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DE102005032227B4 - System zur Ruhestrommessung in Kraftfahrzeugen - Google Patents

System zur Ruhestrommessung in Kraftfahrzeugen Download PDF

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Abstract

System zur Ruhestrommessung bei Kraftfahrzeugen,
– mit einer in das jeweilige Fahrzeug eingebauten elektrischen Messeinrichtung (8), die in oder an einer Masseverbindung (4) angeordnet ist, die einen Minuspol (3) einer Fahrzeugbatterie (1) mit einer Masseanschlussstelle (5) einer Fahrzeugkarosserie (6) verbindet, wobei die Strommesseinrichtung (8) für einen vorgegebenen engen Temperaturbereich geeicht ist,
– mit einer bezüglich des Fahrzeugs separaten Auswerteeinrichtung (16) zur Speicherung und/oder Verarbeitung und/oder Auswertung von Messwerten der Messeinrichtung (8),
– mit einem Transpondersystem (15), das eine drahtlose Kommunikation zwischen der jeweiligen Strommesseinrichtung (8) und der Auswerteeinrichtung (16) und/oder eine drahtlose Energieversorgung der Strommesseinrichtung (8) ermöglicht.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein System zur Ruhestrommessung bei Kraftfahrzeugen, die am Fließband hergestellt werden und mit einer eingebauten elektronischen Strommesseinrichtung versehen sind.
  • Moderne Kraftfahrzeuge besitzen ein komplexes elektrisches Bordnetz mit einer Vielzahl elektrischer Komponenten. Im Rahmen der Fließbandproduktion der Fahrzeuge wird die ordnungsgemäße Funktion des Bordnetzes bzw. dessen Komponenten geprüft. Ein wichtiger Prüfparameter bildet dabei der sogenannte Ruhestrom, der bei ausgeschalteten Komponenten im Bordnetz fließt.
  • Aus der EP 0 833 165 B1 ist eine Prüfeinrichtung für Kraftfahrzeuge in der Endkontrolle oder Endmontage bekannt, die eine Strommesszange, ein mobiles Gerät und eine Zentrale umfasst. Die Strommesszange dient zur berührungslosen Erfassung von Istwerten oder Istwertverläufen von Strömen elektrischer Komponenten des Fahrzeugs. Das mobile Gerät ist mit der Strommesszange drahtlos verbindbar, z.B. über einen Funkkanal, und wird zur Überwachung der Einhaltung von Sollwerten oder Sollwertverläufen von Strömen der elektrischen Komponenten verwendet. Die Zentrale ist über einen leitungslosen bidirektionalen Übertragsweg, wie z.B. einen Funkkanal, mit dem mobilen Gerät verbindbar, so dass die Sollwerte oder Sollwertverläufe für Ströme an das mobile Gerät übertragbar sind und das Ergebnis von deren Überprüfung an die Zentrale meldbar ist.
  • Eine derartige Prüfeinrichtung lässt sich jedoch nur dann anwenden, wenn die auszumessende Komponente mit der Strommesszange zugänglich ist. Insbesondere kann es hierzu erforderlich sein, Verkleidungselemente ab- und wieder anzubauen, um die Strommesszange positionieren zu können.
