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DE102005044978A1 - Gitterturm mit einer Befahranlage sowie Windenergieanlage mit einem solchen Gitterturm - Google Patents

Gitterturm mit einer Befahranlage sowie Windenergieanlage mit einem solchen Gitterturm Download PDF

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DE102005044978A1
DE102005044978A1 DE102005044978A DE102005044978A DE102005044978A1 DE 102005044978 A1 DE102005044978 A1 DE 102005044978A1 DE 102005044978 A DE102005044978 A DE 102005044978A DE 102005044978 A DE102005044978 A DE 102005044978A DE 102005044978 A1 DE102005044978 A1 DE 102005044978A1
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DE
Germany
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lattice tower
tower according
guide
guide rail
lattice
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Withdrawn
Application number
DE102005044978A
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English (en)
Inventor
Peter Quell
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Senvion GmbH
Original Assignee
Repower Systems SE
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Repower Systems SE filed Critical Repower Systems SE
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Gitterturm sowie eine Windenergieanlage mit einem Gitterturm. Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist ein Gitterturm sowie eine Windenergieanlage mit einem Gitterturm bereitzustellen, in dem eine Befahranlage vorgesehen ist, die zu jeder Jahreszeit sicher betrieben werden kann, ohne dass erhebliche Mehrkosten für die Herstellung des Gitterturms entstehen. Gelöst wird die Aufgabe mit einem Gitterturm mit einer Befahranlage zum Transport von Personen und/oder Gegenständen in Richtung der vertikalen Ausdehnung des Turmes, umfassend eine Befahrkabine, eine Führungseinrichtung und eine Antriebseinrichtung, wobei die Befahrkabine an der Führungseinrichtung mittels der Antriebseinrichtung verfahrbar angeordnet ist, wobei die Führungseinrichtung bis auf eine Öffnung, die eine Relativbewegung der Befahrkabine zur Führungseinrichtung ermöglicht, geschlossen ausgebildet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Gitterturm gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Windenergieanlage gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 28.
  • Bekannte Windenergieanlagen weisen eine auf einem Turm angeordnete Gondel auf, an der drehbar ein Rotor zur Aufnahme der Energie aus dem Wind gelagert ist. In der Gondel sind zum großen Teil die Einrichtungen angeordnet, die für die Erzeugung der elektrischen Energie aus der Windenergie erforderlich sind.
  • Im allgemeinen ist der Turm einer Windenergieanlage als Stahlrohrturm ausgebildet. Heutzutage werden zunehmend aber auch Gittertürme eingesetzt. Hintergrund ist, dass die bislang verwendeten Stahlrohrtürme aufgrund der stark zunehmenden Abmessungen der Windenergieanlagen einerseits einen erheblichen Kostenfaktor darstellen und andererseits aufgrund des großen Turmdurchmessers auch nur noch sehr schwer zu transportieren sind. Gittertürme sind demgegenüber erheblich günstiger und weisen zudem den Vorzug auf, dass sie erst am Aufstellungsort der Windenergieanlage zusammengesetzt werden können, wodurch keine Schwierigkeiten beim Transport entstehen können.
  • In dem Turm einer Windenergieanlage muss eine Zugangseinrichtung vorgesehen sein, die es einem Techniker ermöglicht vom Fuß des Turmes zur Gondel zu gelangen, um die in der Gondel angeordneten Einrichtungen zur Erzeugung der elektrischen Energie zu warten oder bei Bedarf zu reparieren. Die Zugangseinrichtung kann in Form einer Aufstiegsleiter ausgebildet sein. Sie kann aber auch aus einer Befahranlage zum Transport von Personen und/oder Gegenständen bestehen. Auch sind Zugangseinrichtungen bekannt, die sowohl eine Leiter als auch eine Befahranlage aufweisen. Diese Kombination weist unter anderem den Vorzug auf, dass der Techniker bei einem Netzausfall oder einem Defekt der Befahranlage über die Leiter weiter nach oben oder nach unten steigen kann.
