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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur kontrollierten Urinableitung
inkontinenter weiblicher Personen.
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Durch
die anatomische Besonderheit der weiblichen Harnröhre ist
es nicht möglich,
ein extern appliziertes Kondomurinal zum kontrollierten Auffangen
und Ableiten des Urins wie z. B. bei inkontinenten Männern anzubringen.
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Für Frauen
sind bisher drei Möglichkeiten
zur Inkontinenzversorgung bekannt.
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1. Verweilkatheter, auch als Dauerkatheter
bekannt
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Verweilkatheter
gehören
zu den am häufigsten
verwendeten Instrumenten, um die weibliche Harnröhre und somit die Blase zu
verschließen.
Es ist jedoch bekannt, daß bei
einer Verweilzeit von mehr als 24 Stunden die Infektinzidenz durch
außen
am Katheter hochkriechende Keime bei über 90% liegt. Hohe Kosten
und schlechter Tragekomfort schließen die bekannten Verweilkatheter
zur Standard-Inkontintenzversorgung bei Frauen aus.
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2. Inflow Cath, Intraurethraler Ventilpumpen-Katheter
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Hierbei
handelt es sich um einen Katheter, der nur kurzzeitig verwendet
werden soll und möglichst
täglich
gewechselt wird. Der Katheter enthält einen turbinenähnlichen
Metallkern, der durch einen elektromagnetischen Induktionsimpuls
von außen die
Blase leerpumpt, soweit die Katheteröffnung innerhalb der Blase
in den Urin ragt. Bei Senkblasen ist mit größeren Mengen Restharn und Infektionen
zu rechnen. Des weiteren verursacht der Metallkern bei Frauen, die
Gehen können,
durch seine Starrheit Beschwerden. Die Fixierung des Katheters in
der Harnröhre
erfolgt in der Blase durch eine sich fingerförmig öffnende Katheterspitze, was
zur Folge hat, daß in distaler
Richtung, also zur Harnröhre
keine Dichtung besteht. Die außergewöhnlich hohen
Kosten schließen
einen täglichen
Wechsel aus. Eine Resterilisierung wird seitens des Herstellers
ausdrücklich
ausgeschlossen.
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3. Saugende Vorlagen und Windelhosen.
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Standard – Inkontinenzversorgung
für Frauen.
Häufiger
Windelwechsel, Geruchsbelästigung und
Undichtigkeit führen
dazu, daß die
Benutzer sozial isoliert sind, bis zur Suizidgefährdung.
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Die
DE 697 31 741 T2 befasst
sich mit einer urethralen Vorrichtung zum Zurückhalten von Urin. Die Vorrichtung
enthält
einen in Einschubrichtung vorderen knollenartigen Bereich und einen
anschließenden
Manschettenbereich, die einen Hohlraum um einen Stiel einschließen, der
mit einem Fluid gefüllt ist,
das in diesem Hohlraum eingeschlossen verbleibt. Dieses Fluid bildet
beim Einführen
der Vorrichtung in der Blase einen aufgeweiteten knollenartigen Bereich,
der die Harnröhre
effektiv abdichtet und einen Urinabfluss durch diese blockiert.
Wenn eine Ausscheidung gewünscht
wird, zieht der Verwender die Vorrichtung vollständig aus dem Harntrakt heraus.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
der betrachteten Art anzugeben, die sich durch einen verbesserten
Tragekomfort, einfachere Handhabung und höhere Sicherheit gegen Undichtigkeit
auszeichnet und mit verhältnismäßig geringen
Kosten herstellbar ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
enthält ein äußeres schlauchförmiges Katheterteil
mit einem Flansch am distalen- im weiteren als vorne/vorderen bezeichneten,
Endbereich und einen durch das Katheterteil verlaufenden, aus dem
Flansch austretenden inneren Ablaufschlauch mit einer am proximalen – im weiteren
als hinten/hinteren bezeichneten – Ende befestigten Katheterspitze,
die das schlauchförmige
Katheterteil am hinteren Ende überragt
und in der Gebrauchslage der Vorrichtung an der hinteren Stirnseite
des Katheterteils anliegt, wobei das Katheterteil einen axialen
Abschnitt aufweist, der unter Verkürzung des Katheterteils radial
nach außen
ausbauchbar ist und wobei das Katheterteil und der Ablaufschlauch
Wandöffnungen
zum Eintritt und Abführen
von Urin aufweisen.
