-
Die
Erfindung betrifft eine Bodenschwelle für ein Türelement zur Abdichtung im
Bodenbereich zwischen zwei Räumen,
insbesondere zwischen Außen- und
Innenbereich eines Bauwerkes, wie zum Beispiel einer Haus- oder
Balkontür,
wobei zwischen Bodenschwelle und Türelement eine Dichtungsanordnung vorgesehen
ist, die im geschlossenen Zustand der Tür einen Spalt im Bodenbereich
abzudichten vermag, wobei auf der dem Außenbereich zugewandten Seite
der Bodenschwelle eine Erhöhung
vorgesehen ist.
-
Derartige
Bodenschwellen sind bekannt. Sie werden insbesondere für die Abdichtung
von Tür- oder
Fensterelementen im Bodenbereich zwischen zwei Räumen und insbesondere zwischen
einem Außen-
und Innenbereich eines Bauwerkes eingesetzt. Insbesondere bei der
Abdichtung von Bauwerken zum Außenbereich
hin, bei Haustüren,
Balkontüren oder
sogenannten Fenstertüren
ist es häufig
gewünscht,
daß die
Bodenschwelle für
dieses Türelement
die Tür
beziehungsweise den Spalt zwischen dem Türelement und dem Boden sicher
abdichtet. Auf der anderen Seite ist jedoch gefordert, keine störenden Elemente,
wie die eines Rahmens, wie zum Beispiel eines Blendrahmens für eine Tür oder eine Balkontür, dort
vorzusehen. Diese Rahmenteile sind insbesondere deshalb störend, weil
sie eine Stolpergefahr, aufgrund ihrer Erhöhung gegenüber dem normalen Bodenniveau
darstellen und insbesondere in Bereichen, in welchen derartige Erhöhungen besonders
störend
sind beziehungsweise wo sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht
zulässig
sind, ist es gewünscht,
relativ flache Bodenschwellen einzusetzen, die nach Möglichkeit
nur eine geringfügige
Erhöhung
gegenüber
dem normalen Bodenniveau aufweisen, so daß auch Rollstuhlfahrer diese
problemlos überwinden
können.
Derartige flache Bodenschwellen haben allerdings den Nachteil, daß sie keine
ausreichende Dichtwirkung der Abdichtung des Spaltes zwischen dem
Flügel
der Türe
und der Bodenschwelle aufweisen. Setzt man normale Bodenschwellen ein,
wie sie im Haustürbereich üblich sind,
ergibt sich das Problem, daß sie
insbesondere gegen Schlagregen und Wind nicht ausreichend dicht
sind, so daß sie
für diese
Zwecke bisher kaum einsetzbar sind.
-
Aufgabe
der Erfindung ist es, eine insbesondere schlagregendichte Abdichtung
einer Bodenschwelle im Bodenbereich zur Verfügung zu stellen.
-
Die
Aufgabe der Erfindung wird gelöst
durch eine Bodenschwelle für
ein Türelement
zur Abdichtung im Bodenbereich zwischen zwei Räumen, insbesondere zwischen
Außen-
und Innenbereich eines Bauwerkes, wie zum Beispiel einer Haus- oder
Balkontüre,
wobei zwischen Bodenschwelle und Türelement eine Dichtungsanordnung
vorgesehen ist, die im geschlossenen Zustand der Tür einen
Spalt im Bodenbereich abzudichten vermag, wobei auf der dem Außenbereich
zugewandten Seite der Bodenschwelle eine Erhöhung vorgesehen ist und die
Bodenschwelle sich dadurch auszeichnet, daß in der Erhöhung eine
Nut vorgesehen ist, in der die Dichtungsanordnung oder zumindest
ein Teil der Dichtungsanordnung angeordnet ist. Durch diese erfindungsgemäße Lösung ist
es jetzt gegeben, daß eine Dichtungsanordnung
an einer Erhöhung
wirken kann, die eine im Wesentlichen planparallele Fläche bezogen
auf die Unterkante des Türflügels besitzt und
die eine Dichtigkeit gegen Schlagregen einer Dichtungsanordnung
zu gewährleisten
vermag. Die Erhöhung
ist dabei derart mit geringfügiger
Höhe ausgebildet,
daß es
ausreicht, einen Teil der Dichtungsanordnung oder zumindest einen
Teil einer Dichtung dort anzuordnen, zu befestigen oder einzuführen. In
der Erhöhung
befindet sich dabei eine Nut, die entweder die Dichtungsanordnung
beziehungsweise einen Teil davon aufnimmt und insbesondere so angeordnet
ist, daß die
Dichtungsanordnung im geschlossenen Zustand der Tür mit dem
Türflügel gemeinsam
den Spalt zwischen Türflügel und
Bodenschwelle dann abdichtet. Derartige Bodenschwellen sind als
barrierearm zu bezeichnen, da die Erhöhung, wie sie jetzt erfindungsgemäß vorgeshen ist,
in einem Bereich von wenigen Millimetern über dem normalen Niveau bis
maximal 2 cm über
dem Bodenniveau sich erstrecken kann. Derartige Schwellen werden
noch als barrierefreie Schwellen bezeichnet und können in
Bereichen eingesetzt werden, in denen höhere Bodenschwellen nicht eingesetzt
werden können
beziehungsweise dürfen.