  • Im Hinblick auf die Zugangseinrichtung weisen Gittertürme insbesondere im Winter den großen Nachteil auf, dass die Zugangseinrichtung aufgrund von Feuchtigkeit oder sogar Vereisung nur schwer oder gar nicht benutzt werden kann. Insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen sollte aber zu jeder Zeit gewährleistet sein, dass ein Techniker zu der Gondel gelangen kann, damit z.B. bei einem Ausfall der Anlage, der Schaden durch den Techniker behoben und die Anlage schnellstmöglich weiter betrieben werden kann. Dabei darf die Sicherheit des Techniker z.B. aufgrund von feuchten oder vereisten Stufen oder einer vereisten Befahranlage zu keiner Zeit gefährdet sein.
  • Aus der DE 103 18 020 A1 ist es bekannt, die Zugangseinrichtung mit einer Verkleidung zu umgeben. Es hat sich aber herausgestellt, dass die Fläche der Verkleidung innerhalb des Gitterturms einen erheblichen Windwiderstand darstellt, der dazu führt, dass der Gitterturm viel stärker dimensioniert werden müßte, wodurch erhebliche Mehrkosten für den Gitterturm entstehen würden.
  • Es wäre nun naheliegend lediglich eine Leiter als Zugangseinrichtung vorzusehen, da die für eine Leiter benötigte Verkleidung sehr viel kleiner ausfallen kann, als für eine Befahranlage. Jedoch stellt eine Zugangsmöglichkeit zu der Gondel einer Windenergieanlage nur über eine Leiter für einen Techniker bei Türmen, die 100m hoch sind, wie es bei modernen Windenergieanlagen die Regel ist, eine sehr große körperliche Anstrengung dar. Man ist daher bestrebt, eine Befahranlage vorzusehen, um somit den Zugang zur Gondel für einen Techniker zu erleichtern.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist ein Gitterturm sowie eine Windenergieanlage mit einem Gitterturm bereitzustellen, in dem eine Befahranlage vorgesehen ist, die zu jeder Jahreszeit sicher betrieben werden kann, ohne dass erhebliche Mehrkosten für die Herstellung des Gitterturms entstehen.
  • Gelöst wird die Aufgabe mit einem Gitterturm, der die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 aufweist sowie einer Windenergieanlage mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 28
  • Der Gitterturm der vorliegenden Erfindung weist eine Befahranlage zum Transport von Personen und/oder Gegenständen in Richtung der vertikalen Ausdehnung des Turmes auf, wobei die Befahranlage eine Befahrkabine, eine Führungseinrichtung und eine Antriebseinrichtung umfasst. Die Befahrkabine ist an der Führungseinrichtung angeordnet und kann mittels der Antriebseinrichtung verfahren werden.
  • Bei einer Befahranlage stellt die Befahrkabine flächenmäßig den größten Anteil dar. Daher fällt auch eine die Befahranlage umgebende Verkleidung entsprechend groß aus. Erschwerend kommt hinzu, dass die Verkleidung um einen sinnvollen Schutz vor Witterungseinflüssen zu bieten, sich von dem Turmfuß bis zur Turmspitze erstrecken sollte, wodurch die Fläche der Verkleidung so groß wird, dass sie einen erheblichen Windwiderstand bietet.
  • Bei der vorliegenden Erfindung ist erkannt worden, dass es für den reibungslosen und sicheren Betrieb der Befahranlage nicht erforderlich ist, die Befahrkabine gegen Witterungseinflüsse zu schützen, sondern dass es vollkommen ausreicht, die Führungseinrichtung so auszubilden, dass Witterungseinflüsse wie z.B. Feuchtigkeit oder auch Sand und Staub nicht in das Innere der Führungseinrichtung dringen können, wobei die Feuchtigkeit das größere Problem darstellt, da diese neben Korrosion insbesondere bei Temperaturen um den Gefrierpunkt zu Vereisungen führt.
