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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein System zur Ruhestrommessung bei
Kraftfahrzeugen, die am Fließband
hergestellt werden und mit einer eingebauten elektronischen Strommesseinrichtung
versehen sind.
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Moderne
Kraftfahrzeuge besitzen ein komplexes elektrisches Bordnetz mit
einer Vielzahl elektrischer Komponenten. Im Rahmen der Fließbandproduktion
der Fahrzeuge wird die ordnungsgemäße Funktion des Bordnetzes
bzw. dessen Komponenten geprüft.
Ein wichtiger Prüfparameter
bildet dabei der sogenannte Ruhestrom, der bei ausgeschalteten Komponenten
im Bordnetz fließt.
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Aus
der
EP 0 833 165 B1 ist
eine Prüfeinrichtung
für Kraftfahrzeuge
in der Endkontrolle oder Endmontage bekannt, die eine Strommesszange,
ein mobiles Gerät
und eine Zentrale umfasst. Die Strommesszange dient zur berührungslosen
Erfassung von Istwerten oder Istwertverläufen von Strömen elektrischer
Komponenten des Fahrzeugs. Das mobile Gerät ist mit der Strommesszange
drahtlos verbindbar, z.B. über
einen Funkkanal, und wird zur Überwachung
der Einhaltung von Sollwerten oder Sollwertverläufen von Strömen der
elektrischen Komponenten verwendet. Die Zentrale ist über einen leitungslosen
bidirektionalen Übertragsweg,
wie z.B. einen Funkkanal, mit dem mobilen Gerät verbindbar, so dass die Sollwerte
oder Sollwertverläufe
für Ströme an das
mobile Gerät übertragbar
sind und das Ergebnis von deren Überprüfung an
die Zentrale meldbar ist.
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Eine
derartige Prüfeinrichtung
lässt sich
jedoch nur dann anwenden, wenn die auszumessende Komponente mit
der Strommesszange zugänglich ist.
Insbesondere kann es hierzu erforderlich sein, Verkleidungselemente
ab- und wieder anzubauen, um die Strommesszange positionieren zu
können.
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Im
Unterschied zu derartigen Off-Board-Lösungen sind grundsätzlich auch
On-Board-Lösungen möglich. Für eine On-Board-Lösung kann in eine elektrische
Leitung, in welcher der Stromfluss gemessen werden soll, ein Messwiderstand,
so genannter Mess-Shunt, eingesetzt werden. Durch Messen des Spannungsabfalls
am Mess-Shunt kann der Strom durch den Mess-Shunt, also der Strom durch die jeweilige
Leitung ermittelt werden. Damit eine derartige On-Board-Lösung im
Betrieb des Fahrzeugs zuverlässige
Messergebnisse liefern kann, muss diese an die im Fahrzeug auftretenden
Betriebsbedingungen adaptiert sein. Beispielsweise können im
Motorraum Temperaturen zwischen –20°C und +150°C auftreten. Desweiteren muss
eine On-Board-Lösung
mit einer ausreichenden elektromagnetischen Verträglichkeit
versehen sein. Außerdem
ist eine hinreichende Festigkeit bezüglich der im Betrieb auftretenden
Erschütterungen
erforderlich. Für
eine On-Board-Diagnose während
des Fahrbetriebs sind außerdem
relativ hohe Taktfrequenzen, z.B. im kHz-Bereich erforderlich. Ebenso
muss ein Mess-Shunt, der beispielsweise in ein Massekabel eingesetzt
ist, im Betrieb des Fahrzeugs extrem hohen Strömen standhalten und gleichzeitig
zur Messung kleiner Ruheströme
geeignet sein. Der Aufwand zur Realisierung einer On-Board-Lösung ist dementsprechend
groß.
Insbesondere sind Widerstandsmaterialen, deren elektri sche Leitfähigkeit
in einem großen
Temperaturbereich konstant ist, extrem teuer. Beispiele für derartige
Lösungen
sind aus der PCT/CH99/00085 und
DE 10332410 B3 bekannt.
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Die
vorliegende Erfindung beschäftigt
sich mit dem Problem, für
die Ruhestrommessung im Rahmen einer Fließbandproduktion von Fahrzeugen einen
vorteilhaften Weg aufzuzeigen, der insbesondere preiswert realisierbar
ist.
