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Die Erfindung betrifft eine Schutzhaube für eine Trennscheibe eines handgeführten Trennschleifers mit den Merkmalen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Es sind kleinere handgeführte Kreissägen bekannt, bei denen das Kreissägeblatt benutzerseitig von einer Schutzhaube aus Leichtmetallguß umschlossen ist. Die Schutzhaube dient als Berührschutz und zum Auffangen bzw. Absaugen der vergleichsweise leichten Sägespäne. Die Schutzhaube ist insgesamt nur geringen Betriebslasten ausgesetzt.
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Handgeführte Trennschleifer erzeugen beim Ausführen eines Schnittes in Stein oder ähnlichen Materialien große Mengen von Schleifstaub, der auch mit gröberen Partikeln durchsetzt sein kann. Zum Auffangen des Schleifstaubes, der Partikel und gegebenenfalls auch von entstehenden Funken ist eine Schutzhaube vorgesehen, die die Trennscheibe des Trennschleifers teilweise überdeckt.
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Insbesondere bei größeren Trennschleifern, die durch einen Verbrennungsmotor angetrieben sind und Trennscheiben mit einem Durchmesser von beispielsweise 300 mm oder 350 mm aufweisen, wird eine beträchtliche Antriebsleistung zum Ausführen eines Trennschnittes aufgebracht. Aus der hohen Leistung resultieren große Mengen von Staub, Partikeln, Funken oder dgl., die mit überaus hoher kinetischer Energie aufgewirbelt und innenseitig gegen die Schutzhaube der Trennscheibe geschleudert werden. Erschwerend kommt hinzu, daß Stein- oder Zementstaub oder dgl. eine hohe abrasive Wirkung hat, die in Verbindung mit der großen kinetischen Energie zu einer entsprechend hohen, verschleißenden Belastung der Schutzhaube führt.
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Neben dem daraus resultierenden Erfordernis einer hohen Verschleißfestigkeit ist das Gewicht der Haube von besonderer Bedeutung. Trennschleifer mit einem Verbrennungsmotor als Antriebsmotor gehören einer Größenklasse an, die bauartbedingt im Vergleich zu kleineren Geräten ein hohes Eigengewicht aufweisen. Um dennoch eine gute Handhabbarkeit bei von Hand geführten Schnittaufgaben zu ermöglichen, ist Leichtbauweise zur Kompensation des hohen, konzeptbedingten Grundgewichtes eine vordringliche Zielsetzung.
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In der
DE 295 08 950 wird ausgeführt, daß die Schutzhaube eines gattungsgemäßen Trennschleifers aus Aluminium zwar entsprechend leicht ist, nicht aber den Erfordernissen einer hohen Standzeit bzw. Verschleißfestigkeit genügt. Zur Lösung dieses Problems schlägt die genannte Druckschrift eine zweiteilige, aus Aluminiumblech gefügte Schutzhaube vor, in deren Umfangswand ein Verschleißstreifen eingenietet ist. Die Nietverbindung hält den Verschleißstreifen und dient gleichzeitig der Verbindung der beiden Haubenhälften aus Aluminiumblech. Eine derart aufgebaute Haube ist zwar vergleichsweise leicht und weist auch eine verbesserte Verschleißfestigkeit auf. Die Standzeit wird jedoch durch die nach innen in das Haubeninnere ragenden Nietenköpfe begrenzt, die dem Schleifstaub und damit der Abrasion ausgesetzt sind.
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Aus der
US 2004/0134076 A1 ist noch eine Kreissäge mit einer Schutzhaube aus zwei Gusshalbschalen bekannt. Außenseitig angeformte Schraubdome dienen einer Schraubverbindung beider Halbschalen. Die Trennfuge zwischen den beiden Gusshalbschalen verläuft in der Umfangswand genau umfangsseitig des Kreissägeblatts und unterliegt damit der direkten Beaufschlagung durch abgeschleuderte Späne. Im besonders durch auftreffende Späne beanspruchten Einlaufbereich ist in die Umfangswand ein Sichtfenster eingelassen, um die Schnittführung besser beobachten zu können.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schutzhaube für die Trennscheibe eines handgeführten Trennschleifers anzugeben, die bei Leichtbauweise eine verbesserte Verschleißfestigkeit aufweist.
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Diese Aufgabe wird durch eine Schutzhaube mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Es wird eine Schutzhaube für eine Trennscheibe vorgeschlagen, deren Umfangswand in Umfangsrichtung zumindest abschnittsweise eine angeformte Aufdickung aufweist, deren Seitenwände im Vergleich dazu dünner sind, und wobei die Schutzhaube mit der Umfangswand, der abschnittsweisen Aufdickung und den dünneren Seitenwänden einteilig aus Leichtmetallguß gebildet ist. Die abschnittsweise angeordneten Aufdickungen der Umfangswand können gezielt an Orten besonders hoher Abrasionswirkungen angebracht werden, während die übrigen Bereiche der Schutzhaube dünnwandig und leichtgewichtig sind. Im Bereich der Aufdickungen wird Abrasion bewußt in Kauf genommen, die infolge der Aufdickung eine dennoch entsprechend lange Standzeit ermöglicht. Die gezielt dünnwandige Ausbildung der Seitenwände und anderer, geringeren Verschleißlasten unterliegenden Haubenabschnitte erlaubt in Verbindung mit dem einteiligen Leichtmetallguß eine fügestellenfreie Ausführung, die insgesamt mechanisch stabil ist und gegenüber herkömmlichen Bauweisen auch unter Einbeziehung der dem Verschleiß ausgesetzten Aufdickungen ein insgesamt reduziertes Gewicht aufweist. Die gußtechnisch einteilig angeformten Aufdickungen können über einen verlängerten Zeitraum der Lebensdauer langsam abgenutzt werden, wobei durch das Fehlen separater Verbindungselemente die Integrität der Schutzhaube von dem Verschleißzustand der Aufdickung im wesentlichen unbeeinträchtigt bleibt. Insbesondere hat sich Magnesiumdruckguß für die Fertigung der erfindungsgemäßen Schutzhaube als vorteilhaft herausgestellt, womit ein verbessertes Verhältnis von Verschleißfestigkeit zu Haubengewicht erzielt werden kann.