  • Im Unterschied zu derartigen Off-Board-Lösungen sind grundsätzlich auch On-Board-Lösungen möglich. Für eine On-Board-Lösung kann in eine elektrische Leitung, in welcher der Stromfluss gemessen werden soll, ein Messwiderstand, so genannter Mess-Shunt, eingesetzt werden. Durch Messen des Spannungsabfalls am Mess-Shunt kann der Strom durch den Mess-Shunt, also der Strom durch die jeweilige Leitung ermittelt werden. Damit eine derartige On-Board-Lösung im Betrieb des Fahrzeugs zuverlässige Messergebnisse liefern kann, muss diese an die im Fahrzeug auftretenden Betriebsbedingungen adaptiert sein. Beispielsweise können im Motorraum Temperaturen zwischen –20°C und +150°C auftreten. Desweiteren muss eine On-Board-Lösung mit einer ausreichenden elektromagnetischen Verträglichkeit versehen sein. Außerdem ist eine hinreichende Festigkeit bezüglich der im Betrieb auftretenden Erschütterungen erforderlich. Für eine On-Board-Diagnose während des Fahrbetriebs sind außerdem relativ hohe Taktfrequenzen, z.B. im kHz-Bereich erforderlich. Ebenso muss ein Mess-Shunt, der beispielsweise in ein Massekabel eingesetzt ist, im Betrieb des Fahrzeugs extrem hohen Strömen standhalten und gleichzeitig zur Messung kleiner Ruheströme geeignet sein. Der Aufwand zur Realisierung einer On-Board-Lösung ist dementsprechend groß. Insbesondere sind Widerstandsmaterialen, deren elektri sche Leitfähigkeit in einem großen Temperaturbereich konstant ist, extrem teuer. Beispiele für derartige Lösungen sind aus der PCT/CH99/00085 und DE 10332410 B3 bekannt.
  • Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für die Ruhestrommessung im Rahmen einer Fließbandproduktion von Fahrzeugen einen vorteilhaften Weg aufzuzeigen, der insbesondere preiswert realisierbar ist.
  • Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des Ansprüchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, in die Fahrzeuge bereits serienmäßig eine elektronische Strommesseinrichtung einzubauen, die mit einer einen Minuspol einer Fahrzeugbatterie mit einer Masseanschlussstelle einer Fahrzeugkarosserie verbindenden Masseverbindung zusammenwirkt und die nur für einen relativ engen vorgegebenen Temperaturbereich geeicht ist. Die Erfindung nutzt dabei die Erkenntnis, dass es für die Ruhestrommessung im Rahmen der Fließbandproduktion nicht auf einen großen Temperaturbereich ankommt, da sich im Fließbandprozess relativ einfach vergleichsweise konstante Temperaturen gewährleisten lassen. Somit kann beispielsweise auf einen teuren Mess-Shunt verzichtet werden. Durch die Erfindung wird quasi ein On-Board-System geschaffen, das unter den Bedingungen der Fließbandproduktion zur Ruhestrommessung verwendbar ist, im übrigen jedoch für den normalen Betrieb des Fahrzeugs untauglich ist. Dabei muss nicht einmal ausgeschlossen sein, dass die eingebaute Messeinrichtung im normalen Betrieb des Fahrzeugs beschädigt oder zerstört wird. Insofern kann es sich im Extremfall bei der Messeinrichtung um ein Wegwerfprodukt handeln, das jedoch am Fahrzeug bzw. in der Masseverbindung verbleibt. Für die Belange der Ruhestrommessung im Rahmen der Fließbandproduktion des Fahrzeugs kann dabei eine rudimentäre Messeinrichtung ausreichen, die nur vergleichsweise kleine Ströme verarbeiten muss, die keine besondere Festigkeit gegenüber Erschütterungen zeigen muss, die keine besondere elektromagnetische Verträglichkeit aufweisen muss und die bei dem im Fahrzeugbetrieb üblichen Temperaturen nicht funktionieren muss. Damit die Messeinrichtung im Fahrzeug verbleiben kann und damit die Ruhestrommessung ohne den Ausbau von Verkleidungsteilen erfolgen kann, ist zudem zusammen mit der Messeinrichtung eine Transpondereinheit im Fahrzeug verbaut. Eine derartige Messeinrichtung lässt sich extrem preiswert realisieren.
