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DE102005033391B4 - Kabelabdichtungshülse - Google Patents

Kabelabdichtungshülse Download PDF

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DE102005033391B4
DE102005033391B4 DE200510033391 DE102005033391A DE102005033391B4 DE 102005033391 B4 DE102005033391 B4 DE 102005033391B4 DE 200510033391 DE200510033391 DE 200510033391 DE 102005033391 A DE102005033391 A DE 102005033391A DE 102005033391 B4 DE102005033391 B4 DE 102005033391B4
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cable
sealing sleeve
longitudinal part
sleeve
bore
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Thomas Helmer
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Hottinger Bruel and Kjaer GmbH
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Hottinger Baldwin Messtechnik GmbH
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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G15/00Cable fittings
    • H02G15/02Cable terminations
    • H02G15/04Cable-end sealings
    • H02G15/043Cable-end sealings with end caps, e.g. sleeve closed at one end

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Abstract

Kabelabdichtungshülse bestehend aus einem zylinderförmigen Längsteil (3) und einem radial nach außen kragenden ringförmigen Abschlussbund (4), wobei am Außenumfang des Längsteils (3) im Bereich des Abschlussbunds (4) eine ringförmige Vertiefung als äußerer Dichtungssitz (5) angebracht ist und axial davon beabstandet am entgegengesetzten Endbereich des Längsteils (3) innen eine Durchmessererweiterung als innerer Dichtungssitz (6) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass am Endbereich des zylindrischen Längsteils (3), der dem Abschlussbund (4) gegenüberliegt, außen eine Durchmesserverringerung (10) angebracht ist, die zur Aufnahme einer umgebördelten Kabelschirmung (11) dient und so bemessen ist, dass die Kabelabschirmung (11) an der Innenwand einer Geräte- (16) oder Gehäusebohrung unter Druck anliegt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kabelabdichtungshülse für technische Geräte, insbesondere für Wägezellen und Kraftaufnehmer gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Technische Geräte werden heute meist elektrisch betrieben und erfordern daher häufig einen Kabelanschluss zur Stromversorgung und meist noch weitere Kabelanschlüsse zur Kommunikation und Signalübertragung mit anderen technischen Geräten. Dabei sind die technischen Geräte oft einer Feuchtigkeitseinwirkung oder anderen Emissionen ausgesetzt, so dass diese Kabelanschlüsse an den technischen Geräten meist abgedichtet sein müssen.
  • Dazu sind seit langem Klemmverschraubungen bekannt, mit denen ein elastomerer Abdichtungsring so zusammengequetscht wird, dass er sich innen dicht um das Kabel und nach außen dicht an eine Gehäusebohrung legt und so eine Abdichtung vor eindringender Feuchtigkeit und vor Staubemissionen bietet. Derartige Klemmverschraubungen erfordern aber immer einen größeren Einbauraum, der mindestens doppelt so groß ist wie der Kabeldurchmesser selbst und auch von der Ausgestaltung durch mehrere Einzelteile sehr aufwändig ist. Insbesondere für Aufnehmeranschlüsse sind derartige Klemmverschraubungen oft zu großvolumig, da dort neben der Bohrung für die Kabeleinführung häufig kaum noch Bauraum zur Verfügung steht, oder die Größe der Aufnehmergehäuse unnötig vergrößern würde.
  • Aus der DE 103 50 724 A1 ist eine Kabelanschlusseinheit bekannt, die auch eine Metallhülse mit einem ringförmigen Abschlussbund enthält und insbesondere für Aufnehmer wie Wäge zellen und Kraftaufnehmer vorgesehen ist. Diese Metallhülse dichtet das Anschlusskabel zwar auch mittels eines O-Rings nach innen ab. Dazu ist der Innendurchmesser aber insgesamt um die Dicke des O-Rings größer als der Kabelmanteldurchmesser, so dass der Hohlraum zur Abdichtverbesserung noch mit einer Dichtungsmasse ausgegossen wird. Eine Abdichtung zum Gehäuse erfolgt allerdings dadurch, dass der ringförmige Abschlussbund mit dem Aufnehmergehäuse verschweißt wird. Da zur Abdichtung der gesamte zylinderförmige Hülsenteil umgossen ist, dient die Metallhülse hauptsächlich zur elektrischen Verbindung der Kabelabschirmung mit dem Aufnehmergehäuse.
