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DE102005040437A1 - Gehäuse zur Aufnahme wenigstens einer Lichtquelle und/oder wenigstens eines Lichtdetektors sowie Verfahren zur Herstellung eines derartigen Gehäuses - Google Patents

Gehäuse zur Aufnahme wenigstens einer Lichtquelle und/oder wenigstens eines Lichtdetektors sowie Verfahren zur Herstellung eines derartigen Gehäuses Download PDF

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DE102005040437A1
DE102005040437A1 DE102005040437A DE102005040437A DE102005040437A1 DE 102005040437 A1 DE102005040437 A1 DE 102005040437A1 DE 102005040437 A DE102005040437 A DE 102005040437A DE 102005040437 A DE102005040437 A DE 102005040437A DE 102005040437 A1 DE102005040437 A1 DE 102005040437A1
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DE
Germany
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light
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profile
main body
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Ceased
Application number
DE102005040437A
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English (en)
Inventor
Harro Krispin
Oliver Schrank
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Pepperl and Fuchs SE
Original Assignee
Pepperl and Fuchs SE
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Publication date
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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01VGEOPHYSICS; GRAVITATIONAL MEASUREMENTS; DETECTING MASSES OR OBJECTS; TAGS
    • G01V8/00Prospecting or detecting by optical means
    • G01V8/10Detecting, e.g. by using light barriers
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16PSAFETY DEVICES IN GENERAL; SAFETY DEVICES FOR PRESSES
    • F16P3/00Safety devices acting in conjunction with the control or operation of a machine; Control arrangements requiring the simultaneous use of two or more parts of the body
    • F16P3/12Safety devices acting in conjunction with the control or operation of a machine; Control arrangements requiring the simultaneous use of two or more parts of the body with means, e.g. feelers, which in case of the presence of a body part of a person in or near the danger zone influence the control or operation of the machine
    • F16P3/14Safety devices acting in conjunction with the control or operation of a machine; Control arrangements requiring the simultaneous use of two or more parts of the body with means, e.g. feelers, which in case of the presence of a body part of a person in or near the danger zone influence the control or operation of the machine the means being photocells or other devices sensitive without mechanical contact
    • F16P3/144Safety devices acting in conjunction with the control or operation of a machine; Control arrangements requiring the simultaneous use of two or more parts of the body with means, e.g. feelers, which in case of the presence of a body part of a person in or near the danger zone influence the control or operation of the machine the means being photocells or other devices sensitive without mechanical contact using light grids

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Abstract

Ein erfindungsgemäßes Gehäuse dient zur Aufnahme wenigstens einer Lichtquelle und/oder wenigstens eines Lichtdetektors und kann insbesondere als Bestandteil einer Lichtschranke oder eines Lichtgitters sein. Das Gehäuse weist wenigstens einen Grundkörper und als Lichtaustritt und/oder Lichteintritt wenigstens ein aus transparentem Material bestehendes Fenster auf, welches bevorzugt als asphärische Langlinse ausgebildet ist, welche in ihrer Längsrichtung x ein konstantes Profil aufweist und nur in ihrer Querrichtung y gekrümmt ist. Bevorzugt weist auch der Grundkörper in der Längsrichtung x ein konstantes Profil auf. Sowohl das Fenster als auch der Grundkörper können insbesondere aus jeweils einem durch Strangpressen oder Extrudieren hergestellten einstückigen Kunststoffkörper bestehen. Fenster und Grundkörper können hierbei als separate, zum Gehäuse zusammengefügte Bauteile oder als ein einziges monolithisches Bauteil in Form eines Hohlprofils ausgebildet sein. Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren wird ein erfindungsgemäßes Gehäuse durch Strangpressen oder Extrudieren aus Kunststoff hergestellt.

Description

  • Technisches Gebiet:
  • Die Erfindung betrifft ein Gehäuse zur Aufnahme wenigstens einer Lichtquelle und/oder wenigstens eines Lichtdetektors, insbesondere als Bestandteil einer Lichtschranke oder eines Lichtgitters, wobei das Gehäuse wenigstens einen Grundkörper und als Lichtaustritt und/oder Lichteintritt wenigstens ein aus transparentem Material bestehendes Fenster aufweist, sowie ein Verfahren zu Herstellung eines derartigen Gehäuses.
  • Stand der Technik:
  • Aus der DE 20 2004 003 810 ist eine berührungslos wirkende, insbesondere als ein Lichtgitter ausgeführte Schutzeinrichtung mit wenigstens einer Lichtsendereinheit und/oder einer Lichtempfängereinheit in einem Gehäuse bekannt, das als Hohlprofilkörper ausgebildet ist, wobei der Hohlprofilkörper an wenigstens einer Stirnseite mit einer Endkappe abgeschlossen ist. Hierbei ist ein von einer Längsseite bzw. Oberseite des Hohlprofilkörpers montierbares Montagemittel zur Verbindung der Endkappe mit dem Hohlprofilkörper vorgesehen. Mittels eines von einer Längsseite montierbaren Montagemittels kann die Endkappe mit dem Hohlprofilkörper verbunden werden.
  • Aus der DE 298 12 880 U1 ist eine Vorrichtung für den Aufbau von Schutzsystemen, insbesondere Lichtgittern, Lichtschranken, Lichtvorhänge oder dergleichen bekannt, mit einem Gehäuse, in dem Einrichtungen für die Abgabe oder den Empfang von Erfassungssignalen angeordnet sind, wobei das Gehäuse ein auf der Innen- und Aussenseite mit einer Mehrzahl von Aufnahmenuten für die Aufnahme von Bauteilen und -gruppen versehenes Profil ist.
  • Aus der DE 43 12 947 C1 ist ein Lichtvorhang für Lastenaufzüge ohne Kabinenabschlußtür bekannt, der eine Tragschiene für die Lichtsender und eine Tragschiene für die den Lichtsendern fluchtend gegenüberliegenden Lichtempfänger sowie eine Auswerteeinheit enthält, wobei die Tragschienen jeweils als Vierkant-Hohlprofilrohr mit wenigstens in einer Seitenwandung außen vorgesehener hinterschnittener Längsnut für die Aufnahme von Führungs- und Halteelementen ausgebildet sind. Die Frontwandung des Hohlprofilrohrs ist mit Zentrierausnehmungen für die Lichtsender/Lichtempfänger versehen, die durch in der rückwärtigen Wandung des Hohlprofilrohrs eingebrachte Aussparungen in den zugleich den Kabelkanal bildenden Innenraum des Hohlprofilrohrs einbringbar sind.
