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DE102005060184A1 - Bodenschwelle - Google Patents

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DE102005060184A1
DE102005060184A1 DE200510060184 DE102005060184A DE102005060184A1 DE 102005060184 A1 DE102005060184 A1 DE 102005060184A1 DE 200510060184 DE200510060184 DE 200510060184 DE 102005060184 A DE102005060184 A DE 102005060184A DE 102005060184 A1 DE102005060184 A1 DE 102005060184A1
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Application number
DE200510060184
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Inventor
Inge Frey
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Individual
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B7/00Special arrangements or measures in connection with doors or windows
    • E06B7/16Sealing arrangements on wings or parts co-operating with the wings

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Specific Sealing Or Ventilating Devices For Doors And Windows (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Bodenschwelle für ein Türelement zur Abdichtung im Bodenbereich zwischen zwei Räumen, insbesondere zwischen Außen- und Innenbereich eines Bauwerkes, wobei zwischen Bodenschwelle und Türelement eine Dichtungsanordnung vorgesehen ist, die im geschlossenen Zustand der Tür einen Spalt im Bodenbereich abzudichten vermag, wobei auf der dem Außenbereich zugewandten Seite der Bodenschwelle eine Erhöhung vorgesehen ist. DOLLAR A Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß in der Erhöhung eine Nut vorgesehen ist, in der die Dichtungsanordnung oder zumindest ein Teil der Dichtungsanordnung angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Bodenschwelle für ein Türelement zur Abdichtung im Bodenbereich zwischen zwei Räumen, insbesondere zwischen Außen- und Innenbereich eines Bauwerkes, wie zum Beispiel einer Haus- oder Balkontür, wobei zwischen Bodenschwelle und Türelement eine Dichtungsanordnung vorgesehen ist, die im geschlossenen Zustand der Tür einen Spalt im Bodenbereich abzudichten vermag, wobei auf der dem Außenbereich zugewandten Seite der Bodenschwelle eine Erhöhung vorgesehen ist.
  • Derartige Bodenschwellen sind bekannt. Sie werden insbesondere für die Abdichtung von Tür- oder Fensterelementen im Bodenbereich zwischen zwei Räumen und insbesondere zwischen einem Außen- und Innenbereich eines Bauwerkes eingesetzt. Insbesondere bei der Abdichtung von Bauwerken zum Außenbereich hin, bei Haustüren, Balkontüren oder sogenannten Fenstertüren ist es häufig gewünscht, daß die Bodenschwelle für dieses Türelement die Tür beziehungsweise den Spalt zwischen dem Türelement und dem Boden sicher abdichtet. Auf der anderen Seite ist jedoch gefordert, keine störenden Elemente, wie die eines Rahmens, wie zum Beispiel eines Blendrahmens für eine Tür oder eine Balkontür, dort vorzusehen. Diese Rahmenteile sind insbesondere deshalb störend, weil sie eine Stolpergefahr, aufgrund ihrer Erhöhung gegenüber dem normalen Bodenniveau darstellen und insbesondere in Bereichen, in welchen derartige Erhöhungen besonders störend sind beziehungsweise wo sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht zulässig sind, ist es gewünscht, relativ flache Bodenschwellen einzusetzen, die nach Möglichkeit nur eine geringfügige Erhöhung gegenüber dem normalen Bodenniveau aufweisen, so daß auch Rollstuhlfahrer diese problemlos überwinden können. Derartige flache Bodenschwellen haben allerdings den Nachteil, daß sie keine ausreichende Dichtwirkung der Abdichtung des Spaltes zwischen dem Flügel der Türe und der Bodenschwelle aufweisen. Setzt man normale Bodenschwellen ein, wie sie im Haustürbereich üblich sind, ergibt sich das Problem, daß sie insbesondere gegen Schlagregen und Wind nicht ausreichend dicht sind, so daß sie für diese Zwecke bisher kaum einsetzbar sind.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine insbesondere schlagregendichte Abdichtung einer Bodenschwelle im Bodenbereich zur Verfügung zu stellen.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch eine Bodenschwelle für ein Türelement zur Abdichtung im Bodenbereich zwischen zwei Räumen, insbesondere zwischen Außen- und Innenbereich eines Bauwerkes, wie zum Beispiel einer Haus- oder Balkontüre, wobei zwischen Bodenschwelle und Türelement eine Dichtungsanordnung vorgesehen ist, die im geschlossenen Zustand der Tür einen Spalt im Bodenbereich abzudichten vermag, wobei auf der dem Außenbereich zugewandten Seite der Bodenschwelle eine Erhöhung vorgesehen ist und die Bodenschwelle sich dadurch auszeichnet, daß in der Erhöhung eine Nut vorgesehen ist, in der die Dichtungsanordnung oder zumindest ein Teil der Dichtungsanordnung angeordnet ist. Durch diese erfindungsgemäße Lösung ist es jetzt gegeben, daß eine Dichtungsanordnung an einer Erhöhung wirken kann, die eine im Wesentlichen planparallele Fläche bezogen auf die Unterkante des Türflügels besitzt und die eine Dichtigkeit gegen Schlagregen einer Dichtungsanordnung zu gewährleisten vermag. Die Erhöhung ist dabei derart mit geringfügiger Höhe ausgebildet, daß es ausreicht, einen Teil der Dichtungsanordnung oder zumindest einen Teil einer Dichtung dort anzuordnen, zu befestigen oder einzuführen. In der Erhöhung befindet sich dabei eine Nut, die entweder die Dichtungsanordnung beziehungsweise einen Teil davon aufnimmt und insbesondere so angeordnet ist, daß die Dichtungsanordnung im geschlossenen Zustand der Tür mit dem Türflügel gemeinsam den Spalt zwischen Türflügel und Bodenschwelle dann abdichtet. Derartige Bodenschwellen sind als barrierearm zu bezeichnen, da die Erhöhung, wie sie jetzt erfindungsgemäß vorgeshen ist, in einem Bereich von wenigen Millimetern über dem normalen Niveau bis maximal 2 cm über dem Bodenniveau sich erstrecken kann. Derartige Schwellen werden noch als barrierefreie Schwellen bezeichnet und können in Bereichen eingesetzt werden, in denen höhere Bodenschwellen nicht eingesetzt werden können beziehungsweise dürfen.
