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Die
Erfindung betrifft eine Wand- oder Deckenverkleidung, die aus Paneelen
und an einer Unterkonstruktion festlegbaren Clips besteht, gemäß den Merkmalen
im Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Eine
derartige Wand- oder Deckenverkleidung zählt durch die
DE 198 15 665 A1 zum Stand der
Technik. Die zur Anwendung gelangenden Clips eröffnen einem Monteur bei der
Verlegung der Paneele die Möglichkeit,
zwei miteinander zu koppelnde Paneele bezüglich der Sichtflächen derart
einander zuzuordnen, dass sowohl eine sogenannte Null-Fuge als auch
Fugen mit unterschiedlichen Breiten erzielt werden können. Um
diesen Anforderungen zu genügen,
ist der den eine Feder aufweisende 2. Längsrand eines Paneels untergreifende
Abschnitt der Basisplatte eines Clips mit einem Randstreifen versehen,
der in Richtung zum L-förmigen
Klemmwinkels derart abgekantet werden kann, dass die freie Kante des
Randstreifens in den Eckbereich fasst, der durch die der Sichtfläche abgewandten
Unterseite der Feder sowie durch die benachbarte Stirnseite des
Paneels gebildet wird. Durch diese Abkantung wird eine bestimmte
Fugenbreite erzielt, während
bei einer eben bleibenden Basisplatte eine Null-Fuge erreicht wird,
wenn die Feder des einen Paneels in die Federnute des anderen Paneels
bis zum Anschlag der unter der Feder liegenden Stirnseite an dem
Steg des L-förmigen
Klemmwinkels eingeschoben ist. Hierbei weist die Feder eine Dicke
auf, die nur um die Dicke der Zunge des Klemmwinkels kleiner ist
als die Breite der Federnute.
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Um
eine schmalere Fuge zu erzielen, kann der abkantbare Randstreifen
der Basisplatte mit zumindest einer Sollbruchstelle versehen werden,
die eine Verschmälerung
des Randstreifens durch Wegbrechen eines Kantenbereichs erlaubt.
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Die
Variationsmöglichkeiten
der bekannten Clips verlangen einem Monteur eine erhebliche handwerkliche
Geschicklichkeit ab. Da funktionsbedingt jeder Clip mit einem Randstreifen
ausgeliefert wird, welcher sich in der Ebene der Basisplatte erstreckt,
bildet es mithin eine Aufgabe des Monteurs, bei jedem zu verlegenden
Clip den Randstreifen abzukanten, wenn er eine von der Null-Fuge
abweichende Fugenbreite erzielen will. Zu diesem Zweck muss der
Monteur jeweils die Randstreifen aller zur Montage vorgesehenen
Clips exakt um denselben Winkel abkanten. Dies erfordert somit eine
große
Genauigkeit unter Einsatz von das exakte Abkanten ermöglichenden
Handwerkzeugen.
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Noch
komplizierter wird es, wenn der abkantbare Randstreifen verschmälert werden
muss. In diesem Fall ist nicht nur ein Abschnitt wegzubrechen, sondern
auch ein Abkanten erforderlich, das einen gegenüber der Basisplatte steiler
angestellten Winkel erfordert, um die Kante des Randstreifens genau
in den Eckbereich zwischen Feder und Stirnseite des Paneels einführen zu
können.
Nur dann wird die gewünschte
Fugenbreite erzielt, welche für
das gesamte Erscheinungsbild der Sichtflächen aller an einer Wand oder
Decke verlegten Paneele prägend
ist.
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Die
vorerwähnten
Schwierigkeiten ergeben sich unabhängig davon, ob die zum Einsatz
kommenden Clips aus Metall oder einem anderen Material bestehen.
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Der
Erfindung liegt – ausgehend
vom Stand der Technik – die
Aufgabe zugrunde, eine Wand- oder Deckenverkleidung mit Paneelen
und an einer Un terkonstruktion festlegbaren Clips zu schaffen, die es
auch einem handwerklichen Laien erlaubt, Wand- und Deckenpaneele
mit unterschiedlichen Fugenbreiten optisch einwandfrei verlegen
zu können.