  • Aus der DE 43 30 364 C1 ist ein aus einem Hohlprofilstück bestehendes Gehäuse für eine mit wenigstens einem Lichtsender und/oder Lichtempfänger einschließlich der jeweils zugehörigen Optik ausgerüstete lichtelektrische Einrichtung bekannt, wobei das Gehäuse als Vierkanthohlprofilrohrstück mit jeweils einander gegenüberliegenden ersten und zweiten Wandungen ausgebildet ist, das in den zwei einander gegenüberliegenden ersten Wandungen jeweils eine Durchbrechung aufweist, von denen die eine für die Aufnahme und Zentrierung des Optikgehäuses und die andere für dessen Einschub in das Lichtschrankengehäuse vorgesehen ist. Wenigstens eine der zweiten Wandungen des Lichtschrankengehäuses ist mit einer sich in Längsrichtung des Vierkanthohlprofilrohrstücks erstreckenden, hinterschnittenen und nach außen offenen Längsnut versehen. Beide offenen Enden des Vierkanthohlprofilrohrstücks sind mit einer lösbaren Endabdeckung verschlossen.
  • Aus der EP 11 80 697 ist eine Lichtvorhangserzeugungsvorrichtung bekannt, welche einen Lichtemissionsäulenaufbau, der ein Feld von Lichtemissionseinheiten in einem Säulengehäuse aufnimmt, und einen Lichtempfangssäulenaufbau, der ein Feld von Lichtempfangseinheiten in einem Säulengehäuse aufnimmt, aufweist. Der Lichtemissionsäulenaufbau und der Lichtempfangssäulenaufbau sind einander gegenüberstehend, einen Lichtvorhang für den Nachweis eines Objekts zwischen den Säulenaufbauten bildend angeordnet. Das Lichtemissionseinheitenfeld und das Lichtempfangseinheitenfeld sind in den betreffenden Säulengehäusen aufgenommen und weisen jeweils Einzelstrahl-Optikmodule auf. Der Einzelstrahl-Optikmodul besteht aus einer Lichtemissionseinheit oder einer Lichtempfangseinheit mit einer Linse, einem optischen Element und einem mit diesen so integrierten Halter, dass diese auf eine bestimmte optische Achsenlinie ausgerichtet werden, wobei der Halter von Haltern anderer Einzelstrahl-Optikmodule getrennt ist. Jedes Säulengehäuse nimmt einen Grundrahmen auf, der Anbringungspositionen für eine Anzahl von Einzelstrahl-Optikmodulen definiert. Jeder Einzelstrahl-Optikmodul ist in einer Anbringungsposition des Grundrahmens aufgenommen.
  • Aus der DE 20 2005 003 051 U1 ist eine Optoelektronische Sensoreinrichtung bekannt, welche insbesondere als Lichtschranken oder Lichtgitter ausgebildet sein kann und zur Erfassung eines Objektes mit einem oder mehreren Lichtsendern auf einer Seite einer Überwachungsstrecke und einem oder mehreren mit dem Lichtsender korrespondierenden Lichtempfänger auf der anderen Seite der Überwachungsstrecke dient. Der oder die Lichtsender senden ein Lichtbündel mit einem Sendekegelwinkel in die Überwachungsstrecke aus. Der oder die Lichtempfänger nehmen das Lichtbündel innerhalb eines Empfangskegelwinkels auf, wandeln es in eine elektrische Größe und führen es einer Auswerteschaltung zu, die im Falle des Vorhandenseins eines Objektes in der Überwachungsstrecke ein Erkennungssignal abgibt. Der Sendekegelwinkel des ausgesandten Lichtbündels und/oder der Empfangskegelwinkel des Lichtempfängers ist mit einer Vorsatzoptik, die am Lichtsender und/oder am Lichtempfänger zusätzlich aufgebracht werden kann veränderbar.
  • Ein Nachteil von vielen im Stand der Technik bekannten Gehäusen mit separatem Fenster ist deren mangelhafte Dichtigkeit bei Temperaturgang und verschiedenen Werkstoff-Paarungen, wobei dieses Problem mit der Baugröße oder Baulänge der Gehäuse schnell zunimmt.
  • Technische Aufgabe:
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Gehäuse der eingangs genannten Art zu schaffen, welches aus einfach und billig herstellbaren Teilen besteht, in praktisch beliebigen, nicht durch Stufen vorgegebenen Baulängen herstellbar ist, ohne weiteres dauerhaft und zuverlässig staub- wasser- oder spritzwasserdicht ausgeführt werden kann, wobei die Dichtigkeit auch bei sehr großer Baulänge durch Temperaturgang nicht oder kaum beeinträchtigt wird, und welches auch bei großer Baulänge keinen oder wenig Montageaufwand erfordert. Der Erfindung liegt ferner die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren zur Herstellung eines derartigen Gehäuses anzugeben.
  • A1 Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Gehäuse zur Aufnahme wenigstens Lichtquelle und/oder wenigstens eines Lichtdetektors, insbesondere als Bestandteil einer Lichtschranke oder eines Lichtgitters, wobei das Gehäuse wenigstens einen Grundkörper und als Lichtaustritt und/oder Lichteintritt wenigstens ein aus transparentem Material bestehendes Fenster aufweist, wobei das Fenster eben ausgebildet ist oder als gewölbte Platte oder asphärische Langlinse ausgebildet ist, welche in ihrer Längsrichtung ein konstantes Profil aufweist und nur in ihrer Querrichtung gekrümmt ist.
  • Die Langlinse weist somit, anders als eine sphärische Linse, keine optische Achse, sondern an deren Stelle eine optische Ebene auf, welche in Längsrichtung der Langlinse verläuft. Die Oberfläche der Langlinse ist erfindungsgemäß nur in Querrichtung der Langlinse gekrümmt, während die Langlinse in ihrer Längsrichtung ein konstantes Profil aufweist. Derartige Linsen sind auf einfache und sehr billige Weise in beliebiger Länge z.B. aus Acrylglas oder einem anderen transparenten Kunststoff durch Strangziehen oder Extrudieren herstellbar; hierin liegt ein besonderer Vorteil der Erfindung. Die Langlinse dient zugleich als Abdeckung des Gehäuseinneren.
