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DE102005053993A1 - Diagnosevorrichtung und Diagnoseverfahren für kombinierte und/oder kombinierbare radiographische und nuklearmedizinische Untersuchungen - Google Patents

Diagnosevorrichtung und Diagnoseverfahren für kombinierte und/oder kombinierbare radiographische und nuklearmedizinische Untersuchungen Download PDF

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DE102005053993A1
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diagnostic device
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radiographic
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Withdrawn
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DE102005053993A
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Martin Dr. Spahn
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Siemens AG
Original Assignee
Siemens AG
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Abstract

Digitale Bildgebungsverfahren sind in der medizinischen Diagnostik mittlerweile üblich. Derartige Verfahren werden seit einiger Zeit z. B. in der Computertomographie, bei Magnetresonanzuntersuchungen, Ultraschalluntersuchungen und bei Verfahren der Nuklearmedizin eingesetzt. DOLLAR A Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine alternative Diagnosevorrichtung bzw. ein alternatives Diagnoseverfahren für eine kombinierte und/oder kombinierbare radiographische und nuklearmedizinische Untersuchung vorzuschlagen. DOLLAR A Hierzu wird eine Diagnosevorrichtung (11, 23) für kombinierte und/oder kombinierbare radiographische und nuklearmedizinische Untersuchungen mit einer Röntgenstrahlquelle (15), mit einem Untersuchungsraum zur Aufnahme eines Patienten (13) mit einer im Körper angeordneten Gammastrahlungsquelle (16), mit einem Detektorsystem (1) zur simultanen Messung der Röntgen- und der Gammastrahlung (5) ohne Änderung der Patientenlage, wobei die Diagnosevorrichtung (11, 23) ausgebildet ist, um durch Auswertung der Messung der Röntgenstrahlung (5) die radiographische Untersuchung durchzuführen, wobei die Diagnosevorrichtung (11, 23) ausgebildet ist, um durch Auswertung der Gammastrahlung (5) als nuklearmedizinische Untersuchung eines Single-Photon-Emission SPE Untersuchung durchzuführen.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Diagnosevorrichtung für kombinierte und/oder kombinierbare radiographische und nuklearmedizinische Untersuchungen mit einer Röntgenstrahlquelle, mit einem Untersuchungsraum zur Aufnahme eines Patienten mit einer im Körper angeordneten Gammastrahlungsquelle, mit einem Detektorsystem zur simultanen Messung der Röntgen- und der Gammastrahlung ohne Änderung der Patientenlage, wobei die Diagnosevorrichtung ausgebildet ist, um durch Auswertung der Messung der Röntgenstrahlung die radiographische Untersuchung durchzuführen sowie ein entsprechendes Diagnoseverfahren.
  • Digitale Bildgebungsverfahren sind in der medizinischen Diagnostik mittlerweile üblich. Derartige Verfahren werden seit einiger Zeit z.B. in der Computertomographie, bei Magnetresonanzuntersuchungen, Ultraschalluntersuchungen und bei Verfahren der Nuklearmedizin eingesetzt.
  • Aus der Druckschrift WO 2004/095069 A1 ist ein Detektorelement zur kombinierten Detektion von Röntgen- und Gammastrahlung bekannt. Dieses Detektorelement weist einen Konverter auf, der ein Ladungssignal in Abhängigkeit von eingefallenen Röntgen- oder Gammaquanten erzeugt. In einer nachgeschalteten Auswertungseinrichtung wird das Ladungssignal verstärkt und auf zwei verschiedenen Zweigen ausgewertet, wobei der erste Zweig einen Einzelpulsanalysator, um Informationen für eine PET (Positron Emission Tomography) zu bestimmen, und der zweite Zweig einen Pulsfolgeanalysator zur Bestimmung von Informationen für eine CT (computer tomography) aufweist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine alternative Diagnosevorrichtung bzw. ein alternatives Diagnoseverfahren für eine kombinierte und/oder kombinierbare radiographische und nuklearmedizinische Untersuchung vorzuschlagen.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und einem Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 12. Vorteilhafte oder bevorzugte Ausführungsformen sind durch die Unteransprüche beschrieben.
  • Die erfindungsgemäße Diagnosevorrichtung ist für eine kombinierte und/oder kombinierbare radiographische und nuklearmedizinische Untersuchung ausgebildet. Die radiographische Untersuchung ist vorzugsweise als Röntgenprojektionsuntersuchung ausgebildet. Vorzugsweise umfassen sowohl die radiographische als auch die nuklearmedizinische Untersuchung digitale Bildgebungsverfahren.