  • Erfindungsgemäß ist daher vorgesehen, dass die Führungseinrichtung bis auf eine Öffnung, die eine Relativbewegung der Befahrkabine zur Führungseinrichtung ermöglicht, geschlossen ausgebildet ist.
  • Die vorliegende Erfindung bietet somit den Vorteil, dass in dem Gitterturm eine Befahranlage vorgesehen werden kann, die auch bei schlechten Witterungseinflüssen betrieben werden kann, ohne dass die Schutzeinrichtung gegen die Witterungseinflüsse auf die Statik des Gitterturmes großen Einfluß ausübt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Öffnung gegen Schmutz und Witterungseinflüsse abgedichtet. Diese Ausgestaltung bietet den Vorteil, dass auch über die für die Relativbewegung der Befahrkabine zu der Führungseinrichtung erforderliche Öffnung keine Feuchtigkeit, kein Staub und Sand in das Innere der Führungseinrichtung dringen kann.
  • Die Abdichtung der Öffnung kann z.B. über entsprechend zueinander angeordnete Bürsten erfolgen. Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann die Abdichtung aber auch aus Silikondichtungen bestehen. Silikondichtungen sind z.B. gegenüber Bürsten sehr beständig gegenüber Witterungsbedingungen. Dies ist von besonderem Vorteil, da die Dichtung sowohl den Witterungsbedinungen eines warmen Sommers als auch denen eines kalten und/oder feuchten Winters und den damit verbundenen Vereisungen standhalten muss. Zudem weisen Silikondichtungen den Vorteil auf, dass sie sehr formbeständig sind.
  • Gemäß vorteilhafter Ausgestaltungen der Erfindung kann die Anordnung der Befahrkabine an der Führungseinrichtung über einen Führungsschlitten erfolgen. Die Führungseinrichtung kann eine Führungsschiene umfassen, die sich entlang der vertikalen Turmausdehnung erstreckt, wobei der Führungsschlitten in der Führungsschiene entlang der vertikalen Erstreckung der Schiene verfahrbar angeordnet sein kann. Gemäß weiterer vorteilhaften Ausgestaltungen der Erfindung kann die Führungsschiene als Hohlprofil ausgebildet und der Führungsschlitten in dem Hohlprofil angeordnet sein.
  • Durch die Ausgestaltung der Führungsschiene als Hohlprofil wird vorteilhaft ein im wesentlichen geschlossener Raum geschaffen, in dem ein Teil oder aber auch alle für den Betrieb der Befahranlage wichtigen Einrichtungen (insbesondere der Führungsschlitten) angeordnet sein können. Auf diese Weise werden diese durch den im wesentlichen geschlossenen Raum, der durch das Hohlprofil gebildet wird, vor Witterungseinflüssen geschützt. Dabei kann die Verbindung der Befahrkabine mit der Führungseinrichtung über den Führungsschlitten durchaus auch außerhalb des Hohlprofils erfolgen. Um den im wesentlichen geschlossenen Raum weiter gegen Witterungseinflüsse abzudichten, wird zusätzlich eine Abdichtung vorgesehen, die vorzugsweise so ausgebildet ist, dass sie den Bereich, in dem die Verbindung der Befahrkabine mit dem Führungsschlitten erfolgt, umschließt.
  • Gemäß weiterer Ausgestaltungen der Erfindung kann die Öffnung, die eine Relativbewegung der Befahrkabine zur Führungseinrichtung ermöglicht, ein sich vertikal in dem Hohlprofil erstreckender Führungsschlitz sein. Der Schlitz kann z.B. eine Breite zwischen 10 und 500 mm, insbesondere zwischen 20 und 200 mm und besonders bevorzugt zwischen 40 und 150 mm aufweisen.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann die Abdichtung des Führungsschlitzes aus zwei an den Rändern des Führungsschlitzes befestigten, sich in Schlitzrichtung erstreckenden flexiblen Dichtleisten bestehen, die in gegenseitiger den Führungsschlitz abdichtender Anlage angeordnet sein können.
