-
Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Lesegerät zur Kommunikation mit einem
tragbaren Datenträger,
bei dem die Übertragung
von Daten kontaktlos erfolgt, und ein System bestehend aus dem Lesegerät und einem
tragbaren Datenträger.
-
Es
ist bekannt, eine kontaktlose Kommunikation zwischen einem Lesegerät und einem
tragbaren Datenträger,
wie z.B. einer Chipkarte, Smartcard, etc., durchzuführen. Beispielsweise
werden zur kontaktlosen Kommunikation RFID-Systeme (Radio Frequency
Identification) eingesetzt, um eine Kommunikation zwischen dem Lesegerät und dem
tragbaren Datenträger über ein
magnetisches Wechselfeld des Lesegeräts durchzuführen. In RFID-Systemen besitzt
das Lesegerät
eine Antennenspule zur Erzeugung des magnetischen Wechselfelds,
und der tragbare Datenträger
umfasst ebenfalls eine Antennenspule, um dem magnetischen Wechselfeld
die benötigte
Energie zu entnehmen. Eine Kombination der Antennenspule mit einer
Schaltung des tragbaren Datenträgers
wird herkömmlich
als Transponder bezeichnet. Über
das magnetische Wechselfeld werden auch Daten zwischen dem Transponder
und dem Lesegerät übertragen
werden.
-
Es
ist des weiteren bekannt, einen tragbaren Datenträger mit
einer optischen Schnittstelle, nämlich
einer Infrarotschnittstelle, auszustatten, welche als Sendevorrichtung,
als Empfangsvorrichtung oder als umschaltbare Sende-/Empfangsvorrichtung
ausgebildet sein kann und einen alternativen Datenübertragungskanal
bildet. Um die Infrarotschnittstelle des tragbaren Datenträgers zum
Senden von Daten an ein Lesegerät
einzusetzen, muss die Infrarotschnittstelle mit ausreichend Energie
versorgt werden. Beispielsweise wurde vorgeschlagen, die herkömmliche Antennenspule
zu nutzen, um die Infrarotschnittstelle über das magnetische Wechselfeld
des Lesegeräts mit wurde
vorgeschlagen, die herkömmliche
Antennenspule zu nutzen, um die Infrarotschnittstelle über das
magnetische Wechselfeld des Lesegeräts mit ausreichend Energie
zu versorgen. Demnach erfolgt die Daten- und Energieübertragung über zwei
unterschiedliche, kontaktlose Schnittstellen.
-
Aus
der WO 2004/090800 A2 ist weiterhin ein Lesegerät bekannt, das dazu ausgebildet
ist, mit einem kontaktlosen Datenträger über zwei technisch unterschiedliche
Datenübertragungstechniken,
etwa über
eine elektromagnetische und eine optische Schnittstelle, zu kommunizieren.
Lesegerät
und Datenträger
sind hierbei jeweils mit zwei entsprechenden, unterschiedlichen
Schnittstellen ausgestattet. Um mittels herkömmlicher Lesegeräte mit Datenträgern kommunizieren
zu können,
bei denen Daten über
zwei unterschiedliche kontaktlose Schnittstellen übertragen
werden, müssen
diese entsprechend nachgerüstet
werden.
-
Um
herkömmliche
Lesegeräte,
die zur Kommunikation mit dem Datenträger z.B. nur eine RFID-Schnittstelle
besitzen, mit einer zusätzlichen, optischen
Schnittstelle, beispielsweise einer Infrarotschnittstelle, auszustatten,
wurde vorgeschlagen, eine Infrarot-Sende-/Empfangsvorrichtung über eine kabelgebundene
Schnittstelle (z.B. USB) des Lesegeräts an das Lesegerät anzuschließen. Dadurch wird
jedoch eine am Lesegerät
bereits vorhandene Schnittstelle belegt, die beispielsweise auch
zur Synchronisation des Lesegeräts
mit einem Host-System eingesetzt wird. Dementsprechend muss die
zusätzliche
Infrarotschnittstelle immer dann von der Schnittstelle des Lesegeräts entfernt
werden, wenn diese anderweitig eingesetzt werden soll. Sofern das
herkömmliche
Lesegerät
eine solche kabelgebundene Schnittstelle nicht besitzt, muss sie
erst eingerichtet werden.