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Diese
Aufgabe wird mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
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Im
Rahmen der Erfindung werden nunmehr Clips zur Verfügung gestellt,
die beim Verlegen von Wand- oder Deckenpaneelen keiner Bearbeitung mehr
bedürfen,
um Sichtflächen
mit Null-Fugen oder einer gewünschten
Fugenbreite zu erstellen. Dazu weist jeder Clip an dem den die Feder
tragenden 2. Längsrand
des Paneels untergreifenden Abschnitt der Basisplatte an einer Schmalseite
einen Rastwulst auf, der in Richtung zum L-förmigen Klemmwinkel gegenüber der
Basisplatte vorsteht. Dieser Rastwulst ist an mindestens zwei Rastrillen
angepasst, welche auf der einer Unterkonstruktion für die Paneele
zugewandten Rückseite
des die Feder tragenden 2. Längsrands
parallel zur Feder verlaufend eingearbeitet sind. Die mit dem größten Abstand
zur Feder angeordnete Rastrille bestimmt hierbei die Null-Fuge zwischen
zwei formschlüssig
zu koppelnden Paneelen, während
die der Feder näher
benachbarten Rastrillen die jeweils gewünschten Fugenbreiten bestimmen.
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Nach
dem Zusammenfügen
eines Clips mit dem eine Federnute tragenden 1. Längsrand
eines Paneels und Befestigen des Clips auf einer Unterkonstruktion
kann anschließend
ein Paneel mit dem die Feder tragenden 2. Längsrand in die Federnute eingeschoben
werden, wobei letztlich der Rastwulst in die jeweilige Rastrille
einschnappt und damit die Montagelage des nächsten Paneels (Wand- oder
Deckenpaneel) einwandfrei bestimmt.
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Die
Fertigung der Paneele mit mindestens zwei Rastrillen auf den einer
Unterkonstruktion zugewandten Rückseiten
bedingt einen nur unwesentlich höheren
Herstellungsaufwand, da es sich bei den in Rede stehenden Paneelen
um ausgesprochene Massenartikel handelt. Außerdem ist mit der Erfindung
der große
Vorteil verbunden, dass auch die zum gattungsprägenden Stand der Technik zählenden Clips
problemlos verwendet werden können,
sofern solche aufgebraucht werden müssen.
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Entsprechend
den Merkmalen des Anspruchs 2 ist es vorteilhaft, dass die Zunge
des Klemmwinkels zur Basisplatte geneigt verläuft. Obwohl die Zunge sich
auch parallel zur Basisplatte erstrecken könnte, erlaubt es die Neigung
in Richtung zur Basisplatte, dass die der Sichtfläche des
Paneels abgewandte Nutwange der Federnut sicherer unter Klemmschluss
mit dem Clip gekoppelt werden kann.
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Nach
Anspruch 3 entspricht die Dicke der Feder etwa der halben Breite
der Federnute. Hierbei ist es von Vorteil, dass im gekoppelten Zustand
zweier Paneele die Feder mit ihrer den Sichtflächen zugewandten Oberfläche an der
Unterseite der den Sichtflächen
benachbarten Nutwange der Federnute anliegt. Aufgrund dieser Relativzuordnung
der Feder zur Federnute kann ein an ein bereits verlegtes Paneel
anzufügendes
Paneel unter leichter Neigung zur Unterkonstruktion mit seiner Feder
in eine Federnut eingeschoben und anschließend in Richtung auf die Unterkonstruktion
abgesenkt werden, wobei dann der Rastwulst in die gewünschte Rastrille
einschnappt.
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Wenn
gemäß Anspruch
4 der Rastwulst einstückig
an die Schmalseite der Basisplatte angeformt ist, wird die Fertigung
des Clips in bevorzugt einem Arbeitsgang wesentlich erleichtert.
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Das
Einschnappen eines Rastwulstes in eine Rastrille wird dann verbessert,
wenn entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 5 der Rastwulst einen U-förmigen Querschnitt mit zwei
Schenkeln und einem bogenförmigen
Verbindungsbereich aufweist. Die Schenkel sind zueinander leicht
gespreizt angeordnet.
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Das
Einschnappen erfolgt insbesondere dann mit verbesserter Wirkung,
wenn nach Anspruch 6 die Rastrillen im Querschnitt quadratisch ausgebildet
sind.