  • A38. Die Aufgabe wird ferner gelöst durch ein Gehäuse zur Aufnahme wenigstens einer Lichtquelle und/oder wenigstens eines Lichtdetektors, insbesondere als Bestandteil einer Lichtschranke oder eines Lichtgitters, wobei das Gehäuse wenigstens einen Grundkörper und als Lichtaustritt und/oder Lichteintritt wenigstens ein aus transparentem Material bestehendes Fenster aufweist, wobei der Grundkörper in seiner Längsrichtung ein konstantes Profil aufweist.
  • Die Lichtquelle kann z.B. eine Leuchtdiode sein; der Lichtdetektor kann z.B. ein Fotowiderstand oder eine Fotodiode sein. Das Gehäuse ist bevorzugt in der Längsrichtung langgestreckt ausgebildet.
  • A2 Gemäß einer bevorzugten Variante weist auch der Grundkörper in der Längsrichtung ein konstantes Profil auf.
  • A3 Die Langlinse kann insbesondere so ausgebildet sein, dass sie zwei einander gegenüberliegende Langseitenkanten oder Langseitenflächen sowie zwei einander gegenüberliegende Schmalseitenkanten oder Schmalseitenflächen aufweist.
  • A4 Insbesondere kann die Langlinse eine Zylinderlinse sein, welche z.B. plankonvex oder z.B. bikonvex ausgebildet sein kann. Anstelle eines Brennpunktes weist die als Zylinderlinse ausgebildete Langlinse eine Brennlinie auf. A5 Das Fenster kann insbesondere eine vollständige Seiten- oder Frontwand des Gehäuses bilden.
  • A6 Gemäß einer Variante ist das Fenster an dem Grundkörper form-, reib-, kraft- oder stoffschlüssig angeordnet. A7 Der Grundkörper kann insbesondere als einstöckiges U-Profil ausgebildet sein oder ein solches aufweisen.
  • A8 Bevorzugt bestehen sowohl das Fenster als auch der Grundkörper aus jeweils einem durch Strangpressen oder Extrudieren hergestellten einstückigen Kunststoffkörper.
  • A9 Die Schenkel des U-Profils können an ihrer Innenseite jeweils eine Längsnut aufweisen, in welche das Fenster mit seinen Langseiten eingeschoben ist, oder jeweils eine Längsrippe aufweisen, wobei in diesem Fall die Langseiten der Langlinse jeweils eine Nut aufweisen, in welche je eine der Längsrippen eingeschoben ist.
  • A10 Gemäß einer bevorzugten Variante ist der Grundkörper oder ein Bestandteil des Grundkörpers zusammen mit dem Fenster als einstückiges Hohl-Profil ausgebildet, wobei eine Seite des Hohl-Profils zumindest teilweise durch das Fenster gebildet ist. Hierbei bilden also Grundkörper und Fenster ein einziges, monolithisches Bauteil.
  • A11 Das Hohl-Profil ist gemäß einer vorteilhaften Variante nur im Bereich des Fensters transparent und im übrigen lichtundurchlässig. Das Hohl-Profil kann insbesondere ein Rechteck-Profil sein.
  • A12 Das Hohl-Profil kann insbesondere ein durch Strangpressen oder Extrudieren hergestellter einstückiger Kunststoffkörper sein.
  • A13 Das Fenster und der Grundkörper können aus demselben Material bestehen, so dass durch Temperaturgang keine mechanischen Spannungen entstehen.
  • A14 Gemäß einer anderen Variante bestehen das Fenster und der Grundkörper aus unterschiedlichen, unlösbar miteinander verbundenen Materialen. A15 Das Fenster besteht bevorzugt aus einem transparenten Kunststoff, insbesondere Acrylat.
  • A16 Bevorzugt besteht der Grundkörper bzw. der Grundkörper mit Ausnahme des Fensters aus einem undurchsichtigen Kunststoff, insbesondere aus einem Styrol, wie z. B. ABS.
  • A17 Bevorzugt weisen das Material des Fensters und das Material des Grundkörpers Temperaturausdehnungskoeffizienten auf, welche um z.B. maximal 1 % oder maximal 2% oder maximal 5% oder maximal 10% voneinander abweichen.
  • A18 Gemäß einer Variante weist der Grundkörper ferner ein einstückiges U-förmiges Umprofil auf, in welchem das U-Profil bzw. das Hohl-Profil wenigstens teilweise so aufgenommen ist, dass das Umprofil das Fenster nicht verdeckt.
  • A19 Hierbei kann das U-Profil bzw. das Hohl-Profil insbesondere mit dem Umprofil form-, reib-, kraft- oder stoffschlüssig verbunden sein. Das Umprofil kann insbesondere zur Versteifung des U- bzw. Hohl-Profils vorgesehen sein.
  • A20 Bevorzugt ist das Gehäuse im Bereich seiner Enden durch jeweils eine Kappe, Stirnwand oder Deckel, insbesondere gemäß einer vorgegebenen IP-Schutzklasse, staubdicht oder wasserdicht oder spritzwasserfest abgeschlossen.
  • A21 Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung ist der Grundkörper imstande, eine Mehrzahl oder Vielzahl von in einer zur Längsrichtung parallelen Reihe angeordneten Lichtquellen und/oder Lichtdetektoren, insbesondere solchen, welche Bestandteil einer Lichtschranke sind, aufzunehmen. Hierbei kann die Langlinse so angeordnet und ausgebildet sein, dass alle Lichtquellen oder Lampen auf eine Linie fokussiert werden oder ihr Licht in eine gemeinsame Vorzugsrichtung gelenkt wird. Ebenso kann die Langlinse so angeordnet und ausgebildet sein, dass Licht aus einer gemeinsamen Vorzugsrichtung auf die Lichtdetektoren gelenkt bzw. konzentriert wird. Die Langlinse wirkt somit lichtablenkend oder strahlformend.
  • A22 Die Lampen oder Lichtquellen sind üblicherweise auf einer Platine oder Trägerplatte angeordnet. Daher ist der Grundkörper gemäß einer bevorzugten Variante insbesondere so ausgestaltet, dass er imstande ist, eine Platine oder Trägerplatte form-, reib-, kraft- oder stoffschlüssig aufzunehmen, auf welcher die Lichtquellen und/oder Lichtdetektoren in einer zur Längsrichtung parallelen Reihe angeordnet sind.
