaktstellen zumindest teilweise umgeben ist.
  • Die Druckschrift US 6,424,537 B1 zeigt ein Computergehäuse mit einer Leiterplattenbefestigung an einem Trägerblech, bei dem Stehbolzen vorgesehen sind, welche an dem Trägerblech angeordnet sind. Die Stehbolzen weisen einen Bolzenfuß und einen Bolzenkopf auf, wobei der Bolzenfuß vom Bolzenkopf durch eine zylinderförmige Verjüngung beabstandet ist. Die zu befestigende Leiterplatte weist an einer Seite eine elektrisch leitfähige Kontaktstelle auf, der Stehbolzen ist aus elektrisch leitfähigem Material beziehungsweise weist eine elektrisch leitfähige Oberfläche auf. Zur Fixierung der Leiterplatte auf dem Stehbolzen ist eine Klammer vorgesehen, welche zugleich eine elektrische Kontaktierung zwischen Stehbolzen und der elektrisch leitfähigen Kontaktfläche auf der Leiterplatte bildet.
  • Die Druckschrift DE 3531958 C2 zeigt einen Abstandshalter aus elektrisch nicht leitfähigem Material, der dazu eingerichtet ist, eine Leiterplatte von einer benachbarten Oberfläche in einem vorbestimmten Abstand zu halten. Zur schwingungsgedämpften Ausgestaltung dieser Abstandshalterung sind Bolzen vorgesehen, welche durch Öffnungen in der Leiterplatte eingeführt und dort mittels radial wirkender Federrastelemente festgehalten werden. Zwischen einem Bolzenkopf und der Leiterplatte ist ein elastisches Element vorgesehen, welches eine schwingungsgedämpfte Beabstandung der Leiterplatte zu einem benachbarten Element herstellt.
  • Eine Leiterplattenbefestigung in einem Computergehäuse erfüllt über die alleinige Befestigung hinaus noch weitere Funktionen, wie zum Beispiel einen Massekontakt zwischen Leiterplatte und Gehäuse herzustellen.
  • Nachteilig an der in Druckschrift US 6,385,051 B1 vorgeschlagenen Vorrichtung ist, dass diese keinen elektrischen Kontakt zwischen der Leiterplatte und dem Computergehäuse herstellt und auch nur für Leiterplatten von vorbestimmter Dicke geeignet ist.
  • Es ist demzufolge die Aufgabe der Erfindung, den Stand der Technik dahingehend weiterzubilden, dass Leiterplatten schraubenlos bei gleichzeitig sicherer elektrischer Kontaktierung befestigbar sind.
  • Diese Aufgabe wird durch die Maßnahmen der Patentansprüche 1 und 14 gelöst und durch die untergeordneten Patentansprüche 2 bis 13 und 15 bis 16 in vorteilhafter Weise weitergebildet.
  • Dabei ist ein Computergehäuse mit einem Trägerblech vorgesehen, das zur Befestigung einer Leiterplatte eingerichtet ist, mit zumindest einem Stehbolzen zur Befestigung der Leiterplatte. Der Stehbolzen ist an dem Trägerblech angeordnet und weist einen Bolzenfuß und einen Bolzenkopf auf. Der Stehbolzen weist weiter eine elektrisch leitfähige Oberfläche auf so dass eine elektrisch leitfähige Verbindung zwischen dem Stehbolzen und dem Trägerblech gebildet ist. Dabei ist der Bolzenfuß von einem elastischem Element umgeben, das dazu eingerichtet ist, die Leiterplatte gegen den Bolzenkopf zu drücken.
  • Weiterhin ist vorgeschlagen, eine Anordnung vorzusehen mit einem Trägerblech dem oben beschriebenen Prinzip folgend, welches mit einer Leiterplatte zusammenwirkt. Dabei weist die Leiterplatte eine Öffnung auf, die dazu eingerichtet ist, mit dem Stehbolzen zusammenzuwirken, und deren Abmessungen so ausgebildet sind, dass der Bolzenkopf durch die Öffnung hindurchführbar ist. Weiter weist die Öffnung eine Verjüngung zu einem Ende hin auf, so dass das Board den Bolzenkopf untergreift.
