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Die
Erfindung betrifft ein Deckenschalungssystem mit mehreren Rostelementen,
welche jeweils aus einer Mehrzahl von parallel zueinander verlaufenden
Längsträgern und
zumindest einem auf Vertikalstützen
montier- oder auflegbaren,
quer zu den Längsträgern verlaufenden
Querträger
bestehen.
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Bei
derartigen Deckenschalungssystemen wird in einem ersten Montageschritt
aus Rostelementen, welche insbesondere aus fest miteinander verbundenen
Längs-
und Querträgern
bestehen, eine auf Vertikalstützen
abgestützte
Roststruktur aufgebaut, deren äußerer Umriss
zumindest im Wesentlichen der zu erstellenden Deckenschalung entspricht. In
einem zweiten Montageschritt wird auf diese Roststruktur dann von
oben entweder eine aus einzelnen Schaltafeln bestehende flächige Schalhaut
oder aber auch eine Anordnung von Hohlsteinen oder Kassetten aufgebracht,
wie sie häufig
bei Deckenkonstruktionen in Südeuropa
verarbeitet werden.
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Nachteilig
an den bekannten Deckenschalungssystemen ist die Tatsache, dass
insbesondere bei der Verwendung von Hohlsteinen oder Kassetten ein
Ausschalen der erzeugten Decke erst nach einem weitgehend vollständigen Härten des
Betons erfolgen kann, so dass die verwendeten Rostelemente einschließlich der
zugeordneten Vertikalstützen
während
des gesamten Härtungsprozesses,
der ohne weiteres bis zu vierzehn Tage beanspruchen kann, am Einsatzort
belassen werden müssen.
Dementsprechend ist es während
des Härtungsprozesses nicht
möglich,
die verwende ten Rostelemente bzw. Vertikalstützen anderweitig, z.B. zur
Erstellung eines weiteren Stockwerks eines Gebäudes, zu verwenden, was den
zu betreibenden Materialaufwand in unerwünschter Weise erhöht.
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Zur
Vermeidung dieses Nachteils ist es bekannt, Deckenschalungssysteme
einzusetzen, welche aus einer Vielzahl von einzelnen, nicht miteinander
verbunden Quer- und Längsträgern, also
ohne die Verwendung von kompletten Rostelementen, aufgebaut sind,
wobei hier zusätzliche
Schnellausschalprofile eingesetzt werden, welche bodenseitig abstützbar sind
und nach dem Entfernen der genannten Längs- und Querträger noch
am Einsatzort belassen werden können,
um so eine Schalhaut, Hohlsteine oder Kassetten nach einer ersten
Härtungsperiode weiterhin
abzustützen.
Bei derartigen Systemen ist von Nachteil, dass deren Aufbau und
insbesondere das Einbringen der Schnellausschalprofile mit einer gewissen
Gefahr verbunden ist, da sich der Monteur bei den genannten Tätigkeiten
in derjenigen Ebene bewegen muss, die er gerade erstellt, was bedingt, dass
diese Ebene noch unvollständig
ist, so dass hier eine Absturzgefahr besteht.
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Eine
Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Deckenschalungssystem bereitzustellen,
welches zum einen das Erstellen von Deckenschalungen mit geringem
Materialaufwand ermöglicht
und zum anderen während
der Montage eine erhöhte
Sicherheit des Monteurs gewährleistet.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass zumindest zwei benachbarte Rostelemente derart voneinander
beabstandet montierbar sind, dass zwischen derart montierte Rostelemente
von oben ein Schnellausschalprofil einbringbar ist.
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Erfindungsgemäß wird also
vorgesehen, auch bei der Verwendung von Rostelementen den Einsatz
von Schnellausschalprofilen zu ermöglichen.
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Auf
diese Weise kann eine zu erstellende Schalebene aus Rostelementen
von der darunter liegenden Ebene aus komplett erstellt werden, so
dass dann beim anschließenden
Einbringen der Schnellausschalprofile von oben diese bereits komplett
erstellte Ebene von einem Monteur gefahrlos betreten werden kann,
da die erstellte Roststruktur bereits eine ausreichende Absturzsicherung
darstellt. Folglich betritt der Monteur erfindungsgemäß die zu
erstellende Schalungsebene das erste Mal dann, wenn alle Rostelemente
der zu erstellenden Ebene bereits montiert wurden, was bedeutet,
dass er beim Erstellen der Roststruktur keinerlei Gefahren ausgesetzt ist.