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Eine
weitere vorteilhafte Eigenschaft der Erfindung wird in den Merkmalen
des Anspruchs 7 gesehen. Danach ist der freie Schenkel des Rastwulstes
kürzer
als der mit der Basisplatte verbundene Schenkel bemessen. Wenn bei
dieser Gestaltung der freie Schenkel in Relation zu dem mit der
Basisplatte verbunde nen Schenkel leicht schräg nach außen angestellt ist, kann eine
zusätzliche
Verklammerung der Längskante
des freien Schenkels mit der der Feder abgewandten Seitenfläche der
entsprechenden Rastrille erfolgen.
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Auch
die Merkmale des Anspruchs 8 tragen mit zu einer verbesserten Verklammerung
eines Rastwulstes in einer Rastrille und/oder des Stegs des Klemmwinkels
an der der Unterkonstruktion benachbarten Nutwange bei.
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Eine
besonders vorteilhafte Ausführungsform
von Rückhalteelementen
wird in den Merkmalen des Anspruchs 9 erblickt. Dementsprechend
sind die Rückhalteelemente
durch aus den Schenkeln des Rastwulstes und/oder dem Steg des Klemmwinkels abgeteilte
und ausgeformte dreieckförmige
Widerhaken gebildet. In diesem Fall ist es beispielsweise denkbar,
dass der mit der Basisplatte verbundene Schenkel des Rastwulstes
zwei Widerhaken aufweist, die gleichmäßig über die Länge des Schenkels verteilt
sind, während
der der Basisplatte abgewandte freie Schenkel des Rastwulstes drei über die
Länge gleichmäßig verteilte
Widerhaken besitzt. Am Steg des Klemmwinkels sind vorzugsweise zwei
Widerhaken vorgesehen.
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Die
Anordnung von Längssicken
zwischen dem Klemmwinkel und jeder Längsseite der Basisplatte, wobei
die Längssicken
vorzugsweise in Richtung zur Zunge ausgeprägt sind, trägt dazu bei, dass beim Abteilen
(Stanzen) des Klemmwinkels oder des Rastwulstes die Basisplatte
einwandfrei eben bleibt.
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Die
Ringsicke nach Anspruch 11 versteift einerseits – wie auch die Längssicken – die Basisplatte und
gestattet es andererseits in Verbindung mit der mittigen Durchbrechung,
einen Clip einwandfrei an einer Unterkonstruktion festzulegen. Hierzu
kann beispielsweise ein Nagel oder eine Schraube verwendet werden.
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Die
Erfindung ist nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen veranschaulichten
Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 einen
Abschnitt eines Paneels in der Perspektive;
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2 in
der Perpektive den Kopplungsbereich zweier Paneele ohne Clip mit
Null-Fuge;
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3 in
der Perspektive den Kopplungsbereich zweier Paneele mit Null-Fuge und Clip;
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4 in
der Perspektive den Kopplungsbereich zweier Paneele mit Clip und
breiterer Fuge;
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5 in
der Perspektive einen Clip zur Formschlusskopplung von zwei Paneelen;
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6 eine
Draufsicht auf einen Clip gemäß 5 und
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7 eine
Seitenansicht auf den Clip der 6 in Richtung
des Pfeils VII gesehen.
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In
der 1 ist mit 1 ein ansonsten nicht näher definiertes
hölzernes
Paneel bezeichnet, das zur Verkleidung einer Wand oder einer Decke
eines Raums verwendet werden kann. Das von einer Stirnseite 2 her
dargestellte, ansonsten länglich
rechteckige Paneel 1 weist an einem 1. Längsrand 3 eine durch
zwei Nutwangen 4, 5 gebildete Federnute 6 und
an dem anderen 2. Längsrand 7 eine
gegenüber der
Stirnseite 8 vorspringende Feder 9 auf. Die Dicke D
der Feder 9 ist etwa halb so groß wie die Breite B der Federnute 6 bemessen.
Die Feder 9 liegt von der horizontalen Mittellängsebene
HMLE des Paneels 1 aus betrachtet in Richtung zur Sichtfläche 10 des
Paneels 1. Die Längskanten 11, 12 des
Paneels 1 sind gerundet. Die Breite B der Federnute 6 erstreckt
sich von der horizontalen Mittellängsebene HMLE aus gleichmäßig zur
Sichtfläche 10 und
zur Rückseite 13 des
Paneels 1 hin. Die Dicke D1 der Nutwangen 4, 5 entspricht
etwa der Dicke D der Feder 9.