  • Die Vorteile der vorgenannten Maßnahmen liegen darin, dass die Leiterplatte keiner weiteren Befestigung bedarf. Mittels des elastischen Elementes wird eine Kraft gegenüber der Leiterplatte ausgeübt, die sie im montierten Zustand gegen den Bolzenkopf drückt.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform ist der Bolzenfuß zylinderförmig ausgebildet und der Bolzenkopf kegelförmig ausgebildet. Es ist weiter vorteilhaft, den Bolzenkopf an seiner zum Trägerblech hin gerichteten Seite mit einer Einführschräge zu versehen. Diese erleichtert das Einführen einer Leiterplatte beim Montageprozess, da das Risiko einer Verkantung während des Montageprozesses mit der Einführschräge vermindert ist. Bei der Montage einer Leiterplatte wird das elastische Element nach unten gedrückt.
  • In einer Endposition wird die Leiterplatte durch die Federkraft des elastischen Elements gegen den Bolzenkopf gedrückt und gehalten.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform ist das elastische Element hohlzylinderförmig ausgebildet und aus einem elastomeren Werkstoff gebildet. Ein elastomerer Werkstoff ist in einer hohlzylindrischen Form einfach herzustellen und auch die Materialkosten sind sehr gering.
  • Eine alternative Ausführungsform umfasst ein hohlzylinderförmig ausgebildetes elastisches Element, welches aus einem elektrisch leitenden Werkstoff gebildet ist. Gemeinsam mit dem elektrisch leitenden Werkstoff ist dann in Kontakt mit der Leiterplatte eine elektrische Verbindung zu dem Computergehäuse gegeben. Das elastische Element beinhaltet einen weiteren Vorteil. Durch die Dauerelastizität, die ein elastisches Element gemäß dem Prinzip der Erfindung aufweist, ist stets ein sicherer elektrischer Kontakt gegeben. Vibrationen, Erschütterungen, oder ähnliche mechanische Belastungen, die auf die Befestigung der Leiterplatte wirken, bleiben gegenüber der elektrischen Kontaktierung durch das ständige Anpressen mittels des elastischen Elements wirkungslos.
  • In einer alternativen Ausführungsform ist das elastische Element als kegelförmige Scheibe gebildet, die aufgrund ihrer kegelförmigen Formgebung federnde Eigenschaften aufweist. Die federnden und damit elastischen Eigenschaften sind durch die Werkstoffwahl noch zu beeinflussen. Auch die elektrische Leitfähigkeit des elastischen Elementes ist durch die Werkstoffwahl zu beeinflussen. Die kegelförmige Scheibe ist sowohl aus Kunststoff als auch aus Metall herstellbar. Eine solche kegelförmige Scheibe ist sehr kostengünstig in der Herstellung und auch die Federeigenschaften sind sehr einfach herbeizuführen.
  • Die Ausführungsform mit der kegelförmigen Scheibe lässt sich vorteilhaft dadurch weiterbilden, dass der Bolzenfuß einen Absatz aufweist, auf dem die kegelförmige Scheibe aufliegt. Damit lässt sich die Geometrie der kegelförmigen Scheibe besser an die Federungseigenschaften anpassen. Weiterhin wird mit dem Absatz eine Lösung geschaffen, die es erlaubt, die kegelförmige Scheibe auf dem Absatz des Holzenfußes zu lagern und damit die Federkräfte alleine durch den Stehbolzen aufzunehmen.
  • Eine alternative Ausführungsform für das elastische Element ist aus einer Schraubdruckfeder und einer darauf aufliegenden Auflegescheibe gebildet. Dabei ist die Auflegescheibe zwischen der Druckfeder und dem Bolzenkopf angeordnet. Auf der Auflegescheibe ruht die Leiterplatte, beziehungsweise die Auflegescheibe bildet eine großflächige Auflage, um die Federkraft auf die Leiterplatte zu übertragen. Vorteilhaft ist eine metallische Auflegescheibe, da diese zusätzlich den elektrischen Kontakt zwischen Leiterplatte und Trägerblech herstellt. Die Kraft der Feder drückt die Leiterplatte gegen den Bolzenkopf.