  • Die erfindungsgemäße Anordnung und flexible Ausbildung der beiden Dichtleisten ermöglicht dabei, dass die gegenseitige abdichtende Anlage der beiden Dichtleisten zueinander durch die Relativbewegung der Befahrkabine zur Führungseinrichtung während eines Verfahrvorgangs veränderbar ist, dergestalt, dass sich die Dichtleisten während des Verfahrvorgangs abdichtend um den Bereich schmiegen, der zum Zwecke der Verbindung mit der Befahrkabine durch die Abdichtung aus der Führungsschiene hinausragt. Die erfindungsgemäße Ausgestaltung bietet somit den Vorteil, dass auch während des Verfahrvorgangs eine Abdichtung des Hohlprofils gegen äußere Einflüsse erreicht wird.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann die Befahrkabine mit dem Führungsschlitten über eine Verbindungseinrichtung verbun den sein. Dabei ist denkbar, dass die Verbindungseinrichtung ein Teil der Befahrkabine ist, das durch die abdichtende Anordnung der Dichtleisten hindurch in das Innere der Führungsschiene ragt. Umgekehrt ist aber auch denkbar, dass die Verbindungsrichtung ein Teil des Führungsschlitten ist, welches durch die abdichtende Anordnung der Dichtleisten aus der Führungsschiene hinausragt. Selbstverständlich ist auch denkbar, dass die Verbindungseinrichtung ein eigenes Bauteil darstellt, dass im Einbauzustand durch die Dichtleisten ragt und die Befahrkabine mit dem Führungsschlitten verbindet.
  • Der Teil oder Teile der Verbindungseinrichtung der oder die durch die Dichtleisten ragt bzw. ragen, sollte vorzugsweise so ausgebildet, dass die Anordnung der Dichtleisten bei einem Verfahrvorgang durch ihn in einfacher Weise verändert werden kann. So kann der Teil z.B. zylinderförmig ausgebildet sein. Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann der Verbindungsbereich oder Teile davon aber auch stromlinienförmig ausgebildet sein. Diese Ausgestaltung bietet den Vorteil, dass der Übergangsbereich in seinem vorderen Bereich eine sehr kleine Fläche aufweisen kann, wodurch ein Verschieben der Dichtleisten in einfacher und verschleißarmer Weise ermöglicht wird. Durch die stromlinienförmige Ausgestaltung weist der Verbindungsbereich in seinem mittleren Bereich eine sehr viel größere Fläche auf, wodurch die Möglichkeit geschaffen wird, dass hierüber die durch die Befahrkabine und die Personen/Gegenstände auftretenden Lasten gut aufgenommen werden können.
  • Weiterhin kann der Führungsschlitten über ein Zugseil mit der Antriebseinrichtung verbunden sein, wobei es vorteilhaft ist, dass Zugseil innerhalb der Führungsschiene zu führen, um es ebenfalls vor Witterungseinflüssen zu schützen.
  • Die Antriebseinrichtung kann mindestens eine Winde aufweisen. Diese kann am oberen Ende der Befahranlage angeordnet sein, wobei das Zugseil von der Winde zu dem Führungsschlitten geführt und mit diesem verbunden ist.
  • Vorteilhaft ist auch, die Winde der Antriebseinrichtung am unteren Ende der Befahranlage anzuordnen ist und das Zugseil von der Winde über eine am oberen Ende der Befahranlage angeordnete Umlenkrolle zu dem Führungsschlitten zu führen und mit diesem zu verbinden. Diese Ausgestaltung bietet zudem den Vorteil, dass an der unten angeordneten Winde eine Kurbel vorgesehen sein kann, über die ein Dritter bei einem Ausfall der Befahranlage die Befahrkabine manuell verfahren könnte.
