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DE102005053100B4 - Vorrichtung zur kontrollierten Urinableitung inkontinenter weiblicher Personen - Google Patents

Vorrichtung zur kontrollierten Urinableitung inkontinenter weiblicher Personen Download PDF

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Abstract

Vorrichtung zur kontrollierten Urinableitung inkontinenter weiblicher Personen,
gekennzeichnet durch
ein äußeres schlauchförmiges Katheterteil (1) mit einem Flansch (4) am rückwärtigen Endbereich und einen durch das Katheterteil (1) verlaufenden, aus dem Flansch austretenden inneren Ablaufschlauch (6) mit einer am vorderen Ende befestigten Katheterspitze (7) zur Anlage an der zugewandten Stirnseite des Katheterteils (1), wobei das Katheterteil (1) einen axialen Abschnitt (2) aufweist, der durch Ausübung einer Zugkraft auf die Katheterspitze unter Verkürzung des Katheterteils (1) radial nach außen ausbauchbar ist und wobei das Katheterteil (1) und der Ablaufschlauch (6) Wandöffnungen (3, 12, 9) zum Eintritt und Abführen von Urin aufweisen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur kontrollierten Urinableitung inkontinenter weiblicher Personen.
  • Durch die anatomische Besonderheit der weiblichen Harnröhre ist es nicht möglich, ein extern appliziertes Kondomurinal zum kontrollierten Auffangen und Ableiten des Urins wie z. B. bei inkontinenten Männern anzubringen.
  • Für Frauen sind bisher drei Möglichkeiten zur Inkontinenzversorgung bekannt.
  • 1. Verweilkatheter, auch als Dauerkatheter bekannt
  • Verweilkatheter gehören zu den am häufigsten verwendeten Instrumenten, um die weibliche Harnröhre und somit die Blase zu verschließen. Es ist jedoch bekannt, daß bei einer Verweilzeit von mehr als 24 Stunden die Infektinzidenz durch außen am Katheter hochkriechende Keime bei über 90% liegt. Hohe Kosten und schlechter Tragekomfort schließen die bekannten Verweilkatheter zur Standard-Inkontintenzversorgung bei Frauen aus.
  • 2. Inflow Cath, Intraurethraler Ventilpumpen-Katheter
  • Hierbei handelt es sich um einen Katheter, der nur kurzzeitig verwendet werden soll und möglichst täglich gewechselt wird. Der Katheter enthält einen turbinenähnlichen Metallkern, der durch einen elektromagnetischen Induktionsimpuls von außen die Blase leerpumpt, soweit die Katheteröffnung innerhalb der Blase in den Urin ragt. Bei Senkblasen ist mit größeren Mengen Restharn und Infektionen zu rechnen. Des weiteren verursacht der Metallkern bei Frauen, die Gehen können, durch seine Starrheit Beschwerden. Die Fixierung des Katheters in der Harnröhre erfolgt in der Blase durch eine sich fingerförmig öffnende Katheterspitze, was zur Folge hat, daß in distaler Richtung, also zur Harnröhre keine Dichtung besteht. Die außergewöhnlich hohen Kosten schließen einen täglichen Wechsel aus. Eine Resterilisierung wird seitens des Herstellers ausdrücklich ausgeschlossen.
  • 3. Saugende Vorlagen und Windelhosen.
  • Standard – Inkontinenzversorgung für Frauen. Häufiger Windelwechsel, Geruchsbelästigung und Undichtigkeit führen dazu, daß die Benutzer sozial isoliert sind, bis zur Suizidgefährdung.
