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DE102005044967B4 - Absaugeinrichtung für ein Streckwerk - Google Patents

Absaugeinrichtung für ein Streckwerk Download PDF

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DE102005044967B4
DE102005044967B4 DE102005044967.0A DE102005044967A DE102005044967B4 DE 102005044967 B4 DE102005044967 B4 DE 102005044967B4 DE 102005044967 A DE102005044967 A DE 102005044967A DE 102005044967 B4 DE102005044967 B4 DE 102005044967B4
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suction
suction unit
tube
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air
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Robert Gnos
Patrik Quadranti
Markus Müller
Jörg Wernli
Peter Mondgenast
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Maschinenfabrik Rieter AG
Original Assignee
Maschinenfabrik Rieter AG
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Publication date
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    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01HSPINNING OR TWISTING
    • D01H5/00Drafting machines or arrangements ; Threading of roving into drafting machine
    • D01H5/18Drafting machines or arrangements without fallers or like pinned bars
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Abstract

Absaugeinrichtung für die Verdichtungsluft eines Streckwerks mit aerodynamischer Verdichtung einer Ringspinnmaschine mit mindestens einer auswechselbaren Saugeinheit, die eine Saugzone zum Absaugen der zur aeordynamischen Verdichtung verwendeten, Faserreste aufweisenden Verdichtungsluft aufweist, und derart ausgebildet ist, dass sie unter einem begrenzten Abschnitt der Luft-Durchströmzone einer beweglichen, luftdurchlässigen Führungsfläche für die Faserlunte des zugeordneten Streckwerks positionierbar ist, mit einem der mindestens einen Saugeinheit zugeordneten Absaugrohr, durch das die über die Saugeinheit abgesaugte Verdichtungsluft aus der Absaugeinrichtung ausgegeben wird, und mit einer lösbaren Verriegelung, die im Verriegelungszustand die mindestens eine Saugeinheit in betriebsfähiger, gegenüber der Achse des Absaugrohrs seitlich versetzter Lage fixiert und im Entrieglungszustand eine Bewegung der Saugeinheit zwischen ihrer betriebsfähigen Lage und einer von dieser verschiedenen, vorzugsweise vor dem Endabschnitt des Absaugrohrs vorgesehenen Auswechsellage erlaubt, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugeinheit (50, 91, 112, 132, 151, 172, 191) im Verriegelungszustand direkt mit dem Absaugrohr (62, 118, 139, 158, 177) gekoppelt ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Absaugeinrichtung für ein Streckwerk einer Spinnmaschine, insbesondere einer Ringspinnmaschine, nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Eine Ringspinnmaschine der genannten Art ist in DE 44 26 249 A1 offenbart, die vorliegend vollumfänglich in die Beschreibung der Erfindung einbezogen werden soll. Die 1 und 2 dieses Dokuments zeigen beispielhaft eine einzige aus einer Anzahl von Spinnstellen einer Ringspinnmaschine; dargestellt ist die Strecke von der Vorgarnspule über ein Dreizylinderstreckwerk bis hin zur Spinneinrichtung. Dem Dreizylinderstreckwerk nachgeschaltet ist eine Saugwalze zum Ansaugen von Verdichtungsluft für die dem Fachmann bekannte aerodynamische Verdichtung der Faserlunte.
  • Die Absaugeinrichtung gemäss der vorliegenden Erfindung findet bevorzugt in solch einer Saugwalze Anwendung. Wenn nachstehend auf eine Ringspinnmaschine Bezug genommen wird, betrifft dies eine solche gemäß der DE 44 26 249 A1 .
  • Die Erfindung ist jedoch auch anwendbar z. B. in Spinnmaschinen gemäss der DE 101 49 635 C1 oder der DE 197 27 575 A1 , welche Dokumente eine Anordnung zeigen, bei der die Faserlunte nicht über eine Saugwalze verläuft, sondern über ein umlaufendes Riemchen, das wie die oben erwähnte Saugwalze als bewegliche Führungsfläche für die Faserlunte ausgebildet ist und das für den Durchtritt der Verdichtungsluft perforiert ist. Die erfindungsgemässe Absaugeinrichtung kann im Zwischenraum zwischen den Wellen, um die das Riemchen herum läuft, angeordnet werden.
  • Eine dem Fachmann bekannte Absaugeinrichtung 30 für eine Ringspinnmaschine ist in den 1a und 1b sowie insbesondere 2a und 2b näher dargestellt.
  • 1a zeigt eine Ansicht eines Auslauf-Unterwalzenpaars 1, wie es üblicherweise für je zwei benachbarte Spinnstellen eingesetzt wird, was aber nicht zwingend ist. Die Unterwalzen sind als Saugwalze 3 und Saugwalze 4 ausgebildet, die auf einer gemeinsamen Welle 5 des Streckwerks angeordnet und damit um deren Drehachse 6 (die der Drehachse 36 in 2 von DE 44 26 249 A1 entspricht) verdrehbar in der Ringspinnmaschine angeordnet sind. Gestrichelt dargestellt sind die verdeckten Konturen der Saugwalzen 3, 4 und der Welle 5.
  • Eine Perforation 7 ist auf der Oberfläche 8 der Saugwalze 3 angeordnet und besitzt die Breite b. Dieselbe Perforation 14 befindet sich auch auf der Oberfläche 9 der Saugwalze 4, ist aber zur Entlastung der Figur nur angedeutet. Die Perforationen 7, 14 bilden eine Luft-Durchströmzone für die Verdichtungsluft. Auf der Oberfläche 8 (zur Entlastung der Figur nicht auch auf der Oberfläche 9) ist eine über diese laufende Faserlunte bzw. Flyerlunte 10 dargestellt (die der Flyerlunte 11 in den 1 und 2 von DE 44 26 249 A1 entspricht).
