Die
konventionelle Detektion von Salmonella spp., auch in Lebensmitteln,
wird in der Regel folgendermaßen
durchgeführt:
- – Voranreicherung
- – Selektiv-Anreicherung
- – Isolierung
auf Selektivnährböden
- – Biochemische
und Serologische Identifizierung
Bis
zum ersten Ergebnis nach Isolierung der Keime auf Selektivnährböden wird
ein Untersuchungszeitraum von mindestens 3 bis 4 Tagen benötigt. Müssen verdächtige Kolonien
biochemisch bzw. serologisch nachuntersucht werden, erhöht sich
der Zeitbedarf auf 5 bis 6 Tage.
Neben
den klassischen Tests kommen auch immunologische Nachweisverfahren,
wie Immunfluoreszenztests oder ELISA zum Einsatz.
Für den molekularbiologischen
Nachweis von Salmonella spp. stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Er
kann beispielsweise mittels Gensonden im Zuge der Fluoreszenz in
situ Hybridisierung oder mit der Polymerase-Kettenreaktion erfolgen.
Den
genannten modernen Verfahren ist der Nachteil eigen, dass die Sensitivität nicht
ausreichend hoch ist, d.h. die Keime müssen nach wie vor auf eine
Zellzahl größer als
das notwendige Detektionslimit angereichert werden.
Mit
Hilfe von superparamagnetischen, mit entsprechenden Liganden, z.B.
Antikörpern,
beschichteten Partikeln ist ein Aufkonzentrieren der Keime möglich.
Für den Nachweis
und die Charakterisierung von Mikroorganismen und deren Dauerformen
(Sporen) werden als nachzuweisende Zielmoleküle neben den von den Zellen
ausgeschiedenen Stoffwechselprodukten und anderen Zellbestandteilen
oder Molekülen
auch die Zellen selbst verwendet. Hierzu werden die Zellen nach
dem Stand der Technik mit speziellen Immunoglobulinen (Antikörpern),
aber auch anderen bindenden Molekülen (z.B. Lektinen) markiert.
Diesen Molekülen
ist gemeinsam, dass sie spezielle Zellstrukturen erkennen und daran
binden. Dabei ist die Selektivität
des Nachweisverfahrens sehr stark von den zur Markierung eingesetzten
Molekülen
abhängig,
weshalb z. B. der Einsatz von Lektinen bei Systemen mit einer hohen
Diversität
der stofflichen Zusammensetzung ungeeignet ist.
Auch
der Einsatz von Antikörpern
für Nachweisverfahren
hat einige Nachteile. Zunächst
müssen
spezifische Antikörper
hergestellt werden. Dies geschieht zunächst durch Immunisierung von
Tieren mit dem Zielantigen oder einem Bestandteil daraus. Hierbei
ist jedoch nicht sichergestellt, dass die gewünschte Immunantwort auch erzielt
wird. Falls eine Immunantwort stattgefunden hat und das Serum nach
einiger Zeit einen genügend
hohen Titer an spezifischen Antikörpern gegen das Zielantigen
aufweist, werden B-Lymphozyten und Antikörper aus dem Blut des Tieres
isoliert und mittels bekannter Methoden aufgereinigt. Diese Antikörper werden
unabhängig
von ihrem Reinheitsgrad als polyklonale Antikörper bezeichnet. Sie reagieren
auf alle Antigene, zu denen das Tier bis zum Zeitpunk der Isolation
Kontakt hatte und auf die eine Immunantwort erfolgt ist. Unerwünschte Kreuzreaktionen
mit fremden, den Zielantigenen nicht unbedingt verwandten Antigenen werden
daher häufig
beobachtet und stellen einen wesentlichen Nachteil dar. Die Antikörper können zwar
in weiteren Arbeitsschritten für
ein bestimmtes Antigen angereichert werden, dies ist jedoch extrem
zeitaufwändig
und mit hohen Kosten verbunden. Ein weiterer Nachteil polyklonaler
Antikörper
liegt in der begrenzten Lebensdauer der B-Lymphozyten. Diese können nicht
kultiviert werden und sterben nach einer gewissen Zeit ab. Zwischen
verschiedenen Chargen polyklonaler Antikörper gibt es daher immer unerwünschte Qualitätsschwankungen.
