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Die vorliegende Erfindung betrifft eineKochfeldabzugsvorrichtung.
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Aus dem Stand der Technik bekannte Kochfeldabzugseinrichtungen umfassen eine oberhalb eines Kochfeldes vorgesehene Dunstabzugshaube.
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Diese aus dem Stand der Technik bekannten Kochfeldabzugseinrichtungen mit oberhalb des Kochfeldes vorgesehenen Dunstabzugshauben sind in vielerlei Hinsicht nachteilig: Ein erster gravierender Nachteil dieser aus dem Stand der Technik bekannten Kochfeldabzugseinrichtungen ist darin zu sehen, dass sie Öl- und Fettspritzer sowie Kondenswasser an ihrer Unterseite ansammeln und aufgrund ihrer Ausbildung als offene Systeme - insbesondere nach Abschaltung des Lüftermotors - durch Freisetzung von „Duftstoffen“ aus den an ihnen anhaftenden Öl-, Fett- oder Wasserpartikeln in Abhängigkeit von der Art der zuvor zubereiteten Speisen eine ausgeprägte Geruchsentfaltung bewirken.
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Ein weiterer gravierender Nachteil dieser aus dem Stand der Technik bekannten Kochfeldabzugseinrichtungen mit oberhalb des Kochfeldes vorgesehener Dunstabzugshaube liegt darin, dass dort eine über das Kochfeld gebeugt arbeitende Person - gegebenenfalls ganztags - mit den beispielsweise aus Pfannen aufsteigenden, oftmals gesundheitsgefährdenden und kancerogenen Dämpfen in Berührung kommt und diese Dämpfe sogar inhalieren muss. Darüberhinaus reizen die gerade aus Pfannen aufsteigenden Dämpfe oftmals beißend die Augen.
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Die aus dem Kochgeschirr aufsteigenden Dunstschwaden führen dort darüberhinaus regelmäßig zu einem Beschlagen der Brillengläser der kochenden Person.
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Außerdem bewirken diese aus dem Kochgeschirr aufsteigenden Dämpfe dort häufig zumindest in olfaktorischer Hinsicht eine Verunreinigung der Kleidung und des Gesichtes der kochenden Person.
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Eventuell erforderliche Schminkmaßnahmen können demnach beim Einsatz einer bekannten Kochfeldabzugseinrichtung mit oberhalb eines Kochfeldes vorgesehener Dunstabzugshaube erst nach dem Kochvorgang ergriffen werden, wodurch oftmals eine zeitliche Bedrängnis der kochenden Person hervorgerufen wird und dann lediglich nicht-optimale Schminkergebnisse erzielbar sind.
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Ein weiterer wesentlicher Nachteil der aus dem Stand der Technik bekannten Kochfeldabzugseinrichtungen mit oberhalb eines Kochfeldes vorgesehener Dunstabzugshaube besteht ferner darin, dass aus dem Kochgeschirr aufsteigende Dunstschwaden dort häufig die Sicht auf das Gargut nehmen oder zumindest erheblich einschränken.
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Die aus dem Stand der Technik bekannte Kochfeldabzugseinrichtung mit oberhalb eines Kochfeldes vorgesehener Dunstabzugshaube ist ferner deswegen besonders nachteilig, weil sie einen erheblichen Luftdurchsatz erfordert, das heißt, weil sie mit Heizenergie teuer erwärmte Luft durch die Dunstabzugshaube gegebenenfalls in das Freie bläst.
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Vor dem Hintergrund, dass derartige bekannte Dunstabzugshauben über einen stündlichen Luftdurchsatz verfügen, welcher etwa dem Zehn- bis Dreißigfachen des Raumvolumens einer durchschnittlichen Küche entspricht, verwundert es nicht, dass es in mit dieser bekannten Kochfeldabzugseinrichtung ausgestatteten Küchen gerade bei geringeren Außentemperaturen stets zu kalt ist, weshalb dort sehr häufig die Aktivierung der Küchen-Heizung erforderlich ist.
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Aufgrund des soeben erwähnten hohen Luftdurchsatzes der bekannten Kochfeldabzugseinrichtungen mit oberhalb des Kochfeldes angeordneter Dunstabzugshaube ist dort der Einsatz von besonders kräftigen Lüftermotoren mit hohem Stromverbrauch erforderlich, weshalb die Betriebskosten dieser bekannten Kochfeldabzugseinrichtungen hoch liegen und die Geräuschentwicklung während des Betriebes erheblich ist.