  • Die Diagnosevorrichtung umfasst eine Röntgenstrahlquelle, die Röntgenstrahlung zu Untersuchungszwecken am menschlichen Körper erzeugt. Vorzugsweise ist die Röntgenstrahlquelle als Röntgenröhre, vorzugsweise mit Röntgenspannungen von 50 bis 150 kV ausgebildet, die insbesondere Röntgenquanten mit Energie von etwa 40 bis 140 keV erzeugt.
  • Weiterhin ist ein Untersuchungsraum vorgesehen, der zur Aufnahme eines Patienten dient. Für die nuklearmedizinische Untersuchung werden dem Patienten vor Untersuchungsbeginn im Körper radioaktive Stoffe mit Hilfe adäquater Radiopharmaka in dem zu untersuchenden Gewebe/Organ platziert. Diese Radiopharmaka bzw. die radioaktiven Stoffe emittieren Gammastrahlung (hochenergetische Photonen). Beispielsweise wird das Isotop 99Tc verwendet, das Gammaquanten mit Energien von etwa 140 keV emittiert.
  • Mit anderen Worten, die Energien der Röntgenquanten der Röntgenstrahlenquelle und die Energien der Gammaquanten befinden sich in einem ähnlichen Energiebereich insbesondere von 50 bis 160 keV und sind somit physikalisch ähnlicher Natur. Zur Unterscheidung beziehen sich innerhalb dieser Anmeldung die Ausdrücke Röntgenstrahlung, Röntgenquanten etc. jedoch immer auf Photonen, die in der Röntgenstrahlquelle erzeugt werden und die Ausdrücke Gammastrahlung, Gammaquanten etc. immer auf Photonen, die von den im Körper des Patienten platzierten radioaktiven Stoffen emittiert werden.
  • Die Diagnosevorrichtung umfasst ein Detektorsystem, welches zur simultanen Messung der Röntgen- und Gammastrahlung ausgebildet ist. Mit ein und demselben Detektorsystem, insbesondere mit ein und denselben Detektorelementen, sind also die Röntgen- und Gammaquanten detektierbar. Vorzugsweise weist das Detektorsystem eine ebene Detektionsfläche auf. Alternativ ist das Detektorsystem aus mehreren aneinander gesetzten und geringfügig gegeneinander verkippten Detektorelementen gebildet, so dass das Detektorsystem insgesamt eine leicht gekrümmte Detektionsfläche aufweist, mit einem Krümmungsradius größer als der mehrfache, insbesondere größer als der dreifache Abstand des Detektionssystems zum Mittelpunkt des Untersuchungsraums, wobei insbesondere der Messraum des Detektorsystems den Untersuchungsraum überlappungsfrei nur einfach durchdringt. Insbesondere weist das Detektionssystem keine Detektoranordnung auf, die für eine PET(positron emission tomography)-Untersuchung geeignet ist.
  • Zum einen ist die Diagnosevorrichtung ausgebildet, um eine klassische radiographische Untersuchung, also eine röntgenprojektionsmedizinische Untersuchung an dem Patienten durchzuführen. Zum anderen ist die Diagnosevorrichtung ausgebildet, um eine nuklearmedizinische Single-Photon-Emission (SPE) Untersuchung an dem Patienten durchzuführen und zwar ohne Änderung der Patientenlage gegenüber der röntgenprojektionsmedizinischen Untersuchung. Bei der an sich bekannten Single-Photon-Emission (SPE) Untersuchung werden die von den im Körper des Patienten angeordneten radioaktiven Stoffen emittierten Gammaquanten in einer integrierenden Messung detektiert.
  • Der Erfindung liegt dabei die Idee zu Grunde, eine Kombination der Radiographie, das heißt einer Untersuchung mit exter ner Strahlungsquelle mit hoher Ortsauflösung und hoher Bildqualität (hohes Signal-zu-Rausch-Verhältnis), mit dem Single-Photon-Emission (SPE) und/oder Single-Photon-Emission-Computed-Tomography (SPECT) Verfahren, das eine organselektive Bilddarstellung ermöglicht, zu schaffen. Da beide Verfahren mit demselben Detektor in einem System umgesetzt werden, ist eine vollständige räumliche Übereinstimmung der Untersuchungen per Design gegeben und die Überlagerung der Röntgen- und SPE- oder SPECT-Bilder (letztere auch Szintigraphiebilder genannt) ergeben zusätzliche diagnostische Informationen für den behandelnden Mediziner.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Diagnosevorrichtung ist eine Auswerte- und Steuerungseinrichtung vorgesehen, die zur Durchführung der nuklearmedizinische SPE und/oder SPECT Untersuchung auf Basis einer über die Zeit integrierten Messung der Gammastrahlung ausgebildet ist. Es werden also im Vergleich zum Beispiel zu einer PET-Untersuchung nicht einzelne in Koinzidenz stehende Gammaquanten zur Durchführung der Untersuchung ausgewertet, sondern ein über die Zeit integrierter Gammaquantenfluss. Ebenso wird die radiographische Untersuchung durch Auswertung eines über die Zeit integrierten Röntgenquantenflusses durchgeführt.
