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DE102005050203B4 - Verfahren zur Herstellung eines Durchflusserhitzers und Durchflusserhitzer - Google Patents

Verfahren zur Herstellung eines Durchflusserhitzers und Durchflusserhitzer Download PDF

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Abstract

Verfahren zur Herstellung eines Durchflusserhitzers bestehend aus einem Durchflussrohr (1, 11) und mindestens einem damit verbundenen, insbesondere verlöteten Rohrheizkörper (4, 14), mit folgenden Verfahrensschritten:1. Schritt:Herstellung eines dem mindestens einen Rohrheizkörper (4, 14) konturenangepassten Durchflussrohres (1,11) 2. Schritt:Herstellung von mindestens einer Quetschfalte (1g, 11g) durch Verpressen mindestens zweier Wandabschnitte (1f, 11f) in zumindest einem Endbereich (1a) des Durchflussrohres (1, 11) bei gleichzeitigem Abstützen der unverpressten Wandabschnitte (1j, 1k) durch einen Abstützdorn unter Bildung mindestens einer an einen Anschlussstutzen angepassten Öffnung (2)3. Schritt:Einstecken mindestens eines Anschlussstutzens (3) in mindestens eine mit Hilfe des Abstützdorns gebildete Öffnung (2) im Endbereich (1a) des Durchflussrohres (1, 11).4. Schritt:Alternative a): Verlöten des Anschlussstutzens (3) mit einem Lot (5a), dessen Schmelzpunkt höher ist als der Schmelzpunkt des Lotes (5b) zum Verlöten des mindestens einen Rohrheizkörpers (4, 14) und anschließend Verlöten des mindestens einen Rohrheizkörpers (4, 14) mit dem Lot (5b) niedrigeren SchmelzpunktesAlternative b): Gleichzeitiges Verlöten von Anschlussstutzen (3) und dem mindestens einen Rohrheizkörper (4, 14)Alternative c): Verschweißen des Anschlussstutzens (3) und Verlöten des mindestens einen Rohrheizkörpers (4, 14) mit dem Durchflussrohr (1, 11)

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Heizsystem zum Erhitzen oder Verdampfen einer Flüssigkeit mit mindestens einem flüssigkeitsführenden Rohr und einer damit gut wärmeleitend verbundenen elektrischen Heizeinrichtung, wie sie beispielsweise Durchflusserhitzer in Kaffee- oder Espressomaschinen darstellen und ein Verfahren zu dessen Herstellung.
  • So ist es beispielsweise aus der WO 2005/ 072 587 A1 und der EP 1 321 708 A2 bekannt, ein Durchflussrohr mit zwei Rohrheizkörpern zu verbinden, um damit Wasser zu erhitzen. Während der zentrale Bereich des Durchflussrohres flachgepresst ist, um ebene Kontaktflächen zu den beiden Rohrheizkörpern herstellen zu können, weisen die beiden Enden einen runden Querschnitt auf. In diese hinein ragen Schlauchanschlussstutzen, die an der Innenwand des Durchflussrohres anliegende Dichtmittel aufweisen und somit die Rohrenden abdichten. Auf diese Anschlussstutzen sind dann wiederum Schlauchleitungen aufgesteckt. Diese Art der Verbindung ist jedoch nicht für Flüssigkeiten geeignet, die unter einem Druck von ca. 5 - 20 bar stehen, wie dies beispielsweise bei Espressomaschinen der Fall ist, da die Kraft, die auf die Anschlussstutzen einwirkt, zu groß ist. In den Schriften DE 90 14 566 U1 , DE 12 71 854 A und DE 19 75 794 U sind Durchflusserhitzer aus einem Durchflussrohr und mindestens einem damit verlöteten Rohrheizkörper gezeigt, wobei mindestens ein Ende des Durchflussrohres einen Anschlussstutzen mit einer gegenüber der Querschnittsfläche des Durchflussrohres verminderten Querschnittsfläche aufweist. Die konstruktive Ausgestaltung der Querschnittsflächenverminderung ist nicht näher erläutert.
  • Aufgabe ist es daher, eine konstruktiv einfache Möglichkeit zu finden, um Durchflusserhitzer auch bei einem Druck von ca. 5 - 20 bar sicher mit im Querschnitt verminderten Anschlussleitungen verbinden zu können. Die Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren gemäß Anspruch 1. Weiterhin gelöst wird die Aufgabe durch einen Durchflusserhitzer gemäß Anspruch 11.