-
Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Lösung anzugeben, wie ein Lesegerät, welches ursprünglich nur
zur kontaktlosen Kommunikation mit einem tragbaren Datenträger über eine
einzige kontaktlose Schnittstelle ein gerichtet ist, in einfacher Weise
derart nachgerüstet
werden kann, dass eine Datenkommunikation zwischen dem Lesegerät und dem
Datenträger über eine
andere kontaktlose Schnittstelle erfolgen kann.
-
Diese
Aufgabe wird durch ein Lesegerät,
ein aus dem Lesegerät
und einem tragbaren Datenträger bestehenden
System und ein Etikett gemäß den unabhängigen Ansprüchen gelöst. In davon
abhängigen
Ansprüchen
sind vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung
angegeben.
-
Das
erfindungsgemäße Lesegerät umfasst eine "zweite" Schnittstelle (z.B.
RFID) zur kontaktlosen Kommunikation mit einem tragbaren Datenträger, die
in herkömmlichen
Lesegeräten
bereits enthalten ist, die aber für den Datentransfer mit einem neuartigen
tragbaren Datenträger,
z.B. einem mit einer Infrarotschnittstelle ausgerüsteten Datenträger, nicht
geeignet ist. Daher besitzt das Lesegerät des weiteren eine "erste" Schnittstelle, die
für eine
unterschiedliche kontaktlose Übertragungstechnik
ausgelegt ist, z.B. also eine zur Infrarotschnittstelle des Datenträgers komplementäre Infrarotschnittstelle.
Das Lesegerät
umfasst erfindungsgemäß außerdem noch
eine weitere Schnittstelle, die einerseits mit der ersten Schnittstelle
(also z.B. IR) verbunden ist und andererseits für dieselbe kontaktlose Datenübertragungstechnik
ausgelegt ist, wie die zweite Schnittstelle (also z.B. RFID), und
eingerichtet ist, mit der zweiten Schnittstelle zu kommunizieren.
-
Da
die weitere Schnittstelle des Lesegeräts eingerichtet ist, mit der
zweiten kontaktlosen Schnittstelle des Lesegeräts zu kommunizieren, welche
ohnehin vorhanden ist aber ansonsten für die Datenübertragung ungenutzt bliebe,
ist es nicht notwendig, für
die Datenübertragung
zwischen dem Datenträger und
dem Lesegerät
eine drahtgebundene Schnittstelle des Lesegeräts zu schaffen oder zu blockieren.
Die Kommunikation zwischen dem Daten träger und dem Lesegerät erfolgt
vielmehr kontaktlos über
die erste Schnittstelle des Lesegeräts und weiter innerhalb des
Lesegeräts
zwischen der weiteren Schnittstelle und der ohnehin vorhandenen
zweiten kontaktlosen Schnittstelle.
-
In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
sind die erste und die weitere Schnittstelle des Lesegeräts in einem
erfindungsgemäßen Modul des
Lesegeräts
vorgesehen, wobei das Modul als separate Einheit, beispielsweise
in Form eines intelligenten Etiketts ausgebildet sein kann; solche
Etiketten werden auch als Smart Label bezeichnet. Das Modul ist
insbesondere dafür
geeignet außen
am Lesegerät
angebracht zu werden, beispielsweise aufgesteckt oder aufgeklebt
zu werden. Vorzugsweise ist das erfindungsgemäße Modul selbstklebend. Wichtig
ist, dass das Modul, welches im Grunde einen Erweiterungstransponder
für das
Lesegerät
darstellt, im Ansprechbereich des Lesegeräts angeordnet ist, um Signale
von der ersten Schnittstelle über die
weitere Schnittstelle kontaktlos an die zweite Schnittstelle des
Lesegeräts
oder in entgegengesetzter Richtung übertragen zu können. Vorzugsweise sind
die erste Schnittstelle des Lesegeräts und die Schnittstelle des
tragbaren Datenträgers
optische Schnittstellen, insbesondere Infrarotschnittstellen.