  • Zweckmäßigerweise ist die Diagnosevorrichtung ausgebildet, so dass aus den beiden Untersuchungen mit unterschiedlichen Strahlungsarten kombinierte 2D- und/oder 3-D-Datensätze des Patienten erzeugbar sind. Diese Datensätze umfassen ortsaufgelöste Informationen, insbesondere über das Skelett des Patienten und organselektive Informationen.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführung ist die Diagnosevorrichtung ausgebildet, um eine nuklearmedizinische SPECT-Untersuchung und eine radiographische CT-Untersuchung durchzuführen. Dies verlangt insbesondere, dass die Röntgenstrahlquelle und das Detektorsystem relativ zu dem Patienten bewegbar angeordnet sind.
  • Vorzugsweise ist das Detektorsystem als Flachdetektor mit einer Sensormatrix und/oder Pixelmatrix ausgebildet. Insbesondere ist vorgesehen, dass mehrere Sensoren/Pixel einem gemeinsamen Auslesekanal und/oder einem gemeinsamen Analog-Digitalwandler zugeordnet sind. Bei einer Weiterbildung des Flachdetektors ist es schaltungstechnisch vorgesehen, mehrere Pixel (z.B. 2 × 2, 3 × 3, 4 × 4) zusammenzulegen oder zu addieren (Binning), um Quanten- bzw. Bildrauschen zu reduzieren. Diese Binning-Technik wird insbesondere bei der Detektion der Gammastrahlung eingesetzt, da die nuklearmedizinische Untersuchung verfahrensbedingt eine schlechtere örtliche Auflösung als die radiographische Untersuchungen hat und das Zusammenlegen von Pixeln nur zu einer geringen weiteren Verschlechterung der örtlichen Auflösung, aber zu einer erheblichen Verbesserung des Signal-zu-Rausch-Verhältnisses führt.
  • Bei einer bevorzugten Ausführung umfasst der Flachdetektor eine Auslesematrix, insbesondere eine TFT-Matrix, vor die ein Konverter geschaltet ist, der ein einfallendes hochenergetisches Photon, also ein Röntgen- oder ein Gammaquant, in eine elektrische Ladung oder in einen niederenergetischen Lichtimpuls umsetzt. Insbesondere ist der Konverter als Szintillator ausgebildet.
  • Zweckmäßigerweise ist von dem Flachdetektor ein über eine einstellbare oder ansteuerbare Integrationszeit integriertes Signal für jeden Einzelsensor und/oder für jeden Einzelpixel ausgebbar, wobei die Einzelsensoren und/oder die Einzelpixel insbesondere als integrierende Elemente ausgebildet sind.
  • Bei einer bevorzugten Weiterbildung ist die Auswerte- und Steuereinrichtung ausgebildet, um die Röntgenstrahlquelle, insbesondere deren Emissions- oder Belichtungszeit, und/oder das Detektorsystem, insbesondere die Integrationszeit, zu steuern und/oder gegenseitig zu synchronisieren. Vorzugsweise ist die Auswerte- und Steuerungseinrichtung zur Unterstützung oder Umsetzung einer kombinierten Aufnahme von radiographischen und nuklearmedizinischen Bildern ausgebildet: Dabei werden (Möglichkeit a) die radiographischen und nuklearmedizinischen Untersuchungen bzw. deren Messungen zeitgleich und/oder zeitlich überlappend durchgeführt. Dies wird ermöglicht, da der Flachdetektor sowohl die Röntgen- als auch die Gammastrahlung registriert und insbesondere nicht zwischen diesen beiden Strahlungsarten unterscheidet. Um ähnlich hohe Signale zu erreichen kann vorgesehen sein, die Röntgendosis an den Gammaquantenfluss anzupassen und zwar insbesondere, indem der Röntgenquantenfluss in etwa gleich groß wie der Gammaquantenfluss gewählt wird oder indem während der längeren Aufnahmezeit für die nuklearmedizinische Untersuchung ein kurzer "Röntgenblitz" für die radigraphische Untersuchung erzeugt wird. Die Anpassung der Röntgendosis und Gammaquantenfluss erfolgt vorzugsweise unter Berücksichtigung der Konvertierungseffizienz des Konverters in Bezug auf die unterschiedlichen Energien der Quanten sowie auf die unterschiedlichen Positionen der Strahlungsquellen. Alternativ (Möglichkeit b) werden die radiographische und nuklearmedizinische Untersuchungen nacheinander durchgeführt und die Datensätze nachträglich zusammengeführt.
