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DE102005053351A1 - Brennstoff, insbesondere Pellets, aus Rückständen des Weinbaus sowie Verfahren zur Herstellung eines solchen - Google Patents

Brennstoff, insbesondere Pellets, aus Rückständen des Weinbaus sowie Verfahren zur Herstellung eines solchen Download PDF

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DE102005053351A1
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Pollatz Thorsten 76872 Winden De
Wolniewicz Zbigniew 67433 Neustadt De
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Abstract

Ein Brennstoff, insbesondere in Form von Pellets, der durch Verpressen von ölhaltige Traubenkerne aufweisendem Traubentrester gewonnen wird, zeichnet sich dadurch aus, dass dieser zur Erhöhung der Bindefestigkeit Kernöl enthält, das vor dem Verpressen des Tresters durch mechanische Einwirkung auf die Traubenkerne freigesetzt wird. Weiterhin umfasst ein Verfahren zur Herstellung des Brennstoffs die Verfahrensschritte Reinigen des Traubentresters, Trocknen des gereinigten Traubentresters, Zerkleinern des getrockneten Traubentresters unter mechanischer Freisetzung des in den Traubenkernen enthaltenen Kernöls, Vermischen des zerkleinerten Traubentresters mit dem freigesetzten Kernöl und Verpressen des mit dem freigesetzten Kernöl vermischten Traubentresters in eine gewünschte Form, insbesondere in Pelletform.