  • A23 Vor oder hinter dem Fenster kann wenigstens ein transparentes lichtablenkendes oder strahlformendes optisches Zusatzelement, insbesondere Linse oder Blende, oder ein Filter angeordnet sein.
  • A24 Der Grundkörper kann an seiner Innenseite Elemente, insbesondere Nuten oder Längsführungen, zur Halterung einer Platine aufweisen.
  • Das erfindungsgemäße Gehäuse kann also z.B. durch den Grundkörper und das daran lösbar angeordnete Fenster oder alternativ dazu durch das Hohl-Profil, dessen eine Seite zugleich Fenster ist und dessen andere Seiten zugleich Grundkörper sind, gebildet sein, und umgibt einen Hohlraum, in welchem wenigstens eine Lichtquelle und/oder wenigstens ein Lichtdetektor angeordnet ist. Licht der Lichtquelle oder der Lichtquellen kann das erfindungsgemäße Gehäuse durch das Fenster verlassen; bzw. Licht kann von außen durch das Fenster in das erfindungsgemäße Gehäuse und dort auf den Lichtdetektor bzw. die Lichtdetektoren auffallen. Die Stirnseiten des Gehäuses können durch Kappen oder Deckel abgeschlossen sein.
  • A25 Die Aufgabe wird ferner gelöst durch ein Verfahren zum Herstellen eines Gehäuses zur Aufnahme wenigstens einer Lichtquelle und/oder wenigstens eines Lichtdetektors, insbesondere als Bestandteil einer Lichtschranke oder eines Lichtgitters, wobei das Gehäuse wenigstens einen Grundkörper und als Lichtaustritt und/oder Lichteintritt wenigstens ein aus transparentem Material bestehendes Fenster aufweist, wobei das Fenster durch Strangpressen oder Extrudieren eines transparenten Kunststoffs, insbesondere Acrylat, einstückig hergestellt wird, wobei das Fenster eben ausgebildet wird oder als gewölbte Platte oder asphärische Langlinse ausgebildet wird, welche in ihrer Längsrichtung ein konstantes Profil aufweist und nur in ihrer Querrichtung gekrümmt ist.
  • A39. Die Aufgabe wird ferner gelöst durch ein Verfahren zum Herstellen eines Gehäuses zur Aufnahme wenigstens einer Lichtquelle und/oder wenigstens eines Lichtdetektors, insbesondere als Bestandteil einer Lichtschranke oder eines Lichtgitters, wobei das Gehäuse wenigstens einen Grundkörper und als Lichtaustritt und/oder Lichteintritt wenigstens ein aus transparentem Material bestehendes Fenster aufweist, wobei der Grundkörper durch Strangpressen oder Extrudieren eines Kunststoffs, insbesondere Styrol, so hergestellt wird, er in seiner Längsrichtung ein konstantes Profil aufweist.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren dient also zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Gehäuses.
  • Bevorzugt werden der Grundkörper und das Fenster getrennt als separate Bauteile hergestellt und danach aneinander angeordnet. Gemäß einer anderen bevorzugten Variante werden Grundkörper und Fenster von vornherein gemeinsam als einstückiges Hohlprofil und von einander untrennbar hergestellt.
  • A26 Insbesondere kann erfindungsgemäß auch der Grundkörper durch Strangpressen oder Extrudieren eines Kunststoffs hergestellt werden, wobei auch der Grundkörper so ausgebildet wird, dass er in der Längsrichtung ein konstantes Profil aufweist.
  • A27 Bevorzugt wird der Grundkörper als einstückiges U-Profil hergestellt. Das Fenster wird dann zur Bildung des Gehäuses an dem U-Profil angeordnet, wozu letzteres an den Innenseiten seiner Schenkel z.B. Nuten aufweisen kann, in welche das Fenster einschiebbar ist. A28 Das Fenster wird bevorzugt form-, reib-, kraft- oder stoffschlüssig an dem Grundkörper angeordnet, z.B. durch Einschieben in derartige Nuten.
  • A29 Das Fenster und der Grundkörper oder ein Teil desselben werden gemäß einer sehr vorteilhaften Variante der Erfindung gemeinsam mit diesem durch Strangpressen oder Extrudieren eines Kunststoffs als einstückiges Hohlprofil hergestellt, wobei eine Seite des Hohl-Profils zumindest teilweise durch das Fenster und bevorzugt die übrigen Seiten durch den Grundkörper gebildet werden.
  • A30 Gemäß einer Variante weist der Grundkörper ferner ein einstückiges U-förmiges Umprofil auf, in welchen das U-Profil bzw. das Hohl-Profil wenigstens teilweise so eingeführt werden, dass das Umprofil das Fenster nicht verdeckt.
  • A31 Für die Herstellung des Fensters und die Herstellung des Grundkörpers kann dasselbe Material verwendet werden.
  • A32 Gemäß einer anderen Variante werden für die Herstellung des Fensters und die Herstellung des Grundkörper unterschiedliche Materialien verwendet, welche beim Strangziehen oder Extrudieren miteinander zu dem Hohl-Profil verbunden werden. Es werden hierbei also zwei getrennte Materialien gemeinsam im gleichen Arbeitsgang so stranggezogen oder extrudiert, dass das eine Material das Fenster und das andere Material den Grundkörper bildet, wobei Fenster und Grundkörper gleich beim Strangziehen oder Extrudieren miteinander verbunden werden und das einstückige Hohlprofil bilden. Dies ist technisch ohne weiteres möglich. Ein Aneinanderfügen oder Verschmelzen von Fenster und Grundkörper in einem separaten Arbeitsgang kann daher vorteilhafterweise entfallen.
  • A33 Für die Herstellung des Grundkörpers wird bevorzugt ein lichtundurchlässiges Material, insbesondere Styrol oder ABS, verwendet. Für die Herstellung des Fensters wird bevorzugt ein Acrylat verwendet.
  • A34 Als Material für das Fenster wird bevorzugt ein solches verwendet, dessen Temperaturausdehnungskoeffizient um maximal 2% von dem für den Grundkörper verwendeten Material abweicht. Auf diese Weise werden die durch Temperaturschwankungen hervorgerufenen mechanischen Spannungen zwischen Fenster und Grundkörper klein gehalten und Undichtigkeiten des Gehäuses auf Grund von Temperaturgang weitgehend vermieden.