  • Zwischen den Oberflächen 8, 9 der Saugwalzen 3, 4 und der Welle 5 liegen Ringräume 12, 13. Die zur aerodynamischen Verdichtung der Faserlunte 10 verwendete Verdichtungsluft strömt von außen durch die Perforationen der Oberflächen 8, 9 in die Ringräume 12, 13 und dann in achsialer Richtung aus diesen hinaus und in den zwischen den Saugwalzen 3, 4 gelegenen Bereich, wo sich eine in der Figur nicht näher dargestellte Drucksenke befindet. In der Saugwalze 4 ist gestrichelt eine Saugeinheit 21 angedeutet, die die Verdichtungsluft im Bereich des Ringraums 13 von der Perforation der Oberfläche 9 in den zwischen den Saugwalzen 3, 4 liegenden Bereich führt. Natürlich befindet sich eine symmetrisch ausgebildete Saugeinheit 20 (2a) im Ringraum 12, die jedoch dort zur Entlastung der Figur weggelassen ist.
  • 1b zeigt einen an der Stelle AA von 1a gelegten Schnitt durch die Saugwalze 4 mit der über diese laufenden Faserlunte 11. Ersichtlich sind die Perforation 14 der Saugwalze 4, die Welle 5 und deren Drehachse 6; weiter dargestellt ist die Saugeinheit 21 mit einem Saugluftkanal 23, der die Verdichtungsluft in den zwischen den Saugwalzen 3, 4 liegenden Bereich führt. Die der Perforation 14 zugewendete (Öffnung 15 der Saugeinheit 21 bildet eine Saugzone 25, durch welche die Verdichtungsluft durch die Perforation 14 hindurch angesaugt (und durch den Saugluftkanal 23 abgeführt) wird. Die über die Perforation 14 geführte Faserlunte 11 wird durch die von der Saugeinheit 21 angesaugten Verdichtungsluft verdichtet und anschließend einer Spinneinrichtung zugeführt.
  • 2a zeigt eine Ansicht einer Absaugeinrichtung 30, wie sie in einem Auslauf-Unterwalzenpaar 1 (1a) Verwendung findet. Eine Saugeinheit 20 sowie die Saugeinheit 21 der Absaugeinrichtung 30 sind so ausgebildet, dass sie in den Ringräumen 12 beziehungsweise 13 (1a) angeordnet werden können, derart, dass sich dann die Saugzonen 24 bzw. 25 betriebsfähig unterhalb der Perforationen 7 bzw. 14 befinden. Die Saugeinheiten 20, 21 sind in einer in der Figur nicht ersichtlichen Trägerplatte 31 (2b) eingelegt und auf dieser mit Hilfe eines um eine Verschwenkachse 38 verschwenkbaren, sich in Verriegelungslage befinden Verschlussdeckels 32 verriegelt. Die Saugeinheit 20 ist zu der im Zusammenhang mit 1b beschriebenen Saugeinheit 21 gleich, aber symmetrisch, ausgebildet; insbesondere besitzt sie ebenfalls einen hier mit 22 bezeichneten Saugluftkanal.
  • Der Verriegelungsdeckel 32 enthält zwei Saugluftführungskanäle 33 bzw. 34, deren verdeckte Kontur gestrichelt dargestellt ist; die Saugluftführungskanäle 33, 34 schließen an die Saugluftkanäle 22, 23 an, laufen über eine Weiche 36 zusammen und enden in einem gemeinsamen Absaugrohr 35, das ebenfalls gestrichelt dargestellt ist, und mit einer Unterdruckquelle der Spinnmaschine verbunden ist. Die Absaugeinrichtung 30 ist zu der in der Figur eingezeichneten Symmetrieachse 37 symmetrisch aufgebaut, da benachbarte Spinnstellen der Ringspinnmaschine auf gleiche Art mit Saugluft versorgt werden müssen.
  • 2b zeigt eine Ansicht der Absaugeinrichtung 30 aus der Richtung des Pfeils B (2a), wobei jedoch die Saugeinheit 20 weggelassen ist und sich der Verriegelungsdeckel 32 in Entriegelungslage, d. h. in ausgeschwenkter Lage befindet, so dass die in der Trägerplatte 31 eingesetzte Saugeinheit 21 direkt ersichtlich ist.
  • Im Betrieb befindet sich die Absaugeinrichtung 30 in der in der 2a dargestellten Konfiguration derart in dem Auslauf-Unterwalzenpaar eingesetzt 1, dass sich die Saugzonen 24 bzw. 25 unter den Perforationsbereichen 7, 14, also in betriebsfähiger Lage, befinden.
  • Müssen die Saugeinheiten 20, 21 ausgewechselt werden, wird der Verriegelungsdeckel 32 aus seiner Verriegelungslage in die Entriegelungslage (wie sie in 2b dargestellt ist) verschwenkt, worauf die Saugeinheiten 20, 21 aus den Ringräumen 10, 11 heraus in den zwischen den Saugwalzen 3, 4 gelegenen Bereich 40 (1a) geschoben werden, der frei zugänglich ist, und aus dem sie entsprechend entnommen werden können. Umgekehrt werden neue Saugeinheiten 20, 21 zuerst in den zwischen den Saugwalzen 3, 4 gelegenen Bereich 40 gebracht und von dort seitlich in die Ringräume 12, 13 hineingeschoben, derart, dass sie zugleich richtig in die Trägerplatte 31 eingelegt sind und so durch Verriegeln des Verriegelungsdeckels 32 fixiert werden können.
  • Die Verriegelung selbst kann in konventioneller Weise durch eine am Ende des Verriegelungsdeckels 32 vorgesehene Rastzunge, die an der Trägerplatte 31 einhakt, vorgenommen werden; die Saugeinheiten 20, 21 wiederum können mit Nocken versehen werden, die in gegengleich ausgebildete Nuten des Verriegelungsdeckels 31 eingreifen und die Saugeinheiten 20, 21 so fixieren. Solche Mittel sind dem Fachmann bekannt und in der Figur nicht dargestellt.