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Gemäß der Erfindung ist die Umfangswand in ihrem Einlaufbereich gegenüber einem in Umfangsrichtung nachfolgenden Mittenbereich aufgedickt. Es hat sich gezeigt, daß die Trennscheibe bei der Ausführung ihrer Schnittbewegung beim Durchgang durch den Schnitt eine entsprechende Schnittmehlmenge ansammelt. Im Laufe der weiteren Drehbewegung passiert der entsprechende Abschnitt der Trennscheibe den Einlaufbereich der Schutzhaube, über dessen Umfangsabschnitt der größte Teil des Schneidmehles abgeschleudert wird. Der in Drehrichtung nachfolgende Mittenbereich ist nur geringfügig belastet. Eine gezielte Aufdickung im Einlaufbereich führt zu der gewünschten Verschleißfestigkeit, während der Mittenbereich der Umfangswand auch ohne Aufdickung hinreichend verschleißfest bei geringem Gewicht ist.
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In vorteilhafter Weiterbildung ragt die Aufdickung aus der Kontur der Umfangswand heraus in einen Innenraum der Schutzhaube und wölbt sich insbesondere konvex in den Innenraum hinein. Der in den Innenraum ragende Aufdickungsbereich liegt dabei in Flucht mit der Trennscheibe. Die entsprechende Ausführung basiert auf der Erkenntnis, daß eine erhöhte Abrasion nur in unmittelbarer Fluchtung mit der Trennscheibe über einen entsprechend schmalen Bereich zu erwarten ist. Zusätzlich oder alternativ kann es vorteilhaft sein, daß sich die Aufdickung aus der Kontur der Umfangswand heraus nach außen wölbt und insbesondere dabei eine Peilmarke für die Trennscheibe bildet. Die beanspruchte Ausgestaltung der Aufdickung stellt zielgerichtet im Fluchtungsbereich der Trennscheibe eine für eine lange Lebensdauer hinreichende Materialstärke bereit. Die Aufdickung ist dabei in Querrichtung schmal und weist insgesamt ein geringes Gewicht auf.
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In einer zweckmäßigen Ausführung laufen die Seitenwände in radialer Richtung zumindest abschnittsweise schrägwinklig auf die angrenzende Umfangswand zu. Die Seitenwände weisen dabei vorteilhaft in dem an die Umfangswand angrenzenden Bereich einen in radialer Richtung kleiner werdenden Krümmungsradius auf. In zweckmäßiger Ausbildung dazu gehen die Seitenwände und die Umfangswand in einem radial verlaufenden Querschnitt fließend ineinander über und weisen insbesondere eine etwa elliptische Kontur auf. Die Bedienperson des Trennschleifers sieht während des Schnittvorganges etwa aus einer radialen Richtung auf die Umfangswand der Schutzhaube, ohne die Trennscheibe selbst erkennen zu können. Durch die beanspruchte Bauform ist die Schutzhaube insbesondere in ihrem Umfangsbereich sehr schlank. Dies erleichtert eine positionsgenaue Führung des Trennschleifers entlang der vorgesehenen Schnittlinie. Gleichzeitig ergibt sich innenseitig der Schutzhaube eine verbesserte Führung des Schleifstaubes. Die fließenden Konturübergänge vermeiden ein Festsetzen bzw. ein Festbacken. Seitlich von der Trennscheibe aufgeschleuderte Partikel treffen im Umfangsbereich in einem flachen Winkel auf die schrägstehenden Seitenwände bzw. auf den gekrümmt verlaufenden außenseitigen Übergangsbereich. Der flache Aufprallwinkel ggf. in Verbindung mit einer Mehrfachreflexion ergibt eine niedrige Aufprallenergie. Der Verschleiß ist auch bei sehr dünnwandiger Ausführung gering. Gleichzeitig trägt die gekrümmte Querschnittskontur zur Formsteifigkeit und damit zur Tragfähigkeit der Schutzhaube bei.
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In einer vorteilhaften Ausführung weist die Umfangswand eine angeformte, radial nach außen hervorstehende Verdickung auf. Diese Verdickung erlaubt gezielt die Befestigung von Bauteilen wie insbesondere einem Handgriff zur Lageverstellung der Schutzhaube. Mittels der Verdickung ist eine gezielte Krafteinleitung in die Haube möglich. Infolge der gußtechnischen Ausführung sind fließende Übergänge ohne Bildung von Kraftspitzen in angrenzende dünnwandige Bereiche möglich.