Beim anschließenden
Einbringen der Schnellausschalprofile kann die erstellte Ebene – wie erwähnt – aufgrund
der bereits kompletten, in der Regel lückenlosen Roststruktur gefahrlos
betreten werden. Insofern wird erfindungsgemäß erreicht, dass es auch bei einer
vergleichsweise hohen Sicherheit für den Monteur bei der Montage
möglich
wird, im Rahmen der Demontage die verwendeten Rostelemente einschließlich der
damit gekoppelten Vertikalstützen
zu einem relativ frühen
Zeitpunkt des Härtungsprozesses
zu demontieren, da die dann bodenseitig abgestützten Schnellausschalprofile
noch für
eine ausreichende Abstützung
der Schalhaut, der Hohlsteine oder der Kassetten sorgen.
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Durch
den erfindungsgemäßen Einsatz
von Schnellausschalprofilen wird der gesamte Prozess des Erstellens
und Abbauens einer Schalung also sowohl schneller und kostengünstiger
als auch sicherer. Hinsichtlich des Kostenaspekts ist insbesondere zu
erwähnen,
dass die erfindungsgemäß eingesetzten
Rostelemente einschließlich
der zugehörigen Vertikalstützen in
der Praxis bereits ein oder zwei Tage nach dem Erstellen einer Decke
demontiert werden können,
so dass sich gegenüber
der sonst üblichen
Standzeit von bis zu vierzehn Tagen erhebliche Einsparungen hinsichtlich
des insgesamt zu betreibenden Materialaufwands ergeben.
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Bevorzugt
ist es, wenn das Schnellausschalprofil eine den Längsträgern der
Rostelemente entsprechende Länge
besitzt, da ein solches Schnellausschalprofil dann problemlos innerhalb
der Rastermaße
des Deckenschalungssystems eingesetzt werden kann.
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Ferner
ist es von Vorteil, wenn die Querträger der Rostelemente mit ihren
Enden über
die mit ihnen verbundenen Längsträger hervorstehen.
Konkret steht also ein solcher Querträger senkrecht zu dem äußersten
Längsträger eines
Rostelements über
diesen hervor, was bedingt, dass das erfindungsgemäße Schnellausschalprofil
auf diesem hervorstehenden Abschnitten der Querträger abgestützt werden kann.
Eine solche Abstützung
auf Querträgern
bedingt in vorteilhafter Weise, dass die Schnellausschalprofile
ganz einfach von oben in eine Rostelementstruktur eingebracht werden
können,
ohne dass sie von Beginn an mittels Vertikalstützen am Boden abgestützt werden
müssen.
Unmittelbar nach dem Einbringen der Schnellausschalprofile müssen diese nämlich keine
relevanten Kräfte
aufnehmen, so dass eine Abstützung
auf den Querträgern
der bereits montierten Rostelemente vollkommen ausreichend ist.
Erst bevor die Rostelemente dann nach dem Erstellen einer Decke
und nach Abschluss einer ersten Härtungsperiode demontiert werden,
müssen
die Schnellausschalprofile bodenseitig mittels Vertikalstützen abgestützt werden,
da nach der Demontage der Rostelemente natürlich keine Abstützung durch deren
Querträger
mehr gegeben sein kann.
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Besonders
bevorzugt ist es, wenn das Schnellausschalprofil an seinen beiden
Endbereichen jeweils auf den Enden von Querträgern benachbarter Rostelemente
abstützbar
ist. Dies bedingt dann, dass ein Schnellausschalprofil letztlich
auf insgesamt vier einander zugewandten Endabschnitten der insgesamt
vier Querträger
zweier benachbarter Rostelemente aufliegt.
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Das
Schnellausschalprofil kann an seinen beiden Enden jeweils einen
Kopplungsabschnitt aufweisen, welcher Querträger von Rostelementen derart übergreift
oder zwischen Querträger
von Rostelementen derart eingreift, dass die Relativposition zwischen
Schnellausschalprofil und Querträgern
in Längsrichtung
des Schnellausschalprofils und/oder senkrecht hierzu fixiert ist.