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Das
Katheterteil besteht vorzugsweise aus Silikon und ist in seiner
Länge und
seinem Durchmesser der weiblichen Harnröhre angepaßt. Das Katheterteil wird bis
zur Anlage des vorderen Flansches am Körper in die Harnröhre eingeführt, wobei
der Flansch das weitere Hineinrutschen des Katheterteils in die
Blase verhindert. Der innere Ablaufschlauch, der durch das Katheterteil
verläuft, überragt
das Katheterteil mit seiner Katheterspitze, die vorzugsweise an
ihrem vorderen zylinderförmigen
Ende einen Durchmesser hat, der dem Außendurchmesser des Katheters
entspricht.
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Das
Katheterteil ragt in der Gebrauchslage mit seinem vorderen Endabschnitt
in die Blase hinein. In dieser Lage wird der innere Ablaufschlauch zurückgezogen,
und zwar bevorzugt um ca. 15 bis 20 mm, wodurch ein vorderer axialer
Abschnitt des Katheterteils nach außen ausgebaucht bzw. wulstförmig ausgestellt
wird, wobei sich diese Ausbauchung an den Harnröhreneingang anlegt und die
Blase gegenüber
der Harnröhre
abdichtet.
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Ferner
sieht die Erfindung vor, daß das
Katheterteil vorzugsweise in der hinteren Seite der vorstehend beschriebenen
Abdichtung liegenden Bereich der Ausbauchung sowie der Ablaufschlauch
in dem innerhalb des Katheterteils liegenden Bereich Wandöffnungen
haben, so daß der
Urin zunächst
in das Innere des Katheterteils und von dort in den Ablaufschlauch
eintreten kann. Das distale Ende des Katheterteils ist dabei gegenüber dem
Umfang des Ablaufschlauchs abgedichtet, und der Ablaufschlauch ist
an seinem Ende mit einem lösbaren
Verschluß versehen.
Der innere Ablaufschlauch besteht bevorzugt aus einem weichelastischen
Silikon und hat einen bevorzugten Durchmesser von ca. 4–5 mm.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
zeichnet sich durch einen hohen Tragekomfort aus, weil sich das
verwendete weichelastische Material jeder Bewegung anpaßt, sie
ist von der sie benutzenden Person leicht anzubringen und wieder
zu entfernen, indem mit Hilfe eines weiter unten beschriebenen Drahtes,
der durch den Ablaufschlauch geführt
wird, die Katheterspitze wieder zurückgeschoben wird, so daß sich der
Katheter wieder in die durchgehend schlauchförmige Ausgangslage streckt
und schmerzfrei aus der Harnröhre
gezogen werden kann. Außerdem
ist die Herstellung der Vorrichtung mit verhältnismäßig geringen Kosten verbunden.
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In
einer ersten Ausführungsform
ist vorgesehen, daß das
Katheterteil an dem ausbauchbaren axialen Abschnitt eine verringerte
Wanddicke hat. Dieser Bereich verringerter Wanddicke beginnt zweckmäßigerweise
im Anschluß an
einen vorderen schmalen Randabschnitt und erstreckt sich bevorzugt
ca. über
4 bis 5 cm.