-
Somit
ist es möglich,
herkömmliche
Lesegeräte
nachträglich
in einfacher Weise mit einer optischen Schnittstelle zu erweitern,
wobei Signale von oder zu der ersten, optischen Schnittstelle des
Lesegeräts
entsprechend umgewandelt werden, um eine Datenübertragung zwischen der zweiten
und der weiteren Schnittstelle durchzuführen. Werden die Daten zwischen
dem Lesegerät
und dem tragbaren Datenträger über Infrarotschnittstellen übertragen,
hat dies den Vorteil, dass die übertragenen
Daten im Vergleich zur Datenübertragung
in reinen RFID-Systemen relativ gut gegen ein unbefugtes Abhören geschützt sind.
-
Ein
weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist, dass herkömmliche
Lesegeräte
nicht verändert
werden müssen.
Insbesondere ist keine Änderung
der Hard- und/oder Software am Lesegerät notwendig, damit das Lesegerät mit einem
tragbaren Datenträger,
der eine optische Schnittstelle aufweist, kommunizieren kann. Gemäß einem
System der vorliegenden Erfindung wird somit eine einfache Erweiterung
einer vorhandenen Infrastruktur von Lesegeräten mit einer optischen Schnittstelle
bereitgestellt. Demnach stellt die vorliegende Erfindung eine ideale Migrationslösung bei
der Einführung
optischer Systeme in der Kommunikation zwischen herkömmlichen Lesegeräten und
tragbaren Datenträgern
bereit. Ist der Erweiterungstransponder für das Lesegerät beispielsweise
als Selbstklebelabel ausgeführt,
kann der Transponder dauerhaft an oder in der Nähe der Antenne des herkömmlichen
Lesegeräts
angebracht werden. Besonders vorteilhaft dabei ist, dass keine an
dem herkömmlichen
Lesegerät
bereits vorhandene Schnittstelle belegt wird, da das herkömmliche
Lesegerät
nicht auf die Kommunikation mit dem Erweiterungstransponder beschränkt ist,
sondern auch mit anderen Transpondern kommunizieren kann, die für herkömmliche
Lesegeräte
vorgesehen sind. Das heißt,
der Erweiterungstransponder erzeugt keine Beeinträchtigung
einer Kommunikation gemäß dem Stand
der Technik zwischen einem Lesegerät und einem Transponder.
-
Wie
eingangs beschrieben, besitzen herkömmlich Lesegeräte eine
Antennenspule, um über ein
elektromagnetisches Feld des Lesegeräts mit Transpondern, die ebenfalls
eine Antennenspule umfassen, zu kommunizieren. Da die weitere Schnittstelle
des Lesegeräts
für die
gleiche Datenübertragungstechnik
wie die zweite Schnittstelle des Lesegeräts ausgelegt ist, die einer
Antennenspule herkömmlicher
Lesegeräte
entspricht, ist die weitere Schnittstelle daher vorzugsweise auch
als Antennenspule ausgebildet. Sind die erste und die weitere Schnittstelle
des Lesegeräts
dann in einem separaten Modul angeordnet, kann das Modul im Sendebetrieb über die
Antennenspule nicht nur Daten von der zweiten Schnittstelle des
Lesegeräts
empfangen sondern auch mit ausreichend Energie versorgt werden,
um die optische Schnittstelle des Moduls mit Energie zu versorgen.
Zusätzlich
kann das Lesegerät den
tragbaren Datenträger
mit Energie versorgen, wenn dieser ebenfalls über eine Antennenspule verfügt und sich
in ausreichender Nähe
zum Lesegerät befindet.