  • Die eben beschriebene Ausführungsform mit der Schraubenfeder als elastischem Element lässt sich vorteilhaft weiterbilden, indem die Auflegescheibe durch eine Auflegehülse ersetzt wird. Diese Auflegehülse ist gemäß einer hohlzylinderförmigen Fortsetzung der Auflegescheibe gebildet und ist um die Schraubenfeder herum angeordnet. Somit wird die Hülse mit der Kraft der Schraubenfeder gegen die Leiterplatte gedrückt. In dieser Ausführungsform ist die Schraubendruckfeder nur bis zum Aufliegen der Auflegehülse am Trägerblech komprimierbar. Damit gewinnt das elastische Element eine bessere Stabilität und ist während des Montageprozesses der Leiterplatte einfacher zu handhaben, da ein ungewolltes seitliches Abgleiten, Verhacken der Hülse oder ähnliches nicht möglich ist. Die Auflagehülse ist zwischen der Schraubendruckfeder und dem Bolzenkopf angeordnet.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform weist der Stehbolzen eine elektrisch leitende Oberfläche auf oder ist aus einem metallischen und damit ebenfalls elektrisch leitfähigen Werkstoff gebildet. Durch die elektrische Leitfähigkeit des Bolzens in Kombination mit der elektrischen Leitfähigkeit des elastischen Elementes ist eine beidseitige elektrische Kontaktierung einer Leiterplatte möglich. Durch den ständigen Druck, den das Federelement aufgrund seiner dauerelastischen Eigenschaften gegen die Leiterplatte ausübt, ist auch eine ständige elektrische Kontaktierung gewährleistet.
  • Es ist vorteilhaft, Bolzenfuß und Bolzenkopf mit jeweils einer kreisförmigen Grundfläche auszuführen, da diese kreisförmige Grundfläche durch sehr einfache Herstellungsprozesse, wie zum Beispiel Drehen, in großen Stückzahlen einfach erstellbar ist. Andererseits ist es auch möglich, so einen Bolzenkopf durch ein dem Nietverfahren ähnliches Verfahren mit der Leiterplatte zu verbinden und den Bolzenkopf durch ein hämmerndes also mechanisch kaltverformendes Verfahren herzustellen. Weiterhin ist es möglich, den fertigen Stehbolzen mit einem Schweissverfahren mit dem Trägeblech zu verbinden oder einen Stehbolzenrohling mit einem Schweissverfahren mit dem Trägerblech zu verbinden und mit einer mechanischen Kaltverformung den Bolzenkopf nach dem Schweissverfahren zu bilden. Die hier nur kurz vorgestellten Verfahrensweisen stellen günstige Möglichkeiten dar, den Stehbolzen am Trägerblech zu befestigen und den Stehbolzen herzustellen. All diese Verfahren sind günstig in einen Fließbandprozess integrierbar, und somit ist in einfacher Weise die Produktion eines Computergehäuses mit einem Trägerblech und einem Stehbolzen möglich.
  • Um eine Leiterplatte in einem Gehäuse zu befestigen, ist es von Vorteil, wenn der Bolzenfuß an einer zur Gehäuseinnenseite hin weisenden Fläche des Trägerblechs angeordnet ist. Damit die Leiterplatte den Bolzenkopf untergreift und damit eine formschlüssige Befestigung gebildet ist, ist es vorteilhaft, den Durchmesser der kreisförmigen Grundfläche des Bolzenkopfes größer als den Durchmesser der kreisförmigen Grundfläche des Bolzenfußes zu gestalten.