  • A35 Bevorzugt wird das Gehäuse im Bereich seiner Enden durch jeweils eine Kappe, Stirnwand oder Deckel, insbesondere gemäß einer vorgegebenen IP-Schutzklasse, staubdicht oder wasserdicht oder spritzwasserfest abgeschlossen.
  • A36 Die Langlinse wird bevorzugt als Zylinderlinse, insbesondere als plankonvexe oder eine bikonvexe Zylinderlinse, ausgebildet. A37 Bevorzugt wird durch das Fenster eine vollständige Seiten- oder Frontwand des Gehäuses gebildet.
  • Das Gehäuse kann z.B. ein Lichtgittergehäuse zur Aufnahme von optischen Linsen, Blenden, Sende- und Empfangsbaugruppen und Elekronik-Baugruppen sein und an einer Stirnseite mit einem Anschlußdeckel, an der anderen Stirnseite mit einem Enddeckel verschlossen sein. Der Anschlußdeckel kann Steckerelemente und/oder eine oder mehrere Kabeldurchführungen aufweisen.
  • Die Erfindung ermöglicht die Realisierung eines Aufbaukonzepts für Lichtgitter, wobei das Gehäuse einschließlich der Langlinse aus Kunststoffprofilen und -teilen bestehen kann und eine kompakte Bauweise mit einfacher Montage erlaubt. Die Enden können mit Anschluß- bzw. Enddeckeln versehen werden, wobei eine staubdichte und gegen zeitweiliges Untertauchen – Schutzklasse IP 67 – wasserdichte Ausführung des Gehäuses möglich ist. Eine nach dem Plug-an-Play-Prinzip weitgehend selbständige Installation durch den Anwender kann vorgesehen sein.
  • Die Längsrichtung des Fensters ist mit der Längsrichtung des Grundkörpers identisch, wenn Fenster und Grundkörper unter Bildung des Gehäuses aneinander angeordnet sind oder zusammen das Hohl-Profil bilden.
  • Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht darin, dass Grundkörper oder dessen Bestandteile und das Fenster, bzw. der Grundkörper in einem einzigen Arbeitsgang mitsamt dem Fenster, in beliebiger Länge durch einfaches Strengpressen oder Extrudieren herstellbar sind, wobei jederzeit ein Ablängen auf die gewünschte Länge möglich ist. Bevorzugt erstrecken sich alle Bestandteile des erfindungsgemäßen Gehäuses mit Ausnahme der Deckel oder Kappen durchlaufend über die volle Länge des Grundkörpers.
  • Die Lichtquelle oder Lichtquellen brauchen nicht notwendigerweise sichtbares Licht zu emittieren; vielmehr kann es sich bei dem von der Lichtquelle oder Lichtquellen emittierten Licht z.B. um infrarotes oder um ultraviolettes Licht handeln. Ebenso braucht der Lichtdetektor bzw. die Lichtdetektoren nicht notwendigerweise für sichtbares Licht empfindlich zu sein; sie können statt dessen z.B. für infrarotes oder ultraviolettes Licht empfindlich sein.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnung, in welcher schematisch und beispielhaft zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines als Langlinse ausgebildeten Fensters eines erfindungsgemäßen Gehäuses,
  • 2 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Gehäuses mit einem U-Profil als Grundkörper und dem Fenster von 1, wobei in dem Gehäuse Lichtquellen auf einer Platine angeordnet sind,
  • 3 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Grundkörpers mit Fenster, welcher als Hohl-Profil ausgebildet ist, und
  • 4 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Grundkörpers mit dem Hohl-Profil von 3, wobei dieses in einem Umprofil aufgenommen ist.
  • 1 zeigt eine perspektivische Darstellung eines als Langlinse 20 ausgebildeten Fensters 20 eines erfindungsgemäßen Gehäuses; das übrige Gehäuse ist in 1 nicht dargestellt.
  • Das Gehäuse dient zur Aufnahme einer Mehrzahl von Lichtquellen L (2), welche Bestandteil einer Lichtschranke sind, wobei das Fenster 20 aus transparentem Material besteht und als Lichtaustritt für das Licht dieser Lichtquellen L dient. Das Fenster 20 ist erfindungsgemäß als asphärische Langlinse 20 ausgebildet ist, welche in ihrer Längsrichtung x ein konstantes Profil 21 aufweist und nur in ihrer Querrichtung y gekrümmt ist. Die Langlinse 20 weist eine gekrümmte obere und eine plane untere Lichtdurchtrittsfläche sowie zwei einander gegenüberliegende Langseitenkanten 22 und zwei einander gegenüberliegende Schmalseitenflächen 21 auf.
  • Die Schmalseitenfläche 21 ist mit dem Profil 21 der Langlinse 20 über deren gesamte Ausdehnung in x-Richtung identisch, d.h. jeder Schnitt durch die Langlinse 20 senkrecht zur x-Richtung besitzt ein Profil, welches mit dem Profil 21 identisch ist. Das Profil 21 der Langlinse 20 ist also in deren Längsrichtung, welche durch die x-Richtung gegeben ist, über die volle Länge der Langlinse 20 konstant. Im Beispiel der 1 und 2 ist die Langlinse 20 eine plankonvexe Zylinderlinse.
  • 2 zeigt eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Gehäuses, bestehend aus einem als U-Profil U1 ausgebildeten Grundkörper, einem hinteren Deckel 30 und dem Fenster 20 von 1, wobei in dem Gehäuse 20, 30, U1 mehrere Lichtquellen L in einer geraden, zur Längsrichtung der Langlinse 20 parallelen Reihe auf einer Platine P angeordnet sind. Der Grundkörper U1 ist vorzugsweise nicht transparent.
  • Die Schenkel des U-Profils U1 weisen an ihrer Innenseite jeweils eine Längsnut N auf, in welche das Fenster 20 mit seinen Langseiten 22 eingeschoben ist. Auf diese Weise ist das Fenster schnell und mit geringem Aufwand von dem U-Profil U1 trennbar, nämlich durch Herausziehen in oder entgegen der x-Richtung. Ebenso kann umgelehrt das Gehäuse durch Einschieben des Langlinse 20 in die Nuten N und Aufsetzen des Deckels 30 einfach und schnell zusammengebaut werden. Bevorzugt weist das Gehäuse an seinem vorderen Ende ebenfalls einen Deckel auf, welcher aber nicht dargestellt ist.