  • Die DE 697 31 741 T2 befasst sich mit einer urethralen Vorrichtung zum Zurückhalten von Urin. Die Vorrichtung enthält einen in Einschubrichtung vorderen knollenartigen Bereich und einen anschließenden Manschettenbereich, die einen Hohlraum um einen Stiel einschließen, der mit einem Fluid gefüllt ist, das in diesem Hohlraum eingeschlossen verbleibt. Dieses Fluid bildet beim Einführen der Vorrichtung in der Blase einen aufgeweiteten knollenartigen Bereich, der die Harnröhre effektiv abdichtet und einen Urinabfluss durch diese blockiert. Wenn eine Ausscheidung gewünscht wird, zieht der Verwender die Vorrichtung vollständig aus dem Harntrakt heraus.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der betrachteten Art anzugeben, die sich durch einen verbesserten Tragekomfort, einfachere Handhabung und höhere Sicherheit gegen Undichtigkeit auszeichnet und mit verhältnismäßig geringen Kosten herstellbar ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung enthält ein äußeres schlauchförmiges Katheterteil mit einem Flansch am distalen- im weiteren als vorne/vorderen bezeichneten, Endbereich und einen durch das Katheterteil verlaufenden, aus dem Flansch austretenden inneren Ablaufschlauch mit einer am proximalen – im weiteren als hinten/hinteren bezeichneten – Ende befestigten Katheterspitze, die das schlauchförmige Katheterteil am hinteren Ende überragt und in der Gebrauchslage der Vorrichtung an der hinteren Stirnseite des Katheterteils anliegt, wobei das Katheterteil einen axialen Abschnitt aufweist, der unter Verkürzung des Katheterteils radial nach außen ausbauchbar ist und wobei das Katheterteil und der Ablaufschlauch Wandöffnungen zum Eintritt und Abführen von Urin aufweisen.
  • Das Katheterteil besteht vorzugsweise aus Silikon und ist in seiner Länge und seinem Durchmesser der weiblichen Harnröhre angepaßt. Das Katheterteil wird bis zur Anlage des vorderen Flansches am Körper in die Harnröhre eingeführt, wobei der Flansch das weitere Hineinrutschen des Katheterteils in die Blase verhindert. Der innere Ablaufschlauch, der durch das Katheterteil verläuft, überragt das Katheterteil mit seiner Katheterspitze, die vorzugsweise an ihrem vorderen zylinderförmigen Ende einen Durchmesser hat, der dem Außendurchmesser des Katheters entspricht.
  • Das Katheterteil ragt in der Gebrauchslage mit seinem vorderen Endabschnitt in die Blase hinein. In dieser Lage wird der innere Ablaufschlauch zurückgezogen, und zwar bevorzugt um ca. 15 bis 20 mm, wodurch ein vorderer axialer Abschnitt des Katheterteils nach außen ausgebaucht bzw. wulstförmig ausgestellt wird, wobei sich diese Ausbauchung an den Harnröhreneingang anlegt und die Blase gegenüber der Harnröhre abdichtet.
  • Ferner sieht die Erfindung vor, daß das Katheterteil vorzugsweise in der hinteren Seite der vorstehend beschriebenen Abdichtung liegenden Bereich der Ausbauchung sowie der Ablaufschlauch in dem innerhalb des Katheterteils liegenden Bereich Wandöffnungen haben, so daß der Urin zunächst in das Innere des Katheterteils und von dort in den Ablaufschlauch eintreten kann. Das distale Ende des Katheterteils ist dabei gegenüber dem Umfang des Ablaufschlauchs abgedichtet, und der Ablaufschlauch ist an seinem Ende mit einem lösbaren Verschluß versehen. Der innere Ablaufschlauch besteht bevorzugt aus einem weichelastischen Silikon und hat einen bevorzugten Durchmesser von ca. 4–5 mm.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich durch einen hohen Tragekomfort aus, weil sich das verwendete weichelastische Material jeder Bewegung anpaßt, sie ist von der sie benutzenden Person leicht anzubringen und wieder zu entfernen, indem mit Hilfe eines weiter unten beschriebenen Drahtes, der durch den Ablaufschlauch geführt wird, die Katheterspitze wieder zurückgeschoben wird, so daß sich der Katheter wieder in die durchgehend schlauchförmige Ausgangslage streckt und schmerzfrei aus der Harnröhre gezogen werden kann. Außerdem ist die Herstellung der Vorrichtung mit verhältnismäßig geringen Kosten verbunden.
  • In einer ersten Ausführungsform ist vorgesehen, daß das Katheterteil an dem ausbauchbaren axialen Abschnitt eine verringerte Wanddicke hat. Dieser Bereich verringerter Wanddicke beginnt zweckmäßigerweise im Anschluß an einen vorderen schmalen Randabschnitt und erstreckt sich bevorzugt ca. über 4 bis 5 cm.
  • Weiter ist vorgesehen, daß am vorderen Anfangsbereich des ausbauchbaren axialen Abschnitts über den Umfang verteilte Wandöffnungen ausgebildet sind, wobei diese bevorzugt eine dreieckige Form haben und mit der Spitze zur Mitte des Katheters zeigen. Vorzugsweise sind etwa 4 bis 5 solcher dreieckiger Öffnungen über den Umfang verteilt.