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Diese aufgrund der dort besonders großdimensionierten Lüftermotoren ausgeprägte Geräuschentwicklung ist im Falle der bekannten Kochfeldabzugseinrichtung mit oberhalb eines Kochfeldes angeordneter Dunstabzugshaube dramatisch störend, da sich die Quelle dieses unangenehmen Lüftermotorengeräusches etwa in der Höhe der Ohren der kochenden Person befindet.
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Ein weiterer wesentlicher Nachteil dieser aus dem Stand der Technik bekannten Kochfeldabzugseinrichtung besteht in der Einschränkung der Kopf-Bewegungsfreiheit einer dort kochenden Person durch die oberhalb des Kochfeldes vorgesehene Dunstabzugshaube sowie in der damit einhergehenden Anstoß- und Verletzungsgefahr.
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Durch den meist geringen Abstand zwischen dem Kochfeld und der darüber vorgesehenen Dunstabzugshaube kommt es bei den bekannten Kochfeldabzugseinrichtungen häufig zu störenden Einschränkungen hinsichtlich des Hantierens mit oft schwerem Kochgeschirr.
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Darüber hinaus führt der meist geringe Abstand zwischen Kochfeld und der darüber vorgesehenen Dunstabzugshaube bei den bekannten Kochfeldabzugseinrichtungen - gerade bei normal- oder großwüchsigen kochenden Personen - zu einer Einschränkung des Blickfeldes insbesondere im Hinblick auf das auf dem rückwärtigen Teil des Kochfeldes abgestellte Kochgeschirr.
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Nachteilig ist im Falle der bekannten Kochfeldabzugseinrichtung mit oberhalb eines Kochfeldes angeordneter Dunstabzugshaube ferner, dass dort der Reinigungsvorgang der hochliegenden Dunstabzugshaube aufgrund ihrer Positionierung in Deckennähe sehr mühsam und zeitaufwändig ist.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher die Bereitstellung einer Kochfeldabzugsvorrichtung, welche das Problem einer von der Kochfeldabzugsvorrichtung ausgehenden Geruchsbelästigung selbst nach Deaktivierung deren Lüftermotors nicht kennt, bei welcher selbst über das Kochfeld gebeugte Personen nicht mit aus dem Kochgeschirr aufsteigenden, gegebenenfalls gesundheitsgefährdenden und die Augen reizenden, die Brille sichthindernd beschlagenden und zumindest olfaktorisch verunreinigend auf die Kleidung und das Gesicht der kochenden Person wirkenden Dämpfen in Berührung kommen oder diese gar inhalieren müssen, welche der kochenden Person schon vor dem Kochvorgang ohne zeitliche Bedrängnis nötigenfalls die Durchführung von Schminkmaßnahmen erlaubt, deren Luftdurchsatz deutlich geringer ist als der Luftdurchsatz bei Kochfeldabzugseinrichtungen mit oberhalb des Kochfeldes angeordneten Dunstabzugshauben oder in das Kochfeld integrierten Vertiefungsdunstabzugseinrichtungen und welche daher selbst bei tieferen Außentemperaturen nicht eine ständige Aktivierung der Küchen-Heizung erfordert, deren Betriebskosten und Geräuschentwicklung wegen der ausreichenden kleineren Lüftermotoren deutlich niedriger liegen als bei Kochfeldabzugseinrichtungen mit oberhalb des Kochfeldes angeordneter Dunstabzugshaube oder mit in das Kochfeld oder zwischen Kochfelder integrierter Vertiefungs-Dunstabzugseinrichtung, deren Lüftermotor nicht etwa in Ohrenhöhe der kochenden Person vorgesehen ist und folglich kaum störend wahrgenommen wird, welche die Gefahr einer Einschränkung der Kopf-Bewegungsfreiheit der kochenden Person und eine damit einhergehende Anstoß- und Verletzungsgefahr durch eine oberhalb des Kochfeldes vorgesehene Dunstabzugshaube sicher ausschließt, welche das Problem einer störenden Einschränkung hinsichtlich des Hantierens mit Kochgeschirr oder einer Verhinderung der Sicht auf auf dem rückwärtigen Teil eines Kochfeldes abgestelltes Kochgeschirr wegen eines geringen Abstandes zwischen Kochfeld und darüber vorgesehener Dunstabzugshaube nicht kennt, welche eine Verhinderung oder Einschränkung der Sicht auf das Gargut wegen aus dem Kochgeschirr aufsteigender Dunstschwaden sicher ausschließt und welche eine besonders einfache, schnelle und mühelose Reinigung gestattet.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Kochfeldabzugsvorrichtung mit den im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