  • Die Erfindung wird, wie bereits vorgehend erwähnt, auch gelöst durch eine Anordnung mit einer Leiterplatte und dem vorgehend beschriebenen Computergehäuse und Trägerblech. Die Leiterplatte weist dabei eine Öffnung auf, die so eingerichtet ist, dass sie mit den Stehbolzen zusammenwirkt und deren Abmessungen so ausgebildet sind, dass der Bolzenkopf durch die Öffnung hindurchführbar ist. Die Öffnung weist eine Verjüngung auf, die zu einem Ende hin gerichtet ist, so dass die Leiterplatte den Bolzenkopf untergreift.
  • Es ist vorteilhaft, insbesondere im Zusammenspiel mit dem Bolzenkopf und dem Bolzenfuß, wenn die Öffnung in der Leiterplatte eine kreisrunde Bohrung ist, welche einen Mindestdurchmesser umfasst, der zumindest dem Durchmesser des Bolzenkopfes gleich ist. Dabei ist weiter die Bohrung mit einem Langloch in einer Richtung erweitert, so dass eine schlüssellochförmige Öffnung ausgebildet ist. Das Langloch weist einen Durchmesser auf, der dem Durchmesser des Bolzenfußes gleich ist. Somit ist die Leiterplatte entlang dieses Langloches unter dem Bolzenkopf verschiebbar, wobei der Bolzenfuß in dem Langloch bewegt wird.
  • Die Öffnung in der Leiterplatte ist mit elektrisch leitfähigen Kontaktstellen umgeben. Diese Kontaktstellen sind wahlweise beidseitig der Leiterplatte oder nur an einer Seite der Leiterplatte angeordnet und sind in Form von Kontaktlötpunkten oder auch unisolierten Leiterbahnen der Leiterplatte gebildet. Durch das elastische Element ist im Zusammenspiel mit Bolzenkopf und den Kontaktstellen eine elektrische Verbindung mit dem Gehäuse hergestellt.
  • Für die vorstehend beschriebene Erfindung ist die Art der Leiterplatte von untergeordneter Bedeutung. So kann die Leiterplatte eine Grafikkarte, ein Controller, ein Computermainboard oder eine andere Komponente eines Computers sein.
  • Somit ist in vorteilhafter Weise eine schraublose Befestigung der Leiterplatte im Gehäuse unter Berücksichtigung der elektrischen Kontaktierung der Leiterplatte im Gehäuse erfüllt.
  • Unterschiedliche Stärken beziehungsweise Dicken der Leiterplatten sind aufgrund des elastischen Elementes nunmehr von untergeordneter Bedeutung, da das elastische Element diese unterschiedlichen Dicken gleich behandelt. Mit allen Leiterplattendicken werden feste Verbindungen hergestellt, die ein sicheres Befestigen der Leiterplatte bei sicherer elektrischer Kontaktierung ermöglichen.
  • Im Folgenden ist die Erfindung anhand verschiedener Ausführungsbeispiele und mehrerer Figuren näher erläutert.
  • Es zeigt die:
  • 1, einen Stehbolzen mit elastischem Element und einer Leiterplatte vor der Montage;
  • 2, einen Stehbolzen mit elastischem Element und einer Leiterplatte während des Montagevorgangs;
  • 3, einen Stehbolzen mit elastischem Element und einer Leiterplatte, fertig montiert;
  • 4, einen Stehbolzen mit elastischem Element und einer Leiterplatte während des Montagevorgangs in einer Seitenansicht;
  • 5, einen Stehbolzen mit elastischem Element und einer Leiterplatte, fertig montiert mit Lötkontakten;
  • 6, einen Stehbolzen mit elastischem Element und einer Leiterplatte, fertig montiert ohne Lötkontakte;
  • 7, einen Stehbolzen mit holzylinderförmigem elastischen Element;
  • 8, einen Stehbolzen mit kegelförmigem elastischen Element;
  • 9, einen Stehbolzen mit Schraubenfeder und Auflegescheibe;
  • 10, einen Stehbolzen mit Schraubenfeder und Auflegehülse.