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Dieses
Problem wird erfindungsgemäß durch
den Gegenstand des Ansprüchs
1 gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen
sind Gegenstand der abhängigen
Ansprüche.
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Die
Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, in die Fahrzeuge
bereits serienmäßig eine
elektronische Strommesseinrichtung einzubauen, die mit einer einen
Minuspol einer Fahrzeugbatterie mit einer Masseanschlussstelle einer
Fahrzeugkarosserie verbindenden Masseverbindung zusammenwirkt und
die nur für
einen relativ engen vorgegebenen Temperaturbereich geeicht ist.
Die Erfindung nutzt dabei die Erkenntnis, dass es für die Ruhestrommessung
im Rahmen der Fließbandproduktion nicht
auf einen großen
Temperaturbereich ankommt, da sich im Fließbandprozess relativ einfach
vergleichsweise konstante Temperaturen gewährleisten lassen. Somit kann
beispielsweise auf einen teuren Mess-Shunt verzichtet werden. Durch
die Erfindung wird quasi ein On-Board-System geschaffen, das unter
den Bedingungen der Fließbandproduktion
zur Ruhestrommessung verwendbar ist, im übrigen jedoch für den normalen
Betrieb des Fahrzeugs untauglich ist. Dabei muss nicht einmal ausgeschlossen sein,
dass die eingebaute Messeinrichtung im normalen Betrieb des Fahrzeugs
beschädigt
oder zerstört
wird. Insofern kann es sich im Extremfall bei der Messeinrichtung
um ein Wegwerfprodukt handeln, das jedoch am Fahrzeug bzw. in der
Masseverbindung verbleibt. Für
die Belange der Ruhestrommessung im Rahmen der Fließbandproduktion
des Fahrzeugs kann dabei eine rudimentäre Messeinrichtung ausreichen,
die nur vergleichsweise kleine Ströme verarbeiten muss, die keine
besondere Festigkeit gegenüber
Erschütterungen
zeigen muss, die keine besondere elektromagnetische Verträglichkeit
aufweisen muss und die bei dem im Fahrzeugbetrieb üblichen
Temperaturen nicht funktionieren muss. Damit die Messeinrichtung
im Fahrzeug verbleiben kann und damit die Ruhestrommessung ohne
den Ausbau von Verkleidungsteilen erfolgen kann, ist zudem zusammen
mit der Messeinrichtung eine Transpondereinheit im Fahrzeug verbaut.
Eine derartige Messeinrichtung lässt
sich extrem preiswert realisieren.
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Die
Messeinrichtung ist mit einem Transponder ausgestattet, mit dessen
Hilfe Messwerte drahtlos an eine externe Auswerteeinrichtung übertragbar sind.
Die Messeinrichtung kann dadurch ohne weiteres auch an einer unzugänglichen
und durch andere Bauteile verbauten Position angeordnet sein. Insbesondere
ist keine Anbindung an ein Bordnetz des Fahrzeugs erforderlich.
Der Transponder ermöglicht somit
eine drahtlose Kommunikation zwischen der Messeinrichtung und einer
externen Auswerteeinrichtung. Darüber hinaus kann der Transponder
auch zur drahtlosen Übertragung
elektrischer Energie ausgestaltet sein, so dass auf diese Weise
die Messeinrichtung bzw. deren Messelektronik mit der erforderlichen
elektrischen Energie versorgt werden kann. Eine interne Energiequelle
ist für
die Messeinrichtung ebenso entbehrlich wie ein Anschluss an das
Bordnetz des Fahrzeugs.
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Vorzugsweise
wird der Temperaturbereich, für
den die Strommesseinrichtung geeicht ist, durch einen Produktionstemperaturbereich
gebildet, der die üblichen
Produktionstemperaturen umfasst, bei denen im Rahmen der Fließbandproduktion
des Fahrzeugs die Strommesseinrichtung zur Strommessung verwendet
wird. Dieser Produktionstemperaturbereich kann beispielsweise bei
etwa 20°C
liegen und um maximal 2°C
bis 5°C
schwanken. In einem derartig engen Temperaturbereich können auch
besonders einfache und preiswerte Materialen konstante Widerstände aufweisen.
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Bei
einer besonders einfachen Ausführungsform
kann die Messeinrichtung mit zwei Masseanschlüssen an ein Massekabel angeschlossen
sein, wobei ein zwischen den Anschlussstellen der Messanschlüsse liegender
Kabelabschnitt bereits als Messwiderstand verwendet werden kann.