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In zweckmäßiger Weiterbildung verjüngt sich in einer durch den Mittenbereich vorgegebenen Hochrichtung der Abstand zwischen den beiden Seitenwänden ausgehend von einem Nabenbereich bis zur Umfangswand. Die Seitenwände stehen dabei winklig zueinander geneigt und laufen in Richtung zur Umfangswand aufeinander zu. Diese Ausgestaltung tritt ebenso wie die zweckmäßige Weiterbildung mit quer zur Hochrichtung verlaufenden Abstufungen zu einem schlanken Erscheinungsbild mit guter Führungsgenauigkeit des Trennschleifers bei. Die Abstufungen versehen die Seitenwände mit einer entsprechenden Formsteifigkeit, die eine weitere Herabsetzung der erforderlichen Wandstärke ermöglicht. Insbesondere bei einer Ausführung, bei der eine der Abstufungen zumindest näherungsweise radial nach außen auf die Befestigungsverdickung zuläuft, kann diese Abstufung auch als Anlage bzw. Montagehilfe für Zusatzbauteile wie einen Handgriff oder dgl. genutzt werden. Gleichzeitig trägt die beanspruchte Form den Erfordernissen der Gußtechnik insbesondere im Hinblick auf eine leichte Entformbarkeit Rechnung.
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Insgesamt steigert die beanspruchte Ausgestaltung neben der Verschleißfestigkeit auch die Schwing- bzw. Ermüdungsfestigkeit infolge der konturbedingt erhöhten Formstabilität. Die Haube kann auch bei sehr leichter Ausführung eine zerberstende Trennscheibe sicher auffangen.
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Zumindest eine der Seitenwände weist vorteilhaft in ihrem Nabenbereich einen angeformten, ringförmigen Befestigungsflansch auf, der insbesondere in Umfangsrichtung mit verteilten fensterartigen Vertiefungen versehen ist. Die einteilige Integration des Befestigungsflansches in die Seitenwand führt zu einer hochbelastbaren Befestigung der Schutzhaube am Trennschleifer. Die in Umfangsrichtung verteilten fensterartigen Vertiefungen führen zu einer Struktur aus Stegen und dünnwandigen Wandstücken, die bei geringem Gewicht steif und fest ist. Gleichzeitig ist die örtliche Materialstärke des Leichtmetallgusses auch bei einer dicken Außenkontur des Befestigungsflansches gering. Übermäßige Schrumpfungen beim Auskühlen in der Gußform sind vermieden.
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Das Verhältnis zwischen Tragfähigkeit und Gewicht wird weiter verbessert, indem der Befestigungsflansch gerundet und insbesondere mit einer elliptischen Kontur in die angrenzende Seitenwand übergeht.
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Vorteilhaft weist mindestens ein Teilbereich der dem Innenraum zugewandten Oberfläche der Schutzhaube eine insbesondere mittels eines elektrochemischen Verfahrens erzeugte Innenbeschichtung auf. Die Innenbeschichtung vermeidet Korrosion beim Naßschnitt und unterstützt die umfangsseitigen Aufdickungen in ihrer Wirkung als Verschleißschutz.
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In zweckmäßiger Weiterbildung ist die Umfangswand in ihrem Einlaufbereich mit einem als separates Teil ausgebildeten Verschleißschutz versehen. Die separate Ausbildung des Verschleißschutzes erlaubt bei Unterschreiten der vorgesehenen Verschleißgrenze ein leichte Austauschbarkeit, ohne die Schutzhaube insgesamt austauschen zu müssen. Auch kann für den Verschleißschutz ein von der Schutzhaube abweichendes, besonders verschleißfestes Material gewählt werden.
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Vorteilhaft ist der Verschleißschutz auf der dem Innenraum der Schutzhaube zugewandten Seite der Umfangswand angeordnet und umschließt insbesondere eine an den Einlaufbereich angrenzende Einlaufkante. Der Verschleißschutz ist damit in seiner Erstreckung örtlich auf die Bereiche des zu erwartenden erhöhten Verschleißes begrenzt. Bei wirkungsvollem Schutz ist das Zusatzgewicht gering.
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Bevorzugt ist der Verschleißschutz aus Stahlblech gefertigt und insbesondere elastisch federnd im Bereich der Umfangswand schnappend befestigt. Der Verschleißschutz ist bei guter Wirksamkeit kostengünstig herstellbar, montierbar sowie erforderlichenfalls austauschbar.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind im folgenden anhand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigen:
- 1 in einer Seitenansicht einen handgeführten Trennschleifer mit einer in Magnesiumdruckguß ausgeführten Schutzhaube;
- 2 in einer vergrößerten ausschnittsweisen Schnittdarstellung die Schutzhaube nach 1 im Bereich des Handgriffes mit einer darin integrierten Wasserführung;
- 3 in einer vergrößerten Darstellung Einzelheiten der Schutzhaube des Trennschleifers nach 1;
- 4 eine Schnittdarstellung der Schutzhaube entlang der in 3 gezeigten, in Querrichtung verlaufenden Schnittlinie IV-IV;
- 5 in vergrößerter Schnittdarstellung die Einzelheit V nach 4 mit Details der nach innen gewölbten Aufdickung;
- 6 in vergrößerter Schnittdarstellung die Einzelheit VI nach 4 mit Details zur Ausformung des Befestigungsflansches und seines Überganges zur Seitenwand;
- 7 eine Schnittdarstellung der Schutzhaube entlang der in 3 gezeigten Schnittlinie VII-VII mit Einzelheiten zur Ausformung der Seitenwände in Hochrichtung;
- 8 in vergrößerter Schnittdarstellung die Einzelheit VIII nach 7 mit Details zur Ausformung der Umfangswand im Mittenbereich;
- 9 eine vergrößerte Schnittdarstellung der Schutzhaube entlang der in 3 gezeigten Schnittlinie IX-IX mit Einzelheiten der Verdickung zur Befestigung des Handgriffes;
- 10 die Verdickung nach 9 mit einem nach 1 montierten und verschraubten Handgriff;
- 11 eine ausschnittsweise längsgeschnittene Darstellung des Griffbereiches der Schutzhaube nach 1 mit Einzelheiten zur formschlüssigen Befestigung des Handgriffes an der Umfangswand;
- 12 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer erfindungsgemäßen Schutzhaube mit beidseitig je einem als separates Stahlblechteil ausgeführten Verschleißschutz.