  • Besonders bevorzugt kann derart ein Durchflusserhitzer hergestellt werden, dessen Durchflussrohr auf gegenüberliegenden Flachseiten zwei angebrachte, insbesondere aufgelötete Rohrheizkörper aufweist. Denkbar ist jedoch auch ein derart hergestellter Durchflusserhitzer, der nur einen Rohrheizkörper oder mehr als zwei, insbesondere drei Rohrheizkörper aufweist. Für das Formen des Durchflussrohres gemäß Verfahrensschritt 1 bedeutet dies daher allgemein, dass das Durchflussrohr so geformt werden muss, dass es an die Kontur des/der aufzubringenden Rohrheizkörper angepasst ist.
  • Entsprechend Schritt 2 des Verfahrens kann je nach Form des Durchflussrohres und Anzahl der angebrachten Rohrheizkörper die Anzahl der Quetschfalten variieren. Aus Symmetriegründen ist es aber bevorzugt, bei einem oder zwei Rohrheizkörpern zwei Quetschfalten herzustellen, bei drei Rohrheizkörpern drei Quetschfalten.
  • Vorzugsweise umfasst das Verfahren bei einem Durchflusserhitzer mit zwei Rohrheizkörpern folgende Schritte:
    1. 1. Schritt:
      • Ein ursprünglich rundes Durchflussrohr aus Edelstahl wird auf zwei gegenüberliegenden Seiten flachgepresst. Bevorzugt wird das Durchflussrohr hierbei innen durch einen Dorn abgestützt.
    2. 2. Schritt:
      • Mindestens ein anderer, im Durchmesser kleinerer Dorn wird in zumindest einen Endbereich eingebracht. Danach wird der Endbereich des Durchflussrohres seitlich des Dorns mit zwei Halbschalen um den Dorn anliegend unter Bildung von zwei Quetschfalten verpresst. Bevorzugt reichen dabei die beiden Halbschalen nicht ganz an den äußersten Rand des Durchflussrohres, so dass ein nach außen ragender Wulst als Lötkehle verbleibt.
    3. 3. Schritt:
      • Zumindest ein metallischer Rohranschlussstutzen mit etwa dem gleichen Durchmesser wie der des kleinen Dorns wird in zumindest einen Endbereich des Durchflussrohres eingesteckt.
    4. 4. Schritt:
      • Alternative a): Der mindestens eine Anschlussstutzen wird mit dem Durchflussrohr verlötet, wobei das Lot eine höhere Schmelztemperatur als das Lot zum Anlöten des mindestens einen Rohrheizkörpers hat. Bevorzugt wird deshalb ein Nickel-Basis-Lot verwendet in reduzierender Atmosphäre. Anschließend werden die beiden Rohrheizkörper auf das Durchflussrohr mit einem Lot niedrigeren Schmelzpunktes aufgelötet. Bevorzugt ist dies ein Aluminium-Lot.
      • Alternative b): Der mindestens eine Rohrheizkörper und der mindestens eine Anschlussstutzen werden im gleichen Lötvorgang gleichzeitig mit dem Durchflussrohr verlötet. Bevorzugtes Verfahren ist hierbei die Ofenlötung, wobei ein Aluminium-Lot verwendet wird.
      • Alternative c): Der mindestens eine Anschlussstutzen wird am Durchflussrohr angeschweißt, danach werden die beiden Rohrheizkörper aufgelötet.
  • Das Verlöten des mindestens einen Anschlussstutzens nach Verfahrensschritt 4a) oder 4b) ist erforderlich, um zu verhindern, dass das Lot zum Verlöten des Anschlussstutzens beim Anlöten des mindestens einen Rohrheizkörpers wieder aufschmilzt. Welches Verfahren geeigneter ist, hängt unter anderem auch davon ab, aus welchen Materialien die einzelnen Teile bestehen. Während die metallischen Anschlussstutzen bevorzugt aus Edelstahl bestehen, sind die Rohrheizkörper bevorzugt aus einer Aluminiumlegierung hergestellt. Das Durchflussrohr ist daher ebenfalls bevorzugt entweder aus Edelstahl oder einer Aluminiumlegierung hergestellt.
  • Bestehen sowohl Anschlussstutzen als auch Durchflussrohr aus Edelstahl, so ist bevorzugt die Alternative 4a) anzuwenden, indem in einem ersten Schritt beide unter reduzierender Atmosphäre mit einem Nickel-Basis-Lot miteinander verlötet werden und anschließend der/die Rohrheizkörper aus einer Aluminiumlegierung in einem Ofenlötungsverfahren mit Aluminiumlot auf das Durchflussrohr aufgelötet werden.