  • Von besonderem Vorteil ist es, wenn als Dichtungsanordnung eine Magnetdichtung, bestehend aus einem Ober- beziehungsweise Gegenmagnet und einem Untermagneten vorgesehen ist. Derartige Magnetdichtungen zeichnen sich durch eine hohe Servicefreund lichkeit und eine hohe Dichtigkeit aus. Der Untermagnet kann jetzt in der Nut der Erhöhung angeordnet werden, wodurch er im geöffneten Zustand der Türe vollständig in der Nut versenkt ist. Der Ober- beziehungsweise Gegenmagnet wird üblicherweise korrespondierend zum Untermagneten angeordnet, derart, daß die beiden Teile der Magnetdichtung genau übereinander angeordnet sind, wenn der Flügel der Türe geschlossen ist. Dadurch kann sich der Untermagnet in der Nut nach oben bewegen, wodurch der Spalt zwischen der Bodenschwelle und dem Flügel geschlossen wird. Eine solche Dichtungsanordnung ist absolut schlagregendicht und kann bis zu Bauwerkshöhen von bis zu 100 m für Tür- und Fensterelemente mit flachen Bodenschwellen eingesetzt werden.
  • Selbstverständlich ist es auch möglich, daß die Dichtungsanordnung als Bürstendichtung oder Gummidichtungsprofil ausgebildet ist. Hierbei ist es möglich, einen Teil dieser Dichtungsanordnung in die Nut der Erhöhung einzubringen beziehungsweise ihn dort zu befestigen, wodurch ebenfalls der Zwischenraum zwischen dem Flügel und der Bodenschwelle geschlossen wird. Bei Gummidichtungsprofilen, wie sie beispielsweise aus Moosgummi oder Hohlgummiprofilen bekannt sind, bietet es sich an, diese Gummiprofile so auszubilden, daß sie durch das Übereinanderstellen von Flügel zum Dichtungsprofil beziehungsweise von zwei Dichtungsprofilen zueinander leicht zusammengedrückt werden, so daß auch hier eine äußerst dichte Dichtungsanordnung hergestellt wird.
  • Bevorzugt ist es allerdings, eine Magnetdichtungsanordnung bestehend aus Ober- und Untermagnet einzusetzen, wobei sich eine Weiterbildung der Erfindung dadurch auszeichnet, daß der Untermagnet als Magnetstreifen ausgebildet ist. Der Untermagnet ist dabei bevorzugt in der Nut derart angeordnet, daß er zum einen beweglich, insbesondere vertikal beweglich ist und daß er zum zweiten im geöffneten Zustand der Türe bündig mit der Ober fläche der Erhöhung abschließt. Demnach ist, entsprechend der beschriebenen Weiterbildungen, der Untermagnet in der Nut angeordnet und bildet damit keine weitere Barriere gegenüber dem Bodenniveau.
  • Die Erhöhung ist entsprechend einer vorteilhaften Variante der Erfindung einstückig mit der Bodenschwelle, zumindest aber mit dem Schwellenaußenteil der Bodenschwelle beziehungsweise mit dem zu dem Außenbereich zugewandten Teil der Bodenschwelle verbunden. Üblicherweise ist es bei Bodenschwellen so, daß im Außenbereich ein Schwellenaußenteil aus beständigen Aluminiumprofilen verwendet wird und in dem Innenbereich dann die Bodenschwelle durch Kunststoffprofile oder andere Profile, die bevorzugt eine Wärmedämmung aufweisen, komplettiert wird. Diese Varianten werden in weiteren Ausführungsformen der Erfindung noch weiter beschrieben werden.
  • Selbstverständlich ist es nach der Erfindung auch möglich, die Erhöhung als separaten Teil einer Bodenschwelle vorzusehen, der zumindest mit dem Schwellenaußenteil beziehungsweise mit dem zu dem Außenbereich zugewandten Teil der Bodenschwelle verbindbar ist.
  • Dabei ist es besonders bevorzugt, wenn die Erhöhung als Zusatzprofil zur Bodenschwelle ausgebildet ist. Damit lassen sich auch Komplettierungsprofile für bereits montierte Bodenschwellen erhalten, bei denen es jetzt möglich ist, die bevorzugten Magnetdichtungsanordnungen an bereits bestehenden Türelementen einzusetzen. Damit ist die erfindungsgemäße Bodenschwelle äußerst variabel einsetzbar.