-
Von
besonderem Vorteil ist es, wenn als Dichtungsanordnung eine Magnetdichtung,
bestehend aus einem Ober- beziehungsweise Gegenmagnet und einem
Untermagneten vorgesehen ist. Derartige Magnetdichtungen zeichnen
sich durch eine hohe Servicefreund lichkeit und eine hohe Dichtigkeit aus.
Der Untermagnet kann jetzt in der Nut der Erhöhung angeordnet werden, wodurch
er im geöffneten Zustand
der Türe
vollständig
in der Nut versenkt ist. Der Ober- beziehungsweise Gegenmagnet wird üblicherweise
korrespondierend zum Untermagneten angeordnet, derart, daß die beiden
Teile der Magnetdichtung genau übereinander
angeordnet sind, wenn der Flügel
der Türe
geschlossen ist. Dadurch kann sich der Untermagnet in der Nut nach
oben bewegen, wodurch der Spalt zwischen der Bodenschwelle und dem
Flügel
geschlossen wird. Eine solche Dichtungsanordnung ist absolut schlagregendicht
und kann bis zu Bauwerkshöhen
von bis zu 100 m für
Tür- und Fensterelemente
mit flachen Bodenschwellen eingesetzt werden.
-
Selbstverständlich ist
es auch möglich,
daß die
Dichtungsanordnung als Bürstendichtung
oder Gummidichtungsprofil ausgebildet ist. Hierbei ist es möglich, einen
Teil dieser Dichtungsanordnung in die Nut der Erhöhung einzubringen
beziehungsweise ihn dort zu befestigen, wodurch ebenfalls der Zwischenraum
zwischen dem Flügel
und der Bodenschwelle geschlossen wird. Bei Gummidichtungsprofilen,
wie sie beispielsweise aus Moosgummi oder Hohlgummiprofilen bekannt
sind, bietet es sich an, diese Gummiprofile so auszubilden, daß sie durch
das Übereinanderstellen
von Flügel
zum Dichtungsprofil beziehungsweise von zwei Dichtungsprofilen zueinander leicht
zusammengedrückt
werden, so daß auch
hier eine äußerst dichte
Dichtungsanordnung hergestellt wird.
-
Bevorzugt
ist es allerdings, eine Magnetdichtungsanordnung bestehend aus Ober-
und Untermagnet einzusetzen, wobei sich eine Weiterbildung der Erfindung
dadurch auszeichnet, daß der
Untermagnet als Magnetstreifen ausgebildet ist. Der Untermagnet
ist dabei bevorzugt in der Nut derart angeordnet, daß er zum
einen beweglich, insbesondere vertikal beweglich ist und daß er zum
zweiten im geöffneten Zustand
der Türe
bündig
mit der Ober fläche
der Erhöhung
abschließt.
Demnach ist, entsprechend der beschriebenen Weiterbildungen, der
Untermagnet in der Nut angeordnet und bildet damit keine weitere Barriere
gegenüber
dem Bodenniveau.
-
Die
Erhöhung
ist entsprechend einer vorteilhaften Variante der Erfindung einstückig mit
der Bodenschwelle, zumindest aber mit dem Schwellenaußenteil
der Bodenschwelle beziehungsweise mit dem zu dem Außenbereich
zugewandten Teil der Bodenschwelle verbunden. Üblicherweise ist es bei Bodenschwellen
so, daß im
Außenbereich
ein Schwellenaußenteil
aus beständigen
Aluminiumprofilen verwendet wird und in dem Innenbereich dann die
Bodenschwelle durch Kunststoffprofile oder andere Profile, die bevorzugt
eine Wärmedämmung aufweisen, komplettiert
wird. Diese Varianten werden in weiteren Ausführungsformen der Erfindung
noch weiter beschrieben werden.