  • Besteht dagegen das Durchflussrohr aus einer Aluminiumlegierung, so ist es bevorzugt, sowohl den/die Anschlussstutzen als auch den/die Rohrheizkörper gleichzeitig in einem Ofenlötungsverfahren mit einem Aluminiumlot an das Durchflussrohr anzulöten.
  • Die Erfindung umfasst weiterhin einen Durchflusserhitzer zum Erhitzen / Verdampfen einer Flüssigkeit bei einem erhöhten Druck gemäß Anspruch 11.
  • Bevorzugt weist ein Durchflussrohr hierzu zumindest einen metallischen, in das Durchflussrohr hineinragenden Anschlussstutzen auf, dessen Querschnittsfläche höchstens halb so groß, bevorzugt höchstens ein Drittel so groß, äußerst bevorzugt höchstens ein Viertel so groß ist wie die Querschnittsfläche des Durchflussrohres im Mittelbereich. Die aus der Umfangsdifferenz zwischen Durchflussrohr und Anschlussstutzen resultierenden überschüssigen Rohrwandabschnitte des Durchflussrohres sind zu mindestens einer Quetschfalte zusammengepresst, wobei die mindestens eine Quetschfalte und der in das Durchflussrohr hineinragende Anschlussstutzenabschnitt verlötet oder verschweißt sind und wobei das Durchflussrohr ebenfalls mit mindestens einem Rohrheizkörper verlötet ist.
  • Das Anlöten oder Anschweißen von im Durchmesser kleineren Anschlussstutzen nach Verpressen der Umfangsdifferenz zwischen Rohrdurchmesser und Stutzendurchmesser zu einer Quetschfalte hat den Vorteil, dass nun ein an dem Stutzen angebrachtes Schlauchteil sehr viel weniger Kraft aufnehmen muss, da die Querschnittsfläche des Anschlussstutzens bei gleichem Druck deutlich geringer ist als die Querschnittsfläche des Durchflussrohres. Bevorzugt wird ein Schlauch dabei über den Anschlussstutzen aufgeschoben und mit einer Schlauchschelle gesichert. Besonders bevorzugt weist der Anschlussstutzen hierzu eine Querschnittsverdickung als Wulst auf, die die Schlauchschelle fixiert.
  • Denkbar ist es auch, außer dem Anschlussstutzen weitere Teile mit dem Durchflussrohr zu verlöten oder zu verschweißen. Besonders bevorzugt ist es diesbezüglich, nicht nur eine Öffnung für den Anschlussstutzen zu formen, sondern zumindest an einem Ende zwei Öffnungen zu formen, wobei anschließend in die eine Öffnung ein Anschlussstutzen und in die zweite Öffnung ein weiteres Teil wie beispielsweise ein Rohr eingebracht wird, das beispielsweise ein NTC-Element aufnehmen kann. Hierzu werden entweder die gegenüberliegenden Wandabschnitte zwischen den beiden Öffnungen zusätzlich zu den beiden seitlichen Quetschfalten zu einer zentralen Quetschfalte verpresst oder ersetzen ganz die beiden seitlichen Quetschfalten.
  • Eine andere Ausgestaltung weist weiterhin nur eine Öffnung für den Anschlussstutzen an einem Ende des Durchflussrohres auf. Allerdings ist es hierbei vorgesehen, zwischen dem oberen und unteren Wandabschnitt einer Quetschfalte vor dem Verschweißen oder Verlöten ein dünnes Wärmeleitblech einzuschieben, an dem dann weitere Teile wie beispielsweise ein Thermoelement befestigt werden können.
  • Weitere Vorteile und Merkmale sind den Zeichnungsbeschreibungen und Ansprüchen zu entnehmen.
  • Dabei zeigt
    • 1 eine Vorderansicht des unverformten Durchflussrohres
    • 2 eine Vorderansicht des flachgepressten Durchflussrohres
    • 3 eine Vorderansicht des flachgepressten Durchflussrohres mit verquetschten Enden
    • 4 ein Durchflussrohr nach 3 mit eingestecktem und verlötetem Anschlussstutzen und mit zwei aufgelöteten Rohrheizkörpern
    • 5 eine Seitenansicht auf ein erfindungsgemäßes Durchflussrohr
    • 6 einen Schnitt entlang der Linie A - A entsprechend 5
    • 7 eine alternative Ausgestaltung eines verformten Durchflussrohres
    • 8 ein Durchflussrohr nach 7 mit verpressten Enden
    • 9 ein Durchflussrohr nach 8 mit eingestecktem und verlötetem Anschlussstutzen und mit drei aufgelöteten Rohrheizkörpern
  • Die 1 - 4 zeigen die einzelnen Verfahrensschritte 1 - 4.