  • In einer alternativen Ausführungsform ist vorgesehen, daß der ausbauchbare axiale Abschnitt mehrere über den Umfang verteilte Einschnitte aufweist, die die Ausbauchung ermöglichen und im ausgebauchten Zustand die Öffnungen ausbilden, durch die der Urin in das Katheterteil eintreten kann.
  • Diese Einschnitte teilen bevorzugt das Katheterteil im Bereich des ausbauchbaren axialen Abschnitts in gleiche Segmente bzw. gleichbreite Streifen auf. Die Einschnitte können in axialer Richtung des Katheterteils verlaufen, wobei jedoch ein spiralförmiger Verlauf der Einschnitte bevorzugt ist. Beim Zurückziehen des vorderen Katheterteils mittels der am Ablaufschlauch befestigten Katheterspitze stellt sich bei dieser Ausführungsform der ausbauchbare axiale Abschnitts korbähnlich aus, wobei er in etwa eine Kugelform annimmt. Dabei ist weiter vorgesehen, daß ein vorderer Abschnitt des die Einschnitte aufweisenden ausbauchbaren Bereichs von einem hochelastischen, eng anliegenden Schlauch überdeckt ist, der die Abdichtung der Blase gegenüber der Harnröhre bewirkt und in dem dahinter liegenden Bereich die Öffnungen in dem Katheterteil freiläßt.
  • Weiter ist vorgesehen, daß der Flansch am distalen Ende des Katheterteils eine kreisförmige Öffnung hat, deren Durchmesser kleiner ist als der Außendurchmesser des inneren Ablaufschlauchs, wobei die Durchmesserdifferenz bevorzugt etwa 1 mm beträgt. Hierdurch ist eine sichere Abdichtung der beiden Teile gewährleistet, so daß kein Urin zwischen dem Katheterteil und dem inneren Ablaufschlauch austreten kann. Gleichzeitig hat die Verengung des Durchgangs des inneren Ablaufschlauchs zur Folge, daß dieser festgeklemmt ist, so daß ein Vorrutschen des Ablaufschlauchs und ein Strecken des Katheterteils und damit ein ungewollte Herausrutschen des Katheterteils aus der Harnröhre zuverlässig verhindert werden.
  • Dieser Klemmsitz ist jedoch mittels eines Werkzeugs überwindbar, das nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung bevorzugt aus einem dünnen, leicht elastischen, nicht rostenden Draht, vorzugsweise aus V2A, besteht, das an einem Ende ein bevorzugt aus Kunststoff bestehendes Griffstück und auf der Gegenseite zweckmäßigerweise eine kleine Kunststoffkugel hat, die ein Durchstechen der Wandungen des Katheters und ein Verletzen der Harnröhre verhindert. Vor dem Ziehen des Katheterteils sollte der Ablaufschlauch am Flansch abgeschnitten werden, woraufhin der Draht durch den Ablaufschlauch bis zur Katheterspitze vorschiebbar ist, woraufhin diese gegen die Klemmwirkung des Flansches zurückgeschoben wird, so daß sich das Katheterteil streckt und herausgezogen werden kann. Das Drahtteil des Katheter-Streckwerkzeugs sollte nur etwas länger als das Katheterteil sein, beispielsweise etwa 2 cm.