-
Selbstverständlich ist
es nach der Erfindung auch möglich,
die Erhöhung
als separaten Teil einer Bodenschwelle vorzusehen, der zumindest
mit dem Schwellenaußenteil
beziehungsweise mit dem zu dem Außenbereich zugewandten Teil
der Bodenschwelle verbindbar ist.
-
Dabei
ist es besonders bevorzugt, wenn die Erhöhung als Zusatzprofil zur Bodenschwelle
ausgebildet ist. Damit lassen sich auch Komplettierungsprofile für bereits
montierte Bodenschwellen erhalten, bei denen es jetzt möglich ist,
die bevorzugten Magnetdichtungsanordnungen an bereits bestehenden
Türelementen
einzusetzen. Damit ist die erfindungsgemäße Bodenschwelle äußerst variabel
einsetzbar.
-
Die
Erhöhung
an der Bodenschwelle wird nach einer Variante der Erfindung im Herstellungsprozeß des Profils,
zumindest des Schwellenaußenteiles,
welches in der Regel aus stranggepreßtem Aluminiumprofilen erhalten
ist, hergestellt. Dabei kann man die Nut in der Erhöhung bereits
während des
Fertigungsprozesses durch eine entsprechende Ausgestaltung der Formen
erhalten. Selbstverständlich
ist es auch möglich,
ein glattes Profil mit einer Erhöhung
ohne Nut zu pressen und dann anschließend die Nut mit üblichen
Fertigungsmethoden, wie Fräsen,
einzubringen.
-
Ein
weiterer Aspekt der Erfindung ist dadurch angegeben, daß das nach
außen
weisende Schwellenaußenteil
der Bodenschwelle ein nach außen
gerichtetes Gefälle
aufweist, das als Wasserablauf dient. Damit kann vom Türelement
ablaufendes Wasser, welches auf die Bodenschwelle auftrifft, nach
außen
ablaufen.
-
Die
Erhöhung
schließt
sich neben einem am inneren Ende des Schwellenaußenteils angeordneten Absatz,
entsprechend einer Weiterbildung der Erfindung, an. Damit läßt sich
erreichen, daß man
beispielsweise durch die Variierung von den sich an dem Schwellenaußenteil
anschließenden
Teilen der Bodenschwelle in der Breite unterschiedliche Breiten beziehungsweise
Stärken
für die
Bodenschwelle und damit für
unterschiedliche Breiten von Türelementen erhält. Haustüren, Balkontüren und
Fenstertüren
besitzen aufgrund unterschiedlicher Profile der einzelnen Profilhersteller
und aufgrund von unterschiedlichen Dicken der eingesetzten Füllungen
auch unterschiedliche Breiten, wodurch es durch die erfindungsgemäße Lösung möglich wird,
eine Bodenschwelle mit einem gleichbleibenden Schwellenaußenteil
zu produzieren, welches für
verschiedene Profilarten universell einsetzbar ist.
-
Erfindungsgemäß ist entsprechend
einer Weiterbildung die Nut in dem dem Schwellenaußenteil
zugewandten Bereich der Erhöhung
vorgesehen. Dies hat den Vorteil, daß die Dichtungsanordnung relativ
weit außen
am Türflügel anzugreifen
vermag, wodurch erstens das Eintreten von Feuchtigkeit nach innen
sicherer verhindert wird und zweitens eine bessere Wärmedämmung erreichbar
ist. Die bessere Wärmedichtung
resultiert daraus, daß innen an
der Bodenschwelle in der Regel auch noch eine Dichtung am Flügel vorgesehen
ist, die innen mit der Bodenschwelle zusammenwirkt, so daß zwischen
der Dichtung auf dem Schwellenaußenteil und der inneren Dichtung
am Flügel
ein Luftzwischenraum entsteht, der zusätzlich wärmedämmend wirkt.