  • Die Erhöhung an der Bodenschwelle wird nach einer Variante der Erfindung im Herstellungsprozeß des Profils, zumindest des Schwellenaußenteiles, welches in der Regel aus stranggepreßtem Aluminiumprofilen erhalten ist, hergestellt. Dabei kann man die Nut in der Erhöhung bereits während des Fertigungsprozesses durch eine entsprechende Ausgestaltung der Formen erhalten. Selbstverständlich ist es auch möglich, ein glattes Profil mit einer Erhöhung ohne Nut zu pressen und dann anschließend die Nut mit üblichen Fertigungsmethoden, wie Fräsen, einzubringen.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung ist dadurch angegeben, daß das nach außen weisende Schwellenaußenteil der Bodenschwelle ein nach außen gerichtetes Gefälle aufweist, das als Wasserablauf dient. Damit kann vom Türelement ablaufendes Wasser, welches auf die Bodenschwelle auftrifft, nach außen ablaufen.
  • Die Erhöhung schließt sich neben einem am inneren Ende des Schwellenaußenteils angeordneten Absatz, entsprechend einer Weiterbildung der Erfindung, an. Damit läßt sich erreichen, daß man beispielsweise durch die Variierung von den sich an dem Schwellenaußenteil anschließenden Teilen der Bodenschwelle in der Breite unterschiedliche Breiten beziehungsweise Stärken für die Bodenschwelle und damit für unterschiedliche Breiten von Türelementen erhält. Haustüren, Balkontüren und Fenstertüren besitzen aufgrund unterschiedlicher Profile der einzelnen Profilhersteller und aufgrund von unterschiedlichen Dicken der eingesetzten Füllungen auch unterschiedliche Breiten, wodurch es durch die erfindungsgemäße Lösung möglich wird, eine Bodenschwelle mit einem gleichbleibenden Schwellenaußenteil zu produzieren, welches für verschiedene Profilarten universell einsetzbar ist.
  • Erfindungsgemäß ist entsprechend einer Weiterbildung die Nut in dem dem Schwellenaußenteil zugewandten Bereich der Erhöhung vorgesehen. Dies hat den Vorteil, daß die Dichtungsanordnung relativ weit außen am Türflügel anzugreifen vermag, wodurch erstens das Eintreten von Feuchtigkeit nach innen sicherer verhindert wird und zweitens eine bessere Wärmedämmung erreichbar ist. Die bessere Wärmedichtung resultiert daraus, daß innen an der Bodenschwelle in der Regel auch noch eine Dichtung am Flügel vorgesehen ist, die innen mit der Bodenschwelle zusammenwirkt, so daß zwischen der Dichtung auf dem Schwellenaußenteil und der inneren Dichtung am Flügel ein Luftzwischenraum entsteht, der zusätzlich wärmedämmend wirkt.
  • Die Erfindung zeichnet sich auch dadurch aus, daß die Erhöhung im Bereich des Absatzes zur Bodenschwelle beziehungsweise zum Schwellenaußenteil einen nach außen gerichteten Überstand aufweist. Dieser Überstand schützt gewissermaßen wie ein Dach die darunter liegenden Teile der Erhöhung, in die beispielsweise Entwässerungsöffnungen eingebracht werden können, die dem Ablauf von Schwitzwasser und/oder doch eintretender Feuchtigkeit dient. Damit erhält selbstverständlich auch die Entwässerung einen entsprechenden Schutz durch den Überstand. Gleichzeitig kann von dem Flügel abtropfendes Wasser dort besser abtropfen und gelangt gleich auf die Schräge des Schwellenaußenteiles und kann dann ebenfalls nach außen abfließen.
  • Erfindungsgemäß ist es auch vorgesehen, daß der Nutboden ein nach außen gerichtetes Gefälle aufweist. Auch diese Ausführungsform dient dazu, daß in die Nut von außen eintretendes Wasser in der Nut wieder nach außen ablaufen kann, dort zu den hier vorgesehenen Entwässerungsöffnungen gelangt und durch diese austreten kann. Gleichzeitig ist gewissermaßen eine Belüftung der Nut damit gegeben, wodurch dieser Bereich immer trocken gehalten wird und außerdem die Bewegbarkeit der Dichtung in der Nut im Fall einer Magnetdichtung erleichtert wird.
  • Der Untermagnet einer Magnetdichtungsanordnung ist erfindungsgemäß ebenfalls an das Gefälle des Nutbodens angepaßt. Dabei ist es von Vorteil, wenn der Untermagnet U- oder E-artig ausgebildet ist und die Schenkel des U beziehungsweise E unterschiedlich lang sind. Dabei wird dann der Untermagnet so eingelegt, daß der längere Schenkel an der Seite angeordnet wird, die das größte Gefälle des Nutbodens aufweist.
  • Die Nut in der Erhöhung weist, entsprechend einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung, ein nach außen zunehmendes Gefälle auf, das bevorzugt dem Gefälle der Bodenschwelle im Schnitt gesehen angepaßt ist. Damit wird vermieden, daß es zu Stauerscheinungen bei größeren Wassermengen, zum Beispiel im Falle eines Schlagregens, kommen kann.