  • Der innere Ablaufschlauch sollte etwa 100 mm aus dem Katheterteil herausragen und kann bis auf das Schambein geführt werden und dort mittels eines externen, im DE-Patent 100 40 337 des vorliegenden Anmelders beschriebenen, jedoch scheibenförmigen Klemmverschlusses verschlossen werden. Das Ablassen des Urins erfolgt durch einfachen Druck auf den federbeaufschlagten Klemmverschluß.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung sollte alle 12 bis 24 Stunden gewechselt werden, wodurch eine niedrige Infektinzidenz erreicht wird. Die Unterweisung in der Handhabung sollte nach Kalibrierung der Harnröhre durch einen Urologen erfolgen, sowie dies auch beim Selbstkalkatheterismus üblich ist.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
  • 1A eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung im Ausgangszustand;
  • 1B die Vorrichtung gemäß 1A im eingesetzten Gebrauchszustand;
  • 1C eine rückwärtige Stirnansicht der Vorrichtung gemäß 1B;
  • 1D eine vordere Stirnansicht des Flansches gemäß 1B;
  • 2A einen Längsschnitt durch das Katheterteil der Vorrichtung gemäß 1;
  • 2B einen Längsschnitt durch den Ablaufschlauch der Vorrichtung gemäß 1;
  • 2C einen Längsschnitt durch die Vorrichtung gemäß 1B;
  • 2D einen Längsschnitt und einen Querschnitt durch die Katheterspitze der Vorrichtung gemäß 1;
  • 3A eine Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einem Ausgangszustand;
  • 3B eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäß 3A im eingesetzten Gebrauchszustand;
  • 3C eine perspektivische Darstellung eines hochelastischen Schlauchs, der den vorderen Abschnitt des Katheterteils überdeckt;
  • 3D eine Stirnansicht des Flansches der zweiten Ausführungsform und
  • 4 eine Seitenansicht eines Werkzeugs zum Entfernen der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • Die in den 1 und 2 dargestellte erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur kontrollierten Urinableitung enthält ein Katheterteil 1, das aus Silikon besteht und in einem Ausgangszustand eine Schlauchform oder Rohrform mit gleichbleibendem Außendurchmesser hat. Ein Abschnitt 2 des Katheterteils 1 weist auf einer Länge von ca. 4 bis 5 cm eine verringerte Wandstärke auf, wie insbesondere 2A zeigt. Im vorderen Anfangsbereich des Abschnitts 2 verringerter Wandstärke sind mehrere, über den Umfang verteilte dreieckige Öffnungen 3 in der Schlauchwand ausgebildet, deren Spitze zum rückwärtigen Ende des Katheterteils 1 weist.
  • Am rückwärtigen Ende des Katheterteils 1 ist ein Flansch 4 angebracht, der ein kreisförmiges Loch 5 enthält, das einen kleineren Durchmesser hat als der Innendurchmesser des Katheterteils 1. Außerdem ist der Durchmesser des Lochs 5 um ca. 1 mm kleiner als der Außendurchmesser eines Ablaufschlauchs 6, der durch das Katheterteil 1 verläuft und dieses mit einer an dem Ablaufschlauch 6 befestigten Katheterspitze 7 überragt.
  • Die Katheterspitze 7 hat ein gerundetes, schmales Kopfende, das in einen breiteren zylindrischen Endabschnitt übergeht, dessen Außendurchmesser mit dem Außendurchmesser des Katheterteils 1 übereinstimmt. An der Katheterspitze 7 ist vorne ein kurzer Stutzen 8 angesetzt, auf den der innere Ablaufschlauch 6 aufgesteckt und mittels einer Klebeverbindung befestigt ist.
  • Ablaufschlauch und Katheterspitze sind wiederum im hinteren Bereich mit dem eigentlichen äußeren Katheter verklebt, so daß ein In-die-Blase-Schieben des abgeschnittenen Ablaufschlauchs, nicht möglich ist
  • Im Abstand hinter der Katheterspitze 7 bzw. hinter dem Stutzen 8 befinden sich in der Wand des inneren Ablaufschlauchs 6 mehrere ovale Wandöffnungen 9, die in Umfangsrichtung und in axialer Richtung zueinander versetzt sind.
  • Die 1B und 2C zeigen den Gebrauchszustand der ersten Ausführungsform, der dadurch hergestellt wird, daß der innere Ablaufschlauch um eine kurze Strecke von beispielsweise 15 bis 20 mm aus dem Katheterteil 1 in der Darstellung nach rechts herausgezogen wird. Hierdurch baucht der Abschnitt 2 durch die verringerte Wandstärke wulstförmig nach außen aus, wobei sich der in den Figuren rechte Teil der wulstförmigen Ausbauchung innerhalb der Blase dicht an den Harnröhreneingang anlegt und damit die Blase gegenüber der Harnröhre abdichtet.
  • An dem in den Figuren linken Teil der Ausbauchung befinden sich die Öffnungen 3, durch die Urin in den Innenraum des Katheterteils 1 eintreten kann, der dann durch die Öffnungen 9 in den inneren Ablaufschlauch 6 gelangt und aus diesem abgeführt werden kann, in dem ein in den Zeichnungen nicht dargestellter, federbeaufschlagter Klemmverschluß am Ende des Ablaufschlauchs 6 geöffnet wird. Da der innere Ablaufschlauch 6 in dem Loch 5 des Flansches 4 eingeklemmt ist, kann der in das Katheterteil 1 gelangte Urin nur durch die Öffnungen 9 aus dem Katheterteil 1 austreten.