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Besonders bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
- 1 eine perspektivische Frontal-Ansicht auf einen Herd mit einem Kochfeld mit einer rückwärtig von dem Kochfeld vorgesehenen, erfindungsgemäßen Kochfeldabzugsvorrichtung in Form eines kanalartigen Aufsatzes, dessen Luftleitelement nach oben aufgeschwenkt ist;
- 2 eine perspektivische Frontal-Ansicht auf einen Herd mit zwei Kochfeldern, wobei in dem Zwischenraum zwischen den beiden Kochfeldern eine erfindungsgemäße Kochfeldabzugsvorrichtung in Form eines kanalartigen Aufsatzes mit zwei aufgeklappten Luftleitelementen vorgesehen ist;
- 3 eine perspektivische Ansicht einer ausschnittsweisen Vergrößerung eines erfindungsgemäßen kanalartigen Aufsatzes mit hochgeklappten Luftleitelementen;
- 4 einen schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Kochfeldabzugsvorrichtung mit hochgeklappten Luftleitelementen und einem stromabwärts von dem kanalartigen Aufsatz nachgeschalteten, schematisch dargestellten Lüftermotor;
- 5 einen schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Kochfeldabzugsvorrichtung, welche in eine Arbeitsplatte eingebaut ist und stromabwärtig ein Schachtelement mit in verschiedene Richtungen ausgerichteten Auslassöffnungen umfasst;
- 6 eine schematische Draufsicht auf mehrere nebeneinander angeordnete, verschiedenartige Kochfelder, wobei in den Zwischenräumen zwischen den Kochfeldern erfindungsgemäße Kochfeldabzugsvorrichtungen vorgesehen sind.
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Wie bereits aus 1 hervorgeht, umfasst die erfindungsgemäße Kochfeldabzugsvorrichtung einen oder mehrere kanalartige Aufsätze 1, weiche in ihrer Abzugsstellung eine horizontale Ebene 2 eines Kochfeldes 3 in vertikaler Richtung nach oben überragen.
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In der Regel weist der kanalartige Aufsatz 1 eine oder mehrere in Richtung des zugehörigen Kochfeldes 3 weisende Ansaugöffnungen 4 auf.
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Vorzugsweise ist die Unterkante 5 der jeweiligen Ansaugöffnung 4 gegenüber der Ebene 2 des Kochfeldes 3 in vertikaler Richtung zumindest etwas erhöht (siehe insbesondere 4).
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Der kanalartige Aufsatz 1 kann beispielsweise ein- oder mehrteilig ausgebildet sein.
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Der kanalartige Aufsatz 1 kann beispielsweise einen im rechten Winkel zu seiner Längsachse 6 geführten Querschnitt aufweisen, dessen Form im wesentlichen dem Querschnitt eines Kegelstumpfes, eines Kegels, eines Pyramidenstumpfes, eines Hyperboloids oder eines Quaders entspricht.
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Vorzugsweise ist der kanalartige Aufsatz 1 beispielsweise rückwärtig (siehe 1) von dem zugehörigen Kochfeld 3 vorgesehen und/oder seitlich von dem zugehörigen Kochfeld 3 vorgesehen und/oder im Zwischenraum (siehe 2 und 6) zwischen zwei Kochfeldern 3 vorgesehen.
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Im Falle einer Anbringung des kanalartigen Aufsatzes 1 im seitlichen Randbereich eines Kochfeldes 3 und/oder im Zwischenraum zwischen zwei Kochfeldmodulen 3 ist die Längsachse 6 des jeweiligen kanalartigen Aufsatzes 1 vorzugsweise im rechten Winkel zur Vorderkante 7 der Arbeitsplatte 8 ausgerichtet (siehe 2 und 6).