Die Realisierung einer derartigen Ausführungsform ist besonders preiswert,
da kein zusätzlicher,
separater Messwiderstand erforderlich ist; ebenso entfällt der
Einbau eines solchen separaten Messwiderstands.
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Alternativ
ist auch eine Ausführungsform möglich, bei
welcher der Messwiderstand ein separates Bauteil ist, das in Reihe
in die Masseverbindung eingesetzt ist. Vorzugsweise kann dann an
diesen Messwiderstand eine Messelektronik der Strommesseinrichtung
angeschlossen werden, wobei es hier auf eine hochwertige Verbindung
nicht ankommt, so dass preiswerte Materialen, Prozesse und Verbindungstechniken
verwendbar sind.
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Weitere
wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen, aus
den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand
der Zeichnungen.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale
nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in
anderen Kombi nationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne
den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in
der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert,
wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche
oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
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Dabei
zeigen, jeweils schematisch,
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1 eine
stark vereinfachte Einbausituation für eine Strommesseinrichtung
in einem Kraftfahrzeug,
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2 eine
vergrößerte Darstellung
der Strommesseinrichtung.
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Entsprechend 1 umfasst
ein im Übrigen nicht
dargestelltes Kraftfahrzeug nach der Erfindung eine Fahrzeugbatterie 1 mit
einem Pluspol 2 und einen Minuspol 3. Dabei ist
in üblicher
Weise der Minuspol 3 mit Hilfe einer Masseverbindung 4 mit
einer Masseanschlussstelle 5 einer nur teilweise angedeuteten
Fahrzeugkarosserie 6 verbunden. Die Masseverbindung 4 besteht üblicherweise
aus einem Massekabel 7. Desweiteren umfasst das Kraftfahrzeug, das
im Rahmen einer Fließbandproduktion
hergestellt ist, serienmäßig eine
elektronische Strommesseinrichtung 8, die in das Fahrzeug
eingebaut ist und die zum Verbleib im Fahrzeug vorgesehen ist. Die Strommesseinrichtung 8 ist
an oder in der Masseverbindung 4 angeordnet. Diese Strommesseinrichtung 8 charakterisiert
sich erfindungsgemäß dadurch, dass
sie nur für
einen vorgegebenen engen Temperaturbereich geeicht ist. D.h., die
Strommesseinrichtung 8 funktioniert nur in besagtem engen
Temperaturbereich ord nungsgemäß und kann
nur in diesem Temperaturbereich hinreichend genaue Strommessungen
durchführen.
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Vorzugsweise
ist der besagte Temperaturbereich durch einen Produktionstemperaturbereich
gebildet. Dieser Produktionstemperaturbereich umfasst diejenigen
Produktionstemperaturen, die dann üblicherweise vorliegen, wenn
im Rahmen der Fließbandproduktion
des Fahrzeugs mit Hilfe der Strommesseinrichtung 8 vorbestimmte
Strommessungen, insbesondere eine Ruhestrommessung, durchgeführt werden.
Am Ende der Fließbandproduktion, also
quasi am „Bandende" findet bei jedem
einzelnen Serienfahrzeug eine Funktionskontrolle der elektronischen
Komponenten statt. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Funktionsprüfung ist
die Messung der in der Masseverbindung 4 fließenden Ströme, insbesondere
des Ruhestroms. Da diese Strommessung in die Fließbandproduktion
integriert sind, finden diese Messungen regelmäßig bei konstanten Temperaturen
statt, nämlich
bei besagten üblichen
Produktionstemperaturen. Diese sind schon aus Gründen des Arbeiterschutzes nur
sehr geringen Schwankungen unterworfen; die Fabrikationsanlagen
sind regelmäßig klimatisiert.
Außerdem
ist es grundsätzlich möglich, für die Strommessung
das jeweilige Fahrzeug, zum Beispiel in einer speziellen Messstation, gezielt
zu temperieren, um so den gewünschten
engen Temperaturbereich gewährleisten
zu können.
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Der
Temperaturbereich, auf den die Strommesseinrichtung 8 geeicht
ist, umfasst beispielsweise eine Breite von 10°C. Dies ist gegenüber üblichen On-Board-Systemen
eine Einschränkung
um mehr als eine Größenordnung.