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1 zeigt in einer Seitenansicht einen Trennschleifer mit einem Motorgehäuse 23, in dem ein nicht näher dargestellter Verbrennungsmotor als Antriebsmotor für eine Trennscheibe 24 angeordnet ist. Am Motorgehäuse 23 sind ein hinterer Hangriff 21 und ein vorderer Handgriff 22 befestigt, die zur Führung des Trennschleifers von Hand vorgesehen sind. Die Trennscheibe 24 wird von dem nicht dargestellten Antriebsmotor mittels eines Riementriebes 25 um eine Drehachse 44 in einer durch einen Pfeil 38 angedeuteten Drehrichtung drehend angetrieben.
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In einem Nabenbereich 45 der Trennscheibe 24 ist eine Schutzhaube 1 befestigt, die die Trennscheibe 24 seitlich und im Bereich ihres Umfanges über einen Winkelbereich von etwa 180° abdeckt. Die Schutzhaube 1 ist aus Leichtmetallguß gefertigt und auf ihrer einem Innenraum 33 (4) zugewandten Oberfläche mit einer korrosions- und abrasionsbeständigen, elektrochemisch aufgebrachten Beschichtung versehen. Bezogen auf die Drehrichtung 38 der Trennscheibe 24 weist die Schutzhaube im Bereich ihrer Umfangswand 13 einen Einlaufbereich 18, einen Auslaufbereich 19 sowie einen zwischenliegenden Mittenbereich 20 auf.
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Die Schutzhaube 1 ist einstellbar befestigt und kann bedarfsweise in Richtung eines Doppelpfeiles 46 um den Nabenbereich 45 bzw. um die Drehachse 44 herum in eine gewünschte Betriebsposition verschwenkt werden. Zur Einstellung der Schwenkposition ist an der Schutzhaube 1 ein Handgriff 2 befestigt, mit dem die zur Verstellung erforderlichen Handkräfte aufgebracht werden können.
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In einer Seitenwand 10 der Schutzhaube 1 ist eine Spritzdüse 3 für Kühlflüssigkeit angeordnet. Eine weitere, hier nicht dargestellte Spritzdüse 4 ist in einer gegenüberliegenden, weiter unten im Zusammenhang mit 2 näher beschriebenen Seitenwand 11 angeordnet. Eine Zuführleitung 5 ist eingangsseitig mit einer Schlauchkupplung 26 versehen und zu der Spritzdüse 3 geführt. Von der ersten Spritzdüse 3 führt ein Leitungsabschnitt 6 der Zuführleitung 5 durch den Handgriff 2 hindurch zur zweiten Spritzdüse 4 (2). Durch die Zuführleitung kann beispielsweise Wasser als Kühlflüssigkeit zu den Spritzdüsen 3, 4 und von dort auf die Trennscheibe 24 als Kühlmittel und als Bindemittel für Staub geleitet werden.
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Der Handgriff 2 ist mittels der Spritzdüse 3 und der in 3 gezeigten gegenüberliegenden Spritzdüse 4 an der Schutzhaube 1 befestigt. Der Handgriff 2 weist des weiteren umfangsseitig der Schutzhabe 1 einen flächigen Auflageabschnitt 27 auf, mit dem der Handgriff 2 im Bereich einer Umfangswand 13 der Schutzhaube 1 anliegt. Mittels des Auflageabschnittes 27 ist der Handgriff 2 in einer durch einen Pfeil 29 angedeuteten Schwenkrichtung um die Spritzdüsen 3, 4 herum abgestützt. Zur Abstützung in der durch einen Pfeil 28 angedeuteten Gegenrichtung ist eine, im Zusammenhang mit den 9 bis 11 näher beschriebene formschlüssige Befestigung vorgesehen, die durch eine Schraube 30 gesichert ist.
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2 zeigt in einer vergrößerten Querschnittsdarstellung einen Ausschnitt der Schutzhaube 1 nach 1 im Bereich des Handgriffes 2. Die beiden Spritzdüsen 3, 4 sind symmetrisch zueinander sich gegenüberliegend in den beiden Seitenflächen 10, 11 der Schutzhaube 1 angeordnet. Der Handgriff 2 weist einen U-förmigen Leitungsbereich 12 auf, mit dem der Handgriff 2 entlang einer Seitenfläche 10 um die Umfangswand 1 herum und entlang der weiteren Seitenfläche 11 geführt ist. Die beiden Spritzdüsen 3, 4 sind in den freien Schenkeln des U-förmigen Leitungsbereiches angeordnet und in den Leitungsbereich 12 integriert.