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Ist der kanalartige Aufsatz 1 dagegen im rückwärtigen Randbereich des Kochfeldes 3 vorgesehen, so ist die Längsachse 6 des kanalartigen Aufsatzes 1 vorzugsweise im wesentlichen parallel zur Vorderkante 7 der Arbeitsplatte 8 ausgerichtet (siehe 1).
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In der Regel ist die Ansaugöffnung 4 des kanalartigen Aufsatzes 1 in Form eines sich horizontal erstreckenden, durchgängigen oder abschnittsweisen Längsloches, Längsschlitzes, einer Lochreihe oder einer Schlitzreihe ausgebildet.
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Der Abstand 9 zwischen der Unterkante 5 der Ansaugöffnung 4 und der horizontalen Ebene 2 des Kochfeldes 3 kann beispielsweise im Bereich von 1,0 mm bis 50,0 cm, vorzugsweise im Bereich von 1,0 cm bis 35,0 cm, insbesondere im Bereich von 2,0 cm bis 12,0 cm, liegen (3).
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In der Regel kann die eine Ansaugöffnung 4 aufweisende Flanke 10 des kanalartigen Aufsatzes 1 mit der horizontalen Ebene 2 des Kochfeldes 3 einen Winkel α einschließen, welcher im Bereich von 10° bis 89°, vorzugsweise im Bereich von 40° bis 87°, insbesondere im Bereich von 60° bis 80°, liegt.
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Beispielsweise liegt die Gesamtbreite der Ansaugöffnung 4 des kanalartigen Aufsatzes 1 im Bereich von 10,0 cm bis 2,50 m, vorzugsweise im Bereich von 20,0 cm bis 1,50 m, insbesondere im Bereich von 25,0 cm bis 60,0 cm.
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Die Gesamtfläche der Ansaugöffnung 4 des kanalartigen Aufsatzes 1 kann beispielsweise im Bereich von 20,0 cm2 bis 1.500,00 cm2, vorzugsweise im Bereich von 50,0 cm2 bis 1.000,00 cm2, insbesondere im Bereich von 75 cm2 bis 500,00 cm2, liegen.
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Die vertikale lichte Höhe 11 der Ansaugöffnung 4 des kanalartigen Aufsatzes 1 kann beispielsweise im Bereich von 5,0 mm bis 30,0 cm, vorzugsweise im Bereich von 10,0 mm bis 20,0 cm, insbesondere im Bereich von 15,0 mm bis 10,0 cm, liegen.
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Der Abstand 12 zwischen der horizontalen Oberkante 13 der Ansaugöffnung 4 und der in vertikaler Hinsicht obenliegenden Abschlussebene 14 des kanalartigen Aufsatzes 1 kann beispielsweise im Bereich von 1,0 mm bis 40,0 cm, vorzugsweise im Bereich von 1,25 mm bis 20,0 cm, insbesondere im Bereich von 2,0 mm bis 10,0 cm, liegen.
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In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Kochfeldabzugsvorrichtung können im vertikal obenliegenden Bereich des kanalartigen Aufsatzes 1 ein oder mehrere feststehende oder zumindest in ihren Endpositionen arretierbare, schwenkbare Luftleitelemente 15 anbringbar sein (siehe beispielsweise 3).
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Wie insbesondere aus 3 hervorgeht, kann das jeweilige Luftleitelement 15 mit der zu ihm gehörenden Flanke 10 des kanalartigen Aufsatzes 1 - in seiner hochgeklappten Position - einen trichterförmigen Winkel β einschließen, welcher beispielsweise im Bereich von 45° bis 179°, vorzugsweise im Bereich von 70° bis 178°, insbesondere im Bereich von 90° bis 160°, liegt.
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In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Kochfeldabzugsvorrichtung kann das jeweilige Luftleitelement 15 beispielsweise in Form eines schwenkbaren und zumindest in seinen Endpositionen arretierbaren Deckels ausgebildet sein. Vorzugsweise schließt das Luftleitelement 15 in aufgeklappter Stellung mit der zugehörigen Flanke 10 des kanalartigen Aufsatzes 1 einen trichterförmigen Winkel β im Bereich von 45° bis 179° ein. In geschlossener Stellung liegt das Luftleitelement 15 vorzugsweise im Wesentlichen dichtend auf der zugehörigen Flanke 10 des kanalartigen Aufsatzes 1 auf.