-
Die
Erfindung zeichnet sich auch dadurch aus, daß die Erhöhung im Bereich des Absatzes
zur Bodenschwelle beziehungsweise zum Schwellenaußenteil
einen nach außen
gerichteten Überstand
aufweist. Dieser Überstand
schützt
gewissermaßen
wie ein Dach die darunter liegenden Teile der Erhöhung, in
die beispielsweise Entwässerungsöffnungen
eingebracht werden können,
die dem Ablauf von Schwitzwasser und/oder doch eintretender Feuchtigkeit
dient. Damit erhält
selbstverständlich
auch die Entwässerung
einen entsprechenden Schutz durch den Überstand. Gleichzeitig kann
von dem Flügel
abtropfendes Wasser dort besser abtropfen und gelangt gleich auf
die Schräge
des Schwellenaußenteiles und
kann dann ebenfalls nach außen
abfließen.
-
Erfindungsgemäß ist es
auch vorgesehen, daß der
Nutboden ein nach außen
gerichtetes Gefälle
aufweist. Auch diese Ausführungsform
dient dazu, daß in
die Nut von außen
eintretendes Wasser in der Nut wieder nach außen ablaufen kann, dort zu
den hier vorgesehenen Entwässerungsöffnungen
gelangt und durch diese austreten kann. Gleichzeitig ist gewissermaßen eine
Belüftung
der Nut damit gegeben, wodurch dieser Bereich immer trocken gehalten
wird und außerdem
die Bewegbarkeit der Dichtung in der Nut im Fall einer Magnetdichtung
erleichtert wird.
-
Der
Untermagnet einer Magnetdichtungsanordnung ist erfindungsgemäß ebenfalls
an das Gefälle
des Nutbodens angepaßt.
Dabei ist es von Vorteil, wenn der Untermagnet U- oder E-artig ausgebildet
ist und die Schenkel des U beziehungsweise E unterschiedlich lang
sind. Dabei wird dann der Untermagnet so eingelegt, daß der längere Schenkel
an der Seite angeordnet wird, die das größte Gefälle des Nutbodens aufweist.
-
Die
Nut in der Erhöhung
weist, entsprechend einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung,
ein nach außen
zunehmendes Gefälle
auf, das bevorzugt dem Gefälle
der Bodenschwelle im Schnitt gesehen angepaßt ist. Damit wird vermieden,
daß es
zu Stauerscheinungen bei größeren Wassermengen, zum
Beispiel im Falle eines Schlagregens, kommen kann.
-
In
einer Variante der Erfindung ist es weiterhin vorgesehen, daß die Erhöhung als
Zusatzprofil derart ausgebildet ist, daß es entweder mit einer glatten
beziehungsweise nicht unterbrochenen Seite nach oben weisend oder
aber mit der bereits zuvor beschriebenen Nut nach oben weisend an
der Bodenschwelle anschließbar
ist. Je nachdem, welche Dichtungsart eingesetzt wird, kann man jetzt
variieren. Wenn beispielsweise nur mit einer Bürstendichtung oder mit einer
Profildichtung gearbeitet wird, die mit der Bodenschwelle dicht
zusammenwirken soll, wird man die glatte und nicht unterbrochene
Seite nach oben weisend einbauen. Setzt man eine Magnetdichtungsanordnung
ein, wird das Zusatzprofil derart positioniert, daß die Magnetdichtung
in die nach oben weisende Nut dann eingesetzt werden kann.
-
Die
Entwässerungsöffnungen,
auf die in vorherstehenden Ausführungsformen
der Erfindung bereits hingewiesen wurde, befinden sich an der nach außen weisenden
Seite in der Erhöhung.
Diese Entwässerungsöffnungen
sind bevorzugt als Bohrung oder als Langloch ausgebildet. Selbstverständlich ist eine
Kombination dieser beiden Varianten erfindungsgemäß ebenfalls
vorgesehen.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenschwelle als Schwellenprofil
ausgebildet ist, an dem ein inneres Profilteil anschließbar ist.
Damit ist es gegeben, daß die
Bodenschwelle sehr variabel einsetzbar ist, indem an das Schwellenprofil
beziehungsweise an das Schwellen außenteil dieses innere Profilteil
jetzt anschließbar
ist. Dies bietet mehrere Vorteile. Zum einen kann das Schwellenprofil
aus anderem Material gefertigt sein, so daß beispielsweise gleichzeitig eine
Wärmedämmung erhalten
wird. Durch die Ausführung
des Innenprofils in Kunststoff beispielsweise läßt sich gleichzeitig eine thermische
Trennung erhalten, die damit in sehr einfacher Weise gefertigt werden
kann.