  • Die Winde kann gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung aber auch an oder in der Befahrkabine angeordnet sein, wobei das Zugseil von der Winde durch den Führungsschlitz über eine am Führungsschlitten angeordnete Umlenkrolle zum oberen Ende der Befahranlage geführt wird.
  • Die Winde kann über einen elektrischen Antriebsmotor betrieben werden, wobei die Stromversorgung des elektrischen Antriebsmotor z.B. über eine Stromschiene und Stromabnehmer erfolgen kann. Diese können z.B. innerhalb der Führungsschiene angeordnet sein. Zudem kann die Winde gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung über eine Fernbedienung betreibbar sein.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann in der Führungseinrichtung eine Heizeinrichtung angeordnet sein. Die Anordnung einer Heizvorrichtung bietet den Vorteil, dass die Führungseinrichtung zum Zwecke der Entfeuchtung oder Enteisung beheizt werden kann. Dabei kann gemäß vorteilhafter Ausgestaltungen der Erfindung sowohl die Führungsschiene und/oder der Führungsschlitten beheizbar ausgebildet sein.
  • Für den Fall, dass die Befahranlage einen Defekt aufweist, ist es erforderlich, dass sie eine Notbremse aufweist. Als Notbremse kann z.B. ein sogenantes BLOCSTOP-Fangsystem eingesetzt werden, dass zusätzlich ein parallel zum Zugseil geführtes Sicherungsseil aufweist. Es handelt sich hierbei um ein selbsthemmendes System, d.h. wenn das Seil gegen die Zugrichtung bewegt werden soll, greifen Klemmbacken automatisch auf das Sicherungsseil.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist auch die Notbremse zum Schutz gegen Schmutz- und Witterungseinflüssen innerhalb der geschlossenen Führungseinrichtung angeordnet.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin auch eine Windenergieanlage mit einer auf einem Gitterturm angeordneten Gondel, wobei der Gitterturm gemäß dem oben beschriebenen erfindungsgemäßen Gitterturm oder Ausgestaltungen davon ausgebildet sein kann.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand von mehreren schematischen Zeichnungen noch einmal detailliert erläutert. Es zeigen:
  • 1: eine Draufsicht auf eine Befahranlage, die an einem Eckstiel eines Gitterturms angeordnet ist,
  • 2: eine Seitenansicht auf eine Befahranlage mit einem Führungsschlitten gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel,
  • 3a+b: eine Seiten- sowie eine Draufsicht eines Führungsschlitten gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel,
  • 4: eine räumliche Darstellung der Führungsschiene gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel mit einem abgedichteten Führungsschlitz und einem Führungsschlitten.
  • Die 1 zeigt einen Eckstiel 1 eines weiter nicht dargestellten Gitterturms. An dem Eckstiel ist eine Befahranlage 2 angeordnet. Die Befahranlage 2 weist eine Befahrkabine 3 zum Transport von Personen und/oder Gegenständen auf sowie eine Führungseinrichtung 4. Die Führungseinrichtung umfasst eine Führungsschiene 5 sowie einen Führungsschlitten 6, wobei der Führungsschlitten 6 über eine Verbindungseinrichtung in Form von Verbindungsstreben 7 mit der Befahrkabine 3 verbunden ist.
  • Die Führungsschiene 5 ist als Kastenprofil ausgebildet und hat auf ihrer zur Befahrkabine weisenden Längsseite einen Führungsschlitz 8 durch den die Verbindungsstreben 7 zwischen dem Führungsschlitten 6 und der Befahrkabine 3 während eines Verfahrvorgangs bewegt werden. Der Führungsschlitz 8 ist durch Bürsten 9 abgedichtet, um ein Eindringen von Staub, Sand, Regen, Schnee etc. zu verhindern.