  • Es ist optional vorgesehen, dass die Auswerte- und Steuerungsvorrichtung zur 3-D-Bildgebung ausgebildet ist, wobei insbesondere entweder aus von radiographischen und nuklearmedizinischen Messungen kombinierten Einzelbildern, als Einzelbilder, wie sie vorzugsweise durch die oben beschriebene Möglichkeit a erzeugt werden, ein gemeinsamer 3-D-Datensatz erzeugt wird oder zunächst getrennte 3-D-Datensätze erzeugbar sind oder erzeugt werden, wobei aus den radiographischen Messungen CT-ähnliche Datensätze und aus den nuklearmedizinischen Messungen SPELT-ähnliche Datensätze resultieren, und diese nachträglich zusammengeführt werden.
  • Bei einer praktischen Realisierung der Diagnosevorrichtung sind Röntgenstrahlquelle und/oder Detektorsystem an Aktoren, insbesondere Roboterarmen, zur freien relativen Positionierung oder in einer Ringkonstruktion (Gantry) angeordnet.
  • Das der Erfindung zugrunde liegende Problem wird auch durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 12 gelöst. Das erfindungsgemäße Verfahren sieht die Verwendung der bereits beschriebenen Diagnosevorrichtung vor und zudem, dass die kombinierte Untersuchung ohne Änderung der Patientenlage mit dem gemeinsamen Detektorsystem durchgeführt wird.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand von Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen:
  • 1 ein Ausführungsbeispiel für einen Flachdetektor zum Einsatz in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in schematischer Draufsicht von schräg oben,
  • 2 ein erstes Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Diagnosevorrichtung in schematischer Darstellung,
  • 3 ein Diagramm zur Illustration der Verwendung des Ausführungsbeispiels in 2,
  • 4 ein zweites Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Diagnosevorrichtung in schematischer Darstellung.
  • Einander entsprechende Teile sind mit den gleichen Bezugsziffern versehen.
  • Die 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Flachdetektors 1 in Form eines Festkörperdetektors, wie er bei einer erfindungsgemäßen Vorrichtung oder einem erfindungsgemäßen Verfahren einsetzbar ist, in einer schematischen 3-D-Ansicht schräg von oben.
  • Der Flachdetektor 1 weist einen Konverter 2, der als Cäsiumjodid(CsI)-Platte ausgebildet ist, und eine Auslesematrixanordnung auf, die eine Vielzahl von in Reihen und Spalten angeordnete Pixel 4 umfasst. Vorzugsweise ist die Auslesemat rixanordnung als aktive Auslesematrix z.B. aus amorphen Silizium (a-Si), ausgebildet.
  • Die Pixel 4 der Auslesematrixanordnung 3 bestehen jeweils aus einer Photodiode 6 und einem damit verbundenen und/oder zugeordneten Schalter 7, der insbesondere durch einen TFT (thin film transistor) gebildet ist, wobei die Pixel 4, insbesondere die Schalter 7, über Ausleseleiterbahnen 3 mit einer lediglich schematisch angedeuteten Ausleseelektronik 9 verbunden sind.
  • Konverter 2 und Auslesematrixanordnung sind deckungsgleich angeordnet, so dass auf der Oberseite des als Szintillator arbeitenden Konverters 2 auftreffende Röntgen- oder Gammastrahlung 5 im Volumen des Konverters 2 in Lichtimpulse gewandelt werden, die auf der an der Unterseite des Konverters 2 angeordnete Auslesematrixanordnung auftreffen. Die auftreffenden Lichtimpulse werden durch die Photodioden 6 detektiert und in elektrische Signale umgesetzt, die über Ausleseleiterbahnen 3 an die Ausleseelektronik 9 ausgelesen werden. Auf diese Weise können ortsaufgelöste Bildinformationen der Röntgen- oder Gammastrahlung 5 durch den Flachdetektor 1 gemessen werden.