  • Die Platine P mit den Lichtquellen L ist mittels einer weiteren Paar von Nuten N1 in dem Gehäuse 20, 30, U1 formschlüssig aufgenommen. Die Innenseiten der Schenkel des U-Profils U1 weisen weitere Nutenpaare auf, welche im Bedarfsfall zu Aufnahme weiterer Komponenten dienen können.
  • Bevorzugt ist die Langlinse 20 so ausgebildet und angeordnet, dass das Licht der Lichtquellen L durch die Langlinse 20 dergestalt gebündelt wird, dass das Licht nach Austreten aus der Langlinse 20 in y-Richtung nur noch wenig oder gar nicht mehr divergiert, d.h. die Langlinse erzeugt bevorzugt im wesentlichen eine aus dem Gehäuse austretende Lichtebene, welche parallel zur x-Richtung und senkrecht zur y-Richtung verläuft und eine Dicke aufweist, die im wesentlichen durch die Ausdehnung der Langlinse 20 in y-Richtung vorgegeben ist.
  • Eine solche in einer Bündelung auf eine Ebene bestehende Charakteristik des Lichtaustritts kann in vielfacher Weise vorteilhaft sein. Beispielsweise können die Lichtquellen die Sender einer Lichtschranke sein, wobei die Reichweite der Lichtschranke durch die genannte Bündelung verbessert wird.
  • Auf die Divergenz des austretenden Lichts in x-Richtung hat die Langlinse 20 keinen Einfluss.
  • Die Lichtquellen brauchen nicht notwendigerweise sichtbares Licht zu emittieren; vielmehr kann es sich bei dem von der Lichtquelle emittierten Licht z.B. um infrarotes oder um ultraviolettes Licht handeln.
  • Das U-Profil U1 und die Langlinse sind durch Strangpressen oder Extrudieren auf sehr billige und einfache Weise in fast beliebiger Länge z.B. aus Kunststoff herstellbar.
  • Das U-Profil U1 besteht bevorzugt aus lichtundurchlässigem Kunststoff. Das Fenster 20 ist bevorzugt eine als Profil ausgebildete optische Linse 20 oder eine Abdeckscheibe aus lichtdurchlässigem Kunststoff. U-Profil U1 und Fenster 20 sind bevorzugt kraft-, form-, und/oder stoffschlüssig verbunden. Mit Hilfe einer bevorzugt vorgesehenen Nutausformung N1 im U-Profil U1 innen lassen sich Leiterplatten P z.B. mit Bauelementen, Blenden und optischen Linsen montieren. Bevorzugt verschließen der Enddeckel 30 und der nicht dargestellte Abschlußdeckel das Profil bevorzugt kraft-, form-, und/oder stoffschlüssig sowie staubdicht und gegen zeitweiliges Untertauchen – Schutzklasse IP 67 – wasserdicht.
  • 3 zeigt eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Grundkörpers, welcher Teil eines transparenten Hohl-Profils O, 20' ausgebildet ist, dessen Oberseite durch ein Fenster 20' gebildet ist, welches als Langlinse 20' ausgebildet ist. Der Grundkörper O und das Fenster 20' sind im Beispiel von 3 also gemeinsam einstückig bzw. monolithisch ausgebildet; die Langlinse 20' ist somit nicht vom Hohl-Profil O, 20' abnehmbar, sondern unlösbar an den Grundkörper O angeformt. Zur Aufnahme einer Platine mit Lichtquellen (in 3 nicht dargestellt) weist das Hohl-Profil O, 20' innen ein Paar von Nuten NB2 auf. Bei Bedarf können auf die Stirnseiten des Hohl-Profils O, 20' Deckel oder Kappen aufgesetzt werden, wodurch ein geschlossenes Gehäuse entsteht.
  • Ein Vorteil des Hohl-Profils O, 20' gegenüber der in 2 gezeigten Variante besteht darin, dass die Notwendigkeit einer separaten Montage des Fensters 20' entfällt, wodurch Arbeit und Zeit eingespart werden kann.
  • Das Hohl-Profil O, 20' besteht bevorzugt aus einem lichtdurchlässigen Kunststoff, das als geschlossenes Rechteck-Profil mit ausgeformter optischer Langlinse 20' oder Abdeckscheibe ausgeführt ist. Durch eine Nutausformung N2 lassen sich Leiterplatten z.B. mit Bauelementen, Blenden und optischen Linsen montieren. Anschluss- und Enddeckel sind in 3 nicht dargestellt.
  • Gemäß einer anderen Variante ist das Hohl-Profil nur im Bereich des Fensters transparent und im übrigen lichtundurchlässig. Derartige Hohl-Profile sind ohne weiteres einstückig herstellbar.
  • 4 zeigt eine perspektivische Darstellung eines zweiteiligen Grundkörpers, gebildet aus dem Hohl-Profil O, 20' von 3 und einem Umprofil U2, wobei das Hohl-Profil O, 20' in dem U-förmigen Umprofil U2 formschlüssig so aufgenommen ist, dass die Langlinse 20' nicht durch das Umprofil U2 überdeckt wird.
  • Das Umprofil U2 dient insbesondere zur Versteifung des Hohl-Profils O, 20', was insbesondere bei großen Baulängen des Gehäuses vorteilhaft ist, kann darüber hinaus aber auch z.B. als Wandhalterung für das Hohl-Profil O, 20' dienen, aus welcher das Hohl-Profil bei Bedarf ohne weiteres in Längsrichtung herausgezogen werden kann. Alternativ kann das Umprofil U2 als Rast- oder Schnappmechanismus ausgebildet sein, in welchen das Hohl-Profil O, 20' von oben her (Richtung bezogen auf 4) einrastbar ist und aus welchem es jederzeit nach oben herausgenommen werden kann.
  • Bei Bedarf können auf die Stirnseiten des Grundkörpers Deckel oder Kappen aufgesetzt werden, wodurch ein geschlossenes Gehäuse entsteht.
  • Gemäß einer nicht gezeigten weiteren Variante ist anstelle des Hohl-Pofils O das U-Profil U1 von 2 mit dem darin aufgenommenen Fenster 20 von 1 in dem Umprofil U2 von 4 so aufgenommen, dass das Fenster 20 nicht verdeckt wird.