  • Die Messeinrichtung ist mit einem Transponder ausgestattet, mit dessen Hilfe Messwerte drahtlos an eine externe Auswerteeinrichtung übertragbar sind. Die Messeinrichtung kann dadurch ohne weiteres auch an einer unzugänglichen und durch andere Bauteile verbauten Position angeordnet sein. Insbesondere ist keine Anbindung an ein Bordnetz des Fahrzeugs erforderlich. Der Transponder ermöglicht somit eine drahtlose Kommunikation zwischen der Messeinrichtung und einer externen Auswerteeinrichtung. Darüber hinaus kann der Transponder auch zur drahtlosen Übertragung elektrischer Energie ausgestaltet sein, so dass auf diese Weise die Messeinrichtung bzw. deren Messelektronik mit der erforderlichen elektrischen Energie versorgt werden kann. Eine interne Energiequelle ist für die Messeinrichtung ebenso entbehrlich wie ein Anschluss an das Bordnetz des Fahrzeugs.
  • Vorzugsweise wird der Temperaturbereich, für den die Strommesseinrichtung geeicht ist, durch einen Produktionstemperaturbereich gebildet, der die üblichen Produktionstemperaturen umfasst, bei denen im Rahmen der Fließbandproduktion des Fahrzeugs die Strommesseinrichtung zur Strommessung verwendet wird. Dieser Produktionstemperaturbereich kann beispielsweise bei etwa 20°C liegen und um maximal 2°C bis 5°C schwanken. In einem derartig engen Temperaturbereich können auch besonders einfache und preiswerte Materialen konstante Widerstände aufweisen.
  • Bei einer besonders einfachen Ausführungsform kann die Messeinrichtung mit zwei Masseanschlüssen an ein Massekabel angeschlossen sein, wobei ein zwischen den Anschlussstellen der Messanschlüsse liegender Kabelabschnitt bereits als Messwiderstand verwendet werden kann. Die Realisierung einer derartigen Ausführungsform ist besonders preiswert, da kein zusätzlicher, separater Messwiderstand erforderlich ist; ebenso entfällt der Einbau eines solchen separaten Messwiderstands.
  • Alternativ ist auch eine Ausführungsform möglich, bei welcher der Messwiderstand ein separates Bauteil ist, das in Reihe in die Masseverbindung eingesetzt ist. Vorzugsweise kann dann an diesen Messwiderstand eine Messelektronik der Strommesseinrichtung angeschlossen werden, wobei es hier auf eine hochwertige Verbindung nicht ankommt, so dass preiswerte Materialen, Prozesse und Verbindungstechniken verwendbar sind.
  • Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombi nationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
  • Dabei zeigen, jeweils schematisch,
  • 1 eine stark vereinfachte Einbausituation für eine Strommesseinrichtung in einem Kraftfahrzeug,
  • 2 eine vergrößerte Darstellung der Strommesseinrichtung.
  • Entsprechend 1 umfasst ein im Übrigen nicht dargestelltes Kraftfahrzeug nach der Erfindung eine Fahrzeugbatterie 1 mit einem Pluspol 2 und einen Minuspol 3. Dabei ist in üblicher Weise der Minuspol 3 mit Hilfe einer Masseverbindung 4 mit einer Masseanschlussstelle 5 einer nur teilweise angedeuteten Fahrzeugkarosserie 6 verbunden. Die Masseverbindung 4 besteht üblicherweise aus einem Massekabel 7. Desweiteren umfasst das Kraftfahrzeug, das im Rahmen einer Fließbandproduktion hergestellt ist, serienmäßig eine elektronische Strommesseinrichtung 8, die in das Fahrzeug eingebaut ist und die zum Verbleib im Fahrzeug vorgesehen ist. Die Strommesseinrichtung 8 ist an oder in der Masseverbindung 4 angeordnet. Diese Strommesseinrichtung 8 charakterisiert sich erfindungsgemäß dadurch, dass sie nur für einen vorgegebenen engen Temperaturbereich geeicht ist. D.h., die Strommesseinrichtung 8 funktioniert nur in besagtem engen Temperaturbereich ord nungsgemäß und kann nur in diesem Temperaturbereich hinreichend genaue Strommessungen durchführen.