Des
Weiteren ist es möglich,
durch entsprechende Fusionstechniken einzelne Antikörper produzierende
B-Lymphozyten mit einer Tumor-Zellinie zu Hybridoma-Zellinien zu
verschmelzen. Die entstehenden Hybridoma-Zellen können in
vitro kultiviert werden. So lassen sich monoklonale Antikörper in
Zellkulturen gewinnen. Die Hybridoma-Techniken sind jedoch langwierig
und teuer: Die Entwicklung neuer monoklonaler Antikörper erfolgt
in mehreren Teilschritten: Immunisierung, Fusion, Selektion, Screening
und Charakterisierung. Eventuell folgen weitere Modifikationen,
die die Eigenschaften der monoklonalen Antikörper verbessern. Zudem ist
es nicht in allen Fällen
ohne Probleme möglich,
Antikörper
gegen das Zielantigen zu gewinnen, besonders wenn es sich hierbei
um ganze, intakte Zellen handelt. Teilweise kommt es auch zum Absterben
der Hybridoma-Zellinie. Dies stellt einen weiteren Nachteil dar,
da entsprechende Kopplungsprotokolle für Nachweisverfahren zeitaufwändig neu
etabliert werden müssen.
Aufgabe
der Erfindung ist es, einfache, sensitive, spezifische und möglichst
schnell durchführbare
Verfahren zur Anreicherung, Immobilisierung, Markierung und/oder
zum Nachweis von Salmonella spp. vorzugsweise von Salmonella Typhimurium,
anzugeben, die nicht auf der Verwendung von Antikörpern basieren.
Ferner ist es Aufgabe der Erfindung, die entsprechenden Nachweisreagenzien
und Kits zur Durchführung
dieser Verfahren anzugeben.
Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe gelöst
durch ein oder mehrere Salmonella spp. bindendes Peptide, das einen
mindestens acht Aminosäuren
langen Abschnitt aus einer Aminosäuresequenz gemäß einer
der Sequenzen SEQ ID NO. 1 bis SEQ ID NO. 36 enthält.
Vorzugsweise
ist die Aminosäuresequenz
des Peptids eine der Sequenzen SEQ ID NO. 1 bis SEQ ID NO. 36.
Die
erfindungsgemäßen Peptide
binden überraschend
affin und spezifisch an die Oberfläche bzw. extrazelluläre Strukturen
von Salmonella spp. und sind daher geeignet, in Anreicherungs- bzw.
Nachweisverfahren zur Anreicherung und/oder zum Nachweisen von Salmonella
spp., insbesondere Salmonella Typhimurium, eingesetzt zu werden.
Die
aufwändige
Herstellung und Verwendung von Antikörpern in entsprechenden Nachweisverfahren kann
so auf vorteilhafte Weise vermieden werden. Die erfindungsgemäßen Peptide
lassen sich zudem mit herkömmlichen
Syntheseverfahren leicht und in sehr hoher Reinheit herstellen.
Daher kann eine gleich bleibende, chargenunabhängige Produktqualität erzielt
werden, insbesondere im Hinblick auf die Reinheit und Stabilität. Die Handhabung
der in Immobilisierungs- und/oder Nachweisverfahren einzusetzenden
Reagenzien wird ebenfalls vereinfacht, so dass insgesamt die Immobilisierung
und/oder der Nachweis von Salmonella spp. schneller, mit höherer Reproduzierbarkeit
und mit geringerem Gesamtaufwand ermöglicht wird. Zudem ist es einfacher,
Nachweis- und/oder Immobilisierungsverfahren zu miniaturisieren
und zu automatisieren, in denen statt Antikörpern Fängerpeptide verwendet werden.
Bevorzugt
sind solche Peptide, die einen zumindest 8 Aminosäuren langen
Ausschnitt einer Aminosäuresequenz
gemäß SEQ ID
NO. 1 und/oder SEQ ID NO. 2 umfassen. Diese Peptide haben sich als
besonders geeignet zum Binden an Salmonella spp. herausgestellt.
Insbesondere besitzen sie eine hohe Affinität für Salmonella Typhimurium. Sie
können
auch in komplexen Proben spezifisch und mit hoher Ausbeute an Salmonella
Typhimurium binden.