  • Das Gehäuse von 4 weist bevorzugt ein ein- oder zweiteiliges Kunststoff-Profil zur Aufnahme von Bauelementen auf, wie in den 2 bzw. 3 gezeigt, welches in das weitere U-Profil U2 kraft-, form und/oder stoffschlüssig eingefügt ist. Das U-Profil U2 kann insbesondere dem mechanischen Schutz dienen.
  • Anschluss- und Enddeckel sind in 4 nicht dargestellt.
  • Gewerbliche Anwendbarkeit:
  • Die Erfindung ist gewerblich anwendbar z.B. im Bereich der Lichtschrankentechnik, der Beleuchtungstechnik, der Photometrie, der Prozessautomation, der Robotik und der Fabrikautomation.
  • 20, 20'
    als Langlinsen ausgebildete Fenster
    21
    Schmalflächen von 20
    22
    Langseiten von 20
    30
    Deckel
    L
    Lichtquellen
    N, N1, N2
    Nuten
    O, U1
    Grundkörper
    O, 20'
    Hohl-Profil
    P
    Platine
    U1
    U-Profil
    U2
    Umprofil
    x
    Längsrichtung von Grundkörper und Fenster
    y
    Querrichtung von Grundkörper und Fenster

Claims (39)

  1. Gehäuse (20, 30, U1, O, 20', O, 20', U2) zur Aufnahme wenigstens einer Lichtquelle (L) und/oder wenigstens eines Lichtdetektors, insbesondere als Bestandteil einer Lichtschranke oder eines Lichtgitters, wobei das Gehäuse (20, 30, U1, O, 20', O, 20', U2) wenigstens einen Grundkörper (U1, O, U2) und als Lichtaustritt und/oder Lichteintritt wenigstens ein aus transparentem Material bestehendes Fenster (20, 20') aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Fenster (20, 20') eben ausgebildet ist oder als gewölbte Platte oder asphärische Langlinse (20, 20') ausgebildet ist, welche in ihrer Längsrichtung (x) ein konstantes Profil (21) aufweist und nur in ihrer Querrichtung (y) gekrümmt ist.
  2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auch der Grundkörper (U1, O, U2) in der Längsrichtung (x) ein konstantes Profil aufweist.
  3. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Langlinse (20) zwei einander gegenüberliegende Langseitenkanten (22) oder Langseitenflächen sowie zwei einander gegenüberliegende Schmalseitenkanten oder Schmalseitenflächen (21) aufweist.
  4. Gehäuse nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Langlinse (20, 20') eine Zylinderlinse (20, 20'), insbesondere eine plankonvexe oder eine bikonvexe Zylinderlinse, ist.
  5. Gehäuse nach einem vorigen der Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fenster (20, 20') eine vollständige Seiten- oder Frontwand des Gehäuses (20, 30, U1, O, 20', O, 20', U2) bildet.
  6. Gehäuse nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fenster (20) an dem Grundkörper (U1, O, U2) form-, reib-, kraft- oder stoffschlüssig angeordnet ist.
  7. Gehäuse nach Anspruch 6, dass der Grundkörper (U1) als einstückiges U-Profil (U1) ausgebildet ist oder ein solches aufweist.
  8. Gehäuse nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl das Fenster (20) als auch der Grundkörper (U1) aus jeweils einem durch Strangpressen oder Extrudieren hergestellten einstückigen Kunststoffkörper (20, U1) bestehen.
  9. Gehäuse nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel des U-Profils (U1) an ihrer Innenseite jeweils – eine Längsnut (N) aufweisen, in welche das Fenster (20) mit seinen Langseiten (22) eingeschoben ist, oder – eine Längsrippe aufweisen, wobei die Langseiten der Langlinse jeweils eine Nut aufweisen, in welche je eine der Längsrippen eingeschoben ist.
  10. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 2 oder 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (O) oder ein Bestandteil des Grundkörpers zusammen mit dem Fenster (20') als einstückiges Hohl-Profil (O, 20') ausgebildet ist, wobei eine Seite des Hohl-Profils (O, 20') zumindest teilweise durch das Fenster (20') gebildet ist.
  11. Gehäuse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Hohl-Profil (O, 20') nur im Bereich des Fensters (20') transparent und im übrigen lichtundurchlässig ist.
  12. Gehäuse nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Hohl-Profil (O, 20') ein durch Strangpressen oder Extrudieren hergestellter einstückiger Kunststoffkörper (O, 20') ist.
  13. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Fenster (20, 20') und der Grundkörper (U1, O) aus demselben Material bestehen.
  14. Gehäuse nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Fenster (20') und der Grundkörper (O) aus unterschiedlichen, unlösbar miteinander verbundenen Materialen bestehen.
  15. Gehäuse nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fenster (20, 20') aus einem transparenten Kunststoff, insbesondere Acrylat, besteht.
  16. Gehäuse nach einem der vorigen Ansprüche außer Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass – der Grundkörper (U1) – bzw. der Grundkörper (O) mit Ausnahme des Fensters (20') aus einem undurchsichtigen Kunststoff, insbesondere aus einem Styrol, wie ABS, besteht.
  17. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 16 außer Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Material des Fensters (20, 20') und das Material des Grundkörpers (O, U1) Temperaturausdehnungskoeffizienten aufweisen, welche um maximal 1% oder maximal 2% oder maximal 5% oder maximal 10% voneinander abweichen.
  18. Gehäuse nach einem der Ansprüche 7 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (O, U2) ferner ein einstückiges U-förmiges Umprofil (U2) aufweist, in welchem das U-Profil (U1) bzw. das Hohl-Profil (O, 20') wenigstens teilweise so aufgenommen ist, dass das Umprofil (U2) das Fenster (20, 20') nicht verdeckt.
  19. Gehäuse nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das U-Profil (U1) bzw. das Hohl-Profil (O, 20') mit dem Umprofil (U2) form-, reib-, kraft- oder stoffschlüssig verbunden ist.
  20. Gehäuse nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse im Bereich seiner Enden durch jeweils eine Kappe, Stirnwand oder Deckel (30), insbesondere gemäß einer vorgegebenen IP-Schutzklasse, staubdicht oder wasserdicht oder spritzwasserfest abgeschlossen ist.
  21. Gehäuse nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (U1, O, U2) imstande ist, eine Mehrzahl oder Vielzahl von in einer zur Längsrichtung (x) parallelen Reihe angeordneten Lichtquellen (L) und/oder Lichtdetektoren, insbesondere solchen, welche Bestandteil einer Lichtschranke sind, aufzunehmen.