  • Vorzugsweise ist der besagte Temperaturbereich durch einen Produktionstemperaturbereich gebildet. Dieser Produktionstemperaturbereich umfasst diejenigen Produktionstemperaturen, die dann üblicherweise vorliegen, wenn im Rahmen der Fließbandproduktion des Fahrzeugs mit Hilfe der Strommesseinrichtung 8 vorbestimmte Strommessungen, insbesondere eine Ruhestrommessung, durchgeführt werden. Am Ende der Fließbandproduktion, also quasi am „Bandende" findet bei jedem einzelnen Serienfahrzeug eine Funktionskontrolle der elektronischen Komponenten statt. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Funktionsprüfung ist die Messung der in der Masseverbindung 4 fließenden Ströme, insbesondere des Ruhestroms. Da diese Strommessung in die Fließbandproduktion integriert sind, finden diese Messungen regelmäßig bei konstanten Temperaturen statt, nämlich bei besagten üblichen Produktionstemperaturen. Diese sind schon aus Gründen des Arbeiterschutzes nur sehr geringen Schwankungen unterworfen; die Fabrikationsanlagen sind regelmäßig klimatisiert. Außerdem ist es grundsätzlich möglich, für die Strommessung das jeweilige Fahrzeug, zum Beispiel in einer speziellen Messstation, gezielt zu temperieren, um so den gewünschten engen Temperaturbereich gewährleisten zu können.
  • Der Temperaturbereich, auf den die Strommesseinrichtung 8 geeicht ist, umfasst beispielsweise eine Breite von 10°C. Dies ist gegenüber üblichen On-Board-Systemen eine Einschränkung um mehr als eine Größenordnung. Denn ein übliches On-Board-System, das im Fahrbetrieb des Fahrzeugs Strommessungen durchführt, muss für die im üblichen Betrieb des Fahrzeugs auftretenden Temperaturen geeicht sein; diese können ohne weiteres von –40°C bis +105°C schwanken.
  • Der Temperaturbereich der erfindungsgemäßen Strommesseinrichtung 8 kann noch enger gewählt sein und beispielsweise eine Breite von maximal 5°C oder von maximal 2°C aufweisen. Beispielsweise liegt die Mitte des Temperaturbereichs bei etwa 20°C. Dabei ist klar, dass diese mittlere Temperatur des Temperaturbereichs vom jeweiligen Produktionsstandort abhängen kann. So wird bei einer Fahrzeugproduktion in Brasilien die mittlere Temperatur sicherlich höher liegen als bei einer Produktion in Mitteleuropa, was jedoch auf die Breite des Temperaturbereichs grundsätzlich keinen Einfluss hat.
  • Entsprechend 2 umfasst die Strommesseinrichtung 8 eine Messelektronik 9 und einen Messwiderstand 10. Dieser Messwiderstand 10 ist bezüglich des Massekabels 7 vorzugsweise ein separates Bauteil und ist in Reihe in die Masseverbindung 4 eingesetzt. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Messwiderstand 10 in das Massekabel 7 eingebaut. Bei einer anderen Ausführungsform kann der Messwiderstand 10 auch am Minuspol 3 oder an der Masseanschlussstelle 5 angebracht sein, so dass das Massekabel 7 dann über den Messwiderstand 10 an den Minuspol 3 bzw. an die Masseanschlussstelle 5 angeschlossen ist. Der Messwiderstand 10 kann als Hohlkörper ausgestaltet sein, ebenso kann es sich beim Messwiderstand um einen Vollkörper handeln. Der Messwiderstand 10 besteht aus einem Widerstandsmaterial oder aus einem anderen geeigneten elektrisch leitenden Material und ist zumindest an einer Seite, hier beidseitig, mit dem Massekabel 7 verbunden. Die jeweiligen Verbindungen sind hier mit 11 bezeichnet. Die Verbindungen 11 zwischen Massekabel 7 und Messwiderstand 10 können besonders einfach als Quetschverbindungen oder als Crimpverbindungen ausgeführt sein. Ebenso sind Schweißverbindungen oder Lötverbindungen möglich.