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Der Leitungsabschnitt 6 verläuft von der ersten Spritzdüse 3 zu der zweiten Spritzdüse 4 und ist dabei vollständig in den U-förmigen Leitungsbereich 12 des Handgriffes 2 integriert. Der Handgriff 2 stellt damit eine strömungsleitende, fluidische Verbindung zwischen der ersten Spritzdüse 3 und der Seitenwand 10 zu der zweiten Spritzdüse 4 an der gegenüberliegenden Seitenwand 11 dar. Der Leitungsabschnitt 6 der Zuführleitung 5 ist dabei entsprechend der Formgebung des U-förmigen Leitungsbereiches 12 an den Seitenflächen 10, 11 entlang und um die Umfangswand 13 herum geführt. Anstelle des Handgriffes 2 kann auch ein Bügel ohne Griff-Funktion zur Aufnahme des Leitungsabschnittes 6 vorgesehen sein.
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Der Handgriff 2 ist als Kunststoffteil ausgeführt und zur Bildung des integrierten Leitungsabschnittes 6 im Gasinnendruck- (GID-) Verfahren hergestellt. Radial außenseitig der Umfangswand 13 ist an den Handgriff 2 ein nach außen weisender, ringförmiger Griffbügel 16 einteilig angeformt. An den freien Schenkeln des U-förmigen Leitungsbereiches sind jeweils ein nach innen weisender Hohlzapfen 7 einteilig angeformt, mittels derer der Handgriff 2 in zwei sich gegenüberliegende Öffnungen 8 der Schutzhaube 1 formschlüssig eingeschnappt ist. Die beiden Öffnungen 8 sind gußtechnisch in die Schutzhaube 1 eingeformt. Die beiden Hohlzapfen 7 nehmen die Spritzdüsen 3, 4 auf, die nach innen gegen die Trennscheibe 24 gerichtet sind. Der U-förmige Leitungsbereich 12 des Handgriffes 2 liegt im montierten Zustand an den seitlichen, radial verlaufenden Abstufungen 17 (3) der Schutzhaube 1 an.
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3 zeigt in einer vergrößerten Darstellung die Schutzhaube 1 nach 1 aus Leichtmetallguß, wobei im gezeigten Ausführungsbeispiel Magnesiumdruckguß gewählt ist. Die Schutzhaube 1 ist ein einteiliges Gußteil, in dem die Seitenwände 10, 11, die Umfangswand 13 sowie angeformte, nachfolgend näher beschriebene Aufdickungen 9 einteilig integriert sind.
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Die Schutzhaube ist symmetrisch zu einer Mittellinie 31 aufgebaut. Mittig unten an der Seitenwand 10 ist ein ringförmiger Befestigungsflansch 36 einteilig angeformt, der in Umfangsrichtung verteilte fensterartige Vertiefungen 37 aufweist. Die gegenüberliegende Seitenwand 11 weist keinen derartigen Befestigungsflansch 36 auf. Vielmehr ist eine einseitige Befestigung der Schutzhaube 1 im Nabenbereich 45 (1) mittels des Befestigungsflansches 36 vorgesehen. Die symmetrische Ausgestaltung erlaubt eine gedrehte, wahlweise links- oder rechtsseitige Befestigung der Schutzhaube 1.
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In Richtung der Mittellinie 31 nach unten weist die Schutzhaube 1 eine offene Seite 40 auf, aus der im montierten Zustand die Trennscheibe 24 (1) radial herausragt. Der offenen Seite 40 liegt der Mittenbereich 20 der Schutzhaube 1 gegenüber. Ausgehend von der offenen Seite 40 ist durch den Mittenbereich 40 entlang der Mittellinie 31 eine durch einen Pfeil 34 angegebene Hochrichtung definiert.
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Bezogen auf die Drehrichtung 38 der Trennscheibe 24 (1) weist die Schutzhaube 1 den Einlaufbereich 18 auf, in den die Trennscheibe 24 bei der gegebenen Drehrichtung 38 einläuft. Auf den Einlaufbereich 18 folgt in der Drehrichtung 38 der Mittenbereich 20 und weiter der Auslaufbereich 19. In Folge der symmetrischen Ausbildung sind Ein- und Auslaufbereich 18, 19 gleich ausgeführt.
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Die Schutzhaube 1 ist im Einlaufbereich 18 teilweise geschnitten dargestellt, demnach die Umfangswand 13 abschnittsweise über den Einlaufbereich 18 mit einer Aufdickung 9 versehen ist. Im gezeigten Längsschnitt ist die Umfangswand damit in diesem Bereich dicker als im Mittenbereich 20. Bei um die Mittellinie gedrehter Montage der Schutzhaube 1 wird der Auslaufbereich 19 zum Einlaufbereich 18 und ist in Folge der symmetrischen Ausbildung ebenfalls mit einer entsprechenden Aufdickung 9 ausgestattet.
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Die Umfangswand 13 weist symmetrisch zur Mittellinie 31 beidseitig je eine radial nach außen hervorstehende und auch nach innen hineinragende Verdickung 14 auf, durch die jeweils quer ein Schraubloch 32 verläuft. Die Verdickung 14 ist gußtechnisch einteilig an die Umfangswand 13 angeformt und trennt den Ein- und Auslaufbereich 18, 19 bzw. die Aufdickung 9 vom unverstärkten, vergleichsweise dünnwandigen Mittenbereich 20. Der Ein- und Auslaufbereich 18, 19 erstreckt sich jeweils über einen Winkelbereich von etwa 30° bis 45°.