  • In einer Variante der Erfindung ist es weiterhin vorgesehen, daß die Erhöhung als Zusatzprofil derart ausgebildet ist, daß es entweder mit einer glatten beziehungsweise nicht unterbrochenen Seite nach oben weisend oder aber mit der bereits zuvor beschriebenen Nut nach oben weisend an der Bodenschwelle anschließbar ist. Je nachdem, welche Dichtungsart eingesetzt wird, kann man jetzt variieren. Wenn beispielsweise nur mit einer Bürstendichtung oder mit einer Profildichtung gearbeitet wird, die mit der Bodenschwelle dicht zusammenwirken soll, wird man die glatte und nicht unterbrochene Seite nach oben weisend einbauen. Setzt man eine Magnetdichtungsanordnung ein, wird das Zusatzprofil derart positioniert, daß die Magnetdichtung in die nach oben weisende Nut dann eingesetzt werden kann.
  • Die Entwässerungsöffnungen, auf die in vorherstehenden Ausführungsformen der Erfindung bereits hingewiesen wurde, befinden sich an der nach außen weisenden Seite in der Erhöhung. Diese Entwässerungsöffnungen sind bevorzugt als Bohrung oder als Langloch ausgebildet. Selbstverständlich ist eine Kombination dieser beiden Varianten erfindungsgemäß ebenfalls vorgesehen.
  • Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenschwelle als Schwellenprofil ausgebildet ist, an dem ein inneres Profilteil anschließbar ist. Damit ist es gegeben, daß die Bodenschwelle sehr variabel einsetzbar ist, indem an das Schwellenprofil beziehungsweise an das Schwellen außenteil dieses innere Profilteil jetzt anschließbar ist. Dies bietet mehrere Vorteile. Zum einen kann das Schwellenprofil aus anderem Material gefertigt sein, so daß beispielsweise gleichzeitig eine Wärmedämmung erhalten wird. Durch die Ausführung des Innenprofils in Kunststoff beispielsweise läßt sich gleichzeitig eine thermische Trennung erhalten, die damit in sehr einfacher Weise gefertigt werden kann.
  • Erfindungsgemäß wurde gefunden, daß es von Vorteil ist, wenn als inneres Profilteil ein zusätzliches Innenprofil mit Profilabdeckung anordenbar ist. Dies bietet weitere Vorteile. So kann auf das Innenprofil eine Profilabdeckung mit unterschiedlichen Höhen beispielsweise angeordnet werden, wodurch die Bodenschwelle auch in ihrer Höhe variabel einsetzbar ist. Die Profilabdeckung kann zumindest abschnittsweise dabei als Schließplatte ausgebildet sein, wodurch es möglich ist, auch an solchen flachen Bodenschwellen jetzt die üblichen Pilzzapfenverriegelungen beziehungsweise andere Zapfen von Verriegelungssystemen verschiedener Fensterhersteller eingreifen zu lassen. Die Kombination der Profilabdeckung mit der Schließplatte führt außerdem zu spaltfreien Anschlüssen der Profilabdeckung zur Schließplatte hin.
  • Demnach ist es entsprechend einer weiteren Variante der Erfindung jetzt gegeben, daß das innere Profilteil gleichzeitig die thermische Trennung für die Bodenschwelle bildet, die profilartig, insbesondere als Hohlprofil ausgebildet ist und derart ausgebildet ist, daß sie in das als Schwellenprofil ausgebildete Schwellenaußenteil der Bodenschwelle einschiebbar beziehungsweise einklemmbar oder einclipsbar ausgebildet ist, wobei das innere Profilteil mit einer Profilabdeckung beziehungsweise einer Schließplatte formschlüssig verbunden beziehungsweise verbindbar ist.
  • Dabei ist es weiterhin vorgesehen, daß das innere Profilteil nach oben offen ausgebildet ist, zumindest jedoch an der Innenseite zumindest eine Profilstrebe als erhöhten Rand aufweist und die Schließplatte und/oder die Profilabdeckung auf das innere Profilteil auf setzbar und/oder aufclipsbar ist.
  • Eine Bodenschwelle, wie zuvor beschrieben, zeichnet sich in einer weiteren Variante der Erfindung dadurch aus, daß das innere Profilteil an das Schwellenaußenteil und dort zumindest an jeweils eine vorgesehene Anschlußnut, wenigstens einen Anschlußkanal oder eine Anschlußöffnung anschließbar, einsteckbar beziehungsweise anclipsbar ausgebildet ist.
  • Die Erfindung zeichnet sich auch dadurch aus, daß das innere Profilteil aus Kunststoff oder einem Kunststoffmischmaterial oder einer Kunststofffaserverbindung gebildet ist. Dadurch werden die bereits beschriebenen Effekte der thermischen Trennung ohne weitere Aufwendungen sehr elegant mit erhalten. Des Weiteren ist Kunststoff ausreichend feuchtigkeitsbeständig und die Profilteile lassen sich in einfacher Weise als Profile in üblichen Fertigungsverfahren herstellen. Bevorzugt ist es dabei, wenn das innere Profilteil als Hohlprofil ausgebildet ist, das im Querschnitt gesehen Verstärkungsstreben aufweist. Die Verstärkungsstreben dienen zum einen der ausreichenden Stabilität des inneren Profilteils. Zum zweiten dienen sie allerdings auch der Verbesserung der Wärmedämmung, weil dadurch weitere Lufteinschlußkammern entstehen, die eine bessere Wärmedämmung gewährleisten.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung ist dadurch angegeben, daß die Erhöhung an dem Schwellenaußenteil festlegbar, insbesondere anclipsbar ist. Die Erhöhung kann dabei an dem Schwellenaußenteil angeklebt, angeschraubt oder eingehängt werden und ist beispielsweise als Nachrüstelement für Bodenschwellen ausgebildet. Damit lassen sich, wie bereits erwähnt, auch bereits eingebaute Bodenschwellen mit einer solchen Erhöhung komplet tieren, wodurch es möglich ist, sicherere beziehungsweise dichtere Dichtungssysteme in diesem Bereich der Bodenschwelle einzusetzen.