  • Die Messelektronik 9 ist über zwei Messanschlüsse 12 bezüglich des Messwiderstands 10 parallel geschaltet. Die Messanschlüsse 12 sind hier an einer Platine 13 ausgebildet, welche die Messelektronik 9 trägt. Die Messanschlüsse 12 sind hier direkt mit dem Messwiderstand 10 verbunden, wodurch sich eine bauliche Einheit aus Messwiderstand 10 und Messelektronik 9 ergibt. Die Messanschlüsse 12 dienen hier gleichzeitig zur Befestigung der Messelektronik 9 bzw. der Platine 13 am Messwiderstand 10 und können beispielsweise als Steckverbindung oder Clipsverbindung ausgestaltet sein. Zusätzlich kann die Messeinrichtung ein Gehäuse 14 aufweisen, das den Messwiderstand 10 und die Platine 13 einschließlich der daran angebrachten Komponenten umschließt.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform kann der Messwiderstand 10 durch einen Kabelabschnitt des Massekabels 7 gebildet sein, wodurch der Messwiderstand dann einen integralen Bestandteil des Massekabels 7 bildet. Dementsprechend sind dann die Masseanschlüsse 12 direkt mit dem Massekabel 7 verbunden; der zwischen den Massenanschlüssen 12 liegende Kabelabschnitt bildet dann den Messwiderstand. Um einen definierten Widerstandswert zu erhalten und/oder um die elektrische Verbindung mit der Messelektronik 9 zu verbessern, kann das Massekabel 7 im Bereich der Anschlussstellen 12 bzw. in dem den Messwiderstand bildenden Kabelabschnitt verdichtet sein. Der verdichtete Bereich zeichnet durch sich durch eine reduzierte Querschnittsfläche gegenüber dem übrigen Massekabel 7 aus. Desweiteren kann vorgesehen sein, das Massekabel 7 zumindest in dem verdichteten Bereich mit einer Zone oder mit einem Abschnitt zu versehen, der einen reduzierten elektrisch leitenden Querschnitt aufweist. Beispielsweise können hierzu Löcher, z.B. durch Ausstanzen, in das Massekabel 7 eingebracht sein. Durch die Verwendung eines Abschnitts des Masse kabels 7 als Messwiderstand besitzt die Strommesseinrichtung 8 besonders niedrige Materialkosten.
  • Die zuvor mit Bezug auf die Figuren beschriebene Ausführungsform, die mit einen separaten Messwiderstand 10 arbeitet, zeichnet sich demgegenüber durch besonders niedrige Herstellungskosten aus, da sie im Rahmen einer Vormontage vollständig fertiggestellt werden kann und sich einfach im Rahmen der Endmontage in das Massekabel 7 bzw. in die Masseverbindung 4 einbauen lässt.
  • Die Strommesseinrichtung 8 bzw. deren Messelektronik 9 kann bei einer bevorzugten Weiterbildung neben Strommessungen auch Spannungsmessungen durchführen.
  • Da die erfindungsgemäße Strommesseinrichtung 8 nur für einen relativ engen Temperaturbereich geeicht ist, kann für den Messwiderstand 10 ein besonders preiswertes Material verwendet werden, dessen Widerstandswert gerade nicht über einen großen Temperaturbereich annähernd konstant sein muss. Ein Material, dessen Widerstandswert nur im vorgegebenen engen Temperaturbereich annähernd konstant bleibt, reicht aus. Auf teure Widerstandsmaterialen kann somit verzichtet werden. Darüber hinaus muss die Messelektronik 9 nur relativ kleine Ströme verarbeiten können; beispielsweise ist die Strommesseinrichtung 8 für maximal 20 A ausgelegt. Im Fahrbetrieb des Fahrzeugs können deutlich größere Ströme auftreten. Desweiteren reicht für die Messelektronik eine relativ kleine Messfrequenz aus. Während eine übliche On-Board-Diagnoseeinrichtung beispielsweise mit einer Messfrequenz von 1 kHz arbeitet, kommt die erfindungsgemäße Strommesseinrichtung 8 mit einer deutlich kleineren Messfrequenz aus. Die Messfrequenz ist beispielsweise kleiner als 100 Hz, vorzugsweise kleiner als 10 Hz und liegt insbesondere bei etwa 1 Hz.