  • Aus der DE 199 59 427 C1 ist eine Verteilereinrichtung für elektrische Leitungen bekannt, die eine Kabelabdichteinheit enthält. Diese Kabelabdichteinheit besteht aus einer in einer Gehäusebohrung eingesetzten äußeren Kabelabdichtungshülse, die im wesentlichen zylinderförmig ausgebildet ist und einen nach außen umgebördelten, u-förmigen Haltesteg aufweist. Diese äußere Kabelabdichtungshülse ist vom Gehäuseinnenraum in die Bohrung eingesetzt und enthält auf ihrem Außenmantel in einer Ringnut eine O-Ringdichtung, die die äußere Kabelabdichthülse zur Gehäusebohrung abdichtet. Beabstandet von diesem O-Ringdichtungssitz in entgegengesetzter Richtung zum Haltesteg ist innerhalb dieser äußeren Kabelabdichtungshülse noch eine Durchmessererweiterung vorgesehen, in der eine innere Ringfläche für einen Dichtring und ein Innengewinde angebracht ist. Dabei ist in das Innengewinde eine innere Kabelabdichtungshülse eingeschraubt, die den in der inneren Ringfläche angeordneten Dichtring so zusammenquetscht, dass er den Kabelmantel gegenüber beiden Kabelabdichtungshülsen abdichtet. Diese Kabelabdichteinheit besteht dabei im wesentlichen aus zwei koaxial angeordneten Hülsenteilen, die als Klemmverschraubung ausgebildet sind und daher mehrere Einzelteile und auch ein relativ großen Kabeleinführungsraum in einem Aufnehmergehäuse erfordern. Im übrigen benötigen diese Kabelabdichtungshülsen offen bar noch zusätzliche Kontakt- und Abdichtmittel um auch Kabel mit einer Kabelabschirmung in einem Aufnehmergehäuse abgedichtet anzuschließen.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Kabelabdichtung für abgeschirmte Kabel in technischen Geräten zu schaffen, die nur einen geringen Einbauraum erfordert, technisch einfach ausgestaltet und leicht einzubauen ist.
  • Diese Aufgabe wird durch die in Patentanspruch 1 angegebene Erfindung gelöst. Weiterbildungen und vorteilhafte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die Erfindung hat den Vorteil, dass durch die axial versetzte Innen- und Außenabdichtung sich die Durchmesser für den inneren und äußeren Dichtungssitz überlappen, so dass nur eine sehr dünnwandige Hülse notwendig ist, die kaum größer als der Kabelmanteldurchmesser ist und deshalb nur einen minimalen Einbauraum zur Abdichtung benötigt. Deshalb ist eine derartige Kabelabdichtung vorteilhafterweise auch für sehr kleine Gehäuseteile einsetzbar, die oft kaum größer sind als der Kabeldurchmesser selbst.
  • Des weiteren sind derartige Kabelabdichtungen auch vorteilhaft in Gehäuseteilen einzusetzen, in die mehrere oder eine Vielzahl von Kabeleinführungen notwendig sind, und in die zur Abdichtung dann lediglich eine geringfügig größere Bohrung als der Kabelmanteldurchmesser notwendig ist. Dabei ist dann auch kein spezieller Montageraum zum Schrauben oder Schweißen vorzusehen, der derartige Gerätegehäuse zusätzlich vergrößern würde, da die Kabelabdichtungen samt der vorkonfektionierten Kabel durch einfache Einpresswerkzeuge montierbar sind.
  • Die Erfindung hat zusätzlich den Vorteil, dass durch die im vorderen Bereich der Kabelabdichtungshülse vorgesehene äußere Durchmesserverringerung um die Dicke einer Kabelabschirmung, die Kabelabschirmung durch einfaches Umbördeln beim Einsetzen in das Gerätegehäuse elektrisch mit diesem verbunden wird und dies vorteilhafterweise auch bei einer Hülsenausbildung aus Kunststoffmaterial.