  • Alternativ kann der Konverter so ausgebildet sein, dass beim Auftreffen von Röntgen- oder Gammastrahlung 5 direkt elektrische Ladungen generiert werden. Dies ist beispielsweise bei einem Konverter aus Selen, Cadmiumtellurid (CdTe), Cadmiumzinktellurid (CdZnTe), Bleioxid (PbO) oder Quecksilberoxid (HgO) möglich. Die Auslesematrixanordnung besteht bei dieser Ausführung aus einer Vielzahl von Elektroden auf denen die erzeugten Ladungen gespeichert und von der Auswerteelektronik ortsaufgelöst ausgelesen werden können.
  • Alternativ kommen als Auslesematrixanordnung CCDs (charge coupled devices), APS ("active pixel sensor") oder insbesondere großflächige CMOS-Chips zum Einsatz.
  • Bei allen Ausführungsformen des Flachdetektors 1 ist eine Ansteuerelektronik 10 vorgesehen, mit der über Ansteuerleiterbahnen 8 die Integrationszeit der einzelnen Pixel 4 selektiv oder gemeinsam einstellbar ist. Über die Ansteuerelektronik 10 kann also eine Belichtungszeit vorgegeben werden, während der die Intensität von auftreffender Röntgen- und/oder Gammastrahlung 5 pixelweise über die Zeit integriert wird. Alternativ oder zusätzlich werden zur Verbesserung des Signal-zu-Rausch-Verhältnisses mehrere Bilder mit vergleichsweise kurzer Integrationszeit unmittelbar nacheinander aufgenommen und im Zuge der Auswertung pixelweise kumuliert.
  • Die 2 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßer Diagnosevorrichtung 11 unter Verwendung des Flachdetektors 1 in 1.
  • Die Diagnosevorrichtung 11 weist einen Behandlungstisch 12, auf dem ein Patient 13 in beliebiger Position positionierbar ist, welcher in der 2 in sitzender Position dargestellt ist.
  • Für eine radiographische Untersuchung des Patienten 13 ist eine über einen Roboterarm 14 an einem Gestell oder an der Decke des Behandlungsraums angeordnete Röntgenstrahlquelle 15 vorgesehen. Die Röntgenstrahlquelle 15 emittiert Röntgenstrahlung mit Röntgenquanten einer Energie von bis zu etwa 100 keV. Als Röhrenspannung einer Röntgenröhre in der Röntgenstrahlquelle 15 werden für Thorax-Anwendungen etwa 120 bis 150 kV verwendet (für andere Anwendungen kann eine höhere oder niedrigere Quantenenergie, und entsprechend eine höhere oder niedrigere Röntgenspannung erforderlich bzw. ausreichend sein). In Bezug auf den Patienten 13 bildet die Röntgenstrahlquelle 15 eine externe Strahlungsquelle.
  • Für eine nuklearmedizinische Untersuchung wurden dem Patienten 13 im Vorfeld der Untersuchung radioaktive Stoffe 16 mit Hilfe adäquater Radiopharmaka im zu untersuchenden Gewebe und/oder Organ platziert. Diese radioaktiven Stoffe 16 emit tieren Gammastrahlung, also hochenergetische Photonen. Als radioaktiver Stoff wird ein Isotop beispielsweise das Isotop 99Tc verwendet, welches Gammastrahlung mit Photonen von etwa 140 keV emittiert. Die radioaktiven Stoffe 16 bilden in Bezug auf den Patienten 13 eine interne Strahlungsquelle.
  • Zur Detektion der Röntgen- und Gammastrahlung weist die Diagnosevorrichtung 11 den Flachdetektor 1 auf, der über einen zweiten Roboterarm 17 ebenfalls an einem Gestell oder der Decke des Behandlungsraums befestigt ist, und bei der Diagnosevorrichtung 11 als Kamera arbeitet. Wie aus der Darstellung in der 2 besser zu erkennen ist, weist der Flachdetektor 1 eine gerade quaderförmige Grundform auf. Insbesondere ist die Detektionsfläche insgesamt eben, d.h. ungekrümmt und/oder ungewinkelt ausgebildet ist. Vor dem Flachdetektor 1 ist optional ein Streustrahlenraster 18 zur Ausfilterung von Streustrahlung angeordnet.
  • Eine Auswerte- und Steuerungseinrichtung 19 ist mit dem Flachdetektor 1, der Röntgenstrahlquelle 15 sowie mit den Roboterarmen 14 und 17 zwecks Ansteuerung und Übertragung der Messsignale verbunden. Die Auswerte- und Steuerungseinrichtung 19 umfasst insbesondere einen Monitor und die Systemsteuerung. Mit der Auswerte- und Steuerungseinrichtung 19 wird die Emissionszeit der Röntgenstrahlquelle 15, die Integrationszeit des Flachdetektors 1 und die Position und Ausrichtung der Roboterarme 14 und 17 angesteuert.