Mittels Antennenspulen ist eine relativ effiziente Energieübertragung
möglich.
Des weiteren ist eine ausreichende Energieübertragung auch dann noch möglich, wenn
die Antennenspulen nicht exakt ausgerichtet sind.
-
Ist
der Erweiterungstransponder der vorliegenden Erfindung im Empfangsbetrieb,
empfängt
er von einem tragbaren Datenträger
mit optischer Schnittstelle über
seine optische erste Schnittstelle Datensignale. Dabei kann der
optische Empfänger direkt
mit der Spule verbunden sein. Der optische Empfänger des Moduls ist abhängig von
der empfangenen Lichtstärke
und ändert
entsprechend seinen Widerstand. Da der optische Empfänger direkt
mit der Antennenspule des Erweiterungstransponders verbunden ist, ändert sich
durch die Widerstandsänderung
die Güte
des Transponderschwingkreises. Auf diese Weise kann sehr einfach
eine Lastmodulation erzeugt werden, um die empfangenen Daten von der
weiteren Schnittstelle an die zweite Schnittstelle des Lesegeräts zu übertragen,
welche beide vorzugsweise als Antennenspulen ausgebildet sind. Die Antennenspule
des Erweiterungstransponders wirkt in der Antennenspule des Lesegeräts als transformierte
Impedanz. Die Änderung
des Widerstands des optischen Empfängers des Erweiterungstransponders
bewirkt eine Veränderung
dieser Impedanz und somit eine Spannungsänderung an der Antenne des
Lesegeräts.
Der optische Empfänger
steuert damit die Änderung
der Impedanz, wodurch Daten vom Er weiterungstransponder zum Lesegerät übertragen werden
können.
Diese Form der Datenübertragung wird
als Lastmodulation bezeichnet.
-
Der
Erweiterungstransponder kann jedoch auch einen Lastmodulator umfassen,
um die über
die optische Schnittstelle empfangenen Daten in eine vom Lesegerät erwartete
Modulations- und/oder Codierungsart zu modulieren. Dabei wird die
durch die erste, optische Schnittstelle erzeugte Energie in eine entsprechende
Spannung umgewandelt, um den Lastmodulator anzusteuern.
-
Vorzugsweise
umfasst der Erweiterungstransponder einen Gleichrichter, um die
in der Antennenspule induzierte HF-Spannung gleichzurichten. Der
optische Sender und/oder Empfänger
des Erweiterungstransponders wird dann an der gleichgerichteten
Spannung betrieben.
-
In
einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Systems umfasst der tragbare
Datenträger
vorzugsweise eine Schaltung zum Erzeugen eines Ansteuersignals für die mindestens
eine, vorzugsweise optische Schnittstelle des tragbaren Datenträgers. Das
Ansteuersignal ist im Signalverlauf dem entsprechenden Signalverlauf
zur Ansteuerung eines Lastmodulators identisch. Das heißt, das Ansteuersignal
steuert keinen Lastmodulator an sondern den optischen Sender des
tragbaren Datenträgers.
Dadurch kann das durch den optischen Empfänger des Erweiterungstransponders
hervorgerufene Signal unmittelbar und unmodifiziert als Lastmodulationssignal über die
weitere Schnittstelle an das Lesegerät gesendet und dort ausgewertet
werden.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
umfasst der Erweiterungstransponder eine digitale Schaltung, der
das vom optischen Empfänger
empfangene Si-
-
Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung verschiedener, erfindungsgemäßer Ausführungsbeispiele und Ausführungsalternativen
im Zusammenhang mit den begleitenden Zeichnungen. Darin zeigen:
-
1 ein
erstes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Systems;
-
2 eine
mögliche
Ausführungsform
eines Erweiterungstransponders für
ein Lesegerät;
-
3 ein
zweites Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Systems;
und
-
4 ein
drittes Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Systems.