  • Die Führungsschiene 5 kann aus Segmenten bestehen (nicht dargestellt), welche aufeinander gesteckt sein können, wobei das obere Segment das untere überlappt oder aber die Segmente können über Laschen oder Flansche verbunden werden. Die Übergänge der Segmente sollten dabei glatt und eben ausgebildet sein, um ein störungsfreies Verfahren des Führungsschlittens 6 in der Führungsschiene gewährleisten zu können. Zudem sollten die Segmentübergänge abgedichtet sein um ein Eindringen von Feuchtigkeit in das Innere der Führungsschiene 5zu verhindern. Die Führungsschiene 5 kann an ihrem untersten Segment offen ausgebildet sein, so dass der Führungsschlitten 6 und die Befahrkabine 3 für Service zwecke aus der Führungsschiene 5 gezogen werden kann. Parallel können weitere Serviceklappen vorgesehen in der Führungsschiene 5 vorgesehen werden.
  • Die Führungsschiene 5 kann direkt an dem Eckstiel 1 des Gitterturms oder wie in 1 dargestellt über zusätzliche Halterungen 10 an dem Eckstiel 1 befestigt werden. Dabei können die Halterungen 10 auch so ausgebildet sein, dass an ihnen zusätzlich noch eine Aufstiegsleiter 11 befestigt werden kann, auf die im Falle eines Netzausfalls oder Defekt umgestiegen werden kann.
  • Der Führungsschlitten 6 wird über Führungsräder 12 und 13 innerhalb der Führungsschiene 5 verfahren. Die Führungsräder 12 und 13 sorgen dabei für eine sichere Führung des Schlittens in der Führungsschiene 5.
  • In der 1 ist weiterhin ein Zugseil 14 dargestellt über das der Führungsschlitten mit einer Antriebseinrichtung zum Verfahren der Befahrkabine 3 verbunden. Das Zugseil 14 ist ebenfalls zum Schutz vor Witterungseinflüssen innerhalb der Führungsschiene angeordnet. Damit das Zugseil 14 eine Führung erhält, weist die Führungsschiene eine Ausbuchtung 15 auf.
  • Zusätzlich ist an der Führungsschiene 5 eine Heizeinrichtung 16 vorgesehen, über die bei kalten Tagen die Führungsschiene 5 beheizt werden kann. Die Heizeinrichtung 16 kann wie auf 1 dargestellt stationär angeordnet sein. Es ist aber auch denkbar, dass die Heizeinrichtung auf dem Führungsschlitten 6 oder der Befahrkabine 3 angeordnet ist und mit diesen mitfährt.
  • Die 2 zeigt eine Seitenansicht auf die Führungseinrichtung 2. Dargestellt ist die Befahrkabine 3, die über Verbindungsstreben 7, 7' mit dem Führungsschlitten 6 verbunden ist, welcher wiederum in der Führungsschiene 5 verfahrbar angeordnet ist.
  • Zum Verfahren des Führungsschlittens 6 ist in der Befahrkabine 3 eine Winde 20 angeordnet. Von der Winde 20 wird das Zugseil 14 über eine an dem Führungsschlitten 6 angeordnete Umlenkrolle 21 in der Führungsschiene zu dem oberen Ende der Befahranlage geführt. Die Verbindungsstrebe 7' ist hohl ausgebildet, so dass das Zugseil durch die Verbindungsstrebe 7' aus der Befahrkabine 3 in die Führungsschiene 5 geführt werden kann, so dass das Führungsseil auch bei dem Übergang von der Befahrkabine 3 in die Führungsschiene 5 vor Witterungseinflüsse geschützt ist.
  • Bei der Winde kann es sich z.B. um eine Trommelwinde oder eine Seildurchzugswinde handeln. Die Winde kann über einen elektrischen Antriebsmotor betrieben werden. Die Stromversorgung erfolgt über eine in 1 dargestellte Stromschiene 17 sowie Stromabnehmer 18.
  • Die 3a und 3b zeigen in unterschiedlichen Ansichten eine weitere Möglichkeit für die Ausgestaltung eines Führungsschlittens 30.