Auf diese Weise wird ohne die Verwendung jeglicher separater Teile
alleine durch das Auflegen eines Schnellausschalprofils auf die
entsprechenden Querträgerabschnitte
sichergestellt, dass sich die gewünschte Relativposition zwischen
Schnellausschalprofil und Rostelementen nicht ungewollt ändert. Besonders
bevorzugt ist es dabei, wenn der Kopplungsabschnitt zwischen Querträger benachbarter
Rostelemente eingreift. Ein derartiges Eingreifen stellt insbesondere
sicher, dass die Relativposition zwischen Schnellausschalprofil
und Querträgern
senkrecht zur Längsrichtung
des Schnellausschalprofils fixiert ist.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn die Querträger derart ausgebildet werden,
dass sie durch eine lineare Abwärtsbewegung
oder ein Abschwenken von dem Kopplungsabschnitt lösbar sind.
In diesem Fall können
dann nach einer ersten Härtungsperiode von
beispielsweise ein bis zwei Tagen die in der Schalung vorhandenen
Schnellausschalprofile bodenseitig mittels Vertikalstützen abgestützt werden, woraufhin
die mit den Rostelementen gekoppelten Vertikalstützen demontiert und die so
frei gewordenen Rostelemente einfach linear abgesenkt oder abgeschwenkt
werden können.
Es ergibt sich so also eine äußerst einfache
Demontage der Rostelemente am Ende der ersten Härtungsperiode, welche gleichzeitig
den Beginn der zweiten Härtungsperiode
darstellt, in der dann die zu diesem Zeitpunkt bodenseitig abgestützten erfindungsgemäßen Schnellausschalprofile
eine tragende Funktion übernehmen.
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Die
Oberseite eines montierten Schnellausschalprofils ist bevorzugt
oberhalb derjenigen Ebene angeordnet, in der sich die Oberseiten
der Längsträger erstrecken.
Dies bedeutet, dass die Oberseiten der Schnellausschalprofile letztlich
zwischen einzelnen Schaltafeln bzw. zwischen einzelnen Hohlsteinen
oder Kassetten zu liegen kommen und eine direkte Anlagefläche für den eingebrachten
Beton bilden. Dabei ist es wünschenswert,
dass der Abstand zwischen der Oberseite eines montierten Schnellausschalprofils
und den Oberseiten der Längsträger der
Dicke von auf den Längsträgern montierbaren Schaltafeln
entspricht, so dass ein bündiger,
stufenloser Übergang
zwischen den Oberseiten der Schnellausschalprofile und den Schaltafeln
gegeben ist.
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Um
vor Beginn der zweiten Härtungsperiode eine
Abstützung
der Schnellausschalprofile zu ermöglichen, sind deren Unterseiten
mit zumindest ein oder zwei Verbindungselementen für eine Verbindung
mit einem oberen Ende von Vertikalstützen versehen. Diese Verbindungselemente
sind bevorzugt beabstandet von den Kopplungsabschnitten vorgesehen,
welche zur Kopplung der Schnellausschalprofile mit den Querträgern der
Rostelemente dienen.
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Besonders
vorteilhaft ist, wenn in Längsrichtung
miteinander ausgerichtete Querträger
zweier benachbarter Rostelemente an einem Kopf einer Vertikalstütze in unterschiedlichen
Abständen
zueinander montierbar sind. Dabei kann ein erster Abstand der Querträger so gewählt werden,
dass der Abstand der benachbarten äußeren Längsträger der benachbarten Rostelemente
dem normalen Rasterabstand zweier Längsträger eines Rostelements entspricht. Ein
zweiter, ebenfalls realisierbarer Abstand setzt sich zusammen aus
der Summe des genannten Maßes
und der Breite der Oberseite eines Schnellausschalprofils. Bei der
vorteilhaften Verwendung des zweiten Abstands ist sichergestellt,
dass zwischen zwei sich parallel zueinander benachbart erstreckenden
Schnellausschalprofilen eine Schaltafel in derjenigen Größe bündig eingepasst
werden kann, in der sie auch für
einen Deckenschalungsbereich unter Verwendung der Rostelemente ohne
Verwendung von Schnellausschalprofilen zum Einsatz gelangen kann.
Bei Verwendung des ersten Abstandes hingegen müssen für Schalungsflächen, die
sich zwischen parallel zueinander beabstandeten, benachbarten Schnellausschalprofilen
befinden, Schaltafeln einer anderen Größe eingesetzt werden, so dass
hier dann Schaltafeln in zumindest zwei unterschiedlichen Größen bereitgestellt
werden müssen.