Denn ein übliches On-Board-System, das im Fahrbetrieb
des Fahrzeugs Strommessungen durchführt, muss für die im üblichen Betrieb des Fahrzeugs
auftretenden Temperaturen geeicht sein; diese können ohne weiteres von –40°C bis +105°C schwanken.
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Der
Temperaturbereich der erfindungsgemäßen Strommesseinrichtung 8 kann
noch enger gewählt
sein und beispielsweise eine Breite von maximal 5°C oder von
maximal 2°C
aufweisen. Beispielsweise liegt die Mitte des Temperaturbereichs
bei etwa 20°C.
Dabei ist klar, dass diese mittlere Temperatur des Temperaturbereichs
vom jeweiligen Produktionsstandort abhängen kann. So wird bei einer
Fahrzeugproduktion in Brasilien die mittlere Temperatur sicherlich
höher liegen
als bei einer Produktion in Mitteleuropa, was jedoch auf die Breite
des Temperaturbereichs grundsätzlich
keinen Einfluss hat.
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Entsprechend 2 umfasst
die Strommesseinrichtung 8 eine Messelektronik 9 und
einen Messwiderstand 10. Dieser Messwiderstand 10 ist bezüglich des
Massekabels 7 vorzugsweise ein separates Bauteil und ist
in Reihe in die Masseverbindung 4 eingesetzt. Im gezeigten
Ausführungsbeispiel ist
der Messwiderstand 10 in das Massekabel 7 eingebaut.
Bei einer anderen Ausführungsform
kann der Messwiderstand 10 auch am Minuspol 3 oder
an der Masseanschlussstelle 5 angebracht sein, so dass das
Massekabel 7 dann über
den Messwiderstand 10 an den Minuspol 3 bzw. an
die Masseanschlussstelle 5 angeschlossen ist. Der Messwiderstand 10 kann als
Hohlkörper
ausgestaltet sein, ebenso kann es sich beim Messwiderstand um einen
Vollkörper
handeln. Der Messwiderstand 10 besteht aus einem Widerstandsmaterial
oder aus einem anderen geeigneten elektrisch leitenden Material
und ist zumindest an einer Seite, hier beidseitig, mit dem Massekabel 7 verbunden.
Die jeweiligen Verbindungen sind hier mit 11 bezeichnet.
Die Verbindungen 11 zwischen Massekabel 7 und
Messwiderstand 10 können
besonders einfach als Quetschverbindungen oder als Crimpverbindungen
ausgeführt
sein. Ebenso sind Schweißverbindungen
oder Lötverbindungen
möglich.
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Die
Messelektronik 9 ist über
zwei Messanschlüsse 12 bezüglich des
Messwiderstands 10 parallel geschaltet. Die Messanschlüsse 12 sind
hier an einer Platine 13 ausgebildet, welche die Messelektronik 9 trägt. Die
Messanschlüsse 12 sind
hier direkt mit dem Messwiderstand 10 verbunden, wodurch sich
eine bauliche Einheit aus Messwiderstand 10 und Messelektronik 9 ergibt.
Die Messanschlüsse 12 dienen
hier gleichzeitig zur Befestigung der Messelektronik 9 bzw.
der Platine 13 am Messwiderstand 10 und können beispielsweise
als Steckverbindung oder Clipsverbindung ausgestaltet sein. Zusätzlich kann
die Messeinrichtung ein Gehäuse 14 aufweisen,
das den Messwiderstand 10 und die Platine 13 einschließlich der
daran angebrachten Komponenten umschließt.
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Bei
einer alternativen Ausführungsform
kann der Messwiderstand 10 durch einen Kabelabschnitt des
Massekabels 7 gebildet sein, wodurch der Messwiderstand
dann einen integralen Bestandteil des Massekabels 7 bildet.
Dementsprechend sind dann die Masseanschlüsse 12 direkt mit
dem Massekabel 7 verbunden; der zwischen den Massenanschlüssen 12 liegende
Kabelabschnitt bildet dann den Messwiderstand. Um einen definierten
Widerstandswert zu erhalten und/oder um die elektrische Verbindung
mit der Messelektronik 9 zu verbessern, kann das Massekabel 7 im
Bereich der Anschlussstellen 12 bzw. in dem den Messwiderstand
bildenden Kabelabschnitt verdichtet sein. Der verdichtete Bereich
zeichnet durch sich durch eine reduzierte Querschnittsfläche gegenüber dem übrigen Massekabel 7 aus.