-
Erfindungsgemäß wurde
gefunden, daß es von
Vorteil ist, wenn als inneres Profilteil ein zusätzliches Innenprofil mit Profilabdeckung
anordenbar ist. Dies bietet weitere Vorteile. So kann auf das Innenprofil
eine Profilabdeckung mit unterschiedlichen Höhen beispielsweise angeordnet
werden, wodurch die Bodenschwelle auch in ihrer Höhe variabel
einsetzbar ist. Die Profilabdeckung kann zumindest abschnittsweise
dabei als Schließplatte
ausgebildet sein, wodurch es möglich
ist, auch an solchen flachen Bodenschwellen jetzt die üblichen
Pilzzapfenverriegelungen beziehungsweise andere Zapfen von Verriegelungssystemen
verschiedener Fensterhersteller eingreifen zu lassen. Die Kombination
der Profilabdeckung mit der Schließplatte führt außerdem zu spaltfreien Anschlüssen der
Profilabdeckung zur Schließplatte
hin.
-
Demnach
ist es entsprechend einer weiteren Variante der Erfindung jetzt
gegeben, daß das
innere Profilteil gleichzeitig die thermische Trennung für die Bodenschwelle
bildet, die profilartig, insbesondere als Hohlprofil ausgebildet
ist und derart ausgebildet ist, daß sie in das als Schwellenprofil
ausgebildete Schwellenaußenteil
der Bodenschwelle einschiebbar beziehungsweise einklemmbar oder
einclipsbar ausgebildet ist, wobei das innere Profilteil mit einer
Profilabdeckung beziehungsweise einer Schließplatte formschlüssig verbunden
beziehungsweise verbindbar ist.
-
Dabei
ist es weiterhin vorgesehen, daß das innere
Profilteil nach oben offen ausgebildet ist, zumindest jedoch an
der Innenseite zumindest eine Profilstrebe als erhöhten Rand
aufweist und die Schließplatte
und/oder die Profilabdeckung auf das innere Profilteil auf setzbar
und/oder aufclipsbar ist.
-
Eine
Bodenschwelle, wie zuvor beschrieben, zeichnet sich in einer weiteren
Variante der Erfindung dadurch aus, daß das innere Profilteil an
das Schwellenaußenteil
und dort zumindest an jeweils eine vorgesehene Anschlußnut, wenigstens
einen Anschlußkanal
oder eine Anschlußöffnung anschließbar, einsteckbar
beziehungsweise anclipsbar ausgebildet ist.
-
Die
Erfindung zeichnet sich auch dadurch aus, daß das innere Profilteil aus
Kunststoff oder einem Kunststoffmischmaterial oder einer Kunststofffaserverbindung
gebildet ist. Dadurch werden die bereits beschriebenen Effekte der
thermischen Trennung ohne weitere Aufwendungen sehr elegant mit erhalten.
Des Weiteren ist Kunststoff ausreichend feuchtigkeitsbeständig und
die Profilteile lassen sich in einfacher Weise als Profile in üblichen
Fertigungsverfahren herstellen. Bevorzugt ist es dabei, wenn das
innere Profilteil als Hohlprofil ausgebildet ist, das im Querschnitt
gesehen Verstärkungsstreben
aufweist. Die Verstärkungsstreben
dienen zum einen der ausreichenden Stabilität des inneren Profilteils. Zum
zweiten dienen sie allerdings auch der Verbesserung der Wärmedämmung, weil
dadurch weitere Lufteinschlußkammern
entstehen, die eine bessere Wärmedämmung gewährleisten.
-
Ein
weiterer Aspekt der Erfindung ist dadurch angegeben, daß die Erhöhung an
dem Schwellenaußenteil
festlegbar, insbesondere anclipsbar ist. Die Erhöhung kann dabei an dem Schwellenaußenteil angeklebt,
angeschraubt oder eingehängt
werden und ist beispielsweise als Nachrüstelement für Bodenschwellen ausgebildet.
Damit lassen sich, wie bereits erwähnt, auch bereits eingebaute
Bodenschwellen mit einer solchen Erhöhung komplet tieren, wodurch
es möglich
ist, sicherere beziehungsweise dichtere Dichtungssysteme in diesem
Bereich der Bodenschwelle einzusetzen.