  • Entsprechend befindet sich im montierten Zustand der Absaugeinrichtung 30 die betriebsfähige Lage der Saugeinheiten 20, 21 in den Ringräumen 12, 13 und die Auswechsellage 40 im Bereich zwischen den Saugwalzen 3, 4 (1a) bzw. im Hinblick auf dessen Ende nahe der Verschwenkachse 38 gesehen, im Bereich vor dem Absaugrohr 35 (1a und 2a).
  • Wie bereits oben erwähnt, ist es üblich, ein Auslauf-Unterwalzenpaar 1 für je zwei benachbarte Spinnstellen vorzusehen und dieses sowie eine entsprechende Absaugeinrichtung 30 symmetrisch auszubilden. Es ist jedoch auch denkbar, dass eine Absaugeinrichtung 30 für nur eine Saugwalze 3 vorgesehen wird, so dass gewissermaßen nur eine ”halbe” Absaugeinrichtung 30 mit nur einer Saugeinheit 20 Verwendung findet, was im Hinblick auf die unten beschriebene Erfindung unwesentlich ist.
  • Nachteilig an der Ausbildung der Absaugeinrichtung 30 ist, dass sie zur Verschmutzung neigt. Nach dem Durchtritt durch die Perforationen 7, 13 trägt die Verdichtungsluft von den Faserlunten 10 her stammende Faserreste mit sich, mit der Tendenz, dass sich diese ungünstig in der Absaugeinrichtung 30, insbesondere in den Saugeinheiten 20, 21 ansammeln, dort teilweise größere Pelze bilden und so die Luftströmung stören. Zudem können losgerissene Pelzstücke sich anhäufen, so dass im Ergebnis der Verdichtungsluftstrom über den wirksamen Bereich der Saugzonen 24, 25 gestört wird und damit die Verdichtung der Faserlunte mangelhaft ausfällt.
  • Aus der DE 100 40 073 A1 ist eine ähnliche Einrichtung bekannt, bei der Saugeinsätze 37.2, 37.3 über einen Kanal in Form eines Deckels 37.4 mit einem Gehäuse 37.1 verbunden sind, durch das die angesaugte Luft abgeführt wird. Es besteht Verschmutzungsgefahr in den Toträumen der erwähnten an der Luftführung beteiligten Elemente.
  • Entsprechend ist es eine Aufgabe der Erfindung, eine Absaugeinrichtung zu schaffen, die weniger verschmutzungsempfindlich ist.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Absaugeinrichtung gemäß den Merkmalen von Anspruch 1 und durch eine Saugeinheit gemäss Anspruch 14 gelöst.
  • Dadurch, dass die Saugeinheit direkt mit dem Absaugrohr gekoppelt ist, entfällt die mehrfache Verbindung der Luftführungsabschnitte (der Saugeinheit, des Verriegelungsdeckels und des Absaugrohrs) miteinander. Zudem kann die gesamte Führung der Absaugluft begradigt werden, so dass sich der Weg der Absaugluft in der erfindungsgemässen Ausbildung der Absaugeinrichtung vereinfacht. Dies wiederum verhindert oder vermindert Totzonen oder Rückströmungen der Absaugluft in der Absaugeinrichtung, was die Ansammlung von Faserresten und damit die Verschmutzung reduziert.
  • Dadurch, dass die Saugeinheit einen Saugluftkanal besitzt, der zu Beginn sich im wesentlichen in Längsrichtung der Saugzone erstreckt, ergibt sich eine günstigere Strömung der die Faserreste mitführenden Saugluft, so dass Faseransammlungen zusätzlich unterdrückt werden.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist eine mechanische Führung für die Kopplungsbewegung zwischen einer Saugeinheit und dem Absaugrohr derart vorgesehen, dass sich die entsprechenden Luftdurchströmöffnungen von Saugeinheit und Absaugrohr für die Kopplung gerade, d. h. ohne seitliche Versetzung, aufeinander zu bewegen. Dadurch entsteht während der Kopplung ein gleichmässig ausgebildeter Spalt zwischen den Öffnungen, der sich auf null reduziert, sobald die Saugeinheit ihre Verriegelungslage, d. h. ihre betriebsfähige Lage, erreicht hat. Wird die Saugeinheit während dem Betrieb der Ringspinnmaschine gewechselt (was üblich ist), wird während dem Kopplungsvorgang Luft nicht nur vermehrt durch die Saugeinheit, sondern auch durch den sich verkleinernden Kopplungsspalt angesaugt, d. h. der Kopplungsspalt fortlaufend von allfälligen Faserresten gereinigt, so dass dort keine Fasern verbleiben können, die während der Kopplung eingeklemmt werden, dann in das Innere des Saugluftkanals hinein ragen und so als Fänger für weitere Fasern, somit als Verschmutzungsherde wirken.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand der Figuren näher beschrieben.
  • Es zeigt:
  • 3a eine Saugeinheit nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
  • 3b eine Trägerplatte zu der Saugeinheit nach 3a,
  • 3c eine Absaugeinrichtung nach dem Ausführungsbeispiel der 3a und 3b in einer seitlichen Ansicht,
  • 4 eine weitere Ansicht des Ausführungsbeispiels der 3a bis 3c
  • 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel gemäss der vorliegenden Erfindung,
  • 6 ein drittes Ausführungsbeispiel gemäss der vorliegenden Erfindung,
  • 7 ein viertes Ausführungsbeispiel gemäss der vorliegenden Erfindung,
  • 8 ein fünftes Ausführungsbeispiel gemäss der vorliegenden Erfindung,
  • In den 3a, 3b, 3c und 4 ist ein erstes Ausführungsbeispiel einer Absaugeinrichtung 90 gemäss der vorliegenden Erfindung dargestellt; 3a zeigt eine Saugeinheit 50, 3b eine Trägerplatte 61 und 3c eine seitliche Ansicht der in die Trägerplatte 61 eingesetzten Saugeinheit 50 in der Blickrichtung des Pfeils C von 3a. Die Darstellung entspricht derjenigen der 2a und 2b.