  • Ein Trägerblech 1 eines Computergehäuses ist in 1 symbolisch beziehungsweise als Ausschnitt des Trägeblechs 1 dargestellt. An dem Trägerblech 1 ist ein Stehbolzen 2 angeordnet, welcher vertikal zur Oberfläche des Trägerblechs 1 gerichtet ist. Der Stehbolzen 2 weist einen Bolzenfuß 3 und einen Bolzenkopf 4 auf. Der Bolzenfuß 3 des Stehbolzens 2 ist mit einem elastischen Element 5 umgeben, welches hohlzylinderförmig ausgebildet ist. Symbolisch ist weiter ein Ausschnitt einer Leiterplatte 6 gezeigt, der eine Bohrung 7 aufweist, die um ein Langloch 8 erweitert ist, so dass sich eine schlüssellochförmige Aussparung ergibt.
  • Das Langloch 8 ist zumindest teilweise mit elektrisch leitfähigen Kontaktstellen 9 umgeben. Die Kontaktstellen 9 sind zum Beispiel durch isolationsfreie Leiterbahnen der Leiterplatte 6 oder durch Lötpunkte auf der Leiterplatte 6 gebildet. Die Kontaktstellen 9 sind an beiden Seiten der Leiterplatte angeordnet, alternativ ist auch eine Anordnung der Kontaktstellen an einer Seite der Leiterplatte möglich, so dass ein elektrischer Kontakt mit dem Trägerblech 1 entweder durch den Bolzenkopf 4 oder durch das elastische Element 5 gebildet ist.
  • In 1 ist das Trägerblech 1 nur durch einen kleinen Ausschnitt gezeigt, welcher das den Stehbolzen 2 unmittelbar umgebende Trägerblech betrifft. Dies ist der für die Beschreibung der Erfindung wesentliche Ausschnitt. Zur Befestigung einer Leiterplatte 6 auf einem Trägerblech genügt zumindest ein einziger Stehbolzen gemäß dem vorstehend beschriebenen Prinzip. Seitliche Verschiebungen oder Drehungen der Leiterplatte 6 sind durch weitere Komponenten wie Blechlaschen oder Stützelemente verhinderbar. Dies schließt jedoch nicht aus, dass eine Mehrzahl von Stehbolzen 2 zu einer Befestigung der Leiterplatte 6 auf dem Trägerblech 1 verwendet werden können. Mit steigender Anzahl an Stehbolzen 2 erhöht sich die Stabilität der Befestigung, aber auch der zeitliche Montageaufwand. Die Stabilität der Befestigung betreffend sind zwei Stehbolzen 2 besser als einer und drei Stehbolzen 2 möglicherweise auch besser als zwei. Ein Optimum der Anzahl der verwendeten Stehbolzen 2 liegt bei vier Stehbolzen 2, ist aber stark abhängig von der geometrischen Form der Leiterplatte 6. Jeder Stehbolzen 6 mehr erschwert die Montage der Leiterplatte und kostet damit im Montageprozess wertvolle Zeit.
  • Die 2 zeigt den Stehbolzen 2 im Zusammenspiel mit der Leiterplatte 6 und der schlüssellochförmigen Öffnung der Leiterplatte 6 am Anfang eines Montageprozesses. Dabei ist der Bolzenkopf 4 durch die kreisrunde Bohrung 7 bereits durchgeführt.