  • Die Diagnosevorrichtung 11 kann in verschiedenen Funktionsarten betrieben werden:
    • a) SPE-Betrieb: In diesem Funktionsmodus ist die Röntgenstrahlquelle 15 deaktiviert und der Flachdetektor 1 registriert nur Gammastrahlung ausgehend von den radioaktiven Stoffen 16. Dieser Funktionsmodus erlaubt die Erstellung von 2-dimensionalen Bildern des Patienten 13 mit organselektiver Darstellung. Die SPE-Bilder werden jeweils entweder durch eine lange Integrationszeit des Flachde tektors 1 oder durch die datentechnische Überlagerung von mehreren hintereinander aufgenommenen Einzelaufnahmen mit geringerer Integrationszeit über Addition oder Mittelung erzeugt.
    • b) Röntgen-Betrieb: In diesem Funktionsmodus wird die Röntgenstrahlquelle 15 und simultan der Flachdetektor 1 kurzzeitig aktiviert. Typische Belichtungs- und Integrationszeiten sind einige 100 ms. Über den Flachdetektor 1 wird zwar während der Belichtungszeit zusätzlich Gammastrahlung registriert, aufgrund der kurzen Belichtungszeit und des geringen Strahlenflusses, führt die Gammastrahlung nur zu einer geringen, vernachlässigbaren Störung im Röntgen-Betrieb.
    • c) kombinierter SPE- und Röntgenbetrieb: In diesem Funktionsmodus werden bei einer Ausführungsalternative ein SPE- und ein Röntgenbild getrennt erzeugt und anschließend in der Auswerte- und Steuerungseinrichtung 19 datentechnisch überlagert. Bei dieser Ausführungsalternative werden die Funktionsmodi SPE-Betrieb und Röntgenbetrieb nacheinander durchlaufen. Bei einer weiteren Ausführungsalternative wird die Integrationszeit des Flachdetektors 1 auf die Erfordernisse einer SPE-Einzelaufnahme eingestellt und während der Integrationszeit die Röntgenstrahlquelle 15 den Erfordernissen einer Röntgeneinzelaufnahme entsprechend aktiviert. Anders ausgedrückt erfolgt bei der ersten Alternative eine Kombination des SPE- und Röntgenbilds in der Auswerte- und Steuerungseinrichtung 19 bei der zweiten Alternative werden die Bilder der unterschiedlichen Strahlungsarten direkt im Flachdetektor 1 integriert. Um die unterschiedliche Empfindlichkeit der Röntgen- und SPE-Aufnahme auszugleichen, werden zweckmäßigerweise im Falle der ersten Alternative eine vergleichsweise hohe Anzahl von SPE-Bildern mit nur einem oder wenigen Röntgenbildern überlagert. Im Falle der zweiten Alternative die Röntgenstrahlung während der langen Belichtungszeit der SPE-Aufnahme nur kurz, d.h. für einen Bruchteil der Belichtungszeit der SPE-Aufnahme, zugeschaltet.
  • Optional ist vorgesehen, dass der Flachdetektor z.B. in Hinblick auf die Empfindlichkeit zwischen verschiedenen Detektormodi umgeschaltet werden kann.
  • Die 3 veranschaulicht ein erstes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens unter Verwendung der Diagnosevorrichtung 11 in 2. In einem ersten Verfahrensschritt wurde in dem oben-beschriebenen Röntgenbetrieb ein Röntgenbild 20 des Patienten 13 angefertigt. In einem zweiten Verfahrensschritt wurde in dem oben-beschriebenen SPE-Betrieb ein SPE-Bild 21 des Patienten 13 für die den gleichen Körperbereich des Patienten 13 angefertigt. Nachdem die Position des Patienten 13 während der Aufnahme der beiden Bilder mit den verschiedenen Strahlungsarten unverändert ist, können diese Bilder 20 und 21 insbesondere in Kenntnis der Relativlage von Flachdetektor 1 und Röntgenstrahlquelle 15 in der Auswerte- und Steuerungseinrichtung 19 zu einem kombinierten Bild 22 vereinigt werden. Das kombinierte Bild 22 stellt also eine Kombination eines klassischen radiographischen Bildes mit einem klassischen szintigraphischen Bild dar. Die Vorteile der neuartigen Vorrichtung bzw. des neuartigen Verfahrens liegt in besseren diagnostischen Möglichkeiten, da das kombinierte Bild 22 für den behandelnden Mediziner eine größere Aussagekraft hat als zwei getrennte Einzelbilder. Ferner wird derselbe Detektor für beide Aufnahmeverfahren (Radiographie und SPE) verwendet, so dass sich eine apparative Einsparung ergibt.
