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DE102005056534A1 - Streckwerk für Spinnmaschinen - Google Patents

Streckwerk für Spinnmaschinen Download PDF

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DE102005056534A1
DE102005056534A1 DE102005056534A DE102005056534A DE102005056534A1 DE 102005056534 A1 DE102005056534 A1 DE 102005056534A1 DE 102005056534 A DE102005056534 A DE 102005056534A DE 102005056534 A DE102005056534 A DE 102005056534A DE 102005056534 A1 DE102005056534 A1 DE 102005056534A1
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belt
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Maschinenfabrik Rieter AG
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Spindelfabrik Suessen GmbH
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    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01HSPINNING OR TWISTING
    • D01H5/00Drafting machines or arrangements ; Threading of roving into drafting machine
    • D01H5/18Drafting machines or arrangements without fallers or like pinned bars
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    • DTEXTILES; PAPER
    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01HSPINNING OR TWISTING
    • D01H5/00Drafting machines or arrangements ; Threading of roving into drafting machine
    • D01H5/18Drafting machines or arrangements without fallers or like pinned bars
    • D01H5/70Constructional features of drafting elements
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Abstract

Streckwerk zum Verziehen eines Stapelfaserverbandes mit einem unstrukturierten, durch eine Unterwalze angetriebenen Unterriemchen mit einer Innen- und einer Außenseite. Das Oberriemchen ist elastisch gegen das Unterriemchen andrückbar und dadurch antreibbar. Das Oberriemchen wird durch wenigstens zwei, in Fasertransportrichtung hintereinander angeordnete Umlenkelemente geführt, wobei zwischen den beiden Umlenkelementen eine federnd belastete Druckplatte angeordnet ist. Erfindungsgemäß weist das Oberriemchen wenigstens auf seiner Außenseite eine strukturierte Oberfläche auf und besteht auf seiner Innenseite aus einem gegenüber den Umlenkelementen und der Druckplatte gleitfreudigen Material. Das Oberriemchen kann als Gewebeband ausgebildet sein und aus einem Polyamid bestehen. Die Druckplatte kann so ausgebildet sein, dass sie wenigstens ein Umlenkelement enthält.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Streckwerk zum Verziehen eines Stapelfaserverbandes mit einem unstrukturierten, durch eine Unterwalze angetriebenen Unterriemchen und mit einem eine Innenseite und eine Außenseite aufweisenden Oberriemchen, wobei das Oberriemchen elastisch gegen das Unterriemchen andrückbar und dadurch antreibbar ist, wobei das Oberriemchen durch wenigstens zwei, in Fasertransportrichtung hintereinander angeordnete Umlenkelemente geführt ist und wobei zwischen den beiden Umlenkelementen eine federnd belastete Druckplatte angeordnet ist.
  • Die Erfindung betrifft ferner eine Oberriemchenführungseinrichtung für das beschriebene Streckwerk.
  • Streckwerke dieser Art sind durch die deutsche Patentschrift 1 112 433 und die deutsche Auslegeschrift 1 137 362 Stand der Technik. Bei den bekannten Streckwerken sind Unter- und Oberriemchen als glatte Riemchen ohne irgendwelche Strukturen ausgebildet.
  • Die Mitnahme des Oberriemchens ist dadurch nicht immer einwandfrei gewährleistet. Zwischen Oberriemchen und Unterriemchen liegt eine rein reibschlüssige Verbindung vor, die einen gewissen Schlupf aufweist. Durch den Schlupf ist zwangsläufig die Geschwindigkeit des Oberriemchens geringer als diejenige des Unterriemchens.
  • Die unterschiedlichen Riemchengeschwindigkeiten beeinflussen die Faserrückhaltekräfte und verschlechtern die Faserkontrolle beim Verziehen des Faserverbandes.
  • Die durch die Druckplatte erzielte Druckverteilung auf eine breite Andruckfläche zwischen Ober- und Unterriemchen kann die gewünschten Verbesserung der Faserkontrolle nur unzureichend erfüllen, da die durch den Andruck der Druckplatte zusätzlich erzeugte Reibung das Oberriemchen weiter abbremst und verlangsamt. Die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Ober- und Unterriemchen können dadurch so groß werden, dass die Faserführung unregelmäßig und das verzogene Faserbändchen ungleichmäßig wird.