Besonders
bevorzugt sind Peptide der Aninosäuresequenz SEQ ID NO. 1 oder
SEQ ID NO. 2. Diese Peptide sind besonders spezifisch für Salmonella
Typhimurium und weisen eine hohe Affinität für diesen Mikroorganismus auf.
Sie sind daher in besonderer Weise geeignet, an Salmonella spp.
und insbesondere an Salmonella Typhimurium in Proben zu binden.
Die
erfindungsgemäßen Peptide
besitzen eine Affinität
für Salmonella
spp., insbesondere zu Salmonella Typhimurium. Sie sind daher gut
zur Verwendung als Sonden für
Salmonella spp. einsetzbar. Dazu werden sie vorteilhafterweise mit
einem leicht nachweisbaren Marker versehen. Geeignete Marker sind
dem Fachmann aus zahlreichen Anwendungen, beispielsweise aus ELISA,
bekannt.
Bestandteil
der Erfindung ist daher auch ein erfindungsgemäßes Peptid, das einen detektierbaren Marker
enthält.
Durch
die Kopplung an den detektierbaren Marker eignen sich die erfindungsgemäßen Peptide
vorteilhaft zur spezifischen Markierung und zum spezifischen Nachweis
von Salmonella spp.
Bei
dem detektierbaren Marker handelt es sich beispielsweise um partikuläre Marker
(z.B. Goldpartikel), Fluorochrome, Isotope, Markerproteine, wie
z.B. fluoreszierende Proteine (z.B. grün fluoreszierendes Protein
(GFP)), Amplifikatoren, z.B. Enzyme, die eine Reaktion katalysieren,
welche ein Signal in Form eines sichtbaren Farbstoffpräzipitates,
einer sichtbaren Farbstoffabspaltung oder Chemo- bzw. Biolumineszenz
liefert.
Die
verschiedenen detektierbaren Marker werden mittels bekannter Verfahren
an das erfindungsgemäße Peptid
gekoppelt. Werden beispielsweise GFP oder enzymatisch aktive Amplifikatoren
als detektierbare Marker eingesetzt, erfolgt die Kopplung des Peptides
an den Marker geeigneterweise durch Fusion der für das Peptid kodierenden DNA-Sequenz
mit der DNA-Sequenz von GFP bzw. des enzymatisch aktiven Amplifikators mittels üblicher
gentechnischer Verfahren.
Es
ist auch möglich,
den Marker erst nach der Bindung an Salmonella spp. am Peptid anzubringen. Dies
kann beispielsweise durch Vermittlung eines Linkers wie Biotin-Streptavidin bzw.
Biotin-Avidin geschehen, indem das Peptid z.B. biotinyliert ist.
Nach der Bindung des Peptids an Salmonella spp. werden Streptavidin
und die biotinylierte katalytisch wirkende Einheit zugegeben. Streptavidin
vermittelt dann die Bindung der katalytisch wirkenden Einheit an
das Peptid.
In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist mindestens ein erfindungsgemäßes Peptid an einen Träger gebunden.
Bei
dem Träger
handelt es sich bevorzugt um eine feste Phase, insbesondere können die
in bekannten Anreicherungs- bzw. Nachweisverfahren verwendeten festen
Träger
eingesetzt werden, z.B. Mikrotiterplatten, Biochips oder Dip-Sticks.
Als
feste Träger
geeignet sind Metallkörper,
beispielsweise Goldfolien und goldbeschichtete Träger wie
im Biacore-System. Ferner können
Kunststoffkörper
bzw. kunststoffbeschichtete Körper
als feste Träger verwendet
werden, beispielsweise Polystyrol- oder Polymethylmethacrylat-Träger. Daneben
können
auch Glasträger,
Gele oder andere, zur Herstellung von Biochips geeignete Träger, verwendet
werden.
Indem
das erfindungsgemäße Peptid
an einen festen Träger
gebunden ist, wird es auf vorteilhaft einfache Weise möglich, Salmonella
spp. aus Proben zu immobilisieren, zu gewinnen und/oder z.B. für die nachfolgende
Detektion anzureichern.