  • Die 4 zeigt eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in Form einer tomographischen Diagnosevorrichtung 23. In Übereinstimmung mit der Diagnosevorrichtung 11 in 3 weist die tomographische Diagnosevorrichtung 23 ebenfalls die Röntgenstrahlquelle 15, den Flachdetektor 1, die Auswerte- und Steuerungseinrichtung 19 sowie einen Patienten 13 mit im Körper angeordneten radioaktiven Stoffen 16 auf. Im Unterschied zu der Diagnosevorrichtung 11 liegt der Patient 13 allerdings auf einer Liege 24, die derart aufgehängt ist, dass die an einer Ringkonstruktion (Gantry) 25 oder an den Endabschnitten einer C-förmigen Haltevorrichtung gegenüberliegend angeordnete Röntgenstrahlquelle 15 und Flachdetektor 1 um den Patienten 13 rotieren können. Während der Rotation werden Röntgenstrahlquelle 15 und Flachdetektor 1 in bekannter Weise längs der Körperachse des Patienten 13 relativ verschoben.
  • Die tomographische Diagnosevorrichtung 23 ermöglicht eine dreidimensionale Bildgebung unter Verwendung von radiographischen CT- und SPECT-Verfahren. Ähnlich wie bei der Diagnosevorrichtung 11 sind auch bei der tomographischen Diagnosevorrichtung 23 verschiedene Betriebsarten möglich:
    • a) SPECT-Betrieb: In diesem Funktionsmodus ist die Röntgenstrahlquelle 15 deaktiviert und der Flachdetektor 1 registriert nur Gammastrahlung ausgehend von den radioaktiven Stoffen 16. Dieser Funktionsmodus erlaubt die Erstellung eines 3-D-Datensatzes des Patienten 13 mit organselektiver Darstellung.
    • b) Röntgen-Betrieb: In diesem Funktionsmodus wird die Röntgenstrahlquelle 15 und simultan der Flachdetektor 1 jeweils kurzzeitig aktiviert und erlaubt die Erstellung eines 3-D-Datensatzes des Patienten 13 in radiographischer Darstellung.
    • c) kombinierter SPECT- und Röntgenbetrieb: In diesem Funktionsmodus werden bei einer Ausführungsalternative ein SPECT- und ein Röntgen- 3-D-Datensatz getrennt erzeugt und anschließend in der Auswerte- und Steuerungseinrichtung 19 datentechnisch zu einem gemeinsamen 3-D-Datensatz überlagert. Bei dieser Ausführungsalternative werden die Funktionsmodi SPECT-Betrieb und Röntgenbetrieb nacheinander durchlaufen. Der Röntgen-3-D-Datensatz und der SPE-3-D-Datensatz werden zweckmäßigerweise mit einer jeweils angepassten räumlichen Auflösung (Binning) erzeugt. Bei einer weiteren Ausführungsalternative werden zunächst die radiographischen Bilder und die nuklearmedizinischen Bilder (szintigraphischen) Bilder kombiniert, insbesondere addiert bevor aus den kombinierten Einzelbildern ein gemeinsamer 3-D-Datensatz erzeugt wird.
  • Auch bei der tomographischen Diagnosevorrichtung 23 ist die Köperlage des Patienten 13 während der Messungen mit den verschiedenen Strahlungsarten unverändert und die beiden Strahlungsarten werden gemeinsam durch den Flachdetektor 1 aufgenommen, so dass das Messkoordinatensystem identisch ist und keine aufwändige Koordinatentransformation zur Kombination der Messergebnisse aus den Messungen mit den verschiedenen Strahlungsarten notwendig ist.
  • Um die Detektorfläche des Flachdetektors 1 z.B. für großformatige radiographische Aufnahmen zu vergrößern, kann vorgesehen sein, mehrere Flachdetektoren parallel ausgerichtet, nebeneinander anzuordnen. Im Allgemeinen ist es vorteilhaft, die Pixelgröße, Konverterschichtdicke etc. so zu optimieren, dass ein guter Kompromiss für die beiden Untersuchungsmethoden mit den unterschiedlichen Strahlungsarten gefunden wird.