-
1 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Systems,
das ein kontaktloses Lesegerät 7 entsprechend
dem Stand der Technik, einen Transponder 8 mit einer Schnittstelle 4 in
Gestalt einer Infrarotschnittstelle und einen Erweiterungstransponder 1 für das Lesegerät 7 umfasst,
der eine weitere Schnittstelle 9 in Gestalt einer Antennenspule
und eine erste Schnittstelle 2 in Gestalt einer Infrarotschnittstelle
besitzt. Die Schnittstelle 4 wird im folgenden Infrarotschnittstelle,
die weitere Schnittstelle 9 Antennenspule genannt. Der
Erweiterungstransponder 1 kann als ein Modul des Lesegeräts 7 angesehen
werden. Der Transponder 8 kann in einem tragbaren Datenträger (nicht
gezeigt), wie z.B. einer Chipkarte, integriert sein. Die Infrarotschnittstellen 2, 4 des
Erweiterungstransponders 1 bzw. Transponders 8 sind
zum Senden und Empfangen von Daten geeignet. Das Lesegerät 7 besitzt eine
zweite Schnittstelle 6 in Gestalt einer Antennenspule.
Die Antennenspulen 9, 14 des Erweiterungstransponders 1 bzw.
des Transponders 8 können
Energie aus einem magnetischen Wechselfeld entnehmen, das mittels
der im folgenden Antennenspule genannten zweiten Schnittstelle 6 des
Lesegeräts 7 erzeugt
wird. Das Lesegerät 7 umfasst
des weiteren eine Lesegerätelektronik 15,
wie sie aus dem Stand der Technik bekannt ist.
-
In
dem in 1 dargestellten ersten Ausführungsbeispiel wird die Infrarotschnittstelle 2 direkt
mit der Antennenspule 9 des Erweiterungstransponders 1 verbunden.
Bei der Infrarotschnittstelle 2 des Erweiterungstransponders
kann es sich beispielsweise um eine Photodiode, einen Photowiderstand,
einen Phototransistor oder ein beliebiges anderes elektronisches
Bauteil mit einer lichtstärkeabhängigen I/U-Kennlinie
handeln. Bei Bauteilen mit einer Diodenkennlinie (Photodiode) können auch
zwei Bauteile antiparallel zueinander geschaltet sein. Optional kann
der Anordnung eine Kapazität
parallel geschaltet werden, um die Antennespule 9 des Erweiterungstransponders 1 auf
eine gewünschte
Resonanzfrequenz abzugleichen. Wird durch die Infrarotschnittstelle 2 des
Erweiterungstransponders 1 ein optisches Signal empfangen,
so ändert
diese ihren (ohmschen) Widerstand und damit die Güte des angeschlossenen
Transponderschwingkreises. Auf diese Weise kann sehr einfach eine
Lastmodulation erzeugt werden.
-
Das
Lesegerät 7 erwartet
eine Lastmodulation in einer festgelegten Modulations- und Codierungsart.
Beispielsweise verwendet ein Transponder nach ISO/IEC 14443-Typ
A einen ASK-modulierten 848 kHz Hilfsträger, mit einer Bitcodierung
im Manchester Code. Um das in der Infrarotschnittstelle 2 hervorgerufene
Lastmodulationssignal, das über
die Antennenspule 9 des Erweiterungstransponders an die
Antennenspule 6 des Lesegeräts 7 übermit telt wird,
im Lesegerät 7 unmittelbar
auswerten zu können,
kann gemäß der vorliegenden
Erfindung die Infrarotschnittstelle 4 des Transponders 8 durch
eine Schaltung 13 des Transponders 8 mit einem
Signal angesteuert werden, das im Signalverlauf dem entsprechenden
Signalverlauf zur Ansteuerung eines Lastmodulators identisch ist.
-
2 zeigt
eine mögliche
Ausführungsform eines
Erweiterungstransponders 1 für ein Lesegerät 7.
Im Gegensatz zum Erweiterungstransponder der 1 umfasst
der Erweiterungstransponder 1 nun eine Schaltung 3 zwischen
der Antennenspule 9 und der Infrarotschnittstelle 2.