  • Der in der Nut der Erhöhung angeordnete Untermagnet der Magnetdichtung ist in einer Variante der Erfindung derart angeordnet, daß er mit dem Ober- beziehungsweise Gegenmagneten der Magnetdichtung, die sich bevorzugt am oder im Türflügel befindet, dichtend zusammenzuwirken vermag. Die Vorteile dieser Variante wurden bereits beschrieben.
  • Die Erfindung stellt auch ein Abdichtungssystem, insbesondere zum Abdichten eines Türelementes im Bodenbereich zwischen zwei Räumen, bestehend aus einer Bodenschwelle nach einer oder mehreren der zuvor beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung und einer Dichtungsanordnung zur Verfügung, die sich dadurch auszeichnet, daß ein Teil der Dichtungsanordnung an oder in dem Türflügel befestigbar ist. Dadurch, daß zumindest ein Teil der Dichtungsanordnung an dem Türflügel befestigbar ist und der zweite Teil in der Nut der Erhöhung in der Bodenschwelle, ist es jetzt erfindungsgemäß gegeben, daß in normalen Bodenschwellen auch hochwirksame Magnetdichtungsanordnungen eingesetzt werden können. Demnach ist, entsprechend einer Weiterbildung der Erfindung, die Dichtungsanordnung eine Magnetdichtung, bestehend aus Ober- beziehungsweise Gegenmagnet und Untermagnet.
  • Das erfindungsgemäße Abdichtungssystem zeichnet sich nach einer Weiterbildung dadurch aus, daß das Oberteil der Magnetdichtung an oder in einem Befestigungsprofil an dem Türflügel vorgesehen ist. Dadurch läßt sich der Obermagnet relativ einfach an dem Flügel der Tür befestigen. Es ist jedoch auch möglich, aufgrund der Ausbildung des Befestigungsprofiles, dieses entsprechend zu positionieren, so daß die Magnetdichtung optimal justiert werden kann. Auch die unterschiedichen Dicken der Türflügel stören die Anordnung der Dichtungsanordnung im Abdichtungssystem nicht, da aufgrund des Befestigungsprofiles das Oberteil sehr variabel an dem Türflügel selbst befestigbar ist. Das Oberteil der Magnetdichtung wird an dem Befestigungsprofil entsprechend positioniert und dann fixiert, wenn es genau ausgerichtet ist.
  • Eine Weiterbildung des erfindungsgemäßen Abdichtungssystems zeichnet sich dadurch aus, daß das Befestigungsprofil eine insbesondere unterhalb der Türe angeordnet Aufnahmenut aufweist, in der der Obermagnet beziehungsweise Gegenmagnet befestigbar, einleg- beziehungsweise einklemmbar oder einklebbar ist. Dies führt zu einer weiteren Erhöhung der Einbausicherheit und führt insbesondere zu Einsparungen im Montageprozeß, da durch diese Variante der Erfindung eine ordnungsgemäße und einfache Justierung des Ober- beziehungsweise Gegenmagnetes gegeben ist.
  • Ein Abdichtungssystem, wie zuvor beschrieben, zeichnet sich entsprechend einer Weiterbildung dadurch aus, daß das Befestigungsprofil auf der Außenseite der Tür einen Wetterschenkel trägt, der entweder einstückig mit dem Befestigungsprofil ausgebildet ist oder der in einer anderen Variante als separate Profilschiene an das Befestigungsprofil anclipsbar ist. Beide Varianten sind von dem erfindungsgemäßen Abdichtungssystem umfaßt, wodurch das Abdichtungssystem sehr universell für verschiedenste Anwendungsfälle einsetzbar ist.
  • Ein weiterer Aspekt der erfindungsgemäßen Abdichtungssystems ist dadurch angegeben, daß das Befestigungsprofil zumindest teilweise L- oder T-artig ausgebildet ist.
  • Das Befestigungsprofil für den Wetterschenkel ist breiter, insbesondere deutlich breiter als der Obermagnet der Magnetdichtung, damit dieser entsprechend variabel an dem Befesti gungsprofil positioniert werden kann. Dies hängt, wie bereits beschrieben, mit unterschiedlichen Fenster- beziehungsweise Türprofilen mit unterschiedlichen Dicken der Türflügel zusammen. Im Weiteren spielt es auch eine Rolle, an welcher Stelle der Laibung der Bauwerksöffnung die Tür, beziehungsweise die entsprechenden Profile angeordnet sind. Auch danach wird sich die Positionierung des Obermagneten richten, der gegebenenfalls entsprechend der Positionierung des Schwellenaußenprofils der Bodenschwelle angeordnet werden muß.