  • Aus der nicht gattungsgemäßen japanischen Offenlegungsschrift 2002-193416 sind außerdem Ober- und Unterriemchen bekannt, die jeweils auf ihren Außenflächen eine Struktur aufweisen. Das Oberriemchen weist eine aus zahnförmigen Erhöhungen gebildete Struktur auf. Das Unterriemchen enthält die entsprechenden Vertiefungen, in welche die Zähne des Oberriemchens eingreifen. Das Oberriemchen wird somit über ein rein formschlüssige Verbindung angetrieben. Die gezeigte Ausführung hat den Nachteil, dass Ober- und Unterriemchen mit ihrer Verzahnung immer genau aufeinander abgestimmt sein müssen, und die Herstellung deshalb aufwendig ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, die Mitnahme des Oberriemchens zu verbessern, und die bekannte Vorrichtung zu vereinfachen.
  • Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass das Oberriemchen wenigstens auf seiner Außenseite eine strukturierte Oberfläche aufweist und auf seiner Innenseite aus einem gegenüber den Umlenkelementen und der Druckplatte gleitfreudigen Material besteht.
  • Die auf der Außenseite des Oberriemchens angebrachte Struktur bewirkt eine kombinierte reib- und formschlüssige Verbindung zu dem Unterriemchen. Die üblicherweise verwendeten Unterriemchen sind aus einem gummielastischen Material mit einer glatten und unstrukturierten Oberfläche hergestellt. Durch die federnde Belastung der Umlenkelemente und der Druckplatte wird die Struktur des Oberriemchens in das elastische Material des Unterriemchens eingedrückt. Erhöhte Stellen der Struktur des Oberriemchens bilden Vertiefungen im Unterriemchen und führen somit zu einer teilweise formschlüssigen Verbindung. Die kombinierte reib- und formschlüssige Verbindung bewirkt eine sehr gute Mitnahme des Oberriemchens und eine starke Verringerung des Schlupfes, auch bei relativ hohen Andruck-Kräften von Druckplatte und Umlenkelementen. Die Fasern können somit auf einer sehr großen Länge mit einer sehr gleichmäßigen Rückhaltekraft beaufschlagt werden und werden dadurch beim Verziehen optimal kontrolliert. Die gute Mitnahme des Oberriemchens wird durch das gegenüber den Umlenkelementen und der Druckplatte gleitfreudigen Material auf der Innenseite unterstützt.
  • Die Erfindung hat weiterhin den Vorteil, dass die Oberriemchenführungseinrichtung sehr einfach in ein bekanntes Streckwerk eingesetzt werden kann. Das bisher verwendete Unterriemchen kann weiter verwendet werden und braucht nicht ausgetauscht zu werden.
  • Die Herstellung des Oberriemchens ist besonders einfach, wenn sich die Struktur auf der Außenseite über die gesamte Breite des Oberriemchens erstreckt. Eine besonders vorteilhafte Struktur ergibt sich, wenn das Oberriemchen als Gewebeband ausgebildet ist. Das Oberriemchen kann genauso gut auch aus einer mit geprägten Strukturen versehenen Folie bestehen.
  • Das Oberriemchen gleitet besonders gut über die Umlenkelemente und die Druckplatte, wenn es auf seiner Innenseite nicht aus einem gummi-elastischen Material besteht. Vorteilhaft ist hier insbesondere ein relativ hartes und gleitfreudiges Material, wie beispielsweise Polyamid.