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Wie aus 4 hervorgeht, können innerhalb des Aufsatzes 1 ein oder mehrere Strömungsumleitungseinrichtungen 16 vorgesehen sein, welche durch gegenüberliegende Ansaugöffnungen 4 in den kanalartigen Aufsatz 1 eintretende Dunstströme weitgehend verwirbelungsfrei einer beispielsweise im Bereich der Aufstellfläche des kanalartigen Aufsatzes 1 befindlichen Dunstauslassöffnung des kanalartigen Aufsatzes 1 zuführen.
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In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Kochfeldabzugsvorrichtung kann der kanalartige Aufsatz 1 in eine vertikal hochgefahrene, die horizontale Ebene 2 des Kochfeldes 3 nach oben überragende Betriebsstellung und in eine vertikal unterhalb der horizontalen Ebene 2 des Kochfeldes 3 liegende Ruhestellung reversibel verfahrbar sein.
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Die Strömungsgeschwindigkeit des abziehenden Dunstes im Bereich der Ansaugöffnungen 4 des kanalartigen Aufsatzes 1 kann beispielsweise im Bereich von 0,5 m/sec bis 15 m/sec, vorzugsweise im Bereich von 1,0 m/sec bis 9 m/sec, insbesondere im Bereich von 2,0 m/sec bis 6,0 m/sec, liegen.
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In der Regel sind stromabwärts von dem kanalartigen Aufsatz 1 oder in diesen integriert, ein oder mehrere Lüftermotore 17 zur Erzeugung eines in Richtung der Ansaugöffnungen 4 gerichteten Unterdruckes vorgesehen (siehe 4).
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Ebenfalls in besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Kochfeldabzugsvorrichtung kann das schwenkbare oder klappbare Luftleitelement 15 zu Reinigungszwecken abnehmbar oder trennbar von dem kanalartigen Aufsatz 1 sein.
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Der kanalartige Aufsatz 1 kann beispielsweise lösbar und abnehmbar mittelbar oder unmittelbar mit der Arbeitsplatte 8 oder dem Zwischenraum zwischen zwei Kochfeldern 3 in Verbindung stehen.
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Wie insbesondere aus 5 hervorgeht, können zur Anbringung des kanalartigen Aufsatzes 1 in einer korrespondierenden Aussparung einer Arbeitsplatte 8 ein oder mehrere Arbeitsplatten-Befestigungselemente 19 vorgesehen sein.
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In der Regel weisen diese Arbeitsplatten-Befestigungselemente 19 zur formschlüssigen und/oder kraftschlüssigen Anbringung des kanalartigen Aufsatzes 1 eine oder mehrere Aussparungen, Vorsprünge oder stift- oder leistenförmige Aufnahmeelemente 18 auf.
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Aus 5 geht hervor, dass mittelbar oder unmittelbar an dem kanalartigen Aufsatz 1 oder stromabwärts von dem kanalartigen Aufsatz 1, ein Schachtelement 20 vorgesehen sein kann, welches eine oder mehrere zur Seite und/oder nach unten und/oder nach vorne und/oder nach hinten gerichtete Auslassöffnungen 21 aufweist.
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Im Falle der erfindungsgemäßen Kochfeldabzugsvorrichtung kann das Kochfeld 3 beispielsweise in Form eines ein- oder mehrflammigen Gas-Kochfeldes, eines ein- oder mehrflammigen Ceran-Kochfeldes, eines ein- oder mehrflammigen Induktions-Kochfeldes, einer ein- oder mehrflammigen Einzelkochstelle, einer Arbeitsplatte, unterhalb welcher eine oder mehrere Energiequellen zur Erwärmung von Kochgeschirr vorgesehen sind, einer Fritteuse oder eines Grills ausgebildet sein.
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In der Regel sind innerhalb des kanalartigen Aufsatzes 1 und/oder des Schachtelements 20 und/oder der Anschlußeinrichtung des kanalartigen Aufsatzes 1 ein oder mehrere Filterelemente in Form von übereinander- oder nebeneinanderliegenden Matten, Fliesen, Gazestreifen oder Papierstreifen auswechselbar vorgesehen.