  • 3a zeigt eine erfindungsgemäss ausgestaltete Saugeinheit 50 mit einer durch schlitzartige Saugöffnungen 51, 52 gebildeten Saugzone 53, einem, da dessen Konturen verdeckt sind, gestrichelt dargestellten Saugluftkanal 54, der mit den Saugöffnungen 51, 52 beginnend, in einer ebenfalls gestrichelt gezeichneten Anschlussöffnung 55 zum Anschluss an ein Absaugrohr 56 (4) mündet. Weiter dargestellt sind ein Paar von Gleitschienen 57, 58, die zum Eingriff mit gegengleich ausgebildeten Gleitnuten 59, 60 (3b) vorgesehen sind.
  • Die Saugzone 53 ist um ein Mehrfaches länger als breit ausgebildet; der Saugluftkanal erstreckt sich unter der Saugzone 53 im wesentlichen in deren Längsrichtung, d. h. läuft im wesentlichen parallel zu dieser; dies mindestens aber über das erste Drittel oder mehr als die Hälfte der Länge der Saugzone 53. Vorteilhafterweise, aber nicht zwingend, ist der Saugluftkanal an seinem stromaufwärts gelegenen Anfang in Abschnitte aufgeteilt, die den schlitzartigen Öffnungen 51, 52 entsprechen; die Abschnitte vereinigen sich noch unter den Öffnungen oder erst nach diesen, wie es in den Figuren dargestellt ist. Dadurch ergibt sich eine verbesserte Strömung der Saugluft mit verringert auftretenden Verwirbelungen bzw. Totzonen.
  • 3b zeigt weiter eine Trägerplatte 61, die an einem Absaugrohr 62 (3c) angeformt ist. Das Absaugrohr 62 ist in seinem Endabschnitt als Hosenrohr ausgebildet (4) und besitzt entsprechend zwei Absaugöffnungen 63, 64. Damit können gemäss der in 2a dargestellten Anordnung zwei Saugeinheiten direkt mit dem Absaugrohr gekoppelt werden.
  • Entsprechend ist die Trägerplatte 61 über eine Zwischenwand 65, die den vor dem Absaugrohr 62 gelegenen Raum in zwei Kammern 66, 67 teilt, zur Aufnahme von zwei Saugeinheiten ausgebildet.
  • Die Kammer 66 wird hinten durch die Absaugöffnung 63 und seitlich durch einen Rand 68 der Trägerplatte 61 sowie die Zwischenwand 65 begrenzt. Der Rand 68 und die Zwischenwand 65 weisen Vorsprünge 69, 70 auf, die zusammen mit den entsprechenden Abschnitten des Bodenbereichs 71 der Trägerplatte 61 Gleitnuten 72, 73 für die Gleitschienen 57, 58 der Saugeinheit 50 (3a) bilden. Die Kammer 67 wird hinten durch die Absaugöffnungen 64 und seitlich durch einen Rand 74 der Trägerplatte 61 sowie durch die Zwischenwand 65 begrenzt. Der Rand 74 und die Zwischenwand 65 besitzen Vorsprünge 75, 76, die zusammen mit den entsprechenden Abschnitten des Bodenbereichs 71 der Trägerplatte 61 Gleitnuten 77, 78 für die Gleitschienen einer weiteren, hier zur Entlastung der Figur nicht dargestellten Saugeinheit bilden.
  • 3c zeigt in einer seitlichen Ansicht in Richtung des Pfeils C von 3a die Trägerplatte 61 mit ihrem Rand 68, der den Vorsprung 69 aufweist, sowie ihren Bodenbereich 67, das Absaugrohr 62 und die Saugeinheit 50 mit ihrer Öffnung 51, dem Saugkanal 54 und der Anschlussöffnung 55, welche an der Absaugöffnung 63 des Absaugrohrs 62 anliegt. Wiederum sind verdeckten Konturen gestrichelt dargestellt.
  • Die Saugeinheit 50 kann aus ihrer betriebsfähigen Lage gemäss 3c entfernt werden, indem sie im Gegenuhrzeigersinn in Richtung des Pfeils 82 dem Bodenbereich 71 entlang verschoben wird, bis ihre Gleitschienen 57, 58 von der Zwangsführung durch die Gleitnuten 72, 73 freikommen. Danach kann die Saugeinheit 50 seitlich gegen den Bodenbereich 71 verschoben werden, wo sie sich in ihrer Auswechsellage 78 befindet, die in 3b im Raum vor dem Endabschnitt des Absaugrohrs 62 punktiert angedeutet ist. Die Bewegungsrichtung der Saugeinheit 50 ist in 3a durch die beiden Doppelpfeile 80 (Bewegung während der Zwangsführung, entspricht der Bewegung nach dem Pfeil 82) und 81 (freier Bewegungsabschnitt) beschrieben.
  • Der Bereich der Auswechsellage 78 der Saugeinheit 50 (und der zur Entlastung der 3a bis 3c nicht eingezeichneten weiteren Saugeinheit) ist wiederum punktiert dargestellt und befindet sich bei bestimmungsgemäss im Ansaug-Unterwalzenpaar 1 (1a) eingesetzter Absaugeinrichtung im Bereich zwischen den Saugwalzen 3 und 4.
  • Im Ergebnis bilden die Gleitnuten 72, 73 mit den zugehörigen Gleitschienen 57, 58 eine mechanische Führung, vorzugsweise eine Zwangsführung mit einer für die Saugeinheit 50 einzigen erlaubten Bewegung, die den letzten Abschnitt der Kopplungsbewegung zwischen der Absaugöffnung 63 des Absaugrohrs 62 und der Anschlussöffnung 55 der Saugeinheit 50 derart bestimmt, dass die Kopplungsbewegung im Wesentlichen ohne seitliche Versetzung der beiden Öffnungen 55, 63 gerade aufeinander zu oder voneinander weg erfolgt.