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Weiter
ist vorgesehen, daß am
vorderen Anfangsbereich des ausbauchbaren axialen Abschnitts über den
Umfang verteilte Wandöffnungen
ausgebildet sind, wobei diese bevorzugt eine dreieckige Form haben
und mit der Spitze zur Mitte des Katheters zeigen. Vorzugsweise
sind etwa 4 bis 5 solcher dreieckiger Öffnungen über den Umfang verteilt.
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In
einer alternativen Ausführungsform
ist vorgesehen, daß der
ausbauchbare axiale Abschnitt mehrere über den Umfang verteilte Einschnitte
aufweist, die die Ausbauchung ermöglichen und im ausgebauchten
Zustand die Öffnungen
ausbilden, durch die der Urin in das Katheterteil eintreten kann.
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Diese
Einschnitte teilen bevorzugt das Katheterteil im Bereich des ausbauchbaren
axialen Abschnitts in gleiche Segmente bzw. gleichbreite Streifen
auf. Die Einschnitte können
in axialer Richtung des Katheterteils verlaufen, wobei jedoch ein
spiralförmiger
Verlauf der Einschnitte bevorzugt ist. Beim Zurückziehen des vorderen Katheterteils
mittels der am Ablaufschlauch befestigten Katheterspitze stellt sich
bei dieser Ausführungsform
der ausbauchbare axiale Abschnitts korbähnlich aus, wobei er in etwa eine
Kugelform annimmt. Dabei ist weiter vorgesehen, daß ein vorderer
Abschnitt des die Einschnitte aufweisenden ausbauchbaren Bereichs
von einem hochelastischen, eng anliegenden Schlauch überdeckt
ist, der die Abdichtung der Blase gegenüber der Harnröhre bewirkt
und in dem dahinter liegenden Bereich die Öffnungen in dem Katheterteil
freiläßt.
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Weiter
ist vorgesehen, daß der
Flansch am distalen Ende des Katheterteils eine kreisförmige Öffnung hat,
deren Durchmesser kleiner ist als der Außendurchmesser des inneren
Ablaufschlauchs, wobei die Durchmesserdifferenz bevorzugt etwa 1
mm beträgt.
Hierdurch ist eine sichere Abdichtung der beiden Teile gewährleistet,
so daß kein
Urin zwischen dem Katheterteil und dem inneren Ablaufschlauch austreten
kann. Gleichzeitig hat die Verengung des Durchgangs des inneren
Ablaufschlauchs zur Folge, daß dieser
festgeklemmt ist, so daß ein
Vorrutschen des Ablaufschlauchs und ein Strecken des Katheterteils
und damit ein ungewollte Herausrutschen des Katheterteils aus der
Harnröhre
zuverlässig
verhindert werden.
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Dieser
Klemmsitz ist jedoch mittels eines Werkzeugs überwindbar, das nach einem
weiteren Vorschlag der Erfindung bevorzugt aus einem dünnen, leicht
elastischen, nicht rostenden Draht, vorzugsweise aus V2A, besteht,
das an einem Ende ein bevorzugt aus Kunststoff bestehendes Griffstück und auf
der Gegenseite zweckmäßigerweise
eine kleine Kunststoffkugel hat, die ein Durchstechen der Wandungen
des Katheters und ein Verletzen der Harnröhre verhindert. Vor dem Ziehen
des Katheterteils sollte der Ablaufschlauch am Flansch abgeschnitten
werden, woraufhin der Draht durch den Ablaufschlauch bis zur Katheterspitze
vorschiebbar ist, woraufhin diese gegen die Klemmwirkung des Flansches
zurückgeschoben
wird, so daß sich
das Katheterteil streckt und herausgezogen werden kann. Das Drahtteil
des Katheter-Streckwerkzeugs sollte nur etwas länger als das Katheterteil sein,
beispielsweise etwa 2 cm.