  • Die 3 zeigt bereits das Ende des darauffolgenden Arbeitsschrittes. Dabei hat die Leiterplatte 6 bereits ihre Endposition erreicht, in der sie mittels des Stehbolzens 2 so zusammenwirkt, dass die Leiterplatte fest gehalten wird. In dieser Endposition untergreift die Leiterplatte 6 den Bolzenkopf 4. Ist der Stehbolzen 2 aus elektrisch leitfähigem Material wie zum Beispiel Metall gebildet, so ist über die Kontaktstellen 9 eine elektrische Verbindung und damit eine Massekontaktierung zu dem Trägerblech und damit auch zu dem Computergehäuse hergestellt. Anhand der ersten drei Figuren, 1 bis 3, wird der Montageprozess, der in dieser Weise durch den Stehbolzen mit dem elastischen Element erst möglich wird, offenbar. Damit ist auch die Einfachheit des Montageprozesses und die damit verbundene kurze Montagezeit gezeigt. Heim Einlegen der Leiterplatte 6 in das Computergehäuse, beziehungsweise in das Trägerblech 1, liegt die Leiterplatte 6 mit den Rändern der schlüssellochförmigen Öffnungen auf dem elastischen Element 5 auf. Durch ein Verschieben der Leiterplatte 6 in einer Richtung zur Endposition hin wird das elastische Element 6 gespannt. Damit drückt das elastische Element 5 die Leiterplatte 6 gegen den Bolzenkopf 4. Dort kontaktieren die Kontaktstellen 9 zuverlässig mit dem Bolzenkopf 4. Auch kontaktieren Kontaktstellen 9 an der Unterseite der Leiterplatte 6 zuverlässig mit dem elastischen Element 5. Ist das elastische Element zusätzlich aus einem leitfähigen Werkstoff gebildet, werden demzufolge Ober- und Unterseite der Leiterplatte kontaktiert und eine zuverlässige Masseverbindung hergestellt. Die an dem Bolzenkopf 4 des Stehbolzens 2 angeordnete Einführschräge ermöglicht ein einfaches Einführen der Leiterplatte und vermeidet zuverlässig ein Verkanten während der Montage. Bei der Verwendung von elektrisch isolierenden Materialien für das elastische Element wird nur eine Seite der Leiterplatte mittels des Bolzenkopfs 4 kontaktiert.
  • Durch das elastische Element wird ein spielfreier und zuverlässiger Kontakt zwischen den Kontaktstellen 9 der Leiterplatte 6 und den metallischen Stehbolzen 2, unabhängig von der Gesamtdicke der Leiterplatte 6 erreicht. Auch variierende Dicken der Leiterplatte 6, hervorgerufen zum Beispiel durch Lotauftrag an den Kontaktstellen 9, haben keinen nachteiligen Einfluss auf die Kontaktierung oder die Festigkeit der Befestigung.
  • Die 4 zeigt die Darstellung aus der 2 in einer Seitenansicht, wobei der Bolzenkopf 4 des Stehbolzens 2 bereits in die kreisrunde Bohrung 7 der Leiterplatte 6 eingetaucht ist. Das elastische Element 5 ist in dieser Darstellung noch in einer Ruheposition und entspannt. Dies ist auch dadurch erkennbar, dass der Freiraum zwischen dem elastischen Element 5 und der Unterseite des Bolzenkopfes 4 geringer ist als das Maß der Dicke der Leiterplatte 6. Als Fortsetzung der kreisrunden Bohrung 7 weist die Leiterplatte 6 das bereits oben beschriebene Langloch 8 auf. Das dargestellte Ausführungsbeispiel weist Kontaktstellen 9 auf, welche durch Lötpunkte 10 gebildet sind. Diese Lötpunkte 10 bilden mittels des elastischen Elements 5 in der Endposition der Montage die elektrische Kontaktierung der Leiterplatte 6 mit dem Trägerblech. Eine Einführschräge 11, welche an der Unterseite des Bolzenkopfes 4 angeordnet ist, vermeidet vorteilhaft beim Verschieben der Leiterplatte in Richtung der Endposition ein Verkannten der Öffnung in der Leiterplatte 6 mit dem Bolzenkopf 4.
  • 5 zeigt die Leiterplatte 6 in der Endposition der Montage. Die Leiterplatte 6 untergreift den Bolzenkopf 4, das elastische Element 5 befindet sich in einem gespannten Zustand und presst die Leiterplatte 6 gegen den Bolzenkopf 4. Durch den ständigen Druck, den das elastische Element 5 gegen die Leiterplatte ausübt, ist auch stets elektrischer Kontakt zwischen der Leiterplatte 6 und dem elastischen Element 5 und damit zwischen der Leiterplatte 6 und dem Trägerblech 1 beziehungsweise dem Gehäuse sichergestellt.