-
Der
in der Nut der Erhöhung
angeordnete Untermagnet der Magnetdichtung ist in einer Variante der
Erfindung derart angeordnet, daß er
mit dem Ober- beziehungsweise Gegenmagneten der Magnetdichtung,
die sich bevorzugt am oder im Türflügel befindet,
dichtend zusammenzuwirken vermag. Die Vorteile dieser Variante wurden
bereits beschrieben.
-
Die
Erfindung stellt auch ein Abdichtungssystem, insbesondere zum Abdichten
eines Türelementes
im Bodenbereich zwischen zwei Räumen, bestehend
aus einer Bodenschwelle nach einer oder mehreren der zuvor beschriebenen
Ausführungsformen
der Erfindung und einer Dichtungsanordnung zur Verfügung, die
sich dadurch auszeichnet, daß ein Teil
der Dichtungsanordnung an oder in dem Türflügel befestigbar ist. Dadurch,
daß zumindest
ein Teil der Dichtungsanordnung an dem Türflügel befestigbar ist und der
zweite Teil in der Nut der Erhöhung
in der Bodenschwelle, ist es jetzt erfindungsgemäß gegeben, daß in normalen
Bodenschwellen auch hochwirksame Magnetdichtungsanordnungen eingesetzt werden
können.
Demnach ist, entsprechend einer Weiterbildung der Erfindung, die
Dichtungsanordnung eine Magnetdichtung, bestehend aus Ober- beziehungsweise
Gegenmagnet und Untermagnet.
-
Das
erfindungsgemäße Abdichtungssystem zeichnet
sich nach einer Weiterbildung dadurch aus, daß das Oberteil der Magnetdichtung
an oder in einem Befestigungsprofil an dem Türflügel vorgesehen ist. Dadurch
läßt sich
der Obermagnet relativ einfach an dem Flügel der Tür befestigen. Es ist jedoch
auch möglich,
aufgrund der Ausbildung des Befestigungsprofiles, dieses entsprechend
zu positionieren, so daß die
Magnetdichtung optimal justiert werden kann. Auch die unterschiedichen
Dicken der Türflügel stören die
Anordnung der Dichtungsanordnung im Abdichtungssystem nicht, da
aufgrund des Befestigungsprofiles das Oberteil sehr variabel an
dem Türflügel selbst
befestigbar ist. Das Oberteil der Magnetdichtung wird an dem Befestigungsprofil
entsprechend positioniert und dann fixiert, wenn es genau ausgerichtet
ist.
-
Eine
Weiterbildung des erfindungsgemäßen Abdichtungssystems
zeichnet sich dadurch aus, daß das
Befestigungsprofil eine insbesondere unterhalb der Türe angeordnet
Aufnahmenut aufweist, in der der Obermagnet beziehungsweise Gegenmagnet befestigbar,
einleg- beziehungsweise einklemmbar oder einklebbar ist. Dies führt zu einer
weiteren Erhöhung
der Einbausicherheit und führt
insbesondere zu Einsparungen im Montageprozeß, da durch diese Variante
der Erfindung eine ordnungsgemäße und einfache
Justierung des Ober- beziehungsweise Gegenmagnetes gegeben ist.
-
Ein
Abdichtungssystem, wie zuvor beschrieben, zeichnet sich entsprechend
einer Weiterbildung dadurch aus, daß das Befestigungsprofil auf
der Außenseite
der Tür
einen Wetterschenkel trägt,
der entweder einstückig
mit dem Befestigungsprofil ausgebildet ist oder der in einer anderen
Variante als separate Profilschiene an das Befestigungsprofil anclipsbar
ist. Beide Varianten sind von dem erfindungsgemäßen Abdichtungssystem umfaßt, wodurch
das Abdichtungssystem sehr universell für verschiedenste Anwendungsfälle einsetzbar
ist.
-
Ein
weiterer Aspekt der erfindungsgemäßen Abdichtungssystems ist
dadurch angegeben, daß das
Befestigungsprofil zumindest teilweise L- oder T-artig ausgebildet
ist.
-
Das
Befestigungsprofil für
den Wetterschenkel ist breiter, insbesondere deutlich breiter als
der Obermagnet der Magnetdichtung, damit dieser entsprechend variabel
an dem Befesti gungsprofil positioniert werden kann. Dies hängt, wie
bereits beschrieben, mit unterschiedlichen Fenster- beziehungsweise
Türprofilen
mit unterschiedlichen Dicken der Türflügel zusammen. Im Weiteren spielt
es auch eine Rolle, an welcher Stelle der Laibung der Bauwerksöffnung die
Tür, beziehungsweise
die entsprechenden Profile angeordnet sind. Auch danach wird sich die
Positionierung des Obermagneten richten, der gegebenenfalls entsprechend
der Positionierung des Schwellenaußenprofils der Bodenschwelle
angeordnet werden muß.