  • Das Abdichtungssystem nach der Erfindung zeichnet sich auch dadurch aus, daß sowohl die Bodenschwelle wie auch das Befestigungsprofil und/oder der Wetterschenkel aus stranggepreßtem Aluminiumprofil ausgebildet sind.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und Zeichnungen weiter beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Bodenschwelle mit Abdichtungssystem in einer ersten Variante und
  • 2 die erfindungsgemäße Bodenschwelle mit Abdichtungssystem in einer zweiten Variante.
  • Die 1 zeigt eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Bodenschwelle, wobei die Bodenschwelle mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet ist. Die hier dargestellte Bodenschwelle 1 ist mehrteilig ausgebildet. Sie besteht aus dem Schwellenaußenteil 1/1 und dem inneren Profilteil 4, welches eine Profilabdeckung 4/1 aufweist. Am inneren Rand des Schwellenaußenteils 1/1 ist eine Erhöhung 2 ausgebildet, in der eine Nut 2/1 vorgesehen ist. In der Nut 2/1 ist ein Teil der Dichtungsanordnung 3, nämlich der Untermagnet 3/1 angeordnet. Der Nutboden ist dabei der Schräge des Schwellenaußenteils 1/1 angepaßt und der Untermagnet 3/1 hat zwei unterschiedlich lange Schenkel.
  • Der Untermagnet ist in der dargestellten Variante U-förmig ausgebildet. Es gibt jedoch Ausführungsformen, bei denen der Untermagnet 3/1 auch E-förmig ausgebildet ist. An dem nach außen weisenden Rand der Erhöhung 2 befindet sich ein Überstand 2/2. Dieser Überstand 2/2 ist nasenartig ausgebildet und schützt beispielsweise die durch gestrichelte Linien angedeutete Entwässerungsöffnung 7. Die Entwässerungsöffnung 7 ist dabei als Bohrung oder als Langloch ausgebildet. Sie kann bereits im Fertigungsprozeß des Strangprofiles mit eingebracht werden. Bevorzugt ist es jedoch, wenn diese Bohrungen mit üblichen metallabtragenden Verfahren wie Bohren oder Fräsen eingebracht werden.
  • Der Untermagnet 3/1 schließt bündig mit der Oberfläche der Erhöhung 2 ab, so daß keine zusätzliche Erhöhung der Bodenschwelle 1 durch die Anordnung der Dichtungsanordnung 3 eintritt. Das innere Profilteil 4 ist an dem Schwellenaußenteil 1/1 an dort vorgesehene Clipsnasen angeclipst. Erfindungsgemäß ist in der vorgestellten Variante das Schwellenaußenteil 1/1 aus einem Aluminiumprofil gebildet, während das innere Profilteil 4 aus Kunststoff gefertigt wurde. Das innere Profilteil 4 hat dabei nach oben weisende Streben, wodurch ein Zwischenraum entsteht, der der besseren Stabilität und zum anderen auch der besseren Wärmedämmung dient. Auf das innere Profilteil 4 ist die Profilabdeckung 4/1 aufgeclipst. Auch diese ist aus Kunststoff erhalten, so daß eine thermische Trennung der Bodenschwelle vom Außenbereich zum Innenbereich her gegeben ist.
  • Die Erhöhung 2 mit der Nut 2/1 ist in der dargestellten Variante der Erfindung einstückig mit dem Schwellenaußenteil ausgebildet. Die Nut 2/1 ist beispielsweise durch Fräsen später eingearbeitet worden. Der Nutboden besitzt ein dem Schwellen außenteil 1/1 angepaßtes Gefälle, wodurch gegebenenfalls eintretendes Wasser oder Schwitzwasser austreten kann. Dies erfolgt, wie bereits beschrieben, durch die Entwässerungsöffnungen 7. Oberhalb des Untermagneten 3/1 ist der Obermagnet 3/2 angeordnet. Dieser wird so angeordnet, daß er genau deckungsgleich über dem Untermagneten 3/1 in der geschlossenen Stellung der Türe sich befindet, wodurch der Untermagnet 3/1 vom Obermagneten 3/2 angezogen wird und den Spalt zwischen dem Flügel 5 und der Bodenschwelle 1 schließt. Dadurch entsteht ein weiterer Lufteinschluß zwischen der Bodenschwelle (oberhalb der Profilabdeckung 4/1) und der Innendichtung 8, die sich üblicherweise immer an dem Flügel 5 befindet, um diesen nach innen hin zusätzlich abzudichten. Dadurch wird die Wärmedämmung und die Dichtigkeit selbstverständlich weiter erhöht.