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Beidseitig der Mittellinie 31 ist noch je eine etwa radial und quer zur Hochrichtung 34 verlaufende Abstufung 17 in beiden Seitenwänden 10, 11 ausgeformt. Die Abstufungen 17 verlaufen dabei von innen nach außen etwa in Richtung der Öffnungen 8 und bis nahe an die außenseitigen Verdickungen 14. Neben einer Formaussteifung der Seitenwände 10, 11 ist durch die Abstufungen 17 eine formschlüssige Anlage für den Handgriff 2 (1) bzw. dessen U-förmigen Leitungsbereich 12 (2) gebildet. Die Abstufungen 17 dienen damit zusammen mit den Öffnungen 8 und den Verdickungen 14 mit den Schraublöchern 32 der Lagefixierung des Handgriffes 2 (1).
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Im Mittenbereich 20 sind in den Seitenwänden 10, 11 noch jeweils eine weitere quer zur Hochrichtung verlaufende Abstufung 35 mit einem etwa V-förmigen Verlauf eingeformt, die zur weiteren Aussteifung der Seitenwände 10, 11 vorgesehen sind.
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4 gibt in einer Schnittdarstellung der Schutzhaube entlang der in 3 gezeigten, in Querrichtung verlaufenden Schnittlinie IV-IV einen Überblick über die gegenseitige Lage der Seitenwände 10, 11 und der Umfangswand 13. In dieser Schnittrichtung verlaufen die Seitenwände 10, 11 in ihrem achsnahen Bereich parallel zueinander und rechtwinklig zur Drehachse 44. Mit der Drehachse 44 als Symmetrielinie für den hier gezeigten Schnitt verlaufen die Seitenwände 10, 11 in ihrem radial außen liegenden Abschnitt schrägwinklig auf die angrenzende Umfangswand 13 zu. Ausgehend von ihrem parallel verlaufenden Bereich ist radial weiter außen eine nach innen gerichtete Krümmung der Seitenwände 10, 11 vorgesehen, deren Krümmungsradius radial nach außen hin kleiner wird und dabei eine etwa elliptische Kontur beschreibt. Die Seitenwände 10, 11 gehen dabei aus ihren radial innen liegenden parallel verlaufenden Bereich heraus fließend in der genannten elliptischen Kontur in die Umfangswand 13 über, wobei die Umfangswand 13 im Bereich des engsten Krümmungsradius liegt. Die Seitenwände 10, 11 und die Umfangswand 13 schließen einen Innenraum 33 ein.
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In dem sich gegenüberliegenden Einlaufbereich 18 und Auslaufbereich 19 ist jeweils die angedeutete und als Einzelheit V bezeichnete Aufdickung 9 vorgesehen, die in vergrößerter Darstellung in 5 gezeigt ist. Die Aufdickung 9 ragt aus der Kontur der Umfangwand 13 heraus in den Innenraum 33 der Schutzhaube 1 (4) hinein. Sie ist dabei so gestaltet, daß sie sich konvex in den Innenraum 33 wölbt, wobei der Bereich der größten Dicke bzw. der konvexen Auswölbung etwa der Dicke der Trennscheibe 24 entspricht. Die Aufdickung 9 wölbt sich auch nach außen aus der Kontur der Umfangswand 13 heraus und bildet eine außenseitige Peilmarke 47 für die Trennscheibe 24, mittels derer der Benutzer die von der Schutzhaube 1 abgedeckte Trennscheibe 24 zur Ausführung eines Schnittes präzise positionieren kann. Die Aufdickung 9 ist mittig in der Umfangswand 13 angeordnet, wobei eine Relativpositionierung fluchtend zur Trennscheibe 24 vorgesehen ist. Seitlich des Bereiches der Trennscheibe 24 geht der innenseitige Bereich der Aufdickung 9 zunächst konvex und dann konkav ausgerundet in die Seitenbereiche der Umfangswand 13 bzw. in die Seitenwände 10, 11 fließend über.
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Der Darstellung nach den 3, 4 und 5 ist noch zu entnehmen, daß neben der Umfangswand im Mittenbereich 20 auch die Seitenwände 10, 11 im Vergleich zu den Bereichen mit der Aufdickung 9 erheblich dünner ausgeführt sind und etwa nur ein Drittel ihrer Dicke aufweisen.
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6 zeigt noch in vergrößerter Schnittdarstellung die Einzelheit VI nach 4 mit Details zur Ausformung des Befestigungsflansches 36 und seines Überganges zur Seitenwand 10. In der gezeigten Schnittführung verläuft die Seitenwand 10 etwa entlang einer Wandachse 41, die senkrecht zur Drehachse 44 (4) liegt. Die Wandstärke nimmt entlang der Wandachse 41 radial nach außen ab. Radial nach innen nimmt die Wandstärke der Seitenwand 10 in beide Querrichtungen bezogen auf die Wandachse 41 zu, bis sie das Dickenmaß des Befestigungsflansches 36 erreicht hat. In der gezeigten Schnittführung geht der Befestigungsflansch 36 elliptisch gerundet in die Seitenwand 10 über.
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Der hier gezeigten Schnittdarstellung ist noch zu entnehmen, daß die fensterartigen Vertiefungen 37 nicht durchgängig sind, sondern bezogen auf den Innenraum 33 durch dünne Wandstücke 42 verschlossen sind. Es ist eine Gitterstruktur aus den dünnen Wandstücken 42 sowie aus in Umfangsrichtung bzw. in radialer Richtung verlaufenden Stegen 51 gebildet.