-
Das
Abdichtungssystem nach der Erfindung zeichnet sich auch dadurch
aus, daß sowohl
die Bodenschwelle wie auch das Befestigungsprofil und/oder der Wetterschenkel
aus stranggepreßtem Aluminiumprofil
ausgebildet sind.
-
Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und Zeichnungen
weiter beschrieben. Es zeigen:
-
1 eine
erfindungsgemäße Bodenschwelle
mit Abdichtungssystem in einer ersten Variante und
-
2 die
erfindungsgemäße Bodenschwelle mit
Abdichtungssystem in einer zweiten Variante.
-
Die 1 zeigt
eine erste Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Bodenschwelle,
wobei die Bodenschwelle mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet ist.
Die hier dargestellte Bodenschwelle 1 ist mehrteilig ausgebildet.
Sie besteht aus dem Schwellenaußenteil 1/1 und
dem inneren Profilteil 4, welches eine Profilabdeckung 4/1 aufweist.
Am inneren Rand des Schwellenaußenteils 1/1 ist
eine Erhöhung 2 ausgebildet,
in der eine Nut 2/1 vorgesehen ist. In der Nut 2/1 ist
ein Teil der Dichtungsanordnung 3, nämlich der Untermagnet 3/1 angeordnet.
Der Nutboden ist dabei der Schräge
des Schwellenaußenteils 1/1 angepaßt und der
Untermagnet 3/1 hat zwei unterschiedlich lange Schenkel.
-
Der
Untermagnet ist in der dargestellten Variante U-förmig ausgebildet.
Es gibt jedoch Ausführungsformen,
bei denen der Untermagnet 3/1 auch E-förmig ausgebildet ist. An dem
nach außen
weisenden Rand der Erhöhung 2 befindet
sich ein Überstand 2/2.
Dieser Überstand 2/2 ist
nasenartig ausgebildet und schützt
beispielsweise die durch gestrichelte Linien angedeutete Entwässerungsöffnung 7. Die
Entwässerungsöffnung 7 ist
dabei als Bohrung oder als Langloch ausgebildet. Sie kann bereits
im Fertigungsprozeß des
Strangprofiles mit eingebracht werden. Bevorzugt ist es jedoch,
wenn diese Bohrungen mit üblichen
metallabtragenden Verfahren wie Bohren oder Fräsen eingebracht werden.
-
Der
Untermagnet 3/1 schließt
bündig
mit der Oberfläche
der Erhöhung 2 ab,
so daß keine
zusätzliche
Erhöhung
der Bodenschwelle 1 durch die Anordnung der Dichtungsanordnung 3 eintritt.
Das innere Profilteil 4 ist an dem Schwellenaußenteil 1/1 an dort
vorgesehene Clipsnasen angeclipst. Erfindungsgemäß ist in der vorgestellten
Variante das Schwellenaußenteil 1/1 aus
einem Aluminiumprofil gebildet, während das innere Profilteil 4 aus
Kunststoff gefertigt wurde. Das innere Profilteil 4 hat
dabei nach oben weisende Streben, wodurch ein Zwischenraum entsteht,
der der besseren Stabilität
und zum anderen auch der besseren Wärmedämmung dient. Auf das innere
Profilteil 4 ist die Profilabdeckung 4/1 aufgeclipst.
Auch diese ist aus Kunststoff erhalten, so daß eine thermische Trennung
der Bodenschwelle vom Außenbereich
zum Innenbereich her gegeben ist.
-
Die
Erhöhung 2 mit
der Nut 2/1 ist in der dargestellten Variante der Erfindung
einstückig
mit dem Schwellenaußenteil
ausgebildet. Die Nut 2/1 ist beispielsweise durch Fräsen später eingearbeitet
worden. Der Nutboden besitzt ein dem Schwellen außenteil 1/1 angepaßtes Gefälle, wodurch
gegebenenfalls eintretendes Wasser oder Schwitzwasser austreten kann.
Dies erfolgt, wie bereits beschrieben, durch die Entwässerungsöffnungen 7.
Oberhalb des Untermagneten 3/1 ist der Obermagnet 3/2 angeordnet.