  • Der Führungsschlitten 30 weist einen Träger 31 auf. An dem Führungsschlitten 31 sind mehrere Führungsräder 32, 33 angeordnet, wobei die Führungsräder 32, 33 zur Stabilisierung der Führung des Schlittens 6 in Richtung der beiden Achsen des Querschnitts der Führungsschiene 5 dienen. Auf dem Träger 31 ist eine Einrichtung 34 zur Verbindung des Führungsschlittens 6 mit der Befahrkabine 3 angeordnet. Für die Verbindung sind in der Verbindungseinrichtung 34 Gewindebohrungen 35 vorgesehen.
  • Die 4 zeigt eine Führungsschiene 40 in einer räumlichen Darstellung. Die Führungsschiene ist als Hohlprofil ausgebildet und weist einen Führungsschlitz 45 auf, der durch zwei flexible Dichtleisten 41, 42 abgedichtet ist, die sich ent lang der vertikalen Ausdehnung der Führungsschiene 40 erstrecken. Durch die beiden Dichtleisten 41, 42 ragt ein Teil der Verbindungseinrichtung 34 zur nicht dargestellten Verbindung mit einer Befahrkabine. Die Breite der dargestellten Führungsschiene 40 kann z.B. 280 mm, ihre Höhe 80 mm betragen. Der in ihr ausgebildete Führungsschlitz weist dann im gezeigten Fall eine Breite von ca. 120 mm auf. Die angegebenen Werte sind beispielhaft und sollen nur einen Eindruck von möglichen Abmessungen der Führungsschiene vermitteln. Selbstverständlich können im Rahmen der Erfindung auch Führungsschienen mit anderen Abmessungen (sowohl größeren als auch kleineren) gewählt werden.
  • Die Verbindungseinrichtung 34 ist, wie in den 3a,b und 4 dargestellt, stromlinienförmig ausgebildet, damit bei einem Verfahrvorgang der Befahranlage 2 die beiden Dichtleisten 41, 42 in einfacher Weise verschoben werden und einen genügend großen Spalt bilden durch den der Verbindungsbereich 34 gleiten kann. Durch die flexible Ausgestaltung der Dichtleisten 41, 42 nehmen diese nachdem der Führungsschlitten vorbeigefahren ist anschließend ihre ursprüngliche Form wieder an, wodurch der Führungsschlitz wieder geschlossen wird und keine Witterungseinflüsse in das Innere der Führungseinrichtung gelangen können.

Claims (28)

  1. Gitterturm mit einer Befahranlage (2) zum Transport von Personen und/oder Gegenständen in Richtung der vertikalen Ausdehnung des Turmes, umfassend eine Befahrkabine (3), eine Führungseinrichtung (4) und eine Antriebseinrichtung (14, 20, 21), wobei die Befahrkabine (3) an der Führungseinrichtung (4), mittels der Antriebseinrichtung (14, 20, 21) verfahrbar, angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinrichtung (4) bis auf eine Öffnung (8), die eine Relativbewegung der Befahrkabine (3) zur Führungseinrichtung (4) ermöglicht, geschlossen ausgebildet ist.
  2. Gitterturm nach dem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (8) gegen Schmutz und Witterungseinflüsse abgedichtet ist.
  3. Gitterturm nach dem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdichtung über eine Silikondichtung erfolgt.
  4. Gitterturm nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung der Befahrkabine (3) an der Führungseinrichtung (4) über einen Führungsschlitten (6, 30) erfolgt.
  5. Gitterturm nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinrichtung (4) eine Führungsschiene (5) umfasst, die sich entlang der vertikalen Turmausdehnung erstreckt.
  6. Gitterturm nach den beiden vorstehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsschlitten (6, 30) in der Führungsschiene (5) entlang der vertikalen Erstreckung der Führungsschiene (5) verfahrbar angeordnet ist.
  7. Gitterturm nach einem der beiden vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (5) als Hohlprofil ausgebildet ist.