  • Der Ober- beziehungsweise Gegenmagnet 3/2 ist in der dargestellten Ausführungsvariante der Erfindung an einem Befestigungsprofil 6/1 angeordnet, welches sich im rechten Winkel am unteren Rand des Türflügels 5 auf der Außenseite erstreckt. An dem Befestigungsprofil 6/1 sind Clipsnasen vorgesehen, in die der Wetterschenkel 6 eingeclipst wird. Damit läßt sich ein sehr universelles System für die Befestigung beziehungsweise Nachrüstung eines Wetterschenkels an einem Türflügel zur Verfügung stellen. Der Winkel ist in dem Bereich, in dem der Obermagnet 3/2 vorgesehen ist, breiter als dieser Magnet ausgeführt, um zu gewährleisten, daß dieser Obermagnet unterschiedlich an dem Befestigungsprofil 6/1 anordenbar ist, wenn unterschiedliche Flügelbreiten dies erforderlich machen. Damit kann man das Schwellenaußenteil 1/1 in der Regel als universelles Profilteil für eine Bodenschwelle zur Verfügung stellen, ohne die unterschiedlichen Varianten der Positionierung der Magneten berücksichtigen zu müssen. Aus der 2 wird dies deutlich. Dort ist nämlich der Obermagnet 3/2 wesentlich weiter innen angeordnet, da der Türflügel 5 eine größere Breite aufweist. Selbstverständlich ist es nach der Erfindung auch gegeben, daß unter schiedlich breite, innere Profilteile 4 mit entsprechenden Profilabdeckungen 4/1 vorgesehen werden können, um hier ebenfalls auf unterschiedliche Türbreiten reagieren zu können. Die Anordnung des Schwellenaußenteils 1/1 richtet sich weiterhin nach der Tiefe der Tür- beziehungsweise Fensteröffnung (Fasche). Auch hier kann aufgrund der Universalität der vorgeschlagenen, erfindungsgemäßen Bodenschwelle sehr variabel gearbeitet werden. Man benötigt nicht unterschiedliche Bodenschwellen für unterschiedliche Profile. An Stelle der Profilabdeckung 4/1 kann zumindst abschnittsweise ein nicht dargestelltes Schließprofil beziehungsweise eine nicht dargestellte Schließplatte zum Eingreifen einer Verriegelung, zum Beispiel einer Pilzzapfenverriegelung einer Fenstertüre, vorgesehen werden.
  • Die 2 zeigt eine zweite Ausführungsvariante der Erfindung, wobei alle Bezugszeichen bereits in 1 vorgestellt wurden. Die Variante der 2 unterscheidet sich von 1 dadurch, daß der Flügel des Türelementes breiter beziehungsweise stärker ist, wodurch der Obermagnet 3/2 weiter nach innen am Befestigungsprofil 6/1 angeordnet ist.
  • Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
  • Sollte sich hier bei näherer Prüfung, insbesondere auch des einschlägigen Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal für das Ziel der Erfindung zwar günstig, nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
  • Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
  • Merkmale, die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
  • Merkmale, die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale aus Ansprüchen, die eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen erwähnt wurden beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders günstige Ergebnisse erreichen.

Claims (39)

  1. Bodenschwelle für ein Türelement zur Abdichtung im Bodenbereich zwischen zwei Räumen, insbesondere zwischen Außen- und Innenbereich eines Bauwerkes, wie zum Beispiel eine Haus- oder Balkontür, wobei zwischen Bodenschwelle und Türelement eine Dichtungsanordnung vorgesehen ist, die in geschlossenem Zustand der Tür einen Spalt im Bodenbereich abzudichten vermag, wobei auf der dem Außenbereich zugewandten Seite der Bodenschwelle eine Erhöhung vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß in der Erhöhung (2) eine Nut (2/1) vorgesehen ist, in der die Dichtungsanordnung (3) oder zumindest ein Teil der Dichtungsanordnung angeordnet ist.
  2. Bodenschwelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Dichtungsanordnung (3) eine Magnetdichtung, bestehend aus Ober- bzw. Gegenmagnet (3/2) und Untermagnet (3/1) vorgesehen ist.
  3. Bodenschwelle nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungsanordnung (3) als Bürstendichtung oder Gummidichtungsprofil ausgebildet ist.
  4. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Untermagnet (3/1) als Magnetstreifen ausgebildet ist.
  5. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Untermagnet (3/1) in der Nut (2/1) angeordnet ist.
  6. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Untermagnet in der Nut (2/1) beweglich, insbesondere vertikal beweglich angeordnet ist.
  7. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche des Untermagneten (3/1) bündig mit der Oberfläche der Erhöhung (2) im geöffneten Zustand der Tür abschließt.
  8. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhöhung (2) einstückig mit der Bodenschwelle (1), zumindest mit dem Schwellenaußenteil (1/1) bzw. dem zu dem Außenbereich zugewandten Teil der Bodenschwelle (1) verbunden ist.
  9. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhöhung (2) als separater Teil der Bodenschwelle (1) vorgesehen ist, der zumindest mit dem Schwellenaußenteil (1/1) bzw. mit dem zu dem Außenbereich zugewandten Teil der Bodenschwelle (1) verbindbar ist.
  10. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhöhung (2) als Zusatzprofil zur Bodenschwelle (1) ausgebildet ist.
  11. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das nach außen weisende Schwellenaußenteil (1/1) der Bodenschwelle (1) ein nach außen gerichtetes Gefälle aufweist, das als Wasserablauf dient.
  12. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Erhöhung (2) neben einem, am inneren Ende des Schwellenaußenteils (1/1) angeordneten Absatz anschließt.
  13. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (2/1) in dem dem Schwellenaußenteil (1/1) zugewandten Bereich der Erhöhung (2) vorgesehen ist.
  14. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhöhung (2) im Bereich des Absatzes einen nach außen gerichteten Überstand (2/2) aufweist.
  15. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Nutboden ein nach außen gerichtetes Gefälle aufweist.