Beispielsweise ist die Schaltung 3 eine Verstärkerschaltung.
Die Schaltung 3 verstärkt
dann den an der Infrarotschnittstelle 2 erzeugten Strom,
und dieser verstärkte
Strom wird in dem Erweiterungstransponder 1 in eine dem
verstärkten
Strom proportionale Spannung umgewandelt. Mittels der verstärkten Spannung
kann dann ein Lastmodulator (nicht gezeigt) entsprechend dem Stand
der Technik angesteuert werden. Dabei kann die zum Betrieb der Schaltung 3 benötigte Energie über die
Antennenspule 9 des Erweiterungstransponders 1 dem
magnetischen Wechselfeld des Lesegeräts 7 entnommen werden.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
des Erweiterungstransponders 1 ist die Schaltung 3 eine
digitale Schaltung. Das von der Infrarotschnittstelle 2 des
Erweiterungstransponders 1 empfangene Signal wird der digitalen
Schaltung zugeführt.
Bei der digitalen Schaltung kann es sich beispielsweise um einen Code
Konverter, einen komplexen Zustandsautomaten oder auch um einen
Mikroprozessor mit eigenem Betriebssystem handeln. Dies ist vor
allem dann von Vorteil, wenn erfindungsgemäß das optische Signal (Infrarotsignal)
in einem Modulations- und Codierungsverfahren zwischen dem Transponder 8 und dem
Erweiterungstransponder 1 übertragen wird, das unabhängig von
dem verwendeten kontaktlosen Lastmodulationsverfahren für die Kommunikation zwischen
Erweiterungstransponder 1 und Lesegerät 7 ist. Beispielsweise
kommen bei der Übertragung zwischen
dem Transponder 8 und dem Erweiterungstransponder 1 standardisierte
Infrarot-Übertragungsverfahren,
z.B IRDA, zum Einsatz. Die von der Infrarotschnittstelle 2 empfangenen
Daten werden mittels der – digitalen – Schaltung 3 im
Erweiterungstransponder 1 dekodiert, gegebenenfalls auf
Datenübertragungsfehler überprüft und anschließend mittels eines
Lastmodulationsverfahrens über
die Antennenspule 9 des Erweiterungstransponders 1 an
die Antennenspule 6 des Lesegeräts 7 übermittelt.
-
Der
beschriebene Erweiterungstransponder 1 kann als ein Modul
des Lesegeräts
angesehen werden und kann beispielsweise in der Form eines Smart Labels
auf das Lesegerät 7 aufgebracht
werden. Er kann, insbesondere bei Ausführung in Form einer Smart Card,
von einem Nutzer mitgeführt
werden. Die Datenübertragung
zwischen dem Erweiterungstransponder 1 und dem Lesegerät 7 erfolgt
kontaktlos wie in herkömmlichen
RFID-Systemen.
-
3 zeigt
ein zweites Ausführungsbeispiel des
erfindungsgemäßen Systems.
Der Transponder 8 ist so ausgelegt, dass bestimmte Kommandos 51 (APDU1)
des Lesegeräts 7,
welche über
die Antennenspule 6 des Lesegeräts und die Antenne 14 des Transponders 8 an
den Transponder 8 gesendet werden, nicht auf dem gleichen
Wege beantwortet werden, sondern statt dessen die entsprechende
Antwort 52 (APDU2) über
die Infrarotschnittstelle 4 des Transponders 8 an
die Infrarotschnittstelle 2 des Erweiterungstransponders 1 gesendet
wird. Der Erweiterungstransponder 1 ist so ausgelegt, dass
er in einem ersten Schritt alle Kommandos 51 (CID, APDU1)
des Lesegeräts 7 empfangen
kann. Da in einem kontaktlosen Übertragungsprotokoll
zur Vermeidung von Datenübertragungsfehlern
und zur Adressierung eines Transponders Protokollzustandsvariabeln
(z.B. Blocknummer) und Adressierungsdaten (z.B. bei ISO 144443 die
CID) übertragen
werden, ist vorgesehen, dass der Erweiterungstransponder 1 diese
Variablen und Daten des jeweils zuletzt empfangenen Kommandos 51 zwischenspeichert.