  • 6 zeigt ein anderes Ausführungsbeispiel ohne Lötpunkte 10 an der Unterseite der Leiterplatte 6, sondern zeigt lediglich die Leiterplatte 6 in der Endposition ohne elektrische Kontaktierung durch Lötpunkte.
  • 7 zeigt den Stehbolzen 2 mit Bolzenkopf 4 in symbolischer Darstellung, wobei der Bolzenfuß 3 von einem hohlzylinderförmigen elastischen Element 5 umgeben ist. Dieses hohlzylinderförmige elastische Element 5 stützt sich einerseits auf das Trägerblech 1, an welchem der Bolzenfuß 3 befestigt ist.
  • 8 zeigt ein Ausführungsbeispiel des Stehbolzens 2 mit dem elastischen Element 5, bei dem eine kegelförmige Scheibe das elastische Element 5 bildet. Der Bolzenfuß 3 ist durch einen Absatz 12 erweitert. Der Absatz 12 ermöglicht die kegelförmige Scheibe näher an den Bolzenkopf heranzuführen, und somit die Form und die Geometrie der kegelförmigen Scheibe im Hinblick auf die federnden Eigenschaften optimal auszulegen. Auch ist damit vorteilhaft eine Beabstandung der Leiterplatte 6 zu der Oberfläche des Trägerblechs 1 herzustellen.
  • 9 zeigt den Stehbolzen 2 mit eine Spiraldruckfeder 13 in Verbindung mit einer Auflegescheibe 14. Spiraldruckfeder 13 und Auflegescheibe 14 bilden das elastische Element 5. Die Kraft, welche die Spiraldruckfeder 13 gegenüber der Leiterplatte 6 in einem montierten Zustand ausübt, wird mittels der Auflegescheibe auf die Leiterplatte 6 übertragen, wodurch die Leiterplatte 6 gegen den Bolzenkopf 4 gedrückt wird. Die Auflegescheibe 14 wird mittels der Federkraft gegen die Leiterplatte gedrückt und bildet damit einen sicheren elektrischen Kontakt mit den Kontaktstellen der Leiterplatte.
  • 10 zeigt eine Ausführungsform in Annäherung an die Ausführungsform der 9, wobei die Auflegescheibe 14 durch eine Auflagehülse 15 ersetzt ist. Die Auflagehülse bildet damit die Vorteile der Auflagescheibe 14 weiter, da neben der sicheren Beabstandung der Leiterplatte 6 zum Trägerblech 1 auch eine sichere Kontaktierung der Massekontakte und eine sichere Befestigung der Leiterplatte 6 mittels der Stehbolzen 2 ermöglicht ist.
  • 1
    Trägerblech
    2
    Stehbolzen
    3
    Bolzenfuß
    4
    Bolzenkopf
    5
    elastisches Element
    6
    Leiterplatte
    7
    Bohrung
    8
    Langloch
    9
    Kontaktstellen
    10
    Lötpunkte
    11
    Einführschräge
    12
    Absatz
    13
    Spiraldruckfeder
    14
    Auflagescheibe
    15
    Auflagehülse

Claims (16)

  1. Computergehäuse mit einem Trägerblech (1), das zur Befestigung einer Leiterplatte (6) eingerichtet ist, mit zumindest einem Stehbolzen (2) zur Befestigung der Leiterplatte, der an dem Trägerblech (1) angeordnet ist, welcher einen Bolzenfuß (3) und einen Bolzenkopf (4) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Stehbolzen (2) eine elektrisch leitfähige Oberfläche aufweist und eine elektrisch leitfähige Verbindung zwischen dem Stehbolzen (2) und dem Trägerblech gebildet ist, wobei der Bolzenfuß (3) von einem elastischem Element (5) umgeben ist, das dazu eingerichtet ist, die Leiterplatte (6) gegen den Bolzenkopf (3) zu drücken.