  • 4 zeigt eine zur der Symmetrielinie 101 symmetrische Absaugeinrichtung 90 in einer Ansicht, die der Abwicklung der bogenförmig um die Welle 5 (1b) herumverlaufenden Absaugeinrichtung 90 in eine Ebene entspricht. Dargestellt sind die Komponenten des Ausführungsbeispiels der 3a bis 3c. Angedeutet ist eine weitere Saugeinheit 91 mit einer Anschlussöffnung 92 und einem Saugluftkanal 93. Die Saugeinheiten 50, 91 sind über einen Bügel 94 an der Trägerplatte 61 festgelegt und befinden sich in betriebsfähiger Lage im Verriegelungszustand. Der Bügel 94 ist über eine Verschwenkachse 95 verschwenkbar an der Trägerplatte angeordnet und kann auf konventionelle Weise in ein Verriegelungselement 96 eingehängt werden. Wird der Bügel gelöst, können die Saugeinheiten 50, 91 eine nach der anderen entfernt werden. Im Fall der Saugeinheit 50 erfolgt dies durch Bewegung in Richtung des Pfeils 97, bis die Saugeinheit 50 aus ihrer Zwangsführung befreit ist, und dann in Richtung des Pfeils 98, um sie in die Auswechsellage 78 zu bringen, so dass sie aus einem Ringraum 12 (1a) entfernt ist und dem Streckwerk einer Ringspinnmaschine entnommen werden kann. Ebenso betreffend der Saugeinheit 91, wie es doch die Pfeile 99, 100 angedeutet ist. Die Montage neuer Saugeinheiten 50, 93 erfolgt natürlich in umgekehrter Reihenfolge.
  • An dieser Stelle sei noch einmal wiederholt, dass die erfindungsgemässe Ausbildung der Saugeinrichtung 90 (sowie die gemäss den weiteren Ausführungsbeispiele) nicht an die Konfiguration in einem Auslauf-Unterwalzenpaar 1 gebunden ist, sondern auch in anderen Konfigurationen, wie sie einleitend erwähnt sind, einsetzbar ist.
  • In der Figur ist der vereinfachte Verlauf der Saugkanäle 54, 93 ersichtlich, die direkt in das Absaugrohr 62 münden und entsprechend nur je eine Übergangsstelle in Gestalt der jeweiligen Öffnungen 55, 63 und 92, 64 aufweisen. Überdies erfolgt, wie oben erwähnt, die Kopplung zwischen den Saugeinheiten 50, 91 derart, dass während der Kopplung eine Selbstreinigung der Kopplungsstellen durch den Saugluftstrom erfolgt.
  • 5 zeigt eine Absaugeinrichtung 110 gemäss einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, das wiederum zu einer Symmetrielinie 111 symmetrisch aufgebaut ist; zur Entlastung der Figur ist der rechts der Symmetrielinie liegende Teil der Absaugeinrichtung 110 weggelassen.
  • Eine Saugeinheit 112 besitzt eine durch Öffnungen 113 und 114 gebildete Saugzone 115 sowie einen Saugluftkanal 116. Eine Trägerplatte 117 ist an einem Absaugrohr 118 fixiert. Die Saugeinheit 112 und die Trägerplatte 117 sind über eine als Verschwenkgelenk 119 ausgebildete mechanische Führung miteinander verbunden, derart, dass die Saugeinheit 112 gegenüber dem Absaugrohr 118 verschwenkbar angelenkt ist. In der Figur befindet sich die Saugeinheit 112 in betriebsfähiger Lage und ist und über ihre Anschlussöffnung 120 mit der Absaugöffnung 121 des Absaugrohrs 118 gekoppelt. Der Verriegelungszustand der Saugeinheit 112 wird durch einen Bügel 123 gesichert.
  • Das Verschwenkgelenk 119 besteht bevorzugt aus einem an sich bekannten Kugelgelenk, wobei z. B. eine an der Saugeinheit 112 angeordnete Kugel in eine entsprechend ausgebildete, offene Pfanne der Trägerplatte 117 eingreift. Dies hat den Vorteil, dass das Verschwenkgelenk lösbar ausgebildet ist, sodass die Saugeinheit 112 ohne weiteres von der Trägerplatte 117 entfernt oder umgekehrt in diese eingesetzt werden kann. Weiter besitzt ein Kugelgelenk den Vorteil, dass während der Verschwenkung der Saugeinheit 112 zwischen ihrer betriebsfähigen Lage und ihrer Auswechsellage eine Verschwenkbewegung nicht nur in der Ebene, sondern in Raum erfolgen kann, was angesichts der Geometrie des Streckwerks einer Ringspinnmaschine beziehungsweise der Geometrie im Auslauf-Unterwalzenpaar 1 (1a) notwendig ist.
  • Soll die Saugeinheit 112 entfernt werden, wird der Bügel 123 gelöst und die Saugeinheit 112 in Richtung des Pfeils 122 verschwenkt, bis sie sich außerhalb eines Ringraums 12 (1a) in ihrer Auswechsellage befindet, aus welcher sie aus dem Streckwerk der Spinnmaschine entnommen werden kann. Eine neue Saugeinheit 112 wird natürlich in der umgekehrten Reihenfolge zuerst in ihrer Auswechsellage eingesetzt und verschwenkbar an der Trägerplatte 117 angelenkt, dann entgegen der Pfeilrichtung 122 in ihre betriebsfähige Lage verschwenkt und dort durch den Bügel 123 verriegelt.
  • In der Figur ist die besonders einfache Führung von Saugkanal 116 und Absaugrohr 118 ersichtlich.
  • 6 zeigt eine Absaugeinrichtung 130 zur Anordnung in einem Auslauf-Unterwalzenpaar 1 (1a) gemäss einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung, das wiederum zu einer Symmetrielinie 131 symmetrisch aufgebaut und zu Entlastung der Figur nur hälftig dargestellt ist. Wie in den 4 und 5 ist auch die Absaugeinrichtung 130 in eine Ebene abgewickelt dargestellt.