  • In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Druckplatte wenigstens ein Umlenkelement enthält. Das in Fasertransportrichtung zweite Umlenkelement kann beispielsweise durch die Ablaufkante der Druckplatte gebildet werden. Die Anzahl der verwendeten Bauteile kann dadurch verringert und die Konstruktion somit vereinfacht werden. Durch die Wahl eines besonders gleitfreudigen Materials kann sogar das üblicherweise als rotierende Oberwalze ausgebildete in Fasertransportrichtung erste Umlenkelement des Oberriemchens als ein feststehendes Umlenkelement ausgebildet werden. Die Konstruktion der Oberriemchenführungseinrichtung wird stark vereinfacht, wenn sie keine rotierende Oberwalze mehr enthält. Es kann vorgesehen sein, dass das in Fasertransportrichtung erste Umlenkelement in die Druckplatte integriert ist und durch die Auflaufkante der Druckplatte gebildet wird.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Umlenkradius des zweiten Umlenkelementes kleiner als der Umlenkradius einer Ablaufkante eines Unterriemchentisches ist. Das zweite Umlenkelement kann sich somit näher an der Klemmlinie des Lieferwalzenpaares befinden. Die Faserführung während des Verzugs kann durch die verlängerte Oberriemchenführungseinrichtung weiter verbessert werden.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einiger Ausführungsbeispiele. Es zeigen:
  • 1 in teilweise geschnittener und vergrößerter Seitenansicht einen Teil eines Streckwerks im Bereich einer Oberriemchenführungseinrichtung,
  • 2 eine Ansicht ähnlich 1 bei einer anders gestalteten Oberriemchenführungseinrichtung.
  • Eine in den 1 und 2 dargestellte Oberriemchenführungseinrichtung 1 ist Bestandteil eines nur teilweise dargestellten Streckwerks 2, beispielsweise für eine Ringspinnmaschine. Von diesem Streckwerk 2 sind im Wesentlichen nur ein aus Unterriemchen 3 und Oberriemchen 4 bestehendes Riemchenpaar 3, 4 sowie ein nachfolgendes Lieferwalzenpaar 5, 6 dargestellt. Ein zu verstreckender Stapelfaserverband 7 läuft dem Riemchenpaar 3, 4 in Fasertransportrichtung A zu und verlässt das Lieferwalzenpaar 5, 6 gemäß der Pfeilrichtung B. Für die Erfindung ist es ohne Bedeutung, ob dem Riemchenpaar 3, 4 weitere Walzenpaare des Streckwerks 2 vorausgehen oder dem Lieferwalzenpaar 5, 6 weitere Walzen folgen. Das aus einem glatten Jeder- oder gummiartigen Material bestehende Unterriemchen 3 umschlingt in an sich bekannte Weise eine Unterwalze 8 und wird durch einen Unterriemchentisch 9 geführt. Zur Spannung des Unterriemchens 3 kann ein Spannelement 10, beispielsweise in Form einer federbelasteten Rolle, vorgesehen sein. Bei den Walzen 5 und 8 handelt es sich um in Maschinenlängsrichtung durchlaufende angetriebene Unterwalzen, bei der Walze 6 um eine Druckwalze, von denen jeweils eine pro Spinnstelle vorhanden ist. Der Unterriemchentisch 9 weist an seiner dem Lieferwalzenpaar 5, 6 zugewandten Seite eine Ablaufkante 11 auf, von welcher das Unterriemchen 3 über einen Umlenkradius aus der Streckfeldebene nach unten geführt wird. Die Druckwalze 6 bildet mit der Unterwalze 5 eine Lieferklemmlinie 12.
  • Das Streckwerk 2 mit einer Oberriemchenführungseinrichtung 1 gemäß 1 enthält zwei Umlenkelemente 13 und 14, sowie eine Druckplatte 15, die von dem Oberriemchen 4 umschlungen werden. Das in Fasertransportrichtung A erste Umlenkelement 13 ist als rotierende Oberwalze 16 ausgebildet und auf einer feststehenden Achse 17 gelagert. Das in Fasertransportrichtung A zweite Umlenkelement 14 ist über einen Grundkörper 18 mit der Achse 17 verbunden. Achse 17 und Grundkörper 18 sind in durch den Kraftpfeil F angedeuteter Weise durch an sich bekannte Einrichtungen gegen das Unterriemchen angedrückt. Die Druckplatte 15 ist zwischen den Umlenkelementen 13 und 14 angeordnet und kann durch eine Feder 19, die sich am Grundkörper 18 abstützt, belastet werden.