  • Durch diese relativ geringen Leistungsanforderungen an die Strommesseinrichtung 8 kann diese relativ preiswert realisiert werden. Desweiteren sind z.B. auch Maßnahmen zur Verbesserung der elektromagnetischen Verträglichkeit entbehrlich, da bei den beabsichtigten Messungen elektromagnetische Impulse nicht erwartet werden.
  • Entsprechend 2 umfasst die Strommesseinrichtung 8 außerdem einen Transponder 15, der mit der Messelektronik 9 gekoppelt ist und der eine drahtlose Kommunikation mit einer in 1 angedeuteten Auswerteeinrichtung 16 ermöglicht. Die drahtlose Kommunikation ist in 1 mit 17 angedeutet. Neben der Übertragung von Daten, wie z.B. Messwerten, kann der Transponder 15 auch zur drahtlosen Übertragung elektrischer Energie ausgestaltet sein. Auf diese Weise benötigt die Strommesseinrichtung 8 keine eigene Energieversorgung, sondern kann über die Auswerteeinrichtung 16 mit der für den Betrieb der Messelektronik 9 erforderlichen elektrischen Energie versorgt werden. Außerdem kann die Messelektronik 9 einen hier nicht gezeigten, nicht flüchtigen Speicher aufweisen bzw. damit gekoppelt sein, in dem Daten, wie Messwerte, speicherbar sind. Vorzugsweise können diese Messwerte bzw. Daten über den Transponder 15 in den Speicher eingelesen bzw. aus dem Speicher ausgelesen werden, so dass die Auswerteeinrichtung 16 Zugriff auf den Speicher hat.
  • Entsprechend 1 kann die Strommesseinrichtung 8 im Fahrzeug an einer für eine direkte Kontaktierung ungeeigneten Stelle angeordnet sein. Insbesondere kann die Strommesseinrichtung 8 durch ein Verkleidungselement 18 oder andere Bauteile des Fahrzeugs verdeckt sein. Die Auswerteeinrichtung 16 und die Strommesseinrichtung 8 können nun über das Transpondersystem, bestehend aus dem Transponder 15 der Messeinrichtung 8 sowie aus einem entsprechenden, hier nicht gezeigten Transponder der Auswerteeinrichtung 16, voneinander beabstandet durch das Verkleidungselement 18 hindurch drahtlos miteinander kommunizieren. Die drahtlose Kommunikation beruht beispielsweise auf elektromagnetischen Schwingungen. Auch die Stromversorgung kann auf diese Weise telemetrisch realisiert werden.
  • Vorzugsweise ist die Auswerteeinrichtung 16 zum automatischen Durchführen einer Messprozedur ausgestaltet. Beispielsweise ist in die Auswerteinrichtung 16 eine komplette Ablaufsteuerung für die Messung integriert. Hierdurch können auch komplexe Messabläufe ohne hohen Aufwand realisiert werden. Zur Energieversorgung kann die Auswerteeinrichtung 16 eine eigene Stromversorgung aufweisen, z.B. in Form einer wiederaufladbaren Batterie (Akkumulator). Vorzugsweise handelt es sich bei der Auswerteeinrichtung 16 um eine tragbare mobile Einheit, die besonders einfach von Fahrzeug zu Fahrzeug transportiert werden kann, um die gewünschten Messung selbsttätig durchzuführen.