  • Bei einem runden Durchflussrohr 1 (1), bevorzugt aus Edelstahl oder einer Aluminiumlegierung, werden zwei gegenüberliegende obere und untere Seitenwandabschnitte 1d, 1e flachgepresst, so dass sie parallel zueinander verlaufen (2). Dabei wird das Rohr 1 durch einen Dorn im Inneren (nicht gezeigt) abgestützt, der danach wieder entfernt wird. Die seitlichen Wandabschnitte 1f sind U-förmig ausgestaltet.
  • 3 zeigt das Durchflussrohr 1 nach dem Verfahrensschritt 2, in dem die seitlichen U-förmigen Wandabschnitte 1f aus 2 im Bereich der Enden 1a (entsprechend 5), d.h. in einem Bereich von einigen Millimetern mit Hilfe eines Werkzeuges mit zwei Halbschalen, so gegeneinander verpresst werden, dass aus den U-förmigen Seitenwandabschnitten 1f jeweils eine Quetschfalte 1g entsteht mit einem oberen 1h und einem unteren 1i Wandabschnitt, die aneinander anliegen. Die verbleibenden Wandabschnitte 1j, 1k zwischen den verpressten Bereichen 1h und 1i werden bei diesem Verfahrensschritt wiederum von einem runden Dorn im Innern abgestützt, dessen Durchmesser in etwa dem Außendurchmesser des Anschlussstutzens 3 entspricht. Es bilden sich die halbrunden Wandbereiche 1j, 1k. Nach dem Verpressen der Wandabschnitte 1h und 1i wird der Anschlussstutzen 3 in die durch die Wandabschnitte 1j und 1k gebildete runde Öffnung 2 eingesteckt. Die Verlötung erfolgt anschließend unter Lotzugabe entweder gemäß Verfahrensschritt 4a mit einem Lot 5a das einen höheren Schmelzpunkt als das Lot 5b zum Anlöten der Rohrheizkörper 4 hat. Bevorzugt jedoch wird das Verfahren nach Verfahrensschritt 4b, wonach die Verlötung gleichzeitig mit der Anlötung der Rohrheizkörper 4 in einem gemeinsamen Arbeitsgang erfolgt. Verwendet wird in diesem Fall bevorzugt Aluminium-Lot.
  • 5 zeigt eine Seitenansicht eines Durchflussrohres, nachdem die Anschlussstutzen 3 angelötet sind, aber noch bevor die Rohrheizkörper aufgelötet werden. Im Mittelbereich 1c ist nach wie vor das flachgepresste Durchflussrohr 1 entsprechend 2 vorhanden. Zwischen diesem und dem verpressten Endbereich 1a ist ein Übergangsbereich 1b vorhanden, in dem die U-förmigen Wandbereiche 1f in die aneinander anliegenden Wandbereiche 1h, 1g des Endbereiches 1a übergehen.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausführung ist in 6 deutlich zu erkennen. Hier ist ein Schnitt entlang der Linie A - A entsprechend 5 dargestellt. In diesem Fall enden die Halbschalen des Verpresswerkzeuges nicht am äußersten Rand des Durchflussrohres, sondern sparen den Randbereich 11 von etwa 1 - 2 mm aus. Dieser äußerste Randbereich 11 wird dadurch nicht verpresst und es entsteht am gesamten äußersten Rand 11 des Durchflussrohres 1 ein nach außen gerichteter, kleiner Wulst, der sowohl zwischen den verpressten Bereichen 1i, 1h, aber auch zwischen dem Anschlussstutzen 3 und den diesen umgebenden Wandabschnitten 1j, 1k eine Lötkehle bildet, die das Einbringen des Lotes 5a erleichtert und verbessert.