Desweiteren kann vorgesehen sein, das Massekabel 7 zumindest
in dem verdichteten Bereich mit einer Zone oder mit einem Abschnitt
zu versehen, der einen reduzierten elektrisch leitenden Querschnitt
aufweist. Beispielsweise können
hierzu Löcher,
z.B. durch Ausstanzen, in das Massekabel 7 eingebracht
sein. Durch die Verwendung eines Abschnitts des Masse kabels 7 als
Messwiderstand besitzt die Strommesseinrichtung 8 besonders
niedrige Materialkosten.
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Die
zuvor mit Bezug auf die Figuren beschriebene Ausführungsform,
die mit einen separaten Messwiderstand 10 arbeitet, zeichnet
sich demgegenüber
durch besonders niedrige Herstellungskosten aus, da sie im Rahmen
einer Vormontage vollständig
fertiggestellt werden kann und sich einfach im Rahmen der Endmontage
in das Massekabel 7 bzw. in die Masseverbindung 4 einbauen
lässt.
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Die
Strommesseinrichtung 8 bzw. deren Messelektronik 9 kann
bei einer bevorzugten Weiterbildung neben Strommessungen auch Spannungsmessungen
durchführen.
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Da
die erfindungsgemäße Strommesseinrichtung 8 nur
für einen
relativ engen Temperaturbereich geeicht ist, kann für den Messwiderstand 10 ein besonders
preiswertes Material verwendet werden, dessen Widerstandswert gerade
nicht über
einen großen
Temperaturbereich annähernd
konstant sein muss. Ein Material, dessen Widerstandswert nur im vorgegebenen
engen Temperaturbereich annähernd konstant
bleibt, reicht aus. Auf teure Widerstandsmaterialen kann somit verzichtet
werden. Darüber
hinaus muss die Messelektronik 9 nur relativ kleine Ströme verarbeiten
können;
beispielsweise ist die Strommesseinrichtung 8 für maximal
20 A ausgelegt. Im Fahrbetrieb des Fahrzeugs können deutlich größere Ströme auftreten.
Desweiteren reicht für
die Messelektronik eine relativ kleine Messfrequenz aus. Während eine übliche On-Board-Diagnoseeinrichtung beispielsweise
mit einer Messfrequenz von 1 kHz arbeitet, kommt die erfindungsgemäße Strommesseinrichtung 8 mit
einer deutlich kleineren Messfrequenz aus. Die Messfrequenz ist
beispielsweise kleiner als 100 Hz, vorzugsweise kleiner als 10 Hz
und liegt insbesondere bei etwa 1 Hz.
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Durch
diese relativ geringen Leistungsanforderungen an die Strommesseinrichtung 8 kann
diese relativ preiswert realisiert werden. Desweiteren sind z.B.
auch Maßnahmen
zur Verbesserung der elektromagnetischen Verträglichkeit entbehrlich, da bei
den beabsichtigten Messungen elektromagnetische Impulse nicht erwartet
werden.
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Entsprechend 2 umfasst
die Strommesseinrichtung 8 außerdem einen Transponder 15,
der mit der Messelektronik 9 gekoppelt ist und der eine drahtlose
Kommunikation mit einer in 1 angedeuteten
Auswerteeinrichtung 16 ermöglicht. Die drahtlose Kommunikation
ist in 1 mit 17 angedeutet. Neben der Übertragung
von Daten, wie z.B. Messwerten, kann der Transponder 15 auch
zur drahtlosen Übertragung
elektrischer Energie ausgestaltet sein. Auf diese Weise benötigt die
Strommesseinrichtung 8 keine eigene Energieversorgung,
sondern kann über
die Auswerteeinrichtung 16 mit der für den Betrieb der Messelektronik 9 erforderlichen elektrischen
Energie versorgt werden. Außerdem kann
die Messelektronik 9 einen hier nicht gezeigten, nicht
flüchtigen
Speicher aufweisen bzw. damit gekoppelt sein, in dem Daten, wie
Messwerte, speicherbar sind. Vorzugsweise können diese Messwerte bzw. Daten über den
Transponder 15 in den Speicher eingelesen bzw. aus dem
Speicher ausgelesen werden, so dass die Auswerteeinrichtung 16 Zugriff
auf den Speicher hat.