  • Bei einer besonderen Ausgestaltung ist weiterhin vorgesehen, die Kabelabdichtungshülse als Kunststoffteil auszubilden, wodurch sich der Herstellungsaufwand vorteilhaft verringern lässt. Dies hat zusätzlich den Vorteil, dass derartige Kabelabdichtungshülsen ohne großen Mehraufwand farbig ausgebildet werden können, so dass sich die daran befestigten Anschlusskabel dadurch farbig markieren lassen, wodurch ohne zusätzlichen Aufwand bestimmte Zuordnungen ermöglicht werden.
  • Durch die speziell ausgebildeten Dichtungssitze können vorteilhafterweise handelsübliche O-Ringe als Dichtelemente eingesetzt werden, die durch ihre definierten Dichtungssitzbereiche sowohl am Kabelmantel als auch am Gehäuseteil unter Spannung anliegen und so eine zuverlässige und dauerhafte Dichtwirkung erzeugen.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausbildung, bei der auf den axial langgestreckten inneren Dichtungssitz mehrere O-Ringe zur Abdichtung vorgesehen sind, hat den Vorteil, dass dies wie eine Zugentlastung wirkt, da sich die beiden O-Ringe fest mit dem Kabelmantel verhaken. Gleichfalls kann bei einer weiteren besonderen Ausbildung auch der äußere Dichtungssitz mit zwei O-Ringdichtungen versehen sein, so dass auch eine äußere Verspannung mit dem Gerätegehäuse erreicht wird, durch das besondere Verzahnungsrippen zur kraftschlüssigen Verbindung mit dem Gehäuseteil entbehrlich sind.
  • Bei einer besonderen Einbaueinheit, die aus einem konfektionierten Kabel und der daran angebrachten Kabelabdichtungshülse sowie einem Gehäuseteil mit Eingießöffnung besteht, hat den Vorteil, dass nach dem Einpressen der Kabelabdichtungshülse der eingeführte Kabelbereich mit einer Abdichtmasse vergossen werden kann. Dadurch lässt sich vorteilhafterweise die Abdichtwirkung auch unter ungünstigen Umweltbedingungen erheblich verbessern, wodurch gleichzeitig eine zusätzliche Zugentlastung für das Anschlusskabel erreicht wird.
  • Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels, das in der Zeichnung dargestellt ist, näher erläutert. Es zeigen:
  • 1: eine Schnittdarstellung einer an einem Kabel angebrachten Kabelabdichtungshülse, und
  • 2: eine Schnittdarstellung einer an einer Wägezelle eingepressten Kabelabdichtungshülse.
  • In 1 der Zeichnung ist eine Kabelabdichtungshülse 1 im Schnitt dargestellt, die abdichtend an einem Kabel 2 angeordnet ist und aus einem zylindrischen Längsteil 3 und einem Abschlussbund 4 besteht, wobei im Bereich des Abschlussbundes 4 ein äußerer Dichtungssitz 5 mit äußeren Dichtmitteln 7 und axial gegenüberliegend ein langgestreckter innerer Dichtungssitz 6 mit zwei inneren Dichtmitteln 8 vorgesehen ist.
  • Die Kabelabdichtungshülse 1 ist für ein vorzugsweise vier- oder sechsadriges Anschlusskabel 2 vorgesehen, wie es zum Anschluss von Wägezellen eingesetzt wird, das einen Kabeldurchmesser von ca. 5 mm besitzt. Eine dafür vorgesehen Kabelabdichtungshülse 1 weist im Bereich des Abschlussbundes 4 einen Innendurchmesser von 5,6 mm auf und ist ca. 17 mm lang. Am Kabeleinführungsbereich ist ein radial nach außen kragender ringförmiger Abschlussbund 4 angeordnet, der im eingebauten Zustand am Wägezellengehäuse als technisches Gerät anliegt.
  • Dieser Abschlussbund 4 weist eine Ringbreite von ca. 1 mm und einen Außendurchmesser von 11 mm auf.