Claims (12)

  1. Diagnosevorrichtung (11, 23) für kombinierte und/oder kombinierbare radiographische- und nuklearmedizinische Untersuchungen an einem Patienten (13), in dessen Körper eine Gammastrahlungsquelle (16) angeordnet ist, mit einer Röntgenstrahlquelle (15), mit einem Detektorsystem (1) zur simultanen Messung der Röntgen- und der Gammastrahlung (5) ohne Änderung der Patientenlage, wobei die Diagnosevorrichtung (11, 23) dazu ausgebildet ist, durch Auswertung der Messung der Röntgenstrahlung (5) die radiographische Untersuchung durchzuführen, dadurch gekennzeichnet, dass die Diagnosevorrichtung (11, 23) dazu ausgebildet ist, durch Auswertung der Gammastrahlung (5) als nuklearmedizinische Untersuchung eine Single-Photon-Emission (SPE) Untersuchung durchzuführen.
  2. Diagnosevorrichtung (11, 23) nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Auswerte- und Steuerungseinrichtung (19), die programmtechnisch und/oder schaltungstechnisch dazu ausgebildet ist, auf Basis einer über die Zeit integrierten Messung der Gammastrahlung (5) die nuklearmedizinische Single-Photon-Emission (SPE) Untersuchung durchzuführen.
  3. Diagnosevorrichtung (11, 23) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein aus nuklearmedizinischer Untersuchung und aus radiographischer Untersuchung kombinierter 2D- und/oder 3-D-Datensatz (22) des Patienten (13) erzeugbar ist.
  4. Diagnosevorrichtung (11, 23) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mit der Diagnosevorrichtung (11, 23) eine nuklearmedizinische SPECT-Untersuchung und eine radiographische CT-Untersuchung durchführbar ist.
  5. Diagnosevorrichtung (11, 23) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Detektorsystem als Flachdetektor (1) mit einer Sensormatrix und/oder Pixelmatrix (3) ausgebildet ist.
  6. Diagnosevorrichtung (11, 23) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Flachdetektor (1) als Auslesematrix (3) mit vorgeschaltetem Konverter (2) ausgebildet ist, der ein einfallendes hochenergetisches Photon in eine elektrische Ladung und/oder in einen niederenergetischen Lichtimpuls umsetzt.
  7. Diagnosevorrichtung (11, 23) nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein über eine Integrationszeit integriertes Signal für jeden Einzelsensor und/oder jedes Einzelpixel (4) von dem Flachdetektor (1) ausgebbar ist und/oder ausgegeben wird.
  8. Diagnosevorrichtung (11, 23) nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerte- und Steuerungseinrichtung (19) zur Ansteuerung der Röntgenstrahlquelle (15) und/oder der Integrationszeit des Detektorsystems ausgebildet ist.
  9. Diagnosevorrichtung (11, 23) nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerte- und Steuerungseinrichtung (19) zur Unterstützung einer kombinierten Aufnahme von radiographischen und nuklearmedizinischen Bildern ausgebildet ist, wobei a) radiographische und nuklearmedizinische Untersuchung zeitgleich und/oder zeitlich überlappend und/oder b) radiographische und nuklearmedizinische Untersuchung getrennt und/oder zeitlich nacheinander durchgeführt werden und/oder durchführbar sind.
  10. Diagnosevorrichtung (11, 23) nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerte- und Steuerungsvorrichtung zur 3-D-Bildgebung ausgebildet ist, wobei a) aus von radiographischen und nuklearmedizinischen Untersuchungen kombinierten Einzelbilder ein gemeinsamer 3-D-Datensatz erzeugt wird und/oder erzeugbar ist und/oder b) aus Einzelbilder von radiographischen Messungen und Einzelbildern von nuklearmedizinischen Untersuchungen getrennte 3-D-Datensätze erzeugt werden und/oder erzeugbar sind, die für die 3-D-Bildgebung zusammengeführt werden und/oder zusammenführbar sind.
  11. Diagnosevorrichtung (11, 23) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Detektorsystem (1) und Röntgenstrahlquelle (15) an Roboterarmen (14, 17) zur freien relativen Positionierung oder in einer Ringkonstruktion (25) gegenüberliegend und gemeinsam um den Untersuchungsraum rotierbar angeordnet sind.
  12. Diagnoseverfahren für eine kombinierte radiographische und Single-Photon-Emission-nuklearmedizinische Untersuchung unter Verwendung einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei die kombinierte Untersuchung ohne Änderung der Patientenlage mit dem gemeinsamen Detektorsystem (1) durchgeführt wird.
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