  2. Computergehäuse nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzenfuß (3) zylinderförmig ausgebildet ist, und der Bolzenkopf (4) kegelförmig ausgebildet ist, wobei der Bolzenkopf (4) an seiner zum Trägerblech gerichteten Seite eine Einführschräge (11) aufweist.
  3. Computergehäuse nach einem der Patentansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Element (5) hohlzylinderförmig ausgebildet ist und aus einem elastomeren Werkstoff gebildet ist.
  4. Computergehäuse nach einem der Patentansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Element (5) hohlzylinderförmig ausgebildet ist und aus einem elastischen und elektrisch leitenden Werkstoff gebildet ist.
  5. Computergehäuse nach einem der Patentansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Element (5) als kegelförmige Scheibe ausgebildet ist, welche aus einem elastischen Werkstoff gebildet ist, wobei der elastische Werkstoff ein elektrisch leitfähiger metallischer Werkstoff oder ein elektrisch leitfähiger oder nicht leitfähiger Kunststoff ist.
  6. Computergehäuse nach Patentanspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die kegelförmige Scheibe auf einem Absatz (12) des Bolzenfußes (3) aufliegt.
  7. Computergehäuse nach einem der Patentansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Element (5) aus einer Kombination aus einer Spiraldruckfeder (13) und einer Auflegescheibe (14) gebildet ist, wobei die Auflegescheibe (14) zwischen der Spiraldruckfeder (13) und dem Bolzenkopf (4) angeordnet ist.
  8. Computergehäuse nach einem der Patentansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Element (5) aus einer Kombination aus einer Spiraldruckfeder und einer diese zumindest teilweise umfassende Auflagehülse (15) gebildet ist, wobei die Auflagehülse (15) zwischen der Druckfeder und dem Bolzenkopf (4) angeordnet ist.
  9. Computergehäuse nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stehbolzen (2) aus einem metallischen Werkstoff gefertigt.
  10. Computergehäuse nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzenfuß (3) und der Bolzenkopf (4) jeweils eine kreisförmige Grundfläche aufweisen, wobei die Durchmesser der Grundflächen voneinander verschieden sind.
  11. Computergehäuse nach Patentanspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser der Grundfläche des Bolzenkopfes (4) größer ist als der Durchmesser der Grundfläche des Bolzenfußes (3).
  12. Computergehäuse nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzenfuß (3) an einer zur Innenseite des Computergehäuses gerichteten Seite des Trägerblechs (1) angeordnet ist.
  13. Computergehäuse nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerblech (1) eine Gehäusewandung des Computergehäuses ist.
  14. Anordnung mit einem Computergehäuse nach einem der Patentansprüche 1 bis 13 und einer Leiterplatte, wobei die Leiterplatte eine Öffnung aufweist, die dazu eingerichtet ist, mit dem Stehbolzen (2) zusammenzuwirken, und deren Abmessungen so ausgebildet sind, dass der Bolzenkopf (4) durch die Öffnung hindurchführbar ist, und die Öffnung eine Verjüngung zu einem Ende hin aufweist, so dass die Leiterplatte den Bolzenkopf (4) untergreift und wobei die Öffnung von elektrisch leitfähigen Kontaktstellen (9) zumindest teilweise umgeben ist.
  15. Anordnung nach Patentanspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung eine Bohrung (7) ist, welche einen Mindestdurchmesser umfasst, der zumindest dem Durchmesser des Bolzenkopfes (4) gleich ist, wobei die Bohrung (7) mit einem Langloch (8) in einer Richtung erweitert ist, so dass eine schlüssellochförmige Öffnung gebildet ist, und das Langloch (8) eine Mindestbreite aufweist, die zumindest gleich dem Durchmesser des Bolzenfußes (3) ist.
  16. Anordnung nach einem der Patentansprüche 14 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterplatte ein Motherboard eines Computers ist.
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