  • Eine Saugeinheit 132 besitzt Absaugöffnungen 133 und 134, die eine Saugzone 135 bilden; ein Saugluftkanal 136 führt von den Öffnungen 133, 134 zu einer Anschlussöffnung 137, welche sich ihrerseits mit einer Absaugöffnung 138 eines Absaugrohrs 139 überdeckt. Weiter ersichtlich ist eine Trägerplatte 140, welche am Absaugrohr 139 angeformt und mit einem Bügel 141 versehen ist, der die in die Trägerplatte 140 eingelegte Saugeinheit 132 fixiert. Über eine in der Figur nicht dargestellte mechanische Führung, die gemäß den in 3b gezeigten, in Gleitnuten laufenden Gleitschienen ausgebildet sein kann, ist die Saugeinheit 132 parallel zur Symmetrielinie 131 auf der Trägerplatte 140 längs verschieblich gelagert. Dadurch ergibt sich ein Wechsel von der in der Figur gezeigten, betriebsfähigen Lage in die durch die punktierte Linie angedeutete Auswechsellage 142, in dem die Saugeinheit 132 zuerst entlang dem Pfeil 143 längs und dann entlang dem Pfeil 144 quer verschoben wird.
  • Dies bedeutet, dass der letzte Abschnitt der Kopplungsbewegung zwischen der Anschlussöffnung 137 und der Absaugöffnung 138 im wesentlichen durch die in einer gemeinsamen Ebene der bei den Öffnungen 137, 138 liegende seitliche Versetzungsbewegung erfolgt. Vorliegend verläuft diese gemeinsame Ebene parallel zur Symmetrieachse 131 und senkrecht zur Trägerplatte 140.
  • Ein als Anschlag 145 ausgebildetes Positionierungsmittel der Trägerplatte 140 begrenzt die Kopplungsbewegung der Saugeinheit 132 so, dass ihre Endlage der betriebsfähigen Lage entspricht und diese dadurch durch den Anschlag (in Verbindung mit der Absaugöffnung 138) definiert ist.
  • Diese Anordnung erlaubt einen vorteilhaften, möglichst gerade verlaufenden Saugluftkanal 136 bzw. einen möglichst günstig ausgebildeten Abschnitt des als Hosenrohr ausgebildeten Absaugrohrs 139 zugleich mit einer mechanischen Führung, die robuster ausgebildet werden kann als ein Kugelgelenk gemäß der Absaugeinrichtung 110 von 5, dessen Hals bei unsachgemäßer Behandlung als Schwachstelle zum Bruch neigt.
  • 7 zeigt eine Absaugeinrichtung 150 zur Anordnung in einem Auslauf-Unterwalzenpaar 1 (1a) gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung, das wiederum zu einer Symmetrielinie 151 symmetrisch aufgebaut und zur Entlastung der Figur nur hälftig dargestellt ist. Wiederum ist die Absaugeinrichtung 150 in eine Ebene abgewickelt.
  • Eine Absaugeinrichtung 151 mit Absaugöffnungen 152, 153, die eine Saugzone 154 bilden, besitzt einen Saugluftkanal 155 der in einer Anschlussöffnung 156 mündet, welche ihrerseits einer Absaugöffnung 157 eines Absaugrohrs 158 (das als Hosenrohr ausgebildet ist) gegenüber liegt. Die Öffnungen 156, 157 liegen senkrecht zu den Achsen des Saugluftkanals 155 bzw. des untersten Schnitts des Absaugrohrs 158. Ein Bügel 159 fixiert die Saugeinheit 151 in betriebsfähiger Lage.
  • Weiter dargestellt ist ein Handgriff 160 an dem die Saugeinheit 151 von der in der Figur dargestellten betriebsfähigen Lage in gerader, durch den Pfeil 161 angegebenen Richtung direkt in ihre Auswechsellage 162 gezogen werden kann. Über eine in der Figur nicht dargestellte mechanische Führung, die gemäß den in 3b gezeigten, in Gleitnuten laufenden Gleitschienen ausgebildet sein kann, ist die Saugeinheit 151 in Richtung des Pfeils 161 verschieblich gelagert.
  • Ein Anschlag 163 der Trägerplatte 164 begrenzt die Koppelungsbewegung so, dass bei einer Bewegung entgegen der Richtung des Pfeils 161 die Saugeinheit 151 schließlich automatisch in ihre betriebsfähige Lage gerät, die damit durch den Anschlag 163 (und die Absaugöffnung 157) definiert ist. Bei einer Ausführungsform, die ohne Gleitschienen realisiert wird, bildet der Anschlag 163 eine Gleitfläche, an der die Saugeinheit bei unpräziser Kopplungsbewegung geführt wird, bis sie die betriebsfähige Lage erreicht.
  • Diese Anordnung besitzt den Vorteil, dass wie im Fall der Absaugeinrichtung 130 die Führung der Saugluft sowohl im Saugluftkanal 155 als auch in Absaugrohr 158 möglichst gerade verläuft, während das Auswechseln einer Saugeinheit 155 durch den Bediener einfach bewerkstelligt werden kann, da Gleitnuten und Gleitschienen nicht vollständig im Hintergrund des Ringraums 12 oder 13 (1a) angeordnet, sondern durch ihre schräge, gegen außen gerichtete Lage direkt einsehbar sind, was das richtige Einsetzen der Saugeinheit 155 in ihre mechanische Führung erleichtert.
  • 8 zeigt eine Absaugeinrichtung 170 zur Anordnung in einem Auslauf-Unterwalzenpaar 1 (1a) gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel der Erfindung, das wiederum zu einer Symmetrielinie 171 symmetrisch aufgebaut und zur Entlastung der Figur nur hälftig dargestellt ist. Wiederum ist die Absaugeinrichtung 170 in eine Ebene abgewickelt.