  22. Gehäuse nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (U1, O, U2) imstande ist, eine Platine (P) oder Trägerplatte form-, reib-, kraft- oder stoffschlüssig aufzunehmen, auf welcher die Lichtquellen (L) und/oder Lichtdetektoren in einer zur Längsrichtung (x) parallelen Reihe angeordnet sind.
  23. Gehäuse nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vor oder hinter dem Fenster (20, 20') wenigstens ein transparentes lichtablenkendes oder strahlformendes optisches Zusatzelement, insbesondere Linse oder Blende, oder ein Filter angeordnet ist.
  24. Gehäuse nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (U1, O) an seiner Innenseite Elemente (N1, N2), insbesondere Nuten (N1, N2) oder Längsführungen, zur Halterung einer Platine (P) aufweist.
  25. Verfahren zum Herstellen eines Gehäuses (20, 30, U1, O, 20', O, 20', U2) zur Aufnahme wenigstens einer Lichtquelle (L) und/oder wenigstens eines Lichtdetektors, insbesondere als Bestandteil einer Lichtschranke oder eines Lichtgitters, wobei das Gehäuse (20, 30, U1, O, 20', O, 20',U2) wenigstens einen Grundkörper (U1, O, U2) und als Lichtaustritt und/oder Lichteintritt wenigstens ein aus transparentem Material bestehendes Fenster (20, 20') aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Fenster (20) durch Strangpressen oder Extrudieren eines transparenten Kunststoffs, insbesondere Acrylat, einstückig hergestellt wird, wobei das Fenster (20, 20') eben ausgebildet wird oder als gewölbte Platte oder asphärische Langlinse (20, 20') ausgebildet wird, welche in ihrer Längsrichtung (x) ein konstantes Profil (21) aufweist und nur in ihrer Querrichtung (y) gekrümmt ist.
  26. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass auch der Grundkörper (U1, O, U2) durch Strangpressen oder Extrudieren eines Kunststoffs hergestellt wird, wobei auch der Grundkörper (U1, O, U2) so ausgebildet wird, dass er in der Längsrichtung (x) ein konstantes Profil aufweist.
  27. Verfahren nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (U1) als einstückiges U-Profil (U1) hergestellt wird.
  28. Verfahren nach einem der Ansprüche 25 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Fenster (20) form-, reib-, kraft- oder stoffschlüssig an dem Grundkörper (U1) angeordnet wird.
  29. Verfahren nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass das Fenster (20') und der Grundkörper (O) oder ein Teil desselben gemeinsam mit diesem durch Strangpressen oder Extrudieren eines Kunststoffs als einstückiges Hohlprofil (O, 20') hergestellt werden, wobei eine Seite des Hohl-Profils (O, 20') zumindest teilweise durch das Fenster (20') gebildet wird.
  30. Verfahren nach Anspruch 27 oder 29, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper ferner ein einstückiges U-förmiges Umprofil (U2) aufweist, in welchen das U-Profil (U1) bzw. das Hohl-Profil (O, 20') wenigstens teilweise so eingeführt werden, dass das Umprofil (U2) das Fenster (20, 20') nicht verdeckt.
  31. Verfahren nach einem der Ansprüche 25 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass für die Herstellung des Fensters (20, 20') und die Herstellung des Grundkörpers (U1, O) dasselbe Material verwendet wird.
  32. Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass für die Herstellung des Fensters (20') und die Herstellung des Grundkörpers (O) unterschiedliche Materialien verwendet werden, welche beim Strangziehen oder Extrudieren miteinander zu dem Hohl-Profil (O, 20') verbunden werden.
  33. Verfahren nach einem der Ansprüche 25 bis 32 außer Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass für die Herstellung des Grundkörpers (U1, O) ein lichtundurchlässiges Material, insbesondere Styrol oder ABS, verwendet wird.
  34. Verfahren nach einem der Ansprüche 25 bis 32 außer Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass als Material für das Fenster (20, 20') ein solches verwendet wird, dessen Temperaturausdehnungskoeffizient um maximal 2% von dem für den Grundkörper (U1, O) verwendeten Material abweicht.
  35. Verfahren nach einem der Ansprüche 25 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse im Bereich seiner Enden durch jeweils eine Kappe, Stirnwand oder Deckel (30), insbesondere gemäß einer vorgegebenen IP-Schutzklasse, staubdicht oder wasserdicht oder spritzwasserfest abgeschlossen wird.
  36. Verfahren nach einem der Ansprüche 25 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Langlinse (20, 20') als Zylinderlinse (20, 20'), insbesondere als plankonvexe oder eine bikonvexe Zylinderlinse, ausgebildet wird.
  37. Verfahren nach einem der Ansprüche 25 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass durch das Fenster (20, 20') eine vollständige Seiten- oder Frontwand des Gehäuses (20, 30, U1, O, 20', O, 20', U2) gebildet wird.
  38. Gehäuse (20, 30, U1, O, 20', O, 20', U2) zur Aufnahme wenigstens einer Lichtquelle (L) und/oder wenigstens eines Lichtdetektors, insbesondere als Bestandteil einer Lichtschranke oder eines Lichtgitters, wobei das Gehäuse (20, 30, U1, O, 20', O, 20', U2) wenigstens einen Grundkörper (U1, O, U2) und als Lichtaustritt und/oder Lichteintritt wenigstens ein aus transparentem Material bestehendes Fenster (20, 20') aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (U1, O, U2) in seiner Längsrichtung (x) ein konstantes Profil aufweist.
  39. Verfahren zum Herstellen eines Gehäuses (20, 30, U1, O, 20', O, 20', U2) zur Aufnahme wenigstens einer Lichtquelle (L) und/oder wenigstens eines Lichtdetektors, insbesondere als Bestandteil einer Lichtschranke oder eines Lichtgitters, wobei das Gehäuse (20, 30, U1, O, 20', O, 20', U2) wenigstens einen Grundkörper (U1, O, U2) und als Lichtaustritt und/oder Lichteintritt wenigstens ein aus transparentem Material bestehendes Fenster (20, 20') aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (U1, O, U2) durch Strangpressen oder Extrudieren eines Kunststoffs, insbesondere Styrol, so hergestellt wird, er in seiner Längsrichtung (x) ein konstantes Profil (21) aufweist.
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