Description

  • Die folgende Erfindung betrifft Brennstoff, insbesondere in Form von Pellets aus Rückständen des Weinbaus und der Traubenverarbeitung, insbesondere aus Traubentrester, sowie ein Verfahren zur Herstellung eines solchen gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 und 6.
  • Bei der Wärmeerzeugung werden gegenwärtig bereits Pellets aus biogenen Festbrennstoffen, wie Holz, Rinde, Stroh oder Heu genutzt, die auch in Form von Industriepellets/Multipellets als Presslinge aus getrockneter, auf ca. 10–13 Gew.-Prozent Restfeuchte naturbelassener Biomasse wie Holz und/oder Mischungen mit anderen nachwachsenden Rohstoffen wie Schalen, Trester, pflanzlichen Rückstände usw. bestehen.
  • Hierbei ist es bekannt, den bei der Traubenverarbeitung anfallenden Rückstand, den so genannten Traubentrester, in einigen wenigen Großbetrieben als Heizstoff einzusetzen, um durch die dadurch verbundene Energiegewinnung weitere Aufbereitungsprozesse wie die Destillation und Trocknung ökonomischer zu gestalten (L. Jakob, J. Hamatschek, G. Scholten: Der Wein, 10. Auflage, Eugen Ulmer Verlag 1997, S. 324).
  • In der DE 27 29 379 C2 wird vorgeschlagen, bei der Herstellung eines Düngemittels aus Traubentrester durch aerobe Verrottung, die durch den Verrottungsprozess erzeugte Wärme zur Beheizung von Aufenthaltsräumen und Treibhäusern sowie zur Warmwasserbereitung zu verwenden. Nach Beendigung des Verrottungsprozesses werden die Traubenkerne durch Sieben abgetrennt, zermahlen und einer Nachverrottung unterworfen.
  • Eine weitere Technik der bioenergetischen Tresterverwertung ist die Erzeugung von Biogas aus Trester durch anaerobe Vergärung, bei der das erzeugte Biogas durch eine Vielzahl unterschiedlicher Möglichkeiten in bekannter Weise energetisch genutzt werden kann.
  • Weiterhin beschreibt die DE 101 16 144 A1 ein Verfahren zum Vergären von Biomasse, bei welchem man in einem ersten Schritt die stoßweise anfallende Biomasse wie Herbstlaub, bzw. Frucht- oder Traubentrester zerkleinert und in einem Fermenter aerob hydrolysiert oder bis auf einen Feststoffgehalt von in etwa 18 Gew.-Prozent entwässert und anschließend durch eine Erhöhung des pH-Wertes inertisiert. Die inertisierte Biomasse kann zum Zwecke der Gasgewinnung unmittelbar in einem zweitem Schritt anaerob behandelt sowie über längere Zeit gelagert werden.
  • Bei beiden der zuvor beschriebenen Verfahren wird nur ein Teil des energetischen Potentials des Traubentresters sowie der verarbeiteten Zusatzstoffe effizient genutzt.
  • Ein Verfahren zur Herstellung von Presslingen aus weinbaulichen Rückständen für die gezielte Energiegewinnung ist weiterhin aus der FR-A- 24 99 096 bekannt. Bei dem dort beschriebenen Verfahren wird als Hauptbestandteil des Festbrennstoffes u.a. das Schnittholz von Weinreben verwendet, wohingegen der ebenfalls beschriebene Traubentrester nur als Bindemittel neben Melasse eingesetzt wird.
  • Schließlich beschreibt die EP 02 47 285 B1 ein Verfahren zur Herstellung von Presslingen aus feuchtem Abfall/Trester, dem ein Trockenstoff mit einer Restfeuchte von 5 oder weniger Gew.-%, d.h. Gewichtsprozent, zugemischt wird, um die Pressfeuchtigkeit des Gemisches auf ungefähr 15% herabzusetzen. Zusätzlich wird dem Gemisch Trester aus Brauereien, Klärschlamm, Kalk oder Natronlauge beigemischt. Dies führt indirekt zu einem hohen Aschegehalt der Presslinge, was als Nachteil dieses Verfahren zu bewerten ist.
  • Ein weiteres Problem im Zusammenhang mit der bioenergetischen Verwertung von Rückständen bei Produkten aus dem Weinbau besteht darin, dass diese saisonbedingt dezentralisiert und in unterschiedlichen Mengen anfallen. Die angestrebte Qualität der Produkte und Effektivität der bisher entwickelten Prozesse führt hier zu zentralen und komplexen Verwertungsanlagen, die vor allem ein kostenintensives Ansammeln und Verteilen des Brennstoffs erfordern.
  • Hierbei wird die Menge, Zusammensetzung und Beschaffenheit der während der kurzen Kelterperiode anfallenden Traubentrester bekanntlich von der Art der Trauben- und Maischebehandlung, der Rebsorte sowie vom Reife- und Fäulnisgrad des Erntegutes bestimmt.
  • Generell werden die Traubentrester in zwei Arten unterteilt: den gegorenen Trester, der als Pressrückstand nach der Maischegehrung bei der Rotweinherstellung anfällt, sowie den ungegorenen Trester, der bei der Kelterung von frischen Weintrauben entsteht.
  • Der Traubentrester ist hierbei ein strukturreiches, heterogenes Gemisch und besteht im Allgemeinen zu ca. 40% aus Bestandteilen wie Beerenschalen, Kernen und Rappen. Den restlichen flüssigen Anteil bildet beim ungegorenen Trester der Traubenmost, und beim gegorenen Trester der Wein. Die in der flüssigen Phase des ungegorenen Tresters vorhandenen Trubbestandteile wie Fruchtfleischstücke, Pektine, Polyphenole, Eiweißstoffe, Glucane und Zuckerstoffe, welche in dispergierter oder kolloidaler Form vorliegen, bilden während der Trocknung schleimige, zähe und hochviskose Schichten und verhindern hierdurch ohne zusätzliche Maßnahmen die Entstehung eines homogenen, pelletierbaren Materials, dh. eines Materials, welches sich zu Pellets verarbeiten lässt.
  • Demgemäß ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Brennstoff auf Basis von Traubentrester sowie ein Verfahren zur Herstellung eines solchen zu schaffen, der auch bei unterschiedlichen Arten und Sorten von anfallenden Traubentrestern und Rückständen aus dem Weinbau als Biobrennstoff hoher Qualität und geringer Ascheanteile in modernen Feuerungsanlagen zur häuslichen und innerbetrieblichen Wärmeversorgung eingesetzt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale von Anspruch 1 und 6 gelöst.
  • Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren sieht vor, dass in einem ersten Verfahrensschritt der Trester gegorener und/oder ungegorener Art in kompakten Mieten ohne Umsetzen oder Durchmischen, oder als Silage, gelagert wird, wobei die dickflüssigen Trubbestandteile und Weinreste unter den darin herrschenden Verhältnissen in wenigen Tagen weitgehend mikrobiell abgebaut werden. Dagegen bleibt ein Großteil des Trestermaterials auch über mehrere Wochen hinaus unverrottet und mit geringen Gärverlusten erhalten. Der somit gewonnene, teilweise verrottete Trester lässt sich unter Anwendung bekannter Trocknungstechnik aus dem landwirtschaftlichen Bereich mit niedrigem Energieaufwand, vorzugsweise im Freien, z.B. in einer flachen Schicht ausgebreitet, effektiv trocknen.
  • In einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung werden aus dem gelagerten Traubentrester noch vor der Trocknung die Mineralstoffe mittels Wasser ausgewaschen, wobei die entstandene Lösung aufgrund des hohen Nährstoffgehaltes ein brauchbares, flüssiges Düngemittel darstellt. In gleicher Weise kann es vorgesehen sein, die Mineralstoffe, sowie auch sonstige Verunreinigungen des Tresters durch Aussieben, z.B. mittels bekannter Klassiersiebe vor und/oder nach dem Zerkleinern, zu entfernen, wodurch sich der Aschegehalte bei der Verbrennung des erfindungsgemäßen Brennstoffs sowie auch der Feinstaubgehalt in den Abgasen in vorteilhafter Weise senken lässt.
  • In einem weiteren Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens wird das bis auf unter 15% Feuchtigkeit getrocknete Trestermaterial einer Zerkleinerung mittels z.B. einer Getreidequetsche oder einer Schrotmühle unterworfen, bei welcher die unverrotteten Traubenkerne geöffnet und die in ihnen eingeschlossenen bindefähigen, öligen Substanzen freigesetzt werden. Durch diesen Vorgang werden die Partikel und Bruchstücke des Tresters sehr gut mit dem freigesetzten Kernöl benetzt, und dadurch eine hohe Festigkeit sowie eine Herabsetzung der Wasseraufnahmefähigkeit des erfindungsgemäßen Brennstoffs erhalten, was insbesondere dann von besonderem Vorteil ist, wenn der Brennstoff in Form von bekannten Pellets bereitgestellt wird, die aufgrund ihrer geringen Größe eine z.B. gegenüber einer Brikettform erheblich vergrößerte Oberfläche, und damit eine von vorn herein größere Neigung zur Aufnahme von Feuchtigkeit aufweisen.
  • Wie von den Anmeldern überraschenderweise in Pessversuchen gefunden wurde, wird unter Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens die höchste Abrieb-, und/oder Bindungsfestigkeit des erfindungsgemäßen Brennstoffs, bzw. der Pellets aus dem Pressgut dann erreicht, wenn das zerkleinerte Pressgut weniger als 15 Tage zwischengelagert wird. Hierbei lässt sich der beobachtete Effekt dadurch erhöhen, wenn das Pressgut zuvor bei Temperaturen unterhalb von 60°C getrocknet wird.
  • Da der Traubentrester kein gleichartiger, homogener Ausgangsstoff ist, und einen stark differierenden Gehalt an faserigen Bestandteilen aufweist – der als Lignin erfasst wird-, werden dem zerkleinerten Trestermaterial bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung in einem anschließenden Aufbereitungsschritt je nach Zusammensetzung bevorzugt faserige Stoffe bis zu 30 Gew.-% beigemengt, um aus allen Tresterarten gleichermaßen bruch- und abriebfeste Pellets herzustellen.
  • Als holzartiger Faserstoff können Holzsägemehl und/oder Holzspäne von Laub- und Nadelbäumen und/oder zerkleinerte und getrocknete, im Weinberg anfallende pflanzliche Rückstände wie z.B. Rodeholz, Laub- und Rebschnitt, beigemischt werden.
  • Bei der vorliegenden Erfindung erweist es sich als besonders vorteilhaft, wenn dem getrockneten Trester vor der Zerkleinerung nur ein Teil des holzartigen Faserstoffs, z.B. zwischen 5 und 10 Gew.-% des holzartigen Faserstoffs im fertigen Endprodukt, hinzugefügt wird, welcher bevorzugt anschließend zusammen mit dem Trestermaterial zerkleinert, mit diesem vermischt und dadurch ebenfalls mit Kernöl benetzt wird. Um die Pelletierbarkeit des zerkleinerten und gemischten Materials zu verbessern, wird anschließend die übrige Menge an Faserstoffen von bis zu 25% beigemengt und die gesamte Masse im Anschluss daran – je nach gewünschter Form und Größe des Endprodukts – einer bekannten Presseinrichtung, wie z.B. einer Pelletierpresse, einer Brikettpresse oder einer sonstigen Presse zugeführt.
  • Im Falle von Traubentrester mit einem niedrigen Kernanteil von unter 10 Gew.-% und einer erhöhten Mengen an faserigen Stoffen, wie z.B. verholzten Rappen, kann erfindungsgemäß auf Zugabe von holzartigen Faserstoffen verzichtet werden und die Bindefestigkeit der Pellets dadurch gesichert werden, dass dem zu verpressenden Material gebräuchliche pflanzliche Bindemittel wie Getreide- oder Kartoffelstärke, Roggenkleie oder Melasse im Ausmaß bis zu 10 Gew.-% zugesetzt werden.
  • Die Herstellung der Presslinge wird im Falle von Pellets bevorzugt in einer bekannten Ring- oder Flachmatrizenpresse durchgeführt, in der das zu agglomerierende Pressgut von Kollerrollen durch die Formkanäle der Matrize gepresst wird. Abschließend werden die Pellets gekühlt und gelagert.
  • Durch das Pelletieren nach dem erfindungsgemäßen Verfahren wird aus dem Traubentrester ein qualitativ hochwertiger Festbrennstoff erzeugt, dessen Brennwert sogar höher ist, als bei herkömmlichen Holzpellets. Als vollwertiges und sinnvolles Substitut für fossile Brennstoffe weisen alle nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Pellets bei der Verwendung als Brennstoff in Heizanlagen die vorteilhaften Merkmale auf, wie z.B. bequemes und sauberes Handling, gute Dosierfähigkeit, platzsparende Lagerung und hohe Energiedichte.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es weiterhin möglich, die einzelnen Herstellungsschritte wie Trocknung, Zerkleinerung und Pelletierung wahlweise mittels stationären oder mobilen Anlagen durchzuführen.