  • Das Oberriemchen 4 wird also durch die Umlenkelemente 13, 14 und die Druckplatte 15 gegen das Unterriemchen 3 angedrückt. Auf der Außenseite 20 des Oberriemchens 4 ist eine strukturierte Oberfläche vorgesehen, die in den durch die Umlenkelemente 13, 14 und die Druckplatte 15 belasteten Bereichen eine kombinierte reib- und formschlüssige Verbindung mit dem unstrukturierten Unterriemchen 3 bildet, wodurch das Oberriemchen 4 mitgenommen und in Bewegung versetzt wird. Das Oberriemchen 4 besteht auf seiner Innenseite 21 aus einem gleitfreudigen Material, dass gegenüber dem Umlenkelement 13 und der Druckplatte 15 einen geringen Reibungskoeffizient aufweist. So lässt sich ein Schlupf zwischen Unterriemchen 3 und Oberriemchen 4 weitgehend vermeiden.
  • Das Oberriemchen 4 kann vorteilhafterweise aus einem Gewebeband bestehen, welches beispielsweise endlos aus Polyamidfilamenten gewebt ist.
  • Die Druckplatte 15 ist bevorzugt in einer Weise ausgebildet, bei der das Oberriemchen zwischen einer Auflaufkante 22 und einer Ablaufkante 23 einen flächigen Bereich 24 durchläuft, in welchem die Andruckkraft der Feder 19 großflächig auf das Oberriemchen 4 verteilt wird. Der flächige Bereich 24 ist möglichst groß zu wählen, damit die zwischen Oberriemchen und Unterriemchen geführten Fasern durch einen gleichmäßigen Andruck optimal kontrolliert werden. Der flächige Bereich 24 ist nicht notwendigerweise eben, er kann auch einer vorhandenen Krümmung des Unterriemchentisches 9 angepasst sein.
  • 2 zeigt eine Variante einer Oberriemchenführungseinrichtung 1 gemäß der Erfindung. Gleiche Bauteile sind mit den gleichen Bezugsziffern versehen und werden deshalb nicht noch einmal beschrieben. Hier ist das in Fasertransportrichtung A zweite Umlenkelemente 14' nicht als separates Bauteil ausgebildet, sondern ist in die Druckplatte 15' integriert. Das Umlenkelement 14' wird durch die Ablaufkante 23' gebildet. Der flächige Bereich 24' der Druckplatte 15' ist in diesem Fall wesentlich größer. Dies bewirkt eine weitere Verbesserung der Faserkontrolle. Die elastisch nachgiebige Belastung der Druckplatte 15' ist durch den Kraftpfeil F, angedeutet.
  • Zusätzlich ist der Umlenkradius an der das Umlenkelement 14' bildenden Ablaufkante 23' wesentlich kleiner als der Umlenkradius an der Ablaufkante 11 des Unterriemchentisches 9. Hierdurch kann die Ablaufkante 23' wesentlich näher an der Lieferklemmlinie 12 positioniert werden, und so der Weg den die Fasern ohne Führung durch Ober- oder Unterriemchen erfahren, auf ein Minimum verkürzt werden. Ein sehr nah an die Lieferklemmlinie 12 heranragendes Umlenkelement 14' lässt sich insbesondere durch die Verwendung eines sehr dünnen Oberriemchens 4 erreichen, wie es beispielsweise ein Gewebeband darstellt. Je dünner das Oberriemchen 4 ist, umso kleiner kann der Umlenkradius am Umlenkelement 14' sein, und um so dichter kann das Umlenkelement 14' an der Lieferoberwalze 6 liegen.
  • Das in Fasertransportrichtung erste Umlenkelement 13' gemäß 2 ist wiederum in nicht dargestellter Weise gehalten und, wie durch den Kraftpfeil F2 angedeutet, angedrückt. Auch im dargestellten Fall kann das Umlenkelement 13' wieder analog 1 durch eine Oberwalze gebildet werden. Insbesondere bei der Verwendung eines Gewebebandes als Oberriemchen 4 ist es jedoch vorteilhaft, auch das Umlenkelement 14' als feststehendes Bauteil 25 vorzusehen. Auf die komplizierte Oberwalze mit ihrer Lagerung kann so verzichtet werden.