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Entsprechend 1 kann
die Strommesseinrichtung 8 im Fahrzeug an einer für eine direkte Kontaktierung
ungeeigneten Stelle angeordnet sein. Insbesondere kann die Strommesseinrichtung 8 durch
ein Verkleidungselement 18 oder andere Bauteile des Fahrzeugs
verdeckt sein. Die Auswerteeinrichtung 16 und die Strommesseinrichtung 8 können nun über das
Transpondersystem, bestehend aus dem Transponder 15 der
Messeinrichtung 8 sowie aus einem entsprechenden, hier
nicht gezeigten Transponder der Auswerteeinrichtung 16,
voneinander beabstandet durch das Verkleidungselement 18 hindurch
drahtlos miteinander kommunizieren. Die drahtlose Kommunikation
beruht beispielsweise auf elektromagnetischen Schwingungen. Auch
die Stromversorgung kann auf diese Weise telemetrisch realisiert
werden.
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Vorzugsweise
ist die Auswerteeinrichtung 16 zum automatischen Durchführen einer
Messprozedur ausgestaltet. Beispielsweise ist in die Auswerteinrichtung 16 eine
komplette Ablaufsteuerung für die
Messung integriert. Hierdurch können
auch komplexe Messabläufe
ohne hohen Aufwand realisiert werden. Zur Energieversorgung kann
die Auswerteeinrichtung 16 eine eigene Stromversorgung
aufweisen, z.B. in Form einer wiederaufladbaren Batterie (Akkumulator).
Vorzugsweise handelt es sich bei der Auswerteeinrichtung 16 um
eine tragbare mobile Einheit, die besonders einfach von Fahrzeug
zu Fahrzeug transportiert werden kann, um die gewünschten Messung
selbsttätig
durchzuführen.
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Die
Auswerteeinrichtung 16 kann einen hier nicht gezeigten
nicht flüchtigen
Speicher enthalten. Hierdurch ist es möglich, die einzelne Messung
dem jeweiligen Fahrzeug zugeordnet abzuspeichern. Die relevanten
Fahrzeugdaten erhält
die Auswerteeinrichtung 16 beispielsweise über eine
entsprechende, nicht gezeigte Schnittstelle, mit deren Hilfe die
Auswerteeinrichtung 16 beispielsweise an ein fahrzeugseitiges
Netzwerk oder Bordnetz angeschlossen werden kann, beispielsweise
eine WLAN-Schnittstelle. Ebenso ist es möglich, die Auswerteeinrichtung
mit einer Leseinrichtung auszustatten, die es ermöglicht, eine
Fahrzeugidentifikation einzulesen. Beispielsweise kann diese Leseeinrichtung
als Barcode-Leser ausgestaltet sein. Die auf diese weise ausgestattete Auswerteeinrichtung 16 kann
beispielsweise nacheinander in mehrere Fahrzeuge eingelegt werden,
um die gewünschten
Messung selbsttätig
durchzuführen.
Im internen Speicher können
dann die Fahrzeugidentifikation zusammen mit zugehörigen Ruhestromwerten
oder anderen Fahrzeug- oder Batteriekenngrößen abgespeichert werden. Die
auf diese weise gesammelten Daten können einzeln oder gesammelt
einer zentralen Datenbank übermittelt
werden, was in 1 durch einen Doppelpfeil 19 symbolisiert
ist. Auch diese Datenübertragung
kann drahtlos erfolgen.
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Darüber hinaus
kann die Strommesseinrichtung 8 auch so ausgestaltet sein,
dass neben der Ruhestrommessung beispielsweise auch das Laden der Batterie 1 oder
die Ladungsentnahme während
elektrischer Arbeiten bzw. Prüfungen
unter Spannung überprüft werden.
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Mit
der Auswerteeinrichtung 16, dem Transpondersystem zur drahtlosen
Kommunikation und/oder Energieübertragung
sowie mit den in den Fahrzeugen eingebauten Messeinrichtungen 8 wird ein
System zur Ruhestrommessung bei Kraftfahrzeugen bereitgestellt,
das im Rahmen einer Serienproduktion der Fahrzeuge eine besonders
preiswerte und einfach realisierbare Ruhestrommessung zur Qualitätssicherung
ermöglicht.