Das
erfindungsgemäße Peptid
wird durch verschiedene, dem Fachmann bekannte Verfahren an den festen
Träger
gebunden, beispielsweise durch Adsorption an den festen Träger. Ein
mit einer Beschichtung versehener Träger bewirkt ebenfalls die Bindung
des Peptids, z.B. bindet ein mit Streptavidin beschichteter Träger das
Peptid nach dessen Biotinylierung. Andere mögliche Beschichtungen zum Binden
eines Peptids sind solche, die Serumalbumin, Protein A und/oder
Protein G umfassen. Das Peptid kann auch mit einem Nukleinsäure-Linker verbunden
sein und in dieser Form an den Träger gebunden werden. Das Peptid
kann weiterhin mit einem Oligonukleotid verbunden sein, das über ein
an dem festen Träger
gebundenes komplementäres
Oligonukleotid die Bindung des Peptids an den Träger vermittelt.
Besonders
vorteilhaft ist die Immobilisierung der erfindungsgemäßen Peptide
an eine bewegliche feste Phase als Träger, wie z.B. bei der Biomagnetischen
Separation. Hierbei werden die Peptide mittels kovalenter Bindung
beispielsweise über
Amino- oder Carboxylgruppen an superparamagnetische Mikro- bzw.
Nanopartikel (Beads) gekoppelt. Die Beads lassen sich durch Anlegen
eines äußeren Magnetfeldes
leicht mit den über
die erfindungsgemäßen Peptide
immobilisierten Salmonella-Zellen aus Lösungen und Aerosolen abtrennen.
Zudem besitzen die Beads eine hohe verfügbare Oberfläche, so
dass ein hoher Anteil des Probenvolumens in Kontakt mit dem Träger tritt.
Die verwendeten Materialien sind preiswert und die Handhabung ist
einfach.
In
einer weiteren Ausgestaltung ist das erfindungsgemäße Peptid
an ein pharmazeutisch wirksames Agens gebunden. Dieses kann auch
eingeschlossen sein, z. B. in Mikrokapseln oder Hydrogele.
Die
Erfindung betrifft weiterhin die Nutzung dieser an pharmazeutisch
wirksame Agentien gekoppelten Peptide für therapeutische Zwecke.
Die
Erfindung umfasst ebenfalls Verfahren zur Anreicherung, Immobilisierung,
zum Nachweis und/oder zur Markierung von Salmonella spp. Die Durchführung dieser
Verfahren erfolgt bevorzugt in festen und flüssigen Stoffsystemen zur Diagnostik
und Analyse von Salmonella spp.
Ein
bevorzugtes Verfahren zur Anreicherung bzw. Immobilisierung von
Salmonella spp. und insbesondere Salmonella Typhimurium aus einer
Probe umfasst die folgenden Schritte:
- a) Bindung
mindestens eines erfindungsgemäßen Peptides
an einen Träger
und
- b) Kontaktieren des trägergebundenen
Peptides mit der zu untersuchenden Probe, um ein Binden des Peptides
an Salmonella spp. zu ermöglichen.
Das
erfindungsgemäße Peptid
bindet sowohl an den Träger
als auch an die zu immobilisierenden Salmonella-Zellen. Dadurch
stellt es auf vorteilhaft einfache Weise eine stabile und spezifische
Verbindung zwischen dem Träger
und den zu immobilisierenden Salmonella spp. her. Die immobilisierten
Salmonella-Zellen können
anschliessend einfach von der Probe abgetrennt werden, beispielsweise
indem der Träger
absedimentiert, abzentrifugiert oder durch Anlegen eines äusseren
Magnetfeldes abgetrennt wird.
Wenn
der Träger
ein Gefäss
zur Aufnahme der Probe selbst ist, beispielsweise in Form einer
Mikrotiterplatten-Vertiefung, so können die gebundenen Salmonella-Zellen
durch Waschen des Gefässes
mit einer entsprechenden Waschlösung
von der übrigen
Probe abgetrennt und somit aufgereinigt und angereichert werden.