  • Eine Saugeinheit 172 besitzt Absaugöffnungen 173, 174, welche eine Saugzone 175 bilden, sowie einen Saugluftkanal 176. An einem Absaugrohr 177 ist eine Trägerplatte 61 angeformt. Das Absaugrohr 177 mündet gegen die Saugeinheit 172 hin in einem flexiblen Schlauch 178, er in die Saugeinheit 172 vorzugsweise eingesteckt ist. Dadurch kann die Saugeinheit 172 durch Deformation des flexiblen Schlauchs 178 aus ihrer, in der Figur gezeigten betriebsfähigen Lage in die Auswechsellage 184 (und zurück) verschwenkt werden, ohne dass sie vom Absaugrohr 177 gelöst werden muss.
  • Die Trägerplatte 61 besitzt einen Rand 179, der als Anschlag für die Saugeinheit 172 wirkt und deren betriebsfähige Lage definiert. Ein Distanzstück 181 schlägt an der dem Rand 179 gegenüberliegenden Seite der Saugeinheit 172 an, so dass diese in ihrer betriebsfähigen Lage fixiert bzw. verriegelt ist. Das Distanzstück 181 wiederum kann durch einen Bügel 183 arretiert werden.
  • Soll die Saugeinheit 172 ausgewechselt werden, wird durch den Bediener das Distanzstück 181 entfernt und die Saugeinheit 172 in Richtung des Pfeils 182 in ihrer Auswechsellage 184 bewegt und dort vom flexiblen Schlauch 178 gelöst. Umgekehrt kann eine neue Saugeinheit 172 in Auswechsellage 184 auf den flexiblen Schlauch 178 gesteckt, entgegen der Richtung des Pfeils 182 an den Rand 179 gedrückt und mit Hilfe des Distanzstücks 181 verriegelt werden.
  • Diese Anordnung besitzt den Vorteil der einfachen und möglichst gerade erfolgenden Führung der Saugluft, ohne dass die Kopplungsstellen von Saugeinheit 172 und Absaugrohr 177 für dichtendes Aneinanderliegen aufwendig und präzise bearbeitet werden müssen.
  • Wiederum ist in der Figur das Absaugrohr 177 als Hosenrohr ausgebildet, wobei die beiden endseitigen Rohrabschnitte je in einem flexiblen Schlauch münden, so dass je eine der Saugeinheiten einem Ast des Hosenrohrs zugeordnet ist. Es ergibt sich, dass die betriebsfähige Lage seitlich des Absaugrohrs 177, und die Auswechsellage 184 vor diesem liegt.
  • Alternativ kann der gesamte Verzweigungsabschnitt des Hosenrohrs es aus dem flexiblen Material hergestellt werden, was eine erleichterte Beweglichkeit bzw. einen größeren Verschwenkbereich der angeschlossenen Saugeinheiten 172 ermöglicht.

Claims (16)

  1. Absaugeinrichtung für die Verdichtungsluft eines Streckwerks mit aerodynamischer Verdichtung einer Ringspinnmaschine mit mindestens einer auswechselbaren Saugeinheit, die eine Saugzone zum Absaugen der zur aeordynamischen Verdichtung verwendeten, Faserreste aufweisenden Verdichtungsluft aufweist, und derart ausgebildet ist, dass sie unter einem begrenzten Abschnitt der Luft-Durchströmzone einer beweglichen, luftdurchlässigen Führungsfläche für die Faserlunte des zugeordneten Streckwerks positionierbar ist, mit einem der mindestens einen Saugeinheit zugeordneten Absaugrohr, durch das die über die Saugeinheit abgesaugte Verdichtungsluft aus der Absaugeinrichtung ausgegeben wird, und mit einer lösbaren Verriegelung, die im Verriegelungszustand die mindestens eine Saugeinheit in betriebsfähiger, gegenüber der Achse des Absaugrohrs seitlich versetzter Lage fixiert und im Entrieglungszustand eine Bewegung der Saugeinheit zwischen ihrer betriebsfähigen Lage und einer von dieser verschiedenen, vorzugsweise vor dem Endabschnitt des Absaugrohrs vorgesehenen Auswechsellage erlaubt, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugeinheit (50, 91, 112, 132, 151, 172, 191) im Verriegelungszustand direkt mit dem Absaugrohr (62, 118, 139, 158, 177) gekoppelt ist.
  2. Absaugeinrichtung nach Anspruch 1, mit einer mechanischen Führung für eine Bewegung der mindestens einen Saugeinheit (50, 91, 112) zwischen ihrer betriebsfähigen Lage und ihrer vor dem Endabschnitt des Absaugrohrs (62, 118) vorgesehenen Auswechsellage (40, 78, 123) die derart ausgebildet ist, dass der letzte Abschnitt der Kopplungsbewegung zwischen einer Absaugöffnung (55, 92, 120) des Absaugrohrs (62, 118) und einer dieser zugeordneten Anschlussöffnung (63, 64, 121) der Saugeinheit im Wesentlichen ohne seitliche Versetzung der beiden Öffnungen (55, 92, 120, 63, 64, 121) gerade aufeinander zu erfolgt.
  3. Absaugeinrichtung nach Anspruch 2, wobei die mechanische Führung eine Zwangsführung mit vorzugsweise Gleitnuten (72, 73) und darin laufenden Gleitschienen (57, 58) aufweist, derart, dass die mindestens eine Saugeinheit (50) im letzten Abschnitt der Kopplungsbewegung gegenüber dem Absaugrohr (62) zwangsgeführt beweglich gehalten ist und die einzige durch die Zwangsführung erlaubte Bewegungsrichtung die Anschlussöffnung (55) und die Absaugöffnung (63) gerade aufeinander zu oder voneinander weg führt.
  4. Absaugeinrichtung nach Anspruch 3, bei welcher die mechanische Führung ein lösbares Verschwenkgelenk aufweist, über das die Saugeinheit (119) gegenüber dem Absaugrohr (118) verschwenkbar angelenkt ist.