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Die
der Sichtfläche 10 abgewandte
Unterseite 14 der Feder 9 erstreckt sich gegenüber der
Oberseite 15 weiter in Richtung zur vertikalen Mittellängsebene
VMLE des Paneels 1.
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Im
Abstand zu der der Unterseite 14 der Feder 9 benachbarten
Stirnfläche 16 sind
zwei parallel nebeneinander verlaufende Rastrillen 17, 18 von
der Rückseite 13 her
in das Paneel 1 eingearbeitet. Die Rastrillen 17, 18 haben
bevorzugt einen quadratischen Querschnitt.
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In
der 2 ist eine Situation dargestellt, in welcher zwei
Paneele 1 durch Einfügen
der Feder 9 des einen Paneels 1 in die Federnute 6 des
anderen Paneels 1 miteinander formschlüssig gekoppelt sind. Es ist
bei gemeinsamer Betrachtung der 1 und 2 zu
erkennen, dass die Feder 9 mit ihrer den Sichtflächen 10 zugewandten
Oberseite 15 an der den Sichtflächen 10 abgewandten
Unterseite 19 der den Sichtflächen 10 benachbarten
Nutwange 4 der Federnute 6 anliegt. Die Unterseite 14 der
Feder 9 liegt im Abstand zu der den Sichtflächen 10 abgewandten
Nutwange 5.
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Zur
Lagefixierung der Paneele 1 an einer vorzugsweise hölzernen
Unterkonstruktion 20 dient ein, insbesondere aus den 5 bis 7 näher erkennbarer,
metallischer Clip 21. Dieser Clip 21 weist eine
rechteckige Basisplatte 22 auf. An einem Endabschnitt 23 der
Basisplatte 22 ist ein L-förmiger Klemmwinkel 24 aus
der Basisplatte 22 abgeteilt und herausgeformt. Der L-förmige Klemmwinkel 24 besteht
aus einem sich rechtwinklig zur Basisplatte 22 erstreckenden
Steg 25 und einer parallel zur Basisplatte 22 verlaufenden
Zunge 26. Die Zunge 26 kann aber auch leicht geneigt
zur Basisplatte 22 angeordnet sein, so dass der Abstand
zwischen der freien Stirnkante 27 der Zunge 26 und
der Basisplatte 22 kleiner ist als die Höhe des Stegs 25.
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Zwischen
dem Klemmwinkel 24 und jeder Längsseite 28 der Basisplatte 22 ist
eine in Richtung zur Zunge 26 ausgeprägte Längssicke 29 vorgesehen.
Die Längssicken 29 haben
einen gerundeten Querschnitt und dienen der Stabilisierung des Clips 21 beim
Abteilen und Verformen des Klemmwinkels 24. Sie erstrecken
sich über
nahezu die gesamte Länge
der Basisplatte 22.
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Zwischen
dem Klemmwinkel 24 und dem Endabschnitt 30 der
Basisplatte 22 ist zwischen den Längssicken 29 eine
Ringsicke 31 in Richtung zum Klemmwinkel 24 ausgeprägt. Mittig
der Ringsicke 31 befindet sich eine Durchbrechung 32.
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Ferner
lassen die 5 bis 6 erkennen, dass
an die Schmalseite 33 der Basisplatte 22 ein Rastwulst 34 mit
einem U-förmigen
Querschnitt einstückig
angeformt ist. Der Rastwulst 34 weist zwei Schenkel 35, 36 und
einen bogenförmigen
Verbindungsbereich 37 auf. Der freie Schenkel 36 des
Rastwulstes 34 ist kürzer
als der an die Basisplatte 22 sich anschließende Schenkel 35 bemessen.
Auch ist der freie Schenkel 36 leicht schräg zu dem
anderen Schenkel 35 angeordnet.
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An
dem sich an die Basisplatte 22 anschließenden Schenkel 35 sind
zwei Rückhalteelemente 38 in
Form von abgeteilten und ausgeformten dreieckförmigen Widerhaken vorgesehen.