Dabei
ist die Reihenfolge, in der die Schritte a) und b) durchgeführt werden,
nicht festgelegt. Es hat sich gezeigt, dass die Bindung von Peptiden
an einen zu immobilisierenden Mikroorganismus behindert sein kann,
wenn das Peptid vor der Bindung an den Mikroorganismus bereits an
den festen Träger
gebunden ist. In einem solchen Fall ist es vorteilhaft, den Schritt
b) vor oder gleichzeitig mit dem Schritt a) durchzuführen, indem
beispielsweise das Peptid und die zu untersuchende Probe durch Mischen
miteinander in Kontakt gebracht werden, und gleichzeitig oder anschließend der
Träger
mit der Mischung in Kontakt gebracht wird. Wenn jedoch der Schritt
a) vor dem Schritt b) durchgeführt
wird, beispielsweise indem ein erfindungsgemäßes an einen Träger gebundenes
Peptid wie zuvor beschrieben verwendet wird, so kann derselbe Träger mehrfach
zum Immobilisieren von Mikroorganismen aus mehreren Proben oder
zum Immobilisieren von Mikroorganismen aus einem Probenstrom verwendet
werden. Ein solches Vorgehen kann insbesondere dann vorteilhaft
sein, wenn die zu untersuchenden Proben nur geringe Konzentrationen
des nachzuweisenden Mikroorganismus besitzen, oder wenn die Proben
zahlreiche Begleitsubstanzen enthalten, die unspezifisch an den
festen Träger binden
oder auf andere Weise die Bindung der Peptide an den nachzuweisenden
Mikroorganismus stören.
Das
erfindungsgemäße Anreicherungsverfahren
erlaubt es, auch aus stark verdünnten
Proben genügend
hohe Zellzahlen von Salmonella Typhimurium zu isolieren, um einen
sicheren und spezifischen Nachweis von Salmonella spp. zu ermöglichen.
Die
Peptide werden mittels dem Fachmann bekannter Verfahren bevorzugt
an eine feste Phase als Träger
gebunden. Als feste Phase werden vorzugsweise superparamagnetische
Mikro- oder Nanopartikel (Beads) verwendet. Nach Kontakt mit einer
Probe immobilisieren die Peptide durch ihre spezifische Bindungsfähigkeit
die in der Probe enthaltenen Salmonella-Zellen an die Trägerphase.
Bestandteil
der Erfindung ist ebenfalls ein Verfahren zum Nachweis von Salmonella
spp. insbesondere Salmonella Typhimurium, in einer Probe mit den
Schritten
- a) Kontaktierung der Probe mit mindestens
einem erfindungsgemäßen Peptid,
das einen detektierbaren Marker enthält, um ein Binden des Peptids
an die nachzuweisenden Salmonella-Zellen zu ermöglichen
- b) Nachweis des detektierbaren Markers des Peptides.
Das
Nachweisverfahren ermöglicht
einen spezifischen und sensitiven Nachweis von Salmonella spp. bzw.
Salmonella Typhimurium auch in komplexen Proben.
Das
Verfahren zum Nachweis des detektierbaren Markers richtet sich nach
dem eingesetzten Marker.
Wie
schon bei den zuvor beschriebenen Immobilisierungs- und Anreicherungsverfahren
steht die Reihenfolge, in der die Schritte a) und b) durchgeführt werden,
im Belieben des Fachmanns. Dieser kann anhand der Umstände des
Einzelfalles leicht selbst entscheiden, welche Reihenfolge die besten
Nachweisergebnisse liefert.
In
einer bevorzugten Ausgestaltungsform des Nachweisverfahrens werden
die in der Probe vorhandenen Salmonella-Zellen vor dem Nachweisen
des detektierbaren Markers mittels des erfindungsgemäßen Immobilisierungs-
bzw. Anreichungsverfahrens aus der Probe angereichert bzw. an einem
Träger
immobilisiert.
Dazu
erfolgt zunächst
die Immobilisierung von Salmonella-Zellen an erfindungsgemäßen trägergebundenen
und nicht markierten Peptiden. Nach einem Waschschritt zur Entfernung
der ungebundenen Probenbestandteile (Antigene, andere Zellen) wird
ein weiteres erfindungsgemäßes nicht
an einen Träger
gebundenes Peptid mit einem detektierbaren Marker zugegeben, das
an die nun ebenfalls an die feste Phase immobilisierten Antigene
der Zielzellen bindet und diese auf die oben beschriebene Art und
Weise nachweist.
Auf
diese Weise kann der nachzuweisende Mikroorganismus ohne großen Aufwand
auch in stark verdünnten
Proben oder in Proben mit den Nachweis stark störenden Begleitsubstanzen zuverlässig und
mit hoher Sensitivität
nachgewiesen werden.