  • Der sich nach dem Abschlussbund 4 anschließende langgestreckte zylindrische Längsteil 3 besitzt auf einer axialen Länge von vorzugsweise 11 mm, einen Außendurchmesser von ca. 8 mm auf den mindestens ein äußeres Dichtelement angeordnet ist. Dabei ist im Abstand von vorzugsweise 2,5 mm vom Abschlussbund 4 eine halbrunde Vertiefung 5 als äußerer Dichtungssitz eingelassen, in die eine 1,2 mm dicke O-Ringdichtung 7 als Dichtungselement eingelegt ist. Anschließend ist im axialen Abstand von ca. 5 mm noch ein weiterer äußerer zweiter Dichtungssitz zur Aufnahme einer O-Ringdichtung vorgesehen. Dabei hat sich in der Praxis gezeigt, dass bei einer Gehäuse- oder Gerätebohrung von 8,1 mm eine Abdichthülse 1 mit zwei äußeren O-Ringdichtungen 7 soweit unter Spannung anliegt, dass dadurch eine ausreichende kraftschlüssige Verbindung besteht, die dauerhaft eine Dichtwirkung aufrecht erhält.
  • Bei einer anderen Ausbildungsform der Kabelabdichtungshülse 1 sind statt des zweiten Dichtungssitzes 9 mindestens zwei sägezahnförmige Verzahnungsrippen vorgesehen, die im eingepressten Zustand eine kraftschlüssige Verbindung mit dem Aufnehmerteil oder einem anderen Geräteteil herstellen.
  • Am hinteren Ende axial gegenüberliegend zum Abschlussbund 4 ist auf vorzugsweise 6 mm Länge eine Durchmesserverringerung 10 auf 7,5 mm Außendurchmesser vorgesehen, auf die eine Kabelabschirmung 11 zurückgebördelt ist. Diese Durchmesserverringerung 10 ist so bemessen, dass der umgebördelte Kabelschirm 11 am Wägezellengehäuse oder Geräteteil unter Vorspannung anliegt und dadurch eine elektrische Verbindung herstellt.
  • Im Innendurchmesserbereich ist am hinteren Ende der Kabelabdichtungshülse 1 auf einer Länge von ca. 7 mm eine Durchmes sererweiterung auf 6,6 mm angebracht, die den inneren Dichtungssitz 6 bildet, so dass der Außendurchmesser des inneren Dichtungssitzes 6 und der Innendurchmesser des äußeren Dichtungssitzes 7 vorzugsweise etwa gleich groß sind oder sich überschneiden. Dadurch ist es möglich, eine Geräte- oder Gehäusebohrung vorzusehen, die lediglich etwa um das doppelte der Dicke der Dichtungselemente 7, 8 größer ist als der Kabeldurchmesser, so dass sowohl für die Abdichtung als auch den Anschluss des Kabelschirms 11 nur ein sehr geringer Einbauraum notwendig ist. Im inneren Dichtungssitz 6 ist als inneres Dichtungselement 8 mindestens eine O-Ringdichtung eingesetzt, die den äußeren Kabelmantel gegenüber der Innenhülse abdichtet. Bei einer bevorzugten Ausführung sind aber im inneren Dichtungssitz 6 zwei O-Ringdichtungen von 1,2 mm Dicke vorgesehen, die bei einer Zugbelastung des Kabels 2 zu einer Erhöhung des radialen Anpressdruckes führen und so eine hinreichende Zugentlastung bilden.
  • Zur Herstellung eines abgedichteten Anschlusskabels 2 wird dies vorzugsweise vorkonfektioniert, indem die Kabelabdichtungshülse 1 vorab mit einem abgelängten Kabel 2 verbunden wird. Dazu wird die Kabelabdichtungshülse 1 auf den Kabelmantel eines abgelängten Kabels 2 aufgeschoben und anschließend die beiden inneren O-Ringdichtungen 8 auf das Kabel 2 aufgesetzt. Danach wird der Kabelmantel auf einer vorgegebenen Länge entfernt, wobei die Kabeladern und die Kabelabschirmung 11 aus diesen mit den notwendigen Längen herausragen. Danach wird die Kabelabdichtungshülse 1 bis zum Rand des Kabelmantels geschoben, so dass die inneren O-Ringdichtungen 8 am Ende des inneren Dichtungssitzes 6 unter einer Spannung fest anliegen und die Kabelabschirmung 11 auf den vorderen Teil der Kabelabdichtungshülse 1 zurückgebördelt wird. Dieses vorkonfektionierte Kabel 2 mit Kabelabdichtungshülse 1 wird dann in eine vorgesehene Bohrung eines Gehäuse- oder Geräteteils eingepresst.