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Der
innere Ablaufschlauch sollte etwa 100 mm aus dem Katheterteil herausragen
und kann bis auf das Schambein geführt werden und dort mittels eines
externen, im
DE-Patent 100 40
337 des vorliegenden Anmelders beschriebenen, jedoch scheibenförmigen Klemmverschlusses
verschlossen werden. Das Ablassen des Urins erfolgt durch einfachen Druck
auf den federbeaufschlagten Klemmverschluß.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
sollte alle 12 bis 24 Stunden gewechselt werden, wodurch eine niedrige
Infektinzidenz erreicht wird. Die Unterweisung in der Handhabung
sollte nach Kalibrierung der Harnröhre durch einen Urologen erfolgen,
sowie dies auch beim Selbstkalkatheterismus üblich ist.
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Weitere
Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
bevorzugter Ausführungsformen
sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
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1A eine
Seitenansicht einer ersten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
im Ausgangszustand;
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1B die
Vorrichtung gemäß 1A im eingesetzten
Gebrauchszustand;
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1C eine
rückwärtige Stirnansicht
der Vorrichtung gemäß 1B;
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1D eine vordere Stirnansicht des Flansches
gemäß 1B;
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2A einen
Längsschnitt
durch das Katheterteil der Vorrichtung gemäß 1;
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2B einen
Längsschnitt
durch den Ablaufschlauch der Vorrichtung gemäß 1;
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2C einen
Längsschnitt
durch die Vorrichtung gemäß 1B;
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2D einen Längsschnitt und einen Querschnitt
durch die Katheterspitze der Vorrichtung gemäß 1;
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3A eine
Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in einem Ausgangszustand;
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3B eine
Seitenansicht der Vorrichtung gemäß 3A im
eingesetzten Gebrauchszustand;
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3C eine
perspektivische Darstellung eines hochelastischen Schlauchs, der
den vorderen Abschnitt des Katheterteils überdeckt;
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3D eine
Stirnansicht des Flansches der zweiten Ausführungsform und
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4 eine
Seitenansicht eines Werkzeugs zum Entfernen der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Die
in den 1 und 2 dargestellte
erste Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur kontrollierten Urinableitung enthält ein Katheterteil 1,
das aus Silikon besteht und in einem Ausgangszustand eine Schlauchform
oder Rohrform mit gleichbleibendem Außendurchmesser hat. Ein Abschnitt 2 des
Katheterteils 1 weist auf einer Länge von ca. 4 bis 5 cm eine
verringerte Wandstärke
auf, wie insbesondere 2A zeigt. Im vorderen Anfangsbereich
des Abschnitts 2 verringerter Wandstärke sind mehrere, über den
Umfang verteilte dreieckige Öffnungen 3 in
der Schlauchwand ausgebildet, deren Spitze zum rückwärtigen Ende des Katheterteils 1 weist.
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Am
rückwärtigen Ende
des Katheterteils 1 ist ein Flansch 4 angebracht,
der ein kreisförmiges
Loch 5 enthält,
das einen kleineren Durchmesser hat als der Innendurchmesser des
Katheterteils 1. Außerdem
ist der Durchmesser des Lochs 5 um ca. 1 mm kleiner als der Außendurchmesser
eines Ablaufschlauchs 6, der durch das Katheterteil 1 verläuft und dieses
mit einer an dem Ablaufschlauch 6 befestigten Katheterspitze 7 überragt.
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Die
Katheterspitze 7 hat ein gerundetes, schmales Kopfende,
das in einen breiteren zylindrischen Endabschnitt übergeht,
dessen Außendurchmesser
mit dem Außendurchmesser
des Katheterteils 1 übereinstimmt.
An der Katheterspitze 7 ist vorne ein kurzer Stutzen 8 angesetzt,
auf den der innere Ablaufschlauch 6 aufgesteckt und mittels
einer Klebeverbindung befestigt ist.