Zweckmäßigerweise
wird das Nachweisverfahren und/oder das Immobilisierungs- bzw. Anreicherungsverfahren
in Form eines miniaturisierten Assays durchgeführt. Beispielsweise können verschiedene
zu untersuchende Proben jeweils in eine Vertiefung einer Mikrotiterplatte
gegeben und dort einem für
die jeweilige Vertiefung spezifisch ausgestalteten Nachweisverfahren
unterzogen werden. Auf diese Weise können große Probenmengen parallel verarbeitet
werden.
Bestandteil
der Erfindung ist ebenfalls die Verwendung mindestens eines erfindungsgemäßen Peptids zur
Anreicherung, Immobilisierung, zum Nachweis und/oder zur Markierung
von Salmonella spp., insbesondere Salmonella Typhimurium.
Gegenstand
der Erfindung sind schließlich
auch Testkits zur spezifischen Markierung, zum Nachweis, zur Immobilisierung
und zur Anreicherung von Zellen, die neben den üblichen Bestandteilen mindestens
eines oder mehrere der erfindungsgemäßen Peptide enthalten.
Ein
bevorzugtes Kit zum Anreichern von Salmonella spp., insbesondere
Salmonella Typhimurium, enthält
mindestens ein erfindungsgemäßes Peptid
und einen Träger.
Mit
einem solchen Kit wird dem Fachmann auf einfache Weise eine Reagenzienzusammenstellung
an die Hand gegeben, um die Bindung eines erfindungsgemäßen Peptids
an einen festen Träger
ohne großen Aufwand
zu ermöglichen.
Damit vereinfacht ein solcher Kit die Durchführung eines erfindungsgemäßen Immobilisierungs-
bzw. Anreicherungsverfahrens. Partikelförmige feste Träger wie
z.B. magnetische Beads sind wegen der genannten Vorteile besonders
bevorzugt.
Ein
bevorzugtes Kit zum Nachweis von Salmonella spp., insbesondere Salmonella
Typhimurium, enthält
mindestens ein mit einem detektierbaren Marker gekoppeltes erfindungsgemäßes Peptid.
Bestandteil
der Erfindung sind auch Nukleinsäuren
mit mindestens einem für
eines der erfindungsgemäßen Peptide
codierenden Abschnitt. Vorteilhaft ermöglichen die erfindungsgemäßen Nukleinsäuren es,
auf einfache Weise die erfindungsgemäßen Peptide herzustellen, beispielsweise
indem die für
die Peptide codierenden Nukleinsäuren
in geeignete Organismen (z.B. Escherichia coli) eingebracht und
die Peptide so rekombinant gewonnen werden.
In
besonders bevorzugten Nukleinsäuren
ist der für
das erfindungsgemäße Peptid
codierende Abschnitt mit einer für
ein Markerprotein codierenden Nukleinsäure verbunden, so dass ein
Fusionsprotein aus dem erfindungsgemäßen Peptid und dem Markerprotein,
z.B. GFP und/oder einem enzymatisch aktiven Amplifikator gebildet
wird.
Vorzugsweise
enthalten die Nukleinsäuren
mindestens eine der Sequenzen SEQ ID NO. 37 bis SEC ID NO. 108,
dabei bedeuten die Nukleotidsymbole nach dem fachüblichen
Abkürzungsstandard:
- n
- a oder c oder g oder
t
- h
- a oder c oder t
- r
- a oder g
- y
- c oder t
- /
- oder
Die
Nukleinsäuresequenzen
gemäß SEQ ID
NO. 37 bzw. SEQ ID NO. 73 codieren dabei für ein Peptid mit der Aminosäuresequenz
SEQ ID NO. 1, die Nukleinsäuresequenzen
gemäß SEQ ID
NO. 38 bzw. SEQ ID NO. 74 für
ein Peptid mit der Aminosäuresequenz
SEQ ID NO. 2 usw.
Ausführungsbeispiele
Anhand
folgender Figuren und Ausführungsbeispiele
wird die Erfindung näher
erläutert,
ohne diese einzuschränken.
Dabei zeigen
1:
Separationserfolg von Salmonella Typhimurium aus einer flüssigen Phase
mittels Peptid beladener SiMAG-active Beads
A/pST1, A/pST2
mit Peptid pST1 bzw. PST2 gekoppelte Aminobeads
C/pST1, C/PST2
mit Peptid pST1 bzw. PST2 gekoppelte Carboxylbeads