  16. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Untermagnet (3/1) an das Gefälle des Nutbodens angepaßt ist.
  17. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Untermagnet (3/1) U- oder E-artig ausgebildet ist und die Schenkel unterschiedlich lang sind.
  18. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (2/1) in der Erhöhung (2) ein nach außen zunehmendes Gefälle aufweist, daß bevorzugt dem Gefälle der Bodenschwelle (1) im Schnitt gesehen angepasst ist.
  19. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhöhung (2) als Zusatzprofil derart ausgebildet ist, daß es entweder mit einer glatten bzw. nicht unterbrochenen Seite nach oben weisend oder mit der Nut (2/1) nach oben weisend an der Bodenschwelle (1) anschließbar ist.
  20. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der nach außen weisenden Seite der Nut (2/1) in der Erhöhung (2) Entwässerungsöffnungen (7) vorgesehen sind, die insbesondere als Bohrung oder Langloch ausgebildet sind.
  21. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenschwelle (1) als Schwellenprofil ausgebildet ist, an dem ein inneres Profilteil (4) anschließbar ist.
  22. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als inneres Profilteil (4) ein zusätzliches Innenprofil mit Profilabdeckung (4/1) anordenbar ist.
  23. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das innere Profilteil (4/1) gleichzeitig die thermische Trennung für die Bodenschwelle (1) bildet, die profilartig, insbesondere als Hohlprofil ausgebildet ist und in das als Schwellenprofil ausgebildete Schwellenaußenteil (1/1) einschiebbar, bzw. einklemmbar ausgebildet ist und/oder mit einer Schließplatte bzw. der Profilabdeckung (4/1) formschlüssig verbunden bzw. verbindbar ist.
  24. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das innere Profilteil (4) nach oben offen, ausgebildet ist, zumindest an der Innenseite zumindest eine Profilstrebe als erhöhten Rand aufweist und die Schließplatte und/oder die Profilabdeckung (4/1) auf das innere Profilteil (4) aufsetzbar und/oder aufclipsbar ist.
  25. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das innere Profilteil (4) an das Schwellenaußenteil (1/1) an dort zumindest jeweils eine vorgesehene Anschlussnut, wenigstens einen Anschlusskanal oder eine Anschlußöffnung anschließbar, einsteckbar bzw. anclipsbar ausgebildet ist.
  26. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das innere Profilteil (4) aus Kunststoff gebildet ist.
  27. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das innere Profilteil (4) als Hohlprofil ausgebildet ist, daß im Querschnitt gesehen Verstärkungsstreben aufweist.
  28. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhöhung (2) an dem Schwellenaußenteil festlegbar, insbesondere anclipsbar ist.
  29. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhöhung (2) an dem Schwellenaußenteil (1/1) angeklebt, angeschraubt oder eingehängt wird und/oder als Nachrüstelement für Bodenschwellen ausgebildet ist.
  30. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der in der Nut (2/1) der Erhöhung (2) angeordnete Untermagnet (3/1) der Magnetdichtung derart angeordnet ist, daß er mit dem Ober- beziehungsweise Gegenmagneten (3/2) der Magnetdichtung, die am oder im Türflügel (5) vorgesehen ist, dichtend zusammenzuwirken vermag.
  31. Abdichtungssystem, insbesondere zum Abdichten eines Türelementes im Bodenbereich zwischen zwei Räumen, bestehend aus einer Bodenschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche und einer Dichtungsanordnung, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil der Dichtungsanordnung (3) an oder in dem Türflügel (5) befestigbar ist.
  32. Abdichtungssystem nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungsanordnung (3) eine Magnetdichtung, bestehend aus Ober- bzw. Gegenmagnet (3/2) und Untermagnet (3/1) ist.
  33. Abdichtungssystem nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche 31 und 32, dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (2/2) der Magnetdichtung an oder in einem Befestigungsprofil (6/1) an dem Türflügel (5) vorgesehen ist.
  34. Abdichtungssystem nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche 31 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß ein Befestigungsprofil (6/1) als Nachrüstelement an dem Türflügel (5) befestigbar ist.
  35. Abdichtungssystem nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 31 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsprofil (6/1) eine insbesondere unterhalb der Türe angeordnete Aufnahmenut aufweist, in der der Ober- bzw. Gegenmagnet (3/2) bestigbar, einleg- bzw. einklemmbar oder einklebbar ist.
  36. Abdichtungssystem nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 31 bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsprofil (6/1) auf der Außenseite der Tür einen Wetterschenkel (6) trägt, der einstückig mit dem Befestigungsprofil (6/1) ausgebildet ist oder der Wetterschenkel (6) als separate Profilschiene an das Befestigungsprofil (6/1) anclipsbar ist.
  37. Abdichtungssystem nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 31 bis 36, dadurch gekennzeichnet daß das Befestigungsprofil (6/1) zumindest teilweise L- oder T-artig ausgebildet ist.
  38. Abdichtungssystem nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 31 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsprofil (6/1) für den Wetterschenkel (6) breiter, insbesondere deutlich breiter als der Obermagnet (3/1) der Magnetdichtung ausgebildet ist.
  39. Abdichtungssystem nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 31 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl Bodenschwelle (1) wie auch Befestigungsprofil (6/1) und/oder Wetterschenkel (6) aus stranggepreßtem Aluminiumprofil ausgebildet ist.
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