-
Die
Abkürzung
APDU steht für "Application Data
Unit" und die Abkürzung CID
für "card identifier". Die CID dient der
Adressierung eines einzelnen tragbaren Datenträgers im Ansprechfeld des Lesegeräts 7.
-
In
einem zweiten Schritt empfängt
der Erweiterungstransponder 1 die für das Lesegerät 7 bestimmte
Antwort 52 (APDU2) von dem Transponder 8 über die
Infrarotschnittstellen 2, 4.
-
In
einem dritten Schritt sendet der Erweiterungstransponder 1 die
für das
Lesegerät 7 bestimmte
Antwort 52 über
die Antennenspulen 6, 9 des Lesegeräts 7 bzw.
Erweiterungstransponders 1 an das Lesegerät 7 zurück (53,
CID, APDU2). Um Protokollfehler bei der Datenübertragung zu verhindern, ist vorgesehen,
dass der Erweiterungstransponder 1 hierzu die zuletzt gespeicherten
Protokollzustandsvariablen und Adressierungsdaten verwendet. Auf diese
Weise ist sichergestellt, dass der gesendete Protokollrahmen 53 durch
das Lesegerät 7 fehlerfrei (d.h.
ohne Protokollfehler) detektiert werden kann. Für das Lesegerät 7 erscheint
es so, als sei die Antwort vom Transponder 8 selbst an
das Lesegerät 7 zurückgesendet
worden. Durch den erfindungsgemäßen Erweiterungstransponder 1 ergibt
sich somit insbesondere der Vorteil, dass keinerlei Änderungen an
der Hard- oder Software herkömmlicher
Lesegeräte
vorgenommen werden müssen,
damit diese mit einem Transponder 8, der für das Lesegerät 7 bestimmte
Daten über
optische Schnittstellen 2, 4, insbesondere Infrarotschnittstellen
sendet, kommunizieren können.
-
4 zeigt
ein drittes Ausführungsbeispiel des
erfindungsgemäßen Systems,
das dem zweiten Ausführungsbeispiel
der 3 sehr ähnlich
ist, weshalb nachfolgend nur auf die Unterschiede der beiden Ausführungsbeispiele
eingegangen wird. Der Transponder 8 bestätigt ein
von dem Lesegerät 7 erhaltenes
Kommando 61 (CID1, APDU1) über die Antennenspulen 6, 14 des
Lesegeräts 7 bzw.
Transponders 8 mit einer einfachen Antwort 62 (CID1, "90 00"), wobei die wesentlichen
(zu schützenden)
Daten 63 (APDU2) aber über
die Infrarotschnittstelle bzw. die optische Schnittstelle des Transponders 8 ausgesendet
werden. Es ist vorgesehen, dass der Erweiterungstransponder 1 die über seinen
optischen Empfänger 2 empfangenen
Daten 63 (APDU2) zwischenspeichert und erst nach einem
Kommando 64 (CID2, APDU3), das von dem Lesegerät 7 an
den Erweiterungstransponder 1 gesendet wird, als Antwort 65 (CID2,
APDU2) über
die Antennenspulen 6, 9 des Lesegeräts 7 bzw.
Erweiterungstransponders 1 an das Lesegerät 7 sendet.
Dabei muss die Software des Lesegeräts 7 angepasst werden,
da bei bestimmten Kommandos die Antwortdaten zu einem in einem ersten
Schritt an den Transponder 8 gesendeten Kommandos 61 in
einem zweiten, zeitlich darauf folgenden Schritt durch Aussenden
eines weiteren Kommandos 64 vom Erweiterungstransponder 1 angefordert
werden müssen.