Claims (15)

  1. Brennstoff, insbesondere in Form von Pellets, der durch Verpressen von ölhaltige Traubenkerne aufweisendem Traubentrester gewonnen wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Brennstoff zur Erhöhung der Bindefestigkeit Kernöl enthält, das vor dem Verpressen des Tresters durch mechanische Einwirkung auf die Traubenkerne freigesetzt wird.
  2. Brennstoff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dieser zerkleinerten unverrotteten und/oder zerkleinerten teilweise verrotteten Traubentrester enthält.
  3. Brennstoff nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass dieser zusätzlich bis zu 30% einer oder mehrere Sorten holzartiger Faserstoffe enthält.
  4. Brennstoff nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die holzartigen Faserstoffe Holzsägemehl und/oder Holzspäne von Laub- und Nadelbäumen und/oder vorgetrocknete zerkleinerte im Weinberg anfallende pflanzliche Rückstände wie Rodeholz, Laub- und Rebschnitt umfassen.
  5. Brennstoff nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die holzartigen Faserstoffen einen Feuchtegehalt von 10 bis 20 Gew.-% aufweisen.
  6. Verfahren zur Herstellung von Brennstoff aus Traubentrester nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die folgenden Verfahrensschritte: – Reinigen des Traubentresters, – Trocknen des gereinigten Taubentresters, – Zerkleinern des getrockneten Traubentresters unter mechanischer Freisetzung des in den Traubenkernen enthaltenen Kernöls, – Vermischen des zerkleinerten Traubentresters mit dem freigesetzten Kernöl, und – Verpressen des mit dem freigesetzten Kernöl vermischten Traubentresters in eine gewünschte Form, insbesondere in Pelletform.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Traubentrester bei einer Temperatur unterhalb von 60°C getrocknet wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Traubentrester bis zu einem Restgehalt an Feuchtigkeit von 15 Gew.-% getrocknet wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Traubentrester unverrotteten Traubentrester enthält.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Traubentrester zur Entfernung von wasserlöslichen Mineralstoffen vor seiner Trocknung mit Wasser gewaschen wird.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Traubentrester zur Entfernung von festen Verunreinigungen vor und/oder nach seiner Zerkleinerung durch eine Siebeinrichtung, insbesondere ein Klassiersieb, gesiebt wird.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der getrocknete Traubentrester vor dem Zerkleinern mit holzartigen Faserstoffen vermischt wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Anteil an holzartigen Faserstoffen im Bereich von 5 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgemisch, liegt.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass dem zu verpressenden getrockneten und zerkleinerten Traubentrester bezogen auf das Gesamtgemisch zusätzlich bis zu 10 Gew.-% pflanzliche Zusatzstoffe wie Getreide- und/oder Kartoffelstärke und/oder Roggenkleie beigemischt werden.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Mischen und Verpressen innerhalb von 15 Tagen nach dem Zerkleinern des Traubentresters erfolgt.
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