An dem freien Schenkel 36 des Rastwulstes 34 befinden
sich drei solcher Rückhalteelemente 38.
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Ferner
zeigen die 6 und 7, dass auch
an dem Steg 25 des Klemmwinkels 24 zwei Rückhalteelemente 38 in
Form von dreieckförmigen Widerhaken
vorgesehen sind. Die Rückhalteelemente 38 stehen
vom Steg 25 aus in Richtung zur Stirnkante 27 der
Zunge 26 vor.
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Bei
der Verlegung zweier Paneele 1 wird zunächst der Clip 21 gemäß 3 so
mit dem 1. Längsrand 3 desjenigen
Paneels 1 gefügt,
in welchem sich die Federnute 6 befindet, dass die der
Unterkonstruktion 20 benachbarte Nutwange 5 der
Federnut 6 vollständig
von der Basisplatte 22 und der Zunge 26 eingefasst
wird. Dann kann der Clip 21 beispielsweise mit Hilfe eines
Nagels oder einer Schraube auf der Unterkonstruktion 20 befestigt
werden. Anschließend
wird das andere Paneel 1 unter leichter Neigung zum bereits
an der Unterkonstruktion 20 fixierten Paneel 1 mit
der Feder 9 in die Federnute eingeschoben und danach in
Richtung zur Unterkonstruktion 20 abgesenkt, so dass der
Rastwulst 34 des Clips 21 in die der Feder 9 abgewandte
Rastrille 17 schnappt. Hierbei verklammern sich die Widerhaken 38 und
auch die Längskante 39 des
freien Schenkels 36 des Rastwulstes 34 mit dem
Material des Paneels 1. Diese Formschlusskopplung erfolgt
dann, wenn eine sogenannte Null-Fuge 40 gewünscht wird.
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Bei
einer im Vergleich zur Null-Fuge 40 breiteren Fuge 41 wird
entsprechend der Darstellung der 4 nach dem
Einführen
der Feder 9 des einen Paneels 1 in die Federnute 6 des
anderen Paneels 1 das Paneel 1 mit der Feder 9 so
abgesenkt, dass jetzt der Rastwulst 34 in die der Feder 9 benachbarte
Rastrille 18 schnappt und sich hier über die Widerhaken 38 und
die Längskante 39 des
freien Schenkels 36 mit dem Material des Paneels 1 verklammert.
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- 1
- Paneel
- 2
- Stirnseite
v. 1
- 3
- 1.
Längsrand
v. 1
- 4
- Nutwange
- 5
- Nutwange
- 6
- Federnute
- 7
- 2.
Längsrand
v. 1
- 8
- Stirnseite
v. 7
- 9
- Feder
- 10
- Sichtfläche v. 1
- 11
- Längskante
v. 1
- 12
- Längskante
v. 1
- 13
- Rückseite
v. 1
- 14
- Unterseite
v. 9
- 15
- Oberseite
v. 9
- 16
- Stirnfläche an 7
- 17
- Rastrille
- 18
- Rastrille
- 19
- Unterseite
v. 4
- 20
- Unterkonstruktion
- 21
- Clip
- 22
- Basisplatte
v. 21
- 23
- Endabschnitt
v. 22
- 24
- Klemmwinkel
- 25
- Steg
v. 24
- 26
- Zunge
v. 24
- 27
- Stirnkante
v. 26
- 28
- Längsseiten
v. 22
- 29
- Längssicken
- 30
- Endabschnitt
v. 22
- 31
- Ringsicke
- 32
- Durchbrechung
in 31
- 33
- Schmalseite
v. 22
- 34
- Rastwulst
- 35
- Schenkel
v. 34
- 36
- Schenkel
v. 34
- 37
- Verbindungsbereich
v. 35 u. 36
- 38
- Rückhalteelemente
(Widerhaken)
- 39
- Längskante
v. 36
- 40
- Null-Fuge
- 41
- Breite
Fuge
- B
- Breite
v. 6
- D
- Dicke
v. 9
- D1
- Dicke
v. 4, 5
- HMLE
- Horizontale
Mittellängsebene
v. 1
- VMLE
- vertikale
Mittellängsebene
v. 1