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7 ist eine Schnittdarstellung der Schutzhaube 1 entlang der in 3 gezeigten Schnittlinie VII-VII mit Einzelheiten zur Ausformung der Seitenwände 10, 11 in Hochrichtung 34. Eine Außenfläche 52 des Befestigungsflansches 36 liegt parallel zur Mittellinie 31. Die Außenfläche 52 dient der Lagefixierung der Schutzhaube 1 bezogen auf den Trennschleifer und dessen Trennscheibe 24 (1). Die dem Innenraum 33 zugewandte Innenfläche 53 des Befestigungsflansches 36 verläuft bezogen auf die Hochrichtung 34 schräg nach innen geneigt, wobei ihr Schrägungswinkel beispielhaft etwa 1° beträgt. Der radial nach oben sich anschließende Teil der Seitenwand 10 ist ebenso wie die gegenüber liegende Seitenwand 11 nach innen auf die Mittellinie 31 hin geneigt. Die Neigung ist so gewählt, daß sich der Abstand zwischen den beiden Seitenwänden 10, 11 ausgehend vom Nabenbereich 45 in der Hochrichtung 34 bis zur Umfangswand 13 hin verjüngt. Nahe der Umfangswand 13 weisen die beiden Seitenwände 10, 11 eine elliptische Krümmung entsprechend dem in 4 gezeigten Außenbereich auf. Radial weiter innen verlaufen die beiden Seitenwände 10, 11 in ihrem Querschnitt etwa geradlinig, wobei der geradlinige Verlauf durch die Abstufungen 35, 36 unterbrochen ist. In ihrem geradlinigen Verlauf sind die Seitenwände 10, 11 etwa in einem Winkel von 2,5° zur Mittellinie 31 geneigt. Die Abstufungen 35, 17 sind bezogen auf die Hochrichtung 34 nach innen zum Innenraum 33 hin gestuft. Insgesamt ergibt sich über den gesamten Querschnitt entlang der in Hochrichtung 34 weisenden Mittellinie 31 ein stetig bis zur Umfangswand 13 geringer werdender Abstand der beiden Seitenwände 10, 11 zueinander bzw. zur Mittellinie 31.
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8 zeigt noch die Einzelheit VIII nach 7 in vergrößerter Darstellung, demnach die Seitenwände 10, 11 elliptisch gerundet in die Umfangswand 13 übergehen. Nach der durch den Mittenbereich 20 verlaufenden Schnittführung ist hier anders als in der Darstellung nach 5 nur eine außenseitige Aufdickung 9 vorgesehen. Die Wandstärke der Seitenwände 10, 11 und der Umfangswand 13 bleibt im wesentlichen konstant. Lediglich die Peilmarke 47 ist im Mittenbereich 20 vorgesehen. Insgesamt verläuft die Peilmarke 47 um die gesamte Umfangswand 13 herum.
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9 zeigt noch eine vergrößerte Schnittdarstellung der Schutzhaube 1 entlang der in 3 gezeigten Linie IX-IX. Die Verdickung 14 ist mit zwei zueinander parallelen Seitenfläche 48, 49 ausgeformt, die sich radial nach außen von der Umfangswand 13 ausgehend erstrecken. Die Umfangswand 13 ist im Bereich der Verdickung 14 gegenüber ihrer gewöhnlichen Kontur 50 nach innen abgewinkelt, wodurch sich die im Zusammenhang mit 11 näher beschriebene radiale Erstreckung der Verdickung 14 sowohl nach außen als auch nach innen bezogen auf die übrige Kontur der Umfangswand 13 ergibt. Die Seitenflächen 48, 49 liegen damit etwa bis zur Mittelachse des quer verlaufenden Schraubloches 42 innerhalb der Kontur 50.
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Die Anordnung nach 9 ist mit dem montierten Handgriff 2 in 10 dargestellt. Demnach ist die Verdickung 14 an der Umfangswand 13 der Schutzhaube 1 im Querschnitt etwa rechteckig ausgeführt und von der ebenso geformten Mulde 15 des Handgriffes 2 spielfrei und formschlüssig umschlossen. Quer dazu ist die Schraube 30 durchgeschraubt, wodurch zusätzlich eine in alle Richtungen räumlich fixierte Befestigung des Leitungsbereiches 12 vom Handgriff 2 an der Umfangswand 13 gegeben ist. Es kann auch eine rein formschlüssige Befestigung des Handgriffes 2 beispielsweise an der Verdickung 14, an den Abstufungen 17 (3) und/oder den Öffnungen 8 (2) vorgesehen sein. Auch kann es zweckmäßig sein, weitere Befestigungselemente bzw. Befestigungspunkte zur formschlüssigen Befestigung des Handgriffes gußtechnisch einteilig an die Schutzhaube an- bzw. einzuformen.
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11 zeigt noch eine Längsschnittdarstellung der Anordnung nach 10 im Bereich des Griffbügels 16. Der Auflageabschnitt 27 des Handgriffes 2 ist mit einer konkaven Mulde 15 versehen, in die bündig die Verdickung 14 der Umfangswand 13 von der Schutzhaube 1 eingreift. Die Verdickung 14 und die entsprechend ausgeformte Mulde 15 sind mit einer Flanke 43 versehen, deren Winkelstellung so bemessen ist, daß eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Handgriff 2 und der Umfangswand 13, bezogen auf die Schwenkrichtung 28, gegeben ist. Zur zusätzlichen Befestigung in diesem Bereich ist eine Schraubverbindung vorgesehen, bei der eine Schraube 30 durch das Schraubloch 32 der Verdickung 14 hindurchgeführt ist. Das Schraubloch 32 liegt etwa in der Mittellinie des gezeigten Schnittes durch die Umfangswand 13. Ausgehend davon ist das Material der Verdickung 14 gleichmäßig für eine gute Kraftverteilung um das Schraubloch 32 herum verteilt, demnach sich die Verdickung 14 ausgehend vom Schraubloch 32 bzw. der Mittellinie der Umfangswand radial nach außen und nach innen erstreckt.