  • Die 7 - 9 entsprechen den 2 - 4 mit dem Unterschied, dass hier auf das Durchflussrohr 11 drei Rohrheizkörper aufgelötet werden. Das Durchflussrohr 11 weist dazu im verformten Zustand nach 7 drei U-förmige Wandabschnitte 11f auf, die durch konkav ausgebildete Wandabschnitte 11d verbunden sind. Die Verformung erfolgt wiederum aus einem runden Rohr mit Hilfe eines Abstützdornes im Inneren. Denkbar ist jedoch auch, insbesondere bei einem Durchflussrohr aus Aluminium, dass ein entsprechend geformtes Durchflussrohr 11 durch Strangpressen hergestellt wird. Anschließend werden auch hier die drei U-förmigen Wandbereiche 11f im Endbereich des Durchflussrohres 11 so gegeneinander verpresst, dass aus den drei U-förmigen Seitenwandbereichen 11f drei Quetschfalten 11g entstehen mit jeweils zwei Wandbereichen 11h, 11i, die aneinander anliegen. Die drei verbleibenden unverpressten Wandbereiche 11j werden bei diesem Verfahrensschritt wiederum von einem runden Dorn im Inneren abgestützt, dessen Durchmesser in etwa dem Außendurchmesser des Anschlussstutzens 3 entspricht. Das weitere Vorgehen erfolgt dann entsprechend den Erläuterungen zu der Ausgestaltung mit zwei Rohrheizkörpern 4, wobei im Unterschied dazu nicht zwei Rohrheizkörper 14 mit ebener Kontaktfläche auf den ebenen Bereich 1d, 1e des Durchflussrohres 1 im Mittelbereich 1c aufgelötet werden, sondern drei Rohrheizkörper 14 im unverpressten Mittelbereich des Durchlaufrohres 11 auf die konturenangepassten konkaven Wandbereiche 11d aufgelötet werden.

Claims (24)

  1. Verfahren zur Herstellung eines Durchflusserhitzers bestehend aus einem Durchflussrohr (1, 11) und mindestens einem damit verbundenen, insbesondere verlöteten Rohrheizkörper (4, 14), mit folgenden Verfahrensschritten: 1. Schritt: Herstellung eines dem mindestens einen Rohrheizkörper (4, 14) konturenangepassten Durchflussrohres (1,11) 2. Schritt: Herstellung von mindestens einer Quetschfalte (1g, 11g) durch Verpressen mindestens zweier Wandabschnitte (1f, 11f) in zumindest einem Endbereich (1a) des Durchflussrohres (1, 11) bei gleichzeitigem Abstützen der unverpressten Wandabschnitte (1j, 1k) durch einen Abstützdorn unter Bildung mindestens einer an einen Anschlussstutzen angepassten Öffnung (2) 3. Schritt: Einstecken mindestens eines Anschlussstutzens (3) in mindestens eine mit Hilfe des Abstützdorns gebildete Öffnung (2) im Endbereich (1a) des Durchflussrohres (1, 11). 4. Schritt: Alternative a): Verlöten des Anschlussstutzens (3) mit einem Lot (5a), dessen Schmelzpunkt höher ist als der Schmelzpunkt des Lotes (5b) zum Verlöten des mindestens einen Rohrheizkörpers (4, 14) und anschließend Verlöten des mindestens einen Rohrheizkörpers (4, 14) mit dem Lot (5b) niedrigeren Schmelzpunktes Alternative b): Gleichzeitiges Verlöten von Anschlussstutzen (3) und dem mindestens einen Rohrheizkörper (4, 14) Alternative c): Verschweißen des Anschlussstutzens (3) und Verlöten des mindestens einen Rohrheizkörpers (4, 14) mit dem Durchflussrohr (1, 11)
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Herstellung des konturen-angepassten Durchflussrohres (1, 11) in Schritt 1 durch Verformen eines ursprünglich runden Durchflussrohres (1, 11) erfolgt.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass beim Verformen nach Schritt 1 ein Abstützdorn im Inneren des Durchflussrohres (1, 11) das Durchflussrohr (1, 11) von innen abstützt.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Herstellung des konturen-angepassten Durchflussrohres (1, 11) in Schritt 1 durch Strangpressen erfolgt.
  5. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass beim Herstellen des konturen-angepassten Durchflussrohres (1, 11) nach Schritt 1 mindestens ein U-förmiger Wandabschnitt (1f, 11f) entsteht.
  6. Verfahren nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Quetschfalte (1g, 11g) im Endbereich (1a) des Durchflussrohres (1, 11) aus dem mindestens einen U-förmig vorgeformten Wandabschnitt (1f, 11f) des Durchflussrohres (1, 11) gebildet wird.
  7. Verfahren nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Herstellung der mindestens einen Quetschfalte (1g, 11g) nach Verfahrensschritt 2 der äußerste Rand (11) des Endbereiches (1a) des Durchflussrohres (1, 11) unverpresst bleibt.