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Vorzugsweise sind diese Filterelemente im Querschnitt gerade, konvex oder konkav gekrümmt oder v-förmig sowie ein- oder mehrlagig.
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Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit der erfindungsgemäßen Kochfeldabzugseinrichtung eine Vorrichtung in der Art eines geschlossenen Systems bereitgestellt wird, welche das Problem einer von ihr ausgehenden Geruchsbelästigung selbst nach Abschaltung ihres Entlüftermotors nicht kennt.
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Denn in deaktiviertem Zustand, das heißt, nach Abschaltung des stromabwärtigen Lüftermotors 17, kann das deckelartige Luftleitelement 15 in der Regel dichtend auf der zugehörigen Flanke 10 des kanalartigen Aufsatzes 1 abgelegt werden, so dass aus den möglicherweise im Inneren des kanalartigen Aufsatzes 1 oder der Dunstabzugsrohrleitungen anhaftenden Öl- oder Fettspritzern keine „Duftstoffe“ unter störender Geruchsentfaltung an die Raumluft der Küche abgegeben werden können.
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Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Kochfeldabzugsvorrichtung ist ferner darin zu sehen, dass nun erstmals auch professionell arbeitende Personen gegebenenfalls ganztags an einem mit der erfindungsgemäßen Kochfeldabzugsvorrichtung ausgestatteten Herd arbeiten können, ohne mit den aus dem Kochgeschirr aufsteigenden, oftmals gesundheitsgefährdenden und in den Augen beißenden Dämpfen in Berührung zu kommen oder diese Dämpfe gar inhalieren zu müssen.
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Schließlich findet erfindungsgemäß eine Absaugung der aus dem Kochgeschirr aufsteigenden Dämpfe unmittelbar nach dem Aufsteigen aus dem Kochgeschirr zur Seite hin statt, ohne dass diese Dämpfe nach einer Passage der Gesichtshöhe einer über das Kochfeld gebeugten Person zu einer oberhalb des Kochfeldes üblicherweise vorgesehenen Dunstabzugshaube aufsteigen.
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Die kochende Person steht im Falle des Einsatzes der erfindungsgemäßen Kochfeldabzugsvorrichtung demnach voll im Frischluftbereich.
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Auf diese Weise wird ein die Sicht auf das Kochgeschirr unterbindendes oder zumindest stark einschränkendes Beschlagen der Brillengläser der kochenden Person sicher vermieden.
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Außerdem können die aus dem Kochgeschirr aufsteigenden Dunstschwaden aufgrund des unverzüglichen und vollständigen Abzugs zur Seite hin nicht mehr zu einer olfaktorischen Verunreinigung des Gesichts, der Haare und der Kleidung der kochenden Person führen.
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Aufgrund dieser Tatsache können dank der erfindungsgemäßen Kochfeldabzugsvorrichtung nunmehr die gegebenenfalls erforderlichen Schminkmaßnahmen ohne zeitlichen Druck erstmals sogar vor dem Kochvorgang durchgeführt werden.
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Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Kochfeldabzugsvorrichtung besteht ferner in deren bemerkenswert geringem Luftdurchsatz, welcher durch einen besonders ausgeprägten Wirkungsgrad aufgrund einer trichterartigen Dunstabziehung ermöglicht wird.
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Insbesondere aufgrund des trichterartigen Zusammenwirkens des Luftleitelementes 15 und der schrägen Flanke 10 des kanalartigen Aufsatzes 1 wird im Falle der erfindungsgemäßen Kochfeldabzugsvorrichtung ein besonders effektiver Dunstabzug erzielt.
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Aufgrund des dank der erfindungsgemäßen Kochfeldabzugsvorrichtung erstmals erreichbaren besonders geringen Luftdurchsatzes wird ferner die in einer Küche aufzubringende Heizenergie erheblich reduziert.
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Außerdem wird das Wohlbefinden der sich in der Küche aufhaltenden Personen durch den verringerten Luftdurchsatz günstig beeinflusst, da gerade bei geringeren Außentemperaturen die Zufuhr von kühler Luft in die Küche deutlich reduziert wird.
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Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Kochfeldabzugsvorrichtung ist in deren günstigen Betriebskosten zu sehen, welche insbesondere durch einen geringeren Stromverbrauch für kleiner dimensionierte Lüftermotore erreichbar sind.