  • Die in den 3 dargestellte zweite Ausführungsform der Erfindung unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform dadurch, daß das Katheterteil 1 anstelle eines verdünnten Wandabschnitts 2 Einschnitte 10 aufweist, die spiralförmig im gleichen Abstand voneinander im vorderen Bereich des Katheterteils 1 ausgebildet sind. Außerdem ist vorgesehen, daß das Katheterteil 1 von dem Flansch 4 an von einem nur wenige hunderstel Millimeter starken, eng sitzenden Schlauch 11 aus hochelastischem Silikon oder ähnlichem biokompatiblen Material überdeckt ist, der etwa zwei Drittel der Längserstreckung der Einschnitte 10 überdeckt.
  • Wenn die Katheterspitze 7 zur Herstellung des Gebrauchszustands zurückgezogen wird, stellt sich der Bereich der Einschnitte 10 korbförmig und im wesentlichen etwa kugelförmig nach außen auf, wodurch sich im Bereich der freibleibenden Teile der Einschnitte 10 Öffnungen 12 bilden, durch die Urin in das Katheterteil 1 eintreten kann. Der rechte Teil der kugelförmigen Ausbauchung dichtet dabei wiederum die Blase gegenüber der Harnröhre ab.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird mittels des in 4 dargestellten Werkzeugs entfernt, das aus einem dünnen, leicht elastischen, nicht rostenden Draht 13 besteht, der an einem Ende ein Kunststoff-Griffstück 14 und an dem anderen Ende eine kleine Kunststoffkugel hat, die ein Durchstechen der Wand des Katheters und ein Verletzen der Harnröhre verhindert. Mit diesem Draht wird – nachdem der Ablaufschlauch 6 an dem Flansch 4 abgeschnitten wurde – die Katheterspitze in die Ausgangslage zurückgeschoben, in dem der Draht 13 durch den restlichen Ablaufschlauch 6 geführt wird. Der Draht 13 sollte hierzu nur etwas länger als das Katheterteil 1 sein, beispielsweise 1,5 bis 2 cm.

Claims (14)

  1. Vorrichtung zur kontrollierten Urinableitung inkontinenter weiblicher Personen, gekennzeichnet durch ein äußeres schlauchförmiges Katheterteil (1) mit einem Flansch (4) am rückwärtigen Endbereich und einen durch das Katheterteil (1) verlaufenden, aus dem Flansch austretenden inneren Ablaufschlauch (6) mit einer am vorderen Ende befestigten Katheterspitze (7) zur Anlage an der zugewandten Stirnseite des Katheterteils (1), wobei das Katheterteil (1) einen axialen Abschnitt (2) aufweist, der durch Ausübung einer Zugkraft auf die Katheterspitze unter Verkürzung des Katheterteils (1) radial nach außen ausbauchbar ist und wobei das Katheterteil (1) und der Ablaufschlauch (6) Wandöffnungen (3, 12, 9) zum Eintritt und Abführen von Urin aufweisen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Katheterteil (1) an dem ausbauchbaren axialen Abschnitt (2) eine verringerte Wanddicke hat.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der ausbauchbare axiale Abschnitt (2) eine Länge von ca. 4 bis 5 cm hat.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß am vorderen Anfangsbereich des ausbauchbaren axialen Abschnitts (2) über den Umfang verteilte Wandöffnungen (3, 12) ausgebildet sind.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der ausbauchbare axiale Abschnitt (2) Einschnitte (10) aufweist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschnitte (10) das Katheterteil (1) in gleiche Segmente bzw. Streifen aufteilen.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschnitte in axialer Richtung des Katheterteils verlaufen.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschnitte (10) etwa spiralförmig verlaufen.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein rückwärtiger Abschnitt des die Einschnitte aufweisenden, ausbauchbaren axialen Abschnitts von einem hochelastischen, eng anliegenden Schlauch (11) überdeckt ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Katheterspitze einen zylindrischen Endabschnitt hat, dessen Außendurchmesser mit dem Außendurchmesser des Katheterteils (1) übereinstimmt.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Flansch (4) des Katheterteils (1) eine kreisförmige Öffnung (5) hat, deren Durchmesser kleiner ist als der Außendurchmesser des inneren Ablaufschlauches (6).
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Ablaufschlauch (6) an seinem freien Ende mit einem federbeaufschlagten Klemmverschluß versehen ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Katheterteil (1) aus Silikon oder einem anderen weichelastischen biokompatibelen Material besteht.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Ablaufschlauch (6) aus Silikon oder einem anderen weichelastischen Material besteht.
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