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12 zeigt eine perspektivische Explosionsdarstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Schutzhaube 1, auf die der Handgriff 2 gabelförmig mit seinen Leitungsbereichen 12 aufgesteckt ist. Zur Befestigung sind eine in Axialrichtung angeordnete Schraube 30 sowie die beiden Spritzdüsen 3, 4 vorgesehen. Die Spritzdüsen 3, 4 werden durch Öffnungen 8 von außen nach innen durchgesteckt, wobei bei der Spritzdüse 3 ein Leitungsanschluß 56 zwischengelegt ist. Die Spritzdüsen 3, 4 sind als Hohlschrauben 68, 69 mit einem Gewinde an dem im Innenraum 33 liegenden Ende ausgeführt. Im Innenraum 33 der Schutzhaube 1 erfolgt eine Verschraubung der beiden Spritzdüsen 3, 4 mittels Gewindeplatten 57.
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Die Umfangswand 13 der Schutzhaube 1 ist in ihrem Einlaufbereich 18 und auch im Auslaufbereich 19 mit je einem als separates Teil ausgebildeten Verschleißschutz 54 versehen. Die beidseitige Anordnung des Verschleißschutzes 54 erlaubt eine umgedrehte Montage der Schutzhaube 1, bei der der hier gezeigte Auslaufbereich 19 zum Einlaufbereich 18 wird und umgekehrt.
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Der Verschleißschutz 54 ist aus Stahlblech gefertigt und umfaßt einen Blechstreifen 58, der im montierten Zustand sich räumlich begrenzt über den Einlaufbereich 18 der Umfangswand 13 auf deren dem Innenraum 33 zugewandten Seite erstreckt. Auf der gegenüberliegenden Außenseite der Umfangswand 13 sind im Einlaufbereich 18 beidseitig der Peilmarke 47 je eine Vertiefung 61 eingeformt, die zur rastenden Befestigung des Verschleißschutzes 54 vorgesehen sind. Hierzu weist der Verschleißschutz 54 zwei um ihre Längsrichtung gegeneinander schräg gestellte Federlaschen 59 mit endseitig angeformten Rastzungen 60 auf. Im montieren Zustand greifen die Rastzungen 60 elastisch federnd und schnappend in die Vertiefungen 61 ein, womit der Verschleißschutz 54 im Bereich der Umfangswand 13 befestigt ist. Ein Bodenabschnitt 67 des Verschleißschutzes 54 umgreift dabei eine an den Einlaufbereich 18 angrenzende Einlaufkante 55 der Umfangswand 13. Die Einlaufkante 55 und die dem Innenraum 33 zugewandte Seite des Einlaufbereichs 18 sind damit durch den Verschleißschutz 54 abgedeckt und gegen Abrasion geschützt.
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Der Blechstreifen 58, der Bodenabschnitt 67 und die beiden Federlaschen 59 mit den Rastzungen 60 sind einteilig aus elastisch federndem Stahlblech geformt. Die Schrägstellung der Federlaschen gegeneinander und zum Blechstreifen 58 bewirkt eine in allen Raumrichtungen wirksame Dreipunkt-Abstützung. Der Abstand zwischen den beiden Federlaschen 59 ist derart gewählt, daß die Peilmarke 47 im montierten Zustand zwischen den beiden Federlaschen 59 hervorragt und seitens des Benutzers sichtbar bleibt. Der Auslaufbereich 19 mit dem dort angeordneten Verschleißschutz 54 ist in analoger Weise aufgebaut.
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In schematischer Darstellung ist noch eine Antriebswelle 62 für die Trennscheibe 24 (1) dargestellt, die im gezeigten Ausführungsbeispiel ein angeformtes Außenpolygon 63 aufweist, an das sich in Achsrichtung ein Gewindeabschnitt 64 anschließt. Das Außenpolygon 63 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel etwa als Dreikant ausgeführt. Es können auch abweichende Polygonformen beispielsweise als quadratischer Vierkant oder mit sternförmiger Nutanordnung zweckmäßig sein. Eine Riemenscheibe 66 als Teil des in 1 dargestellten Riementriebes 25 ist zur Montage auf der Antriebswelle 62 vorgesehen und weist dazu ein an das Außenpolygon 63 geometrisch angepaßtes Innenpolygon 65 auf. Im montierten Zustand umschließt das Innenpolygon 65 spielfrei das Außenpolygon 63 und stellt eine Drehmomentübertragung zwischen der Riemenscheibe 66 und der Antriebswelle 62 sicher. Zur axialen Befestigung wird eine nicht dargestellte Mutter auf den Gewindeabschnitt 64 aufgeschraubt, die die Riemenscheibe 66 auf der Antriebswelle 62 hält.
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In den übrigen Merkmalen und Bezugszeichen stimmt das Ausführungsbeispiel nach 12 mit dem nach den vorstehenden Figuren überein.