  • Eine weitere Verringerung der Teileanzahl lässt sich erreichen, wenn die Druckplatte 15' entgegen der Fasertransportrichtung A weiter verlängert wird, und die Auflaufkante 22' der Druckplatte 15' die Funktion des Umlenkelementes 13' mit übernimmt. Innerhalb des Oberriemchens 4 befindet sich dann nur noch eine Druckplatte 15' als einziges integrales Bauteil, wobei das Umlenkelement 13' durch die Auflaufkante 22' der Druckplatte 15' und das Umlenkelement 14' durch die Ablaufkante 23' der Druckplatte 15' gebildet wird. Die Faserkontrolle wird dadurch optimiert, da so der flächige Bereich 24' zwischen der Auflaufkante 22' und der Ablaufkante 23' der Druckplatte 15' seine maximal mögliche Länge erreicht.

Claims (9)

  1. Streckwerk (2) zum Verziehen eines Stapelfaserverbandes (7) mit einem unstrukturierten, durch eine Unterwalze (8) angetriebenen Unterriemchen (3) und mit einem eine Innenseite (21) und eine Außenseite (20) aufweisenden Oberriemchen (4), wobei das Oberriemchen (4) elastisch gegen das Unterriemchen (3) andrückbar und dadurch antreibbar ist, wobei das Oberriemchen (4) durch wenigstens zwei, in Fasertransportrichtung (A) hintereinander angeordnete Umlenkelemente (13, 14; 13', 14') geführt ist und wobei zwischen den beiden Umlenkelementen (13, 14; 13', 14') eine federnd belastete Druckplatte (15; 15') angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Oberriemchen (4) wenigstens auf seiner Außenseite (20) eine strukturierte Oberfläche aufweist und auf seiner Innenseite (21) aus einem gegenüber den Umlenkelementen (13, 14; 13', 14') und der Druckplatte (15; 15') gleitfreudigen Material besteht.
  2. Streckwerk (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Oberriemchen (4) als Gewebeband ausgebildet ist.
  3. Streckwerk (2) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Oberriemchen aus einem Polyamid besteht.
  4. Streckwerk (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckplatte (15; 15') wenigstens ein Umlenkelement (13; 13'; 14; 14') enthält.
  5. Streckwerk (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das in Fasertransportrichtung (A) erste Umlenkelement (13; 13') durch eine Auflaufkante (22; 22') der Druckplatte (15; 15') gebildet wird.
  6. Streckwerk (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das in Fasertransportrichtung (A) zweite Umlenkelement (14; 14') durch eine Ablaufkante (23; 23') der Druckplatte (15; 15') gebildet wird.
  7. Oberriemchenführungseinrichtung (1) für ein Streckwerk (2) mit einem elastisch gegen ein Unterriemchen (3) andrückbaren und dadurch antreibbaren Oberriemchen (4), wobei das Oberriemchen (4) eine Innenseite (21) und eine Außenseite (20) aufweist, wobei das Oberriemchen (4) durch wenigstens zwei, in Fasertransportrichtung (A) hintereinander angeordnete Umlenkelemente (13, 14; 13', 14') geführt ist und wobei zwischen den beiden Umlenkelementen (13, 14; 13', 14') eine federnd belastbare Druckplatte (15; 15') angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Oberriemchen (4) auf seiner Außenseite (20) eine strukturierte Oberfläche aufweist und auf seiner Innenseite (21) aus einem gegenüber den Umlenkelementen (13, 14; 13', 14') und der Druckplatte (15; 15') gleitfreudigen Material besteht.
  8. Oberriemchenführungseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Oberriemchen (4) als Gewebeband ausgebildet ist.
  9. Oberriemchenführungseinrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Umlenkelement (13; 13'; 14; 14') in die Druckplatte (15; 15') integriert ist.
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