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Weitere
bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die Zeichnungen erläutert;
in diesen zeigen:
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1 eine
dreidimensionale Darstellung einer erfindungsgemäßen, aus mehreren Rostelementen
bestehenden Roststruktur von schräg unten,
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2 eine
dreidimensionale Darstellung eines erfindungsgemäß verwendbaren Schnellausschalprofils
von schräg
unten,
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3 eine
dreidimensionale Detailansicht der Endbereiche zweier benachbarter
Rostelemente mit einem dazwischen vorgesehenen Schnellausschalprofil
von schräg
unten,
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4 eine
Darstellung gemäß 3 von schräg oben,
und
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5 eine
Seitenansicht einer Vertikalstütze mit
gemäß den 3 und 4 darauf
aufgestütztem
Querträger,
an welchem wiederum ein Schnellausschalprofil abgestützt ist.
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1 zeigt
eine Roststruktur, welche aus mehreren Rostelementen 2, 2', 2'' und 2''' besteht. Jedes der
Rostelemente 2, 2', 2'', 2''' besteht aus insgesamt
fünf Längsträgern 4,
welche mittels Querträgern 6 fest
miteinander verbunden sind. Die Längsträger 4 eines jeden
Rostelements 2, 2', 2'', 2''' erstrecken sich
dabei senkrecht zu den Querträgern 6 und sind
im Wesentlichen äquidistant
zueinander beabstandet. Die Oberseiten der Querträger 6 sind
jeweils an den beiden einander abgewandten Enden der Längsträger 4 mit
deren Unterseite gekoppelt, wobei sich die Querträger 6 über die
jeweils äußersten Längsträger 4 jedes
Rostelements 2, 2', 2'', 2''' etwas hinaus erstrecken,
um so eine Auflagefläche
für Schnellausschalprofile 8, 8', 8'' zu bilden.
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Die
Querträger 6 sind
an ihrer Unterseite bodenseitig mittels Vertikalstützen 10 abgestützt.
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Zwischen
den benachbarten Rostelementen 2', 2'' ist
ein Schnellausschalprofil 8' eingebracht, welches
sich parallel zu den jeweils äußersten,
einander zugewandten Längsträgern 4 der
Rostelemente 2', 2'' erstreckt. Dieses Schnellausschalprofil 8' ist mit zwei
an seinen stirnseitigen Endbereichen vorgesehenen Kopplungsabschnitten 14 (2)
auf insgesamt allen vier Querträgern 6 der
Rostelemente 2', 2'' abgestützt.
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Ein
weiteres Schnellausschalprofil 8'' ist
beispielsweise zwischen dem Rostelement 2'' und
dem Rostelement 2''' angeordnet, was zeigt, dass ein Schnellausschalprofil 8'' auch zwischen derartige Rostelemente 2'', 2''' ein gebracht werden
kann, deren Längsträger 4 sich
senkrecht zueinander erstrecken.
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Gemäß 1 kommen
auch noch weitere Schnellausschalprofile 8 zum Einsatz,
auf die an dieser Stelle jedoch nicht näher eingegangen wird.
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Das
Schnellausschalprofil 8'' ist gemäß 1 mittels
separater Vertikalstützen 12 bodenseitig
abgestützt.
Eine derartige Abstützung
von Schnellausschalprofilen 8 muss vorgenommen werden,
bevor nach einer ersten Härtungsperiode
Vertikalstützen 10 und
Rostelemente 2, 2', 2'', 2''' demontiert werden.
Während
der ersten Härtungsperiode,
in der die Rostelemente 2, 2', 2'', 2''' noch
montiert sind, sind diejenigen Vertikalstützen 12, welche zur
Abstützung
von Schnellausschalprofilen 8, 8', 8'' geeignet sind,
noch nicht erforderlich.
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Die
Vertikalstützen 10,
die Vertikalstützen 12,
die Rostelemente 2, 2', 2'', 2''' sowie
die Schnellausschalprofile 8, 8', 8'' sind
jeweils untereinander identisch ausgebildet.
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2 zeigt
in dreidimensionaler Ansicht ein Schnellausschalprofil 8,
das an seinen beiden stirnseitigen Endbereichen jeweils einen Kopplungsabschnitt 14 aufweist,
welcher sich ausgehend von den Stirnseiten des Schnellausschalprofils 8 im
Wesentlichen senkrecht nach unten erstreckt.