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Die kleiner dimensionierten Lüftermotoren 17 der erfindungsgemäßen Kochfeldabzugsvorrichtung bewirken darüber hinaus auch eine geringere Geräuschentfaltung.
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Das von der erfindungsgemäßen Kochfeldabzugsvorrichtung ausgehende Geräusch wird auch dadurch günstig beeinflusst, dass der Lüftermotor 17 nicht - wie bei den Dunstabzugshauben des Standes der Technik - etwa in Ohrenhöhe der kochenden Person dröhnt, sondern deutlich unterhalb des Niveaus des Kochfeldes „versteckt“ vorgesehen ist.
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Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Kochfeldabzugsvorrichtung besteht darin, dass die Unterkante 5 der Ansaugöffnung 4 des kanalartigen Aufsatzes 1 gegenüber dem Kochfeld 3 zumindest etwas erhaben ist.
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Aufgrund dieser Erhabenheit der Unterkante 5 der Ansaugöffnung 4 kann das bei Vertiefungslüftungen des Standes der Technik gefürchtete Eindringen von beispielsweise überkochender oder verschütteter Flüssigkeit (zum Beispiel Milch) in die Dunstabzugseinrichtung oder gar in den Lüftermotor sicher vermieden werden.
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Bei aus dem Stand der Technik bekannten Vertiefungsabzugsöffnungen dringt beispielsweise verschüttete oder überkochende Flüssigkeit in die unterhalb des Kochfeldes vorgesehene Vertiefungslüftungseinrichtung ein, zersetzt sich dort und führt dadurch regelmäßig zu einer störenden Geruchsentfaltung. Außerdem geht ein Eindringen von Flüssigkeit in die Vertiefungsabzugsöffnung dort meist mit einem erheblichen Reinigungsaufwand einher, welcher gegebenenfalls eine Demontage des Abluftschlauches und/oder des Lüftermotors umfasst. In besonders ungünstig gelagerten Fällen kann das Eindringen von Flüssigkeit in die Vertiefungsabzugsöffnung bei aus dem Stand der Technik bekannten Vertiefungslüftungseinrichtungen sogar zu einer Zerstörung des Lüftermotors führen.
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Ein weiterer wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Kochfeldabzugsvorrichtung besteht in der sicheren Vermeidung einer Einschränkung der Kopf-Bewegungsfreiheit und einer Reduzierung der damit einhergehenden Anstoß- und Verletzungsgefahr der dort kochenden Person durch eine oberhalb des Kochfeldes im Stand der Technik vorgesehene Dunstabzugshaube.
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Des weiteren kennt die erfindungsgemäße Kochfeldabzugsvorrichtung nicht das Problem, dass es durch den meist geringen Abstand zwischen Kochfeld und einer darüber vorgesehenen Dunstabzugshaube zu störenden Einschränkungen hinsichtlich des Hantierens mit oft schwerem Kochgeschirr kommt.
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In diesem Zusammenhang ist auch der gravierende Vorteil der erfindungsgemäßen Kochfeldabzugsvorrichtung zu erwähnen, dass bei ihrem Einsatz auch für normal- und großwüchsige Personen der Blick selbst auf auf dem rückwärtigen Teil des Kochfeldes abgestelltes Kochgeschirr - frei von Sichtbehinderung durch eine oberhalb des Kochfeldes vorgesehene Dunstabzugshaube - erstmals uneingeschränkt möglich ist.
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Ein weiterer wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Kochfeldabzugsvorrichtung ist darin zu sehen, dass dort aus dem Kochgeschirr aufsteigende Dunstschwaden wegen ihres unverzüglichen und vollständigen seitlichen Abziehens nicht die Sicht auf das Gargut nehmen oder einschränken können.
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Ein weiterer wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Kochfeldabzugsvorrichtung ist in deren ausgeprägter Reinigungsfreundlichkeit gegeben.
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Denn zur Reinigung muss nicht - wie bei den aus dem Stand der Technik bekannten Dunstabzugshauben - anstrengend über Kopf gearbeitet werden. Vielmehr ist ein Reinigen auf dem besonders bequem zugänglichen Niveau des Kochfeldes ausreichend.