  8. Verfahren nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Verfahrensschritt 4a der Anschlussstutzen (3) mit einem Nickel-Basis-Lot (5a) verlötet wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Verlöten in reduzierender Atmosphäre erfolgt.
  10. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass im Verfahrensschritt 4b der Anschlussstutzen (3) und der mindestens eine Rohrheizkörper (4, 14) mit einem Aluminium-Lot (5b) verlötet werden.
  11. Durchflusserhitzer bestehend aus einem Durchflussrohr(1, 11) und mindestens einem damit verbundenen, insbesondere verlöteten Rohrheizkörper (4, 14), mit mindestens einen im Endbereich (1a) des Durchflussrohres (1, 11) angelöteten oder angeschweißten Anschlussstutzen (3) mit einer wesentlich kleineren Querschnittsfläche als die des Durchflussrohres (1, 11) im Mittelbereich (1c), wobei die aus der Umfangsdifferenz zwischen Durchflussrohr (1, 11) und Anschlussstutzen (3) resultierenden überschüssigen Rohrwandabschnitte (1h, 1i, 11h, 11i) des Durchflussrohres (4, 14) zu mindestens einer Quetschfalte (1g, 11g) zusammengepresst sind und wobei die mindestens eine Quetschfalte (1g, 11g) und der in das Durchflussrohr (1, 11) hineinragende Anschlussstutzenabschnitt verlötet oder verschweißt sind.
  12. Durchflusserhitzer nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Lot (5a) zum Verlöten von Durchflussrohr (1, 11) und Anschlussstutzen (3) einen höheren Schmelzpunkt als das Lot (5b) zum Verlöten von Durchflussrohr (1, 11) und Rohrheizkörper (4, 14) hat.
  13. Durchflusserhitzer nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Lot (5a) ein Nickel-Basis-Lot ist.
  14. Durchflusserhitzer nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Lot (5a) zum Verlöten von Durchflussrohr (1, 11) und Anschlussrohr (3) den gleichen Schmelzpunkt wie das Lot (5b) zum Verlöten von Durchflussrohr (1, 11) und Rohrheizkörper (4, 14) hat.
  15. Durchflusserhitzer nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Lot (5a) ein Aluminium-Lot ist.
  16. Durchflusserhitzer nach mindestens einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Querschnittsfläche des Anschlussstutzens (3) höchstens halb so groß, bevorzugt höchstens ein Drittel, äußerst bevorzugt höchstens ein Viertel so groß ist wie die Querschnittsfläche des Durchflussrohres (1, 11) im Mittelbereich (1c).
  17. Durchflusserhitzer nach mindestens einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Durchflussrohr (1, 11) im Mittelbereich (1c) ebene, parallele obere und untere Wandabschnitte (1d, 1e) und U-förmige seitliche Wandabschnitte (1f) aufweist.
  18. Durchflusserhitzer nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl im oberen als auch im unteren ebenen Wandabschnitt (1d, 1e) ein Rohrheizkörper (4) aufgelötet ist.
  19. Durchflusserhitzer nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die U-förmigen seitlichen Wandabschnitte (1f) im Endbereich (1a) des Durchflussrohres (1) zu zwei Quetschfalten (1g) verpresst sind.
  20. Durchflusserhitzer nach mindestens einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Durchflussrohr (14) im Mittelbereich drei U-förmige Wandabschnitte (11f) aufweist, die durch drei konkave Wandabschnitte (11d) verbunden sind und jeweils ein Rohrheizkörper (14) im Bereich des konkaven Wandabschnitts (11d) aufgelötet ist.
  21. Durchflusserhitzer nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die drei U-förmigen Wandabschnitte (11f) im Endbereich zu drei Quetschfalten (11g) verpresst sind.
  22. Durchflusserhitzer nach der Ansprüche 11 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der äußerste Randbereich (11) des Durchflussrohres (1, 11) einen nach außen gerichteten, kleinen Wulst aufweist.
  23. Durchflusserhitzer nach mindestens einem der Ansprüche 11 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass in den Endbereich (1a) des Durchflussrohres (1, 11) neben dem Anschlussstutzen (3) ein weiteres Teil, insbesondere ein Rohr eingesteckt und verschweißt/verlötet ist.
  24. Durchflusserhitzer nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass das weitere Teil ein Thermoelement, insbesondere ein NTC-Element aufnimmt.
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