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Die
beiden Kopplungsabschnitte 14 weisen jeweils eine äußere Anschlagfläche 16 auf,
wobei die Innenseiten der Anschlagflächen 16 derart voneinander
beabstandet sind, dass die zwei Querträger 6 eines Rostelements 2 zwischen
ihnen derart Platz finden, dass ein Verschieben des Schnellausschalprofils 8 in
seiner Längsrichtung
relativ zu den Querträgern 6 nicht
möglich
ist.
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Ferner
besitzen die Kopplungsabschnitte 14 jeweils zwei Eingriffslaschen 18,
welche zwischen benachbarten Querträgern 6 zweier benachbarter Rostelemente 2 eingreifen
können,
um so ein Verschieben des Schnellausschalprofils 8 senkrecht
zu seiner Längsrichtung
und parallel zur zu erstellenden Schalungsebene verhindern.
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Durch
die beschriebene Ausbildung der beiden Kopplungsabschnitte 14 wird
es folglich möglich, ein
Schnellausschalprofil 8 von oben zwischen zwei benachbarte
Rostelemente 2 einzuführen
und auf den Querträgern 6 dieser
Rostelemente 2 derart abzustützen, dass eine unerwünschte Relativbewegung
zwischen den Rostelementen 2 und dem Schnellausschalprofil 8 vermieden
wird. Dadurch, dass die genannte Kopplung durch eine ausschließlich lineare
Bewegung des Schnellausschalprofils 8 senkrecht nach unten
bewerkstelligt werden kann, ist es in analoger Weise möglich, Rostelemente 2 durch eine
lineare Bewegung derselben nach unten von einem Schnellausschalprofil 8 zu
lösen,
nachdem die Vertikalstützen 10 der
Rostelemente 2 entfernt wurden. Ebenso ist natürlich auch
ein Abschwenken der Rostelemente 2 um eine parallel zu
deren Querträgern 6 verlaufende
Achse möglich.
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An
seiner Unterseite besitzt das Schnellausschalprofil 8 zwei
Verbindungselemente 20, über die das Schnellausschalprofil 8 mittels
Vertikalstützen 12 bodenseitig
abgestützt
werden kann. Die Verbindungselemente 20 sind dabei derart
ausgestaltet, dass eine Vertikalstütze 12 lösbar mit
dem Schnellausschalprofil 8 verbunden werden kann.
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Die 3 bis 5 zeigen,
in welcher Weise ein Schnellausschalprofil 8' auf zwei stirnseitig benachbarte
Querträger 6 zweier
benachbarter Rostelemente 2', 2'' gemäß 1 aufgelegt
sein kann.
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Die
Unterseite des Kopplungsabschnitts 14 liegt auf den Oberseiten
der beiden parallel zueinander verlaufenden Querträger 6 auf,
wobei die Anschlagfläche 16 an
den Endabschnitten der Seitenwände
der Querträger 6 anliegt,
so dass ein Verschieben des Schnellausschalprofils 8' in Richtung des
Pfeils A unmöglich
ist (siehe 4 und 5).
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Die
Eingriffslaschen 18 (5) greifen
in den Zwischenraum zwischen den beiden Querträgern 6 ein, so dass
das Schnellausschalprofil 8' nicht in
Richtung des Doppelpfeils B (4) verschoben werden
kann.
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Insbesondere
aus 3 ist ersichtlich, dass die Oberseite des Schnellausschalprofils 8' in einer höher gelegenen
Ebene angeordnet ist, als die Oberseiten der Längsträger 4, was mit den
bereits beschriebenen Vorteilen verbunden ist.
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Das
Schnellausschalprofil 8' ist über eine
nur abschnittsweise dargestellte Vertikalstütze 12 (3)
bodenseitig abgestützt.
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In
welcher Weise die Querträger 6 an
der Vertikalstütze 10 abgestützt sind
(siehe 5) ist nicht Gegenstand dieser Anmeldung und wird
deshalb an dieser Stelle nicht näher
erläutert.
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- 2
- Rostelemente
- 2'
- Rostelement
- 2''
- Rostelement
- 2'''
- Rostelement
- 4
- Längsträger
- 6
- Querträger
- 8
- Schnellausschalprofile
- 8'
- Schnellausschalprofil
- 8''
- Schnellausschalprofil
- 10
- Vertikalstützen
- 12
- Vertikalstützen
- 14
- Kopplungsabschnitte
- 16
- Anschlagfläche
- 18
- Eingriffslaschen
- 20
- Verbindungselemente