  8. Gitterturm nach dem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsschlitten (6, 30) in dem Hohlprofil der Führungsschiene (5) angeordnet ist.
  9. Gitterturm nach einem der vorstehenden Ansprüche 5–8 dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (8), die eine Relativbewegung der Befahrkabine (3) zur Führungseinrichtung (4) ermöglicht, ein sich vertikal in der Führungsschiene (5) erstreckender Führungsschlitz ist.
  10. Gitterturm nach dem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdichtung des Führungsschlitzes (8) aus zwei an den Rändern (43) des Führungsschlitzes (8) befestigten, sich in Schlitzrichtung erstrek kenden flexiblen Dichtleisten (41, 42) besteht, die in gegenseitiger den Führungsschlitz (8) abdichtender Anlage angeordnet sind.
  11. Gitterturm nach einem der vorstehenden Ansprüche 4–10, dadurch gekennzeichnet, dass die Befahrkabine (3) über eine Verbindungseinrichtung (7, 34) mit dem Führungsschlitten (6, 30) verbunden ist.
  12. Gitterturm nach dem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung (7, 34) oder Teile davon im Einbauzustand durch die Anordnung der Dichtleisten (41, 42) ragt.
  13. Gitterturm nach einem der beiden vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung (34) oder Teile davon stromlinienförmig ausgebildet ist.
  14. Gitterturm nach einem der Ansprüche 4–13, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsschlitten (6, 30) über ein Zugseil (14) mit der Antriebseinrichtung (20, 21) verbunden ist.
  15. Gitterturm nach dem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Zugseil (14) innerhalb der Führungsschiene (5) geführt ist.
  16. Gitterturm nach einem der beiden vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung mindestens eine Winde aufweist.
  17. Gitterturm nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Winde (20) der Antriebseinrichtung an oder in der Befahrkabine angeordnet ist und das Zugseil (14) von der Winde (20) durch den Führungsschlitz (8) über ei ne am Führungsschlitten (6, 30) angeordnete Umlenkrolle (21) zum oberen Ende der Befahranlage (2) geführt ist.
  18. Gitterturm nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Winde der Antriebseinrichtung an dem oberen Ende der Befahranlage (2) angeordnet ist und das Zugseil (14) von der Winde zu dem Führungsschlitten (6, 30) geführt ist.
  19. Gitterturm nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Winde der Antriebseinrichtung am unteren Ende der Befahranlage (2) angeordnet ist und das Zugseil (14) von der Winde über eine am oberen Ende der Befahranlage (2) angeordnete Umlenkrolle zu dem Führungsschlitten (6, 30) geführt und mit diesem verbunden ist.
  20. Gitterturm nach einem der Ansprüche 17–21, dadurch gekennzeichnet, dass die Winde über einen elektrischen Antriebsmotor betrieben wird.
  21. Gitterturm nach dem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromversorgung des elektrischen Antriebsmotors über mindestens eine Stromschiene (17) sowie Stromabnehmer (18) erfolgt.
  22. Gitterturm nach dem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass Stromschiene und Stromabnehmer innerhalb der Führungsschiene (5) angeordnet sind.
  23. Gitterturm nach einem der Ansprüche 17–22, dadurch gekennzeichnet, dass die Winde über eine Fernbedienung betreibbar ist.
  24. Gitterturm nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an oder in der Führungseinrichtung (4) eine Heizeinrichtung (16) angeordnet ist.
  25. Gitterturm nach dem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (5) beheizbar ausgebildet ist.
  26. Gitterturm nach einem der beiden vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Führungsschlitten (6, 30) eine Heizeinrichtung angeordnet ist.
  27. Gitterturm nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Führungseinrichtung (4) eine Notbremse für die Befahranlage (2) angeordnet ist.
  28. Windenergieanlage mit einer auf einem Gitterturm angeordneten Gondel, an der ein Rotor drehbar gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Gitterturm nach einem der vorstehenden Ansprüche ausgebildet ist.
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