Dieser wird so angeordnet, daß er
genau deckungsgleich über
dem Untermagneten 3/1 in der geschlossenen Stellung der
Türe sich
befindet, wodurch der Untermagnet 3/1 vom Obermagneten 3/2 angezogen wird
und den Spalt zwischen dem Flügel 5 und
der Bodenschwelle 1 schließt. Dadurch entsteht ein weiterer
Lufteinschluß zwischen
der Bodenschwelle (oberhalb der Profilabdeckung 4/1) und
der Innendichtung 8, die sich üblicherweise immer an dem Flügel 5 befindet,
um diesen nach innen hin zusätzlich abzudichten.
Dadurch wird die Wärmedämmung und die
Dichtigkeit selbstverständlich
weiter erhöht.
-
Der
Ober- beziehungsweise Gegenmagnet 3/2 ist in der dargestellten
Ausführungsvariante
der Erfindung an einem Befestigungsprofil 6/1 angeordnet,
welches sich im rechten Winkel am unteren Rand des Türflügels 5 auf
der Außenseite
erstreckt. An dem Befestigungsprofil 6/1 sind Clipsnasen
vorgesehen, in die der Wetterschenkel 6 eingeclipst wird.
Damit läßt sich
ein sehr universelles System für die
Befestigung beziehungsweise Nachrüstung eines Wetterschenkels
an einem Türflügel zur
Verfügung stellen.
Der Winkel ist in dem Bereich, in dem der Obermagnet 3/2 vorgesehen
ist, breiter als dieser Magnet ausgeführt, um zu gewährleisten,
daß dieser Obermagnet
unterschiedlich an dem Befestigungsprofil 6/1 anordenbar
ist, wenn unterschiedliche Flügelbreiten
dies erforderlich machen. Damit kann man das Schwellenaußenteil 1/1 in
der Regel als universelles Profilteil für eine Bodenschwelle zur Verfügung stellen,
ohne die unterschiedlichen Varianten der Positionierung der Magneten
berücksichtigen
zu müssen.
Aus der 2 wird dies deutlich. Dort ist
nämlich
der Obermagnet 3/2 wesentlich weiter innen angeordnet,
da der Türflügel 5 eine
größere Breite
aufweist. Selbstverständlich
ist es nach der Erfindung auch gegeben, daß unter schiedlich breite, innere Profilteile 4 mit
entsprechenden Profilabdeckungen 4/1 vorgesehen werden
können,
um hier ebenfalls auf unterschiedliche Türbreiten reagieren zu können. Die
Anordnung des Schwellenaußenteils 1/1 richtet sich
weiterhin nach der Tiefe der Tür-
beziehungsweise Fensteröffnung
(Fasche). Auch hier kann aufgrund der Universalität der vorgeschlagenen,
erfindungsgemäßen Bodenschwelle
sehr variabel gearbeitet werden. Man benötigt nicht unterschiedliche Bodenschwellen
für unterschiedliche
Profile. An Stelle der Profilabdeckung 4/1 kann zumindst
abschnittsweise ein nicht dargestelltes Schließprofil beziehungsweise eine
nicht dargestellte Schließplatte
zum Eingreifen einer Verriegelung, zum Beispiel einer Pilzzapfenverriegelung
einer Fenstertüre,
vorgesehen werden.
-
Die 2 zeigt
eine zweite Ausführungsvariante
der Erfindung, wobei alle Bezugszeichen bereits in 1 vorgestellt
wurden. Die Variante der 2 unterscheidet sich von 1 dadurch,
daß der
Flügel des
Türelementes
breiter beziehungsweise stärker ist,
wodurch der Obermagnet 3/2 weiter nach innen am Befestigungsprofil 6/1 angeordnet
ist.
-
Die
jetzt mit der Anmeldung und später
eingereichten Ansprüche
sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
-
Sollte
sich hier bei näherer
Prüfung,
insbesondere auch des einschlägigen
Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal
für das
Ziel der Erfindung zwar günstig,
nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon
jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere
im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
-
Die
in den abhängigen
Ansprüchen
angeführten
Rückbeziehungen
weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches
durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind
diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen,
gegenständlichen
Schutzes für
die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
-
Merkmale,
die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im
Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel
zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
-
Merkmale,
die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale
aus Ansprüchen,
die eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung
vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar
auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen
erwähnt wurden
beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders
günstige
Ergebnisse erreichen.