  • Die Auswerteeinrichtung 16 kann einen hier nicht gezeigten nicht flüchtigen Speicher enthalten. Hierdurch ist es möglich, die einzelne Messung dem jeweiligen Fahrzeug zugeordnet abzuspeichern. Die relevanten Fahrzeugdaten erhält die Auswerteeinrichtung 16 beispielsweise über eine entsprechende, nicht gezeigte Schnittstelle, mit deren Hilfe die Auswerteeinrichtung 16 beispielsweise an ein fahrzeugseitiges Netzwerk oder Bordnetz angeschlossen werden kann, beispielsweise eine WLAN-Schnittstelle. Ebenso ist es möglich, die Auswerteeinrichtung mit einer Leseinrichtung auszustatten, die es ermöglicht, eine Fahrzeugidentifikation einzulesen. Beispielsweise kann diese Leseeinrichtung als Barcode-Leser ausgestaltet sein. Die auf diese weise ausgestattete Auswerteeinrichtung 16 kann beispielsweise nacheinander in mehrere Fahrzeuge eingelegt werden, um die gewünschten Messung selbsttätig durchzuführen. Im internen Speicher können dann die Fahrzeugidentifikation zusammen mit zugehörigen Ruhestromwerten oder anderen Fahrzeug- oder Batteriekenngrößen abgespeichert werden. Die auf diese weise gesammelten Daten können einzeln oder gesammelt einer zentralen Datenbank übermittelt werden, was in 1 durch einen Doppelpfeil 19 symbolisiert ist. Auch diese Datenübertragung kann drahtlos erfolgen.
  • Darüber hinaus kann die Strommesseinrichtung 8 auch so ausgestaltet sein, dass neben der Ruhestrommessung beispielsweise auch das Laden der Batterie 1 oder die Ladungsentnahme während elektrischer Arbeiten bzw. Prüfungen unter Spannung überprüft werden.
  • Mit der Auswerteeinrichtung 16, dem Transpondersystem zur drahtlosen Kommunikation und/oder Energieübertragung sowie mit den in den Fahrzeugen eingebauten Messeinrichtungen 8 wird ein System zur Ruhestrommessung bei Kraftfahrzeugen bereitgestellt, das im Rahmen einer Serienproduktion der Fahrzeuge eine besonders preiswerte und einfach realisierbare Ruhestrommessung zur Qualitätssicherung ermöglicht.

Claims (8)

  1. System zur Ruhestrommessung bei Kraftfahrzeugen, – mit einer in das jeweilige Fahrzeug eingebauten elektrischen Messeinrichtung (8), die in oder an einer Masseverbindung (4) angeordnet ist, die einen Minuspol (3) einer Fahrzeugbatterie (1) mit einer Masseanschlussstelle (5) einer Fahrzeugkarosserie (6) verbindet, wobei die Strommesseinrichtung (8) für einen vorgegebenen engen Temperaturbereich geeicht ist, – mit einer bezüglich des Fahrzeugs separaten Auswerteeinrichtung (16) zur Speicherung und/oder Verarbeitung und/oder Auswertung von Messwerten der Messeinrichtung (8), – mit einem Transpondersystem (15), das eine drahtlose Kommunikation zwischen der jeweiligen Strommesseinrichtung (8) und der Auswerteeinrichtung (16) und/oder eine drahtlose Energieversorgung der Strommesseinrichtung (8) ermöglicht.
  2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, – dass die Auswerteeinrichtung (16) zum automatischen Durchführen einer Messprozedur mittels der jeweiligen Messeinrichtung (8) ausgestaltet ist, und/oder – dass die Auswerteeinrichtung (8) einen nicht flüchtigen Speicher aufweist, in dem die Messwerte einzelnen Fahrzeugen zugeordnet speicherbar sind, und/oder – dass die Auswerteinrichtung (16) eine interne Stromversorgung aufweist, und/oder – dass die Auswerteinrichtung (16) als tragbare mobile Einheit ausgestaltet ist, und/oder – dass die Auswerteeinrichtung (16) eine Schnittstelle zum Anschließen der Auswerteeinrichtung (16) an ein Bordnetz des Fahrzeugs aufweist, und/oder – dass die Auswerteeinrichtung (16) eine Leseeinrichtung zum Einlesen einer Fahrzeugidentifikation aufweist.