  5. Absaugeinrichtung nach Anspruch 4, bei welcher das Verschwenkgelenk (119) in der Art eines Kugelgelenks ausgebildet ist, das eine Pfanne und ein in diese eingreifendes Gegenstück aufweist, derart, dass die Bewegung der Saugeinheit (112) zwischen betriebsfähiger Lage und Auswechsellage (122) durch Verschwenkung um das Verschwenkgelenk (119), vorzugsweise der Oberfläche einer Unterwalze des Streckwerks entlang, erfolgen kann.
  6. Absaugeinrichtung nach Anspruch 1, mit einer mechanischen Führung für die Bewegung der mindestens einen Saugeinheit (132, 151) zwischen ihrer betriebsfähigen Lage und ihrer vor dem Endabschnitt des Absaugrohrs vorgesehenen Auswechsellage (142, 162), die derart ausgebildet ist, dass der letzte Abschnitt der Kopplungsbewegung zwischen einer Absaugöffnung (138, 157) des Absaugrohrs und einer dieser zugeordneten Durchströmöffnung (137, 156) der Saugeinheit (132, 151) im Wesentlichen durch die in einer gemeinsamen Ebene der beiden Öffnungen (138, 157, 137, 156) liegende seitliche Versetzung erfolgt.
  7. Absaugeinrichtung nach Anspruch 6, bei welcher die mechanische Führung weiter derart ausgebildet ist, dass der letzte Abschnitt der Kopplungsbewegung durch Positionierungsmittel wie einen Anschlag (145, 163) begrenzt und deren betriebsfähige Lage durch diese definiert wird.
  8. Absaugeinrichtung nach Anspruch 6 oder 7, wobei die Saugeinheit (151) Greifmittel (160) zum manuellen Verschieben über mindestens den letzten Abschnitt der Kopplungsbewegung aufweisen.
  9. Absaugeinrichtung nach Anspruch 1, bei welcher das Absaugrohr endseitig ein flexibles Schlauchstück (178) aufweist, über das mit der mindestens einen Saugeinheit (172) eine lösbare Kopplung erfolgt, derart, dass die gekoppelte Saugeinheit (172) durch Deformation des Schlauchstücks (178) zwischen der betriebsfähigen Lage und der Auswechsellage (184) hin und her bewegbar ist.
  10. Absaugeinrichtung nach Anspruch 11, bei welcher zwei Saugeinheiten vorgesehen sind und das flexible Schlauchstück als Hosenrohr ausgebildet ist, derart, dass je eine der Saugeinheiten einem Ast des Hosenrohrs zugeordnet und die betriebsfähige Lage der Saugeinheiten seitlich des Hosenrohrs, die Auswechsellage im Raum vor dem Hosenrohr vorgesehen ist.
  11. Absaugeinrichtung nach Anspruch 1, bei welcher die Verriegelung einen arretierbaren Bügel (94, 128, 141, 159, 183) aufweist, welcher in Verriegelungsstellung die mindestens eine Saugeinheit (50, 112, 132, 151) gegenüber dem Absaugrohr betriebsfähig festlegt.
  12. Absaugeinrichtung nach Anspruch 1, bei welcher die Verriegelung einen arretierbaren Deckel aufweist, der die mindestens eine Saugeinheit im Verriegelungszustand abschnittsweise flächig umfasst und in betriebsfähiger Lage festlegt, wobei dessen Verriegelungsposition durch einen lösbaren Schnappverschluss festlegbar ist.
  13. Absaugeinrichtung nach Anspruch 2, 6 oder 9, bei welcher Elemente wie (69, 70, 72, 73, 75, 76, 77, 78) einer mechanischen Führung für die Bewegung der mindestens einen Saugeinheit (50) zwischen ihrer betriebsfähigen Lage und ihrer vor dem Endabschnitt des Absaugrohrs (62) vorgesehenen Auswechsellage (78) an einer Trägerplatte (61) angeordnet sind, die ihrerseits vor dem Ende des Absaugrohrs (62) liegt und mit diesem starr verbunden ist.
  14. Saugeinheit (50, 112, 132, 151, 172, 191) für eine Absaugeinrichtung (90, 110, 130, 150, 170, 190) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, mit mindestens einer vorzugsweise schlitzartigen Saugöffnung (51, 52, 113, 114, 133, 134, 152, 153, 173, 174, 192) zur Bildung einer Saugzone (53, 115, 135, 154, 175, 194), die um ein Mehrfaches länger als breit ist, und mit einem Saugluftkanal (54; 116, 136, 155, 176, 195), der beginnend an der mindestens einen Saugöffnung (51, 52, 113, 114, 133, 134, 152, 153, 173, 174, 192) durch die Saugeinheit (50, 112, 132, 151, 172, 191) hindurch zu einer Anschlussöffnung (55, 120, 137, 156, 196) führt, dadurch gekennzeichnet, dass sich der mindestens eine, unter der mindestens einen Saugöffnung (51, 52, 113, 114, 133, 134, 152, 153, 173,174, 192) befindende Abschnitt des Saugluftkanals (54, 116, 136, 155, 176, 195) im wesentlichen in Längsrichtung der Saugzone (53, 115, 135, 154, 175, 194) erstreckt.
  15. Saugeinheit nach Anspruch 14, bei welcher sich der stromaufwärts gelegene Anfangsabschnitt des mindestens einen Abschnitts des Saugluftkanals (54, 116, 136, 155, 176, 195) über das erste Drittel der Länge der Saugzone (53, 115, 135, 154, 175, 194) im wesentlichen parallel zu dieser erstreckt.
  16. Saugeinheit nach Anspruch 15, bei welcher sich der stromaufwärts gelegene Anfangsabschnitt des mindestens einen Abschnitts des Saugluftkanals (54, 116, 136, 155, 176, 195) über die Hälfte oder mehr der Länge der Saugzone (53, 115, 135, 154, 175, 194) im wesentlichen parallel zu dieser erstreckt.
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