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Ablaufschlauch
und Katheterspitze sind wiederum im hinteren Bereich mit dem eigentlichen äußeren Katheter
verklebt, so daß ein
In-die-Blase-Schieben des abgeschnittenen Ablaufschlauchs, nicht
möglich
ist
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Im
Abstand hinter der Katheterspitze 7 bzw. hinter dem Stutzen 8 befinden
sich in der Wand des inneren Ablaufschlauchs 6 mehrere
ovale Wandöffnungen 9,
die in Umfangsrichtung und in axialer Richtung zueinander versetzt
sind.
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Die 1B und 2C zeigen
den Gebrauchszustand der ersten Ausführungsform, der dadurch hergestellt
wird, daß der
innere Ablaufschlauch um eine kurze Strecke von beispielsweise 15
bis 20 mm aus dem Katheterteil 1 in der Darstellung nach rechts
herausgezogen wird. Hierdurch baucht der Abschnitt 2 durch
die verringerte Wandstärke
wulstförmig
nach außen
aus, wobei sich der in den Figuren rechte Teil der wulstförmigen Ausbauchung
innerhalb der Blase dicht an den Harnröhreneingang anlegt und damit
die Blase gegenüber
der Harnröhre
abdichtet.
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An
dem in den Figuren linken Teil der Ausbauchung befinden sich die Öffnungen 3,
durch die Urin in den Innenraum des Katheterteils 1 eintreten kann,
der dann durch die Öffnungen 9 in
den inneren Ablaufschlauch 6 gelangt und aus diesem abgeführt werden
kann, in dem ein in den Zeichnungen nicht dargestellter, federbeaufschlagter
Klemmverschluß am
Ende des Ablaufschlauchs 6 geöffnet wird. Da der innere Ablaufschlauch 6 in
dem Loch 5 des Flansches 4 eingeklemmt ist, kann
der in das Katheterteil 1 gelangte Urin nur durch die Öffnungen 9 aus
dem Katheterteil 1 austreten.
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Die
in den 3 dargestellte zweite Ausführungsform
der Erfindung unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform
dadurch, daß das
Katheterteil 1 anstelle eines verdünnten Wandabschnitts 2 Einschnitte 10 aufweist,
die spiralförmig
im gleichen Abstand voneinander im vorderen Bereich des Katheterteils 1 ausgebildet
sind. Außerdem
ist vorgesehen, daß das
Katheterteil 1 von dem Flansch 4 an von einem
nur wenige hunderstel Millimeter starken, eng sitzenden Schlauch 11 aus
hochelastischem Silikon oder ähnlichem
biokompatiblen Material überdeckt
ist, der etwa zwei Drittel der Längserstreckung der
Einschnitte 10 überdeckt.
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Wenn
die Katheterspitze 7 zur Herstellung des Gebrauchszustands
zurückgezogen
wird, stellt sich der Bereich der Einschnitte 10 korbförmig und
im wesentlichen etwa kugelförmig
nach außen
auf, wodurch sich im Bereich der freibleibenden Teile der Einschnitte 10 Öffnungen 12 bilden,
durch die Urin in das Katheterteil 1 eintreten kann. Der
rechte Teil der kugelförmigen
Ausbauchung dichtet dabei wiederum die Blase gegenüber der
Harnröhre
ab.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
wird mittels des in 4 dargestellten Werkzeugs entfernt, das
aus einem dünnen,
leicht elastischen, nicht rostenden Draht 13 besteht, der
an einem Ende ein Kunststoff-Griffstück 14 und an dem anderen
Ende eine kleine Kunststoffkugel hat, die ein Durchstechen der Wand
des Katheters und ein Verletzen der Harnröhre verhindert. Mit diesem
Draht wird – nachdem der
Ablaufschlauch 6 an dem Flansch 4 abgeschnitten
wurde – die
Katheterspitze in die Ausgangslage zurückgeschoben, in dem der Draht 13 durch
den restlichen Ablaufschlauch 6 geführt wird. Der Draht 13 sollte
hierzu nur etwas länger
als das Katheterteil 1 sein, beispielsweise 1,5 bis 2 cm.