  3. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Temperaturbereich durch einen Produktionstemperaturbereich gebildet ist, der die üblichen Produktionstemperaturen umfasst, bei denen im Rahmen der Fließbandproduktion des Fahrzeugs die Strommesseinrichtung (8) zur Strommessung verwendet wird.
  4. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, – dass der Temperaturbereich eine Breite von maximal 10°C oder maximal 5°C oder maximal 2°C aufweist, und/oder – dass die Mitte des Temperaturbereichs bei 20°C liegt.
  5. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Strommesseinrichtung (8) eine Messelektronik (9) aufweist, die über zwei Messanschlüsse (12) zu einem Messwiderstand (10) parallel geschaltet ist, der sich in der Masseverbindung (4) befindet.
  6. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, – dass die Masseverbindung (4) ein Massekabel (7) aufweist, das den Minuspol (3) mit der Masseanschlussstelle (5) verbindet, wobei die Messanschlüsse (12) direkt an das Massekabel (7) angeschlossen sind und ein zwischen Anschlussstellen der Messanschlüsse (12) liegender Kabelabschnitt des Massekabels (7) als Messwiderstand verwendet wird, und/oder dass das Massekabel (7) im Bereich der Anschlussstellen und/oder im Kabelabschnitt verdichtet ist, und/oder – dass das Massekabel (7) in wenigstens einem verdichteten Bereich eine Zone mit reduziertem elektrisch leitenden Querschnitt aufweist.
  7. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, – dass die Masseverbindung (4) ein Massekabel (7) aufweist, das den Minuspol (3) mit der Masseanschlussstelle (5) verbindet, wobei der Messwiderstand (10) ein separates Bauteil ist, das in Reihe in die Masseverbindung (4) eingesetzt ist, und/oder – dass der Messwiderstand (10) in das Massekabel (7) eingebaut ist, und/oder – dass das Massekabel (7) über den Messwiderstand an den Minuspol (3) oder an die Masseanschlussstelle (5) angeschlossen ist, und/oder – dass der Messwiderstand (10) als Hohlkörper oder als Vollkörper ausgestaltet ist, und/oder – dass der Messwiderstand (10) aus einem Widerstandsmaterial oder aus einem elektrisch leitenden Material besteht, und/oder – dass der Messwiderstand (10) zumindest an einer Seite mit dem Massekabel (7) verbunden ist, und/oder – dass die jeweilige Verbindung (11) zwischen Massekabel (7) und Messwiderstand (10) als Quetschverbindung oder als Crimpverbindung oder als Schweißverbindung oder als Lötverbindung ausgestaltet ist, und/oder – dass die Messelektronik (9) auf den Körper des Messwiderstands (10) aufgesteckt oder aufgeclipst ist, und/oder – dass die Messelektronik (9) über die Messanschlüsse (12) an den Körper des Messwiderstands (10) angeschlossen ist, und/oder – dass die Messelektronik (9) mit dem Messwiderstand (10) vormontierbare Einheit bildet, die in die Masseverbindung (4) einsetzbar ist.
  8. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, – dass die Strommesseinrichtung (8) eine Messelektronik (9) und einen damit gekoppelten Transponder (15) aufweist, mit dem Messwerte drahtlos an eine externe Auswerteeinrichtung (16) übertragbar sind, und/oder – dass die Strommesseinrichtung (8) eine Messelektronik (9) und einen damit gekoppelten, nicht flüchtigen Speicher zum Einlesen und/oder Auslesen von Messwerten und/oder Daten aufweist, und/oder – dass die Messwerte und/oder Daten über den Transponder (15) einlesbar und/oder auslesbar sind, und/oder – dass der Transponder (15) außerdem zur drahtlosen Übertragung elektrischer Energie ausgestaltet ist.
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