  • Ein derart eingepresstes Anschlusskabel 2 mit Kabelabdichtungshülse 1 in einem Kraftaufnahmeelement 12 einer Wägezelle 13 als technisches Geräteteil ist in 2 der Zeichnung im Schnitt dargestellt. Dabei bildet das im Geräteteil 12 eingepresste und vergossene Anschlusskabel 2 mit der Kabelabdichtungshülse 1 und einem Dichtmittel 14 eine Kabelabdichteinheit. Dazu wird das Geräteteil 12 oder ein Gehäuseteil im Kabeleinführungsbereich mit zwei ineinander mündenden Bohrungen 16, 18 versehen. An einer ersten Bohrung 16 wird die Kabelabdichtungshülse 1 vorzugsweise mit einem zangenartigen einfachen Klemmwerkzeug oder von Hand eingepresst und danach die Kabeladern an die Dehnungsmessstreifen angeschlossen.
  • Die im Verbindungsbereich der Bohrungen 16, 18 durchlaufenden Kabeladern 17 werden dann durch die zweite Bohrung 18 mit einer aushärtenden Dichtungsmasse als Dichtmittel 14 vergossen, die gleichzeitig noch eine zusätzliche Zugentlastung bildet. Die zweite Bohrung 18 wird zur besseren Abdichtung mit einer Silikonvergussmasse vollständig aufgefüllt oder noch mit einer metallischen Abdeckung versehen, die mit dem Gehäuseteil oder dem Geräteteil 12 verschweißt oder verschraubt ist.
  • Derartige Kabelabdichteinheiten oder Kabelabdichtungshülsen 1 eignen sich vorzugsweise für Aufnehmer wie Wägezellen 13, Kraftaufnehmer oder Druckaufnehmer, die platzsparend in anderen Geräteteilen eingebaut sind und meist gegen Feuchtigkeit und Staubeinwirkungen geschützt sein sollen. Derartige Kabelabdichtungshülsen 1 können aber auch nahezu in allen abdichtbaren Kabeleinführungen in anderen Gerätegehäusen insbesondere auch in Maschinengehäusen angebracht werden. Dazu muss lediglich eine gewisse Bohrungslänge zum Einpressen und zur Führung der Kabelabdichtungshülse 1 vorhanden sein.

Claims (6)

  1. Kabelabdichtungshülse bestehend aus einem zylinderförmigen Längsteil (3) und einem radial nach außen kragenden ringförmigen Abschlussbund (4), wobei am Außenumfang des Längsteils (3) im Bereich des Abschlussbunds (4) eine ringförmige Vertiefung als äußerer Dichtungssitz (5) angebracht ist und axial davon beabstandet am entgegengesetzten Endbereich des Längsteils (3) innen eine Durchmessererweiterung als innerer Dichtungssitz (6) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass am Endbereich des zylindrischen Längsteils (3), der dem Abschlussbund (4) gegenüberliegt, außen eine Durchmesserverringerung (10) angebracht ist, die zur Aufnahme einer umgebördelten Kabelschirmung (11) dient und so bemessen ist, dass die Kabelabschirmung (11) an der Innenwand einer Geräte- (16) oder Gehäusebohrung unter Druck anliegt.
  2. Kabelabdichtungshülse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass am Außenumfang des zylindrischen Längsteils (3) zwei ringförmige Vertiefungen, die axial von einander beabstandet sind, als äußere Dichtungssitze (5, 7) vorgesehen sind.
  3. Kabelabdichtungshülse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass axial zwischen dem Abschlussbund (4) und dem axial gegenüberliegenden Endbereich mindestens eine oder mehrere Verzahnungsrippen angebracht sind.
  4. Kabelabdichtungshülse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass diese aus Metall oder einem harten Kunststoff hergestellt ist.
  5. Kabelabdichtungshülse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffhülse durch vorgegebene Markierungsfarben eingefärbt ist.
  6. Kabelabdichteinheit bestehend aus einer Kabelabdichtungshülse (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5 und einem Geräte- (12) oder Gehäuseteil mit einer Bohrung (16), in die die Kabelabdichtungshülse (1) eingepresst ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine in diese erste Bohrung (12) einmündende zweite Bohrung (18) vorgesehen ist, die mit einer ausgehärteten Dichtungsmasse als Zugentlastung aufgefüllt ist, die mindestens die Kabeladern (17) umschließt.
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